Part 11
Nimmt man noch hinzu, dass nur ein kleiner Theil unter den Vorlesenden gut zu lesen versteht, einige sogar geradezu schwer zu verstehen sind, so begreift man, dass das Hören der Vorlesungen bei den Studenten in eben dem Maasse aus der Mode gekommen ist, als geeignete Lehrbücher der verschiedenen Fächer sich dem Selbststudium durch Lektüre dargeboten haben. Der fleissige Student arbeitet lieber zu Hause ein gangbares Lehrbuch durch, das in der Regel besser ist als die Vorlesungen seines Professors, und erspart sich damit den Besuch der Kollegia. Er verbessert also auf eigne Hand den Fehler, den die Universität mit dem Ignoriren der Buchdruckerkunst begangen hat; aber er vollzieht diese Verbesserung nur dadurch, dass er das Universitätsstudium zum leeren Schein verflüchtigt und das Privatstudium an dessen Stelle setzt. Er muss nach wie vor die Kollegia, die er nicht hört, bezahlen und der Professor muss, um nicht seine Einnahmen zu gefährden, den Besuch der Wahrheit zuwider bezeugen. Der Student ist ferner genöthigt, sich die Diktathefte des nicht gehörten Professors zu verschaffen, und sie durchzuarbeiten, um im Examen bei ihm bestehen zu können, weil der Examinator ja nicht merken darf, dass der Examinand sein Wissen aus dem Lehrbuch eines Konkurrenten geschöpft hat.
So führt der Fehler im Universitätsunterricht und dessen eigenmächtige Verbesserung von Seiten der Studenten zur Unwahrheit auf beiden Seiten, zu einem in sich unsittlichen Zustand, der den Misskredit der Vorlesungen zu einer wirklichen Missachtung steigern muss. Dieser Zustand erfordert dringend Abhülfe und diese ist auf keinem anderen Wege möglich, als dadurch, dass der Universitätsunterricht seinen Grundfehler: das Ignoriren der Buchdruckerkunst, ablegt. Entweder ist das Heft, welches ein Professor vorliest, werth gedruckt zu werden, dann soll es auch als gedrucktes Lehrbuch den Studenten zugänglich sein; oder es ist nicht werth, gedruckt zu werden, dann ist es auch erst recht nicht werth, vorgelesen zu werden, und die Studenten haben dann ganz Recht, wenn sie sich gegen den Besuch solcher Vorlesungen sträuben und den direkten oder indirekten Zwang dazu als ein ihnen angethanes Unrecht empfinden. Ein direkter Zwang zu einem Kolleg besteht aber da, wo der Besuch eines Kollegs über den Gegenstand obligatorisch ist und nur ein Lehrer über den Gegenstand liest; ein indirekter Zwang besteht überall, wo ein Examinator das Kolleg über einen Prüfungsgegenstand liest. Daraus folgt, dass kein Professor ständiger Examinator in einem Fache werden darf, über das er nicht entweder ein Lehrbuch herausgegeben hat, oder das er nicht nach dem Lehrbuche eines Dritten behandelt und prüft.
Hiergegen wird man nun einwenden, dass eine solche Bestimmung erst recht dazu führen würde, die Hörsäle zu veröden, und dass mit ihr der Universitätsunterricht in der Hauptsache seine Abdankung legalisiren würde, wofern er nur zu der Konsequenz fortginge, anstatt der unwahren Atteste über den Besuch der Zwangskollegien wahrhafte Quittungen über den Ankauf der betreffenden Lehrbücher zu fordern. Insoweit als dieser Einwand richtig ist, kann man nur darauf antworten, dass insoweit allerdings der mündliche Universitätsunterricht das Recht zu existiren verloren hat, und dass es nicht gerechtfertigt werden kann, einen innerlich unhaltbar gewordenen Zustand durch ein künstliches System konventioneller Unwahrheiten als hohles Scheinbild konserviren zu wollen. Insoweit muss also jede Maassregel willkommen geheissen werden, welche den äusseren Zusammenbruch eines innerlich hohlen und unwahren Zustandes beschleunigt. Aber es ist nicht richtig, dass mit der vorgeschlagenen Maassregel der mündliche Universitätsunterricht noch weiter herunterkommen würde; im Gegentheil würde dieselbe geeignet sein, ihm einen neuen Aufschwung zu verschaffen, wofern derselbe nur die durch die veränderten Umstände gebotene Umwandlung mit sich vornimmt.
