Theorie und Praxis des Generalstreiks in der modernen Arbeiterbewegung Inauguraldissertation
Part 1
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Transcriber's note/Anmerkung zur Transkription:
Alte Schreibweisen des Originals (wie z.B. "hiedurch", "misverstandener" oder "Schiffahrt") haben wir so weit wie möglich beibehalten. "G-str." steht für "Generalstreik", "Kl-str." für Klassenstreik und "Str., str." für "Streik"; siehe Liste der Abkürzungen. Hervorhebungen im Original durch _gesperrten_ Druck haben wir mit _Unterstrichen_ dargestellt. Die Abkürzungen "z.B." und "Z.B." erscheinen zur besseren Lesbarkeit hier ohne Leerzeichen.
THEORIE UND PRAXIS DES GENERALSTREIKS IN DER MODERNEN ARBEITERBEWEGUNG.
INAUGURALDISSERTATION DER HOHEN STAATSWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZÜRICH ZUR ERLANGUNG DER WÜRDE EINES DOCTOR OECONOMIAE PUBLICAE
VORGELEGT VON
ELSBETH GEORGI
Aus Breslau.
Genehmigt auf Antrag von Herrn Prof. Dr. _Heinrich Sieveking_ am 29. Februar 1908.
Die staatswissenschaftliche Fakultät gestattet hiedurch die Drucklegung vorliegender Dissertation, ohne damit zu den darin ausgesprochenen Anschauungen Stellung nehmen zu wollen.
_Zürich_, den 15. Februar 1908.
Der Dekan der staatswissenschaftlichen Fakultät: Professor Dr. _Max Huber_.
Weimar. -- Druck von R. Wagner Sohn.
Herrn Professor Dr. Heinrich Herkner zugeeignet.
Vorwort.
Vorliegende Arbeit ist auf Anregung und unter Förderung von Herrn Professor Dr. _Heinrich Herkner_ entstanden; ich bin meinem verehrten Lehrer auch hierfür zu dauerndem Dank verpflichtet.
Herr Professor Dr. _Heinrich Sieveking_ hatte die Güte, mir wertvolle redaktionelle Ratschläge zu erteilen.
An dieser Stelle möchte ich auch allen denen danken, die mich bei der Sammlung des Materials unterstützt haben.
_Zürich_, 2. März 1908.
Elsbeth Georgi.
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Abkürzungen IX Einleitung 1
_Erster Teil:_ Das Wesen des Klassenstreiks.
§ 1. Definition 3 § 2. Eigenschaften des Klassenstreiks 6 § 3. Ziele des Klassenstreiks 9 § 4. Wirkungsweise des Klassenstreiks 12 § 5. Die Arten des Klassenstreiks 17 § 6. Vergleich des Klassenstreiks mit verwandten Aktionsmitteln 21
_Zweiter Teil:_ Geschichte des Klassenstreiks und der Klassenstreik-Idee.
Erstes Kapitel: _Vorläufer_.
§ 7. Klassenstreikähnliche Bewegungen im Altertum und in neuerer Zeit 30 § 8. Die Klassenstreik-Idee im englischen Chartismus 32 § 9. Die Klassenstreik-Idee unter dem zweiten Kaiserreich 38
Zweites Kapitel: _Die moderne Arbeiterbewegung_.
(a) Geschichte des politischen Massenstreiks.
§ 10. Belgien 41 § 11. Schweden 50 § 12. Österreich 55 § 13. Deutschland 58
(b) Geschichte des Generalstreiks.
§ 14. Frankreich 72 § 15. Schweiz 80 § 16. Italien 80 § 17. Spanien 89 § 18. Holland 90 § 19. Rußland 95
(c) Die internationalen Arbeiterkongresse und der Klassenstreik.
§ 20. 99
_Dritter Teil:_ Zur Kritik des Klassenstreiks.
Erstes Kapitel: _Bedingungen des Klassenstreiks_.
