Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Part 54

Chapter 543,042 wordsPublic domain

Die Untersuchung +künstlicher Gewebe und Gewebsfasern+ reiht sich in vielen Beziehungen an die Untersuchung der Haare an, da eine grosse Zahl solcher Gewebe, wie insbesondere Kleiderstoffe, aus Thierhaaren verfertigt werden. Wie wichtig die Constatirung solcher Gewebe in einzelnen strafgerichtlichen Fällen werden kann, beweisen zwei von +Taylor+ (l. c. I, 490 und 513) mitgetheilte Fälle. In dem einen wurde bei einem Manne, der im Verdachte stand, ein Weib durch Halsabschneiden umgebracht zu haben, ein Taschenmesser saisirt, an welchem nicht blos zwischen dessen Schalen eingetrocknetes Blut, sondern in diesem eingebettet noch einzelne rothbraun gefärbte Fasern sich fanden, welche sich als gefärbte Schafwolle und in ihrem makro- und mikroskopischen Verhalten sich als identisch erwiesen mit den Gewebsfasern einer Wolljacke, die die Ermordete getragen hatte. -- In einem zweiten Falle wurde ein Mann, den man zwei Stunden früher in ein Haus gehen gesehen hatte, in der Nähe desselben auf den Schienen einer Bahn liegend als Leiche gefunden, mit eclatanten Zeichen des Erwürgungstodes und Blutaustritt aus Mund und Nase, ohne Hut. Bei der Untersuchung des verdächtigen Hauses fand man Blutspuren und unter anderen einen eisernen Rechen, an welchem die Reste eines offenbar angebrannten Gewebes sassen. Unter dem Mikroskope erwies sich dieses als ein Stückchen eines Filzes aus Hasenhaaren, die mit Schellack verklebt waren, welches, wie der Vergleich und die weiteren Nachforschungen ergaben, von dem bei der Leiche nicht gefundenen Hute des Ermordeten herrührte, welchen die Thäter verbrannt hatten.

Schafwolle und andere zu Geweben verarbeitete Thierhaare werden sich als solche leicht erkennen lassen, wie schon oben angeführt wurde. Baumwollfasern präsentiren sich unter dem Mikroskope als etwas spiralig gewundene flache Bänder mit doppelten Contouren, Leinenfasern als durch Internodien abgetheilte, solide, meist ausgefranzte Fasern und Seide in gleichmässig cylindrischen, nirgends unterbrochenen soliden und structurlosen Fäden. Die meisten dieser Gewebe sind künstlich gefärbt und ihre Fasern treten daher bei der mikroskopischen Untersuchung noch deutlicher hervor.

[Sidenote: Hirnsubstanz auf Werkzeugen.]

