Polnische Geschichte

Part 16

Chapter 163,131 wordsPublic domain

Die sächsische Erbmonarchie entsprach durchaus den Bestimmungen der Konstitution vom 3. Mai und wurde freudig begrüßt. Die ersehnte Einführung dieser Konstitution blieb freilich aus. Vielmehr gab Napoleon in Dresden dem Großherzogtum eine Verfassung, die den übrigen von ihm verliehenen entsprach. Sie betonte sehr stark die monarchische Macht und beschränkte die Rechte des Reichstages gewaltig zugunsten der straff zentralistischen Regierung. Auch wurde nicht das alte polnische Recht wieder eingeführt, sondern der für die polnischen Verhältnisse wenig geeignete $Code Napoléon$. Die Bauern erhielten die Freiheit und die Freizügigkeit, allerdings ohne Anspruch auf den Acker, den sie bisher bestellt hatten, eine Freiheit, die ihnen nur wenig nützte. Die bisherigen Einkünfte Preußens aus dem Lande nahm Napoleon für sich in Anspruch. Er berechnete sie auf 43 Millionen Frank und trat sie 1808 in der Konvention von Bayonne gegen Zahlung von 20 Millionen an das Großherzogtum ab. Die Blutsteuer vermochte das Land zu zahlen, die Geldsteuer aber hat es niemals völlig erlegt.

Als 1809 Österreich nochmals den Waffengang wagte, schickte es eine Armee unter dem Erzherzog _Ferdinand von Este_ wider das neue Großherzogtum, um sich den Rücken freizuhalten. Ferdinand nahm _Warschau_, wurde aber durch den Einfall der polnischen Truppen unter dem Fürsten _Joseph Poniatowski in Galizien_, das jener für die Franzosen besetzte, an weiterem Vordringen gehindert und genötigt, in Galizien zu operieren. Der Schönbrunner Friede brachte dem Großherzogtum zwar nicht die ersehnte Angliederung ganz Galiziens, aber wenigstens den Westen, nördlich der Weichsel bis zur Einmündung des San, mit Krakau, sowie den Kreis Zamość, zusammen 53000 $qkm$ mit 1½ Millionen Einwohnern, so daß das Land nunmehr 157000 $qkm$ mit 3½ Millionen Seelen umfaßte. Doch der Imperator ließ sich dafür auch bezahlen: den früheren Abtretungen von Staatsländereien des Großherzogtums zur Verteilung an Napoleonische Generale folgten weitere, im Werte von 10 Millionen.

Nach dem Österreichischen Kriege spitzten sich die Beziehungen zwischen Napoleon und Alexander teils wegen der Kontinentalsperre teils wegen Polens, der Napoleonischen Festung vor Rußlands Toren, so zu, daß der Krieg unvermeidlich wurde. Wieder wurden die Polen für die korsischen Pläne mobil gemacht, indem ihnen die Wiedererrichtung des Königreiches in seinem alten Umfang als möglich in Aussicht gestellt wurde. Napoleon forderte von den Polen, daß sie aus eigener Kraft ihre Freiheit wiedererkämpften und Frankreich nur als hilfebringende Macht betrachteten. Dementsprechend brachte das Großherzogtum im Jahre 1812 unter ungeheuren Anstrengungen 75000 Mann und 23000 Pferde auf, von denen etwa 60000 Mann mit Poniatowski sich der Großen Armee anschlossen.

Während diese Truppen dem Tode entgegengingen, herrschte zu Hause patriotische Begeisterung. Es wurde ein außerordentlicher Reichstag einberufen, der sich nach alter Sitte unter dem Marschall Adam Czartoryski in eine Generalkonföderation, der auch der König-Großherzog beitrat, umwandelte. Napoleon ließ alles geschehen, auch die Erneuerung der Union in dem inzwischen von ihm besetzten Wilna. Nur gegen die Aufnahme Galiziens in die Konföderation verwahrte er sich aus Rücksicht auf Österreich. Um so furchtbarer war das Erwachen, als die Trümmer der großen Armee zurückkehrten, die Kosaken auf dem Fuße folgend. Schnell besetzten die Russen das ganze Land bis auf die festen Plätze. Warschau wurde ihnen von den Österreichern übergeben. Poniatowski und die Regierung flüchteten nach Petrikau, von dort nach Czenstochau, schließlich nach Krakau. Die Regierung knüpfte 1813 auf Czartoryskis Betreiben Verhandlungen mit Alexander an, Poniatowski aber, dessen Streitkräfte wieder auf 16000 Mann angewachsen waren, begab sich zu Napoleon, weil, wie er sagte, „die Ehre keinerlei Transaktionen verträgt”. In der Völkerschlacht von Leipzig wurde er zum Marschall von Frankreich ernannt, fand aber in den Fluten der Elster sein Ende.

