Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band X, Heft 10-12
Part 2
Unsre brave Freiwillige Feuerwehr muß auch hier wieder ran und die Fackelträger stellen. Auf dem alten Klosterhof der Franziskaner, der jetzt den Schulkindern als Aufenthalt während der Unterrichtspausen dient, und der auch beim Forstfest den Ausgangspunkt bildet, am bescheidenen Denkmal des größten Stadtsohnes sammelt sich die Schar der Sänger -- die Schuljungen, verstärkt durch einige Mitglieder des »Sängerbundes«. Der geschäftige Kantor mustert die Reihen und erteilt die letzten Anweisungen: »Also, erst die Musik einen Vers und dann wird der erste Vers gesungen, dann kommt wieder die Musik und dann der zweite Vers!« Die Feuerwehr zündet ihre Fackeln an und verteilt sich auf den Zug, die Musik stellt sich an der Spitze auf.
Vom Turme des Rathauses ertönt es sechs Uhr, die Hauptkirche antwortet. Ihre Glocken klingen fort, sie läuten das Christfest ein. Der Zug setzt sich in Bewegung, das alte liebe Lutherlied erklingt, bald von der Musik allein gespielt, bald von den Kindern gesungen: »Vom Himmel hoch, da komm ich her!«
Durchs Klostertor geht der Zug über die Kirchstraße nach dem Markt, genau wie beim Forstfest. Stark ist die Zahl der Zuschauer, besonders die der Kinder. Für sie steht am Heiligen Abend das Programm fest: »Erst zum Fackelzug, dann heim zur Christbescherung.« Und die Alten schließen sich an, ihnen fehlt auch etwas, wenn sie nicht zum Weihnachtssingen waren. --
Die Glocken tragen es hinaus in die Ferne: Weihnachten! -- Die Sängerschar hat ihren Weg zum Rathaus genommen und sich im Kreise aufgestellt. Der ganze Marktplatz aber ist schwarz. Und laut erklingen die Weihnachtslieder: »Tochter Zion freue Dich!«, »Halleluja« und das alte ewig neue »Stille Nacht«. Dann eine große Teilung der Sänger, und der Höhepunkt kommt mit dem zweichörigen: »Hosianna, gelobt sei, der da kommt im Namen des Herrn.« »Im Namen des Herrn«, so gibt es der andere Chor zurück. (Im Kriege wurde es einmal nicht gesungen, da fehlte etwas am Weihnachtsfeste.) -- Die beiden Abteilungen finden sich wieder zusammen in dem: »Nun danket alle Gott!«
Dann aber stürmt die jugendliche Schar der Sänger und Zuhörer auseinander -- dem Weihnachtstische zu. Was bleibt den Alten übrig? Sie müssen auch mit. Und in wenigen Minuten ist der Platz wieder leer, als wäre nichts geschehen. Nur die Glocken singen ihr Lied weiter und jubeln es hinaus in die Ferne: »Christ ist geboren!«
(Niedergeschrieben Weihnachten 1920.)
Die preußische Polizeiverordnung vom 30. Mai 1921, den Naturschutz betreffend
Von _Martin Braeß_
Während man bei uns in einzelnen Kreisen neuerdings bestrebt ist, eine Lockerung der Vogelschutzgesetzgebung herbeizuführen, trifft eine ausführliche Polizeiverordnung für den Umfang des ganzen preußischen Staatsgebiets Bestimmungen, die auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 eine große Anzahl von Tieren weit über das Vogelschutzgesetz und die Jagdgesetze hinaus in Schutz nimmt. Auch eine Reihe wildwachsender Pflanzen werden durch die neue Polizeiverordnung vom 30. Mai 1921 geschützt. Diese Verordnung ist in mehrfacher Beziehung bemerkenswert; sie verdient die größte Beachtung auch in allen andern Ländern des Reichs.
Der _Naturschutzgedanke_, das ist der erste hocherfreuliche Eindruck, hat sich hier durchgerungen; ungetrübt tritt er in die Erscheinung. Die Frage nach Nutzen und Schaden steht nicht mehr im Vordergrund, sondern einzig die Sorge, unsrer Heimat die Mannigfaltigkeit, den Reichtum ihrer Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Deshalb Schutz all den Geschöpfen, deren Dasein ernstlich bedroht ist! Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen oder zu töten. Ihre Eier, Nester oder sonstigen Brutstätten dürfen weder fortgenommen, noch beschädigt werden. Diese Bestimmungen gelten auch für den Meeresstrand und das Küstenmeer. Nur das Sammeln der Möweneier, wie es bisher geübt ward, bleibt unberührt; dagegen sind die Eier der Seeschwalben geschützt.
