Student und Alkohol Vortrag gehalten am 21. Februar 1910
Chapter 1
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Schriften des Sozialwissenschaftlichen Vereins der Universität
1910 München Heft 6
Student und Alkohol.
Vortrag
gehalten am 21. Februar 1910
von
~Dr. L. Loewenfeld~.
~München 1910~ M. Rieger'sche Universitäts-Buchhandlung (G. Himmer)
Wenn man die Stellung der deutschen Studentenschaft der Gegenwart zur Alkoholfrage besprechen will, stößt man zunächst anscheinend auf eine Schwierigkeit. Es ist, als ob man die Stellung der Deutschen überhaupt zur Alkoholfrage behandeln wollte. Wir wissen aber, daß bei unseren lieben deutschen Mitbürgern alle Abstufungen und Variationen der Ansichten vertreten sind, die überhaupt in Bezug auf die Alkoholfrage vorkommen. Von den Anhängern der absoluten Abstinenz, die am liebsten die Alkoholproduktion aus der Welt schaffen würden, bis zu Jenen, die ihren höchsten Lebensgenuß im Trinken erblicken, finden wir bei den Angehörigen der deutschen Nation alle Übergänge, und ähnlich liegen die Dinge bei der Studentenschaft.
Und doch kann man nicht behaupten, daß die Studenten in Bezug auf die Alkoholfrage nichts Besonderes bieten und lediglich die verschiedenen Auffassungen der Gesamtbevölkerung vertreten. Bei näherer Betrachtung ergibt sich nämlich, daß bei einem großen Teile der deutschen Studenten, vielleicht gegenwärtig noch der Majorität derselben, eine Ansicht besteht, die in gleicher Weise nicht bei anderen Klassen der Bevölkerung ausgebildet ist, und der man deshalb eine gewisse Eigenart nicht absprechen kann. Diese Ansicht läßt sich ungefähr folgendermaßen formulieren:
Das Biertrinken bildet ein Attribut des Studententums; es gehört gewissermaßen zum Wesen des Studentseins. Der richtige Student trinkt Bier, und wenn er dabei auch gelegentlich über die Schnur haut, so ist dies von gar keiner Bedeutung. Diese Ansicht, so große Verbreitung sie auch noch derzeit besitzt, ist für den nüchtern Denkenden keineswegs ohne Weiteres verständlich. Die Assoziation von Studentsein und Biertrinken ist ja in der Natur der Sache nicht begründet, so daß sie Jedermann einleuchten müßte. Wir wissen, daß bei uns die schwer arbeitenden Klassen das Biertrinken für nötig halten, weil sie den irrtümlichen Glauben hegen, daß sie hierdurch allein die für ihre Arbeit nötige Kraft erlangen können. Wir wissen auch, daß gewisse Berufsarten, z. B. die des Gastwirtes, des Weinhändlers, den Genuß geistiger Getränke sozusagen mit sich bringen. Von etwas derartigem ist bei dem Studenten keine Rede. Es kann niemand behaupten, daß die berufliche Tätigkeit des Studenten, das Studium, besonderen Durst oder überhaupt einen Körperzustand hervorruft, der das Biertrinken nötig macht, oder daß letzteres die geistige Leistungsfähigkeit erhöht und damit das Studieren erleichtert. Man weiß zur Genüge, daß das Gegenteil der Fall ist. Die Assoziation von Studentsein und Biertrinken läßt sich auch nicht auf die Ansicht zurückführen, daß der Student als junger Mann Anspruch auf einen gewissen Lebensgenuß hat und ein solcher ohne Bierkonsum nicht möglich ist. Die Studenten in anderen Ländern, so insbesonders in England und Amerika, sind dem Lebensgenusse gewiß ebensowenig abhold wie die deutschen Studenten und halten hiefür das Biertrinken nicht für erforderlich. Soweit meine Kenntnis reicht, verzichtet auch die allerdings noch nicht sehr erhebliche Anzahl deutscher Studierender, die der Alkoholabstinenz huldigen, keineswegs auf die der Jugend gebührenden Freuden.
