Römische Geschichte — Buch 4

Part 2

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"Aber sie treiben's toll; Ich fuercht', es breche". Nicht jeden Wochenschluss Macht Gott die Zeche. Goethe 1. Kapitel Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit Mit der Vernichtung des Makedonischen Reichs ward die Oberherrlichkeit Roms eine Tatsache, die von den Saeulen des Hercules bis zu den Muendungen des Nil und des Orontes nicht bloss feststand, sondern gleichsam als das letzte Wort des Verhaengnisses auf den Voelkern lastete mit dem ganzen Druck der Unabwendbarkeit und ihnen nur die Wahl zu lassen schien, sich in hoffnungslosem Widerstreben oder in hoffnungslosem Dulden zu verzehren. Wenn nicht die Geschichte von dem ernsten Leser es als ihr Recht fordern duerfte, sie durch gute und boese Tage, durch Fruehlings- und Winterlandschaft zu begleiten, so moechte der Geschichtschreiber versucht sein, sich der trostlosen Aufgabe zu entziehen, diesem Kampf der Uebermacht mit der Ohnmacht sowohl in den schon zum Roemischen Reich gezogenen spanischen Landschaften wie in den noch nach Klientelrecht beherrschten afrikanischen, hellenischen, asiatischen Gebieten in seinen mannigfaltigen und doch eintoenigen Wendungen zu folgen. Aber wie unbedeutend und untergeordnet auch die einzelnen Kaempfe erscheinen moegen, eine tiefe geschichtliche Bedeutung kommt ihnen in ihrer Gesamtheit dennoch zu; und vor allem die italischen Verhaeltnisse dieser Zeit werden erst verstaendlich durch die Einsicht in den Rueckschlag, der von den Provinzen aus auf die Heimat traf. Ausser in den naturgemaess als Nebenlaender Italiens anzusehenden Gebieten, wo uebrigens auch die Eingeborenen noch keineswegs vollstaendig unterworfen waren und, nicht eben zur Ehre Roms, Ligurer, Sarder und Korsen fortwaehrend Gelegenheit zu "Dorftriumphen" lieferten, bestand eine foermliche Herrschaft Roms zu Anfang dieser Periode nur in den beiden spanischen Provinzen, die den groesseren oestlichen und suedlichen Teil der Pyrenaeischen Halbinsel umfassten. Es ist schon frueher versucht worden, die Zustaende der Halbinsel zu schildern: Iberer und Kelten, Phoeniker, Hellenen, Roemer mischten sich hier bunt durcheinander; gleichzeitig und vielfach sich durchkreuzend bestanden daselbst die verschiedensten Arten und Stufen der Zivilisation, die altiberische Kultur neben vollstaendiger Barbarei, die Bildungsverhaeltnisse phoenikischer und griechischer Kaufstaedte neben der aufkeimenden Latinisierung, die namentlich durch die in den Silberbergwerken zahlreich beschaeftigten Italiker und durch die starke stehende Besatzung gefoerdert ward. In dieser Hinsicht erwaehnenswert sind die roemische Ortschaft Italica (bei Sevilla) und die latinische Kolonie Carteia (an der Bai von Gibraltar), die letztere die erste ueberseeische Stadtgemeinde latinischer Zunge und italischer Verfassung. Italica wurde von dem aelteren Scipio, noch ehe er Spanien verliess (548 206), fuer seine zum Verbleiben auf der Halbinsel geneigten Veteranen gegruendet, wahrscheinlich indes nicht als Buergergemeinde, sondern nur als Marktort ^1; Carteias Gruendung faellt in das Jahr 583 (171) und ward veranlasst durch die Menge der von roemischen Soldaten mit spanischen Sklavinnen erzeugten Lagerkinder, welche rechtlich als Sklaven, tatsaechlich als freie Italiker aufwuchsen und nun von Staats wegen freigesprochen und in Verbindung mit den alten Einwohnern von Carteia als latinische Kolonie konstituiert wurden. Beinahe dreissig Jahre nach der Ordnung der Ebroprovinz durch Tiberius Sempronius Gracchus (575, 576 179, 178) genossen die spanischen Landschaften im ganzen ungestoert die Segnungen des Friedens, obwohl ein paarmal von Kriegszuegen gegen die Keltiberer und Lusitaner die Rede ist. Aber ernstere Ereignisse traten im Jahre 600 (154) ein. Unter Fuehrung eines Haeuptlings Punicus fielen die Lusitaner ein in das roemische Gebiet, schlugen die beiden gegen sie vereinigten roemischen Statthalter und toeteten ihnen eine grosse Anzahl Leute. Die Vettonen (zwischen dem Tajo und dem oberen Duero) wurden hierdurch bestimmt, mit den Lusitanern gemeinschaftliche Sache zu machen; so verstaerkt vermochten diese ihre Streifzuege bis an das Mittellaendische Meer auszudehnen und sogar das Gebiet der Bastulophoeniker unweit der roemischen Hauptstadt Neukarthago (Cartagena) zu brandschatzen. Man nahm in Rom die Sache ernst genug, um die Absendung eines Konsuls nach Spanien zu beschliessen, was seit 559 (195) nicht geschehen war, und liess sogar zur Beschleunigung der Hilfsleistung die neuen Konsuln zwei und einen halben Monat vor der gesetzlichen Zeit ihr Amt antreten - es war dies die Ursache, weshalb der Amtsantritt der Konsuln vom 15. Maerz sich auf den 1. Januar verschob und damit derjenige Jahresanfang sich feststellte, dessen wir noch heute uns bedienen. Allein ehe noch der Konsul Quintus Fulvius Nobilior mit seiner Armee eintraf, kam es zwischen dem Statthalter des Jenseitigen Spaniens, dem Praetor Lucius Mummius, und den jetzt nach Punicus' Fall von seinem Nachfolger Kaesarus gefuehrten Lusitanern am rechten Ufer des Tajo zu einem sehr ernsthaften Treffen (601 158). Das Glueck war anfangs den Roemern guenstig; das lusitanische Heer ward zersprengt, das Lager genommen. Allein, teils bereits vom Marsch ermuedet, teils in der Unordnung des Nachsetzens sich aufloesend, wurden sie von den schon besiegten Gegnern schliesslich vollstaendig geschlagen und buessten zu dem feindlichen Lager das eigene sowie an Toten 9000 Mann ein. Weit und breit loderte jetzt die Kriegsflamme auf. Die Lusitaner am linken Ufer des Tajo warfen sich unter Anfuehrung des Kaukaenus auf die den Roemern untertaenigen Keltiker (in Alentejo) und nahmen ihre Stadt Conistorgis weg. Den Keltiberern sandten die Lusitaner die dem Mummius abgenommenen Feldzeichen zugleich als Siegesbotschaft und als Mahnung zu; und auch hier fehlte es nicht an Gaerungsstoff. Zwei kleine, den maechtigen Arevakern (um die Quellen des Duero und Tajo) benachbarte Voelkerschaften Keltiberiens, die Beller und Titther, hatten beschlossen, in eine ihrer Staedte, Segeda, sich zusammenzusiedeln. Waehrend sie mit dem Mauerbau beschaeftigt waren, ward ihnen dieser roemischerseits untersagt, da die Sempronischen Ordnungen den unterworfenen Gemeinden jede eigenmaechtige Staedtegruendung verboeten, und zugleich die vertragsmaessig schuldige, aber seit laengerer Zeit nicht verlangte Leistung an Geld und Mannschaft eingefordert. Beiden Befehlen weigerten die Spanier den Gehorsam, da es sich nur um Erweiterung, nicht um Gruendung einer Stadt handle, die Leistungen aber nicht bloss suspendiert, sondern von den Roemern erlassen seien. Darueber erschien Nobilior im Diesseitigen Spanien mit einem fast 30000 Mann starken Heer, unter dem auch numidische Reiter und zehn Elefanten sich befanden. Noch standen die Mauern der neuen Stadt nicht vollstaendig; die meisten Segedaner unterwarfen sich. Allein die entschlossensten fluechteten mit Weib und Kind zu den maechtigen Arevakern und forderten sie auf, mit ihnen gegen die Roemer gemeinschaftliche Sache zu machen. Die Arevaker, ermutigt durch den Sieg der Lusitaner ueber Mummius, gingen darauf ein und waehlten einen der fluechtigen Segedaner, Karus, zu ihrem Feldherrn. Am dritten Tag nach seiner Wahl war der tapfere Fuehrer eine Leiche, aber das roemische Heer geschlagen und bei 6000 roemische Buerger getoetet - der Tag des 23. August, das Fest der Volkanalien, blieb seitdem den Roemern in schlimmer Erinnerung. Doch bewog der Fall ihres Feldherrn die Arevaker, sich in ihre festeste Stadt Numantia (Garray, eine Legua noerdlich von Soria am Duero) zurueckzuziehen, wohin Nobilior ihnen folgte. Unter den Mauern der Stadt kam es zu einem zweiten Treffen, in welchem die Roemer anfaenglich durch ihre Elefanten die Spanier in die Stadt zurueckdraengten, aber dabei infolge der Verwundung eines der Tiere in Verwirrung gerieten und durch die abermals ausrueckenden Feinde eine zweite Niederlage erlitten. Dieser und andere Unfaelle, wie die Vernichtung eines zur Herbeirufung von Zuzugmannschaft ausgesandten roemischen Reiterkorps, gestalteten die Angelegenheiten der Roemer in der diesseitigen Provinz so unguenstig, dass die Festung Okilis, wo die Kasse und die Vorraete der Roemer sich befanden, zum Feinde uebertrat und die Arevaker daran denken konnten, freilich ohne Erfolg, den Roemern den Frieden zu diktieren. Einigermassen wurden indes diese Nachteile aufgewogen durch die Erfolge, die Mummius in der suedlichen Provinz erfocht. So geschwaecht auch durch die erlittene Niederlage sein Heer war, gelang es ihm dennoch, mit demselben den unvorsichtig sich zerstreuenden Lusitanern am rechten Tajoufer eine Niederlage beizubringen und, uebergehend auf das linke, wo die Lusitaner das ganze roemische Gebiet ueberrannt, ja bis nach Afrika gestreift hatten, die suedliche Provinz von den Feinden zu saeubern. In die noerdliche sandte das folgende Jahr (602 152) der Senat ausser betraechtlichen Verstaerkungen einen andern Oberfeldherrn an der Stelle des unfaehigen Nobilior, den Konsul Marcus Claudius Marcellus, der schon als Praetor 586 (168) sich in Spanien ausgezeichnet und seitdem in zwei Konsulaten sein Feldherrntalent bewaehrt hatte. Seine geschickte Fuehrung und mehr noch seine Milde aenderte die Lage der Dinge schnell: Okilis ergab sich ihm sofort, und selbst die Arevaker, von Marcellus in der Hoffnung bestaerkt, dass ihnen gegen eine maessige Busse Friede gewaehrt werden wuerde, schlossen Waffenstillstand und schickten Gesandte nach Rom. Marcellus konnte sich nach der suedlichen Provinz begeben, wo die Vettonen und Lusitaner sich dem Praetor Marcus Atilius zwar botmaessig erwiesen hatten, solange er in ihrem Gebiet stand, allein nach seiner Entfernung sofort wieder aufgestanden waren und die roemischen Verbuendeten heimsuchten. Die Ankunft des Konsuls stellte die Ordnung wieder her, und waehrend er in Corduba ueberwinterte, ruhten auf der ganzen Halbinsel die Waffen. Inzwischen ward in Rom ueber den Frieden mit den Arevakern verhandelt. Es ist bezeichnend fuer die inneren Verhaeltnisse Spaniens, dass vornehmlich die Sendlinge der bei den Arevakern bestehenden roemischen Partei die Verwerfung der Friedensvorschlaege in Rom durchsetzten, indem sie vorstellten, dass, wenn man die roemisch gesinnten Spanier nicht preisgeben wolle, nur die Wahl bleibe, entweder jaehrlich einen Konsul mit entsprechendem Heer nach der Halbinsel zu senden oder jetzt ein nachdrueckliches Exempel zu statuieren. Infolgedessen wurden die Boten der Arevaker ohne entscheidende Antwort verabschiedet und die energische Fortsetzung des Krieges beschlossen. Marcellus sah sich demnach genoetigt, im folgenden Fruehjahr (603 151) den Krieg gegen die Arevaker wieder zu beginnen. Indes sei es nun, wie behauptet wird, dass er den Ruhm, den Krieg beendigt zu haben, seinem bald zu erwartenden Nachfolger nicht goennte, sei es, was vielleicht wahrscheinlicher ist, dass er gleich Gracchus in der milden Behandlung der Spanier die erste Bedingung eines dauerhaften Friedens sah - nach einer geheimen Zusammenkunft des roemischen Feldherrn mit den einflussreichsten Maennern der Arevaker kam unter den Mauern von Numantia ein Traktat zustande, durch den die Arevaker den Roemern sich auf Gnade und Ungnade ergaben, aber unter Verpflichtung zu Geldzahlung und Geiselstellung in ihre bisherigen vertragsmaessigen Rechte wiedereingesetzt wurden. --------------------------------------- ^1 Italica wird durch Scipio das geworden sein, was in Italien forum et conciliabulum civium Romanorum hiess; aehnlich ist spaeter Aquae Sextiae in Gallien entstanden. Die Entstehung ueberseeischer Buergergemeinden beginnt erst spaeter mit Karthago und Narbo; indes ist es merkwuerdig, dass in gewissem Sinne doch auch dazu schon Scipio den Anfang machte. ---------------------------------------- Als der neue Oberfeldherr, der Konsul Lucius Lucullus, bei dem Heere eintraf, fand er den Krieg, den zu fuehren er gekommen war, bereits durch foermlichen Friedensschluss beendigt, und seine Hoffnung, Ehre und vor allem Geld aus Spanien heimzubringen, schien vereitelt. Indes dafuer gab es Rat. Auf eigene Hand griff Lucullus die westlichen Nachbarn der Arevaker, die Vaccaeer, an, eine noch unabhaengige keltiberische Nation, die mit den Roemern im besten Einvernehmen lebte. Auf die Frage der Spanier, was sie denn gefehlt haetten, war die Antwort: der Ueberfall der Stadt Cauca (Coca, acht Leguas westlich von Segovia); und als die erschreckte Stadt mit schweren Geldopfern die Kapitulation erkauft zu haben meinte, rueckten roemische Truppen in sie ein und knechteten oder mordeten die Einwohnerschaft ohne jeglichen Vorwand. Nach dieser Heldentat, die etwa 20000 wehrlosen Menschen das Leben gekostet haben soll, ging der Marsch weiter. Weit und breit standen die Doerfer und Ortschaften leer oder schlossen, wie das feste Intercatia und die Hauptstadt der Vaccaeer, Pallantia (Palencia), dem roemischen Heere ihre Tore. Die Habsucht hatte in ihren eigenen Netzen sich gefangen; keine Gemeinde fand sich, die mit dem treubruechigen Feldherrn eine Kapitulation haette abschliessen moegen, und die allgemeine Flucht der Bewohner machte nicht bloss die Beute karg, sondern auch das laengere Verweilen in diesen unwirtlichen Gegenden fast unmoeglich. Vor Intercatia gelang es einem angesehenen Kriegstribun, dem Scipio Aemilianus, leiblichem Sohn des Siegers von Pydna und Adoptivenkel des Siegers von Zama, durch sein Ehrenwort, da das des Feldherrn nichts mehr galt, die Bewohner zum Abschluss eines Vertrages zu bestimmen, infolgedessen das roemische Heer gegen Lieferung von Vieh und Kleidungsstuecken abzog. Aber die Belagerung von Pallantia musste wegen Mangels an Lebensmitteln aufgehoben werden, und das roemische Heer ward auf dem Rueckmarsch von den Vaccaeern bis zum Duero verfolgt. Lucullus begab sich darauf nach der suedlichen Provinz, wo der Praetor Servius Sulpicius Galba in demselben Jahr von den Lusitanern sich hatte schlagen lassen; beide ueberwinterten nicht fern voneinander, Lucullus im turdetanischen Gebiet, Galba bei Conistorgis, und griffen im folgenden Jahr (604 150) gemeinschaftlich die Lusitaner an. Lucullus errang an der Gaditanischen Meerenge einige Vorteile ueber sie. Galba richtete mehr aus, indem er mit drei lusitanischen Staemmen am rechten Ufer des Tajo einen Vertrag abschloss und sie in bessere Wohnsitze ueberzusiedeln verhiess, worauf die Barbaren, die der gehofften Aecker wegen, 7000 an der Zahl, sich bei ihm einfanden, in drei Abteilungen geteilt, entwaffnet und teils als Sklaven weggefuehrt, teils niedergehauen wurden. Kaum ist je mit gleicher Treulosigkeit, Grausamkeit und Habgier Krieg gefuehrt worden wie von diesen beiden Feldherren, die dennoch durch ihre verbrecherisch erworbenen Schaetze der eine der Verurteilung, der andre sogar der Anklage entging. Den Galba versuchte der alte Cato noch in seinem fuenfundachtzigsten Jahr, wenige Monate vor seinem Tode, vor der Buergerschaft zur Verantwortung zu ziehen; aber die jammernden Kinder des Generals und sein heimgebrachtes Gold erwiesen dem roemischen Volke seine Unschuld. Nicht so sehr die ehrlosen Erfolge, die Lucullus und Galba in Spanien erreicht hatten, als der Ausbruch des Vierten Makedonischen und des Dritten Karthagischen Krieges im Jahre 605 (149) bewirkte, dass man die spanischen Angelegenheiten zunaechst wieder den gewoehnlichen Statthaltern ueberliess. So verwuesteten denn die Lusitaner, durch Galbas Treulosigkeit mehr erbittert als gedemuetigt, unaufhoerlich das reiche turdetanische Gebiet. Gegen sie zog der roemische Statthalter Gaius Vetilius (607/08 147/48) 2 und schlug sie nicht bloss, sondern draengte auch den ganzen Haufen auf einen Huegel zusammen, wo derselbe rettungslos verloren schien. Schon war die Kapitulation so gut wie abgeschlossen, als Viriathus, ein Mann geringer Herkunft, aber wie einst als Bube ein tapferer Verteidiger seiner Herde gegen die wilden Tiere und Raeuber, so jetzt in ernsteren Kaempfen ein gefuerchteter Guerillachef und einer der wenigen, die dem treulosen Ueberfall Galbas zufaellig entronnen waren, seine Landsleute warnte, auf roemisches Ehrenwort zu bauen und ihnen Rettung verhiess, wenn sie ihm folgen wollten. Sein Wort und sein Beispiel wirkten; das Heer uebertrug ihm den Oberbefehl. Viriathus gab der Masse seiner Leute den Befehl, sich in einzelnen Trupps auf verschiedenen Wegen nach dem bestimmten Sammelplatz zu begeben; er selber bildete aus den bestberittenen und zuverlaessigsten Leuten ein Korps von 1000 Pferden, womit er den Abzug der Seinigen deckte. Die Roemer, denen es an leichter Kavallerie fehlte, wagten nicht, unter den Augen der feindlichen Reiter sich zur Verfolgung zu zerstreuen. Nachdem Viriathus zwei volle Tage hindurch mit seinem Haufen das ganze roemische Heer aufgehalten hatte, verschwand auch er ploetzlich in der Nacht und eilte dem allgemeinen Sammelplatz zu. Der roemische Feldherr folgte ihm, fiel aber in einen geschickt gelegten Hinterhalt, in dem er die Haelfte seines Heeres verlor und selber gefangen und getoetet ward; kaum rettete der Rest der Truppen sich an die Meerenge nach der Kolonie Carteia. Schleunigst wurden vom Ebro her 5000 Mann spanischer Landsturm zur Verstaerkung der geschlagenen Roemer gesandt; aber Viriathus vernichtete das Korps noch auf dem Marsch und gebot in dem ganzen karpetanischen Binnenland so unumschraenkt, dass die Roemer nicht einmal wagten, ihn dort aufzusuchen. Viriathus, jetzt als Herr und Koenig der saemtlichen Lusitaner anerkannt, verstand es, das volle Gewicht seiner fuerstlichen Stellung mit dem schlichten Wesen des Hirten zu vereinigen. Kein Abzeichen unterschied ihn von dem gemeinen Soldaten; von der reichgeschmueckten Hochzeitstafel seines Schwiegervaters, des Fuersten Astolpa im roemischen Spanien, stand er auf, ohne das goldene Geschirr und die kostbaren Speisen beruehrt zu haben, hob seine Braut auf das Ross und ritt mit ihr zurueck in seine Berge. Nie nahm er von der Beute mehr als denselben Teil, den er auch jedem seiner Kameraden zuschied. Nur an der hohen Gestalt und an dem treffenden Witzwort erkannte der Soldat den Feldherrn, vor allem aber daran, dass er es in Maessigkeit und in Muehsal jedem der Seinigen zuvortat, nie anders als in voller Ruestung schlief und in der Schlacht allen voran focht. Es schien, als sei in dieser gruendlich prosaischen Zeit einer der Homerischen Helden wiedergekehrt; weit und breit erscholl in Spanien der Name des Viriathus, und die tapfere Nation meinte endlich in ihm den Mann gefunden zu haben, der die Ketten der Fremdherrschaft zu brechen bestimmt sei. Ungemeine Erfolge im noerdlichen wie im suedlichen Spanien bezeichneten die naechsten Jahre seiner Feldherrnschaft. Den Praetor Gaius Plautius (608/09 146) wusste er, nachdem er dessen Vorhut vernichtet hatte, hinueber auf das rechte Tajoufer zu locken und ihn dort so nachdruecklich zu schlagen, dass der roemische Feldherr mitten im Sommer in die Winterquartiere ging - spaeter ward dafuer gegen ihn die Anklage wegen Entehrung der roemischen Gemeinde vor dem Volk erhoben und er genoetigt, die Heimat zu meiden. Desgleichen wurde das Heer des Statthalters - es scheint, der diesseitigen Provinz - Claudius Unimanus vernichtet, das des Gaius Negidius ueberwunden und weithin das platte Land gebrandschatzt. Auf den spanischen Bergen erhoben sich Siegeszeichen, die mit den Insignien der roemischen Statthalter und mit den Waffen der Legionen geschmueckt waren; bestuerzt und beschaemt vernahm man in Rom von den Siegen des Barbarenkoenigs. Zwar uebernahm jetzt ein zuverlaessiger Offizier die Fuehrung des Spanischen Krieges, der zweite Sohn des Siegers von Pydna, der Konsul Quintus Fabius Maximus Aemilianus (609 145). Allein die krieggewohnten, eben von Makedonien und Afrika heimgekehrten Veteranen aufs neue in den verhassten Spanischen Krieg zu senden, wagte man schon nicht mehr; die beiden Legionen, die Maximus mitbrachte, waren neu geworben und nicht viel minder unzuverlaessig als das alte, gaenzlich demoralisierte spanische Heer. Nachdem die ersten Gefechte wieder fuer die Lusitaner guenstig ausgefallen waren, hielt der einsichtige Feldherr den Rest des Jahres seine Truppen in dem Lager bei Urso (Osuna suedoestlich von Sevilla) zusammen, ohne die angebotene Feldschlacht zu liefern, und nahm erst im folgenden (610 144), nachdem im kleinen Krieg seine Truppen kampffaehig geworden waren, wieder das Feld, wo er dann die Ueberlegenheit zu behaupten vermochte und nach gluecklichen Waffentaten nach Corduba ins Winterlager ging. Als aber an Maximus' Stelle der feige und ungeschickte Praetor Quinctius den Befehl uebernahm, erlitten die Roemer wiederum eine Niederlage ueber die andere und schloss ihr Feldherr sich wieder mitten im Sommer in Corduba ein, waehrend Viriathus' Scharen die suedliche Provinz ueberschwemmten (611 143). Sein Nachfolger, des Maximus Aemilianus Adoptivbruder Quintus Fabius Maximus Servilianus, mit zwei frischen Legionen und zehn Elefanten nach der Halbinsel gesendet, versuchte, in das lusitanische Gebiet einzudringen, allein nach einer Reihe nichts entscheidender Gefechte und einem muehsam abgeschlagenen Sturm auf das roemische Lager sah er sich genoetigt, auf das roemische Gebiet zurueckzuweichen. Viriathus folgte ihm in die Provinz; da aber seine Truppen nach dem Brauch spanischer Insurgentenheere ploetzlich sich verliefen, musste auch er nach Lusitanien zurueckkehren (612 142). Im naechsten Jahre (613 141) ergriff Servilianus wieder die Offensive, durchzog die Gegenden am Baetis und Anas und besetzte sodann, in Lusitanien einrueckend, eine Menge Ortschaften. Eine grosse Zahl der Insurgenten fiel in seine Hand; die Fuehrer - es waren deren gegen 500 - wurden hingerichtet, den aus roemischem Gebiet zum Feinde Uebergegangenen die Haende abgehauen, die uebrige Masse in die Sklaverei verkauft. Aber der Spanische Krieg bewaehrte auch hier seine tueckische Unbestaendigkeit. Das roemische Heer ward nach all diesen Erfolgen bei der Belagerung von Erisane von Viriathus angegriffen, geworfen und auf einen Felsen gedraengt, wo es gaenzlich in der Gewalt der Feinde war. Viriathus indes begnuegte sich, wie einst der Samnitenfeldherr in den Caudinischen Paessen, mit Servilianus einen Frieden abzuschliessen, worin die Gemeinde der Lusitaner als souveraen und Viriathus als Koenig derselben anerkannt ward. Die Macht der Roemer war nicht mehr gestiegen als das nationale Ehrgefuehl gesunken; man war in der Hauptstadt froh, des laestigen Krieges entledigt zu sein, und Senat und Volk gaben dem Vertrage die Ratifikation. Allein des Servilianus leiblicher Bruder und Amtsnachfolger Quintus Servilius Caepio war mit dieser Nachgiebigkeit wenig zufrieden und der Senat schwach genug, anfangs den Konsul zu heimlichen Machinationen gegen den Viriathus zu bevollmaechtigen und bald ihm den offenen, unbeschoenigten Bruch des gegebenen Treuworts wenigstens nachzusehen. So drang Caepio in Lusitanien ein und durchzog das Land bis zu dem Gebiet der Vettonen und Callaeker; Viriathus vermied den Kampf mit der Uebermacht und entzog sich durch geschickte Bewegungen dem Gegner (614 140). Als aber im folgenden Jahre (615 139) nicht bloss Caepio den Angriff erneuerte, sondern auch das in der noerdlichen Provinz inzwischen verfuegbar gewordene Heer unter Marcus Popillius in Lusitanien erschien, bat Viriathus um Frieden unter jeder Bedingung. Er ward geheissen, alle aus dem roemischen Gebiet zu ihm uebergetretenen Leute, darunter seinen eigenen Schwiegervater, an die Roemer auszuliefern; es geschah, und die Roemer liessen dieselben hinrichten oder ihnen die Haende abhauen. Allein es war damit nicht genug; nicht auf einmal pflegten die Roemer den Unterworfenen anzukuendigen, was ueber sie verhaengt war. Ein Befehl nach dem andern, und immer der folgende unertraeglicher als die vorhergehenden, erging an die Lusitaner, und schliesslich ward sogar die Auslieferung der Waffen von ihnen gefordert. Da gedachte Viriathus abermals des Schicksals seiner Landsleute, die Galba hatte entwaffnen lassen, und griff aufs neue zum Schwert, aber zu spaet. Sein Schwanken hatte in seiner naechsten Umgebung die Keime des Verrats gesaet; drei seiner Vertrauten, Audas, Ditalko und Minucius aus Urso, verzweifelnd an der Moeglichkeit, jetzt noch zu siegen, erwirkten von dem Koenig die Erlaubnis, noch einmal mit Caepio Friedensunterhandlungen anzuknuepfen, und benutzten sie, um gegen Zusicherung persoenlicher Amnestie und weiterer Belohnungen das Leben des lusitanischen Helden den Fremden zu verkaufen. Zurueckgekehrt in das Lager, versicherten sie den Koenig des guenstigsten Erfolgs ihrer Verhandlungen und erdolchten die Nacht darauf den Schlafenden in seinem Zelte. Die Lusitaner ehrten den herrlichen Mann durch eine Totenfeier ohnegleichen, bei der zweihundert Fechterpaare die Leichenspiele fochten; hoeher noch dadurch, dass sie den Kampf nicht aufgaben, sondern an die Stelle des gefallenen Helden den Tautamus zu ihrem Oberfeldherrn ernannten. Kuehn genug war auch der Plan, den dieser entwarf, den Roemern Sagunt zu entreissen; allein der neue Feldherr besass weder seines Vorgaengers weise Maessigung noch dessen Kriegsgeschick. Die Expedition scheiterte voellig, und auf der Rueckkehr ward das Heer bei dem Uebergang ueber den Baetis angegriffen und genoetigt, sich unbedingt zu ergeben. Also, weit mehr durch Verrat und Mord von Fremden wie von Eingeborenen als durch ehrlichen Krieg, ward Lusitanien bezwungen. ----------------------------------------- 2 Die Chronologie des Viriathischen Krieges ist wenig gesichert. Es steht fest, dass Viriathus' Auftreten von dem Kampf mit Vetilius datiert (App. Hisp. 61; Liv. 52; Oros. hist. 5, 4) und dass er 615 (130) umkam (Diod. Vat. p. 110 u. a. m.); die Dauer seines Regiments wird auf acht (App. Hisp. 63), zehn (Iust. 44, 2), elf (Diod. p. 597), fuenfzehn (Liv. 54; Eutr. 4, 16; Oros. hist. 5, 4; Flor. epit. 1, 33) und zwanzig Jahre (Vell. 2, 90) berechnet. Der erste Ansatz hat deswegen einige Wahrscheinlichkeit, weil Viriathus' Auftreten sowohl bei Diodor (p. 591; Vat. p. 107 108) wie auch bei Orosius (hist. 5, 4) an die Zerstoerung von Korinth angeknuepft wird. Von den roemischen Statthaltern, mit denen sich Viriathus schlug, gehoeren ohne Zweifel mehrere der noerdlichen Provinz an, da Viriathus zwar vorwiegend, aber nicht ausschliesslich in der suedlichen taetig war (Liv. 52); man darf also nicht nach der Zahl dieser Namen die Zahl der Jahre seiner Feldherrnschaft berechnen. --------------------------------------- Waehrend die suedliche Provinz durch Viriathus und die Lusitaner heimgesucht ward, war nicht ohne deren Zutun in der noerdlichen bei den keltiberischen Nationen ein zweiter, nicht minder ernster Krieg ausgebrochen. Viriathus' glaenzende Erfolge bewogen im Jahre 610 (144) die Arevaker, gleichfalls gegen die Roemer sich zu erheben, und es war dies die Ursache, weshalb der zur Abloesung des Maximus Aemilianus nach Spanien gesandte Konsul Quintus Caecilius Metellus nicht nach der suedlichen Provinz ging, sondern gegen die Keltiberer sich wandte. Auch gegen sie bewaehrte er, namentlich waehrend der Belagerung der fuer unbezwinglich gehaltenen Stadt Contrebia, dieselbe Tuechtigkeit, die er bei der Ueberwindung des makedonischen Pseudophilipp bewiesen hatte; nach zweijaehriger Verwaltung (611, 612 143, 142) war die noerdliche Provinz zum Gehorsam zurueckgebracht. Nur die beiden Staedte Termantia und Numantia hatten noch den Roemern die Tore nicht geoeffnet; auch mit diesen aber war die Kapitulation fast schon abgeschlossen und der groesste Teil der Bedingungen von den Spaniern erfuellt. Als es jedoch zur Ablieferung der Waffen kam, ergriff auch sie eben wie den Viriathus jener echt spanische Stolz auf den Besitz des wohlgefuehrten Schwertes, und es ward beschlossen, unter dem kuehnen Megaravicus den Krieg fortzusetzen. Es schien eine Torheit; das konsularische Heer, dessen Befehl 613 (141) der Konsul Quintus Pompeius uebernahm, war viermal so stark als die gesamte waffenfaehige Bevoelkerung von Numantia. Allein der voellig kriegsunkundige Feldherr erlitt unter den Mauern beider Staedte so harte Niederlagen (613, 614 141, 140), dass er endlich es vorzog, den Frieden, den er nicht erzwingen konnte, durch Unterhandlungen zu erwirken. Mit Termantia muss ein definitives Abkommen getroffen sein; auch den Numantinern sandte der roemische Feldherr ihre Gefangenen zurueck und forderte die Gemeinde unter dem geheimen Versprechen guenstiger Behandlung auf, sich ihm auf Gnade und Ungnade zu ergeben. Die Numantiner, des Krieges muede, gingen darauf ein, und der Feldherr beschraenkte in der Tat seine Forderungen auf das moeglichst geringe Mass. Gefangene, Ueberlaeufer, Geiseln waren abgeliefert und die bedungene Geldsumme groesstenteils gezahlt, als im Jahre 615 (139) der neue Feldherr Marcus Popillius Laenas im Lager eintraf. Sowie Pompeius die Last des Oberbefehls auf fremde Schultern gewaelzt sah, ergriff er, um sich der in Rom seiner wartenden Verantwortung fuer den nach roemischen Begriffen ehrlosen Frieden zu entziehen, den Ausweg, sein Wort nicht etwa bloss zu brechen, sondern zu verleugnen und, als die Numantiner kamen, um die letzte Zahlung zu machen, ihren und seinen Offizieren ins Gesicht den Abschluss des Vertrages einfach in Abrede zu stellen. Die Sache ging zur rechtlichen Entscheidung an den Senat nach Rom; waehrend dort darueber verhandelt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und beschaeftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die Katastrophe des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifzug gegen die den Numantinern benachbarten Lusonen. Als endlich vom Senat die Entscheidung kam, lautete sie auf Fortsetzung des Krieges - man beteiligte sich also von Staats wegen an dem Bubenstreich des Pompeius. Mit ungeschwaechtem Mut und erhoehter Erbitterung nahmen die Numantiner den Kampf wieder auf; Laenas focht ungluecklich gegen sie und nicht minder sein Nachfolger Gaius Hostilius Mancinus (617 137). Aber die Katastrophe fuehrten weit weniger die Waffen der Numantiner herbei als die schlaffe und elende Kriegszucht der roemischen Feldherrn und die Folge derselben, die von Jahr zu Jahr ueppiger wuchernde Liederlichkeit, Zuchtlosigkeit und Feigheit der roemischen Soldaten. Das blosse, ueberdies falsche Geruecht, dass die Kantabrer und Vaccaeer zum Entsatz von Numantia heranrueckten, bewog das roemische Heer, ungeheissen in der Nacht das Lager zu raeumen, um sich in den sechzehn Jahre zuvor von Nobilior angelegten Verschanzungen zu bergen. Die Numantiner, von dem Aufbruch in Kenntnis gesetzt, draengten der fliehenden Armee nach und umzingelten sie; es blieb nur die Wahl, mit dem Schwert in der Hand sich durchzuschlagen oder auf die von den Numantinern gestellten Bedingungen Frieden zu schliessen. Mehr als der Konsul, der persoenlich ein Ehrenmann, aber schwach und wenig bekannt war, bewirkte Tiberius Gracchus, der als Quaestor im Heere diente, durch sein von dem Vater, dem weisen Ordner der Ebroprovinz, auf ihn vererbtes Ansehen bei den Keltiberern, dass die Numantiner sich mit einem billigen, von allen Stabsoffizieren beschworenen Friedensvertrag genuegen liessen. Allein der Senat rief nicht bloss den Feldherrn sofort zurueck, sondern liess auch nach langer Beratung bei der Buergerschaft darauf antragen, den Vertrag zu behandeln wie einst den caudinischen, das heisst, ihm die Ratifikation zu verweigern und die Verantwortlichkeit dafuer auf diejenigen abzuwaelzen, die ihn geschlossen hatten. Von Rechts wegen haetten dies saemtliche Offiziere sein muessen, die den Vertrag beschworen hatten; allein Gracchus und die uebrigen wurden durch ihre Verbindungen gerettet; Mancinus allein, der nicht den Kreisen der hoechsten Aristokratie angehoerte, ward bestimmt, fuer eigene und fremde Schuld zu buessen. Seiner Insignien entkleidet, ward der roemische Konsular zu den feindlichen Vorposten gefuehrt, und da die Numantiner ihn anzunehmen verweigerten, um nicht auch ihrerseits den Vertrag als nichtig anzuerkennen, stand der ehemalige Oberfeldherr, im Hemd und die Haende auf den Ruecken gebunden, einen Tag lang vor den Toren von Numantia, Freunden und Feinden ein klaegliches Schauspiel. Jedoch fuer Mancinus' Nachfolger, seinen Kollegen im Konsulat, Marcus Aemilius Lepidus, schien die bittere Lehre voellig verloren. Waehrend die Verhandlungen ueber den Vertrag mit Mancinus in Rom schwebten, griff er unter nichtigen Vorwaenden, eben wie sechzehn Jahre zuvor Lucullus, das freie Volk der Vaccaeer an und begann in Gemeinschaft mit dem Feldherrn der jenseitigen Provinz Pallantia zu belagern (618 136). Ein Senatsbeschluss befahl ihm, von dem Krieg abzustehen; nichtsdestoweniger setzte er, unter dem Vorwand, dass die Umstaende inzwischen sich geaendert haetten, die Belagerung fort. Dabei war er als Soldat gerade so schlecht wie als Buerger; nachdem er so lange vor der grossen und festen Stadt gelegen hatte, bis ihm in dem rauhen feindlichen Land die Zufuhr ausgegangen war, musste er mit Zuruecklassung aller Verwundeten und Kranken den Rueckzug beginnen, auf dem die verfolgenden Pallantiner die Haelfte seiner Soldaten aufrieben und, wenn sie die Verfolgung nicht zu frueh abgebrochen haetten, das schon in voller Aufloesung begriffene roemische Heer wahrscheinlich ganz vernichtet haben wuerden. Dafuer ward denn dem hochgeborenen General bei seiner Heimkehr eine Geldbusse auferlegt. Seine Nachfolger Lucius Furius Philus (618 136) und Quintus Calpurnius Piso (619 135) hatten wieder gegen die Numantiner Krieg zu fuehren, und da sie eben gar nichts taten, kamen sie gluecklich ohne Niederlage heim. Selbst die roemische Regierung fing endlich an einzusehen, dass man so nicht laenger fortfahren koenne; man entschloss sich, die Bezwingung der kleinen spanischen Landstadt ausserordentlicherweise dem ersten Feldherrn Roms, Scipio Aemilianus, zu uebertragen. Die Geldmittel zur Kriegfuehrung wurden ihm freilich dabei mit verkehrter Kargheit zugemessen und die verlangte Erlaubnis, Soldaten auszuheben, sogar geradezu verweigert, wobei Koterieintrigen und die Furcht, der souveraenen Buergerschaft laestig zu werden, zusammengewirkt haben moegen. Indes begleitete ihn freiwillig eine grosse Anzahl von Freunden und Klienten, unter ihnen sein Bruder Maximus Aemilianus, der vor einigen Jahren mit Auszeichnung gegen Viriathus kommandiert hatte. Gestuetzt auf diese zuverlaessige Schar, die als Feldherrnwache konstituiert ward, begann Scipio das tief zerruettete Heer zu reorganisieren (620 134). Vor allen Dingen musste der Tross das Lager raeumen - es fanden sich bis 2000 Dirnen und eine Unzahl Wahrsager und Pfaffen von allen Sorten -, und da der Soldat zum Fechten unbrauchbar war, musste er wenigstens schanzen und marschieren. Den ersten Sommer vermied der Feldherr jeden Kampf mit den Numantinern; er begnuegte sich, die Vorraete in der Umgegend zu vernichten und die Vaccaeer, die den Numantinern Korn verkauften, zu zuechtigen und zur Anerkennung der Oberhoheit Roms zu zwingen. Erst gegen den Winter zog Scipio sein Heer um Numantia zusammen; ausser dem numidischen Kontingent von Reitern, Fusssoldaten und zwoelf Elefanten unter Anfuehrung des Prinzen Jugurtha und den zahlreichen spanischen Zuzuegen waren es vier Legionen, ueberhaupt eine Heermasse von 60000 Mann, die eine Stadt mit einer waffenfaehigen Buergerschaft von hoechstens 8000 Koepfen einschloss. Dennoch boten die Belagerten oftmals den Kampf an; allein Scipio, wohl erkennend, dass die vieljaehrige Zuchtlosigkeit nicht mit einem Schlag sich ausrotten lasse, verweigerte jedes Gefecht, und wo es dennoch bei den Ausfaellen der Belagerten dazu kam, rechtfertigte die feige, kaum durch das persoenliche Erscheinen des Feldherrn gehemmte Flucht der Legionaere diese Taktik nur zu sehr. Nie hat ein Feldherr seine Soldaten veraechtlicher behandelt als Scipio die numantinische Armee; und nicht bloss mit bitteren Reden, sondern vor allem durch die Tat bewies er ihr, was er von ihr halte. Zum erstenmal fuehrten die Roemer, wo es nur auf sie ankam, das Schwert zu brauchen, den Kampf mit Hacke und Spaten. Rings um die ganze Stadtmauer von reichlich einer halben deutschen Meile im Umfang ward eine doppelt so ausgedehnte, mit Mauern, Tuermen und Graeben versehene zwiefache Umwallungslinie aufgefuehrt und auch der Duerofluss, auf dem den Belagerten anfangs noch durch kuehne Schiffer und Taucher einige Vorraete zugekommen waren, endlich abgesperrt. So musste die Stadt, die zu stuermen man nicht wagte, wohl durch Hunger erdrueckt werden, um so mehr, als es der Buergerschaft nicht moeglich gewesen war, sich waehrend des letzten Sommers zu verproviantieren. Bald litten die Numantiner Mangel an allem. Einer ihrer kuehnsten Maenner, Retogenes, schlug sich mit wenigen Begleitern durch die feindlichen Linien durch, und seine ruehrende Bitte, die Stammesgenossen nicht hilflos untergehen zu lassen, war wenigstens in einer der Arevakerstaedte, in Lutia, von grosser Wirkung. Bevor aber die Buerger von Lutia sich entschieden hatten, erschien Scipio, benachrichtigt von den roemisch Gesinnten in der Stadt, mit Uebermacht vor ihren Mauern und zwang die Behoerden, ihm die Fuehrer der Bewegung, vierhundert der trefflichsten Juenglinge, auszuliefern, denen saemtlich auf Befehl des roemischen Feldherrn die Haende abgehauen wurden. Die Numantiner, also der letzten Hoffnung beraubt, sandten an Scipio, um ueber die Unterwerfung zu verhandeln, und riefen den tapferen Mann an, der Tapferen zu schonen; allein als die rueckkehrenden Boten meldeten, dass Scipio unbedingte Ergebung verlange, wurden sie von der wuetenden Menge zerrissen, und eine neue Frist verfloss, bis Hunger und Seuchen ihr Werk vollendet hatten. Endlich kam in das roemische Hauptquartier eine zweite Botschaft, dass die Stadt jetzt bereit sei, auf Gnade und Ungnade sich zu unterwerfen. Als demnach die Buergerschaft angewiesen wurde, am folgenden Tag vor den Toren zu erscheinen, bat sie um einige Tage Frist, um denjenigen Buergern, die den Untergang der Freiheit nicht zu ueberleben beschlossen haetten, Zeit zum Sterben zu gestatten. Sie ward ihnen gewaehrt, und nicht wenige benutzten sie. Endlich erschien der elende Rest vor den Toren. Scipio las fuenfzig der Ansehnlichsten aus, um sie in seinem Triumphe aufzufuehren; die uebrigen wurden in die Sklaverei verkauft, die Stadt dem Boden gleichgemacht, ihr Gebiet unter die Nachbarstaedte verteilt. Das geschah im Herbst 621 (133), fuenfzehn Monate nachdem Scipio den Oberbefehl uebernommen hatte. Mit Numantias Fall war die hier und da noch sich regende Opposition gegen Rom in der Wurzel getroffen; militaerische Spaziergaenge und Geldbussen reichten aus, um die roemische Oberherrschaft im ganzen diesseitigen Spanien zur Anerkennung zu bringen. Auch im jenseitigen ward durch die Ueberwindung der Lusitaner die roemische Herrschaft befestigt und ausgedehnt. Der Konsul Decimus Iunius Brutus, der an Caepios Stelle trat, siedelte die kriegsgefangenen Lusitaner an in der Naehe von Sagunt und gab ihrer neuen Stadt Valentia (Valencia) gleich Carteia latinische Verfassung (616 138); er durchzog ferner (616-618 138-136) in verschiedenen Richtungen die iberische Westkueste und gelangte zuerst von den Roemern an das Gestade des Atlantischen Meers. Die von ihren Bewohnern, Maennern und Frauen, hartnaeckig verteidigten Staedte der dort wohnenden Lusitaner wurden durch ihn bezwungen, und die bis dahin unabhaengigen Callaeker nach einer grossen Schlacht, in der ihrer 50000 gefallen sein sollen, mit der roemischen Provinz vereinigt. Nach Unterwerfung der Vaccaeer, Lusitaner und Callaeker war jetzt mit Ausnahme der Nordkueste die ganze Halbinsel wenigstens dem Namen nach den Roemern untertan. Eine senatorische Kommission ging nach Spanien, um im Einvernehmen mit Scipio das neugewonnene Provinzialgebiet roemisch zu ordnen, und Scipio tat, was er konnte, um die Folgen der ehr- und kopflosen Politik seiner Vorgaenger zu beseitigen, wie denn zum Beispiel die Kaukaner, deren schmachvolle Misshandlung durch Lucullus er neunzehn Jahre zuvor als Kriegstribun mit hatte ansehen muessen, von ihm eingeladen wurden, in ihre Stadt zurueckzukehren und sie wiederaufzubauen. Es begann wiederum fuer Spanien eine leidlichere Zeit. Die Unterdrueckung des Seeraubes, der auf den Balearen gefaehrliche Schlupfwinkel fand, durch Quintus Caecilius Metellus' Besetzung dieser Inseln im Jahre 631 (123) war dem Aufbluehen des spanischen Handels ungemein foerderlich, und auch sonst waren die fruchtbaren und von einer dichten, in der Schleuderkunst unuebertroffenen Bevoelkerung bewohnten Inseln ein wertvoller Besitz. Wie zahlreich schon damals die lateinisch redende Bevoelkerung auf der Halbinsel war, beweist die Ansiedelung von 3000 spanischen Latinern in den Staedten Palma und Pollentia (Pollenza) auf den neugewonnenen Inseln. Trotz mancher schwerer Missstaende bewahrte die roemische Verwaltung Spaniens im ganzen den Stempel, den die catonische Zeit und zunaechst Tiberius Gracchus ihr aufgepraegt hatten. Das roemische Grenzgebiet zwar hatte von den Ueberfaellen der halb oder gar nicht bezwungenen Staemme des Nordens und Westens nicht wenig zu leiden. Bei den Lusitanern namentlich tat die aermere Jugend regelmaessig sich in Raeuberbanden zusammen und brandschatzte in hellen Haufen die Landsleute oder die Nachbarn, weshalb noch in viel spaeterer Zeit die einzeln gelegenen Bauernhoefe in dieser Gegend festungsartig angelegt und im Notfall verteidigungsfaehig waren; und es gelang den Roemern nicht, diesem Raeuberwesen in den unwirtlichen und schwer zugaenglichen lusitanischen Bergen ein Ende zu machen. Aber die bisherigen Kriege nahmen doch mehr und mehr den Charakter des Bandenunfugs an, den jeder leidlich tuechtige Statthalter mit den gewoehnlichen Mitteln niederzuhalten vermochte, und trotz dieser Heimsuchung der Grenzdistrikte war Spanien unter allen roemischen Gebieten das bluehendste und am besten organisierte Land; das Zehntensystem und die Mittelsmaenner waren daselbst unbekannt, die Bevoelkerung zahlreich und die Landschaft reich an Korn und Vieh. In einem weit unleidlicheren Mittelzustand zwischen formeller Souveraenitaet und tatsaechlicher Untertaenigkeit befanden sich die afrikanischen, griechischen und asiatischen Staaten, welche durch die Kriege der Roemer gegen Karthago, Makedonien und Syrien und deren Konsequenzen in den Kreis der roemischen Hegemonie gezogen worden waren. Der unabhaengige Staat bezahlt den Preis seiner Selbstaendigkeit nicht zu teuer, indem er die Leiden des Krieges auf sich nimmt, wenn es sein muss; der Staat, der die Selbstaendigkeit eingebuesst hat, mag wenigstens einen Ersatz darin finden, dass der Schutzherr ihm Ruhe schafft vor seinen Nachbarn. Allein diese Klientelstaaten Roms hatten weder Selbstaendigkeit noch Frieden. In Afrika bestand zwischen Karthago und Numidien tatsaechlich ein ewiger Grenzkrieg. In Aegypten hatte zwar der roemische Schiedsspruch den Sukzessionsstreit der beiden Brueder Ptolemaeos Philometor und Ptolemaeos des Dicken geschlichtet; allein die neuen Herren von Aegypten und von Kyrene fuehrten nichtsdestoweniger Krieg um den Besitz von Kypros. In Asien waren nicht bloss die meisten Koenigreiche, Bithynien, Kappadokien, Syrien, gleichfalls durch Erbfolgestreitigkeiten und dadurch hervorgerufene Interventionen der Nachbarstaaten innerlich zerrissen, sondern es wurden auch vielfache und schwere Kriege gefuehrt zwischen den Attaliden und den Galatern, zwischen den Attaliden und den bithynischen Koenigen, ja zwischen Rhodos und Kreta. Ebenso glimmten im eigentlichen Hellas die dort landueblichen zwerghaften Fehden, und selbst das sonst so ruhige makedonische Land verzehrte sich in dem inneren Hader seiner neuen demokratischen Verfassungen. Es war die Schuld der Herrscher wie der Beherrschten, dass die letzte Lebenskraft und der letzte Wohlstand der Nationen in diesen ziellosen Fehden vergeudet ward. Die Klientelstaaten haetten einsehen muessen, dass der Staat, der nicht gegen jeden, ueberhaupt nicht Krieg fuehren kann und dass, da der Besitzstand und die Machtstellung all dieser Staaten tatsaechlich unter roemischer Garantie stand, ihnen bei jeder Differenz nur die Wahl blieb, entweder mit den Nachbarn in Guete sich zu vergleichen oder die Roemer zum Schiedsspruch aufzufordern. Wenn die achaeische Tagsatzung von Rhodiern und Kretern um Bundeshilfe gemahnt ward und ernstlich ueber deren Absendung beratschlagte (601 153), so war dies einfach eine politische Posse; der Satz, den der Fuehrer der roemisch gesinnten Partei damals aufstellte, dass es den Achaeern nicht mehr freistehe, ohne Erlaubnis der Roemer Krieg zu fuehren, drueckte, freilich mit uebelklingender Schaerfe, die einfache Wahrheit aus, dass die Souveraenitaet der Dependenzstaaten eben nur eine formelle war und jeder Versuch, dem Schatten Leben zu verleihen, notwendig dahin fuehren musste, auch den Schatten zu vernichten. Aber ein Tadel, schwerer als der gegen die Beherrschten, ist gegen die herrschende Gemeinde zu richten. Es ist fuer den Menschen wie fuer den Staat keine leichte Aufgabe, in die eigene Bedeutungslosigkeit sich zu finden; des Machthabers Pflicht und Recht ist es, entweder die Herrschaft aufzugeben oder durch Entwicklung einer imponierenden materiellen Ueberlegenheit die Beherrschten zur Resignation zu