Polnische Geschichte

Part 4

Chapter 43,336 wordsPublic domain

Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335 der _erste Visegráder Vertrag_ zustande. Johann entsagte gegen Zahlung von 20000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer, die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.

Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein zweiter, zwischen Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten, wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen, 2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.

Dieser Vertrag wurde im Jahre 1355 von den Magnaten in Ofen noch dahin eingeschränkt, daß sie Ludwig die Nachfolge nur für seine männliche Nachkommenschaft zugestanden. Daß die Magnaten diese Bedingungen stellen konnten, namentlich die von 1355, als es sich herausstellte, daß auch bei Ludwig männliche Nachkommen nicht zu erwarten waren, zeigt am besten, wie stark der Adel geworden war, denn 1355 stand Kasimir auf der Höhe seiner Macht. In jenen Vorgängen müssen wir den _ersten Schritt zum Wahlkönigtum_ und in den Verträgen die _Vorläufer der späteren $Pacta conventa$_ erblicken. Hierin, nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt ihre entscheidende Bedeutung.

Wegen Pommerns und Kujawiens hatte sich Kasimir inzwischen wieder an den Papst gewandt, der eine Gesandtschaft zur Entscheidung nach Polen schickte (1339). Das Urteil fiel nochmals zuungunsten des Ordens aus, der aufgefordert wurde, Pomerellen zurückzugeben. Genau wie zu des Vaters Zeiten legte der Orden in Rom Berufung ein. Da zur selben Zeit die kleinrussischen Verhältnisse Kasimirs Aufmerksamkeit zu erheischen begannen, und da er endlich einsah, daß er auf Böhmens Hilfe nicht rechnen dürfe, zog er vor, sich mit dem Orden friedlich auseinanderzusetzen. So kam es zum _Vertrage von Kalisch_ (1343), durch den Kasimir seinen Ansprüchen auf Pomerellen, das Kulmer und das Michelauer Land entsagte, wofür er Kujawien und Dobrzyn zurückerhielt. Außerdem wurde ihm Hilfe gegen Litauen versprochen.

Kasimir glaubte um so eher auf den Zugang zur Ostsee verzichten zu können, als sich ihm die Aussicht auf den Besitz der Schwarzmeerküsten eröffnete.

Als Andreas von Wladimir (im heutigen Gouvernement Lublin, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen großrussischen Stadt) und Leo (Lwow) II. von Halicz 1324 im Kampfe gegen die Tataren gefallen waren, erlosch das Haus Romanowitsch (der kleinrussische Zweig der Ruriks aus der Linie Monomach). Den Thron bestieg ihr nächster Verwandter, Bolesław Georg II., der Sohn Trojdens von Masowien und Marias, der Tochter Leos II., der seinerseits eine Tochter Gedymins von Litauen zur Frau hatte. 1340 vergifteten den Bolesław die mit seiner Förderung des römischen Katholizismus unzufriedenen Bojaren. Da seine Ehe kinderlos geblieben war, machten Ansprüche auf den Thron geltend: Lubart, Gedymins Sohn, als Mann Buszas, der Tochter Andreas' von Wladimir; Kasimir als Verwandter des Verstorbenen; Karl Robert, weil die ungarischen Könige seit Andreas II. Rechte auf das Land zu haben glaubten und sich Könige von Galizien und Ludomirien nannten; endlich der Tatarenkhan Usbek als Oberherr von ganz Rußland.

Kasimir besetzte 1340 Halicz und Lemberg, Lubart Wolynien. Mit Ungarn verständigte sich Kasimir im Hinblick auf den Erbvertrag leicht. Karl Robert trat ihm in einem Vertrag von 1350 Klein-Rußland ab, behielt sich aber vor, im Falle Kasimir noch männliche Nachkommenschaft erhielt, das Land für 100000 Gulden zurückzukaufen. Auch die Tataren allein, die verwüstend in Ungarn und Polen eingefallen waren, konnten ihm nicht mehr dauernd gefährlich werden, denn er hatte die unzufriedenen Bojaren für sich gewonnen und ihren Führer, Dmitry Detko von Przemyśl, zum Starosten von Klein-Rußland gemacht, womit er sich erprobte Helfer gegen die Tataren gewann. Gegen die Litauer freilich kämpfte er 26 Jahre mit wechselndem Glück. Anfangs kamen ihm die nach dem Tode Gedymins ausbrechenden inneren Streitigkeiten und die Niederlage der Litauer in ihren Kämpfen mit dem Orden sehr zustatten. Er konnte dem Lubart Wolhynien abnehmen. Aber bald gewannen die Litauer das Verlorene wieder, ja sogar Lemberg fiel in ihre Hände. Zwei polnisch-ungarische Feldzüge in den Jahren 1351 und 1352 blieben fruchtlos, und als die Litauer sich gar mit den Tataren verbündeten, fand es Kasimir ratsamer, sich zu vertragen. Litauen erhielt Wolhynien, Polen das Gebiet von Lemberg und Halicz (1352).

