Kino und Erdkunde Lichtbühnen-Bibliothek Nr. 7
Part 7
a) vollendete erdkundliche Kinoaufnahmen zu ermöglichen, dadurch, daß dem Geist des wissenschaftlichen Fachmanns in Beziehung auf Gegenstand und Art der Aufnahme die unbedingte Führung eingeräumt wird;
b) diese Kinoaufnahmen ihren wissenschaftlichen, Unterrichts-, Volksbildungs-, Unterhaltungs- und Sammlungszwecken in vollkommener Weise zuzuführen und sie ihnen alle jederzeit zur Verfügung zu halten;
c) sie durch geeignete geschäftliche Organisation wirtschaftlich zu ermöglichen, auszunützen und die Erträge in einer dem Verdienst und Interesse aller Beteiligten entsprechenden Weise zu verteilen;
d) sie zum Ausgangs- und Mittelpunkt aller auf Kinogesundung und -gesunderhaltung gerichteten Bestrebungen zu machen.
4. Zur Erreichung dieses Zweckes dient ein ständiger Arbeitsausschuß, der zu je einem Drittel aus Vertretern der Wissenschaften, der Kinofachleute und Geschäftsinteressenten und aus Vertretern von Schulen und gemeinnützigen Volksbildungskörperschaften besteht. Ihre Wahl geschieht durch geeignete Gesamtverbände der genannten drei Interessengruppen.
5. Die Aufgabe dieses Ausschusses ist es:
a) auf Antrag alle erdkundlichen Kinoaufnahmen nebst Begleit- und Ergänzungsmaterial zu prüfen, zu begutachten und sie, falls sie allen Sachansprüchen genügen, zu kennzeichnen und in ein allen Interessenten zugängliches Verzeichnis einzutragen;
b) alle für die öffentliche Vorführung bestimmten Gesamtvorstellungen oder den Stoff dazu ebenso zu prüfen und die einwandfreien zu bezeichnen;
c) auf Wunsch geplante derartige Aufnahmen und Vorstellungen vorher zu begutachten und zu beraten, Mitarbeiter dazu nachzuweisen usw.
d) die Zusammenarbeit der Interessentengruppen zu vermitteln, und in Streitigkeiten zwischen ihnen zu entscheiden.
6. Für diese Tätigkeit sind für jeden geprüften Film von der betreffenden Filmverlagsanstalt nach der Filmlänge zu bemessende Gebühren zu zahlen, deren Höhe durch die Genossenschaft festgesetzt wird. Von den Gebühren sind die Honorare für die Prüfungsteilnehmer und die sonstigen Geschäftskosten zu bestreiten. Der Überschuß dient zur Bildung eines Vermögens, das ausschließlich für eigne Unternehmungen der Genossenschaft im Sinne ihrer Satzungszwecke verwendet werden darf und im Auflösungsfalle verwandten gemeinnützigen oder wissenschaftlichen Bestrebungen anheimfällt.
7. Die Mitglieder der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft verpflichten sich sämtlich, von der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft bezeichnete Filme nicht mit andern zugleich und nur in dem vom Arbeitsausschuß begutachteten Zusammenhange vorzuführen und als solche zu bezeichnen.
8. Die Deutsche Erdkundliche Kinogenossenschaft gibt ein Verzeichnis sämtlicher von ihr empfohlener erdkundlicher Filme heraus, das enthält:
Titel, Ort und Datum der Aufnahme,
die Namen des oder der Aufnehmenden und sonstigen Mitarbeiter und ihre Tätigkeit,
die Verlagsfirma und den Verbleib des Negativs,
die genaue Beschreibung der einzelnen Szenen nebst Längenangabe usw.,
genaue Angaben des Begleitmaterials (eventuell Geräusch- und Musikaufnahmen, ergänzende Lichtbilder, Regieangaben, Vortragstext und dessen Verfasser),
die einzeln zu erhaltenden Teile.