noetigen. Der roemische Senat tat keines von beidem. Von allen Seiten angerufen und bestuermt, griff der Senat bestaendig ein in den Gang der afrikanischen, hellenischen, asiatischen, aegyptischen Angelegenheiten, allein in einer so unsteten und schlaffen Weise, dass durch diese Schlichtungsversuche die Verwirrung gewoehnlich nur noch aerger ward. Es war die Zeit der Kommissionen. Bestaendig gingen Beauftragte des Senats nach Karthago und Alexandreia, an die achaeische Tagsatzung und die Hoefe der vorderasiatischen Herren; sie untersuchten, inhibierten, berichteten, und dennoch ward in den wichtigsten Dingen nicht selten ohne Wissen und gegen den Willen des Senats verfahren. Es konnte geschehen, dass Kypros, welches der Senat dem Kyrenaeischen Reich zugeschieden hatte, nichtsdestoweniger bei Aegypten blieb; dass ein syrischer Prinz den Thron seiner Vorfahren bestieg unter dem Vorgeben, ihn von den Roemern zugesprochen erhalten zu haben, waehrend in der Tat ihm derselbe vom Senate ausdruecklich abgeschlagen und er selbst nur durch Bannbruch von Rom entkommen war; ja dass die offenkundige Ermordung eines roemischen Kommissars, der im Auftrag des Senats vormundschaftlich das Regiment von Syrien fuehrte, gaenzlich ungeahndet hinging. Die Asiaten wussten zwar sehr wohl, dass sie nicht imstande seien, den roemischen Legionen zu widerstehen; aber sie wussten nicht minder, wie wenig der Senat geneigt war, den Buergern Marschbefehl nach dem Euphrat oder dem Nil zu erteilen. So ging es in diesen entlegenen Landschaften zu wie in der Schulstube, wenn der Lehrer fern und schlaff ist; und Roms Regiment brachte die Voelker zugleich um die Segnungen der Freiheit und um die der Ordnung. Fuer die Roemer selbst aber war diese Lage der Dinge insofern bedenklich, als sie die Nord- und Ostgrenze gewissermassen preisgab. Ohne dass Rom unmittelbar und rasch es zu verhindern vermochte, konnten hier, gestuetzt auf die ausserhalb des Bereiches der roemischen Hegemonie gelegenen Binnenlandschaften und im Gegensatz gegen die schwachen roemischen Klientelstaaten, Reiche sich bilden von einer fuer Rom gefaehrlichen und frueher oder spaeter mit ihm rivalisierenden Machtentwicklung. Allerdings schirmte hiergegen einigermassen der ueberall zerspaltene und nirgends einer grossartigen staatlichen Entwicklung guenstige Zustand der angrenzenden Nationen; aber dennoch erkennt man namentlich in der Geschichte des Ostens sehr deutlich, dass in dieser Zeit die Phalanx des Seleukos nicht mehr und die Legionen des Augustus noch nicht am Euphrat standen. Diesem Zustand der Halbheit ein Ende zu machen war hohe Zeit. Das einzig moegliche Ende aber war die Verwandlung der Klientelstaaten in roemische Aemter, was um so eher geschehen konnte, als ja die roemische Provinzialverfassung wesentlich nur die militaerische Gewalt in der Hand des roemischen Vogts zusammenfasste und Verwaltung und Gerichte in der Hauptsache den Gemeinden blieben oder doch bleiben sollten, also, was von der alten politischen Selbstaendigkeit ueberhaupt noch lebensfaehig war, sich in der Form der Gemeindefreiheit bewahren liess. Zu verkennen war die Notwendigkeit dieser administrativen Reform nicht wohl; es fragte sich nur, ob der Senat dieselbe verzoegern und verkuemmern, oder ob er den Mut und die Macht haben werde, das Notwendige klar einzusehen und energisch durchzufuehren. Blicken wir zunaechst auf Afrika. Die von den Roemern in Libyen gegruendete Ordnung der Dinge ruhte wesentlich auf dem Gleichgewicht des Nomadenreiches Massinissas und der Stadt Karthago. Waehrend jenes unter Massinissas durchgreifendem und klugem Regiment sich erweiterte, befestigte und zivilisierte, ward auch Karthago durch die blossen Folgen des Friedensstandes wenigstens an Reichtum und Volkszahl wieder, was es auf der Hoehe seiner politischen Macht gewesen war. Die Roemer sahen mit uebelverhehlter, neidischer Furcht die, wie es schien, unverwuestliche Bluete der alten Nebenbuhlerin; hatten sie bisher den bestaendig fortgesetzten Uebergriffen Massinissas gegenueber derselben jeden ernstlichen Schutz verweigert, so fingen sie jetzt an, offen zu Gunsten des Nachbarn zu intervenieren. Der seit mehr als dreissig Jahren zwischen der Stadt und dem Koenig schwebende Streit ueber den Besitz der Landschaft Emporia an der Kleinen Syrte, einer der fruchtbarsten des karthagischen Gebiets, ward endlich (um 594 160) von roemischen Kommissarien dahin entschieden, dass die Karthager die noch in ihrem Besitz verbliebenen emporitanischen Staedte zu raeumen und als Entschaedigung fuer die widerrechtliche Nutzung des Gebiets 500 Talente (860000 Taler) an den Koenig zu zahlen haetten. Die Folge war, dass Massinissa sofort sich eines anderen karthagischen Bezirks an der Westgrenze des karthagischen Gebiets, der Stadt Tusca und der grossen Felder am Bagradas, bemaechtigte; den Karthagern blieb nichts uebrig, als abermals in Rom einen hoffnungslosen Prozess anhaengig zu machen. Nach langem und ohne Zweifel absichtlichem Zoegern erschien in Afrika eine zweite Kommission (597 157); als aber die Karthager auf einen, ohne genaue vorgaengige Untersuchung der Rechtsfrage von derselben zu faellenden Schiedsspruch nicht unbedingt kompromittieren wollten, sondern auf eingehender Eroerterung der Rechtsfrage bestanden, kehrten die Kommissare ohne weiteres wieder zurueck nach Rom. Die Rechtsfrage zwischen Karthago und Massinissa blieb also unerledigt; aber die Sendung fuehrte eine wichtigere Entscheidung herbei. Das Haupt dieser Kommission war der alte Marcus Cato gewesen, damals vielleicht der einflussreichste Mann im Senat und als Veteran aus dem Hannibalischen Kriege noch von dem vollen Poenerhass und der vollen Poenerfurcht durchdrungen. Betroffen und missguenstig hatte dieser mit eigenen Augen den bluehenden Zustand der Erbfeinde Roms, die ueppige Landschaft und die wogenden Gassen, die gewaltigen Waffenvorraete in den Zeughaeusern und das reiche Flottenmaterial geschaut; schon sah er im Geiste einen zweiten Hannibal all diese Hilfsmittel gegen Rom verwenden. In seiner ehrlichen und mannhaften, aber durchaus bornierten Weise kam er zu dem Ergebnis, dass Rom nicht eher sicher sein werde, als bis Karthago vom Erdboden verschwunden sei, und entwickelte nach seiner Heimkehr diese Ansicht sofort im Senat. Dort widersetzten die freier blickenden Maenner der Aristokratie, namentlich Scipio Nasica, sich dieser kuemmerlichen Politik mit grossem Ernst und entwickelten die Blindheit der Besorgnisse vor einer Kaufstadt, deren phoenikische Bewohner mehr und mehr der kriegerischen Kuenste und Gedanken sich entwoehnten, und die vollkommene Vertraeglichkeit der Existenz dieser reichen Handelsstadt mit der politischen Suprematie Roms. Selbst die Umwandlung Karthagos in eine roemische Provinzialstadt waere ausfuehrbar, ja, verglichen mit dem gegenwaertigen Zustand, den Phoenikern selbst vielleicht nicht unwillkommen gewesen. Indes Cato wollte eben nicht die Unterwerfung, sondern den Untergang der verhassten Stadt. Seine Politik fand, wie es scheint, Bundesgenossen teils an den Staatsmaennern, die geneigt waren, die ueberseeischen Gebiete in unmittelbare Abhaengigkeit von Rom zu bringen, teils und vor allem an dem maechtigen Einfluss der roemischen Bankiers und Grosshaendler, denen nach der Vernichtung der reichen Geld- und Handelsstadt die Erbschaft derselben zufallen musste. Die Majoritaet beschloss, bei der ersten passenden Gelegenheit - eine solche abzuwarten forderte die Ruecksicht auf die oeffentliche Meinung - den Krieg mit Karthago oder vielmehr die Zerstoerung der Stadt zu bewirken. Die gewuenschte Veranlassung fand sich rasch. Die erbitternden Rechtsverletzungen von Seiten Massinissas und der Roemer brachten in Karthago den Hasdrubal und den Karthalo an das Regiment, die Fuehrer der Patriotenpartei, welche, aehnlich der achaeischen, zwar nicht daran dachte, gegen die roemische Suprematie sich aufzulehnen, aber wenigstens die den Karthagern vertragsmaessig zustehenden Rechte gegen Massinissa, wenn noetig mit den Waffen, zu verteidigen entschlossen war. Die Patrioten liessen vierzig der entschiedensten Anhaenger Massinissas aus der Stadt verbannen und das Volk schwoeren, ihnen unter keiner Bedingung je die Rueckkehr zu gestatten; zugleich bildeten sie zur Abwehr gegen die von Massinissa zu erwartenden Angriffe aus den freien Numidiern ein starkes Heer unter Arkobarzanes, dem Enkel des Syphax (um 600 154). Massinissa indes war klug genug, jetzt nicht zu ruesten, sondern sich wegen des streitigen Gebiets am Bagradas unbedingt dem Schiedsspruch der Roemer zu unterwerfen; und so konnte man roemischerseits mit einigem Schein behaupten, dass die karthagischen Ruestungen gegen die Roemer gerichtet sein muessten, und auf sofortige Entlassung des Heeres und Vernichtung der Flottenvorraete dringen. Der karthagische Rat wollte einwilligen, allein die Menge verhinderte die Ausfuehrung des Beschlusses, und die roemischen Boten, die diesen Bescheid nach Karthago ueberbracht hatten, schwebten in Lebensgefahr. Massinissa sandte seinen Sohn Gulussa nach Rom, um ueber die fortdauernden Vorbereitungen Karthagos fuer den Land- und den Seekrieg Bericht zu erstatten und die Kriegserklaerung zu beschleunigen. Nachdem noch einmal eine Gesandtschaft von zehn Maennern es bestaetigt hatte, dass in Karthago in der Tat geruestet werde (602 152), verwarf der Senat zwar die unbedingte Kriegserklaerung, die Cato begehrte, beschloss aber in geheimer Sitzung, dass der Krieg erklaert sein solle, wenn die Karthager sich nicht dazu verstehen wuerden, ihr Heer zu entlassen und ihr Flottenmaterial zu verbrennen. Inzwischen hatte in Afrika der Kampf bereits begonnen. Massinissa hatte die von den Karthagern verbannten Leute unter Geleitschaft seines Sohnes Gulussa nach der Stadt zurueckgesandt. Da die Karthager diesen die Tore schlossen, auch von den abziehenden Numidiern einige erschlugen, setzte Massinissa seine Truppen in Bewegung, und auch die karthagische Patriotenpartei machte sich kampffertig. Indes Hasdrubal, der an die Spitze ihrer Armee trat, war einer der gewoehnlichen Heerverderber, wie die Karthager sie zu Feldherren zu nehmen pflegten; im Feldherrnpurpur einherstolzierend wie ein Theaterkoenig und seines stattlichen Bauches auch im Lager pflegend, war der eitle und schwerfaellige Mann wenig geeignet, den Helfer zu machen in einer Bedraengnis, die vielleicht selbst Hamilkars Geist und Hannibals Arm nicht mehr haetten abwenden koennen. Vor den Augen des Scipio Aemilianus, der, damals Kriegstribun in der spanischen Armee, an Massinissa gesandt worden war, um seinem Feldherrn afrikanische Elefanten zuzufuehren, und der bei dieser Gelegenheit von einem Berge herab "wie Zeus vom Ida" der Schlacht zuschaute, lieferten die Karthager und die Numidier sich ein grosses Treffen, in welchem jene, obwohl durch 6000, von unzufriedenen Hauptleuten Massinissas ihnen zugefuehrte numidische Reiter verstaerkt und an Zahl dem Feinde ueberlegen, dennoch den kuerzeren zogen. Nach dieser Niederlage erboten sich die Karthager gegen Massinissa zu Gebietsabtretungen und Geldzahlungen, und Scipio versuchte auf ihr Anhalten, einen Vertrag zustande zu bringen; allein an der Weigerung der karthagischen Patrioten, die Ueberlaeufer auszuliefern, scheiterte das Friedensgeschaeft. Hasdrubal aber, eng eingeschlossen von den Truppen des Gegners, wurde genoetigt, alles zu bewilligen, was dieser forderte: Auslieferung der Ueberlaeufer, Rueckkehr der Verbannten, Abgabe der Waffen, Abzug unter dem Joch, Zahlung von jaehrlich 100 Talenten (155000 Talern) fuer die naechsten fuenfzig Jahre; und selbst dieser Vertrag wurde von den Numidiern nicht gehalten, sondern der entwaffnete Rest des karthagischen Heeres auf der Heimkehr von ihnen zusammengehauen. Die Roemer, die sich wohl gehuetet hatten, den Krieg selbst durch zeitige Dazwischenkunft zu verhindern, hatten jetzt, was sie wuenschten: einen brauchbaren Kriegsgrund - denn die Bestimmungen des Vertrags, nicht gegen roemische Bundesgenossen noch ausserhalb der eigenen Grenzen Krieg zu fuehren, waren jetzt allerdings von den Karthagern uebertreten worden - und einen bereits im voraus geschlagenen Gegner. Schon wurden die italischen Kontingente nach Rom gemahnt und die Schiffe zusammenberufen; jeden Augenblick konnte die Kriegserklaerung da sein. Die Karthager boten alles auf, den drohenden Schlag abzuwenden. Die Fuehrer der Patriotenpartei, Hasdrubal und Karthalo, wurden zum Tode verurteilt und eine Gesandtschaft nach Rom geschickt, um auf sie die Verantwortung zu waelzen. Allein, zugleich trafen Boten von Utica, der zweiten Stadt der libyschen Phoeniker, dort ein, welche Vollmacht hatten, ihre Gemeinde den Roemern voellig zu eigen zu geben - mit dieser zuvorkommenden Unterwuerfigkeit verglichen, schien es fast Trotz, dass die Karthager sich begnuegt hatten, die Hinrichtung ihrer angesehensten Maenner unverlangt anzuordnen. Der Senat erklaerte, dass die Entschuldigung der Karthager unzureichend befunden sei; auf die Frage, was denn genuegen werde, hiess es, das sei den Karthagern ja bekannt. Freilich konnte man es wissen, was die Roemer wollten; allein es schien doch wieder unmoeglich zu glauben, dass nun wirklich fuer die liebe Heimatstadt die letzte Stunde gekommen sei. Noch einmal gingen karthagische Sendboten, diesmal ihrer dreissig und mit unbeschraenkter Vollmacht, nach Rom. Als sie ankamen, war bereits der Krieg erklaert (Anfang 605 149) und das doppelte Konsularheer eingeschifft; doch versuchten sie noch jetzt, den Sturm durch vollstaendige Unterwerfung zu beschwoeren. Der Senat beschied sie, dass Rom bereit sei, der karthagischen Gemeinde ihr Gebiet, ihre staedtische Freiheit und ihr Landrecht, ihr Gemeinde- und Privatvermoegen zu garantieren, wofern sie den soeben nach Sizilien abgegangenen Konsuln binnen Monatsfrist in Lilybaeon 300 Geiseln aus den Kindern der regierenden Familien stellen und die weiteren Befehle erfuellen wuerden, die ihnen die Konsuln nach ihrer Instruktion wuerden zugehen lassen. Man hat den Bescheid zweideutig genannt; sehr verkehrt, wie schon damals klarblickende Maenner selbst unter den Karthagern hervorhoben. Dass alles, was man nur begehren konnte, garantiert ward mit einziger Ausnahme der Stadt, und dass keine Rede davon war, die Einschiffung der Truppen nach Afrika zu sistieren, zeigte sehr deutlich, was man beabsichtigte; der Senat verfuhr mit furchtbarer Haerte, aber den Anschein der Nachgiebigkeit gab er sich nicht. Indes man wollte in Karthago nicht sehen; es fand sich kein Staatsmann, der die haltlose staedtische Menge entweder zum vollen Widerstand oder zur vollen Resignation zu bewegen vermocht haette. Als man zugleich das entsetzliche Kriegsdekret und die ertraegliche Geiselforderung vernahm, fuegte man zunaechst sich dieser und hoffte weiter, weil man den Mut nicht hatte es auszudenken, was es heisse, sich der Willkuer eines Todfeindes im voraus zu unterwerfen. Die Konsuln sandten die Geiseln von Lilybaeon zurueck nach Rom und beschieden die karthagischen Boten, das weitere in Afrika zu vernehmen. Ohne Widerstand geschah die Landung und wurden die geforderten Lebensmittel verabfolgt. Als im Hauptquartier von Utica die gesamte Gerusia von Karthago erschien, um die weiteren Befehle entgegenzunehmen, begehrten die Konsuln zunaechst die Entwaffnung der Stadt. Auf die Frage der Karthager, wer sie sodann auch nur gegen ihre eigenen Ausgewanderten, gegen die auf 20000 Mann angeschwollene Armee des dem Todesurteil durch die Flucht entronnenen Hasdrubal beschuetzen solle, ward ihnen erwidert, dass dies die Sorge der Roemer sein werde. Gehorsam erschien demnach der Rat der Stadt vor den Konsuln mit allem Flottenmaterial, allen Kriegsvorraeten der oeffentlichen Zeughaeuser, allen im Privatbesitz befindlichen Waffen - man zaehlte 3000 Wurfgeschuetze und 200000 volle Ruestungen - und fragte an, ob noch weiteres begehrt werde. Da erhob sich der Konsul Lucius Marcius Censorinus und eroeffnete dem Rat, dass in Gemaessheit der vom Senat erlassenen Instruktion die bisherige Stadt zerstoert werden muesse, den Bewohnern aber freistehe, sich wo sie sonst wollten auf ihrem Gebiet, jedoch mindestens zwei deutsche Meilen vom Meer entfernt, wiederum anzusiedeln. Dieser fuerchterliche Befehl ruettelte in den Phoenikern die ganze, soll man sagen hochherzige oder wahnwitzige Begeisterung auf, wie sie einst die Tyrier gegen Alexander und spaeter die Juden gegen Vespasian bewiesen. Beispiellos wie die Geduld war, mit der diese Nation Knechtschaft und Druck zu ertragen vermochte, ebenso beispiellos war jetzt, wo es sich nicht um Staat und Freiheit handelte, sondern um den eigenen, geliebten Boden der Vaterstadt und die altgewohnte teure Meeresheimat, die rasende Empoerung der kaufmaennischen und seefahrenden Bevoelkerung. Von Hoffnung und Rettung konnte nicht die Rede sein; der politische Verstand gebot ohne Frage auch jetzt sich zu fuegen - aber die Stimme der wenigen, welche mahnten, das Unvermeidliche auf sich zu nehmen, verscholl wie der Ruf des Faehrmanns im Orkan in dem brausenden Wutgeheul der Menge, die in ihrem wahnsinnigen Toben teils an den Beamten der Stadt sich vergriff, welche zur Auslieferung der Geiseln und Waffen geraten hatten, teils die unschuldigen Traeger der Botschaft, so viele von ihnen ueberhaupt heimzukehren gewagt hatten, die Schreckenskunde entgelten liess, teils die zufaellig in der Stadt verweilenden Italiker zerriss, um wenigstens an diesen die Rache vorwegzunehmen fuer die Vernichtung der Heimat. Man beschloss nicht sich zu wehren; wehrlos wie man war, verstand sich dies von selbst. Die Tore wurden geschlossen, auf die von Wurfgeschossen entbloessten Mauerzinnen Steine geschafft, der Oberbefehl an Hasdrubal, den Tochtersohn Massinissas, uebertragen, die Sklaven saemtlich frei erklaert. Das Emigrantenheer unter dem fluechtigen Hasdrubal, das mit Ausnahme der von den Roemern besetzten Staedte an der Ostkueste, Hadrumetum, Klein-Leptis, Thapsus und Achulla und der Stadt Utica, das ganze karthagische Gebiet innehatte und fuer die Verteidigung eine unschaetzbare Stuetze bot, ward ersucht, der Gemeinde seinen Beistand in dieser hoechsten Not nicht zu versagen. Zugleich versuchte man, in echt phoenikischer Weise die grenzenloseste Erbitterung unter dem Mantel der Demut versteckend, den Feind zu taeuschen. Es ging eine Botschaft an die Konsuln, um dreissigtaegigen Waffenstillstand zur Absendung einer Gesandtschaft nach Rom zu erbitten. Die Karthager wussten wohl, dass die Feldherrn diese einmal schon abgeschlagene Bitte weder gewaehren wollten noch konnten; allein die Konsuln wurden dadurch bestaerkt in der natuerlichen Voraussetzung, dass nach dem ersten Ausbruch der Verzweiflung die gaenzlich wehrlose Stadt sich fuegen werde, und verschoben deshalb den Angriff. Die kostbare Zwischenzeit ward benutzt, um Wurfgeschuetze und Ruestungen herzustellen; Tag und Nacht ward ohne Unterschied des Alters und Geschlechts an Maschinen und Waffen gezimmert und gehaemmert; um Balken und Metall zu erlangen, wurden die oeffentlichen Gebaeude niedergerissen; um die fuer die Wurfgeschuetze unentbehrlichen Sehnen herzustellen, schoren die Frauen sich das Haar; in unglaublich kurzer Zeit waren die Mauern und die Maenner wieder bewehrt. Dass dies alles geschehen konnte, ohne dass die wenige Meilen entfernten Konsuln etwas davon erfuhren, ist nicht der am wenigsten wunderbare Zug in dieser wunderbaren, von einem wahrhaft genialen, ja daemonischen Volkshass getragenen Bewegung. Als endlich die Konsuln, des Wartens muede, aus dem Lager bei Utica aufbrachen und bloss mit Leitern die nackten Mauern ersteigen zu koennen meinten, fanden sie mit Staunen und Schrecken die Zinnen aufs neue mit Katapulten gekroent und die grosse volkreiche Stadt, welche man gleich einem offenen Flecken zu besetzen gehofft hatte, faehig und bereit, sich bis auf den letzten Mann zu verteidigen. Karthago war sehr fest durch die Natur seiner Lage 3 wie durch die Kunst seiner gar oft auf den Schutz ihrer Mauern angewiesenen Bewohner. In den weiten Tunesischen Golf, den westlich Kap Farina, oestlich Kap Bon begrenzen, springt in der Richtung von Westen nach Osten eine Landspitze vor, die an drei Seiten vom Meer umflossen ist und nur gegen Westen mit dem Festland zusammenhaengt. Diese Landspitze, an der schmalsten Stelle nur etwa eine halbe deutsche Meile breit und im ganzen flach, erweitert sich wieder gegen den Golf und endigt hier in den beiden Hoehen von Dschebel-Khawi und Sidi bu Said, zwischen denen die Flaeche von El Mersa sich ausdehnt. Auf dem suedlichen, mit der Hoehe von Sidi bu Said abschliessenden Teil derselben lag die Stadt Karthago. Der ziemlich steile Abfall jener Hoehe gegen den Golf und dessen zahlreiche Klippen und Untiefen gaben an der Golfseite der Stadt natuerliche Festigkeit, und es genuegte hier eine einfache Umwallung. Dagegen auf die Mauer an der West- oder Landseite, wo die Natur keinen Schutz bot, war alles verwendet, was die damalige Befestigungskunst vermochte. Sie bestand, wie die kuerzlich aufgedeckten, mit der Beschreibung des Polybios genau uebereinstimmenden Ueberreste gezeigt haben, aus einer Aussenmauer von 6« Fuss Dicke und an diese hinterwaerts, wahrscheinlich in ihrer ganzen Ausdehnung, angelehnten ungeheuren Kasematten, welche durch einen 6 Fuss breiten bedeckten Gang von der Aussenmauer getrennt waren und, die jede reichlich 3 Fuss breiten Vorder- und Hintermauern nicht gerechnet, eine Tiefe von 11 Fuss hatten 4. Dieser ungeheure, durchaus aus maechtigen Quadern zusammengefuegte Wall erhob sich in zwei Stockwerken, die Zinnen und die maechtigen vier Stockwerke hohen Tuerme ungerechnet, zu einer Hoehe von 45 Fuss 5 und gewaehrte in dem untern Stockwerke der Kasematten Stallung und Futtermagazine fuer 300 Elefanten, in dem oberen Pferdestaelle, Magazin- und Kasernenraeume 6. Der Burghuegel, die Byrsa (syrisch birtha = Burg), ein verhaeltnismaessig bedeutender Fels von 188 Fuss Hoehe und an der Unterflaeche einem Umfang von reichlich 2000 Doppelschritten 7, griff in diese Mauer an ihrem suedlichen Ende ein, aehnlich wie die Felswand des Kapitols in den roemischen Stadtwall. Die obere Flaeche desselben trug den gewaltigen, auf einem Unterbau von sechzig Stufen ruhenden Tempel des Heilgottes. Die Suedseite der Stadt bespuelte teils der seichte Tunesische See im Suedwesten, den eine von der karthagischen Halbinsel suedwaerts auslaufende schmale und niedrige Landzunge 8 fast gaenzlich von dem Golfe schied, teils im Suedosten der offene Golf. An dieser letzten Stelle befand sich der Doppelhafen der Stadt, ein Werk von Menschenhand: der aeussere oder der Handelshafen, ein laengliches, die schmale Seite dem Meere zuwendendes Viereck, von dessen nur 70 Fuss breiter Muendung nach beiden Seiten breite Kais am Wasser sich hinzogen, und der innere kreisrunde Kriegshafen, der Kothon 9, mit der das Admiralhaus tragenden Insel in der Mitte, in den man durch den aeusseren gelangte. Zwischen beiden ging die Stadtmauer durch, die, von der Byrsa ostwaerts sich wendend, die Landzunge und den Aussenhafen aus-, dagegen den Kriegshafen einschloss, so dass die Einfahrt in den letzteren gleich einem Tor verschliessbar gedacht werden muss. Unweit des Kriegshafens lag der Marktplatz, der durch drei enge Strassen mit der nach der Stadtseite offenen Burg verbunden war. Noerdlich von und ausserhalb der eigentlichen Stadt hatte der ziemlich betraechtliche, schon zu jener Zeit grossenteils mit Landhaeusern und wohlbewaesserten Gaerten gefuellte Raum der heutigen El Mersa, damals Magalia genannt, eine eigene, an die Stadtmauer sich anlehnende Umwallung. Auf der gegenueberliegenden Spitze der Halbinsel, dem Dschebel-Khawi bei dem heutigen Dorfe Qamart, lag die Graeberstadt. Diese drei, die Alt-, die Vor- und die Graeberstadt, fuellten zusammen die ganze Breite der Landspitze an ihrer dem Golf zugewandten Seite aus und waren nur zugaenglich auf den beiden Hauptstrassen nach Utica und Tunes ueber jene schmale Landzunge, die zwar nicht mit einer Mauer geschlossen war, aber doch fuer die unter dem Schutze der Hauptstadt und wieder zu deren Schutz sich aufstellenden Heere die vorteilhafteste Stellung darbot. ------------------------------------------- 3 Der Zug der Kueste ist im Laufe der Jahrhunderte so veraendert worden, dass man an der alten Staette die ehemaligen Lokalverhaeltnisse nur unvollkommen wiedererkennt. Den Namen der Stadt bewahrt das Kap Kartadschena, auch von dem dort befindlichen Heiligengrab Ras Sidi bu Said genannt, die in den Golf hineinragende oestliche Spitze der Halbinsel und ihr hoechster 393 Fuss ueber dem Meere gelegener Punkt. 4 Die von C. E. Beule (Fouilles a Carthage. Paris 1861) mitgeteilten Tiefmasse sind in Metern und in griechischen Fuss (1 = 0,309): Aussenmauer 2 Meter = 6« Fuss Korridor 9 Meter = 6 Fuss Vordermauer der Kasematten 1 Meter = 3¬Fuss Kasemattensaele 4,2 Meter = 14 Fuss Hintermauer der Kasematten 1 Meter = 3¬Fuss Gesamttiefe der Mauer 10,1 Meter = 33 Fuss oder, wie Diodor (p. 522) angibt, 22 Ellen (1 griechische Elle = 1« Fuss), waehrend Livius (bei Oros. bist. 4, 22) und Appian (Pun. 95), die eine andere, minder genaue Stelle des Polybios vor Augen gehabt zu haben scheinen, die Mauertiefe auf 30 Fuss ansetzen. Die dreifache Mauer Appians, ueber die bisher durch Florus (epit. 1, 31) eine falsche Vorstellung verbreitet war, ist die Aussenmauer, die Vorder- und die Hintermauer der Kasematten. Dass dies Zusammentreffen nicht zufaellig ist und wir hier in der Tat die Ueberreste der beruehmten karthagischen Mauer vor uns haben, wird jedem einleuchten; N. Davis' Einwuerfe (Carthage and her remains. 1861, S. 370f.) zeigen nur, dass gegen die wesentlichen Ergebnisse Beules auch mit dem besten Willen wenig auszurichten ist. Nur muss man festhalten, dass die alten Berichterstatter die Angaben, um die es sich handelt, saemtlich nicht von der Burgmauer geben, sondern von der Stadtmauer an der Landseite, von der die Mauer an der Suedseite des Burghuegels ein integrierender Teil war (Gros. bist. 4, 22). Dazu stimmt, dass die Ausgrabungen auf dem Burghuegel gegen Osten, Norden und Westen nirgends Spuren von Befestigungen, dagegen an der Suedseite eben jene grossartigen Mauerreste gezeigt haben. Es ist kein Grund vorhanden, dieselben als Ueberreste einer besonderen, von der Stadtmauer verschiedenen Burgbefestigung anzusehen; weitere Grabungen in entsprechender Tiefe - das Fundament der an der Byrsa aufgefundenen Stadtmauer liegt 56 Fuss unter dem heutigen Boden - werden vermutlich laengs der ganzen Landseite gleiche oder doch aehnliche Fundamente zu Tage foerdern, wenn auch wahrscheinlich da wo die ummauerte Vorstadt Magalia sich an die Hauptmauer anlehnte, die Befestigung entweder von Haus aus schwaecher gewesen oder frueh vernachlaessigt worden ist. Wie lang die Mauer im ganzen war, ist nicht mit Bestimmtheit zu sagen; doch ergibt sich, da 300 Elefanten hier Stallung fanden und auch deren Futtermagazine und vielleicht noch andere Raeumlichkeiten sowie die Tore in Anrechnung zu bringen sind, schon hieraus eine sehr ansehnliche Laengenentwicklung. Dass die innere Stadt, in deren Mauer die Byrsa einbegriffen war, zumal im Gegensatz zu der besonders ummauerten Vorstadt Magalia zuweilen selber Byrsa genannt wird (App. Pun. 117; Nepos bei Serv. Aen. 1, 368), ist leicht begreiflich. 5 So rechnet Appian a.a.O.; Diodor gibt, wahrscheinlich mit Einrechnung der Zinnen, die Hoehe auf 40 Ellen oder 60 Fuss. Der erhaltene Ueberrest ist noch 12-16 Fuss (4-5 Meter) hoch. 6 Die bei der Ausgrabung zu Tage gekommenen hufeisenfoermigen Saele haben eine Tiefe von 14, eine Breite von 11 griechischen Fuss; die Weite der Eingaenge wird nicht angegeben. Ob diese Masse und die Verhaeltnisse des Korridors ausreichen, um in ihnen Elefantenstaelle zu erkennen, bleibt durch genauere Ermittlung festzustellen. Die Zwischenmauern, die die Saele voneinander scheiden, haben die Dicke von 1,1 Meter = 3« Fuss. 7 Oros. hist. 4, 22. Reichlich 2000 Schritte oder - wie Polybios gesagt haben wird - 16 Stadien sind ungefaehr 3000 Meter. Der Burghuegel, auf dem jetzt die Kirche des hl. Ludwig steht, misst oben etwa 1400, auf der halben Hoehe etwa 2600 Meter im Umkreis (Beule, Fouilles, S. 22); auf den unteren Umfang wird jene Angabe recht gut auskommen. 8 Sie traegt jetzt das Fort Goletta. 9 Dass dieses phoenikische Wort das kreisfoermig ausgegrabene Bassin bezeichnet, zeigt sowohl Diod. 3, 44 wie die Bedeutung Becher, in der die Griechen dasselbe verwenden. Es passt also nur auf den inneren Hafen Karthagos, und davon brauchen es auch Strabon (17, 2, 14; wo es eigentlich fuer die Admiralinsel gesetzt ist) und Festus (v. cothones p. 37). Appian (Pun. 127) bezeichnet nicht ganz genau den viereckigen Vorhafen des Kothon als Teil desselben. --------------------------------------- Die schwierige Arbeit, eine so wohlbefestigte Stadt zu bezwingen, wurde noch dadurch erschwert, dass teils die Hilfsmittel der Hauptstadt selbst und des noch immer 800 Ortschaften umfassenden und von der Emigrantenpartei groesstenteils beherrschten Gebietes, teils die zahlreichen mit Massinissa verfeindeten Staemme der ganz oder halb freien Libyer den Karthagern gestatteten, sich nicht auf die Verteidigung der Stadt zu beschraenken, sondern zugleich ein zahlreiches Heer im Felde zu halten, welches bei der verzweifelten Stimmung der Emigranten und der Brauchbarkeit der leichten numidischen Reiterei von den Belagerern nicht ausser acht gelassen werden durfte. Es hatten somit die Konsuln eine keineswegs leichte Aufgabe zu loesen, als sie nun doch sich genoetigt sahen, die Belagerung regelrecht zu beginnen. Manius Manilius, der das Landheer befehligte, schlug sein Lager der Burgmauer gegenueber, waehrend Lucius Censorinus mit der Flotte an dem See sich aufstellte und dort auf der Landzunge die Operationen begann. Die karthagische Armee unter Hasdrubal lagerte an dem andern Ufer des Sees bei der Festung Nepheris, von wo aus sie den zum Holzfaellen fuer den Maschinenbau ausgeschickten roemischen Soldaten ihre Arbeit erschwerte und namentlich der tuechtige Reiterfuehrer Himilkon Phameas den Roemern viele Leute toetete. Indes stellte Censorinus auf der Landzunge zwei grosse Sturmboecke her und brach mit ihnen Bresche an dieser schwaechsten Stelle der Mauer; der Sturm indes musste, da es Abend geworden, verschoben werden. In der Nacht gelang es den Belagerten, einen grossen Teil der Bresche zu fuellen und durch einen Ausfall die roemischen Maschinen so zu beschaedigen, dass sie am naechsten Tage nicht weiterarbeiten konnten. Dennoch wagten die Roemer den Sturm; allein sie fanden die Bresche und die naechsten Mauerabschnitte und Haeuser stark besetzt und gingen so unvorsichtig vor, dass sie mit starkem Verlust zurueckgeschlagen wurden und noch weit groessere Nachteile erlitten haben wuerden, wenn nicht der Kriegstribun Scipio Aemilianus, den Ausgang des tolldreisten Angriffs vorhersehend, seine Leute vor den Mauern zusammengehalten und mit ihnen die Fluechtenden aufgenommen haette. Noch viel weniger richtete Manilius gegen die unbezwingliche Burgmauer aus. So zog die Belagerung sich in die Laenge. Die durch die Sommerhitze im Lager erzeugten Krankheiten, die Abreise des faehigeren Feldherrn Censorinus, endlich die Verstimmung und Untaetigkeit Massinissas, der begreiflicherweise die Roemer sehr ungern die laengst begehrte Beute fuer sich selber nehmen sah, und der bald darauf (Ende 605 149) erfolgte Tod des neunzigjaehrigen Koenigs brachten die Offensivoperationen der Roemer voellig ins Stocken. Sie hatten genug zu tun, um ihre Schiffe gegen die karthagischen Brander und ihr Lager gegen die naechtlichen Ueberfaelle zu schuetzen und durch Anlegung eines Hafenkastells und Streifzuege in die Umgegend Nahrung fuer Menschen und Pferde zu beschaffen. Zwei gegen Hasdrubal gerichtete Expeditionen blieben beide ohne Erfolg, ja die erste haette bei der schlechten Fuehrung auf dem schwierigen Terrain fast mit einer foermlichen Niederlage geendigt. So ruhmlos dieser Krieg fuer den Feldherrn wie fuer das Heer verlief, so glaenzend tat der Kriegstribun Scipio darin sich hervor. Er war es, der bei dem Nachtsturm der Feinde auf das roemische Lager, mit einigen Reiterschwadronen ausrueckend und den Feind in den Ruecken fassend, ihn zum Umkehren noetigte. Auf dem ersten Zug nach Nepheris machte er nach dem Flussuebergang, der wider seinen Rat stattgefunden hatte und fast das Verderben des Heeres geworden waere, durch einen verwegenen Seitenangriff dem rueckkehrenden Heer Luft und befreite eine schon verloren gegebene Abteilung durch seinen aufopfernden Heldenmut. Waehrend die uebrigen Offiziere, der Konsul vor allem, durch ihre Wortlosigkeit die zu Unterhandlungen geneigten Staedte und Parteifuehrer zurueckschreckten, gelang es Scipio, einen der tuechtigsten von diesen, Himilkon Phameas, mit 2200 Reitern zum Uebertritt zu bestimmen. Endlich, nachdem er, den Auftrag des sterbenden Massinissa erfuellend, unter dessen drei Soehne, die Koenige Micipsa, Gulussa und Mastanabal, das Reich geteilt hatte, fuehrte er in Gulussa einen seines Vaters wuerdigen Reiterfuehrer dem roemischen Heer zu und half damit dem bisher empfindlich gefuehlten Mangel an leichter Reiterei ab. Sein feines und doch schlichtes Wesen, das mehr an seinen leiblichen Vater erinnerte als an den, dessen Namen er trug, bezwang auch den Neid, und im Lager wie in der Hauptstadt war Scipios Name auf allen Lippen. Selbst Cato, der nicht freigebig mit seinem Lobe war, wandte wenige Monate vor seinem Tode - er starb am Ende des Jahres 605 (149), ohne den Wunsch seines Lebens, die Vernichtung Karthagos, erfuellt gesehen zu haben - auf den jungen Offizier und seine unfaehigen Kameraden die Homerische Zeile an: "Einzig er ist ein Mann, die andern sind wandelnde Schatten ^10." --------------------------------------------- ^10 Oios pepytai, toi de skiai aissoysin. --------------------------------------------- Ueber diese Vorgaenge war der Jahresschluss und damit der Kommandowechsel herangekommen: ziemlich spaet erschien der Konsul Lucius Piso (606 148) und uebernahm den Oberbefehl des Landheeres so wie Lucius Mancinus den der Flotte. Indes, hatten die Vorgaenger wenig geleistet, so geschah nun gar nichts. Statt mit der Belagerung Karthagos oder der Ueberwindung der Armee Hasdrubals beschaeftigte Piso sich damit, die kleinen phoenikischen Seestaedte anzugreifen und auch dies meist ohne Erfolg, wie zum Beispiel Clupea ihn zurueckschlug und er von Hippon Diarrhytos, nachdem er den ganzen Sommer davor verloren hatte und das Belagerungsgeraet ihm zweimal verbrannt worden war, schimpflich abziehen musste. Neapolis ward zwar genommen; aber die Pluenderung der Stadt gegen das gegebene Ehrenwort war auch dem Fortgang der roemischen Waffen nicht sonderlich guenstig. Der Mut der Karthager stieg. Ein numidischer Scheik Bithyas ging mit 800 Pferden zu ihnen ueber; karthagische Gesandte konnten es versuchen, mit den Koenigen von Numidien und Mauretanien, ja, mit dem falschen Philippos von Makedonien Verbindungen einzuleiten. Vielleicht mehr die inneren Zerwuerfnisse - Hasdrubal der Emigrant verdaechtigte den gleichnamigen Feldherrn, der in der Stadt befehligte, wegen seiner Verwandtschaft mit Massinissa und liess ihn im Rathause erschlagen - als die Taetigkeit der Roemer verhinderten eine fuer Karthago noch guenstigere Wendung der Dinge. So griff man in Rom, um dem besorglichen Stand der afrikanischen Angelegenheiten Wandel zu schaffen, zu der ausserordentlichen Massregel, dem einzigen Mann, der bis jetzt von den libyschen Feldern Ehre heimgebracht hatte und den sein Name selbst fuer diesen Krieg empfahl, dem Scipio, statt der Aedilitaet, um die er eben sich bewarb, mit Beseitigung der entgegenstehenden Gesetze vor der Zeit das Konsulat und durch besonderen Beschluss die Fuehrung des Afrikanischen Krieges zu uebertragen. Er traf (607 147) in Utica in einem Augenblick ein, wo viel auf dem Spiel stand. Der roemische Admiral Mancinus, von Piso mit der nominellen Fortsetzung der Belagerung der Hauptstadt beauftragt, hatte eine steile, von dem bewohnten Bezirk weit entlegene und kaum verteidigte Klippe an der schwer zugaenglichen Seite der Aussenstadt Magalia besetzt und fast seine gesamte, nicht zahlreiche Mannschaft dort vereinigt, in der Hoffnung, von hier aus in die Aussenstadt eindringen zu koennen. In der Tat waren die Angreifer schon einen Augenblick innerhalb der Tore derselben gewesen, und schon war der Lagertross in der Hoffnung auf Beute in Masse herbeigestroemt, als sie wieder auf die Klippe zurueckgedraengt wurden und ohne Zufuhr und fast abgeschnitten in der groessten Gefahr schwebten. So fand Scipio die Lage der Dinge. Kaum angekommen, entsandte er die mitgebrachte Mannschaft und die Miliz von Utica zu Schiff nach dem bedrohten Punkt, und es gelang, dessen Besatzung zu retten und die Klippe selbst zu behaupten. Nachdem diese Gefahr abgewendet schien, begab der Feldherr sich in das Lager Pisos, um das Heer zu uebernehmen und nach Karthago zurueckzufuehren. Hasdrubal aber und Bithyas benutzten seine Abwesenheit, um ihr Lager unmittelbar an die Stadt zu ruecken und den Angriff auf die Besatzung der Klippe von Magalia zu erneuern; indes auch jetzt erschien Scipio mit dem Vortrab der Hauptarmee zeitig genug, um dem Posten abermals Beistand zu leisten. Danach begann von neuem und ernstlicher die Belagerung. Vor allen Dingen saeuberte Scipio das Lager von der Masse des Trosses und der Marketender und zog die erschlafften Zuegel der Disziplin wieder mit Strenge an. Bald nahmen auch die militaerischen Operationen einen lebhafteren Gang. Bei einem naechtlichen Angriff auf die Aussenstadt gelangten von einem Turme aus, der den Mauern an Hoehe gleich vor denselben stand, die Roemer auf die Zinnen und oeffneten ein Pfoertchen, durch das das ganze Heer eindrang. Die Karthager gaben die Aussenstadt und das Lager vor den Toren auf und uebertrugen den Oberbefehl ueber die auf 30000 Mann sich belaufende staedtische Besatzung an Hasdrubal. Der neue Kommandant bewies seine Energie zuvoerderst dadurch, dass er saemtliche roemische Gefangenen auf die Mauerzinnen bringen und sie vor den Augen des Belagerungsheeres nach grausamen Martern in die Tiefe stuerzen liess; und als hierueber Stimmen des Tadels sich erhoben, wurde auch gegen die Buerger die Schreckensherrschaft eingefuehrt. Scipio inzwischen suchte, nachdem er die Stadt auf sich selber beschraenkt hatte, ihr den Verkehr nach aussen hin voellig abzuschneiden. Er selbst nahm sein Hauptquartier auf dem Erdruecken, durch den die karthagische Halbinsel mit dem Festland zusammenhaengt, und schlug hier trotz der vielfachen Versuche der Karthager, den Bau zu stoeren, ein grosses, diesen Ruecken in seiner ganzen Breite schliessendes Lager, das die Stadt nach der Landseite hin vollstaendig absperrte. Indes liefen noch immer Proviantschiffe in den Hafen ein, teils kuehne Kauffahrer, die der hohe Gewinn lockte, teils Schiffe des Bithyas, der von Nepheris am Ende des Tunesischen Sees aus jeden guenstigen Fahrwind benutzte, um Lebensmittel nach der Stadt zu bringen; wie auch daselbst die Buergerschaft schon litt, die Besatzung war noch hinreichend versorgt. Scipio zog deshalb von der Landzunge zwischen See und Golf in den letzteren hinein einen Steindamm von 96 Fuss Breite, um damit die Hafenmuendung zu sperren. Die Stadt schien verloren, als das Gelingen dieses anfangs von den Karthagern als unausfuehrbar verspotteten Unternehmens offenbar ward. Aber eine Ueberraschung machte die andere wett. Waehrend die roemischen Arbeiter an dem Damm schanzten, wurde auch im karthagischen Hafen zwei Monate lang Tag und Nacht gearbeitet, ohne dass selbst die Ueberlaeufer zu sagen wussten, was die Belagerten beabsichtigten. Ploetzlich, als eben die Roemer mit der Verbauung des Hafeneingangs fertig waren, segelten aus demselben Hafen fuenfzig karthagische Dreidecker und eine Anzahl Boote und Kaehne hinaus in den Golf -die Karthager hatten, waehrend die Feinde die alte Hafenmuendung gegen Sueden sperrten, durch einen in oestlicher Richtung gezogenen Kanal sich einen neuen Ausgang geschaffen, welcher bei der Tiefe des Meeres an dieser Stelle unmoeglich gesperrt werden konnte. Haetten die Karthager, statt mit dem Paradezug sich zu begnuegen, sofort sich mit Entschlossenheit auf die halbabgetakelte und voellig unvorbereitete roemische Flotte gestuerzt, so war diese verloren; als sie am dritten Tage wiederkehrten, um die Seeschlacht zu liefern, fanden sie die Roemer geruestet. Der Kampf verlief ohne Entscheidung; bei der Rueckfahrt aber stopften sich die karthagischen Schiffe so sehr in und vor der Hafenmuendung, dass der dadurch entstandene Schaden einer Niederlage gleichkam. Scipio richtete nun seine Angriffe auf den aeusseren Hafenkai, welcher ausserhalb der Stadtmauern lag und nur durch einen vor kurzem angelegten Erdwall notduerftig geschuetzt war. Die Maschinen wurden auf der Landzunge aufgestellt und eine Bresche war leicht gemacht; aber mit beispielloser Unerschrockenheit griffen die Karthager, die Untiefen durchwatend, das Belagerungszeug an, verjagten die Besatzungsmannschaft, welche so ins Laufen kam, dass Scipio seine eigenen Reiter auf sie einhauen lassen musste, und zerstoerten die Maschinen. Auf diese Weise gewannen sie Zeit, die Bresche zu schliessen. Scipio stellte indes die Maschinen wieder her und schoss die Holztuerme der Feinde in Brand, wodurch er den Kai und damit den Aussenhafen in seine Gewalt bekam. Ein der Stadtmauer an Hoehe gleichkommender Wall wurde hier aufgefuehrt, und es war jetzt endlich die Stadt von der Land- wie von der Seeseite vollstaendig abgesperrt, da man nur durch den aeusseren in den inneren Hafen gelangte. Um die Blockade vollstaendig zu sichern, liess Scipio das Lager bei Nepheris, das jetzt Diogenes befehligte, von Gaius Laelius angreifen; durch eine glueckliche Kriegslist ward es erobert und die ganze dort versammelte zahllose Menschenmasse getoetet oder gefangen. Darueber war der Winter herangekommen, und Scipio stellte die Operationen ein, es dem Hunger und den Seuchen ueberlassend, das Begonnene zu vollenden. Wie furchtbar die Gewaltigen des Herrn inzwischen an dem Vernichtungswerk gearbeitet hatten, waehrend Hasdrubal freilich fortfuhr zu prahlen und zu prassen, zeigte sich, so wie im Fruehling 608 (146) das roemische Heer zum Angriff gegen die innere Stadt ueberging. Hasdrubal liess den Aussenhafen anzuenden und machte sich bereit, den auf den Kothon erwarteten Sturm abzuschlagen; aber Laelius gelang es, weiter aufwaerts die von der ausgehungerten Besatzung kaum noch verteidigte Mauer zu uebersteigen und so bis an den inneren Hafen vorzudringen. Die Stadt war erobert, aber der Kampf noch keineswegs zu Ende. Die Angreifer besetzten den an den kleinen Hafen anstossenden Markt und drangen in den drei schmalen, von diesem nach der Burg zu fuehrenden Strassen langsam vor - langsam, denn von den gewaltigen bis zu sechs Stockwerken hohen Haeusern musste eines nach dem andern erstuermt werden; auf den Daechern oder auf ueber die Strasse gelegten Balken drang der Soldat von einem dieser festungsaehnlichen Gebaeude in das benachbarte oder gegenueberstehende vor und stiess nieder, was darin ihm vorkam. So verflossen sechs Tage, schreckliche fuer die Bewohner der Stadt und auch fuer die Angreifer voll Not und Gefahr; endlich langte man vor dem steilen Burgfelsen an, auf den sich Hasdrubal und die noch uebrige Mannschaft zurueckgezogen hatten. Um einen breiteren Aufweg zu bekommen, befahl Scipio, die eroberten Strassen anzuzuenden und den Schutt zu planieren, bei welcher Veranlassung eine Menge in den Haeusern versteckter kampfunfaehiger Personen elend umkamen. Da endlich bat der auf der Burg zusammengedraengte Rest der Bevoelkerung um Gnade. Das nackte Leben ward ihnen zugestanden und sie erschienen vor dem Sieger, 30000 Maenner und 25000 Frauen, nicht der zehnte Teil der ehemaligen Bevoelkerung. Einzig die roemischen Ueberlaeufer, 900 an der Zahl, und der Feldherr Hasdrubal mit seiner Gattin und seinen beiden Kindern hatten sich in den Tempel des Heilgottes geworfen: fuer sie, fuer die desertierten Soldaten wie fuer den Moerder der roemischen Gefangenen, gab es keinen Vertrag. Aber als nun, dem Hunger erliegend, die entschlossensten unter ihnen den Tempel anzuendeten, ertrug Hasdrubal es nicht, dem Tode ins Auge zu sehen; einzeln entrann er zu dem Sieger und bat kniefaellig um sein Leben. Es ward ihm gewaehrt; aber wie seine Gattin, die mit ihren Kindern unter den uebrigen auf dem Tempeldach sich befand, ihn zu den Fuessen Scipios erblickte, schwoll ihr das stolze Herz ueber diese Schaendung der teuren untergehenden Heimat und den Gemahl mit bitteren Worten erinnernd, seines Lebens sorglich zu schonen, stuerzte sie erst die Soehne und dann sich selber in die Flammen. Der Kampf war zu Ende. Der Jubel im Lager wie in Rom war grenzenlos; nur die Edelsten des Volkes schaemten im stillen sich der neuesten Grosstat der Nation. Die Gefangenen wurden groesstenteils zu Sklaven verkauft; einzelne liess man im Kerker verkommen; die vornehmsten, Bithyas und Hasdrubal, wurden als roemische Staatsgefangene in Italien interniert und leidlich behandelt. Das bewegliche Gut, soweit es nicht Gold und Silber war oder Weihgeschenk, ward den Soldaten zur Pluenderung preisgegeben; von den Tempelschaetzen ward die in besseren Zeiten von Karthago