Polnische Geschichte

Part 15

Chapter 153,267 wordsPublic domain

Daher fanden die Reformer, denen auch der König beizutreten für gut fand, bei Preußen für ihre Pläne eifrige Unterstützung. Zunächst wurde die Erhöhung des _Sollbestandes des Heeres_ auf 100000 beschlossen und eine Heereskommission unter den vier Hetmans eingesetzt, dann, als der russische Gesandte Stackelberg darauf aufmerksam gemacht hatte, daß die garantierte Verwaltungsform nicht geändert werden dürfe, auf eine preußische Gegenerklärung hin die Reformtätigkeit in Angriff genommen. Man nahm dem Ständigen Rat auch die auswärtigen Angelegenheiten und hob ihn schließlich völlig auf. Die Hetmanpartei konnte zwar diese Beschlüsse nicht hintertreiben, aber sie verhinderte die Bewilligung genügender Steuern, so daß statt der festgesetzten 100000 Mann nur 40000, und auch diese nicht einmal genügend ausgerüstet, aufgestellt werden konnten.

Bei den Beratungen über die _Reform der Grundrechte_ zeigte es sich bald, daß man nicht nur mit dem Widerstande russisch Gesinnter, sondern auch mit dem Radikalismus der von der beginnenden französischen Revolution beeinflußten Aufklärer, in Staszic' und Kollątajs Schriften niedergelegt, zu rechnen hatte. Um etwaigen Gegenmaßnahmen der Opposition vorzubeugen, schlugen die Patrioten vor, die von ihnen ausgearbeiteten 89 Reformpunkte der Gesamtheit des Adels, also den Landtagen vorzulegen und sie erst dann in dem um die doppelte Zahl der Abgeordneten zu verstärkenden Reichstage zu beraten. Die $sejmiki$ erklärten sich fast durchweg für die Vorschläge der Patrioten, die im großen und ganzen der späteren Konstitution von 1791 entsprachen.

Als das geschehen war, nahm der verstärkte Reichstag die Beratungen wieder auf. Zunächst wurde ein _Gesetz über die Landtage_ erlassen, wonach der nicht grundbesitzende Adel von ihnen ausgeschlossen wurde, eine Maßregel, die gegen den Einfluß der Magnaten gerichtet war. Dann folgte das _Gesetz über die Stadtbürger_. Sie erhielten die Rechte „$Neminem captivabimus$”, der Beteiligung am Reichstage und des Erwerbes adliger Güter. Doch galt das Gesetz für die Mehrzahl der Städte, nämlich für die adligen Mediatstädte, nicht.

Inzwischen erwies es sich als unmöglich, in der bisherigen Weise über die anderen Reformen weiter zu beraten, denn es war wieder eine Änderung der politischen Konstellation eingetreten, die Polen des Rückhalts an Preußen beraubte. Die Erfolge der französischen Revolution und die für Österreich bedrohlichen Siege der Russen wider die Türken hatten nämlich Preußen und Österreich von neuem einander zugeführt. Auf dem _Reichenbacher Kongreß_ von 1790 ließ Österreich vom Türkenkriege, um freie Hand in Belgien zu bekommen. Ein preußisch-österreichisches Bündnis folgte, mit dem natürlich die preußischen Austauschpläne fielen. Es mußte suchen, Danzig auf andere Weise zu bekommen. Da es sich in seinen Hoffnungen auf England getäuscht sah, wandte es sich wieder Rußland zu.

Polen stand also wieder verlassen da und mußte suchen, zu einem Abschluß der Reform zu gelangen, ehe Rußland den Türkenkrieg gewonnen hatte und Zeit für die polnischen Angelegenheiten fand. Die Patrioten griffen im Einverständnis mit dem König zum Staatsstreich. Sie arbeiteten in der Stille eine Verfassung aus, die den Reichstag nur in einer einzigen Sitzung beschäftigen sollte, und brachten sie ein, als die meisten oppositionellen Abgeordneten sich wegen des Osterfestes nach Hause begeben hatten. Auf diese Weise gelangte die _Verfassung vom 3. Mai 1791_ trotz der theatralischen Opposition des Abgeordneten Suchorzewski zur Annahme. Nur 27 Abgeordnete und ein Senator protestierten.