Vierzehn Jahre hielt man sich auf beiden Seiten von entscheidenden Unternehmungen zurück, bestrebt, die neuen Besitzungen auf Kosten der Tataren zu vergrößern. Dabei hatten die Litauer mehr Glück, denn ihr Großfürst Olgerd brachte 1362 den Tataren an den Blauen Wassern (einem Nebenfluß des südlichen Bug) eine entscheidende Niederlage bei, die ihm Podolien und die Ukraine sicherte. Doch mußte es notwendig wieder zu einem ernsten Zusammenstoß kommen, da sowohl Polen wie Litauen nach dem Schwarzen Meere strebten und um des Ordens willen streben mußten. Diesmal blieb Kasimir Sieger. Lubart wurde von den Seinen nicht unterstützt und mußte das ganze westliche Wolynien mit Wladimir an Polen abtreten (1366). So wurde die einstige Eroberung Bolesław Chrobrys wieder an Polen gebracht.

Kasimir änderte klugerweise an den _inneren Einrichtungen_ seiner neuen kleinrussischen Besitzungen möglichst wenig, um seine Herrschaft nicht mißliebig zu machen. Der geringere Kulturzustand und die weitgehende Rassenverschiedenheit der dortigen Völker verbot es übrigens von selbst. An die Spitze stellte er, wie schon erwähnt, einen „Starosten für Klein-Rußland”, einzelne Teile gab er den hervorragendsten Familien zum Lehen, bedeutende Kleinrussen berief er in den königlichen Rat. Mit Eifer förderte er die Kolonisation des verwüsteten Landes. Lemberg, Reszów, Sanok und Kolomea begabte er mit Magdeburger Recht. Vor allem für das deutsche Lemberg, das er sehr liebte, hat er viel getan.

Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den _kirchlichen Verhältnissen_. Die Kleinrussen gehörten der griechischen Kirche an und waren dem Metropoliten von Kijew, später von Moskau, unterstellt. Er versuchte nicht, sie Rom zuzuführen, erreichte aber vom ökumenischen Patriarchat die Erhebung von Halicz zum Metropolitansitz, so daß die kirchliche Abhängigkeit von den Großrussen fortfiel, die politische Verbindung erschwert, seinen Nachfolgern aber der Weg zur Union mit Rom gebahnt wurde (1371). Den zahlreichen Armeniern, die vor den Mongolen nach Kleinrußland geflüchtet waren, errichtete er 1367 ein eigenes Bistum in Lemberg. Für die römischen Katholiken, die seit alters zum Bistum Lebus gehörten, gründete er im gleichen Jahre in Halicz ein Erzbistum, nachdem er schon vorher drei Bistümer gestiftet hatte. So schuf er der römischen Mission Stützpunkte, ohne die anderen Bekenntnisse, für die er ja auch gesorgt hatte, zu verletzen.

Wenngleich auf diese Weise die Aufmerksamkeit Kasimirs und überhaupt die ganze polnische Politik in entscheidender Weise wieder dem Osten zugewendet wurde, blieb der König doch auch im Westen nicht untätig. In Kriegen mit Böhmen eroberte er nach dem Kalischer Vertrag das schlesische Fraustadt, das nunmehr dauernd bei Polen verblieb (1343). Gegen Verzicht auf die Lehenshoheit über Schweidnitz erhielt er die Lehenshoheit über Masowien zurück (1351), das erst nach dem Aussterben der dortigen Piasten (1529) unmittelbar mit der Krone vereinigt wurde. 1364 verkaufte ihm der letzte selbständige Piast in Kujawien, Władysław Biały (der Weiße) von Argenau (Gniewkowo), sein Herzogtum und ging außer Landes. Im nächsten Jahre erlangte er nach dem Tode Ludwigs des Römers einen Teil der Neumark mit Driesen und Zantoch, 1368 auch Deutsch-Krone zurück. Die Bestrebungen freilich, die im Titel „Erbe von Pommern” zum Ausdruck kamen, den er trotz dem Kalischer Vertrage weiterführte, hat er nicht mehr verwirklichen können.