aus den sizilischen Staedten weggefuehrte Beute diesen zurueckgestellt, wie zum Beispiel der Stier des Phalaris den Akragantinern; das uebrige, fiel an den roemischen Staat. Indes noch stand die Stadt zum bei weitem groessten Teil. Es ist glaublich, dass Scipio die Erhaltung derselben wuenschte; wenigstens richtete er deswegen noch eine besondere Anfrage an den Senat. Scipio Nasica versuchte noch einmal, die Forderungen der Vernunft und der Ehre geltend zu machen; es war vergebens. Der Senat befahl dem Feldherrn, die Stadt Karthago und die Aussenstadt Magalia dem Boden gleich zu machen, desgleichen alle Ortschaften, die es bis zuletzt mit Karthago gehalten; sodann ueber den Boden Karthagos den Pflug zu fuehren, um der Existenz der Stadt in Form Rechtens ein Ende zu machen, und Grund und Boden auf ewige Zeiten zu verwuenschen, also dass weder Haus noch Kornfeld je dort entstehen moege. Es geschah wie befohlen war. Siebzehn Tage brannten die Ruinen; als vor kurzem die Ueberreste der karthagischen Stadtmauer aufgegraben wurden, fand man sie bedeckt mit einer vier bis fuenf Fuss tiefen, von halb verkohlten Holzstuecken, Eisentruemmern und Schleuderkugeln erfuellten Aschenlage. Wo die fleissigen Phoeniker ein halbes Jahrtausend geschafft und gehandelt hatten, weideten fortan roemische Sklaven die Herden ihrer fernen Herren. Scipio aber, den die Natur zu einer edleren als zu dieser Henkerrolle bestimmt hatte, sah schaudernd auf sein eigenes Werk, und statt der Siegesfreude erfasste den Sieger selber die Ahnung der solcher Untat unausbleiblich nachfolgenden Vergeltung. Es blieb noch uebrig, fuer die kuenftige Organisation der Landschaft die Einrichtungen zu treffen. Die fruehere Weise, mit den gewonnenen ueberseeischen Besitzungen die Bundesgenossen zu belehnen, ward nicht ferner beliebt. Micipsa und seine Brueder behielten im wesentlichen ihr bisheriges Gebiet mit Einschluss der kuerzlich am Bagradas und in Emporia den Karthagern entrissenen Distrikte; die lange genaehrte Hoffnung, Karthago zur Hauptstadt zu erhalten, ward fuer immer vereitelt; dafuer verehrte ihnen der Senat die karthagischen Buechersammlungen. Die karthagische Landschaft, wie die Stadt sie zuletzt besessen hatte, das heisst der schmale, Sizilien zunaechst gegenueberliegende Kuestenstrich von Afrika, vom Tuscafluss (bei Thabzaca) bis Thaenae (der Insel Kerkena gegenueber), ward eine roemische Provinz. Im Binnenland, wo die uebergriffe Massinissas die karthagische Herrschaft fortwaehrend weiter beschraenkt hatten und schon Bulla, Zama, Aquae den Koenigen gehoerten, blieb den Numidiern, was sie besassen. Allein die sorgfaeltige Regulierung der Grenze zwischen der roemischen Provinz und dem auf drei Seiten dieselbe einschliessenden numidischen Koenigreich zeugte davon, dass Rom gegen sich keineswegs dulden werde, was es gegen Karthago verstattet hatte; wogegen der Name der neuen Provinz, Africa, andererseits darauf hinzudeuten schien, dass Rom die gegenwaertig abgesteckte Grenze durchaus nicht als eine definitive betrachte. Die Oberverwaltung der neuen Provinz uebernahm ein roemischer Statthalter, dessen Sitz Utica wurde. Einer regelmaessigen Grenzverteidigung bedurfte dieselbe nicht, da das verbuendete Numidische Reich sie ueberall von den Bewohnern der Wueste schied. Hinsichtlich der Abgaben verfuhr man im ganzen mit Milde. Diejenigen Gemeinden, die seit Anfang des Krieges auf seiten der Roemer gestanden hatten - es waren dies nur die Seestaedte Utica, Hadrumetum, Klein-Leptis, Thapsus, Achulla, Usalis und die Binnenstadt Theudalis -, behielten ihre Mark und wurden Freistaedte; dasselbe Recht empfing die neugegruendete Gemeinde der Ueberlaeufer. Das Stadtgebiet Karthagos, mit Ausnahme eines an Utica verschenkten Striches, und das der uebrigen zerstoerten Ortschaften ward roemisches Domanialland, welches man durch Verpachtung verwertete. Die uebrigen Ortschaften verloren gleichfalls dem Rechte nach ihr Bodeneigentum und ihre staedtischen Freiheiten; doch wurde ihnen ihr Acker und ihre Verfassung bis auf weitere Anordnung der roemischen Regierung vorlaeufig als widerruflicher Besitz gelassen und zahlten die Gemeinden fuer die Nutzung des roemisch gewordenen Bodens jaehrlich nach Rom eine ein fuer allemal normierte Abgabe (stipendium), welche sie dann ihrerseits mittels einer Vermoegenssteuer von den einzelnen Abgabepflichtigen wiedereinzogen. Die eigentlichen Gewinner aber bei dieser Zerstoerung der ersten Handelsstadt des Westens waren die roemischen Kaufleute, welche, sowie Karthago in Asche lag, scharenweise nach Utica stroemten und von dort aus nicht bloss die roemische Provinz, sondern auch die bis dahin ihnen verschlossenen numidischen und gaetulischen Landschaften auszubeuten begannen. Um dieselbe Zeit wie Karthago verschwand auch Makedonien aus der Reihe der Nationen. Die vier kleinen Eidgenossenschaften, in die die Weisheit des roemischen Senats das alte Koenigreich zerstueckelt hatte, konnten in sich und untereinander nicht zum Frieden kommen; wie es in dem Lande zuging, zeigt ein einzelner, zufaellig erwaehnter Vorfall in Phakos, wo der gesamte Regierungsrat einer dieser Eidgenossenschaften auf Anstiften eines gewissen Damasippos ermordet wurde. Weder die Kommissionen, die der Senat abordnete (590 164), noch die nach griechischer Sitte von den Makedoniern herbeigerufenen fremden Schiedsrichter, wie zum Beispiel Scipio Aemilianus (603 151), vermochten einen leidlichen Zustand herzustellen. Da erschien ploetzlich in Thrakien ein junger Mann, der sich Philippos nannte, den Sohn des Koenigs Perseus, welchem er auffallend glich, und der syrischen Laodike. Seine Jugend hatte er in der mysischen Stadt Adramytion verlebt; hier behauptete er die sicheren Beweise seiner hohen Abstammung erhalten zu haben. Mit diesen hatte er, nach einem vergeblichen Versuch, in seinem Heimatland sich geltend zu machen, sich an seiner Mutter Bruder, Koenig Demetrios Soter von Syrien, gewandt. Es fanden sich in der Tat einige Maenner, die dem Adramytener glaubten oder zu glauben vorgaben und den Koenig bestuermten, den Prinzen entweder in sein angeerbtes Reich wiedereinzusetzen oder ihm die Krone Syriens abzutreten; worauf Demetrios, um dem tollen Treiben ein Ende zu machen, den Praetendenten festnahm und den Roemern zuschickte. Indes der Senat achtete des Menschen so wenig, dass er ihn in einer italischen Stadt konfinierte, ohne ihn auch nur ernstlich bewachen zu lassen. So war er nach Milet entflohen, wo die staedtischen Behoerden ihn abermals aufgriffen und bei roemischen Kommissarien anfragten, was sie mit dem Gefangenen machen sollten. Diese rieten, ihn laufen zu lassen; es geschah. Jetzt versuchte er denn weiter in Thrakien sein Glueck; und wunderbarerweise fand er hier Anerkennung und Unterstuetzung, nicht bloss bei den thrakischen Barbarenfuersten Teres, dem Gemahl seiner Vaterschwester, und Barsabas, sondern auch bei den klugen Byzantiern. Mit thrakischer Unterstuetzung drang der sogenannte Philipp in Makedonien ein, und obwohl er anfangs geschlagen ward, erfocht er doch bald einen Sieg ueber das makedonische Aufgebot in der Odomantike jenseits des Strymon und darauf einen zweiten diesseits des Flusses, der ihm den Besitz von ganz Makedonien verschaffte. So apokryphisch seine Erzaehlung klang und so entschieden es feststand, dass der echte Philippos Perseus' Sohn achtzehn Jahre alt in Alba gestorben und dieser Mensch nichts weniger als ein makedonischer Prinz, sondern der adramytenische Walker Andriskos sei, so war man doch in Makedonien der Koenigsherrschaft zu sehr gewohnt, um nicht mit der Legitimitaetsfrage sich rasch abzufinden und gern in das alte Gleis wiedereinzulenken. Schon kamen Boten von den Thessalern, dass der Praetendent in ihr Gebiet eingerueckt sei; der roemische Kommissar Nasica, der in der Erwartung, dass das erste ernste Wort dem toerichten Beginnen ein Ende machen werde, vom Senat ohne Soldaten nach Makedonien gesandt worden war, musste die achaeische und pergamenische Mannschaft aufbieten und mit den Achaeern Thessalien gegen die Uebermacht, soweit es anging, schirmen, bis (605? 149) der Praetor Juventius mit einer Legion erschien. Dieser griff mit seiner geringen Streitmacht die Makedonier an; allein er selber fiel, sein Heer ging fast ganz zugrunde und Thessalien geriet zum groessten Teil in die Gewalt des falschen Philippos, der sein Regiment hier und in Makedonien in grausamer und uebermuetiger Weise handhabte. Endlich betrat ein staerkeres roemisches. Heer unter Quintus Caecilius Metellus den Kampfplatz und drang, unterstuetzt durch die pergamenische Flotte, in Makedonien ein. Zwar behielten in dem ersten Reitergefecht die Makedonier die Oberhand; allein bald traten Spaltungen und Desertionen im makedonischen Heer ein, und der Fehler des Praetendenten, sein Heer zu teilen und die eine Haelfte nach Thessalien zu detachieren, verschaffte den Roemern einen leichten und entscheidenden Sieg (606 148). Philippos fluechtete nach Thrakien zu dem Haeuptling Byzes, wohin Metellus ihm folgte und nach einem zweiten Sieg seine Auslieferung erlangte. Die vier makedonischen Eidgenossenschaften hatten sich dem Praetendenten nicht freiwillig unterworfen, sondern waren lediglich der Gewalt gewichen. Nach der bisher befolgten Politik lag also kein Grund vor, den Makedoniern den Schatten von Selbstaendigkeit zu nehmen, den die Schlacht von Pydna ihnen noch gelassen hatte; dennoch wurde das Reich Alexanders jetzt auf Befehl des Senats von Metellus in eine roemische Provinz verwandelt. Sehr deutlich ward es hier, dass die roemische Regierung ihr System geaendert und das Klientel- durch das Untertanenverhaeltnis zu ersetzen beschlossen hatte; und darum wurde die Einziehung der vier makedonischen Eidgenossenschaften in dem ganzen Kreise der Klientelstaaten als ein gegen alle gerichteter Schlag empfunden. Die frueher nach den ersten roemischen Siegen von Makedonien abgerissenen Besitzungen in Epeiros, die Ionischen Inseln und die Haefen Apollonia und Epidamnos, welche bisher zu dem italischen Beamtensprengel gehoert hatten, wurden jetzt wieder mit Makedonien vereinigt, so dass dasselbe, wahrscheinlich schon um diese Zeit, im Nordosten bis jenseits Skodra reichte, wo Illyricum begann. Ebenso fiel die Schutzherrlichkeit, die Rom ueber das eigentliche Griechenland in Anspruch nahm, von selbst dem neuen Statthalter von Makedonien zu. So erhielt Makedonien die Einigkeit zurueck und auch ungefaehr wieder die Grenzen, wie es sie in seiner bluehendsten Zeit gehabt; aber es war nicht mehr ein einiges Reich, sondern eine einige Provinz, mit kommunaler und selbst wie es scheint landschaftlicher Organisation, jedoch unter einem italischen Vogt und Schatzmeister, deren Namen auch wohl auf den Landesmuenzen neben dem der Landschaft erscheinen. Als Steuer blieb die alte maessige Abgabe, wie Paullus sie angeordnet hatte, eine Summe von 100 Talenten (155000 Talern), die in festen Betraegen auf die einzelnen Gemeinden umgelegt war. Dennoch vermochte das Land seiner alten ruhmreichen Dynastie noch nicht zu vergessen. Wenige Jahre nach der Besiegung des falschen Philippos pflanzte ein anderer angeblicher Perseussohn, Alexander, am Nestos (Karasu) die Fahne der Insurrektion auf und hatte in kurzer Zeit 1600 Mann vereinigt; allein der Quaestor Lucius Tremellius ward des Aufstandes ohne Muehe Herr und verfolgte den fliehenden Praetendenten bis nach Dardanien (612 142). Dies aber ist auch die letzte Regung des stolzen makedonischen Nationalsinns, der zwei Jahrhunderte zuvor in Hellas und Asien so grosse Dinge vollbracht hatte; seitdem ist von den Makedoniern kaum etwas anderes zu berichten, als dass sie fortfuhren, von dem der definitiven Provinzialorganisation der Landschaft (608 146) an ihre tatenlosen Jahre zu zaehlen. Fortan waren es die Roemer, denen die Verteidigung der makedonischen Nord- und Ostgrenzen, das heisst der Grenze der hellenischen Zivilisation gegen die Barbaren, oblag. Sie ward von ihnen mit unzulaenglichen Streitkraeften und im ganzen nicht mit der gebuehrenden Energie gefuehrt; doch ist zunaechst fuer diesen militaerischen Zweck die grosse Egnatische Chaussee angelegt worden, welche schon zu Polybios' Zeit von den beiden Haupthaefen an der Westkueste, Apollonia und Dyrrhachion, quer durch das Binnenland nach Thessalonike, spaeter noch weiter bis an den Hebros (Maritza) lief ^11. Die neue Provinz ward die natuerliche Basis teils fuer die Zuege gegen die unruhigen Dalmater, teils fuer die zahlreichen Expeditionen gegen die nordwaerts der griechischen Halbinsel ansaessigen illyrischen, keltischen und thrakischen Staemme, die spaeter in ihrem geschichtlichen Zusammenhang darzustellen sein werden. ------------------------------------------- ^11 Als Handelsstrasse zwischen dem Adriatischen und Schwarzen Meer, als diejenige naemlich, in deren Mitte die kerkyraeischen Weinkruege den thasischen und lesbischen begegnen, kennt diese Strasse schon der Verfasser der pseudo- aristotelischen Schrift 'Von den merkwuerdigen Dingen'. Auch heute noch laeuft dieselbe wesentlich in gleicher Richtung von Durazzo, die Berge von Bagora (Kandavisches Gebirge) am See von Ochrida (Lychnitis) durchschneidend, ueber Monastir nach Saloniki. ------------------------------------------ Mehr als Makedonien hatte das eigentliche Griechenland sich der Gunst der herrschenden Macht zu erfreuen; und die Philhellenen Roms mochten wohl der Ansicht sein, dass daselbst die Nachwehen des Perseischen Krieges im Verschwinden und die Verhaeltnisse ueberhaupt auf dem Wege zum Besseren seien. Die verbissensten Aufhetzer der jetzt herrschenden Partei, Lykiskos der Aetoler, Mnasippos der Boeoter, Chrematas der Akarnane, der schandbare Epeirote Charops, dem selbst ehrenhafte Roemer ihr Haus verboten, stiegen einer nach dem andern ins Grab; ein anderes Geschlecht wuchs heran, in dem die alten Erinnerungen und die alten Gegensaetze verblasst waren. Der roemische Senat meinte die Zeit des allgemeinen Vergebens und Vergessens gekommen und entliess im Jahre 604 (150) die noch uebrigen der seit siebzehn Jahren in Italien konfinierten achaeischen Patrioten, deren Freigebung die achaeische Tagsatzung nicht aufgehoert hatte zu fordern. Dennoch irrte man sich. Wie wenig es den Roemern mit all ihrem Philhellenentum gelungen war, den hellenischen Patriotismus innerlich zu versoehnen, offenbarte sich in nichts so deutlich wie in der Stellung der Griechen zu den Attaliden. Koenig Eumenes II. war als Roemerfreund in Griechenland im hoechsten Grade verhasst gewesen; kaum aber war zwischen ihm und den Roemern eine Verstimmung eingetreten, als er in Griechenland ploetzlich populaer ward; wie frueher von Makedonien erwartete der hellenische Euelpides den Erloeser aus der Fremdherrschaft jetzt von Pergamon. Vor allen Dingen aber stieg in der sich selbst ueberlassenen hellenischen Kleinstaaterei zusehends die soziale Zerruettung. Das Land veroedete, nicht durch Krieg und Pest, sondern durch die immer weiter um sich greifende Abneigung der hoeheren Staende, mit Frau und Kindern sich zu plagen; dafuer stroemte wie bisher das verbrecherische oder leichtsinnige Gesindel vorwiegend nach Griechenland, um daselbst den Werbeoffizier zu erwarten. Die Gemeinden versanken in immer tiefere Verschuldung und in oekonomische Ehr- und die daranhaengende Kreditlosigkeit; einzelne Staedte, namentlich Athen und Theben, griffen in ihrer Finanznot geradezu zum Raeuberhandwerk und pluenderten die Nachbargemeinden aus. Auch der innere Hader in den Buenden, zum Beispiel zwischen den freiwilligen und den gezwungenen Mitgliedern der Achaeischen Eidgenossenschaft, war keineswegs beigelegt. Wenn die Roemer, wie es scheint, glaubten, was sie wuenschten, und der augenblicklich herrschenden Ruhe vertrauten, so sollten sie bald erfahren, dass die juengere Generation in Hellas um nichts besser und um nichts klueger als die aeltere war. Die Gelegenheit, um mit den Roemern Haendel anzufangen, brach man geradezu vom Zaune. Um einen schmutzigen Handel zu bedecken, warf um das Jahr 605 (149) der zeitige Vorstand der Achaeischen Eidgenossenschaft, Diaeos, auf der Tagsatzung die Behauptung hin, dass die den Lakedaemoniern als Glied der Achaeischen Eidgenossenschaft von dieser zugestandenen Sonderrechte, die Befreiung von der achaeischen Kriminaljurisdiktion und das Recht, Sondergesandtschaften nach Rom zu schicken, ihnen keineswegs von den Roemern gewaehrleistet seien. Es war eine freche Luege; allein die Tagsatzung glaubte natuerlich, was sie wuenschte, und da sich die Achaeer bereit zeigten, ihre Behauptungen mit den Waffen in der Hand wahrzumachen, gaben die schwaecheren Spartaner vorlaeufig nach, oder vielmehr diejenigen, deren Auslieferung von den Achaeern begehrt ward, verliessen die Stadt, um als Klaeger vor dem roemischen Senat aufzutreten. Der Senat antwortete wie gewoehnlich, dass er eine Kommission zur Untersuchung der Sache senden werde; allein statt dieses Bescheides berichteten die Boten, in Achaia wie in Sparta und beide falsch, dass der Senat zu ihren Gunsten entschieden habe. Die Achaeer, die wegen der soeben in Thessalien geleisteten Bundeshilfe gegen den falschen Philippos sich mehr als je in bundesgenoessischer Gleichheit und politischer Gewichtigkeit fuehlten, rueckten im Jahre 606 (148) unter ihrem Strategen Damokritos in Lakonike ein; vergeblich mahnte, von Metellus aufgefordert, eine nach Asien durchpassierende roemische Gesandtschaft, Frieden zu halten und die Kommissarien des Senats zu erwarten. Eine Schlacht ward geliefert, in der bei 1000 Spartaner fielen, und Sparta haette genommen werden koennen, wenn Damokritos nicht als Offizier ebenso untuechtig gewesen waere wie als Staatsmann. Er ward abgesetzt, und sein Nachfolger Diaeos, der Anstifter all dieses Unfugs, setzte den Krieg eifrig fort, waehrend er gleichzeitig den gefuerchteten Kommandanten von Makedonien der vollen Botmaessigkeit der Achaeischen Eidgenossenschaft versichern liess. Darueber erschien die lange erwartete roemische Kommission, an ihrer Spitze Aurelius Orestes; nun ruhten die Waffen und die achaeische Tagsatzung versammelte sich in Korinth, um ihre Eroeffnungen entgegenzunehmen. Sie waren unerwarteter und unerfreulicher Art. Die Roemer hatten sich entschlossen, die unnatuerliche und usurpierte Einreihung Spartas unter die achaeischen Staaten wiederaufzuheben und ueberhaupt gegen die Achaeer durchzugreifen. Schon einige Jahre zuvor (591 163) hatten dieselben die aetolische Stadt Pleuron aus ihrem Bund entlassen muessen; jetzt wurden sie angewiesen auf saemtliche seit dem Zweiten Makedonischen Krieg gemachte Erwerbungen, das heisst auf Korinth, Orchomenos, Argos, Sparta im Peloponnes und Herakleia am Ota, zu verzichten und ihren Bund wieder auf den Bestand am Ende des Hannibalischen Krieges zurueckzufuehren. Wie dies die achaeischen Abgeordneten vernahmen, stuermten sie sofort auf den Markt, ohne die Roemer auch nur auszuhoeren, und teilten die roemischen Forderungen der Menge mit, worauf der regierende und der regierte Poebel einhellig beschloss, zu allervoerderst saemtliche in Korinth anwesende Lakedaemonier festzusetzen, da ja Sparta dies Unglueck ueber sie gebracht habe. Die Verhaftung erfolgte denn auch in der tumultuarischsten Weise, so dass Lakonername oder Lakonerschuhe als hinreichende Einsperrungsgruende erschienen: ja man drang sogar in die Wohnungen der roemischen Gesandten, um die dorthin gefluechteten Lakedaemonier festzunehmen, und es fielen gegen die Roemer harte Reden, obgleich man an ihrer Person sich nicht vergriff. Indigniert kehrten dieselben heim und fuehrten bittere, selbst uebertriebene Beschwerde im Senat; dennoch beschraenkte sich dieser mit derselben Maessigung, die all seine Massregeln gegen die Griechen bezeichnet, zunaechst auf Vorstellungen. In der mildesten Form und der Genugtuung fuer die erlittenen Beleidigungen kaum erwaehnend, wiederholte Sextus Iulius Caesar auf der Tagsatzung in Aegion (Fruehling 607 147) die Befehle der Roemer. Aber die Leiter der Dinge in Achaia, an ihrer Spitze der neue Strateg Kritolaos (Strateg Mai 607 bis Mai 608 147/46), zogen als staatskluge und in der hoeheren Politik wohlbewanderte Leute daraus bloss den Schluss, dass die roemischen Angelegenheiten gegen Karthago und Viriathus sehr schlecht stehen muessten, und fuhren fort, die Roemer zugleich zu prellen und zu beleidigen. Caesar ward ersucht, zur Ausgleichung der Sache eine Zusammenkunft von Abgeordneten der streitenden Teile in Tegea zu veranstalten; es geschah, allein nachdem Caesar und die lakedaemonischen Gesandten daselbst lange vergeblich auf die Achaeer gewartet hatten, erschien endlich Kritolaos allein und zeigte an, dass lediglich die allgemeine Volksversammlung der Achaeer in dieser Sache kompetent sei und dieselbe erst auf der Tagsatzung, das heisst in sechs Monaten, erledigt werden koenne. Caesar ging darauf nach Rom zurueck; die naechste Volksversammlung der Achaeer aber erklaerte auf Kritolaos' Antrag foermlich den Krieg gegen Sparta. Auch jetzt noch machte Metellus einen Versuch, den Zwist in Guete beizulegen, und schickte Gesandte nach Korinth; allein die laermende Ekklesia, groesstenteils bestehend aus dem Poebel der reichen Handels- und Fabrikstadt, uebertobte die Stimme der roemischen Gesandten und zwang sie, die Rednerbuehne zu verlassen. Kritolaos' Erklaerung, dass man die Roemer wohl zu Freunden, aber nicht zu Herren wuensche, ward mit unsaeglichem Jubel aufgenommen, und als die Mitglieder der Tagsatzung sich ins Mittel legen wollten, schuetzte der Poebel den Mann seines Herzens und beklatschte die Stichwoerter von dem Landesverrat der Reichen und der notwendigen Militaerdiktatur sowie die geheimnisvollen Winke ueber die nahe bevorstehende Schilderhebung unzaehliger Voelker und Koenige gegen Rom. Von welchem Geist die Bewegung beseelt war, zeigten die beiden Beschluesse, dass bis zum hergestellten Frieden alle Klubs permanent sein und alle Schuldklagen ruhen sollten. Man hatte also Krieg, ja sogar auch wirkliche Bundesgenossen: die Thebaner und Boeoter naemlich und ferner die Chalkidenser. Schon zu Anfang des Jahres 608 (146) rueckten die Achaeer in Thessalien ein, um Herakleia am Oeta, das in Gemaessheit des Senatsbeschlusses sich von der Achaeischen Eidgenossenschaft losgesagt hatte, wieder zum Gehorsam zu bringen. Der Konsul Lucius Mummius, den der Senat nach Griechenland zu senden beschlossen hatte, war noch nicht eingetroffen; demnach uebernahm es Metellus mit den makedonischen Legionen, Herakleia zu schuetzen. Als dem achaeisch-thebanischen Heer das Anruecken der Roemer gemeldet ward, war von Schlagen nicht mehr die Rede; man ratschlagte einzig, wie es wohl gelingen moechte, den sicheren Peloponnes wieder zu erreichen; eiligst machte die Armee sich davon und versuchte nicht einmal, die Stellung bei den Thermopylen zu halten. Metellus indes beschleunigte die Verfolgung und erreichte und schlug das griechische Heer bei Skarpheia in Lokris. Der Verlust an Gefangenen und Toten war betraechtlich; von Kritolaos ward nach der Schlacht nie wieder eine Kunde vernommen. Die Truemmer der geschlagenen Armee irrten in einzelnen Trupps in den hellenischen Landschaften umher und baten ueberall umsonst um Aufnahme; die Abteilung von Patrae ward in Phokis, das arkadische Elitenkorps bei Chaeroneia aufgerieben; ganz Nordgriechenland wurde geraeumt, und von dem Achaeerheer und der in Masse fluechtenden Buergerschaft von Theben gelangte nur ein geringer Teil in den Peloponnes. Metellus suchte durch die moeglichste Milde die Griechen zum Aufgeben des sinnlosen Widerstandes zu bestimmen und befahl zum Beispiel, alle Thebaner mit Ausnahme eines einzigen laufen zu lassen; seine wohlgemeinten Versuche scheiterten nicht an der Energie des Volkes, sondern an der Desperation der um ihren eigenen Kopf besorgten Fuehrer. Diaeos, der nach Kritolaos' Fall wieder den Oberbefehl uebernommen hatte, berief alle Waffenfaehigen auf den Isthmos und befahl, 12000 in Griechenland geborene Sklaven in das Heer einzustellen; die Reichen wurden zu Vorschuessen angehalten und unter den Friedensfreunden, soweit sie nicht durch Bestechung der Schreckensherren ihr Leben erkauften, durch Blutgerichte aufgeraeumt. Der Kampf ging also fort und in dem gleichen Stile. Die achaeische Vorhut, die 4000 Mann stark unter Alkamenes bei Megara stand, verlief sich, sowie sie die roemischen Feldzeichen gewahrte. Die Hauptmacht auf dem Isthmos wollte Metellus eben angreifen lassen, als der Konsul Lucius Mummius mit wenigen Begleitern im roemischen Hauptquartier eintraf und das Kommando uebernahm. Inzwischen boten die Achaeer, ermutigt durch einen gelungenen Angriff auf die allzu unvorsichtigen roemischen Vorposten, der roemischen um das Doppelte ueberlegenen Armee bei Leukopetra auf dem Isthmos die Schlacht an. Die Roemer zoegerten nicht sie anzunehmen. Gleich zu Anfang rissen die achaeischen Reiter in Masse aus vor der sechsfach staerkeren roemischen Reiterei; die Hopliten standen dem Feinde, bis ein Flankenangriff des roemischen Elitenkorps auch in ihre Reihen Verwirrung brachte. Damit war der Widerstand zu Ende. Diaeos floh in seine Heimat, toetete sein Weib und nahm selber Gift; die Staedte unterwarfen sich saemtlich ohne Gegenwehr, und sogar das unbezwingliche Korinth, in das einzuruecken Mummius drei Tage zauderte, weil er einen Hinterhalt besorgte, ward ohne Schwertstreich von den Roemern besetzt. Die neue Regelung der griechischen Verhaeltnisse ward in Gemeinschaft mit einer Kommission von zehn Senatoren dem Konsul Mummius uebertragen, der sich in dem eroberten Lande im ganzen ein gesegnetes Andenken erwarb. Zwar war es, gelind gesagt, eine Torheit, dass er seiner Kriegs- und Siegestaten wegen den Namen des "Achaikers" annahm und dem Hercules Sieger dankerfuellt einen Tempel erbaute; allein als Verwalter erwies er, der nicht in aristokratischem Luxus und aristokratischer Korruption aufgewachsen, sondern ein "neuer Mann" und verhaeltnismaessig unbemittelt war, sich gerecht und mild. Es ist eine rednerische Uebertreibung, dass von den Achaeern bloss Diaeos, von den Boeotern bloss Pytheas umgekommen seien; in Chalkis namentlich fielen arge Greuel vor; im ganzen ward aber doch in den Strafgerichten Mass gehalten. Den Antrag, die Statuen des Begruenders der achaeischen Patriotenpartei, des Philopoemen, umzustuerzen, wies Mummius zurueck; die den Gemeinden auferlegten Geldbussen wurden nicht fuer die roemische Kasse, sondern fuer die geschaedigten griechischen Staedte bestimmt, groesstenteils auch spaeter erlassen und das Vermoegen derjenigen Hochverraeter, die Eltern oder Kinder hatten, nicht von Staats wegen verkauft, sondern diesen ueberwiesen. Nur die Kunstschaetze wurden aus Korinth, Thespiae und anderen Staedten weggefuehrt und teils in der Hauptstadt, teils in den Landstaedten Italiens aufgestellt ^12, einzelne Stuecke auch den isthmischen, delphischen und olympischen Tempeln verehrt. Auch in der definitiven Organisation der Landschaft im allgemeinen waltete die Milde. Zwar wurden, wie es die Provinzialverfassung mit sich brachte, die Sondereidgenossenschaften, vor allem die achaeische, als solche aufgeloest, die Gemeinden isoliert und durch die Bestimmung, dass niemand in zweien derselben zugleich Grundbesitz erwerben duerfe, der Zwischenverkehr gehemmt. Ferner wurden, wie es schon Flamininus versucht hatte, die demokratischen Stadtverfassungen durchaus beseitigt und in jeder Gemeinde einem aus den Vermoegenden gebildeten Rat das Regiment in die Hand gegeben. Auch wurde jeder Gemeinde eine feste, nach Rom zu entrichtende Abgabe auferlegt und sie saemtlich dem Statthalter von Makedonien in der Art untergeordnet, dass diesem als oberstem Militaerchef auch in Verwaltung und Gerichtsbarkeit eine Oberleitung zustand und er zum Beispiel wichtigere Kriminalprozesse zur Entscheidung an sich ziehen konnte. Dennoch blieb den griechischen Gemeinden die "Freiheit", das heisst eine, freilich durch die roemische Hegemonie zum Namen zusammengeschwundene, formelle Souveraenitaet, welche das Eigentum an Grund und Boden und das Recht eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit in sich schloss ^13. Einige Jahre spaeter ward sogar nicht bloss ein Schatten der alten Eidgenossenschaften wieder gestattet, sondern auch die drueckende Beschraenkung in der Veraeusserung des Grundbesitzes beseitigt. ---------------------------------------- ^12 Aus den sabinischen Ortschaften, aus Parma, ja aus Italica in Spanien sind noch mehrere mit Mummius' Namen bezeichnete Basen bekannt, die einst solche Beutegaben trugen. ^13 Die Frage, ob Griechenland im Jahre 608 (146) roemische Provinz geworden sei oder nicht, laeuft in der Hauptsache auf einen Wortstreit hinaus. Dass die griechischen Gemeinden durchgaengig "frei" blieben (CIG 1543, 15; Caes. civ. 3, 5; App. Mithr. 58; Zonar. 9, 31), ist ausgemacht; aber nicht minder ist es ausgemacht, dass Griechenland damals von den Roemern "in Besitz genommen ward" (Tac. arm. 14, 21; 1. Makk. 8, 9,10); dass von da an jede Gemeinde einen festen Zins nach Rom entrichtete (Paus. 7, 16, 6; vgl. Cic. prov. 3, 5), die kleine Insel Gyaros zum Beispiel jaehrlich 150 Drachmen (Strab. 10, 485); dass die "Ruten und Beile" des roemischen Statthalters fortan auch in Griechenland schalteten (Polyb. 38, 1 c; vgl. Cic. Verr. 1. 1, 21, 55) und derselbe die Oberaufsicht ueber die Stadtverfassungen (CIG 1543) sowie in gewissen Faellen die Kriminaljurisdiktion (CIG 1543; Plut. Cim. 2) fortan ebenso uebte wie bis dahin der roemische Senat; dass endlich die makedonische Provinzialaera auch in Griechenland im Gebrauch war. Zwischen diesen Tatsachen ist keineswegs ein Widerspruch oder doch kein anderer als derjenige, welcher ueberhaupt in der Stellung der freien Staedte liegt, welche bald als ausserhalb der Provinz stehend (z. B. Suet. Caes. 25; Colum. 11, 3, 26), bald als der Provinz zugeteilt (z. B. los. ant. lud. 14, 4, 4) bezeichnet werden. Der roemische Domanialbesitz in Griechenland beschraenkte sich zwar auf den Korinthischen Acker und etwa einige Stuecke von Euboea (CIG 5879) und eigentliche Untertanen gab es dort gar nicht; allein darum konnte dennoch, wenn man auf das tatsaechlich zwischen den griechischen Gemeinden und dem makedonischen Statthalter bestehende Verhaeltnis sieht, ebenso wie Massalia zur Provinz Narbo, Dyrrhachion zur Provinz Makedonien, auch Griechenland zu der makedonischen Provinz gerechnet werden. Es finden sich sogar noch viel weitergehende Faelle: Das Cisalpinische Gallien bestand seit 655 (89) aus lauter Buerger- oder latinischen Gemeinden und ward dennoch durch Sulla Provinz; ja in der caesarischen Zeit begegnen Landschaften, die ausschliesslich aus Buergergemeinden bestehen und die dennoch keineswegs aufhoeren, Provinzen zu sein. Sehr klar tritt hier der Grundbegriff der roemischen provincia hervor; sie ist zunaechst nichts als das "Kommando" und alle Verwaltungs- und Jurisdiktionstaetigkeit des Kommandanten sind urspruenglich Nebengeschaefte und Korollarien seiner militaerischen Stellung. Andererseits muss dagegen, wenn man die formelle Souveraenitaet der freien Gemeinden ins Auge fasst, zugestanden werden, dass durch die Ereignisse des Jahres 608 (146) Griechenlands Stellung staatsrechtlich sich nicht aenderte: es waren mehr faktische als rechtliche Verschiedenheiten, dass statt der Achaeischen Eidgenossenschaft jetzt die einzelnen Gemeinden Achaias als tributaere Klientelstaaten neben Rom standen und dass seit Einrichtung der roemischen Sonderverwaltung in Makedonien diese anstatt der hauptstaedtischen Behoerden die Oberaufsicht ueber die griechischen Klientelstaaten uebernahm. Man kann demnach, je nachdem die tatsaechliche oder die formelle Auffassung ueberwiegt, Griechenland als Teil des Kommandos von Makedonien ansehen oder auch nicht; indes wird der ersteren Auffassung mit Recht das Uebergewicht eingeraeumt. --------------------------------------------- Strengere Behandlung aber traf die Gemeinden, Theben, Chalkis und Korinth. Es laesst sich nichts dawider erinnern, dass die ersten beiden entwaffnet und durch Niederreissung ihrer Mauern in offene Flecken umgewandelt wurden; dagegen bleibt die durchaus unmotivierte Zerstoerung der ersten Handelsstadt Griechenlands, des bluehenden Korinth, ein duesterer Schandfleck in den Jahrbuechern Roms. Auf ausdruecklichen Befehl des Senats wurden die korinthischen Buerger aufgegriffen, und was dabei nicht umkam, in die Sklaverei verkauft, die Stadt selbst nicht etwa bloss ihrer Mauern und ihrer Burg beraubt, was, wenn man einmal dieselbe nicht dauernd besetzen wollte, allerdings nicht zu vermeiden war, sondern dem Boden gleichgemacht und in den ueblichen Bannformen jeder Wiederanbau der oeden Staette untersagt, das Gebiet derselben zum Teil an Sikyon gegeben unter der Auflage, anstatt Korinths die Kosten des isthmischen Nationalfestes zu bestreiten, groesstenteils aber zu roemischem Gemeinland erklaert. Also erlosch der "Augapfel von Hellas", der letzte koestliche Schmuck des einst so staedtereichen griechischen Landes. Fassen wir aber die ganze Katastrophe noch einmal ins Auge, so muss die unparteiische Geschichte es anerkennen, was die Griechen dieser Zeit selbst unumwunden eingestanden, dass an dem Kriege selbst nicht die Roemer die Schuld trugen, sondern dass die unkluge Treubruechigkeit und die schwaechliche Tollkuehnheit der Griechen die roemische Intervention erzwangen. Die Beseitigung der Scheinsouveraenitaet der Buende und alles damit verknuepften unklaren und verderblichen Schwindels war ein Glueck fuer das Land und das Regiment des roemischen Oberfeldherrn von Makedonien, wieviel es auch zu wuenschen uebrig liess, immer noch bei weitem besser als die bisherige Wirr- und Missregierung der griechischen Eidgenossenschaften und der roemischen Kommissionen. Der Peloponnes hoerte auf, die grosse Soeldnerherberge zu sein; es ist bezeugt und begreiflich, dass ueberhaupt mit dem unmittelbaren roemischen Regiment Sicherheit und. Wohlstand einigermassen zurueckkehrten. Das Themistokleische Epigramm, dass der Ruin den Ruin abgewandt habe, wurde von den damaligen Hellenen nicht ganz mit Unrecht angewandt auf den Untergang der griechischen Selbstaendigkeit. Die ungemeine Nachsicht, welche Rom auch jetzt noch gegen die Griechen bewies, tritt erst recht in das Licht, wenn man sie mit dem gleichzeitigen Verfahren derselben Behoerden gegen die Spanier und die Phoeniker zusammenhaelt; Barbaren grausam zu behandeln schien nicht unerlaubt, aber wie spaeter Kaiser Traianus hielten es auch die Roemer dieser Zeit "fuer hart und barbarisch, Athen und Sparta den noch uebrigen Schatten von Freiheit zu entreissen". Um so schaerfer kontrastiert mit dieser allgemeinen Milde die empoerende, selbst von den Schutzrednern der karthagischen und der numantinischen Katastrophe gemissbilligte Behandlung von Korinth, welche durch die auf den Gassen von Korinth gegen die roemischen Abgeordneten ausgestossenen Schmaehreden auch nach roemischem Voelkerrecht nichts weniger als gerechtfertigt ward. Und doch ging sie keineswegs hervor aus der Brutalitaet eines einzelnen Mannes, am wenigsten des Mummius, sondern war eine vom roemischen Rat erwogene und beschlossene Massregel. Man wird nicht irren, wenn man darin das Werk der Kaufmannspartei erkennt, die in dieser Epoche schon neben der eigentlichen Aristokratie anfaengt, in die Politik einzugreifen, und die in Korinth einen Handelsnebenbuhler beseitigt hat. Wenn die roemischen Grosshaendler bei der Regulierung Griechenlands mit zureden gehabt haben, so begreift man, weshalb das Strafgericht eben gegen Korinth gerichtet ward und weshalb man nicht bloss die Stadt vernichtete, wie sie war, sondern auch die Ansiedlung an dieser fuer den Handel so ueberaus guenstigen Staette fuer die Zukunft verbot. Fuer die auch in Hellas sehr zahlreichen roemischen Kaufleute ward der Mittelpunkt fortan das peloponnesische Argos; wichtiger aber fuer den roemischen Grosshandel ward Delos, das, schon seit 586 (168) roemischer Freihafen, einen guten Teil der Geschaefte von Rhodos an sich gezogen hatte und nun in aehnlicher Weise in die korinthischen eintrat. Diese Insel blieb fuer laengere Zeit der Hauptstapelplatz der vom Osten nach dem Westen gehenden Waren ^14. ---------------------------------- ^14 Ein merkwuerdiger Beleg dafuer ist die Benennung der feinen griechischen Bronze- und Kupferwaren die in der ciceronischen Zeit ohne Unterschied "korinthisches" oder "delisches Kupfer" genannt werden. Die Bezeichnung ist in Italien begreiflicherweise nicht von den Fabrikations-, sondern von den Exportplaetzen hergenommen (Plin. nat. 34, 2, 9); womit natuerlich nicht geleugnet wird, dass dergleichen Gefaesse auch in Korinth und Delos selbst fabriziert wurden. ------------------------------------ Unvollstaendiger als in der nur durch schmale Meere von Italien getrennten afrikanischen und makedonisch-hellenischen Landschaft entwickelte sich die roemische Herrschaft in dem dritten entfernteren Weltteil. In Vorderasien war durch die Zurueckdraengung der Seleukiden das Reich von Pergamon die erste Macht geworden. Nicht geirrt durch die Traditionen der Alexandermonarchien, einsichtig und kuehl genug, um auf das Unmoegliche zu verzichten, verhielten die Attaliden sich ruhig und strebten nicht, ihre Grenzen zu erweitern noch der roemischen Hegemonie sich zu entziehen, sondern den Wohlstand ihres Reiches, soweit die Roemer es erlaubten, zu foerdern und die Kuenste des Friedens zu pflegen. Doch entgingen sie darum der Eifersucht und dem Argwohn Roms nicht. Im Besitz der europaeischen Kueste der Propontis, der Westkueste Kleinasiens und des kleinasiatischen Binnenlandes bis zur kappadokischen und kilikischen Grenze, in enger Verbindung mit den syrischen Koenigen, von denen Antiochos Epiphanes (+ 590 164) durch die Hilfe der Attaliden auf den Thron gelangt war, hatte Koenig Eumenes II. durch seine bei dem immer tieferen Sinken Makedoniens und Syriens nur noch ansehnlicher erscheinende Macht selbst den Begruendern derselben Bedenken eingefloesst; es ist schon erzaehlt worden, wie der Senat darauf bedacht war, nach dem Dritten Makedonischen Krieg diesen Bundesgenossen durch unfeine diplomatische Kuenste zu demuetigen und zu schwaechen. Die an sich schon schwierigen Verhaeltnisse der Herren von Pergamon zu den ganz und halb freien Handelsstaedten innerhalb ihres Reichs und zu den barbarischen Nachbarn an dessen Grenzen wurden durch diese Verstimmung der Schutzherren noch peinlicher verwickelt. Da es nicht klar war, ob nach dem Friedensvertrag von 565 (189) die Taurushoehen in der pamphylischen und pisidischen Landschaft zum Syrischen oder zum Pergamenischen Reich gehoerten, leisteten die tapferen Selger, es scheint unter nomineller Anerkennung der syrischen Oberhoheit, den Koenigen Eumenes Il. und Attalos II. langjaehrigen und energischen Widerstand in den schwer zugaenglichen Gebirgen Pisidiens. Auch die asiatischen Kelten, welche eine Zeitlang unter Zulassung der Roemer unter pergamenischer Botmaessigkeit gestanden hatten, fielen von Eumenes ab und begannen im Einverstaendnis mit dem Erbfeind der Attaliden, dem Koenig Prusias von Bithynien, um 587 (167) ploetzlich gegen ihn Krieg. Der Koenig hatte keine Zeit gehabt, Mietstruppen zu dingen; all seine Einsicht und Tapferkeit konnte nicht verhindern, dass sie die asiatische Miliz schlugen und das Gebiet ueberschwemmten; wir kennen bereits die eigentuemliche Vermittlung, zu der die Roemer auf Eumenes' Bitte sich herbeiliessen. Sowie er indes Zeit gefunden hatte, mit Hilfe seiner wohlgefuellten Kasse eine kampffaehige Armee aufzustellen, trieb er auch die wilden Scharen schnell zurueck ueber die Grenze seines Reiches; und obwohl Galatien ihm verloren blieb und seine hartnaeckig fortgesetzten Versuche, dort die Haende im Spiel zu behalten, durch roemischen Einfluss vereitelt wurden ^15, hinterliess er dennoch trotz aller offenen Angriffe und geheimen Machinationen, die seine Nachbarn und die Roemer gegen ihn gerichtet hatten, bei seinem Tode (um 595 159) das Reich in ungeschmaelertem Bestand. Sein Bruder Attalos II. Philadelphos (+ 616 138) wies den Versuch des Koenigs Pharnakes von Pontos, sich der Vormundschaft ueber Eumenes' unmuendigen Sohn zu bemaechtigen, mit roemischer Hilfe zurueck und regierte anstatt seines Neffen wie Antigonos Doson als Vormund auf Lebenszeit. Gewandt, tuechtig, fuegsam, ein echter Attalide, verstand er es, den argwoehnischen Senat von der Nichtigkeit der frueher gehegten Besorgnisse zu ueberzeugen. Die antiroemische Partei beschuldigte ihn, dass er sich dazu hergebe, das Land fuer die Roemer zu hueten und jede Beleidigung und Erpressung von ihnen sich gefallen lasse; indes konnte er, des roemischen Schutzes sicher, in die syrischen, kappadokischen und bithynischen Thronstreitigkeiten entscheidend eingreifen. Auch aus dem gefaehrlichen bithynischen Krieg, den Koenig Prusias II., der Jaeger genannt (572 ? - 605 182-149), ein Regent, der alle barbarischen und alle zivilisierten Laster in sich vereinigte, gegen ihn begann, rettete ihn die roemische Intervention - freilich erst, nachdem er selbst in seiner Hauptstadt belagert und eine erste Mahnung der Roemer von Prusias unbefolgt gelassen, ja verhoehnt worden war (598-600 156-154). Allein mit der Thronbezeigung seines Muendels Attalos III. Philometor (616-621 133-133) trat an die Stelle des friedlichen und maessigen Buergerkoenigtums ein asiatisches Sultanregiment, unter dem es zum Beispiel vorkam, dass der Koenig, um des unbequemen Rats seiner vaeterlichen Freunde sich zu entledigen, sie im Palast versammeln und erst sie, sodann ihre Frauen und Kinder von seinen Lanzknechten niedermachen liess; nebenher schrieb er Buecher ueber den Gartenbau, zog Giftkraeuter und bossierte in Wachs, bis ein ploetzlicher Tod ihn abrief. Mit ihm erlosch das Geschlecht der Attaliden. In solchem Fall konnte nach dem wenigstens fuer die Klientelstaaten Roms gueltigen Staatsrecht der letzte Regent testamentarisch ueber die Sukzession verfuegen. Ob der Gedanke, das Reich den Roemern zu vermachen, dem letzten Attaliden durch den wahnwitzigen Groll gegen seine Untertanen eingegeben worden war, der ihn bei Lebzeiten gepeinigt hatte, oder ob hierin bloss eine weitere Anerkennung der tatsaechlichen Oberlehnsgewalt Roms lag, ist nicht zu entscheiden. Das Testament lag vor ^16; die Roemer traten die Erbschaft an und die Frage ueber das Land und den Schatz der Attaliden fiel in Rom als neuer Erisapfel unter die hadernden politischen Parteien. Aber auch in Asien entzuendete dies Koenigstestament den Buergerkrieg. Im Vertrauen auf die Abneigung der Asiaten gegen die bevorstehende Fremdherrschaft trat ein natuerlicher Sohn Eumenes' II., Aristonikos in Leukae, einer kleinen Hafenstadt zwischen Smyrna und Phokaea, als Kronpraetendent auf. Phokaea und andere Staedte fielen ihm zu; indes von den Ephesiern, die in dem festen Anschluss an Rom die einzige Moeglichkeit erkannten, ihre Privilegien sich zu erhalten, zur See auf der Hoehe von Kyme geschlagen, musste er in das Binnenland fluechten. Schon glaubte man ihn verschollen; da erschien er ploetzlich wieder an der Spitze der neuen "Buerger der Sonnenstadt" ^17, das heisst der von ihm in Masse zur Freiheit gerufenen Sklaven, bemaechtigte, sich der lydischen Staedte Thyateira und Apollonis sowie eines Teils der attalischen Ortschaften und rief Scharen thrakischer Lanzknechte unter seine Fahnen. Der Kampf ward ernsthaft. Roemische Truppen standen in Asien nicht; die asiatischen Freistaedte und die Kontingente der Klientelfuersten von Bithynien, Paphlagonien, Kappadokien, Pontos, Armenien konnten des Praetendenten sich nicht erwehren; er drang mit gewaffneter Hand in Kolophon, Samos, Myndos ein und gebot schon fast ueber das gesamte vaeterliche Reich, als am Ende des Jahres 623 (131) ein roemisches Heer in Asien landete. Dessen Feldherr, der Konsul und Oberpontifex Publius Licinius Crassus Mucianus, einer der reichsten und zugleich einer der gebildetsten Maenner Roms und als Redner wie als Rechtskenner gleich ausgezeichnet, schickte sich an, den Praetendenten in Leukae zu belagern, liess aber waehrend der Vorbereitungen dazu von dem allzu gering geschaetzten Gegner sich ueberraschen und schlagen und ward selbst von einem thrakischen Haufen gefangen. Den Triumph aber, den Oberfeldherrn Roms als Gefangenen zur Schau zu stellen, goennte er einem solchen Feinde nicht; er reizte die Barbaren, die ihn ergriffen hatten, ohne ihn zu kennen, ihm den Tod zu geben (Anfang 624 130), und erst als Leiche ward der Konsular erkannt. Mit ihm, wie es scheint, fiel Koenig Ariarathes von Kappadokien. Indes ward Aristonikos nicht lange nach diesem Siege von Crassus' Nachfolger Marcus Perpenna ueberfallen, sein Heer zersprengt, er selbst in Stratonikeia belagert und gefangen und bald darauf in Rom hingerichtet. Die Unterwerfung der letzten, noch Widerstand leistenden Staedte und die definitive Regulierung der Landschaft uebernahm nach Perpennas ploetzlichem Tode Manius Aquillius (625 129). Man verfuhr aehnlich wie im karthagischen Gebiet. Der oestliche Teil des Attalidenreichs ward den Klientelkoenigen ueberwiesen, um die Roemer von dem Grenzschutz und damit von der Notwendigkeit einer stehenden Besatzung in Asien zu befreien; Telmissos kam an die lykische Eidgenossenschaft; die europaeischen Besitzungen in Thrakien wurden zu der Provinz Makedonien geschlagen; das uebrige Gebiet ward als neue roemische Provinz eingerichtet, der gleich der karthagischen nicht ohne Absicht der Name des Weltteils beigelegt ward, in, dem sie lag. Die Steuern, die nach Pergamon gezahlt worden waren, wurden dem Lande erlassen und dasselbe mit gleicher Milde behandelt wie Hellas und Makedonien. So ward der ansehnlichste kleinasiatische Staat eine roemische Vogtei. ---------------------------------------- ^15 Mehrere vor kurzem (SB Muenchen, 1860, S. 180f.) bekannt gewordene Schreiben der Koenige Eumenes II. und Attalos II. an den Priester von Pessinus, welcher durchgaengig Attis heisst (vgl. Polyb. 