Quer Durch Borneo; Zweiter Teil

Chapter 11

Chapter 113,346 wordsPublic domain

Der Schwerpunkt der Unterhandlungen wegen der Reise lag somit nicht länger bei den Kajan, sondern bei den Long-Glat in Long Deho, auch war es wünschenswert, persönlich der Kenjagesellschaft unter _Taman Dau_ dort zu begegnen, bevor sie den Heimweg einschlug, und zu verhindern, dass sie sich, um Köpfe zu jagen, den Mahakam hinunter begab. Auf Rat und mit Hilfe von _Kwing_, der keine Möglichkeit sah, eine genügende Anzahl Kajan in kurzer Zeit für einen längeren Zug nach Long Deho auszurüsten, nahm ich 10 Malaien aus Long Buleng in Dienst, was mich von der schwerfälligen Hilfe der Blu-u Bewohner unabhängig machte. Hierbei verfolgte ich noch den Nebenzweck, die Malaien, falls die Reise zu den Kenja nicht zu Stande kam, für eine topographische Aufnahme der Nebenflüsse des Mahakam unterhalb der Wasserfälle zu benützen. Die Malaien waren hiermit auch einverstanden, nur fürchteten sie, dass ich sie am Ende geradenwegs nach Apu Kajan mitnehmen würde.

Bevor ich Long Blu-u verliess, musste ich noch _Midan_ mit einigen Malaien nach dem Merasè und Long Tepai schicken, um Reis einzukaufen. _Kwing_ schlug mir auch vor, mein Personal den Kajan bei der Reisernte helfen zu lassen. Als Lohn sollte jeder einen Packen von 20 kg mitbekommen.

Im letzten Augenblick erschreckte _Njok Lea_ aus Long Tepai, der auf einer Reise zu den Pnihing bei uns Halt machte, _Kwing_ noch so sehr mit allerhand Unglücksbotschaften, dass dieser erklärte, mich bestimmt nicht zu den Kenja begleiten zu können. Da die Lohnfrage in dieser Angelegenheit durchaus keine Rolle gespielt hatte, liess _Kwing_ sich trotz meines Angebots von 500 fl als Lohn für die Reise von seinem Vorhaben, mich nur auf dem Mahakam begleiten zu wollen, nicht abbringen. Doch wollte er nochmals nach Long Deho zur Beratung kommen und vorher sorgfältig aus dem Vogelflug Vorzeichen einholen lassen. _Taman Dau_ und seine Kenja wollte _Kwing_ gern persönlich sprechen und von deren Betragen würde er seinen endgültigen Entschluss abhängig machen. Da der Wasserstand zum Passieren der Wasserfälle niedrig genug war, drängte ich zur Abfahrt, aber nachts vor dem festgesetzten Tag starb ein Kind im Dorfe und die Malaien verlangten dieses schlechten Vorzeichens wegen einen Reiseaufschub von einem Tage.

Am 9. März fuhren wir um 8 Uhr morgens endlich von Long Blu-u ab. Der Abschied von der Niederlassung, in der ich so lange Zeit verbracht hatte, fiel mir nicht schwer, denn die Wartezeit von Monaten hatte meine Geduld erschöpft, so dass meine Sehnsucht fortzukommen, jede andere Empfindung überwog.

In Long Tepai traf ich meine Reisegenossen _Bier_ und _Demmeni_ und alles Gepäck in guter Verfassung an, leider empfing mich aber sogleich die Schreckensnachricht, die Kenja unter _Taman Dau_ hätten unterhalb der Wasserfälle 3 Ot-Danum, die am oberen Medang Buschprodukte suchten, die Köpfe abgeschlagen. Dieses Begebnis machte einen so grossen Eindruck, dass vorläufig an eine topographische Aufnahme der Nebenflüsse nicht zu denken war, weil die Malaien sich viel zu sehr fürchteten.