Wie wichtig die Constatirung von +Hirnsubstanz+ an verletzenden Werkzeugen werden kann, zeigt folgender, uns vor einigen Jahren vorgekommener Fall. Bei einer zwischen mehreren Personen entstandenen Rauferei, wobei +mehrere+ derselben Messer gezogen hatten, erhielt der eine der Raufenden drei Messerstiche in den Kopf und blieb todt am Platze. Bei der Obduction fand ich eine Stichwunde über dem rechten Stirnhöcker, welche zwischen Kopfhaut und Knochen auf 4 Cm. eingedrungen war, ohne die Schädelknochen zu verletzen, weiter eine Stichwunde vor dem linken Scheitelhöcker, welche die weichen Schädeldecken und das Schädeldach bis auf die unverletzte Dura mater durchdrungen und in ersterem die abgebrochene Messerspitze zurückgelassen hatte und 3 Cm. hinter dieser eine dritte Stichwunde, von welcher ein Stichcanal senkrecht durch die weichen Schädeldecken, durch den Knochen und die Hirnhäute, sowie durch den Scheitellappen des Gehirns in die linke seitliche Hirnkammer sich verfolgen liess, woselbst er noch auf 2 Cm. in den Boden derselben eingedrungen war. Die Stichöffnung im Knochen lief nach beiden Enden zu in je eine, mehrere Centimeter lange Fissur aus und war mit hervorgequollener Hirnsubstanz ausgefüllt. Gleich nach der Rauferei wurde am Thatorte ein geöffnetes grösseres Taschenmesser und eine kurze Brotklinge eines anderen Messers, jedoch ohne Heft, gefunden. Letztere war blank und hatte eine wohlerhaltene Spitze und eine scharfe Schneide. Von der Klinge des ersteren jedoch war die Spitze frisch abgebrochen und das Bruchende passte genau zu dem der im Schädel stecken gebliebenen Messerspitze. Ferner zeigte das Messer angetrocknete Blutspuren, die als solche mikroskopisch und chemisch erkannt wurden. Ausserdem liess sich aber an der einen Fläche der Klinge nahe der Schneide in geringer Entfernung von der abgebrochenen Spitze ein schmaler Streifen einer wie erstarrtes Fett aussehenden Substanz nachweisen, und als diese unter dem Mikroskope untersucht wurde, liessen sich in derselben Ganglienzellen, zarte Capillaren und feine Arterienzweigchen in einer feinkörnigen Zwischensubstanz erkennen, so dass kein Zweifel darüber bestehen konnte, dass Hirnsubstanz vorlag, ein Befund, der für sich allein und zusammengehalten mit den Blutspuren mit Sicherheit den Schluss gestattete, dass die tödtliche Stichwunde mit +diesem+ Messer zugefügt worden sei. Da ferner auch die im Schädelknochen steckende Messerspitze zu diesem Messer gehörte, somit auch diese Wunde von letzterem herrührte, und weil nicht anzunehmen war, dass die bis in das Gehirn eingedrungene Wunde mit einem Messer, dessen Spitze abgebrochen war, erzeugt worden sein konnte, so wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass mit dem betreffenden Messer zuerst die tödtliche und hierauf erst diejenige Wunde beigebracht wurde, in welcher die Messerspitze stecken geblieben war.

Verletzungen nach ihrem Sitze.

Es erübrigt noch, die Verletzungen nach ihrem Sitze zu besprechen, da wir so Gelegenheit haben werden, einige für den Gerichtsarzt wichtige Punkte zu berühren, zu deren Behandlung sich bisher keine Gelegenheit ergab. Wir gedenken in anatomischer Ordnung vorzugehen und zuerst die Kopfverletzungen, dann die Verletzungen des Halses, der Brust, des Unterleibes und der Genitalien und schliesslich die der Extremitäten in ihren gerichtsärztlichen Beziehungen zu besprechen.

A. Die Kopfverletzungen.

Die Kopfverletzungen bilden gewiss die häufigsten zur forensischen Untersuchung gelangenden Verletzungen. Der Grund hiervon liegt einestheils in der exponirten Lage des Kopfes, zufolge welcher derselbe leichter von gewissen Gewalten getroffen wird als andere Organe, weiter in der Fragilität der knöchernen Schädelkapsel, sowie in der grossen Empfindlichkeit des Gehirns und anderer am Kopfe gelegenen Organe gegen Traumen, endlich aber auch in dem Umstande, dass der Kopf eben der bekannten Lebenswichtigkeit seiner Organe wegen häufiger der Zielpunkt gewaltsamer Angriffe wird als andere Körpertheile.

Wir unterscheiden die Verletzungen des Schädels und die Verletzungen des Gesichtes und der daselbst befindlichen Organe.

Bei der forensischen Beurtheilung der +Schädelverletzungen+ ist ebenso wie bei der chirurgischen zunächst im Auge zu behalten, dass die Bedeutung jeder Kopfverletzung von dem Grade abhängt, in welchem dabei das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wurde; denn von der Mitleidenschaft des Gehirns hängt nicht blos der Verlauf einer Schädelverletzung ab, sondern auch die Erscheinungen, welche unmittelbar nach der Zufügung derselben auftreten, und es ist jedem Praktiker bekannt, dass eben diese ersten Erscheinungen häufig in foro Gegenstand der Frage werden, theils indem es sich darum handelt, zu beurtheilen, ob Jemand, nachdem er die betreffende Verletzung erhalten hatte, noch im Stande war, weiter zu gehen, gewisse Handlungen vorzunehmen, oder aber sofort zusammenstürzen musste, theils indem es sich frägt, wie bald nach zugefügter Verletzung der Tod eingetreten sein musste, oder indem in anderen Fällen die Erklärung verlangt wird, warum in einem concreten Falle die schweren Erscheinungen nicht sofort, sondern erst nachträglich und oft längere Zeit danach eingetreten sind.

