Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 75
Der Zeitpunkt des Eintrittes der ersten Intoxicationserscheinungen fällt keineswegs immer zusammen mit dem der Einverleibung des Giftes. Augenblickliche Wirkung treffen wir nur bei den stark ätzenden Giften, und diese macht sich schon geltend in dem Momente, in welchem die Substanz geschluckt wird. Bei allen übrigen Giften verstreicht zwischen der Einverleibung des Giftes und den ersten Intoxicationserscheinungen eine gewisse Zeit, die allerdings von wenigen Augenblicken bis zu mehreren Stunden variiren kann. Die Dauer derselben wird abhängen einerseits von der Natur der Giftsubstanz, anderseits von der Grösse der Gabe und den bereits oben erwähnten Verhältnissen, welche die Giftwirkung theils zu befördern, theils zu verzögern im Stande sind. Sehr rasch und in der Regel schon wenige Augenblicke nach der Ingestion treten die Vergiftungserscheinungen nach Blausäure und nach Cyankalium auf, doch werden wir Fälle kennen lernen, die zeigen, dass auch bei diesen Giften die Wirkung nicht immer sofort sich einstellt, sondern die betreffenden Individuen noch im Stande sein können, nicht blos eine Strecke zu gehen, sondern selbst complicirtere Handlungen zu unternehmen. Die Wirkung der metallischen Gifte sehen wir keineswegs immer schon in der ersten halben Stunde nach der Ingestion sich einstellen, sondern können häufig beobachten, dass über eine Stunde, mitunter selbst mehrere Stunden vergehen, bevor Vergiftungserscheinungen sich zeigen. Bei diesen Giften ist besonders der Umstand von Einfluss, ob dasselbe bereits im gelösten Zustande oder ungelöst gegeben wurde, und namentlich im letzteren Falle, ob der Magen gerade leer oder mit Speisen gefüllt gewesen ist. Bezüglich der giftigen Alkaloide wissen wir ebenfalls, dass die Wirkung selten früher als nach beiläufig einer halben Stunde eintritt und selbst stundenlang auf sich warten lassen kann; dies gilt besonders vom Morphium und vom Strychnin. Hierbei ist ausser der Dosis, dem Mageninhalt etc. auch der Umstand von Einfluss, ob das reine Alkaloid oder ein Salz desselben genommen wurde, da es bekannt ist, dass ersteres nur schwer, letzteres dagegen leicht im Wasser sich löst, daher dieses früher als jenes zur Resorption gelangen wird.
Die Resorption von den Lungen aus geht sehr rasch vor sich, daher ist auch die Wirkung gasförmiger oder flüchtiger Gifte, die inspirirt werden, eine meist schnelle, und zwar eine desto schnellere, je mehr davon in der Respirationsluft enthalten ist. Kommen die giftigen Gase ausschliesslich oder nur mit wenig atmosphärischer Luft vermischt zur Einathmung, so kann das Zusammenstürzen schon nach wenigen Athemzügen erfolgen, wie dies z. B. häufig beim Reinigen von Abtrittsgruben oder Brunnen der Fall ist, während in einem Raume, in welchem die Luft mit dem giftigen Gase nicht übersättigt war, erst nach mehr weniger längerem Verweilen Intoxicationserscheinungen sich einstellen, die aber selten plötzlich dem Leben ein Ende machen, sondern erst nach fortgesetzter Inhalation zum Tode führen, wie wir z. B. bei der Vergiftung durch Kohlenoxydgas sehen.
