Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Part 31

Chapter 313,204 wordsPublic domain

Am häufigsten werden schwere Folgen nach der Anwendung mechanischer Mittel beobachtet, insbesondere nach dem „Eihautstich“, wenn dieser von Laien unternommen wurde. Da nämlich diese in der Regel ohne die geringsten Kenntnisse über das anatomische Verhalten der betreffenden Organe an die Ausführung der Operation gehen, so ist es begreiflich, dass sie nicht selten, statt mit ihren mitunter ganz primitiven Werkzeugen zum Ei zu gelangen, mannigfache Verletzungen der Genitalien verursachen. Am leichtesten entstehen Perforationen des Scheidengewölbes oder des Cervix uteri. Doch sind solche auch am Fundus wiederholt beobachtet worden, und zwar auch ohne Verletzung der Frucht. Ein Uterus mit zwei lochförmigen Perforationen am Fundus wird von +Kempendik+ (Deutsche med. Wochenschr. 1881, Nr. 5) abgebildet. Es handelte sich um einen Abortus im vierten bis fünften Monat, welchen die Mutter angeblich selbst (!) durch Einführung einer Gänsefeder eingeleitet haben wollte. Einen ähnlichen von uns obducirten Fall mit septischer Erweichung der Ränder der Perforationsöffnungen und consecutiver Vergrösserung der letzteren zeigt Fig. 44. Ueber fünf solche Perforationsfälle berichtet +Maschka+ (Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. XLI, pag. 265). Ebenso hat +Lesser+ (Ibid. XLIV, pag. 220) 11 eigene und 29 fremde Beobachtungen von Verletzungen durch criminelle Provocation des Abortus zusammengestellt und zum Theile abgebildet. In allen 35 Fällen war 23mal der Hals des Uterus oder dieser und andere Theile des Körpers und 20mal die Scheide verletzt. In den selbst beobachteten Fällen fanden sich: 6 Vaginalverletzungen, 13 Cervixverletzungen, 7mal am inneren Muttermund und 7mal am Körper. Eine Perforation des hinteren Scheidengewölbes in das perirectale Gewebe durch ein langes Ansatzrohr sah +Mittenzweig+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, X, pag. 225). Wir selbst haben ausser ähnlichen Perforationen einen Fall beobachtet, wo die hintere Blasenwand perforirt war. Die Umstände machten es wahrscheinlich, dass die Schwangere sich diese Verletzung selbst beigebracht hatte, indem sie mit ihrem Instrument statt in die Vagina in die Harnröhre gerathen war. Schwere Peritonitiden sind fast ausnahmslos die Folge einer solchen Verletzung, doch ist der Ausgang, wenn auch sehr häufig, doch nicht immer ein tödtlicher.

+Graves+ (Virchow’s Jahrb. 1869, II, 608) berichtet von einer Frau, die sich im vierten Monate ihrer Schwangerschaft mittelst einer Stricknadel den Abort effectuirt hatte. Während desselben wurde der Abgang von Fäces und Ascariden durch den Muttermund beobachtet. Schwere Peritonitis trat ein, die jedoch nach einem halben Jahre in Genesung endete. Die Frau gebar später noch zwei lebende Kinder. -- In einem Falle von +Petrquin+ und +Foltz+ (Ibid. 574) hatte sich eine Schwangere behufs Fruchtabtreibung durch eine Hebamme eine Uterussonde einführen lassen. Die Sonde verschwand und der Abortus erfolgte. Vier Monate darauf bildete sich eine kleine Geschwulst in der Nähe des Nabels, aus welcher durch Einschnitt die Sonde extrahirt wurde, ohne dass gefährliche Erscheinungen sich eingestellt hätten. -- Ein ähnlicher Fall wird von +Barwell+ (Med. Centralbl. 1875, pag. 400) mitgetheilt. Eine junge Dame hatte durch Einführung und Liegenlassen eines elastischen Katheters abortirt, wobei nur noch der Elfenbeinknopf des Instrumentes hatte entfernt werden können; 1½ Jahre darnach fand +Barwell+ eine bedeutende Eiteransammlung über den Hüften, die er entleerte. Eine Woche später wurde im +Douglas+schen Raum der Katheter gefühlt und später von Rectum aus entfernt, nachdem er 20 Monate in der Bauchhöhle gelegen hatte. Die Genesung dauerte sechs Wochen.