§ 21. Bedingungen des Ausbruchs des Klassenstreiks 103 § 22. Bedingungen der Durchführung des Klassenstreiks 116 § 23. Bedingungen des Erfolgs des Klassenstreiks 125
Zweites Kapitel: _Wert des Klassenstreiks_.
§24. 131
_Schlußwort:_ Aufgaben der Gesellschaft. 135
Literaturverzeichnis 137 Übersichtstafel über die Streikarten 144
Abkürzungen.
Allg. Ztg. = Allgemeine Zeitung München.
Arb. Ztg. = Arbeiter-Zeitung Wien.
Bernstein, "Pol. M-str. u. pol. Lage" = Bernstein, "Der politische Massenstreik und die politische Lage der Sozialdemokratie in Deutschland".
Congrès général ... Paris 1899 = Congrès général des organisations socialistes françaises, Paris 1899, compte rendu sténographique officiel.
Enquête = Lagardelle, "La Grève Générale et le Socialisme, Enquête internationale."
Friedeberg, "Weltansch." = Friedeberg, "Weltanschauung und Taktik des deutschen Proletariats".
Frankf. Ztg. = Frankfurter Zeitung.
G-str. = Generalstreik.
Hdwb. d. Staatswft. = Handwörterbuch der Staatswissenschaften.
Kl-str. = Klassenstreik.
Leitart. = Leitartikel.
M-str. = Massenstreik.
N. Z. Z. = Neue Zürcher Zeitung.
N. Zt. = "Die Neue Zeit".
Prot. Gwft. Kongr. = Protokoll des Gewerkschaftskongresses zu ...
Prot. int. Kongr. = Protokoll des internationalen Kongresses zu ...
Prot. Parteitg. = Protokoll des Parteitags zu ...
Rdsch. Soz. Mh. = Rundschau der Sozialistischen Monatshefte.
Roland-Holst, "G-str. u. Sozd." = Roland-Holst. "Generalstreik u. Sozialdemokratie".
Soz. Mh. = Sozialistische Monatshefte.
Soz. Prx. = Soziale Praxis.
Str., str. = Streik.
Einleitung.
Auch dem oberflächlichsten Beobachter der modernen Arbeiterbewegung kann es nicht entgehen, welche Bedeutung seit einiger Zeit das "Generalstreik"-Problem erlangt hat. Kaum ein Monat, ohne daß irgendwo ein "Generalstreik" ausbricht, versucht oder angedroht wird, kaum ein Gewerkschafts- oder Parteikongreß, kaum eine sozialistische Zeitung oder Zeitschrift, die sich nicht auch damit zu beschäftigen hätte. Eine umfassende Darstellung des "Generalstreiks" wäre daher gewiß eine verlockende und lohnende, aber auch eine äußerst schwierige Aufgabe. Ein vielsprachiges, in Flugschriften, Vereinsberichten, Zeitungsartikeln zerstreutes Material müßte gesammelt werden. Dies kann besonders dem, der der Arbeiterbewegung fernsteht, nicht leicht fallen. Zu dieser äußeren Schwierigkeit tritt aber noch eine bedeutendere innere. Sie ergibt sich daraus, daß die "Generalstreik"-Frage aufs Engste mit allen übrigen sozialen Problemen verknüpft ist.
Der Versuch, trotzdem ein solches Thema zu behandeln, läßt sich aber vielleicht dadurch rechtfertigen, daß die folgenden Seiten nur den Zweck verfolgen, den Leser mit den hauptsächlichsten "Generalstreik"-Erfahrungen und "Generalstreik"-Lehren bekannt zu machen.
_Erster Teil:_
Das Wesen des Klassenstreiks.
§ 1. Definition.
Wollen wir aus dem Begriffskonglomerat, das sich hinter dem Schlagwort "Generalstreik" versteckt, einen wissenschaftlich brauchbaren Begriff herausschälen, so müssen wir von vornherein jene Streikformen ausschalten, die lediglich Spezialfälle des innergewerblichen Kampfes der Arbeiter darstellen,[1] also Streiks, die lediglich eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die beteiligten Berufsangehörigen bezwecken.
