Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Part 99

Chapter 992,842 wordsPublic domain

Es kann ferner vorkommen, dass sich gar kein Kind, sondern nur die Nachgeburt findet. In diesem Falle würde ausser der Untersuchung, der Mutter, die auch in den eben erwähnten Fällen nicht versäumt werden dürfte, die Grösse und das Gewicht der Placenta in Betracht zu ziehen sein, um daraus +annäherungsweise+ das Fruchtalter zu bestimmen. Deshalb haben wir bei Beschreibung der Früchte aus den einzelnen Schwangerschaftsmonaten auch jedesmal das durchschnittliche Gewicht und den Durchmesser des Mutterkuchens angegeben. Würde sich eine doppelte Placenta finden, so wäre daraus nicht sofort auf eine Zwillingsgeburt zu schliessen, da bereits wiederholt auch bei einfacher Frucht ein doppelter Mutterkuchen beobachtet wurde, wobei allerdings jeder in der Regel nur halb so gross war, als der normale (Fälle vide Schmidt’s Jahrb., 1844, XLIII, pag. 44. 1851, II, 209 und 1854, LXXXIII, pag. 323). Der Nabelstrang theilt sich in solchen Fällen entweder unmittelbar vor der Placenta in zwei Hauptstämme, oder er bildet eine sogenannte Insertio velamentosa.

Fälle, in denen die Früchte von Schweinen vollkommen aufgefressen wurden und nur die Nachgeburt und die Mutter Gegenstand der Untersuchung war, finden sich u. A. in Autenrieth’s Aufsätzen, pag. 341 und in Friedreich’s Bl. 1871, pag. 436.

Die Leichenerscheinungen.

Es ist für den Gerichtsarzt unumgänglich nothwendig, jene Veränderungen zu kennen, welche nach dem Tode und in Folge desselben an der Leiche geschehen, einestheils, weil der Grad, in welchem sich diese Veränderungen ergeben, für die Bestimmung der Zeit, welche seit dem Tode verflossen ist, verwerthet werden kann, andererseits, weil die Kenntniss dieser Veränderungen der in forensen Fällen nicht genug zu vermeidenden Möglichkeit vorbeugt, dass einfache Leichenerscheinungen für pathologische Befunde genommen werden.

[Sidenote: Locale Lebenssymptome.]

Ein Individuum ist todt von dem Momente, in welchem Respiration und Herzthätigkeit dauernd sistiren. Die dauernde Sistirung dieser beiden wichtigsten Lebenserscheinungen erfolgt keineswegs immer gleichzeitig. In der Regel überdauert der Herzschlag den Stillstand der Respiration um einige Augenblicke, manchmal, besonders bei Neugeborenen, selbst um längere Zeit (vide pag. 757). Seltener überdauern die Athembewegungen, so nach grösseren Herzverletzungen, oder nach dem Tode durch Herzlähmung. Bei decapitirten Thieren kann man ein schnappendes, in Pausen erfolgendes Oeffnen des Mundes durch längere Zeit beobachten, und +Vezin+ hat solche Bewegungen an zwei abgeschlagenen Köpfen Hingerichteter 10 Minuten lang verfolgt; +Gad+ (Med. Centralbl. 1885, 724) an einem anderen durch 1½ Minuten. Nach erfolgtem Stillstand des Herzens und der Respiration erhalten sich noch gewisse Lebensäusserungen in den Geweben durch einige Zeit. Hierher gehört die elektro-musculäre Reizbarkeit, die von +Eppinger+ an Spitalsleichen noch 2-6 Stunden p. m., von +Jeanselme+ und +Drasche+ an Choleraleichen noch ½-2 Stunden und von älteren Beobachtern bei Hingerichteten noch nach längerer Zeit constatirt werden konnte; die Reizbarkeit der glatten Hautmuskeln, welche die postmortale Erzeugung einer Gänsehaut gestattet, die Reactionsfähigkeit der Pupille, welche nach +Marschall+ (The Lancet, 1885, pag. 286) auf Atropin in den ersten 4, auf Eserin in den ersten 2 Stunden nach dem Tode noch reagirt, und nach +Regnard+ und +Loye+ (Progrès méd. 1885, pag. 33) bei Guillotinirten, bei Lichteinfall sich noch durch einige Zeit contrahirt[516], ferner die Fortdauer der Flimmerbewegung und die der Spermatozoen, die bei plötzlich Verstorbenen nicht selten noch 24-28 Stunden nach dem Tod und manchmal noch später beobachtet werden kann, endlich die bereits a. a. O. (pag. 506) erwähnte reducirende Kraft der Gewebe.

