Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Part 63

Chapter 633,244 wordsPublic domain

Das schnelle Eintreten der Bewusstlosigkeit beweisen zunächst die Aussagen der Geretteten, die übereinstimmend dahin gehen, dass sofort nach der Zuschnürung des Halses das Bewusstsein schwand, so dass sie sich von diesem Augenblicke an an nichts mehr zu erinnern wissen. Ferner spricht hierfür auch die Thatsache, dass, obwohl sehr viele und vielleicht die meisten Individuen sich in der Art aufhängen, dass der Körper nicht frei hängt, sondern meist in einer Entfernung vom Boden, die geringer ist als die des Halses von letzterem, doch bis jetzt kein Fall bekannt ist, dass ein solcher Selbstmörder sich selbst aus der Schlinge befreit hätte, während, wenn die Bewusstlosigkeit nicht alsbald eintreten möchte, doch vielleicht hier und da ein Fall vorkäme, dass, wie wir dies bei anderen Selbstmordarten gar nicht selten sehen, das Individuum von Angst, Schmerz etc. bewogen, den bereits begonnenen Selbstmord unterbrechen würde, da, um dieses zu effectuiren, blos nothwendig wäre, sich wieder auf die Füsse zu stellen, wozu dem Individuum bei der erwähnten Hängungsart die physische Möglichkeit, und bei dem Umstande, als man die Unterbrechung der Respiration durch 30-40 Secunden ertragen kann, ohne das Bewusstsein zu verlieren, auch die Zeit geboten wäre. Interessant in dieser Beziehung ist eine von +Laurent+ (Virchow’s Jahresb. 1888, I, 463) mitgetheilte Simulation von Selbstmord, da der Betreffende trotz raffinirter Vorsichtsmassregeln doch das Bewusstsein verlor. Auch ist im August 1888 in Wien ein Fall vorgekommen, in welchem der Erhängte einen scharf geladenen Revolver in der Hand hielt. Offenbar wollte er sich gleichzeitig erschiessen, konnte jedoch der plötzlich eingetretenen Bewusstlosigkeit wegen diesen Plan nicht mehr ausführen.

Die sonstigen Erscheinungen, welche während des Erhängens auftreten, weichen im Wesentlichen nicht ab von denjenigen, die wir beim Erstickungstode überhaupt kennen gelernt haben. Wir haben dieselben bei zwei Justificationen durch den Strang aus unmittelbarer Nähe verfolgt, und in beiden Fällen sowohl die Dyspnoe als auch die Convulsionen in gewöhnlicher Weise auftreten gesehen. Ueber die Intensität der letzteren konnten wir uns kein Urtheil bilden, da in beiden Fällen die oberen Extremitäten gebunden waren, die unteren aber gehalten und angezogen wurden. Eine auffallende Cyanose des Gesichtes konnten wir nicht beobachten und zum Eintritt derselben fehlen bei vollständiger Compression der Halsgefässe auch die Bedingungen. Dagegen muss es zu hochgradigen Stauungs-Erscheinungen (Cyanose, Ecchymosen) im Gesichte kommen, wenn, wie bei asymmetrischer Lage des Stranges, namentlich bei weit nach vorne liegendem Knoten möglich, nur die Gefässe der einen Seite oder mehr und früher die Venen als die Arterien comprimirt worden sind.

Der Leichenbefund bei Erhängten.

Das +äussere Aussehen+ der Leichen Erhängter ist, wenn man von den localen Befunden am Halse absieht, in der überwiegenden Zahl der Fälle kein anderes als das der meisten anderen Leichen. Das Gesicht zeigt in der Regel die gewöhnliche Leichenblässe und auch die Conjunctiven sind nicht ecchymosirt. In einzelnen Fällen, besonders bei asymmetrischer Lage des Stranges, findet sich mehr weniger ausgesprochene Cyanose der Gesichtshaut, sowie Ecchymosirung derselben und der Conjunctiven. In seltenen Fällen wird Blutung aus den Ohren beobachtet, die aber nicht, wie ältere Beobachter meinen, von einer Ruptur des Trommelfelles herrührt, sondern, wie bereits oben erwähnt, von subepidermoidaler Gefässberstung und Durchbruch des extravasirten Blutes durch den dünnen und meist macerirten Epidermisüberzug des Trommelfelles, beziehungsweise der hintersten Partien des äusseren Gehörganges. Das Verhalten der Pupillen zeigt nichts Charakteristisches. Die Lippen sind in der Regel bleich, häufig mit eingetrocknetem oder feuchtem Schleim bedeckt, der aus der Mundhöhle kommt. Derselbe besteht, wie wir uns auch bei den zwei Gehenkten überzeugten, aus Speichel, der mechanisch aus den Speicheldrüsen ausgedrückt wird und zum Munde herausfliesst. Die Zunge ist meist etwas vorgefallen und zwischen den Kiefern eingeklemmt, ein Befund, dessen Zustandekommen sich aus rein mechanischen Gründen zur Genüge erklärt, aber nicht dem Erhängungstode allein zukommt, sondern bei den verschiedensten Todesarten, und zwar gar nicht selten, beobachtet wird.