Die Hauptbestimmungen dieser Verfassung sind folgende: 1. Die katholische Religion ist Staatsreligion, aber alle anderen Bekenntnisse genießen Freiheit und Schutz. 2. Die Szlachta behält ihre Privilegien, aber das neue Gesetz über die Bürgerschaften wird bestätigt, der Bauer unter die Obhut des Gesetzes gestellt und seine Emanzipation durch Vertrag mit dem Grundherrn gestattet. 3. Die gesetzgebende Gewalt übt der in Senat und Abgeordnetenkammer zerfallende Reichstag aus, der „immer bereit” ist, d. h. jederzeit zusammengerufen werden kann. Die Abgeordnetenkammer erhebt die Entwürfe zu Gesetzen, der Senat bestätigt sie oder stellt sie bis zum nächsten Reichstag zurück. Beschlußfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit. „$Liberum Veto$” und Konföderationen fallen fort. 4. Die Exekutive liegt in den Händen des Königs und des durch ihn ernannten, dem Reichstag verantwortlichen Staatsministeriums. Der König erhält die Besetzung der erledigten Stellen zurück und wird erster Feldherr im Kriegsfalle. 5. Die Rechtsprechung wird durch Gerichte erster Instanz ausgeübt, von denen die Berufung an die Tribunale geht. 6. Die Königswürde ist _persönlich_ erblich, nur die _Familie_ ist wählbar. Nach dem Ableben Stanisław Augusts geht das Königtum an das kursächsische Haus über. 7. Alle 25 Jahre nimmt ein konstituierender Reichstag eine Verfassungsrevision vor.

Friedrich Wilhelm II. erkannte diese Verfassung ebenso an, wie Kaiser Leopold II., der sich vergebens bemühte, auch Rußland zur Zustimmung zu bewegen. Preußen beging mit der Anerkennung eine unverzeihliche Dummheit, da es damit ja wieder in die sächsische Umklammerung geriet, aus der Friedrichs des Großen Zusammengehen mit Katharina es befreit hatte. Aber Friedrich Wilhelm II. war viel zu sehr mit Koalitionsgedanken beschäftigt, als daß er diese Überlegung angestellt hätte. Glücklicherweise bewahrte Katharina Preußen vor den Folgen seines Fehlers, denn sie ließ in Berlin erklären, daß sie der sächsischen Thronfolge nicht zustimmen könne, und ging gleichzeitig in Polen vor. Sie kündete Stanisław August den Einmarsch russischer Truppen und eine neue Konföderation an, der der König beizutreten hätte. In _Targowice_ in der Ukraine kam am 14. Mai 1792 diese _Konföderation_ zustande. Ihr Ziel war die Aufrechterhaltung der bisherigen Verfassung gegenüber der als Jakobinertum bezeichneten neuen Konstitution. Ihr Marschall war Szczęsny Potocki, ihre Hetmane Branicki und Rzewuski, die alten Führer der russisch gesinnten Hetmanspartei. Gleichzeitig überschritten 64000 Russen die Grenze.

Der König schickte 15000 Mann unter dem Herzog Ludwig von Württemberg nach Litauen, 30000 unter dem Fürsten Joseph Poniatowski, Kościuszko und Zajączek nach der Ukraine. Während die ersten Niederlage auf Niederlage erlitten, bestanden die letzten ehrenvoll bei Połonne, Zieleńce und Dubienka in Wolynien, ohne allerdings etwas zu erreichen. Erfolglos blieben auch die Gesandtschaften nach Wien und Berlin. Der König, wieder schnell verzweifelnd, schlug deshalb Katharina vor, den Großfürsten Konstantin als Thronfolger einzusetzen, und trat selbst der Konföderation bei. Die Patrioten und die Führer des polnischen Heeres begaben sich infolgedessen ins Ausland.

