Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Part 111

Chapter 1113,057 wordsPublic domain

Zu den Fällen +erster+ Kategorie gehört der merkwürdige Fall +Nichol+’s (+Krafft+-+Ebing+, l. c. 174). Ein gewisser S. überfiel eines Morgens ein Mädchen auf der Strasse, riss ihr einen Schuh vom Fusse, entfloh und wurde unmittelbar darauf verhaftet und wegen Strassenraub angeklagt. Die That ist ihm erinnerlich, doch weiss er kein Motiv hierfür anzugeben. Es kam hervor, dass er bereits mehrmals solche Attentate ausgeübt hatte, und dass er alle 3-4 Monate von einem solchen Gelüste nach Schuhen ergriffen wurde. Einmal hatte er sogar seiner eigenen Schwester einen Schuh aus dem Schlafzimmer entwendet. S. war bei der Verhaftung stark aufgeregt, aber keineswegs geistesgestört. Sein moralisches Gebahren und seine Lebensweise waren untadelhaft. Seine Intelligenz gewöhnlich. Zahlreiche Irrsinnsfälle in der Ascendenz. Wiederholte Hirnerschütterung. Seit dem 14. Jahre Anfälle von Kopfweh mit jenen sonderbaren Antrieben. S. wurde freigesprochen und beging bald darauf einen ähnlichen Diebstahl -- an seiner eigenen Frau.

Ein analoger Fall wurde vor einiger Zeit (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1878, XXVIII, pag. 61) von +Passow+ mitgetheilt, der einen 45jährigen Mann betraf, der seit längerer Zeit eine grosse Menge Diebstähle begangen hatte, aber niemals etwas Anderes als Damenwäsche gestohlen und bei sich behalten hatte, so zwar, dass man schliesslich an 300 Stück diverser Damenhemden, Damenbeinkleider, Strumpfbänder, Corsette, Damenstrümpfe u. dergl. bei ihm fand. Eine erbliche Anlage zu Geistesstörungen liess sich nicht erweisen, doch war der Untersuchte seit frühester Jugend wunderlich und sonderbar in seinem Benehmen. Eigenthümlich ist in beiden Fällen die zweifellos sexuelle Färbung der betreffenden periodisch wiederkehrenden Antriebe.

Ein Beispiel der +zweiten+ Kategorie bringt u. A. +Legrand du Saulle+ (Annal. d’hygiène publ. 1875, Nr. 88, pag. 427). Ein gewisser Th., 24 Jahre alt, verliess am 11. Juni 1874 ohne einen Grund seinen Dienstgeber, irrte durch die Strassen, kaufte ein Taschenmesser und traf ein öffentliches Mädchen, mit welchem er die Nacht zubrachte. Am anderen Morgen, nach dem gemeinschaftlich genossenen Frühstück, zog er das Messer aus der Tasche, prüfte dasselbe und erwog, ob er nicht das Mädchen erstechen solle: da er jedoch fand, dass man seine That leicht als behufs Diebstahl ausgeführt nehmen könnte, und, wie er sich ausdrückte, nicht für einen elenden Mörder (égorgeur) Prostituirter genommen werden wollte, unterliess er dieselbe, streifte hierauf, das offene Messer in der Tasche haltend, in den Strassen herum, entschlossen, den ersten besten Passanten zu erstechen, ohne jedoch seinen Entschluss auszuführen. Mittags trat er in ein Restaurant, forderte ein Déjeuner und schrieb, während dieses bereitet wurde, nieder, dass er ein Verbrechen begehen müsse und nicht mehr widerstehen könne, dass er aber nicht wisse, ob er die Dame des Comptoirs oder die Kellnerin ermorden solle. Letztere stach er in der That nieder, als sie das Essen brachte. Sofort arretirt, betrug er sich ruhig und blieb es auch in der Untersuchungshaft, ohne seine That zu leugnen oder zu beschönigen. -- Th. ist ein uneheliches Kind, wurde im Gefängniss St. Lazare geboren, seine Mutter war damals 15, sein Vater 63 Jahre alt, Letzterer war reich, geizig und gewaltthätig. Th. hatte ein sehr bewegtes Vorleben und hatte es mit verschiedenen Geschäften versucht. Seit dem 14. Lebensjahre wiederholte Ohnmachtsanfälle, später häufiger Schwindel. Seit einiger Zeit periodische Antriebe, Jemanden zu ermorden, gleichzeitig mit Unruhe und grosser Reizbarkeit. -- +Legrand du Saulle+ und +Falret+ hielten den Fall für larvirte Epilepsie, Laségue, der dritte Sachverständige, sprach sich namentlich mit Rücksicht auf das vollkommen erhaltene Bewusstsein für „impulsives Irrsein“ aus und gegen Epilepsie.