9. Die Negative und ein Positiv der von der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft empfohlenen erdkundlichen Aufnahmen sollen in einer einzurichtenden Mittelstelle geordnet aufbewahrt und verwaltet werden. Interessenten sollen jederzeit die Positive gezeigt und Abzüge auch nach ältern Negativen sowie abgeschlossenen Teilen davon abgegeben werden.
10. Von den von der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft begutachteten erdkundlichen Aufnahmen sollen geschlossene Programme geschaffen werden, die in den der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft angeschlossenen Kinotheatern in zu vereinbarender Weise kreisen werden.
11. Die der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft angeschlossenen Einzelmitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 1 bis 2 M und haben dafür Vorzugspreise in den betreffenden Kinovorstellungen und sonstigen Veranstaltungen.
12. Die der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft angeschlossenen Körperschaften zahlen je nach Bedarf eine jährlich festzusetzende Summe zu den Arbeitskosten.
13. Die Deutsche Erdkundliche Kinogenossenschaft wirkt außer durch ihre Verzeichnisse durch eine eigne Zeitschrift, Zeitungskorrespondenzen usw. sowie eventuell eigne Veranstaltungen für die geschaffenen Filme und Programme und für die Bestrebungen der erdkundlichen Kinoreform überhaupt.
14. Der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft angeschlossen und mit ihr im Austauschverhältnis wirken ähnliche Genossenschaften für erdkundliche Schul- und dergleichen Liebhaberkinematographie.
15. Zwecks Verwirklichung dieses Planes wird nach vorangegangener Besprechung in den Fachblättern aller beteiligten Kreise sowie der öffentlichen Presse eine Zusammenkunft von bevollmächtigten Vertretern aller Interessenten zur Gründung der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft an einem Orte innerhalb der unter 1. genannten Länder veranstaltet. Die dazu nötigen Vorarbeiten werden durch einen Geschäftsausschuß der sich Beteiligenden erledigt.
* * * * *
Absichtlich habe ich diesen Entwurf auch in wichtigen Einzelheiten ganz allgemein gehalten, so daß nur der Zweck, die geistigen Leitsätze und die möglichen Grundbedingungen einer solchen Organisation scharf hervortreten. Schon das Vorliegen eines solchen Entwurfs wird m. E. die gute Folge haben, unzweideutig zu zeigen, ob und wie weit es allen Stellen, die für eine Kinoreform in Betracht kommen und sich zum Teil stark dafür ins Zeug legen, _Ernst_ ist. Ich betone ganz besonders, daß meiner Meinung nach weder ein anderer Weg vorhanden ist, um zunächst auf einem Teilgebiete der Kinematographie zum Ziele zu kommen und damit wenigstens den haltbaren Grund zur umfassenden Kinogesundung zu legen -- noch diese aus einer (außer in unwesentlichen Punkten) von der in meinen genannten Schriften niedergelegten abweichenden »Auffassung« hervorgehen kann. Es handelt sich da ja in der Hauptsache kaum um diese oder jene freigestellte »Auffassung«, sondern einfach um die Frage: Sachkenntnis und Sacheindringen oder nicht? Es ist kein Zweifel, daß die bisherigen so gut wie vollkommenen Mißerfolge der Kinoreform (gemessen an ihrem irgend ernst zu nehmenden Ziele) wesentlich auf dem Mangel an Sachkenntnis und Überblick, der Neigung zu verantwortungslosem Nachgeben und oberflächlicher Spielerei beruhen. Auf keinem Gebiete erfordert die Reform so ernste, umfangreiche und gewissenhafte _Arbeit_, führt dann aber auch so sicher und großzügig zum Ziele, wie auf dem der Kinematographie, denn hier gibt es nur _einen_ geschlossen entgegenstehenden Feind, der entweder gewonnen wird und dann selber das mächtigste Bollwerk internationaler Kinokultur ist, oder weiter trotzt. Eigenbrödeleien sind hier von vornherein zum Mißerfolg verurteilt. Die erdkundliche Kinematographie zum Ausgangs- und Mittelpunkte der Kinetographie überhaupt machen, heißt an sich schon ein Stück Kinoreform tun, nämlich den Kino auf _sein_ Gebiet zurechtrücken. Die erdkundliche Kinematographie und Kinetographie organisieren, heißt nicht nur eine öffentliche Bildungs- und Unterhaltungsquelle gesund machen, sondern zugleich der Schule und der Wissenschaft einen wesentlichen Dienst tun und sie auf ihrem eignen Gebiete um einen großen Schritt fördern.
