Hygiene des Geschlechtslebens

Part 8

Chapter 83,427 wordsPublic domain

Ebenso wie den größten +physischen+ Abscheu sollte der Verkehr mit Prostituierten auch den größten +moralischen+ Abscheu erwecken. Lust ohne Liebe ist gemein und macht gemein, und die Hingabe des Körpers gegen Geld ist die tiefste Erniedrigung der Frau. Der Mitmensch in der Frau sollte uns zu hoch stehen, als daß wir sie einfach zum Werkzeug unserer Lust herabwürdigen; das Mitleid sollte uns abhalten, dieses Gewerbe fördern zu helfen, das die ungeheure Mehrzahl der unglücklichen Frauen, die sich ihm ergeben haben, körperlich und geistig zugrunde richtet!

Wie sehr sind auch die armen Wichte selbst zu bedauern, die das Feuer ihrer ungebrochenen Jugendkraft an Wesen verschwenden, die, wie die Dirnen, zum größten Teile von Geburt aus tiefstehende, psychisch verkrüppelte Geschöpfe sind -- Vagabunden- und Verbrechernaturen ins Weibliche übersetzt! --, die auch infolge des Mißbrauchs ihrer Organe die rein physische Genußfähigkeit längst verloren haben und nur des Geschäft wegen mühsam heucheln, als ob sie beim Beischlaf noch irgendeine Wollustempfindung hätten!

Als Moralist könnte ich damit schließen; aber ich bin Arzt und fühle Erbarmen mit der menschlichen Schwäche und fühle die Verpflichtung, wenigstens physischen Schaden so viel als möglich zu verhüten, wenn ich schon den sittlichen Schaden nicht verhindern kann. Ich fühle diese Verpflichtung um so lebhafter, als die venerischen Krankheiten nicht bloß den Sünder bedrohen, der sich leichtfertig in die Gefahr stürzt, sondern auch völlig Unschuldige und das Volk in seiner Gesamtheit.

Ich will daher zunächst sagen, wie man die Gefahr, im Geschlechtsverkehr angesteckt zu werden, +vermindern+ kann; +sie mit Sicherheit auszuschließen, ist bis jetzt unmöglich+!

Das weitaus beste Mittel gegen die Ansteckung, das wir heute kennen, ist der +Kondom+ (s. S. 74); +ihn beim Verkehr mit Dirnen, =beim außerehelichen Beischlafe überhaupt= nicht gebrauchen ist bodenloser Leichtsinn+! Wenn er während des Beischlafes hält, schützt er das Glied, den am meisten gefährdeten Körperteil, gegen alle drei Infektionen, und ebenso schützt er auch die Frau vor dem angesteckten, z. B. mit chronischem Tripper behafteten Manne. Aber dünnere Fabrikate reißen leicht; billigere und schlechtere sogenannte Fischblasen sind sehr häufig von vornherein nicht völlig dicht; Gummikondoms werden bei der Aufbewahrung sehr rasch brüchig. Es wäre daher töricht, dem Kondom ganz sorglos zu vertrauen. Ferner ist zu bedenken, daß der Kondom nach dem Beischlafe an seiner +Außenseite+ Infektionskeime tragen kann, daß man sich daher auch noch beim Abziehen desselben infizieren kann. Auch an die Nachbarschaft des Gliedes, auf den Hodensack usw., kann beim Beischlafe Infektionsstoff gekommen sein, und auch mit den Fingern kann man welchen aufgenommen haben, während das syphilitische Gift, wie wir gehört haben, an den verschiedensten Stellen der Haut und der Schleimhäute haften und durch die kleinsten Verletzungen eindringen kann. Die Benützung des Kondoms muß daher auf alle Fälle durch sorgfältige Waschung mit einer kräftigen Desinfektionsflüssigkeit, am besten mit 1 Promille Sublimatlösung (eine 1 _g_-Pastille auf 1 _l_ Wasser) ergänzt werden. Mit dieser Lösung muß vor allem die Außenseite des Kondoms abgewaschen werden, bevor dieser vom Gliede abgezogen wird, dann Glied, Hodensack und ihre ganze Nachbarschaft sowie die Hände.