Allerdings kann der Lehrer nicht erwarten, dass man seine Vorlesungen mit anhöre, wenn er doch nur sein Lehrbuch vorliest, das man zu Hause bequemer und schneller lesen kann. Der Hauptvortheil der mündlichen Belehrung, die Möglichkeit von Frage und Antwort, bleibt ja ohnehin bei solchem rein einseitigen Vortrag unbenutzt, und doch wird erst in der lebendigen Wechselrede der Lehrer gezwungen, frei zu produciren und dadurch die eigentlichen Vorzüge des mündlichen Vortrages über die Lektüre zu entfalten. Andrerseits hat der Lehrer nicht mehr nöthig, seinen Schülern dasjenige mündlich zu sagen, was sie in dem betreffenden Abschnitt seines Lehrbuchs schon zu Hause hatten lesen können, sondern er hat nun den Vortheil, diesen Abschnitt auf Grund der vorausgesetzten Lektüre frei mit ihnen durchsprechen zu können, ähnlich wie es schon jetzt in den Privatissimis und Seminarien mit philologischen oder philosophischen Klassikern geschieht. Die Studenten könnten ihren Zweifel und ihre Unklarheit über bestimmte Punkte fragend zur Sprache bringen, und dadurch ihr Studium unendlich viel fruchtbarer machen, als es durch einsame Lektüre oder durch Besprechung unter lauter Lernenden werden kann. Die Kollegien würden sich gegen jetzt merklich füllen, weil viel mehr aus denselben zu holen wäre, und die Repetition von gedruckten Leitfaden würde wirklich zur Wiederholung eines rationell verarbeiteten Gedankenmaterials werden. Die Arbeit der Lehrer würde sich dabei verringern, da die Hälfte derjenigen Stundenzahl, welche jetzt der Vortrag erheischt, zur Besprechung ausreichen würde; die Arbeit der Studenten aber würde sich trotz des viel grösseren Gewinns nicht wesentlich vergrössern, da man in zwei ganzen Stunden zu Hause bequem so viel lesen kann, wie man in vier mal dreiviertel Stunden im Colleg hört.
Wenn die Examinatoren gezwungen würden, diese veränderte Unterrichtsart anzunehmen, so würden dadurch indirekt alle nicht examinirenden Lehrer mit gezwungen werden, dasselbe Verfahren zu beobachten, soweit dieselben die gleichen Gegenstände lehren. Denn grade der persönliche Verkehr mit den Examinatoren, welcher durch die Besprechung der Lehrbücher eröffnet ist, würde den schon jetzt bestehenden Vorsprung der Examinatoren gegen die nicht examinirenden Konkurrenten so sehr vergrössern, dass die Konkurrenz der letzteren völlig aussichtslos werden müsste, wenn sie im alten Schlendrian der „Vorlesungen“ verharren wollten. Schon jetzt ist der Vortheil der Examinatoren so gross, dass gegen diesen Vorsprung der Stellung keine Ueberlegenheit in den Leistungen aufkommen kann; wenn dieser Vorsprung durch die veränderte Unterrichtsart noch vergrössert wird, so ist das ein schwerwiegender Uebelstand, der leider mit in den Kauf genommen werden muss. Der einzig mögliche, aber auch von der Gerechtigkeit geforderte und darum unerlässliche Ausgleich ist darin zu suchen, dass die Examinatoren aufhören, für den durch ihre Stellung und nicht durch ihre Tüchtigkeit bedingten stärkeren Zuspruch zu ihren Kollegien diejenige Prämie zu erhalten, welche nur als Prämie überlegener Tüchtigkeit einen Sinn hat, nämlich die Kollegiengelder ihrer Zuhörer.
