Kultur-Kuriosa, Erster Band

Part 13

Chapter 133,503 wordsPublic domain

Als gelegentlich der Krönung Ludwigs XVI. in der Kathedrale von Reims der Königin ein Appartement eingerichtet wurde, das man mit Closet „à l’angloise“ ausstattete, also mit einer Art Wasserspülung, die noch 1807 äußerst selten war, hielt man das für eine nicht mehr zu überbietende Kriecherei[226]! Übrigens wurde das Wasserklosett bereits im 17. Jahrhundert in England erfunden[227]!

Vor wenigen Jahren, vielleicht heute noch, besaß das Königsschloß in Stockholm keine Aborte. Alles, auch fürstliche Gäste, mußte sich auf den Korridor hinter eine spanische Wand begeben. Aber da diese keineswegs alles verhüllte, so konnten die Vorübergehenden die Beine oder wenigstens die Füße des dort Sitzenden sehen.

Noch im Jahre 1900 hatten große Trakte der Münchener Residenz keine Aborte. Wie Verfasser aus zuverlässiger Quelle weiß, bedienten sich höchste Herrschaften bis in die Gegenwart nicht des Wasserklosetts, sondern ausschließlich des Nachtstuhles. Noch heute dient in Bayern vielfach auf dem Lande -- nach Manövererfahrungen -- der Misthaufen den gleichen Zwecken, und eine den oberen Teil des Sitzes -- aber nicht etwa die Beine -- verhüllende Holzverschalung ist ein nicht überall anzutreffender Luxus.

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In einem Bericht, den der Chirurg Tenon im Jahre 1788 über den Befund im Hospital Hôtel-Dieu auf königlichen Befehl abfaßte, findet sich folgende Darstellung der dort herrschenden Zustände:

Ein einziges der Gebäude des Spitales barg 2627 Kranke, darunter Fieberkranke, Wöchnerinnen, Blatternkranke usw. Die Betten, etwa 1,10 m breit, waren für je zwei bestimmt, wurden aber +mit sechs belegt+, drei am Kopf-, drei am Fußende. +Dadurch lagen die Füße auf den Schultern oder im Gesicht der anderen.+ Daher war es für die Patienten, die hochkant liegen mußten, da ihnen nur je etwa 35 ctm. Platz zur Verfügung stand, unmöglich zu schlafen.

Der Inhalt der +Nachtstühle+ wurde täglich im +Krankenzimmer selbst in größere Gefäße übergeschüttet+. Dadurch und durch das Herabfallen der Fäkalien auf den Fußboden war die +Luft in den Räumen verpestet+.

In den Kleiderkammern hingen die Kleider der mit Krätze und Blattern behafteten zwischen denen der anderen Patienten. Natürlich auch die verlausten zwischen den reinen. Wer das Hospital verließ, bekam also seine +Kleidungsstücke infiziert mit Pocken- und Blatterkeimen, Krätze und Läusen zurück+. Auch die Gewandstücke der Verstorbenen wurden hier aufbewahrt, bis sie -- sieben bis acht Tausend pro Jahr -- verkauft wurden, überall hin Krankheiten verbreitend.

Die Strohsäcke der Kranken, die Urin und Exkremente nicht halten können, werden um vier Uhr morgens geöffnet und auf den Fußboden ausgebreitet. Gleichzeitig werden die Strohfüllungen der anderen Betten geleert. Statt den beschmutzten Inhalt an Ort und Stelle zu verbrennen, wird das Stroh auf Karren ins Hospital Saint-Louis gefahren.

Die Mauern sind bedeckt mit Auswurf, der Fußboden mit Fäkalien, die aus den Strohsäcken rinnen, oder beim Leeren der Nachtstühle verschüttet werden. Danach ist auch die Luft in den Sälen.

Im Saale Saint-Jérôme in diesem famosen Hospital, damals dem +größten chirurgischen Operationssaale Europas+, ist die Luft durch die +benachbarte Leichenhalle verpestet+; die übrige Umgebung strömt ebenfalls üble Gerüche aus. Sonne fällt nicht hinein.

In Gegenwart der zu operierenden werden die Instrumente hergerichtet, +ja man operiert in Gegenwart der übrigen Patienten+.