22, 20), erlaeutern diese Verhaeltnisse sehr anschaulich. Das aelteste derselben und das einzige datierte, geschrieben im 34. Regierungsjahre des Eumenes am siebten Tage vor dem Ende des Gorpiaeos, also 590/91 der Stadt (164/63), bietet dem Priester militaerische Hilfe an, um den (sonst nicht bekannten) Pesongern von ihnen besetztes Tempelland zu entreissen. Das folgende, ebenfalls noch von Eumenes, zeigt den Koenig als Partei in der Fehde zwischen dem Priester von Pessinus und dessen Bruder Aiorix. Ohne Zweifel gehoerten beide Handlungen des Eumenes zu denjenigen, die in den Jahren 590f. (164) in Rom zur Anzeige kamen als Versuche desselben, sich in die gallischen Angelegenheiten auch fernerhin zu mengen und dort seine Parteigenossen zu stuetzen (Polyb. 31, 6, 9; 32, 3, 5). Dagegen geht aus einem der Schreiben seines Nachfolgers Attalos hervor, wie sich die Zeiten geaendert und die Wuensche herabgestimmt hatten. Der Priester Attis scheint auf einer Zusammenkunft in Apameia von Attalos abermals die Zusage bewaffneter Hilfe erhalten zu haben; nachher aber schreibt ihm der Koenig, dass in einem deswegen abgehaltenen Staatsrat, dem Athenaeos (sicher der bekannte Bruder des Koenigs), Sosandros, Menogenes, Chloros und andere Verwandte (anagkaioi) beigewohnt haetten, nach langem Schwanken endlich die Majoritaet dem Chloros dahin beigetreten sei, dass nichts geschehen duerfe, ohne die Roemer vorher zu befragen; denn selbst wenn ein Erfolg erreicht werde, setzte man sich dem Wiederverlust und dem boesen Verdacht aus, "den sie auch gegen den Bruder" (Eumenes II.) "gehegt haetten". ^16 In demselben Testament gab der Koenig seiner Stadt Pergamon die "Freiheit", das heisst die d/e/mokratia, das staedtische Selbstregiment. Laut einer merkwuerdigen, kuerzlich dort gefundenen Urkunde (Roemisches Staatsrecht, Bd. 3, 3. Aufl., S. 726) beschloss nach Eroeffnung des Testaments, aber vor dessen Bestaetigung durch die Roemer der also konstituierte Demos den bisher vom Buergerrecht ausgeschlossenen Klassen der Bevoelkerung, insbesondere den im Zensus aufgefuehrten Paroeken und den in Stadt und Land wohnhaften Soldaten, auch den Makedoniern, das staedtische Buergerrecht zu verleihen, um also ein gutes Einverstaendnis in der gesamten Bevoelkerung herbeizufuehren. Offenbar wollte die Buergerschaft, indem sie die Roemer vor die vollendete Tatsache dieser umfassenden Ausgleichung stellte, vor dem eigentlichen Eintreten der roemischen Herrschaft sich gegen dieselbe in Verfassung setzen und den fremden Gebietern die Moeglichkeit nehmen, die Rechtsverschiedenheiten innerhalb der Bevoelkerung zur Sprengung der Gemeindefreiheit zu benutzen. ^17 Diese seltsamen "Heliopoliten" sind, nach der mir von einem Freunde geaeusserten wahrscheinlichen Meinung, so zu fassen, dass die befreiten Sklaven als Buerger einer umgenannten oder auch vielleicht fuer jetzt nur gedachten Stadt Heliopolis sich konstituierter, die ihren Namen von dem in Syrien hochverehrten Sonnengott empfing. ---------------------------------------------------- Die zahlreichen andern Kleinstaaten und Staedte Vorderasiens, das Koenigreich Bithynien, die paphlagonischen und gallischen Fuerstentuemer, die lykische und die pamphylische Eidgenossenschaft, die Freistaedte Kyzikos und Rhodos blieben in ihren bisherigen beschraenkten Verhaeltnissen bestehen. Jenseits des Halys befolgte Kappadokien, nachdem Koenig Ariarathes V. Philopator (591 - 624 136 - 130), hauptsaechlich durch Hilfe der Attaliden, sich gegen seinen von Syrien unterstuetzten Bruder und Nebenbuhler Holophernes behauptet hatte, wesentlich die pergamenische Politik, sowohl in der unbedingten Hingebung an Rom als in der Richtung auf hellenische Bildung. Durch ihn drang diese ein in das bis dahin fast barbarische Kappadokien und freilich auch sogleich ihre Auswuechse, wie der Bakchosdienst und das wueste Treiben der wandernden Schauspielertruppen, der sogenannten "Kuenstler". Zum Lohn der Treue gegen Rom, die dieser Fuerst in dem Kampfe gegen den pergamenischen Praetendenten mit seinem Leben bezahlt hatte, ward sein unmuendiger Erbe Ariarathes VI. nicht nur gegen die von dem Koenig von Pontos versuchte Usurpation durch die Roemer geschirmt, sondern ihm auch der suedoestliche Teil des Attalidenreiches gegeben, Lykaorien nebst der oestlich daran grenzenden, .in aelterer Zeit zu Kilikien gerechneten Landschaft. Endlich im fernen Nordosten Kleinasiens gelangte "Kappadokien am Meer" oder kurzweg der "Meerstaat", Pontos, zu steigender Ausdehnung und Bedeutung. Nicht lange nach der Schlacht von Magnesia hatte Koenig Pharnakes I. sein Gebiet weit ueber den Halys bis nach Tios an, der bithynischen Grenze ausgedehnt und namentlich des reichen Sinope sich bemaechtigt, das aus einer griechischen Freistadt dieser Koenige Residenz ward. Zwar hatten die durch diese Uebergriffe gefaehrdeten Nachbarstaaten, Koenig Eumenes II. an ihrer Spitze, deswegen Krieg gegen ihn gefuehrt (571-575 183-179) und unter roemischer Vermittlung das Versprechen von ihm erzwungen, Galatien und Paphlagonien zu raeumen; allein der Verlauf der Ereignisse zeigt, dass Pharnakes sowie sein Nachfolger Mithradates V. Euergetes (598 ? - 634 156 - 120), treue Bundesgenossen Roms im Dritten Punischen Krieg sowie in dem gegen Aristonikos, nicht bloss jenseits des Halys sitzen geblieben sind, sondern auch der Sache nach die Schutzherrlichkeit ueber die paphlagonischen und galatischen Dynasten behalten haben. Nur unter dieser Voraussetzung ist es erklaerlich, wie Mithradates, angeblich wegen seiner tapferen Taten im Kriege gegen Aristonikos, in der Tat fuer betraechtliche an den roemischen Feldherrn gezahlte Summen, von demselben nach Aufloesung des Attalischen Reiches Grossphrygien empfangen konnte. Wie weit andererseits gegen den Kaukasus und die Euphratquellen das :Pontische Reich sich um diese Zeit erstreckte, ist nicht genau zu bestimmen; doch scheint es den westlichen Teil von Armenien um Enderes und Diwirigi oder das sogenannte Klein-Armenien als abhaengige Satrapie umfasst zu haben, waehrend Gross -Armenien und Sophene eigene unabhaengige Reiche bildeten. Wenn also auf der kleinasiatischen Halbinsel wesentlich Rom das Regiment fuehrte und, so vieles auch ohne und gegen seinen Willen geschah, doch den Besitzstand im ganzen bestimmt, so blieben dagegen die weiten Strecken jenseits des Taurus und des oberen Euphrat bis hinab zum Niltal in der Hauptsache sich selber ueberlassen. Zwar der der Regulierung des Ostens von 565 (189) zugrunde gelegte Satz, dass der Halys die Ostgrenze der roemischen Klientel bilden solle, ward vom Senat nicht eingehalten und trug auch die Unhaltbarkeit in sich selber. Der politische Horizont ist Selbsttaeuschung so gut wie der physische; wenn dem Staate Syrien die Zahl der ihm gestatteten Kriegsschiffe und Kriegselefanten im Friedensvertrag selbst normiert ward, wenn das syrische Heer auf Befehl des roemischen Senats das halb gewonnene Aegypten raeumte, so lag da in die vollstaendige Anerkennung der Hegemonie und der Klientel. Darum gingen denn auch die Thronstreitigkeiten in Syrien wie in Aegypten zur Beilegung an die roemische Regierung. Dort stritten nach Antiochos Epiphanes' Tode (590 164) der als Geisel in Rom lebende Sohn Seleukos des vierten, Demetrios, spaeter Soter genannt, und des letzten Koenigs Antiochos Epiphanes unmuendiger Sohn Antiochos Eupator um die Krone; hier war von den beiden seit 584 (170) gemeinschaftlich regierenden Bruedern der aeltere Ptolemaeos Philometor (573-608 146-131) durch den juengeren Ptolemaeos Euergetes II. oder den Dicken (+ 637 117) aus dem Lande getrieben worden (590 164) und, um seine Herstellung zu erwirken, persoenlich in Rom erschienen. Beide Angelegenheiten ordnete der Senat lediglich auf diplomatischem Wege und wesentlich nach Massgabe des roemischen Vorteils. In Syrien ward Antiochos Eupator mit Beseitigung des besser berechtigten Demetrios als Koenig anerkannt und mit der Fuehrung der Vormundschaft ueber den koeniglichen Knaben der roemische Senator Gnaeus Octavius vom Senat beauftragt, welcher, wie begreiflich, durchaus im roemischen Interesse regierte, die Kriegsflotte und das Elefantenheer dem Friedensvertrag von 565 (189) gemaess reduzierte und im besten Zuge war, den militaerischen Ruin des Landes zu vollenden. In Aegypten ward nicht bloss Philometors Herstellung bewirkt, sondern auch, teils um dem Bruderzwist ein Ziel zu setzen, teils um die noch immer ansehnliche Macht Aegyptens zu schwaechen, Kyrene vom Reich getrennt und Euergetes mit demselben abgefunden. "Koenige sind, wen die Roemer wollen", schrieb nicht lange nachher ein juedischer Mann, "und wen sie nicht wollen, den verjagen sie von Land und Leuten". Allein dies war fuer lange Zeit das letzte Mal, dass der roemische Senat in den Angelegenheiten des Ostens mit derjenigen Tuechtigkeit und Tatkraft auftrat, welche er in den Verwicklungen mit Philippos, Antiochos und Perseus durchgaengig bewaehrt hatte. Der innerliche Verfall des Regiments wirkte am spaetesten, aber wirkte doch endlich auch zurueck auf die Behandlung der auswaertigen Angelegenheiten. Das Regiment ward unstet und unsicher; man liess die eben erfassten Zuegel erschlaffen und beinahe wieder fahren. Der vormundschaftliche Regent von Syrien ward in Laodikeia ermordet; der zurueckgewiesene Praetendent Demetrios entfloh aus Rom und bemaechtigte sich unter dem dreisten Vorgeben, dass der roemische Senat ihn dazu bevollmaechtigt habe, nach Beseitigung des koeniglichen Knaben der Regierung seines vaeterlichen Reiches (592 162). Bald nachher brach zwischen den Koenigen von Aegypten und Kyrene Krieg aus ueber den Besitz der Insel Kypros, welche der Senat zuerst dem aelteren, sodann dem juengeren zugeschieden hatte, und im Widerspruch mit der neuesten roemischen Entscheidung blieb dieselbe schliesslich bei Aegypten. So wurde die roemische Regierung, in der Fuelle ihrer Macht und waehrend des tiefsten inneren und aeusseren Friedens daheim, von den ohnmaechtigen Koenigen des Ostens mit ihren Dekreten verhoehnt, ihr Name gemissbraucht, ihr Muendel und ihr Kommissar ermordet. Als siebzig Jahre zuvor die Illyriker in aehnlicher Weise sich an roemischen Abgeordneten vergriffen, hatte der damalige Senat dem Ermordeten auf dem Marktplatz ein Denkmal errichtet und mit Heer und Flotte die Moerder zur Verantwortung gezogen. Der Senat dieser Zeit liess dem Gnaeus Octavius gleichfalls ein Denkmal setzen, wie die Sitte der Vaeter es vorschrieb; aber statt Truppen nach Syrien einzuschiffen, ward Demetrios als Koenig des Landes anerkannt - man war ja jetzt so maechtig, dass es ueberfluessig schien, die Ehre zu wahren. Ebenso blieb nicht bloss Kypros trotz des entgegenstehenden Senatsbeschlusses bei Aegypten, sondern als nach Philometors Tode (608 146) Euergetes ihm nachfolgte und dadurch das geteilte Reich wiederum vereinigt ward, liess der Senat auch dies ungehindert geschehen. Nach solchen Vorgaengen war der roemische Einfluss in diesen Landschaften tatsaechlich gebrochen und entwickelten sich die Verhaeltnisse daselbst zunaechst ohne Zutun der Roemer; doch ist des weiteren Verlaufs der Dinge wegen es notwendig, auch jetzt den naeheren und selbst den ferneren Osten nicht voellig aus den Augen zu verlieren. Wenn in dem allerseits abgeschlossenen Aegypten der Status quo sich so leicht nicht verschob, so gruppierten dagegen in Asien dies- und jenseits des Euphrat waehrend und zum Teil infolge dieser momentanen Stockung der roemischen Oberleitung die Voelker und Staaten sich wesentlich anders. Jenseits der grossen iranischen Wueste hatten nicht lange nach Alexander dem Grossen am Indus das Reich von Palimbothra unter Tschandragupta (Sandrakottos), am oberen Oxus der maechtige baktrische Staat, beide aus einer Mischung der nationalen Elemente und der oestlichsten Auslaeufer hellenischer Zivilisation sich gebildet. Westwaerts von diesen begann das Reich Asien, das noch unter Antiochos dem Grossen zwar geschmaelert, aber immer noch ungeheuer vom Hellespont bis zu den medischen und persischen Landschaften sich erstreckte und das ganze Stromgebiet des Euphrat und Tigris in sich schloss. Noch jener Koenig hatte seine Waffen bis jenseits der Wueste in das Gebiet der Parther und Baktrier getragen; erst unter ihm hatte der gewaltige Staat angefangen sich aufzuloesen. Nicht bloss Vorderasien war infolge der Schlacht von Magnesia verloren worden; auch die gaenzliche Loesung der beiden Kappadokien und der beiden Armenien, des eigentlichen Armenien im Nordosten und der Landschaft Sophene im Suedwesten, und ihre Verwandlung in selbstaendige Koenigreiche aus syrischen Lehnsfuerstentuemern, gehoert dieser Zeit an. Von diesen Staaten gelangte namentlich Grossarmenien unter den Artaxiaden bald zu einer ansehnlichen Stellung. Vielleicht noch gefaehrlichere Wunden schlug dem Reiche seines Nachfolgers Antiochos Epiphanes (579-590 175- 164) toerichte Nivellierungspolitik. So richtig es auch war, dass sein Reich mehr einem Laenderbuendel als einem Staate glich und dass die Verschiedenheiten der Nationalitaeten und der Religionen der Untertanen der Regierung die wesentlichsten Hindernisse bereitete, so war doch der Plan, hellenisch-roemische Weise und hellenisch-roemischen Kultus ueberall in seinem Lande einzufuehren und seine Voelker in politischer wie in religioeser Hinsicht auszugleichen unter allen Umstaenden eine Torheit, auch abgesehen davon, dass dieser karikierte Joseph II. persoenlich einem solchen gigantischen Beginnen nichts weniger als gewachsen war und durch Tempelpluenderung im grossartigsten Massstab und die tollste Ketzerverfolgung seine Reformen in der uebelsten Weise einleitete. Die eine Folge hiervon war, dass die Bewohner der Grenzprovinz gegen Aegypten, die Juden, sonst bis zur Demuetigkeit fuegsame und aeusserst taetige und betriebsame Leute, durch den systematischen Religionszwang zur offenen Empoerung gedraengt wurden (um 587 167). Die Sache kam an den Senat, und da derselbe eben damals teils gegen Demetrios Soter mit gutem Grund erbittert war, teils eine Verbindung der Attaliden und Seleukiden besorgte, ueberhaupt aber die Herstellung einer Mittelmacht zwischen Syrien und Aegypten im Interesse Roms lag, so machte er keine Schwierigkeit, die Freiheit und Autonomie der insurgierten Nation sofort anzuerkennen (um 593 161). Indes geschah doch von Rom fuer die Juden nur, was man tun konnte, ohne sich selber zu bemuehen; trotz der Klausel des zwischen den Roemern und den Juden abgeschlossenen Vertrags, die den Juden, im Fall sie angegriffen wuerden, den Beistand Roms versprach, und trotz des an die Koenige von Syrien und Aegypten gerichteten Verbots, ihre Truppen durch das juedische Land zu fuehren, blieb es natuerlich lediglich jenen selbst ueberlassen, der syrischen Koenige sich zu erwehren. Mehr als die Briefe ihrer maechtigen Verbuendeten tat fuer sie die tapfere und umsichtige Leitung des Aufstandes durch das Heldengeschlecht der Makkabaeer und die innere Zerrissenheit des Syrischen Reiches: waehrend des Haders zwischen den syrischen Koenigen Tryphon und Demetrios Nikator ward den Juden die Autonomie und Steuerfreiheit foermlich zugestanden (612 142) und bald darauf sogar das Haupt des Makkabaeerhauses, Simon, des Mattathias Sohn, von der Nation wie von dem syrischen Grosskoenig als Hochpriester und Fuerst Israels foermlich anerkannt ^18 (615 139). ----------------------------------------- ^18 Von ihm ruehren die Muenzen her mit der Aufschrift "Shekel Israel" und der Jahreszahl des "heiligen Jerusalem" oder "der Erloesung Sions". Die aehnlichen mit dem Namen Simons, des Fuersten (Nessi) Israel, gehoeren nicht ihm, sondern dem Insurgentenfuehrer Bar Kochba unter Hadrian. ------------------------------------------ Folgenreicher noch als diese Insurrektion der Israeliten war die gleichzeitig und wahrscheinlich aus gleicher Ursache entstandene Bewegung in den oestlichen Landschaften, wo Antiochos Epiphanes die Tempel der persischen Goetter nicht minder leerte wie den von Jerusalem und dort den Anhaengern des Ahuramazda und des Mithra es nicht besser gemacht haben wird wie hier denen des Jehova. Wie in Judaea, nur in weiterem Umfang und in grossartigeren Verhaeltnissen, war das Ergebnis eine Reaktion der einheimischen Weise und der einheimischen Religion gegen den Hellenismus und die hellenischen Goetter; die Traeger dieser Bewegung waren die Parther und aus ihr entsprang das grosse Partherreich. Die "Parthwa" oder Parther, die als eine der zahllosen in das grosse Perserreich aufgegangenen Voelkerschaften frueh, zuerst im heutigen Khorasan suedoestlich vom Kaspischen Meere begegnen, erscheinen schon seit 500 (250) unter dem skythischen, das heisst turanischen Fuerstengeschlecht der Arsakiden als ein selbstaendiger Staat, der indes erst ein Jahrhundert spaeter aus seiner Dunkelheit hervortrat. Der sechste Arsakes, Mithradates I. (579? - 618? 175-136), ist der eigentliche Gruender der parthischen Grossmacht. Ihm erlag das an sich weit maechtigere, aber teils durch die Fehden mit den skythischen Reiterscharen von Turan und mit den Staaten am Indus, teils durch innere Wirren bereits in allen Fugen erschuetterte Baktrische Reich. Fast gleiche Erfolge errang er in den Landschaften westlich von der grossen Wueste. Das Syrische Reich war eben damals, teils infolge der verfehlten Hellenisierungsversuche des Antiochos Epiphanes, teils durch die nach dessen Tode eintretenden Sukzessionswirren, aufs tiefste zerruettet und die inneren Provinzen im vollen Zuge, sich von Antiocheia und der Kuestenlandschaft abzuloesen; in Kommagene zum Beispiel, der noerdlichsten Landschaft Syriens an der kappadokischen Grenze, machte der Satrap Ptolemaeos, auf dem entgegengesetzten Ufer des Euphrat im noerdlichen Mesopotamien oder der Landschaft Osrhoene der Fuerst von Edessa, in der wichtigen Provinz Medien der Satrap Timarchos sich unabhaengig; ja der letztere liess sich vom roemischen Senat seine Unabhaengigkeit bestaetigen und herrschte, gestuetzt auf das verbuendete Armenien, bis hinab nach Seleukeia am Tigris. Unordnungen dieser Art waren im Asiatischen Reiche in Permanenz, sowohl die Provinzen unter ihren halb oder ganz unabhaengigen Satrapen in ewigem Aufstand als auch die Hauptstadt mit ihrem gleich dem roemischen und dem alexandrinischen zuchtlosen und widerspenstigen Poebel. Die gesamte Meute der Nachbarkoenige, Aegypten, Armenien, Kappadokien, Pergamon, mengte unaufhoerlich sich in die Angelegenheiten Syriens und naehrte die Erbfolgestreitigkeiten, so dass der Buergerkrieg und die faktische Teilung der Herrschaft unter zwei oder mehr Praetendenten fast zur stehenden Landplage ward. Die roemische Schutzmacht, wenn sie die Nachbarn nicht aufstiftete, sah untaetig zu. Zu allem diesem draengte von Osten her das neue Partherreich, nicht bloss mit seiner materiellen Macht, sondern auch mit dem ganzen Uebergewicht seiner nationalen Sprache und Religion, seiner nationalen Heer- und Staatsverfassung auf die Fremdlinge ein. Es ist hier noch nicht der Ort dies regenerierte Kyrosreich zu schildern; es genuegt im allgemeinen, daran zu erinnern, dass, so maechtig auch in ihm noch der Hellenismus auftritt, dennoch der parthische Staat, verglichen mit dem der Seleukiden, auf einer nationalen und religioesen Reaktion beruht und die alte iranische Sprache, der Magierstand und der Mithrasdienst, die orientalische Lehnsverfassung, die Reiterei der Wueste und Pfeil und Bogen hier zuerst dem Hellenismus wieder uebermaechtig entgegentraten. Die Lage der Reichskoenige diesem allem gegenueber war in der Tat beklagenswert. Das Geschlecht der Seleukiden war keineswegs so entnervt wie zum Beispiel das der Lagiden, und einzelnen derselben mangelte es nicht an Tapferkeit und Faehigkeit; sie wiesen auch wohl den einen oder den andern jener zahllosen Rebellen, Praetendenten und Intervenienten in seine Schranken zurueck; aber es fehlte ihrer Herrschaft so sehr an einer festen Grundlage, dass sie dennoch der Anarchie nicht auch nur voruebergehend zu steuern vermochten. Das Ergebnis war denn, was es sein musste. Die oestlichen Landschaften Syriens unter ihren unbeschuetzten oder gar aufruehrerischen Satrapen gerieten unter parthische Botmaessigkeit; Persien, Babylonien, Medien wurden auf immer vom Syrischen Reiche getrennt; der neue Staat der Parther reichte zu beiden Seiten der grossen Wueste vom Oxus und Hindukusch bis zum Tigris und zur Arabischen Wueste, wiederum gleich dem Perserreich und all den aelteren asiatischen Grossstaaten eine reine Kontinentalmonarchie und wiederum eben gleich dem Perserreich in ewiger Fehde begriffen einerseits mit den Voelkern von Turan, andererseits mit den Okzidentalen. Der Syrische Staat umfasste ausser der Kuestenlandschaft hoechstens noch Mesopotamien und verschwand, mehr noch infolge seiner inneren Zerruettung als seiner Verkleinerung, auf immer aus der Reihe der Grossstaaten. Wenn die mehrfach drohende gaenzliche Unterjochung des Landes durch die Parther unterblieb, so ist dies nicht der Gegenwehr der letzten Seleukiden, noch weniger dem Einfluss Roms zuzuschreiben, sondern vielmehr den vielfaeltigen inneren Unruhen im Partherreiche selbst und vor allem den Einfaellen der turanischen Steppenvoelker in dessen oestliche Landschaften. Diese Umwandlung der Voelkerverhaeltnisse im inneren Asien ist der Wendepunkt in der Geschichte des Altertums. Auf die Voelkerflut, die bisher von Westen nach Osten sich ergossen und in dem grossen Alexander ihren letzten und hoechsten Ausdruck gefunden hatte, folgt die Ebbe. Seit der Partherstaat besteht, ist nicht bloss verloren, was in Baktrien und am Indus etwa noch von hellenischen Elementen sich erhalten haben mochte, sondern auch das westliche Iran weicht wieder zurueck in das seit Jahrhunderten verlassene, aber noch nicht verwischte Geleise. Der roemische Senat opfert das erste wesentliche Ergebnis der Politik Alexanders und leitet damit jene ruecklaeufige Bewegung ein, deren letzte Auslaeufer im Alhambra von Granada und in der Grossen Moschee von Konstantinopel endigen. Solange noch das Land von Ragae und Persepolis bis zum Mittelmeer dem Koenig von Antiochia gehorchte, erstreckte auch Roms Macht sich bis an die Grenze der grossen Wueste; der Partherstaat, nicht weil er so gar maechtig war, sondern weil er seinen Schwerpunkt fern von der Kueste, im inneren Asien fand, konnte niemals eintreten in die Klientel des Mittelmeerreiches. Seit Alexander hatte die Welt den Okzidentalen allein gehoert und schien der Orient fuer diese nur zu sein, was spaeter Amerika und Australien fuer die Europaeer wurden; mit Mithradates I. trat dieser wieder ein in den Kreis der politischen Bewegung. Die Welt hatte wieder zwei Herren. Es ist noch uebrig, auf die maritimen Verhaeltnisse dieser Zeit einen Blick zu werfen, obwohl darueber sich kaum etwas anderes sagen laesst, als dass es nirgends mehr eine Seemacht gab. Karthago war vernichtet, Syriens Kriegsflotte vertragsmaessig zugrunde gerichtet, Aegyptens einst so gewaltige Kriegsmarine unter seinen gegenwaertigen schlaffen Regenten in tiefem Verfall. Die kleineren Staaten und namentlich die Kaufstaedte hatten wohl einige bewaffnete Fahrzeuge, aber sie genuegten nicht einmal fuer die im Mittelmeere so schwierige Unterdrueckung des Seeraubs. Mit Notwendigkeit fiel diese Rom zu als der fuehrenden Macht im Mittelmeer. Wie ein Jahrhundert zuvor die Roemer eben hierin mit besonderer und wohltaetiger Entschiedenheit aufgetreten waren und namentlich im Osten ihre Suprematie zunaechst eingefuehrt hatten durch die zum allgemeinen Besten energisch gehandhabte Seepolizei, ebenso bestimmt bezeichnet die vollstaendige Nichtigkeit derselben schon im Beginn dieser Periode den furchtbar raschen Verfall des aristokratischen Regiments. Eine eigene Flotte besass Rom nicht mehr; man begnuegte sich, wenn es noetig schien, von den italischen, den kleinasiatischen und den sonstigen Seestaedten Schiffe einzufordern. Die Folge war natuerlich, dass das Flibustierwesen sich organisierte und konsolidierte. Zu dessen Unterdrueckung geschah nun wohl, wenn nicht genug, so doch etwas, soweit die unmittelbare Macht der Roemer reichte, im Adriatischen und Tyrrhenischen Meer. Die gegen die dalmatischen und ligurischen Kuesten in dieser Epoche gerichteten Expeditionen bezweckten namentlich die Unterdrueckung des Seeraubs in den beiden italischen Meeren; aus gleichem Grunde wurden im Jahre 631 (123) die Balearischen Inseln besetzt. Dagegen in den mauretanischen und den griechischen Gewaessern blieb es den Anwohnern und den Schiffern ueberlassen, mit den Korsaren auf die eine oder die andere Weise sich abzufinden, da die roemische Politik daran festhielt sich um diese entfernteren Gegenden so wenig wie irgend moeglich zu kuemmern. Die zerruetteten und bankerotten Gemeinwesen in den also sich selbst ueberlassenen Kuestenstaaten wurden hierdurch natuerlich zu Freistaetten der Korsaren; und an solchen fehlte es namentlich in Asien nicht. Am aergsten sah es in dieser Hinsicht aus auf Kreta, das durch eine glueckliche Lage und die Schwaeche oder Schlaffheit der Grossstaaten des Westens und Ostens allein unter allen griechischen Ansiedlungen seine Unabhaengigkeit bewahrt hatte; die roemischen Kommissionen kamen und gingen freilich auch auf dieser Insel, aber richteten hier noch weniger aus als selbst in Syrien und Aegypten. Fast schien es aber, als habe das Schicksal den Kretern die Freiheit nur gelassen um zu zeigen, was herauskomme bei der hellenischen Unabhaengigkeit. Es war ein schreckliches Bild. Die alte dorische Strenge der Gemeindeordnungen war aehnlich wie in Tarent umgeschlagen in eine wueste Demokratie, der ritterliche Sinn der Bewohner in eine wilde Rauf- und Beutegier; ein achtbarer Hellene selbst bezeugt es, dass allein auf Kreta nichts fuer schimpflich gelte, was eintraeglich sei, und noch der Apostel Paulus fuehrt billigend den Spruch eines kretischen Dichters an: "Luegner sind all, Faulranzen, unsaubere Tiere die Kreter." Die ewigen Buergerkriege verwandelten trotz der roemischen Friedensstiftungen auf der alten "Insel der hundert Staedte" eine bluehende Ortschaft nach der andern in Ruinenhaufen. Ihre Bewohner durchstreiften als Raeuber die Heimat und die Fremde, die Laender und die Meere; die Insel ward der Werbeplatz fuer die umliegenden Koenigreiche, seit dieser Unfug im Peloponnes nicht mehr geduldet ward, und vor allem der rechte Sitz der Piraterie, wie denn zum Beispiel um diese Zeit die Insel Siphnos durch eine kretische Korsarenflotte voellig ausgeraubt ward. Rhodos, das ohnehin von dem Verlust seiner Besitzungen auf dem Festland und den seinem Handel zugefuegten Schlaegen sich nicht zu erholen vermochte, vergeudete seine letzten Kraefte in den Kriegen, die es zur Unterdrueckung der Piraterie gegen die Kreter zu fuehren sich genoetigt sah (um 600 150) und in denen die Roemer zwar zu vermitteln suchten, indes ohne Ernst und, wie es scheint, ohne Erfolg. Neben Kreta fing bald auch Kilikien an, fuer diese Flibustierwirtschaft eine zweite Heimat zu werden; und es war nicht bloss die Ohnmacht der syrischen Herrscher, die ihr hier Vorschub tat: der Usurpator Diodotos Tryphon, der sich vom Sklaven zum Koenig Syriens aufgeschwungen hatte (608-615 146-139), foerderte, um durch Korsarenhilfe seinen Thron zu befestigen, in seinem Hauptsitz, dem Rauhen oder westlichen Kilikien, mit allen Mitteln von oben herab die Piraterie. Der ungemein gewinnbringende Verkehr mit den Piraten, die zugleich die hauptsaechlichsten Sklavenfaenger und Sklavenhaendler waren, verschaffte ihnen bei dem kaufmaennischen Publikum, sogar in Alexandreia, Rhodos und Delos eine gewisse Duldung, an der selbst die Regierungen wenigstens durch Passivitaet sich beteiligten. Das Uebel ward so ernsthaft, dass der Senat um 611 (143) seinen besten Mann, Scipio Aemilianus, nach Alexandreia und Syrien sandte, um an Ort und Stelle zu ermitteln, was sich dabei tun lasse. Allein diplomatische Vorstellungen der Roemer machten die schwachen Regierungen nicht stark; es gab keine andere Abhilfe als geradezu eine Flotte in diesen Gewaessern zu unterhalten, wozu es wieder der roemischen Regierung an Energie und Konsequenz gebrach. So blieb eben alles beim alten, die Piratenflotte die einzige ansehnliche Seemacht im Mittelmeere, der Menschenfang das einzige daselbst bluehende Gewerbe. Die roemische Regierung sah den Dingen zu, die roemischen Kaufleute aber standen als die besten Kunden auf dem Sklavenmarkt mit den Piratenkapitaenen als den bedeutendsten Grosshaendlern in diesem Artikel auf Delos und sonst in regem und freundlichem Geschaeftsverkehr. Wir haben die Umgestaltung der aeusseren Verhaeltnisse Roms und der roemisch-hellenischen Welt ueberhaupt in ihren Umrissen von der Schlacht bei Pydna bis auf die Gracchenzeit, vom Tajo und vom Bagradas zum Nil und zum Euphrat begleitet. Es war eine grosse und schwierige Aufgabe, die Rom mit dem Regimente dieser roemisch-hellenischen Welt uebernahm; sie ward nicht voellig verkannt, aber keineswegs geloest. Die Unhaltbarkeit des Gedankens der catonischen Zeit, den Staat auf Italien zu beschraenken und ausserhalb Italiens nur durch Klientel zu herrschen, ward von den leitenden Maennern der folgenden Generation wohl begriffen und wohl die Notwendigkeit eingesehen, an die Stelle dieses Klientelregiments eine die Gemeindefreiheiten wahrende, unmittelbare Herrschaft Roms zu setzen. Allein statt diese neue Ordnung fest, rasch und gleichmaessig durchzufuehren, wurden einzelne Landschaften eingezogen, wo eben Gelegenheit, Eigensinn, Nebenvorteil und Zufall dazu fuehrten, wogegen der groessere Teil des Klientelgebiets entweder in der unertraeglichen Halbheit seiner bisherigen Stellung verblieb oder gar, wie namentlich Syrien, sich gaenzlich dem Einfluss Roms entzog. Aber auch das Regiment selbst ging mehr und mehr auf in einem schwaechlichen und kurzsichtigen Egoismus. Man begnuegte sich von heute auf morgen zu regieren und nur eben die laufenden Geschaefte notduerftig zu erledigen. Man war gegen die Schwachen der strenge Herr - als die Stadt Mylasa in Karien dem Publius Crassus Konsul 623 (131) zur Erbauung eines Sturmbocks einen andern Balken als den verlangten sandte, ward der Vorstand der Stadt deswegen ausgepeitscht; und Crassus war kein schlechter Mann und ein streng rechtlicher Beamter. Dagegen ward die Strenge da vermisst, wo sie an ihrem Platz gewesen waere, wie gegen die angrenzenden Barbaren und gegen die Piraten. Indem die Zentralregierung auf jede Oberleitung und jede Uebersicht der Provinzialverhaeltnisse Verzicht tat, gab sie dem jedesmaligen Vogt nicht bloss die Interessen der Untertanen, sondern auch die des Staates vollstaendig preis. Die spanischen Vorgaenge, unbedeutend an sich, sind hierfuer belehrend. Hier, wo die Regierung weniger als in den uebrigen Provinzen sich auf die blosse Zuschauerrolle beschraenken konnte, wurde nicht bloss von den roemischen Statthaltern das Voelkerrecht geradezu mit Fuessen getreten und durch eine Wort- und Treulosigkeit sondergleichen, durch das frevelhafteste Spiel mit Kapitulationen und Vertraegen, durch Niedermetzelung untertaeniger Leute und Mordanstiftung gegen die feindlichen Feldherren die roemische Ehre dauernd im Kote geschleift, sondern es ward auch gegen den ausgesprochenen Willen der roemischen Oberbehoerde Krieg gefuehrt und Friede geschlossen und aus unbedeutenden Vorfaellen; wie zum Beispiel dem Ungehorsam der Numantiner, durch eine seltene Vereinigung von Verkehrtheit und Verruchtheit eine fuer den Staat verhaengnisvolle Katastrophe entwickelt. Und das alles geschah, ohne dass in Rom auch nur eine ernstliche Bestrafung deswegen verfuegt ward. Ueber die Besetzung der wichtigsten Stellen und die Behandlung der bedeutendsten politischen Fragen entschieden nicht bloss die Sympathien und Rivalitaeten der verschiedenen Senatskoterien mit, sondern es fand selbst schon das Gold der auswaertigen Dynasten Eingang bei den Ratsherren von Rom. Als der erste, der mit Erfolg versuchte, den roemischen Senat zu bestechen, wird Timarchos genannt, der Gesandte des Koenigs Antiochos Epiphanes von Syrien (+ 590 164); bald wurde die Beschenkung einflussreicher Senatoren durch auswaertige Koenige so gewoehnlich, dass es auffiel, als Scipio Aemilianus die im Lager vor Numantia ihm von dem Koenig von Syrien zugekommenen Gaben in die Kriegskasse einwarf. Durchaus liess man den alten Grundsatz fallen, dass der Lohn der Herrschaft einzig die Herrschaft und die Herrschaft ebensosehr eine Pflicht und eine Last wie ein Recht und ein Vorteil sei. So kam die neue Staatswirtschaft auf, welche von der Besteuerung der Buerger absah und dagegen die Untertanenschaft als einen nutzbaren Besitz der Gemeinde teils von Gemeinde wegen ausbeutete, teils der Ausbeutung durch die Buerger ueberlieferte; nicht bloss wurde dem ruecksichtslosen Geldhunger des roemischen Kaufmanns in der Provinzialverwaltung mit frevelhafter Nachgiebigkeit Spielraum gestattet, sondern es wurden sogar die ihm missliebigen Handelsrivalen durch die Heere des Staats aus dem Wege geraeumt und die herrlichsten Staedte der Nachbarlaender nicht der Barbarei der Herrschsucht, sondern der weit scheusslicheren Barbarei der Spekulation geopfert. Durch den Ruin der aelteren, der Buergerschaft allerdings schwere Opfer auferlegenden Kriegsordnung grub der am letzten Ende doch nur auf seinem militaerischen Uebergewicht ruhende Staat sich selber die Stuetze ab. Die Flotte liess man ganz eingehen, das Landkriegswesen in der unglaublichsten Weise verfallen. Die Bewachung der asiatischen und afrikanischen Grenzen wurde auf die Untertanen abgewaelzt und was man nicht von sich abwaelzen konnte, wie die italische, makedonische und spanische Grenzverteidigung, in der elendesten Weise verwaltet. Die besseren Klassen fingen an so sehr aus dem Heere zu verschwinden, dass es schon schwer hielt, fuer die spanischen Heere die erforderliche Anzahl von Offizieren aufzutreiben. Die immer steigende Abneigung namentlich gegen den spanischen Kriegsdienst in Verbindung mit der von den Beamten bei der Aushebung bewiesenen Parteilichkeit noetigten im Jahre 602 (152) zum Aufgeben der alten Uebung, die Auswahl der erforderlichen Anzahl Soldaten aus der dienstpflichtigen Mannschaft dem freien Ermessen der Offiziere zu ueberlassen, und zu deren Ersetzung durch das Losen der saemtlichen Dienstpflichtigen - sicher nicht zum Vorteil des militaerischen Gemeingeistes und der Kriegstuechtigkeit der einzelnen Abteilungen. Die Behoerden, statt mit Strenge durchzugreifen, erstreckten die leidige Volksschmeichelei auch hierauf mit: wenn einmal ein Konsul fuer den spanischen Dienst pflichtmaessig strenge Aushebungen veranstaltete, so machten die Tribune Gebrauch von ihrem verfassungsmaessigen Recht, ihn zu verhaften (603, 616 151,138); und es ward schon bemerkt, dass Scipios Ansuchen, ihm fuer den Numantinischen Krieg die Aushebung zu gestatten, vom Senat geradezu abgeschlagen ward. Schon erinnern denn auch die roemischen Heere vor Karthago oder Numantia an jene syrischen Armeen, in denen die Zahl der Baecker, Koeche, Schauspieler und sonstigen Nichtkombattanten die der sogenannten Soldaten um das Vierfache ueberstieg; schon geben die roemischen Generale ihren karthagischen Kollegen in der Heerverderbekunst wenig nach und werden die Kriege in Afrika wie in Spanien, in Makedonien wie in Asien regelmaessig mit Niederlagen eroeffnet; schon schweigt man still zu der Ermordung des Gnaeus Octavius, schon ist Viriathus' Meuchelmord ein Meisterwerk der roemischen Diplomatie, schon die Eroberung von Numantia eine Grosstat. Wie voellig der Begriff von Volks- und Mannesehre bereits den Roemern abhanden gekommen war, zeigte mit epigrammatischer Schaerfe die Bildsaeule des entkleideten und gebundenen Mancinus, welche dieser selbst, stolz auf seine patriotische Aufopferung, in Rom sich setzen liess. Wohin man den Blick auch wendet, findet man Roms innere Kraft wie seine aeussere Macht in raschem Sinken. Der in Riesenkaempfen gewonnene Boden wird in dieser Friedenszeit nicht erweitert, ja nicht einmal behauptet. Das Weltregiment, schwer zu erringen, ist schwerer noch zu bewahren; jenes hatte der roemische Senat vermocht, an diesem ist er gescheitert. 2. Kapitel Die Reformbewegung und Tiberius Gracchus Ein volles Menschenalter nach der Schlacht von Pydna erfreute der roemische Staat sich der tiefsten, kaum hie und da an der Oberflaeche bewegten Ruhe. Das Gebiet dehnte ueber die drei Weltteile sich aus; der Glanz der roemischen Macht und der Ruhm des roemischen Namens waren in dauerndem Steigen; aller Augen ruhten auf Italien, alle Talente, aller Reichtum stroemten dahin: eine goldene Zeit friedlicher Wohlfahrt und geistigen Lebensgenusses schien dort beginnen zu muessen. Mit Bewunderung erzaehlten sich die Orientalen dieser Zeit von der maechtigen Republik des Westens, "die die Koenigreiche bezwang fern und nah, und wer ihren Namen vernahm, der fuerchtete sich; mit den Freunden und Schutzbefohlenen aber hielt sie guten Frieden. Solche Herrlichkeit war bei den Roemern, und doch setzte keiner die Krone sich auf und prahlte keiner im Purpurgewand; sondern wen sie Jahr um Jahr zu ihrem Herrn machten, auf den hoerten sie, und war bei ihnen nicht Neid noch Zwietracht." So schien es in der Ferne; in der Naehe sahen die Dinge anders aus. Das Regiment der Aristokratie war im vollen Zuge, sein eigenes Werk zu verderben. Nicht als waeren die Soehne und Enkel der Besiegten von Cannae und der Sieger von Zama so voellig aus der Art ihrer Vaeter und Grossvaeter geschlagen; es waren weniger andere Menschen, die jetzt im Senate sassen, als eine andere Zeit. Wo eine geschlossene Zahl alter Familien festgegruendeten Reichtums und ererbter staatsmaennischer Bedeutung das Regiment fuehrt, wird sie in den Zeiten der Gefahr eine ebenso unvergleichlich zaehe Folgerichtigkeit und heldenmuetige Opferfaehigkeit entwickeln wie in den Zeiten der Ruhe kurzsichtig, eigensuechtig und schlaff regieren - zu dem einen wie dem andern liegen die Keime im Wesen der Erblichkeit und der Kollegialitaet. Der Krankheitsstoff war laengst vorhanden, aber ihn zu entwickeln bedurfte es der Sonne des Glueckes. In Catos Frage, was aus Rom werden solle, wenn es keinen Staat mehr zu fuerchten haben werde, lag ein tiefer Sinn. Jetzt war man so weit: jeder Nachbar, den man haette fuerchten moegen, war politisch vernichtet, und von den Maennern, welche unter der alten Ordnung der Dinge, in der ernsten Schule des Hannibalischen Krieges erzogen waren und aus denen der Nachklang jener gewaltigen Zeit bis in ihr spaetestes Alter noch widerhallte, rief der Tod einen nach dem andern ab, bis endlich auch die Stimme des letzten von ihnen, des alten Cato, im Rathaus und auf dem Marktplatz verstummte. Eine juengere Generation kam an das Regiment, und ihre Politik war eine arge Antwort auf jene Frage des alten Patrioten. Wie das Untertanenregiment und die aeussere Politik unter ihren Haenden sich gestalteten, ist bereits dargelegt worden. Womoeglich noch mehr liess man in den inneren Angelegenheiten das Schiff vor dem Winde treiben; wenn man unter innerem Regiment mehr versteht als die Erledigung der laufenden Geschaefte, so ward in dieser Zeit ueberhaupt in Rom nicht regiert. Der einzige leitende Gedanke der regierenden Korporation war die Erhaltung und womoeglich Steigerung ihrer usurpierten Privilegien. Nicht der Staat hatte fuer sein hoechstes Amt ein Anrecht auf den rechten und den besten Mann, sondern jedes Glied der Kamaraderie ein angeborenes, weder durch unbillige Konkurrenz der Standesgenossen noch durch Uebergriffe der Ausgeschlossenen zu verkuerzendes Anrecht auf das hoechste Staatsamt. Darum steckte die Clique zu ihrem wichtigsten politischen Ziel sich die Beschraenkung der Wiederwahl zum Konsulat und die Ausschliessung der "neuen Menschen"; es gelang denn auch in der Tat, jene um das Jahr 603 (151) gesetzlich untersagt zu erhalten ^1 und auszureichen mit einem Regiment adliger Nullitaeten. Auch die Tatenlosigkeit der Regierung nach aussen hin haengt ohne Zweifel mit dieser gegen die Buergerlichen ausschliessenden und gegen die einzelnen Standesglieder misstrauischen Adelspolitik zusammen. Man konnte gemeine Leute, deren Adelsbrief ihre Taten waren, von den lauteren Kreisen der Aristokratie nicht sicherer fern halten, als indem man ueberhaupt es keinem gestattete, Taten zu verrichten; auch wuerde dem bestehenden Regiment der allgemeinen Mittelmaessigkeit selbst ein adliger Eroberer Syriens oder Aegyptens schon unbequem gewesen sein. Allerdings fehlte es auch jetzt an einer Opposition nicht, und sie war sogar bis zu einem gewissen Grade erfolgreich. Man verbesserte die Rechtspflege. Die Administrativjurisdiktion, wie der Senat sie entweder selbst oder gelegentlich durch ausserordentliche Kommissionen ueber die Provinzialbeamten ausuebte, reichte anerkanntermassen nicht aus; es war eine fuer das ganze oeffentliche Leben der roemischen Gemeinde folgenreiche Neuerung, dass im Jahre 605 (149) auf Vorschlag des Lucius Calpurnius Piso eine staendige Senatorenkommission (quaestio ordinaria) niedergesetzt ward, um die Beschwerden der Provinzialen gegen die vorgesetzten roemischen Beamten wegen Gelderpressung in gerichtlichen Formen zu pruefen. Man suchte die Komitien von dem uebermaechtigen Einfluss der Aristokratie zu emanzipieren. Die Panazee auch der roemischen Demokratie war die geheime Abstimmung in den Versammlungen der Buergerschaft, welche zuerst fuer die Magistratswahlen durch das Gabinische (615 139), dann fuer die Volksgerichte durch das Cassische (617 137), endlich fuer die Abstimmung ueber Gesetzvorschlaege durch das Papirische Gesetz (623 131) eingefuehrt ward. In aehnlicher Weise wurden bald nachher (um 625 129) die Senatoren durch Volksbeschluss angewiesen, bei dem Eintritt in den Senat ihr Ritterpferd abzugeben und also auf den bevorzugten Stimmplatz in den achtzehn Ritterzenturien zu verzichten. In diesen auf die Emanzipation der Waehlerschaft von dem regierenden Herrenstand gerichteten Massregeln mochte die Partei, die sie veranlasste, vielleicht den Anfang zu einer Regeneration des Staates erblicken; in der Tat ward dadurch in der Nichtigkeit und Unfreiheit des gesetzlich hoechsten Organs der roemischen Gemeinde auch nicht das mindeste geaendert, ja dieselbe allen, die es anging und nicht anging, nur noch handgreiflicher dargetan. Ebenso prahlhaftig und ebenso eitel war die foermliche Anerkennung der Unabhaengigkeit und Souveraenitaet der Buergerschaft, welche ihr durch die Verlegung ihres Versammlungsplatzes von der alten Dingstatt unter dem Rathaus auf den Marktplatz zuteil ward (um 609 145). ---------------------------------------- ^1 Im Jahre 537 (217) wurde das die Wiederwahl zum Konsulat beschraenkende Gesetz auf die Dauer des Krieges in Italien (also bis 551 203) suspendiert (Liv. 27, 6). Nach Marcellus' Tode 546 (208) aber sind Wiederwahlen zum Konsulat, wenn die abdizierenden Konsuln von 592 (162) nicht mitgerechnet werden, ueberhaupt nur vorgekommen in den Jahren 547, 554, 560, 579, 585, 586, 591, 596, 599, 602 (207, 200, 194, 175, 169, 168, 163, 158, 155, 152); also nicht oefter in diesen sechsundfuenfzig als zum Beispiel in den zehn Jahren 401-410 (353-344). Nur eine von diesen, und eben die letzte, ist mit Verletzung des zehnjaehrigen Intervalls erfolgt; und ohne Zweifel ist die seltsame Wahl des Marcus Marcellus, Konsul 588 (166) und 599 (155), zum dritten Konsulat fuer 602 (152), deren naehere Umstaende wir nicht kennen, die Veranlassung der gesetzlichen Untersagung der Wiederwahl zum Konsulat ueberhaupt (Liv. ep. 56) geworden; zumal da dieser Antrag, als von Cato unterstuetzt (p. 55 Jordan), vor 605 (149) eingebracht worden sein muss. ------------------------------------- Aber diese Fehde der formalen Volkssouveraenitaet gegen die tatsaechlich bestehende Verfassung war zum guten Teil scheinhafter Art. Die Parteiphrasen prasselten und klirrten; von den Parteien selbst war in den wirklich und unmittelbar praktischen Angelegenheiten wenig zu spueren. Das ganze siebente Jahrhundert hindurch bildeten die jaehrlichen Gemeindewahlen zu den buergerlichen Aemtern, namentlich zum Konsulat und zur Zensur, die eigentlich stehende Tagesfrage und den Brennpunkt des politischen Treibens; aber nur in einzelnen seltenen Faellen waren in den verschiedenen Kandidaturen auch entgegengesetzte politische Prinzipien verkoerpert; regelmaessig blieben dieselben rein persoenliche Fragen und war es fuer den Gang der Angelegenheiten gleichgueltig, ob die Majoritaet der Wahlkoerper dem Caecilier oder dem Cornelier zufiel. Man entbehrte also dessen, was die Uebelstaende des Parteilebens alle uebertraegt und verguetet, der freien und gemeinschaftlichen Bewegung der Massen nach dem als zweckmaessig erkannten Ziel, und duldete sie dennoch alle lediglich zum Frommen des kleinen Spiels der herrschenden