Derartige Verletzungen zeigen in der Regel deutlich den Charakter von Stichverletzungen, seltener finden sich, wenn grobe Werkzeuge (Schneiderscheere, +Casper+) gebraucht wurden, oder wenn durch gewaltsames Einbohren der Finger in den Muttermund etc. die Fruchtabtreibung unternommen wurde, unregelmässige Läsionen der betreffenden Theile. Gröbere Verletzungen der Genitalien lassen sich auch während des Lebens unschwer erkennen; die Erkennung von Perforationen kann Schwierigkeiten bieten, wenn die Oeffnung in Folge ihrer Feinheit oder ihrer versteckten Lage der unmittelbaren Beobachtung sich entzieht. Das Auftreten einer heftigen Peritonitis ist für sich allein nicht beweisend, da diese auch in Folge anderer Ursachen sich einstellen kann.

Am günstigsten für die Diagnose gestalten sich die Verhältnisse, wenn der betreffende Fall letal ablief, welcher unglückliche Ausgang bei der Fruchtabtreibung durch mechanische Mittel ungemein häufig vorkommt. In 28 Fällen sah +Tardieu+ 18mal, also in 64·2 Procenten, den Tod eintreten, und in den meisten dieser Fälle war die nächste Todesursache in den Verletzungen gelegen, welche durch eben jene Mittel gesetzt wurden. Letztere sind in der Regel so klar vorliegend, dass sich die Diagnose sofort ergibt, namentlich dann, wenn deutliche Stichöffnungen oder Stichcanäle gefunden werden, und überdies der Sitz und ihre Richtung derart sind, dass über ihre Entstehungsweise Zweifel nicht obwalten können. Doch ist zu beachten, dass die ursprüngliche Form der Perforationsöffnungen durch septische Erweichung verändert, respective unregelmässig vergrössert werden kann[209] und dass auch metrophlebitische Abscesse in das Lumen des Uterus oder in das Scheidengewölbe perforiren und die so entstandenen Löcher oder Canäle Stichwunden vorzutäuschen vermögen.

[Sidenote: Rupturen.]

Finden sich Zerreissungen, so muss, wenn diese den Uterus betreffen, mitunter die Frage von Wichtigkeit werden, ob die Läsion künstlich erzeugt wurde oder ob eine spontane Ruptur vorliegt. Man unterscheidet bekanntlich penetrirende und nicht penetrirende oder partielle Uterusrupturen. Zu letzteren gehören zunächst die Einrisse des äusseren Muttermundes, die nach Entbindungen mit lebensfähigen Früchten so gewöhnlich sind, aber auch beim Abortus in den späteren Monaten vorkommen können. Zahl und Tiefe dieser Einrisse variirt bedeutend und wird ausser von der Grösse der Frucht auch von der Schnelligkeit der Geburt beeinflusst, insoferne, als bei raschem Verlauf und daher weniger vorbereitetem Muttermund mehr Chancen zur Entstehung von Einrissen gegeben sind als sonst. Ausgedehntere Einrisse und Quetschungen des äusseren Muttermundes und des Cervix, die, wie erwähnt, auch bei einem Abortus in den späteren Monaten vorkommen, können für Producte äusserer Gewalteinwirkung gehalten werden. Doch ist auch das Umgekehrte möglich, und es ist begreiflich, dass, wenn die Verletzungen eben nur Zerreissungen bilden, in der Regel nur der Umstand, ob dieselben der abgegangenen Frucht gegenüber als verhältnissmässig erscheinen, die Beantwortung der Frage ermöglichen wird, ob sie von der Entbindung allein herrühren können oder nicht.

[Sidenote: Traumatische Cervixrupturen.]

Einrisse der Schleimhaut der Vaginalportion und des Cervix sind nach normaler Entbindung häufig und können auch bei Abortus mit einer grösseren Frucht erfolgen. Diese Risse können sich auch in die Muskelschichten erstrecken und dieselben am Cervix mit und ohne Zerreissung des Peritoneums vollständig durchdringen. Aber auch durch Einführung von Instrumenten in den schwangeren Uterus können an diesen Theilen Zerreissungen oder ihnen ähnliche Verletzungen entstehen, insbesondere am inneren Muttermunde, welcher die engste Stelle des Cervix bildet, die bei Einführung von Instrumenten in die Gebärmutterhöhle besonders überwunden und daher, wenn die Einführung forcirt wird, leicht beschädigt werden kann. Wir hatten zweimal Gelegenheit, solche, offenbar beim Eihautstich zu Stande gekommene Verletzungen an der Leiche zu sehen.

