Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 134
[488] „Ueber das Verhalten der Paukenhöhle beim Fötus und beim Neugeborenen.“ Arch. f. Heilk. 1873, XIV, pag. 97. Vide ferner: +E. Hofmann+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XIX, pag. 236 u. 253; +Wreden+, Ibid. 1874, XXI, pag. 208; +Blumenstok+, Wiener med. Wochenschr. 1875, Nr. 40 u. ff.; +Liman+, l. c. 905; +Ogston+, Med. Centralbl. 1876, pag. 144 u. +Moldenhauer+, Ibid. 905; +H. Schmaltz+, Arch. d. Heilk. XVIII, pag. 251; +Tröltsch+, Lehrb. d. Ohrenhk. 1877, 6. Aufl., pag. 170 u. ff.; +Lesser+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 26.
[489] „Das Schleimhautpolster der Paukenhöhle beim Fötus und Neugeborenen und die +Wreden+-+Wendt+’sche Ohrenprobe.“ Wiener med. Blätter. 1883, Nr. 26-34. Brieflicher Mittheilung Prof. +Kotelewski+’s zufolge ist auch Med. Stud. +J. Putermann+ in einer 1881 an der Warschauer medicinischen Facultät gekrönten Preisschrift zu gleichen Resultaten wie +Hněvkovský+ gelangt.
[490] Einen Fall, in welchem die Mutter behauptete, sofort nach der heimlichen Entbindung das Kind gesäugt und dann erst getödtet zu haben, theilt +Goeze+ mit (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 262). In einem anderen von uns obducirten Falle hatte die Mutter das heimlich, angeblich todtgeborene Kind vorläufig in einem Kasten verborgen, nach einigen Stunden gewaschen, ihm die vorbereitete Kinderwäsche angezogen und dann dasselbe im Keller vergraben, wo es nach einer Woche aufgefunden und der Bekleidung wegen für ein Kind gehalten wurde, welches schon einige Tage gelebt hatte.
[491] „Ueber intrauterine Verletzungen des fötalen Knochengerüstes.“ Monatsschrift f. Geburtskunde. 1857, IX, 321 und 401. Weitere Literatur des Gegenstandes vide Buchner (Lehrbuch, 2. Aufl., 429), +Bergmann+ (Pitha-Billroth’s Handbuch. 1873, III, 26), +Casper+-+Liman+ (l. c. II, 930) und +S. Rembold+, Stuttgart 1881.
[492] Gaz. des hôp. 1858, 144. Schmidt’s Jahrb. 1859, CII, 42.
[493] +E. Hofmann+, „Zur Casuistik der intrauterinen Verletzungen der Frucht“. Wiener med. Presse. 1885, Nr. 18 u. ff. Seitdem haben wir wiederholt, in einem Falle sogar multiple solche Defecte gesehen und auch +Dittrich+ hat einen solchen bei der Wiener Naturforscherversammlung demonstrirt und +Hochstetter+ (Zeitschrift f. Geburtsh. XXVIII, pag. 403) fand einen derartigen, in der Umgebung narbigen Defect am Thorax. Die Mutter soll während der Schwangerschaft von einer Treppe herabgefallen sein.
[494] +Braun+ (Arch. f. klin. Chir. XXXIV, pag. 668) und +P. Link+ (Arch. f. Gyn. XXX), Wiener med. Wochenschr. 1892, Nr. 36 und +Sperling+, Zeitschr. f. Geburtsh. XXIV, 225.
[495] Nach +Runge+ („Die Veränderungen der brechenden Medien des Auges bei macerirten Früchten.“ Berliner klin. Wochenschr. 1882, Nr. 34) färbt sich einige Tage nach dem Tode zuerst der Glaskörper, dann, und zwar centripetal, die Linse. Letztere zeigt nach 3 Wochen regelmässig einen rothen Farbenton.
[496] +Oesterlein+, Handb. d. med. Statistik, pag. 100.
[497] Ibidem, pag. 101. Die Zahl der Todtgeborenen beträgt 4-5% aller Geborenen, so dass durchschnittlich auf 20 Geburten eine Todtgeburt kommt.
