Moderne Probleme

Part 4

Chapter 43,164 wordsPublic domain

Die moderne Naturwissenschaft hat ihren Rang als exakte Wissenschaft wesentlich durch die experimentelle Grundlage ihres induktiven Verfahrens gewonnen, und kann das Experiment nicht aufgeben, ohne vom Range einer exakten Wissenschaft wieder herunter zu steigen. Nun können Experimente über physiologische und pathologische Processe nur an lebenden Körpern gewonnen werden, und jeder Arzt muss fortwährend an seinen Patienten experimentiren. Jedes neue Heilmittel, jedes neue Gift, jeder neu entdeckte chemische Stoff muss auf seine physiologische Wirkung am lebenden Körper experimentell geprüft werden, jede neue kühne chirurgische Operation muss ein Mal zum ersten Mal an einem lebenden Organismus versucht werden. Die Erforschung der Krankheitsursachen, insbesondere der organischen Krankheitsträger kann nur durch ausgedehnte Impfversuche mit den Züchtigungsergebnissen der Reinkulturen fortschreiten; die Ergründung der Funktionen verschiedener Theile des centralen Nervensystems kann nur durch experimentelle Eingriffe in den normalen Lebensprocess gefördert werden. Oft genug schon hat die Begeisterung für den Fortschritt der Wissenschaft junge Aerzte dahin geführt, an sich selbst solche Versuche anzustellen, die manchmal mit dem Leben bezahlt wurden; den Steinschnitt verdanken wir einem französischen Arzte, der vom König die Erlaubniss erhielt, einen zum Tode verurtheilten, steinleidenden Verbrecher zum ersten Versuchsobjekt zu nehmen.

Solche physiologischen Versuche können für ihre Objekte mit gar keinen oder geringfügigen Unbequemlichkeiten verbunden sein (wie z. B. manche Fütterungsversuche); sie können äusserst lästig sein, ohne dass irgend ein Eingriff in den Organismus stattfindet (z. B. die dauernde Einsperrung in eine enge Glasglocke zur Bestimmung der Ausathmungsgase); sie können endlich schweres Siechthum und mehr oder minder sichern Tod herbeiführen (wie z. B. die Impfungsversuche mit Krankheitsträgern, oder die quantitative Feststellung der Giftwirkungen). Wer irgend mit der modernen Physiologie, Pathologie und Medicin vertraut ist, der weiss, dass die Zukunft dieser Wissenschaften ganz und gar von einer rationellen Fortführung solcher Versuche, und zwar im ausgedehntesten Maassstabe abhängt; wer einer andern Ansicht huldigt, befindet sich im Widerspruch mit der erdrückenden Mehrheit der Vertreter jener Fächer. Selbst dann, wenn die entgegengesetzte Ansicht, dass alle Thierversuche überflüssig und nutzlos für die Wissenschaft seien, im Rechte wäre, und selbst dann, wenn es gelänge, die gesetzgeberischen Konsequenzen dieser Ansicht zu ziehen, d. h. alle Thierversuche zu verbieten, würde doch dieses Verbot wirkungslos sein; die Forscher, welche oft genug muthig genug sind, an sich selbst gewagte Versuche anzustellen, würden heimlich die Thierversuche um so eifriger fortsetzen, als ihnen eventuell von Seiten einer nach ihrer Meinung unvernünftigen Gesetzgebung das Martyrium zu Ehren der Wissenschaft in Aussicht stände.

Anstatt den alten Grundsatz „fiat experimentum in corpore vili“ der Thierwelt gegenüber ausser Kraft setzen zu wollen, sollte man vielmehr ernstlich in Erwägung ziehen, ob es nicht rathsam und geboten sei, Verbrecher als corpora vilia zu benutzen; d. h. den zur Todesstrafe Verurtheilten freizustellen, ob sie statt der Hinrichtung ein lebensgefährliches Experiment an sich vornehmen lassen wollen, und den zu geringeren Strafen Verurtheilten anheimzugeben, ob sie ihre Strafe durch Preisgebung zu mehr oder weniger schmerzhaften und quälenden Versuchen abbüssen wollen. Die Wissenschaft und die Gefängnissverwaltungen würden davon gleichmässig Vortheil, das Recht und das Publikum keinen Nachtheil haben, und den Verbrechern würde nichts geschehen, wozu sie nicht eingewilligt haben. Ein solches Gesetz würde mit einem Schlage alle sentimentalen Klagen über ungerechte Behandlung der Thiere durch die Naturforscher gegenstandlos machen, indem sie dem Thierversuch den Menschenversuch anreihte; denn wenn man den Thieren nichts anthun dürfte, wozu man nicht ihre Zustimmung vorher eingeholt hätte, so dürfte man sie auch nicht gegen ihren Willen tödten oder zu Arbeiten anhalten.