Aber nicht um dieser Eroberungen willen, obwohl sie das Reich beträchtlich vermehrten, gab ihm die Nachwelt den Beinamen des Großen. Seine wahre Größe liegt vielmehr in der _inneren Politik_.

Wir haben oben schon darauf hingewiesen, wie umsichtig er in Kleinrußland vorging. Die gleiche Umsicht bewies er auch in den Erblanden.

Die Zersplitterung war noch nicht überwunden, die Einheit nur durch die Person des Herrschers, durch Personalunion hergestellt. Die Krönung zum König von Polen bedeutete anfangs nur die Herrschaft über _Groß_polen, selbst wenn die Krönung in Krakau stattfand. Der König war _König_ in Großpolen, aber _Herzog_ von Krakau und Sandomir in Kleinpolen, Herzog von Łęczyca im Lande Łęczyca usw. Es gab keine gemeinsame Verwaltung, keine gemeinsamen Beratungen, kein gemeinsames Recht. Kasimir hat hierin zwar Wandel geschaffen, aber im Titel des polnischen Königs, in dem eine besondere Erwähnung Groß-Polens fehlt, hat sich der alte Zustand für immer erhalten: $Rex Poloniae, Dux Cracoviae, Sandomiriae$ usw.

Wenngleich der König der Form nach noch absoluter Herrscher war, so war er es in der Tat doch nicht mehr. Wir haben gesehen, wie der Adel in den Thronstreitigkeiten zu ausschlaggebendem Einfluß gelangte, und selbst ein König von der Macht Kasimirs des Großen war genötigt, die Zustimmung der Magnaten zu dem Visegráder Vertrage einzuholen. Auch eine zweite Einrichtung, die sich in den Teilfürstentümern herausgebildet hatte, obwohl sie rechtlich in keiner Weise festgelegt war, mußte Kasimir respektieren. Aus den Zusammenkünften des Herzogs mit seinen Beamten waren nämlich mit dem Sinken der Herrschermacht allmählich Zusammenkünfte der Magnaten und der Geistlichkeit, auch des übrigen Adels und der Städte entstanden, die sich an den altslawischen, unter der starken monarchischen Macht verkümmerten $wiec$ wieder anlehnten, _$colloquia$_, auch $zjazdy$ (Zusammenritte) genannt wurden und die Grundlage der späteren Landtage bildeten. Sie wurden nach Bedürfnis einberufen, und zwar nach der Wiedervereinigung des Reiches zunächst auch nur für die _einzelnen_ Landesteile, entweder durch den Starosten als den Statthalter des Königs oder durch den König selbst. Die erste gemeinsame Beratung für das _ganze_ Reich fand 1365 statt, ohne daß damit die Landeszusammenkünfte fortgefallen wären. Allmählich wurde es Sitte, $colloquia$ in bestimmten Städten und an bestimmten Tagen abzuhalten, entsprechend den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege.