Der _Wiener Kongreß_ löschte das Großherzogtum Warschau wieder von der Landkarte und wies bei der _vierten Teilung Polens_ den drei Mächten diejenigen Gebiete zu, die sie heute noch innehaben. Nur _Krakau_ mit der nächsten Umgebung blieb vorläufig als _Republik_ unter dem Schutze der Nachbarn bestehen. Die Monarchen versprachen, _in Gemäßheit ihrer Staatsformen_ den an sie fallenden ehemals polnischen Gebieten diejenigen Institutionen zu verleihen, die jede der beteiligten Regierungen zu gewähren _für angemessen erachten_ würde. _Die Gewährung nationaler Selbständigkeit_ hingegen, wie von nationalistischer Seite immer wieder behauptet wird, _ist weder von den Kongreßteilnehmern den Teilungsmächten abverlangt, noch von diesen zugesagt worden_. Sie behielten sich vielmehr völlige Freiheit ihrer Entschlüsse vor, wie es ja einem _im Kriege mit Waffengewalt eroberten Lande_ gegenüber ganz selbstverständlich war. Nur für das Großherzogtum Warschau, soweit es an Rußland fiel, und _in dem Umfange, den der Zar festzusetzen belieben würde_, bestimmten die Kongreßakten, daß es eine besondere Verwaltung erhalten solle und daß es durch seine Konstitution (die also zu gewähren war) unwiderruflich mit Rußland verbunden werde. Die Weichselschiffahrt und der Handel zwischen den einzelnen Teilen sollte frei bleiben. Der russische Anteil erhielt den Titel eines Königreiches, der preußische den eines Großherzogtums.

21. Kapitel.

Die Aufstände.

In Galizien führte _Österreich_ im großen und ganzen wieder die Organisation ein, die es dem Lande nach den ersten Teilungen gegeben hatte. Auch die Landstände wurden wieder eingesetzt.

_Preußen_, das in den Rheinlanden und sächsischen Landesteilen eine sehr viel wertvollere Entschädigung für seine Verluste im Osten gewann, war von dem Ballast, der es zu einem halb slawischen Staate gemacht hätte, glücklich befreit. Was in seinem Besitz blieb, war aus militärischen Gründen unbedingt nötig, hätte unter diesem und dem verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkte sogar noch etwas reichlicher bemessen werden können und war vor allen Dingen bereits von einer sehr großen Anzahl Deutscher bewohnt. Preußen stand nun vor der Frage, ob es dem Großherzogtum eine weitgehende Autonomie auf polnisch-nationaler Grundlage gewähren oder ob es die Eindeutschung anstreben sollte. Das erste verbot sich schon aus Rücksicht auf die zahlreichen Deutschen. Zu dem anderen, das sich um der Sicherheit der Grenzmark willen gebot, konnte man sich im Zeitalter der Romantik nicht entschließen. An dieser _Unentschiedenheit_ hat die preußische Polenpolitik bis auf Bismarck und dann wieder unter Caprivi gekrankt, obwohl der eingeschlagene Weg der Versöhnung sich bald als falsch erwies.

Die Politik der Schonung, die man bis 1807 verfolgt hatte, wurde auch jetzt fortgesetzt. Oberpräsident wurde der sehr liberale Zerboni di Sposetti, der die nötige Festigkeit vermissen ließ. Nicht genug damit wurde noch eine Statthalterschaft eingerichtet, die der persönlich durchaus treue Fürst Anton Radziwill erhielt. Man hoffte auf diese Weise die Polen zu gewinnen. Aber statt dessen erfüllte man sie nur mit Hoffnungen auf eine staatsrechtliche Sonderexistenz.