Bei acuten und letal endenden Vergiftungen halten die Vergiftungserscheinungen in der Regel vom Momente ihres ersten Auftretens bis zum Tode an und nehmen an Intensität gleichmässig zu. Nur ausnahmsweise geschieht es, dass die Intoxicationserscheinungen für einige Zeit nachlassen, um, nachdem sich der Kranke scheinbar erholt, neuerlich und meist mit vermehrter Heftigkeit einzutreten. Solches wurde in ganz vereinzelten Fällen von Vergiftung mit mineralischen Giften beobachtet, wiederholt dagegen nach Vergiftungen mit Narcoticis und als remittirende Form der betreffenden Vergiftung beschrieben. Es handelt sich in solchen Fällen entweder um neuerliche Resorption von anfangs nicht mit den Schleimhäuten in Berührung gekommenen Giftmengen oder um Folgezustände, die durch die Vergiftung veranlasst wurden und die acut zum Tode führen können, nachdem der erste Sturm der Vergiftungserscheinungen bereits abgelaufen ist. Wir werden auf diesen Umstand bei Besprechung der narcotischen Gifte zurückkommen und wollen hier nur bemerken, dass ein solcher Verlauf deshalb von grosser Wichtigkeit ist, weil eine neuerliche Exacerbation der Erscheinungen auf eine abermalige Beibringung von Gift bezogen werden könnte, also auf einen Vorgang, der bei Giftmorden wiederholt eingeschlagen worden ist. Von solchen acuten Folgezuständen, die noch als primäre Giftwirkung aufgefasst werden können, sind die Erkrankungen zu unterscheiden, die erst nachträglich in Folge der durch das Gift gesetzten Veränderungen, insbesondere in Folge der reactiven entzündlichen Processe, eintreten und mitunter erst nach langer Zeit zum Tode führen können.
[Sidenote: Genesung. Ausscheidung von Giften.]
Der +Ausgang in Genesung+ erfordert erstens die Ausscheidung des im Körper befindlichen Giftes und zweitens die Beseitigung der durch das Gift veranlassten Veränderungen. Ein gewisser Theil des Giftes wird häufig, noch bevor er zur Wirkung gelangt, durch Erbrechen aus dem Körper entfernt. Je früher das Erbrechen eintritt und je intensiver sich dasselbe gestaltet, von desto günstigerem Einflusse ist dasselbe und es kann allein dadurch besonders bei schwerer löslichen und schwerer resorbirbaren Substanzen die Wirkung grosser Giftdosen paralysirt oder wesentlich abgeschwächt werden. Solche Substanzen können aber auch unverändert in den Darm gelangen, und wenn sie nicht von hier aus zur Resorption kommen oder anderweitig gebunden oder zerstört werden, mit dem Stuhle abgehen. Die Ausscheidung resorbirter Gifte geschieht vorzugsweise durch die Nieren, ausserdem aber auch durch die Speicheldrüsen, die Galle, den Darmcanal und die äussere Haut, und, wodurch Vergiftung von Säuglingen erfolgen kann, auch durch die Milch (+Brouardel+, Annal. d’hygiène publ. 1885, pag. 73; +Fehling+, Arch. f. Gyn. XXVIII), jene der flüchtigen auch durch die Lungen. Die Ausscheidung der +resorbirten+ Gifte durch den Darmcanal scheint häufiger vorzukommen als man bisher dachte. Vom Arsenik ist dieses schon lange bekannt, jetzt kann dieses auch vom Sublimat und anderen Quecksilberverbindungen als erwiesen angesehen werden und neuestens auch von der Carbolsäure.[404] +Tauber+ (Arch. f. experim. Path. 1890, XXVII, pag. 335) hat dieses auch bezüglich des Morphins gefunden, insbesondere dargethan, dass subcutan einverleibtes Morphin unverändert durch den Magendarmcanal, respective durch die Fäces ausgeschieden wird. An den Ausscheidungsstellen kann es zu krankhaften Veränderungen kommen, so z. B. zu Nephritis, toxischen Dermatosen, katarrhalischen und selbst nekrotischen Erscheinungen an der Schleimhaut des Respirations- oder Darmtractus. Bei einzelnen Giften, namentlich bei den gasförmigen, sowie bei den Alkaloiden und bei den leichtlöslichen mineralischen Giften erfolgt die Ausscheidung schnell und die meisten lassen sich schon in den ersten Stunden, d. h. bald nach dem Auftreten der ersten Intoxicationserscheinungen im Harne nachweisen, eine Thatsache, die uns den Wink gibt, in allen solchen verdächtigen Krankheitsfällen zu trachten, den Harn zu sammeln und der chemischen Untersuchung zu übergeben. Bei Giften, welche mit den Bestandtheilen des Organismus festere Verbindungen eingehen, erfolgt die Ausscheidung ungleich langsamer. Hierher gehören viele metallische Gifte, die eine grosse Affinität zu den Eiweisskörpern besitzen oder durch Assimilation im Körper verbleiben, selbst in der Art, dass normale anorganische Bestandtheile des Körpers durch sie ersetzt werden können.[405]
Die meisten der forensisch wichtigen Gifte werden unverändert ausgeschieden, andere, nachdem sie im Körper gewisse Veränderungen, namentlich durch Oxydation erlitten haben. Zu ersteren gehören insbesondere die metallischen Gifte und Alkaloide[406], zu letzteren der Phosphor und das Kohlenoxydgas, dann die Säuren und Alkalien, welche im Harne und in anderen Ausscheidungen als Salze erscheinen.