Koterien. Es war dem roemischen Adligen verhaeltnismaessig leicht, die Aemterlaufbahn als Quaestor und Volkstribun zu betreten, aber die Erlangung des Konsulats und der Zensur war auch ihm nur durch grosse und jahrelange Anstrengungen moeglich. Der Preise waren viele, aber der lohnenden wenige; die Kaempfer liefen, wie ein roemischer Dichter einmal sagt, wie in einer an den Schranken weiten, allmaehlich mehr und mehr sich verengenden Bahn. Das war recht, solange das Amt war, wie es hiess, eine "Ehre", und militaerische, politische, juristische Kapazitaeten wetteifernd um die seltenen Kraenze warben; jetzt aber hob die tatsaechliche Geschlossenheit der Nobilitaet den Nutzen der Konkurrenz auf und liess nur ihre Nachteile uebrig. Mit wenigen Ausnahmen draengten die den regierenden Familien angehoerenden jungen Maenner sich in die politische Laufbahn, und der hastige und unreife Ehrgeiz griff bald zu wirksameren Mitteln, als nuetzliche Taetigkeit fuer das gemeine Beste war. Die erste Bedingung fuer die oeffentliche Laufbahn wurden maechtige Verbindungen; dieselbe begann also nicht wie sonst im Lager, sondern in den Vorzimmern der einflussreichen Maenner. Was sonst nur Schutzbefohlene und Freigelassene getan, dass sie ihrem Herrn am fruehen Morgen aufzuwarten kamen und oeffentlich in seinem Gefolge erschienen, das uebertrug sich jetzt auf die neue vornehme Klientel. Aber auch der Poebel ist ein grosser Herr und will als solcher respektiert sein. Der Janhagel fing an, es als sein Recht zu fordern, dass der kuenftige Konsul in jedem Lumpen von der Gasse das souveraene Volk erkenne und ehre und jeder Bewerber bei seinem "Umgang" (ambitus) jeden einzelnen Stimmgeber bei Namen begruesse und ihm die Hand druecke. Bereitwillig ging die vornehme Welt ein auf diesen entwuerdigenden Aemterbettel. Der richtige Kandidat kroch nicht bloss im Palast, sondern auch auf der Gasse und empfahl sich der Menge durch Liebaeugeleien, Nachsichtigkeiten, Artigkeiten von feinerer oder groeberer Qualitaet. Der Ruf nach Reformen und die Demagogie wurden dazu vernutzt, sich bei dem Publikum bekannt und beliebt zu machen; und sie wirkten um so mehr, je mehr sie nicht die Sache angriffen, sondern die Person. Es ward Sitte, dass die bartlosen Juenglinge vornehmer Geburt, um sich glaenzend in das oeffentliche Leben einzufuehren, mit der unreifen Leidenschaft ihrer knabenhaften Beredsamkeit die Rolle Catos weiterspielten und aus eigener Machtvollkommenheit sich womoeglich gegen einen recht hochstehenden und recht unbeliebten Mann zu Anwaelten des Staats aufwarfen; man liess es geschehen, dass das ernste Institut der Kriminaljustiz und der politischen Polizei ein Mittel fuer den Aemterbewerb ward. Die Veranstaltung oder, was noch schlimmer war, die Verheissung prachtvoller Volkslustbarkeiten war laengst die gleichsam gesetzliche Vorbedingung zur Erlangung des Konsulats; jetzt begannen auch schon, wie das um 595 (159) dagegen erlassene Verbot bezeugt, die Stimmen der Waehler geradezu mit Geld erkauft zu werden. Vielleicht die schlimmste Folge des dauernden Buhlens der regierenden Aristokratie um die Gunst der Menge war die Unvereinbarkeit dieser Bettler- und Schmeichlerrolle mit derjenigen Stellung, welche der Regierung den Regierten gegenueber von Rechts wegen zukommt. Das Regiment ward dadurch aus einem Segen fuer das Volk zum Fluch. Man wagte es nicht mehr, ueber Gut und Blut der Buerger zum Besten des Vaterlandes nach Beduerfnis zu verfuegen. Man liess die Buergerschaft sich an den gefaehrlichen Gedanken gewoehnen, dass sie selbst von der vorschussweisen Entrichtung direkter Abgaben gesetzlich befreit sei - nach dem Kriege gegen Perseus ist kein Schoss mehr von der Gemeinde gefordert worden. Man liess lieber das Heerwesen verfallen, als dass man die Buerger zu dem verhassten ueberseeischen Dienst zwang; wie es den einzelnen Beamten erging, die die Konskription nach der Strenge des Gesetzes durchzufuehren versuchten, ist schon gesagt worden. In verhaengnisvoller Weise verschlingen sich in dem Rom dieser Zeit die zwiefachen Missstaende einer ausgearteten Oligarchie und einer noch unentwickelten, aber schon im Keime vom Wurmfrass ergriffenen Demokratie. Ihren Parteinamen nach, welche zuerst in dieser Periode gehoert werden, wollten die "Optimaten" den Willen der Besten, die "Popularen" den der Gemeinde zur Geltung bringen; in der Tat gab es in dem damaligen Rom weder eine wahre Aristokratie noch eine wahrhaft sich selber bestimmende Gemeinde. Beide Parteien stritten gleichermassen fuer Schatten und zaehlten in ihren Reihen nur entweder Schwaermer oder Heuchler. Beide waren von der politischen Faeulnis gleichmaessig ergriffen und in der Tat beide gleich nichtig. Beide waren mit Notwendigkeit in den Status quo gebannt, da weder hueben noch drueben ein politischer Gedanke, geschweige denn ein politischer Plan sich fand, der ueber diesen hinausgegangen waere, und so vertrugen denn auch beide sich miteinander so vollkommen, dass sie auf jeden Schritt sich in den Mitteln wie in den Zwecken begegneten und der Wechsel der Partei mehr ein Wechsel der politischen Taktik als der politischen Gesinnung war. Das Gemeinwesen haette ohne Zweifel gewonnen, wenn entweder die Aristokratie statt der Buergerschaftswahlen geradezu einen erblichen Turnus eingefuehrt oder die Demokratie ein wirkliches Demagogenregiment aus sich hervorgebracht haette. Aber diese Optimaten und diese Popularen des beginnenden siebenten Jahrhunderts waren die einen fuer die andern viel zu unentbehrlich, um sich also auf Tod und Leben zu bekriegen; sie konnten nicht bloss nicht einander vernichten, sondern, wenn sie es gekonnt haetten, haetten sie es nicht gewollt. Darueber wich denn freilich politisch wie sittlich das Gemeinwesen immer mehr aus den Fugen und ging seiner voelligen Aufloesung entgegen. Es ging denn auch die Krise, durch welche die roemische Revolution eroeffnet ward, nicht aus diesem duerftigen politischen Konflikt hervor, sondern aus den oekonomischen und sozialen Verhaeltnissen, welche die roemische Regierung wie alles andere lediglich gehen liess und welche also Gelegenheit fanden, den seit langem gaerenden Krankheitsstoff jetzt ungehemmt mit furchtbarer Raschheit und Gewaltsamkeit zu zeigen. Seit uralter Zeit beruhte die roemische Oekonomie auf den beiden ewig sich suchenden und ewig hadernden Faktoren, der baeuerlichen und der Geldwirtschaft. Schon einmal hatte die letztere im engsten Bunde mit dem grossen Grundbesitz Jahrhunderte lang gegen den Bauernstand einen Krieg gefuehrt, der mit dem Untergang zuerst der Bauernschaft und demnaechst des ganzen Gemeinwesens endigen zu muessen schien, aber ohne eigentliche Entscheidung abgebrochen ward infolge der gluecklichen Kriege und der hierdurch moeglich gemachten umfaenglichen und grossartigen Domanialaufteilung. Es ward schon frueher gezeigt, dass in derselben Zeit, welche den Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern unter veraenderten Namen erneuerte, das unverhaeltnismaessig anschwellende Kapital einen zweiten Sturm gegen die baeuerliche Wirtschaft vorbereitete. Zwar der Weg war ein anderer. Ehemals war der kleine Bauer ruiniert worden durch Vorschuesse, die ihn tatsaechlich zum Meier seines Glaeubigers herabdrueckten; jetzt ward er erdrueckt durch die Konkurrenz des ueberseeischen und insonderheit des Sklavenkorns. Man schritt fort mit der Zeit; das Kapital fuehrte gegen die Arbeit, das heisst gegen die Freiheit der Person, den Krieg, natuerlich wie immer in strengster Form Rechtens, aber nicht mehr in der unziemlichen Weise, dass der freie Mann der Schulden wegen Sklave ward, sondern von Haus aus mit rechtmaessig gekauften und bezahlten Sklaven; der ehemalige hauptstaedtische Zinsherr trat auf in zeitgemaesser Gestalt als industrieller Plantagenbesitzer. Allein das letzte Ergebnis war in beiden Faellen das gleiche: die Entwertung der italischen Bauernstellen, die Verdraengung der Kleinwirtschaft zuerst in einem Teil der Provinzen, sodann in Italien durch die Gutswirtschaft; die vorwiegende Richtung auch dieser in Italien auf Viehzucht und auf Oel- und Weinbau; schliesslich die Ersetzung der freien Arbeiter in den Provinzen wie in Italien durch Sklaven. Eben wie die Nobilitaet deshalb gefaehrlicher war als das Patriziat, weil jene nicht wie dieses durch eine Verfassungsaenderung sich beseitigen liess, so war auch diese neue Kapitalmacht darum gefaehrlicher als die des vierten und fuenften Jahrhunderts, weil gegen sie mit Aenderungen des Landrechts nichts auszurichten war. Ehe wir es versuchen, den Verlauf dieses zweiten grossen Konflikts von Arbeit und Kapital zu schildern, wird es notwendig, ueber das Wesen und den Umfang der Sklavenwirtschaft hier einige Andeutungen einzuschalten. Wir haben es hier nicht zu tun mit der alten, gewissermassen unschuldigen Feldsklaverei, wonach der Bauer entweder zugleich mit seinem Knechte ackert oder auch, wenn er mehr Land besitzt, als er bewirtschaften kann, denselben entweder als Verwalter oder auch unter Verpflichtung zur Ablieferung eines Teils vom Ertrag gewissermassen als Paechter ueber einen abgeteilten Meierhof setzt; solche Verhaeltnisse bestanden zwar zu allen Zeiten - um Comum zum Beispiel waren sie noch in der Kaiserzeit die Regel -, allein als Ausnahmezustaende bevorzugter Landschaften und milde verwalteter Gueter. Hier ist die Grosswirtschaft mit Sklaven gemeint, welche im roemischen Staat wie einst im karthagischen aus der Uebermacht des Kapitals sich entwickelte. Waehrend fuer den Sklavenbestand der aelteren Zeit die Kriegsgefangenschaft und die Erblichkeit der Knechtschaft ausreichten, beruht diese Sklavenwirtschaft, voellig wie die amerikanische, auf systematisch betriebener Menschenjagd, da bei der auf Leben und Fortpflanzung der Sklaven wenig Ruecksicht nehmenden Nutzungsweise die Sklavenbevoelkerung bestaendig zusammenschwand und selbst die stets neue Massen auf den Sklavenmarkt liefernden Kriege das Defizit zu decken nicht ausreichten. Kein Land, wo dieses jagdbare Wild sich vorfand, blieb hiervon verschont; selbst in Italien war es keineswegs unerhoert, dass der arme Freie von seinem Brotherrn unter die Sklaven eingestellt ward. Das Negerland jener Zeit aber war Vorderasien 2, wo die kretischen und kilikischen Korsaren, die rechten gewerbsmaessigen Sklavenjaeger und Sklavenhaendler, die Kuesten Syriens und die griechischen Inseln ausraubten, wo mit ihnen wetteifernd die roemischen Zollpaechter in den Klientelstaaten Menschenjagden veranstalteten und die Gefangenen unter ihr Sklavengesinde untersteckten - es geschah dies in solchem Umfang, dass um 650 (100) der Koenig von Bithynien sich unfaehig erklaerte, den verlangten Zuzug zu leisten, da aus seinem Reich alle arbeitsfaehigen Leute von den Zollpaechtern weggeschleppt seien. Auf dem grossen Sklavenmarkt in Delos, wo die kleinasiatischen Sklavenhaendler ihre Ware an die italischen Spekulanten absetzten, sollen an einem Tage bis zu 10000 Sklaven des Morgens ausgeschifft und vor Abend alle verkauft gewesen sein - ein Beweis zugleich, welche ungeheure Zahl von Sklaven geliefert ward und wie dennoch die Nachfrage immer noch das Angebot ueberstieg. Es war kein Wunder. Bereits in der Schilderung der roemischen Oekonomie des sechsten Jahrhunderts ist es dargelegt worden, dass dieselbe wie ueberhaupt die gesamte Grosswirtschaft des Altertums auf dem Sklavenbetriebe ruht. Worauf immer die Spekulation sich warf, ihr Werkzeug war ohne Ausnahme der rechtlich zum Tier herabgesetzte Mensch. Durch Sklaven wurden grossenteils die Handwerke betrieben, so dass der Ertrag dem Herrn zufiel. Durch die Sklaven der Steuerpachtgesellschaft wurde die Erhebung der oeffentlichen Gefaelle in den untern Graden regelmaessig beschafft. Ihre Haende besorgten den Grubenbau, die Pechhuetten und was derart sonst vorkommt; schon frueh kam es auf, Sklavenherden nach den spanischen Bergwerken zu senden, deren Vorsteher sie bereitwillig annahmen und hoch verzinsten. Die Wein- und Olivenlese wurde in Italien nicht von den Leuten auf dem Gut bewirkt, sondern einem Sklavenbesitzer in Akkord gegeben. Die Huetung des Viehs ward allgemein durch Sklaven beschafft; der bewaffneten, haeufig berittenen Hirtensklaven auf den grossen Weidestrecken Italiens ist bereits gedacht worden, und dieselbe Art der Weidewirtschaft ward bald auch in den Provinzen ein beliebter Gegenstand der roemischen Spekulation - so war zum Beispiel Dalmatien kaum erobert (599 155), als die roemischen Kapitalisten anfingen, dort in italischer Weise die Viehzucht im grossen zu betreiben. Aber in jeder Beziehung weit schlimmer noch war der eigentliche Plantagenbau, die Bestellung der Felder durch eine Herde nicht selten mit dem Eisen gestempelter Sklaven, welche mit Fussschellen an den Beinen unter Aufsehern des Tags die Feldarbeiten taten und nachts in dem gemeinschaftlichen, haeufig unterirdischen Arbeiterzwinger zusammengesperrt wurden. Diese Plantagenwirtschaft war aus dem Orient nach Karthago gewandert und scheint durch die Karthager nach Sizilien gelangt zu sein, wo, wahrscheinlich aus diesem Grunde, die Plantagenwirtschaft frueher und vollstaendiger als in irgendeinem anderen Gebiet der roemischen Herrschaft durchgebildet auftritt 3. Die Leontinische Feldmark von etwa 30 000 Jugera urbaren Landes, die als roemische Domaene von den Zensoren verpachtet wurde, finden wir einige Dezennien nach der Gracchenzeit geteilt unter nicht mehr als 84 Paechter, von denen also durchschnittlich auf jeden 360 Jugera kamen und unter denen nur ein einziger Leontiner, die uebrigen fremde, meistens roemische Spekulanten waren. Man sieht hieraus, mit welchem Eifer die roemischen Spekulanten hier in die Fussstapfen ihrer Vorgaenger traten und welche grossartigen Geschaefte mit sizilischem Vieh und sizilischem Sklavenkorn die roemischen und nichtroemischen Spekulanten gemacht haben werden, die mit ihren Hutungen und Pflanzungen die schoene Insel bedeckten. Italien indes blieb von dieser schlimmsten Form der Sklavenwirtschaft fuer jetzt noch wesentlich verschont. Wenngleich in Etrurien, wo die Plantagenwirtschaft zuerst in Italien aufgekommen zu sein scheint und wo sie wenigstens vierzig Jahre spaeter in ausgedehntestem Umfange bestand, hoechstwahrscheinlich schon jetzt es an Arbeiterzwingern nicht fehlte, so ward doch die italische Ackerwirtschaft in dieser Zeit noch ueberwiegend durch freie Leute oder doch durch ungefesselte Knechte, daneben durch Akkordierung groesserer Arbeiten an Unternehmer betrieben. Recht deutlich zeigt sich der Unterschied des italischen Sklavenwesens von dem sizilischen darin, dass bei dem sizilischen Sklavenaufstand 619-622 (135-1 S2) allein die Sklaven der nach italischer Weise lebenden mamertinischen Gemeinde sich nicht beteiligten. ------------------------------------------ 2 Auch damals wurde es geltend gemacht, dass die Menschenrasse daselbst durch besondere Dauerhaftigkeit sich vorzugsweise zum Sklavenstand eigne. Schon Plautus (Trip. 542) preist "den Syrerschlag, der mehr vertraegt als ein andrer sonst". 3 Auch die hybrid griechische Benennung des Arbeitshauses (ergastulum von ergazomai nach Analogie von stabulum, operculum) deutet darauf, dass diese Wirtschaftsweise aus einer Gegend des griechischen Sprachgebiets und in einer noch nicht hellenisch durchgebildeten Zeit den Roemern zukam. ------------------------------------------ Das Meer von Jammer und Elend, das in diesem elendesten aller Proletariate sich vor unsern Augen auftut, mag ergruenden, wer den Blick in solche Tiefen wagt; es ist leicht moeglich, dass mit denen der roemischen Sklavenschaft verglichen die Summe aller Negerleiden ein Tropfen ist. Hier kommt es weniger auf den Notstand der Sklavenschaft selbst an als auf die Gefahren, die sie ueber den roemischen Staat brachte und auf das Verhalten der Regierung denselben gegenueber. Dass dies Proletariat weder durch die Regierung ins Leben gerufen war noch geradezu von ihr beseitigt werden konnte, leuchtet ein; es haette dies nur geschehen koennen durch Heilmittel, die noch schlimmer gewesen waeren als das Uebel. Der Regierung lag nur ob, teils die unmittelbare Gefahr fuer Eigentum und Leben, womit das Sklavenproletariat die Staatsangehoerigen bedrohte, durch eine ernstliche Sicherheitspolizei abzuwenden, teils auf die moeglichste Beschraenkung des Proletariats durch Hebung der freien Arbeit hinzuwirken. Sehen wir, wie die roemische Aristokratie diesen beiden Aufgaben nachkam. Wie die Polizei gehandhabt ward, zeigen die allerorts ausbrechenden Sklavenverschwoerungen und Sklavenkriege. In Italien schienen die wuesten Vorgaenge, wie sie in den unmittelbaren Nachwehen des Hannibalischen Krieges vorgekommen waren, sich jetzt zu erneuern; auf einmal musste man in der Hauptstadt 150, in Minturnae 450, in Sinuessa gar 4000 Sklaven aufgreifen und hinrichten lassen (621 133). Noch schlimmer stand es begreiflicherweise in den Provinzen. Auf dem grossen Sklavenmarkt zu Delos und in den attischen Silbergruben hatte man um dieselbe Zeit die aufstaendischen Sklaven mit den Waffen zu Paaren zu treiben. Der Krieg gegen Aristonikos und seine kleinasiatischen "Sonnenstaedter" war wesentlich ein Krieg der Besitzenden gegen die empoerten Sklaven. Am aergsten aber stand es natuerlicherweise in dem gelobten Lande des Plantagensystems, in Sizilien. Die Raeuberwirtschaft war daselbst, zumal im Binnenlande, laengst ein stehendes Uebel; sie fing an, sich zur Insurrektion zu steigern. Ein reicher und mit den italischen Herren in industrieller Exploitierung seines lebendigen Kapitals wetteifernder Pflanzer von Enna (Castrogiovanni), Damophilos, ward von seinen erbitterten Feldsklaven ueberfallen und ermordet; worauf die wilde Schar in die Stadt Enna stroemte und dort derselbe Vorgang in groesserem Massstab sich erneuerte. In Masse erhoben die Sklaven sich gegen ihre Herren, toeteten oder knechteten sie und riefen an die Spitze des schon ansehnlichen Insurgentenheeres einen Wundermann aus dem syrischen Apameia, der Feuer zu speien und zu orakeln verstand, bisher als Sklave Eunus genannt, jetzt als Haupt der Insurgenten Antiochos der Koenig der Syrer. Warum auch nicht? Hatte doch wenige Jahre zuvor ein anderer syrischer Knecht, der nicht einmal ein Prophet war, in Antiocheia selbst das koenigliche Stirnband der Seleukiden getragen. Der tapfere "Feldherr" des neuen Koenigs, der griechische Sklave Achaeos, durchstreifte die Insel, und nicht bloss die wilden Hirten stroemten von nah und fern unter die seltsamen Fahnen - auch die freien Arbeiter, die den Pflanzern alles Ueble goennten, machten mit den empoerten Sklaven gemeinschaftliche Sache. In einer anderen Gegend Siziliens folgte ein kilikischer Sklave, Kleon, einst in seiner Heimat ein dreister Raeuber, dem gegebenen Beispiel und besetzte Akragas, und da die Haeupter miteinander sich vertrugen, gelang es ihnen nach manchen geringeren Erfolgen zuletzt, den Praetor Lucius Hypsaeus selbst mit seiner groesstenteils aus sizilischen Milizen bestehenden Armee gaenzlich zu schlagen und sein Lager zu erobern. Hierdurch kam fast die ganze Insel in die Gewalt der Aufstaendischen, deren Zahl nach den maessigsten Angaben sich auf 70000 Waffenfaehige belaufen haben soll; die Roemer sahen sich genoetigt, drei Jahre nacheinander (620-622 134-132) Konsuln und konsularische Heere nach Sizilien abzusenden, bis nach manchen unentschiedenen, ja zum Teil ungluecklichen Gefechten endlich mit der Einnahme von Tauromenion und von Enna der Aufstand ueberwaeltigt war. Vor der letzteren Stadt, in die sich die entschlossenste Mannschaft der Insurgenten geworfen hatte, um sich in dieser unbezwinglichen Stellung zu verteidigen, wie sich Maenner verteidigen, die an Rettung wie an Begnadigung verzweifeln, lagerten die Konsuln Lucius Calpurnius Piso und Publius Rupilius zwei Jahre hindurch und bezwangen sie endlich mehr durch den Hunger als durch die Waffen 4. ------------------------------------------------- 4 Noch jetzt finden sich vor Castrogiovanni, da, wo der Aufgang am wenigsten jaeh ist, nicht selten roemische Schleuderkugeln mit dem Namen des Konsuls von 621 (133): L. Piso L. f. cos. ------------------------------------------------- Das waren die Ergebnisse der Sicherheitspolizei, wie sie von dem roemischen Senat und dessen Beamten in Italien und den Provinzen gehandhabt ward. Wenn die Aufgabe, das Proletariat zu beseitigen, die ganze Macht und Weisheit der Regierung erfordert und nur zu oft uebersteigt, so ist dagegen die polizeiliche Niederhaltung desselben fuer jedes groessere Gemeinwesen verhaeltnismaessig leicht. Es staende wohl um die Staaten, wenn die besitzlosen Massen ihnen keine andere Gefahr bereiteten, als wie sie auch droht von Baeren und Woelfen; nur der Aengsterling und wer mit der albernen Angst der Menge Geschaefte macht, prophezeit den Untergang der buergerlichen Ordnung in Sklavenaufstaenden oder Proletariatinsurrektionen. Aber selbst dieser leichteren Aufgabe der Baendigung der gedrueckten Massen ward von der roemischen Regierung trotz des tiefsten Friedens und der unerschoepflichen Hilfsquellen des Staats keineswegs genuegt. Es war dies ein Zeichen ihrer Schwaeche; aber nicht ihrer Schwaeche allein. Von Rechts wegen war der roemische Statthalter verpflichtet, die Landstrassen rein zu halten und die aufgegriffenen Raeuber, wenn es Sklaven waren, ans Kreuz schlagen zu lassen; natuerlich, denn Sklavenwirtschaft ist nicht moeglich ohne Schreckensregiment. Allein in dieser Zeit war in Sizilien wohl auch mitunter, wenn die Strassen allzu unsicher wurden, von dem Statthalter eine Razzia veranstaltet, aber um es mit den italischen Pflanzern nicht zu verderben, wurden die gefangenen Raeuber von der Behoerde in der Regel an ihre Herren zu gutfindender Bestrafung abgegeben; und diese Herren waren sparsame Leute, welche ihren Hirtenknechten, wenn sie Kleider begehrten, mit Pruegel antworteten und mit der Frage, ob denn die Reisenden nackt durch das Land zoegen. Die Folge solcher Konnivenz war denn, dass nach Ueberwaeltigung des Sklavenaufstandes der Konsul Publius Rupilius alles, was lebend in seine Haende kam, es heisst ueber 20000 Menschen, ans Kreuz schlagen liess. Es war freilich nicht laenger moeglich, das Kapital zu schonen. Unendlich schwerer zu gewinnende, freilich auch unendlich reichere Fruechte verhiess die Fuersorge der Regierung fuer Hebung der freien Arbeit und folgeweise fuer Beschraenkung des Sklavenproletariats. Leider geschah in dieser Beziehung schlechterdings gar nichts. In der ersten sozialen Krise hatte man gesetzlich dem Gutsherrn vorgeschrieben, eine nach der Zahl seiner Sklavenarbeiter abgemessene Anzahl freier Arbeiter zu verwenden. Jetzt ward auf Veranlassung der Regierung eine punische Schrift ueber den Landbau, ohne Zweifel eine Anweisung zur Plantagenwirtschaft nach karthagischer Art, zu Nutz und Frommen der italischen Spekulation ins Lateinische uebersetzt -das erste und einzige Beispiel einer von dem roemischen Senat veranlassten literarischen Unternehmung! Dieselbe Tendenz offenbart sich in einer wichtigeren Angelegenheit oder vielmehr in der Lebensfrage fuer Rom, in dem Kolonisierungssystem. Es bedurfte nicht der Weisheit, nur der Erinnerung an den Verlauf der ersten sozialen Krise Roms, um zu begreifen, dass gegen ein agrikoles Proletariat die einzige ernstliche Abhilfe in einem umfassenden und regularisierten Emigrationssystem bestand, wozu die aeusseren Verhaeltnisse Roms die guenstigste Gelegenheit darboten. Bis gegen das Ende des sechsten Jahrhunderts hatte man in der Tat dem fortwaehrenden Zusammenschwinden des italischen Kleinbesitzes durch fortwaehrende Gruendung neuer Bauernhufen entgegengewirkt. Es war dies zwar keineswegs in dem Masse geschehen, wie es haette geschehen koennen und sollen; man hatte nicht bloss das seit alten Zeiten von Privaten okkupierte Domanialland nicht eingezogen, sondern auch weitere Okkupationen neugewonnenen Landes gestattet und andere sehr wichtige Erwerbungen, wie namentlich das Gebiet von Capua, zwar nicht der Okkupation preisgegeben, aber doch auch nicht zur Verteilung gebracht, sondern als nutzbare Domaene verwertet. Dennoch hatte die Landanweisung segensreich gewirkt, vielen der Notleidenden Hilfe und allen Hoffnung gegeben. Allein, nach der Gruendung von Luna (577 177) findet sich, ausser der vereinzelt stehenden Anlage der picenischen Kolonie Auximum (Osimo) im Jahre 597 (157), von weiteren Landanweisungen auf lange hinaus keine Spur. Die Ursache ist einfach. Da seit der Besiegung der Boier und Apuaner ausser den wenig lockenden ligurischen Taelern neues Gebiet in Italien nicht gewonnen ward, war daselbst kein anderes Land zu verteilen als das verpachtete oder okkupierte Domanialland, dessen Antastung der Aristokratie begreiflicherweise jetzt ebensowenig genehm war wie vor dreihundert Jahren. Das ausserhalb Italien! gewonnene Gebiet zur Verteilung zu bringen, schien aber aus politischen Gruenden unzulaessig; Italien sollte das herrschende Land bleiben und die Scheidewand zwischen italischen Herren und dienenden Provinzialen nicht fallen. Wenn man nicht die Ruecksichten der hoeheren Politik oder gar die Standesinteressen beiseite setzen wollte, blieb der Regierung nichts uebrig, als dem Ruin des italischen Bauernstandes zuzusehen, und also geschah es. Die Kapitalisten fuhren fort, die kleinen Besitzer auszukaufen, auch wohl, wenn sie eigensinnig blieben, deren Aecker ohne Kaufbrief einzuziehen, wobei es begreiflich nicht immer guetlich abging - eine besonders beliebte Weise war es, dem Bauer, waehrend er im Felde stand, Weib und Kinder vom Hofe zu stossen und ihn mittels der Theorie der vollendeten Tatsache zur Nachgiebigkeit zu bringen. Die Gutsbesitzer fuhren fort, statt der freien Arbeiter sich vorwiegend der Sklaven zu bedienen, schon deshalb, weil diese nicht wie jene zum Kriegsdienst abgerufen werden konnten, und dadurch das freie Proletariat auf das gleiche Niveau des Elends mit der Sklavenschaft herabzudruecken. Sie fuhren fort, durch das spottwohlfeile sizilische Sklavenkorn das italische von dem hauptstaedtischen Markt zu verdraengen und dasselbe auf der ganzen Halbinsel zu entwerten. In Etrurien hatte die alte einheimische Aristokratie im Bunde mit den roemischen Kapitalisten schon im Jahre 520 (184) es so weit gebracht, dass es dort keinen freien Bauern mehr gab. Es konnte auf dem Markt der Hauptstadt laut gesagt werden, dass die Tiere ihr Lager haetten, den Buergern aber nichts geblieben sei als Luft und Sonnenschein und dass die, welche die Herren der Welt hiessen, keine Scholle mehr ihr eigen nennten. Den Kommentar zu diesen Worten lieferten die Zaehlungslisten der roemischen Buergerschaft. Vom Ende des Hannibalischen Krieges bis zum Jahre 595 (159) ist die Buergerzahl in stetigem Steigen, wovon die Ursache wesentlich zu suchen ist in den fortdauernden und ansehnlichen Verteilungen von Domanialland; nach 595 (159), wo die Zaehlung 328000 waffenfaehige Buerger ergab, zeigt sich dagegen ein regelmaessiges Sinken, indem sich die Liste im Jahre 600 (154) auf 324000, im Jahre 607 (147) auf 322000, im Jahre 623 (131) auf 319000 waffenfaehige Buerger stellt - ein erschreckendes Ergebnis fuer eine Zeit tiefen inneren und aeusseren Friedens. Wenn das so fortging, loeste die Buergerschaft sich auf in Pflanzer und Sklaven und konnte schliesslich der roemische Staat, wie es bei den Parthern geschah, seine Soldaten auf dem Sklavenmarkt kaufen. So standen die aeusseren und inneren Verhaeltnisse Roms, als der Staat eintrat in das siebente Jahrhundert seines Bestandes. Wohin man auch das Auge wandte, fiel es auf Missbraeuche und Verfall; jedem einsichtigen und wohlwollenden Mann musste die Erwaegung sich aufdraengen, ob denn hier nicht zu helfen und zu bessern sei. Es fehlte an solchen in Rom nicht; aber keiner schien mehr berufen zu dem grossen Werk der politischen und sozialen Reform als der Lieblingssohn des Aemilius Paullus, der Adoptivenkel des grossen Scipio, der dessen glorreichen Afrikanernamen nicht bloss kraft Erb-, sondern auch kraft eigenen Rechtes trug, Publius Cornelius Scipio Aemilianus Africanus (570-625 184-129). Gleich seinem Vater war er ein massvoller, durch und durch gesunder Mann, nie krank am Koerper und nie unsicher ueber den naechsten und notwendigen Entschluss. Schon in seiner Jugend hatte er sich ferngehalten von dem gewoehnlichen Treiben der politischen Anfaenger, dem Antichambrieren in den Zimmern der vornehmen Senatoren und den gerichtlichen Deklamationen. Dagegen liebte er die Jagd - als Siebzehnjaehriger hatte er, nachdem er den Feldzug gegen Perseus unter seinem Vater mit Auszeichnung mitgemacht hatte, als Belohnung dafuer sich freie Pirsch in dem seit vier Jahren unberuehrten Wildhag der Koenige von Makedonien erbeten - und vor allen Dingen wandte er gern seine Musse auf wissenschaftlichen und literarischen Genuss. Durch die Fuersorge seines Vaters war er frueh in diejenige echte griechische Bildung eingefuehrt worden, welche ueber das geschmacklose Hellenisieren der gemeinen Halbbildung hinaushob; durch seine ernste und treffende Wuerdigung des Echten und des Schlechten in dem griechischen Wesen und durch sein adliges Auftreten imponierte dieser Roemer den Hoefen des Ostens, ja sogar den spottlustigen Alexandrinern. Seinen Hellenismus erkannte man vor allem in der feinen Ironie seiner Rede und in seinem klassisch reinen Latein. Obwohl nicht eigentlich Schriftsteller, zeichnete er doch wie Cato seine politischen Reden auf - sie wurden gleich den Briefen seiner Adoptivschwester, der Mutter der Gracchen, von den spaeteren Literatoren als Meisterstuecke mustergueltiger Prosa geschaetzt - und zog mit Vorliebe die besseren griechischen und roemischen Literaten in seinen Kreis, welcher plebejische Umgang ihm freilich nicht wenig verdacht ward von denjenigen Kollegen im Senat, die auf ihre edle Geburt als einzige Auszeichnung angewiesen waren. Ein sittlich fester und zuverlaessiger Mann, galt sein Wort bei Freund und Feind; er mied Bauten und Spekulationen und lebte einfach; dafuer handelte er in Geldangelegenheiten nicht bloss ehrlich und uneigennuetzig, sondern auch mit einer dem kaufmaennischen Sinn seiner Zeitgenossen seltsam duenkenden Zartheit und Liberalitaet. Er war ein tuechtiger Soldat und Offizier; aus dem Afrikanischen Krieg brachte er den Ehrenkranz heim, der wegen Rettung gefaehrdeter Buerger mit eigener Lebensgefahr erteilt zu werden pflegte, und beendete den Krieg als Feldherr, den er als Offizier begonnen hatte; an wirklich schwierigen Aufgaben sein Feldherrngeschick zu erproben, boten die Umstaende ihm keine Gelegenheit. Scipio war so wenig wie sein Vater eine geniale Natur - davon zeugt schon seine Vorliebe fuer Xenophon, den nuechternen Militaer und korrekten Schriftsteller -, aber ein rechter und echter Mann, der vor andern berufen schien, dem beginnenden Verfall durch organische Reformen zu wehren. Um so bezeichnender ist es, dass er es nicht versucht hat. Zwar half er, wo und wie er konnte, Missbraeuche abstellen und verhindern und arbeitete namentlich hin auf Verbesserung der Rechtspflege. Hauptsaechlich durch seinen Beistand vermochte Lucius Cassius, ein tuechtiger Mann von altvaeterischer Strenge und Ehrenhaftigkeit, gegen den heftigsten Widerstand der Optimaten, sein Stimmgesetz durchzubringen, welches fuer die noch immer den wichtigsten Teil der Kriminaljurisdiktion umfassenden Volksgerichte die geheime Abstimmung einfuehrte. Ebenso zog er, der die Knabenanklagen nicht hatte mitmachen moegen, in seinen reifen Jahren selbst mehrere der schuldigsten Maenner der Aristokratie vor die Gerichte. In gleichem Geiste hat er als Feldherr vor Karthago und vor Numantia die Weiber und die Pfaffen zu den Toren des Lagers hinausgejagt und das Soldatengesindel wieder zurueck gezwungen unter den eisernen Druck der alten Heereszucht, als Zensor (612 142) unter der vornehmen Welt der glattkinnigen Manschettentraeger aufgeraeumt und mit ernsten Worten die Buergerschaft ermahnt, an den rechtschaffenen Sitten der Vaeter treulich zu halten. Aber niemand, und er selber am wenigsten, konnte es verkennen, dass die Verschaerfung der Rechtspflege und das vereinzelte Dazwischenfahren nicht einmal Anfaenge waren zur Heilung der organischen Uebel, an denen der Staat krankte. An diese hat Scipio nicht geruehrt. Gaius Laelius (Konsul 614 140), Scipios aelterer Freund und sein politischer Lehrmeister und Vertrauter, hatte den Plan gefasst, die Einziehung des unvergebenen, aber vorlaeufig okkupierten italischen Domaniallandes vorzuschlagen und durch dessen Aufteilung der zusehends verfallenden italischen Bauernschaft Hilfe zu bringen; allein er stand von dem Vorschlag ab, als er sah, welchen Sturm er zu erregen im Begriff war, und ward fortan "der Verstaendige" genannt. Auch Scipio dachte also. Er war von der Groesse des Uebels voellig durchdrungen und griff, wo er nur sich selber wagte, mit ehrenwertem Mut ohne Ansehen der Person ruecksichtslos an und durch; allein er hatte sich auch ueberzeugt, dass dem Lande nur zu helfen sei um den Preis derselben Revolution, die im vierten und fuenften Jahrhundert aus der Reformfrage sich entsponnen hatte, und ihm schien, mit Recht oder mit Unrecht, das Heilmittel schlimmer als das Uebel. So stand er mit dem kleinen Kreis seiner Freunde zwischen den Aristokraten, die ihm seine Befuerwortung des Cassischen Gesetzes nie verziehen, und den Demokraten, denen er doch auch nicht genuegte noch genuegen wollte, waehrend seines Lebens einsam, nach seinem Tode gefeiert von beiden Parteien, bald als Vormann der Aristokratie, bald als Beguenstiger der Reform. Bis auf seine Zeit hatten die Zensoren bei der Niederlegung ihres Amtes die Goetter angerufen, dem Staat groessere Macht und Herrlichkeit zu verleihen; der Zensor Scipio betete, dass sie geneigen moechten, den Staat zu erhalten. Sein ganzes Glaubensbekenntnis liegt in dem schmerzlichen Ausruf. Aber wo der Mann verzagte, der zweimal das roemische Heer aus tiefem Verfall zum Siege gefuehrt hatte, da getraute sich ein tatenloser Juengling, zum Retter Italiens sich aufzuwerfen. Er hiess Tiberius Sempronius Gracchus (591-621 163-133). Sein gleichnamiger Vater (Konsul 577, 591; Zensor 585 177, 163;169) war das rechte Musterbild eines roemischen Aristokraten. Die glaenzende, nicht ohne Bedrueckung der abhaengigen Gemeinden zuwege gebrachte Pracht seiner aedilizischen Spiele hatte ihm schweren und verdienten Tadel vom Senat zugezogen, waehrend er durch sein Einschreiten in dem leidigen Prozess gegen die persoenlich ihm verfeindeten Scipionen sein ritterliches und wohl auch sein Standesgefuehl, durch sein energisches Auftreten gegen die Freigelassenen in seiner Zensur seine konservative Gesinnung betaetigte und als Statthalter der Ebroprovinz durch Tapferkeit und vor allem durch Gerechtigkeit sich um sein Vaterland ein bleibendes Verdienst und zugleich in den Gemuetern der unterworfenen Nation ein dauerndes Gedaechtnis in Ehrfurcht und Liebe erwarb. Seine Mutter Cornelia war die Tochter des Siegers von Zama, welcher ebenjenes hochherzigen Dazwischentretens wegen den bisherigen Gegner sich zum Schwiegersohn erkoren hatte, sie selbst eine hochgebildete und bedeutende Frau, die nach dem Tode ihres viel aelteren Gemahls die Hand des Koenigs von Aegypten zurueckgewiesen hatte und im Andenken an den Gemahl und den Vater die drei ihr gebliebenen Kinder erzog. Der aeltere von den beiden Soehnen, Tiberius, war eine gute und sittliche Natur, sanften Blicks und ruhigen Wesens, wie es schien, zu allem andern eher bestimmt als zum Agitator der Massen. Mit allen seinen Beziehungen und Anschauungen gehoerte er dem Scipionischen Kreise an, dessen feine griechische und nationale Durchbildung er und seine Geschwister teilten. Scipio Aemilianus war zugleich sein Vetter und seiner Schwester Gemahl; unter ihm hatte Tiberius als Achtzehnjaehriger die Erstuermung Karthagos mitgemacht und durch seine Tapferkeit das Lob des strengen Feldherrn und kriegerische Auszeichnungen erworben. Dass der tuechtige junge Mann die Anschauungen ueber den Verfall des Staats an Haupt und Gliedern, wie sie in diesem Kreise gangbar waren, die Gedanken namentlich ueber die Hebung des italischen Bauernstandes mit aller Lebendigkeit und allem Rigorismus der Jugend in sich aufnahm und steigerte, ist begreiflich; waren es doch nicht bloss die jungen Leute, denen das Zurueckweichen des Laelius vor der Durchfuehrung seiner Reformideen nicht verstaendig erschien, sondern schwach. Appius Claudius, der gewesene Konsul (611 143) und Zensor (618 136), einer der angesehensten Maenner des Senats, tadelte mit all der gewaltsamen Leidenschaftlichkeit, die in dem Geschlecht der Claudier erblich war und blieb, dass der Scipionische Kreis den Plan der Domaenenaufteilung so rasch wieder habe fallen lassen; um so bitterer, wie es scheint, weil er mit Scipio Aemilianus bei der Bewerbung um die Zensur in persoenliche Konflikte gekommen war. Ebenso sprach Publius Crassus Mucianus sich aus, der derzeitige Oberpontifex, als Mensch und Rechtsgelehrter im Senat wie in der Buergerschaft allgemein verehrt. Sogar dessen Bruder Publius Mucius Scaevola, der Begruender der wissenschaftlichen Jurisprudenz in Rom, schien dem Reformplan nicht abgeneigt, und seine Stimme war von um so groesserem Gewicht, als er gewissermassen ausserhalb der Parteien stand. Aehnlich dachte Quintus Metellus, der Ueberwinder Makedoniens und der Achaeer, mehr aber noch als seiner Kriegstaten halber geachtet als ein Muster alter Zucht und Sitte in seinem haeuslichen wie in seinem oeffentlichen Leben. Tiberius Gracchus stand diesen Maennern nahe, namentlich dem Appius, dessen Tochter er, und dem Mucianus, dessen Tochter sein Bruder zum Weib genommen hatte; es war kein Wunder, dass der Gedanke sich in ihm regte, den Reformplan selber wiederaufzunehmen, sobald er sich in einer Stellung befinden werde, die ihm verfassungsmaessig die Initiative gestatte. Persoenliche Motive mochten ihn hierin bestaerken. Der Friedensvertrag, den Mancinus 617 (147) mit den Numantinern abschloss, war wesentlich Gracchus' Werk; dass der Senat ihn kassiert hatte, dass der Feldherr deswegen den Feinden ausgeliefert worden und Gracchus mit den uebrigen hoeheren Offizieren dem gleichen Schicksal nur durch die groessere Gunst, deren er bei der Buergerschaft genoss, entgangen war, konnte den jungen rechtschaffenen und stolzen Mann nicht milder stimmen gegen die herrschende Aristokratie. Die hellenischen Rhetoren, mit denen er gern philosophierte und politisierte, der Mytilenaeer Diophanes, der Kymaeer Gaius Blossius, naehrten in seiner Seele die Ideale, mit denen er sich trug; als seine Absichten in weiteren Kreisen bekannt wurden, fehlte es nicht an billigenden Stimmen, und mancher oeffentliche Anschlag forderte den Enkel des Afrikaners auf, des armen Volkes, der Rettung Italiens zu gedenken. Am 10. Dezember 620 (134) uebernahm Tiberius Gracchus das Volkstribunat. Die entsetzlichen Folgen der bisherigen Missregierung, der politische, militaerische, oekonomische, sittliche Verfall der Buergerschaft lagen eben damals nackt und bloss jedermann vor Augen. Von den beiden Konsuln dieses Jahres focht der eine ohne Erfolg in Sizilien gegen die aufstaendischen Sklaven und war der andere, Scipio Aemilianus, seit Monaten beschaeftigt, eine kleine spanische Landstadt nicht zu besiegen, sondern zu erdruecken. Wenn es noch einer besonderen Aufforderung bedurfte, um Gracchus' Entschluss zur Tat werden zu lassen, sie lag in diesen, jedes Patrioten Gemuet mit unnennbarer Angst erfuellenden Zustaenden. Sein Schwiegervater versprach Beistand mit Rat und Tat, man durfte hoffen auf die Unterstuetzung des Juristen Scaevola, der kurz vorher zum Konsul fuer 621 (133) erwaehlt worden war. So beantragte Gracchus gleich nach Antritt seines Amtes die Erlassung eines Ackergesetzes, das in gewissem Sinn nichts war als eine Erneuerung des Licinisch-Sextischen vom Jahre 387 der Stadt (367). Es sollten danach die saemtlichen okkupierten und von den Inhabern ohne Entgelt benutzten Staatslaendereien - die verpachteten, wie zum Beispiel das Gebiet von Capua, beruehrte das Gesetz nicht - von Staats wegen eingezogen werden, jedoch mit der Beschraenkung, dass der einzelne Okkupant fuer sich 500 und fuer jeden Sohn 250, im ganzen jedoch nicht ueber 1000 Morgen zu bleibendem und garantiertem Besitz solle behalten oder dafuer Ersatz in Land in Anspruch nehmen duerfen. Fuer etwaige, von den bisherigen Inhabern vorgenommene Verbesserungen, wie Gebaeude und Pflanzungen, scheint man Entschaedigung bewilligt zu haben. Das also eingezogene Domanialland sollte in Lose von 30 Morgen zerschlagen und diese teils an Buerger, teils an italische Bundesgenossen verteilt werden, nicht als freies Eigentum, sondern als unveraeusserliche Erbpacht, deren Inhaber das Land zum Feldbau zu benutzen und eine maessige Rente an die Staatskasse zu zahlen sich verpflichteten. Ein Kollegium von drei Maennern, die als ordentliche und stehende Beamte der Gemeinde angesehen und jaehrlich von der Volksversammlung gewaehlt wurden, ward mit dem Einziehungs- und Aufteilungsgeschaeft beauftragt, wozu spaeter noch der wichtige und schwierige Auftrag kam, rechtlich festzustellen, was Domanialland und was Privateigentum sei. Die Aufteilung war demnach angelegt als auf unbestimmte Zeit fortgehend, bis dass die sehr ausgedehnten und schwer festzustellenden italischen Domaenen reguliert sein wuerden. Mit dem Licinisch-Sextischen Gesetz verglichen waren neu in dem Sempronischen Ackergesetz teils die Klausel zu Gunsten der beerbten Besitzer, teils die fuer die neuen Landstellen beantragte Erbpachtgutsqualitaet und Unveraeusserlichkeit, teils und vor allem die regulierte und dauernde Exekutive, deren Fehlen in dem aelteren Gesetz hauptsaechlich bewirkt hatte, dass dasselbe ohne nachhaltige praktische Anwendung geblieben war. Den grossen Grundbesitzern, die jetzt wie vor drei Jahrhunderten ihren wesentlichen Ausdruck fanden im Senat, war also der Krieg erklaert, und seit langem zum erstenmal stand wieder einmal ein einzelner Beamter in ernsthafter Opposition gegen die aristokratische Regierung. Sie nahm den Kampf auf in der fuer solche Faelle hergebrachten Weise, die Ausschreitungen des Beamtentums durch dieses selbst zu paralysieren. Ein Kollege des Gracchus, Marcus Octavius, ein entschlossener und von der Verwerflichkeit des beantragten Domanialgesetzes ernstlich ueberzeugter Mann, tat Einspruch, als dasselbe zur Abstimmung gebracht werden sollte; womit verfassungsmaessig der Antrag beseitigt war. Gracchus sistierte nun seinerseits die Staatsgeschaefte und die Rechtspflege und legte seine Siegel auf die oeffentlichen Kassen; man nahm es hin - es war unbequem, aber das Jahr ging ja doch auch zu Ende. Gracchus, ratlos, brachte sein Gesetz zum zweitenmal zur Abstimmung; natuerlich wiederholte Octavius seinen Einspruch, und auf die flehentliche Bitte seines Kollegen und bisherigen Freundes, ihm die Rettung Italiens nicht zu wehren, mochte er erwidern, dass darueber, wie Italien gerettet werden koenne, eben die Ansichten verschieden, sein verfassungsmaessiges Recht aber, gegen den Antrag des Kollegen seines Veto sich zu bedienen, ausser allem Zweifel sei. Der Senat machte jetzt den Versuch, Gracchus einen leidlichen Rueckzug zu eroeffnen; zwei Konsulare forderten ihn auf, die Angelegenheit in der Kurie weiterzuverhandeln, und eifrig ging der Tribun hierauf ein. Er suchte in diesen Antrag hineinzulegen, dass der Senat damit die Domanialaufteilung im Prinzip zugestanden habe; allein weder lag dies darin, noch war der Senat irgend geneigt, in der Sache nachzugeben; die Verhandlungen endigten ohne jedes Resultat. Die verfassungsmaessigen Wege waren erschoepft. In frueheren Zeiten hatte man unter solchen Verhaeltnissen es sich nicht verdriessen lassen, den gestellten Antrag fuer dies Jahr zur Ruhe zu legen, aber in jedem folgenden ihn wiederaufzunehmen, bis der Ernst des Forderns und der Druck der oeffentlichen Meinung den Widerstand brachen. Jetzt lebte man rascher. Gracchus schien auf dem Punkte angelangt, wo er entweder auf die Reform ueberhaupt verzichten oder die Revolution beginnen musste; er tat das letztere, indem er mit der Erklaerung vor die Buergerschaft trat, dass entweder er oder Octavius aus dem Kollegium ausscheiden muesse, und diesem ansann, die Buerger darueber abstimmen zu lassen, welchen von ihnen sie entlassen wollten. Octavius weigerte sich natuerlich, auf diesen wunderlichen Zweikampf einzugehen; die Interzession war eben dazu da, solchen Meinungsverschiedenheiten der Kollegen Raum zu gewaehren. Da brach Gracchus die Verhandlung mit dem Kollegen ab und wandte sich an die versammelte Menge mit der Frage, ob nicht der Volkstribun, der dem Volk zuwiderhandle, sein Amt verwirkt habe; und die Versammlung, laengst gewohnt, zu allen an sie gebrachten Antraegen ja zu sagen und groesstenteils zusammengesetzt aus dem vom Lande hereingestroemten und bei der Durchfuehrung des Gesetzes persoenlich interessierten agrikolen Proletariat, bejahte fast einstimmig die Frage. Marcus Octavius ward auf Gracchus' Befehl durch die Gerichtsdiener von der Tribunenbank entfernt und hierauf unter allgemeinem Jubel das Ackergesetz durchgebracht und die ersten Teilungsherren ernannt. Die Stimmen fielen auf den Urheber des Gesetzes nebst seinem erst zwanzigjaehrigen Bruder Gaius und seinem Schwiegervater Appius Claudius. Eine solche Familienwahl steigerte die Erbitterung