Oesterreich's Betheiligung am Welthandel: Betrachtungen und Vorschläge

Part 3

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Wir haben oft genug auch in Europa Gelegenheit, uns zu überzeugen, wie viel zum Gelingen einer Sache von einem imponirenden Auftreten abhängt, und wissen im Allgemeinen, dass eine grössere Machtentfaltung, und geschähe sie auch nur bei friedlichen Festgelegenheiten, immer und selbst auf diejenigen, welche genau von den Machtverhältnissen der Staaten unterrichtet sind, einen Eindruck macht, beim Volke aber ist ein solcher Eindruck von nicht leicht zu verwischender Wirkung. Darin liegt vielleicht der grösste Vortheil, welchen der Bestand einer Kriegsmarine in Friedenszeiten dem Staate gewährt, dass die Kriegsschiffe fremde Gebiete besuchen und durch ihr blosses Erscheinen einen Druck auf andere Staaten ohne Störung der sogenannten freundschaftlichen Beziehungen und ohne Hervorrufung formeller Anfragen und Proteste ausüben können.

Der Seehandel bedarf insbesondere für seine Beziehungen zu halbcivilisirten Völkern einer solchen Unterstützung, weil es unerlässlich ist, rechtlichen und tractatmässigen Anforderungen dadurch Nachdruck zu verschaffen, dass sich die Kriegsflagge der handeltreibenden Nation von Zeit zu Zeit an den betreffenden Küsten zeige.

Man erkundige sich bei denjenigen Consuln, die das Handelsinteresse des Staates, welchen sie vertreten, mit wirklichem Eifer zu fördern bestrebt sind, welchen Einfluss auf den Erfolg ihrer Verhandlungen das Erscheinen eines Kriegsschiffes ihrer Flagge ausübt, und man wird leicht die Ueberzeugung gewinnen, dass eine auch im Frieden thätige Kriegsmarine _die grösste Bedeutung für den Seeverkehr hat_.

In den chinesischen und japanischen Gewässern übt auf den Handel einer durch Verträge oder durch Consularvertretung nicht sichergestellten Nation noch der Umstand einen ungünstigen Einfluss, dass die Angehörigen derjenigen europäischen Staaten, welche, wie die Engländer und Nordamerikaner, gleichsam das Handelsmonopol in jenen Gegenden, de facto, durch eigene Thätigkeit an sich gerissen haben, das Auftauchen einer Concurrenz nur sehr ungern sehen, ihren Concurrenten indirect Schwierigkeiten in den Weg legen, und letztere in den Augen der Eingebornen herabzusetzen suchen. Bremer und hamburger Schiffe empfinden zuweilen diesen Uebelstand, obschon ihre Handelshäuser und ihre Consuln dagegen einwirken; österreichische Schiffe sind aber um so mehr diesen Unannehmlichkeiten ausgesetzt, als dieselben an manchen wichtigen Plätzen nicht einmal einen kaiserlichen Consul, oder wenn auch ein solcher eingesetzt ist, doch nur einen Vertreter finden, welcher eben nur derjenigen Nationalität angehört, deren Tendenzen vielleicht durch seinen Einfluss zu bekämpfen wären, und als in jenen Ländern nicht österreichische Handelshäuser bestehen, wie solche Hamburg und Bremen aufzuweisen hat, die dort, wie in der ganzen Welt, diesen Handelsstädten wenigstens einen merkantilen Einfluss sichern.

Wenn Oesterreich in den transoceanischen Ländern directe Handelsverbindungen unterhalten will, so ist die erste Bedingung hiezu, dass es zum Abschlusse von Handels- und Schiffahrtsverträgen und zwar mit der, wie nachgewiesen ward, hiefür unentbehrlichen Machtentfaltung seiner Kriegsmarine schreite.