Wird die Leiche in den ersten Stunden nach erfolgter Suspension abgenommen und in der gewöhnlichen Weise gelagert, so ist die Vertheilung der Todtenflecke die gleiche, wie wir sie an anderen Leichen beobachten können; blieb jedoch der Körper durch längere Zeit suspendirt, so senkt sich das Blut gegen die untere Körperhälfte und wir finden dann letztere, insbesondere die unteren Extremitäten, desto livider verfärbt, je länger die Leiche gehangen, ausserdem manchmal mit subepidermoidalen Ecchymosen besetzt, die sich entweder postmortal durch Ruptur der Capillaren des Papillarkörpers der Haut bilden oder wenigstens aus früher unscheinbar gewesenen, aber in vivo entstandenen Ecchymosen durch postmortale Nachsickerung des Blutes zu grösseren und grossen sich entwickeln und deren wir bereits oben Erwähnung gethan haben. Ein solcher Befund, der, wenn die Leiche abgenommen wird, sich trotzdem erhält, berechtigt zum Schlusse, dass die Leiche nicht etwa nur einige Augenblicke oder nur wenige Stunden, sondern längere Zeit gehangen haben musste, ein Umstand, dessen Constatirung in einzelnen Fällen wichtig sein kann. In einem solchen Falle bekommen auch die Hände eine livide Farbe, indem sich das Blut aus den oberen Theilen der betreffenden Extremitäten in die Hände herabsenkt.

[Sidenote: Strangfurche.]

Der wichtigste äussere Befund bei Erhängten ist die +Strangfurche+ am Halse. Wie schon der Name ausdrückt, ist dies jener um den Hals verlaufende, furchenartig vertiefte Eindruck, der als Spur des den Hals zusammenschnürenden Stranges zurückgeblieben ist.

In der Regel verläuft dieselbe quer über den Vorderhals, steigt beiderseits ziemlich steil hinter den Ohren, und zwar meist hinter den warzenförmigen Fortsätzen gegen den Nacken auf, woselbst die Enden der Furche entweder in der Mittellinie des Nackens zusammentreffen, oder noch bevor sie diese erreichen, sich in der behaarten Kopfhaut verlieren.

[Sidenote: Lage des Stranges bei Erhängten.]

Am Vorderhalse kommt der Strang so hoch zu liegen, als es die anatomischen Verhältnisse gestatten, respective bis die hinaufgeschobene Schlinge hinter den Unterkieferwinkeln ihren Halt findet. Sie verläuft dann gerade zwischen Kehlkopf und Zungenbein, seltener über dem letzteren. Nur ganz ausnahmsweise kann der Strang auf den Kehlkopf selbst oder noch tiefer zu liegen kommen. Es könnte dies dann geschehen, wenn die Schlinge, bevor die Schwere des Körpers zur Wirkung kam, fest um den Hals gelegt und so das Hinaufrutschen derselben verhindert wurde. Auch das stärkere Prominiren des Kehlkopfes, namentlich des verknöcherten, kann letzteres bewirken. Endlich kann die Schlinge auf den Kehlkopf zu liegen kommen, wenn ein sehr breites Strangwerkzeug genommen wurde oder wenn dasselbe nicht um den blossen, sondern, wie hier und da vorkommt, um den mit einem Tuche umwundenen oder durch einen dichten Bart geschützten Hals gelegt und eben durch diese Unterlage die Verschiebung der Schlinge nach aufwärts behindert worden war; am leichtesten aber, wenn Tumoren am Halse eine tiefere Lagerung der Schlinge bedingten.