Doch auch dieser Schritt des Königs, der den auf eine oligarchische Republik lossteuernden Konföderierten höchst unlieb kam, konnte Polen nicht mehr retten. Das Einrücken der Russen bewog Preußen an seiner Ostgrenze ebenfalls Truppen aufzustellen, um seinen Anteil an der polnischen Beute zu sichern. Nach Vorverhandlungen zwischen den Mächten kam am 23. Januar 1793 der russisch-preußische Vertrag über die _zweite Teilung Polens_ zustande. Rußland nahm die Reste der Wojewodschaften Minsk und Polozk, die Hälfte von Nowgorodek und Brześć Litewski, den östlichen Teil von Wilna und von Wolynien, dazu die Ukraine und Podolien, zusammen 250700 $qkm$ mit drei Millionen Einwohnern, wieder nur Gebiete griechischen Bekenntnisses und größtenteils auch russischer Zunge. Preußen erhielt den Rest der alten Ordensbesitzungen zurück, Danzig, Thorn und das Dobriner Land, dazu die Hälfte von Brześć Litewski und Rawa, die Wojewodschaften Posen, Kalisch, Sieradz, Łęczyca, Płock, die Landschaft Wielun und die Stadt Czenstochau, zusammen 58370 $qkm$ mit 1100000 Einwohnern. Es war damit über das, was es zur Herstellung der strategischen Verbindung zwischen Preußen und Schlesien brauchte und was es als von deutschen Ansiedlern bevölkerte Erde aus nationalen Gesichtspunkten verlangen konnte, aus Gründen der Machtpolitik nur wenig hinausgegangen. 254000 von ursprünglich 750000 $qkm$ blieben noch selbständig. Der _Reichstag von Grodno_ mußte die Abtretung in stummer Sitzung bestätigen und sich gleichzeitig eine Herabsetzung des Heeres auf 15000 Mann gefallen lassen.

Nur wenige Monate blieb dieser Zustand bestehen, denn gerade die von den Mächten befohlene Herabsetzung der Streitkräfte führte zum Aufstand, zuerst in der Brigade des Generals Madaliński, am 24. März 1794 unter Thaddäus Kościuszko auch in Krakau. Die Vorbereitungen hatten in Warschau in den Händen des Generals Działyński, in Sachsen in den Händen Ignaz Potockis und Kollątajs gelegen. Kościuszkos Sieg bei _Raclawice_ in der Nähe von Krakau beschleunigte den Aufruhr in Warschau und Wilna, ließ von allen Seiten die Truppen ihm zuströmen. Aber den vermehrten Truppen Rußlands und Preußens konnten die Aufständischen nicht standhalten. Bei _Szczekociny_, unfern Kielce, wurde Kościuszko zum Rückzug gezwungen, bei Chełm Zajączek geschlagen, Krakau von den Preußen besetzt, Warschau von ihnen belagert. Dann schlugen bei _Maciejowice_ an der Weichsel die Russen Kościuszko entscheidend. Er selbst wurde verwundet und gefangen genommen. (Der Ausruf „$Finis Poloniae$!”, den er fallend getan haben soll, ist eine Legende.) Als schließlich Suworow die Warschauer Vorstadt Praga im Sturm nahm, gab auch der den Aufstand leitende „Nationalrat” seine Sache verloren und überlieferte die Hauptstadt den Russen.