Zwei Staatengruppen kommen hiebei zu berücksichtigen, diejenigen _Amerikas_, welche, obschon sie noch zu keiner Stabilität in Regierungsform und Verwaltung gelangt sind, gleichwohl europäische Institutionen zum Muster nehmen, und diejenigen _Asiens_, welche keine Colonien europäischer Staaten, sondern selbstständige Staatencomplexe mit einer von der europäischen verschiedenen Cultur und mit fremdartigen Regierungsgrundsätzen darstellen.

Die Abschliessung von Handels- und Schiffahrts-Verträgen mit den zur amerikanischen Gruppe gehörigen Staaten dürfte einer Schwierigkeit nicht unterliegen, wenn die österreichische Regierung ihr Bestehen anerkennen und mit ihnen als unabhängige Staaten in offiziellen Verkehr treten will, wie dies bereits seit Langem von England, Frankreich u. s. w. geschehen ist. Jedenfalls wäre es der Würde und den Interessen der kaiserlichen Regierung entsprechend, wenn beim Abschlusse solcher Handelsverträge Kriegsschiffe S. M. in den betreffenden Häfen anwesend wären.

In erhöhtem Maasse ist aber eine Machtentfaltung bei der zweiten Gruppe jener Staaten unerlässlich, welche das österreichische Kaiserthum kaum dem Namen nach kennen, von seiner Macht und Stellung nur unvollkommene Begriffe haben, und mit demselben bisher nur in sehr unbedeutenden oder in gar keinen Beziehungen standen.

Zu letzterer Gruppe gehören vor Allem China und Japan, dann Siam und theilweise Cochinchina.

In Japan sind zwar in letzterer Zeit die Handelsbeziehungen zu europäischen Staaten gestört worden, es ist aber vorauszusetzen, dass binnen Kurzem und jedenfalls früher als es im günstigsten Falle zu effectiven Tractats-Verhandlungen zwischen Oesterreich und jenem fernen Lande kommen kann, die jetzigen Wirren beseitigt sein werden.

Abgesehen davon, sind fast alle Nationen Europas mit China und Japan in Handelsbeziehungen _auf Grund von Verträgen_ getreten, haben aber ihren Zweck nur durch die moralische Unterstützung erreicht, welche durch eine ihren Interessen und Kräften angemessene Machtentwicklung bedingt wird. Selbst Preussen, dessen Kriegsmarine kaum im Werden begriffen ist, hat bekanntlich in den letztverflossenen Jahren ein kleines Geschwader, bestehend aus vier Schiffen, welche zu jener Zeit nahezu die ganze preussische Seemacht darstellten, nach China und Japan entsendet, und die Schweiz, welche keine Küsten und keine Marine, aber einen ausgebreiteten Handel besitzt, hat sich veranlasst gesehen, ein holländisches Kriegsschiff zu miethen, um behufs Abschluss eines Handelsvertrages mit Japan ihren Bevollmächtigten in würdiger Weise auftreten zu lassen.

Bei solchen Präcedenzen wäre es für Oesterreich kaum möglich, in Ländern, wo die Dehors und die Aufrechthaltung der Würde in erster Linie beachtet werden müssen, anders zu Werke zu gehen.

2. Die Consular-Vertretung.

Die Wichtigkeit einer entsprechenden Vertretung der Regierung in commercieller und handelspolitischer Beziehung, die Nothwendigkeit der Aufstellung von Organen, welche die Rechte der österreichischen Seefahrer, Handelsleute und Reisenden zu wahren befähigt sind, welche für die Aufrechthaltung der Ordnung und der Gesetze am Bord der anlangenden Kauffahrer sorgen und im Allgemeinen die kaiserlichen Unterthanen schützen und unterstützen, ist längst ausser Zweifel gesetzt, und von so vielen Seiten hervorgehoben worden, dass jede weitere Auseinandersetzung um so mehr als überflüssig erscheint, als die kaiserliche Regierung ohnedies dem Gegenstande ihre volle Aufmerksamkeit zuwendet.