Wenn wir zu einer Erklärung der fraglichen Assoziation gelangen wollen, erübrigt uns daher nur, unseren Blick in die Vergangenheit zu wenden, d. h. wir müssen uns etwas mit der Geschichte des Studententums in Deutschland befassen und zusehen, wie sich die noch gegenwärtig in der Studentenwelt herrschenden Trinksitten und die damit zusammenhängenden Anschauungen entwickelt haben. Da ergibt sich nun folgendes:
* * * * *
Die Studenten wurden im Mittelalter, namentlich in den ersten Zeiten nach Gründung der deutschen Universitäten in strenger, fast klösterlicher Zucht gehalten. Unternehmungslustige Magister mieteten mit Erlaubnis der Universitätsbehörden Privathäuser, richteten sie entsprechend ein und warben dafür Scholaren als Mieter, denen sie Wohnung und Verköstigung boten. Alsbald wurde den Scholaren das Wohnen in den Bursen -- so wurden die erwähnten Anstalten bezeichnet -- sogar durch Universitätsstatut befohlen, und nur ausnahmsweise das Wohnen außerhalb einer Burse gestattet. In den Bursen wurde die Einhaltung einer strengen Hausordnung verlangt; die Studenten mußten sehr früh aufstehen, durften ohne Erlaubnis nicht ausgehen und die Nacht nicht außerhalb der Burse zubringen. Der Wirtshausbesuch war verboten. Die Verpflegung war eine sehr einfache; es wurde auch Bier gereicht, doch kaum in Mengen um Exzesse zu gestatten. Auch die Tracht war genau vorgeschrieben; dieselbe ähnelte der der Kleriker, und durch eine Reihe von Erlassen suchte man immer wieder diese Vorschriften einzuschärfen.
Trotz alledem mangelte es schon im Mittelalter nicht an Klagen über das Verhalten der Studenten, wobei auch Trinkexzesse eine Rolle spielten. Die Bursenvorsteher leisteten in der Überwachung der Scholaren nicht, was ihnen zukam; sie gestatteten aus Gewinnsucht ihren Pensionären, um sich dieselben möglichst zu erhalten, die größten Freiheiten und ließen jede Ungebühr passieren. So kam es, daß die Bursen allgemach einen geradezu verderblichen Einfluß auf das studentische Leben ausübten, und man beispielsweise das _Collegium illustre_ in Tübingen eine Wohnung des Lasters und Müßiggangs nannte. Im 16. Jahrhundert verschwanden unter dem Einflusse der Reformation und des aufblühenden Humanismus die Bursen, die sich offenbar überlebt hatten. An den neugegründeten protestantischen Universitäten verzichtete man auf die Schaffung dieser Anstalten, und an den älteren wurden sie mehr und mehr aufgegeben. Die Studierenden nahmen zumeist bei Professoren eine Art Pension und erlangten das, was man die =akademische Freiheit= nannte. Allein der Gebrauch, den sie von dieser Freiheit machten, war in manchen Beziehungen, namentlich auch in bezug auf die Trinkgewohnheiten, kein sehr erfreulicher.
Man darf, wenn man das studentische Leben jener Zeit richtig würdigen will, nicht außer acht lassen, daß die Kultur der Gesamtbevölkerung Deutschlands damals noch sehr tief stand. Die Sitten waren roh, die Neigung zum Trinken, das Erbübel der germanischen Rasse, machte sich namentlich in Norddeutschland in ungezügelter Weise geltend, und =Luther= hatte wohl recht, wenn er den Ausspruch tat, daß derjenige, der das Bierbrauen erfand, _ille fuit pestis Germaniae_.
An einer besseren, gebildeten Gesellschaft, der sich die Studenten hätten anschließen können, mangelte es noch gänzlich, und so begreift es sich, daß die Studenten, die auf sich angewiesen waren, in ihren Sitten sehr verwilderten und sich dies insbesonders im Konsum geistiger Getränke äußerte. Während aber anfänglich jeder im Trinken seiner Neigung folgen konnte, trat schon im 16. und noch mehr im 17. Jahrhundert in den studentischen Trinkgebräuchen eine folgenschwere Änderung ein, deren Überreste noch heutzutage nicht überwunden sind. Es entwickelten sich gewisse Trinkmanieren, die sich zu einer Art Zechgesetz, einem Trink- oder Saufkomment ausbildeten, der in der Folge die geselligen Zusammenkünfte der Studenten beherrschte. Hiebei spielte das Zutrinken und Volltrinken eine solche Rolle, daß weltliche und geistliche Fürsten, sowie die akademischen Obrigkeiten Mandate dagegen erließen, was jedoch dem Unwesen wenig Einhalt tat.
