Idole des Zwanzigsten Jahrhunderts. VIII. Moral ohne Religion Religiös-wissenschaftliche Vorträge
Part 2
Die Hauptanklage der »Autonomen« gegen die Heteronomie (Fremdgesetzlichkeit) der christlichen Moral geht dahin, daß sie zu _wenig sittlich_ sei, denn sittlich sei nur, was aus dem eigenen Innern quelle. Es sei ebenso widersinnig, meint Ed. von Hartmann, durch Heteronomie sittlich, als durch fremdes Essen fett werden zu wollen (bei Cathrein, Moralphil. I, S. 251). »Sittlich in vollem Sinne ist der noch nicht, der nicht selbst seinen Willen betätigt, sondern einem fremden Willen sich beugt«, bemerkt Dorner (Das menschliche Handeln, S. 272).
Wenn diese Aussprüche berechtigt wären, dann müßte man nicht nur die Unterwerfung des Willens unter Gottes Gesetz und kirchliche Autorität, sondern mit demselben Recht auch jede Unterwerfung unter das Staatsgesetz, unter Elterngebot, überhaupt unter jede Autorität verdammen, denn hier gelten die gleichen Voraussetzungen. Autonomie führt zur Anarchie! Wer sieht aber nicht ein, daß damit ein geordnetes menschliches Gemeinschaftsleben gänzlich unmöglich gemacht wird? Jahrtausende hat die Menschheit diese Heteronomie als erste sittliche Forderung betrachtet und jetzt plötzlich soll sie in Unsittlichkeit verkehrt werden?
Und warum denn? Sie ist Fremdgesetzlichkeit, sie berührt das eigene Innere so wenig. Ed. v. Hartmann braucht das Bild vom fremden Essen, ein Bild, das die Nichtigkeit der gegnerischen Anklage sofort offen legt. Vom fremden Essen wirst du nicht erstarken, das ist wahr -- wie aber, wenn ein anderer dir Brot reicht und du selbst es dir zubereitest und verspeisest, wirst du dann nicht gesunden? Und das ist unser Standpunkt. Gott tritt an uns heran und reicht uns das Seelenbrot seines Gesetzes, meinetwegen das Gebot: Gedenke, daß du den Sabbat heiligest. Ich vernehme das inhaltreiche Wort, ich sage mir, Gott, dein Schöpfer und Herr gebietet; für dich als Geschöpf Gottes ist es geziemend, dich deinem Herrn zu unterwerfen, du bist es deiner Würde, Natur und Stellung schuldig -- und darum erfasse ich das Gebot, ich mach es mir zu eigen, ich entschließe mich frei, das Gesetz zu beobachten, weil ich diesen Gehorsam als sittlich gefordert erkenne. Es geht also der Unterwerfung ein innerer durchaus ethischer Prozeß voraus.
Das Motiv meiner Unterwerfung ist die Erwägung, daß ich als Geschöpf allen sittlichen Beziehungen gerecht werden muß, besonders auch den Beziehungen zu dem, der mir alles gab, meinen Urgrund. Das ist sittlich -- unsittlich ist aber gerade die Selbstgesetzgebung, die sich Gott und seiner Autorität nicht fügen will, sie bedeutet Aufruhr! Aufruhr ward nie als sittliche Tat gebucht.
Diese Autonomie ist außerdem, von anderem ganz abgesehen, gar nicht geeignet, die Tatsache des allgemeinen Pflichtbewußtseins zu erklären. Verpflichten kann doch nur jemand, der über mir steht. Ich kann mir vornehmen, etwas zu tun, verpflichten kann ich mich nur einem höheren gegenüber, nicht mir selbst. Zudem finden wir uns als Verpflichtete vor, wir schaffen die Verpflichtung nicht, der Eigenwille ist Vollstrecker des Gesetzes, nicht Gesetzgeber.