Bekannt ist der von +Marc+ mitgetheilte Fall des Chemikers und Dichters R., welcher selbst die Irrenanstalt aufsuchte, weil er durch den Trieb, Jemand zu morden, in Angst versetzt wurde, so dass er sich selbst vor den Altären niederwarf und Befreiung von dem entsetzlichen Triebe erflehte. Er beruhigte sich erst, nachdem man ihm die Hände gebunden hatte. Später machte er dennoch den Versuch, einen Freund zu ermorden und starb selbst im maniakischen Anfalle.

[Sidenote: Periodisches Irrsein.]

[Sidenote: Circuläres Irrsein.]

Eine weitere Eigenthümlichkeit der originär psychopathischen Zustände besteht in dem +periodischen+ Auftreten gewisser anomaler Erscheinungen oder wenigstens in der Geneigtheit zu periodischen Exacerbationen gewisser mehr habitueller Zustände. Solche „Paroxysmen“ können spontan oder in Folge verschiedener Gelegenheitsursachen (von Affecten, Excessen, besonders in Alkoholicis, im Gefolge von sexualen Zuständen) auftreten, und besonders im ersten Falle an gewisse epileptiforme Zufälle sich anschliessen, was nicht überraschen kann, da Epilepsie und epileptoide Erscheinungen ebenfalls als Folge einer angeborenen und namentlich hereditär überkommenen fehlerhaften Constitution der centralen Nervenapparate bestehen und, wie wir hören werden, mit verschiedenen psychischen Störungen sich combiniren können. Diese Exacerbationen können in der Form der genuinen Melancholie oder Manie verlaufen oder in der Art, dass Manie und Melancholie unmittelbar aufeinander folgen, sich zu einem Anfalle verbinden, dann in ein Intervall übergehen, um nach kürzerer oder längerer Zeit abermals und in gleicher Reihenfolge aufzutreten. Diese Form des Irrseins wird als +periodisches Irrsein+ und die letztere Erscheinungsform insbesondere als +circuläres Irrsein+ („Folie circulaire“, +Falret+) bezeichnet. Beide Erscheinungsformen scheinen überhaupt nur bei originär bestehender psychischer Degeneration vorzukommen. Die periodische Melancholie oder Manie können Wochen bis Monate dauern, ebenso die aus Manie und consecutiver Melancholie sich zusammensetzenden Paroxysmen des circulären Irrseins. Die Dauer des Intervalls ist eine verschiedene, selbst Monate lange, in einem und demselben Falle aber eine ziemlich gleiche, beinahe gesetzmässige. Die Paroxysmen treten in der Regel ohne auffällige Prodromalsymptome ein und bestehen meist nur in den entsprechenden krankhaften Verstimmungen und den mit diesen einhergehenden Veränderungen des Charakters, ferner in impulsiven Antrieben zu verschiedenen Handlungen, während die Vorstellungsthätigkeit allerdings im Sinne der betreffenden Verstimmung formell gestört, aber inhaltlich meist wenig alterirt erscheint und insbesondere Wahnvorstellungen seltener aufzutreten pflegen als bei den analogen genuinen Formen des Irrseins. Diese Thatsache, sowie der Umstand, dass namentlich die periodische Manie sich nur in der Form der maniakischen Exaltation (vide diese) mit perversen Trieben und unsittlichen Neigungen zeigen kann, verleiht dem periodischen Irrsein ein besonderes forensisches Interesse, einestheils weil während dieser Paroxysmen das Individuum leicht Thaten begehen kann, die es mit dem Strafgesetz in Collision bringen, andererseits weil die maniakische Aufregung mit ihren Consequenzen als Psychopathie verkannt oder anderweitig gedeutet werden kann.