Dass keine Gesetzgebung im Stande ist, Missbräuche zu verhüten, liegt ebenso auf der Hand, wie dass eine Sache um so mehr dem Missbrauch ausgesetzt ist, je edler und je wichtiger sie ist. Die beste und wirksamste Vorkehrung gegen missbräuchliche Behandlung der Thierversuche liegt in einer sorgfältigen Unterweisung der Studierenden über die zweckmässige technische Anstellung derselben, über ihre Leistungsfähigkeit und Tragweite; das gesetzliche Verbot, die Thierversuche in die Lehrvorträge aufzunehmen, würde nur die entgegengesetzte Wirkung haben, d. h. der unverständigen und ungeschickten Pfuscherei auf diesem Gebiete Vorschub leisten. Die inhaltliche Erwägung, ob der eventuelle Nutzen bestimmter Versuche wichtig genug ist, um die den Versuchsthieren zugefügten Leiden zu rechtfertigen, liegt selbstverständlich ganz ausserhalb der gesetzgeberischen und richterlichen Zuständigkeit und kann nur durch Sachverständige festgestellt werden, d. h. sie muss letzten Endes doch dem Takt und Gewissen der in ihren Fachkreisen tonangebenden Forscher anheimgestellt bleiben. Die öffentliche Meinung hat die Aufgabe, durch ihre Stimme das Gewissen der Forscher in dieser Richtung zu schärfen und ihren Takt zu verfeinern; sie kann aber diese Aufgabe nicht schlechter erfüllen, als wenn sie das Kind mit dem Bade ausschüttet und durch ihren Unverstand die Forscher an den Gedanken gewöhnt, dass sie sich um die jedenfalls unmögliche Zufriedenstellung einer irregeleiteten öffentlichen Meinung überhaupt nicht mehr zu bekümmern brauchen. Das jetzt so beliebte Schlagwort „Vivisektion“ benutzt das Grauen der meisten Laien vor dem chirurgischen Messer und dem fliessenden Blut als Schreckgespenst zur Verwirrung der Urtheilsfähigkeit; nur der kleinste Theil der Thierversuche bedient sich chirurgischer Eingriffe, und diese brauchen gar nicht besonders schmerzhaft zu sein und sind mindestens durchschnittlich nicht diejenigen unter den Thierversuchen, welche mit den schwersten Leiden für die Objekte verknüpft sind.

III.

Die Gleichstellung der Geschlechter.

Niemand wird der excentrischen Ansicht einiger Physiologen beistimmen, dass der männliche wie der weibliche Organismus nur ein Appendix der bezüglichen Fortpflanzungswerkzeuge, ein zur Sicherstellung ihrer Funktionen unentbehrlicher Hülfsapparat sei; aber dennoch liegt in dieser Uebertreibung eine Wahrheit, die von allen Denjenigen übersehen wird, welche für Gleichheit der Geschlechter schwärmen. In dem physiologischen Geschlechtscharakter des Mannes und Weibes ist nicht nur ein Unterschied, sondern geradezu ein Gegensatz anzuerkennen, und dieser auf keine Weise aus der Welt zu schaffende Gegensatz ist bestimmend für das gesammte natürliche und geistige Leben der Menschen. Dieser Gegensatz ist derjenige von Aktivität und Passivität, von Begehren und Gewähren, Werben und Umworbensein; er besteht nicht nur in der Gesellschaft der Unverheiratheten, sondern setzt sich auch im ehelichen Leben fort. Ein Mann von geschlechtlicher Passivität erscheint als ein hinter seiner natürlichen Aufgabe zurückbleibender, unmännlicher Mann; ein Weib von geschlechtlicher Aktivität erscheint als ein ihre Sphäre überschreitendes, unweibliches Weib. Wären beide aktiv, so würde das Geschlechtsleben alle übrigen Seiten des Lebens überwuchern; wären beide passiv, so würde der Naturzweck nicht mehr hinlänglich gesichert sein. Darum erscheint es als eine teleologische Einrichtung der Natur, dass das eine Geschlecht seinem normalen Instinkte nach aktiv, das andere passiv ist, und es heisst die Zweckmässigkeit dieser Natureinrichtung verkennen, wenn man dem einen oder dem andern Geschlechte aus seiner Naturanlage einen Vorwurf macht, oder wenn man dahin strebt, die socialen Folgen und Erscheinungsformen dieses Gegensatzes künstlich abzustumpfen und auszugleichen. Wenn dieses Bestreben in weiterem Umfange von Erfolg gekrönt wäre, so müsste es das männliche Geschlecht unmännlich, oder das weibliche unweiblich machen, oder beides zugleich in gewissem Grade, und die üblen Folgen für die Erhaltung der Bevölkerung könnten nicht lange ausbleiben.