Von der Unhaltbarkeit der individualistischen Selbstgesetzgebung überzeugt, verlegen andere Ethiker unserer Zeit den Ursprung der Verpflichtung in die _Gesamtmenschheit_. »Er, der autoritative Charakter der Pflicht«, meint Paulsen (a. a. O. S. 345), »kommt aus dem Verhältnis des einzelnen zu dem sozialen Ganzen, als dessen abhängiges Glied er sich weiß. In dem _Willen des sozialen Ganzen_, das sich in Sitte und Recht objektiviert, stellt sich ihm ein überlegener ... Wille gegenüber: er fühlt sich gebunden durch die Normen, die ihm durch Sitte und Recht vorgezeichnet sind.«
Anstatt des Eigenwillens repräsentiert also der in Sitte und Recht ausgesprochene Gesamtwille den Gesetzgeber.
Aber Sitte und Sittengesetz sind doch zwei ganz verschiedene Größen, die Sitte z. B. dreimal im Tag zu essen, _kann_ ich beobachten, wenn ich will; das Gesetz, den Tag des Herrn zu heiligen, _muß_ ich beobachten, wenn ich auch nicht will. Die Sitte lockt, die Sittlichkeit verpflichtet. Wie will mich die Gesamtheit zu dem verpflichten, im Gewissen verpflichten? Zwingen könnte sie mich, verpflichten nicht. Und wenn die Verpflichtung nur dem Gesamtwillen entstammte, wie wollte man es denn erklären, daß auch, wenn eine Gesamtheit, wie in einem Räuberstaat, andere Sitten schafft, doch das Gewissen sich regt? Das Gewissen sagt uns, daß wir alle einem über der Menschheit Stehenden verpflichtet sind. Oder glaubt man, wenn einmal der Gesamtwille den Mord erlaubte, daß das Gewissen den Mord rechtfertigte? Die Gesamtheit weiß, daß das Sittengesetz ihr entrückt ist, es steht über der Gesamtheit, auch die höchsten Spitzen der Gesamtheit sehen sich einem Höheren gegenüber gebunden -- die Verpflichtung stammt also nicht von der Gesamtheit, sonst könnte sie ja auch einmal sich zu Raub und Unzucht verpflichten, wer will das zugeben?
Das Gleiche läßt sich sagen von all den modernen Versuchen, die Pflicht empirisch zu begründen. Man sah, sagt man uns, daß gewisse Handlungen Nutzen und Freude für den einzelnen und die Gesamtheit, andere Schaden und Unlust brachten. Man gewöhnte sich allmählich an ein diesen Unterschieden entsprechendes Handeln und so auch daran, in diesem Handeln eine Schranke, eine Pflicht zu erblicken. Es wäre demnach die Pflicht nur ein Kollektivbewußtsein von der Nützlichkeit und Schädlichkeit gewisser Handlungen.
Aber die Forderungen des Sittengesetzes sind absolut. Auch wenn Unlust oder Schaden folgt, hat der Mensch sittlich gut zu handeln. Sittlichkeit ist nicht Krämergeist. Ein anderes ist der Rat: Halte Diät, wenn du gesund bleiben willst, ein anderes das Gebot: Sei ehrlich!
Angewöhnung bedingt noch keine Verpflichtung, und wenn Verpflichtung nur Angewöhnung wäre, so würde daraus folgen, daß auch das zur Gewohnheit gewordene Schlechte einmal verpflichten könnte. Wie man die Sache auch wenden mag, die Gesamtheit genügt zur gänzlichen Erklärung der Pflicht nicht. Nur ein über der Gesamtheit stehendes Etwas kann allein den letzten Grund für die allgemeine Tatsache der Verpflichtung abgeben.
Es bleiben also an sich nur zwei Möglichkeiten: die Natur oder der Schöpfer der Natur. Die Natur als geistloses, unfreies Etwas ist gewiß auch zur Lösung unserer Frage nicht geeignet. Wir werden also wiederum zur christlichen Theorie zurückgedrängt: Gott ist der Gesetzgeber, der da sprach »Du sollst«, »Du sollst nicht.«
III. Gott ist die allein durchschlagende Werbekraft der Moral.
Moralische Vorschriften darlegen, genügt nicht zum moralischen Handeln; gegen diese Vorschriften bäumen im Herzen des Menschen zu viele Sonderinteressen und Leidenschaften sich auf. »Das Fleisch gelüstet wider den Geist«. Es muß zur _Darlegung_ der ethischen Normen ein _Anreiz_ oder Antrieb zur Beobachtung dieser Normen hinzutreten. Darin sind christliche und moderne Ethik einig.
