Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft.
Part 1
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Kant's gesammelte Schriften
Herausgegeben von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften
Band V
Erste Abtheilung: Werke
Fünfter Band
Berlin Druck und Verlag von Georg Reimer 1913
Kant's Werke
Band _V_
Kritik der praktischen Vernunft.
Kritik der Urtheilskraft.
Berlin Druck und Verlag von Georg Reimer 1913
Inhaltsübersicht des Bandes.
1788.
KRITIK DER PRAKTISCHEN VERNUNFT 1
=Vorrede.= 3
=Einleitung.= Von der Idee einer Kritik der praktischen Vernunft 15
ERSTER THEIL. ELEMENTARLEHRE DER REINEN PRAKTISCHEN VERNUNFT 17
ERSTES BUCH. DIE ANALYTIK DER REINEN PRAKTISCHEN VERNUNFT 19
=Erstes Hauptstück.= Von den Grundsätzen der reinen praktischen Vernunft 19
_I._ Von der Deduction der Grundsätze der reinen praktischen Vernunft 42
_II._ Von der Befugniß der reinen Vernunft im praktischen Gebrauche zu einer Erweiterung, die ihr im speculativen für sich nicht möglich ist 50
=Zweites Hauptstück.= Von dem Begriffe eines Gegenstandes der reinen praktischen Vernunft 57
Von der Typik der reinen praktischen Urtheilskraft 67
=Drittes Hauptstück.= Von den Triebfedern der reinen praktischen Vernunft 71
Kritische Beleuchtung der Analytik der reinen praktischen Vernunft 89
ZWEITES BUCH. DIALEKTIK DER REINEN PRAKTISCHEN VERNUNFT 107
=Erstes Hauptstück.= Von einer Dialektik der reinen praktischen Vernunft überhaupt 107
=Zweites Hauptstück.= Von der Dialektik der reinen Vernunft in Bestimmung des Begriffs vom höchsten Gut 110
_I._ Die Antinomie der praktischen Vernunft 113
_II._ Kritische Aufhebung der Antinomie der praktischen Vernunft 114
_III._ Von dem Primat der reinen praktischen Vernunft in ihrer Verbindung mit der speculativen 119
_IV._ Die Unsterblichkeit der Seele, als ein Postulat der reinen praktischen Vernunft 122
_V._ Das Dasein Gottes, als ein Postulat der reinen praktischen Vernunft 124
_VI._ Über die Postulate der reinen praktischen Vernunft überhaupt 132
_VII._ Wie eine Erweiterung der reinen Vernunft in praktischer Absicht, ohne damit ihr Erkenntniß als speculativ zugleich zu erweitern, zu denken möglich sei? 134
_VIII._ Vom Fürwahrhalten aus einem Bedürfnisse der reinen Vernunft 142
_IX._ Von der der praktischen Bestimmung des Menschen weislich angemessenen Proportion seiner Erkenntnißvermögen 146
ZWEITER THEIL. METHODENLEHRE DER REINEN PRAKTISCHEN VERNUNFT 149
Beschluß 161
_Anmerkungen_ 487
=Kritik= der praktischen Vernunft
von
Immanuel Kant.
Vorrede. #3#
Warum diese Kritik nicht eine Kritik der =reinen= praktischen, sondern schlechthin der praktischen Vernunft überhaupt betitelt wird, obgleich der Parallelism derselben mit der speculativen das erstere zu erfordern scheint, darüber giebt diese Abhandlung hinreichenden Aufschluß. Sie soll blos |3.5| darthun, =daß es reine praktische Vernunft gebe=, und kritisirt in dieser Absicht ihr ganzes =praktisches Vermögen=. Wenn es ihr hiemit gelingt, so bedarf sie das =reine Vermögen selbst= nicht zu kritisiren, um zu sehen, ob sich die Vernunft mit einem solchen als einer bloßen Anmaßung nicht =übersteige= (wie es wohl mit der speculativen geschieht). Denn |3.10| wenn sie als reine Vernunft wirklich praktisch ist, so beweiset sie ihre und ihrer Begriffe Realität durch die That, und alles Vernünfteln wider die Möglichkeit, es zu sein, ist vergeblich.