Wäre der Mann nicht begehrend, so hätte das Weib nichts zu gewähren, was dem Manne werthvoll schiene, so hörte damit auch die Macht des weiblichen Geschlechts über das männliche auf. Denn diese Macht beruht lediglich darauf, dass das Weib etwas zu gewähren hat, was der Mann begehrt, und dass die geschlechtliche Passivität dem Weibe das Versagen leichter macht, als dem Manne das Entsagen. Diese Macht ist aber auch so gross, dass überall und in allen Völkern die thatsächliche Beherrschung des männlichen Geschlechts durch das weibliche trotz des äusseren Scheines vom Gegentheil die Regel bildet; das durch sie hergestellte Verhältniss überdauert gewohnheitsmässig die Periode der geschlechtlichen Bethätigung und drückt dem ganzen socialen Leben sein Siegel auf. So lange man diese auf dem Geschlechtsgegensatz beruhende geheime Uebermacht des weiblichen Geschlechts nicht brechen kann, muss als nothwendiges Gegengewicht gegen dieselbe eine rechtliche Vorherrschaft des männlichen Geschlechts aufrecht erhalten werden, um das Gleichgewicht nur einigermassen wieder herzustellen. Gelänge es dagegen den Vorkämpfern für Geschlechtergleichstellung, alle Vorrechte der Männer in Staat und Gesellschaft, in Recht und Sitte zu beseitigen, so würde damit eine Periode der reinen Weiberherrschaft inaugurirt werden, wie nicht die Geschichte, nur die Sage sie bisher kennt. Die Schwärmerei für abstrakte Gleichstellung schlägt also praktisch mit Nothwendigkeit in ihr Gegentheil um, weil sie die wirksamsten Thatsachen ignorirt, sofern dieselben sich der Regelung durch gesetzliche Schablonen entziehen.

Erst in zweiter Reihe kommt die Erwägung in Betracht, dass die Gefühlsmässigkeit des weiblichen Handelns, welche in der Familie und der Geselligkeit so wohl am Platze ist, schlechterdings ungeeignet ist zur Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten, in denen es auf Alleinherrschaft der Vernunft ankommt. Gerechtigkeit und Billigkeit würde nach dem Eintritt der Frauen ins öffentliche Leben noch weit weniger anzutreffen sein, als jetzt, dagegen würde der Nepotismus und die Intriguenwirthschaft noch mehr Boden gewinnen, und das ganze öffentliche Leben würde sich immer mehr zu dem vermittelungslosen Gegensatz zwischen einem pfäffisch gegängelten Gefühlskonservatismus und einem demagogisch verhetzten, fanatischen Radikalismus zuspitzen. Statt einer Stimme würde jede Frau über zwei verfügen, es sei denn, dass ihr Mann bereit wäre, den häuslichen Frieden und das Familienglück seiner politischen Ueberzeugung zum Opfer zu bringen. In allen katholischen Ländern wäre der Sieg der klerikalen Partei besiegelt und für die Dauer gesichert, und die Gesammtheit der unter ultramontanen Ministerien stehenden, d. h. von Rom aus geleiteten Staaten würden eine Macht darstellen, die ausreichte, den allmählichen Triumph des jesuitischen Papstthums auf der ganzen Erde zu verbürgen; Niemand hätte also mehr Anlass auf politische Gleichstellung der Frauen hinzuwirken, als die Ultramontanen, und für Niemand arbeiten die Vorkämpfer der Frauen-Emancipation in höherem Maasse als für die katholische Kirche.