Im Allgemeinen lässt sich bei allen Individuen der hier im Auge gehaltenen Kategorien, selbst wenn sie noch kein auffallendes, im strengen Sinne pathologisches Verhalten des Geistes darbieten, eine ungleich grössere Labilität des psychischen Gleichgewichtes constatiren, vermöge dessen verhältnissmässig geringe Anlässe genügen, um letzteres zu stören, beziehungsweise Geistesstörung herbeizuführen. Daher die Geneigtheit (Disposition) solcher Individuen zu periodischen, aber auch zu dauernden Geisteskrankheiten, daher aber auch eine beachtenswerthe Eigenschaft derselben: die Intoleranz gegen Alkoholica, in Folge welcher einerseits schon geringe Quantitäten alkoholischer Getränke Rauschzustände veranlassen, andererseits letztere einen pathologischen Charakter annehmen können, worauf wir bei Besprechung der durch Alkohol bewirkten psychischen Störungen noch zurückkommen wollen.

C. Die erworbenen Geistesstörungen.

Wir verstehen darunter die psychopathischen Zustände, von denen der Mensch nach bis dahin normaler psychischer Entwicklung, insbesondere nach bereits erlangter psychischer Reife, befallen werden kann, und zwar einestheils die +Geisteskrankheiten+ katexochen, die sich in mehr weniger dauernden Krankheitsbildern kundgeben, andererseits die +transitorischen Bewusstseinsstörungen+, wie sie theils durch physiologische Zustände (Traum, Schlaftrunkenheit), theils durch toxische Einflüsse (Rausch) oder durch fieberhafte Erkrankungen veranlasst werden. Bei den Geisteskrankheiten katexochen erscheint es wieder opportun, die einfachen Geisteskrankheiten von jenen zu trennen, die mit anderweitigen Neuropathien sich compliciren und dadurch mitunter ein ganz eigenthümliches Gepräge erhalten.

1. Die einfachen Geisteskrankheiten.

[Sidenote: Primäre und secundäre Geisteskrankheiten.]

Man unterscheidet primäre und secundäre Formen. Unter +primären+ Geisteskrankheiten versteht man im Allgemeinen diejenigen Formen psychischer Störungen, die sich unmittelbar aus psychischer Gesundheit entwickelt haben, unter +secundären+ aber solche, die aus den primären hervorgegangen sind und daher die Folgezustände der letzteren darstellen. Die primären Geisteskrankheiten sind dadurch charakterisirt, dass sich die Erkrankung vorzugsweise durch ein anormales Verhalten der Stimmung äussert, während intellectuelle Störungen, insbesondere fixirte Wahnvorstellungen oder Zeichen von Schwäche des Intellects, nicht, wenigstens nicht im auffallenden Grade, bestehen, und man unterscheidet dann, je nachdem die krankhafte Verstimmung sich gestaltet, die psychischen Depressions- und die psychischen Exaltationszustände, erstere unter der Bezeichnung +Melancholie+, letztere unter +Manie+ zusammenfassend. Dagegen kennzeichnen sich die +secundären+ Geisteskrankheiten durch Störungen des Intellects, welche entweder in fixirten Wahnvorstellungen bestehen, die, je nach der primären Form, aus welcher sie hervorgegangen, einen deprimirten oder exaltirten Charakter besitzen, oder in allgemein psychischer Schwäche verschiedenen Grades sich äussern. Erstere Zustände bezeichnet man als +Wahnsinn+, depressiven und exaltirten Wahnsinn unterscheidend, letztere als erworbene psychische Schwächezustände, als +erworbenen Blödsinn+.