Wir haben zwei Fälle letzterer Art obducirt. Der eine betraf ein altes, mit einem starken Cystenkropfe behaftetes Weib, welches sich den Strick unter dem Kropf angelegt hatte, der andere einen vierzigjährigen, an einem Riemen suspendirt gefundenen Mann mit einer fast strausseneigrossen Dermoidcyste unter dem linken Unterkiefer. Bei dem Manne verlief die Strangfurche quer über die Mitte des Kehlkopfes, bei dem Weibe sogar unter dem Kehlkopfe über die Trachea. Auch bei dem in Raab durch den Strang hingerichteten und nach der Abnahme wieder belebten Mörder Takács bestanden grosse Drüsentumoren am Halse (Wiener med. Wochenschr. 1880, Nr. 17), und es ist möglich, dass dieselben den genügend intensiven Verschluss der Luftwege, sowie der Gefässe am Halse behindert und dadurch die Wiederbelebung des allerdings schon nach 10 Minuten abgenommenen Justificirten ermöglicht hatten.

Bei der Bestimmung der Lage der Strangfurche am Vorderhalse ist aber niemals zu übersehen, dass letztere an der horizontal gelagerten Leiche immer tiefer liegt, als sie während des Hängens gelegen war. Man findet sie daher ungemein häufig quer auf dem Kehlkopf liegend, während man, wenn man den Strang in situ sich denkt, sich sofort überzeugt, dass die Furche viel höher gelegen sein musste. Auf diesen ganz natürlichen Vorgang ist umsomehr Rücksicht zu nehmen, je weniger ein localer Grund nachweisbar ist, der die Schlinge verhindert haben konnte, die höchst mögliche Lage einzunehmen.

[Sidenote: Verlauf der Strangfurche bei Erhängten.]

Der weitere Verlauf der Strangfurche verhält sich in typischen Fällen in der Art, dass dieselbe beiderseits unter den Warzenfortsätzen gegen den Nacken zu aufsteigt und in der Mittellinie desselben, beziehungsweise des Hinterhauptes, zu einem mit dem Scheitel nach oben gerichteten Winkel sich vereinigt. Dies ist wenigstens bei einer sogenannten durchlaufenden Schlinge oder wenn ein Knoten geknüpft wurde, der Fall, während bei einer sogenannten offenen Schlinge die Enden der Strangfurchen sich nicht vereinigen, sondern blos mehr weniger hinter den Warzenfortsätzen convergiren. Ebenso häufig und vielleicht noch häufiger ist der asymmetrische Verlauf der Strangfurche, indem die Enden derselben nicht gegen die Mittellinie des Nackens, sondern seitwärts von dieser convergiren, respective zu einem Winkel zusammentreten. Sehr gewöhnlich findet letzteres hinter einem Ohr statt, und zwischen diesem Verlaufe der Strangfurche und dem typischen gibt es vielfache Uebergänge. In einzelnen, nicht gerade sehr seltenen Fällen kann der Knoten der Schlinge, respective der Winkel der Strangfurche, vor dem einen Ohre und sogar nahe am Kinn zu liegen kommen. Wir haben wiederholt solche Fälle beobachtet, von denen wir einen vom Polizeiarzt Dr. +v. Britto+ aufgenommenen in Fig. 91, einen andern, der mit liegender Stellung combinirt war, an späterer Stelle abbilden. Einen weiteren (Fig. 92) entlehnen wir einer Publication +Tardieu+’s (Ann. d’hyg. publ. 1870, pag. 94) und den in Fig. 93 abgebildeten, der wohl ein Unicum darstellen dürfte, verdanken wir Herrn Dr. +v. Rosen+ in Odessa, welcher die Güte hatte, uns die betreffende, beim Localaugenscheine aufgenommene Photographie zur Verfügung zu stellen. Der Fall betrifft einen 21jährigen Mann und ein 17jähriges Mädchen, welche sich in einem Hôtel gemeinschaftlich durch Erhängen an +einem+ Strangulationsbande das Leben genommen haben. Ein Sessel war zum geöffneten Flügel einer Doppelthüre gerückt und über diesen das aus einem Bettlacken und einem schwarzen Wolltuche geknüpfte Strangulationsband hinübergeworfen, an dessen beiden zu einer Schlinge zusammengebundenen Enden je eine Leiche hing. Bei dem Manne lag der Knoten im Nacken, bei dem Mädchen aber unter dem Kinn und dem entsprechend war der Kopf bei jenem nach vorn, bei diesem aber stark nach rückwärts gebeugt. Einem hinterlassenen Zettel zufolge hatten Beide zuerst mit Kupferspähnen und Phosphorzündhölzchen in starkem Essig und dann durch Kohlendunst sich zu tödten versucht und erst als diese Versuche misslungen, sich aufgehängt! +Deininger+ (Friedreich’s Blätter. 1884, pag. 47) sah einen hierher gehörigen Fall. Die 61jährige Frau war in halb liegender Stellung mit dem Gesicht nach oben hängend gefunden worden. Der Knoten war gerade unter dem Kinn, der Kopf nach rückwärts gestreckt, Vorderhals und Kehlkopfgegend frei, die Strangfurche am stärksten im Nacken ausgebildet. Versuche, die +Deininger+ an Lebenden und an Leichen anstellte, ergaben, dass bei einer solchen Stranglage die Luftwege zwar seitlich verengt, doch nicht vollkommen verschlossen werden, wohl aber die grossen Halsgefässe. Diese Fälle haben auch deshalb eine specielle Bedeutung, weil die Strangmarke auch den Nacken quer durchfurcht und daher, wie dies in zweien unserer Fälle wirklich geschehen ist, für eine Erdrosselungsspur gehalten werden kann.[347]