Die Restitutio ad integrum erfolgt nach Vergiftung mit Alkaloiden, sowie mit flüchtigen und gasförmigen Giften in der Regel sehr bald und vollständig, keineswegs aber immer. Namentlich können in jenen Fällen, wo der Stoffwechsel wichtiger Nervencentren, insbesondere des Gehirns, durch längere Zeit gestört oder verhindert war, schwere Functionsstörungen zurückbleiben, an denen, wie z. B. schwere Kohlenoxydvergiftungen zeigen, die Betreffenden monate- und jahrelang zu laboriren haben. Die Vergiftungen mit mineralischen Giften zeigen nicht blos häufig einen protrahirten Verlauf, sondern enden auch nicht selten mit nur unvollständiger Genesung. Insbesondere sehen wir nach Vergiftungen mit ätzenden Substanzen Stricturen des Oesophagus, hochgradige Verdauungsstörungen und in deren Folge Zustände zurückbleiben, die sogar als „Siechthum“ im Sinne des Gesetzes bezeichnet werden müssen. Auch nach Vergiftungen mit metallischen Giften können langdauernde Ernährungsstörungen, namentlich in Folge der meist eingetretenen körnigen und fettigen Degenerationen, restiren, in anderen Fällen wieder Störungen der Nervenfunctionen, wie wir sie manchmal nach Arsenikvergiftung, am häufigsten aber nach Vergiftungen mit Bleisalzen beobachten können.
2. Der Sectionsbefund.
Bei einzelnen Vergiftungen zeigt schon die äussere Besichtigung der Leiche gewisse auffallende Befunde. Es gehört hierher die icterische Färbung der Haut und der Schleimhäute bei der Phosphorvergiftung und die auffallend hellrothe Farbe der Todtenflecke bei Individuen, die im Kohlenoxydgas um’s Leben gekommen sind, sowie die graue bei der typischen Vergiftung mit Kaliumchlorid. Ebenso sehen wir bei Vergiftungen mit ätzenden Flüssigkeiten, besonders mit Schwefelsäure, nicht blos die Lippen und die Mundschleimhaut verschorft, sondern können häufig von den Mundwinkeln herabziehende, lederartige, meist hellbraun verfärbte Streifen bemerken, die vom Ueberfliessen der ätzenden Flüssigkeit herrühren. In anderen Fällen kann die Leiche einen auffallenden Geruch, z. B. nach bitteren Mandeln, ausströmen, und es ist vorgekommen, dass bei sehr acuten Phosphorvergiftungen (mit Phosphorpaste) im Dunkeln leuchtende Dämpfe von der Leiche ausgingen und schon dadurch die Todesart ausser Zweifel stellten.
In den meisten Fällen unterscheiden sich die Leichen Vergifteter äusserlich nicht wesentlich von anderen, oder bieten wenigstens kein äusseres Merkmal, welches, wie einzelne der oben genannten, schon für sich allein den Schluss gestattet, dass eine Vergiftung stattgefunden habe.
Die innere Untersuchung kann locale oder solche Befunde ergeben, die erst durch Resorption des Giftes veranlasst wurden.
[Sidenote: Mageninhalt.]
Der Sitz der wichtigsten +localen Befunde+ ist der Magen, und es ist in dieser Beziehung sowohl der +Mageninhalt+ als das Verhalten der +Magenwand+ zu beachten.
[Sidenote: Geruch.]