Unter diesen Umständen schien es mir am geratensten, den niedrigen Wasserstand für eine Fahrt nach Long Deho zu benutzen, um die Kenja persönlich sprechen zu können. Ich wartete daher nicht auf _Kwing Irang_, sondern liess mich von _Bier_ nach _Bang Joks_ Löwengrube begleiten; ausserdem kamen einige vornehme Long-Glat mit uns, unter ihnen _Bo Tijung_ und _Bo Ului_, welch letzterer die Kenja persönlich kannte. _Demmeni_ sollte zurückbleiben, um mit _Kwing_ alles Gepäck nach Long Deho zu transportieren. _Bo Lea_ von Long Tepai half mir mit vielen seiner Männer über die Wasserfälle. Am Fuss des Kiham Kenhè glücklich angelangt, empfand ich für die Bereitwilligkeit, mit der mir diese sogleich Hilfe geleistet hatten, so grosse Dankbarkeit, dass ich jedem Manne statt des gewöhnlichen Taglohnes von 1 fl einen Reichstaler gab, eine Freigebigkeit, die ich später bedauerte.

Am 14. März hielten wir wiederum in dem alten baufälligen Fremdenhaus von Long Deho unseren Einzug.

KAPITEL V.

Organisation eines Stammes am oberen Mahakam--Stellung der Häuptlinge, Freien und Sklaven Vielweiberei--Verlobung, Heirat, Ehescheidung, Ehebrach, Erbschaftsrechte--Geburt und Verbotsbestimmungen für Kinder--Schreckfiguren und Beschwörungen zur Vertreibung von Krankheiten--Prophezeiungen aus den Eingeweiden von Tieren--Betrügerisches Vorgehender Priester--Geisterbeschwörung bei Dürre--Schöpfungsgeschichte der Mahakam-Kajan--Die mächtigsten Geister des Mahakam (_seniang_)--Begräbnisgebräuche--Ökonomische Verhältnisse am Mahakam Ackerbau und Ackerbaufeste--Verschiedene Feldprodukte--Sagogewinnung--Fleischnahrung--Fischfang und Fischzucht--Haustiere--Schlachtmethoden--Fleischkonservierung.

Die Organisation eines Stammes beruht bei allen Bewohnern des oberen Mahakamgebietes auf denselben Grundprinzipien, wie bei denen am oberen Kapuas, nur mit dem bemerkenswerten Unterschiede, dass bei ersteren, besonders bei den mit der Küstenbevölkerung noch wenig in Berührung gekommenen Stämmen, alle Bestimmungen der adat viel strenger gehandhabt werden als bei letzteren. Der Häuptling geniesst am Mahakam ein viel höheres Ansehen als am Kapuas, zwischen den verschiedenen Ständen, wie Freien (_panjin_) und Sklaven (_dipen_), ist die Kluft hier eine viel grössere. Die Kajan suchen selbst energisch eine Vermengung der Klassen durch Heirat zu verhindern, was ihnen jedoch nur zum Teile glückt. Die _dipen_ werden zwar gut behandelt, weder verkauft noch getötet, aber nur wenige unter ihnen, wie _Anjang Njahu_ und _Sorong_, übten durch ihre hohe Stellung beim Häuptling einen indirekten Einfluss auf die Stammesangelegenheiten aus. Während bei den Kajan am Mendalam viele Sklaven ein selbständiges Leben führten, einige selbst gegen den Willen des Häuptlings sich jahrelang bei anderen Stämmen auf hielten, wurde ihnen dies am Mahakam nicht gestattet. _Kwing Irang_ hatte einen Teil seiner Sklavenfamilien unter Aufsicht einiger Mantri gestellt; während des Reisbaus wohnten die meisten auf den Feldern, die sie für den Häuptling zu bestellen hatten, und in der Niederlassung mussten sie ihre Wohnungen zu beiden Seiten des Häuptlingshauses bauen, nicht zwischen denen der Freien.