Zu den Einzelheiten meines Satzungsentwurfs wären Erläuterungen zu geben. Die unten genannten Länder bilden nicht nur nach der vorherrschenden Rasse und nach geschichtlichen Gesichtspunkten eine Art Kulturgemeinschaft, sondern sie haben auch insofern gemeinsame Kinointeressen, als sie alle zusammen im wesentlichen nur »Abnehmer« sind, d. h. ihren Filmsegen zurzeit hauptsächlich aus dem Ausland erhalten. Eine Ausnahme macht etwa nur Dänemark-Norwegen, insofern dort am Welthandel selbständig beteiligte Filmfirmen vorhanden sind; gerade diese Länder einschließlich Schweden gehören aber um so mehr zu uns, als sie mit Deutschland zusammen schon längst am eifrigsten und tatkräftigsten Kinoreformbestrebungen huldigen. Die gesunde Auffassung von dem wesentlich erdkundlichen Beruf des Kinos dürfte in allen genannten Ländern mehr wenigstens als in den romanischen allgemein einleuchten. Dies freilich auch in englischen Kreisen, aber doch abgeschwächt durch das dortige, wesentlich geringere Interesse an der uns so sehr beschäftigenden »Organisation der Bildung« und des Schul- und Unterrichtswesens. Auch Deutschland erzeugt ja Filme, darunter ja erfreulicherweise mehr und mehr gute erdkundliche, es überwiegen aber doch wohl »dramatische« und melodramatische (»Tonbilder«) von Berliner Firmen. Sie alle zusammen sind aber von geringer Bedeutung gegen die Auslandeinführung. Aus allen Gründen steht auch diesen Staaten als wirkungsvolles gemeinsames Notmittel der Ausschluß ausländischer Filmeinfuhr zu Gebote. Natürlich ist in andern Kulturländern ein ähnlicher Zusammenschluß gleichfalls zu erwarten, aber unter wesentlich andern Bedingungen. Mit solchen Genossenschaften müßte natürlich zusammengearbeitet werden (2). Anderseits ist ein Zusammenschluß über ein größeres Gebiet als etwa nur Deutschland nötig, da dieses Land als Kundschaft allein nicht eine genügende Macht ausüben würde, um einen wirkungsvollen Druck auf das ausländische Kinokapital auszuüben. -- Zum »ständigen Arbeitsausschuß« (4) könnte nötigenfalls noch eine Berufungsstelle treten. Es muß den Firmen natürlich freigestellt bleiben, ihre erdkundlichen Aufnahmen nach wie vor nach eigner Verantwortung und eignem Geschmack auszuführen, oder aber, wenn sie Wert darauf legen, sie dem großen, von der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft zu schaffenden Turnus einzufügen, sie prüfen und möglichst schon vom Plane an begutachten zu lassen, und dabei die Wünsche und Gesichtspunkte erdkundlicher und Volksbildungsberufsleute als maßgebend zu berücksichtigen. -- Ich denke mir unter diesen Umständen den gewöhnlichen Gang erdkundlicher Aufnahmen etwa wie folgt. Die _Anregung_ geht je nachdem von einem Geographen, einem Forschungsreisenden oder dem Kenner eines bestimmten, z. B. heimatlichen Gebietes aus, oder von wissenschaftlichen oder volkswissenschaftlichen Erdkundevereinen, Fremdenverkehrs-, Heimatschutz-, Denkmalsschutz-, Weltnaturschutz- oder sonstigen interessierten Vereinen u. a. aus. Auch Schulbehörden können es sein oder auch Industrievereinigungen, landwirtschaftliche Körperschaften, Firmen; ferner Kolonial- und andere Behörden, die Geschäftsleitungen von Ausstellungen; endlich Private aller Art, und daneben natürlich nach wie vor Filmfirmen usw. Es wird nun, gewünschtenfalls schon durch Vermittlung des Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschafts-Ausschusses, die Planung der ganzen Aufnahme so vorbereitet, daß _neben_ den besondern Wünschen und Interessen der Anregenden möglichst auch den _allgemeinen_ Wünschen und Interessen, besonders auch denen der Wissenschaft und der Volksbildung und -unterhaltung (der allgemeinen Öffentlichkeit) Rechnung getragen wird. Dies geschieht, um sowohl wirtschaftlich wie ideell der oder den Aufnahmen eine möglichst weite und dauernde Verwendbarkeit zu sichern. Nur durch diese wird einerseits ein solches Unternehmen wirtschaftlich ermöglicht und ertragreich, und es wird anderseits erreicht, daß die immerhin nicht häufig wiederkehrende Aufnahmegelegenheit möglichst vollkommen ausgenützt wird. -- Die Aufnahme würde nun jedesmal irgendwie unter der Leitung geographischer Fachleute oder doch unter Berücksichtigung ihrer Angaben und der in dieser Schrift angegebenen Regeln von Berufenen ausgeführt werden, als welche sich alsbald besondere Begabungen finden würden, denen eine Mischung von wissenschaftlichem, künstlerischem, Lehr- und technischem Sinne eigen sein müßte. -- Die fertigen Filme würden nun nebst ausgearbeiteten Angaben der Filmprüfungsabteilung der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft überwiesen werden, die sie begutachtete, eventuell Anregungen zu ihrer Verbesserung im einzelnen gäbe und die wertvoll befundenen, wie im Entwurf angedeutet, beurkundete und ihnen ein geschütztes Abzeichen verliehe. Die Negative würden -- falls nicht gegenteilige Wünsche der Beteiligten vorlägen -- der Mittelstelle übergeben, die für sie und ihre den Wünschen des oder der Eigentümer entsprechende Benutzungsweise haftete. Diese Mittelstelle soll -- ganz wie der Kommissionär im Buchhandel, oder als eine Art Dauermesse -- lediglich der Erleichterung und Beschleunigung des Austausches zwischen Filmverlag und Käufer dienen. Es ist daher kaum anzunehmen, daß ihre Tätigkeit in dieser Hinsicht irgendwie mit andern Interessen in Zwist käme. Sie soll nicht nur die Negative aufbewahren, sondern vor allem auch je ein Positiv, um dies jederzeit »zur Ansicht« vorführen zu können (dies braucht bekanntlich nicht immer auf der Projektionswand zu geschehen, sondern es gibt auch Apparate für nur je einen Betrachter). Diese Einrichtung soll dem gegenwärtigen Übelstand abhelfen, daß namentlich ältere Aufnahmen, nachdem sie in den Kinotheatern die übliche Frist abgelaufen haben, so gut wie nicht mehr zu erlangen, jedenfalls vom Interessenten nicht mehr zu besichtigen sind. Gerade für sachgemäße erdkundliche Vorführungen ist aber natürlich das Zurückgreifen auf ältere Aufnahmen unbedingt nötig; und die ganze Organisation, wie wir sie hier im Auge haben, wird auch das bisherige _Interesse_ der Verlagsfirmen an der Außerdienststellung ihrer ältern Aufnahmen, namentlich erdkundlicher, beseitigen. Dieses Interesse beruhte namentlich auf der Befürchtung, daß die Möglichkeit der Kinobesitzer, beliebig auf ältere Aufnahmen zurückgreifen zu können, den Absatz der jeweils neuen Wochenschöpfungen unsicher machen könnte. Das wäre aber eine Gefährdung des oft außerordentlichen Kapitals, das namentlich in die im Vergleich mit den meisten erdkundlichen ungleich kostspieligern »dramatischen« Sachen gesteckt wird. Durch die völlige