Der +erste+ Fall betraf eine 29jährige ledige Dienstmagd, welche bereits zweimal geboren und dreimal abortirt (!) hatte. Sie war am 20. Juli zu einer Hebamme mit Kreuzschmerzen und Blutung aus den Genitalien gekommen, indem sie angab, dass sie beim Heben eines schweren Schaffes sich wehe gethan habe und wahrscheinlich abortiren werde. Die Hebamme holte am nächsten Tage einen Arzt, welcher Kreuzschmerzen und starke Blutung aus den Genitalien fand und Pulv. haemostat. verordnete. Am 22. dauerte die Blutung fort, der Muttermund war für den kleinen Finger durchgängig und der Arzt diagnosticirte beginnenden Abortus, welcher auch im Laufe desselben Tages eintrat. Abends wurde dem Arzte der abgegangene dreimonatliche Embryo gezeigt und von ihm die Nachgeburt entfernt (wir bekamen keines dieser Objecte zu Gesichte). Hierbei fühlte der Arzt im „Collum rechts eine Stelle, aus welcher die Muskelsubstanz wie herausgerissen erschien“. Da ihm dieser Befund verdächtig erschien, veranlasste er die Uebertragung der Magd in ein Spital, woselbst diese bereits mit Peritonitiserscheinungen aufgenommen wurde und am 30. Juli starb, ohne weitere Angaben gemacht zu haben. Die Obduction ergab ausser eiteriger Peritonitis und puerperalem Uterus drei bohnengrosse, so ziemlich in gleicher Höhe gelegene, je 1 Cm. von einander entfernte, trichterförmig vertiefte Verletzungen an der hinteren und seitlichen Partie des Cervix, entsprechend dem inneren Muttermunde, deren Gestalt aus der beiliegenden Abbildung zu ersehen ist. Die Ränder der betreffenden Oeffnungen waren ziemlich scharf, der Grund mit Eiter belegt, doch nicht fetzig. Alle Verletzungen dringen tief in die Muskelsubstanz ein, die mittlere bis fast unmittelbar an’s Peritoneum, so dass eine eingelegte Sonde durch letzteres durchgefühlt wird. Am äusseren Muttermund rechts hinten ein tiefer vernarbter Einriss. Frische Einrisse daselbst nicht zu bemerken, ebensowenig, ausser den beschriebenen trichterförmigen Oeffnungen, im Cervix. Dass letztere durch sondenartige Instrumente entstanden sind, dürfte kaum einem Zweifel unterliegen, und wir glauben und wurden durch Versuche, die wir an der Leiche von Multiparis anstellten, in unserer Ansicht bestärkt, dass dieselben theils durch Einbohren des Instrumentes in den oberen Cervixantheil, am ehesten aber durch Aufschlitzung des wallartig prominirenden inneren Muttermundringes erzeugt wurden. Allerdings könnte bei der Lage der Verletzungen auch daran gedacht werden, dass sie durch spontane Ruptur während des Entbindungsactes sich gebildet haben; gegen eine solche Annahme spricht jedoch einestheils die fast regelmässige Form der Verletzungen und der nahezu scharfe Rand derselben, die trichterförmige und rasche Verschmälerung des Lumens derselben, der Abgang von auffälligen Dehnungs- und Zerrungserscheinungen am übrigen Theile des Cervix, vorzugsweise aber die frühe Periode, in welcher der Abortus erfolgte (dritter Monat), in welcher von einer bedeutenden bis zu so tiefen Zerreissungen gehenden Dehnung des Cervix kaum schon die Rede sein kann. Auch kann bei dem Umstande, als der Abortus zwei Tage währte, von einem „unvorbereiteten“ Cervix nicht gesprochen werden, und endlich unterstützt auch die schon am 20. bestandene starke Blutung die Behauptung, dass schon damals die betreffenden Verletzungen bestanden haben.