Die älteste der Urkunden, die wir über die studentischen Trinkkomments besitzen, bildet das _Jus potandi_ des _Blasius Multibibus_ vom Jahre 1616. Darnach trank man schon damals »_totales_ und _partiales_«, man trank sich zu und mußte mit demselben Quantum Bescheid tun. Man trank auf Brüderschaft und ließ einen ungeheuren Becher »das römische Reich« die Runde machen; dazu wurden Kneiplieder gesungen. Diese Gestaltung nahmen die studentischen Trinksitten erst im 17. Jahrhundert an. Bier war der gewöhnliche Stoff, der bei den studentischen Gelagen konsumiert wurde, und daß es dabei an Uebermaß nicht fehlte, hiefür spricht nur zu deutlich eine Äußerung Abels »wohlerfahrener Leibmedikus derer Studenten«: »Jetztund währet das Saufen bis in die finstere Nacht; da trinket man erstlich aus Durst, darnach aus Wollust, dann zur Trunkenheit, und endlich bis alle Vernunft gebrochen und man ganz toll worden, ja dem unvernünftigen Vieh gleich.«
Bemerkenswert ist, daß, während die akademischen Behörden vielfach gegen die Trinkunsitten eiferten, einzelne Professoren dieselben aus Habsucht begünstigten, ja die bei ihnen in Pension sich befindenden Studenten zum Trinken sogar verleiteten. Insbesonders wurde hierüber in Jena geklagt. Dort hatten die Professoren das Recht, im Kollegienbrauhause das für ihre Familie und Hausgenossen nötige Bierquantum tranksteuerfrei herzustellen. Dies benützten einzelne Professoren dazu, daß sie neben ihrer akademischen Lehrtätigkeit das Gewerbe eines Schankwirtes ausübten und förmliche Zechstuben für die Studenten hielten. Selbst in den Hörsälen wurden geistige Getränke verabreicht und ein Wittenberger Visitationsdekret von 1616 lautet dahin, »daß aller Bier- und Weinschank im Juristenkolleg als einer uns an der Tranksteuer, daneben der Jugend und Bürgerschaft schädlicher Steuerung wieder abgeschafft und der Universität unter den Lektionen im großen Churfürstenkollegium Gäste zu setzen, keineswegs nachgelassen werden soll.« Es scheint demnach, daß man gelegentlich Hörsäle auch als Trinkstuben benützte. Auch das Branntweintrinken nahm allmählich unter den Studenten überhand.
* * * * *
Das studentische Kneipleben im 18. Jahrhundert fand im wesentlichen nicht in Wirtshäusern, sondern auf den Buden statt. Man nannte diese Kneipen »Hospiz«, da sie von dem Budenbesitzer, dem »Hospes« veranstaltet und geleitet wurden. Ursprünglich war der Hospes ein Pennäle (angehender Student), der seine Landsleute invitierte. Die Bewirtung begann mit Kaffee und Brötchen und ging dann zur eigentlichen Kneiperei über. Der Hospes war, falls er nicht das Amt einem erwählten Vizehospes abtrat, _eo ipso_ Kneipwart und Präses, sein Abzeichen der Hausschlüssel, mit dem er _Silentium_ gebot. Er hatte unbeschränkte Macht, konnte Jeden zu jedem beliebigen Quantum verdonnern und brauchte nur _pro libito_ zu trinken, d. h. zu nippen. So blieb er imstande, seiner Verpflichtung als Wirt nachzukommen und konnte seine Absicht, alle Anwesenden »naß zuzudecken«, bequem erreichen. Man trank dabei auf das Wohl der Geliebten, und wenn zwei Zechgenossen auf dieselbe Dame Anspruch erhoben, so wurde die Sache durch Trinkduelle entschieden. Dem Hospes erstattete man den Dank durch Vortrinken von »Ganzen«, und so kam die Kneiperei gehörig in Zug. Ein tüchtiger Student mußte nach der damaligen Auffassung Bedeutendes im Biertrinken und im Tabakrauchen leisten.