+Viel unsicherer+ als der Kondom ist die Anwendung chemischer Desinfektionsmittel. Ich kann sie +nur dann+ empfehlen, +wenn kein Kondom+ zu haben ist. +Ihre Anwendung ist aber jedenfalls viel besser als nichts!+ Gegen den Tripper gewähren Einträufelungen von 10- bis 20prozentigem +Protargol+, einer Silberverbindung, in die Harnröhre einen verhältnismäßig sicheren Schutz, wenn sie unmittelbar nach dem Beischlaf oder wenigstens so rasch als möglich -- keinesfalls später als fünf Stunden danach! -- vorgenommen werden. Dagegen ist es recht schwierig, durch Waschen oder Einsalben des Gliedes die Ansteckung mit Syphilis zu verhüten. Bei der deutschen Marine wird nach folgender Vorschrift verfahren: +So bald als möglich+ nach dem Beischlaf wird das Glied, insbesondere die Eichel, die Kranzfurche und die Vorhaut, mit Benzin gründlich gereinigt. Hierauf werden in die durch Druck mit zwei Fingern senkrecht auf den Schlitz der Eichel zum Klaffen gebrachte Harnröhrenmündung mittels einer Pipette zwei bis drei Tropfen 20 prozentiger Protargollösung eingeträufelt. Einige Tropfen werden auch auf ihre äußere Umgebung verteilt. Die Flüssigkeit muß 1 bis 2 Minuten lang in der Harnröhrenmündung stehen bleiben; so lange muß diese daher nach oben gerichtet und offengehalten werden. Hierauf wird das Glied mit 1 promilliger Sublimatlösung gewaschen, schließlich ein mit der Sublimatlösung getränkter Wattestreifen in die Eichelfurche eingelegt und dort bis zu 12 Stunden lang liegen gelassen. Die Waschung mit der Desinfektionslösung muß sehr gründlich vorgenommen werden, und man muß darauf achten, daß die +ganze+ Oberfläche des Gliedes, die Furche um die Eichel, das Bändchen, die beiden Blätter der Vorhaut wirklich von der Desinfektionsflüssigkeit benetzt werden, und daß alle Teile etwa zwei Minuten lang unter der Wirkung der Desinfektionsflüssigkeit stehen. Dem Laien wird es nicht so leicht gelingen, alle diese Vorschriften zu erfüllen. Die Nachbarschaft des Gliedes und die Hände wäscht und desinfiziert man selbstverständlich mit. Die Waschung darf natürlich auch nicht so grob ausgeführt werden, daß dabei die zarte Oberhaut abgeschürft und dem Ansteckungsstoff geradezu eine Pforte eröffnet wird. +Den Beischlaf auszuführen, wenn am Gliede auch nur die geringfügigsten Abschürfungen vorhanden sind, ist ganz besonders gefährlich und töricht.+

Statt der Waschungen wird auch +Einsalbung+ des Gliedes +vor+ und +nach+ dem Beischlaf angewendet. Die beste Salbe dürfte die „+Neisser-Siebertsche Desinfektionssalbe+“ sein, welche ebenfalls Sublimat enthält. Selbstverständlich muß auch ihre Anwendung mit der Einträufelung von Protargol in die Harnröhre verbunden werden. Billige Schutzbestecke mit Benützungsvorschrift (20-25 Pfg. für einmalige Anwendung) sind jetzt wohl in allen Apotheken käuflich. Man verlange ausdrücklich solche mit Protargol und Neisser-Siebertscher Salbe.

Wer einen Beischlaf vollzogen hat, der unrein sein konnte, tut gut, sein Glied drei Wochen lang jeden Tag genau zu betrachten, ob er daran keine Krankheitszeichen wahrnimmt. +Jede Hautabschürfung+, jedes Eiterpünktchen, Knötchen oder Geschwürchen muß beachtet werden. Man untersuche besonders die Eichel und die Furche hinter ihrem Randwulste, das Bändchen und die Innenseite der Vorhaut. Sobald man +irgend etwas+ Verdächtiges wahrnimmt, eile man +sofort+ zum Arzte, um die verdächtigen Stellen gründlich verätzen zu lassen. Wenn dies in den ersten 24 Stunden, nachdem sich die angegebenen Erscheinungen gezeigt haben, geschieht, gelingt es nicht selten, die weitere Entwicklung des Schankers und der sekundären Syphilis abzuschneiden.