Im +zweiten+ Falle handelte es sich ebenfalls um eine 29jährige ledige Mehrgebärende. Dieselbe war am 18. Jänner mit ausgesprochener Peritonitis in das Krankenhaus aufgenommen worden und starb dort am 23. d. M., nachdem sie vor dem Tode ihrem Liebhaber gestanden hatte, dass sie in der sechsten Woche schwanger gewesen und dass ihr von einem Wundarzte gegen Entgelt die Frucht mit einem Instrumente abgetrieben worden sei. Sie sei viermal bei dem Arzte gewesen, das letztemal anfangs Januar. Zugleich hatte sie ihrem Liebhaber einen Brief des Wundarztes übergeben, worin sich dieser erbietet, ihr gegen ein Honorar von 50 fl. zu helfen. In einer halben Stunde sei Alles vorüber etc. Es wurde eruirt, dass das Mädchen am 13. Januar bei einer Hebamme abortirt hatte, und es gelang nachträglich noch, des von letzterer dem herbeigeholtes Arzte übergebenen, beiläufig sechswöchentlichen, 2·5 Cm. langen, noch die Bauchspalte besitzenden Embryo zu erhalten. Die Obduction ergab eiterige Peritonitis und einen dem erstbeschriebenen ähnlichen, doch in allen Dimensionen etwas grösseren Uterus, und ebenso an der hinteren Peripherie des inneren Muttermundes zwei trichterförmig vertiefte Verletzungen von auffällig ähnlichem Verhalten wie die im erstbeschriebenen Falle. Beide zeigten schlitzförmige, ziemlich scharfrandige, sagittal gestellte und einander nahezu parallele, von einander 1 Cm. entfernte Eingangsöffnungen von 7-8 Mm. Länge und einen nur wenig unebenen, mit Eiter bedeckten Grund. Die linke drang bis nahe an das Peritoneum, die rechte, etwas höher stehende auf 1 Cm. tief in die Muskelsubstanz. Dass diese Oeffnungen durch einen instrumentellen Eingriff entstanden waren, war zweifellos. Interessant war der Umstand, dass der Brief des Wundarztes vom 7. October des verflossenen Jahres datirt war, und dass somit derselbe sich nicht auf den letzten, zweifellos in der sechsten Schwangerschaftswoche erfolgten Abortus beziehen konnte, woraus folgte, dass die Betreffende damals entweder gar nicht schwanger war oder innerhalb drei Monaten zweimal abortirt hatte, was, wenn der erste Abortus auch wie der zweite sehr frühzeitig eingeleitet wurde und ohne jede Störung verlief, jedenfalls möglich war, da in diesem Falle schon in der nächsten Menstruationsperiode eine neuerliche Conception erfolgt sein konnte.

[Sidenote: Uterusrupturen.]

Die spontane, penetrirende Ruptur des Uterus kommt sehr selten vor und fast sämmtliche derartige Fälle betreffen solche, die erst während eines am normalen Ende der Schwangerschaft oder kurz vor demselben eingetretenen Geburtsactes sich ereignet haben[210], wobei als prädisponirendes Moment eine fehlerhafte Beschaffenheit der Gebärmutterwand, schwächere Stellen in derselben, Fibrome, Narben, parenchymatöse Erkrankungen u. dergl., und als veranlassende Ursachen heftige Anstrengungen des Uterus in Folge behinderter Geburt sich ergaben, Umstände, die sich in der Regel leicht ausschliessen lassen werden. In den früheren Monaten der Schwangerschaft, insbesondere in der ersten Hälfte derselben, sind spontane Rupturen noch viel seltener, obwohl sie schon im dritten und vierten und selbst eine im zweiten Monate beobachtet wurden.[211] Von diesen Rupturen sind besonders jene zu erwähnen, welche bei interstitieller Gravidität durch spontane Berstung entstehen und auf den ersten Blick für traumatisch entstandene imponiren können. (S. die Abbildung auf pag. 199.) Rupturen des Uterus ausserhalb des Geburtsactes während der Schwangerschaft werden von einzelnen Autoren geleugnet[212], doch hat +Hildebrandt+ (Virchow’s Jahresb. 1872, pag. 669) eine solche publicirt. Auch in solchen Fällen bilden Anomalien der Uteruswand die prädisponirende Ursache, und wenn diese nicht nachweisbar ist, ist umsoweniger Grund vorhanden, an eine spontane Ruptur zu denken.

Wichtig für die Unterscheidung ist der Sitz der Ruptur. Die spontane Ruptur sitzt in der Regel im Cervix oder an der Grenze zwischen diesem und dem Uteruskörper und verläuft meist quer oder etwas schräg (+Schröder+), seltener longitudinal (+Hohl+); die künstlich erzeugten Rupturen können an verschiedenen Stellen sich finden und liegen, wenn sie durch Einführung von Instrumenten per vaginam erzeugt wurden, meistens in der verlängerten Axe des Genitalcanals, mitunter, wie +Tardieu+ einen solchen Fall beobachtete, in der Mitte des Fundus uteri.