Während in Versailles fast niemand an Trepanation stirbt, kommen in diesem Hospital alle durch Infektion um.

+Die kranken Wöchnerinnen liegen mit den gesunden zusammen, drei bis vier im selben Bett+, solche mit Krätze zusammen mit gesunden.

Der Auszug aus dem offiziellen Bericht dürfte genügen[228].

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Der Friedhof des „Innocents“, der in Paris ein Jahrtausend zur Bestattung gedient hatte, war so verpestet, daß der Generalleutnant Berrier im Jahre 1746 mit eigenen Augen einen Schwaden aufsteigen sah von dem Massengrab, das dort in der Regel etwa 1500 Personen aufnahm.

Im Jahre 1765 beklagten sich -- nach zahlreichen Vorläufern -- die Anwohner darüber, daß die Verpestung durch die Ausdünstungen des Friedhofes derartig stark sei, daß +innerhalb weniger Stunden die Nahrungsmittel in den benachbarten Häusern verdürben+.

Erst 1776 wurde die Beerdigung innerhalb der Kirchen behördlicherseits eingeschränkt, aber noch keineswegs ganz untersagt. Über die damaligen hygienischen Zustände klärt ein Brief Voltaires an den Dr. Paulet auf:

„Sie haben in Paris ein Hôtel-Dieu, wo ewige Ansteckung herrscht, wo sich die Kranken, der eine auf den andern gehäuft, gegenseitig Pest und Tod aufhängen. Sie haben in den kleinen Sackgassen Schlächtereien, die im Sommer einen Kadavergeruch verbreiten, der imstande ist, ein ganzes Stadtviertel zu vergiften. Die Ausdünstungen der Toten töten in euren Kirchen die Lebenden, und die Beinhäuser des ‚Innocents‘ sind noch ein Zeugnis von Barbarei, das uns weit unter Hottentotten und Neger stellt.“

Die Ausdünstungen des Friedhofes steigerten sich so, daß am Ende des Jahres 1779 in einem benachbarten Hause das Licht im Keller erlosch. Die Beschreibung der weiteren Details ist zu ekelhaft, um hier wiedergegeben zu werden[229].

Elfter Abschnitt

Ehre

Wie das Kind den Stuhl schlägt, an dem es sich stieß, statt seiner eigenen Ungeschicklichkeit gram zu sein, so suchte das Mittelalter seinen ganzen Haß gegen die doch selbst gewollte Blutgerichtsbarkeit und Grausamkeit am Henker auszulassen. Damit jeder ihm schon von weitem ausweichen konnte, wurde im Jahre 1543 dem Scharfrichter vorgeschrieben, in der Öffentlichkeit mit rot-weiß-grünen Lappen am Rockärmel und Mantelarmloch zu erscheinen. Der Henker mußte außerhalb der Stadtmauern wohnen, die Erwerbung des Bürgerrechtes war ihm versagt, betrat er selbst eine Herberge, so bekam er Speise und Trank abseits von den anderen Gästen am „Henkertischchen“ gereicht, wobei er auf einem nur dreibeinigen Stuhle sitzen mußte. Zum Unterschied von den anderen war sein Krug henkellos, eingegossen wurde ihm rückwärts über die Hand. Wohl in Erinnerung an diesen Brauch gilt es heute noch am Rhein als Unhöflichkeit, wenn der Gastgeber einem Gast über die Hand eingießen wollte. Zahlte der Henker, so mußte er die Münze ablegen, worauf der Empfänger darüber wegstrich oder darüber hinblies, bevor er sie einsteckte. Auch in der Kirche hatte er einen von den „ehrlichen Leuten“ strenge geschiedenen Platz. Wie es dem Henker erging, so auch dem Schinder oder Abdecker. Bemerkenswert ist die große Ähnlichkeit der die Verachtung ausdrückenden Gebräuche im Abendlande mit den in Indien den Parias gegenüber üblichen.