der Aristokratie. Als die neuen Beamten sich wie ueblich an den Senat wandten, um ihre Ausstattungs- und Taggelder angewiesen zu erhalten, wurden jene verweigert und ein Taggeld angewiesen von 24 Assen (10 Groschen). Die Fehde griff immer weiter um sich und ward immer gehaessiger und persoenlicher. Das schwierige und verwickelte Geschaeft der Abgrenzung, Einziehung und Aufteilung der Domaenen trug den Hader in jede Buergergemeinde, ja selbst in die verbuendeten italischen Staedte. Die Aristokratie hatte es kein Hehl, dass sie das Gesetz vielleicht, weil sie muesse, sich gefallen lassen, der unberufene Gesetzgeber aber ihrer Rache nimmermehr entgehen werde; und die Ankuendigung des Quintus Pompeius, dass er den Gracchus an demselben Tage, wo er das Tribunat niederlege, in Anklagestand versetzen werde, war unter den Drohungen, die gegen den Tribun fielen, noch bei weitem nicht die schlimmste. Gracchus glaubte, wahrscheinlich mit Recht, seine persoenliche Sicherheit bedroht und erschien auf dem Markt nicht mehr ohne eine Gefolge von drei- bis viertausend Menschen, worueber er selbst von dem der Reform an sich nicht abgeneigten Metellus im Senat bittere Worte hoeren wusste. Ueberhaupt, wenn er gemeint hatte, mit Durchbringung seines Ackergesetzes am Ziele zu sein, so hatte er jetzt zu lernen, dass er erst am Anfang stand. Das "Volk" war ihm zu Dank verpflichtet; aber er war ein verlorener Mann, wenn er keinen anderen Schirm mehr hatte als diese Dankbarkeit des Volkes, wenn er demselben nicht unentbehrlich blieb und durch andere und weitergreifende Vorschlaege neue und immer neue Interessen und Hoffnungen an sich knuepfte. Ebendamals war durch das Testament des letzten Koenigs von Pergamon den Roemern Reich und Vermoegen der Attaliden zugefallen; Gracchus beantragte bei dem Volk, den pergamenischen Schatz unter die neuen Landbesitzer zur Anschaffung des erforderlichen Beschlags zu verteilen und vindizierte ueberhaupt, gegen die bestehende Uebung, der Buergerschaft das Recht, ueber die neue Provinz definitiv zu entscheiden. Weitere populaere Gesetze, ueber Abkuerzung der Dienstzeit, ueber Ausdehnung des Provokationsrechts, ueber die Aufhebung des Vorrechts der Senatoren, ausschliesslich als Zivilgeschworene zu fungieren, sogar ueber die Aufnahme der italischen Bundesgenossen in den roemischen Buergerverband, soll er vorbereitet haben; wie weit seine Entwuerfe in der Tat gereicht haben, laesst sich nicht entscheiden, gewiss ist nur, dass Gracchus seine einzige Rettung darin sah, das Amt, das ihn schuetzte, von der Buergerschaft auf ein zweites Jahr verliehen zu erhalten, und dass er, um diese verfassungswidrige Verlaengerung zu bewirken, weitere Reformen in Aussicht stellte. Hatte er anfangs sich eingesetzt, um das Gemeinwesen zu retten, so wusste er jetzt schon, um sich zu retten, das Gemeinwesen aufs Spiel setzen. Die Bezirke traten zusammen zur Wahl der Tribunen fuer das naechste Jahr, und die ersten Abteilungen gaben ihre Stimmen fuer Gracchus; aber die Gegenpartei drang mit ihrem Einspruch schliesslich wenigstens insoweit durch, dass die Versammlung unverrichteter Sache aufgeloest und die Entscheidung auf den folgenden Tag verschoben ward. Fuer diesen setzte Gracchus alle Mittel in Bewegung, erlaubte und unerlaubte: er zeigte sich dem Volke im Trauergewand und empfahl ihm seinen unmuendigen Knaben; fuer den Fall, dass die Wahl abermals durch Einspruch gestoert werden wuerde, traf er Vorkehrungen, den Anhang der Aristokratie mit Gewalt von dem Versammlungsplatz vor dem Kapitolinischen Tempel zu vertreiben. So kam der zweite Wahltag heran; die Stimmen fielen wie an dem vorhergehenden und wieder erfolgte der Einspruch; der Auflauf begann. Die Buerger zerstreuten sich; die Wahlversammlung war faktisch aufgehoben; der Kapitolinische Tempel ward geschlossen; man erzaehlte sich in der Stadt, bald dass Tiberius die saemtlichen Tribunen abgesetzt habe, bald dass er ohne Wiederwahl sein Amt fortzufuehren entschlossen sei. Der Senat versammelte sich im Tempel der Treue, hart bei dem Jupitertempel; die erbittertsten Gegner des Gracchus fuehrten in der Sitzung das Wort; als Tiberius die Hand nach der Stirn bewegte, um in dem wilden Getuemmel dem Volke zu erkennen zu geben, dass sein Leben bedroht sei, hiess es, er fordere schon die Leute auf, sein Haupt mit der koeniglichen Binde zu schmuecken. Der Konsul Scaevola ward angegangen, den Hochverraeter sofort toeten zu lassen; als der gemaessigte, der Reform an sich keineswegs abgeneigte Mann das ebenso unsinnige wie barbarische Begehren unwillig zurueckwies, rief der Konsular Publius Scipio Nasica, ein harter und leidenschaftlicher Aristokrat, die Gleichgesinnten auf, sich zu bewaffnen, wie sie koennten, und ihm zu folgen. Von den Landleuten war zu den Wahlen fast niemand in die Stadt gekommen; das Stadtvolk wich scheu auseinander, als es die vornehmen Maenner mit Stuhlbeinen und Knuetteln in den Haenden zornigen Auges heranstuermen sah; Gracchus versuchte, von wenigen begleitet, zu entkommen. Aber er stuerzte auf der Flucht am Abhang des Kapitols und ward von einem der Wuetenden - Publius Satureius und Lucius Rufus stritten sich spaeter um die Henkerehre - vor den Bildsaeulen der sieben Koenige am Tempel der Treue durch einen Knuettelschlag auf die Schlaefe getoetet; mit ihm dreihundert andere Maenner, keiner durch Eisenwaffen. Als es Abend geworden war, wurden die Koerper in den Tiberfluss gestuerzt; vergebens bat Gaius, ihm die Leiche seines Bruders zur Bestattung zu vergoennen. Solch einen Tag hatte Rom noch nicht erlebt. Der mehr als hundertjaehrige Hader der Parteien waehrend der ersten sozialen Krise hatte zu keiner Katastrophe gefuehrt, wie diejenige war, mit der die zweite begann. Auch den besseren Teil der Aristokratie mochte schaudern; indes man konnte nicht mehr zurueck. Man hatte nur die Wahl, eine grosse Zahl der zuverlaessigsten Parteigenossen der Rache der Menge preiszugeben oder die Verantwortung der Untat auf die Gesamtheit zu uebernehmen; das letztere geschah. Man hielt offiziell daran fest, dass Gracchus die Krone habe nehmen wollen, und rechtfertigte diesen neuesten Frevel mit dem uralten des Ahala; ja man ueberwies sogar die weitere Untersuchung gegen Gracchus' Mitschuldige einer besonderen Kommission und liess deren Vormann, den Konsul Publius Popillius, dafuer sorgen, dass durch Blutsentenzen gegen eine grosse Anzahl geringer Leute der Bluttat gegen Gracchus nachtraeglich eine Art rechtlichen Gepraeges aufgedrueckt ward (622 132). Nasica, gegen den vor allen anderen die Menge Rache schnaubte und der wenigstens den Mut hatte, sich offen vor dem Volke zu seiner Tat zu bekennen und sie zu vertreten, ward unter ehrenvollen Vorwaenden nach Asien gesandt und bald darauf (624 130) abwesend mit dem Oberpontifikat bekleidet. Auch die gemaessigte Partei trennte sich hierin nicht von ihren Kollegen. Gaius Laelius beteiligte sich bei den Untersuchungen gegen die Gracchaner; Publius Scaevola, der die Ermordung zu verhindern gesucht hatte, verteidigte sie spaeter im Senat; als Scipio Aemilianus nach seiner Rueckkehr aus Spanien (622 132) aufgefordert ward, sich oeffentlich darueber zu erklaeren, ob er die Toetung seines Schwagers billige oder nicht, gab er die wenigstens zweideutige Antwort, dass, wofern er nach der Krone getrachtet habe, er mit Recht getoetet worden sei. Versuchen wir ueber diese folgenreichen Ereignisse zu einem Urteil zu gelangen. Die Einrichtung eines Beamtenkollegiums, das dem gefaehrlichen Zusammenschwinden der Bauernschaft durch umfassende Gruendung neuer Kleinstellen aus dem gesamten, dem Staat zur Verfuegung stehenden italischen Grundbesitz entgegenzuwirken hatte, war freilich kein Zeichen eines gesunden volkswirtschaftlichen Zustandes, aber unter den obwaltenden politischen und sozialen Verhaeltnissen zweckmaessig. Die Aufteilung der Domaenen ferner war an sich keine politische Parteifrage; sie konnte bis auf die letzte Scholle durchgefuehrt werden, ohne dass die bestehende Verfassung geaendert, das Regiment der Aristokratie irgend erschuettert ward. Ebensowenig konnte hier von einer Rechtsverletzung die Rede sein. Anerkanntermassen war der Eigentuemer des okkupierten Landes der Staat; der Inhaber konnte als bloss geduldeter Besitzer in der Regel nicht einmal den gutglaeubigen Eigentumsbesitz sich zuschreiben, und wo er ausnahmsweise es konnte, stand ihm entgegen, dass gegen den Staat nach roemischem Landrecht die Verjaehrung nicht lief. Die Domaenenaufteilung war keine Aufhebung, sondern eine Ausuebung des Eigentums; ueber die formelle Rechtsbestaendigkeit derselben waren alle Juristen einig. Allein damit, dass die Domaenenaufteilung weder der bestehenden Verfassung Eintrag tat noch eine Rechtsverletzung in sich schloss, war der Versuch, diese Rechtsansprueche des Staats jetzt durchzufuehren, politisch noch keineswegs gerechtfertigt. Was man wohl in unsern Tagen erinnert hat, wenn ein grosser Grundherr rechtlich ihm zustehende, aber tatsaechlich seit langen Jahren nicht erhobene Ansprueche ploetzlich in ihrem ganzen Umfang geltend zu machen beginnt, konnte mit gleichem und besserem Rechte auch gegen die Gracchische Rogation eingewendet werden. Unleugbar hatten diese okkupierten Domaenen zum Teil seit dreihundert Jahren sich in erblichem Privatbesitz befunden; das Bodeneigentum des Staats, das seiner Natur nach ueberhaupt leichter als das des Buergers den privatrechtlichen Charakter verliert, war an diesen Grundstuecken so gut wie verschollen und die jetzigen Inhaber durchgaengig durch Kauf oder sonstigen laestigen Erwerb zu diesen Besitzungen gelangt. Der Jurist mochte sagen was er wollte; den Geschaeftsleuten erschien die Massregel als eine Expropriation der grossen Grundbesitzer zum Besten des agrikolen Proletariats; und in der Tat konnte auch kein Staatsmann sie anders bezeichnen. Dass die leitenden Maenner der catonischen Epoche nicht anders geurteilt hatten, zeigt sehr klar die Behandlung eines aehnlichen, zu ihrer Zeit vorgekommenen Falles. Das im Jahre 543 (211) zur Domaene geschlagene Gebiet von Capua und den Nachbarstaedten war in den folgenden unruhigen Zeiten tatsaechlich groesstenteils in Privatbesitz uebergegangen. In den letzten Jahren des sechsten Jahrhunderts, wo man vielfaeltig, besonders durch Catos Einfluss bestimmt, die Zuegel des Regiments wieder straffer anzog, beschloss die Buergerschaft, das campanische Gebiet wieder an sich zu nehmen und zum Besten des Staatsschatzes zu verpachten (582 172). Dieser Besitz beruhte auf einer nicht durch vorgaengige Aufforderung, sondern hoechstens durch Konnivenz der Behoerden gerechtfertigten und nirgends viel ueber ein Menschenalter hinaus fortgesetzten Okkupation; dennoch wurden die Inhaber nicht anders als gegen eine im Auftrag des Senats von dem Stadtpraetor Publius Lentulus ausgeworfene Entschaedigungssumme aus dem Besitz gesetzt (ca. 589 165) 5. Weniger bedenklich vielleicht, aber doch auch nicht unbedenklich war es, dass fuer die neuen Landlose Erbpachtqualitaet und Unveraeusserlichkeit festgestellt ward. Die liberalsten Grundsaetze in bezug auf die Verkehrsfreiheit hatten Rom gross gemacht, und es vertrug sich sehr wenig mit dem Geist der roemischen Institutionen, dass diese neuen Bauern von oben herab angehalten wurden, ihr Grundstueck in einer bestimmten Weise zu bewirtschaften, und dass fuer dasselbe Retraktrechte und alle der Verkehrsbeschraenkung anhaengenden Einschnuerungsmassregeln festgestellt wurden. ----------------------------------------------- 5 Die bisher nur aus Cicero (leg. agr. 2, 31, 82; vgl. Liv. 42, 2, 19) teilweise bekannte Tatsache wird jetzt durch die Fragmente des Licinianus (p. 4) wesentlich vervollstaendigt. Die beiden Berichte sind dahin zu vereinigen, dass Lentulus die Possessoren gegen eine von ihm festgesetzte Entschaedigungssumme expropriierte, bei den wirklichen Grundeigentuemern aber nichts ausrichtete, da er sie zu expropriieren nicht befugt war und sie auf Verkauf sich nicht einlassen wollten. ---------------------------------------------- Man wird einraeumen, dass diese Einwuerfe gegen das Sempronische Ackergesetz nicht leicht wogen. Dennoch entscheiden sie nicht. Jene tatsaechliche Expropriation der Domaenenbesitzer war sicher ein grosses Uebel; aber sie war dennoch das einzige Mittel, um einem noch viel groesseren, ja den Staat geradezu vernichtenden, dem Untergang des italischen Bauernstandes, wenigstens auf lange hinaus zu steuern. Darum begreift man es wohl, warum die ausgezeichnetsten und patriotischsten Maenner auch der konservativen Partei, an ihrer Spitze Gaius Laelius und Scipio Aemilianus, die Domaenenaufteilung an sich billigten und wuenschten. Aber wenn der Zweck des Tiberius Gracchus wohl der grossen Majoritaet der einsichtigen Vaterlandsfreunde gut und heilsam erschienen ist, so hat dagegen der Weg, den er einschlug, keines einzigen nennenswerten und patriotischen Mannes Billigung gefunden und finden koennen. Rom wurde um diese Zeit regiert durch den Senat. Wer gegen die Majoritaet des Senats eine Verwaltungsmassregel durchsetzte, der machte Revolution. Es war Revolution gegen den Geist der Verfassung, als Gracchus die Domaenenfrage vor das Volk brachte; Revolution auch gegen den Buchstaben, als er das Korrektiv der Staatsmaschine, durch welches der Senat die Eingriffe in sein Regiment verfassungsmaessig beseitigte, die tribunizische Interzession durch die mit unwuerdiger Sophistik gerechtfertigte Absetzung seines Kollegen nicht bloss fuer jetzt, sondern fuer alle Folgezeit zerstoerte. Indes nicht hierin liegt die sittliche und politische Verkehrtheit von Gracchus' Tun. Fuer die Geschichte gibt es keine Hochverratsparagraphen; wer eine Macht im Staat zum Kampf aufruft gegen die andere, der ist gewiss ein Revolutionaer, aber vielleicht zugleich ein einsichtiger und preiswuerdiger Staatsmann. Der wesentliche Fehler der Gracchischen Revolution liegt in einer nur zu oft uebersehenen Tatsache: in der Beschaffenheit der damaligen Buergerversammlungen. Das Ackergesetz des Spurius Cassius und das des Tiberius Gracchus hatten in der Hauptsache denselben Inhalt und denselben Zweck; dennoch war das Beginnen beider Maenner nicht weniger verschieden als die ehemalige roemische Buergerschaft, welche mit den Latinern und Hernikern die Volskerbeute teilte, und die jetzige, die die Provinzen Asia und Africa einrichten liess. Jene war eine staedtische Gemeinde, die zusammentreten und zusammen handeln konnte; diese ein grosser Staat, dessen Angehoerige in einer und derselben Urversammlung zu vereinigen und diese Versammlung entscheiden zu lassen ein ebenso klaegliches wie laecherliches Resultat gab. Es raechte sich hier der Grundfehler der Politie des Altertums, dass sie nie vollstaendig von der staedtischen zur staatlichen Verfassung oder, was dasselbe ist, von dem System der Urversammlungen zum parlamentarischen fortgeschritten ist. Die souveraene Versammlung Roms war, was die souveraene Versammlung in England sein wuerde, wenn statt der Abgeordneten die saemtlichen Waehler Englands zum Parlament zusammentreten wollten: eine ungeschlachte, von allen Interessen und allen Leidenschaften wuest bewegte Masse, in der die Intelligenz spurlos verschwand; eine Masse, die weder die Verhaeltnisse zu uebersehen noch auch nur einen eigenen Entschluss zu fassen vermochte; eine Masse vor allem, in welcher, von seltenen Ausnahmefaellen abgesehen, unter dem Namen der Buergerschaft ein paar hundert oder tausend von den Gassen der Hauptstadt zufaellig aufgegriffene Individuen handelten und stimmten. Die Buergerschaft fand sich in den Bezirken wie in den Hundertschaften durch ihre faktischen Repraesentanten in der Regel ungefaehr ebenso genuegend vertreten wie in den Kurien durch die daselbst von Rechts wegen sie repraesentierenden dreissig Gerichtsdiener; und eben wie der sogenannte Kurienbeschluss nichts war als ein Beschluss desjenigen Magistrats, der die Gerichtsdiener zusammenrief, so war auch der Tribus- und Zenturienbeschluss in dieser Zeit wesentlich nichts als ein durch einige obligate Jaherren legalisierter Beschluss des vorschlagenden Beamten. Wenn aber in diesen Stimmversammlungen, den Komitien, sowenig man es auch mit der Qualifikation genau nahm, im ganzen doch nur Buerger erschienen, so war dagegen in den blossen Volksversammlungen, den Kontionen, platz- und schreiberechtigt, was nur zwei Beine hatte, Aegypter und Juden, Gassenbuben und Sklaven. In den Augen des Gesetzes bedeutete allerdings ein solches Meeting nichts; es konnte nicht abstimmen noch beschliessen. Allein tatsaechlich beherrschte dasselbe die Gasse und schon war die Gassenmeinung eine Macht in Rom und kam etwas darauf an, ob diese wueste Masse bei dem, was ihr mitgeteilt ward, schwieg oder schrie, ob sie klatschte und jubelte oder den Redner auspfiff und anheulte. Nicht viele hatten den Mut, die Haufen anzuherrschen, wie es Scipio Aemilianus tat, als sie wegen seiner Aeusserung ueber den Tod seines Schwagers ihn auszischten: Ihr da, sprach er, denen Italien nicht Mutter ist sondern Stiefmutter, ihr habt zu schweigen! Und da sie noch lauter tobten: ihr meint doch nicht, dass ich die losgebunden fuerchten werde, die ich in Ketten auf den Sklavenmarkt geschickt habe? Dass man der verrosteten Maschine der Komitien sich fuer die Wahlen und fuer die Gesetzgebung bediente, war schon uebel genug. Aber wenn man diesen Massen, zunaechst den Komitien und faktisch auch den Kontionen, Eingriffe in die Verwaltung gestattete und dem Senat das Werkzeug zur Verhuetung solcher Eingriffe aus den Haenden wand; wenn man gar diese sogenannte Buergerschaft aus dem gemeinen Saeckel sich selber Aecker samt Zubehoer dekretieren liess; wenn man einem jeden, dem die Verhaeltnisse und sein Einfluss beim Proletariat die Gelegenheit gab, die Gassen auf einige Stunden zu beherrschen, die Moeglichkeit eroeffnete, seinen Projekten den legalen Stempel des souveraenen Volkswillens aufzudruecken, so war man nicht am Anfang, sondern am Ende der Volksfreiheit, nicht bei der Demokratie angelangt, sondern bei der Monarchie. Darum hatten in der vorigen Periode Cato und seine Gesinnungsgenossen solche Fragen nie an die Buergerschaft gebracht, sondern lediglich sie im Senat verhandelt. Darum bezeichnen Gracchus' Zeitgenossen, die Maenner des Scipionischen Kreises, das Flaminische Ackergesetz von 522 (232), den ersten Schritt auf jener verhaengnisvollen Bahn, als den Anfang des Verfalles der roemischen Groesse. Darum liessen dieselben den Urheber der Domanialteilung fallen und erblickten in seinem schrecklichen Ende gleichsam einen Damm gegen kuenftige aehnliche Versuche, waehrend sie doch die von ihm durchgesetzte Domanialteilung selbst mit aller Energie festhielten und nutzten - so jammervoll standen die Dinge in Rom, dass redliche Patrioten in die grauenvolle Heuchelei hineingedraengt wurden, den Uebeltaeter preiszugeben und die Frucht der Uebeltat sich anzueignen. Darum hatten auch die Gegner des Gracchus in gewissem Sinne nicht unrecht, als sie ihn beschuldigten, nach der Krone zu streben. Es ist fuer ihn viel mehr eine zweite Anklage als eine Rechtfertigung, dass dieser Gedanke ihm selber wahrscheinlich fremd war. Das aristokratische Regiment war so durchaus verderblich, dass der Buerger, der den Senat ab- und sich an dessen Stelle zu setzen vermochte, vielleicht dem Gemeinwesen mehr noch nuetzte, als er ihm schadete. Allein dieser kuehne Spieler war Tiberius Gracchus nicht, sondern ein leidlich faehiger, durchaus wohlmeinender, konservativ patriotischer Mann, der eben nicht wusste, was er begann, der im besten Glauben, das Volk zu rufen, den Poebel beschwor und nach der Krone griff, ohne selbst es zu wissen, bis die unerbittliche Konsequenz der Dinge ihn unaufhaltsam draengte in die demagogisch-tyrannische Bahn, bis mit der Familienkommission, den Eingriffen in das oeffentliche Kassenwesen, den durch Not und Verzweiflung erpressten weiteren "Reformen", der Leibwache von der Gasse und den Strassengefechten der bedauernswerte Usurpator Schritt fuer Schritt sich und andern klarer hervortrat, bis endlich die entfesselten Geister der Revolution den unfaehigen Beschwoerer packten und verschlangen. Die ehrlose Schlaechterei, durch die er endigte, richtet sich selber, wie sie die Adelsrotte richtet, von der sie ausging; allein die Maertyrerglorie, mit der sie Tiberius Gracchus' Namen geschmueckt hat, kam hier wie gewoehnlich an den unrechten Mann. Die besten seiner Zeitgenossen urteilten anders. Als dem Scipio Aemilianus die Katastrophe gemeldet ward, sprach er die Worte Homers: "Also verderb' ein jeder, der aehnliche Werke vollfuehrt hat!" Und als des Tiberius juengerer Bruder Miene machte, in gleicher Weise aufzutreten, schrieb ihm die eigene Mutter: "Wird denn unser Haus des Wahnsinns kein Ende finden? Wo wird die Grenze sein? Haben wir noch nicht hinreichend uns zu schaemen, den Staat verwirrt und zerruettet zu haben?" So sprach nicht die besorgte Mutter, sondern die Tochter des Ueberwinders der Karthager, die noch ein groesseres Unglueck kannte und erfuhr als den Tod ihrer Kinder. 3. Kapitel Die Revolution und Gaius Gracchus Tiberius Gracchus war tot; indes seine beiden Werke, die Landaufteilung wie die Revolution, ueberlebten ihren Urheber. Dem verkommenen agrikolen Proletariat gegenueber konnte der Senat wohl einen Mord wagen, aber nicht diesen Mord zur Aufhebung des Sempronischen Ackergesetzes benutzen; durch den wahnsinnigen Ausbruch der Parteiwut war das Gesetz selbst weit mehr befestigt als erschuettert worden. Die reformistisch gesinnte Partei der Aristokratie, welche die Domanialteilung offen beguenstigte, an ihrer Spitze Quintus Metellus, eben um diese Zeit (623 131) Zensor, und Publius Scaevola, gewann in Verbindung mit der Partei des Scipio Aemilianus, die der Reform wenigstens nicht abgeneigt war, selbst im Senat fuer jetzt die Oberhand, und ausdruecklich wies ein Senatsbeschluss die Teilherren an, ihre Arbeiten zu beginnen. Nach dem Sempronischen Gesetz sollten dieselben jaehrlich von der Gemeinde ernannt werden, und es ist dies auch wahrscheinlich geschehen; allein bei der Beschaffenheit ihrer Aufgabe war es natuerlich, dass die Wahl wieder und wieder auf dieselben Maenner fiel und eigentliche Neuwahlen nur stattfanden, wo ein Platz durch den Tod sich erledigte. So trat fuer Tiberius Gracchus in dieselbe ein der Schwiegervater seines Bruders Gaius, Publius Crassus Mucianus; und als dieser 624 (130) gefallen und auch Appius Claudius gestorben war, leiteten das Teilungsgeschaeft in Gemeinschaft mit dem jungen Gaius Gracchus zwei der taetigsten Fuehrer der Bewegungspartei, Marcus Fulvius Flaccus und Gaius Papirius Carbo. Schon die Namen dieser Maenner buergen dafuer, dass man das Geschaeft der Einziehung und Aufteilung des okkupierten Domaniallandes mit Eifer und Nachdruck angriff, und in der Tat fehlt es auch dafuer nicht an Beweisen. Bereits der Konsul des Jahres 622 (132), Publius Popillius, derselbe, der die Blutgerichte gegen die Anhaenger des Tiberius Gracchus leitete, verzeichnet auf einem oeffentlichen Denkmal sich als "den ersten, der auf den Domaenen die Hirten aus- und dafuer die Bauern eingewiesen habe", und auch sonst ist es ueberliefert, dass sich die Aufteilung ueber ganz Italien erstreckte und ueberall in den bisherigen Gemeinden die Zahl der Bauernstellen vermehrt ward - denn nicht durch Gruendung neuer Gemeinden, sondern durch Verstaerkung der bestehenden die Bauernschaft zu heben, war die Absicht des Sempronischen Ackergesetzes. Den Umfang und die tiefgreifende Wirkung dieser Aufteilungen bezeugen die zahlreichen in der roemischen Feldmesserkunst auf die Gracchischen Landanweisungen zurueckgehenden Einrichtungen; wie denn zum Beispiel eine gehoerige und kuenftigen Irrungen vorbeugende Marksteinsetzung zuerst durch die Gracchischen Grenzgerichte und Landaufteilungen ins Leben gerufen zu sein scheint. Am deutlichsten aber reden die Zahlen der Buergerliste. Die Schaetzung, die im Jahre 623 (131) veroeffentlicht ward und tatsaechlich wohl Anfang 622 (132) stattfand, ergab nicht mehr als 319000 waffenfaehige Buerger, wogegen sechs Jahre spaeter (629 125) statt des bisherigen Sinkens sich die Ziffer auf 395000, also um 76000 hebt - ohne allen Zweifel lediglich infolge dessen, was die Teilungskommission fuer die roemische Buergerschaft tat. Ob dieselbe auch bei den Italikern die Bauernstellen in demselben Verhaeltnis vermehrt hat, laesst sich bezweifeln; auf alle Faelle war das, was sie erreichte, ein grosses und segensreiches Resultat. Freilich ging es dabei nicht ab ohne vielfache Verletzung achtbarer Interessen und bestehender Rechte. Das Teilherrenamt, besetzt mit den entschiedensten Parteimaennern und durchaus Richter in eigener Sache, ging mit seinen Arbeiten ruecksichtslos und selbst tumultuarisch vor; oeffentliche Anschlaege forderten jeden, der dazu imstande sei, auf ueber die Ausdehnung des Domaniallandes Nachweisungen zu geben; unerbittlich wurde zurueckgegangen auf die alten Erdbuecher und nicht bloss neue und alte Okkupation ohne Unterschied wieder eingefordert, sondern auch vielfaeltig wirkliches Privateigentum, ueber das der Inhaber sich nicht genuegend auszuweisen vermochte, mitkonfisziert. Wie laut und grossenteils begruendet auch die Klagen waren, der Senat liess die Aufteiler gewaehren: es war einleuchtend, dass, wenn man einmal die Domanialfrage erledigen wollte, ohne solches ruecksichtsloses Durchgreifen schlechterdings nicht durchzukommen war. Allein es hatte dies Gewaehrenlassen doch seine Grenze. Das italische Domanialland war nicht lediglich in den Haenden roemischer Buerger; grosse Strecken desselben waren einzelnen bundesgenoessischen Gemeinden durch Volks- oder Senatsbeschluesse zu ausschliesslicher Benutzung zugewiesen, andere Stuecke von latinischen Buergern erlaubter- oder unerlaubterweise okkupiert worden. Das Teilungsamt griff endlich auch diese Besitzungen an. Nach formalem Rechte war die Einziehung der von Nichtbuergern einfach okkupierten Stuecke unzweifelhaft zulaessig, nicht minder vermutlich die Einziehung des durch Senatsbeschluesse, ja selbst des durch Gemeindebeschluesse den italischen Gemeinden ueberwiesenen Domaniallandes, da der Staat damit keineswegs auf sein Eigentum verzichtete und allem Anschein nach an Gemeinden eben wie an Private nur auf Widerruf verlieh. Allein die Beschwerden dieser Bundes- oder Untertanengemeinden, dass Rom die in Kraft stehenden Abmachungen nicht einhalte, konnten doch nicht, wie die Klagen der durch das Teilungsamt verletzten roemischen Buerger, einfach beiseite gelegt werden. Rechtlich mochten jene nicht besser begruendet sein als diese; aber wenn es in diesem Falle sich um Privatinteressen von Staatsangehoerigen handelte, so kam in Beziehung auf die latinischen Possessionen in Frage, ob es politisch richtig sei, die militaerisch so wichtigen und schon durch zahlreiche rechtliche und faktische Zuruecksetzungen Rom sehr entfremdeten latinischen Gemeinden noch durch diese empfindliche Verletzung ihrer materiellen Interessen aufs neue zu verstimmen. Die Entscheidung lag in den Haenden der Mittelpartei; sie war es gewesen, die nach der Katastrophe des Gracchus im Bunde mit seinen Anhaengern die Reform gegen die Oligarchie geschuetzt hatte, und sie allein vermochte jetzt in Vereinigung mit der Oligarchie der Reform eine Schranke zu setzen. Die Latiner wandten sich persoenlich an den hervorragendsten Mann dieser Partei, Scipio Aemilianus, mit der Bitte, ihre Rechte zu schuetzen; er sagte es zu, und wesentlich durch seinen Einfluss ^1 ward im Jahre 625 (129) durch Volksschluss der Teilkommission die Gerichtsbarkeit entzogen und die Entscheidung, was Domanial- und was Privatbesitz sei, an die Zensoren und in deren Vertretung an die Konsuln gewiesen, denen sie nach den allgemeinen Rechtsbestimmungen zukam. Es war dies nichts anderes als eine Sistierung der weiteren Domanialaufteilung in milder Form. Der Konsul Tuditanus, keineswegs gracchanisch gesinnt und wenig geneigt, mit der bedenklichen Bodenregulierung sich zu befassen, nahm die Gelegenheit wahr, zum illyrischen Heer abzugehen und das ihm aufgetragene Geschaeft unvollzogen zu lassen; die Teilungskommission bestand zwar fort, aber da die gerichtliche Regulierung des Domaniallandes stockte, blieb auch sie notgedrungen untaetig. Die Reformpartei war tief erbittert. Selbst Maenner wie Publius Mucius und Quintus Metellus missbilligten Scipios Zwischentreten. In anderen Kreisen begnuegte man sich nicht mit der Missbilligung. Auf einen der naechsten Tage hatte Scipio einen Vortrag ueber die Verhaeltnisse der Latiner angekuendigt; am Morgen dieses Tages ward er tot in seinem Bette gefunden. Dass der sechsundfuenfzigjaehrige in voller Gesundheit und Kraft stehende Mann, der noch den Tag vorher oeffentlich gesprochen und dann am Abend, um seine Rede fuer den naechsten Tag zu entwerfen, sich frueher als gewoehnlich in sein Schlafgemach zurueckgezogen hatte, das Opfer eines politischen Mordes geworden ist, kann nicht bezweifelt werden; er selbst hatte kurz vorher der gegen ihn gerichteten Mordanschlaege oeffentlich erwaehnt. Welche meuchelnde Hand den ersten Staatsmann und den ersten Feldherrn seiner Zeit bei naechtlicher Weile erwuergt hat, ist nie an den Tag gekommen, und es ziemt der Geschichte weder die aus dem gleichzeitigen Stadtklatsch ueberlieferten Geruechte zu wiederholen noch den kindischen Versuch anzustellen, aus solchen Akten die Wahrheit zu ermitteln. Nur dass der Anstifter der Tat der Gracchenpartei angehoert haben muss, ist einleuchtend: Scipios Ermordung war die demokratische Antwort auf die aristokratische Blutszene am Tempel der Treue. Die Gerichte schritten nicht ein. Die Volkspartei, mit Recht fuerchtend, dass ihre Fuehrer, Gaius Gracchus, Flaccus, Carbo, schuldig oder nicht, in den Prozess moechten verwickelt werden, widersetzte sich mit allen Kraeften der Einleitung einer Untersuchung; und auch die Aristokratie, die an Scipio ebensosehr einen Gegner wie einen Verbuendeten verlor, liess nicht ungern die Sache ruhen. Die Menge und die gemaessigten Maenner standen entsetzt; keiner mehr als Quintus Metellus, der Scipios Einschreiten gegen die Reform gemissbilligt hatte, aber von solchen Bundesgenossen schaudernd sich abwandte und seinen vier Soehnen befahl, die Bahre des grossen Gegners zur Feuerstaette zu tragen. Die Leichenbestattung ward beschleunigt; verhuellten Hauptes ward der Letzte aus dem Geschlecht des Siegers von Zama hinausgetragen, ohne dass jemand zuvor des Toten Antlitz haette sehen duerfen, und die Flammen des Scheiterhaufens verzehrten mit der Huelle des hohen Mannes zugleich die Spuren des Verbrechens. ---------------------------------------------------------- ^1 Hierher gehoert ein Rede contra legem iudiciariam Ti. Gracchi, womit nicht, wie man gesagt hat, ein Gesetz ueber Quaestionengerichte gemeint ist, sondern das Supplementargesetz zu seiner Ackerrogation: ut triumviri iudicarent, qua publicus ager, qua privatus esset (Liv. ep. 28; oben S. 95). ---------------------------------------------------------- Die Geschichte Roms kennt manchen genialeren Mann als Scipio Aemilianus, aber keinen, der an sittlicher Reinheit, an voelliger Abwesenheit des politischen Egoismus, an edelster Vaterlandsliebe ihm gleich kommt; vielleicht auch keinen, dem das Geschick eine tragischere Rolle zugewiesen hat. Des besten Willens und nicht gemeiner Faehigkeiten sich bewusst, war er dazu verurteilt, den Ruin seines Vaterlandes vor seinen Augen sich vollziehen zu sehen und jeden ernstlichen Versuch einer Rettung, in der klaren Einsicht, nur uebel damit aerger zu machen, in sich niederzukaempfen; dazu verurteilt, Untaten wie die des Nasica gutheissen und zugleich das Werk des Ermordeten gegen seine Moerder verteidigen zu muessen. Dennoch durfte er sich sagen, nicht umsonst gelebt zu haben. Er war es, wenigstens ebensosehr wie der Urheber des Sempronischen Gesetzes, dem die roemische Buergerschaft einen Zuwachs von gegen 80000 neuen Bauernhufen verdankte; er war es auch, der diese Domanialteilung hemmte, als sie genuetzt hatte, was sie nuetzen konnte. Dass es an der Zeit war, damit abzubrechen, ward zwar damals auch von wohlmeinenden Maennern bestritten; aber die Tatsache, dass auch Gaius Gracchus auf diese nach dem Gesetz seines Bruders zu verteilenden und unverteilt gebliebenen Besitzungen nicht ernstlich zurueckkam, spricht gar sehr dafuer, dass Scipio im wesentlichen den richtigen Moment traf. Beide Massregeln wurden den Parteien abgezwungen, die erste der Aristokratie, die zweite den Reformfreunden; beide bezahlte ihr Urheber mit seinem Leben. Es war Scipio beschieden, auf manchem Schlachtfeld fuer sein Vaterland zu fechten und unverletzt heimzukehren, um dort den Tod von Moerderhand zu finden; aber er ist in seiner stillen Kammer nicht minder fuer Rom gestorben, als wenn er vor Karthagos Mauern gefallen waere. Die Landaufteilung war zu Ende; die Revolution ging an. Die revolutionaere Partei, die in dem Teilungsamt gleichsam eine konstituierte Vorstandschaft besass, hatte schon bei Scipios Lebzeiten hier und dort mit dem bestehenden Regiment geplaenkelt; namentlich Carbo, eines der ausgezeichnetsten Rednertalente dieser Zeit, hatte als Volkstribun 623 (131) dem Senat nicht wenig zu schaffen gemacht, die geheime Abstimmung in den Buergerschaftsversammlungen durchgesetzt, soweit es nicht bereits frueher geschehen war, und sogar den bezeichnenden Antrag gestellt, den Volkstribunen die Wiederbewerbung um dasselbe Amt fuer das unmittelbar folgende Jahr freizugeben, also das Hindernis, an dem Tiberius Gracchus zunaechst gescheitert war, gesetzlich zu beseitigen. Der Plan war damals durch den Widerstand Scipios vereitelt worden; einige Jahre spaeter, wie es scheint nach dessen Tode, wurde das Gesetz, wenn auch mit beschraenkenden Klauseln, wieder ein- und durchgebracht 2. Die hauptsaechliche Absicht der Partei ging indes auf Reaktivierung des faktisch ausser Taetigkeit gesetzten Teilungsamts: unter den Fuehrern ward der Plan ernstlich besprochen, die Hindernisse, die die italischen Bundesgenossen derselben entgegenstellten, durch Erteilung des Buergerrechts an dieselben zu beseitigen, und die Agitation nahm vorwiegend diese Richtung. Um ihr zu begegnen, liess der Senat 628 (126) durch den Volkstribun Marcus Iunius Pennus die Ausweisung saemtlicher Nichtbuerger aus der Hauptstadt beantragen und trotz des Widerstandes der Demokraten, namentlich des Gaius Gracchus, und der durch diese gehaessige Massregel hervorgerufenen Gaerung in den latinischen Gemeinden ging der Vorschlag durch. Marcus Fulvius Flaccus antwortete im folgenden Jahr (629 125) als Konsul mit dem Antrag, den Buergern der Bundesgemeinden die Gewinnung der roemischen Buergerrechte zu erleichtern und auch denen, die sie nicht gewonnen, gegen Straferkenntnisse die Provokation an die roemischen Komitien einzuraeumen; allein er stand fast allein - Carbo hatte inzwischen die Farbe gewechselt und war jetzt eifriger Aristokrat, Gaius Gracchus abwesend als Quaestor in Sardinien - und scheiterte an dem Widerstand nicht bloss des Senats, sondern auch der Buergerschaft, die der Ausdehnung ihrer Privilegien auf noch weitere Kreise sehr wenig geneigt war. Flaccus verliess Rom, um den Oberbefehl gegen die Kelten zu uebernehmen; auch so durch seine transalpinischen Eroberungen den grossen Plaenen der Demokratie vorarbeitend, zog er zugleich sich damit aus der ueblen Lage heraus, gegen die von ihm selber aufgestifteten Bundesgenossen die Waffen tragen zu muessen. Fregellae, an der Grenze von Latium und Kampanien am Hauptuebergang ueber den Liris inmitten eines grossen und fruchtbaren Gebiets gelegen, damals vielleicht die zweite Stadt Italiens und in den Verhandlungen mit Rom der gewoehnliche Wortfuehrer fuer die saemtlichen latinischen Kolonien, begann infolge der Zurueckweisung des von Flaccus eingebrachten Antrags den Krieg gegen Rom - seit hundertfuenfzig Jahren der erste Fall einer ernstlichen, nicht durch auswaertige Maechte herbeigefuehrten Schilderhebung Italiens gegen die roemische Hegemonie. Indes gelang es diesmal noch, den Brand, ehe er andere bundesgenoessische Gemeinden ergriff, im Keime zu ersticken; nicht durch die Ueberlegenheit der roemischen Waffen, sondern durch den Verrat eines Fregellaners, des Quintus Numitorius Pullus, ward der Praetor Lucius Opimius rasch Meister ueber die empoerte Stadt, die ihr Stadtrecht und ihre Mauern verlor und gleich Capua ein Dorf ward. Auf einem Teil ihres Gebietes ward 630 (124) die Kolonie Fabrateria gegruendet; der Rest und die ehemalige Stadt selbst wurden unter die umliegenden Gemeinden verteilt. Das schnelle und furchtbare Strafgericht schreckte die Bundesgenossenschaft, und endlose Hochverratsprozesse verfolgten nicht bloss die Fregellaner, sondern auch die Fuehrer der Volkspartei in Rom, die begreiflicherweise der Aristokratie als an dieser Insurrektion mitschuldig galten. Inzwischen erschien Gaius Gracchus wieder in Rom. Die Aristokratie hatte den gefuerchteten Mann zuerst in Sardinien festzuhalten gesucht, indem sie die uebliche Abloesung unterliess und sodann, da er ohne hieran sich zu kehren dennoch zurueckkam, ihn als einen der Urheber des Fregellanischen Aufstandes vor Gericht gezogen (629-630 125-124). Allein die Buergerschaft sprach ihn frei, und nun hob auch er den Handschuh auf, bewarb sich um das Volkstribunat und ward in einer ungewoehnlich zahlreich besuchten Wahlversammlung zum Volkstribun auf das Jahr 631 (123) ernannt. Der Krieg war also erklaert. Die demokratische Partei, immer arm an leitenden Kapazitaeten, hatte neun Jahre hindurch notgedrungen so gut wie gefeiert; jetzt war der Waffenstillstand zu Ende und es stand diesmal an ihrer Spitze ein Mann, der redlicher als Carbo und talentvoller als Flaccus in jeder Beziehung zur Fuehrerschaft berufen war. ---------------------------------------------------- 2 Die Restriktion, dass die Kontinuierung nur statthaft sein solle, wenn es an anderen geeigneten Bewerbern fehle (App. civ. 1, 21), war nicht schwer zu umgehen. Das Gesetz selbst scheint nicht den aelteren Ordnungen anzugehoeren (Roemisches Staatsrecht, Bd. 1, 3. Aufl., S. 473), sondern erst von den Gracchanern eingebracht zu sein. ---------------------------------------------------- Gaius Gracchus (601-633 153-121) war sehr verschieden von seinem um neun Jahre aelteren Bruder. Wie dieser war er gemeiner Lust und gemeinem Treiben abgewandt, ein durchgebildeter Mann und ein tapferer Soldat; er hatte vor Numantia unter seinem Schwager und spaeter in Sardinien mit Auszeichnung gefochten. Allein an Talent, Charakter und vor allem an Leidenschaft war er dem Tiberius entschieden ueberlegen. An der Klarheit und Sicherheit, mit welcher der junge Mann sich spaeter in dem Drang der verschiedenartigsten, zur praktischen Durchfuehrung seiner zahlreichen Gesetze erforderlichen Geschaefte zu bewegen wusste, erkannte man die echte staatsmaennische Begabung, wie an der leidenschaftlichen bis zum Tode getreuen Hingebung, mit der seine naeheren Freunde an ihm hingen, die Liebefaehigkeit dieses adligen Gemuetes. Der Energie seines Wollens und Handelns war die durchgemachte Leidensschule, die notgedrungene Zurueckhaltung waehrend der letzten neun Jahre zugute gekommen; nicht mit geminderter, nur mit verdichteter Glut flammte in ihm die tief in die innerste Brust zurueckgedraengte Erbitterung gegen die Partei, die das Vaterland zerruettet und ihm den Bruder ermordet hatte. Durch diese furchtbare Leidenschaft seines Gemuetes ist er der erste Redner geworden, den Rom jemals gehabt hat; ohne sie wuerden wir ihn wahrscheinlich den ersten Staatsmaennern aller Zeiten beizaehlen duerfen. Noch unter den wenigen Truemmern seiner aufgezeichneten Reden sind manche selbst in diesem Zustande von herzerschuetternder Maechtigkeit 3, und wohl begreift man, dass, wer sie hoerte oder auch nur las, fortgerissen ward von dem brausenden Sturm seiner Worte. Dennoch, sosehr er der Rede Meister war, bemeisterte nicht selten ihn selber der Zorn, so dass dem glaenzenden Sprecher die Rede truebe oder stockend floss. Es ist das treue Abbild seines politischen Tuns und Leidens. In Gaius' Wesen ist keine Ader von der Art seines Bruders, von jener etwas sentimentalen und gar sehr kurzsichtigen und unklaren Gutmuetigkeit, die den politischen Gegner mit Bitten und Traenen umstimmen moechte; mit voller Sicherheit betrat er den Weg der Revolution und strebte er nach dem Ziel der Rache. "Auch mir", schrieb ihm seine Mutter, "scheint nichts schoener und herrlicher, als dem Feinde zu vergelten, wofern dies geschehen kann, ohne dass das Vaterland zugrunde geht. Ist aber dies nicht moeglich, da moegen unsere Feinde bestehen und bleiben, was. sie sind, tausendmal lieber, als dass das Vaterland verderbe." Cornelia kannte ihren Sohn; sein Glaubensbekenntnis war eben das Gegenteil. Rache wollte er nehmen an der elenden Regierung, Rache um jeden Preis, mochte auch er selbst, ja das Gemeinwesen darueber zugrunde gehen - die Ahnung, dass das Verhaengnis ihn so sicher ereilen werde wie den Bruder, trieb ihn nur sich zu hasten, gleich dem toedlich Verwundeten, der sich auf den Feind wirft. Die Mutter dachte edler; aber auch den Sohn, diese tiefgereizte, leidenschaftlich erregte, durchaus italienische Natur hat die Nachwelt mehr noch beklagt als getadelt, und sie hat recht daran getan. ------------------------------------------------------- 3 So die bei der Ankuendigung seiner Gesetzvorschlaege gesprochenen Worte: "Wenn ich zu euch redete und von euch begehrte, da ich von edler Herkunft bin und meinen Bruder um euretwillen eingebuesst habe und nun niemand weiter uebrig ist von des Publius Africanus und des Tiberius Gracchus Nachkommen als nur ich und ein Knabe, mich fuer jetzt feiern zu lassen, damit nicht unser Stamm mit der Wurzel ausgerottet werde und ein Sproessling dieses Geschlechts uebrig bleibe: so moechte wohl solches mir von euch bereitwillig zugestanden werden." ------------------------------------------------------ Tiberius Gracchus war mit einer einzelnen Administrativreform vor die Buergerschaft getreten. Was Gaius in einer Reihe gesonderter Vorschlaege einbrachte, war nichts anderes als eine vollstaendig neue Verfassung, als deren erster Grundstein die schon frueher durchgesetzte Neuerung erscheint, dass es dem Volkstribun freistehen solle, sich fuer das folgende Jahr wiederwaehlen zulassen. Wenn hiermit fuer das Volkshaupt die Moeglichkeit einer dauernden und den Inhaber schuetzenden Stellung gewonnen war, so galt es weiter, demselben die materielle Macht zu sichern, das heisst die hauptstaedtische Menge - denn dass auf das nur von Zeit zu Zeit nach der Stadt kommende Landvolk kein Verlass war, hatte sich sattsam gezeigt - mit ihren Interessen fest an den Fuehrer zu knuepfen. Hierzu diente zuvoerderst die Einfuehrung der hauptstaedtischen Getreideverteilung. Schon frueher war das dem Staat aus den Provinzialzehnten zukommende Getreide oftmals zu Schleuderpreisen an die Buergerschaft abgegeben worden. Gracchus verfuegte, dass fortan jedem persoenlich in der Hauptstadt sich meldenden Buerger monatlich eine bestimmte Quantitaet - es scheint 5 Modii (5/6 preuss. Scheffel) -aus den oeffentlichen Magazinen verabfolgt werden solle, der Modius zu 6 1/3 As (2« Groschen) oder noch nicht die Haelfte eines niedrigen Durchschnittspreises; zu welchem Ende durch Anlage der neuen Sempronischen Speicher die oeffentlichen Kornmagazine erweitert wurden. Diese Verteilung, welche folgeweise die ausserhalb der Hauptstadt lebenden Buerger ausschloss und notwendig die ganze Masse des Buergerproletariats nach Rom ziehen musste, sollte das hauptstaedtische Buergerproletariat, das bisher wesentlich von der Aristokratie abgehangen hatte, in die Klientel der Fuehrer der Bewegungspartei bringen und damit dem neuen Herrn des Staats zugleich eine Leibwache und eine feste Majoritaet in den Komitien gewaehren. Zu mehrerer Sicherheit hinsichtlich dieser wurde ferner die in den Zenturiatkomitien noch bestehende Stimmordnung, wonach die fuenf Vermoegensklassen in jedem Bezirk nacheinander ihre Stimmen abgaben, abgeschafft; statt dessen sollten in Zukunft saemtliche Zenturien durcheinander in einer jedesmal durch das Los festzustellenden Reihenfolge stimmen. Wenn diese Bestimmungen wesentlich darauf hinzielten, durch das hauptstaedtische Proletariat dem neuen Staatsoberhaupt die vollstaendige Herrschaft ueber die Hauptstadt und damit ueber den Staat, die freieste Disposition ueber die Maschine der Komitien und die Moeglichkeit zu verschaffen, den Senat und die Beamten noetigenfalls zu terrorisieren, so fasste doch der Gesetzgeber daneben allerdings auch die Heilung der bestehenden sozialen Schaeden mit Ernst und Nachdruck an. Zwar die italische Domaenenfrage war in gewissem Sinne abgetan. Das Ackergesetz des Tiberius und selbst das Teilungsamt bestanden rechtlich noch fort; das von Gaius durchgebrachte Ackergesetz kann nichts neu festgesetzt haben als die Zurueckgabe der verlorenen Gerichtsbarkeit an die Teilherren. Dass hiermit nur das Prinzip gerettet werden sollte und die Ackerverteilung wenn ueberhaupt, doch nur in sehr beschraenktem Umfang wiederaufgenommen ward, zeigt die Buergerliste, die fuer die Jahre 629 (125) und 639 (115) genau dieselbe Kopfzahl ergibt. Unzweifelhaft ging Gaius hier deshalb nicht weiter, weil das von roemischen Buergern in Besitz genommene Domanialland wesentlich bereits verteilt war, die Frage aber wegen der von den Latinern benutzten Domaenen nur in Verbindung mit der sehr schwierigen ueber die Ausdehnung des Buergerrechts wiederaufgenommen werden durfte. Dagegen tat er einen wichtigen Schritt hinaus ueber das Ackergesetz des Tiberius, indem er die Gruendung von Kolonien in Italien, namentlich in Tarent und vor allem in Capua, beantragte, also auch das von Gemeinde wegen verpachtete, bisher von der Aufteilung ausgeschlossene Domanialland zur Verteilung mitheranzog, und zwar nicht zur Verteilung nach dem bisherigen, die Gruendung neuer Gemeinden ausschliessenden Verfahren, sondern nach dem Kolonialsystem. Ohne Zweifel sollten auch diese Kolonien die Revolution, der sie ihre Existenz verdankten, dauernd verteidigen helfen. Bedeutender und folgenreicher noch war es, dass Gaius Gracchus zuerst dazu schritt, das italische Proletariat in den ueberseeischen Gebieten des Staats zu versorgen, indem er an die Staette, wo Karthago gestanden, 6000 vielleicht nicht bloss aus den roemischen Buergern, sondern auch aus den italischen Bundesgenossen erwaehlte Kolonisten sendete und der neuen Stadt Iunonia das Recht einer roemischen Buergerkolonie verlieh. Die Anlage war wichtig, aber wichtiger noch das damit hingestellte Prinzip der ueberseeischen Emigration, womit fuer das italische Proletariat ein bleibender Abzugskanal und in der Tat eine mehr als provisorische Hilfe eroeffnet, freilich aber auch der Grundsatz des bisherigen Staatsrechts aufgegeben ward, Italien als das ausschliesslich regierende, das Provinzialgebiet als das ausschliesslich regierte Land zu betrachten. Zu diesen auf die grosse Frage hinsichtlich des Proletariats unmittelbar bezueglichen Massregeln kam eine Reihe von Verfuegungen, die hervorgingen aus der allgemeinen Tendenz, gegenueber der altvaeterischen Strenge der bestehenden Verfassung gelindere und zeitgemaessere Grundsaetze zur Geltung zu bringen. Hierher gehoeren die Milderungen im Militaerwesen. Hinsichtlich der Laenge der Dienstzeit bestand nach altem Recht keine andere Grenze, als dass kein Buerger vor vollendetem siebzehnten und nach vollendetem sechsundvierzigsten Jahre zum ordentlichen Felddienst pflichtig war. Als sodann infolge der Besetzung Spaniens der Dienst anfing stehend zu werden, scheint zuerst gesetzlich verfuegt zu sein, dass, wer sechs Jahre hintereinander im Felde gestanden, dadurch zunaechst ein Recht erhalte auf den Abschied, wenngleich dieser vor der Wiedereinberufung den Pflichtigen nicht schuetzte; spaeter, vielleicht um den Anfang dieses Jahrhunderts, kam der Satz auf, dass zwanzigjaehriger Dienst zu Fuss oder zehnjaehriger zu Ross ueberhaupt vom weiteren Kriegsdienst befreie 4. Gracchus erneuerte die vermutlich oefter gewaltsam verletzte Vorschrift, keinen Buerger vor dem begonnenen achtzehnten Jahr in das Heer einzustellen, und beschraenkte auch, wie es scheint, die zur vollen Befreiung von der Militaerpflicht erforderliche Zahl von Feldzuegen; ueberdies wurde den Soldaten die Kleidung, deren Betrag ihnen bisher am Solde gekuerzt worden war, fortan vom Staat unentgeltlich geliefert. ----------------------------------------------- 4 So moechte die Angabe Appians (Hisp. 78), dass sechsjaehriger Dienst berechtige, den Abschied zu fordern, auszugleichen sein mit der bekannteren des Polybios (6, 19), ueber welche Marquardt (Handbuch, Bd. 6, S. 381) richtig urteilt. Die Zeit, wo beide Neuerungen aufkamen, laesst sich nicht weiter bestimmen, als dass die erste wahrscheinlich schon im Jahre 603 (K. W. Nitzsch, Die Gracchen, S. 231), die zweite sicher schon zu Polybios' Zeit bestand. Dass Gracchus die Zahl der gesetzlichen Dienstjahre herabsetzte, scheint aus Asconius (Corn. p. 68) zu folgen; vgl. Plut. Tib. Gracch. 