[Fußnote 1: Vgl. _Umrath_, "Zur Generalstreikdebatte", p. 15.]
Zu diesen auszuschaltenden Streiks gehört z.B. der große österreichische Kohlengräberausstand, der, dank seinem ökonomischen Druck (Mangel an Brennmaterial, Gefährdung der Industrie) und der ihm in der öffentlichen Meinung zu teil gewordenen Unterstützung, das Gesetz über die Arbeitsdauer in Bergwerken, den gesetzlichen Neunstundentag herbeiführte.[2] Ferner gehört hierher der Bergarbeiterstreik im Ruhrgebiet 1905, der ebenfalls einzig gegen die Unternehmer gerichtet,[3] ebenfalls von der Öffentlichkeit unterstützt war[4] und ebenfalls die Zusicherung einer legislativen Regelung wirtschaftlicher Verhältnisse herbeiführte.[5] Hierher gehört weiter der ungarische Eisenbahnerstreik 1904, der mit einem Mißerfolg endigte,[6] in gewissem Sinne läßt sich endlich noch der erfolgreiche "Musterstreik" der Arbeiter und Beamten der Schweizerischen Nordostbahn im Jahre 1897 hierzu rechnen.[7] Alle diese Ausstände werden häufig als "Generalstreiks", günstigstenfalls als "Berufsgeneralstreiks" bezeichnet. Sie unterscheiden sich aber von einem gewöhnlichen Ausstand in nichts, als in ihrer Ausdehnung. Und allein um eben dieser Ausdehnung willen wurden sie zu "Generalstreiks" gestempelt.
[Fußnote 2: Soz. Prx. 17./1. 07, "Wahlreform und Sozialpolitik in Österreich"; Prot. Parteitg. Jena 05, p. 305; Prot. Parteitg. Wien 03, p. 45; vgl. auch _Roland-Holst_, "G-str. u. Sozd." p. 42, dort auch über den Massenstreik der pennsylvanischen und den der französischen Bergleute (p. 42).]
[Fußnote 3: 200 000 Arbeiter streikten, trotz Abratens der Führer, trotz schlechter Konjunktur, so groß war die allgemeine Erregung über das Vorgehen der Unternehmer (betr. das "Wagennullen", Berechnung der Ein- und Ausfahrtszeit usw.); vgl. _Hue_ über den Generalstreik im Ruhrgebiet.]
[Fußnote 4: Die Streikenden fanden Unterstützung sowohl in den Kreisen der Arbeiterschaft, (auch bei den ausländischen Arbeitern; die belgischen Arbeiter traten in den Solidaritätsstreik, vgl. _Roland-Holst_ a. a. O. p. 10, Note), als auch im Bürgertum: die Öffentlichkeit stellte sich auf ihre Seite; die Regierung unterstützte die Streikleitung; die Polizei besorgte Säle für die Ausständigen, schaltete die Anwendung einer Reihe von Bestimmungen des Vereinsgesetzes aus, hielt mit der Streikleitung vielfach telephonische Verbindung; es kam überhaupt nicht zu Ruhestörungen (_Leimpeters_, "Die sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften", p. 929); der Streik mußte aus Mangel an Mitteln abgebrochen werden.]
[Fußnote 5: Die spärliche Berggesetznovelle, die den Arbeitern aber keineswegs genügte, vgl. z.B. _Bebel_, Prot. Parteitg. Jena 05, p. 305.]