Diese bisher ziemlich allgemein festgehaltene Eintheilung der Psychosen in primäre und secundäre, insbesondere aber die erwähnte allgemeine Charakterisirung derselben hat, abgesehen davon, dass sie den primär erworbenen Blödsinn ziemlich unberücksichtigt liess, in der neueren Zeit durch die von zahlreichen Psychiatern (+Snell+, +Morel+, +Sander+, +Westphal+, +Meynert+, +Schüle+ u. A.) gewonnene Erkenntniss eine wesentliche Aenderung dadurch erfahren, dass bei einer grossen Zahl der das Bild des Wahnsinns (insbesondere des Verfolgungswahns) oder der sogenannten partiellen Verrücktheit bietenden Fälle, welche bisher als secundäre Formen im obigen Sinne erklärt wurden, die betreffenden Wahnvorstellungen keineswegs secundär, das heisst erst aus melancholischen oder maniakischen Zuständen sich bilden, sondern direct in Folge unmittelbarer Umwandlung von Vorstellungen oder Sinnesperceptionen zu fixirten Wahnvorstellungen entstehen, durch welche dann erst nachträglich die dem Inhalte des Wahnes entsprechende Verstimmung erzeugt wird, wobei die sonstige psychische Mechanik erhalten bleibt. Diese Psychosen werden als +primäre Verrücktheit+, Paranoia, bezeichnet und die ihnen ähnlichen secundären Wahnsinnsformen bereits zu den erworbenen psychischen Schwächezuständen gerechnet. Letztere unterscheiden sich von ersterer ausser durch die Genese dadurch, dass bei ihnen auch ausserhalb der betreffenden Wahnvorstellungen mehr weniger intellectuelle Schwäche besteht, insbesondere aber dadurch, dass sie in der Regel in exquisiten Blödsinn übergehen, während die primäre Verrücktheit, respective die sie constituirende Wahnvorstellung, das ganze Leben bei sonst nicht auffallend gestörter Intelligenz bestehen kann.

Diese veränderte Auffassung einzelner, und zwar häufig vorkommender Psychosen ist natürlich, sowie für das Verständniss der erworbenen Geistesstörungen überhaupt, so insbesondere auch für die gerichtsärztliche Beurtheilung von Wichtigkeit; da jedoch die primären und secundären intellectuellen Störungen gemeinschaftlich behandelt werden können, wollen wir aus Opportunitätsgründen uns an das alte Schema halten und nach diesem wenigstens die wichtigsten Erscheinungsformen der erworbenen Geisteskrankheit besprechen, wobei wir bemerken, dass vom Gerichtsarzte keineswegs verlangt wird, dass er, wie dies leider in civilrechtlichen Fällen noch das österr. bürgerl. Gesetzbuch (§§. 21, 48, 270, 566) fordert, eine bestimmte Form der Geistesstörung herausbringe, sondern im Sinne des §. 2a und b des österr., des §. 51 des deutschen St.-G. und des §. 56 des österr. St.-G.-Entwurfes, sowie entsprechend den Bestimmungen der Strafprocessordnung (österr. §. 134) constatire, ob überhaupt eine krankhafte Störung, beziehungsweise Hemmung der Geistesthätigkeit vorliegt und ob durch dieselbe das Individuum verhindert wurde, seinen Willen frei zu bestimmen oder das Strafbare seiner Handlung einzusehen.

_Die Melancholie und der melancholische Wahnsinn._

Erschwerter Ablauf (Hemmung), sowie schmerzliches Empfinden der psychischen Vorgänge und die damit verbundene traurige, peinliche Verstimmung charakterisiren die Melancholie.