Es ist in dieser Beziehung zu beachten, dass, wenn überhaupt bei einer Kopfverletzung das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird, die Natur und Intensität der durch letztere hervorgerufenen unmittelbaren Erscheinungen durch drei Momente bedingt werden kann, erstens durch die Verletzung (Zusammenhangstrennung) der Hirnsubstanz selbst, resp. einzelner Hirntheile, zweitens durch die Hirnerschütterung und drittens durch den Druck, welcher auf die Gehirnoberfläche durch das aus den durchtrennten Meningealgefässen austretende Blut ausgeübt wird. Für die Anfangssymptome einer Schädelverletzung sind im Allgemeinen die zwei letztgenannten Momente von grösserer Bedeutung als die Zusammenhangstrennung des Gehirns selbst, wenn diese nicht ausgedehnte Gebiete der Hirnrinde oder der Stabkranzfasern oder wichtige motorische Centra oder Bahnen (Linsenkern, Streifenhügel, Hirnschenkel etc.) betraf. So erklärt sich, warum verhältnissmässig häufig Leute, die Messerstiche in den Kopf erhielten, unmittelbar nach dem Stiche nur geringfügige Erscheinungen darbieten, dieselben nicht weiter beachten, obgleich mitunter die abgebrochene Klinge im Gehirne stecken geblieben ist[308], ebenso wird es uns aber verständlich, warum Individuen nach einem gegen den Kopf erhaltenen Schlage bewusstlos zusammenstürzen, aber nach verhältnissmässig kurzer Zeit sich wieder erholen und entweder keine weiteren Erscheinungen einer Störung der Hirnfunctionen darbieten oder erst nachträglich solche zeigen können. Letzteres kann auch nach bedeutenden, insbesondere nach mit Schädelbrüchen verbundenen Verletzungen geschehen und die Literatur enthält eine ansehnliche Zahl von Fällen, in welchen derartige Verletzte anfangs gar nicht oder nur vorübergehend das Bewusstsein verloren und dann noch gewisse, selbst complicirte Handlungen mitunter überraschend lange zu verrichten im Stande waren. Die meisten dieser Fälle erklären sich daraus, dass die anfänglichen Symptome der Hirnerschütterung bald zurückgingen und eine intermeningeale Blutung nur allmälig und überhaupt erst später eintrat.

[Sidenote: Handlungsfähigkeit nach Kopfverletzungen.]

C. +Emmert+ („Ueber die nächsten Folgen schwerer Schädelverletzungen.“ Friedreich’s Bl. 1884, pag. 241) hat über solche Fälle geschrieben. +Maschka+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XLI, 1) berichtet über einen Mann, der Morgens in einer 180 Cm. tiefen gemauerten Grube, in welche er Nachts wahrscheinlich im berauschten Zustande gefallen war, herumgehend getroffen wurde, sich auf erfolgtes Anrufen selbst herausschwang, wie ein Betrunkener taumelte und, nach Hause geführt, noch am selben Tage starb, bei dessen Obduction eine vom rechten Seitenwandbein durch das rechte Schläfebein bis zum Türkensattel ziehende Fissur, ein Einriss am linken Schläfelappen mit starkem Intermeningealextravasat, Fractur der vierten bis siebenten Rippe und eine kleine Ruptur der rechten Niere sich ergab. +Jaumes+ (Montpellier méd. 1885, pag. 523) erzählt von einem 30jährigen Manne, der um 6 Uhr Abends einen Schlag auf die linke Schläfe mit einem Steine erlitten hatte, ohne das Bewusstsein zu verlieren nach Hause gegangen war, dort mit seiner Familie genachtmahlt und sich dann in’s Theater begeben hatte, wo er bis 11 Uhr blieb und, nach Hause zurückgekehrt, erst um 2 Uhr zu klagen anfing und um 4 Uhr Morgens starb, an dessen Leiche eine mit Depression verbundene Fractur der linken Schläfeschuppe, Verletzung eines Astes der Art. meningea media mit grossem Extravasat zwischen Knochen und Dura und eine, 1 Frank grosse Contusion der Rinde am linken Scheitel gefunden wurde. Wir selbst begutachteten mehrere analoge Fälle, darunter einen, der eine Frau betraf, die in betrunkenem Zustande von ihrem Manne eine Ohrfeige erhielt, so dass sie hinstürzte und mit dem Kopfe gegen die massive Leiste einer geschlossenen Thüre fiel. Sie blutete sofort aus einer Wunde am Hinterkopfe und war bewusstlos, erholte sich aber, nachdem sie der Mann abgewaschen hatte, war dann noch im Stande, ihre häuslichen Geschäfte zu verrichten, zu nachtmahlen und Branntwein zu trinken und starb plötzlich erst am anderen Morgen, nachdem sie ihrem Manne noch Wasser gebracht hatte. Die Obduction ergab einen mit partieller Splitterung verbundenen Sprung des Schädels, der sich von der Mitte der Hinterhauptsschuppe in das rechte Scheitelbein erstreckte. Verletzung des Gehirns oder intrameningeales Extravasat soll nicht vorhanden gewesen sein.