Von den Veränderungen, die unmittelbar oder schon in den ersten Stunden nach dem Tode an der Leiche vor sich gehen, sind als in forensischer Beziehung wichtig zu erwähnen: das +Erkalten der Leiche+, die Bildung von +Hypostasen+ und die +Todtenstarre+.

[Sidenote: Erkalten der Leiche.]

Das +Erkalten+ der Leichen erfolgt an der Oberfläche und blos für das Gefühl durchschnittlich in 8-17 Stunden (+Casper+); mit dem Thermometer gemessen erfordert die vollständige Abkühlung nach +Seydeler+ durchschnittlich 23 Stunden. Ob das Erkalten der Leiche früher oder später erfolgt, hängt theils von individuellen, theils von anderen Verhältnissen ab. Leichen kleiner Kinder erkalten rascher als die von Erwachsenen und magere früher als fette. Von äusseren Momenten ist insbesondere die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss, so die durch die Jahreszeit modificirte Temperatur der Luft im Freien sowohl, als in geschlossenen Localen. Im kühlen Wasser erfolgt das Erkalten sehr rasch, langsam dagegen in Abtrittsgruben u. dergl. Ausserdem wird zu berücksichtigen sein, ob die Leiche nackt oder bekleidet war, oder ob durch Betten, Heu, Stroh u. dergl., mit welchen die Leiche bedeckt war, der Wärmeverlust verzögert wurde. Die Temperatur einer Leiche gleicht sich nicht einfach mit jener der umgebenden Luft aus, sondern sinkt unter letztere in Folge der an der Oberfläche stattfindenden Verdunstung und der dadurch bewirkten Wärmebindung, weshalb sich die Leichen in der Regel mehr weniger kalt anfühlen.

[Sidenote: Prä- und postmortale Wärmesteigerung.]

Die früher allgemein geltende Ansicht, dass die Körperwärme schon während des Sterbens, noch mehr aber nach dem Tode gleichmässig sinke, bis sich die Temperatur der Leiche mit der des umgebenden Mediums ausgeglichen hat, ist durch den von +Wunderlich+ und Anderen geführten Nachweis der prä- und postmortalen Temperatursteigerungen bei einzelnen Todesarten bedeutend alterirt worden. Bekanntlich wurden diese besonders nach infectiösen Krankheiten (Cholera), sowie nach Tetanus und nach Krankheiten des centralen Nervensystems beobachtet, und zwar bis 44 und mehr Grad C., mitunter 15-20 Minuten nach dem Tode anhaltend. Ob auch einzelne und welche acute gewaltsame Todesarten mit prä- oder postmortalen Temperatursteigerungen einhergehen, ist vorläufig noch nicht genügend sichergestellt, doch scheint dieselbe beim Erstickungstode, sowie bei gewissen unter Erstickungserscheinungen oder unter Convulsionen verlaufenden Vergiftungen, sowie nach Verletzungen des Gehirns und des oberen Theiles des Rückenmarkes aufzutreten, während bei Verblutung, beim Ertrinken und Erfrieren, sowie vielleicht nach Verbrennungen oder Verbrühungen (wenn wegen Abgang der Epidermis starke Wärmeverluste stattfinden) niedere Temperaturen sich erwarten lassen.[517]

[Sidenote: Todtenflecke. Déplacement und abnorme Lage derselben.]