Eigener Grundbesitz ist den _dipen_ bei den Kajan nicht erlaubt, doch erhalten sie neben den Feldern des Häuptlings ein Stück Fand zur eigenen Nutzniessung zugewiesen. _Anjang Njahu_ hatte sich zwar ein selbständiges Reisfeld angelegt, war dafür aber verpflichtet, ein anderes für _Kwing_ zu unterhalten. Im allgemeinen kommen bei den Sklaven 2 Arbeitstage für den Häuptling auf einen für sie selbst; auch tritt der Häuptling denjenigen seiner Familienglieder, die mit ihm keine gemeinsamen Äcker bebauen, zeitweilig einige Sklaven ab, um sie bei den Feld- und anderen Arbeiten zu unterstützen: so besass sowohl _Kwings_ Sohn _Bang Awan_, als sein zu den Kajan von der Gegend unterhalb der Wasserfälle geflohener Neffe _Ding Lalau_ einige Sklaven zur Aushilfe.

Die Lebensverhältnisse der Sklaven hängen in hohem Masse von dem Charakter des Stammeshäuptlings ab; von den mehr als 150 _dipen_ des gutmütigen, sanften _Kwing_ war noch nie einer durchgegangen, beim Pnihinghäuptling _Belarè_ jedoch kam dies mehrmals vor, selbst ganze Familien hatten es mit Erfolg versucht, nach dem Kapuas zu entfliehen. Früher war es allerdings auch bei den Kajan vorgekommen, dass ein Sklave sich zu einem anderen Häuptling, z.B. nach Lulu Njiwung, begeben hatte; in solch einem Fall gelangt er in den Besitz und unter den Schutz des neuen Häuptlings, der den Fall dann mit dem früheren Herrn ausmachen muss. Bei den Kajan konnten es ausnahmsweise, wie gesagt, einige Sklaven weit bringen, sowohl der im Stamme geborene, wie _Anjang_, als der neu erworbene, wie _Sorong_; selbst der Vorfechter gehörte bei ihnen dem Sklavenstande an.

Die Stellung der Freien, _panjin_, zum Häuptling ist im ganzen die gleiche wie am Mendalam. Nur ist die Kluft zwischen den Familien der Häuptlinge und denen der Freien am Mahakam weniger tief, weil die Vielweiberei der Häuptlinge und die Schwierigkeiten, die mit der Heirat einer Frau gleichen Standes verbunden sind, die Fürsten häufig dazu führen, ihre Frauen aus den Familien der _panjin_ zu wählen.

Ein sehr grosser Gegensatz ist auch in der Stellung, welche die Frauen am Mendalam und Mahakam einnahmen, bemerkbar. Während sie dort in allen Angelegenheiten das Wort führten und in vieler Hinsicht grössere Rechte als die Männer genossen, spielten sie hier eine viel untergeordnetere Rolle, wurden in öffentlichen Angelegenheiten nicht zu Rate gezogen und durften bei Unterhandlungen mit Fremden nicht mitbeschliessen. Doch fehlte es auch unter den Mahakamfrauen nicht an kräftigen Persönlichkeiten, die in allen Angelegenheit einen grossen indirekten Einfluss übten, wie z.B. _Hiang_, _Kwing Irangs_ älteste Frau, deren Meinung mehr Gewicht hatte, als die des Häuptlings selbst. Sie verstand unter den zahlreichen Sklaven die Ordnung aufrecht zu erhalten und durch ihren Mann im ganzen Stamm eine grosse Macht zu entfalten. Obgleich sie aus keiner Häuptlingsfamilie stammte und kinderlos blieb, heiratete sie doch drei aufeinanderfolgende Häuptlinge der Kajan, allerdings konnte sie nicht verhindern, dass _Kwing_ noch eine zweite Frau, _Uniang Anja_, und während meines Aufenthaltes eine dritte, _Lirui Anjang_ aus Long 'Kup, ehelichte. Sie hatte ihre Nichte _Kehad_ adoptiert, die nach ihr _Kehad Hiang_ genannt wurde und im Häuptlingshause lebte. Auf _Hiangs_ Betreiben hatte ihr Mann früher einige seiner anderen Frauen aus dem Kajanstamm fortschicken müssen, obgleich eine derselben ihm seinen Sohn _Bang Awan_ geschenkt hatte, der jetzt bei ihm wohnte. Übrigens erging es _Hiang_ wie es öfters willensstarken Personen ergeht, sie wurde ihrer Herrschsucht wegen von den meisten Stammesgliedern, die nicht zu ihrer Familie gehörten, gehasst, hauptsächlich von den Leibeigenen, die mehr als alle übrigen unter ihrem unmittelbaren Einfluss zu leiden hatten.