[Sidenote: Hirnerschütterung.]

Die Hauptsymptome der Hirnerschütterung, welche die neue Schule als vasomotorische Neurose auffasst und entweder durch traumatische Reflexparalyse der Hirngefässe (+Fischer+) oder durch Reizung und consecutive Lähmung des vasomotorischen Centrums (+Koch+ und +Filehne+) sich erklärt, wobei die plötzliche, in der Richtung der comprimirenden Gewalt erfolgende Bewegung (Verdrängung) der Cerebrospinalflüssigkeit und die dadurch bewirkte mechanische Reizung namentlich des Bodens der vierten Kammer und der sensiblen Corpora restiformia eine wichtige Rolle zu spielen scheint (+Duret+, +Gussenbauer+), sind sofortige Bewusstlosigkeit, Coma, auffallend verlangsamter Puls, schwache Respiration, träg reagirende Pupillen und Blässe der Haut. In den meisten Fällen tritt sofort nach dem Insulte Erbrechen ein. Convulsionen sind selten. Die Bewusstlosigkeit kann nur minuten-, aber auch tagelang dauern (in einem Falle von +Pirogoff+ sechs Wochen). Sehr constant ist ferner die zurückbleibende Amnesie.

Die Hirnerschütterung kann für sich allein, d. h. ohne auffällige anatomische Veränderungen bestehen, noch häufiger ist sie mit anderweitigen, wenn auch mitunter nur mikroskopischen Verletzungen des Gehirns, die ebenso wie die Hirnerschütterung als solche, sowie intermeningeale oder cerebrale Hämorrhagien auch ohne Verletzung des Schädels vorkommen können.

Zu ersteren gehören die capillaren Apoplexien in der Hirnsubstanz, die +Rokitansky+ und +Willigk+ nach heftigen Erschütterungen des Kopfes beobachteten, dann die Rhexis cerebri, die wir bereits bei Besprechung der Rupturen erwähnt haben, und ferner die so häufige Contusio cerebri. Den häufigsten Sitz der Contusio cerebri bilden die Stirnlappen, namentlich ihre untere und vordere Partie und die Spitzen und Aussenflächen der Schläfelappen, die Scheitelgegend und die hinteren Enden der Occipitallappen. Sie präsentirt sich in Form meist violett verfärbter, gewöhnlich zu Gruppen gestellter Stellen, an welchen die Rindensubstanz erweicht und von zahlreichen grösseren und kleineren punktförmigen Blutaustritten durchsetzt ist. Nach +Duret+ ist die Wand und Umgebung der vierten Hirnkammer ein häufiger Sitz von traumatischen Hämorrhagien, weil bei plötzlichen Erschütterungen des Kopfes die Ventrikelflüssigkeit vorzugsweise gegen diese Partien hingedrängt wird. Auch die gewöhnliche Contusio cerebri entsteht sehr häufig durch Contrecoup und findet sich namentlich sehr gewöhnlich an jenen der Gewalteinwirkung entgegengesetzten Stellen. Bemerkenswerth ist die von +Bollinger+ („Ueber traumatische Spätapoplexie.“ Festschrift zu +Virchow+’s 70. Geburtstag. II. Bd., pag. 233) gemachte Beobachtung von Erweichungsnecrosen in der Gegend des Aquaeductus Sylvii und am Boden der vierten Kammer nach Hirnerschütterung, welche Erweichungen nachträglich zu Apoplexien führen können. In einem Falle trat letztere am 32., in einem zweiten Falle erst am 52. Tage ein.