Eine äusserlich nicht motivirte traurige Verstimmung bildet das erste objectiv erkennbare Symptom der Erkrankung, und dem entsprechend zeigt sich das Verhalten des Individuums in mehr weniger auffälliger Weise verändert. Für den Kranken beginnt das Leiden mit vagen Gefühlen von Druck, Beklemmung und unbestimmtem Seelenschmerz, über die er sich keine Rechenschaft zu geben im Stande ist. Der Kranke fühlt, dass etwas mit ihm vorgeht, und wird desto mehr geängstigt, je mehr er sich der mit ihm geschehenden Veränderung, insbesondere der unheimlichen Veränderung, seines Fühlens, bewusst wird und je weniger er sich dieselbe zu erklären vermag. Im weiteren Verlaufe beherrschen peinliche Gefühle das Bewusstsein immer mehr, und da gleichzeitig die psychische Hyperästhesie zunimmt, erscheint dem Kranken die Aussenwelt in ganz verändertem trüben Lichte, und weil jeder Eindruck, selbst der früher angenehm gewesene, schmerzlich empfunden wird und überhaupt jede psychische Arbeit peinlich erscheint, ist es begreiflich, wenn der Kranke sich von der Gesellschaft und selbst von seiner eigenen Familie zurückzieht, die Berührung mit der Aussenwelt möglichst vermeidet, die Einsamkeit aufsucht, ein verschlossenes Wesen annimmt u. s. w., ebenso wenn er auf äussere, besonders an und für sich unangenehme Eindrücke, seiner Verstimmung entsprechend, d. h. unverhältnissmässig heftig reagirt.

Der peinliche Seelenzustand wird immer drückender und überwältigender, die Unlust und Traurigkeit steigert sich zu Affecten der Furcht und des Schreckens, die den geängstigten Kranken schliesslich zur Verzweiflung treiben oder zu einer solchen, mitunter plötzlichen Steigerung des Angstgefühles (besonders in der Form der Präcordialangst) führen, dass dadurch das Bewusstsein vollkommen aufgehoben wird und der Affect in sinnlosem Wüthen, dem sogenannten „Raptus melancholicus“, sich entladet. In anderen Fällen macht sich auch in motorischer Beziehung eine Hemmung, ein gewisses Gebundensein bemerkbar, welches sich durch Passivität und Energielähmung äussert. Die Willensschwäche kann bis zur vollkommenen Willenslähmung sich steigern (M. attonita) oder es können die Willensäusserungen einen ganz einseitigen, insbesondere einen gegen sich selbst oder Andere feindseligen Charakter annehmen.

Die Vorstellungsthätigkeit ist in den ersten Stadien blos formal gestört, insoferne als der Ablauf der Vorstellungen mehr weniger gehemmt ist. Diese Hemmung, welche der Kranke fühlt, wirkt für sich deprimirend auf das Gemüth des letzteren, andererseits bewirkt sie im Vereine mit der Verstimmung des Kranken, indem dieser nur mit Vorstellungen sich beschäftigt, die auf seinen Zustand sich beziehen und meist durch diesen hervorgerufen werden, eine gewisse Einseitigkeit der Vorstellungsthätigkeit, die bis zur Monotonie sich steigern kann. Mit dieser blos formalen Störung des Vorstellens kann der Zustand lange bestehen und selbst ablaufen. Wahnvorstellungen gehören meist nur den späteren Stadien der Erkrankung an.

[Sidenote: Zwangs- und Wahnvorstellungen.]