Schon im Jahre 1817 forderten die Wortführer in Unterredungen und Denkschriften eine nationale Armee mit ausschließlich polnischen Offizieren, ein reinpolnisches Beamtentum, einen nationalen Provinziallandtag mit weitgehenden Rechten. Die alten Legionäre Dąbrowski und Kniaziewicz regten die Gründung einer geheimen politischen Verbindung an, die der Major Lukasinski 1819 durch Schaffung einer „nationalen Freimauerei” für das ganze ehemalige Königreich (die sogenannte „Patriotische Gesellschaft” zu Warschau) auch ausführte. Gleichzeitig bildeten sich andere Geheimbünde, die Templer, die Freien Brüder, die Polnische Burschenschaft an der Jagiellonischen Universität. Speziell im Posenschen suchte man auch die Bauern zu bewaffneter Erhebung zu gewinnen durch den Geheimbund der Sensenmänner ($Kosynieri$). Da erst griff die Regierung ein, Mitte der 20er Jahre. Aber eine Ausrottung der Geheimbünde ließ sich mit polizeilichen Mitteln natürlich nicht erreichen. 1823 erhielt Posen seinen Provinziallandtag, der von vornherein die Forderungen der Wortführer von 1817 vertrat.

Der _Gebrauch der polnischen Sprache_ war anfangs so weitgehend gestattet worden, daß z. B. vor Gericht in den polnischen Kreisen der Provinz polnisch verhandelt werden _mußte_. Erst 1817 ließ die Regierung sich herbei, der Staatssprache Gleichberechtigung zu gewähren. Ähnlich stand es um die _Schulen_.

Großes ist in der Zeit bis zu den Aufständen für die _Bauern_ getan worden. Durch Kabinettsorder von 1819 wurden die Bestimmungen des Großherzogtums Warschau vom Jahre 1807 über die Freiheit der Bauern außer Kraft gesetzt und der Bauernschutz des Allgemeinen Landrechts eingeführt. Am 8. April 1823 folgte die Regulierung, und zwar in viel einschneidenderer Weise als in den alten preußischen Provinzen. Sie hatte zur Folge, daß der Bauer durchaus nicht zur Beteiligung an den Aufständen zu bewegen war, trotzdem Adel und Geistlichkeit ihr möglichstes versuchten. Dem Großgrundbesitz wurde 1821 durch Gründung der Landschaft nach schlesischem Vorbilde geholfen. Die Bevölkerungszunahme auf dem Lande ging infolgedessen sehr schnell vor sich.

Weniger günstig war anfangs die Entwicklung der _Städte_, obwohl auch sie zunahmen. In den ersten Jahren zwar, als der vom Wiener Kongreß beschlossene freiere Handelsverkehr mit Russisch-Polen noch bestand, hatte die Provinz als Grenzland der höheren Kultur einen regen Absatz gewerblicher Erzeugnisse nach dem niedriger stehenden Osten. Als aber im Königreich Polen 1823 das Prohibitiv-System des russischen Finanzministers Grafen _Cancrin_ siegte, trat ein Rückschlag ein. Namentlich die blühende deutsche _Tuchmacherei_ in der Provinz ging nieder; aber auch andere Gewerbe spürten den Schlag. Ein Teil der deutschen Handwerker, ungefähr 10000 Familien wanderten nach Polen aus, wo mit Begünstigung der russischen Regierung die deutschen Industriezentren, namentlich _Łodź_, entstanden. 1816 gab es im Regierungsbezirk Posen 1586 Tuchmacher, 1866 nur noch 27, heute 6.

_Rußland_, das zu den ruthenisch-russisch-litauischen Landen auf dem Wiener Kongreß auch noch die Hauptmasse des eigentlichen Polen bekommen hatte, war dadurch in eine ganz andere innere Lage gekommen. Denn diese an anarchistische Freiheit gewöhnte Bevölkerung ließ sich nur schwer dem absolutistischen Reiche einfügen. Die _Konstitution von 1815_ hatte dem „Königreich”, zu dem nur Gebiete des Großherzogtums Warschau geschlagen wurden, eine große Selbständigkeit belassen, namentlich eine konstitutionelle Regierungsform, die in Rußland auf der einen Seite Neid, auf der anderen Unwillen und Feindschaft erregte. Zum Statthalter war nicht der von den Polen gewünschte Fürst Czartoryski, sondern der General Zajączek ernannt worden, der, wie nicht anders möglich, unter dem Einfluß des Großfürsten Konstantin, des Bruders des Kaisers und Befehlshabers des polnischen Heeres, stand. Ein kaiserlicher Kommissar, Nowosilzow, überwachte Regierung und Reichstag.