Ende des 18. Jahrhunderts kamen neben dem Hospiz auch als »Kommers« oder »Kommersch« bezeichnete studentische Veranstaltungen auf, die einen etwas feierlicheren Charakter trugen. Dieser Charakter wurde am Anfang des 19. Jahrhunderts nach den Freiheitskriegen durch die Aufnahme des »Landesvaters« noch ausgeprägter. Man hatte nun zwei Arten geselliger Veranstaltungen, bei denen das Bier eine große Rolle spielte: die gewöhnliche Kneiperei, die anfänglich vorherrschend auf den Buden der Studierenden noch stattfand und erst allmählich, insbesonders mit der Entwicklung der studentischen Verbindungen in bestimmte Gastlokale (Kneipen genannt) verlegt wurde, und den Kommers mit seinen feierlichen Zutaten, die der Pflege des patriotischen Geistes dienten. Die aus den früheren Jahrhunderten überkommenen Trinksitten erhielten sich hiebei in erheblichem Maße (Vor- und Nachtrinken, Trinken von »Ganzen«, Trinken in der Runde &c.). Wie sich die Dinge im Verlaufe des letzten Jahrhunderts weiter gestalteten, hierauf weitläufig einzugehen, kann ich mir ersparen, da Ihnen die Hauptsache wohl bekannt ist.
Wenn auch die deutsche Studentenschaft im allgemeinen den Trinkgewohnheiten früherer Jahrhunderte mehr oder weniger huldigte, so waren es doch hauptsächlich die farbentragenden Korporationen, welche diese Sitten kultivierten und die Beachtung derselben als eine _conditio sine qua non_ von ihren Mitgliedern verlangten. Eine entschiedene Änderung in dieser Hinsicht ist erst seit etwa 20 Jahren zu bemerken. Die Antialkoholbewegung und die Tätigkeit der Vereine gegen den Mißbrauch geistiger Getränke sind nicht ohne Einfluß auf das studentische Leben geblieben. Der Konsum geistiger Getränke ist, soweit meine Kenntnis reicht, in den studentischen Kreisen erheblich zurückgegangen. Auch in den Korporationen hat man, wie ich höre, die Trinkanforderungen herabgesetzt, und es soll in einzelnen derselben der Trinkzwang sogar schon beseitigt sein. Man hat offenbar auch in studentischen Kreisen bereits angefangen, die Schädlichkeit der ererbten Trinksitten mehr und mehr einzusehen, und diese Erkenntnis auch praktisch zu betätigen. Allein wie schon Eingangs erwähnt wurde, äußern bei der Majorität der Studentenschaft die von alters her übernommenen Trinksitten noch immer eine gewisse Herrschaft. Man hält an dem Irrglauben fest, daß mit dem Aufgeben dieser Gepflogenheiten die studentische Geselligkeit einen irreparablen Stoß erfahren und damit das studentische Leben einer seiner schönsten Seiten beraubt würde. Daß derartige Anschauungen sich noch bei einem so großen Teile der Studentenschaft erhalten konnten, ist m. E. wesentlich darauf zurückzuführen, daß die Hygiene keinen Unterrichtsgegenstand an den Gymnasien bildet und deshalb der junge Student zumeist ohne sachgemäße Aufklärung über die eminente hygienische und soziale Bedeutung der Alkoholfrage in das Universitätsleben eintritt. Er unterliegt daher dem suggestiven Einflusse der herrschenden Trinksitten und muß vielfach erst durch ungünstige persönliche Erfahrungen darüber belehrt werden, daß die vulgären, auch in den studentischen Kreisen noch so verbreiteten Anschauungen über den Alkoholgenuß irrtümlich sind.
Ich kann nicht unterlassen, hier zu erwähnen, daß man bei uns (in Bayern) maßgebenden Ortes bisher die Aufklärung der Gymnasialschüler über die Alkoholfrage eher zu verhindern als zu fördern geneigt war, und ich bin in der Lage, hiefür zwei prägnante Belege anzuführen. Einer meiner hiesigen Kollegen, Hofrat Dr. Theilhaber, unternahm vor einigen Jahren an einem Münchener Gymnasium die Gründung eines Alkoholabstinenzvereines, dessen Tendenz war, die Mitglieder nicht nur zur Abstinenz von geistigen Getränken anzuhalten, sondern auch durch Veranstaltungen von Ausflügen &c. an eine Geselligkeit ohne Biergenuß zu gewöhnen, gewiß ein löbliches, dem Gymnasialstudium nur förderliches Unternehmen. Und das Merkwürdige geschah: nach kurzem Bestehen wurde der Verein, der schon etwa 70 Mitglieder zählte, vom Rektorate, zweifellos auf höhere Weisung hin, aufgelöst.