[Sidenote: Ausprägung der Strangfurche. Strangwerkzeuge.]

Die Strangfurche ist in der Regel an den dem Knoten gegenüber liegenden Halspartien, und zwar desto mehr ausgeprägt, je mehr das Strangulationsband geeignet war, den Hals einzuschnüren, d. h. in die Haut einzuschneiden. Dies ist desto mehr der Fall, je dünner und gleichmässiger dasselbe gewesen ist. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden zum Erhängen Stricke (meist sogenannte Rebschnüre) verwendet und die Strangfurche stellt dann eine von parallelen Rändern scharf begrenzte, schmale, rinnenartige Furche dar, welche sich in auffallender Weise von ihrer Umgebung abhebt. Je dünner und daher je einschneidender der Strick, desto schmäler, aber auch desto tiefer und schärfer markirt ist die zurückbleibende Furche. +Schulze+ sah einen Selbstmörder, der sich an einem Eisendraht erhängt hatte, und in Wien kam im Laufe des Jahres 1876 ein Fall vor, in welchem das Erhängen an einem Messingdrahte geschah. Leider wurde uns nicht Gelegenheit geboten, letzteren Fall selbst zu untersuchen, es ist jedoch kein Zweifel, dass unter allen Strangulationswerkzeugen ein Draht besonders geeignet ist, eine sehr tiefe und schmale Strangfurche zu erzeugen, und es wäre wohl denkbar, dass bei dieser Gelegenheit sogar die Haut durchschnitten und dadurch eine anderweitig entstandene Schnittwunde vorgetäuscht werden könnte.

Nicht selten wird der Strick doppelt oder mehrfach genommen und man findet dann eine doppelte oder mehrfache Strangfurche. In der Regel liegen die Touren des Strickes enge aneinander und daher auch die ihnen entsprechenden Strangfurchen, so zwar, dass diese nur durch eine schmale kammartige Hautleiste von einander getrennt sind. Diese Leiste verläuft, wenn die Stricktouren neben einander lagen, mit den Rändern der rinnenförmigen Strangfurchen parallel, kreuzt sich aber mit diesen, wenn dies auch mit den Stricktouren der Fall war. Nur ausnahmsweise liegen bei doppelt oder mehrfach genommenem Strick die Touren weiter auseinander, so dass zwischen den einzelnen Strangfurchen bandartige Hautstreifen sich finden. Letztere sind dann begreiflicherweise wulstig vorgetrieben und ebenso wie die oben erwähnten Hautkämme mehr weniger injicirt und selbst punktförmig ecchymosirt. In seltenen Fällen kann es in Folge der seitlichen Compression zu bläschenförmigen, mit blassem oder bluthältigem Serum gefüllten Abhebungen der Epidermis kommen. Wir haben einen einzigen solchen Fall gesehen und +Riecke+ (Ann. der Staatsarzneikunde, 1838, III, pag. 537) beschreibt einen zweiten. Verhältnissmässig häufiger scheint, was wir gleich hier erwähnen wollen, diese Erscheinung beim Erdrosseln vorzukommen, denn +Liman+ (Handb. 7. Aufl., II, 70 und 682) sah dieselbe zweimal und wir einmal nach Selbsterdrosslung. Ein Oedem der eingeklemmten Hautpartie haben wir bis jetzt nicht beobachtet, vielleicht nur deshalb, weil es nach Abnahme der Leiche sich wieder durch Senkung verliert. +Lesser+ (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XXXII, pag. 9) sah ein solches einmal bei einem erdrosselten Neugeborenen.