Mit diesem Vermögen steht auch die transscendentale =Freiheit= nunmehr #4# fest, und zwar in derjenigen absoluten Bedeutung genommen, worin |3.15| die speculative Vernunft beim Gebrauche des Begriffs der Causalität sie bedurfte, um sich wider die Antinomie zu retten, darin sie unvermeidlich geräth, wenn sie in der Reihe der Causalverbindung sich das =Unbedingte= denken will, welchen Begriff sie aber nur problematisch, als nicht unmöglich zu denken, aufstellen konnte, ohne ihm seine objective Realität zu |3.20| sichern, sondern allein um nicht durch vorgebliche Unmöglichkeit dessen, was sie doch wenigstens als denkbar gelten lassen muß, in ihrem Wesen angefochten und in einen Abgrund des Scepticisms gestürzt zu werden.
Der Begriff der Freiheit, so fern dessen Realität durch ein apodiktisches Gesetz der praktischen Vernunft bewiesen ist, macht nun den =Schlußstein= |3.25| von dem ganzen Gebäude eines Systems der reinen, selbst der speculativen Vernunft aus, und alle andere Begriffe (die von Gott und Unsterblichkeit), welche als bloße Ideen in dieser ohne Haltung bleiben, schließen sich nun an ihn an und bekommen mit ihm und durch ihn Bestand und objective Realität, d. i. die =Möglichkeit= derselben wird dadurch #5# =bewiesen=, daß Freiheit wirklich ist; denn diese Idee offenbart sich |4.5| durchs moralische Gesetz.
Freiheit ist aber auch die einzige unter allen Ideen der speculativen Vernunft, wovon wir die Möglichkeit _a priori_ =wissen=, ohne sie doch einzusehen, weil sie die Bedingung[1] des moralischen Gesetzes ist, welches wir wissen. Die Ideen von =Gott= und =Unsterblichkeit= sind aber nicht Bedingungen |4.10| des moralischen Gesetzes, sondern nur Bedingungen des nothwendigen Objects eines durch dieses Gesetz bestimmten Willens, d. i. des #6# bloß praktischen Gebrauchs unserer reinen Vernunft; also können wir von jenen Ideen auch, ich will nicht bloß sagen, nicht die Wirklichkeit, sondern auch nicht einmal die Möglichkeit zu =erkennen= und =einzusehen= behaupten. |4.15| Gleichwohl aber sind die Bedingungen der Anwendung des moralisch bestimmten Willens auf sein ihm _a priori_ gegebenes Object (das höchste Gut). Folglich kann und muß ihre Möglichkeit in dieser praktischen Beziehung =angenommen= werden, ohne sie doch theoretisch zu erkennen und einzusehen. Für die letztere Forderung ist in praktischer Absicht |4.20| genug, daß sie keine innere Unmöglichkeit (Widerspruch) enthalten. Hier ist nun ein in Vergleichung mit der speculativen Vernunft bloß =subjectiver= Grund des Fürwahrhaltens, der doch einer eben so reinen, aber praktischen Vernunft =objectiv= gültig ist, dadurch den Ideen von Gott und Unsterblichkeit vermittelst des Begriffs der Freiheit objective Realität |4.25| und Befugniß, ja subjective Nothwendigkeit (Bedürfniß der reinen Vernunft) sie anzunehmen verschafft wird, ohne daß dadurch doch die Vernunft im theoretischen Erkenntnisse erweitert, sondern nur die Möglichkeit, die vorher nur =Problem= war, hier =Assertion= wird, gegeben und so der praktische #7# Gebrauch der Vernunft mit den Elementen des theoretischen verknüpft wird. Und dieses Bedürfniß ist nicht etwa ein hypothetisches einer =beliebigen= Absicht der Speculation, daß man etwas annehmen müsse, wenn |5.5| man zur Vollendung des Vernunftgebrauchs in der Speculation hinaufsteigen =will=, sondern ein =gesetzliches=, etwas anzunehmen, ohne welches nicht geschehen kann, was man sich zur Absicht seines Thuns und Lassens unnachlaßlich setzen =soll=.