Die Liste der geschützten Tiere beginnt mit zwei _Insekten_, den beiden Formen des prächtigen _Apollofalters_ und der _Gottesanbeterin_, deren Gestalt wohl ebenso wunderlich ist wie ihr Name. Für Preußen mögen die beiden Tiere allerdings zu den größten Seltenheiten gehören: ich kenne sie nur aus Südbayern und Österreich. Diesen Kerbtieren schließt sich als einzige Vertreterin der _Reptilien_ die _Sumpfschildkröte_ an, die noch in Westpreußen und den benachbarten Gebieten lebt, auch im Regierungsbezirk Lüneburg, an der Unterweser, in Schleswig-Holstein, ebenso vereinzelt in der Altmark, im Braunschweigischen und in Schlesien nachgewiesen ist, während es sich bei unsern sächsischen Funden, wie es scheint, nur um ausgesetzte und verschleppte Tiere handelt. Es ist dringend erwünscht, daß diese einzige Vertreterin ihrer Ordnung dem Deutschen Reich als seltenes Naturdenkmal erhalten bleibe.
Die Reihe der geschützten _Vögel_ ist sehr groß, obgleich bereits das Reichsvogelschutzgesetz über die meisten unsrer gefiederten Freunde seine schützende Hand hält, so daß es nicht nötig war, sie hier mit aufzunehmen. Trotzdem umfaßt diese Liste 51 Nummern, wobei zu bedenken ist, daß Sammelnamen wie Weihen, Eulen, Reiher u. a. mehr oder weniger zahlreiche Einzelarten umfassen. Sehr zu begrüßen ist es, daß überall hinter die deutschen die wissenschaftlichen Namen gesetzt sind, so daß jede Unklarheit ausgeschlossen ist, während dieser Mangel beim Reichsvogelschutzgesetz hier und da störend zutage tritt. Dieses schützt z. B. die »Bussarde« (§ 8). Sind darunter nur die in Europa brütenden Formen der Gattung ~Buteo~ mit Einschluß des Rauhfußbussards (~Archibuteo lagopus~) gemeint oder auch der Wespenbussard (~Pernis apivorus~)? Dieser gehört ja zur Familie der Weihen und ist ebensowenig ein Bussard, wie z. B. die »Turmschwalbe« (~Cypselus apus~) eine Schwalbe.
Der Schutz, den die Polizeiverordnung den angeführten Vögeln gewährt, ist dreifach abgestuft. Das ganze Jahr über sind geschützt: der _Kormoran_, der _Höckerschwan_, die _Zwergtrappe_, _schwarzer_ und _weißer Storch_, _Reiher_ und _Rohrdommeln_, mit Ausnahme des Fischreihers, der _Schlangen-_, _Schrei-_, _Stein-_ und _Seeadler_, der _Wespenbussard_, der _Baum-_, _Rotfuß-_ und _Turmfalk_, alle _Eulen_ einschließlich des _Uhus_, die _Spechte_, der _rotköpfige_ und der _schwarzstirnige Würger_, der _Kolkrabe_, der _Steinsperling_, der _Karmingimpel_ und der _Wasserschmätzer_ (die Wasseramsel). Man sieht, eine ganze Anzahl Fischerei- und Jagdschädlinge, wie Kormoran, Rohrdommel, die verschiedenen Adlerarten, der Uhu, sollen geschützt werden, doch aus keinem andern Grunde, als weil sie zu den seltenen Naturdenkmälern gehören, die wir unsern Grenzen erhalten wollen. Welch’ gewaltiger Fortschritt gegenüber den bisher in Preußen geltenden Bestimmungen! Da waren Kormoran, Wespenbussard, Baum- und Rotfußfalk, der Uhu, alle Würger, der Kolkrabe »vogelfrei«, d. h. sie durften von jedermann gefangen und getötet, auch ihrer Eier und Jungen beraubt werden. Nun genießen sie auf einmal innerhalb Preußens den denkbar größten Schutz. Andere wieder, wie die Störche, Eulen (mit Ausnahme des Uhus), der Turmfalk, die Spechte, der Wasserschmätzer erfreuten sich auch schon bisher des Schutzes durch das Reichsgesetz. Ihre Aufzählung in der vorliegenden Liste glaube ich nur dahin deuten zu sollen, daß man den unbedingten Schutz dieser Vögel nochmals nachdrücklichst betonen will. Von den in Preußen jagdbaren Vögeln nennt die Verordnung den Höckerschwan, die Zwergtrappe, die Rohrdommel und die verschiedenen Adler.
