Polnische Geschichte

Part 8

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Zuerst geriet Siegmund mit Moskau in Streit (1507/08), veranlaßt durch den Aufstand des Fürsten _Michael Glinskij_, den man, wahrscheinlich mit Unrecht, der Vergiftung Alexanders, mit mehr Recht aber der Absicht beschuldigte, er wolle ein eigenes litauisch-russisches Fürstentum errichten. Dem Fürsten blieb, nachdem er seinen Widersacher, den litauischen Marschall Zabrzeziński, gegen den er kein Recht zu finden glaubte, in Grodno erschlagen hatte, gar nichts übrig, als in der Empörung sein Heil zu suchen. Er stützte sich auf Wassilij, den Sohn Iwans III., der das wichtige Smolensk zu gewinnen trachtete, auf Mengli Girei, den alten Widersacher Litauens, und auf Bogdan, den neuen Hospodar der Moldau. Der Sieg des Hetmans Konstantin Ostrogski bei Orscha (1508) machte dem Kriege ein Ende. Glinskij mußte nach Moskau fliehen, mit Wassilij wurde auf der Grundlage des Waffenstillstands von 1503 ein endgültiger Friede vereinbart. 1509 schloß auch der Hospodar, nach einem Siege des Kronhetmans Nikolaus Kamieniecki am Dnjestr, Frieden. Die Einfälle der Tataren hörten jedoch erst 1512 für einige Zeit auf, nachdem beide Hetmans bei Wiśniowiec (südlich von Krzemieniec) einen Sieg errungen hatten. Mengli Girei trat zur Abwechslung sogar jetzt einmal in nähere Beziehungen zu Polen.

Diese für Moskau bedrohlichen Beziehungen wurden direkt, die Nebenbuhlerschaft um die ungarische Krone wurde indirekt der Anlaß zu einem _zweiten Kriege mit Moskau_ (1512-1522). Da Władysław von Ungarn und Böhmen nur einen minderjährigen Sohn hatte, so war dort eine Regentschaft zu erwarten. Um sich diese und damit vielleicht später einmal den Thron zu sichern, heiratete Siegmund Anfang 1512 Barbara Zápolya, die Tochter des mächtigsten ungarischen Magnaten. Kaiser Maximilian, der die alten Erbansprüche seines Hauses auf jene Krone aufrechterhielt, bildete daraufhin eine antipolnische Koalition, in die auch Wassilij eintrat. Von kaiserlichen Ingenieuren und Geschützmeistern begleitet, wagte er den zweiten Zug. Anfang und Ende 1513 belagerte er zweimal vergeblich Smolensk, erst bei der dritten Belagerung im Juli 1514 gelangte, wahrscheinlich auf Glinskijs Bemühungen hin, der wichtige Platz durch Verrat des Bischofs in seine Hände. Zwar siegte Konstantin Ostrogski am 8. September desselben Jahres in glänzender Weise bei Orscha, aber auch die Tatareneinfälle in Rußland hörten auf, als im Frühjahr 1515 Mengli Girei starb. Die kriegerischen Aktionen erlahmten, da Moskau durch die Streitigkeiten zwischen den Tataren, Polen durch die europäischen Angelegenheiten in Anspruch genommen wurde, auch die polnische Heeresorganisation eine nachhaltige Kriegsführung unmöglich machte. So blieb Smolensk, als man 1522 den elfjährigen Waffenstillstand schloß, in den Händen der Russen.

Kaiser Max hatte noch zwei andere Bundesgenossen, durch die er auf den König einwirken konnte. Der eine war der neue _Hochmeister_, Markgraf _Albrecht von Brandenburg-Ansbach_, der Sohn von Siegmunds Schwester, der, 1510 gewählt, die Eidesleistung ebenso wie sein Vorgänger verweigerte und, vom Kaiser ermutigt, zum Kriege rüstete. Der andere war die österreicherfreundliche Partei in Polen, die unter dem Kanzler Christoph Szydłowiecki und dem Unterkanzler Peter Tomicki im Verein mit Władysław von Ungarn gegen die ungarisch-böhmischen Pläne des Königs arbeitete. Daher hielt es Siegmund für geraten, sich mit dem Kaiser zu vertragen. Am 22. Juli 1515 schlossen die beiden Jagiellonen-Könige mit dem Kaiser zu _Wien_ jenen denkwürdigen _Vertrag_ ab, der die Weltmachtpläne des Jagiellonenhauses zu Grabe trug und die Geburtsstunde des heutigen Österreich bedeutet. Durch eine Doppelheirat zwischen Władysławs Kindern und seinen Enkelkindern befestigte Maximilian die Erbansprüche seines Hauses, und ausdrücklich wurde bestimmt, daß im Falle des erblosen Todes Ludwigs die Krone seiner Schwester, d. h. dem Hause Habsburg zufallen solle. Siegmund erlangte dafür, daß der Kaiser von seiner Verbindung mit Moskau und dem Orden abließ. _Polens Bestrebungen richteten sich fortan nach dem Osten. Der_ _Kampf mit Rußland füllt die weiteren Jahrhunderte polnischer Geschichte aus._ Nach dem Tode Barbara Zápolyas trat auch Siegmund durch seine zweite Ehe (1518) mit Bona Sforza, der Tochter Giovanni Galeazzos von Mailand und Bari, von neuem in ein verwandtschaftliches Verhältnis zu den Habsburgern, deren Blut ja schon durch seine Mutter in seinen Adern floß.

Er konnte sich nunmehr ohne Befürchtungen der Ordnung der _preußischen Angelegenheiten_ widmen. Albrecht hatte, als der Kaiser ihn preisgab, den Mut nicht sinken lassen. Durch Verzicht auf das Wiedereinlösungsrecht der Neumark sicherte er sich 1517 die Hilfe Joachims von Brandenburg, durch einen Vertrag mit Wassilij 1518 diejenige Moskaus. Erst nach Maximilians Tode, als die Kaiserwahl ganz Deutschland in Anspruch nahm, wagte Siegmund vorzugehen, nachdem er sich der wohlwollenden Neutralität Boguslaws von Pommern vergewissert hatte. Der Erfolg der hauptsächlich ins Jahr 1520 fallenden Kämpfe war wechselnd, doch vorwiegend den Polen günstig, so daß der Hochmeister sich 1521 zu Thorn zu einem vierjährigen, durch die Vermittelung Karls V. herbeigeführten Waffenstillstand entschließen mußte.

Inzwischen war die _Reformation_ im Ordenslande wie in Polen eingedrungen, wo sie an dem trotz aller Unterdrückungen noch immer lebendigen husitischen Geiste vieler Edelleute und an den deutschen Städten sofort einen festen Anhalt fand. In der letzten Zeit vor Luthers Auftreten hatte auch der Humanismus als Gärungsstoff gewirkt, und bereits 1515 hatte ein Sendschreiben Bernhards von Lublin an Simon von Krakau, das das Evangelium als allgemeine Richtschnur des Glaubens hinstellte, ungeheures Aufsehen erregt. In Danzig führte 1518 der Dominikaner Jakob Knade, in Posen 1522 der Domprediger Andreas Samuel, dem Johann Seklucyan folgte, die neue Lehre ein. Krakau und Thorn hatten in derselben Zeit viele Protestanten. Obwohl ein königliches Edikt schon 1520 bei Strafe der Güterkonfiskation und der Verbannung die Verbreitung Lutherscher Schriften verbot, obwohl Siegmund 1522 dieses Edikt für Krakau nochmals wiederholte, obwohl er 1523 ein neues Edikt erließ, das jeden, der sich der Neuerung anschloß oder reformatorische Schriften verbreitete, mit dem Scheiterhaufen bedrohte, obwohl er eine Inquisitionskommission einsetzte und eine Synode unter dem Erzbischof Johann Łaski von Gnesen sich mit der Ketzerei beschäftigte, ließ sich der Fortgang der Bewegung nicht aufhalten. So viele Studenten aus Deutschland zurückkamen, so viele Apostel sorgten für Verbreitung der lutherischen Lehren.

Im Ordensland aber brachte die schnelle Ausbreitung der Reformation und der Rat Luthers den Hochmeister, der sah, daß er auf Hilfe von Deutschland nicht rechnen konnte, auf den Gedanken, den _Orden zu säkularisieren_. Durch Vermittlung des Markgrafen Georg von Brandenburg und des Herzogs Friedrich von Liegnitz, vom Kanzler Szydłowiecki unterstützt, ward der König für diesen Plan gewonnen. Er gab um so eher nach, als er andernfalls befürchten mußte, daß die westpreußischen Protestanten, namentlich die Danziger, die ihren katholisch gesinnten Rat vertrieben und trotz königlichem Gebote nicht wieder aufgenommen hatten, mit dem Hochmeister gemeinsame Sache machen würden. Am 8. April 1525 wurde der Friede geschlossen. Der Friedensvertrag bestimmte, daß der neue Herzog dem Könige als seinem Oberherrn den Eid zu leisten habe, daß bei einem Aussterben der männlichen Nachkommenschaft des Herzogs und seiner Brüder Preußen an die Krone zurückfallen solle, daß Albrecht in Kriegsbedrängnissen mit 100 gerüsteten Reitern Hilfe zu leisten habe, daß der Handel zwischen beiden Staaten frei sei, daß der Herzog ebenso wie Elbing, Danzig und Thorn -- diese Einbeziehung westpreußischer Städte ist für die Sonderstellung Westpreußens charakteristisch -- auf das Münzrecht verzichten müsse. Am 10. April leistete Herzog Albrecht auf dem Markte zu Krakau den Huldigungseid. Der ruhmreiche Deutsche Orden war in dem Lande seiner Größe dahingesunken.

So unheilvoll dieser Vertrag für Polens Zukunft wurde, für den Augenblick war das Land von einem unruhigen Nachbar befreit, und Siegmund konnte daran gehen, die Danziger für ihre reformatorische Widersetzlichkeit zu züchtigen (1526). Durch lügnerische Freundlichkeit wußte er die Stadt von jedem Widerstande abzubringen. Als er aber wider die Privilegien mit zuviel Kriegsvolk eingezogen war, ließ er, entgegen seinen feierlichsten Versprechungen „auf des Königs Ehre, Helm und Schild”, dreizehn Bürger enthaupten, viele verbannen und die Stadt durch ein Schreckensregiment einschüchtern. Das war der polnische Dank für Danzigs Eifer im preußischen Bunde, eine harte, aber verdiente Vergeltung seines Treubruchs gegenüber dem Orden. Auf die Dauer hat natürlich auch dieses Blutgericht die Reformation in Danzig nicht aufhalten können.

Im gleichen Jahre trat eine Regelung auch der _masowischen Frage_ ein. Der letzte Herzog aus der entnervten masowischen Piastenlinie, Janusz, starb 1526. Somit fiel der Rest jener Landschaft an die Krone zurück. Es wurde nunmehr eine eigene Wojewodschaft Masowien gebildet, in der das masowische Statut Grundlage der Rechtsverhältnisse blieb.

In der ungarisch-böhmischen Frage war Siegmund weniger glücklich als in der preußischen und masowischen. Als sein Neffe Ludwig 1526 bei Mohacz umgekommen war, dachte er zwar nicht an die Innehaltung des Wiener Vertrags, mußte aber zusehen, wie Böhmen an Ferdinand kam, Ungarn zwischen diesem, Johann Zápolya und dem Sultan geteilt wurde. Doch hatte er wenigstens die Genugtuung, Zápolya auf allerlei Weise gegen den Habsburger unterstützen zu können. 1539 vermählte er dessen Sohn Johann Siegmund Zápolya seiner Tochter Isabella, was für zukünftige Thronbewerbungen bedeutsam wurde.

1533 lief der elfjährige Waffenstillstand mit _Moskau_ ab, und im selben Jahre starb Wassilij. Siegmund gedachte sich die Regentschaft für den minderjährigen Iwan zunutze zu machen und begann 1534 den Krieg, in dem Johann Tarnowski 1535 Starodub am Dnjepr eroberte, Smolensk aber nicht genommen werden konnte. Nach zwei Jahren wurde der Krieg wiederum durch einen Waffenstillstand, diesmal von sieben Jahren, beendigt.

Es müßte auffällig erscheinen, daß der König trotz einzelner Siege niemals durchgreifende Erfolge errang, wenn nicht die veraltete Heeresorganisation den Schlüssel zum Verständnis böte. Noch immer war der König auf das allgemeine Aufgebot angewiesen, das schon so oft versagt hatte und eigentlich nur in der Zeit von der Ernte bis zur neuen Aussaat, also gerade in der zum Kriegführen ungünstigsten Zeit zur Verfügung stand. Die Zügellosigkeit dieses Heerbannes konnte einigermaßen kriegsgewohnten und gutgeführten Truppen gegenüber nicht standhalten, am wenigsten den stehenden Heeren gegenüber, die allerorts jetzt aufkamen. Daneben war die Ansammlung von Adligen insofern eine große Gefahr, als diese günstige Gelegenheit gern zur Erpressung neuer Privilegien benutzt wurde, wie auch zu Siegmunds Zeiten der „_Hahnenkrieg_” von 1537 wieder bewies. In Lemberg war ein starkes Aufgebot, angeblich 150000 Mann, zusammengekommen, um gegen den Hospodar Petrillo zu Felde zu ziehen. Statt dessen aber erhoben sie sich unter Peter Kmita und den beiden Zborowskis gegen die seit der Sforzaschen Heirat in der Verwaltung eingerissenen Mißbräuche. Der König mußte nachgeben, wenn er auch auf dem nächsten Reichstage den Zborowskis wegen Hochverrats den Prozeß machen ließ.

All das bewog ihn, auf eine _Änderung der Heeresorganisation_ zu sinnen, vor allem nach einem stehenden Heere zu streben. Dazu aber war vor allem eine _Reform des Finanzwesens_ notwendig, und so finden wir auf fast allen Reichstagen dahingehende Beschlüsse und Konstitutionen, die freilich auf dem Papier stehen blieben. Es ist notwendig, auf die wichtigsten Versuche einzugehen. 1512 wurde das ganze Land in fünf Bezirke eingeteilt, von denen jeder fünf Jahre lang die Mannschaft für den östlichen Kriegsschauplatz stellen sollte. Wer nicht in den Krieg zog, sollte je nach Besitz eine Abgabe zahlen, zu deren Festsetzung eine Einschätzungskommission gebildet wurde. Infolge Widersetzlichkeit vieler scheiterte die Ausführung. 1527 blieb ein neuer Anlauf in dieser Richtung erfolglos. 1535 griff man auf die Beschlüsse von 1504 zurück und wollte die Exekution der nach Erlaß der damaligen Konstitution verpfändeten oder verschenkten königlichen Güter durchführen. Kam dieser Gedanke auch diesmal noch nicht zur Verwirklichung, so blieb er doch lebendig und spielte späterhin eine Rolle. Siegmund blieb auf die bisherigen kriegerischen Mittel angewiesen. Nur in der Ukraine gelang es ihm, durch teilweise Organisation der Kosaken eine brauchbare Grenzwache gegen die Tataren zu bilden.

Dieser Adel, der kein Opfer bringen wollte, war um so begehrlicher in der Beanspruchung von Privilegien. Die Knebelung der Bauern und die Ausschließung der Städte wurde unter Siegmunds Regierung vollends durchgeführt. Schon 1511 hob der Reichstag zu Petrikau das Recht der _Bauern_ auf, ihre Kinder bis zum zwölften Jahre in die Schule zu schicken oder ein Handwerk lernen zu lassen, weil dieses Recht „unbillig und der gemeinen Freiheit entgegen” sei! Dann benutzte der Adel nach alter Sitte den preußischen Krieg, um in Bromberg 1520 und in Thorn 1521 eine Verschärfung der Bestimmungen über die Freizügigkeit und die Einführung von Frondiensten zu erlangen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit ward immer weiter ausgedehnt, und die Bauern versanken in jenen tierischen Zustand, aus dem in Großpolen erst die preußische Herrschaft sie erlöste. Die _Städte_ aber wurden der Willkür des Adels insofern preisgegeben, als die Aufsicht über Handel und Gewerbe den Wojewoden übertragen wurde.

Mit in diesem Fehlen einer breiten Unterschicht ist der endliche Mißerfolg der _Reformation_ zu suchen, die ja überhaupt in ihrer germanischen Prägung, mit der Selbstverantwortlichkeit als Zentrum, dem slawischen Geiste nicht entsprach. Vorläufig freilich dauerte trotz aller Edikte die Ausbreitung fort. Man rief 1534 die Wittenberger Studenten zurück und ließ sie ihre Irrtümer abschwören, wenn sie in den Staatsdienst treten wollten. Man dehnte 1540 dieses Verbot auch auf Leipzig aus, man wiederholte 1542 und 1544 die Verbote, aber ohne Wirkung. Selbst die Krakauer Universität wies eine Reihe sehr freier Lehrer auf. Die Königin Bona, ein zuchtloses und habgieriges Weib, dessen Einfluß die guten Anfänge Siegmunds verdorben hatte, unterstützte aus selbstsüchtigen Motiven die Neuerung. Ihr Beichtvater, der Franziskaner Lismanini, stand an der Spitze einer geheimen reformatorischen Gesellschaft, der hervorragende Gelehrte und sogar die nachmaligen Bischöfe Andreas Zebrzydowski von Krakau und Johann Uchański von Gnesen angehörten. Ihr Liebhaber, der Hofmarschall Johann Firley, wurde unter der nächsten Regierung der Führer der Protestanten. In Kleinpolen traten die Geistlichen gegen Rom auf; der Rektor Jakob Sylvius von Krzemien ließ als erster 1547 die Messe ganz fallen, und Johann Łaski, des Gnesener Erzbischofs Neffe, errang bedeutende Erfolge für Calvins Lehre. In Wilna gründete der Litauer Abraham Kulwa eine deutsch-protestantische Schule, nach deren Unterdrückung sich der Thronfolger als eifriger Beschützer der neuen Lehre erwies. (Schon 1539 widmete Calvin diesem Prinzen seine Auslegung des Hebräerbriefes.) Zu einer über das ganze Land verbreiteten Organisation brachten es die Protestanten aber unter Siegmunds Regierung nicht.

Um seinem und Bonas einzigen Sohn Siegmund August die Thronfolge zu sichern, hatte Siegmund ihn bereits 1529 zum Großfürsten von Litauen und 1530 zum König von Polen wählen und krönen lassen. Der König mußte jedoch bei diesem außerordentlichen Falle bezeugen, daß das gegen das Gewohnheitsrecht gehe, und dieses Gewohnheitsrecht wurde zum Staatsrecht dadurch, daß er bestimmte, nach wie vor solle in Zukunft bei Erledigung des Thrones oder bei einer sonst notwendig werdenden Wahl zuvor ein Wahlreichstag einberufen werden. Als Siegmund August 15 Jahre alt wurde (1535), mußte er den Eid auf alle Rechte und Freiheiten der Stände leisten und 1537 schwören, daß er sich bei Lebzeiten des Vaters der Regierung enthalten werde. 1543 vermählte Siegmund den Thronfolger mit Elisabeth, der Tochter des römischen Königs Ferdinand. Aber im übernächsten Jahre wurde seine Ehe durch Elisabeths Tod gelöst, wie man sagt, weil Bona ihre Schwiegertochter vergiftet hatte. In Litauen, dessen Verwaltung ihm übertragen worden war, heiratete er bald heimlich die schöne litauische Magnatin Barbara Radziwill, deren Vater, Oheim und Brüder Kaiser Karl zu Herzögen ernannte und in den Reichsfürstenstand erhob, um sie ebenbürtig zu machen. Von da ab haben die Radziwills eine hervorragende Rolle in der polnischen Geschichte gespielt.

Als Siegmund starb, ging infolge der getroffenen Vorsorge der Thronwechsel ohne Aufregung und Streit vonstatten. _Siegmund August_ (1548-1572), schwächer als der Vater, wieder ein echter Jagiellone, trat in den auswärtigen Beziehungen weniger hervor, verfolgte dafür aber im Innern des Vaters Staatsreformpläne um so eifriger weiter.

Sein einziges großes auswärtiges Unternehmen war der _Streit um Livland_ (1557-1571).

Die Stellung des Erzbischofs von Riga, der der Lehenshoheit des Ordens nicht unterstand, hatte dort von jeher schwere innere Kämpfe hervorgerufen und führte nunmehr, nach der Säkularisation Preußens, zur Auflösung. Vier Bewerber stritten sich um das Erbe: Polen, Moskau, Schweden und Dänemark, daneben hatte auch das Reich Ansprüche auf das Land. Erzbischof war seit 1539 Markgraf Wilhelm von Brandenburg, der Bruder des Herzogs von Preußen, Ordensmeister seit 1550 der kriegerische Wilhelm von Fürstenberg. Der Erzbischof hielt im Einvernehmen mit dem Herzog zu Polen, der Ordensmeister hatte 1554 einen Garantievertrag mit Iwan dem Schrecklichen geschlossen. Da wurden 1556 Briefe des Erzbischofs aufgefangen, die seine landesverräterischen Pläne veröffentlichten, und der Erzbischof gefangen gesetzt. Er erflehte von Polen Hilfe, das alsbald ein Heer von angeblich 100000 Mann nach der Grenze schickte. Der Orden bat um Frieden und mußte den Erzbischof wieder einsetzen (1557).

Iwan konnte diesen Sieg des polnischen Einflusses nicht ruhig mit ansehen, denn der Besitz der baltischen Küsten war für Rußland eine Lebensfrage. Er brach noch im Jahre 1557 in Livland ein und eroberte im nächsten Jahre Dorpat, Narwa und andere Städte. Die Schweden nahmen Estland, die Dänen einen Teil Kurlands und die Insel Ösel. Nach dem Tode Fürstenbergs wählte die polnische Partei _Gotthard Kettler_ zum Ordensmeister, der 1561 in Gemeinschaft mit dem Erzbischof das Land dem Polenkönige auftrug. Er trat aus dem Orden aus und erhielt Kurland und Semgallen mit der Residenz Mitau als Herzogtum zu Lehen mit Sitz und Stimme im polnischen Senat. Livland wurde Polen einverleibt, unter Garantierung der deutschen Sprache und Verwaltung und der Freiheit der Augsburger Konfession.

Aus diesem Vertrage entbrannte ein _polnisch-russischer_ Krieg, in dem Iwan 1563 Plock eroberte, das er mitsamt dem oberen Teile Livlands auch im Frieden behielt, trotz etlicher polnischer Siege. Der Krieg hatte also wieder eine russische Landschaft von Polen abgerissen und obendrein in Livland einen neuen russisch-polnischen Zankapfel geschaffen. Außerdem hatte er den König veranlaßt, dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg für den Fall des Aussterbens der Ansbacher Linie die Erbfolge in Preußen zuzugestehen (1563), wodurch Polen bald ein neuer Feind im Westen erstand.

In gleicher Weise mußte Siegmund August sich bei der _Staatsreform_ mit halben Erfolgen begnügen, obwohl er immerhin mehr erreichte als sein Vater. Aus den Debatten auf den Reichstagen und aus den zahlreichen Reformschriften hatten sich nach und nach folgende Forderungen herausgeschält: 1. die Exekution der Güter, von der bereits die Rede war, 2. die Reform des Finanzwesens, des Heeres, der Rechtspflege und der Verwaltung, 3. volkswirtschaftliche Reformen, 4. die engere Angliederung Preußens und Litauens an die Krone.

Der bekannteste dieser Schriftsteller war Andreas Friccius (Frick oder Fritsch, genannt Modrzewski, † 1572), ein der Reformation freundlicher Deutscher, dessen 1551 zuerst erschienene Schrift „$De emendanda republica$” sogar für die Bauern energisch eintrat.

Es bildete sich ein Kreis von Abgeordneten, die in dieser Richtung zusammengingen, an ihrer Spitze Hieronymus Ossoliński, Raphael Leszczyński (beide der Reformation ergeben) und der Russe Nikolaus Siennicki.

1555 stand das _ganze_ Programm zum ersten Male auf der Tagesordnung des Reichstages, zugleich mit einer _polnischen Nationalkirche_. Dieser letzte Punkt, der auf nichts anderes abzielte als auf die Abschaffung des Zölibats, Reichung des Abendmahles in beiden Gestalten und Einführung der Volkssprache in die Liturgie, hätte eine Annäherung an die griechische Kirche bedeutet und sicherlich das Verhältnis der orthodoxen und der unierten Untertanen zu den Polen enger gestaltet. Das wäre im Interesse der Treuhaltung dieser Untertanen gegenüber den russischen Eroberungsgelüsten wünschenswert gewesen, aber der König kam zu keinem Entschluß. Er verschob die Frage von einem Reichstag zum anderen, bis der gelehrte Bischof von Ermland, _Stanislaus Hosius_, 1564 mit dem Apostolischen Nunzius Francesco Commendoni vom Tridentiner Konzil zurückkehrte. Aus des Nunzius Hand nahm der König feierlich die „$Decreta Concilii Tridentini$” entgegen und auf dem Reichstage von 1565 erklärt er gegenüber den nationalen Bestrebungen, daß er als Katholik leben und sterben wolle.

Im selben Jahre brachte Hosius die _Jesuiten_ ins Land, zuerst nach seiner Residenz Braunsberg, die mit Eifer die _Gegenreformation_ begannen. Die Protestanten vermochten infolge ihrer Zersplitterung -- es waren 1548 noch die böhmischen Brüder, aus Böhmen vertriebene, kirchlich wohlorganisierte Husiten, hinzugekommen, die große Verbreitung gewannen, ferner durch Francesco Stancar und durch Lelio Socino die Sekte der Antitrinitarier, auch Neuarianer oder Sozinianer genannt, die besonders in Klein-Rußland und Klein-Polen Anhang fanden -- keinen eigentlichen Widerstand entgegenzusetzen. Erst 1570 kam es zwischen den Lutheranern, Calvinern und böhmischen Brüdern in Sandomir zu einer Einigung, als sogenanntes _polnisches Bekenntnis_.

Um zu den staatlichen Reformen zurückzukehren, so wurde am wirkungsvollsten noch die Güterexekution durchgeführt, durch den _Exekutionsreichstag_ von 1562, obwohl an eine allgemeine Zurückgewinnung der zu Unrecht besessenen Güter nicht gedacht werden darf.

Mehrere Reichstage, zuletzt der von Petrikau 1567, beschäftigten sich mit der Exekution. Es wurde festgesetzt, daß drei Viertel der Einnahmen für die Hofhaltung und Verwaltung, ein Viertel für ein stehendes Heer, das sogenannte „Viertelsheer” ($Kwarciane wojsko$), verwendet werden sollten. Als man zu Ende war, hatte man zwar eine beträchtliche Anzahl von Magnatenbesitzungen verkleinert, also demokratisierend gewirkt, aber doch nicht so viel erreicht, daß ein nur irgend nennenswertes Heer unterhalten werden konnte. Das Viertel mußte daher späterhin verdoppelt werden. Von diesen Exekutionen her tritt auch das „Brot der verdienten Leute” ($panis bene merentium$) auf, Güter, die der König verdienten Männern gegen einen sehr niedrig bemessenen Zins zu lebenslänglicher Nutzung verlieh, wodurch der Wirtschaftsstand dieser Güter selbstverständlich nicht verbessert wurde.