[1] Damit man hier nicht =Inconsequenzen= anzutreffen wähne, wenn ich jetzt die Freiheit die Bedingung des moralischen Gesetzes nenne und in der Abhandlung nachher behaupte, daß das moralische Gesetz die Bedingung sei, unter der wir |4.30| uns allererst der Freiheit =bewußt werden= können, so will ich nur erinnern, daß die Freiheit allerdings die _ratio essendi_ des moralischen Gesetzes, das moralische Gesetz aber die _ratio cognoscendi_ der Freiheit sei. Denn wäre nicht das moralische Gesetz in unserer Vernunft =eher= deutlich gedacht, so würden wir uns niemals berechtigt halten, so etwas, als Freiheit ist (ob diese gleich sich nicht widerspricht), |4.35| =anzunehmen=. Wäre aber keine Freiheit, so würde das moralische Gesetz in uns gar =nicht anzutreffen= sein.
Es wäre allerdings befriedigender für unsere speculative Vernunft, |5.10| ohne diesen Umschweif jene Aufgaben für sich aufzulösen und sie als Einsicht zum praktischen Gebrauche aufzubewahren; allein es ist einmal mit unserem Vermögen der Speculation nicht so gut bestellt. Diejenige, welche sich solcher hohen Erkenntnisse rühmen, sollten damit nicht zurückhalten, sondern sie öffentlich zur Prüfung und Hochschätzung darstellen. Sie wollen |5.15| =beweisen=; wohlan! so mögen sie denn beweisen, und die Kritik legt ihnen als Siegern ihre ganze Rüstung zu Füßen. _Quid statis? Nolint. Atqui licet esse beatis._ -- Da sie also in der That nicht wollen, vermuthlich weil sie nicht können, so müssen wir jene doch nur wiederum zur Hand #8# nehmen, um die Begriffe von =Gott=, =Freiheit= und =Unsterblichkeit=, für |5.20| welche die Speculation nicht hinreichende Gewährleistung ihrer =Möglichkeit= findet, in moralischem Gebrauche der Vernunft zu suchen und auf demselben zu gründen.
Hier erklärt sich auch allererst das Räthsel der Kritik, wie man dem übersinnlichen =Gebrauche der Kategorien= in der Speculation objective |5.25| =Realität absprechen= und ihnen doch in Ansehung der Objecte der reinen praktischen Vernunft diese =Realität zugestehen= könne; denn vorher muß dieses nothwendig =inconsequent= aussehen, so lange man einen solchen praktischen Gebrauch nur dem Namen nach kennt. Wird man aber jetzt durch eine vollständige Zergliederung des letzteren inne, daß |5.30| gedachte Realität hier gar auf keine theoretische =Bestimmung der Kategorien= und Erweiterung des Erkenntnisses zum Übersinnlichen hinausgehe, sondern nur hiedurch gemeint sei, daß ihnen in dieser Beziehung überall =ein Object= zukomme, weil sie entweder in der nothwendigen Willensbestimmung _a priori_ enthalten, oder mit dem Gegenstande derselben |5.35| unzertrennlich verbunden sind, so verschwindet jene Inconsequenz, weil man #9# einen anderen Gebrauch von jenen Begriffen macht, als speculative Vernunft bedarf. Dagegen eröffnet sich nun eine vorher kaum zu erwartende und sehr befriedigende Bestätigung der =consequenten Denkungsart= der speculativen Kritik darin, daß, da diese die Gegenstände der Erfahrung als solche und darunter selbst unser eigenes Subject nur für =Erscheinungen= gelten zu lassen, ihnen aber gleichwohl Dinge an sich selbst zum |6.5| Grunde zu legen, also nicht alles Übersinnliche für Erdichtung und dessen Begriff für leer an Inhalt zu halten einschärfte: praktische Vernunft jetzt für sich selbst, und ohne mit der speculativen Verabredung getroffen zu haben, einem übersinnlichen Gegenstande der Kategorie der Causalität, nämlich der =Freiheit=, Realität verschafft (obgleich als praktischem Begriffe |6.10| auch nur zum praktischen Gebrauche), also dasjenige, was dort bloß =gedacht= werden konnte, durch ein Factum bestätigt. Hiebei erhält nun zugleich die befremdliche, obzwar unstreitige, Behauptung der speculativen Kritik, daß sogar =das denkende Subject ihm selbst= IN DER INNEREN ANSCHAUUNG =bloß Erscheinung sei=, in der Kritik der praktischen Vernunft |6.15| auch ihre volle Bestätigung, so gut, daß man auf sie kommen muß, #10# wenn die erstere diesen Satz auch gar nicht bewiesen hätte[2].