Es ist schon im 7. Kapitel erwähnt worden, daß die unter der böhmischen Herrschaft eingeführte _Starostenverfassung_ sich erhielt. Kasimir bildete diese Organisation kräftig durch und führte sie auch in den neuerworbenen kleinrussischen Gebieten ein. Die Erblande wurden in die Starosteien Großpolen, Łęczyca, Sieradz, Kujawien-Brześć, Kujawien-Inowracław und Dobrzyn eingeteilt. Die Starosten sind als Statthalter die Stellvertreter des Königs in der Rechtspflege wie in der Zivil- und Militärverwaltung ihrer Starostei. Damit wurden die Landes_ämter_ zu reinen _Würden_, nur der Wojewode behielt noch die Judengerichtsbarkeit und der Unterkämmerer die Grenzgerichtsbarkeit. Die Bedürfnisse der Verwaltung bestritten die Starosten aus den Einkünften der alten Kastellaneiländereien (die in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zwischen der Krone und den ebenfalls aus königlichen Beamten zu Landeswürdenträgern gewordenen Kastellanen geteilt worden waren) und der übrigen königlichen Güter ihres Bezirks. Sie waren also auch zugleich Domänenverwalter. Einen Teil der Einkünfte hatte der Starost an den König abzuführen, namentlich die Kopfsteuer, worüber Kasimir 1368 nähere Bestimmungen erließ. Die Auswahl der Starosten wurde in der Folgezeit häufig ungünstig beeinflußt durch die Vereinigung öffentlicher und wirtschaftlicher Funktionen, die das Amt begehrenswert erscheinen ließ und zum Pfandobjekt geeignet machte; denn oft genug wurde derjenige Starost, der am meisten für die Starostei bot. Andererseits mußte ihre Verwaltung unter dieser Vereinigung ebenfalls leiden. Mit der Enthebung der Kastellane von ihren Ämtern gingen auch die Städte in die Verwaltung der Starosten über, die sie nach Belieben durch Burggrafen verwalten ließen.

Nur in _Kleinpolen_, wo es keine Wojewoden gegeben hatte, war die Entwicklung eine andere. Hier hatte schon Łokietek einen Generaladministrator zu Krakau ($wielkorządca$) eingesetzt, der die königlichen Güter gegen Rechnungslegung zu verwalten hatte. Die Städte wurden ebenfalls Burggrafen unterstellt, die jedoch nicht Beamte der Starosten waren, wie anderwärts, sondern Beamte des Königs. Die Rechtspflege und die Verwaltung übte der König in diesem Landesteile, in dem er sich ständig aufhielt, selbst aus, und die Starostei wurde hier erst nach Kasimirs Tode eingeführt.

Durch diese Neuordnung der Verwaltung wurde das Reich aus der anfänglichen Personalunion wieder in einen _Einheitsstaat_ zurückverwandelt. Parallel damit und dem gleichen Ziele dienend gingen die Bemühungen um ein _einheitliches Recht_. Bisher gab es nur ein Gewohnheitsrecht, das sich in den einzelnen Landesteilen namentlich unter den Teilfürsten in verschiedener Richtung entwickelt hatte. Der Erzbischof Jarosław Bogorya Skotnicki von Gnesen, der Kanzler Johann Suchywilk Strzelecki von Krakau, der Kastellan Spytek und der Bischof Johann Grot von Krakau und eine Reihe anderer hervorragender Männer waren die Mitarbeiter des Königs bei der Unternehmung, „auf daß ein Fürst, ein Recht und eine Münze sei”. Zuerst erfolgte die Regelung für Kleinpolen. Das _Statut_ wurde auf dem Kolloquium von _Wiślica_ 1347 angenommen. Auf dem Kolloquium von _Petrikau_ erfolgte im gleichen Jahre die Annahme auch seitens der Großpolen, die jedoch außerdem noch ein besonderes Statut mit Ausnahmebestimmungen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen erhielten.

Den Dörfern und Städten _deutschen Rechts_ versuchte Kasimir die Berufung an die Mutterstädte zu unterbinden. Obwohl er im Gegensatz zu seinem Vater dem Deutschtum nicht feindlich gegenüberstand, sondern sich die Vorzüge der deutschen Bürger und Bauern bei seinen Kolonisierungen zunutze machte, erkannte er doch richtig die Gefahr für sein Reich, die in dem Überhandnehmen des deutschen Elementes lag. Denn durch die Berufung an die Mutterstädte war das Deutschtum, da es ja auch im Inlande sein eigenes Gericht hatte, von der inländischen Rechtspflege gänzlich eximiert. Es bildete so gewissermaßen einen Staat im Staate und stellte, wenn es in Gegensatz zu der königlichen Macht geriet, einen gewaltigen Gegner dar, wie die Erfahrung gezeigt hatte. Zunächst verbot er jede Berufung nach auswärts und gründete als Ersatz für Kleinpolen ein Obergericht auf der Krakauer Königsburg. Den Vorsitz führte der Vogt von Krakau, Beisitzer waren die Schulzen der sechs umliegenden Ortschaften. 1365 folgte ein Obergericht in Kalisch, dessen Beisitzer die Stadtschöffen bildeten. Posen war schon immer deutschrechtlicher Oberhof gewesen, hatte sich allerdings auch als solcher in Magdeburg Rechtsbelehrung geholt. Da der König diese Einrichtungen angesichts der vielen den Ständen erteilten Privilegien aber nur mehr für seine Güter und die königlichen Städte treffen konnte, verständigte er sich mit den wichtigsten Klöstern Kleinpolens dahin, daß auch sie die Kompetenz seines Obergerichtes für ihre deutschrechtlichen Untertanen anerkannten. Trotzdem haben die Deutschen noch lange von Magdeburg Recht genommen.