Die christliche Moral nun findet diesen Antrieb zur Beobachtung des Gesetzes Gottes in dem in Aussicht gestellten Lohn oder Zorn Gottes. Der »Modernen« aber erscheint ein solches Vorgehen zu wenig edel, zu »lohnsüchtig«, zu »egoistisch«, dabei zu unwirksam und unwahr. »Gesinnungsmoral, nicht Erfolgsmoral«, ist ihre Parole, und mit dem Deutschen Freidenkerbund hält sie »Bildung, Kenntnisse, gutes Beispiel und materielles Wohlergehen für bessere Erziehungsmittel als das Drohen oder Locken mit der Vergeltung in einem erträumten ewigen Leben«. (Freidenkerflugblatt Würzburg 6. III. 1910.)
Drei Einwendungen werden also gegen den Hinweis der christlichen Moral auf das Jenseits erhoben: er sei zu wenig edel, zu wenig wahr und zu wenig wirksam.
1. Ein sittliches Handeln aus Ewigkeitsrücksichten soll zu wenig _edel_ sein, zu lohnsüchtig, zu egoistisch. Prüfen wir. --
Das Handeln aus _Furcht_ vor Gott und seinen ewigen Strafen scheint zunächst keine wahre Sittlichkeit bewirken zu können. Aber ist denn ein Handeln aus Furcht wirklich menschenunwürdig und unedel? Wenn im Theater plötzlich ein Brand ausbricht und alles, aus Furcht umzukommen, flüchtet, wenn ein kalter Ost weht und man aus Furcht vor Erkältung sich einhüllt, wenn das Kind sich dem Ufer des Stromes naht und nun aus Furcht von der warnenden Mutter zurückgerufen wird, will man da behaupten, daß diese Handlungen alle unsittlich seien? Wenn sie unsittlich sind, dann müßten sie und derartige Taten überhaupt alle verboten werden; denn Unsittliches darf die Menschheit nicht dulden. Das wird niemand aber fordern können; denn diese Handlungen gehen aus einem durchaus einwandfreien Motiv hervor, dem _Motiv der Selbsterhaltung_. Selbsterhaltung ist aber einer der grundlegendsten moralischen Pflichten.
Wenn es aber gut und notwendig ist, sich schon vor _zeitlichem_ Übel zu schützen, dann ist es gewiß sittlich gut und notwendig, sich vor einer Qual zu bewahren, die _ewig_ dauert und vor einem Verlust, den alle irdischen Dinge nicht aufwiegen können. Sagt doch auch Christus: »Fürchtet nicht diejenigen, welche den Leib töten, die Seele aber nicht töten können, fürchtet vielmehr denjenigen, der Leib und Seele ins höllische Verderben stürzen kann.« Wir fürchten ja nicht nur knechtisch die _Strafe_, sondern _das Böse_, die Sünde selbst, allerdings _wegen der Strafe_, wir fürchten den _Zorn Gottes_, »die Furcht Gottes aber ist der Anfang der Weisheit«, also durchaus gut. Darum sagt auch die Schrift: »Fürchte Gott und halte seine Gebote, das ist der ganze Mensch«.
Wenn ferner die _Hoffnung_ auf den Lohn im Himmel uns antreiben soll, das Gesetz zu beobachten, dann kann hierin auch durchaus nichts Tadelnswertes gefunden werden. Der Mensch ist ja seiner Natur nach zur Erlangung des vollkommenen Glückes vorherbestimmt, ebenso wie das Auge zum Sehen, das Ohr zum Hören. _Die Anlagen naturgemäß entfalten kann doch nicht unsittlich sein._ Wenn die katholische Askese Ehelosigkeit, freiwillige Armut rät, dann erhebt man gegen sie den Vorwurf, daß sie unsittlich handle, indem sie der Natur ihre Rechte verweigere, und hier, wo die katholische Moral dem natürlichen Grundtrieb nach vollem Glück gerecht werden will, da ist sie »unsittlich« oder nicht erhaben genug!