Wurde ein Riemen benützt, so findet man eine entsprechend breite, glatte, parallelrandige Strangfurche, innerhalb welcher die Haut excavirt und blass erscheint, ausgenommen an jenen Stellen, die etwa den Riemenlöchern oder der Schnalle entsprechen, die vorgetrieben, stark injicirt und meistens auch ecchymosirt sind.

Geschah das Erhängen an einem Tuche (Halstuch, Sacktuch, Handtuch, zusammengebundene Servietten etc.), so ist die Strangfurche desto breiter und flacher, und desto weniger scharf begrenzt, je breiter, weicher und je weniger gleichmässig das Würgeband war. Hatte das Tuch Knoten, Nähte oder andere theils vorspringende, theils weniger nachgiebige Stellen, so erscheinen diese in der Strangfurche mehr weniger ausgeprägt. Gleiches gilt bezüglich der Windungen, wenn das Tuch strickartig zusammengedreht gewesen war. Auch wenn Stricke, besonders neue, zur Anwendung kamen, lassen sich in der Strangfurche häufig, und zwar häufiger als bei zusammengedrehten Tüchern, die Windungen als parallele schiefe Leistchen erkennen, welche jenen Hautpartien entsprechen, die zwischen je zwei vorspringende und daher comprimirende Windungen des Strickes zu liegen kamen. Da nicht selten zusammengebundene Stricke zum Erhängen genommen werden, oder das eine Ende des Strickes zu einer Schlinge geknüpft ist, durch welche das andere Ende hindurchläuft, so werden auch die betreffenden Knoten an der Strangfurche sich ausprägen, beziehungsweise das gleichmässige Verhalten derselben unterbrechen. In einem von +Tardieu+ beschriebenen Falle war das eine Ende des Stranges durch einen am anderen befestigten Metallring durchgezogen und der Abdruck dieses Ringes an der Leiche deutlich erkennbar.

[Sidenote: Nähere Beschaffenheit der Strangfurche.]

Ausser von den genannten Umständen hängt das mehr weniger deutliche Ausgeprägtsein der Strangfurche auch von dem Körpergewichte des Erhängten ab, ferner davon, ob dieses, wie beim freien Hängen, vollständig zur Geltung hat kommen können, oder ob der Körper, nachdem der Tod eingetreten war, eine Stütze irgendwo gefunden hatte, was namentlich in jenen häufigen Fällen geschieht, wo die Betreffenden an niedrigen Gegenständen (Thürdrückern u. s. w.) sich aufgehängt hatten. Auch der Umstand, ob die Leiche kürzer oder länger hängen blieb, ist von Einfluss, und schliesslich ist nicht zu übersehen, dass die Strangfurche immer an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle des Halses am deutlichsten ausgeprägt sein muss, weil hier die Compression am grössten ist, dass aber diese Stelle eine verschiedene ist, je nachdem das Erhängen in typischer Weise oder so geschah, dass der Knoten hinter dem einen Ohre oder gar vor dasselbe zu liegen kam.

An der Leiche erscheint die Strangfurche entweder lederartig (pergamentartig) vertrocknet und dann mehr weniger braungelb bis braunroth verfärbt, oder weich, in diesem Falle entweder eine schmutzig-bläuliche oder die gewöhnliche, nur etwas blässere Hautfarbe bietend. Die +lederartige+ oder mumificirte Beschaffenheit der +Strangfurche+ bildet sich erst an der Leiche, ist demnach eine sogenannte Leichenerscheinung; ihr Zustandekommen setzt aber gewisse Bedingungen voraus, die ein derartiges postmortales Vertrocknen ermöglichen.