Loslösung der erdkundlichen Vorführungen von den »dramatischen« und ihre verabredungsgemäße Beschränkung auf bestimmte Tage oder Wochen (1 bis 2 in der Woche, im Monat oder ähnlich) einerseits, durch den größern, auf dem nunmehr eingeschlagenen Wege erforderlichen Kapitalaufwand und die größere Rentabilität erdkundlich-»aktueller« Filme anderseits würde jenes Bedenken hinfällig werden. Aus denselben Gründen wäre aber die Abgabe von _Filmteilen_ ebenso im Verbraucher- wie im Hersteller-Interesse gelegen. Wenn ein Gesamtfilm beispielsweise »Bilder aus Bosnien« heißt, so ist er vielleicht aus Teilen zusammengesetzt, deren einer mehr landschaftlich-geologisches, ein anderer militärisches, ein dritter volkskundliches, ein vierter zoologisches Interesse hat; es wäre ein unbilliges Verlangen, daß nun z. B. ein Zoologe, der ein Programm mit dem zoologischen Abschnitt wertvoll bereichern könnte, den ganzen Film »Bosnien« kaufen müßte, noch dazu ohne ihn vorher sehen zu können. Zurzeit ist dies aber meistens so, d. h. die Filmfirmen verweigern meist die Abgabe älterer Bilder und erst recht von Teilen älterer Bilder. Der Grund liegt außer in den geschilderten geschäftlichen Bedenken in der Zerstreutheit der Negative in London, Paris, Florenz, Amerika usw., in der Überlastung der Firmen mit der notwendigen Tagesproduktion, die jeweils alle verfügbaren Kopiermaschinen, Hände und Köpfe in Anspruch nimmt, und in der Unmöglichkeit -- weil unlohnend -- einer geordneten Negativ-Archiv-Führung. Besonders das Heraussuchen einzelner Negativteile, wenn sie nicht von vornherein äußerlich sichtbar bezeichnet sind, würde ja eine zu große Zumutung sein. Eine nur diesen Aufgaben dienende Mittelstelle könnte das aber leicht und schnell leisten.
Auf dem gedachten Wege wären nun also namentlich Forschungsreisende, wissenschaftliche Lehrinstitute, Sammlungen, Schulen usw. bereits in den Besitz derjenigen Aufnahmen gekommen, um die es ihnen zu tun ist; es wäre ihre Privatsache, sich über die Eigentums- und gegenseitigen Entschädigungsverhältnisse auseinanderzusetzen, und die Art der Benutzung bliebe natürlich ganz ihre eigne Sache. In den meisten Fällen wird aber nun als wirtschaftlicher Neben- oder als Hauptzweck die Überführung der Aufnahmen oder eines Teiles von ihnen in den Turnus öffentlicher Aufführungen, besonders also der Kinotheater, erwünscht sein. Diese zu bewirken, bliebe die geschäftliche Aufgabe des »Verlegers« durch Vermittlung der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft-Mittelstelle; durch deren Tätigkeit und die ganze Organisation würde aber das Ergebnis gleichmäßiger und sicherer erreicht und von vornherein -- schon bei der Planung -- in gewissem Grade schon mit verabredet und in Rechnung gezogen werden können. Von vorher sorgfältig geplanten und fachmännisch vorbereiteten Kinoaufnahmen etwa einer Expedition durch Tibet oder einer Landes-Naturdenkmäler-Aufnahme ließen sich von vornherein einige öffentliche Programme versuchsweise entwerfen, und deren Ertrag ließe sich, eben infolge der eigenartigen Organisation dieses Geschäftszweiges überhaupt, mit einer gewissen Sicherheit übersehen. Das würde also die vorherige Kostenberechnung solcher Unternehmungen erleichtern. -- Bestimmte erdkundliche Theaterprogramme zu schaffen wäre dann aber eine zweite »Autoren«aufgabe, die