Schon während des Sterbens ändert sich, wie das Blasswerden der Haut beweist, die Blutvertheilung theils in Folge der Erlahmung der die Circulation unterhaltenden activen Kräfte, theils weil die Schwere des Blutes sich zu äussern beginnt. Letztere kommt insbesondere nach dem Tode zur vollsten Geltung und bewirkt, dass das Blut aus den oberen Partien des Körpers in die abhängigen sich senkt. Daraus resultirt einestheils ein weiteres Erblassen der Haut an den höher gelegenen Körpertheilen und andererseits die Bildung von Senkungshyperämien in den tiefer situirten. Von letzteren oder den sogenannten Hypostasen unterscheidet man äussere und innere, indem man erstere mit dem vulgären Namen +Todtenflecke+ bezeichnet. Je mehr Blut die Leiche enthält und je flüssiger dasselbe nach dem Tode geblieben ist, desto frühzeitiger treten die Todtenflecke auf. Durchschnittlich finden wir sie schon 3-10 Stunden nach dem Tode deutlich ausgebildet. Später werden sie desto intensiver, je mehr Blut sich in die betreffenden Hautpartien senkt und je mehr zu der anfänglichen Senkungshyperämie eine weitere Erscheinung, die Imbibition, das heisst die Durchtränkung der Gewebe mit blutigem Serum, hinzutritt. Bevor letztere eintritt, können die Todtenflecke durch Veränderung der Körperlage wieder zum Verschwinden gebracht werden und bilden sich dann anderwärts später, aber desto weniger, je mehr bereits die Imbibition ausgebildet ist. +Tourdes+ (Dictionnaire encyclopédique des scienes médicales) fand, dass die Todtenflecke noch nach 4 Stunden durch Veränderung der Körperlage zum Verschwinden gebracht werden können und dann an einer anderen Stelle auftauchen. Nach 12-15 Stunden erblassen sie blos, ohne ganz zu verschwinden, nach 30 Stunden werden sie ebenfalls blässer, bilden sich aber nicht mehr von Neuem. Aehnliche Versuche wurden auch aus Anlass des Falles +Bernay+ in Brüssel angestellt (Virchow’s Jahrb. 1884, I, 462), wobei sich ergab, dass, wenn eine Leiche nach 4, 6 und 12 Stunden aus der Rückenlage in eine andere gebracht wurde, noch ein „Déplacement“ der Todtenflecke stattfand, nicht mehr aber nach 23-28 Stunden. Auch beim Verblutungstode bilden sich in der Regel Todtenflecke, die dann meist spärlich und blass ausfallen und in seltenen Fällen sogar vollständig fehlen können, wie wir bereits wiederholt zu beobachten Gelegenheit hatten. Bei gewöhnlicher Lage der Leiche finden sich die Todtenflecke vorzugsweise an der Rückenfläche und den Seitentheilen des Körpers. Befand sich aber die Leiche längere Zeit nach dem Tode in einer anderen Lage, dann werden sich natürlich die Hypostasen an anderen Stellen entwickeln und es lassen sich demnach aus der Lage der Todtenflecke Schlüsse ziehen auf die Stellung, in welcher die Leiche längere Zeit nach dem Tode belassen wurde. Am häufigsten kommt eine andere Lage der Todtenflecke bei Erhängten zur Beobachtung, deren untere Körperhälfte eine desto lividere Färbung zeigt, je länger der Körper gehangen hatte. Zweimal obducirten wir Leichen von Personen, die in sitzender Stellung vom plötzlichen Tode ereilt wurden und die Nacht über in dieser Stellung verblieben waren. Die Todtenflecke waren vorzugsweise am Unterkörper entwickelt. In beiden Fällen war der eine Arm heruntergehangen und in Folge dessen auffallend livid und ecchymosirt. War die Leiche auf dem Gesichte liegen geblieben, so wird dieses und die Vorderfläche des Körpers die Todtenflecke bieten, die Rückenfläche aber die gewöhnliche Leichenfarbe. Sehr gewöhnlich ist es, die eine Gesichtshälfte livid und die Conjunctiva des betreffenden Auges injicirt zu finden, während die andere Gesichtshälfte und die Bindehaut des anderen Auges blass erscheinen. Dieser Befund entsteht bei dauernder Seitenlage des Kopfes und ist eine einfache Leichenerscheinung, die jedoch leicht zu Täuschungen Veranlassung geben kann. Dafür spricht namentlich eine Mittheilung +Maschka+’s Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXVIII, pag. 77), wonach bei einer alten, an Haemorrhagia cerebri verstorbenen Frau, deren Leiche im Bette auf der rechten Seite liegend gefunden worden war, die livide Verfärbung und Ecchymosirung der rechten Seite des Gesichtes, Halses und der Brust auf Erwürgen bezogen wurde.