Hoffnung ist eine der Haupttriebkräfte des menschlichen Lebens. Hoffnung auf Sieg verleiht dem Soldaten Ausdauer, Hoffnung auf Entdeckung ferner Länder treibt den Nordpolfahrer in eisige Regionen, Hoffnung auf Gewinn beseelt den geschäftlichen Unternehmer sowohl wie den Landmann und niemanden fällt es ein, all das als unrecht zu brandmarken -- er würde ja sonst dem ganzen menschlichen Leben seine Schwungkraft rauben -- warum soll es nun plötzlich unerlaubt sein, aus Hoffnung auf ein ewiges, alles Irdische weit überragendes Glück zu handeln?
Zudem weiß doch jeder Christ, daß das Himmelsglück im Wesentlichen _im Besitze Gottes_ besteht. Nach Gott verlangen wir, und um Gott zu erlangen, arbeiten wir! _Gott ist aber ein viel edleres Motiv, als alle Tugend um ihrer selbst willen erstrebt._ Unser Motiv ist um Himmelshöhe erhaben über alles, was die Neuethik uns in Aussicht stellen kann.
Handelt ferner christliche Moral nur aus Furcht und Hoffnung oder empfiehlt sie nicht das: »Du sollst den Herrn Deinen Gott _lieben_ aus Deiner ganzen Seele, aus Deinem ganzen Gemüte« als das erste und größte Gebot? Und blieb die Mahnung erfolglos? Wo finde ich denn so viele Seelen, die ohne eigenen Nutzen, rein aus Liebe zu Gott, wohltätige Stiftungen machten, ihr Vermögen den Armen schenkten, sich ganz dem Herrn weihten? »Er hat mich geliebt und sich dahingegeben«. Dieser Gedanke erfaßte einen Paulus bis ins Innerste, und es hielt ihn nicht, bis er alles geopfert und alles für Christus gewonnen. Und diesen Hochgesang christlichen Tugendstrebens nehmen die nachfolgenden Geschlechter auf; ihn sangen die Chöre Gottgeweihter in ihrer einsamen Wüste; ihn die Heldenschar der Märtyrer in der Arena; er ward zum Leitmotiv all' der Millionen von Heiligen und Bekennern der Kirche.
Nichts Kleines ist also das Motiv des christlichen Tugendstrebens, sondern Gott; Gott, der zürnende, schreckt vom Bösen ab; Gott, der beglückende, lockt zum Gebotenen an; Gott, der liebende, zieht die Seele mit Gewalt, alle irdischen Bande abzustreifen, Schwingen zu nehmen gleich dem Adler und ihm, dem Höchsten, zuzueilen. Ein Beweggrund, wie er erhabener gar nicht gedacht werden kann!
2. Aber ist das Ewigkeitsstreben auch genügend _begründet_? Man spricht vom Drohen und Locken mit einem »_erträumten_ Jenseits«.
Die Antwort hierauf ist bereits erfolgt: im ersten Heft dieser Serie von Vorträgen wurde erwiesen, daß es einen überweltlichen, persönlichen Gott gibt, im vierten, daß die Menschheit nach dem Tode weiterleben muß. Damit ist Lohn und Strafe im Jenseits gegeben.
Jeder Gesetzgeber verhängt Strafen auf die Übertretung seiner Gesetze und er muß es; denn wie wäre es sonst möglich, seinen Worten Nachdruck zu verleihen?
Die Macht irdischer Gesetzgeber reicht nur bis zu ihrem Tode. Gott, die ewige Macht, aber umfaßt wie die Sonne am Himmel die diesseitige und jenseitige Hemisphäre. Gott ist in der Ewigkeit, der Mensch lebt weiter in der Ewigkeit, darum ist eine Belohnung oder Bestrafung im Jenseits auf jeden Fall möglich. Wer könnte das leugnen?
Sie ist mehr als möglich, sie ist gewiß. Wenn Gott Gesetze gibt und der Mensch sie übertritt, dann kann und darf Gott sich das nicht bieten lassen. Er muß strafen.