Weil die Fortpflanzungsfunktion, die vom Manne nur gelegentlich und nebenbei ausgeübt wird, ohne ihn in seinem sonstigen Berufe zu hindern, dem Weibe die schwersten Lasten auferlegt und als der Höhepunkt und Angelpunkt des weiblichen Lebens erscheint, darum ist auch der weibliche Organismus in weit höherem Grade als der männliche auf diese Funktion hin veranlagt und durchgebildet, und findet in ihr seinen Schwerpunkt, wie der männliche in den Funktionen des Gehirns und der willkürlichen Muskeln. Ein Maass an körperlicher oder geistiger Arbeit, das der männliche Organismus ganz wohl ohne Nachtheil verträgt, richtet den weiblichen Organismus bald zu Grunde, oder nutzt ihn wenigstens in viel kürzerer Zeit ab. Schwere körperliche Arbeit konsumirt die weibliche Leistungskraft viel rascher, als die männliche, führt zu vorzeitigem Alter und Erschöpfung, setzt die Widerstandsfähigkeit gegen Krankheitseinflüsse herab und kürzt durch alles dies die Lebensdauer ab. Noch weit schädlicher wirkt angestrengte geistige Arbeit auf den weiblichen Organismus, denn das weibliche Gehirn und Nervensystem verträgt lange nicht soviel, wie das männliche, weshalb schon die Erziehung und geistige Ausbildung beider Geschlechter stets eine verschiedene bleiben muss. Am ehesten verträgt der weibliche Körper eine Berufsthätigkeit, in welcher leichte körperliche und leichte geistige Arbeit gemischt ist, und dem Körper nur mässige Bewegung zugemuthet wird. Diese Berufsarten (Schneiderei, Gärtnerei, Kleinhandel, Küche und Hauswirthschaft, Kinder- und Krankenpflege) sind aber doch zu beschränkt, um jemals eine Gleichstellung des Lohnes der weiblichen Arbeit mit der männlichen zu ermöglichen. Selbst bei dem Klassenunterricht kleinerer Kinder nutzt die weibliche Lehrkraft sich soviel schneller ab, dass die Ersparnisse am Lehrergehalt durch Mehrbelastung des Pensionsfonds in Folge früherer Pensionirung aufgewogen werden. Das weibliche Geschlecht bleibt darum in der Hauptsache -- und ganz besonders in den die Kultur tragenden und fördernden Gesellschaftsschichten -- doch immer auf die Ernährung durch die Arbeit des männlichen angewiesen, wofür seine sociale Gegenleistung in der Hauswirthschaft, Fortpflanzung und Kinderpflege besteht.

Auf dem Gebiete der gesellschaftlichen Sitte ist die Schwärmerei für Gleichstellung und gleiche Beurtheilung der Geschlechter nicht minder verkehrt, wie auf demjenigen der Politik und der Berufsarbeit. Entweder gehen die Emancipationsbestrebungen dahin, dass auch dem Weibe alles erlaubt sein müsse, was dem Manne von der Sitte gestattet ist -- dann führen sie zu einer alles Familienleben zerrüttenden und das Volkswohl untergrabenden Libertinage; oder der Gleichheitsformalismus tritt moralisirend auf und verbietet dem Manne jede Freiheit, die dem Weibe durch die Sitte versagt ist, dann führt er zu einem lächerlichen Rigorismus, welcher der Natur Unmögliches zumuthet und den Rückschlag in sein Gegentheil oder in heuchlerischen Pharisäismus unvermeidlich macht.