Aus begreiflichen Gründen werden die Hypostasen an solchen Stellen der Haut fehlen oder weniger sich entwickeln, die einem Drucke ausgesetzt gewesen waren, sei es durch die Schwere des Körpers selbst oder durch andere Vorgänge. Zu den ersten Stellen gehören bei gewöhnlicher Rückenlage die Gegend der Schulterblätter, der Gesässbacken und die Waden, sowie alle den Kleiderfalten aufliegende Hautstellen; zu den letzteren Hautpartien, die durch ein Kleidungsstück, Band etc. comprimirt waren, z. B. die Taille oder die durch die Strumpfbänder gedrückte Haut. Am Halse kann eine solche Compression durch ein Würgeband, aber auch durch enganliegende Kleidungsstücke (Hemdkrägen) und selbst, wie bei fetten Personen, namentlich bei kleinen Kindern, in den, zwischen den natürlichen Hautfalten gelegenen Furchen zu Stande kommen. Derartige Stellen stechen durch ihre blasse Farbe von der Umgebung ab und können, besonders am Halse, zu falschen Deutungen Veranlassung geben. Auch kann sich über einer solchen comprimirten Stelle das sich herabsenkende Blut stauen, einen lividen Saum bilden, der dann für eine Sugillation gehalten werden kann (vide pag. 532).

Die gewöhnliche Farbe der Todtenflecke ist die bekannte livide in desto dunklerer Nuance, je länger sie bestehen und je reichlicher und flüssiger das Blut ist, welches in der Leiche zurückgeblieben war, also besonders bei Erstickten. Hat das Blut der Leiche eine andere als die gewöhnliche (hyper-) venöse Farbe, dann erhalten natürlich auch die Hauthypostasen ein anderes Colorit, so z. B. ein hellrothes bei der Kohlenoxydvergiftung, ein graues bei der durch chlorsaures Kali. Dass die Todtenflecke auch durch Kälte und stärkere Durchfeuchtung der Haut ein hellrothes Aussehen erhalten können, wurde beim Ertrinkungs- und Erfrierungstode erwähnt.

Ausser in den angedeuteten Beziehungen kommt den Todtenflecken auch insoferne eine gerichtsärztliche Bedeutung zu, als die durch sie bedingten Verfärbungen für Cyanose oder gar für Sugillation gehalten werden könnten. Ueber letztere Möglichkeit und über den behufs Unterscheidung einzuschlagenden und auch vorgeschriebenen Vorgang wurde bereits an anderen Orten (pag. 275) gesprochen. Die Unterscheidung einer durch Hypostase entstandenen Verfärbung von einer cyanotischen wird sich ausser durch den erwähnten Vorgang insbesondere aus der Erwägung der Lage und Ausbreitung, sowie aus der nach aufwärts allmälig abnehmenden Intensität der Verfärbung ergeben.

[Sidenote: Innere Hypostasen.]