_Uniang Anja_, die zweite, viel jüngere Frau, erfüllte im Hause nur ihre Mutterpflichten gegenüber ihrem 12 jährigen Sohn _Hang_; sie war eine gute Seele, die in ihrer Jugend von einer Krankheit, die den Gaumen und die inneren Nasenteile verwüstet hatte, heimgesucht worden war; vielleicht verlor sie durch ihr Leiden die Energie, um sich gegen _Hiangs_ Tyrannei aufzulehnen. Sie gehörte einem angesehenen Geschlecht der Long-Glat an und brachte aus ihrem Kreise ein besonderes Talent im Rotangflechten und in der Herstellung von Perlenarbeiten mit, das von den Ihrigen sehr geschätzt wurde.

Auch _Kwings_ dritte, noch sehr junge Frau _Lirui_, eine Tochter des Pnihinghäuptlings _Anjang_, übte auf den Lauf der Dinge im Hause wenig Einfluss aus; sie hatte überhaupt erst nach der Geburt ihres Sohnes _Parèn_ beim Kajanstamm Einzug gehalten, teils aus Raummangel in _Kwings_ provisorischer Wohnung, teils weil _Hiang_ ihr Kommen nicht wünschte.

Die Vielweiberei der Häuptlinge am oberen Mahakam muss dem Einfluss der am Unterlauf des Flusses wohnenden Mohammedaner zugeschrieben werden, denn nur die zur Häuptlingsfamilie der Long-Glat gehörigen Häuptlinge gestatteten sich diese Abweichung von der vorväterlichen Sitte; keiner ihrer Freien besass mehr als eine Frau; auch die noch ursprünglicheren Sitten huldigenden Häuptlinge der Pnihing, Ma-Suling und, wie wir sehen werden, der Kenja lebten monogamisch. Die Tatsache, dass die Polygamie sich unter den Mahakam-Bahau verbreiten konnte, spricht vielleicht ebenfalls für die niedrigere Stellung, welche ihre Frauen im Vergleich zu denen am Kapuas einnehmen.

Dasselbe Moment liegt wohl auch dem besonders bei den Blu-u Kajan herrschenden Brauch, die Mädchen bisweilen schon bei ihrer Geburt mit einem jungen oder sogar älteren Manne zu verloben, zu Grunde. Auch diese Sitte kann ursprünglich bei ihnen nicht heimisch gewesen sein, weil sie nach dem Glauben der Kajan selbst ihren Geistern ein Dorn im Auge ist, die sie dafür mit Krankheit und Unglück heimsuchen. Die Folge dieser Vernunftheiraten ist denn auch, dass die Mutterschaft bei den Frauen viel früher eintritt, als wünschenswert ist. Am Blu-u sieht man auch auffallend viele junge, beinahe kindliche Mütter. Die Sitte, ihre Töchter in sehr jugendlichem Alter zu verheiraten, haben die Kajan vielleicht von ihren zahlreichen Sklaven aus den Baritostämmen, bei denen sie allgemein verbreitet ist, übernommen. Über Heirat, Scheidung und Ehebruch ist bereits an anderer Stelle (T. I p. 364-67) einiges mitgeteilt worden, das folgende möge als Ergänzung dienen.

Die meisten Eheschliessungen gehen derart vor sich, dass ein heiratsfähiger junger Mann seine Eltern oder, in Ermangelung derselben, andere Familienglieder über eine vorläufige Verbindung mit einem etwa 6 jährigen Mädchen unterhandeln lässt. Er tritt dann sogleich in die Familie seiner Schwiegereltern ein, nachdem er diesen sowie der kleinen Braut ein Schwert oder ein anderes von seinen Angehörigen aufgebrachtes Geschenk übergeben hat. Seine Arbeit kommt den Schwiegereltern zu Gute, und oft wird er, sobald das Mädchen ungefähr heiratsfähig geworden ist, ohne fernere Heiratszeremonie zu deren Manne.