[Fußnote 6: Seit 1899 hatte das Eisenbahnpersonal sich mehrfach um wirtschaftliche Verbesserungen bemüht; mit dem endlich 1904 erscheinenden Gesetzentwurf betr. die Regelung der Bezüge der Staatsbahnangestellten waren diese nicht zufrieden. Ein geringfügiger Anlaß am 19./4. 04 genügte, um sofort den allgemeinen Streik herbeizuführen. Der Eisenbahnbetrieb im ganzen Land ruhte. Es streikten 30 000 (Chronique du Musée social, Mai 04, p. 193, 194; nach "Der Massenstreik der Eisenbahner in Ungarn", von einem _Ungarn_, streikten 42 000 Personen); die Streikenden strömten nach Pest; am 20. April wurde mit der Regierung unterhandelt, aber erfolglos. 10 000 Streikende wurden als Reservisten eingezogen (vgl. _Umrath_, "Zur Generalstreikdebatte", p. 15; auch _Ungar_, a. a. O.), das Eisenbahnregiment mobilisiert, die Arbeiterführer verhaftet, die Truppen konsigniert. Nach 5 Tagen nahmen die Arbeiter die Arbeit wieder auf, nachdem die oppositionellen Abgeordneten ihnen die Förderung ihrer Angelegenheit zugesichert hatten; die Eisenbahnerforderungen wurden erst 3/4 Jahre später erfüllt (vgl. Soz. Prx. XIV. 51. Sp. 1347, 1348).]
[Fußnote 7: Vgl. _ab-Yberg_, "Die Strikes und ihre Rechtsfolgen", p. 15, 16; Prot. Parteitg. Jena 05, p. 307.]
Ein großer Streik ist aber an sich noch kein "Generalstreik". Vielmehr wird der "Generalstreik" definiert bald als "einheitliche Verabredung verschiedener Berufskategorien zum Zwecke gewaltsamer Erzwingung von Zugeständnissen der Unternehmer oder gar der Staatsgewalt,... die zu dem geltenden Recht in Widerspruch stehen",[8] bald als friedliche Arbeitsniederlegung in einem ganzen Staatswesen, sodaß alle Produktion und aller Verkehr gehemmt wird,[9] bald als gleichzeitige Arbeitseinstellung der "wichtigsten Gruppen, welche das ganze Reproduktionssystem repräsentieren".[10] Aber Ausdehnung über das ganze Land, oder Gleichzeitigkeit, oder Hemmung allen Verkehrs und aller Produktion, oder friedliche Form, oder rechtswidrige Forderungen lassen sich keineswegs bei sämtlichen der in Frage kommenden Erscheinungen konstatieren. Diese differieren vielmehr in Eigenschaften, Zielen und Wirkungsweise ganz außerordentlich von einander; nur ein äußerst weitmaschiges Begriffsnetz wird zugleich den schwedischen und den italienischen, die spanischen und die russischen sogenannten Generalstreiks, die Anschauungen von _Pouget_ und _Bernstein_, _Nieuwenhuis_ und _Kautsky_ zu umspannen vermögen. Daher müssen wir uns begnügen, den sogenannten Generalstreik als _demonstrativen Massenausstand zur Förderung proletarischer Klasseninteressen_ zu definieren.
[Fußnote 8: _v. Reiswitz_, "Generalstreik?", p. 82, 83.]
[Fußnote 9: _Eckstein_, "Was bedeutet der Generalstreik?", p. 358.]
[Fußnote 10: _ab-Yberg_, "Die Strikes und ihre Rechtsfolgen"; ebenso fordert _Jaurès_ (Enquête, p. 97) "que les corporations les plus importantes, celles qui dominent tout le système de la production, arrêteront à la fois le travail".]
Aber der lässige Sprachgebrauch etikettiert nicht nur Unternehmungen und Theorien allerverschiedensten Stils gleichmäßig mit der Marke "Generalstreik". Er ersetzt diese auch beliebig durch verwandte Ausdrücke, wie "Massenstreik", "politischer Massenstreik", "Solidaritätsstreik", "Sympathiestreik", "generalisierter Sympathiestreik (grève généralisée)"; ja, er versteht unter "Generalstreik" ("general strike", "grève générale", "sciopero generale")[11] bald die Gesamtheit der in Frage stehenden Erscheinungen, bald nur einen Spezialfall derselben.[12]
[Fußnote 11: Der Ausdruck stammt aus der Chartistenbewegung, wo man neben "sacred week", resp. "sacred month" auch von "national holiday", "national strike", "general holiday" und "_general strike_" sprach.]
