Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band
Chapter 1
zu haben, obgleich die Schüler, darüber vernommen, keinem Menschen ein Verschulden an ihrem Kinde beimass. Auf das Bekenntniss der Hebamme wurden nun sechs Personen eingezogen, welche auf der Folter bekennen mussten: sie hätten die Leiche des Kindes ausgegraben, in Stücke zerhauen, diese in einem Topfe ausgekocht und daraus eine Hexensalbe bereitet. Obgleich nun die Leiche des Kindes in Beisein des Vaters, des Ortspfarrers, des Gevatters Schülers, des Rosenbachschen Verwalters und zweier Blutschöffen ausgegraben und unversehrt gefunden wurde, so wurde dennoch beschlossen, die sechs im Thurme eingesperrten Hexen, weil sie ihr Vergehen an dem Kinde auf der Folter einmal bekannt hätten, zu verbrennen und der Müller Schüler wurde unter Androhung schwerer Strafe bedeutet, von dem Befund der Ausgrabung nichts zu sagen, bis die Justifizirung der sechs Hexen erfolgt sei. Als nun die letzteren gebrannt waren, wurde eine andere Person, die alte Becker-Margreth, eingezogen, zu welcher einer der Blutschöffen in den Kerker ging und ihr zuredete, sie sollte sich nur des ihr zur Last Gelegten schuldig bekennen, dann sollte sie auch kein Meister und Schindersknecht angreifen, sondern sie sollte dann alsbald aufs Rathhaus geführt, und wenn man sie hingethan (d. h. hingerichtet) haben werde, neben dem Kirchhof beerdigt werden. Die Unglückliche sah, dass sie verloren war, und fügte sich verzweiflungsvoll in ihr Geschick, gab nun aber noch vierzehn andere Personen als Mitschuldige mit dem Bemerken an, diese sollten es auch erfahren, wie das Hinthun und Brennen schmecke. Infolge dessen ward nun auch Schülers Ehefrau als der Hexerei verdächtig eingezogen. Alsbald eilte Schüler nach Würzburg, um dem Domdechanten von Rosenbach seine Noth zu klagen und durch ihn das geliebte Weib zu retten. Bei seiner Rückkehr nach Lindheim erfuhr er jedoch, dass dasselbe inzwischen in furchtbarster Weise gefoltert worden sei, und nicht allein sich selbst der Zauberei schuldig bekannt, sondern auch ihn selbst als Mitschuldigen genannt habe. Schüler hatte kaum Zeit, sich von dem ersten Schrecken, mit dem ihn diese Nachrichten befielen, zu erholen, als er sich selbst von dem Blutrichter verhaftet und in den Hexenthurm geworfen sah, wo er in Ketten und Banden gelegt ward. Am fünften Tage wurde er mit Werkzeugen, die ganz eigens für ihn herbeigeschafft waren, gefoltert. Die unerträgliche Pein der Tortur presste ihm das Geständniss seiner Schuld ab. Doch nahm er dasselbe alsbald wieder zurück. Daher wurde er sofort aufs neue und noch schrecklicher torquirt. Abermals trieb man ihn so zum Geständniss seiner Schuld, das er jedoch hernach abermals zurücknahm; und schon wollte ihn Geiss zum drittenmal auf die Folter spannen, als ein Tumult ausbrach, in welchem Freunde es ihm möglich machten zu entfliehen. -- Während seiner Abwesenheit wurde sein Weib am 23. Februar 1664 verbrannt.
Hiermit war aber auch der Anfang vom Ende der Schreckenstage Lindheims erschienen. Mehrere Weiber flohen nach Speier und erfüllten die Stadt mit ihrem Wehklagen; die ganze Gemeinde klagte bei den Ganerben wie bei dem Reichskammergericht gegen den Justitiar, der gegen alles göttliche und menschliche Recht lauter Unschuldige einthürmen, foltern, würgen und brennen lasse, infolge dessen das Reichskammergericht dem Blutgericht Einhalt gebot; die Juristenfakultät zu Giessen mahnte zur Mässigung und Vorsicht. Als daher Matthias Horn einem der Blutschöffen, der seine Frau zur Folter schleppen wollte, einen Arm entzweischlug und der Scharfrichter mit seinem Gesindel vor der Wuth des Volkes sich eiligst durch die Flucht retten musste, und Andreas Krieger, der verhassteste unter den Blutschöffen, kaum noch in seinem Hause Sicherheit fand, sah sich Herr