[498] Literatur des Gegenstandes vide Krahmer’s Lehrb., 1875, pag. 132. +Hecker+, „Zur Lehre von der Todesart des Kindes während der Geburt.“ Verh. der Berliner Ges. f. Geburtsh. 1853, pag. 145. +Schwartz+, „Die vorzeitigen Athembewegungen.“ Leipzig 1858. Böhr, „Ueber das Athmen der Kinder vor der Geburt“. Henke’s Zeitschr. 1863, XLIII, pag. 1. +B. S. Schultze+, „Zur Kenntniss von der Einwirkung des Geburtsactes auf die Frucht etc.“ Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1866, XXXVII, pag. 145. +Senator+, „Ueber den Tod des Kindes in der Geburt“. Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1886, IV, 99. +E. Hofmann+, „Ueber vorzeitige Athembewegungen in forensischer Beziehung“. Ibid. 1873, XIX, 217. +Schwartz+, Arch. f. Gyn. I, pag. 361.
[499] Das +Meconium+ besteht vorzugsweise aus Vernix caseosa und Gallenfarbstoff, namentlich enthält es eine Menge schon makroskopisch kennbarer Wollhaare. Es kann daher kein Zweifel darüber bestehen, dass der Fötus auch noch in den späteren Perioden der Schwangerschaft Fruchtwasser schluckt. Zu welchem Zwecke ist allerdings vorläufig unbekannt. Bemerkt sei hier, dass nicht selten das Meconium nur in den unteren Abschnitten des Dickdarms die bekannte dunkelgrüne, in den oberen, namentlich im aufsteigenden Ast, eine gelblichbraune Farbe zeigt. Letzteres, welches vorzugsweise die Elemente geschluckten Fruchtwassers enthält, nennt +Huber+ (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 24) das M. amnioticum, ersteres aber das M. hepaticum, welches reichlichen Schleim, Gallenfarbstoff und abgestossene Darmepithelien enthält. Der Gallenfarbstoff findet sich theils diffus, theils in Schollen (+Huber+’s „Meconkörper“), die vielleicht nur gallig imbibirte gequollene Darmepithelien sind. -- Der Darminhalt der Neugeborenen ist frei von Bacterien, doch finden sich solche schon 3-7 Stunden post partum im Inhalte des Rectums (+Escherich+, Virchow’s Jahrb. 1886, I, pag. 222).
[500] Untersuchungen über die Compression des Schädels bei der Geburt vide +Fehling+, Arch. f. Gyn. 1874, VI, pag. 68.
[501] Virchow’s Arch. XXXVII, 519.
[502] +Skrzeczka+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1869, XI, pag. 75.
[503] Behufs Untersuchung der Pupillarmembran ist der Bulbus zu enucleiren und quer zu durchschneiden; hierauf wird unter Wasser die Chorioidea sammt Ciliarkörper und Iris mit dem Griff des Scalpells abgestreift, dann die Iris auf einem Objectträger ausgebreitet und die Pupille theils mit freiem Auge, theils mit der Loupe untersucht.
[504] „Die Stirnfontanellen und der Horizontalumfang des Schädels.“ Arch. f. Gyn. 1875, VII, 506. +Fehling+ verwerthet den Horizontalumfang auch für die Bestimmung der Lebensfähigkeit und ist der Meinung, dass nur Früchte, die einen Horizontalumfang von mindestens 30 Cm. haben, mit einiger Wahrscheinlichkeit als lebensfähig erklärt werden können. Damit stimmen auch die sehr sorgfältigen Untersuchungen von +Körber+ in Dorpat (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XL, 225) über Gewicht und Maasse Neugeborener mit Rücksicht auf die Frage der Lebensfähigkeit überein.
[505] Eine neuere Arbeit „Ueber den Werth der einzelnen Reifezeichen bei Neugeborenen“ von +Frank+ s. Arch. f. Gyn. 1894, XXVIII, pag. 163.
[506] Monatschr. f. Geburtsk. 1860, XVI, 75; 1862, XIX, 339 und 1865 XXVI, 348. Arch. f. Gyn. 1871, II, 48 (+Gregory+), dt. 1873, V (+Kézmárszky+), pag. 547, Med. Centralbl. 1876, pag. 427 (+Ingerslev+) und +Townsend+ (The so-called physiological lose in infants. Ibid. 1887, pag. 685.)