[Fußnote 12: Als nämlich in den 1890er Jahren neue Klassenstreikarten auftauchten, drangen die Vertreter sowohl der alten, wie auch der neuen Lehre auf eine Differenzierung in der Benennung, um das eigne Dogma vor der diskreditierenden Verwechslung mit dem der feindlichen Schule zu bewahren (vgl. z.B. _Ledebours_ Äußerungen gegen Friedeberg auf der Generalvers. des Wahlvereins für den 6. Wahlkreis am 29. IX. 1905 ["Vorwärts" Nr. 230, 1. X. 05]; _Kautsky_: "Der Bremer Parteitag", p. 7-9). In den interessierten Kreisen wird unter "Generalstreik" daher jetzt im allgemeinen das alte Steckenpferd der Anarchisten verstanden, während das bei den Sozialdemokraten akkreditierte Kampfmittel "politischer Massenstreik" heißt.]
Zur Vermeidung der üblichen Verwechslungen ist daher die Einführung eines neuen Terminus für unsere Untersuchung unentbehrlich. So brauchen wir denn im folgenden für den _Oberbegriff_, also den demonstrativen Massenausstand zur Förderung proletarischer Klasseninteressen, die Bezeichnung "_Klassenstreik_", und wir reservieren den Ausdruck "_Generalstreik_" für den _Unterbegriff_, für eine ganz spezielle Form des Klassenstreiks.
§ 2. Eigenschaften des Klassenstreiks.
(a) _Größe._
Die Ausdehnung des Klassenstreiks wird nach oben begrifflich durch die Gesamtheit der Lohnarbeiter begrenzt. Ein _totaler_ Streik, d. h. ein Streik aller Arbeiter, aller Gewerbe, allüberall, ein Stillstehen "aller Räder" im mathematischen Sinne, wie es den ersten anarchistischen Generalstreikpropagandisten vorschweben mochte, wird heute von keiner Seite mehr als Erfordernis irgend einer Klassenstreik-Spezies betrachtet,[13] sondern es wird nur von gewissen Gesichtspunkten aus eine _relative Allgemeinheit_ verlangt. Die _untere_ Grenze des Klassenstreiks liegt nämlich (räumlich) bei derjenigen Arbeitergruppe, deren Streik in einer gegebenen Zeit, und (zeitlich) bei demjenigen Zeitraum, während dessen der Streik einer gegebenen Arbeitergruppe genügt, um eine bedeutende gesellschaftliche Wirkung zu erzielen. Demzufolge weist die Ausdehnung des Klassenstreiks zahlreiche Variationen auf.
[Fußnote 13: _Girardin_ forderte seinerzeit für seine grève universelle die Beteiligung "de toutes les professions manuelles dans tous les pays civilisés" (cit. bei _Weill_, "Histoire du Mouvement social en France", p. 34).]
Die _räumliche Ausdehnung_ kann in gewerblicher oder geographischer Richtung liegen.