Nach Besichtigung des Gliedes streife man mit dem Finger der Unterseite der Harnröhre entlang von hinten nach vorne und beachte, ob sich auf diese Weise ein Tropfen Flüssigkeit aus der Harnröhre herausdrücken läßt. Am besten ist es, diesen Versuch am Morgen vor dem ersten Harnlassen anzustellen. Tritt ein Tropfen aus der Harnröhre heraus, so suche man ebenfalls +sofort+ den Arzt auf, der sehr häufig imstande ist, durch energische Behandlung die Entwicklung des Trippers abzuschneiden.

Überhaupt muß jedem, der in bezug auf Geschlechtsverkehr kein reines Gewissen hat, auf das allerdringendste empfohlen werden, bei Auftreten +irgendwelcher+ Krankheitserscheinungen nicht allein an den Geschlechtsteilen, sondern auch auf der Haut, an den Lippen, an der Schleimhaut des Mundes und des Rachens sogleich zum Arzt zu gehen und ihm volle Wahrheit einzuschenken. Verschämtheit oder Unwahrhaftigkeit dem Arzte gegenüber wäre das Allertörichteste.

Auch wenn der Tripper, der weiche oder harte Schanker oder die sekundäre Syphilis sich schon entwickelt haben, ist volle Heilung möglich, wenn frühzeitig kräftige ärztliche Behandlung eingeleitet wird. Man befolge daher gewissenhaft die ärztlichen Verordnungen und lasse sich nicht durch törichtes Gerede von Naturheilkundigen und Kurpfuschern irremachen. Insbesondere bitte ich die Leser, mir, der ich gar nicht ärztliche Praxis ausübe, also ganz unverdächtig bin, zu glauben, daß die Behandlung der Syphilis mit Quecksilber (z. B. die sog. Schmierkur) eines der allerwirksamsten Heilverfahren ist, über das die Medizin verfügt, und daß es damit fast immer gelingt, die Syphilis wirklich zu heilen, während bei allen anderen seit längerer Zeit bekannten Heilverfahren die Gefahr der tertiären Syphilis, der Paralyse usw. viel größer ist. Die Heilung der sekundären Syphilis durch Quecksilber dauert stets sehr lange, und die Kur muß durch zwei bis drei Jahre mehrmals wiederholt werden, bis man des Erfolges sicher sein kann. Wir haben ja schon gehört, daß die Syphilis die Eigentümlichkeit hat, Pausen zu machen und nach mehreren Monaten zu rezidivieren. Der Patient darf also ja nicht die Geduld verlieren, wie dies so häufig geschieht. Vorzügliche und rasche Wirkung übt das neue von +Ehrlich+ empfohlene Arsenpräparat „+Salvarsan+“ aus. Es hilft aber auch nicht in allen Fällen und ist selbst keineswegs ganz harmlos für den Körper -- ebensowenig wie das Quecksilber --, so daß es höchst töricht wäre, im Vertrauen auf das Salvarsan die Gefahr der Ansteckung mit Syphilis leicht zu nehmen. Die Erfahrungen über das Salvarsan dauern noch nicht lange genug, um ein abschließendes Urteil über dieses Heilmittel zu gestatten; es muß aber schon jetzt dem Angesteckten auf das dringendste empfohlen werden, sich so früh als möglich der Salvarsankur zu unterziehen.

Sorgt der Geschlechtskranke für sich, so muß er auch für andere sorgen. Er darf keinen Augenblick vergessen, daß er an einer ansteckenden Krankheit leidet. +Jeder Geschlechtsverkehr ist ein nichtswürdiges Verbrechen, wenn man weiß, daß man geschlechtskrank ist!+

Aber auch abgesehen davon muß der Geschlechtskranke vorsichtig sein. Der Tripperkranke muß darauf achten, daß er nichts von dem eitrigen Ausflusse, der das Ansteckende ist, in seine eigenen Augen bringt. Er muß seine Finger, wenn er sie damit beschmutzt haben könnte, stets sofort reinigen und desinfizieren, ebenso dafür Sorge tragen, daß alle Gegenstände, die infiziert sein können, z. B. Leibwäsche, desinfiziert werden, bevor sie anderen Leuten in die Hand kommen.