Einen Uebergang zu diesen bilden die sogenannten Zwangsvorstellungen, d. h. entweder aus hypochondrischen Sensationen oder durch äussere Veranlassungen, z. B. Hinrichtungen, Selbstmorde, Erblicken von Waffen u. dgl. entstandene Vorstellungen mit peinlichem, meist provocirendem Inhalt, die sich immer wieder aufdrängen und schliesslich so fixiren, dass der Kranke ihrer nicht mehr los werden kann. Aehnliche Vorstellungen können zwar auch bei Gesunden auftreten, indem bei manchen Gelegenheiten, z. B. am Rande eines Abgrundes, beim Erblicken von Gift, Ergreifen geladener oder anderer Waffen unwillkürlich der Gedanke an Selbstmord oder Mord im Bewusstsein aufsteigt. Der Gesunde kennt solche Vorstellungen und weiss sie zu corrigiren, bemerkt jedoch nicht selten, dass dieselben nicht immer so rasch verschwinden, wie sie auftauchten, sondern dass sie nicht selten länger haften, ja dass man mitunter einige Mühe hat, solcher Ideen wieder los zu werden. Man wird es dann begreiflich finden, dass eine solche Vorstellung in einem kranken Gemüth sich fixiren und bei der bestehenden Einseitigkeit des Vorstellens zur That werden kann.

Eigentliche Wahnvorstellungen bilden sich meistens entweder aus der pathologischen Verstimmung selbst und den aus dieser sich entwickelnden Affecten oder aus Erklärungsversuchen des Kranken, oder aus Sinnestäuschungen. Meist wirken mehrere oder alle diese Momente zusammen.

[Sidenote: Hallucinationen und Illusionen.]

In ersterer Beziehung kann die deprimirte Gemüthsstimmung für sich allein einen Kleinheitswahn hervorrufen, z. B. den Wahn, verloren oder verdammt zu sein. Die peinlichen Erwartungsaffecte (Bangigkeit, Furcht, Angst) veranlassen den Wahn drohenden Unglückes, bevorstehender Verluste an Geld oder des Amtes, den Wahn, die Familie nicht mehr ernähren zu können oder Hungers sterben zu müssen u. s. w., wobei häufig die thatsächlich bestehende und vom Kranken gefühlte Unfähigkeit zum Arbeiten und die Energielähmung eine Rolle spielt, indem sie dem Inhalt der Wahnvorstellung die entsprechende Färbung ertheilt. Da der Kranke den eigentlichen Grund der mit ihm vorgegangenen Veränderung, nämlich die Hirnerkrankung, nicht zu erkennen vermag, sucht er sich dieselbe anderweitig zu erklären. Er bringt dann mitunter die sonderbarsten äusseren oder inneren Einflüsse, respective Zustände, in ursächliche Verbindung mit seinem Leiden. Die betreffenden Vorstellungen haben, der pathologischen Verstimmung entsprechend, stets einen peinlichen Inhalt, entstehen mitunter plötzlich und nehmen zunächst den Charakter von Zwangsvorstellungen an, die der Kranke anfangs als unmotivirt noch zu erkennen vermag, später aber nicht mehr zu corrigiren im Stande ist und für reell nimmt. Auf diese Weise entwickelt sich der Wahn, schwere Verbrechen oder grosse Sünden begangen zu haben und analoge Wahnvorstellungen. Häufig lassen sich die Wahnvorstellungen auf Sinnestäuschungen zurückführen, denen Melancholische sehr gewöhnlich unterworfen sind. Es sind dies entweder Sinnestäuschungen im engeren Sinne, +Hallucinationen+, indem der betreffenden Wahrnehmung kein äusserer Sinneseindruck entspricht, sondern erstere im Gehirne selbst entstanden ist, oder +Illusionen+, indem äussere Sinneseindrücke ganz verfälscht wahrgenommen und gedeutet werden. Am häufigsten sind Sinnestäuschungen des Gesichtes (Gespenster, Dämone und Gestalten verschiedener Art, drohende oder höhnische Geberden etc.) und des Gehörs (Stimmen), nicht selten solche des Geschmackes und Geruches. Immer sind es unangenehme Wahrnehmungen und ihnen entsprechend gestaltet sich der Inhalt der aus diesen entstehenden Wahnvorstellungen.