Ersterer kann zunächst einen eigenthümlichen Geruch bieten, so z. B. nach Phosphor, nach bitteren Mandeln, nach Alkohol, Chloroform, Sabina, Opium etc. Solche Erscheinungen sind äusserst wichtig und machen sich besonders in dem Momente bemerkbar, in welchem man den Magen eröffnet, auch tritt der Geruch deutlicher hervor, wenn man den Mageninhalt in ein Gefäss verschliesst und nach einiger Zeit wieder dazu riecht.
Nicht jeder eigenthümliche Geruch, den der Mageninhalt bietet, ist auf eine stattgehabte Vergiftung zu beziehen. So findet sich der Alkoholgeruch ungemein häufig bei den verschiedensten Todesarten, welche mit dem Alkoholgenuss in keiner oder doch nur in entfernter Beziehung stehen; ebenso kann ein ätherischer oder diesem ähnlicher Geruch von Medicamenten herrühren, die gegeben wurden, und es sind uns nicht einmal, sondern wiederholt Fälle vorgekommen, wo nicht blos der Magen, sondern, wie dies auch bei vielen der erwähnten Vergiftungen häufig sich findet, auch die Lungen und das Gehirn einen eigenthümlichen Geruch entwickelten, obgleich die Personen zweifellos eines natürlichen Todes verstorben waren, und wo sich herausstellte, dass derselbe von belebenden Tropfen (meist Aethertropfen), die kurz vor dem Sterben gereicht worden waren, oder von subcutanen Aether- oder Kampherinjectionen herrührten. Einmal fanden wir einen auffallenden Geruch nach Moschus, der als Analepticum gegeben worden war und wiederholt den Geruch nach ätherischen Oelen, der von Genussmitteln herrührte.
Blutiger Mageninhalt ist nach Vergiftung mit ätzenden sowohl als mit irritirenden Giften sehr häufig und rührt meist von Läsionen der Gefässe der Magenschleimhaut her, die durch Arosion veranlasst wurden. Nicht selten kommt jedoch der blutige Mageninhalt erst postmortal zu Stande, entweder durch Transsudation des Blutes aus der hochgradig injicirten oder ecchymosirten Magenschleimhaut in die Magenhöhle, oder dadurch, dass der stark sauere oder alkalische Mageninhalt das Blut aus der hyperämischen Magenwand in sich aufnimmt, wobei das Hämoglobin gleichzeitig zum grössten Theile in Hämatin sich zersetzt. Je weiter diese Zersetzung, sei es schon während des Lebens oder erst nach dem Tode, gediehen ist, desto mehr ist das Blut in seiner Farbe verändert und kann schwarzbraun bis schwarz erscheinen. Doch kann auch die gewöhnliche Magensäure eine kaffeesatzfärbige Zersetzung des ausgetretenen Blutes bewirken. Nach gewissen Vergiftungen, wie z. B. nach Cyankaliumvergiftung, kann der blutige Mageninhalt auffallend roth oder braunroth erscheinen, was in einer specifischen Wirkung des Giftes auf den Blutfarbstoff seinen Grund hat.
[Sidenote: Farbe und Reaction.]