Ist das Mädchen bei der Abmachung zwischen den beiderseitigen Familien älter, dann leben die jungen Leute etwa einen Monat lang zusammen, und gefallen sie einander, so schliessen sie mit einer einfachen, in einer kleinen Festmahlzeit bestehenden Feier den Heiratsbund. Beim nächsten Neujahrsfest folgt dann ein grösseres Mahl, bei dem ein Schwein geopfert wird, von dem jede Dorffamilie ein Stück erhält.

Fühlen sich erwachsene Männer und Mädchen zu einander, hinge zogen, so bietet ihnen über Tag die gemeinsame Feldarbeit Gelegenheit zu intimem Verkehr; abends geben sie sich mit ihren Liegmatten im hohen Grase unten am Fluss ein Stelldichein. Durch Ausspülen beim Baden sucht das Mädchen den unerwünschten Folgen ihres Verkehrs vorzubeugen, was aber nicht stets gelingt.

Bleiben diese nicht aus, so müssen die Schuldigen ein Schwein und eine bestimmte Menge Reis opfern, um von ihren Angehörigen den Zorn der Geister abzuwenden, die sonst ein Missglücken von Ernte, Fischfang und Jagd verursachen würden. Zeigt sich das Paar zur Heirat nicht geneigt, so wird diese auch nicht für notwendig angesehen, auch verhindert ein derartiges Erlebnis ein Mädchen nicht, später eine passendere Ehe mit einem anderen Manne einzugehen.

Über die Heiratszeremonien ist bereits Teil I pag. 87 u. 365 berichtet worden.

Das Eheband wird bei den Blu-u Kajan leicht wieder gelöst. Ich sah häufig Scheidungen stattfinden, weil ihre beiderseitigen Charaktereigenschaften Mann und Frau nicht gefielen, oder die Ehe kinderlos blieb. Ein Mann liess sich von seiner Frau scheiden, weil er ein Kind aus ihrer früheren Ehe nicht leiden mochte, ein anderer machte sich einfach davon, weil ihm die Versorgung seiner immer grösser werdenden Familie zu schwierig vorkam.

Auch Heiraten zwischen Freien und Sklaven, zu denen der Häuptling bisweilen gezwungenermassen seine Zustimmung erteilt hat, sucht man, besonders beim Kajanstamm, wo eine Vermengung mit Leibeigenen sehr ungern gesehen wird, bald wieder zu lösen.

Der junge Mann, der eine Sklavin heiratet, nimmt alle Pflichten eines Sklaven auf sich, erhält jedoch bei einer Scheidung- seine Freiheit zurück; sind Kinder vorhanden, so folgen diese dann dem Stande der Mutter, bis auf eines, das der Vater in seine Familie mitnimmt. Tritt ein Sklave aus dem Häuptlingshause als Schwiegersohn in eine _panjin_-Familie, so muss ihn eines seiner männlichen Kinder beim Häuptling als Sklave vertreten. Bei den Long-Glat und Ma-Suling bestehen diese strengen Regeln nicht, mit dem Resultat, dass die Leibeigenen ständig in den Stamm heiraten und ihre Anzahl fortwährend abnimmt. Auch unter den Kajan hat im einzelnen Falle das Ansehen der betreffenden Familie auf die vom Häuptling und seinen Mantri zu fassenden Beschlüsse grossen Einfluss.

Die Ehe wird von den Kajan trotz ihrer leichten Lösbarkeit durch aus als bindend angesehen, und ein Treubruch seitens des Mannes oder der Frau mit einer Busse an den beleidigten Teil gestraft. Auch wird solch ein Ereignis als eine Schande und als ein Unglück für den Stamm angesehen.

Die Häuptlinge nehmen hinsichtlich der Ehe, wie gesagt, eine gesonderte Stellung ein, indem ihnen allein das Recht zusteht, mehrere Frauen zu heiraten; diese geniessen als Gattinnen eines Häuptlings zwar das gleiche Ansehen im Stamme, aber für ihre Kinder gelten die mit der Geburt der Mutter verbundenen Erbschaftsrechte; ferner darf das Abzeichen der Frauen von hohem Stande, eine mit Hundezähnen verzierte Perlenmütze, nur von geborenen Fürstinnen getragen werden.