[507] Ein Fall von +freiwilliger+ Entbindung einer Frau im Stehen wird von +Cordwent+ (Arch. f. Gyn. XIII, 212) mitgetheilt.
[508] Wir obducirten ein unreifes Kind, welches an Verbrühung durch heissen Camillenthee gestorben war. Das Kind stammte von einem 16jährigen Mädchen, welches von seiner Mutter der vermeintlichen Kolikschmerzen wegen auf ein mit dem Theeaufguss gefülltes Gefäss gesetzt worden war und in dieser Lage entbunden hatte.
[509] Bei dem oben erwähnten, vor dem Wiener Gebärhaus im Stehen sammt der Placenta geborenen Kinde fanden wir blos die Nabelvene, und zwar innerhalb der Bauchhöhle unterhalb des Peritoneums durchrissen und letzteres entlang des Gefässes in weitem Umfang blutig suffundirt. Am Schädel fanden sich trotz vorhandenen Ossificationsdefecten nur zwei unbedeutende Fissuren des inneren Randes beider Scheitelbeine. Bei einem anderen im Hofe des allgemeinen Krankenhauses im Stehen geborenen und unbeschädigt gebliebenen Kinde war die uns von Dr. +Pritzl+ überlassene Nabelschnur ziemlich in der Mitte gerissen. Auch +Koch+ bringt einen solchen Fall, wo sich ausserdem noch 3 andere Einrisse am portalen Theile der Nabelschnur fanden (solche hat auch +Winckel+ mehrfach beobachtet) und einen anderen, wo sich bei unverletzter Amnionscheide je eine Sugillation nahe am Nabel und an der Placentarinsertion fand.
[510] Von einem auf +C. v. Braun+’s Klinik vorgekommenen Falle. Die Frau war mit Zwillingen schwanger. Die Sturzgeburt erfolgte im Stehen in dem Momente, als die Kreissende sich ankleidete, um auf den Abort zu gehen. Die im Ganzen 42 Cm. lange Nabelschnur riss 12 Cm. vom Nabel, das 2200 Grm. schwere Kind fiel auf den Boden und erlitt eine Fissur des rechten Seitenwandbeines, blieb jedoch am Leben. Der zweite Zwilling wurde normal geboren. Placenta und Nabelschnur wurden unserem Museum überlassen.
[511] Wir haben ein Kind obducirt, welches, während sich die Hebamme mit der Entbundenen beschäftigte, sich aus der +unterbundenen+ Nabelschnur verblutet hatte. Das Kind war nach der Abnabelung eingewickelt und bei Seite gelegt worden, und als die Hebamme nach etwa einer Stunde nachsah, war das Kind voll Blut und agonisirend. Ein gleicher Fall kam 1894 zur Beobachtung. In diesen Fällen muss untersucht werden, ob die Nabelschnur entweder gar nicht oder schlecht unterbunden war. Doch es kann auch vorkommen, dass die gut angelegt gewesene Schlinge durch Verdunstung oder Aufsaugung der Flüssigkeit des Nabelschnurendes sich nachträglich lockert.
[512] Prager Vierteljahrschr. CXXIII, 53: „Zur Kenntniss der natürlichen Spalten und Ossificationsdefecte am Schädel Neugeborener.“
[513] Ein anderer Fall, in welchem bei einem 6jährigen (!) Mädchen eine embryonale Hinterhauptsspalte für eine Fissur gehalten wurde, findet sich in Schmidt’s Jahrb. 1851, Bd. LXIX, 224.
[514] +O. Küstner+ (Jena’sche Zeitschr. f. Naturw. 1866, XX, Suppl. I, pag. 9 und Centralbl. f. Gyn. 1886, Nr. 9 u. 25) hat die Bildung eines solchen Hämatoms im linken Sternocleidomastoideus bei einer Steissgeburt beobachtet, die ohne jeden Eingriff verlief und hat sich durch Versuche überzeugt, dass erhebliche Dehnungen dieses Muskels und daher solche Hämatome nicht durch Längsdehnung und Streckung des Halses, sondern durch Torsion desselben mit dem Gesichte nach der gleichnamigen Seite zu Stande kommen. Auch bei Selbsthilfe können sie nur durch eine solche Torsion oder durch directe Quetschung sich bilden.