Der zweite Fall ist nicht minder bezeichnend. Der hiesige ärztliche Verein richtete vor einigen Jahren an das Kultusministerium eine Zuschrift, in welcher er sich erbot, an den hiesigen Gymnasien Vorträge über Hygiene zu veranstalten, bei welchen natürlich auch die Alkoholfrage entsprechend behandelt worden wäre. Daraufhin erhielt der Verein vom Ministerium den Bescheid, er möge die beabsichtigten Vorträge in einem von ihm gemieteten Lokale abhalten, und die Gymnasialschüler könnten dann von ihren Rektoraten die Erlaubnis erwirken, den Vorträgen anzuwohnen. Der ärztliche Verein hat selbstverständlich diese Zumutung lediglich _ad acta_ genommen.[1]
[1] Ich möchte nicht unterlassen beizufügen, daß nach neuerlichen Nachrichten man sich bei uns höheren Orts gegen einen Hygieneunterricht an den Gymnasien nicht mehr so ablehnend verhalten soll, nachdem ein Hygieniker an die Spitze der bayrischen Sanitätsverwaltung getreten ist.
Wir ersehen aus dem Angeführten, daß die Trinksitten unserer akademischen Jugend keine Wurzel im modernen Leben und keinen Zusammenhang mit diesem haben. Sie bilden einen Ueberrest aus einer Periode der Sittenverwilderung und Unkultur, einen Ueberrest, der nicht wie so manches andere Altherkömmliche der Pflege würdig ist, sondern endlich aufgegeben werden sollte angesichts des Umstandes, daß dem Studierenden heutzutage, namentlich in den größeren Universitätsstädten, höhere, der geistigen und körperlichen Gesundheit förderlichere Genüsse zu Gebote stehen als die alkoholischen.
* * * * *
M. D. u. H. Die kurze mir zur Verfügung stehende Zeit, gestattet mir selbstverständlich nicht, die verschiedenen Seiten der so wichtigen Alkoholfrage auch nur flüchtig zu berühren. Ich muß mich darauf beschränken, auf einige für Sie besonders wichtige Punkte hinzuweisen. Wenn wir die Wirkungen des Alkohols in Betracht ziehen, so stoßen wir auf zwei Reihen von Tatsachen, die wenn auch scheinbar entgegengesetzter Natur, doch innig zusammenhängen. Man könnte, um ein Bild zu gebrauchen, sagen, diese Tatsachen sind auf zwei Seiten eines und desselben Blattes verzeichnet. Auf der einen Seite finden wir Alles Schöne und Gute, das man dem Alkohol zuschreibt, auf der anderen Seite alle Mißstände und Übel, alles Elend, das auf den Alkohol sich zurückführen läßt. Betrachten wir uns zunächst das Schöne und Gute, die Annehmlichkeiten und Vorteile, die der Alkoholgenuß bringen soll. Diese sind es ja auch, welche die ungeheuere Verbreitung des Alkoholgenusses von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart bewirkt haben. Man rühmt dem Alkohol nach, daß er die geistige Tätigkeit anregt, den Geist sozusagen flüssiger macht, daß er ein Gefühl des Wohlbehagens und erhöhter Kraft erzeugt, daß er die Stimmung hebt, Frohsinn hervorruft, die düsteren Seiten des Lebens aus dem Bewußtsein verdrängt und dadurch auch die Sorgen verscheucht -- er ist ja der Sorgenbrecher _par excellence_ --, daß er die sogenannte Gemütlichkeit und die Geselligkeit fördert, und dadurch die Menschen einander näher bringt. Man hat auch behauptet, daß er die Fantasie des Dichters und des bildenden Künstlers anregt und dadurch deren Produktivität in günstiger Weise beeinflußt. Es ist nun keineswegs zu leugnen, daß diese Behauptungen wenigstens zum großen Teile der Wahrheit entsprechen. Aber unsere Schätzung der Vorteile und Annehmlichkeiten des Alkoholgenusses muß eine wesentliche Einbuße erfahren, wenn wir zusehen, auf welche Weise dieselben zustande kommen. Sind die seelischen Veränderungen, welche der Alkohol herbeiführt, ein Geschenk, eine Wohltat, für die keine Kompensation geleistet werden muß, oder haben wir für dieselben zu bezahlen mit einer Einbuße an unserem psychischen Vermögen? Die Erfahrungen des