»Aber«, sagt man, »hienieden findet die Tugend ihren Lohn, das Laster seine Strafe.«
Nicht leugnen will ich, daß das oft der Fall ist, aber immer? Wo finden denn die vielen Blinden, Lahmen, Kriegsinvaliden, die vielen gedrückten Gattinnen, gemarterten Kinder, ihrer Ehre und ihres Vermögen grausam Beraubten hienieden ihren Lohn? Und finden all die Hochstapler, Mädchenhändler, Verführer, Tyrannen hienieden ihre Strafe? Sagt nicht der Volksmund: »Die kleinen Diebe hängt man, die großen läßt man laufen?« Und vernimmt man nicht oft genug die Klage, daß den Gottlosen hienieden alles nach Wunsch geht, während das redliche Bemühen der Guten von stetem Mißerfolg begleitet ist? Gewiß ist es, daß nur ein Teil der Bösen hier seine Strafe findet, nur ein Teil der Guten hienieden einen Lohn; wäre es denn gerecht von Gott, wenn die andern leer ausgingen? Und wäre es mit seiner Heiligkeit vereinbar, daß er das Gottwidrige überhaupt nicht verfolgte?
Doch abgesehen von alledem: man übersieht bei diesem Einwand ganz und gar, daß Lohn und Strafe nicht nur da sind, die _geschehene Tat_ zu berichtigen, sondern vor allem, _auf die noch zu geschehenden_ Taten im Sinne der sittlichen Ordnung einzuwirken. Die Sanktion des Gesetzes soll in erster Linie zur Beobachtung des Gesetzes antreiben, nicht den Durchbruch des Gesetzes wieder gut machen.
Wer immer das Recht besitzt, Befehle und Gesetze zu erlassen, muß auch die Macht haben, seinen Willen durchzusetzen. Wie könnte ein Vater seine Kinderschar, ein Lehrer seine Schule, ein Feldherr seine Truppen, ein König seine Untertanen regieren, wenn jene alle den Befehlen ungestraft trotzen könnten?
Wie wird nun der Nachdruck auf Befehl und Gesetz gelegt? Doch wohl durch Hinweis auf Lohn oder Strafe. Vater und Lehrer drohen mit der Rute, Feldherr und König mit Arrest und Tod!
Selbstverständlich, daß auch der König der Könige, Gott, seine Kerker wie seine Kronen zur Verfügung hat. Gottes Sanktion muß nun einer doppelten Anforderung gerecht werden, sie muß einerseits _genügende Motive_ für das sittliche Handeln abgeben und darf dabei doch anderseits _die Freiheit_ des Menschen nicht aufheben; denn mit der Freiheit wäre ja die Möglichkeit, sittlich sich zu betätigen, überhaupt genommen.
Selbstverständlich ist es auch, daß nur _ewige_ Güter und _ewige_ Strafen als Sanktion ausreichen; denn das Sittengesetz ist unter allen Umständen verpflichtend -- nie darfst du die Unwahrheit sagen, nie einen Ehebruch verüben. Die sittlichen Imperative sind kategorische Weisungen. Sittengesetze sind absolute Gesetze.
Wenn ich aber das Sittengesetz _unter allen Umständen_ zu beobachten habe, dann kann es vorkommen, daß ich _eher alles Irdische_, mein Ansehen, mein Vermögen, mein Leben preisgeben muß, als nur _einer_ Übertretung der Gebote Gottes mich schuldig zu machen. Wie oft waren und werden nicht Menschen in diese Lage versetzt! Denken wir an Thomas Morus, an die Märtyrer aller Zeiten, an die katholischen Beamten zur Zeit des Kulturkampfes!
Wären nun die auf Übertretung des göttlichen Gesetzes stehenden Strafen leichter als irdische Verluste -- dann könnte ja der Mensch in solchen Lagen sagen: Gut, dann wähle ich lieber das Leben und verachte das Gesetz und seine viel geringere Strafe.