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Die Frauen der Stadt Husum hatten noch am Ende des 17. Jahrhunderts der vom Rate besoldeten Wehe- und Bademutter +verboten, der Ehefrau des Henkers oder Schinderknechtes in Kindsnöten beizustehen+! Da drohte der Rat, „wofern sich nicht binnen 24 Stunden eine Frau fände, die der Bewußten beispränge, so werde E. E. Rat überall keine Bademütter weiter dulden, sondern dafür sorgen, daß künftighin Mannspersonen des Barbieramtes den Frauen die benötigte Hülfe leisten sollten“. Aber auch diese Drohung nützte den frommen Christinnen gegenüber nicht viel. Als sich endlich ein armes altes Weib zu diesem Liebeswerk fand, mußte sie selbst im Tode dafür büßen! Die rachsüchtigen Frauen entzogen ihr jede Pflege und Guttat und ließen selbst ihre Leiche tagelang unbesorgt, bis der Rat endlich den Nachtwächter zu ihrer Bestattung bewegen konnte.

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Da das Angebot an Scharfrichtern sehr gering war, half sich der Rat bisweilen, indem er einen zum Tode Verurteilten das Leben schenkte unter der Bedingung, Henker zu werden. Ein aus einer anderen Stadt erbetener Scharfrichter schnitt dann dem Gewählten in offener Zeremonie zum Zeichen des Standeswechsels beide Ohren ab!

Nur mit Geld war der Henker gut dotiert. +Er stand im Gehalte dem Stadtprediger oder Stadtphysikus gleich+, außerdem war er fast überall Bordellwirt und verdiente durch Ausübung von ärztlicher Praxis[230].

Erst die französische Revolution erlöste den Henker von der jahrhundertelangen Unehre. Auch hier waren die Menschenrechte wirksamer als die christliche Nächstenliebe.

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Im Mittelalter wurden alle, die sich das Leben genommen hatten, entweder ausgeschleift und verbrannt, oder in ein Faß getan und (in Frankfurt) in den Main geworfen. Dabei war es gleichgültig, ob der Selbstmörder eines Verbrechens bezichtigt war, ob er bei Vernunft gewesen oder nicht. Nur wenn einer erwiesenermaßen nicht im Besitze seiner Geisteskräfte war, wurde er nicht verbrannt, sondern ins Wasser geworfen, bzw. am Ende des Mittelalters auf den Schindanger gebracht und dort mit etwas Erde überdeckt.

Wer sich selbst erhenkt hatte, durfte durch niemand als den Henker abgeschnitten werden. Um die Heiligkeit der Haustürschwelle nicht zu entweihen, mußte dann die Leiche durch ein unter derselben gemachtes Loch hinausgezogen werden. An einigen Orten warf man die Leiche zum Fenster hinaus. Es wird als besondere Vergünstigung bezeichnet, daß man 1486 einer Frau gestattete, den Leichnam ihres Mannes, der sich aus Wahnwitz selbst entleibt hatte, in den Main zu werfen, statt das durch den Henker tun zu lassen.

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Im Jahre 1522 wurden sogar die Güter eines Juden, der sich selbst entleibt hatte, in Frankfurt konfisziert, was sonst nicht Brauch war.

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Erst im Jahre 1723 kommt es in Frankfurt vor, daß man die Bestattung eines wahrscheinlich geisteskranken Selbstmörders auf dem gewöhnlichen Friedhofe erlaubte. Aber sie mußte ganz im stillen und auf dem hintersten Teile geschehen.

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Gegen aufgefundene Leichen, selbst wenn es sich um Ermordete handelte, verfuhr man ganz ähnlich wie gegen Selbstmörder, und zwar aus religiösen Bedenken. Wußte man doch nicht bestimmt, ob der Tote ein Christ, und wenn schon, ob er auch ein +frommer+ Christ gewesen sei, auch war die Möglichkeit, es handle sich doch um Selbstmord, nicht ausgeschlossen! Deshalb mußte die Erlaubnis des Pfarrers zu einem ehrlichen Begräbnis eingeholt werden[231].