täglichen Lebens wie die experimentellen Forschungen der Neuzeit lassen hierüber keinen Zweifel. Um es vorweg kurz und brüsk zu sagen, die Annehmlichkeiten, die wir dem Alkohol verdanken, müssen erkauft werden durch eine Herabsetzung unseres intellektuellen Niveaus, die bei den höheren Graden der Alkoholintoxikation bis zur Verblödung sich steigert. Wenn ein Mensch eine Heiterkeit in sich fühlt und nach Außen dokumentiert, für welche in seinen Verhältnissen kein Grund besteht, wenn er ohne äußere Ablenkung seine Sorgen, d. h. die für ihn wichtigsten Angelegenheiten vergißt, wenn er gesprächiger wird, als es seiner Gewohnheit entspricht, und die im geselligen Verkehre beobachtete Reserve aufgibt (gemütlich wird), so weist dies darauf hin, daß bei ihm die höchsten psychischen Leistungen eine Verringerung erfahren haben. Manches zu dem Wohlbehagen und der gehobenen Stimmung des Trinkenden mag die durch den Alkohol bewirkte erleichterte Auslösung von Bewegungsimpulsen beitragen. Ungleich bedeutungsvoller für das psychische Verhalten des Trinkers ist jedoch der Umstand, daß unter dem Einflusse des Alkohols, und zwar schon bei recht mäßigen Gaben, das Bewußtsein seiner Lebenslage und damit auch der regulierende Einfluß desselben auf sein Denken und Handeln -- die höchst stehende psychische Leistung -- abgeschwächt wird. So erklärt es sich, daß der Schweigsame redselig, der Trockene scheinbar witzig, der Zaghafte waghalsig, der Skeptische gläubig und vertrauensvoll wird. Aber dieses Plus an psychischer Aktivität bedeutet keine Überlegenheit des Trinkers, sondern in Wirklichkeit eine Inferiorität desselben, da sie auf einem Ausfall hemmender Momente beruht. Neben den höchststehenden werden auch die einfacheren psychischen Vorgänge, wie durch eine Überfülle von Experimenten, insbesondere durch die Untersuchungen Kraepelins und seiner Schüler, erwiesen ist, durch den Genuß schon sehr mäßiger Alkoholmengen verschlechtert (Schnelligkeit der Reaktion auf einen bestimmten Sinneseindruck, des Lesens, Addierens, des Auswendiglernens &c.). Wichtiger aber als diese an sich gewiß beachtenswerte Tatsache ist der Umstand, daß die durch den Alkohol bewirkte Herabsetzung der intellektuellen Leistungsfähigkeit sich nicht auf die Zeit des Genusses beschränkt, sondern, und zwar auch bei Gaben, die man allgemein noch als ganz mäßig betrachtet (60-80 ccm Alkohol = 2 l Bier), sich auf einen Zeitraum von 24 und mehr Stunden erstrecken mag. Für Sie ergibt sich hieraus der gewiß sehr zu berücksichtigende Umstand, daß ein Studierender, der gewohnheitsmäßig Tag für Tag 2 l Bier konsumiert, -- dies ist ein Fall, der gewiß sehr häufig vorkommt --, seine geistige Arbeitskraft in einem Zustande andauernder Verminderung erhält.
Wie Sie ersehen, ist der habituelle, sogenannte mäßige Alkoholgenuß für den geistig Arbeitenden keine ganz gleichgiltige Sache. Daß die Unmäßigkeit in _alcoholicis_ viel üblere Folgen hat, ist Ihnen wohl zur Genüge bekannt. Sie verringert nicht nur die Arbeitsfähigkeit in höherem Maße, sie führt auch zu einem Sinken des moralischen Niveaus, einer Abschwächung des Ehr- und Pflichtgefühls, einer Vernachlässigung der Rücksichten, die man seiner Stellung, seiner Familie und seinem Stande schuldet. An der Verbummelung von Semestern mit ihren unliebsamen Folgen, an den Durchfällen und schlechten Resultaten bei den Prüfungen, an dem gänzlichen Scheitern so mancher studentischen Existenz hat der Alkohol zweifellos den Hauptanteil, und auch diejenigen Studierenden, welche die ihnen durch den Alkohol zugefügte Schädigung ihrer Arbeitskraft durch große Willensanspannung allmählich überwinden, haben in ihrem späteren Leben häufig genug noch unter den Folgen ihres allzu flotten Studentenlebens zu leiden.