1. Bei der _gewerblichen_ Ausdehnung des Klassenstreiks handelt es sich vor allem um die _Bedeutung_ der beteiligten _Gewerbe_; diese richtet sich einerseits rein _quantitativ_ nach der Anzahl der zugehörigen Lohnarbeiter, andererseits _qualitativ_ nach dem Grad ihrer sozialen Unentbehrlichkeit. Je weniger die Gesamtwirtschaft und das Gesamtleben auf die Funktion einer bestimmten Gewerbegruppe angewiesen ist, eine umso größere quantitative Ausdehnung ist zum Zustandekommen eines Klassenstreiks erforderlich; je größer aber die qualitative Bedeutung einer Gewerbegruppe, eine umso geringere Teilnehmerzahl genügt zur Herbeiführung des Klassenstreiks.[14] Die _qualitative_ Ausdehnung läßt sich _positiv_ umschreiben, z.B. Beteiligung derjenigen Gewerbe, die das ganze Produktionssystem und das ganze Verkehrsleben stützen,[15] die das ganze soziale Leben unterhalten: also Streik nicht nur im Transportgewerbe und den Kraftlieferungsbetrieben (Kohle, Gas, Elektrizität), sondern auch bei der Lebensmittellieferung (ausnahmsweise nur wird auch die Beteiligung der Landarbeiter gefordert[16]) und in den sogenannten öffentlichen Diensten. Sie läßt sich auch _negativ_ bestimmen, z.B. werden unter Umständen "die wesentlichen Erfordernisse des öffentlichen Lebens, die Produktionszweige von unbedingter allgemeiner Notwendigkeit" vom Ausstand ausgenommen;[17] doch zeigt sich hierbei das Bestreben, "keine Masche im Gewebe der Solidarität unnötig" zu zerschneiden.[18] Die wenigsten gehen so weit, wie _Turati_, der Licht, Brot, Trinkwasser, Sanitätsdienst, Post und Telegraph, Tagespresse usw. respektiert wünscht (da "die Aufhebung dieser Institutionen... den höheren Forderungen der Zivilisation" widerstreite, auch dem Ziel des Streiks durch Verstärkung der "reaktionären Strömungen" schade).[19] Die prinzipiellen Streikeinschränkungen richten sich im allgemeinen nach dem Zwecke des Streiks.[20] Natürlich werden regelmäßig Ausnahmen zu gunsten der Nahrungsmittelversorgung der Arbeiter selbst gemacht.
[Fußnote 14: Vgl. _Roland-Holst_, "G-str. und Sozd.", p. 6; _Cohnstaedt_, "Generalstreik, Massenstreik und Sozialdemokratie" p. 748.]
[Fußnote 15: So z.B. _Briand_ (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28); Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 54; _Jaurès_, "Aus Theorie und Praxis", p. 98, 99; ders. in der "Petite République", 29. Aug. 01 (cit. bei _Umrath_, p. 18); so schon _Lovett_ (vgl. _Gammage_, History of the Chartist Movement, p. 127); auch der "_Weckruf_" vom 28. Mai 04, Nr. 7, 2. Jahrg., im Leitart. "Der Generalstreik".]
[Fußnote 16: So durch _Herbert_-Stettin (Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 285); vgl. auch _Marchioni_, "Massenstreik und Landarbeiter".]
[Fußnote 17: _Turati_, "Lehren und Folgen des Generalstreiks in Italien", p. 867.]
[Fußnote 18: _Olberg_; _Roland-Holst_, a. a. O. p. 132.]
[Fußnote 19: Das Weitererscheinen der Presse wünscht auch _Branting_, ("Die Generalstreikprobe in Schweden", p. 420ff.); _Olberg_ ("Der italienische Generalstreik", p. 23) aber erblickt hierin eine ungerechtfertigte Ausnahme von der allgemeinen Arbeitsruhe; übrigens tritt sie für Aufrechterhaltung der Krankenpflege und der Nahrungsmittelversorgung der Hospitäler ein.]
[Fußnote 20: Vgl. _Bernstein_, "Ist der politische Streik in Deutschland möglich?", p. 32.]
Außer nach der Bedeutung der beteiligten Gewerbe kann der Umfang des Klassenstreiks auch nach ihrer _Betriebsform_ differieren; im allgemeinen handelt es sich um die Beteiligung der Groß- und Mittelbetriebe; die des Kleinbetriebes ist selten und wird auch kaum gefordert.