Erst 1497 kam man in Frankfurt auf den Gedanken, dem zum Tode Verurteilten den Selbstmord durch eine Art von Zwangsjacke unmöglich zu machen. Man band den Delinquenten nämlich in einem besonders konstruierten Stuhl fest[232]. Daß man bis dahin dem armen Sünder, der unter Umständen zu einem höchst qualvollen Tode verurteilt war, nicht jede Möglichkeit der Selbstentleibung nahm, dürfte wohl darin seinen Grund haben, daß nur wenige es versuchten, sich dem Nachrichter durch eine so schimpfliche Todesart zu entziehen.

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„Die Zünfte müssen so rein sein, als wären sie von den Tauben gelesen.“ Dieser schöne Grundgedanke wurde gehandhabt wie folgt:

Die bloße Tatsache, daß ein Zunftgenosse einen Hund auf irgendwelche Weise tötete, hatte zur Folge, daß ihm +das Handwerk gelegt wurde+, d. h. daß er und eventuell seine Familie +brotlos+ gemacht wurden. Man betrachtete den Totschlag eines Hundes als Eingriff in das verachtete Gewerbe des Scharfrichters.

Im Mittelalter wurden Adelige zur Strafe des Hundetragens verurteilt, und Widukind erzählt, daß die Übersendung eines räudigen oder verstümmelten Hundes als Absage an den Feind galt.

Erst durch den § 23 des Reichsschlusses vom 16. August 1731 wurde die Bestimmung, den Totschläger eines Hundes aus der Zunft auszuschließen, beseitigt[233].

Im Jahre 1690 wurde dem jüngsten Sohne eines ehelich geborenen Bauern, der das Schneiderhandwerk erlernen wollte, die Aufnahme in die Bunzlauer Schneiderzunft versagt, weil -- seine +Großmutter+ vor 50 Jahren, als sie noch unverheiratet war, mit ihrem Dienstherrn ein Kind hatte!

Im Jahre 1656 legte die Tuchmacherzunft in Grünberg einem Lehrling das Handwerk, weil seine Mutter im Dreißigjährigen Kriege von einem Reiter genotzüchtigt worden war, wiewohl der Rat feststellte, daß gegen die Frau +nichts Ehrenrühriges vorlag+.

Der Sohn eines Bauern und Gerichtsmannes, der die Weißgerberei erlernen soll, wird 1691 abgewiesen, weil sein +Großvater+, ein begüterter Bauer, vor 30-40 Jahren als gräflicher Diener bei der Kastration von Pferden geholfen hatte.

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Damals wurde in die Zünfte nur aufgenommen, wer außer ehelicher Geburt auch +eheliche Erzeugung seiner Eltern und Voreltern nachweisen konnte+! Dasselbe wurde von den Frauen der Zunftgenossen gefordert. Die Verzeihung eines Ehebruches genügte zum Ausschluß aus der Zunft. Hammurabi dachte darin milder. § 129 seines Gesetzes lautet: Wenn jemandes Ehefrau mit einem Zweiten ruhend ertappt wird, soll man sie (beide) binden und ins Wasser werfen. Wenn der Eheherr der Frau verzeiht, so soll auch der König seinen Untertan begnadigen[234].

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Im Jahre 1696 war eine Frau in Hernstadt an der Bartsch im Fieberdelirium ins Wasser gesprungen und ertrunken. Der Witwer mietete einen Taglöhner und fuhr mit ihm im Kahn zur Leiche, um sie aus dem Wasser ziehen zu lassen. Dieser seiner Frau erwiesene Liebesdienst wurde ihm und seiner Tochter aus zweiter Ehe noch ein Menschenalter nachgetragen, denn als diese sich mit einem Schneider verheiraten wollte, wurde ihr wegen der einstigen Schiffsführung ihres Vaters ein +Zeugnis ihrer ehelichen Geburt+ und ihrem Bräutigam die +Aufnahme in die Zunft verweigert+[235].