[2] Die Vereinigung der Causalität als Freiheit mit ihr als Naturmechanism, davon die erste durchs Sittengesetz, die zweite durchs Naturgesetz, und zwar in einem und demselben Subjecte, dem Menschen, fest steht, ist unmöglich, ohne diesen in Beziehung auf das erstere als Wesen an sich selbst, auf das zweite aber als |6.35| Erscheinung, jenes im =reinen=, dieses im =empirischen= Bewußtsein vorzustellen. Ohne dieses ist der Widerspruch der Vernunft mit sich selbst unvermeidlich.
Hiedurch verstehe ich auch, warum die erheblichsten Einwürfe wider die Kritik, die mir bisher noch vorgekommen sind, sich gerade um diese zwei Angel drehen: nämlich =einerseits= im theoretischen Erkenntniß geleugnete |6.20| und im praktischen behauptete objective Realität der auf Noumenen angewandten Kategorien, =andererseits= die paradoxe Forderung, sich als Subject der Freiheit zum Noumen, zugleich aber auch in Absicht auf die Natur zum Phänomen in seinem eigenen empirischen Bewußtsein zu machen. Denn so lange man sich noch keine bestimmte Begriffe von |6.25| Sittlichkeit und Freiheit machte, konnte man nicht errathen, was man #11# einerseits der vorgeblichen Erscheinung als Noumen zum Grunde legen wolle, und andererseits, ob es überall auch möglich sei, sich noch von ihm einen Begriff zu machen, wenn man vorher alle Begriffe des reinen Verstandes im theoretischen Gebrauche schon ausschließungsweise den bloßen |6.30| Erscheinungen gewidmet hätte. Nur eine ausführliche Kritik der praktischen Vernunft kann alle diese Mißdeutung heben und die consequente Denkungsart, welche eben ihren größten Vorzug ausmacht, in ein helles Licht setzen.
So viel zur Rechtfertigung, warum in diesem Werke die Begriffe und Grundsätze der reinen speculativen Vernunft, welche doch ihre besondere |7.5| Kritik schon erlitten haben, hier hin und wieder nochmals der Prüfung unterworfen werden, welches dem systematischen Gange einer zu errichtenden Wissenschaft sonst nicht wohl geziemt (da abgeurtheilte Sachen billig nur angeführt und nicht wiederum in Anregung gebracht werden müssen), doch =hier= erlaubt, ja nöthig war: weil die Vernunft mit jenen Begriffen |7.10| im Übergange zu einem ganz anderen Gebrauche betrachtet wird, als den sie =dort= von ihnen machte. Ein solcher Übergang macht aber eine Vergleichung #12# des älteren mit dem neuern Gebrauche nothwendig, um das neue Gleis von dem vorigen wohl zu unterscheiden und zugleich den Zusammenhang derselben bemerken zu lassen. Man wird also Betrachtungen |7.15| dieser Art, unter andern diejenige, welche nochmals auf den Begriff der Freiheit, aber im praktischen Gebrauche der reinen Vernunft, gerichtet worden, nicht wie Einschiebsel betrachten, die etwa nur dazu dienen sollen, um Lücken des kritischen Systems der speculativen Vernunft auszufüllen (denn dieses ist in seiner Absicht vollständig) und, wie es bei einem übereilten |7.20| Baue herzugehen pflegt, hintennach noch Stützen und Strebepfeiler anzubringen, sondern als wahre Glieder, die den Zusammenhang des Systems bemerklich machen, um Begriffe, die dort nur problematisch vorgestellt werden konnten, jetzt in ihrer realen Darstellung einsehen zu lassen. Diese Erinnerung geht vornehmlich den Begriff der Freiheit an, von dem |7.25| man mit Befremdung bemerken muß, daß noch so viele ihn ganz wohl