Der Großfürst fand bei den Polen wenig Gegenliebe. Und da der polnische Adel entsprechend auftrat, so gewann die altrussische Partei bald auch das Ohr Alexanders, der ja überhaupt nach den Napoleonischen Kriegen gänzlich in den Gedankengängen der heiligen Allianz lebte. Die Szlachta forderte immer mehr, der Kaiser war immer weniger geneigt, etwas zu gewähren. Während Städte und Bauern sich der Wiederkehr geordneter Zustände und ruhiger Zeiten freuten, wuchs die Unzufriedenheit des Adels. Sie machte sich in der Opposition des Reichstages, in der Presse, in den geheimen Gesellschaften Luft. 1825 sah sich Alexander genötigt, die Preßfreiheit zu beschränken, die zweijährige Periodizität und die Öffentlichkeit der Reichstagsverhandlungen aufzuheben und dem Reichstag zu bedeuten, daß er bei Fortdauer einer derartigen Opposition überhaupt außer Tätigkeit gesetzt werde. Schon vorher war die „Patriotische Gesellschaft” mit den russischen Verschwörern, dem „Bund des Nordens” und dem „Bund des Südens”, in Verbindung getreten, hatte an Verhandlungen in Kijew teilgenommen, aber schließlich doch gezögert, sich dem Dekabristenaufstand anzuschließen. Ihre Führer wurden nach dem Fehlschlagen dieses Aufstandes verraten und vom Reichstag zwar abgeurteilt, aber, da die Strafen zu milde ausfielen, von der russischen Regierung nach Rußland überführt.

Diese der Konstitution zuwiderlaufende Handlungsweise des neuen Kaisers _Nikolaus_ I. trug dazu bei, die Unruhe zu vermehren, zumal er auch die Statthalterschaft seit 1826 nicht mehr besetzt, sondern dem Großfürsten Konstantin als Militärgouverneur unbeschränkte Gewalt gegeben hatte. Doch war all das nur mitwirkend für den Aufstand. Die eigentliche Ursache ist darin zu suchen, daß die staatliche Selbständigkeit nicht in dem Maße zu erreichen war, wie man gehofft hatte. In der vom Großfürsten zu Warschau gegründeten Kadettenschule bildete sich unter dem Instrukteur, Leutnant Wysocki, eine neue _Verschwörung_ „zur Verteidigung der vergewaltigten Konstitution” (1828), die auch Studenten und andere junge Leute heranzog. Ursprünglich wollte man bei der Krönung des Zaren zum König von Polen im Jahre 1829 losschlagen und den Zaren ermorden, verschob aber den Plan, da die Umstände sich nicht als günstig erwiesen.

Die Julirevolution brachte in der Nacht des 29. November 1830 den Aufstand, seither _Novemberaufstand_ bezeichnet, zum Ausbruch, indem die Verschworenen das Schloß Belvedere, die Residenz des Großfürsten, überfielen. Ein Teil der Truppen ging zu den Aufständischen über, mit dem anderen verließ der Großfürst die Hauptstadt. Bis zum 13. Dezember war das ganze Königreich von den geringen Streitkräften der Russen geräumt.

An die Verwaltung hatten die jugendlichen Verschwörer natürlich nicht gedacht. Daher nahmen Adam Czartoryski und der Finanzminister Lubecki die Regierung in die Hand, indem sie den bestehenden Administrationsrat unter dem Titel einer provisorischen Regierung mit ihnen genehmen Leuten besetzten.

Zum Befehlshaber der polnischen Truppen wurde der General Chłopicki ernannt. Die gemäßigten Leute an der Spitze wollten einen Ausgleich mit Rußland, die Demokraten aber offenen Bruch. Da Chłopicki, der sich im Dezember zum Diktator erklärt hatte, zu den Gemäßigten gehörte, die beim Reichstag kein Verständnis fanden, gab er den Oberbefehl wieder ab, den Michael Radziwill übernahm. Doch blieb Chłopicki die Seele der polnischen Operationen. Am 25. Januar 1831 sprach der _Reichstag die Absetzung der Romanows_ aus. Namentlich dieser Schritt schadete den Polen bei den ausländischen Monarchen, bei denen sie Unterstützung suchten, ungemein. Die Sympathien der Völker, die sämtlich in Polenschwärmerei gerieten, waren ihnen zu nichts nutze. Der Reichstag ordnete auch die Regierung endgültig, indem er eine „National-Regierung” mit Adam Czartoryski an der Spitze einsetzte.