[Sidenote: Verfolgungswahn.]

Wenn sich die auf eine oder die andere Weise entstandenen Wahnvorstellungen im Bewusstsein fixiren und nachdem die allgemein melancholische Verstimmung sich beruhigt, nur in ihrem Sinne das Bewusstsein verfälschen, während sonst normale oder wenigstens nicht auffallend gestörte Intelligenz besteht, so lässt sich der Zustand als +melancholischer Wahnsinn+ bezeichnen. Entsprechend der pathologischen Verstimmung, aus welcher sie sich entwickelten, sind die betreffenden Wahnvorstellungen sämmtlich peinlichen, unangenehmen, finsteren Charakters. Der Hauptrepräsentant dieser Wahnsinnsform ist der +Verfolgungswahn+, das ist der Wahn der Bedrohung oder Schädigung der eigenen Individualität und ihrer Interessen durch Personen oder anderweitige Mächte. Nachstellung und Lebensdrohung durch eingebildete Feinde überhaupt oder durch bestimmte Personen spielt die Hauptrolle, häufig ist ferner der Vergiftungswahn, sowie der Wahn polizeilicher Beachtung und Verfolgung, dann der Wahn ehelicher Untreue, der Wahn der Beeinflussung durch elektromagnetische Kräfte (besonders häufig bei Onanisten) oder durch Dämone, welche Formen fast alle mit entsprechenden Hallucinationen und Illusionen einhergehen, welche der Betreffende ebensowenig zu corrigiren im Stande ist, wie die aus ihnen entstehenden Vorstellungen. Die betreffenden Ideen und die ihnen zu Grunde liegenden Sinnestäuschungen bestehen häufig in ganz latenter Weise und treten nur gelegentlich zu Tage. Der Kranke kann sie lange verbergen und die aus ihnen entspringenden Impulse beherrschen, so dass er desto mehr für einen geistig Gesunden gelten kann, je weniger seine sonstige Intelligenz von der Norm abweicht, was insbesondere bei jenen Formen der Fall, die gegenwärtig als primäre partielle Verrücktheit bezeichnet werden, bei welchen, wie pag. 917 erwähnt wurde, die betreffenden Wahnvorstellungen durch unmittelbare Verfälschung von Sinneswahrnehmungen oder Vorstellungen entstanden sind, wobei eine melancholische Verstimmung entweder gar nicht voranging oder unauffällig verlief.

[Sidenote: Querulantenwahn.]

Eine besondere Art des Verfolgungswahnes ist der sogenannte Querulantenwahn, bei welchem das betreffende Individuum von dem Wahne erlittenen Unrechtes, insbesondere durch behördliche Entscheidungen erlittenen Unrechtes, beherrscht wird und durch beständige Eingaben an die Gerichte und andere Behörden sein vermeintliches Recht zu erlangen sich bestrebt. Diesem Wahne liegen nicht selten wirkliche Vorkommnisse zu Grunde, die aber ganz entstellt aufgefasst und wiedergegeben werden. Dieser Umstand, sowie die durch neuerliche Abweisung gesteigerte Irritation, führt immer wieder zu neuen und immer schärferen Eingaben, sowie zu neuen Behelligungen und selbst Insultirungen der Behörden, bis endlich, und zwar nicht selten nachdem das Individuum wegen letztgenannter Delicte wiederholt in Untersuchung gezogen und bestraft worden ist, der Querulant als ein Wahnsinniger erkannt und entsprechend behandelt wird.

[Sidenote: Gewaltthaten aus melancholischer Verstimmung.]

Die Gewaltthaten Melancholischer können hervorgehen: 1. aus der melancholischen Verstimmung als solcher, 2. aus Angstgefühlen, besonders dem Raptus melancholicus, 3. aus Zwangs- und Wahnvorstellungen.