Indem wir den dringenden Wunsch aussprechen, dass recht bald zu der endlichen Regelung des Consularwesens geschritten werde, da jede Verspätung derselben die Entwicklung unseres auswärtigen Handelsverkehrs verhindert, müssen wir vor Allem die Thatsache hervorheben, dass fast in allen auswärtigen ausserhalb des Mittelmeeres gelegenen Häfen wirkliche, d. i. vom Staate besoldete, beamtete österreichische Consuln _nicht_ bestehen, und dass in Ermangelung österreichischer Handelsfirmen zur unentgeltlichen Versehung der Consulardienste Handelsherren bestellt werden, welche fremden Nationalitäten angehören, im Allgemeinen über österreichische Handelsverhältnisse wenig oder gar nicht unterrichtet sind, sich auch nur vorübergehend mit dem Handel Oesterreichs befassen, und selbst bei dem besten Willen nicht in der Lage sind, den österreichischen Interessen vor ihren eigenen einen Vorzug einzuräumen. Es ist unter solchen Umständen nicht zu erwarten, dass der Handel und die Schiffahrt Oesterreichs gehörig geschützt werden, und wären daher in dieser Beziehung umfassende Massregeln zu treffen.

Allerdings kann nicht verlangt werden, dass die kaiserliche Regierung an allen wichtigen transoceanischen Handelsplätzen effective Consuln aufstelle und besolde, es wäre dies auch nicht der jetzigen Entwicklungsphase unseres Handels entsprechend, aber es erscheint dringend nothwendig, dass wenigstens in jeder einzelnen Gruppe der weiten Handelsgebiete ein leitendes und organisirtes Consularamt eingerichtet werde, während für die übrigen Handelshäfen den _Honorar_-Consuln eine solche Unterstützung gewährt werden müsste, dass sie ihrem Dienste, ohne mit den eigenen Interessen in Conflict zu gerathen, genügen können.

Als Handelsmittelpuncte von Verkehrsgruppen, wo eine effective und jedenfalls nationale österreichische Consularvertretung unerlässlich erscheint, glauben wir folgende bezeichnen zu sollen:

1. Einen -- noch näher zu bestimmenden -- Hafen der Antillen, 2. Bahia, 3. Rio de Janeiro, 4. Point de Galles auf Ceylon, 5. Singapore, 6. Batavia, 7. Sydney oder Melbourne, 8. (nach abgeschlossenem Handelsvertrage) Shangai in China.

Hiezu kommt noch als Ausgangspunct der transoceanischen Schiffahrt Gibraltar wegen dieser seiner Lage und wegen der beständigen Anwesenheit österreichischer Seeschiffe, welche, wenn sie aus fernen Gewässern in das Mittelmeer einlaufen, dort Bedürfnissen genügen müssen, die durch eine lange Seefahrt hervorgerufen werden.

Ueber die Bedeutung der eben genannten Puncte gibt das Novara-Werk die interessantesten Aufschlüsse, und wollen wir hier nur speciell auf Shangai hinweisen, welcher Handelsplatz, in Folge des täglich steigenden Seiden- und Thee-Exportes, und vermöge seiner Lage an dem mächtigen der Schiffahrt erschlossenen Yangtse-Kiang, inmitten der culturreichsten und ertragfähigsten Gegenden Chinas, wegen der grösseren Nähe der Hauptstadt, und wegen der durch zahlreiche schiffbare Kanäle vermittelten vortrefflichen Verbindungen mit den entlegensten inneren Provinzen, sich in Kurzem zu einem der grössten Märkte der Welt emporschwingen wird. Die Lage Shangai's -- welches jetzt schon von österreichischen Handelsschiffen besucht wird -- in der Nähe der japanischen Inseln erhöht noch seine Wichtigkeit, Engländer, Nordamerikaner und Norddeutsche haben dort Handels-Etablissements, welche die höchste Beachtung verdienen, da sie die Grundlage zu einer Art Freistadt für civilisirte Völker bilden, an deren Erhaltung alle Staaten Europas und Nordamerikas gleiches Interesse haben.