Zu Petersburg wurde am 3. Januar 1795 zwischen Rußland und Österreich, am 24. Oktober zwischen Rußland und Preußen der Vertrag über die _dritte Teilung Polens_ geschlossen. Österreich erhielt als Ersatz für das an Frankreich verlorene Belgien das Land zwischen dem nördlichen Bug, der Weichsel und Pilica mit Krakau, 45922 $qkm$ mit einer Million Einwohnern, Preußen das Land westlich davon mit Warschau, und weiter östlich bis zum oberen Knie des Njemen, 54898 $qkm$ mit nicht ganz einer Million Seelen, und Rußland den Rest, 111780 $qkm$ mit 1200000 Einwohnern. In Niemirow am nördlichen Bug stießen die neuen Grenzen der drei Mächte zusammen. Stanisław August dankte in Grodno ab, wo er bis zum Tode Katharinas lebte. 1796 wurde er nach Petersburg überführt. Dort ist er am 12. Februar 1798 gestorben.

Polen aber war aus der Reihe der selbständigen Nationen gestrichen.

Sechstes Buch.

Die Polen nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit.

20. Kapitel.

Von der Organisation der neuen Provinzen bis zum Wiener Kongreß.

Die Betrachtung der polnischen Schicksale nach der Auflösung des Reiches gehört zwar im strengen Sinne des Wortes nicht mehr in eine polnische Geschichte, sondern in die Geschichte der Teilungsmächte. Aber da das polnische Problem noch heute alle Welt beschäftigt, so erscheint es nützlich, wenn wir uns wenigstens in Kürze auch über die Geschichte des polnischen Volkes im 19. Jahrhundert unterrichten.

Am einfachsten lagen in den neuerworbenen Landesteilen die Verhältnisse für _Rußland_. Es hatte dort mit einer größtenteils Russisch, wenn auch nicht Großrussisch sprechenden und griechisch-katholischen, wenn auch zum Teil unierten Bevölkerung zu tun. Katharina bildete also neue Gouvernements, ließ das litauische Statut als Rechtsquelle bestehen, hielt alle drei Jahre zur Wahl der Richter und der den Verkehr der Regierung mit den Landschaften vermittelnden Marschälle $sejmiki$ ab. Gewaltsam griff sie nur gegen die Unierten ein, indem sie befahl, daß alle, deren Väter 1595 zur Union übergetreten waren, zur Orthodoxie zurückkehren müßten. Erst Paul gestattete die Neuorganisation der unierten Kirche mit einem Erzbistum in Polozk und Bistümern in Łuck und Brześć Litewski (1798).

_Österreich_ bildete 1772 ein besonderes Kronland unter dem Namen Galizien und Ludomirien (nach den Städten Halicz und Wlodzimierz). Den 1795 erworbenen Teil verleibte es unter dem Namen Westgalizien ein. An die Spitze wurde ein Statthalter gestellt, das Land wurde in Kreise und Distrikte mit Kreisämtern und Kreishauptleuten geteilt. 1782 wurde an Stelle des polnischen österreichisches Recht eingeführt. Die das Josephinische Zeitalter auszeichnende Germanisierungstendenz des straff zentralisierten österreichischen Staates wurde auch in Galizien zur Anwendung gebracht, indem man die Richter- und Beamtenstellen mit Deutschen besetzte. Die Gerichtssprache war anfangs lateinisch, dann deutsch. Ebenso wurde in den verbesserten und vermehrten Schulen die deutsche Unterrichtssprache eingeführt. In _Lemberg_ verwandelte Kaiser Joseph das Lyzeum in eine _Universität_ (1784), die Kaiser Franz 1805 zugunsten Krakaus aufhob, die dann aber 1817 von neuem eröffnet wurde. 1775 gewährte Joseph auch eine ständische Vertretung, 1804 Franz besondere Adelsgerichte, die $Fora nobilium$. An der dem österreichischen Recht entsprechenden Gliederung in Adel, Bürger und Bauern und an den bäuerlichen Verhältnissen wurde nichts geändert, nur mußte der Grundherr zur Ausübung seiner Gerichtsbarkeit einen besonderen Justitiarius oder Mandatarius unterhalten, der dem Kreisamt unterstellt war. Von den 214 Klöstern hob Joseph 150 auf. Den Protestanten und Orthodoxen wurde durch das _Toleranzedikt_ von 1781 in der ganzen Monarchie bürgerliche Gleichstellung mit den Katholiken gewährt. Die _Kolonisation mit deutschen Bauern_ wurde in großem Umfange aufgenommen. Viele Siedelungen haben sich bis heute deutsch erhalten.