Der Grad, in welchem die einfache oder mit Contusio cerebri verbundene Hirnerschütterung erfolgt, wird einestheils von der Natur des gebrauchten Werkzeuges, anderseits von der Gewalt abhängen, mit welcher dasselbe geführt wurde. Bekanntlich sind vorzugsweise wuchtige stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge geeignet, Hirnerschütterung zu bewirken, und das plötzliche Zusammenstürzen der Individuen, die heftige Schläge mit solchen Werkzeugen gegen den Kopf erlitten haben, ist vorzugsweise auf die erfolgte Commotio cerebri zu beziehen, und zwar desto mehr, je geringfügiger die Läsionen waren, die das Gehirn selbst erlitten hatte, und mit je geringerer Blutung in die Schädelhöhle die Verletzung verbunden war. Bei Stichverletzungen spielt die Commotio cerebri in der Regel nur eine nebensächliche Rolle, eine wichtige dagegen bei den Schuss- und noch mehr bei den Hiebwunden. Bei letzteren zeigt sich der Einfluss der näheren Beschaffenheit des verletzenden Werkzeuges in exquisiter Weise, da z. B. bei Hieben mit einem Beil die Erscheinungen der Hirnerschütterung ungleich intensiver auftreten, als nach Hieben mit Säbeln und da auch bei letzteren ein wesentlicher Unterschied bezüglich des Auftretens der Symptome von Hirnerschütterung sich ergeben wird, je nachdem leichte oder schwere Säbel zur Anwendung gekommen sind. Aus diesem Grunde muss aber, und dies ist forensisch wichtig, zugegeben werden, dass unter sonst gleichen Umständen Jemand, der einen Hieb mit einem leichten und flachen Säbel erhielt, eher bei Bewusstsein bleiben kann oder noch eine Handlung zu unternehmen vermag, als Jemand, dem eine gleiche Wunde mit einem schweren und breitrückigen Säbel oder gar mit einem Beile zugefügt worden ist.[309]

[Sidenote: Hirnerschütterung und Rausch.]

Da eine grosse Zahl der Raufereien, bei welchen es Kopfverletzungen setzt, sich in Wirthshäusern und in vom Alkohol erregtem Zustande ereignen, so ist es nicht überflüssig, auf die Aehnlichkeit aufmerksam zu machen, die den Symptomen eines schweren Rausches und denen der Hirnerschütterung zukommt, und zu bemerken, dass sowohl Symptome, die von Alkoholexcess herrührten, für Hirnerschütterung genommen wurden, als umgekehrt, und zwar noch häufiger Fälle vorkamen, in denen letztere als Rauschzustand aufgefasst wurden und dementsprechend mit dem Verletzten verfahren worden ist. Zur Unterscheidung müssen die genossenen Alkoholmengen und die eventuellen Rauscherscheinungen, die schon vor der Verletzung bestanden, erwogen werden, vorzugsweise aber die Symptome, die in dem Momente auftraten, als der Schlag auf den Kopf etc. erfolgte, sowie der weitere Verlauf des von diesem Zeitpunkte aus sich datirenden Betäubungszustandes.

Was die mit einer Kopfverletzung verbundene Blutung in die Schädelhöhle, beziehungsweise auf die Oberfläche des Gehirns betrifft, so wird dieselbe desto rascher und desto intensiver Erscheinungen des Hirndruckes bewirken, je grösser die Menge des ausgetretenen Blutes war, und je rascher sich das Extravasat gebildet hatte. Es ist daher nicht blos die Zahl und das Caliber der gleichzeitig verletzten Meningealgefässe zu berücksichtigen, sondern auch, ob dieselben arterielle oder venöse Gefässe gewesen sind. Von den grösseren Arterien, die verhältnissmässig häufig bei den verschiedenartigsten Kopfverletzungen durchtrennt werden und besonders intensive Blutung und, wenn nicht etwa eine stärkere Haftung der Dura am Knochen bestand oder nur kleine Aestchen verletzt wurden, sofortige oder baldige Erscheinungen schweren Hirndruckes bewirken, erwähnen wir besonders die Art. meningea media und ihre Verzweigungen, wodurch mächtige kuchenförmige, die betreffende Grosshirnhälfte muldenförmig abflachende Extravasate zwischen Dura mater und seitlicher Schädelwand entstehen und von den venösen Gefässen die grossen Sinus der Dura mater. In vielen Fällen nimmt die intermeningeale Blutung ihren Ausgang von Contusionen des Gehirns, über welchen die Meningen mehr weniger zerrissen sind und kann auch erst nachträglich in Folge Erweichung eintreten.