16; Dio fr. 83; 7 Bekker. --------------------------------------------- Hierher gehoert ferner die mehrfach in der Gracchischen Gesetzgebung hervortretende Tendenz, die Todesstrafe wo nicht abzuschaffen, doch noch mehr, als es schon geschehen war, zu beschraenken, die zum Teil selbst in der Militaergerichtsbarkeit sich geltend macht. Schon seit Einfuehrung der Republik hatte der Beamte das Recht verloren, ueber den Buerger die Todesstrafe ohne Befragung der Gemeinde zu verhaengen ausser nach Kriegsrecht; wenn dies Provokationsrecht des Buergers bald nach der Gracchenzeit auch im Lager anwendbar und das Recht des Feldherrn, Todesstrafen zu vollstrecken, auf Bundesgenossen und Untertanen beschraenkt erscheint, so ist wahrscheinlich die Quelle hiervon zu suchen in dem Provokationsgesetz des Gaius Gracchus. Aber auch das Recht der Gemeinde, die Todesstrafe zu verhaengen oder vielmehr zu bestaetigen, ward mittelbar, aber wesentlich dadurch beschraenkt, dass Gracchus diejenigen gemeinen Verbrechen, die am haeufigsten zu Todesurteilen Veranlassung gaben, Giftmischerei und ueberhaupt Mord, der Buergerschaft entzog und an staendige Kommissionsgerichte ueberwies, welche nicht wie die Volksgerichte durch Einschreiten eines Tribuns gesprengt werden konnten und von denen nicht bloss keine Appellation an die Gemeinde ging, sondern deren Wahrsprueche auch so wenig wie die der althergebrachten Zivilgeschworenen der Kassation durch die Gemeinde unterlagen. Bei den Buergerschaftsgerichten war es, namentlich bei den eigentlich politischen Prozessen, zwar auch laengst Regel, dass der Angeklagte auf freiem Fuss prozessiert und ihm gestattet ward, durch Aufgebung seines Buergerrechts wenigstens Leben und Freiheit zu retten; denn die Vermoegensstrafe so wie die Zivilverurteilung konnten auch den Exilierten noch treffen. Allein vorgaengige Verhaftung und vollstaendige Exekution blieben hier wenigstens rechtlich moeglich und wurden selbst gegen Vornehme noch zuweilen vollzogen, wie zum Beispiel Lucius Hostilius Tubulus, Praetor 612 (142), der wegen eines schweren Verbrechens auf den Tod angeklagt war, unter Verweigerung des Exilrechts festgenommen und hingerichtet ward. Dagegen die aus dem Zivilprozess hervorgegangenen Kommissionsgerichte konnten wahrscheinlich von Haus aus Freiheit und Leben des Buergers nicht antasten und hoechstens auf Verbannung erkennen - diese, bisher eine dem schuldig befundenen Mann gestattete Strafmilderung, ward nun zuerst zur foermlichen Strafe. Auch dieses unfreiwillige Exil liess gleich dem freiwilligen dem Verbannten das Vermoegen, soweit es nicht zur Befriedigung der Ersatzforderungen und in Geldbussen daraufging. Im Schuldwesen endlich hat Gaius Gracchus zwar nichts geneuert; doch behaupten sehr achtbare Zeugen, dass er den verschuldeten Leuten auf Minderung oder Erlass der Forderungen Hoffnung gemacht habe, was, wenn es richtig ist, gleichfalls diesen radikal populaeren Massregeln beizuzaehlen ist. Waehrend Gracchus also sich lehnte auf die Menge, die von ihm eine materielle Verbesserung ihrer Lage teils erwartete, teils empfing, arbeitete er mit gleicher Energie an dem Ruin der Aristokratie. Wohl erkennend, wie unsicher jede bloss auf das Proletariat gebaute Herrschaft des Staatsoberhauptes ist, war er vor allem darauf bedacht, die Aristokratie zu spalten und einen Teil derselben in sein Interesse zu ziehen. Die Elemente einer solchen Spaltung waren vorhanden. Die Aristokratie der Reichen, die sich wie ein Mann gegen Tiberius Gracchus erhoben hatte, bestand in der Tat aus zwei wesentlich ungleichen Massen, die man einigermassen der Lords- und der Cityaristokratie Englands vergleichen kann. Die eine umfasste den tatsaechlich geschlossenen Kreis der regierenden senatorischen Familien, die der unmittelbaren Spekulation sich fernhielten und ihre ungeheuren Kapitalien teils in Grundbesitz anlegten, teils als stille Gesellschafter bei den grossen Assoziationen verwerteten. Den Kern der zweiten Klasse bildeten die Spekulanten, welche als Geschaeftsfuehrer dieser Gesellschaften oder auf eigene Hand die Gross- und Geldgeschaefte im ganzen Umfang der roemischen Hegemonie betrieben. Es ist schon dargestellt worden, wie die letztere Klasse namentlich im Laufe des sechsten Jahrhunderts allmaehlich der senatorischen Aristokratie an die Seite trat und, wie die gesetzliche Ausschliessung der Senatoren von dem kaufmaennischen Betrieb durch den von dem Vorlaeufer der Gracchen Gaius Flaminius veranlassten Claudischen Volksschluss, eine aeussere Scheidewand zwischen den Senatoren und den Kauf- und Geldleuten zog. In der gegenwaertigen Epoche beginnt die kaufmaennische Aristokratie unter dem Namen der "Ritterschaft" einen entscheidenden Einfluss auch in politischen Angelegenheiten zu ueben. Diese Bezeichnung, die urspruenglich nur der diensttuenden Buergerreiterei zukam, uebertrug sich allmaehlich, wenigstens im gewoehnlichen Sprachgebrauch, auf alle diejenigen, die als Besitzer eines Vermoegens von mindestens 400000 Sesterzen zum Rossdienst im allgemeinen pflichtig waren, und begriff also die gesamte senatorische und nichtsenatorische vornehme roemische Gesellschaft. Nachdem indes nicht lange vor Gaius Gracchus die Inkompatibilitaet des Sitzes in der Kurie und des Reiterdienstes gesetzlich festgestellt und die Senatoren also aus den Ritterfaehigen ausgeschieden waren, konnte der Ritterstand, im grossen und ganzen genommen, betrachtet werden als im Gegensatz zum Senat die Spekulantenaristokratie vertretend, obwohl die nicht in den Senat eingetretenen, namentlich also die juengeren Glieder der senatorischen Familien nicht aufhoerten, als Ritter zu dienen und also zu heissen, ja die eigentliche Buergerreiterei, das heisst die achtzehn Ritterzenturien, infolge ihrer Zusammensetzung durch die Zensoren, fortfuhren, vorwiegend aus der jungen senatorischen Aristokratie sich zu ergaenzen. Dieser Stand der Ritter, das heisst wesentlich der vermoegenden Kaufleute, beruehrte vielfaeltig sich unsanft mit dem regierenden Senat. Es war eine natuerliche Antipathie zwischen den vornehmen Adligen und den Maennern, denen mit dem Gelde der Rang gekommen war. Die regierenden Herren, vor allem die besseren von ihnen, standen der Spekulation ebenso fern, wie die politischen Fragen und Koteriefehden den Maennern der materiellen Interessen gleichgueltig waren. Jene und diese waren namentlich in den Provinzen schon oefter hart zusammengestossen; denn wenn auch im allgemeinen die Provinzialen weit mehr Grund hatten, sich ueber die Parteilichkeit der roemischen Beamten zu beschweren als die roemischen Kapitalisten, so liessen doch die regierenden Herren vom Senat sich nicht dazu herbei, den Begehrlichkeiten und Unrechtfertigkeiten der Geldmaenner auf Kosten der Untertanen so durchaus und unbedingt die Hand zu leihen, wie es von jenen begehrt ward. Trotz der Eintracht gegen einen gemeinschaftlichen Feind, wie Tiberius Gracchus gewesen war, klaffte zwischen der Adels- und Geldaristokratie ein tief gehender Riss; und geschickter als sein Bruder erweiterte ihn Gaius, bis das Buendnis gesprengt war und die Kaufmannschaft auf seiner Seite stand. Dass die aeusseren Vorrechte, durch die spaeterhin die Maenner von Ritterzensus von der uebrigen Menge sich unterschieden - der goldene Fingerreif statt des gewoehnlichen eisernen oder kupfernen und der abgesonderte und bessere Platz bei den Buergerfesten -, der Ritterschaft zuerst von Gaius Gracchus verliehen worden sind, ist nicht gewiss, aber nicht unwahrscheinlich. Denn aufgekommen sind sie auf jeden Fall um diese Zeit, und wie die Erstreckung dieser bisher im wesentlichen senatorischen Privilegien auf den von ihm emporgehobenen Ritterstand ganz in Gracchus' Art ist, so war es auch recht eigentlich sein Zweck, der Ritterschaft den Stempel eines zwischen der senatorischen Aristokratie und der gemeinen Menge in der Mitte stehenden, ebenfalls geschlossenen und privilegierten Standes aufzudruecken; und ebendies haben jene Standesabzeichen, wie gering sie an sich auch waren und wie viele Ritterfaehige auch ihrer sich nicht bedienen mochten, mehr gefoerdert als manche an sich weit wichtigere Verordnung. Indes die Partei der materiellen. Interessen, wenn sie dergleichen Ehren auch keineswegs verschmaeht, ist doch dafuer allein nicht zu haben. Gracchus erkannte es wohl, dass sie zwar dem Meistbietenden von Rechts wegen zufaellt, aber es auch eines hohen und reellen Gebotes bedurfte; und so bot er ihr die asiatischen Gefaelle und die Geschworenengerichte. Das System der roemischen Finanzverwaltung, sowohl die indirekten Steuern wie auch die Domanialgefaelle durch Mittelsmaenner zu erheben, gewaehrte an sich schon dem roemischen Kapitalistenstand auf Kosten der Steuerpflichtigen die ausgedehntesten Vorteile. Die direkten Abgaben indes bestanden entweder, wie in den meisten Aemtern, in festen, von den Gemeinden zu entrichtenden Geldsummen, was die Dazwischenkunft roemischer Kapitalisten von selber ausschloss, oder, wie in Sizilien und Sardinien, in einem Bodenzehnten, dessen Erhebung fuer jede einzelne Gemeinde in den Provinzen selbst verpachtet ward und wobei also regelmaessig die vermoegenden Provinzialen, und sehr haeufig die zehntpflichtigen Gemeinden selbst, den Zehnten ihrer Distrikte pachteten und dadurch die gefaehrlichen roemischen Mittelsmaenner von sich abwehrten. Als sechs Jahre zuvor die Provinz Asia an die Roemer gefallen war, hatte der Senat sie im wesentlichen nach dem ersten System einrichten lassen. Gaius Gracchus 5 stiess diese Verfuegung durch einen Volksschluss um und belastete nicht bloss die bis dahin fast steuerfreie Provinz mit den ausgedehntesten indirekten und direkten Abgaben, namentlich dem Bodenzehnten, sondern er verfuegte auch, dass diese Hebungen fuer die gesamte Provinz und in Rom verpachtet werden sollten - eine Bestimmung, die die Beteiligung der Provinzialen tatsaechlich ausschloss und die in der Mittelsmaennerschaft fuer Zehnten, Hutgeld und Zoelle der Provinz Asia eine Kapitalistenassoziation von kolossaler Ausdehnung ins Leben rief. Charakteristisch fuer Gracchus' Bestreben, den Kapitalistenstand vom Senat unabhaengig zu machen, ist dabei noch die Bestimmung, dass der voellige oder teilweise Erlass der Pachtsumme nicht mehr, wie bisher, vom Senat nach Ermessen bewilligt werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich eintreten solle. Wenn hier dem Kaufmannsstand eine Goldgrube eroeffnet und in den Mitgliedern der neuen Gesellschaft ein selbst der Regierung imponierender Kern der hohen Finanz, ein "Senat der Kaufmannschaft" konstituiert ward, so ward denselben zugleich in den Geschworenengerichten eine bestimmte oeffentliche Taetigkeit zugewiesen. Das Gebiet des Kriminalprozesses, der von Rechts wegen vor die Buergerschaft gehoerte, war bei den Roemern von Haus aus sehr eng und ward, wie bemerkt, durch Gracchus noch weiter verengt; die meisten Prozesse, sowohl die wegen gemeiner Verbrechen als auch die Zivilsachen, wurden entweder von Einzelgeschworenen oder von teils stehenden, teils ausserordentlichen Kommissionen entschieden. Bisher waren jene und diese ausschliesslich aus dem Senat genommen worden; Gracchus ueberwies sowohl in den eigentlichen Zivilprozessen wie bei den staendigen und nichtstaendigen Kommissionen die Geschworenenfunktionen an den Ritterstand, indem er die Geschworenenlisten nach Analogie der Ritterzenturien aus den saemtlichen ritterfaehigen Individuen jaehrlich neu formieren liess und die Senatoren geradezu, die jungen Maenner der senatorischen Familien durch Festsetzung einer gewissen Altersgrenze von den Gerichten ausschloss 6. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Geschworenenwahl vorwiegend auf dieselben Maenner gelenkt ward, die in den grossen kaufmaennischen Assoziationen namentlich der asiatischen und sonstigen Steuerpaechter die erste Rolle spielten, eben weil diese ein sehr nahes eigenes Interesse daran hatten, in den Gerichten zu sitzen; und fielen also die Geschworenenliste und die Publikanensozietaeten in ihren Spitzen zusammen, so begreift man um so mehr die Bedeutung des also konstituierten Gegensenats. Die wesentliche Folge hiervon war, dass, waehrend bisher es nur zwei Gewalten im Staate gegeben hatte, die Regierung als verwaltende und kontrollierende, die Buergerschaft als legislative Behoerde, die Gerichte aber zwischen beiden geteilt waren, jetzt die Geldaristokratie nicht bloss auf der soliden Basis der materiellen Interessen als festgeschlossene und privilegierte Klasse sich zusammenfand, sondern auch als richtende und kontrollierende Gewalt in den Staat eintrat und der regierenden Aristokratie sich fast ebenbuertig zur Seite stellte. All die alten Antipathien der Kaufleute gegen den Adel mussten fortan in den Wahrspruechen der Geschworenen einen nur zu praktischen Ausdruck finden; vor allen Dingen in den Rechenschaftsgerichten der Provinzialstatthalter hatte der Senator nicht mehr wie bisher von seinesgleichen, sondern von Grosshaendlern und Bankiers die Entscheidung zu erwarten ueber seine buergerliche Existenz. Die Fehden zwischen den roemischen Kapitalisten und den roemischen Statthaltern verpflanzten sich aus der Provinzialverwaltung auf den bedenklichen Boden der Rechenschaftsprozesse. Die Aristokratie der Reichen war nicht bloss gespalten, sondern es war auch dafuer gesorgt, dass der Zwist immer neue Nahrung und leichten Ausdruck fand. ----------------------------------------------------- 5 Dass er und nicht Tiberius der Urheber dieses Gesetzes ist, zeigt jetzt Fronto in den Briefen an Verus z.A. Vgl. Gracchus bei Gell. 11, 10; Cic. rep. 3, 29 und Verr. 3, 6, 12; Vell. 2. 6. 6 Die zunaechst durch diese Veraenderung des Richterpersonals veranlasste neue Gerichtsordnung fuer die staendige Kommission wegen Erpressungen besitzen wir noch zum grossen Teil: sie ist bekannt unter dem Namen des Servilischen oder vielmehr Acilischen Repetundengesetzes. ------------------------------------------------- Mit den also bereiteten Waffen, dem Proletariat und dem Kaufmannsstand, ging Gracchus an sein Hauptwerk, an den Sturz der regierenden Aristokratie. Den Senat stuerzen hiess einerseits durch gesetzliche Neuerungen eine wesentliche Kompetenz ihm entziehen, andererseits durch Massregeln mehr persoenlicher und transitorischer Art die bestehende Aristokratie zugrunde richten. Gracchus hat beides getan. Vor allem die Verwaltung hatte bisher dem Senat ausschliesslich zugestanden; Gracchus nahm sie ihm ab, indem er teils die wichtigsten Administrativfragen durch Komitialgesetze, das heisst tatsaechlich durch tribunizische Machtsprueche entschied, teils in den laufenden Angelegenheiten den Senat moeglichst beschraenkte, teils selbst in der umfassendsten Weise die Geschaefte an sich zog. Die Massregeln der ersten Gattung sind schon erwaehnt: der neue Herr des Staats disponierte, ohne den Senat zu fragen, ueber die Staatskasse, indem er durch die Getreideverteilung den oeffentlichen Finanzen eine dauernde und drueckende Last aufbuerdete, ueber die Domaenen, indem er Kolonien nicht wie bisher nach Senats- und Volks-, sondern allein nach Volksschluss aussandte, ueber die Provinzialverwaltung, indem er die vom Senat der Provinz Asia gegebene Steuerverfassung durch ein Volksgesetz umstiess und eine durchaus andere an deren Stelle setzte. Eines der wichtigsten unter den laufenden Geschaeften des Senats, die willkuerliche Feststellung der jedesmaligen Kompetenz der beiden Konsuln, wurde ihm zwar nicht entzogen, aber der bisher dabei geuebte indirekte Druck auf die hoechsten Beamten dadurch beschraenkt, dass der Senat angewiesen ward, diese Kompetenzen festzustellen, bevor die betreffenden Konsuln gewaehlt seien. Mit beispielloser Taetigkeit endlich konzentrierte Gaius die verschiedenartigsten und verwickeltsten Regierungsgeschaefte in seiner Person: Er selbst ueberwachte die Getreideverteilung, erlas die Geschworenen, gruendete trotz des gesetzlich an die Stadt ihn fesselnden Amtes persoenlich die Kolonien, regulierte das Wegewesen und schloss die Bauvertraege ab, leitete die Senatsverhandlungen, bestimmte die Konsulwahlen - kurz er gewoehnte das Volk daran, dass in allen Dingen ein Mann der erste sei, und verdunkelte die schlaffe und lahme Verwaltung des senatorischen Kollegiums durch sein kraeftiges und gewandtes persoenliches Regiment. Noch energischer als in die Verwaltung griff Gracchus ein in die senatorische Gerichtsallmacht. Dass er die Senatoren als Geschworene beseitigte, ward schon gesagt; dasselbe geschah mit der Jurisdiktion, die der Senat als oberste Verwaltungsbehoerde sich in Ausnahmefaellen gestattete. Bei scharfer Strafe untersagte er, wie es scheint in dem erneuerten Provokationsgesetz 7, die Niedersetzung ausserordentlicher Hochverratskommissionen durch Senatsbeschluss, wie diejenige gewesen war, welche nach seines Bruders Ermordung ueber dessen Anhaenger zu Gericht gesessen hatte. Die Summe dieser Massregeln ist, dass der Senat die Kontrolle ganz verlor und von der Verwaltung nur behielt, was das Staatshaupt ihm zu lassen fuer gut befand. Indes diese konstitutiven Massregeln genuegten nicht; auch der gegenwaertig regierenden Aristokratie wurde unmittelbar zu Leibe gegangen. Ein blosser Akt der Rache war es, dass dem zuletzt erwaehnten Gesetz rueckwirkende Kraft beigelegt und dadurch derjenige Aristokrat, den nach Nasicas inzwischen erfolgtem Tode der Hass der Demokraten hauptsaechlich traf, Publius Popillius, genoetigt ward, das Land zu meiden. Merkwuerdigerweise ging dieser Antrag nur mit achtzehn gegen siebzehn Stimmen in der Bezirksversammlung durch - ein Zeichen, was wenigstens in Fragen persoenlichen Interesses noch der Einfluss der Aristokratie bei der Menge vermochte. Ein aehnliches, aber weit minder zu rechtfertigendes Dekret, den gegen Marcus Octavius gerichteten Antrag, dass, wer durch Volksschluss sein Amt verloren habe, auf immer unfaehig sein solle, einen oeffentlichen Posten zu bekleiden, nahm Gaius zurueck auf Bitten seiner Mutter und ersparte sich damit die Schande, durch die Legalisierung einer notorischen Verfassungsverletzung das Recht offen zu verhoehnen und an einem Ehrenmann, der kein bitteres Wort gegen Tiberius gesprochen und nur der Verfassung und seiner Pflicht, wie er sie verstand, gemaess gehandelt hatte, niedrige Rache zu nehmen. Aber von ganz anderer Wichtigkeit als diese Massregeln war Gaius' freilich wohl schwerlich zur Ausfuehrung gelangter Plan, den Senat durch 300 neue Mitglieder, das heisst ungefaehr ebenso viele als er bisher hatte, zu verstaerken und diese aus dem Ritterstand durch Komitien waehlen zu lassen - eine Pairskreierung im umfassendsten Stil, die den Senat in die vollstaendigste Abhaengigkeit von dem Staatsoberhaupt gebracht haben wuerde. ------------------------------------------------ 7 Dies und das Gesetz ne quis iudicio circumveniatur duerften identisch sein. ------------------------------------------------ Dies ist die Staatsverfassung, welche Gaius Gracchus entworfen und waehrend der beiden Jahre seines Volkstribunats (631, 632 123, 122) in ihren wesentlichsten Punkten durchgefuehrt hat, soweit wir sehen, ohne auf irgendeinen nennenswerten Widerstand zu stossen und ohne zur Erreichung seiner Zwecke Gewalt anwenden zu muessen. Die Reihenfolge, in der die Massregeln durchgebracht sind, laesst in der zerruetteten Ueberlieferung sich nicht mehr erkennen, und auf manche naheliegende Frage muessen wir die Antwort schuldig bleiben; es scheint indes nicht, dass uns mit dem Fehlenden sehr wesentliche Momente entgangen sind, da ueber die Hauptsachen vollkommen sichere Kunde vorliegt und Gaius keineswegs wie sein Bruder durch den Strom der Ereignisse weiter und weiter gedraengt ward, sondern offenbar einen wohl ueberlegten, umfassenden Plan in einer Reihe von Spezialgesetzen im wesentlichen vollstaendig realisierte. Dass nun Gaius Gracchus keineswegs, wie viele gutmuetige Leute in alter und neuer Zeit gemeint haben, die roemische Republik auf neue demokratische Basen stellen, sondern vielmehr sie abschaffen und in der Form eines durch stehende Wiederwahl lebenslaenglich und durch unbedingte Beherrschung der formell souveraenen Komitien absolut gemachten Amtes, eines unumschraenkten Volkstribunats auf Lebenszeit, anstatt der Republik die Tyrannis, das heisst nach heutigem Sprachgebrauch die nicht feudalistische und nicht theokratische, die napoleonisch absolute Monarchie einfuehren wollte, das offenbart die Sempronische Verfassung selbst mit voller Deutlichkeit einem jeden, der Augen hat und haben will. In der Tat, wenn Gracchus, wie seine Worte deutlich und deutlicher seine Werke es sagen, den Sturz des Senatsregiments bezweckte, was blieb in einem Gemeinwesen, das ueber die Urversammlungen hinaus und fuer das der Parlamentarismus nicht vorhanden war, nach dem Sturz des aristokratischen Regiments fuer eine andere politische Ordnung moeglich als die Tyrannis? Traeumer, wie sein Vorgaenger einer war, und Schwindler, wie sie die Folgezeit herauffuehrte, mochten dies in Abrede stellen; Gaius Gracchus aber war ein Staatsmann, und wenn auch die Formulierung, die der grosse Mann fuer sein grosses Werk bei sich selber aufstellte, uns nicht ueberliefert und in sehr verschiedener Weise denkbar ist, so wusste er doch unzweifelhaft, was er tat. Sowenig die beabsichtigte Usurpation der monarchischen Gewalt sich verkennen laesst, so wenig wird, wer die Verhaeltnisse uebersieht, den Gracchus deswegen tadeln. Eine absolute Monarchie ist ein grosses Unglueck fuer die Nation, aber ein minderes als eine absolute Oligarchie; und wer der Nation statt des groesseren das kleinere Leiden auferlegt, den darf die Geschichte nicht schelten, am wenigsten eine so leidenschaftlich ernste und allem Gemeinen so fernstehende Natur wie Gaius Gracchus. Allein nichtsdestoweniger darf sie es nicht verschweigen, dass durch die ganze Gesetzgebung desselben eine Zwiespaeltigkeit verderblichster Art geht, indem sie einerseits das gemeine Beste bezweckt, andererseits den persoenlichen Zwecken, ja der persoenlichen Rache des Herrschers dient. Gracchus war ernstlich bemueht, fuer die sozialen Schaeden eine Abhilfe zu finden und dem einreissenden Pauperismus zu steuern; dennoch zog er zugleich durch seine Getreideverteilungen, die fuer alles arbeitsscheue hungernde Buergergesindel eine Praemie werden sollten und wurden, ein hauptstaedtisches Gassenproletariat der schlimmsten Art absichtlich gross. Gracchus tadelte mit den bittersten Worten die Feilheit des Senats und deckte namentlich den skandaloesen Schacher, den Manius Aquillius mit den kleinasiatischen Provinzen getrieben, mit schonungsloser und gerechter Strenge auf 8. Aber es war desselben Mannes Werk, dass der souveraene Poebel der Hauptstadt fuer seine Regierungssorgen sich on der Untertanenschaft alimentieren liess. Gracchus missbilligte lebhaft die schaendliche Auspluenderung der Provinzen und veranlasste nicht bloss, dass in einzelnen Faellen mit heilsamer Strenge eingeschritten ward, sondern auch die Abschaffung der durchaus unzureichenden senatorischen Gerichte, vor denen selbst Scipio Aemilianus, um die entschiedensten Frevler zur Strafe zu ziehen, sein ganzes Ansehen vergeblich eingesetzt hatte. Dennoch ueberlieferte er zugleich durch die Einfuehrung der Kaufmannsgerichte die Provinzialen mit gebundenen Haenden der Partei der materiellen Interessen und damit einer noch ruecksichtsloseren Despotie, als die aristokratische gewesen war, und fuehrte in Asia eine Besteuerung ein, gegen welche selbst die nach karthagischem Muster in Sizilien geltende Steuerverfassung gelind und menschlich heissen konnte - beides, weil er teils der Partei der Geldmaenner, teils fuer seine Getreideverteilungen und die sonstigen den Finanzen neu aufgebuerdeten Lasten neuer und umfassender Hilfsquellen bedurfte. Gracchus wollte ohne Zweifel eine feste Verwaltung und eine geordnete Rechtspflege, wie zahlreiche durchaus zweckmaessige Anordnungen bezeugen; dennoch beruht sein neues Verwaltungssystem auf einer fortlaufenden Reihe einzelner, nur formell legalisierter Usurpationen; dennoch zog er das Gerichtswesen, das jeder geordnete Staat, soweit irgend moeglich, zwar nicht ueber die politischen Parteien, aber doch ausserhalb derselben zu stellen bemueht sein wird, absichtlich mitten in den Strudel der Revolution. Allerdings faellt die Schuld dieser Zwiespaeltigkeit in Gaius Gracchus' Tendenzen zu einem sehr grossen Teil mehr auf die Stellung als auf die Person. Gleich hier an der Schwelle der Tyrannis entwickelt sich das verhaengnisvolle sittlich-politische Dilemma, dass derselbe Mann zugleich, man moechte sagen, als Raeuberhauptmann sich behaupten und als der erste Buerger den Staat leiten soll; ein Dilemma, dem auch Perikles, Caesar, Napoleon bedenkliche Opfer haben bringen muessen. Indes ganz laesst sich Gaius Gracchus' Verfahren aus dieser Notwendigkeit nicht erklaeren; es wirkt daneben in ihm die verzehrende Leidenschaft, die gluehende Rache, die, den eigenen Untergang voraussehend, den Feuerbrand schleudert in das Haus des Feindes. Er selber hat es ausgesprochen, wie er ueber seine Geschworenenordnung und aehnliche auf die Spaltung der Aristokratie abzweckende Massregeln dachte; Dolche nannte er sie, die er auf den Markt geworfen, damit die Buerger - die vornehmen, versteht sich - mit ihnen sich untereinander zerfleischen moechten. Er war ein politischer Brandstifter; nicht bloss die hundertjaehrige Revolution, die von ihm datiert, ist, soweit sie eines Menschen Werk ist, das Werk des Gaius Gracchus, sondern vor allem ist er der wahre Stifter jenes entsetzlichen, von oben herab beschmeichelten und besoldeten hauptstaedtischen Proletariats, das durch seine aus den Getreidespenden von selber folgende Vereinigung in der Hauptstadt teils vollstaendig demoralisiert, teils seiner Macht sich bewusst ward und mit seinen bald pinselhaften, bald buebischen Anspruechen und seiner Fratze von Volkssouveraenitaet ein halbes Jahrtausend hindurch wie ein Alp auf dem roemischen Gemeinwesen lastend nur mit diesem zugleich unterging. Und doch - dieser groesste der politischen Verbrecher ist auch wieder der Regenerator seines Landes. Es ist kaum ein konstruktiver Gedanke in der roemischen Monarchie, der nicht zurueckreichte bis auf Gaius Gracchus. Von ihm ruehrt der wohl in gewissem Sinne im Wesen des althergebrachten Kriegsrechts begruendete, aber in dieser Ausdehnung und in dieser praktischen Anwendung doch dem aelteren Staatsrecht fremde Satz her, dass aller Grund und Boden der untertaenigen Gemeinden als Privateigentum des Staats anzusehen sei - ein Satz, der zunaechst benutzt ward, um dem Staat das Recht zu vindizieren, diesen Boden beliebig zu besteuern, wie es in Asien, oder auch zur Anlegung von Kolonien zu verwenden, wie es in Afrika geschah, und der spaeterhin ein fundamentaler Rechtssatz der Kaiserzeit ward. Von ihm ruehrt die Taktik der Demagogen und Tyrannen her, auf die materiellen Interessen sich stuetzend die regierende Aristokratie zu sprengen, ueberhaupt aber durch eine strenge und zweckmaessige Administration anstatt des bisherigen Missregiments die Verfassungsaenderung nachtraeglich zu legitimieren. Auf ihn gehen vor allem zurueck die Anfaenge einer Ausgleichung zwischen Rom und den Provinzen, wie sie die Herstellung der Monarchie unvermeidlich mit sich bringen musste; der Versuch, das durch die italische Rivalitaet zerstoerte Karthago wiederaufzubauen und ueberhaupt der italischen Emigration den Weg in die Provinzen zu eroeffnen, ist das erste Glied in der langen Kette dieser folgen- und segensreichen Entwicklung. Es sind in diesem seltenen Mann und in dieser wunderbaren politischen Konstellation Recht und Schuld, Glueck und Unglueck so ineinander verschlungen, dass es hier sich wohl ziemen mag, was der Geschichte nur selten ziemt, mit dem Urteil zu verstummen. ------------------------------------------- 8 Auf diesen Handel um den Besitz von Phrygien, welches nach der Einziehung des Attalischen Reiches von Manius Aquillius den Koenigen von Bithynien und von Pontos zu Kauf geboten und von dem letzteren durch Mehrgebot erstanden ward, bezieht sich ein noch vorhandenes laengeres Redebruchstueck des Gracchus. Er bemerkt darin, dass von den Senatoren keiner umsonst sich um die oeffentlichen Angelegenheiten bekuemmere, und fuegt hinzu: in Beziehung auf das in Rede stehende Gesetz (ueber die Verleihung Phrygiens an Koenig Mithradates) teile der Senat sich in drei Klassen: solcher, die dafuer seien, solcher, die dagegen seien, und solcher, die stillschwiegen - die ersten seien bestochen von Koenig Mithradates, die zweiten von Koenig Nikomedes, die dritten aber seien die feinsten, denn diese liessen sich von den Gesandten beider Koenige bezahlen und jede Partei glauben, dass in ihrem Interesse geschwiegen werde. -------------------------------------------------------- Als Gracchus die von ihm entworfene neue Staatsverfassung wesentlich vollendet hatte, legte er Hand an ein zweites und schwierigeres Werk. Noch schwankte die Frage hinsichtlich der italischen Bundesgenossen. Wie die Fuehrer der demokratischen Partei darueber dachten, hatte sich sattsam gezeigt; sie wuenschten natuerlich die moeglichste Ausdehnung des roemischen Buergerrechts, nicht bloss, um die von den Latinern okkupierten Domaenen zur Verteilung bringen zu koennen, sondern vor allem, um mit der ungeheuren Masse der Neubuerger ihre Klientel zu verstaerken, um die Komitialmaschine durch immer weitere Ausdehnung der berechtigten Waehlerschaft immer vollstaendiger in ihre Gewalt zu bringen, ueberhaupt um einen Unterschied zu beseitigen, der mit dem Sturz der republikanischen Verfassung ohnehin jede ernstliche Bedeutung verlor. Allein hier stiessen sie auf Widerstand bei ihrer eigenen Partei und vornehmlich bei derjenigen Bande, die sonst bereitwillig zu allem, was sie verstand und nicht verstand, ihr souveraenes Ja gab; aus dem einfachen Grunde, dass diesen Leuten das roemische Buergerrecht sozusagen wie eine Aktie erschien, die ihnen Anspruch gab auf allerlei sehr handgreifliche direkte und indirekte Gewinnanteile, sie also ganz und gar keine Lust hatten, die Zahl der Aktionaere zu vermehren. Die Verwerfung des Fulvischen Gesetzes im Jahre 629 (125) und der daraus entsprungene Aufstand der Fregellaner waren warnende Zeichen sowohl, der eigensinnigen Beharrlichkeit der die Komitien beherrschenden Fraktion der Buergerschaft als auch des ungeduldigen Draengens der Bundesgenossen. Gegen das Ende seines zweiten Tribunats (632 122) wagte Gracchus, wahrscheinlich durch uebernommene Verpflichtungen gegen die Bundesgenossen gedraengt, einen zweiten Versuch; in Gemeinschaft mit Marcus Flaccus, der, obwohl Konsular, um das frueher von ihm ohne Erfolg beantragte Gesetz jetzt durchzubringen, wiederum das Volkstribunat uebernommen hatte, stellte er den Antrag, den Latinern das volle Buerger-, den uebrigen italischen Bundesgenossen das bisherige Recht der Latiner zu gewaehren. Allein der Antrag stiess auf die vereinigte Opposition des Senats und des hauptstaedtischen Poebels; welcher Art diese Koalition war und wie sie focht, zeigt scharf und bestimmt ein aus der Rede, die der Konsul Gaius Fannius vor der Buergerschaft gegen den Antrag hielt, zufaellig erhaltenes Bruchstueck. "So meint ihr also", sprach der Optimat, "wenn ihr den Latinern das Buergerrecht erteilt, eben wie ihr jetzt dort vor mir steht, auch kuenftig in der Buergerversammlung oder bei den Spielen und Volkslustbarkeiten Platz finden zu koennen? Glaubt ihr nicht vielmehr, dass jene Leute jeden Fleck besetzen werden?" Bei der Buergerschaft des fuenften Jahrhunderts, die an einem Tage allen Sabinern das Buergerrecht verlieh, haette ein solcher Redner wohl moegen ausgezischt werden: die des siebenten fand seine Gruende ungemein einleuchtend und den von Gracchus ihr gebotenen Preis der Assignation der latinischen Domaenen weitaus zu niedrig. Schon dass der Senat es durchsetzte, die saemtlichen Nichtbuerger vor dem entscheidenden Abstimmungstag aus der Stadt weisen zu duerfen, zeigte das Schicksal, das dem Antrag selbst bevorstand. Als dann vor der Abstimmung ein Kollege des Gracchus, Livius Drusus, gegen das Gesetz einschritt, nahm das Volk dieses Veto in einer Weise auf, dass Gracchus nicht wagen konnte, weiterzugehen oder gar dem Drusus das Schicksal des Marcus Octavius zu bereiten. Es war, wie es scheint, dieser Erfolg, der dem Senat den Mut gab, den Sturz des siegreichen Demagogen zu versuchen. Die Angriffsmittel waren wesentlich dieselben, mit denen frueher Gracchus selbst operiert hatte. Gracchus' Macht ruhte auf der Kaufmannschaft und dem Proletariat, zunaechst auf dem letzteren, das in diesem Kampf, in welchem militaerischer Rueckhalt beiderseits nicht vorhanden war, gleichsam die Rolle der Armee spielte. Es war einleuchtend, dass der Senat weder der Kaufmannschaft noch dem Proletariat ihre neuen Rechte abzuzwingen maechtig genug war; jeder Versuch, die Getreidegesetze oder die neue Geschworenenordnung anzugreifen, haette, in etwas plumperer oder etwas zivilisierterer Form, zu einem Strassenkrawall gefuehrt, dem der Senat voellig wehrlos gegenueberstand. Allein es war nicht minder einleuchtend, dass Gracchus selbst und diese Kaufleute und Proletarier einzig zusammengehalten wurden durch den gegenseitigen Vorteil, und dass sowohl die Maenner der materiellen Interessen ihre Posten als der eigentliche Poebel sein Brotkorn ebenso von jedem andern zu nehmen bereit waren wie von Gaius Gracchus. Gracchus' Institutionen standen, fuer den Augenblick wenigstens, unerschuetterlich fest mit Ausnahme einer einzigen: seiner eigenen Oberhauptschaft. Die Schwaeche dieser lag darin, dass in Gracchus' Verfassung zwischen Haupt und Heer schlechterdings ein Treuverhaeltnis nicht bestand und in der neuen Verfassung wohl alle anderen Elemente der Lebensfaehigkeit vorhanden waren, nur ein einziges nicht: das sittliche Band zwischen Herrscher und Beherrschten, ohne das jeder Staat auf toenernen Fuessen steht. In der Verwerfung des Antrags, die Latiner in den Buergerverband aufzunehmen, war es mit schneidender Deutlichkeit zu Tage gekommen, dass die Menge in der Tat niemals fuer Gracchus stimmte, sondern immer nur fuer sich; die Aristokratie entwarf den Plan, dem Urheber der Getreidespenden und Landanweisungen auf seinem eigenen Boden die Schlacht anzubieten. Es versteht sich von selbst, dass der Senat dem Proletariat nicht bloss das gleiche bot, was Gracchus ihm an Getreide und sonst zugesichert hatte, sondern noch mehr. Im Auftrag des Senats schlug der Volkstribun Marcus Livius Drusus vor, den Gracchischen Landempfaengern den auferlegten Zins zu erlassen und ihre Landlose fuer freies und veraeusserungsfaehiges Eigentum zu erklaeren; ferner, statt in den ueberseeischen, das Proletariat zu versorgen in zwoelf italischen Kolonien, jede von 3000 Kolonisten, zu deren Ausfuehrung das Volk die geeigneten Maenner ernennen moege; nur Drusus selbst verzichtete - im Gegensatz gegen das Gracchische Familienkollegium - auf jegliche Teilnahme an diesem ehrenvollen Geschaeft. Als diejenigen, die die Kosten dieses Plans zu tragen haetten, wurden vermutlich die Latiner genannt, denn anderes okkupiertes Domanialland von einigem Umfang als das von ihnen benutzte scheint nicht mehr in Italien vorhanden gewesen zu sein. Auch finden sich einzelne Verfuegungen des Drusus, wie die Bestimmung, dass dem latinischen Soldaten nur von seinem vorgesetzten latinischen, nicht von dem roemischen Offizier Stockpruegel sollten zuerkannt werden duerfen, die allem Anschein nach den Zweck hatten, die Latiner fuer andere Verluste zu entschaedigen. Der Plan war nicht von den feinsten. Die Konkurrenzunternehmung war allzu deutlich, allzu sichtlich das Bestreben, das schoene Band zwischen Adel und Proletariat durch weitere gemeinschaftliche Tyrannisierung der Latiner noch enger zu ziehen, die Frage allzu nahe gelegt, wo denn auf der Halbinsel, nachdem die italischen Domaenen in der Hauptsache schon weggegeben waren - auch wenn man die gesamten, den Latinern ueberwiesenen konfiszierte -, das fuer zwoelf neu zu bildende, zahlreiche und geschlossene Buergerschaften erforderliche, okkupierte Domanialland eigentlich belegen sein moege, endlich Drusus' Erklaerung, dass er mit der Ausfuehrung seines Gesetzes nichts zu tun haben wolle, so verwuenscht gescheit, dass sie beinahe herzlich albern war. Indes fuer das plumpe Wild, das man fangen wollte, war die grobe Schlinge eben recht. Es kam hinzu und war vielleicht entscheidend, dass Gracchus, auf dessen persoenlichen Einfluss alles ankam, eben damals in Afrika die karthagische Kolonie einrichtete und sein Stellvertreter in der Hauptstadt, Marcus Flaccus, durch sein heftiges und ungeschicktes Auftreten den Gegnern in die Haende arbeitete. Das "Volk" ratifizierte demnach die Livischen Gesetze ebenso bereitwillig wie frueher die Sempronischen. Es vergalt sodann dem neuesten Wohltaeter wie ueblich dadurch, dass es dem frueheren einen maessigen Tritt versetzte und, als dieser sich fuer das Jahr 633 (121) zum drittenmal um das Tribunat bewarb, ihn nicht wiederwaehlte; wobei uebrigens auch noch Unrechtfertigkeiten des von Gracchus frueher beleidigten wahlleitenden Tribuns vorgekommen sein sollen. Damit brach die Grundlage seiner Machthaberschaft unter ihm zusammen. Ein zweiter Schlag traf ihn durch die Konsulwahlen, die nicht bloss im allgemeinen gegen die Demokratie ausfielen, sondern durch welche in Lucius Opimius der Mann, der als Praetor 629 (125) Fregellae erobert hatte, an die Spitze des Staates gestellt ward, eines der entschiedensten und am wenigsten bedenklichen Haeupter der strengen Adelspartei, ein Mann fest entschlossen, den gefaehrlichen Gegner bei erster Gelegenheit zu beseitigen. Sie fand sich bald. Am 10. Dezember 632 (122) hoerte Gracchus auf, Volkstribun zu sein; am 1. Januar 633 (121) trat Opimius sein Amt an. Der erste Angriff traf wie billig die nuetzlichste und die unpopulaerste Massregel des Gracchus, die Wiederherstellung von Karthago. Hatte man bisher die ueberseeischen Kolonien nur mittelbar durch die lockenderen italischen angegriffen, so wuehlten jetzt afrikanische Hyaenen die neugesetzten karthagischen Grenzsteine auf, und die roemischen Pfaffen bescheinigten auf Verlangen, dass solches Wunder und Zeichen ausdruecklich warnen solle vor dem Wiederaufbau der gottverfluchten Staette. Der Senat fand dadurch sich in seinem Gewissen gedrungen, ein Gesetz vorschlagen zu lassen, das die Ausfuehrung der Kolonie Iunonia untersagte. Gracchus, der mit den andern zur Anlegung derselben ernannten Maennern eben damals die Kolonisten auslas, erschien an dem Tag der Abstimmung auf dem Kapitol, wohin die Buergerschaft berufen war, um mit seinem Anhang die Verwerfung des Gesetzes zu bewirken. Gewalttaetigkeiten wuenschte er zu vermeiden, um den Gegnern nicht den Vorwand, den sie suchten, selbst an die Hand zu geben; indes hatte er nicht wehren koennen, dass ein grosser Teil seiner Getreuen, der Katastrophe des Tiberius sich erinnernd und wohl bekannt mit den Absichten der Aristokratie, bewaffnet sich einfand, und bei der ungeheuren Aufregung auf beiden Seiten waren Haendel kaum zu vermeiden. In der Halle des Kapitolinischen Tempels verrichtete der Konsul Lucius Opimius das uebliche Brandopfer; einer der ihm dabei behilflichen Gerichtsdiener, Quintus Antullius, herrschte, die heiligen Eingeweide in der Hand, die "schlechten Buerger" an, die Halle zu raeumen, und schien sogar an Gaius selbst Hand legen zu wollen; worauf ein eifriger Gracchaner das Schwert zog und den Menschen niederstiess. Es entstand ein furchtbarer Laerm. Gracchus suchte vergeblich zum Volk zu sprechen und die Urheberschaft der gotteslaesterlichen Mordtat von sich abzulehnen; er lieferte den Gegnern nur einen formalen Anklagegrund mehr, indem er, ohne dessen in dem Getuemmel gewahr zu werden, einem eben zum Volk sprechenden Tribun in die Rede fiel, worauf ein verschollenes Statut aus der Zeit des alten Staendehaders die schwerste Strafe gesetzt hatte. Der Konsul Lucius Opimius traf seine Massregeln, um den Aufstand zum Sturz der republikanischen Verfassung, wie man die Vorgaenge dieses Tages zu bezeichnen beliebte, mit bewaffneter Hand zu unterdruecken. Er selbst durchwachte die Nacht im Kastortempel am Markte; mit dem fruehesten Morgen fuellte das Kapitol sich mit kretischen Bogenschuetzen, Rathaus und Markt mit den Maennern der Regierungspartei, den Senatoren und der ihnen anhaengigen Fraktion der Ritterschaft, welche auf Geheiss des Konsuls saemtlich bewaffnet und jeder von zwei bewaffneten Sklaven begleitet sich eingefunden hatten. Es fehlte keiner von der Aristokratie; selbst der ehrwuerdige, hochbejahrte und der Reform wohlgeneigte Quintus Metellus war mit Schild und Schwert erschienen. Ein tuechtiger und in den spanischen Kriegen erprobter Offizier, Decimus Brutus, uebernahm das Kommando der bewaffneten Macht; der Rat trat in der Kurie zusammen. Die Bahre mit der Leiche des Gerichtsdieners ward vor der Kurie niedergesetzt; der Rat gleichsam ueberrascht, erschien in Masse an der Tuer, um die Leiche in Augenschein zu nehmen, und zog sich sodann wieder zurueck, um das weitere zu beschliessen. Die Fuehrer der Demokratie hatten sich vom Kapitol in ihre Haeuser begeben; Marcus Flaccus hatte die Nacht damit zugebracht, zum Strassenkrieg zu ruesten, waehrend Gracchus es zu verschmaehen schien, mit dem Verhaengnis zu kaempfen. Als man am andern Morgen die auf dem Kapitol und dem Markt getroffenen Anstalten der Gegner erfuhr, begaben beide sich auf den Aventin, die alte Burg der Volkspartei in den Kaempfen der Patrizier und Plebejer. Schweigend und unbewaffnet ging Gracchus dorthin; Flaccus rief die Sklaven zu den Waffen und verschanzte sich im Tempel der Diana, waehrend er zugleich seinen juengeren Sohn Quintus in das feindliche Lager sandte, um womoeglich einen Vergleich zu vermitteln. Dieser kam zurueck mit der Meldung, dass die Aristokratie unbedingte Ergebung verlange; zugleich brachte er die Ladung des Senats an Gracchus und Flaccus, vor demselben zu erscheinen und wegen Verletzung der tribunizischen Majestaet sich zu verantworten. Gracchus wollte der Vorladung folgen, allein Flaccus hinderte ihn daran und wiederholte stattdessen den ebenso verkehrten wie schwaechlichen Versuch, solche Gegner zu einem Vergleich zu bestimmen. Als statt der beiden vorgeladenen Fuehrer bloss der junge Quintus Flaccus abermals sich einstellte, behandelte der Konsul die Weigerung jener, sich zu stellen, als den Anfang der offenen Insurrektion gegen die Regierung; er liess den Boten verhaften und gab das Zeichen zum Angriff auf den Aventin, indem er zugleich in den Strassen ausrufen liess, dass dem, der das Haupt des Gracchus oder des Flaccus bringe, die Regierung dasselbe buchstaeblich mit Gold aufwiegen werde, sowie dass sie jedem, der vor dem Beginn des Kampfs den Aventin verlasse, volle Straflosigkeit gewaehrleiste. Die Reihen auf dem Aventin lichteten sich schnell; der tapfere Adel im Verein mit den Kretern und den Sklaven erstuermte den fast unverteidigten Berg und erschlug, wen er vorfand, bei 250 meist geringe Leute. Marcus Flaccus fluechtete mit seinem aeltesten Sohn in ein Versteck, wo sie bald nachher aufgejagt und niedergemacht wurden. Gracchus hatte, als das Gefecht begann, sich in den Tempel der Minerva zurueckgezogen und wollte hier sich mit dem Schwerte durchbohren, als sein Freund Publius Laetorius ihm in den Arm fiel und ihn beschwor, womoeglich sich fuer bessere Zeiten zu erhalten. Gracchus liess sich bewegen, einen Versuch zu machen, nach dem andern Ufer des Tiber zu entkommen; allein den Berg hinabeilend stuerzte er und verstauchte sich den Fuss. Ihm Zeit zum Entrinnen zu geben, warfen seine beiden Begleiter, Marcus Pomponius an der Porta Trigemina unter dem Aventin, Publius Laetorius auf der Tiberbruecke, da wo einst Horatius Cocles allein gegen das Etruskerheer gestanden haben sollte, den Verfolgern sich entgegen und liessen sich niedermachen; so gelangte Gracchus, nur von seinem Sklaven Euporus begleitet, in die Vorstadt am rechten Ufer des Tiber. Hier im Hain der Furrina fand man spaeter die beiden Leichen; es schien, als habe der Sklave zuerst dem Herrn und dann sich selber den Tod gegeben. Die Koepfe der beiden gefallenen Fuehrer wurden der Regierung, wie befohlen, eingehaendigt, auch dem Ueberbringer des Kopfes des Gracchus, einem vornehmen Mann, Lucius Septumuleius, der bedungene Preis und darueber ausgezahlt, dagegen die Moerder des Flaccus, geringe Leute, mit leeren Haenden fortgeschickt. Die Koerper der Getoeteten wurden in den Fluss geworfen, die Haeuser der Fuehrer zur Pluenderung der Menge preisgegeben. Gegen die Anhaenger des Gracchus begann der Prozesskrieg im grossartigsten Stil; bis 3000 derselben sollen im Kerker aufgeknuepft worden sein, unter ihnen der achtzehnjaehrige Quintus Flaccus, der an dem Kampf nicht teilgenommen hatte und wegen seiner Jugend und seiner Liebenswuerdigkeit allgemein bedauert ward. Auf dem Freiplatz unter dem Kapitol, wo der nach wiederhergestelltem innerem Frieden von Camillus geweihte Altar und andere, bei aehnlichen Veranlassungen errichtete Heiligtuemer der Eintracht sich befanden, wurden diese kleinen Kapellen niedergerissen und aus dem Vermoegen der getoeteten oder verurteilten Hochverraeter, das bis auf die Mitgift ihrer Frauen hin konfisziert ward, nach Beschluss des Senats von dem Konsul Lucius Opimius ein neuer glaenzender Tempel der Eintracht mit dazugehoeriger Halle errichtet - allerdings war es zeitgemaess, die Zeichen der alten Eintracht zu beseitigen und eine neue zu inaugurieren ueber den Leichen der drei Enkel des Siegers von Zama, die nun alle, zuerst Tiberius Gracchus, dann Scipio Aemilianus, endlich der juengste und gewaltigste von ihnen, Gaius Gracchus, von der Revolution verschlungen worden waren. Der Gracchen Andenken blieb offiziell geaechtet; nicht einmal das Trauergewand durfte Cornelia um den Tod ihres letzten Sohnes anlegen. Allein die leidenschaftliche Anhaenglichkeit, die gar viele im Leben fuer die beiden edlen Brueder und vornehmlich fuer Gaius empfunden hatten, zeigte sich in ruehrender Weise auch nach ihrem Tode in der fast religioesen Verehrung, die die Menge ihrem Andenken und an den Staetten, wo sie gefallen waren, allen polizeilichen Vorkehrungen zum Trotz fortfuhr zu zollen. 