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Als im Jahre 1757 der Winterthurer Rittmeister Hegner zur „Sonne“ vier Pferde, die in der Eulach ertrunken waren, herausziehen half, machte er sich die Tragweite wohl nicht klar: „In raschem Eifer hatte er an einem Seil gezogen, ohne zu fragen, wer es befestigt, und ohne sich umzusehen, wer neben ihm ziehe. Bald war er nach Zürich zitiert, um sich zu legitimieren, daß er +nie an einem Seil gezogen oder eins angerührt, das der Henker angemacht+. Auf seine ehrliche Verantwortung ward ihm auferlegt, ein Attest vorzulegen, daß dies nicht geschehen. Man ging nämlich damit um, den Rittmeister Hegner für einen anrüchigen Mann, und somit des ehrenvollsten Dienstes, des Kommandos einer Dragonerschwadron, für unwürdig zu erklären. In dieser ehrenhaften Not trat er vor Schultheiß und Rat mit der Bitte, daß Kundschaft angehört und ihm ein Attest gegeben werde. Allein ‚die Bedenklichkeit und anscheinende Weitläufigkeit dieses Handels‘ setzte den Rat in Furcht. Er willfahrte dem Begehren des Bürgers nicht und +ließ um des Scharfrichters willen den Rittmeister im Stich+“[236].

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Als Gegenstück zum subtilen Ehrbegriff der Zünfte seien hier einige Daten aus der Familiengeschichte der mächtigen Grafen von Cilli angeführt. Aus diesem Geschlecht hatte Kaiser Sigismund sich seine berüchtigte Gemahlin Barbara erwählt. Wir werden sie später näher kennen lernen.

Ulrich II., der Schwager Sigismunds, war ein wilder Knabe. Als er mit einer Frau ein Verhältnis hatte und deren Mann, den er deshalb in seine Dienste genommen hatte, ihn um Entlassung bat, gab er sie ihm, schickte aber Diener nach, die ihn ermordeten. Das ereignete sich etwa 1455, und kein Hahn krähte danach. Sein Vater Friedrich II. war nicht besser (c. 1370-1454). Zuerst war er vermählt mit Elisabeth, Tochter des Grafen Stephan Frangipani. Er verließ sie, um sich heimlich mit der Veronica von Teschewitz zu verbinden. Als der Wüterich dann zur ersten Frau zurückkehrte, um Versöhnung zu feiern, erstach er sie mit seinem Jagdmesser. Diesmal war es eine Gräfin, und da konnte die Sache denn doch nicht vertuscht werden. Friedrich wurde sogar zum Tode verurteilt, dann begnadigt und seinem Vater übergeben, der ihn längere Zeit gefangen hielt. Als er frei gelassen wurde, war keine Frau oder Jungfrau vor ihm sicher. Hatte er eine geschändet, dann schickte er sie einfach ohne jede Entschädigung wieder zum Mann oder Vater zurück. Einem Ehemann, der seine Frau nicht ohne weiteres wieder zurücknehmen wollte, +legte er, empört über diese Anmaßung, eine Geldstrafe auf+! Wie könne er es wagen, ihm Schwierigkeiten zu machen, wo doch er selbst, ein edler Graf, die Umarmungen einer Frau nicht verachtet habe, die vorher von diesem Plebejer +entweiht+ worden sei! Einen Adeligen ließ er aus Eifersucht grausam töten, weil er ihn im Verdacht hatte, mit einer seiner zahlreichen Geliebten sich eingelassen zu haben. Seine heimliche Gemahlin Veronica ließ sein Vater Herrmann (1385-1435) im Bade ertränken (c. 1428). Als dieser edle Graf das Zeitliche segnete, schrieb die Chronik von Cilli -- und das ist bezeichnend -- „Nach dem was groß Clag, denn er war ein +frommer+ Mann und ein +rechter Sühner und Friedmacher+, wo er mocht zwischen Armen und Reichen“[237].

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David Teniers d. J., der sich um den Adel bewarb, sollte ihn 1657 unter der Bedingung erhalten, daß er keine Malereien mehr ausstelle oder für Geld male[238].