Inzwischen aber hatte Rußland genügend Truppen gesammelt und Feldmarschall _Diebitsch_ rückte mit 120000 Mann in Polen ein, die Aufständischen vor sich hertreibend. Am 24. und 25. Februar kam es bei _Białołęka_ und _Grochow_ zu einer mörderlichen Schlacht, in der die Polen über die Weichsel zurückgeworfen wurden. Chłopicki und Radziwill entsagten weiteren Kämpfen und den Oberbefehl übernahm Skrzynecki. Einige Erfolge, die die Polen davontrugen, hatten Aufstände auch in Litauen und Kleinrußland zur Folge. Die zur Unterstützung Wolyniens abgesandten Truppen wurden jedoch geschlagen und mußten über die galizische Grenze treten. Der kleinrussische Aufstand erlosch wieder. Erst am 26. Mai folgte ein neuer großer Schlag, die Schlacht bei Ostrołęka, die zwar keinen entscheidenden russischen Sieg, aber doch den Rückzug der Polen nach Warschau brachte. Im Juli wurden auch die nach Litauen entsandten Truppen unter Giełgud besiegt. Sie mußten über die ostpreußische Grenze treten, wo ihre Entwaffnung erfolgte.

Die Cholera räumte auf beiden Seiten schrecklich auf. Auch der Großfürst und Diebitsch fielen ihr zum Opfer. Diebitschs Nachfolger wurde _Paskewitsch_, der die Weichsel überschritt und auf dem linken Ufer gegen Warschau vorrückte. Skrzynecki, der keine Schlacht annahm, wurde des Oberbefehles entsetzt. An seine Stelle trat Dembiński, der sich aber ebenfalls zu keiner Schlacht entschließen konnte. Während die Russen die Hauptstadt bereits bedrohten, feierte dort die polnische Anarchie wieder einmal ihre Orgien. Unter der Führung des „Klubs der patriotischen Gesellschaft”, dessen Vorsitzender der Historiker Lelewel war, und des alten Generals Krukowiecki, der nach dem Oberkommando strebte, brach in der Nacht vom 15. zum 16. August ein Aufstand aus, dem mehrere wegen ihrer Niederlagen im Gefängnis sitzende Generäle zum Opfer fielen, und der die nationale Regierung zur Abdankung zwang. Einen Tag später ernannte der Reichstag Krukowiecki zum Haupt der Regierung. Den Oberbefehl erhielt Małachowski.

Am 6. und 7. September stürmten die Russen. Krukowiecki kapitulierte am Morgen des 7. September gegen Gewährung einer allgemeinen Amnestie, der Reichstag nahm die Kapitulation aber nicht an. Präsident wurde nun Niemojewski, dem nichts übrigblieb, als in der Nacht des 7. September auch seinerseits zu kapitulieren. Regierung, Reichstag und Armee erhielten freien Abzug nach der Festung Modlin. Von dort wurde, da Paskewitsch nunmehr unbedingte Unterwerfung forderte, der Rückzug über Płock nach Preußen fortgesetzt, wo die Armee die Waffen abgab. Am 9. und 24. Oktober übergaben sich Modlin und Zamość, die letzten Festungen, den Russen.

Damit erlosch der Aufstand, der ungenügend vorbereitet gewesen war und von vornherein an Hader im eigenen Lager gekrankt hatte. Das liberale Bürgertum ganz Europas beweinte das Schicksal der „edlen Polen”, denen die größten Dichter der Zeit gefühlvolle Lieder sangen.

Es ist selbstverständlich, daß diesem unerwarteten Ausbruch polnischer Besinnung gegenüber _Rußland_ nunmehr mit größter Strenge vorging. Die Amnestie wurde denen, die sich im Aufstande besonders hervorgetan hatten, nicht gewährt. Die Konstitution von 1815 wurde durch das „Organische Statut” vom 26. Februar 1832 ersetzt. Die Selbständigkeit Polens wurde natürlich aufgehoben, das Heer dem russischen einverleibt. An Stelle des Reichstags trat ein vom Kaiser ernannter, zum Teil aus Russen bestehender Staatsrat. Paskewitsch wurde Statthalter mit dem Administrationsrat zur Seite. Presse und Schulwesen wurde umgestaltet und streng überwacht. Die Universitäten zu Warschau und Wilna verfielen der Aufhebung, desgleichen die „Gesellschaft der Freunde der Wissenschaften”, die trotz ihrer rein wissenschaftlichen Ziele am Aufstand nicht unbeteiligt geblieben war. Die unierten griechischen Katholiken, die sich in Litauen und Kleinrußland wieder als unzuverlässige Untertanen des Zaren erwiesen hatten, wurden unterdrückt. 1839 zerriß die unierte Geistlichkeit die Union durch einen förmlichen Akt und erklärte ihre Rückkehr zur orthodoxen Kirche. Niemand konnte mehr studieren oder Offizier werden, der nicht des Russischen mächtig war. 1840 wurde die Kenntnis des Russischen Vorbedingung für die Übernahme jedes öffentlichen Amtes, und 1842 folgte die Beseitigung der eigenen polnischen Münze.