Während der Brutzeit, nämlich vom 1. März bis 31. August, sollen die folgenden geschützt sein: _Eisalk_, _Trottellumme_, _Papageien-_ und _Polartaucher_, _Möwen_ und _Seeschwalben_, _Eider-_ und _Schellente_, _Brandgans_, _Austernfischer_, _Steinwälzer_, _Regenpfeifer_, _Kiebitz_, _Triel_, _Säbelschnäbler_, _Strand-_, _Kampf-_ und _Wasserläufer_, _Uferschnepfe_, _Brachvogel_, _Kranich_, _Turtel-_ und _Hohltaube_, die _Weihen_ (mit Ausnahme der Rohrweihe), die _Milane_, der _Wanderfalk_, der _Raubwürger_ und der _Tannenhäher_.
Man sieht, es sollen sehr viele jagdbare See- und Küstenvögel, deren Schonzeit bisher viel enger begrenzt war, nämlich vom 1. Mai oder auch vom 1. März an bis zum 30. Juni, eine wesentlich längere Schonzeit genießen, damit sie ihre Bruten in Ruhe und Sicherheit großbringen, während die angeführten Tauben sich bisher überhaupt keiner Schonzeit erfreuen durften. Die zuletzt genannten Raubvögel aber, mit Einschluß des großen Raubwürgers, ebenso der Tannenhäher waren bisher in Preußen völlig schutzlos der Willkür eines jeden preisgegeben. Es ist dankbar anzuerkennen, daß die Idee des Naturschutzes auch hier über alle engherzigen Bedenken gesiegt hat. Hoffentlich gelingt es noch in letzter Stunde, die recht seltenen Vögel durch diese Maßnahmen unserm Vaterland zu erhalten.
Vom 1. März bis 30. Juni aber sollen geschützt sein die _Säger_ und die _Graugans_. Erstere waren bisher vogelfrei, die Graugans aber, zu den jagdbaren Vögeln gehörend, entbehrte jeder Schonzeit.
Auch einige _Säugetiere_ werden aufgeführt, die alle mehr oder weniger schädlich sind. Ihre Seltenheit oder ihr meist nur vereinzeltes Vorkommen rechtfertigt aber den unbedingten Schutz, den die neue Polizeiverordnung ihnen gewähren will. Es sind die folgenden: _Sieben-_, _Baum-_ und _Gartenschläfer_, die _Haselmaus_, der _Biber_ und der _Nörz_ (Sumpfotter). Es ist möglich, daß die genannten kleinen Nagetiere noch in vielen Gegenden des mittleren Deutschlands auftreten, namentlich dort, wo Laubwaldungen vorherrschen, aber sie führen ein recht verstecktes Leben, und warum soll man mit dem Schutz eines Tieres immer erst so lange warten, bis es die allerhöchste Zeit ist, sich seiner anzunehmen? Biber aber und Nörz sind für Deutschland so seltene Tiere geworden, daß ihr unbedingter Schutz von jedem Naturfreund gefordert werden muß. Der Biber, ehemals in unserm Vaterland weit verbreitet, lebt nur noch an der Elbe zwischen Magdeburg und Wittenberg, wo zu seinem Schutz bereits alle Maßnahmen getroffen sind; der Nörz aber galt sogar vor kurzem für ausgerottet, bis einige Funde dies widerlegten. Er wird sicherlich vielfach verkannt und übersehen.
Von allgemein geschützten wildwachsenden _Pflanzen_ führt die Liste folgende Arten an: _Straußen-_ und _Königsfarn_, alle Arten von _Bärlapp_, _Schlangenmoos_, _Eibe_, _Federgras_, _Türkenbund_, _Frauenschuh_, _Strandvanille_, _Seidelbast_, _Wassernuß_, _Stranddistel_, _eichenblättriges Wintergrün_, die ausdauernden (blaublühenden) Arten von _Enzian_ und _Linnäe_. Es ist verboten, die genannten Pflanzen zu entfernen oder zu beschädigen, insbesondere sie auszugraben, auszureißen, Blüten, Zweige oder Wurzeln abzupflücken, abzureißen oder abzuschneiden.