Ausser aus der Erwägung dieser Verhältnisse ergibt sich die Diagnose einer künstlichen Ruptur mitunter aus der gleichzeitigen Verletzung anderer Organe, insbesondere des Darms, die bei einer spontanen Ruptur nicht vorkommen kann, und die den Fall desto klarer stellt, je ausgebreiteter die betreffenden Läsionen gefunden werden.

[Sidenote: Folgen von Injectionen.]

Fruchtabtreibungen durch Einspritzungen in die Scheide sowohl als in den Uterus können ausser durch directe Verletzung durch septische Infection, durch Eindringen der Luft oder der Injectionsflüssigkeit in die Tuben oder die Uterusvenen, aber auch durch specifische Eigenschaften der Injectionsflüssigkeit schwere Erscheinungen und selbst den Tod veranlassen.

Es ist möglich, dass durch forcirte Injectionen Uterusrupturen entstehen können. Einen wahrscheinlich so zu deutenden Fall bringt +Coutagne+ („Des ruptures utérines pendant la grossesse et de leurs rapports avec l’avortement criminel.“ Paris 1882. 8).

Ein 21jähriges schwangeres Mädchen (Primipara) hatte wiederholt erklärt, sich die Frucht abtreiben zu wollen, auch wenn sie daran sterben sollte. Nach verschiedenen Versuchen mit anderen Mitteln wendete sie sich an eine Hebamme, mit welcher sie 95 Fr. für die Fruchtabtreibung accordirte. Kurz nach dem zweiten Besuche bei der Hebamme wurde sie bei dieser halb angekleidet und offenbar schwer krank gefunden. Die Hebamme gab später an, das Mädchen sei gleich nach seiner Ankunft von Ohnmacht und Metrorrhagie befallen worden, weshalb sie 1 Grm. Secale cornutum gegeben habe. Ein Arzt wurde erst am nächsten Tage geholt, fand die Kranke in extremis mit Zeichen von Peritonitis, das Collum uteri halb offen, das Os internum jedoch nicht passirbar. Tags darauf trat der Tod ein. Bei der Obduction fand sich zwischen Uterus und Rectum, in Blutgerinnsel und Exsudat eingebettet, ein 15 Cm. langer Fötus sammt Adnexis. Letztere, sowie Fötus unverletzt. Der Uterus 11·5 Cm. lang, 10·5 Cm. breit, seine Wand 2·5 Cm. dick, der Grund desselben von einem die Tubarmündungen verbindenden penetrirenden Riss eingenommen, dessen Ränder gefranst und von verdünnter Muskelsubstanz gebildet erscheinen, wie wenn sie vor ihrer Trennung auseinander gezerrt worden wären, sonst normal. Das Collum halb offen, ohne Narben und ohne frische Verletzungen. +Coutagne+ schloss wegen normaler Beschaffenheit der Uteruswand eine Spontanruptur aus, ebenso eine directe Verletzung, weil keine Beschädigung an der Frucht gefunden wurde und weil der Hebamme kaum ein so roher Eingriff zugemuthet werden kann. Dagegen hält er für wahrscheinlich, dass Injectionen gemacht wurden, welche die Ruptur erzeugt haben konnten. Auch hält er für möglich, dass sich die Ruptur aus einer partiellen Läsion entwickelt habe, da auch +Spencer Wells+ angibt, dass, als er einmal bei einer Ovariotomie irrthümlich den schwangeren Uterus punctirt habe und in die Oeffnung den Finger einführte, ein grosser Riss entstanden sei. +Coutagne+ bemerkt auch, dass Injectionen mit irritirenden Flüssigkeiten durch entzündliche Erweichung nachträglich, namentlich unter dem Einfluss der Wehen, zur Uterusruptur führen können und meint, dass einzelne der in der Literatur als während der Schwangerschaft durch gangränöse Entzündung entstandene Spontanrupturen angeführten Fälle in letztere Kategorie gehören dürften. Wir haben einen fast ähnlichen Fall obducirt, wo sich ausserdem eine Perforation des hinteren Scheidengewölbes ergab und auch +Lacassagne+ (Arch. de l’anthropol. criminelle. 1889, pag. 754) berichtet über einen solchen. In beiden diesen Fällen waren ebenfalls Injectionen gemacht worden und die Betreffenden nach 12, respective 14 Tagen gestorben.