Einen Bruch der Wiener Kongreßakte vermag der objektive Beurteiler entgegen der polnischen Auffassung hierin nicht zu erblicken. Abgesehen davon, daß der Satz vom selbständigen Königreich und von der Konstitution niemals in die Akte hineingekommen wäre, wenn nicht Alexander selbst es gewünscht hätte, waren alle Verpflichtungen der russischen Herrscher durch den polnischen Treubruch erloschen.

Von den Aufständischen waren viele nach Frankreich geflüchtet. Die Emigranten teilten sich dort in zwei Gruppen, die „Demokratische Gesellschaft” unter Lelewel und die Konservativen unter dem Fürsten Adam Czartoryski, nach dessen Palast sie sich „_Hotel Lambert_” benannten. Der Fürst wurde als der Repäsentant Polens betrachtet. Er entfaltete eine unermüdliche Agitation in der Presse, bei den Regierungen und Parlamenten, weil er, den Traditionen seiner Familie entsprechend, durch fremde Hilfe etwas zu erreichen hoffte. Die Demokraten hingegen bereiteten neue Erhebungen vor. Schon 1833 versuchte der Oberst Zaliwski mit seinen „Partisanen” durch Preußen und Österreich in Polen einzudringen, um dort einen Aufstand zu erregen. Das wahnsinnige Unternehmen scheiterte aber völlig und hatte nur zur Folge, daß die drei Monarchen in Münchengrätz zusammenkamen, die Heilige Allianz erneuerten und besonders Maßnahmen gegenüber den polnischen Aufstandsversuchen vereinbarten.

Schon vor der Zusammenkunft hatte sich die Politik _Österreichs_ und Preußens infolge des Aufstandes geändert. Nach Galizien wurde Erzherzog Ferdinand von Este als Statthalter gesandt und Baron Krieg ihm als Vizepräsident zur Seite gestellt, der nach Metternichschem System seines Amtes waltete.

_Preußen_, das während der Unruhen seine Grenze durch eine starke Armee unter Gneisenau geschützt hatte, erntete die Früchte seiner bauernfreundlichen Politik: der polnische Bauer war nicht unter die Waffen zu bringen. Im ganzen schlossen sich nur 2000 preußische Untertanen, fast durchweg Edelleute, dem Aufstand an. Aber das System der Nachsicht und der Zugeständnisse hatte auch in Preußen einen Stoß erlitten. Radziwill legte 1830 sein Amt nieder und der Statthalterposten wurde aufgehoben. Oberpräsident wurde Eduard Heinrich von _Flottwell_, ein Ostpreuße, unter Schön ausgebildet. Seine Amtsführung, die ¾ Jahre nach des dritten Friedrich Wilhelm Tode ihr Ende erreichte, ist die glänzendste Zeit preußischer Verwaltung in der Provinz Posen. Vieles, was er erstrebte und in staatsmännisch bedeutenden Denkschriften niederlegte, hat er zwar bei der Zentralstelle nicht durchgesetzt. Wir Heutige mühen uns in vielem noch, seine Gedanken in die Tat umzusetzen. Aber auch was er zu Ende führen durfte, bedeutete Erfolges genug. Im _Provinziallandtags-Abschied_ von 1832 sprach der König entschieden aus, daß er den Polen ein Vaterland gegeben habe, in dem ihnen die Aufrechterhaltung ihrer Religion und der Gebrauch ihrer Muttersprache _neben_ der deutschen zugesichert sei. Mehr zu tun und ihnen einen Vorzug zu gewähren, sei nicht seine Absicht gewesen und würde der Staatseinheit widersprechen. Der Schriftwechsel sämtlicher Verwaltungsbehörden, auch der geistlichen und landschaftlichen, hatte fortan deutsch zu erfolgen. 1834 wurde verfügt, daß auch im Justizwesen polnische Schriftsätze nur noch mit deutscher Übersetzung vorkommen durften. _Auf diese Weise war der Vorrang der Staatssprache gesichert._