[515] Auch die Verwirrung kann die Mutter mitunter verhindern, das richtige zu thun. So unterliess dieselbe in einem unserer Fälle, das Kind aus einem Schaff, in welches dasselbe gefallen war, herauszuziehen und rief statt dessen um Hilfe. Die Anklage behauptete, dass die Mutter absichtlich unterlassen habe, das Kind zu retten, es kam aber hervor, dass auch eine Zeugin, welche herbeigeeilt war und das Kind in der Flüssigkeit liegen sah, statt dasselbe herauszuziehen, erschreckt aus der Stube lief, um noch eine andere Frau herbeizuholen. Siehe auch den auf pag. 805 mitgetheilten Fall.
[516] In der Agonie und kurz nach dem Tode erweitern sich die Pupillen in der Regel, um sich dann wieder etwas zu verengern, welche Verengerung nach +Marschall+ etwa 1 Stunde nach dem Tode beginnt, und durch 3-4 Tage andauert. Häufig ist die Contraction ungleich. +Schmeichler+ (Wiener med. Wochenschrift. 1885, Nr. 39) fand, dass die Pupillen nach dem Tode immer etwas weiter werden als sie vor dem Tode sind und dass bei einem Paralytiker, dessen rechte Pupille während des Lebens seit längerer Zeit weiter als die linke war, bei der Section der Befund gerade umgekehrt war. Es scheint, dass diese postmortalen Veränderungen der Pupillenweite ausser durch Contraction, respective Erschlaffung der Irismuskeln, auch durch Veränderungen des intraoculären Druckes bedingt werden, dessen Abnahme auch Formveränderungen der Pupille erzeugte. Siehe auch Virchow’s Jahresb. 1888, I, 162 (Beobachtungen an abgeschlagenen Köpfen) und 1887, I, 503 (Verhalten der Augenlider nach dem Tode).
[517] Das Wenige über das Verhalten der Temperatur beim acuten gewaltsamen Tode Bekannte vide unsere „Leichenerscheinungen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXV, 236, ebenso die Arbeit von +Schlemmer+ und +Tamassia+, „Del decorso della temperatura nelle morti violenti“. Rivista sperim. di freniatria e med. legale. Anno II, Fascicolo V, VI, und +Tamassia+, „Temperatura negl’ avvelenamenti“. Ibidem, Anno III, Fasc. II, 265.
[518] Nach vernachlässigten Schulterlagen fanden wir wiederholt an dem todt extrahirten Kinde ausser der Geburtsgeschwulst in der vorgelagert gewesenen Schulter- und Brustgegend auch die betreffende Lunge dunkler und blutreicher, so dass sie auffallend von der anderen abstach. Offenbar handelte es sich ebenfalls um eine hypostatische Erscheinung.
[519] Die sogenannte Gänsehaut ist vielleicht eine Fixirung der vitalen Contraction glatter Muskelfasern durch die Todtenstarre. Bezüglich des Herzens hat +Strassmann+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, 300) an Thieren constatirt, dass es bei keiner Todesart zu einem systolischen Herzstillstand kommt. Immer, selbst nach Strychninvergiftung, fand sich das Herz in Diastole und weich. Erst durch die Todtenstarre ändert sich dieses Verhältniss und man findet bei der späteren Untersuchung fast stets den linken Ventrikel fest contrahirt und seines Inhaltes grösstentheils oder ganz entleert. Wir dagegen haben bei eben getödteten Thieren das Herz nicht selten contrahirt gefunden (Wiener med. Presse, 1890, Nr. 37). +A. Paltauf+ (Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 6), fand, dass nach Strychninvergiftung mit geringen Dosen die Todtenstarre in gewöhnlicher Weise, nach grösseren schon nach 5 Minuten eintrete, ebenso nach Vergiftung mit Picrotoxin, nicht aber mit Veratrin und Physostigmin. In der Wiener Naturforscherversammlung berichtete aber +Schlesinger+ über zwei genau beobachtete Fälle von Tetanie bei Magenerweiterung, in welchen der Tod im Krampfanfalle eingetreten war und sofortige Fixation der Krampfstellung durch die Todtenstarre constatirt wurde. Da Trismus bestanden hatte, öffnete sich auch der Mund an der Leiche nicht!