Es giebt eine Anzahl Kollegien, deren Gegenstand von hohem wissenschaftlichen Werth, aber nicht gerade Gegenstand einer Berufsprüfung ist. Solche Kollegien haben naturgemäss auch bei der grössten Tüchtigkeit des Lehrers nur wenige Zuhörer, während andre von unentbehrlichem Nutzen oder allgemeinerem Interesse auch bei geringerer Tüchtigkeit des Lehrers auf stärkeren Zuspruch rechnen dürfen. Hieraus erhellt wiederum, wie wenig die Zuhörerzahl geeignet ist, als Maassstab für die Tüchtigkeit des Lehrers oder gar für eine demselben zu gewährende Extravergütigung zu dienen. Wenn es doch einzelnen Professoren von anerkannt hervorragender Bedeutung in einem Fache von geringer praktischer Verwendbarkeit und specialisirtem Interesse gelingt, eine grössere Zahl von Hörern um sich zu versammeln, so erzielen sie die ihnen dadurch zufliessenden höheren Einnahmen wiederum nur dadurch, dass sie die Erfindung der Buchdruckerkunst ignoriren und somit jeden, der ihre Arbeiten kennen lernen will, zwingen, zu ihnen zu kommen und ihre Vorlesungen zu hören. Man wird zugeben, dass eine solche Monopolisirung der Wissenschaft ein in der Gegenwart nicht mehr zu duldender Rest mittelalterlicher Zunft- und Bann-Rechte ist, und dass die Honorarverhältnisse, welche einen Gelehrten zu solcher Zurückhaltung treiben, selbst ein unwürdiges Ueberlebsel überwundener Zeiten sind. Sobald der Bezug von Kollegiengeldern ein Ende hat, hört auch das Interesse an der Nichtveröffentlichung der Forschungsergebnisse auf, da das blosse Eitelkeitsinteresse an der Zahl der Zuhörer denn doch wohl zu tief steht, um den Fortschritt der Wissenschaft in seiner stets wachsenden Beschleunigung zu hemmen.
Für Forscher solcher Art ist überhaupt das Lehren gar keine Bedingung ihrer Wirksamkeit, sollte für sie vielmehr nur Mittel der eigenen Anregung und Erfrischung sein. Ihr Platz ist nicht sowohl im Lehrkörper einer Universität als in einer Akademie mit der Berechtigung, aber ohne die Verpflichtung zum Abhalten von Vorträgen an den Staatsuniversitäten. Man kann ein vorzüglicher Lehrer und ein sehr untergeordneter Forscher sein; man kann aber auch ein hervorragender Forscher und dabei sehr schlechter Lehrer sein. Der Staat hat ein ebenso grosses Interesse, sich Forscher, als sich Lehrer zu sichern; aber er fasst die Sache am unrechten Ende an, wenn er beides vermengt, also von jedem Lehrer als unentbehrliche Zuthat seiner Stellung den Nimbus eines bedeutenden Forschers und Förderers der Wissenschaft verlangt, und jedem Forscher eine Lehrthätigkeit als Bedingung für die Gewährung eines Staatsgehaltes zumuthet. Die Bedeutung der Akademien für die Gegenwart ruht ausschliesslich darin, dass sie den Forschern eine sorgenfreie Existenz zur Fortsetzung ihrer Forschungen mit ungetheilten Kräften gewähren; dieses Ziel haben ursprünglich die meisten Akademien sich vorgezeichnet, und es ist nicht der Fehler ihrer Gründer, wenn die mit der Mitgliedschaft verknüpften Gehälter in Folge veränderten Geldwerthes ihrem Zwecke nicht mehr genügen. Wenn die Regierungen sich entschliessen könnten, die Mitgliedschaften der Akademien durch zeitgemässe Erhöhung der Gehälter zu Forscher-Sinekuren zu erheben, so würden sie damit den höchsten Spitzen des Kulturfortschritts einen ebenso grossen Dienst erweisen als den Universitäten, welche dadurch von Lehrern entlastet würden, die nur aus Noth lehren, um nebenbei als Forscher leben zu können. Das Gehalt eines Mitglieds der Akademie müsste eben höher sein als das höchste Professorengehalt, womit aber selbstverständlich auch eine Kumulation beider Gehälter ausgeschlossen wäre.
Es ist bekannt, dass es gegenwärtig zum grossen Theil andre Kollegien sind, welche der Student besucht, als die, welche er bezahlt; er bezahlt diejenigen, welche er direkt oder indirekt gezwungen ist, zu belegen, und hat in der Regel wenig Neigung, nebenbei auch diejenigen noch zu bezahlen, welche er bloss aus Interesse an der Sache besucht. Die Folge davon ist, dass er auch die sein Interesse erweckenden Collegien nur unvollständig, weil mit bösem Gewissen, hört, ohne dass er im Stande ist, die Lücken durch Lektüre des Lehrbuchs zu ergänzen. Den nicht examinirenden Lehrern raubt dieser Missbrauch des Hospitirens noch einen grossen Theil derjenigen Kollegiengelder, welche ihnen durch den Vorsprung ihrer examinirenden Kollegen allenfalls noch hätten übrig bleiben können. Wollte man unter den Verhältnissen, wie sie sich entwickelt haben, auf strenge Ordnung halten, und jeden Studenten, der nicht belegt hat, hinausweisen, so würde die Wirkung davon in der Hauptsache nur die sein, dass die Hörsäle noch mehr veröden und die Studenten noch mehr sich dem Privatstudium durch Lektüre zuwenden.