Die Künstler gehörten ja das ganze Mittelalter hindurch zum +Handwerkerstande+ und waren genau so +zunftmäßig inkorporiert+ wie etwa die Metzger oder Tuchmacher. Noch im 17. Jahrhundert galten die Erzeugnisse der Malerei im allgemeinen gar nicht höher als ein Stück Tischler- oder Schmiedearbeit, und die größten Künstler sehen wir mit industriellen Arbeiten, Ladenschildern, Ofenschirmen usw. beschäftigt. Ein Dürer, Holbein, Burgkmair, die ersten Größen ihrer Zeit, unterstanden dem +Zunftzwang+ und wurden, wenn auch als sehr tüchtige, so doch immerhin als +Handwerker+ eingeschätzt. Jean von Goyen, Aart van der Neer, Hobbema, Jan Steen, Jakob van Ruisdael II, J. Collaert, also hervorragende Meister des 17. Jahrhunderts, verdienten noch neben der Malerei ihr Brot als Garköche, Gastwirte, Strumpfhändler, Bäcker usw.[239]

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Erst im Jahre 1773 wurde durch einen vom 20. März datierten Erlaß der Kaiserin Maria Theresia auf eine Anregung von Antwerpen hin bestimmt, daß die Maler, Bildhauer, Stecher und Architekten von jedem Gildenzwang befreit sein sollten und die Ausübung ihrer Künste mit dem Adelsstande für vereinbar erklärt[240]. Allerdings waren schon lange vorher einzelnen großen Meistern fürstliche Ehren erwiesen worden. Z. B. machten weder Rubens noch Guido Reni Besuche, sondern empfingen nur solche im Atelier. Als letzterer aus Bologna nach Rom zurückkehrte, das er im Zorn über Honorarschwierigkeiten verlassen hatte, fuhren ihm die Wagen der Kardinäle bis Ponte Molle entgegen. Als Bernini die erste französische Stadt betrat, wurden ihm deren Schlüssel überreicht, und drei Tage vor Paris holte ihn die königliche Sänfte ein[241]. Dagegen suchten noch bis ins 18. Jahrhundert Mitglieder der Gilden ihre Arbeiten durch Hausieren an den Mann zu bringen, und es verstieß nicht gegen den Ehrenkodex, wenn ein Maler oder ein Maler-Kunsthändler sich an einer Brücke oder sonst einem öffentlichen Platz mit seinen Bildern aufstellte[242].

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Auch in Griechenland zur Zeit der höchsten Kunstblüte wurde der bildende Künstler unter die Handwerker gezählt. Bezeichnend sind dafür Plutarchs Worte: „Wir schätzen ein Werk, aber wir verachten seinen Schöpfer“ oder: „Kein anständiger junger Mensch, der den Zeus in Pisa oder die Hera in Argos sieht, wird sich deshalb wünschen, ein Phidias oder Apelles zu sein; denn, wenn uns ein Werk angenehm und gefällig ist, braucht darum doch noch keineswegs sein Schöpfer unsere Nacheiferung zu verdienen“[243].

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Wenn uns auch selbst aus dem frühen Mittelalter eine Reihe von Künstlernamen überliefert sind[244], so war im allgemeinen doch die Person des Schöpfers eines Kunstwerkes von ganz geringer Bedeutung gegenüber der, die es +bezahlte+. Wichtiger als die Meister sind die Stifter, deren Porträts und Namen sich auf zahllosen Gemälden und Skulpturen erhalten haben.

Zwölfter Abschnitt

Religion und Glaube

Die sogenannten +Sieben Todsünden+ sind, wie Zielinski nachgewiesen hat, aus der heidnischen Astrologie entnommen und haben wahrscheinlich durch Vermittlung der stoischen Philosophie ihre Ausbildung erhalten. Auch Horaz kennt sie[245].

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Der Vers 7 in der 1. Epistel Johannis, Kapitel 5, den die Dogmatiker als Hauptbeweis für die Lehre von der +Dreifaltigkeit+ brauchen, ist nach der Untersuchung des katholischen Theologieprofessors Karl Künstle (Das Comma Joanneum, auf seine Herkunft untersucht. Freiburg 1905) von dem +Häretiker+ Priscillian im 4. Jahrhundert eingeschoben worden!! Von demselben Vers erklärte die Indexkongregation 1897, daß es nicht gestattet sei, an seinem authentischen Charakter zu zweifeln. Künstles Schrift erschien mit bischöflicher Approbation!