Es müssen also die auf Gottes Gesetz stehenden Belohnungen oder Strafen höher sein als alles Irdische. Höher als das Irdische steht nur das Jenseitige; so weist uns die Logik auf eine jenseitige Sanktion des Sittengesetzes hin.
Die jenseitige Strafe aber muß eine _ewige_ sein. Warum nicht? _Ungerecht soll es sein_, eine kurz dauernde Sünde ewig zu strafen? Aber richtet sich denn die Dauer der Strafe nach der _Dauer_ der Sünde und nicht vielmehr nach ihrer _Bedeutung_? Nur einen Augenblick dauert die Tat des Anarchisten, der eine Bombe in einen königlichen Hochzeitszug hineinschleudert, soll er nur einen Augenblick bestraft werden?
Die Größe des Frevels ist ausschlaggebend, nicht die Dauer. Die schwere Sünde ist ein _unendlich großer_ Frevel. Die Größe einer beleidigenden Tat richtet sich ja u. a. besonders nach dem Abstand zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten. Nennt ein Rekrut einen Mitrekruten »Lügner«, so wird ihm das bald verziehen; hält er dasselbe Wort seinem Hauptmann entgegen, wird er schwerer bestraft; würde er seinen obersten Kriegsherrn mit dem gleichen Schimpfwort bedenken, so würde er des Majestätsverbrechens angeklagt und noch schwerer zu büßen haben. Und doch ist die Tat, an sich betrachtet, die gleiche, der Abstand entscheidet über ihre Bedeutung.
Der Abstand zwischen dem gesetzgebenden Gott und dem gesetzübertretenden Menschen ist aber unendlich, darum schließt die Sünde eine unendliche Bosheit in sich, die unendliche Bosheit verlangt eine unendliche Strafe und, da diese dem Maß nach nicht unendlich sein kann, muß sie der Dauer nach ohne Ende sich ausdehnen.
_Unbarmherzig_ soll die ewige Strafe sein? Aber hat der Übertreter des Gesetzes sie nicht selbst gewollt? Er konnte das Gesetz beobachten, Gott hatte ihm genügende Mittel gegeben, hatte ihn gemahnt und gewarnt, hatte ihm alles vorausgesagt, und wenn er nun dem Sünder die mit offenem Blick und freiem Willen heraufbeschworene Strafe zuteil werden läßt, dann soll das unbarmherzig sein? Ein König fordert den Vasallen zum Feldzug auf, sagt ihm: Wenn du mir folgst, ist ein Fürstentum dein, wenn nicht, ein Kerker. Wenn nun der Vasall eigenmächtig das Fürstentum ablehnt, ist es unbarmherzig vom König, wenn er es ihm _nie_ zuteil werden läßt? In der schweren Sünde verzichtet der Mensch auf Gott und seinen Himmel; wer will nun Gott anklagen, daß er ihm beides nicht gibt? Gott gab dir zwei Arme; wenn du einen freventlich abhaust, wie willst du Gott belangen, daß er dir keinen neuen wachsen läßt? Wer aber Gott im Jenseits verloren hat das Licht verloren, Schönheit, Glück und Frieden, das ist ja einer der wesentlichen Bestandteile der ewigen Verbannung.
Gerade weil Gott gütig und barmherzig ist, darum muß er mit einer ewigen Strafe und dem Verlust einer ewigen Belohnung drohen, Gott muß die _Menschen vor einander_ schützen. Durch Mord, Diebstahl, Ehebruch, Gewalttat werden Menschen, zumal die Guten, geschädigt. Darf Gott nun solchen Greueln untätig zuschauen? Müßten dann nicht alle Edlen sich empören, daß Gott sie rücksichtslos den Launen der Bösen überließe? »Sage mir«, bemerkt treffend der hl. Chrysostomus »wenn jemand alle Lasterhaften aller Arten versammelte, sie mit Schwertern bewaffnete und dann befähle, die ganze Stadt zu durchlaufen und jeden ihnen in die Hände Fallenden niederzumetzeln, wäre das menschlicher? ... Wenn aber ein anderer alle jene Lasterhaften bände, einkerkerte, wäre das nicht eine menschenfreundliche Tat? Wende das auf das Gesetz an ...«. (16. Säul. Hom.)