[520] Obgleich der erstarrende +isolirte+ Muskel thatsächlich sich verkürzt, so wird doch, da an der Leiche gleichzeitig die Antagonisten erstarren, durch den Rigor mortis keine Locomotion grösserer Gliedmassen veranlasst. Auch die Locomotion kleiner Glieder, namentlich ein leichtes Beugen der Finger durch diese Ursache, ist noch keineswegs erwiesen, obgleich wegen Prävalenz der Beuger möglich. Zweifellos kommen Locomotionen bei der „Wärmestarre“, besonders wenn sie die Muskelgruppe ungleichmässig befällt, vor. An den Ringtheaterleichen wurden thatsächlich solche Bewegungen beobachtet und auch für vitale gehalten. Von den dadurch veranlassten Contractionen, welche, wie +Becker+ (1894) fand, zunächst die oberflächlichen und massigen Muskeln betreffen, rühren die mitunter grotesken Stellungen her, in welchen halbverkohlte Leichen gefunden werden. Ob die nach Cholera beobachteten postmortalen Zuckungen der Finger mit der Todtenstarre in Verbindung stehen, ist noch fraglich.
[521] +Brown+-+Séquard+ (Compt. rendus. C. III, pag. 602; Med. Centralbl. 1886, 948) zog in letzter Zeit diese Anschauung in Zweifel und hält die Todtenstarre für eine wirkliche, letzte Contraction des Muskels vor seinem Absterben. Auch +Bierfreund+ (Pflüger’s Archiv. 1888, XLIII, pag. 195) gelangt zu demselben Schlusse und ebenso glaubt +Tamassia+ (Virchow’s Jahrb. 1884. I, 462) auf Grund seiner Versuche, dass ausser physischen und chemischen Veränderungen des Myosins noch andere, vorläufig unbekannte Einflüsse eine Rolle spielen. Unserer Meinung nach wäre es, um endlich bezüglich des eigentlichen Wesens der Todtenstarre in’s Klare zu kommen, angezeigt, mit dem angeblichen Myosin als solchem Versuche anzustellen, insbesondere über die Bedingungen, unter welchen es gerinnt und wieder sich löst.
[522] Ueber die Ursache dieser Verfärbung s. unsere „Leichenerscheinungen“ und neuere Arbeiten von +Pellacani+ (Virchow’s Jahresb. 1884, I, 463) und +Schrank+ (Grüne Färbung fauler Eier. Wiener med. Jahrb. 1888, pag. 303).
[523] Bevor dies geschieht, können durch den Druck der Fäulnissgase verschiedene Veränderungen geschehen. Eine der gewöhnlichsten ist das Heraustreiben des Mageninhaltes durch den Oesophagus nach aussen, wodurch dieser dann auch in die Luftwege gelangen kann. Ebenso gewöhnlich ist die Vortreibung der Augäpfel. Weniger bekannt ist die Vortreibung der Schleimhaut des Mastdarms und der weiblichen Genitalien, welche Vorfälle vortäuschen kann. Mitunter können aber auch bei weiblichen sehr faulen Leichen Eingeweide durch das Becken herausgedrängt werden (+Swaving+ in Batavia: „Austritt von Darmschlingen durch die Genitalien bei faulen Wasserleichen.“ Schmidt’s Jahrb. 1855, LXXXVIII, pag. 368), oder bei Schwangerschaft die betreffende Frucht. Dies scheint namentlich bei während der Entbindung Gestorbenen leichter vorzukommen. Einen derartigen Fall nebst Zusammenstellung zahlreicher Fälle von sogenannter „Sarggeburt“ bringt +Bleisch+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, III, pag. 38) und einen neueren von +Perrando+ und +Moriz+ (Virchow’s Jahrb. 1893, I, pag. 490).