einzusehen und die Möglichkeit derselben erklären zu können sich rühmen, indem sie ihn bloß in psychologischer Beziehung betrachten, indessen daß, wenn sie ihn vorher in transscendentaler genau erwogen hätten, sie sowohl #13# seine =Unentbehrlichkeit= als problematischen Begriffs in vollständigem |7.30| Gebrauche der speculativen Vernunft, als auch die völlige =Unbegreiflichkeit= desselben hätten erkennen und, wenn sie nachher mit ihm zum praktischen Gebrauche gingen, gerade auf die nämliche Bestimmung des letzteren in Ansehung seiner Grundsätze von selbst hätten kommen müssen, zu welcher sie sich sonst so ungern verstehen wollen. Der Begriff der Freiheit ist |7.35| der Stein des Anstoßes für alle =Empiristen=, aber auch der Schlüssel zu den erhabensten praktischen Grundsätzen für =kritische= Moralisten, die dadurch einsehen, daß sie nothwendig =rational= verfahren müssen. Um deswillen ersuche ich den Leser, das, was zum Schlusse der Analytik über diesen Begriff gesagt wird, nicht mit flüchtigem Auge zu übersehen.
Ob ein solches System, als hier von der reinen praktischen Vernunft aus der Kritik der letzeren entwickelt wird, viel oder wenig Mühe gemacht |8.5| habe, um vornehmlich den rechten Gesichtspunkt, aus dem das Ganze derselben richtig vorgezeichnet werden kann, nicht zu verfehlen, muß ich den Kennern einer dergleichen Arbeit zu beurtheilen überlassen. Es setzt zwar #14# die =Grundlegung zur Metaphysik der Sitten= voraus, aber nur in so fern, als diese mit dem Princip der Pflicht vorläufige Bekanntschaft |8.10| macht und eine bestimmte Formel derselben angiebt und rechtfertigt[3]; sonst besteht es durch sich selbst. Daß die =Eintheilung= aller praktischen Wissenschaften zur =Vollständigkeit= nicht mit beigefügt worden, wie es die Kritik der speculativen Vernunft leistete, dazu ist auch gültiger Grund in der Beschaffenheit dieses praktischen Vernunftvermögens anzutreffen. Denn |8.15| die besondere Bestimmung der Pflichten als Menschenpflichten, um sie einzutheilen, ist nur möglich, wenn vorher das Subject dieser Bestimmung #15# (der Mensch) nach der Beschaffenheit, mit der er wirklich ist, obzwar nur so viel als in Beziehung auf Pflicht überhaupt nöthig ist, erkannt worden; diese aber gehört nicht in eine Kritik der praktischen Vernunft überhaupt, |8.20| die nur die Principien ihrer Möglichkeit, ihres Umfanges und Grenzen vollständig ohne besondere Beziehung auf die menschliche Natur angeben soll. Die Eintheilung gehört also hier zum System der Wissenschaft, nicht zum System der Kritik.
[3] Ein Recensent, der etwas zum Tadel dieser Schrift sagen wollte, hat es besser getroffen, als er wohl selbst gemeint haben mag, indem er sagt: daß darin kein neues Princip der Moralität, sondern nur eine =neue Formel= aufgestellt |8.30| worden. Wer wollte aber auch einen neuen Grundsatz aller Sittlichkeit einführen und diese gleichsam zuerst erfinden? gleich als ob vor ihm die Welt in dem, was Pflicht sei, unwissend oder in durchgängigem Irrthume gewesen wäre. Wer aber weiß, was dem Mathematiker eine =Formel= bedeutet, die das, was zu thun sei, um eine Aufgabe zu befolgen, ganz genau bestimmt und nicht verfehlen läßt, wird |8.35| eine Formel, welche dieses in Ansehung aller Pflicht überhaupt thut, nicht für etwas Unbedeutendes und Entbehrliches halten.