Die _adat_ und menschliche Eitelkeit verlangen eigentlich von ihren Häuptlingen eine Verbindung mit einer ebenbürtigen Fürstentochter, doch legt eine solche Heirat dem künftigen Gatten die Verpflichtung auf, mindestens 2 Jahre im Hause der Schwiegereltern zu arbeiten. Die jungen Häuptlinge der Kajan trösten sich daher oft mit Frauen aus den Familien der Freien, die ihnen zwar keine Kinder von so hoher Geburt schenken, von ihnen aber auch nicht die Erfüllung so hoher Forderungen verlangen. Besonders wenn die erste Frau bereits aus vornehmem Geschlechte stammt, braucht der Häuptling bei der Wahl der folgenden nicht mehr so streng auf die _adat_ zu achten.

Eine Heirat zwischen Häuptlingen und Leibeigenen kam bis jetzt nicht vor.

Stirbt eines der Eheleute, so darf der überlebende Teil, wenn er zu einer Häuptlingsfamilie gehört, erst nach Verlauf eines Jahres eine neue Ehe eingehen, ist er ein _panjin_, bereits nach einem halben Jahr.

Bei den _panjin_ und _dipen_ der Blu-u Kajan wird die Vorschrift, dass ein junger Ehemann zur Familie seiner Frau zieht, nicht so streng gehandhabt wie am Mendalam; sind beide Teile erwachsen, so zieht das Mädchen wohl auch gleich in das Haus ihres Gatten oder das seiner Eltern, besonders wenn dieser ein einziger Sohn ist und seine Familie ihn nicht entbehren kann.

Die Heiratsgebräuche stehen nach dem Glauben der Kajan unter der Obhut des Schöpfers _Tamei Tingei_ und eine Übertretung derselben wird bisweilen auf eigentümliche Weise gesühnt, z.B. durch Herstellung von Menschenfiguren (_tepatong_). Schliesst nach dem Tode eines der Ehegatten der überlebende Teil vor Ablauf der bestimmten Frist eine neue Ehe, so lässt man fusshohe Figuren, zwei männliche und zwei weibliche, als Opfer auf einem Floss (_sahn_) den Fluss abwärts treiben. Die Neuvermählten opfern bei einer _mela_ darauf Schweine und Hühner und richten ein allgemeines Gastmahl an.

Bei einem Ehebruch rächt sich _Tamei Tingei_ an dem ganzen Stamm, indem er ihn mit Krankheiten und Missernten heimsucht. Die Kajan nehmen daher in diesem Fall ein "_neme urib_" vor, wörtlich: "Verbesserung des Daseins." Sie setzen an Stelle der Holzbilder die beiden Schuldigen auf das Floss und lassen sie mit der Strömung abwärtstreiben. Ursprünglich wurden die Ehebrecher wahrscheinlich tatsächlich geopfert, gegenwärtig retten sie sich aber durch Schwimmen; aus Übermut treiben sogar manche freiwillig auf dem Floss ein Stück weit mit (Mehr hierüber T. I p. 367).

Von der Zeit vor seiner Geburt bis zu seinem Tode ist jede Lebensperiode eines Mahakambewohners an bestimmte religiöse Vorschriften geknüpft. Beide Eltern dürfen während der Schwangerschaft keine geschlachteten Hühner berühren; der Mann darf keinen Griff mit Guttapercha auf ein Schwert befestigen, keine Erde stampfen, z.B. beim Einrammen von Pfählen, da das Kind sonst nicht zum Vorschein kommen will. Eine Übertretung noch anderer Vorschriften hat zur Folge, dass das Kind bald nach der Geburt stirbt.

Am Mahakam geschieht es öfters als am Mendalam, dass man ein Kind, dessen Mutter bei der Geburt gestorben ist oder dessen Eltern auf irgend eine Weise erschreckt worden sind, in den Wald aussetzt, wo es umkommt oder von kinderlosen Eltern aufgenommen wird.