[524] Seitdem haben +Lehmann+ (Würzburger Sitzungsb. 1888, pag. 19) und +Voit+ (Münchener Wochenschrift 1888, pag. 518) durch sorgfältige Versuche gefunden, dass sich in der That aus Eiweiss Fett bilden könne. Die Mengen sind aber so gering (nach +Lehmann+ 3·70 und nach +Voit+ 2 Fettsäuren pro 100 Fleisch), dass dieser Vorgang bei der Bildung compacter Fettwachsmassen keine wesentliche Rolle spielen kann.
[525] +Zillner+ hat auch die Vermuthung ausgesprochen, dass diese Ortswanderung der Fette auch schon im früheren Stadium der colliquativen Fäulniss eintreten könne. Unsere weiteren Beobachtungen haben diese Vermuthung insoferne bestätigt, als wir fanden, dass, wie schon +Tamassia+ (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 517) erwähnt, schon frühzeitig mit dem beginnenden putriden Zerfall der Gewebe insbesondere im Fettgewebe massenhaft Fett frei wird, welches nicht blos in das Zwischengewebe und in seröse Säcke, sondern auch in das Lumen der Gefässe gelangen und in diesen sogar durch den Druck der Fäulnissgase weiter befördert werden kann. So fanden wir bei einer an CO-Vergiftung verstorbenen, erst mehrere Tage nach dem Tode in ihrer Wohnung gefundenen hochgradig durch Fäulniss gedunsenen alten Frau grosse Mengen wie geronnen aussehenden Fettes im rechten Sinus transversus, in der rechten V. jugularis, im rechten Herzen, vorzugsweise aber im oberen Antheil der Vena cava ascendens. Offenbar stammte das Fett aus der hochgradig faulenden Leber.
[526] +Strassmann+ und +Strecker+, „Bacterien bei der Leichenfäulniss“. Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag 65. +Hoffa+, Münchner med. Wochenschr. 1891, Nr. 14, +Ottolenghi+ und +Kijanicin+, Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 472.
[527] Ueber das Auftreten der Insecten und deren Larven in an der Luft liegenden Leichen und die Verwerthung derselben für Todeszeitbestimmungen hat insbesondere +Megnin+ (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 517) geschrieben. Frühzeitig beginnen Fliegenmaden und einzelne Coleopteren (Sylphen) ihre Arbeit, welche die Weichtheile und das Fett aufzehren, dazu kommen die Larven von Dermestes, welche die Ueberbleibsel des Fettes consumiren. Die mumificirten Reste werden, und zwar gewöhnlich erst im zweiten Jahre, von Myriaden von Anthrenen und Acarinen attaquirt, welche schliesslich eine die Knochen bedeckende pulverige Masse zurücklassen, welche aus den Excrementen der betreffenden Insecten und ihrer Larven, sowie aus deren Häuten und Puppenhülsen bestehen. Weitere Angaben über die Gräberfauna von +Reinhard+, +Megnin+, +Jovanovitsch+ und +Handlirsch+ vide Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 467 und 1894. Daselbst auch eine Mittheilung von +Raimondi+ und +Rossi+ über Flohkrebse auf Wasserleichen.
[528] Flüssige Fette (Oele) dienen bekanntlich zur Conservirung verschiedener fäulnissfähiger Nahrungsmittel. Wahrscheinlich wurde im Alterthum das Oel hier und da auch zur Conservirung menschlicher Leichen angewendet. Ein interessantes Beispiel davon scheint die von +H. Thode+ (Mittheilung des Institutes f. österr. Geschichtsforschung. 1883, IV, pag. 75) besprochene „römische Leiche vom Jahre 1485“ gewesen zu sein, welche in der Via Appia in einem mit Blei verlötheten Marmorsarkophage ausgegraben wurde, wohlerhalten war, biegsame Glieder hatte, von einer eingedickten wohlriechenden Flüssigkeit umgeben war und in der man +Cicero+’s Tochter +Julie+ vermuthet.
[529] „Wiener med. Wochenschr.“ 1879, Nr. 5-7: „Zwei aus dem Wasser gezogene Skelette.“
[530] „Eine Zusammenstellung der Befunde an 45 exhumirten Leichen auf dem Friedhofe zu Hohenwart im Jahre 1864.“ Aerztl. Intelligenzblatt. 1886, pag. 50.