In der Tat, mit seinem Gesetz und seiner Drohung fesselte Gott alle bösen Leidenschaften mit einem starken Band; wer die Strafe nimmt, entfesselt alle Leidenschaften und läßt sie wie eine wilde Meute auf die Menschheit los. Wo bleibt da Sicherheit, wo Ruhe und Ordnung?
Wer ferner alles aufbietet, um der Menschheit zu ihrem wahren Glück zu verhelfen, der handelt gewiß gut und edel. Tut Gott das nicht auch mit seiner Drohung? »Nicht weniger als das Himmelreich«, sagt derselbe Kirchenlehrer, »offenbart die Androhung der Hölle seine (Gottes) Güte. Und wie? Wenn er mit der Hölle nicht drohte, ... so würden nicht viele des Himmelreiches teilhaftig werden; denn das Versprechen von Gütern ruft nicht so erfolgreich die Mehrzahl zur Tugend auf als die Androhung von Übeln« (7. Säul. Hom. 2).
Nur zu wahr. Beides: Versprechen des Himmels und Drohung mit der Hölle führt zu Gott. Gott ist aber das einzige Glück des Menschen; ist nun die Drohung mit der Hölle nicht ein Ausfluß der Barmherzigkeit des Herrn?
Aber für den Übeltäter selbst ist die Strafe zu groß. Gott könnte ihn ja _vernichten_. Ja, er könnte es, wenn er nur allmächtig, nicht auch allweise und allheilig wäre.
Das Eine ist doch gewiß, Gott muß auf Anerkennung seiner Autorität bestehen. Ein Gott, der sich alles gefallen ließe, würde uns nicht gefallen. Wenn nun der Mensch der Vernichtung anheimfiele, würde er sich dann um Gott überhaupt kümmern, dann, wenn heftige Leidenschaft ihn drängt? Er würde hintreten können und sagen: »Gott gebiete nur, drohe nur, ich entgehe Dir doch.« Der Gedanke an das Nichts würde nicht von der Sünde abschrecken, sondern sie eher befürworten.
Gott muß aber darauf bestehen, daß der Mensch sich ihm unterwirft, ihn anerkennt; erkennt er die Güte nicht an, dann muß die Gerechtigkeit ihn dazu zwingen -- aber nur eine ewige Strafe ist dazu imstande, dann, wie gesagt, würde der Sünder mit dem »ich entgehe Gott schließlich doch« sich in seinem gesetzwidrigen Verhalten bestärken.
»Aber Hoffnung auf den Himmel und Furcht vor der Hölle schrecken auch nicht immer von der Sünde ab.« Abschrecken tun sie stets, ganz die Sünde hindern nicht, mit seinem freien Willen kann sich der Mensch über alles hinwegsetzen; es handelt sich aber hier nicht um die Frage, ob die ewige Sanktion tatsächlich jede Sünde _unmöglich_ macht, sondern ob sie -- _vorausgesetzt, daß die Freiheit des Willens gewahrt bleibt_ -- _fähig_ ist, von der Sünde abzuhalten. Sie ist es.
Und nur sie, die Freidenker, betrachten allerdings Bildung, Kenntnisse, gutes Beispiel und materielles Wohlergehen für bessere Erziehungsmittel.
Wir wollen nicht leugnen, daß manche von diesen Faktoren auch Einfluß auf das sittliche Verhalten haben können, leugnen müssen wir, daß sie aus sich _genügend_ sind, es _unter allen Umständen_ zu sichern.
Reichen denn Bildung und Kenntnisse aus? Dann müßten ja die obersten Kreise gerade die reinsten, demütigsten, treuesten, wahrhaftigsten sein. Ist das der Fall? Man denke an unsere letzten Prozesse -- an das alte Rom!
Und materielles Wohlergehen soll ein Antrieb zur Beobachtung des Sittengesetzes sein? Aber liegen diese beiden denn nicht oft genug mit einander im Streit? Wenn materielles Wohlergehen eine genügende Sanktion der Ethik wäre, dann müßten Börsenbarone und Erpresser ja zugleich die größten Heiligen sein.