Gleichzeitig mit den „Todtenflecken“ und nach denselben Gesetzen bilden sich auch +Hypostasen in den inneren Organen+, die hier eine besondere gerichtsärztliche Bedeutung deshalb besitzen, weil sie pathologische Processe vortäuschen können. Ein gewöhnlicher Befund dieser Art ist am Kopfe schon der stärkere Blutreichthum und die stärkere Succulenz der abwärtigen Partien der Kopfschwarte und der darunter liegenden Bindegewebsschichten, ein Befund, der bei stark abhängiger Lage des Kopfes einen sehr hohen und, wie die Versuche +Engel+’s gezeigt haben, bis zur Ecchymosenbildung gehenden Grad erreichen kann. Noch häufiger, und zwar auch an der Körperoberfläche, kommt es vor, dass schon vital entstandene, jedoch ursprünglich klein gewesene Ecchymosen an den tief liegenden Partien des Körpers durch Nachsickern des Blutes sich vergrössern. Ferner gehört hierher die stärkere Füllung der abwärtigen Sinus der Dura mater mit Blut, insbesondere aber die intensivere Injection der Gefässnetze der Pia an ihren tiefer gelegenen Partien, die eine intra vitam entstandene Hyperämie vortäuschen kann. Am Halse machen sich die Hypostasen besonders in den abwärtigen, lockeren Zellgewebslagen unter der äusseren Haut und zwischen der Musculatur, ferner an der hinteren Rachenwand bemerkbar, ebenso an der hinteren Wand der Luftwege und des Oesophagus und dem zwischen diesem und der Wirbelsäule gelegenen Bindegewebe. In der Brusthöhle sind namentlich die Hypostasen in den Lungen von Wichtigkeit. Der Gefässreichthum der Lungen einerseits und die lockere, grossmaschige Beschaffenheit des Lungengewebes andererseits liefern ganz besonders günstige Bedingungen für die Entstehung von Senkungshyperämien, und es gehören daher mehr oder weniger ausgebildete Grade von Hypostasen in den Lungen zum regelmässigen, in keiner Leiche fehlenden Befund. In Folge derselben erscheinen auch ganz gesunde Lungen an ihrer Oberfläche in den abwärtigen Partien dunkler gefärbt als in den oberen, und diese Färbung geht nach aufwärts allmälig in eine lichtere über. Für das Gefühl erscheinen diese Partien derber und sind beim Einschneiden blutreicher, succulenter und weniger lufthältig als die anderen. Täuschungen mit Infarcten, Pneumonien und bei Kindern mit Atelectasen liegen hier nahe.[518] Wieder wird insbesondere die Lage der betreffenden Partie und der allmälig und immer in bestimmter Richtung, d. h. nach aufwärts sich vollziehende Uebergang des blutreichen, succulenten und weniger lufthaltigen Gewebes in normale Partien, nöthigenfalls die mikroskopische Untersuchung, die Unterscheidung bieten. Die geringere Lufthältigkeit solcher durch Hypostase veränderter Stellen ist namentlich bei Neugeborenen zu beachten. Es ist wohl möglich, dass unter Umständen durch blosse Senkung des Blutes tiefer gelegene, früher lufthältig gewesene Lungenpartien vollständig luftleer werden können. Weniger leicht wird dies bei erst nach dem Tode entstandenen Hypostasen sich ereignen, als bei solchen, deren Bildung bereits in der Agonie begonnen hat. Im Unterleibe sind insbesondere die Hypostasen an der hinteren Magenwand und an den abhängigen Stellen des Darmcanals, sowie an den im kleinen Becken gelagerten Schlingen zu berücksichtigen. Namentlich sind die Hypostasen im Magen von anderweitig entstandenen Hyperämien wohl zu unterscheiden. Auch die Nieren sind Hypostasen unterworfen und ihre tiefe Lage begünstigt die Entstehung derselben. An der hinteren Körperseite findet sich bei gewöhnlicher Rückenlage der Leiche sowohl das Unterhautbindegewebe als die betreffende Musculatur succulenter und mehr weniger auffallend blutreich. In einem unserer Fälle wurde dieser Befund als Congestionserscheinung aufgefasst und von Stockschlägen abgeleitet. Aus gleichem Grunde zeigen sich die spinalen Venenplexus in der Regel strotzend mit Blut gefüllt, und ebenso ist die Hypostase in den Venen der Pia mater des Rückenmarkes entwickelt. Eine falsche Deutung dieser Verhältnisse kann hier um so leichter erfolgen, als, wie +Casper+-+Liman+ richtig bemerken, der Rückenmarkscanal nur sehr selten geöffnet wird und daher vielen Obducenten dieses ganz gewöhnliche Verhalten weniger bekannt ist.