Da die Errichtung von acht bis neun neuen effectiven Consularämtern des Kostenpunctes halber Schwierigkeiten finden könnte, so glauben wir erinnern zu sollen, dass es mehre Mittel gibt, die Auslagen einer solchen Organisirung geringer zu stellen. So dürfte es keinem Anstande unterliegen, an Orten wo, wie in Rio de Janeiro, eine österreichische diplomatische Vertretung bereits besteht, oder eine solche in Folge der Herstellung officieller Relationen errichtet werden sollte, neben der diplomatischen auch eine Consular-Kanzlei einzurichten, wie dies Preussen thut, dessen in Amerika bestellte Minister-Residenten zugleich als General-Consule fungiren; ferner könnten zu österreichischen Consuln Persönlichkeiten aus der Reihe disponibler, auf Wartegeld gesetzter Consularbeamten, sowie noch rüstige und befähigte pensionirte Stabs- oder Oberofficiere der Kriegsmarine ernannt werden, wodurch dem Staate die bisherigen auf Wartegelder und Ruhegehalte ohne Nutzen verausgabten Beträge zu Gute kämen, endlich würden sich wohl bei Zunahme unserer auswärtigen Verbindungen auch einzelne österr. Kaufleute an einem oder dem andern der bezeichneten Hauptpuncte etabliren, welchen die Führung der Consulatsgeschäfte gegen Entgelt der Kanzleiauslagen bis zum Zeitpuncte, wo die Regierung zur definitiven Besetzung des Postens zu schreiten vermag, mit Beruhigung anvertraut werden könnte. Wenn auch nicht Alles auf einmal geschehen kann, so ist doch schon viel gewonnen, wenn der Anfang einer _nationalen_ Vertretung gemacht wird.

Was diejenigen Hafenorte betrifft, wo auch fortan Honorar-Consuln bestehen sollen, so ist im Auge zu behalten, dass dieselben im Allgemeinen nur aus der Classe angesehener Handelsherren genommen werden können, welche der Leitung ihrer eigenen Geschäfte ihre Zeit und Aufmerksamkeit zuwenden müssen, und den Consulardienst nur nebenbei aus Gefälligkeit besorgen.

Es erscheint daher passend, dass in den für den österreichischen Seeverkehr wichtigern Häfen den betreffenden Honorarconsuln je ein Consulareleve beigegeben würde, welcher, von der kaiserlichen Regierung angestellt, die materiellen Consulatsgeschäfte unter der Leitung des Honorarfunctionärs versehen würde.

Durch die Entsendung von _Consular-Eleven_ würde der Staat für den praktischen Consulatsdienst junge Leute heranbilden, welche mit der grossen Handelsbewegung der mächtigsten Nationen der Erde, mit der Productionskraft, der Ein- und Ausfuhr und den Bedürfnissen der wichtigsten, von unserer Industrie und unserm Handel noch viel zu wenig gewürdigten Länder und Völker bekannt würden, und binnen Kurzem dürften aus dieser, den Gesichtskreis erweiternden, die Thatkraft stählenden Pflanzschule Männer hervorgehen, wie sie der Consulardienst und die Leitung der Handelsschiffahrt so dringend benöthigen.

Die Verwendung von _Consular-Eleven_ wäre nur eine Erweiterung des schon für die österreichischen Consulate in der Levante bestehenden Systems und ist in Analogie mit einer bei den Honorar-General-Consulaten von Paris und London seit Langem eingeführten und bewährten Einrichtung, nur dass diesen beiden General-Consulaten ihrer besonderen Wichtigkeit halber Consularbeamte höheren Ranges beigegeben sind.