Wir haben schon gehört, daß der Tripper sehr häufig chronisch wird, daß solche langwierige Tripper in der Regel höchst unbedeutende Erscheinungen machen, daß sie aber trotzdem noch im hohen Maße ansteckend sind. Die Vorsichtsmaßregeln dürfen daher erst dann eingestellt werden, wenn durch gründliche ärztliche Untersuchung mit Hilfe des Mikroskops die volle Ausheilung bzw. das Ende der Ansteckungsfähigkeit festgestellt ist. Dies gilt insbesondere von der Ausübung des Beischlafes[G] und von dem Eingehen der Ehe. Da der chronische Tripper jahrelang fortbestehen kann, +darf niemand, der an Tripper erkrankt war, heiraten, ohne daß ihm dies ein erfahrener Arzt nach gründlicher Untersuchung erlaubt hat+. Wer anders handelt, ist gewissenlos. Tausende und Abertausende von armen Frauen werden ohne geringstes eigenes Verschulden für die Dauer ihres Lebens siech, weil sie von ihrem Gatten, vielleicht gleich in der Hochzeitsnacht, mit Tripper angesteckt werden!

Hat der Tripperkranke nur darauf zu achten, daß nichts von dem Ausflusse der Harnröhre an einen unrechten Ort gebracht wird, so muß der Syphilitische noch viel vorsichtiger sein, da +alle+ seine Absonderungen ansteckend sind und insbesondere durch den Speichel und den Mundschleim die Krankheit leicht übertragen wird. Also während der ganzen zwei- bis dreijährigen Dauer der sekundären Syphilis nicht küssen! insbesondere nicht auf den Mund! Keine gemeinschaftliche Benützung von Eß- und Trinkgeschirr, von Tabakpfeifen, von Gerät, das, wie Musikinstrumente oder Glasbläserpfeifen, in den Mund genommen werden muß.

+Wie der Tripperkranke darf auch der Syphilitische nicht heiraten bzw. nicht den Beischlaf ausüben, bevor jede Gefahr der Ansteckung der Frau und der Erzeugung kranker Kinder ausgeschlossen ist.+ Da dies keinesfalls vor Ablauf von vier Jahren nach erfolgter Ansteckung sicher ist, muß mit der Ehe so lange gewartet werden. Aber auch nach vier Jahren ist eine Ehe nur dann zulässig, wenn eine sorgfältige ärztliche Behandlung stattgefunden hat, und wenn mindestens seit einem Jahre nicht die geringsten Erscheinungen von Syphilis aufgetreten sind. Diese Vorschriften mögen drakonisch scheinen, sie sind aber bei der Furchtbarkeit der Folgen eines vorzeitigen Abschlusses der Ehe unbedingt geboten.

Alles dieses über die venerischen Krankheiten Gesagte möge sich nicht allein der Ehekandidat vor Augen halten, sondern auch die Frau, um die geworben wird, bzw. ihre Eltern und Vormünder. Sie sollen unbedingt verlangen, daß der Brautwerber sein +Freisein von venerischen Krankheiten+ durch ein ärztliches Zeugnis nachweist. Eigentlich sollte keine Ehe geschlossen werden dürfen, bevor beide Brautleute ärztlich untersucht, gesund und frei von gefährlicher erblicher Belastung befunden worden sind; zum mindesten sollte gesetzlich vorgeschrieben werden, daß die Brautleute ärztliche Untersuchungszeugnisse austauschen müssen, damit sie wissen, woran sie sind. Unendliches Unheil könnte dadurch verhütet werden! Einen gewissen Schutz gegen die Verehelichung mit Kranken wird es schon gewähren, wenn es zur allgemeinen Gewohnheit wird, was ja auch aus wirtschaftlichen Gründen dringend zu empfehlen ist, +daß die Gatten bei Abschluß der Ehe ihr Leben versichern+, und die Ehe unterbleibt, wenn die Versicherung versagt wird, was in der Regel auf Grund eines ungünstigen Ergebnisses der ärztlichen Untersuchung geschieht. Möge sich wenigstem dieser Gebrauch rasch einbürgern.

9. Kapitel.

Ehe oder freie Liebe.