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Demeter, die Mutter des Dionysios, heißt „+heilige Jungfrau+“, Isis, die Mutter des Horus, spielt eine besondere Rolle, Sargon, Gudea, Asernasipal, Asurbanipal usw. behaupten von sich die Jungfrauengeburt von der Göttin Istar, und diese wunderbare Herkunft wird von ihnen beansprucht, wiewohl wir ihre wirkliche Herkunft kennen. Das hängt mit dem +Tierkreisbild der Jungfrau+ zusammen und der Konstellation der Wintersonnenwende. Um Mitternacht am 25. Dezember geht am östlichen Punkte des Himmels das Sternbild der Jungfrau auf. Daher die Festsetzung der Geburt Christi auf diesen Tag und die Legende seiner jungfräulichen Geburt[246].

Heute noch lehrt die römisch-katholische Kirche die +Jungfräulichkeit Mariä+ und die +Gottheit Christi+ in dem Sinne, daß Gott durch den hl. Geist sein Vater wurde. Letzteres wird auch von der protestantischen Kirche noch aufrecht erhalten. Dazu seien zwei Stellen des Neuen Testamentes zitiert: Matthäus Kapitel 1 Vers 25: „+Und erkannte sie nicht, bis sie ihren ersten Sohn gebar+; und hieß seinen Namen Jesus.“

Matthäus Kapitel 13 Vers 55 und 56 lauten: „Ist er nicht eines Zimmermanns Sohn? Heißt seine Mutter nicht Maria? Und +seine Brüder Jakob und Joses und Simon und Judas+? Und +seine Schwestern+, sind sie nicht alle bei uns?“

Die Evangelien sind eben nur unfehlbar, wenn es gewissen Kreisen und Institutionen paßt.

Zur +Gotteskindschaft Christi+ finden sich zahlreiche Analogien in der Antike. Vom Philosophen Plato war schon zu seinen Lebzeiten die Sage aufgekommen, seine Mutter Periktione habe ihn vom Gott Apollo empfangen, ebenso war Augustus Apollos Sohn, während Alexanders und Scipios Vater Zeus war, der auch den Wundermann Apollonius von Tyana gezeugt haben soll. Origines sagt diesbezüglich: „Der einfache Antrieb, so etwas von Platon zu erdichten, war, daß man glaubte, ein Mann, der mit größerer Weisheit und Kraft als die Durchschnittsmenschen ausgestattet war, +müsse auch aus höherem und göttlichem Samen seinen leiblichen Ursprung gehabt haben+.“ Die Nutzanwendung daraus auf Christus zu ziehen, überließ Origines seinen Lesern[247].

Seit 1870 ist nicht nur Christus von Maria, sondern auch diese von ihrer Mutter Anna „unbefleckt“ empfangen worden. Wenigstens hat das Vatikanische Konzil diese Feststellung gemacht.

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Auch von +Buddha+ wird erzählt, daß er von der jungfräulichen Königin Maja geboren wurde, in deren Leib das himmlische Geistwesen Buddha unbefleckt und unbefleckend einging. Auch bei seiner Geburt erstrahlte überirdisches Licht und erschienen Scharen himmlischer Geister, die einen Lobgesang anstimmten zum Preise des Kindes, das der Welt Heil, aller Kreatur Freude und Frieden bringen, die Feindschaft zwischen Gottheit und Menschheit versöhnen werde. Auch hier erkennt ein frommer Seher im Kinde den künftigen Erlöser[248].

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Die +Auferstehung Christi+ nach drei Tagen erinnert an das große Auferstehungsfest der Babylonier in Nisan, also etwa gleichzeitig mit dem Tode und der Auferstehung Jesu. In feierlichen Prozessionen und Riten wurde in Babel in der Frühlingszeit die +Auferstehung des Marduk+ gefeiert. Die drei Tage, die Auferstehung Jesu gleichzeitig mit Sonnenaufgang, die Feier des „Herrentages“, die +Sonnenfinsternis+ bei Jesu Tode, die +Engelerscheinungen+ zeigen in die Richtung jener babylonischen Gedanken. Auch der +Satan+, die +bösen Dämonen+, besonders die sieben bösen Geister, sowie Jesu Selbstbezeichnung „der +Menschensohn+“ = „der +Mensch+“ weisen nach Babylonien[249].

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