wieder von verschiedenen Interessenten in Angriff genommen werden könnte. -- Für die unter 5 a bis d genannten Zwecke würde der Ausschuß vorteilhaft mehrere ständige »Kammern« bilden. -- Die Tätigkeit der Mitglieder des Ausschusses würde in ehrenamtliche und honorierte zerfallen. Daß jede im Zuge eines geschäftlich angelegten Unternehmens eintretende wirkliche Arbeit und Zeitopferung ihres Lohnes wert ist, ist ebenso selbstverständlich, wie daß eine unverpflichtete und verantwortungslose, rein sogenannt »gemeinnützige« Tätigkeit _auf die Dauer_ in Verfall gerät und stets zweifelhaften Wert besitzt. Außer Honoraren und Gehältern würden der Mittelstelle durch Einrichtung und Mieten für Geschäfts-, Aufbewahrungs-, Vorführungsräume usw. Kosten entstehen, endlich durch die gesamte Werbearbeit, besonders Zeitschrift und Filmführer. Mein Entwurf begnügt sich mit dem Hinweise, daß dem eine Menge natürlicher und die Industrie keineswegs ungebührlich belastender Einnahmequellen gegenüberstehen. -- Zu 7: Keinem der an die Deutsche Erdkundliche Kinogenossenschaft Angeschlossenen kann die Verpflichtung auferlegt werden, _nur_ von ihr begutachtete Aufnahmen herzustellen, zu vertreiben, vorzuführen oder anzusehen. Das Interesse, dies zu tun, kann nur in dem für alle Beteiligten daraus entspringenden tatsächlichen Nutzen bestehen. Anderseits würde natürlich durch Vermischung der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaftsfilme mit andern aus genügend gekennzeichneten Gründen der ganze Zweck und Erfolg des Unternehmens hinfällig. Es muß darauf bestanden werden, daß als Deutsche Erdkundliche Genossenschaftsfilme nur von ihr geprüfte und empfohlene Aufnahmen, aber auch nur in der von ihr angegebenen Weise, und in den Kinotheatern nur im Zusammenhange der von ihr empfohlenen Gesamtprogramme vorgeführt werden. Das letztere aus denselben technischen Gründen, weswegen auch sonst die Kinotheater nicht Einzelfilme, sondern nur ganze Programme leihen können, soweit sie nicht selber die Urheber der letztern sind. -- Zu den »Interessenten« der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft gehören also auch die Lichtbilderfirmen, die erdkundliche Lichtbilder zu verleihen oder zu verkaufen haben. Diese würden, soweit nötig, den Gesamtprogrammen beizufügen sein. -- Den sozusagen ursächlich -- also geschäftlich, wissenschaftlich oder volksbildnerisch interessierten Kreisen gegenüber wäre nun als wichtige von der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft zu fördernde Aufgabe ein loser Zusammenschluß der »Schauinteressenten«, d. h. des erdkundlich interessierten Kinopublikums herbeizuführen. Die unter 11 genannte Maßnahme würde m. E. dazu genügen und alles Erreichbare umfassen.
* * * * *
Ich hoffe mit diesem wenigen den Grundgedanken einer Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft genügend veranschaulicht und seine Wichtigkeit verständlich gemacht zu haben. Sollte es mir damit gelungen sein, auf Grund jahrelanger Arbeit und umfassender, mit großen Opfern erkaufter Erfahrungen einen Grundstein zu fruchtbarer, schöpferischer, aufbauender Kinogesundungsarbeit gelegt und zugleich der erdkundlichen Wissenschaft und dem Schulunterricht der Zukunft neue Möglichkeiten klären geholfen zu haben, so wäre diese meine Arbeit reichlich belohnt.