Die bei weitem grösste Zahl der Kopfverletzungen, welche zur forensischen Untersuchung gelangen, ist durch stumpfe oder durch stumpfkantige Werkzeuge veranlasst worden. Den geringsten Grad des Effectes des letzteren bilden die Suffusionen der Kopfhaut, von denen wieder die meisten im lockeren Zellgewebe unter der Galea zwischen dieser und dem Pericranium und unterhalb des letzteren vorzukommen pflegen. Zu ihrer Entstehung genügen bei dem Blutreichthum der Kopfhaut und wegen der harten Unterlage schon geringe Gewalten, wie wir namentlich an den Blutbeulen der Kinder, die sie sich beim Fallen zuziehen, sehr gewöhnlich beobachten können, und es ist insbesondere zu bemerken, dass sie sich häufig auch zufällig bei den verschiedensten, auch natürlichen, plötzlichen Todesarten beim Niederstürzen des Körpers und Aufschlagen des Kopfes an harte Gegenstände bilden können. Bezüglich der Wunden der Schädeldecken wurde bereits oben (pag. 278) hervorgehoben, dass dieselben nicht immer unregelmässige und gezackte Ränder besitzen müssen, sondern der Spannung und harten Unterlage wegen häufiger als an anderen Körperstellen auch lineare Trennungen bilden können, und es wurden zugleich jene Momente erwähnt, welche in einem solchen Falle trotz der linearen Beschaffenheit der Hautwunde doch die Diagnose gestatten können, dass dieselbe nicht mit einem schneidigen, sondern durch ein stumpfes Werkzeug entstanden sei.

[Sidenote: Wunden der Schädeldecken. Lochfracturen des Schädels.]

Das „Nullum vulnus capitis contemnendum“ der älteren Chirurgen bezog sich vorzugsweise auf die Wunden der Schädeldecken und auf die Häufigkeit der accidentellen Wundkrankheiten im Gefolge derselben, welche die Prognose solcher Wunden so trügerisch gestaltete. Die Warnung der alten Praktiker verdient auch heutzutage alle Beachtung, insoferne als erfahrungsgemäss bei Kopfwunden besonders günstige Bedingungen für den Eintritt gefährlicher septischer Processe (Erysipelas, Meningitis etc.) gegeben sind. Da wir jedoch gegenwärtig wissen, dass diese Processe, wenn auch nicht immer, so doch in der Regel durch correcte (antiseptische) Behandlung vermieden werden können, so werden wir bei der gerichtsärztlichen Begutachtung solcher Verletzungen die ursprüngliche Bedeutung und den weiteren ungünstigen Verlauf derselben wohl auseinanderhalten, beziehungsweise dem Richter auseinandersetzen, dass die Ursache der ungünstigen Complication keineswegs in der „allgemeinen Natur der Verletzung“, sondern in äusseren Schädlichkeiten begründet war, deren Hinzutreten in der Regel durch richtige Behandlung verhindert werden kann.

Ein sehr häufiger Effect stumpfer Gewalten sind Continuitätstrennungen des Schädels. Besass das betreffende Werkzeug nur eine kleine, zufolge der Untersuchungen von A. +Paltauf+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVIII) 4 Quadratcentimeter nicht überschreitende Oberfläche, so können lochförmige Verletzungen, sogenannte +Lochfracturen+, entstehen, aus deren Form sich mitunter die nähere Natur desselben vermuthen lässt. So besitzen wir in unserer Sammlung einen Schädel, an welchem eine 3 Cm. breite, kreisrunde Scheibe aus der äusseren Tafel des linken Scheitelbeines herausgeschlagen und kegelstutzförmig deprimirt sich findet, während von der gegenüberliegenden Glastafel ein noch einmal so grosses und vielfach gesplittertes, aber ebenfalls kreisrundes Stück abgesprengt erscheint. Das verletzende Werkzeug war ein sogenannter Todtschläger -- Life preserver -- gewesen (Fig. 83 u. 84).