Wenn eine statistische Erhebung darüber vorgenommen werden könnte, wie viel wirklich besuchte Vorlesungsstunden auf den Kopf der deutschen Studentenschaft in einem Semester kommen, so würde man darüber staunen, wie wenig der Nutzen der Vorlesungen in ihrer jetzigen Art im Ganzen von den Studenten anerkannt wird, und wie sehr das studentische Leben (mit Ausnahme der medicinischen Fakultät) zwischen Nichtsthun und Privatstudium schwankt. In der That konnte aber auch ein fleissiger Besuch der Collegien bei dem System der Kollegiengelder nur so lange möglich bleiben, als die Gelegenheit zum Erwerb der dort zu erlangenden Kenntnisse auf privatem Wege fehlte. Gegenwärtig ist die Forderung der Universitäten, dass der Student jedes einzelne Kolleg bezahle, nichts weiter als eine Prämie auf die Faulheit und das Privatstudium und eine gewaltsame Zurückscheuchung der Studenten von allen nicht obligatorischen Kollegien. Der Besuch der Vorlesungen würde sich sofort verdoppeln und verdreifachen, wenn von jedem Studenten ein Fixum pro Semester erhoben würde, durch dessen Bezahlung er das Recht erwirbt, jedes Kolleg zu belegen, dessen Plätze nicht schon sämmtlich an früher angemeldete Reflektanten vergeben sind. Der Andrang zu den interessanteren Vorträgen würde dadurch so wachsen, dass es nöthig werden könnte, diejenigen nummerirten Plätze, welche von ihren ursprünglichen Inhabern ohne ausreichende Entschuldigung durch drei Stunden unbenutzt gelassen werden, an nachbemerkte Bewerber weiter zu begeben.
Die Kollegiengelder bilden nach Ablösung der Stolgebühren den letzten Rest des mittelalterlichen Sportel- und Gebühren-Wesens, und es ist endlich Zeit, mit dieser Ruine aufzuräumen, welche ein Haupthinderniss für einen neuen Aufschwung des Universitäts-Unterrichts bildet. Den ursprünglichen Sinn einer Prämie für anziehende Vorträge hat die Ueberweisung der Kollegiengelder an die Professoren längst eingebüsst, und gegenwärtig ist sie lediglich eine unverdiente Gehaltszulage für die ohnehin schon begünstigten Examinatoren. Werden die Einzelhonorare für jedes Kolleg in ein festes Studienhonorar für das ganze Semester umgewandelt, so fällt jede Versuchung fort, diese Honorare dem Lehrerkollegium zu überweisen, anstatt derjenigen Behörde, welche die Universität erhält und die Gehälter der Professoren zahlt. Diese Aufhebung der Gebühren müsste natürlich mit einer Ordnung der Professorengehälter Hand in Hand gehen, welche ohnehin dringendes Bedürfniss ist; auch müssten Uebergangszustände zugelassen werden, deren Erörterung hier zu weit führen würde.
Worüber am meisten öffentlich geklagt wird, ist die Aussichtslosigkeit der akademischen Laufbahn und die Uebelstände, welche bei der Berufung von Professoren hervortreten. Abgesehen von den Uebertreibungen und ungerechtfertigten Verallgemeinerungen, die bei solchen Klagen fast unvermeidlich mit unterlaufen, begehen die Warnungsstimmen dieser Art meistens den Fehler, dass sie allgemein menschliche Uebelstände, wie Cliquenwesen, Weiberregiment, Nepotismus und dergleichen für funkelnagelneue Erscheinungen speciell unsres Universitätslebens halten, während diess doch nur die überall und zu allen Zeiten gangbaren Abweichungen von vorurtheilsloser Sachlichkeit sind. Man mag solche Dinge zur Sprache bringen, um den betreffenden Kreisen das Gewissen zu schärfen und sie an den Ernst ihrer Berufspflicht und die Forderungen der guten Sitte zu erinnern; aber man wird nicht hoffen dürfen, dadurch mehr Wirkung auszuüben als mit Moralpredigten irgend welcher andren Art. Alle Kooptation führt zur Inzucht, alle Stellenbesetzung durch die Regierung zur Begünstigung politischer Streber; Intrigue und persönliche Begünstigung spielt hier wie dort ihre Rolle, wenn auch in verschiedener Weise. Beide Quellen unsachlicher Entscheidung müssen einander beschränken, und jeder Versuch, der einen auf Kosten der andren das Uebergewicht zu verschaffen, ist nach der einen wie nach der andern Seite gleich fehlerhaft. Deshalb liegt kein Anlass vor, an den bestehenden Zuständen wesentliche Aenderungen in dieser Hinsicht zu verlangen.