All diese Verbote würden aber wenig erreichen, wenn die Verordnung nicht zugleich den _Handel_ mit den geschützten Tieren und Pflanzen untersagen würde. In § 5 heißt es: »Es ist verboten, die auf Grund dieser Verordnung geschützten Tierarten, einschließlich ihrer Eier und Nester, sowie Pflanzen, soweit nicht eine anderweitige Anordnung getroffen ist, feilzuhalten, anzukaufen, zu verkaufen, sowie zu befördern.« Ausnahmen sind bei besonderen Gründen vorgesehen, namentlich wenn es sich um Abwendung wesentlicher, wirtschaftlicher Nachteile handelt, um Zucht- und Brutzwecke oder um wissenschaftliche und Unterrichtszwecke. In diesen Fällen kann der Regierungspräsident für den Bereich oder für Teile seines Bezirks Ausnahmen gestatten; doch muß zuvor die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege gehört werden. Diese, sowie für seinen Bezirk der Regierungspräsident und die von ihm ermächtigten nachgeordneten Behörden sind außerdem befugt, »schriftliche Ausweise zu erteilen, welche die darin bezeichnete Person berechtigen, fremde Grundstücke zu solchen Untersuchungen und Ermittlungen zu betreten, die den Schutz von Tierarten, von Pflanzen oder von Naturschutzgebieten betreffen.« »Die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, den mit Ausweis versehenen Personen den Zutritt zu gestatten und ihnen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.«
Man muß gestehen, daß diese Anordnungen allen Wünschen des Natur- und Heimatschutzes gerecht werden. Besonders daß der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen der Platz eingeräumt wird, der allein ihr gebührt -- eigentlich eine Selbstverständlichkeit -- ist sehr erfreulich. Nur mit dem letzten Paragraphen der Verordnung, der die Strafandrohung bei Übertretungen ausspricht, kann man sich nicht einverstanden erklären. Was bedeutet heutzutage eine Strafe von 150 Mark! Und das ist die Höchststrafe, die auf Grund von § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1920 in Frage kommen kann. Es erscheint dringend geboten, daß ein Naturschutzgesetz erlassen wird mit Androhung von Strafen, die wirklich als solche empfunden werden.
Vor unsrer weißgrünen Grenze macht die neue Polizeiverordnung halt. Leider gilt sie eben nur für Preußen. Aber selbstverständlich, auch wir, die Nachbarn, werden hoffen dürfen, daß jene Verordnung, wenn sie in den angrenzenden preußischen Gebieten genau befolgt wird, auch für unsre hartbedrängte heimatliche Tier- und Pflanzenwelt nicht ganz ohne segensreichen Einfluß bleibt. Zugleich aber erwächst uns die nachbarliche Pflicht, alles zu vermeiden, was dem Sinne jener Verordnung zuwiderläuft. Es wäre zu wünschen -- und ich meine, man kann sich diesem dringenden Wunsche gar nicht verschließen -- daß die Regierungen auch der andern deutschen Länder Naturschutzverordnungen erlassen, die sich dem von preußischer Seite gegebenen Vorbild aufs engste anschließen.
Wanderbilder aus dem östlichen Vogtland
Von Studienrat _H. Hänig_, Wurzen
Aufnahmen von _Curt Sippel_, Plauen i. V.
Es geht mir, wenn ich die Feder ergreife, um den Leser nochmals zu einer Wanderung durch das Vogtland einzuladen, ähnlich wie einem alten Schriftsteller: ich muß ihm zunächst Dank dafür sagen, daß er mir durch das verhältnismäßig einförmige Gebiet jenseits der Elster gefolgt ist, und ich kann ihm dafür versprechen, daß ihm der östliche und südliche Teil dieses Landes wenigstens landschaftlich mehr bieten wird als der westliche. Allerdings verfügt er nicht über Glanzpunkte wie die vogtländische Schweiz und das Triebtal, das ja im übrigen selbst auf der rechten Seite in das Elstertal einmündet, und er vermag keine Edelsteine dörflicher Kunst wie die erwähnte Kirche zu Kürbitz aufzuweisen, aber die Bodenformen selbst sind hier weit mannigfacher, und derjenige, den immer wieder gerade der Blick ins Weite und die Sehnsucht nach den Höhen in die Natur hinauszieht, wird hier eher auf seine Kosten kommen als bei einer Wanderung jenseits der weißen Elster, wie wir sie früher zurückgelegt haben. Wer einmal von der Höhe des Friedrich-August-Steines in Schöneck hinabgeschaut hat ins weite Land oder dem Plätschern der Rißfälle gelauscht oder wer auf dem Grenzwall des vogtländischen Erzgebirges mit seinen Blicken nach Sachsen und Böhmen gewandert ist, der wird anerkennen müssen, daß sich gerade dieser Teil des Vogtlandes mit jedem anderen Sachsens an Naturschönheiten messen kann, und der wird verstehen, daß es einen Dichter wie J. Mosen immer wieder, wenn auch in weiter Ferne, zur Muttererde hinzog.