Zu diesen Bedingungen gehört in erster Linie eine genügend starke Compression des betreffenden Hautstreifens. Durch eine solche Compression wird nämlich der Hautstreif nicht blos anämisch, sondern es wird auch jede andere Feuchtigkeit aus demselben herausgepresst, was zur Folge hat, dass dieser Hautstreif, der seine comprimirte Beschaffenheit auch nach dem Tode behält, an der Leiche früher eintrocknet als die umgebende Haut. Da bei schmalen Strangulationsbändern die Compression des Halses am intensivsten ist, so begreift es sich auch aus diesem Grunde, warum besonders, wenn ein Strick benützt wurde, die pergamentartige Strangfurche gefunden zu werden pflegt. Ausserdem spielt die Aufschürfung der Haut in der Strangfurche eine Rolle, indem das Corium mehr weniger blossgelegt wird und an der Leiche ebenso eintrocknet, wie dies bekanntlich bei den Hautaufschürfungen geschieht (pag. 270). Je rauher und einschneidender das betreffende Strangulationsband war, desto leichter kann eine Abschindung der Epidermis zu Stande kommen, daher besonders häufig, wenn das Erhängen mit einem Stricke, namentlich einem neuen, geschah.

[Sidenote: Die lederartige und die weiche Strangfurche. Fehlen derselben.]

Die +weiche Strangfurche+ präsentirt sich entweder als ein bläulicher, vertiefter, oder als ein mehr flacher anämischer Hautstreifen. Beide kommen zu Stande, wenn die Entstehung der Strangfurche weder mit Hautabschindung, noch mit besonders starker Compression der betreffenden Hautpartie verbunden war, daher vorzugsweise, wenn breite und weiche Strangwerkzeuge, wie Tücher u. dergl., benützt worden sind. Die blasse Farbe der Strangfurche rührt von der Anämie her, die durch die Compression des betreffenden Hautstreifens veranlasst wurde; die blaue Verfärbung ist nur ein höherer Grad dieser Compressionserscheinung und kommt theils zu Stande, indem die Haut durch den Druck verdünnt wird und die Musculatur durchscheint, theils dadurch, dass die comprimirte und dadurch verdichtete Haut selbst, wie man sich durch Versuche leicht überzeugen kann, eine blaugraue Farbe anzunehmen pflegt.

Da die pergamentartige Vertrocknung der Strangfurche eine blosse Leichenerscheinung ist und zu ihrer Entstehung einige Zeit erfordert, so folgt daraus, dass wir selbst aufgeschürfte oder hochgradig comprimirte Strangfurchen noch weich finden können, wenn wir die Untersuchung bald nach der Suspension vornehmen, oder wenn die Eintrocknung durch äussere Verhältnisse verlangsamt oder verhindert worden war. Verzögert kann die Eintrocknung werden schon durch das Hängenbleiben selbst, indem der Strang die betreffende Furche deckt und dadurch die Einwirkung der äusseren Luft für einige Zeit abhält. Ebenso wird in feuchter Luft oder im Wasser die Vertrocknung nicht erfolgen und es wird sogar eine schon lederartig vertrocknet gewesene Strangfurche wieder weich, wenn sie der Einwirkung von Wasser oder anderen Feuchtigkeiten ausgesetzt wird. Diese Umstände dürften bei Wasserleichen nicht übersehen werden.

Zwischen der weichen und pergamentartig vertrockneten Strangfurche gibt es eine Menge Combinationen und Uebergänge, und es kommt ungemein häufig vor, namentlich wenn nicht Stricke, sondern zusammengedrehte Tücher, Leibriemen, Hosenträger, Gurten, Vorhangschnüre und derartige Strangwerkzeuge benützt worden waren, dass eine und dieselbe Strangfurche sowohl weiche als vertrocknete Stellen zeigt, so dass sie wie unterbrochen erscheint.

Eine mit Hautaufschürfung oder starker und gleichmässiger Compression der Haut verbundene Strangfurche tritt deutlich am Halse hervor und verschwindet auch bei längerem Liegen der Leiche nicht, und selbst an faulen Leichen ist sie, wie wir uns wiederholt überzeugt haben, meist noch sehr deutlich zu erkennen. Jene weichen und undeutlich begrenzten Strangfurchen aber, wie sie durch Tücher, namentlich durch dicke wollene Tücher (Shawls), entstehen, sind häufig sehr undeutlich ausgeprägt und der flache, blos anämische Eindruck, den sie veranlassen, kann sich an der abgenommenen Leiche sogar so vollkommen ausgleichen, dass nachträglich keine Spur mehr von einer Strangfurche zu sehen ist.

[Sidenote: Undeutliche oder fehlende Strangfurche.]

Hatte sich der Betreffende an niedrigen Gegenständen aufgehängt, so dass nach dem Tode der Körper Unterstützung fand und daher dessen Schwere nicht zur vollen Geltung kommen konnte, dann kann sich die bezeichnete Eventualität noch leichter ereignen.