Das Widerwärtige an den akademischen Zuständen liegt vor allem darin, dass die Erlangung einer ausserordentlichen Professur noch keinerlei Einkommen gewährt, und dass selbst der Eintritt in eine ordentliche Professur nicht dem Ehrgeiz und der Gewinnsucht das Thor verschliesst. Der Grund dafür ist aber ausschliesslich in den ungeordneten Gehaltsverhältnissen zu suchen, welche die einer Berufung voraufgehenden Verhandlungen nicht selten zu einem Markten und Feilschen herabwürdigen wie bei dem Engagement eines Schauspielers, und das Spiel der Intriguen zur Erlangung von wirklichen oder Scheinberufungen nicht enden lassen. Der Professorenstand wird nicht eher sein moralisches und sociales Gleichgewicht und die ihm gebührende wissenschaftliche Würde gewinnen, als bis er durch eine feste Gehaltsskala mit Altersascension und örtlich verschiedenen Wohnungsgeldern und durch gesicherte Pensionsverhältnisse den andern Staatsdienern an Solidität und Stabilität der pekuniären Lebens-Grundlagen gleichgestellt wird. Wer von einer kleinen Universität an eine grosse berufen wird, der soll nicht um materieller Vortheile willen dort hin gehen, sondern im freudigen Stolz auf den erweiterten Wirkungskreis; zieht er aber das Verbleiben im gewohnten und lieb gewordenen Kreise vor, so mögen die grossen Universitäten aus dem eignen Nachwuchs ihre Vakanzen besetzen. Es ist unwürdig, dass müde Greise bis an ihr Ende weiter lehren müssen, weil sie durch ein ganzes Leben voll Arbeit keinen Pensionsanspruch erworben haben, und ebenso unwürdig, dass sie sich im Falle vollständiger Unfähigkeit ihr Gehalt für die schuldig gebliebenen Leistungen müssen schenken lassen. Es ist unwürdig, dass die längste Dienstzeit keinen Anspruch auf Gehaltssteigerung verschafft, und dass letztere erst auf dem Umwege künstlich inscenirter Scheinberufungen erpresst werden muss. Es ist ungehörig, dass viel umworbenen Berühmtheiten Einnahmen von der Höhe einer Primadonnengage und luxuriöse Dienstwohnungen bewilligt werden, und ebenso ungehörig, dass die Berufung an grosse Universitäten zur Nationalbelohnung für abgediente Invaliden des Katheders herabgesetzt wird. Mit der Gleichstellung aller Professorengehälter in demselben Staat, oder wo möglich im ganzen Reich würden alle solche Ungehörigkeiten ganz von selbst wegfallen.
Der Unterschied zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Professoren kann bestehen bleiben; denn wer einmal zum ordentlichen Professor ernannt ist, der rückt damit auch von selbst in alle höheren Gehaltsstufen nach seinem Dienstalter auf, während der ausserordentliche Professor bei dem höchsten Gehalt für ausserordentliche Professoren stehen bleibt, wenn ihm die Beförderung zum Ordinarius versagt bleibt. Nur das scheint mir unbillig, dass man Docenten zu ausserordentlichen Professoren ernennt, sie dadurch mit der trügerischen Hoffnung, in der akademischen Laufbahn ihr Fortkommen zu finden, ködert, und dann ohne Gehalt bis an ihr Ende sitzen lässt. Die Gehaltlosigkeit der Extraordinarien wird so nicht ohne Grund zu einer Hauptquelle der Bitterkeit für alle, welche nicht zu einer ordentlichen Professur gelangen können, und nun ihr Leben für ein verfehltes, ihre akademische Laufbahn für eine gescheiterte, und ihre Lebensarbeit für eine völlig unentlohnte ansehen müssen. Das Gehalt der Extraordinarien müsste wenigstens für einen Junggesellen auskömmlich und zugleich pensionsberechtigt sein; die zeitweilige gnadenweise Gewährung von Unterstützungen kann niemals als Ersatz für ein pensionsfähiges, wenn auch noch so bescheidenes Gehalt gelten. Selbstverständlich würde die Behörde für das von ihr gewährte Gehalt auch ein Minimum von wöchentlichen Lehrstunden von jedem Angestellten verlangen müssen, das beim Extraordinarius geringer bemessen sein müsste als beim Ordinarius. Andrerseits haben auch die Extraordinarien, sobald sie ein festes Gehalt beziehen, keinen Grund mehr, den Wegfall der Collegiengelder zu bedauern.