Die _Heerespflicht_, anfangs ein Privileg des Adels, wurde an den Grundbesitz gebunden, auch auf den Geistlichen (durch Stellvertretung) und auf den Bürger ausgedehnt. Sie war nicht nur persönlich, sondern verpflichtete auch zur Stellung einer gewissen Anzahl Höriger, je nach der Größe des Besitztums. In eigener Person ist infolgedessen der niedere Adel, die Ritterschaft ($milites scartabelli$), mit Kriegsdiensten hervorragend belastet. Im Petrikauer Sonderstatut für Großpolen wird daher festgesetzt, daß dem großpolnischen Ritter für auswärtige Kriegszüge eine _Belohnung_ zustehe, eine für die Entwicklung wichtige Bestimmung. Sie erhöhte die Kampffreudigkeit der armen Ritterschaft, hat aber später die Bewegungsfreiheit in der auswärtigen Politik gehemmt. Die Umwandlung der hölzernen Kastelle in steinerne und die Anlegung guter Straßen steigerte die Wehrkraft des Landes nicht minder.

_Handel und Gewerbe_ nahmen unter der weisen Regierung Kasimirs einen ungeahnten Aufschwung. Die Städte erhielten Stapel- und Marktgerechtigkeiten wie im Westen. Für die öffentliche Sicherheit, die Erleichterung des Verkehrs, die Hebung des Münzwesens sorgte der König umsichtig. Der Zwischenhandel von den Nordländern zur Levante, die Ausfuhr von Rohstoffen und Landesprodukten sowie von Tuch („Polenschen Laken”) blühten auf.

Der Juden wie der Bauern nahm sich der König in gleicher Weise an. Er bestätigte den _Juden_ das von Bolesław dem Frommen 1264 gegebene _Privileg_, das sie von den gewöhnlichen Gerichten ausnahm und dem Fürsten bzw. Wojewoden unterstellte, also einen zweiten Staat im Staate erzeugte, und dehnte dieses Privileg auf das ganze Reich aus (1334). Im Statut von Wiślica regelte er dann die Bedingungen, unter denen die Juden Geld ausleihen durften, denn das war neben gewissen Handelszweigen ihr wichtigster, weil nach kanonischem Recht den Christen verbotener Erwerbzweig. Den _Bauern_ ließ er strenge Gerechtigkeit angedeihen, was ihm den Beinamen des Bauernkönigs eintrug, freilich auch einen Adelsbund in Groß-Polen unter Maciek Borkowicz (1352) hervorrief, den er gewaltsam unterdrücken mußte.

Über seiner Politik der Förderung der Produktivkräfte des Landes, die ihn schnell zu einem der reichsten Fürsten Europas machte und das Ansehen des Landes in überraschender Weise hob, vergaß Kasimir jedoch nicht die Sorge für die geistigen Interessen. Er gründete 1364 die _Schule zu Krakau_, nächst der von Prag die älteste diesseits der Alpen, nach dem Vorbild der Hochschule zu Bologna ohne theologische Fakultät. In Janko von Czarnkow (1333-1384), einem Gnesener Erzdiakon und Unterkanzler des Reichs, fand Polen damals auch einen hervorragenden Chronisten.

Am 5. November 1370 starb der bedeutende Fürst an den Folgen eines Jagdunfalls im Alter von 60 Jahren. Unter seiner Regierung hatte Polen wieder einen Gipfelpunkt erklommen. Mit seinem Tode sank es, wie schon mehrmals, in den Zustand äußerster Schwäche zurück.