Ich habe einem gewissen wahrheitliebenden und scharfen, dabei also |8.25| doch immer achtungswürdigen Recensenten jener =Grundlegung zur Metaphysik der Sitten= auf seinen Einwurf, =daß der Begriff des Guten dort nicht= (wie es seiner Meinung nach nöthig gewesen wäre) =vor dem moralischen Princip festgesetzt worden=[4], in dem zweiten Hauptstücke der Analytik, wie ich hoffe, Genüge gethan; eben so auch auf #16# manche andere Einwürfe Rücksicht genommen, die mir von Männern zu #17# Händen gekommen sind, die den Willen blicken lassen, daß die Wahrheit |9.5| auszumitteln ihnen am Herzen liegt (denn die, so nur ihr altes System #18# vor Augen haben, und bei denen schon vorher beschlossen ist, was gebilligt oder mißbilligt werden soll, verlangen doch keine Erörterung, die ihrer Privatabsicht im Wege sein könnte); und so werde ich es auch fernerhin halten.
[4] Man könnte mir noch den Einwurf machen, warum ich nicht auch den Begriff des =Begehrungsvermögens=, oder des =Gefühls der Lust= vorher erklärt |9.10| habe; obgleich dieser Vorwurf unbillig sein würde, weil man diese Erklärung, als in der Psychologie gegeben, billig sollte voraussetzen können. Es könnte aber freilich die Definition daselbst so eingerichtet sein, daß das Gefühl der Lust der Bestimmung des Begehrungsvermögens zum Grunde gelegt würde (wie es auch wirklich gemeinhin so zu geschehen pflegt), dadurch aber das oberste Princip der |9.15| praktischen Philosophie nothwendig =empirisch= ausfallen müßte, welches doch allererst auszumachen ist und in dieser Kritik gänzlich widerlegt wird. Daher will ich diese Erklärung hier so geben, wie sie sein muß, um diesen streitigen Punkt wie billig im Anfange unentschieden zu lassen. -- LEBEN ist das Vermögen eines Wesens, nach Gesetzen des Begehrungsvermögens zu handeln. Das BEGEHRUNGSVERMÖGEN |9.20| ist =das Vermögen= desselben, =durch seine Vorstellungen Ursache von der Wirklichkeit der Gegenstände dieser Vorstellungen zu sein=. LUST ist die =Vorstellung der Übereinstimmung des Gegenstandes oder der Handlung mit den= SUBJECTIVEN =Bedingungen des Lebens=, d. i. mit dem Vermögen der =Causalität einer Vorstellung in Ansehung der Wirklichkeit |9.25| ihres Objects= (oder der Bestimmung der Kräfte des Subjects zur Handlung es hervorzubringen). Mehr brauche ich nicht zum Behuf der Kritik von Begriffen, die aus der Psychologie entlehnt werden, das übrige leistet die Kritik selbst. Man wird leicht gewahr, daß die Frage, ob die Lust dem Begehrungsvermögen jederzeit zum Grunde gelegt werden müsse, oder ob sie auch unter gewissen |9.30| Bedingungen nur auf die Bestimmung desselben folge, durch diese Erklärung unentschieden bleibt; denn sie ist aus lauter Merkmalen des reinen Verstandes, d. i. Kategorien, zusammengesetzt, die nichts Empirisches enthalten. Eine solche Behutsamkeit ist in der ganzen Philosophie sehr empfehlungswürdig und wird dennoch oft verabsäumt, nämlich seinen Urtheilen vor der vollständigen Zergliederung des |9.35| Begriffs, die oft nur sehr spät erreicht wird, durch gewagte Definition nicht vorzugreifen. Man wird auch durch den ganzen Lauf der Kritik (der theoretischen sowohl als praktischen Vernunft) bemerken, daß sich in demselben mannigfaltige Veranlassung vorfinde, manche Mängel im alten dogmatischen Gange der Philosophie zu ergänzen und Fehler abzuändern, die nicht eher bemerkt werden, als wenn man von |9.40| Begriffen einen Gebrauch der Vernunft macht, =der aufs Ganze derselben geht=.