Wo auf hohen Tannenspitzen, die so dunkel und so grün, Drosseln gern verstohlen sitzen, weiß und rot die Moose blühn, zu der Heimat in der Ferne zög ich heute noch so gerne --
Es liegt mehr darin in diesen Worten als so mancher ahnen dürfte -- es ist die wahre, tiefe Sehnsucht nach dem Mutterboden, nach den Bächen und Tannen der Heimat, von der der Dichter auch weit in der Ferne nicht lassen konnte. --
Allerdings wird man hier, wo es sich darum handelt, dem Leser einen Gesamtüberblick über das Ganze zu geben, ohne eine Einschränkung nicht auskommen können: das eigentliche Volkstümliche, Heimatliche findet sich im Vogtland mehr nach dem Süden zu, während der nordöstliche Teil heute von einem Netz von Industriestätten überzogen ist, die wenig Merkmale der ersteren Art aufkommen lassen. So bietet gleich Reichenbach, wo wir unsere Wanderung beginnen wollen, das Bild einer wohlhabenden Mittelstadt mit stark industriellem Einschlag, und der Ort enthält wenig, was gerade den Kunst- und Altertumsfreund zu längerem Bleiben einladen möchte. Das Hasten und Treiben der modernen Zeit pulsiert hier tagaus -- tagein in dem Stadtkörper, und wie eine Erleichterung überkommt es den Wanderer, wenn er etwa um Mittag einen Blick über das Tal schweifen läßt bis hinüber zu der Höhe des Netzschkauer Kuhberges, wo eine Bismarcksäule Wacht über das nördliche Vogtland hält: aus hundert Fabrikschornsteinen strömt wie erlösend der Rauch, und Tausende von Händen feiern, um nach kurzer Zeit wieder die Arbeit zu beginnen. So ist die Stadt voll von Webereien, Färbereien und Spinnereien, und die größte dieser gewerblichen Anlagen, die Schlebersche Färberei, stellt mit ihren vielen Schornsteinen einen Organismus für sich dar, wie er in dieser Ausdehnung nicht so leicht wieder gefunden wird. Und doch vermag auch in dieser Gegend so manches daran zu erinnern, daß alles einst geworden ist und seinem Wesen nach mit Vergangenem zusammenhängt. Schon der Name der Stadt, der an den des Goldflusses, der Göltzsch, erinnert, weist auf ein hohes Alter der Ansiedlung hin, und so wird denn Reichenbach schon 1140 in zwei alten Urkunden als Stadt genannt, während Plauen damals nur als »Ortschaft« erwähnt wird. In der Altstadt fließt der Seifenbach, wo das Gold geseift, d. h. die Goldteilchen aus dem Sande herausgewaschen wurden, und auf den früheren Bergbau weisen noch heute Stollen hin, die sich in dieser Gegend erhalten haben. Reichenbach gehörte mit den umliegenden Dörfern zu der Herrschaft, mit der 1212 König Ottokar v. Böhmen von Friedrich II. belehnt wurde, und es war später zeitweise Reichslehen, bis es durch den vogtländischen Krieg wieder an Böhmen fiel. Schon zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts muß die Industrie hier bedeutend gewesen sein, bis 1720 eine furchtbare Feuersbrunst den größten Teil in Asche legte, aber diese vermochte ebensowenig wie die von 1833 den Aufschwung der Stadt zu hindern, sondern hat im Gegenteil zu ihrer Erneuerung beigetragen, so daß besonders die Bahnhofsvorstadt heute ein freundliches Bild bietet. In weit höherem Maße vermag Mylau mit seinem Kaiserschloß und der vielbogigen Göltzschtalbrücke das Auge des Wanderers zu fesseln. In der Stadt selbst ist vor allem die prächtige, reiche Stadtkirche hervorzuheben, das Schloß dagegen liegt auf einem Hügel, der nur auf einer Seite bequem zu erreichen ist. Es zerfällt in zwei Höfe: den großen westlichen Burghof mit seinen beiden viereckigen Türmen und dem verwitterten Löwen über dem Haupteingang, der zum böhmischen Wappen gehört und die frühere Zugehörigkeit des Mylauer Schlosses zu Böhmen zeigt, -- dahinter der kleinere, östliche