+L. Sentex+ (Ann. d’hyg. publ. 1882, Nr. 11, pag. 488) obducirte eine Person, an welcher der Abortus durch Injection von Wasser in den Uterus mittelst eines zinnernen Mutterrohres eingeleitet worden war. Gleich nach der Operation hatte die Betreffende Schmerzen in der rechten Bauchgegend verspürt, und die Obduction ergab eiterige Peritonitis und eine blos auf die rechte Seite beschränkte eiterige Salpingitis, so dass die Annahme gerechtfertigt war, dass die Peritonitis durch Eindringen der Injectionsflüssigkeit durch die rechte Tuba in die Bauchhöhle veranlasst worden ist.

Eine weitere Gefahr ergibt sich aus der Möglichkeit des Lufteintrittes in die Uterusvenen. Dies kann schon bei der aufsteigenden Scheidendouche nach +Kiwisch+ geschehen, wobei der Wasserstrahl gegen den Muttermund gerichtet wird, da nach +C. v. Braun+ (Lehrb. d. ges. Gynäk., 2. Aufl., 1881, pag. 716) „bei offenem Muttermunde der mit Gewalt einströmende einfache Wasserstrahl zwischen Chorion und Decidua oder zwischen dieser und der Uteruswand bis zum Gebärmuttergrunde eindringt, die Eihäute in einem sehr weiten Umfange ablöst und den Lufteintritt in die Uterusvenen begünstigt“.

Am leichtesten kann aber derselbe erfolgen, wenn die Flüssigkeit direct in den Uterus eingespritzt wird. Auf diese Gefahr wird von allen Geburtshelfern aufmerksam gemacht, und +C. v. Braun+ (l. c. pag. 717) theilt 11 Fälle mit, in denen dadurch plötzlicher Tod veranlasst wurde, darunter einen, der ihm selbst vorgekommen ist.

Wahrscheinlich gehört auch der von +Vibert+ (Un cas de mort déterminé par un simple cathéterisme du col utérin durant des manoeuvres abortives. Annal. d’hyg. publ. XXIV, 1890, pag. 541) mitgetheilte Fall vom plötzlichen Tode einer im vierten Monate Schwangeren hierher, welcher in dem Momente eintrat, als ihr von einer die Fruchtabtreibung gewerbsmässig ausübenden Person die Canüle eines kleinen Kautschukballons in den Cervix eingeführt, letzterer aber angeblich noch nicht comprimirt worden war. Die Obduction ergab keine nachweisbare Todesursache und +Vibert+ frägt deshalb, ob nicht etwa Reizung des Cervix reflectorisch in ähnlicher Weise Shock herbeiführen könne wie traumatische Insulte des Bauches oder des Larynx. In der Debatte über diesen Casus wurden Fälle mitgetheilt, wo nach Clysmen oder Catheterismus des nicht schwangeren Uterus Syncope eintrat. S. auch +Bonvalot+, Annal. d’hyg. publ. 1892, pag. 24. Derartige plötzliche Todesfälle können auch bei ohne verbrecherische Absicht ausgeführten Ausspülungen der Genitalien erfolgen, wovon +Hectoen+ (Virchow’s Jahresb. 1892, I, 483) Beispiele bringt.

Die Injection reinen Wassers von mässiger Temperatur ist vielleicht ungefährlich; entschieden bedenklich aber die Einspritzung von Wasser, welches Keime oder suspendirte Partikelchen enthält. Die Anwendung unreinen Wassers bei solchen Operationen wird wohl nicht zu Seltenheiten gehören; auch können zu diesem Zwecke verschiedene Flüssigkeiten benützt werden. So bediente sich in einem von +Maschka+ (Gutachten, II, pag. 324) mitgetheilten Falle ein gewerbsmässiger Fruchtabtreiber (Nichtarzt!) einer grünlichen Flüssigkeit, wahrscheinlich eines Theeabsudes, zu seinen Einspritzungen, und +Gallard+ (De l’avortement au point de vue médico-légale. Paris 1878, pag. 32) erwähnt einer Wäscherin, welche die Injectionen mit -- Seifenwasser ausführte, und zwar mittelst einer für Scheidenausspülungen bestimmten zinnernen Spritze, deren gekrümmtes Ansatzrohr sie nach Wegnahme der Olive zugespitzt hatte, um dasselbe direct in den Cervix einführen zu können! Auch +Schoder+ (l. c.) erwähnt zweier Fälle, in denen Seifenwasser angewendet wurde.

Die Anwendung antiseptischer Flüssigkeiten zu solchen Zwecken wäre begreiflich und könnte einestheils durch unmittelbares Eindringen derselben in das Blut toxische Erscheinungen oder in höheren Concentrationsgraden locale Verätzungen, respective Coagulation des Blutes bewirken.

[Sidenote: Heisse Injectionen.]