Jedenfalls würde durch diese Massregel der Consulardienst bei den überseeischen Honorar-Consuln ausserordentlich an Regelmässigkeit und Nachhaltigkeit gewinnen, und dieselben würden dadurch in den Stand gesetzt werden, gediegene, auf unsere inländischen Productions-, Handels- und Schiffahrts-Zustände reflectirende Handelsberichte zu erstatten und dem einheimischen Handelspublicum die dortigen Verkehrsverhältnisse klar zu machen.

3. Specielle Erhebungen und Studien behufs Anknüpfung von Handelsverbindungen.

Mit dem Abschlusse von Handelsverträgen und mit Regelung des Consularwesens werden zwar die unerlässlichen Vorbedingungen eines regelmässigen und vortheilhaften überseeischen Verkehrs erfüllt, derselbe wird _ermöglicht_, aber noch nicht _verwirklicht_, der Handel muss erst durch Selbstthätigkeit geschaffen werden. Nun haben wir bereits im ersten Abschnitte hervorgehoben, dass dies eben keine leichte Sache sei, und dass besonders die Auswahl der ersten Operationspuncte und der ersten Operationsobjecte mit besonderem Tacte und besonderer Umsicht getroffen werden müsse.

Sehr viele und wichtige Anhaltspuncte hiefür geben in dieser Beziehung die Relationen der Novara-Expedition, deren commerzielle Bedeutsamkeit als Anbahnung des Verständnisses wir nicht hoch genug veranschlagen können, aber das Feld ist so unermesslich, und die Gefahr, Missgriffe zu begehen, so gross, dass noch immer ein sehr eindringliches Studium der Detailfragen erforderlich bleibt.

Wir beschränken uns darauf, hier nur die Hauptpuncte zu bezeichnen:

~a~) Das System, an überseeischen Handelsplätzen Einkäufe für österreichische Rechnung durch dortige, einer fremden Nationalität angehörige, Agenten oder Handlungshäuser bewerkstelligen zu lassen, oder gar österreichische Industrie-Erzeugnisse solchen fremden Häusern im Commissionswege zum Absatze zu übergeben, ist _unbedingt verwerflich_ und kann nur zu Verlusten und Enttäuschungen führen. Der einzige Weg, im überseeischen Verkehr festen Fuss zu fassen und sich solide Absatzmärkte zu schaffen, welchen auch Hanseaten, Norddeutsche, Schweizer und Belgier mit bestem Erfolge eingeschlagen haben, ist die Gründung _nationaler Handels-Etablissements_, welche entweder Filialen einheimischer Firmen oder auch selbstständige Unternehmungen sein können, immer aber, wenn sie wirklichen Nutzen stiften sollen, mit dem Mutterlande im Zusammenhang und in Geschäftsverbindung bleiben müssen.

Es wird sich nun darum handeln, die auswärtigen Handelsorte, wo mit grösster Aussicht auf Erfolg solche Etablissements errichtet werden können, die Geschäftsgattungen, welchen sie zunächst ihre Thätigkeit zuzuwenden haben, die hiebei zu beobachtenden Vorsichten und Handelsvortheile durch an Ort und Stelle von vollkommen fachkundigen, mit den einheimischen Verkehrs- und Industriezuständen ganz vertrauten Persönlichkeiten vorzunehmende Erhebungen ermitteln zu lassen.

~b~) In Bezug auf den Absatz österreichischer Industrie-Erzeugnisse darf man sich von der Errichtung sogenannter Bazars, in welchen auf Gerathewohl zusammengestellte österreichische Waaren an fremden Plätzen zum Verkaufe gebracht werden, nicht viel Erfolg versprechen, so wie man auch nicht auf nach hierlands üblichen Mustern zu machende Bestellungen rechnen kann, wenn man nicht Waaren und Muster sorgfältig nach der dortigen Nachfrage auswählt.