Die von _Preußen_ 1772 übernommenen Gebiete bildeten die Provinz Westpreußen mit dem Departement Netzedistrikt. 1793 und 1795 wurde die Provinz Südpreußen (Großpolen, kujawische und masowische Landesteile bis zur Weichsel), Neuostpreußen (das Land nördlich der Weichsel) und Neuschlesien hinzuerworben. Südpreußen zerfiel in die Kammerdepartements Posen, Kalisch und Warschau.

Überall wurde die Verwaltungs- und Gerichtsorganisation „auf preußischen Fuß gesetzt”, in des großen Königs Erwerbungen auch die Kirchen- und Starostengüter, d. h. sie wurden gegen entsprechende Entschädigung eingezogen und in Domänen verwandelt. In bezug auf das materielle Recht hat Friedrich der Große gleich nach der Huldigung mit dem die Gerichtsorganisation betreffenden Notifikationspatent diejenigen preußischen Gesetze bezeichnet, die fortan gelten sollten, vor allem das „verbesserte Landrecht des Königreichs Preußen” (d. h. Ostpreußens) von 1721. Die 1799 erworbenen Landesteile aber mußten ein Jahr auf diese Regelung warten. Erst vom 1. Januar 1794 trat das „Allgemeine Landrecht” zunächst natürlich als subsidiäres Recht für Südpreußen in Kraft und wurde 1795 auch auf den Rest ausgedehnt. Die Gerichts- und Verwaltungssprache war deutsch, doch wurden den Veröffentlichungen polnische Übersetzungen beigefügt und darauf gesehen, daß die Beamten möglichst auch des Polnischen mächtig waren.

In Landwirtschaft und Forstwesen, in Schule und Kirche, in Bauernrecht und Stadtverwaltung, in Wegewesen und Flußwirtschaft wurde gründlich Ordnung geschaffen und für strenge Gerechtigkeit gesorgt. In der Schonung der Privilegien des Adels ging man anfangs in Südpreußen so weit, als es irgend mit den preußischen Grundsätzen vereinbar war. Namentlich wurden dort die Kirchengüter nach schlesischem Fuße behandelt, d. h. die Geistlichkeit blieb im Besitz der Güter und brauchte nur 50 % des Ertrages an die Staatskasse abzuführen. Man ging in der Rücksichtnahme so weit, daß man bei der Neubesetzung des Gnesener Erzsitzes sogar einen Grafen von Hohenzollern gegenüber einem Polen zurückstehen ließ. In der Gerichtsbarkeit freilich wurde auch der Adel und die Kirche den übrigen Einwohnern gleichgestellt. Erst nach der Beteiligung an dem Aufstand von 1795 wurde strenger verfahren, namentlich die Einziehung von Starosteien und Kirchengütern und ihre Umwandlung in Domänen betrieben.

Die Verhältnisse, die Friedrich der Große teils in Westpreußen, besonders aber im Netzedistrikt, und der Nachfolger in den später erworbenen Provinzen vorfand, waren trostlos. Bromberg, die wichtigste Stadt, zählte nur noch 800 Einwohner. Weit schlimmer sah es in den übrigen Städten aus, vom platten Lande gar nicht zu reden. Der König, der das Land selbst bereiste, sorgte für die Urbarmachung und Besiedelung des Netzebruches, schuf durch den Bromberger Kanal und die Netzeregulierung eine Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel, die schon nach zwei Jahren befahrbar war. Er sorgte in der ihm eigenen großzügigen Weise für Handel und Gewerbe und brachte dadurch z. B. Bromberg in zehn Jahren auf 2562 Einwohner außer der Garnison.