Burghof, der »Kaiserhof«, der mit seinem Bergfried und seinem Saalbau sowie dem ehemaligen Frauen- und Herrenhause noch ein ziemlich gutes Bild der früheren Zeit zu bieten vermag. Allerdings sind von der früheren Herrlichkeit des Saalbaues nur noch wenige Wappenschilde vorhanden, und das ehemalige Frauen- und Herrenhaus ist zu einer vielbesuchten Schenke geworden. Auch die Kapelle ist ihrer Würde entkleidet, so daß von ihrem Schmucke nur noch die gewölbte Decke mit rohgemalten Blumen und Engelsfiguren sowie einige Wappen übriggeblieben sind. Immerhin steht das Schloß mit seinen wuchtigen Mauern und dicken Türmen auch heute noch wie ein Wächter über Stadt und Land, und von den Fensternischen schweift der Blick gern in die Weite: nach der gewaltigen, fast hundert Meter hohen Göltzschtalbrücke, die sich in vier gigantischen Bogenreihen über das hier stark verbreiterte Göltzschtal spannt, oder nach dem gewerbfleißigen Netzschkau, das sich von dem Tale bis zur Höhe des Kuhberges hinaufzieht, dessen von Gesteinstrümmern übersäte Kuppe selbst bewaldet ist.
An der erst vor einigen Jahren gebauten Göltzschtalbahn gelangen wir durch stille Waldtäler, in denen sich heute gleichfalls hier und da eine Fabrikanlage erhebt, nach Lengenfeld, das im übrigen wie seine Nachbarstadt Treuen seiner Entwicklung nach nicht von den weiter südwärts gelegenen Städten Auerbach und Falkenstein zu trennen ist. Aber im Wettlaufe, den die letzten Jahrzehnte mit sich gebracht haben, ist die zuerst genannte Stadt zurückgeblieben: seitdem die von Bewohnern vielleicht slavischen Ursprungs lebhaft betriebene Tuchmacherei in Verfall gekommen ist, genügte die hier eingeführte Industrie (Spitzen, Filzwaren, Spinnereien) gerade noch, um die Bewohner ernähren zu können, während der Grund, der sich von hier aus bis hinauf zu den Quellmooren der Mulde zieht, in ungleich schnellerem Maße besiedelt wurde, so daß sich gerade hier die Schwankungen, denen die Industrie unterworfen ist, in der Gegenwart unangenehm bemerkbar machen. Und doch haben vor allem Auerbach mit seinem alten Schloßturm und das hochgelegene Falkenstein mit seiner schönen Kirche auch als Städte etwas Anziehendes. Besonders die letztere Stadt ging erst dann zur Industrie über, als es mit dem Bergbau vorüber war, der ihr schon im sechzehnten Jahrhundert die Rechte einer freien Stadt verliehen hatte, und wie bei Auerbach und Lengenfeld griff auch hier ein großer Brand gewaltsam ein, so daß diese Orte im wesentlichen ein neuzeitliches Aussehen haben. Der Naturfreund freilich wird gerade hinter Falkenstein die Natur des oberen Vogtlandes selbst suchen, die sich mit ihrem Waldreichtum unmittelbar hinter der Stadt nach allen Seiten auftut. Schon die Felspyramide des Lochsteins und die zackige Wand des Wendelsteins verdienen als Naturdenkmäler ebenso gewürdigt und besucht zu werden wie die Rißfälle, die in etwa einer Stunde von Falkenstein aus zu erreichen sind. In vielen kleinen Wasserfällen stürzt hier die Göltzsch zwischen Wald und Felsen in die Tiefe und zaubert die verschiedenartigsten Bilder vor das Auge des Wanderers. Wir befinden uns hier auf einer Höhe von etwa siebenhundert Metern und beinahe auf dem Kamm des Elstergebirges, das sich in dieser Gegend über das weite Gebiet des Schönecker Waldes nach Süden dahinzieht. Die Siedlungen werden spärlicher, wenn sie überhaupt das Wald- und Moorgebiet unterbrechen: ein paar Holzhütten oder höchstens das eine oder andere Dorf hat sich auf diese Höhe gewagt, und der Rauch, der von hier aufsteigt, ist an stillen Nachmittagen oft das einzige, was noch den Wanderer an die Tätigkeit des Menschen zu erinnern vermag.