Auch andere als durch Blut veranlasste und mitunter eigenthümliche Verfärbungen des Mageninhaltes können vorkommen, so grüne nach Vergiftung mit chlorophyllhaltigen Pflanzentheilen (Sabina) oder, wie wir wiederholt sahen, nach Vergiftungen mit Arsengrün, gelbe, wenn Laud. liq. Sydenhami, Jod oder chromsaures Kali, blaue, wenn Kupfervitriol genommen wurde u. s. w. Sie können auch von einem Farbstoff herrühren, mit welchem das Gift gemengt war, was z. B. bei Zündhölzchenköpfchen und bei Sublimatpastillen vorkommt.[407]
Die Reaction des Mageninhaltes zu prüfen darf niemals unterlassen werden, und kann namentlich bei Vergiftungen mit stark sauren oder stark alkalischen Substanzen eine hohe Bedeutung erlangen. Doch ist nicht zu übersehen, dass die ursprüngliche Reaction theils durch gereichte Gegengifte, theils erst nachträglich an der Leiche sich ändern kann. Von noch höherer Bedeutung sind verdächtige Substanzen, die im Magen gefunden werden können, so verdächtige Pflanzentheile, insbesondere aber körnige oder krystallinische Körper, die entweder im Mageninhalt oder in dem der Magenschleimhaut anhaftenden Schleime eingebettet sind. Letzterer Befund ergibt sich am häufigsten bei der Arsenikvergiftung und ist hier besonders in der schweren Löslichkeit des Arseniks begründet. Der Befund anderer Gifte in Körnchen- oder Krystallform ist im Ganzen selten, doch fanden wir in einem Falle Bleizucker, in einem anderen Sublimat in Substanz und in einem dritten eine Menge Krystalle von Strychninum purum. Grössere Körner oder Krystalle sind verhältnissmässig leicht aufzufinden, kleinere müssen mehr mit dem Gefühl, als mit den Augen aufgesucht werden, ein Verfahren, das uns schon wiederholt, namentlich bei Arsenikvergiftungen, ausgezeichnete Dienste geleistet hat. Bei sehr faulen, insbesondere bei exhumirten Leichen finden sich häufig krystallinische, sandig anzufühlende Niederschläge auf der Magen- und Darmschleimhaut und auf anderen freien Flächen, welche entweder aus Tyrosinkrystallen oder aus Tripelphosphaten bestehen und, wie auch +Auerbach+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XL, pag. 66) angibt, für Arsenikkörnchen gehalten werden können. Unser Museum bewahrt schöne solche Präparate.
[Sidenote: Magenwand nach Vergiftungen.]
Von den Localbefunden an der +Magenwand+ selbst, sowie an den übrigen Theilen des Verdauungstractes sind insbesondere diejenigen wichtig, welche durch Aetzgifte zu Stande kommen. Sie sind zunächst verschieden, je nachdem die primären oder bereits die secundären Aetzwirkungen vorliegen. Erstere präsentiren sich in der Regel als Coagulationsnecrose, als sogenannte graue Verätzung. Die betreffende Schleimhaut, insbesondere ihr epithelialer Ueberzug, erscheint weissgrau, getrübt, starrer, wie gekocht. Diese Veränderung ist eine reine Coagulationserscheinung, zu welcher sich bei jenen Aetzgiften, denen, wie z. B. der Schwefelsäure, eine starke wasserentziehende Eigenschaft zukommt, auch die Wirkung dieser hinzugesellt, welche eine gewisse Brüchigkeit, namentlich der zunächst getroffenen epithelialen Schichten, erzeugt, während sonst eine Consistenzvermehrung und dadurch bedingte lederartige Beschaffenheit sich findet. Die Intensität des Verätzungsbildes hängt zunächst theils von der Natur der ätzenden Substanz, theils von ihrer Concentration ab. In ersterer Beziehung ist es bekannt, dass einzelne Säuren viel intensiver ätzen, respective Eiweiss coaguliren als andere. Von den Mineralsäuren kommt insbesondere der Schwefel-, Salz- und Salpetersäure eine starke Aetzwirkung zu; auch unter den organischen Säuren besitzen einzelne eine hohe Aetzkraft, so die Oxalsäure, insbesondere aber die Carbolsäure, die auffallend weisse und derbe Schorfe erzeugt. Ebenso ätzt Sublimat und Chlorzink sehr stark, während Bleizucker, Alkohol, arsenige Säure in dieser Beziehung ungleich schwächer wirken. Die Intensität des primären Aetzungsbildes ist keineswegs bei allen corrosiven Giften proportional der Concentration, sondern nur bei solchen, welche das ausgeschiedene Eiweiss im Ueberschuss des Fällungsmittels nicht lösen. Bei anderen aber, die dies thun, kann die weissgraue Färbung bei starker Concentration der Substanz viel schwächer sich gestalten als nach Einwirkung diluirter Säure und sogar einer Aufhellung des Gewebes Platz machen. In exquisiter Weise sieht man dieses bei der Schwefelsäure. Träufelt man nämlich dieselbe im concentrirten Zustande auf eine Schleimhaut, so wird die getroffene Stelle aufgehellt und transparent, ähnlich wie dieses z. B. die Aetzlaugen thun und nur an den Rändern, wo sie durch den Wassergehalt des Gewebes sich verdünnt, bemerkt man weissgraue Verätzungen. Begiesst man aber die betroffene Stelle mit Wasser, so erscheint sofort das typische Verätzungsbild, indem die von der concentrirten Schwefelsäure gelösten Eiweisskörper durch den Wasserzusatz wieder ausgefällt werden.