Bei der Nachricht von Kasimirs Tode eilte _Ludwig_ (1370-1382) sogleich nach Polen und ließ sich gemäß dem Erbvertrage in Krakau zum Könige krönen. Dann kehrte er aber mit den polnischen Kroninsignien schnell nach Ungarn zurück, seine Mutter Elisabeth als Statthalterin zurücklassend. Gemäß dem polnisch-ungarischen Vertrage von 1350 schlug er sofort Kleinrußland, in das die Litauer bereits eingebrochen waren, zu Ungarn. Doch gab er es seinem Ratgeber, dem Piasten _Władysław von Oppeln_, 1372 zu Lehen.

Polen betrachtete er nur als Werkzeug für die Ausführung seiner Zukunftspläne. Da er ohne männliche Nachkommen blieb, die Verträge von Visegrád und Ofen aber nur für solche galten, war er bestrebt, einer seiner Töchter Polen zu sichern. Er bestimmte dazu Maria, die Braut Sigismunds, des Sohnes Kaiser Karls IV. Auf zwei Tagungen des Adels und der Städte zu _Kaschau_ kam der _Vertrag_ zustande, der Ludwigs Wünsche erfüllte (1374), und zwar mit Hilfe der kleinpolnischen Magnaten und der deutschen Städte, während die Großpolen durch Gewalt zur Annahme gezwungen wurden. Die Hauptbestimmungen sind: 1. nach Ludwigs Tode erbt diejenige seiner Töchter die polnische Krone, die er oder ihre Mutter auswählt; 2. Ludwig verpflichtet sich, die polnischen Besitzungen nicht nur nicht zu verringern, sondern auch die verlorenen Lande wiederzugewinnen; 3. er befreit den Adel von allen Lasten und Abgaben bis auf zwei Groschen von der Hufe, die alle gleichmäßig zu zahlen haben; 4. er darf alle Würden, besonders die des Wojewoden, des Kastellans, des Richters und des Kämmerers nur an Männer des betreffenden Landesteiles vergeben; 5. er bestätigt alle früheren Privilegien, auch die städtischen, und dehnt die Verpflichtung des Königs zur Zahlung von Entschädigung für ausländische Kriegsdienste auf alle Landesteile aus.

Dieser Kaschauer Vertrag war das erste _allgemeine_ Privileg, das dem Adel als _Stand_ gegeben wurde. Er war nicht nur als Präzedenzfall unheilvoll, sondern er wirkte schon gleich schädlich ein, indem er die Einkünfte des Staatsschatzes bedeutend schmälerte und indem er die Macht der Magnaten durch die rechtliche Sanktionierung ihrer Ansprüche auf die Landschaftsämter steigerte.

Es ist klar, daß eine solche Regierung, durch ein schwaches Weib repräsentiert und nur auf dynastische Interessen bedacht, allerorten Wirren hervorrufen mußte. Nicht nur kehrte Władysław der Weiße von Argenau aus dem Benediktinerkloster zu Dijon zurück, nicht nur verweigerte Ziemowit von Masowien den Lehenseid, nicht nur opponierten die großpolnischen Magnaten, sondern selbst in Krakau entstand ein Aufruhr, zu dem das anmaßende Verhalten der Ungarn den Anstoß gab (1376). Elisabeth verließ infolgedessen Polen, im richtigen Gefühle, ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein.

Nur in Kleinrußland führte Władysław von Oppeln die Verwaltung im Sinne Kasimirs weiter, doch verstieß er gegen Kasimirs Toleranzpolitik, indem er ebenso wie Ludwig den römischen Katholizismus gewaltsam verbreitete. Das ist für Polens Stellung in Kleinrußland unheilvoll geworden, wie es Ungarn um den Besitz dieses Landes brachte.

1379 nahm Ludwig dem städtefreundlichen deutschen Herzog das kleinrussische Lehen ab und übertrug ihm die Regentschaft in Polen. Da sich aber die Opposition des Adels als zu stark erwies, schickte er Elisabeth zurück, nach deren Tode er ein Triumvirat mit dem Krakauer Bischof an der Spitze einsetzte. Die Verwirrung und Unsicherheit nahm immer größere Ausdehnung an. In Großpolen und Masowien erhob sich ein offener Aufstand, dessen Ende Ludwig nicht mehr erlebte.

9. Kapitel.

Die Personalunion mit Litauen.