Nur in einem Punkte ist die Forderung, dass der Mann ebensowenig Freiheit haben dürfe, wie die Frau unbedingt zuzugeben, nämlich in der monogamischen Ehe, deren Wesen gleiche Treue von beiden Seiten und gleiche sittliche Beherrschung etwaiger instinktiver Velleitäten zur Untreue erheischt. Aber selbst hier bleibt die Wahrheit bestehen, dass die Verletzung der Treue von Seiten des Mannes und von Seiten der Frau einen ganz verschiedenen Grad der Missbilligung hervorruft, weil sie ganz verschiedene sociale Folgen nach sich zieht, weil die eine sich ausserhalb, die andere innerhalb der Familie vollzieht, weil die eine das Verhältniss der Kinder zu den Eltern und Geschwistern unberührt lässt, die andere es völlig zerstört oder doch durch Zweifel untergräbt. Der Mann einer notorisch untreuen Frau hat nur die Wahl, entweder Vaterpflichten gegen untergeschobene Bastarde zu üben, oder seine eigenen Kinder durch Scheidung mutterlos zu machen; kann er die Untreue nicht juridisch beweisen, so bleibt ihm nicht einmal diese Wahl, sondern er muss sich der empörenden Nothwendigkeit fügen, Kindern, die er nicht für die seinigen halten kann, Kindesrechte gegen sich einzuräumen. Schon der blosse Verdacht vergiftet das Familienleben, weil es immer das eigene Nest ist, das die etwaige Untreue der Frau beschmutzt. Dagegen lässt die Untreue des Mannes, weil sie ausserhalb des Kreises der Familie fällt, den Familienstand und die Stellung der Frau als Mutter und Hausherrin intakt, wenn sie auch den Rechten und Gefühlen der letzteren eine moralische, und möglicher Weise auch dem Familienwohlstand eine materielle Schädigung zufügt. Darum hat die gekränkte Frau freie Wahl, ob sie unversöhnlich auf ihrem formellen Recht der Scheidung bestehen, oder ob sie vergeben und ihren Kindern das gemeinsame Familienleben erhalten will; das Vergeben ist ohne Beeinträchtigung ihrer Würde möglich, was bei dem gekränkten Manne nicht der Fall ist, und darum hat allein die Frau das Vorrecht, sich mit der göttlichen Milde des Verzeihens zu schmücken, welche den Mann in gleicher Lage verächtlich macht.

Viel durchgreifender, als in der ehelichen Treue sind die aus dem Geschlechtsgegensatz abfliessenden Unterschiede in Bezug auf das Leben vor der Ehe. Ein Mann, welcher gegen das geschlechtliche Vorleben des zu wählenden Weibes gleichgültig ist (wie gewisse spekulative Heirathsannoncen es verkünden) macht sich verächtlich; ein Weib dagegen, welches ohne Zweifel an der Ehrenhaftigkeit eines Bewerbers daran Anstoss nimmt, dass er schon vor der Bewerbung um sie geschlechtlich aktiv war, macht sich lächerlich (so z. B. die Heldin in Björnson’s Schauspiel: „Der Handschuh“). Wäre der Mann nicht geschlechtlich aktiv, so würde er sich an der Freundschaft mit Frauen genügen lassen, und höchstens noch aus äusserlichen, nicht zur Sache selbst gehörigen Motiven zur Ehe sich entschliessen; jedes feinfühlige Weib sträubt sich aber mit Recht dagegen, bloss aus solchen äusseren Motiven zur Ehe begehrt zu werden. Kann also das Weib nur bei einem seiner Natur nach geschlechtlich aktiven Mann erwarten, um ihrer selbst willen geheirathet zu werden, so ist es eine naturwidrige und unverständige Forderung, dass diese Aktivität bis zur Bekanntschaft mit ihr habe latent bleiben und erst bei ihrem Anblick erwachen sollen. Umgekehrt dagegen hat der Mann das Recht, ein weibliches, das heisst geschlechtlich passives Weib in seiner Erkorenen vorauszusetzen, mit anderen Worten eine Jungfrau, die auf den Mann ihrer Wahl gewartet hat, um sich von ihm aus dem träumenden Schlummer zum wachen Liebesleben wecken zu lassen. Es liegt der höchste Reiz für das männliche Liebeswerben darin, ein noch unbeschriebenes Blatt vorzufinden, in das er seine Schriftzüge eingraben kann, eine noch reine Passivität, d. h. eine noch potentielle Gegenliebe, die er erst durch seine Aktivität zur Aktualität erhebt. Darum gilt die Jungfräulichkeit der Braut als selbstverständliche, stillschweigende Voraussetzung der Eheschliessung, und jede Täuschung über dieselbe als gesetzlicher Ehescheidungsgrund, ebensogut wie Ehebruch. Wollte man aber dem entsprechend auch die Jungfräulichkeit der Bewerber zur Bedingung gültiger Ehen machen, so würden in der Hauptsache nur noch solche Männer legitime Familien gründen, deren physiologischer Defekt die Fortpflanzung ihrer Naturanlage nicht wünschenswerth macht, und es würde durch die Zuchtwahl mehrerer Generationen bei schnell abnehmender Bevölkerung eine Sorte von Männern producirt werden, die gar nicht mehr an Verheirathung denkt.