Waren bereits die Westpreußen und Kujawier nicht ungern unter preußische Herrschaft gekommen, so brachten es die glänzenden Erfolge, die diese Herrschaft unter dem großen König dort erzielte, die Ruhe, Gerechtigkeit und Sicherheit, die dort eingezogen, dahin, daß 1793 nicht nur die Städter, sondern auch ein beträchtlicher Teil des Adels die Einverleibung in den preußischen Staat freudig begrüßte. Denn in Großpolen sah es ja noch trüber aus als im Netzedistrikt. Das platte Land glich nach des Ministers _von Voß_ Berichten einer Wüstenei. Von den Städten waren namentlich die adligen Mediatstädte kaum Dörfer zu nennen. Mielżyn hatte 37 Feuerstellen, Mietschisko 40, Jaratschewo, das ursprünglich 72 zählte, nur noch 31. In Grabow gab es kein einziges massives Haus unter 106, in Pleschen unter 226. Eine Menge von Baustellen lag verwüstet da. „Unter 245 hiesigen Städten verdienen kaum zehn diesen Namen”, berichtete Voß. Außer der blühenden Tuchmacherei der deutschen Städte gab es keine Industrie im Lande. Die Straßen, soweit es überhaupt welche gab, waren fast nicht passierbar. Je weiter nach Osten, desto trostloser war der wirtschaftliche Zustand. Es erübrigt sich, auf die Lage der bei der dritten Teilung erworbenen Gebiete näher einzugehen, da sie ja nicht lange bei der Krone Preußen verblieben. Nur so viel sei hervorgehoben, daß Warschau überraschend schnell einen preußischen Zuschnitt erhielt.

Wenngleich Friedrich Wilhelm II. seinem Oheim nicht zu vergleichen war, so war der Unterschied zwischen den polnischen und den preußischen Zuständen doch auch unter seiner Verwaltung fühlbar genug. Waren bis 1793 im Netzedistrikt, meist noch von Friedrich, 6995 Hufen Landes, mit 6030 Feuerstellen und 43711 Seelen, besiedelt worden, so werden die Ansetzungen in Südpreußen bis zum Jahre 1806 immerhin noch auf 51439 Morgen Landes mit etwa 1100 Familien und 5500 Personen veranschlagt. Bei der Beurteilung der südpreußischen Erfolge darf man übrigens nicht außer acht lassen, daß das bereits bei der Besitzergreifung vorhandene, der Zahl nach sehr starke Deutschtum ebenfalls gefördert und gesichert wurde, eine Tatsache, die an Wichtigkeit den Neusiedelungen nicht nachsteht. Die Erfolge in der Herstellung einer vernünftigen staatlichen Ordnung im ersten Jahrzehnt des preußischen Besitzes sind nicht zu unterschätzen, trotz der Schwierigkeiten der allgemeinen Lage, trotz der Beunruhigung, die bis 1795 der Kościuszkosche Aufstand und dann das Legionärwesen brachte. Sie bildeten eine Grundlage, auf der 1815 weitergebaut werden konnte.

Die polnischen Patrioten hatten den Verlust der Unabhängigkeit nicht sämtlich gleichmütig hingenommen, sondern suchten Hilfe bei den Feinden der Teilungsmächte. Ein Teil begab sich nach der Türkei und der Walachei, wo sie bewaffnete Scharen organisierten, die Mehrzahl aber nach Frankreich, das ja die Menschenrechte auf seine Fahne geschrieben hatte. Unter Frankreichs Schutz hoffte man ein Heer bilden zu können, das die Selbständigkeit wiedergewann. Diesem Gedankengang auf polnischer Seite kamen die Bedürfnisse des Directoire, kamen vor allem auch die Pläne Bonapartes entgegen. Frankreich, das schon ungeheure Blutsteuer gezahlt hatte, mußte jede Verstärkung seiner Heere freudig begrüßen. So entstanden 1797 in der Lombardei und für sie die _polnischen Legionen_ unter dem General Heinrich Dąbrowski, die bald auf 6000 Mann anwuchsen. Damals wurde auch das Lied der Legionen, das bekannte „Noch ist Polen nicht verloren” ($Jeszcze Polska nie zginęła$) gedichtet. Dąbrowski hoffte, von Bonaparte die Erlaubnis und die Möglichkeit zu erhalten, durch Österreich und Siebenbürgen nach Galizien zu marschieren. Aber der Korse dachte gar nicht daran; er brauchte die Polen in Italien. 2000 Mann, die von der Walachei aus in Galizien eingefallen waren, wurden von den Österreichern zurückgeschlagen.