[531] Elfter Jahresbericht des sächsischen Landes-Medicinal-Collegiums. Leipzig 1881, pag. 174.
[532] Gerichtliche Ausgrabungen. II, pag. 431.
[533] Die Körpermessung zum Zwecke der Identification lebender und todter Personen wurde von +A. Bertillon+ in ein System gebracht und ist in Frankreich, besonders in der Pariser Polizeipräfectur, als „Bertillonage“ eingeführt. Die Messungen betreffen nicht blos die Körper als Ganzes (Länge, Spannweite, Sitzhöhe), sondern auch die einzelnen Theile. Die Methode ist praktisch, leicht durchführbar und hat sich bereits bewährt. Näheres darüber mit Abbildungen: „Das anthropologische Signalement“ von +A. Bertillon+. Zweite Auflage. Autorisirte deutsche Ausgabe von Professor +v. Sury+ in Basel. 1895.
[534] Eine ansehnliche Zahl von Fällen crimineller Zerstücklung von Leichen haben +Lacassagne+ (Arch. de l’anthropol. crim. 1888, III, pag. 229) und +Ravoux+ (Lyoner These. 1888) zusammengestellt.
[535] Ueber die zuerst von +Zuckerkandl+ näher verfolgte Entwicklung der „Zahnsäckchen“ und „Zahnscherbchen“ beim Embryo und Neugeborenen siehe +Mauczka+: „Die Zähne vom gerichtsärztlichen Standpunkte.“ Oesterr. Vierteljahrschr. f. Zahnheilkunde, 1892, VIII.
[536] Dass sich diese Quernähte des Körpers des Brustbeins bis in’s höhere Alter hinein erhalten, ist ein sehr seltenes Vorkommniss. In unserem Museum befindet sich ein solcher Fall. Er betrifft das Skelet eines 43jährigen Mannes, welcher sein Weib erstochen und dann sich selbst ertränkt hatte.
[537] Im 20. Jahre ist die Verwachsung gewöhnlich vollendet, doch ist die Epiphyse von der Diaphyse am Durchschnitt noch einige Zeit durch hellere Farbe und lockeres Gefüge differenzirt und durch eine feine Knochenleiste getrennt. Nach +Wachholz+ (l. c.) wird der vollständige Schwund der Knorpelfuge bei Frauen zwischen 17 und 18, bei Männern zwischen 20 und 21 Jahren beobachtet. Die Knochenleiste beginnt sich um das 15., beziehungsweise 17. Jahr zu bilden und erhält sich meist bis zum 30. Jahr. Die Diaphysen-Markhöhle reicht bei Frauen vom 28., bei Männern vom 30. Jahre an bis an’s Ende des Collum chirurgicum, vom 35. an bis zur ehemaligen Epiphysengrenze. -- Interessant ist die Thatsache, dass bei manchen Zwergen und bei manchen Individuen mit verkümmerten Genitalien die Epiphysen auch im Mannesalter mit den Diaphysen nicht verwachsen. +A. Paltauf+, „Ueber den Zwergwuchs etc.“ Wien 1891.
[538] Beim Weibe bleiben Kehlkopf- und Rippenknorpel häufig bis in’s hohe Alter unverknöchert, respective unverkalkt, nur ausnahmsweise beim Manne; so haben wir einen 73jährigen schwächlich gebauten Mann secirt, bei welchem nur Verknöcherung der hinteren Bänder der Schildknorpel und der basalen Theile der Schildknorpelhörner, sowie der Ringknorpelplatte bestand und in den Rippenknorpeln nur Spuren davon sich fanden. Ausführliche Untersuchungen über das Verhalten des Kehlkopfes in den verschiedenen Lebensaltern und bei beiden Geschlechtern hat +Patenko+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI) angestellt. Es geht aus denselben hervor, dass die Verknöcherung keiner Gesetzmässigkeit unterliegt, sich aber im Allgemeinen beim Weibe langsamer und im geringeren Grade entwickelt als beim Manne. Gleiches ergab sich bezüglich der Rippenknorpel und bezüglich der Ankylose der grossen Zungenbeinhörner mit dem Körper.