Die österreichische Industrie darf überhaupt nicht erwarten, dass sie den _Ueberschuss_ oder gar den _Ausschuss_ ihrer jetzigen Erzeugung auf überseeische Märkte werfen könne, sie wird sich vielmehr einen auswärtigen Absatz nur dann erobern, wenn sie im Stande ist, Waaren, welche in jenen fernen Gegenden gangbar sind, und von Engländern, Schweizern, Belgiern u. s. w. geliefert werden, zu wenigstens gleichem Preise und in gleicher Qualität herzustellen. In Südamerika wie in Ostasien hängt es oft von einem kleinen Unterschiede in der Farbe oder im Ellenmaasse, oder von der Verpackung ab, um eine sonst ganz preiswürdige Waare völlig unverkäuflich zu machen. Je näher die österreichische Industrie sich mit den Anforderungen der überseeischen Consumtionsorte vertraut machen wird, desto mehr wird sie ihre Production denselben anpassen und mit Erfolg für den auswärtigen Absatz arbeiten können.

~c~) Mit dem Waarengeschäfte geht das Geld- und Wechselgeschäft in Rimesse, Deckung und Arbitrage Hand in Hand. Es wird eine wesentliche Aufgabe sein, dieses letztere Geschäft auf den auswärtigen Plätzen in allen seinen Verzweigungen und Eigenthümlichkeiten zu verfolgen, um dem beginnenden österreichischen Seehandel auch in dieser Beziehung die grossen Vortheile möglichst directer Verbindungen zuwenden zu können.

~d~) Bei dem grossen Vorsprunge, welchen im Seeverkehre andere Nationen vor uns gewonnen haben, werden isolirte Anstrengungen vereinzelter Individuen, wenn sie auch vom günstigen Erfolge begleitet sind, nur sehr langsam ihre Wirkung auf Hebung des Nationalwohlstandes und auf Belebung der inländischen Erzeugung äussern können. Von der Errichtung von Handelscompagnien mit monopolistischen Privilegien, von der Einführung von Differenzialzöllen, Aussetzung von Prämien u. dgl. kann nach dem heutigen Stande der Volkswirtschaftslehre keine Rede sein; die Gründung einer Colonie könnte im günstigsten Falle nur im bescheidensten Maasse als Schiffahrtsstation und Depot in Betracht kommen; es bleibt aber noch ein ausgiebiges Mittel, dem auswärtigen Verkehre eines Staates rasch eine grössere Entwickelung zu geben: _die Errichtung überseeischer_, besonders auf den Gütertransport berechneter _Dampfschiffahrtslinien_. Durch eine solche zweckentsprechend organisirte Dampfschiffahrtslinie wird das Mutterland mit einer ganzen Gruppe von Handelsgebieten in unmittelbare und regelmässige Verbindung gesetzt, jede einzelne Station, jede Agentur bildet gleichsam eine Factorei, einen Mittelpunct, an welchen sich der eigentliche Verkehr ansetzt, von wo er sich in das Innere allmälig verbreitet, wo er seine Local-Erfahrungen, seine Schule macht.

Indem wir auf dasjenige verweisen, was in dieser Beziehung von anderen Seestaaten bereits geleistet wird, glauben wir, erinnern zu sollen, dass auch in Oesterreich die Elemente hiefür vorhanden sind. Wir besitzen im Oesterreichischen Lloyd eine Dampfschiffahrts-Gesellschaft, welche ihre Lehrzeit hinter sich hat, trotz mannigfacher Missgriffe und Irrthümer die schlimmsten Krisen zu bestehen wusste und die Bedingungen einer grossen Entwicklungsfähigkeit in sich trägt. Wir haben auch an grossartigen Privatwerften Etablissements, welche gerade in neuester Zeit glänzende Proben ihrer Leistungsfähigkeit und des österreichischen Unternehmungsgeistes abgelegt haben. Man hat sich auch in Oesterreich letztens vielfach und ernstlich mit der Idee der Herstellung directer überseeischer Dampfschiffahrtsverbindungen beschäftigt, und es ist ein bestimmt formulirtes Project zur Gründung einer transatlantischen Dampfschiffahrts-Gesellschaft für den bisher so schwer vermissten directen Verkehr mit Central- und Südamerika, insbesondere mit den Antillen und Brasilien, vielfach in den Tagesblättern besprochen worden.