Die Legionen, die sich in Italien bei vielen Gelegenheiten auszeichneten, nahm Napoleon nach seiner Rückkehr aus Ägypten in französische Dienste. Er stellte noch eine weitere Legion unter Kniaziewicz auf und erhöhte die Gesamtstärke auf 15000 Mann. Aber er führte sie nicht nach Galizien, sondern nach San Domingo, wo der größte Teil dem Klima erlag (1803). Kniaziewicz hatte schon vorher seinen Abschied genommen, Dąbrowski eine andere Stellung erhalten. Im Kriege gegen Preußen und zum Schutze des Königreichs Westfalen, vor allem aber im Spanischen Kriege hat sich Napoleon wiederum polnischer Legionen bedient, die ihm blindlings Ergebenen als Kanonenfutter benutzend. Saragossa und Samo-Sierra (1808) sind die Ruhmestage dieser Legionen, die nicht zögerten, um den Preis der Befreiung ihres Vaterlandes andere Nationen der Knechtschaft des Korsen zu unterwerfen.

Aber noch von einer anderen Seite eröffnete sich Aussicht auf eine Wiederherstellung Polens, nicht minder eigennützig genährt als seitens Napoleons. 1801 war _Alexander_ I. Zar geworden. Ihn verband enge Freundschaft mit dem Fürsten Adam Czartoryski, den er zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten und zum Kurator der Schulen in den ehemals polnischen Landen ernannte. Seinem Charakter und seiner Geistesrichtung entsprach es durchaus, daß er dem Fürsten Hoffnung auf die Wiederherstellung Polens in der Form einer Personalunion mit Rußland machte. Der Fürst schmiedete eifrig Pläne, die aber Alexander, anderen Sinnes geworden, vereitelte, indem er mit Preußen das Bündnis von 1805 schloß. Doch hat er den Gedanken wieder aufgenommen, sooft es ihm in seine Politik paßte.

Aber gerade dieses preußisch-russische Bündnis brachte wenigstens einem Teil der polnischen Wünsche die Erfüllung, denn Napoleon brauchte eine Operationsbasis gegen Rußland. Nach dem Zusammenbruch von Jena und Auerstädt besetzte er daher Südpreußen, richtete dort eine polnische Verwaltung unter dem Vorsitz des Marschalls des vierjährigen Reichstags, Małachowski, ein und forderte vor allem Soldaten und Kriegsmaterial. Natürlich fielen Adel und Geistlichkeit ihm sofort zu, außer im Netzedistrikt. Die preußischen Beamten wurden mißhandelt und aus dem Lande gejagt; die Bürgermeister von Obersitzko und Gollantsch büßten ihre Treue mit dem Tode. Der Bauer und der Bürger freilich sahen der wiederkehrenden Adelsherrschaft mit Bangen entgegen.

Im Tilsiter Frieden mußte Preußen alle Erwerbungen aus den Teilungen, mit Ausnahme Westpreußens, an Napoleon abtreten. Danzig wurde eine Republik, das Białystoker Gebiet russischer Besitz. Aus den übrigen Landschaften, einschließlich Thorns, wurde das _Großherzogtum Warschau_ (den Namen Polen vermied Napoleon auf Alexanders Wunsch stets sehr sorgfältig) mit Warschau als Hauptstadt gebildet und dem neugebackenen König von Sachsen zu Erb und eigen übergeben.