Das geschilderte Verhalten der inneren Hypostasen bezieht sich auf Leichen, die nach dem Tode in der üblichen Rückenlage geblieben sind. Selbstverständlich werden diese Senkungserscheinungen die ganz entgegengesetzten Stellen einnehmen, wenn die Leiche auf dem Bauche gelegen war, und können dann leicht beirren. Bei Erhängten, wenn sie nicht bald abgeschnitten wurden, werden die Hypostasen natürlich vorzugsweise an der unteren Körperhälfte sich entwickeln. Wir finden dann die Gedärme stärker injicirt, die Nieren sehr blutreich und insbesondere die venösen Geflechte der Beckenhöhle strotzend mit Blut gefüllt, alles Erscheinungen, die als für den Erhängungstod pathognomonisch angegeben worden sind, ohne es im Geringsten zu sein, da sie, ebenso wie die früher so hochgehaltene Turgescenz der äusseren Genitalien, auch zu Stande kommen, wenn man eine frische Leiche in die hängende Lage bringt und einige Zeit in derselben belässt.

[Sidenote: Todtenstarre.]

Eine bald nach dem Tode eintretende Leichenerscheinung ist die +Todtenstarre+. Bei den Leichen Erwachsener pflegt sie durchschnittlich schon in den ersten 2-4 Stunden zu beginnen und in weiteren 4-6 Stunden den ganzen Körper zu ergreifen. Die Angabe, dass die Leichen herabgekommener und alter Individuen früher von der Leichenstarre befallen werden als jene kräftiger Personen, bedarf noch weiterer Bestätigung. Dagegen scheinen Neugeborene und Säuglinge thatsächlich früher zu erstarren als Erwachsene (+Feis+, „Intrauterine Leichenstarre“. Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 384). Aus analogen Erfahrungen bei Thieren lässt sich schliessen, dass nach rapider Verblutung, nach Verletzung des Halsmarkes, nach gewissen Vergiftungen (mit Säuren, mit Strychnin), vielleicht auch nach Insolation und Blitzschlag die Todtenstarre ungleich früher eintreten könne als sonst; doch fehlen auch in dieser Beziehung sichergestellte Beobachtungen an menschlichen Leichen. Bei abortirten Früchten scheint die Todtenstarre gar nicht einzutreten. Aber auch bei Erwachsenen kann sie mitunter ausbleiben oder nur ganz schwach sich bilden, so namentlich bei acuter parenchymatöser Degeneration der Musculatur, wie nach Phosphorvergiftung, nach manchen Vergiftungen mit Schwämmen (+Sahli+) und nach infectiösen und septischen Processen.

Da die Degeneration nicht alle Muskelgruppen gleichmässig ergreift, so erklärt sich auch, warum in solchen Fällen auch die Ausbildung des Rigor an verschiedenen Körpertheilen verschieden sich gestalten kann. Die von uns häufig gemachte Beobachtung findet ihr Analogon in dem Verhalten des Herzens, das so häufig und frühzeitig der parenchymatösen Degeneration verfällt und dann selbst bei Frühsectionen schlaff angetroffen wird, welche Schlaffheit proportional ist mit der Intensität der Degeneration.

[Sidenote: Zeitpunkt des Eintrittes der Todtenstarre. Kataleptische Todtenstarre.]

[Sidenote: Festhalten der Waffe.]