Ein Mädchen, das sein Lebensglück ihrem Bewerber anzuvertrauen im Begriff steht, thut freilich wohl, alle thatsächlichen Anhaltspunkte in Betracht zu ziehen, welche zur Erschliessung seines Charakters beitragen können, und zu solchen gehört zweifellos in erster Reihe die Art seines Verhaltens gegen andere Frauen, zu denen er bereits in Beziehung gestanden hat; aber es kommt dabei nicht sowohl auf die Thatsache an, dass er schon vorher andere Verhältnisse angeknüpft hatte, als vielmehr darauf, wie er sich in denselben benommen hat, und vor allen Dingen, wodurch dieselben gelöst worden sind. Einen als schuldigen Theil geschiedenen Ehemann zu heirathen, ist mindestens ein Wagniss, über dessen üblen Ausfall sich kein Weib nachher beklagen kann. Auch bei Vermeidung jeder Unehrenhaftigkeit treten oft genug die bedenklichsten Charakterzüge, wie Leichtsinn, Selbstsucht, Genusssucht, Rücksichtslosigkeit, Unverträglichkeit, Hartherzigkeit, Undankbarkeit, Frivolität u. s. w. zu Tage, welche jedes besonnene Mädchen davon abschrecken müssen, sich einem solchen Charakter anzuvertrauen. Aber es ist dies offenbar etwas ganz anderes, als die Forderung, dass der Mann keine andern Verhältnisse angeknüpft haben solle, und darf mit ihr nicht verwechselt werden. War das Verhalten desselben vorwurfsfrei, so bietet vielmehr ein so in den Prüfungen des Lebens bewährter Bewerber eine ungleich grössere Bürgschaft als ein gleichaltriger Unerprobter. Wenn es auch zweifelhaft sein mag, ob der Mann zwei Frauen zugleich wahrhaft lieben könne, so ist es doch unzweifelhaft, dass er mehrere nach einander mit ganzem und vollem Herzen lieben könne, und die Behauptung, dass nur Eine Liebe die wahre sei, ist eine unstatthafte Verallgemeinerung eines für die weibliche Empfindungsweise wahren Satzes auf den Menschen als solchen.

Der Organismus des Mannes bleibt davon völlig unberührt, wenn derselbe aus einem Junggesellen zum Gatten und Vater wird; er empfängt nichts zu dem Seinigen hinzu und wird durch das, was er giebt, nicht ärmer. Das Weib hingegen verhält sich nicht gebend, sondern empfangend und tritt dadurch in ein ganz neues physiologisches Lebensstadium, das ihren Organismus bis in seine kleinsten Theile alterirt. Eine Mutter hat überdiess Monate lange mit einem zweiten Organismus in Blutaustausch gelebt, dessen Blutbereitung nur zur Hälfte durch die ererbten mütterlichen, zur andern Hälfte durch die ererbten väterlichen Eigenschaften bestimmt war, sie hat also ihre Gewebe theilweise mit einem Blute ernährt, das zur Hälfte durch ihren Gatten bestimmt war, und hat dadurch Eigenschaften des letzteren in gewissem Grade in sich aufgenommen, welche zwar in ihr latent bleiben, desto mehr aber in Kindern einer späteren Ehe wieder zu Tage treten können (was man ungenau so ausdrückt, dass diese Einflüsse in ganz besonderem Maasse auf die Fortpflanzungssphäre wirken). Der Gatte einer Wittwe findet also kein unbeschriebenes Blatt mehr vor, sondern einen in gewissem Grade durch seinen Vorgänger mitbestimmten Organismus, mit dessen Vererbungstendenzen die seinigen erst den Kampf aufzunehmen haben. Ein Weib giebt sich demnach in der That ihrem Gatten mit Seele +und Leib+ hin, ein Mann seiner Gattin bloss mit der Seele, und mit dem Leibe nur insofern, als er die Verpflichtung übernimmt, für sie mit zu arbeiten. Mit diesem physiologischen Unterschiede der Rückwirkung der Ehe auf beide Geschlechter hängt der Gegensatz im Instinkt beider Geschlechter auf das engste zusammen. So lange die Schwärmer für Gleichstellung der Geschlechter jenen physiologischen Unterschied nicht wegdekretiren können, werden sie vergeblich an dem Gegensatz der Instinkte rütteln und werden mit einer beide Unterschiede ignorirenden socialen Gleichmacherei nur widernatürliche Zerrbilder liefern, die an ihrer inneren Absurdität scheitern.