[Sidenote: Verätzung.]
[Sidenote: Primäre und secundäre Aetzwirkung.]
Aetzgifte, welche die Eiweisskörper nicht coaguliren, sondern im Gegentheil lösen, also die Aetzalkalien (Kali- und Natronlauge, Ammoniak), können natürlich keine Coagulationsnecrose, respective die geschilderte graue Verätzung und wie gekochte Beschaffenheit als primäre Wirkung bedingen, sondern nur eine Quellung und Vermehrung der Transparenz des getroffenen Gewebes, dagegen können allerdings die auf diese Art mortificirten Gewebe nachträglich sich trüben und so ebenfalls das Bild der grauen Verätzung bieten, wenn die durch das Alkali in Lösung erhaltenen Eiweisskörper wieder ausgefällt werden, was schon durch Neutralisation oder schwache Ansäuerung geschieht.
Die secundären Erscheinungen, welche an und neben den verätzten Stellen eintreten, sind theils durch den nachträglich fortdauernden Contact der ätzenden Flüssigkeit, theils durch reactive Entzündung bedingt. Erstere werden begreiflicherweise besonders im Magen sich entwickeln.
Längerer Contact der corrosiven Flüssigkeit mit einer bestimmten Schleimhautpartie beeinflusst, abgesehen von den gleich zu besprechenden secundären Wirkungen, auch die Intensität des primären Verätzungsbildes. Zunächst die Tiefe der Aetzung. An Stellen, über welche, wie z. B. in den Schlingorganen, das Gift rasch hinweggleitet, ist auch die Verätzung eine oberflächlichere als an solchen, wo dasselbe durch einige Zeit verweilt, weil die ätzende Flüssigkeit im letzteren Falle in die tieferen Gewebsschichten sich imbibirt. Bei jenen Aetzgiften, welche die Eiweisskörper nur fällen, nimmt natürlich die Intensität der grauen Verätzung mit der Dauer der Einwirkung der Substanz zu bis zur Erschöpfung der Aetzkraft der letzteren; bei denjenigen, welche im Ueberschuss die ursprünglichen Eiweissfällungen wieder lösen, kann durch längere Einwirkung eine mehr weniger starke Wiederaufhellung und selbst Transparenz des Gewebes erfolgen, was namentlich bei der Oxalsäurevergiftung verhältnissmässig häufig zu geschehen scheint.
Im weiteren Verlaufe kann es durch die überschüssige Aetzflüssigkeit zu einem Zerfall der gebildeten Aetzschorfe kommen, namentlich bei Einwirkung von Schwefelsäure, welche, wie von +A. Lesser+[408] ganz richtig hervorgehoben wurde, weniger durch Zerfall der Gewebselemente, die in den Schorfen noch nachweisbar sind, als vielmehr durch Auflösung der Bindesubstanz erfolgt, eine Eigenschaft der (concentrirten) Schwefelsäure, die bekanntlich in der Mikroskopie schon lange zur Isolirung von Hornzellen und glatten Muskelfasern benützt wird. Dieser Zerfall kann für sich allein zum vollständigen Durchbruch der Magenwand führen, in anderen Fällen ist die Ursache des raschen Zerfalls der einzelnen geätzten Gewebsschichten die durch die Wasserentziehung bewirkte Brüchigkeit der Magenwand, die namentlich bei Einwirkung sehr concentrirter Schwefelsäure eine sehr hochgradige werden kann, in wieder anderen und vielleicht den meisten werden die necrotischen Partien einfach verdaut. Letzteres ist deshalb in der Regel möglich, weil nur ausnahmsweise die ganze Magenschleimhaut verätzt wird, sondern in der Regel grössere oder geringere Partien intact oder wenigstens minder lädirt bleiben, insbesondere die Vertiefungen zwischen den Falten und die etwa durch Mageninhalt geschützt gewesenen Stellen.[409]