Anhang
_Ein Blick auf den gegenwärtigen Markt erdkundlicher Filme und Lichtbilder_
Mit unermüdlichem Entgegenkommen hat die Lichtbilderei GmbH. in M.Gladbach alles Erdenkliche getan, um meinen Wunsch, einen praktischen Überblick über die zurzeit zugänglichen Quellen erdkundlichen kinematographischen Stoffes zu gewinnen, zu erfüllen. Dennoch würden die auf unsere Rundfragen ergangenen Antworten besonders betreffend der _Film_erzeugung ohne die Benutzung anderweitig gewonnener Erfahrungen ein sehr lückenhaftes Bild geben. Der Gesamtüberblick bezeugt sowohl betreffend der Lichtbilder wie der Filme vor allem einen gewissen Mangel an Beweglichkeit in der Organisation, insofern erstens zumeist nur ganze Serien von Lichtbildern und Kinoaufnahmen verliehen (von letztern auch verkauft) werden, zweitens auch dies noch mannigfachen Beschränkungen und Schwierigkeiten unterliegt. Die Unmöglichkeit, die Sachen vorher _zur Ansicht_ zu haben oder sonst prüfen zu können, liegt ja in der Natur der Sache. Sie ließe sich nur -- wie im vorangehenden angedeutet -- durch eine wohlorganisierte ständige _Projektionsbildermesse_ nebst Zentralverleihstelle und in Verbindung mit einem nach wissenschaftlichen und gemeinnützigen praktischen Gesichtspunkten durchgearbeiteten illustrierten und beschreibenden _Realkatalog_ beheben. Dazu müßte ein beweglicheres _Leihaustauschsystem_ treten. Eine Hauptursache für die verhältnismäßig geringe Rolle, die das Projektionswesen als ernsthaftes Bildungsmittel noch spielt, liegt darin, daß die Bilder, die man nach den Titeln beschafft, selten gerade das zeigen, was man zeigen will. Ist dieser Übelstand auf dem Lichtbildergebiet schon empfindlich, so wirkt er gegen die Ausbreitung der Filmbenutzung geradezu entscheidend.
Da nach unserer Überzeugung das Kinobild, besonders das erdkundliche, fast stets vom stehenden unterstützt werden muß, so geben wir zunächst einen Überblick über die Quellen für erdkundliche Lichtbilder. Zunächst Firmen, die geschäftsmäßig an jedermann verkaufen und verleihen, soweit uns näheres Material vorliegt (alphabetisch):
1. _Evangelischer Verein für kirchliche Zwecke_, Berlin SW 68, Oranienstr. 105l. Hat besonders aus Missionsgebieten (Kolonien und innere Mission) auch einige geographisch interessierende Serien. Alle Bilder sind koloriert (5 M). Mitwirkung von Kunstmalern, Missionsleuten, Pastoren. Es werden nur Serien verliehen, Texte werden beigegeben. Verleiht auch Apparate.
2. _Graystone Bird_, Kunstphotograph, 3, Milsom Street, Bath, England. Pflegt besonders das Gebiet von Landschafts- (See-, Wolken-, Winterlandschaften usw.) Diapositiven nach _künstlerischen_ Gesichtspunkten. Wetter, Stimmungen usw., ferner britische und Schweizer intime Aufnahmen.
3. _Bruno Hentschel_, Leipzig, Kunstverlag (Kollektion Hentschel): Landschaften-, Trachten- und Städtebilder aus dem _Orient_ (Ägypten, Palästina, Syrien, Kleinasien, Konstantinopel, Griechenland). Bilder auch einzeln (15 Pf.), jedoch Mindestgebühr 7.50 M. _Versendet zur Ansicht Papierkopien_ sowie ganze _Serien_.