Auch die Herstellung einer österreichischen Dampfschiffahrts-Unternehmung im rothen Meere, den indischen und chinesischen Gewässern ist bereits in's Auge gefasst worden, und wir hatten Gelegenheit, von einem diesfällig verfassten, noch nicht in die Oeffentlichkeit gebrachten, sorgfältig ausgearbeiteten Projecte Einsicht zu nehmen.

Wir enthalten uns um so mehr des Eingehens in die Details, da wir der Ansicht sind, dass diese Fragen, insbesondere bezüglich des transegyptischen Dampfschiffahrts-Projectes, noch der eindringlichsten Erhebungen und Studien bedürfen, können aber in Hinblick auf die grossen von einer solchen Unternehmung zu erwartenden Vortheile, sowie wegen der uns auch auf diesem Gebiete bedrohenden italienischen Concurrenz nicht lebhaft genug den Wunsch und die Hoffnung ausdrücken, dass diese Erhebungen so bald und so gründlich als möglich stattfinden.

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Um alle vorgehend besprochenen, die Hebung des auswärtigen Verkehrs bezweckenden Vorkehrungen und Massregeln in kürzester Zeit in's Werk setzen und in dieselben System und Zusammenhang bringen zu können, gibt es nur _ein_ Mittel, die Veranstaltung einer österreichischen maritimen Expedition nach den überseeischen Handelsgebieten.

Wir haben schon oben dargethan, dass zum Behufe der Abschliessung von Handels- und Schiffahrtsverträgen mit nicht europäischen Staaten eine angemessene Machtentfaltung der Marine geradezu unerlässlich ist, und glauben, nicht erst nachweisen zu müssen, dass, wenn zu diesem Zwecke die Abordnung von österreichischen Kriegsschiffen statt findet, mittelst dieser Expedition auch die Regelung des österreichischen Consularwesens, so wie der ganze Complex der, in commerzieller und handelspolitischer Richtung, nach erforderlichen Erhebungen und Studien am besten vorgenommen werden kann.

Wir glauben daher dringend empfehlen zu sollen, dass Oesterreich sobald als möglich ein Geschwader ausrüste und sowohl nach den chinesischen und japanischen, als nach den südamerikanischen Gewässern absende, welches mit Rücksicht auf die eigene Grossmachtstellung und auf die Präcedenzen anderer Staaten mindestens

aus zwei Propeller-Fregatten,

einer » Corvette,

einem » Schooner und

einem Transportschiff (womöglich mit Auxiliar-Dampfkraft) zu bestehen hätte. In jedem Falle sollte die Gesammtstärke des Geschwaders 70 bis 80 Kanonen und an 1000 Mann betragen.

Die verschiedene Grösse und Tauchung der Schiffe wäre den in vielen Fällen seichten Gewässern und dem zu erreichenden Zwecke anzupassen.

Ueberdies dürfte Folgendes zu beachten sein:

1. Müsste die Expedition von einem erfahrenen und umsichtigen Admiral, der entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten gepaart mit Thatkraft und Ausdauer besitzt, befehligt werden. Demselben würde die Führung und Leitung des Geschwaders, die Repräsentation oder Vertretung des Kaiserstaates, dann die Mitwirkung an den Verhandlungen und die Aufgabe zu übertragen sein, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln und Kräften alle beabsichtigten Expeditionszwecke zu fördern.

2. Wäre ein Bevollmächtigter mit einem entsprechenden Personale einzuschiffen, dem die Führung der Verhandlungen im steten Einvernehmen mit dem Geschwader-Commandanten anvertraut würde.