2. Die _geographische_ Ausdehnung des Klassenstreiks hängt einerseits _quantitativ_ von der Größe des Streikgebiets ab. Hiernach unterscheidet man lokale, regionale, nationale und internationale Klassenstreiks; je kleiner das Streikgebiet, umso größer im allgemeinen die gewerbliche Ausdehnung. Ausstand möglichst aller Lohnarbeiter an einem einzelnen Platze, das ist der typische Umfang des romanisch-anarchistischen Generalstreiks, des sogenannten Solidaritäts- und Sympathiestreiks, der übrigens stets die Tendenz nach Erweiterung bis zum Weltstreik zeigt, sich auch nicht selten zum regionalen Ausstand (sogenannte "grève généralisée") verallgemeinert. -- Gewöhnlich wird Ausdehnung über ein von vornherein beträchtliches Wirtschaftsgebiet gewünscht, das umso größer sein muß, je mehr auf gewerbliche Vollzähligkeit verzichtet wird. -- Andererseits hängt die geographische Ausdehnung _qualitativ_ von der sozialen Bedeutung des Streikgebietes ab; denn der Ausstand kann an allen Plätzen des Streikgebietes ausbrechen, sich unterschiedslos über Stadt und Land erstrecken, oder aber sich auf industrielle Zentren, vor allem auf die großen Städte beschränken.[21]
[Fußnote 21: Vgl. hierüber Prot. Parteitg. Wien 1894, _Schuhmeier_, p. 67, _Resel_, p. 70 ff.; ferner _Lafargue_, Enquête p. 67.]
Zwei Ausnahmefälle, übrigens ohne praktische Bedeutung, bildet die räumliche Umgrenzung eines Klassenstreiks einerseits nach dem Konsumtionskreis (nur die Arbeit für die "herrschenden Klassen",[22] oder für die mobilisierte Armee [so _Nieuwenhuis_] soll unterbrochen werden), oder andererseits nach der Zahl der einem Armeeverband (sei es im aktiven Dienst, sei es als Reservisten) angehörigen Proletarier.
[Fußnote 22: "Weckruf" vom Dez. 04, Nr. 14 (cit. vom Sekretariat des _Schweiz_. _Gewerbevereins_, "Begleiterscheinungen bei Streiks", p. 11 ff.).]
Die _zeitliche Ausdehnung_ muß über die Dauer der gewöhnlichen Demonstration hinausgehen. Gleichzeitigkeit und Kontinuität sind nicht unbedingt erforderlich; der Streik kann vielmehr "intermittieren", "in Unterbrechungen und Pausen arbeiten",[23] und zwar sowohl geographisch intermittieren (wie in Rußland), als auch gewerblich intermittieren (wie in Marseille).
[Fußnote 23: Vgl. _Göhre_, "Sturmzeichen"; ferner _Roland-Holst_, a. a. O. p. 104 ff. und dieselbe "Der politische Massenstreik in der russischen Revolution", p. 215.]
(b) _Form._
Wie jeder Streik bedeutet der Klassenstreik nicht nur eine rein passive Arbeits_ruhe_, sondern auch eine ostentative Arbeits_verweigerung_. Die Form des Klassenstreiks hängt also von der Ausgestaltung der Arbeitsverweigerung ab.
Bei _friedlicher_ Form gelangt die Arbeitsverweigerung nur durch die sich auf der Straße zeigende Masse der Feiernden zum Ausdruck, die sich prinzipiell in den Schranken der Gesetzlichkeit, "in den Grenzen der Mäßigung, Gesittung und Vernunft" halten oder doch halten wollen.[24]
[Fußnote 24: Vgl. _Turati_, a. a. O.; _Bernstein_, a. a. O. p. 36; _Eckstein_, "Was bedeutet der Generalstreik", p. 358; systematische Anwendung des Streikrechts, nicht verhüllte Gewalt, fordert _Jaurès_, "Aus Theorie und Praxis", p. 99 ff., gewaltlose Demonstration _Bernstein_ ("Pol. M-str. und pol. Lage", p. 40).]