Während ein Kind heranwächst, durchläuft es mehrere, durch Opfer von einander getrennte Zeitperioden, die es allmählich den Vorrechten der Erwachsenen zuführen. Für Knaben muss z.B. im 12ten Lebensjahr geopfert werden, damit sie ein echtes Schwert tragen dürfen, später wird ein Huhn geopfert, damit der Griff mit kurzen Haaren verziert werden darf. Um lange Haare am Griffe anbringen zu dürfen, ist die Opferung eines Schweines erforderlich. Ein zweites Schwein verlangen die Geister, wenn der Knabe seine Kleidung durch eine Sitzmatte vervollständigen will. Diese Opfer werden mit _bet lali_ bezeichnet, ein Ausdruck, der allgemein die Aufhebung einer Verbotszeit bedeutet. Erst wenn alle Vorschriften erfüllt worden sind, wird der junge Mann zu den Erwachsenen gerechnet. Für Mädchen gelten ähnliche Bestimmungen.

Die Freien und Sklaven bringen diese Opfer nicht selbständig, zu beliebigen Zeiten dar, sondern sie warten hierfür grosse religiöse Zeremonien in der Häuptlingsamin ab. Wird dort ein _ajo_ (Kopfjagd) bei der Ablegung der Trauer oder beim Einzug in ein neues Haus gehalten oder ein _dangei_ gefeiert, so gehen sie im _bet lali_ des Kindes einen Schritt vorwärts. Bevor dieses erwachsen ist, dürfen seine Kleider nicht beseitigt oder verkauft werden, sehr wahrscheinlich, damit die noch schwache _bruwa_ des Kindes den Kleidungsstücken nicht folge, wodurch es krank werden würde. Aus demselben Grunde will man auch die _hawat_ der Kinder nicht verkaufen; nur einige Male gelang es mir, die Tragbretter lang verstorbener Personen zu erstehen. Die Kajan trennen sich auch nicht von ihren Tragkörben, _ingan dawan_; die Long-Glat dagegen verkauften mir einige, aber zu hohem Preise.

In anderen Punkten sind die Long-Glat übrigens viel abergläubischer als die anderen Stämme; so verschieben sie z.B. das _lali parei_ wegen eines _hadui_ (= _mela_) bei Krankheit oder eines _ajo_ für ein neues Häuptlingshaus so lange, bis der Reis überreif auf der _ladang_ abfällt. Ferner wagen sie auch beim grössten Nahrungsmangel nicht zu ernten, wenn auf dem Felde der Tragriemen eines Reiskorbes bricht oder dieser umfällt.

Krankheiten suchen die Mahakambewohner teils durch Schreckfiguren aus Holz, teils durch Beschwörungen zu vertreiben. Betrifft es einen ganzen Stamm, so werden über 1 m hohe menschliche Figuren beiderlei Geschlechts am Flussufer aufgestellt, um die bösen Geister in die Flucht zu jagen. Auch in jedem Privathause werden dann solche _tepatong_, wenn auch in kleinerem Massstabe, verfertigt.

Wird nur eine Familie durch sehr schwere Krankheit getroffen, so wendet nur diese die _tepatong_ an.

Gefürchteter als die aus der Umgegend stammenden bösen Geister sind die aus fernen Gegenden, welche die Reisenden begleiten. Als mich im Jahre 1897 eine Gesellschaft vom mittleren Mahakam bei den Blu-u Kajan besuchte, zeigte sich keine Frau ausserhalb ihres Hauses ohne ein brennendes Bündel Plehidingbast, dessen stinkender Rauch die bösen Geister vertreibt.

Dass diese für besonders verhängnisvoll gehalten werden, wenn sie aus der Ferne kommen, ist begreiflich, denn von weitem heimkehrende Bewohner bringen häufig Infektionskrankheiten in ihr Dorf mit, hauptsächlich influenzaartige. Die Kajan bezeichnen denn auch Husten und Schnupfen, die wichtigsten Symptome dieser Infektion, mit demselben Namen wie die fremden Geister, nämlich mit "_bengen_". Da auch Cholera und Pocken auf diese Weise verbreitet werden, erscheint die Furcht der Eingeborenen vor den Geistern aus der Fremde völlig berechtigt.