4. Kapitel Die Restaurationsherrschaft Das neue Gebaeude, das Gaius Gracchus aufgefuehrt hatte, war mit seinem Tode eine Ruine. Wohl war sein Tod wie der seines Bruders zunaechst nichts als ein Akt der Rache; allein es war doch zugleich ein sehr wesentlicher Schritt zur Restauration der alten Verfassung, dass aus der Monarchie, eben da sie im Begriff war, sich zu begruenden, die Person des Monarchen beseitigt ward; und in diesem Falle um so mehr, weil nach der Katastrophe des Gaius und dem gruendlichen Opimischen Blutgericht im Augenblick schlechterdings niemand vorhanden war, der, sei es durch Blutsverwandtschaft mit dem gefallenen Staatsoberhaupt, sei es durch ueberwiegende Faehigkeit, auch nur zu einem Versuch, den erledigten Platz einzunehmen, sich legitimiert gefuehlt haette. Gaius war ohne Kinder aus der Welt gegangen, und auch Tiberius' hinterlassener Knabe starb, bevor er zu seinen Jahren kam; die ganze sogenannte Volkspartei war buchstaeblich ohne irgendeinen auch nur namhaft zu machenden Fuehrer. Die Gracchische Verfassung glich einer Festung ohne Kommandanten; Mauern und Besatzung waren unversehrt, aber der Feldherr fehlte, und es war niemand vorhanden, der an den leeren Platz sich haette setzen moegen als eben die gestuerzte Regierung. So kam es denn auch. Nach Gaius Gracchus' erblosem Abgang stellte das Regiment des Senats gleichsam von selber sich wieder her; und es war dies um so natuerlicher, als dasselbe von dem Tribun nicht eigentlich formell abgeschafft, sondern nur durch die von ihm ausgehenden Ausnahmehandlungen tatsaechlich zunichte gemacht worden war. Dennoch wuerde man sehr irren, wenn man in dieser Restauration nichts weiter sehen wollte als ein Zurueckgleiten der Staatsmaschine in das alte, seit Jahrhunderten befahrene und ausgefahrene Geleise. Restauration ist immer auch Revolution; in diesem Falle aber ward nicht so sehr das alte Regiment restauriert als der alte Regent. Die Oligarchie erschien neu geruestet in dem Heerzeug der gestuerzten Tyrannis; wie der Senat den Gracchus mit dessen eigenen Waffen aus dem Felde geschlagen hatte, so fuhr er auch fort, in den wesentlichsten Stuecken mit der Verfassung der Gracchen zu regieren, allerdings mit dem Hintergedanken, sie seiner Zeit wo nicht ganz zu beseitigen, doch gruendlich zu reinigen von den der regierenden Aristokratie in der Tat feindlichen Elementen. Fuers erste reagierte man wesentlich nur gegen die Personen, rief den Publius Popillius nach Kassierung der ihn betreffenden Verfuegungen aus der Verbannung zurueck (633 121) und machte den Gracchanern den Prozesskrieg; wogegen der Versuch der Volkspartei, den Lucius Opimius nach Niederlegung seines Amtes wegen Hochverrats zur Verurteilung zu bringen, von der Regierungspartei vereitelt ward (634 120). Es ist fuer den Charakter dieser Restaurationsregierung bezeichnend, wie die Aristokratie an Gesinnungstuechtigkeit fortschritt. Gaius Carbo, einst Bundesgenosse der Gracchen, hatte seit langem sich bekehrt und noch kuerzlich als Verteidiger des Opimius seinen Eifer und seine Brauchbarkeit bewiesen. Aber er blieb der Ueberlaeufer; als gegen ihn von den Demokraten die gleiche Anklage wie gegen Opimius erhoben ward, liess ihn die Regierung nicht ungern fallen, und Carbo, zwischen beiden Parteien sich verloren sehend, gab sich mit eigener Hand den Tod. So erwiesen die Maenner der Reaktion in Personenfragen sich als lautere Aristokraten. Dagegen die Getreideverteilungen, die Besteuerung der Provinz Asia, die Gracchische Geschworenen- und Gerichtsordnung griff die Reaktion zunaechst nicht an und schonte nicht bloss die Kaufmannschaft und das hauptstaedtische Proletariat, sondern huldigte, wie bereits bei der Einbringung der Livischen Gesetze, so auch ferner diesen Maechten und vor allem dem Proletariat noch weit entschiedener, als die Gracchen dies getan hatten. Es geschah dies nicht bloss, weil die Gracchische Revolution in den Gemuetern der Zeitgenossen noch lange nachzitterte und ihre Schoepfungen schuetzte: die Hegung und Pflegung wenigstens der Poebelinteressen vertrug sich in der Tat aufs vollkommenste mit dem eigenen Vorteil der Aristokratie, und es ward dabei nichts weiter geopfert als bloss das gemeine Beste. Alle diejenigen Massregeln, die von Gaius Gracchus zur Foerderung des oeffentlichen Wohls getroffen waren, eben den besten, freilich begreiflicherweise auch den unpopulaersten Teil seiner Gesetzgebung, liess die Aristokratie fallen. Nichts wurde so rasch und so erfolgreich angegriffen wie der grossartigste seiner Entwuerfe: der Plan, zunaechst die roemische Buergerschaft und Italien, sodann Italien und die Provinzen rechtlich gleichzustellen und, indem also der Unterschied zwischen bloss herrschenden und zehrenden und bloss dienenden und arbeitenden Staatsangehoerigen weggeraeumt ward, zugleich durch die umfassendste und systematischste Emigration, die die Geschichte kennt, die soziale Frage zu loesen. Mit der ganzen Verbissenheit und dem ganzen graemlichen Eigensinn der Altersschwaeche draengte die restaurierte Oligarchie den Grundsatz der abgelebten Geschlechter, dass Italien das herrschende Land und Rom in Italien die herrschende Stadt bleiben muesse, der Gegenwart aufs neue auf. Schon bei Lebzeiten des Gracchus war die Zurueckweisung der italischen Bundesgenossen eine vollendete Tatsache und war gegen den grossen Gedanken der ueberseeischen Kolonisation ein sehr ernsthafter Angriff gerichtet worden, der die naechste Ursache zu Gracchus' Untergang geworden war. Nach seinem Tode wurde der Plan der Wiederherstellung Karthagos mit leichter Muehe von der Regierungspartei beseitigt, obgleich die einzelnen daselbst schon verteilten Landlose den Empfaengern geblieben sind. Zwar dass der demokratischen Partei auf einem andern Punkte eine aehnliche Gruendung gelang, konnte sie nicht wehren: im Verlauf der Eroberungen jenseits der Alpen, welche Marcus Flaccus begonnen hatte, wurde daselbst im Jahre 636 (118) die Kolonie Narbo (Narbonne) begruendet, die aelteste ueberseeische Buergerstadt im Roemischen Reiche, welche trotz vielfacher Anfechtungen der Regierungspartei, trotz des geradezu auf Aufhebung derselben vom Senat gestellten Antrags dennoch, geschuetzt wahrscheinlich durch die beteiligten kaufmaennischen Interessen, dauernden Bestand gehabt hat. Indes abgesehen von dieser, in ihrer Vereinzelung nicht sehr bedeutenden Ausnahme gelang es der Regierung, die Landanweisung ausserhalb Italiens durchgaengig zu verhindern. In gleichem Sinne wurde die italische Domanialfrage geordnet. Die italischen Kolonien des Gaius, vor allem Capua, wurden aufgehoben und, soweit sie bereits zur Ausfuehrung gekommen waren, wieder aufgeloest; nur die unbedeutende tarentinische blieb in der Art bestehen, dass die neue Stadt Neptunia der bisherigen griechischen Gemeinde an die Seite trat. Was durch die nichtkoloniale Assignation von den Domaenen bereits verteilt war, blieb den Empfaengern; die darauf von Gracchus im Interesse des Gemeinwesens gelegten Beschraenkungen, Erbzins und Veraeusserungsverbot, hatte bereits Marcus Drusus aufgehoben. Dagegen die noch nach Okkupationsrecht besessenen Domaenen, welche ausser dem von den Latinern genutzten Domanialland zum groessten Teil bestanden haben werden in dem gemaess des Gracchischen Maximum den Inhabern gebliebenen Grundbesitz, war man entschlossen, den bisherigen Okkupanten definitiv zuzuwenden und auch die Moeglichkeit kuenftiger Aufteilung abzuschneiden. Freilich waren es zunaechst diese Laendereien, aus denen die 36000 von Drusus verheissenen neuen Bauernhufen haetten gebildet werden sollen; allein man sparte sich die Untersuchung, wo denn unter dem Monde diese Hunderttausende von Morgen italischen Domaniallands belegen sein moechten, und legte das Livische Kolonialgesetz, das seinen Dienst getan, stillschweigend zu den Akten - nur etwa die kleine Kolonie von Scolacium (Squillace) mag auf das Koloniengesetz des Drusus zurueckgehen. Dagegen wurde durch ein Gesetz, das im Auftrag des Senats der Volkstribun Spurius Thorius durchbrachte, das Teilungsamt im Jahre 635 (119) aufgehoben und den Okkupanten des Domaniallandes ein fester Zins auferlegt, dessen Ertrag dem hauptstaedtischen Poebel zugute kam - es scheint, indem die Kornverteilung zum Teil darauf fundiert ward: noch weitergehende Vorschlaege, vielleicht eine Steigerung der Getreidespenden, wehrte der verstaendige Volkstribun Gaius Marius ab. Acht Jahre spaeter (643 111) geschah der letzte Schritt, indem durch einen neuen Volksschluss ^1 das okkupierte Domanialland geradezu umgewandelt ward in zinsfreies Privateigentum der bisherigen Okkupanten. Man fuegte hinzu, dass in Zukunft Domanialland ueberhaupt nicht okkupiert, sondern entweder verpachtet werden oder als gemeine Weide offenstehen solle; fuer den letzteren Fall ward durch Feststellung eines sehr niedrigen Maximum von zehn Stueck Gross- und fuenfzig Stueck Kleinvieh dafuer gesorgt, dass nicht der grosse Herdenbesitzer den kleinen tatsaechlich ausschliesse - verstaendige Bestimmungen, in denen die Schaedlichkeit des uebrigen laengst aufgegebenen Okkupationssystems nachtraeglich offizielle Anerkennung fand, die aber leider erst getroffen wurden, als dasselbe den Staat bereits wesentlich um seine Domanialbesitzungen gebracht hatte. Indem die roemische Aristokratie also fuer sich selber sorgte und was von okkupiertem Lande noch in ihren Haenden war, sich in Eigentum umwandeln liess, beschwichtigte sie zugleich die italischen Bundesgenossen dadurch, dass sie denselben an dem von ihnen und namentlich von ihrer munizipalen Aristokratie genutzten latinischen Domanialland zwar nicht das Eigentum verlieh, aber doch das ihnen durch ihre Privilegien verbriefte Recht daran ungeschmaelert wahrte. Die Gegenpartei war in der ueblen Lage, dass in den wichtigsten materiellen Fragen die Interessen der Italiker denen der hauptstaedtischen Opposition schnurstracks entgegenliefen, ja jene mit der roemischen Regierung eine Art Buendnis eingingen und gegen die ausschweifenden Absichten mancher roemischen Demagogen bei dem Senat Schutz suchten und fanden. -------------------------------------------------------- ^1 Er ist grossenteils noch vorhanden und bekannt unter dem jetzt seit dreihundert Jahren fortgepflanzten falschen Namen des Thorischen Ackergesetzes. -------------------------------------------------------- Waehrend also die restaurierte Regierung es sich angelegen sein liess, die Keime zum Bessern, die in der Gracchischen Verfassung vorhanden waren, gruendlich auszureuten, blieb sie den nicht zum Heil des Ganzen von Gracchus erweckten feindlichen Maechten gegenueber vollstaendig ohnmaechtig. Das hauptstaedtische Proletariat blieb bestehen in anerkannter Zehrberechtigung; die Geschworenen aus dem Kaufmannsstand liess der Senat gleichfalls sich gefallen, so widerwaertig auch dieses Joch eben dem besseren und stolzeren Teil der Aristokratie fiel. Es waren unwuerdige Fesseln, die die Aristokratie trug; aber wir finden nicht, dass sie ernstlich dazu tat, sich derselben zu entledigen. Das Gesetz des Marcus Aemilius Scaurus von 632 (122), das wenigstens die verfassungsmaessigen Beschraenkungen des Stimmrechts der Freigelassenen einschaerfte, war fuer lange Jahre der einzige, sehr zahme Versuch der senatorischen Regierung, ihren Poebeltyrannen wieder zu baendigen. Der Antrag, den der Konsul Quintus Caepio siebzehn Jahre nach Einfuehrung der Rittergerichte (648 106) einbrachte auf Zurueckgabe der Prozesse an senatorische Geschworene, zeigte, was die Regierung wuenschte, aber auch, was sie vermochte, wenn es sich nicht darum handelte, Domaenen zu verschleudern, sondern einem einflussreichen Stande gegenueber eine Massregel durchzusetzen: sie fiel damit durch 2. Zu einer Emanzipation der Regierung von ihren unbequemen Machtgenossen kam es nicht; wohl aber trugen diese Massregeln dazu bei, das niemals aufrichtige Einverstaendnis der regierenden Aristokratie mit der Kaufmannschaft und dem Proletariat noch ferner zu trueben. Beide wussten sehr genau, dass der Senat alle Zugestaendnisse nur aus Angst und widerwillig gewaehrte; weder durch Dankbarkeits- noch durch Vorteilsruecksichten an die Herrschaft des Senats dauernd gefesselt, waren beide sehr bereit, jedem anderen Machthaber, der ihnen mehr oder auch nur das gleiche bot, dieselben Dienste zu leisten, und hatten nichts dagegen, wenn sich eine Gelegenheit gab, den Senat zu schikanieren oder zu hemmen. So regierte die Restauration weiter mit den Wuenschen und Gesinnungen der legitimen Aristokratie und mit der Verfassung und den Regierungsmitteln der Tyrannis. Ihre Herrschaft ruhte nicht bloss auf den gleichen Basen wie die des Gracchus, sondern sie war auch gleich schlecht, ja noch schlechter befestigt; sie war stark, wo sie mit dem Poebel im Bunde zweckmaessige Institutionen umstiess, aber den Gassenbanden wie den kaufmaennischen Interessen gegenueber vollkommen machtlos. Sie sass auf dem erledigten Thron mit boesem Gewissen und geteilten Hoffnungen, den Institutionen des eigenen Staates grollend und doch unfaehig, auch nur planmaessig sie anzugreifen, unsicher im Tun und Lassen ausser, wo der eigene materielle Vorteil sprach, ein Bild der Treulosigkeit gegen die eigene wie die entgegengesetzte Partei, des inneren Widerspruchs, der klaeglichsten Ohnmacht, des gemeinsten Eigennutzes, ein unuebertroffenes Ideal der Missregierung. ---------------------------------------------------- 2 Das zeigt, wie bekannt, der weitere Verlauf. Man hat dagegen geltend gemacht, dass bei Valerius Maximus Quintus Caepio Patron des Senats genannt werde; allein teils beweist dies nicht genug, teils passt, was daselbst erzaehlt wird, schlechterdings nicht auf den Konsul des Jahres 648 (106), und es muss hier eine Irrung sein, sei es nun im Namen oder in den berichteten Tatsachen. --------------------------------------------------- Es konnte nicht anders sein; die gesamte Nation war in intellektuellem und sittlichem Verfall, vor allem aber die hoechsten Staende. Die Aristokratie vor der Gracchenzeit war wahrlich nicht ueberreich an Talenten und die Baenke des Senats vollgedraengt von feigem und verlottertem adligen Gesindel; indes es sassen doch in demselben auch Scipio Aemilianus, Gaius Laelius, Quintus Metellus, Publius Crassus, Publius Scaevola und zahlreiche andere achtbare und faehige Maenner, und wer einigen guten Willen mitbrachte, konnte urteilen, dass der Senat in der Unrechtfertigkeit ein gewisses Mass und ein gewisses Dekorum in dem Missregiment einhalte. Diese Aristokratie war gestuerzt und sodann wiederhergestellt worden; fortan ruhte auf ihr der Fluch der Restauration. Hatte die Aristokratie frueher regiert schlecht und recht und seit mehr als einem Jahrhundert ohne jede fuehlbare Opposition, so hatte die durchgemachte Krise wie ein Blitz in dunkler Nacht ihr den Abgrund gezeigt, der vor ihren Fuessen klaffte. War es ein Wunder, dass fortan der Groll immer und, wo sie es wagte, der Schrecken das Regiment der altadligen Herrenpartei bezeichnete? dass die Regierenden noch unendlich schroffer und gewaltsamer als bisher gegen die nichtregierende Menge als festgeschlossene Partei zusammenstanden? dass die Familienpolitik jetzt, eben wie in den schlimmsten Zeiten des Patriziats, wiederum sich griff und zum Beispiel die vier Soehne und (wahrscheinlich) die zwei Neffen des Quintus Metellus, mit einer einzigen Ausnahme lauter unbedeutende, zum Teil ihrer Einfalt wegen berufene Leute, innerhalb fuenfzehn Jahren (631-645 123-109) saemtlich zum Konsulat, mit Ausnahme eines einzigen auch zum Triumph gelangten, von den Schwiegersoehnen und so weiter zu schweigen? dass, je gewalt- und grausamer einer der Ihrigen gegen die Gegenpartei aufgetreten war, er desto entschiedener von ihnen gefeiert, dem echten Aristokraten jeder Frevel, jede Schamlosigkeit verziehen ward? dass die Regierenden und die Regierten nur darin nicht zwei kriegfuehrenden Parteien glichen, dass in ihrem Krieg kein Voelkerrecht galt? Es war leider nur zu begreiflich, dass, wenn die alte Aristokratie das Volk mit Ruten schlug, diese restaurierte es mit Skorpionen zuechtigte. Sie kam zurueck; aber sie kam weder klueger noch besser. Nie hat es bis auf diese Zeit der roemischen Aristokratie so vollstaendig an staatsmaennischen und militaerischen Kapazitaeten gemangelt wie in dieser Restaurationsepoche zwischen der Gracchischen und der Cinnanischen Revolution. Bezeichnend dafuer ist der Koryphaee der senatorischen Partei dieser Zeit, Marcus Aemilius Scaurus. Der Sohn hochadliger, aber unvermoegender Eltern und darum genoetigt, Gebrauch zu machen von seinen nicht gemeinen Talenten, schwang er sich auf zum Konsul (639 115) und Zensor (645 109), war lange Jahre Vormann des Senats und das politische Orakel seiner Standesgenossen und verewigte seinen Namen nicht bloss als Redner und Schriftsteller, sondern auch als Urheber einiger der ansehnlichsten in diesem Jahrhundert ausgefuehrten Staatsbauten. Indes wenn man naeher zusieht, laufen seine vielgefeierten Grosstaten darauf hinaus, dass er als Feldherr einige wohlfeile Dorftriumphe in den Alpen, als Staatsmann mit seinem Stimm- und Luxusgesetz einige ungefaehr ebenso ernsthafte Siege ueber den revolutionaeren Zeitgeist erfocht, sein eigentliches Talent indes darin bestand, ganz ebenso zugaenglich und bestechlich zu sein wie jeder andere ehrenwerte Senator, aber mit einiger Schlauheit den Augenblick, wo die Sache bedenklich zu werden anfing, zu wittern und vor allem durch seine vornehme und ehrwuerdige Erscheinung vor dem Publikum den Fabricius zu agieren. In militaerischer Hinsicht finden sich zwar einige ehrenvolle Ausnahmen tuechtiger Offiziere aus den hoechsten Kreisen der Aristokratie; die Regel aber war, dass die vornehmen Herren, wenn sie an die Spitze der Armeen treten sollten, schleunigst aus den griechischen Kriegshandbuechern und den roemischen Annalen zusammenlasen, was noetig war, um einen militaerischen Diskurs zu fuehren und sodann im Feldlager im besten Fall das wirkliche Kommando einem niedrig geborenen Offizier von erprobter Faehigkeit und erprobter Bescheidenheit uebergaben. In der Tat, wenn ein paar Jahrhunderte zuvor der Senat einer Versammlung von Koenigen glich, so spielten diese ihre Nachfahren nicht uebel die Prinzen. Aber der Unfaehigkeit dieser restaurierten Adligen hielt voellig die Waage ihre politische und sittliche Nichtswuerdigkeit. Wenn nicht die religioesen Zustaende, auf die zurueckzukommen sein wird, von der wuesten Zerfahrenheit dieser Zeit ein treues Spiegelbild boeten und ebenso die aeussere Geschichte in dieser Epoche die vollkommene Schlechtigkeit des roemischen Adels als einen ihrer wesentlichsten Faktoren aufwiese, so wuerden die entsetzlichsten Verbrechen, die in den hoechsten Kreisen Roms Schlag auf Schlag zum Vorschein kamen, allein denselben hinreichend charakterisieren. Die Verwaltung war nach innen und nach aussen, was sie sein konnte unter einem solchen Regiment. Der soziale Ruin Italiens griff mit erschreckender Geschwindigkeit um sich; seit die Aristokratie das Auskaufen der Kleinbesitzer sich gesetzlich hatte erlauben lassen, und in ihrem neuen Uebermut das Austreiben derselben immer haeufiger sich selbst erlaubte, verschwanden die Bauernstellen wie die Regentropfen im Meer. Wie mit der politischen die oekonomische Oligarchie mindestens Schritt hielt, zeigt die Aeusserung, die ein gemaessigt demokratischer Mann, Lucius Marcius Philippus, um 650 (100) tat, dass es in der ganzen Buergerschaft kaum 2000 vermoegende Familien gebe. Den praktischen Kommentar dazu lieferten abermals die Sklavenaufstaende, welche in den ersten Jahren des Kimbrischen Krieges alljaehrlich in Italien ausbrachen, so in Nuceria, in Capua, im Gebiet von Thurii. Diese letzte Zusammenrottung war schon so bedeutend, dass gegen sie der staedtische Praetor mit seiner Legion hatte marschieren muessen und dennoch nicht durch Waffengewalt, sondern nur durch tueckischen Verrat der Insurrektion Herr geworden war. Auch das war eine bedenkliche Erscheinung, dass an der Spitze derselben kein Sklave gestanden hatte, sondern der roemische Ritter Titus Vettius, den seine Schulden zu dem wahnsinnigen Schritt getrieben hatten, seine Sklaven frei und sich zu ihrem Koenig zu erklaeren (650 104). Wie gefaehrlich die Anhaeufung der Sklavenmassen in Italien der Regierung erschien, beweisen die Vorsichtsmassregeln hinsichtlich der Goldwaeschereien von Victumulae, die seit 611 (143) fuer Rechnung der roemischen Regierung betrieben wurden: die Paechter wurden zuerst verpflichtet, nicht ueber 5000 Arbeiter anzustellen, spaeter der Betrieb durch Senatsbeschluss gaenzlich eingestellt. Unter einem Regiment wie dem gegenwaertigen war in der Tat alles zu fuerchten, wenn, wie dies sehr moeglich war, ein Heer von Transalpinern in Italien eindrang und die grossenteils stammverwandten Sklaven zu den Waffen rief. Verhaeltnismaessig mehr noch litten die Provinzen. Man versuche sich vorzustellen, wie es in Ostindien aussehen wuerde, wenn die englische Aristokratie waere, was in jener Zeit die roemische war, und man wird eine Vorstellung der Lage von Sizilien und Asia haben. Die Gesetzgebung, indem sie der Kaufmannschaft die Kontrolle der Beamten uebertrug, noetigte diese, gewissermassen gemeinschaftliche Sache mit jener zu machen und durch unbedingte Nachgiebigkeit gegen die Kapitalisten in den Provinzen sich unbeschraenkte Pluenderungsfreiheit und Schutz vor der Anklage zu erkaufen. Neben diesen offiziell und halboffiziell angestellten Raeubern pluenderten Land- und Seepiraten die saemtlichen Landschaften des Mittelmeers. Vor allem in den asiatischen Gewaessern trieben die Flibustier es so arg, dass selbst die roemische Regierung sich genoetigt sah, im Jahre 652 (102) eine wesentlich aus den Schiffen der abhaengigen Kaufstaedte gebildete Flotte unter dem mit prokonsularischer Gewalt bekleideten Praetor Marcus Antonius nach Kilikien zu entsenden. Diese brachte nicht bloss eine Anzahl Korsarenschiffe auf und nahm einige Felsennester aus, sondern die Roemer richteten hier sich sogar fuer die Dauer ein und besetzten zur Unterdrueckung des Seeraubs in dem Hauptsitz desselben, dem rauhen oder westlichen Kilikien, feste militaerische Positionen, was der Anfang war zur Einrichtung der seitdem unter den roemischen Aemtern erscheinenden Provinz Kilikien 3. Die Absicht war loeblich und der Plan an sich zweckmaessig entworfen; nur bewies leider der Fortbestand und die Steigerung des Korsarenunwesens in den asiatischen Gewaessern und speziell in Kilikien, mit wie unzulaenglichen Mitteln man von der neu genommenen Stellung aus die Piraterie bekaempfte. ----------------------------------------------------- 3 Vielfaeltig wird angenommen, dass die Einrichtung der Provinz Kilikien erst erfolgte nach der kilikischen Expedition des Publius Servilius 676 f. (78), allein mit Unrecht; denn schon 662 (92) finden wir Sulla (App. Mithr. 57; civ. 1, 77; Aur. Vict. 75), 674 und 675 (80 79) Gnaeus Dolabella (Cic. Verr. 1, 16 44) als Statthalter von Kilikien, wonach nichts uebrig bleibt, als die Einrichtung der Provinz in das Jahr 652 (102) zu setzen. Hierfuer spricht ferner, dass in dieser Zeit die Zuege der Roemer gegen die Korsaren, wie zum Beispiel die balearischen, ligurischen, dalmatischen, regelmaessig gerichtet erscheinen auf Besetzung der Kuestenpunkte, von wo der Seeraub ausging; natuerlich, denn da die Roemer keine stehende Flotte hatten, war das einzige Mittel, dem Seeraub wirksam zu steuern, die Besetzung der Kuesten. Uebrigens ist daran zu erinnern, dass der Begriff der provincia nicht unbedingt Besitz der Landschaft in sich schliesst, sondern an sich nichts ist als ein selbstaendiges militaerisches Kommando; es ist sehr moeglich, dass die Roemer zunaechst in dieser rauhen Landschaft nichts nahmen als Station fuer Schiffe und Mannschaft. Das ebene Ostkilikien blieb bis auf den Krieg gegen Tigranes bei dem Syrischen Reich (App. Syr. 48); die ehemals zu Kilikien gerechneten Landschaften noerdlich des Tauros, das sogenannte kappadokische Kilikien und Kataonien gehoerten jenes seit der Aufloesung des Attalischen Reiches (Iust. 37, 1; oben S. 62), dieses wohl schon seit dem Frieden mit Antiochos zu Kappadokien. ---------------------------------------------------- Aber nirgends kam die Ohnmacht und die Verkehrtheit der roemischen Provinzialverwaltung in so nackter Bloesse zu Tage wie in den Insurrektionen des Sklavenproletariats, welche mit der Restauration der Aristokratie zugleich in den vorigen Stand wieder eingesetzt zu sein schienen. Jene aus Aufstaenden zu Kriegen anschwellenden Schilderhebungen der Sklavenschaft, wie sie eben um das Jahr 620 (134) als eine und vielleicht die naechste Ursache der Gracchischen Revolution aufgetreten waren, erneuern und wiederholen sich in trauriger Einfoermigkeit. Wieder gaerte es wie dreissig Jahre zuvor in der gesamten Sklavenschaft im Roemischen Reiche. Der italischen Zusammenrottungen ward schon gedacht. In den attischen Silberbergwerken standen die Grubenarbeiter auf, besetzten das Vorgebirge Sunion und pluenderten laengere Zeit hindurch von dort aus die Umgegend; an anderen Orten zeigten sich aehnliche Bewegungen. Vor allem war wieder der Hauptsitz dieser fuerchterlichen Vorgaenge Sizilien mit seinen Plantagen und den dort zusammenstroemenden kleinasiatischen Sklavenhorden. Es ist charakteristisch fuer die Groesse des Uebels, dass ein Versuch der Regierung, den schlimmsten Unrechtfertigkeiten der Sklavenhalter zu steuern, die naechste Ursache der neuen Insurrektion ward. Dass die freien Proletarier in Sizilien wenig besser daran waren als die Sklavenschaft, hatte schon ihr Verhalten zu dem ersten Aufstand gezeigt; nach der Besiegung desselben nahmen die roemischen Spekulanten ihre Revanche und steckten die freien Provinzialen massenweise unter die Sklavenschaften ein. Infolge einer hiergegen im Jahre 650 (204) vom Senat erlassenen scharfen Verfuegung setzte der damalige Statthalter von Sizilien, Publius Licinius Nerva, in Syrakus ein Freiheitsgericht nieder, das in der Tat mit Ernst durchgriff; in kurzer Zeit war in achthundert Prozessen gegen die Sklavenbesitzer entschieden und die Zahl der anhaengig gemachten Sachen immer noch im Steigen. Die erschreckten Plantagenbesitzer stuermten nach Syrakus, um von dem roemischen Statthalter die Sistierung solcher unerhoerten Rechtspflege zu erzwingen; Nerva war schwach genug, sich terrorisieren zu lassen und die prozessbittenden Unfreien mit barschen Worten anzuweisen, dass sie sich des laestigen Verlangens von Recht und Gerechtigkeit zu begeben und augenblicklich zu denen zurueckzukehren haetten, die sich ihre Herren nennten. Die Abgewiesenen rotteten statt dessen sich zusammen und gingen in die Berge. Der Statthalter war auf militaerische Massregeln nicht gefasst und selbst der elende Landsturm der Insel nicht sogleich zur Hand; weshalb er ein Buendnis abschloss mit einem der bekanntesten Raeuberhauptleute auf der Insel und durch das Versprechen eigener Begnadigung ihn bewog, die aufstaendischen Sklaven durch Verrat den Roemern in die Hand zu spielen. Dieses Schwarmes ward man also Herr. Allein einer anderen Bande entlaufener Sklaven gelang es, dafuer eine Abteilung der Besatzung von Enna (Castrogiovanni) zu schlagen, und dieser erste Erfolg verschaffte den Insurgenten, was sie vor allem bedurften, Waffen und Zulauf. Das Heergeraet der gefallenen und fluechtigen Gegner gab die erste Grundlage fuer ihre militaerische Organisation, und bald war die Zahl der Insurgenten auf viele Tausende angeschwollen. Diese Syrer in der Fremde schienen bereits, gleich ihren Vorgaengern, sich nicht unwuerdig, von Koenigen regiert zu werden wie ihre Landsleute daheim und - den Lumpenkoenig der Heimat bis auf den Namen parodierend - stellten sie den Sklaven Salvius an ihre Spitze als Koenig Tryphon. In dem Strich zwischen Enna und Leontinoi (Lentini), wo diese Haufen ihren Hauptsitz hatten, war das offene Land ganz in den Haenden der Insurgenten und Morgantia und andere ummauerte Staedte schon von ihnen belagert, als mit den eiligst zusammengerafften sizilischen und italischen Scharen der roemische Statthalter das Sklavenheer vor Morgantia ueberfiel. Er besetzte das unverteidigte Lager; allein die Sklaven, obwohl ueberrascht, hielten stand, und wie es zum Gefecht kam, wich der Landsturm der Insel nicht bloss beim ersten Anprall, sondern, da die Sklaven jeden, der die Waffen wegwarf, ungehindert entkommen liessen, benutzten die Milizen fast ohne Ausnahme die gute Gelegenheit, ihren Abschied zu nehmen, und das roemische Heer lief vollstaendig auseinander. Haetten die Sklaven in Morgantia mit ihren Genossen vor den Toren gemeinschaftliche Sache machen wollen, so war die Stadt verloren; sie zogen es indes vor, von ihren Herren gesetzmaessig die Freiheit geschenkt zu nehmen und halfen ihnen durch ihre Tapferkeit die Stadt retten, worauf sodann der roemische Statthalter das den Sklaven von den Herren feierlich gegebene Freiheitsversprechen als widerrechtlich erzwungen von Rechts wegen kassierte. Waehrend also im Innern der Insel der Aufstand in besorglicher Weise um sich griff, brach ein zweiter aus auf der Westkueste. An der Spitze stand hier Athenion. Er war, eben wie Kleon, einst ein gefuerchteter Raeuberhauptmann in seiner Heimat Kilikien gewesen und von dort als Sklave nach Sizilien gefuehrt worden. Ganz wie seine Vorgaenger versicherte er sich der Gemueter der Griechen und Syrer vor allem durch Prophezeiungen und anderen erbaulichen Schwindel; aber kriegskundig und einsichtig wie er war, bewaffnete er nicht, wie die uebrigen Fuehrer, die ganze Masse der ihm zustroemenden Leute, sondern bildete aus den kriegstuechtigen Mannschaften ein organisiertes Heer, waehrend er die Masse zu friedlicher Beschaeftigung anwies. Bei der strengen Mannszucht, die in seinen Truppen jedes Schwanken und jede unbotmaessige Regung niederhielt, und der milden Behandlung der friedlichen Landbewohner und selbst der Gefangenen errang er rasche und grosse Erfolge. Die Hoffnung, dass die beiden Fuehrer sich veruneinigen wuerden, schlug den Roemern auch diesmal fehl; freiwillig fuegte sich Athenion dem weit minder faehigen Koenig Tryphon und erhielt damit die Einigkeit unter den Insurgenten. Bald herrschten diese so gut wie unumschraenkt auf dem platten Lande, wo die freien Proletarier wieder mehr oder minder offen mit den Sklaven hielten; die roemischen Behoerden waren nicht imstande, gegen sie das Feld zu nehmen, und mussten sich begnuegen, mit dem sizilischen und dem eiligst herangezogenen afrikanischen Landsturm die Staedte zu schuetzen, welche sich in der beklagenswertesten Verfassung befanden. Die Rechtspflege stockte auf der ganzen Insel, und es regierte einzig das Faustrecht. Da kein Ackerbuerger sich mehr vor das Tor, kein Landmann sich in die Stadt wagte, brach die fuerchterlichste Hungersnot herein, und die staedtische Bevoelkerung dieser sonst Italien ernaehrenden Insel musste von den roemischen Behoerden mit Getreidesendungen unterstuetzt werden. Dazu drohten ueberall im Innern die Verschwoerungen der Stadtsklaven und vor den Mauern die Insurgentenheere, wie denn selbst Messana um ein Haar von Athenion erobert worden waere. So schwer es der Regierung fiel, waehrend des ernsten Kimbrischen Krieges eine zweite Armee ins Feld zu stellen, sie konnte doch nicht umhin, im Jahre 651 (103) ein Heer von 14000 Roemern und Italikern, umgerechnet die ueberseeischen Milizen, unter dem Praetor Lucius Lucullus nach der Insel zu entsenden. Das vereinigte Sklavenheer stand in den Bergen oberhalb Sciacca und nahm die Schlacht an, die Lucullus anbot. Die bessere militaerische Organisation gab den Roemern den Sieg: Athenion blieb fuer tot auf der Walstatt, Tryphon musste sich in die Bergfestung Triokala werfen; die Insurgenten berieten ernstlich, ob es moeglich sei, den Kampf laenger fortzusetzen. Indes die Partei, die entschlossen war, auszuharren bis auf den letzten Mann, behielt die Oberhand; Athenion, der in wunderbarer Weise gerettet worden war, trat wieder unter die Seinigen und belebte den gesunkenen Mut; vor allem aber tat Lucullus unbegreiflicherweise nicht das geringste, um seinen Sieg zu verfolgen, ja er soll absichtlich die Armee desorganisiert und sein Feldgeraet verbrannt haben, um die gaenzliche Erfolglosigkeit seiner Amtsfuehrung zu bedecken und von seinem Nachfolger nicht in Schatten gestellt zu werden. Mag dies wahr sein oder nicht, sein Nachfolger Gaius Servilius (652 102) erlangte nicht bessere Resultate, und beide Generale sind spaeter ihrer Amtsfuehrung wegen kriminell belangt und verurteilt worden, was freilich auch durchaus kein sicherer Beweis fuer ihre Schuld ist. Athenion, der nach Tryphons Tode (652 102) den Oberbefehl allein uebernommen hatte, stand siegreich an der Spitze eines ansehnlichen Heeres, als im Jahre 653 (101) Manius Aquillius, der das Jahr zuvor unter Marius im Teutonenkriege sich ausgezeichnet hatte, als Konsul und Statthalter die Fuehrung des Krieges uebernahm. Nach zweijaehrigen harten Kaempfen - Aquillius soll mit Athenion persoenlich gefochten und ihn im Zweikampf getoetet haben - schlug der roemische Feldherr endlich die verzweifelte Gegenwehr nieder und ueberwand die Insurgenten in ihren letzten Schlupfwinkeln durch Hunger. Den Sklaven auf der Insel wurde das Waffentragen untersagt und der Friede zog wieder auf ihr ein, das heisst die neuen Peiniger wurden abgeloest von den altgewohnten; wie denn namentlich der Sieger selbst unter den zahlreichen und energischen Raeuberbeamten dieser Zeit eine hervorragende Stelle einnimmt. Fuer wen es aber noch eines Beweises bedurfte, wie das Regiment der restaurierten Aristokratie im Innern beschaffen war, den konnte man auf die Entstehung wie auf die Fuehrung dieses zweiten fuenfjaehrigen Sizilischen Sklavenkrieges verweisen. Wo man aber auch hinsehen mochte in dem weiten Kreis der roemischen Verwaltung, es traten dieselben Ursachen und dieselben Wirkungen hervor. Wenn der sizilische Sklavenkrieg zeigt, wie wenig die Regierung auch nur der einfachsten Aufgabe, das Proletariat niederzuhalten, gewachsen war, so offenbarten die gleichzeitigen Ereignisse in Afrika, wie man jetzt in Rom es verstand, Klientelstaaten zu regieren. Um dieselbe Zeit, wo der Sizilische Sklavenkrieg ausbrach, ward auch vor den Augen der erstaunten Welt das Schauspiel aufgefuehrt, dass gegen die gewaltige Republik, die die Koenigreiche Makedonien und Asien mit einem Schlag ihres schweren Armes zerschmettert hatte, ein unbedeutender Klientelfuerst nicht mittels Waffen, sondern mittels der Erbaermlichkeit ihrer regierenden Herren eine vierzehnjaehrige Usurpation und Insurrektion durchzufuehren vermochte. Das Koenigreich Numidien dehnte vom Flusse Molochat sich aus bis an die Grosse Syrte, so dass es einerseits grenzte an das Mauretanische Reich von Tingis (das heutige Marokko), andererseits an Kyrene und Aegypten, und den schmalen Kuestenstrich der roemischen Provinz Africa westlich, suedlich und oestlich umschloss; es umfasste ausser den alten Besitzungen der numidischen Haeuptlinge den bei weitem groessten Teil desjenigen Gebiets, welches Karthago in den Zeiten seiner Bluete in Afrika besessen hatte, darunter mehrere bedeutende altphoenikische Staedte wie Hippo regius (Bona) und Gross-Leptis (Lebidah), ueberhaupt den groessten und besten Teil des reichen nordafrikanischen Kuestenlandes. Naechst Aegypten war ohne Frage Numidien der ansehnlichste unter allen roemischen Klientelstaaten. Nach Massinissas Tode (605 149) hatte Scipio unter dessen drei Soehne, die Koenige Micipsa, Gulussa und Mastanabal, die vaeterliche Herrschaft in der Art geteilt, dass der erstgeborene die Residenz und die Staatskasse, der zweite den Krieg, der dritte die Gerichtsbarkeit uebernahm. Jetzt regierte nach dem Tode seiner beiden Brueder wieder allein Massinissas aeltester Sohn Micipsa 4, ein schwacher, friedlicher Greis, der lieber als mit Staatsangelegenheiten sich mit dem Studium der griechischen Philosophie beschaeftigte. Da seine Soehne noch nicht erwachsen waren, fuehrte tatsaechlich die Zuegel der Regierung ein illegitimer Neffe des Koenigs, der Prinz Jugurtha. Jugurtha war kein unwuerdiger Enkel Massinissas. Er war ein schoener Mann und ein gewandter und mutiger Reiter und Jaeger; seine Landsleute hielten den klaren und einsichtigen Verwalter in hohen Ehren, und seine militaerische Brauchbarkeit hatte er als Fuehrer des numidischen Kontingents vor Numantia unter Scipios Augen erwiesen. Seine Stellung im Koenigreich und der Einfluss, dessen er durch seine zahlreichen Freunde und Kriegskameraden bei der roemischen Regierung genoss, liessen es Koenig Micipsa ratsam erscheinen, ihn zu adoptieren (634 120) und in seinem Testament zu verordnen, dass des Koenigs beide aelteste leibliche Soehne Adherbal und Hiempsal und sein Adoptivsohn Jugurtha selbdritt, ebenso wie er selbst mit seinen beiden Bruedern, zu gesamter Hand das Reich erben und regieren sollten. Zu groesserer Sicherheit wurde diese Verfuegung unter die Garantie der roemischen Regierung gestellt. Bald nachher, im Jahre 636 (118) starb Koenig Micipsa. Das Testament trat in Kraft; allein die beiden Soehne Micipsas, mehr noch als der schwache aeltere Bruder der heftige Hiempsal, gerieten bald mit ihrem Vetter, den sie als Eindringling in die legitime Erbfolge ansahen, so heftig zusammen, dass der Gedanke an eine Gesamtregierung der drei Koenige aufgegeben werden musste. Man versuchte eine Realteilung durchzufuehren; allein die hadernden Koenige vermochten ueber die Landes- und Schatzquoten sich nicht zu einigen, und die Schutzmacht, der hier von Rechts wegen das entscheidende Wort zustand, bekuemmerte wie gewoehnlich um diese Angelegenheit sich nicht. Es kam zum Bruch; Adherbal und Hiempsal mochten das Testament des Vaters als erschlichen bezeichnen und Jugurthas Miterbrecht ueberhaupt bestreiten, wogegen Jugurtha auftrat als Praetendent auf das gesamte Koenigreich. Noch waehrend der Verhandlungen ueber die Teilung ward Hiempsal durch gedungene Meuchelmoerder aus dem Wege geschafft; zwischen Adherbal und Jugurtha kam es zum Buergerkriege, in dem ganz Numidien Partei nahm. Mit seinen minder zahlreichen, aber besser geuebten und besser gefuehrten Truppen siegte Jugurtha und bemaechtigte sich des gesamten Reichsgebiets unter den grausamsten Verfolgungen gegen die seinem Vetter anhaengenden Haeupter. Adherbal rettete sich nach der roemischen Provinz und ging von da nach Rom, um dort Klage zu fuehren. Jugurtha hatte es erwartet und sich darauf eingerichtet, der drohenden Intervention zu begegnen. Er hatte im Lager von Numantia noch mehr von Rom kennengelernt als die roemische Taktik: der numidische Prinz, eingefuehrt in die Kreise der roemischen Aristokraten, war zugleich eingeweiht worden in die roemischen Koterieintrigen und hatte an der Quelle studiert, was man roemischen Adligen zumuten koenne; schon damals, sechzehn Jahre vor Micipsas Tode, hatte er illoyale Unterhandlungen ueber die numidische Erbfolge mit vornehmen roemischen Kameraden gepflogen und hatte Scipio ihn ernstlich erinnern muessen, dass es fremden Prinzen anstaendiger sei, mit dem roemischen Staat als mit einzelnen roemischen Buergern Freundschaft zu halten. Jugurthas Gesandte erschienen in Rom, nicht bloss mit Worten ausgeruestet; dass sie die richtigen diplomatischen Ueberzeugungsmittel gewaehlt hatten, bewies der Erfolg. Die eifrigsten Vertreter von Adherbals gutem Recht ueberzeugten in unglaublicher Geschwindigkeit sich davon, dass Hiempsal seiner Grausamkeit halber von seinen Untertanen umgebracht worden und dass der Urheber des Erbfolgkrieges nicht Jugurtha sei, sondern Adherbal. Selbst die leitenden Maenner im Senat erschraken vor dem Skandal; Marcus Scaurus suchte zu steuern; es war umsonst. Der Senat ueberging das Geschehene mit Stillschweigen und verfuegte, dass die beiden ueberlebenden Testamentserben das Reich zu gleichen Teilen erhalten und zur Verhuetung neuen Haders die Teilung durch eine Kommission des Senats vorgenommen werden solle. Sie kam; der Konsular Lucius Opimius, bekannt durch seine Verdienste um die Beseitigung der Revolution, hatte die Gelegenheit wahrgenommen, den Lohn fuer seinen Patriotismus einzuziehen, und sich an die Spitze dieser Kommission stellen lassen. Die Teilung fiel durchaus zu Jugurthas Gunsten und nicht zum Nachteil der Kommissarien aus; die Hauptstadt Cirta (Constantine) mit ihrem Hafen Rusicade (Philippeville) kam zwar an Adherbal, allein eben dadurch ward ihm der fast ganz aus Sandwuesten bestehende oestliche Teil des Reiches, Jugurtha dagegen die fruchtbare und bevoelkerte Westhaelfte (das spaetere Sitifensische und Caesariensische Mauretanien) zu teil. ---------------------------------------------- 4 Der Stammbaum der numidischen Fuersten ist folgender: