Part 7
Mit der Niederwerfung des Ordens war die Ausdehnung des polnischen Einflusses im abendländischen Europa noch nicht beendet. Nachdem König Ladislaus Posthumus von Ungarn und Böhmen 1457 gestorben war, warb Kasimir als Gatte von dessen Schwester Elisabeth um beide Kronen für seinen ältesten Sohn Władysław. Die Ungarn aber wählten Matthias Corvinus Hunyady, die Böhmen den Husiten Georg Podiebrad. Nach Podiebrads Tode kam Władysław II. 1471 in Böhmen zur Herrschaft, die ihn wie Polen, namentlich um Schlesiens willen, in einen Krieg mit Ungarn verwickelte (1471-1478). Als Matthias Corvinus 1490 starb, suchte Kasimir die ungarische Krone seinem dritten Sohn Johann Albrecht zu verschaffen, dem die Ungarn aber Władysław vorzogen, der somit beide Kronen vereinigte, nachdem er sie in einem Bruderkriege gesichert hatte. Dessen Sohn Ludwig I. (II.) fiel 1526 bei Mohacz, ohne männliche Erben. Mit ihm erlosch die böhmisch-ungarische Linie der Jagiellonen bereits nach einem halben Jahrhundert.
Diese Unternehmungen im Westen und Süden lenkten Kasimirs Aufmerksamkeit allzusehr von den Vorgängen im Osten ab. Er ließ es geschehen, daß die Türken sich in seinem Vasallenstaate Moldau festsetzten und dort die wichtigen Plätze Kilia und Akerman an der Donau- und der Dnjestrmündung eroberten (1484). So sehr hatte die Gewinnung des freien Zugangs zur Ostsee das Interesse für den Zugang zum Schwarzen Meer abgeschwächt! Auch den krimschen Tataren, die Kleinrußland verwüsteten, wurde kein genügender Widerstand entgegengesetzt.
Weit folgenschwerer als die Vernachlässigung des Kampfes gegen den Islam sollte für Polen jedoch die Unachtsamkeit werden, mit der Kasimir das Wachstum des Großfürstentums _Moskau_ zuließ. Sein großer Zeitgenosse Iwan III. (1462-1505) brachte Groß-Nowgorod, dessen Erzbistum nicht dem Moskauer, sondern dem Kijewer Metropoliten unterstand und in dem die litauisch und uniert gesinnte Partei unter Martha Borecka, der Witwe eines Posadniks (Stadtvorstehers), herrschte, an sich. Als diese Partei mit Litauen in Unterhandlungen eintrat, überzog Iwan die Stadt mit Krieg und schlug ihr Heer am Flusse Schelona (1471), ohne daß Kasimir versucht hätte, Hilfe zu bringen. Die wichtige Möglichkeit, das livländische Ordensgebiet zu umklammern und Moskau aus der Nähe zu bedrohen, ward hierdurch verloren, ein Fehler, der sich später auch rächte. Überhaupt suchte Iwan Anknüpfung mit den russischen Fürstentümern im polnisch-litauischen Reiche, so z. B. als nach dem Tode Simon Olelkowitschs von Kijew (1471) Kasimir dieses Fürstentum einzog und in eine Wojewodschaft verwandelte. Einige dieser russischen Fürsten planten einen Anschlag auf das Leben des Königs und seiner Söhne, um bei dieser Gelegenheit die Fürstentümer von Litauen loszureißen und mit Moskau zu vereinigen, aber die Verschwörung wurde entdeckt (1481). Ferner ließ Iwan in jenen Landesteilen eifrig Propaganda für die orthodoxe Kirche machen, namentlich auch für den Wiederanschluß Kijews an den Moskauer Metropoliten. 1490 schloß er ein Bündnis mit den Habsburgern. Auf diese Weise bereitete er den Boden für Pläne, die erst nach Kasimirs Tode zur Ausführung gelangten.
Wenn man diese Tatsachen mit der schleppenden Führung und dem halben, obendrein wesentlich dem preußischen Bund zu dankenden Ergebnis des Ordenskrieges vergleicht, wenn man erwägt, daß es dem Könige weder gelang, sich von der Magnatenherrschaft zu befreien, noch sich der Bestrebungen des niederen Adels zu erwehren, und daß auch sein anfangs siegreicher Kampf um den Einfluß auf die Besetzung der Bischofssitze und der Domherrnstellen nicht von dauerndem Erfolg gekrönt war, wenn man die erneute Hervorhebung der Sonderstellung Litauens betrachtet, so muß man das Zeitalter des vierten Kasimir bei aller Anerkennung seiner persönlichen Eigenschaften für alles andere halten als für einen Fortschritt in der inneren Befestigung des Reiches.
Erfreulicher ist eine Betrachtung des _geistigen Lebens_. Auch Polen blieb von der neuen Blüte, die Humanismus und Renaissance überall hervorriefen, nicht unberührt. Die Krakauer Hochschule ward ein Sammelplatz bedeutender Männer des In- und Auslandes. Benedikt Hesse und Conrad Celtes, der dem Macchiavelli geistesverwandte Prinzenerzieher Filippo Buonacorsi ($Callimachus Experiens$) gehörten ihr an. Von Inländern ragten Johann von Elgot, Jakob von Paradies (später Erfurter Kartäuser), Thomas Strzępinski, der heilige Johann Kanty und Albert Blar, genannt Brudzewski, des Kopernikus Lehrer, hervor. Der spätere Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok († 1477) glänzte als klassischer Philologe und als Philosoph, der Krakauer Domherr und Prinzenerzieher Johann Długosz (Longinus † 1480) als erster Geschichtschreiber ($Annales seu cronicae inclyti regni Poloniae$), der Posener Wojewode Johann Ostrorog († 1501), $jur. ut. Dr.$, als auf die Mehrung der königlichen Gewalt bedachter Politiker ($Monumentum pro comitiis generalibus regni ... pro reipublicae ordinatione congestum$, 1438). An Versuchen, in polnischer Sprache zu schreiben, ist uns nur wenig erhalten, meist Gebetbücher und Predigten, daneben auch eine Übersetzung des Statuts von Wiślica. Die Buchdruckerkunst gelangte um 1474 von Deutschland nach Polen, und auch in den bildenden Künsten war Polen durchaus von dem Ausland, namentlich von Deutschland abhängig. (Veit Stoß lebte lange in Krakau.)
Sofort nach Kasimirs Tode erhoben die Litauer seinen vierten Sohn Alexander, die Union verletzend, auf den großfürstlichen Stuhl. Die Polen aber wählten, namentlich auf Betreiben des jüngsten, sechsten Sohnes, des Krakauer Bischofs Friedrich, _Johann I. Albrecht_ (1492-1501), Kasimirs dritten Sohn, zum Könige. Die nicht unbeachtete Kandidatur des Herzogs Johann von Masowien, der wie alle masowischen Piasten in den Jagiellonen nur Usurpatoren sah, war schließlich erfolglos geblieben.
Von Callimachus mit dem Geiste erfüllt, der im „Principe” seinen klassischen Ausdruck fand, suchte Johann Albrecht des Vaters Versuch der Niederwerfung der Magnatenmacht durchzuführen. Glücklich war freilich dieser Versuch insofern nicht, als der König sich hierbei auf den niederen Adel stützen mußte und auf diese Weise nur die Demokratisierung der Macht beschleunigte. Nachdem er bereits 1493 eine vorläufige Konstitution gegeben hatte, erließ er 1496, unter Mitwirkung _aller_ Faktoren des Reichstages, das _Petrikauer Statut_, das man nicht mit Unrecht die „Magna Charta Polens” genannt hat. Der Senat hat sich offenbar nur widerstrebend darein gefügt, denn er wurde seiner schon durch die Nessauer Statuten rechtlich, wenn auch nicht immer faktisch geschmälerten Macht hier völlig entkleidet, alle Entscheidung in die $conventiones communes$, die $sejmiki$, gelegt. Aber trotzdem war dieses Statut, das als allgemeines die früheren Einzelstatute ergänzte und ersetzte, weniger gegen die Magnaten gerichtet, als vielmehr gegen die Bauern und die Bürger.
Die Freizügigkeit der _Bauern_, schon unter Kasimir dem Großen beschränkt, aber der harten Szlachta noch immer empfindlich fühlbar, wurde beinahe ganz aufgehoben: nur noch _ein_ Sohn, sofern überhaupt mehrere vorhanden waren, durfte einem Gewerbe oder den Wissenschaften nachgehen, wenn der Gutsherr ihm einen Erlaubnisschein ausstellte. Die Sommerwanderung, die wir heute „Sachsengängerei” nennen, die damals aber nach Schlesien und Preußen gerichtet war, wurde ebenfalls streng verboten, da darunter die Erntearbeiten in Polen litten. In Vermögensstreitigkeiten trat Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn ein, eine Bestimmung, aus der sich durch spätere Konstitutionen (1520, 1530, 1573) nach und nach die allgemeine gerichtliche Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn und die Ausdehnung der gutsherrlichen Gewalt auch auf die höhere Gerichtsbarkeit entwickelte.
Von den _Bettlern_ heißt es im Statut: „Da es scheint, daß dieses ruhmreiche Land eine solche Menge von Bettlern männlichen und weiblichen Geschlechts hat, daß es ... nicht eins gibt, das so mit Bettlern überfüllt ist, so sollen nur noch so viele Bettler sich an jedem Ort aufhalten dürfen, als die Ortsbehörde bestimmt.” Die übrigen sollen eingefangen, unter die Söldner gesteckt oder bei Festungsbauten beschäftigt werden. Eine mehr dem Zeitalter der Aufklärung als dem ausgehenden 15. Jahrhundert angemessene Maßnahme! Um so zahlreicher wurde der Zuzug aller Unzufriedenen zum freien Kosakentum in den Steppen der Ukraine.
Die _Bürger_ sollten von den wichtigsten geistlichen Pfründen ausgeschlossen werden (nur eine bestimmte Anzahl mit Doktoren zu besetzender Stellen blieb auch den offenbar klügeren „Plebejern” zugänglich), sie sollten keinen unter Landrecht stehenden, also adligen Grundbesitz mehr erwerben dürfen, sofern sie aber solchen bereits besaßen, sich seiner in einer festgesetzten Frist entäußern. Die Zölle hatten sie fortan allein zu tragen, da der Adel sich völlige Zollfreiheit auch für die Einfuhr ausbedang. Auch Marktgelder und Marktzölle durften sie vom Adel nicht mehr erheben, ebenso wie sie ihre Brauerei- und Brennereimonopole für adligen Besitz verloren. Arbeiter ohne eigenen Wohnsitz, oder Gesinde durften sie auf kürzere Zeit als ein Jahr nicht mehr dingen. All das trug dazu bei, den Niedergang der Städte, von dem schon die Rede war, noch zu beschleunigen.
Johann Albrechts vertrautester Freund und Ratgeber war derselbe Bischof Lukas Watzelrode von Ermland, der vor wenigen Jahren dem jetzigen Kardinal-Primas Friedrich vorgegangen war. Um der erhofften preußischen Statthalterwürde willen ebenso auf die Vertreibung seines Nachbars, des Hochmeisters, bedacht, wie der König auf die unmittelbare Vereinigung ganz Preußens mit Polen, wußte er Johann Albrecht für die Wiederaufnahme des Gedankens, die Ritter nach Podolien zu versetzen, zu gewinnen. Er fand einen Bundesgenossen an Callimachus, der stets für eine energische polnische Orientpolitik eingetreten war. Beide scheinen den Anstoß zu jenem unglücklichen Zuge gegen den _Hospodar Stephan Bogdanowitsch von der Moldau_ im Jahre 1497 gegeben zu haben, durch den die Jagiellonen ihrem fünften, noch unversorgten Bruder Siegmund ein selbständiges Fürstentum zu gewinnen hofften. Öffentlich wurde ein Türkenkrieg verkündet und das allgemeine Aufgebot Polens mit königlichen Söldnern, masowischen Hilfstruppen und Ordensrittern unter dem Befehl des Königs nach der Moldau geführt. Der Anschlag mißlang schmählich. Die zuchtlosen Polen mußten zurückweichen und fielen in den Waldschluchten der Bukowina zum größten Teil der Vernichtung anheim.
Die Folge war ein wirklicher Türkenkrieg schon im Frühjahr 1498, indem 40000 Türken das Land überfielen. Czarnkow, Lemberg, Sieradz, Brześć Litewski, Przemyśl wurden erobert und geplündert. Als die Türken abzogen, brachen die krimschen Tataren ein, und diesen folgten gegen Winter wiederum die Türken. Der Hospodar war selbstverständlich nunmehr mit den Feinden im Bunde; erst 1499 schloß er mit Polen einen Frieden, der die polnischen Oberhoheitsansprüche auf die Moldau beseitigte. Türken und Tataren aber waren wieder einmal sehr energisch auf Polen hingewiesen worden, und die Ungarn, die trotz dem Bündnisse der Könige den Moldauern geholfen hatten, fühlten sich in ihrem Mißtrauen gegen die jagiellonische Familienpolitik bestärkt.
Noch eine andere Wirkung hatten jene Pläne und der Krieg selbst. Der _Hochmeister_ Johann von Tieffen, ein ehrlicher und wohlwollender Fürst, der auf dem Zuge nach der Moldau in Lemberg an der Ruhr gestorben war, hatte mit Besorgnis die Verhandlungen Watzelrodes mit dem Könige verfolgt. Er sagte sich, daß nur ein solcher Hochmeister den Orden retten könne, der vermöge seiner Familienverbindungen einflußreiche Beziehungen zu den übrigen Reichsfürsten hätte und der infolgedessen vielleicht die Anerkennung des Thorner Friedens vermeiden könne. Er machte daher 1497, vor seinem Auszug, in geheimem Kapitel den Vorschlag, ihn von seinem Amte zu entbinden und an seiner Stelle den Herzog _Friedrich von Sachsen_, den dritten Sohn Albrechts des Beherzten, zu wählen, der sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte. Für diese Kandidatur sprach auch der Umstand, daß Friedrichs älterer Bruder, Herzog Georg, mit Johann Albrechts Schwester Barbara vermählt war, daß also der König wider die Wahl seines Schwagers nicht gut Einspruch erheben konnte.
Der selbstlose und weitschauende Plan des Hochmeisters wurde vom Kapitel angenommen und mit Albrecht dem Beherzten vereinbart. Als Johann von Tieffen gestorben war und tatsächlich die Wahl Friedrichs zum Hochmeister erfolgte, konnte Johann Albrecht nicht anders, als gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den neuen Hochmeister anzuerkennen. Dem Herzog aber war auf zwei Reichstagen, in Freiburg und in Augsburg, eingeschärft worden, „daß er den Huldigungseid und den Eid auf den Thorner Frieden nicht leisten dürfe, weil er in dem einen seiner Ehre als deutscher Reichsfürst und in dem andern dem Besitzstande des Deutschen Reiches zunahe trete, und daß man ihn, wenn er deshalb bedrängt werden sollte, nicht ohne Hilfe lassen werde”. In der Tat hat Friedrich, der ein weises Regiment führte und die Säkularisierung des Ordenslandes vorbereitete, weder den Huldigungseid geleistet, noch den Thorner Frieden anerkannt, obwohl die versprochene Reichshilfe ausblieb. Johann Albrecht starb darüber unvermählt in Thorn am Schlage, und auch sein Bruder und Nachfolger _Alexander_ (1501-1506) erreichte in dieser Beziehung nichts. Es scheint, als ob beide Könige von dem Hochmeister bestochen worden seien. Übrigens war Alexander dem Hochmeister verpflichtet, denn dieser hatte das Anerbieten Conrads von Masowien, die Erledigung des Thrones zu einem gemeinsamen Kriege zu benutzen, abgewiesen, auch die Wahl Alexanders gegenüber der Kandidatur des fünften Bruders Siegmund gefördert.
Für Alexander hing viel von der Wahl ab, denn er war seit 1500 in einen _Krieg mit Iwan_ III. verwickelt. Wir haben die gespannten Beziehungen, die zwischen Kasimir und Iwan bestanden, bereits kennen gelernt. Im letzten Regierungsjahre Kasimirs war der lange vermiedene und auch niemals offen erklärte Friedensbruch tatsächlich doch vor sich gegangen, indem Iwan den Fürsten Worotynskij und andere litauische Lehensfürsten russischer Nationalität in seinen Dienst aufnahm, die nun an ihren bei Litauen verbleibenden Feinden mit Hilfe moskowitischer Truppen Rache nahmen. Als Alexander zur Herrschaft gekommen war, gingen Iwans Heerführer aber offen im Namen ihres Herrn vor. Sie eroberten Wjasma, Mossalsk, Opakow, verheerten andere Gebiete. Alexander konnte keinen Widerstand leisten, da der Zar ihm gleichzeitig die krimschen Tataren und die Moldauer auf den Hals hetzte. Er suchte daher zu einem Einvernehmen zu gelangen, indem er um die Hand Helenas, der Tochter Iwans aus seiner Ehe mit Sophia, der Nichte des letzten Paläologen, warb. Im Februar 1494 kam der Friede und die Verlobung zustande. Der $Status quo$ wurde bestätigt, ein Abkommen über die Abscheidung und Aufteilung der Dienstfürstentümer vereinbart, Helenen die unbehinderte Religionsübung nach griechischem Ritus zugestanden. Über die Dienstfürsten kam es schon vor der Hochzeit wiederum zu Meinungsverschiedenheiten, und auch aus der Heirat wußte Iwan dem Schwiegersohn Schwierigkeiten zu bereiten, indem er ihn, wenn auch ohne Grund, der Nichtachtung der zugesagten griechischen Religionsübung bezichtigte. Außerdem spielte er wiederum seinen Anspruch auf den Titel „Herrscher von ganz Rußland” aus.
Alexander schloß Bündnisse mit dem livländischen Ordensmeister und mit dem Khan der Goldenen Horde, suchte auch eine Wiederherstellung der zerrissenen Union mit Polen. 1499 erneuerte man die Union von Horodlo, nur legte man den Artikel über die Wahl des Großfürsten des näheren dahin aus, daß kein Großfürst „ohne Wissen und Rat” der polnischen Herren gewählt werden dürfe, also ein Rückzug der Litauer gegenüber ihrem Vorgehen von 1492 und ein politischer Sieg der Polen, der diesmal Dauer hatte.
1500 begann der Krieg damit, daß die Fürsten Bjelskij, Chotetowskij, Starodubskij, Moshajskij und Sjewerskij zu Iwan übertraten und die Moskowiter in Litauen einrückten. Nach zwei Monaten erst stand ihnen der litauische Hetman Fürst Konstantin Ostrogski an der Wedroscha (östlich von Smolensk) gegenüber. Am 14. Juli, dem Jahrestage der Schlacht an der Schelona, wurde er völlig geschlagen. Das ganze linke Dnjeprufer fiel in Iwans Hände, während gleichzeitig sein Bundesgenosse Mengli Girei von der Krim gegen Kijew vorrückte. Smolensk selbst, der Schlüssel des Dnjepr-Gebietes, wäre gefallen, hätte nicht der livländische Landmeister Walter von Plettenberg bei Isborsk die Russen vernichtet (1501). Im nächsten Jahre schlug der Landmeister die Russen nochmals entscheidend am Smolina-See. Obgleich im selben Jahre Mengli Girei der Goldenen Horde ein Ende machte, standen die Dinge für Iwan nicht übermäßig günstig, zumal er auch das Anwachsen der krimschen Macht nicht gleichmütig hinnehmen konnte. Da inzwischen Alexander, der übrigens den Landmeister bei allen Unternehmungen treulos im Stiche ließ, König geworden war, also auch Polen hinter sich hatte, erreichte er 1503 einen Waffenstillstand auf sechs Jahre, der den Russen ungefähr die Dnjeprgrenze, also einen ungeheuren Landzuwachs brachte. 1504 erkannte Alexander _als Großfürst_ von Litauen auch Iwans Titel eines „Herrschers von ganz Rußland” an.
Doch nicht auf Grund der erneuten Union von 1499 war Alexander zum König gewählt worden, sondern auf Grund von Verhandlungen, die 1501 auf dem Wahlreichstage zwischen den polnischen und litauischen Senatoren gepflogen wurden, und nach denen fortan immer der König von Polen auch Großfürst von Litauen sein sollte. Der Wahl folgte das _Privileg von Mielnik_ a. Bug, durch das der neue König die Oligarchie wiederherstellte, also im wesentlichen das Petrikauer Statut aufhob. Senatoren sollten nur durch Senatoren mit zwei Drittel Mehrheit gerichtet werden, die Beschädigung eines Senators durch den König das ganze Volk von seinem Eide entbinden, die Ämterbesetzung nach dem Dienstalter vor sich gehen. Die königlichen Starosten wurden in ihren Befugnissen gegenüber den Senatoren beschränkt, der König in der Münzprägung überwacht. Der König wurde fast zum Senatspräsidenten herabgedrückt, dem Senat, da der König wieder nach Litauen ging, die Staatsgewalt übertragen.
Die Reaktion der Szlachta gegen diese Wahlkapitulation blieb nicht aus, zumal der Senat völlige Anarchie in der Verwaltung wie in den Finanzen und der öffentlichen Sicherheit einreißen ließ und der König die Ansprüche des niederen Adels begünstigte. In _Petrikau_ wurde 1504 der erste Schritt getan, der Verwirrung zu steuern. Die Befugnisse der einzelnen Ämter gegeneinander, namentlich derjenigen, die als Landschaftsämter und als Kronämter doppelt vorhanden waren, wurden genau abgegrenzt, Hoffunktionen von Staatsfunktionen getrennt, das sogenannte Inkompatibilitätsgesetz erlassen, nach dem nicht mehrere Würden in einer Person vereinigt werden durften. Die königlichen Tafelgüter wurden festgelegt, um die Grundlage der Staatsfinanzen zu sichern. Die bewilligende Stellung, die der Senat anstatt der beratenden erlangt hatte, wurde nicht angegriffen.
Sie blieb auch im nächsten Jahre, in der _Konstitution von Radom_, nicht nur erhalten, sondern wurde sogar ausdrücklich zum Gesetz erhoben. Die „$Nihil novi$” genannte Konstitution bestimmte: „Da das allgemeine Recht und die öffentlichen Satzungen nicht den einzelnen, sondern die Gesamtheit angehen, haben wir auf diesem Reichstage zu Radom mit allen Prälaten, Senatoren, Baronen und Landboten als billig und vernünftig erachtet und festgesetzt, daß fortan in allen künftigen Zeiten von uns und unseren Nachfolgern _nichts Neues_ als Gesetz erlassen werden soll, _ohne die gemeinsame Zustimmung_ der Senatoren und Landboten, weil solches zum Nachteil und zur Beschwerde des Gemeinwesens, zum Schaden und zur Unbill für den einzelnen und zur Veränderung des gemeinen Rechts und der öffentlichen Freiheit geschehen würde.” Durch diese Bestimmung wurde das Petrikauer Statut von 1496 gekrönt, namentlich auch die Landbotenkammer aus einer bloßen Übung zu einer gesetzlichen Einrichtung gemacht.
Diese Konstitution blieb bis zum Untergange Polens in Geltung. Die Landboten nun, die in den landschaftlichen Adelsversammlungen, den $sejmiki$, gewählt wurden, wurden dort auch mit genauen Instruktionen für den Reichstag versehen und durften nur nach diesen Instruktionen stimmen. Der Gang der Dinge war vielfach so, daß diesen Partikularlandtagen der einzelnen historisch gewordenen Landschaften Generallandtage ganzer Provinzen folgten, um eine weitergehende Übereinstimmung für den Reichstag zu erzielen, für Großpolen gewöhnlich in Koło, für Kleinpolen und Kleinrußland in Neustadt-Korczyn. Erst dann begaben sich die Landboten zum Reichstag. Nach Schluß des Reichstages erstatteten sie Bericht auf den „$sejmiki relacyjne$”, die manchmal noch nachträglich die Reichstagsbeschlüsse verwarfen. Dieser ganze Apparat ist aus dem Gedanken der Gleichberechtigung aller, aus dem Bestreben zu verstehen, jedem Adligen völligen Anteil an der Regierung, die volle Bestimmung über die Geschicke des Landes zu sichern. Er mußte jedoch natürlich Polen lahmlegen, wenn es nicht außerordentlich kräftige Herrscher hatte.
Alexander war ein solcher Herrscher nicht. Er starb aber, ein Epileptiker, bereits 1506, ehe er weiteres Unheil anrichten konnte, in Litauen. Da er kinderlos war und die Litauer sich von seinem Günstling Michael Glinskij des Schlimmsten versahen, wählten sie wider die Vereinbarungen des Wahlreichstages schnell Siegmund, den fünften der Brüder. Der Mangel wurde geheilt, indem die Polen sich dieser Wahl anschlossen.
11. Kapitel.
Polen im Zeitalter der Reformation.
_Siegmund I. der Alte (1506-1548)_ war von allen Brüdern der energischste und wohl auch der intelligenteste, mindestens Johann Albrecht und namentlich Alexander an Geistesgaben weit überlegen, wie er auch in der Lebensführung weniger wollüstig und genußsüchtig war als die anderen. Eine Vorschule zu seiner Stellung hatte er außerdem als Herzog von Glogau und Hauptmann der Niederlausitz (diese Würden hatte ihm sein Bruder von Ungarn und Böhmen übertragen) bereits durchgemacht. Polen brauchte aber auch einen kräftigen Herrscher, denn die Schwierigkeiten, denen es entgegenging, waren groß. Moskowiter, Tataren, Moldauer, Türken, Deutsch-Ritter, dazu um der ungarischen Krone willen als neuer Feind Kaiser Maximilian dräuten von allen Seiten.