Die Stellung als Privatdocent ist eine Vorbereitungsstufe und Probezeit für den akademischen Beruf. Es ist wünschenswerth, dass dieselbe möglichst zahlreichen Bewerbern möglichst leicht zugänglich sei, damit die Behörden ein reichliches Material zur Ernennung von ausserordentlichen Professoren zur Auswahl haben; aber es ist nicht wünschenswerth, das längere Verbleiben in dieser Stellung für solche Aspiranten angenehm und behaglich zu machen, welche nach mehrjähriger Probezeit nicht zur ausserordentlichen Professur geeignet befunden worden sind. Man muss den Privatdocenten den Austritt aus der akademischen Carriere ebenso leicht machen wie den Eintritt, und muss eine Frist setzen, etwa von zehn Jahren, nach deren Ablauf ein nicht beförderter Privatdocent eo ipso die venia docendi verliert. Nur auf diesem Wege ist die Existenz eines Kreises von verbitterten lebenslänglichen Privatdocenten zu vermeiden, oder dem noch schlimmeren Fehler vorzubeugen, dass man alte Privatdozenten endlich einmal zu Professoren ernennt, blos weil man das unverdiente Scheitern in ihrem Lebenslauf als gar zu grausames Schicksal mitempfindet.
Damit den Docenten, welche trotz mehrjähriger Probezeit nicht zur ausserordentlichen Professur gelangt sind, das Verbleiben in ihrer Stellung erschwert wird, ist es nothwendig, dass denselben keinerlei Remuneration oder Honorar zufällt. Die Zulassung zum Dociren an einer Hochschule ist an und für sich ehrenvoll genug, um auch einige Jahre als blosse Ehrensache geübt werden zu können, zumal kein Docent nöthig hat, mehr als einige Stunden wöchentlich dieser freiwilligen akademischen Lehrthätigkeit zu widmen. Nur solche Docenten, welche zur Beförderung für einen späteren Termin in sichere Aussicht genommen sind, dürfen durch Remunerationen aus Dispositionsfonds an die akademische Laufbahn gefesselt werden; bei jedem andern müsste eine solche Gewährung als eine grausame Erweckung unbegründeter Hoffnungen verurtheilt werden. Die gehaltlose Zeit eines jungen Mannes, welcher sich der akademischen Laufbahn widmet, wird danach im Durchschnitt nicht wesentlich länger zu rechnen sein als beispielsweise in der juristischen Carriere. Der Unterschied bleibt freilich bestehn, dass der Jurist nach Ablauf dieser Frist, innerhalb deren er aus seinen eigenen Mitteln oder aus denen seiner Familie sich erhalten muss, ziemlich sicher auf Anstellung rechnen darf, der Docent aber nicht, und es wird nicht zum Ausgleich genügen, dass die juristische Laufbahn in erster Reihe dem Broterwerb, die akademische Laufbahn dagegen in erster Linie der Befriedigung theoretischer Neigungen und idealer Bedürfnisse dient. Dieser Ausgleich ist deshalb ungenügend, weil die Furcht, spätestens zehn Jahre nach der Habilitation vor dem niederdrückenden Misserfolg einer völlig gescheiterten Carriere zu stehen, die Zahl der Reflektanten auf das Docententhum bei gleichzeitigem Wegfall der Kollegiengelder unter das erforderliche oder doch wünschenswerthe Maass herabdrücken könnte, trotzdem dass die Hoffnung auf frühere Beförderung zum besoldeten Extraordinarius einen gegen die heutigen Verhältnisse verstärkten Anreiz zur Habilitation gewähren würde.