Angesichts der Ekelhaftigkeit und Gefährlichkeit der Prostitution, wie sie soeben geschildert worden ist, werden sich gar manche versucht fühlen, in einem sog. „Verhältnis“ Befriedigung zu suchen bis zu dem Zeitpunkte, wo sie imstande sind, eine Ehe zu schließen. Sie mögen aber folgendes zu Herzen nehmen:

Volle Sicherheit vor Ansteckung würde ein solches Verhältnis nur dann bieten, wenn es mit einer Jungfrau eingegangen wird und wenn beiderseits strenge Treue bewahrt wird, denn bei der heutigen Verbreitung der Geschlechtskrankheiten ist, wie schon früher betont wurde, +jeder+ polygamische Verkehr in hohem Grade gefährlich. Bei einem Mädchen, das sich leichten Herzens, etwa gar gegen Entgelt in irgendwelcher, wenn auch verhüllter Form, zu einem solchen „Verhältnisse“ hergibt, darf man aber nicht auf Treue rechnen. Wenn es, wie dies so häufig der Fall ist, schon von Hand zu Hand gewandert ist, ist es kaum weniger gefährlich als die offenkundige Prostituierte. Auch davor sollte sich der von Streben nach Höherem erfüllte junge Mann scheuen, daß das Zusammenleben mit einem Mädchen, das geistig und gemütlich tief steht, das kein Verständnis für seine Ziele hat und nur triviale Vergnügungen kennt, sein eigenes Kulturniveau erniedrigen muß. Ein solches „Liebesverhältnis“ beschmutzt +seelisch+ weit mehr als der gelegentliche Besuch bei einer Prostituierten, der den Charakter einer Notdurftsverrichtung, wie der Besuch eines öffentlichen Aborts, hat.

Der unerfahrene Jüngling lasse sich auch gesagt sein, daß für ein weibliches Wesen nichts leichter ist, als Liebe und Verlangen zu heucheln, und daß es nicht wenige niedrig denkende Weiber gibt, die mit klarer Überlegung auf den Fang von solchen Gimpeln ausgehen, die, durch den Geschlechtstrieb blind gemacht, bereit sind, der Frau, welche ihnen Liebe heuchelt und die letzte Gunst gewährt, Geld und Arbeitskraft zu opfern, ihr die Sorge um den Lebensunterhalt wenigstens für einige Zeit, wenn nicht für immer abzunehmen, ihre Luxusbedürfnisse und Launen zu befriedigen. Gar mancher Harmlose meint zu erobern, während er wehrlos gefangen wird. Die Frau, die im selbständigen Lebenskampfe dem Manne nicht gewachsen ist, besitzt in der klugen Benutzung des männlichen Triebes eine Waffe, deren rücksichtsloser Gebrauch ihr nicht allzu selten vollen Triumph verschafft.

In den Augen der Kurtisane ist der Mann ein dumm-gieriges Tier, das dazu da ist, für die Frau zu arbeiten, und, wenn es ihr Gut und Blut geopfert hat, noch immer dankbar sein muß, wenn sie es zu sich ins Bett läßt. Eine solche Gesinnung hat früher in der bürgerlichen Welt als verächtlich gegolten; die moderne Selbstvergötterung der Frau hat es aber fertiggebracht, auch die „Dame“ für diese Auffassung und deren sehr einträgliche Verwertung in der Ehe zu begeistern. Die Frau ist die Krone der Schöpfung; der Mann ein Wesen niederer Art, geschaffen, sie zu ernähren und zu bedienen! Amerika und England sind hierin die leuchtenden Vorbilder für das „rückständige“ Deutschland. Für diese Sorte Weiber gilt das Wort Nietzsches: „Wenn du zum Weibe gehst, vergiß die Peitsche nicht!“

Ein ehrbares, hochgesinntes Mädchen zu einem „Liebesverhältnisse auf Zeit“ verleiten ist auch dann ein unverantwortliches Beginnen, wenn es mit voller Offenheit über die Endabsichten geschieht. Selbstverständlich ist es eine Schlechtigkeit, Kinder in die Welt zu setzen, für die man nicht sorgen will oder nicht sorgen kann. Das Schicksal der unehelichen Kinder ist ein überaus trauriges. Ihre Sterblichkeit ist im Vergleiche mit jener der ehelichen Kinder sehr hoch; die Zahl der Militärdiensttauglichen unter ihnen ist niedrig. Zeigen diese Tatsachen, wie schlecht es im Durchschnitt mit ihrer körperlichen Gesundheit steht, so lehrt die verhältnismäßig große Zahl von Geisteskranken, Selbstmördern, Trinkern und Verbrechern unter ihnen, daß auch ihre geistige Gesundheit keine bessere ist. Wenn auch sehr viel davon Erbschaft der Minderwertigkeit ihrer leichtsinnigen Erzeuger ist, so haben doch auch ungenügende Pflege und Erziehung einen wesentlichen Anteil daran. Kein halbwegs gewissenhafter Mann wird es also auf die Möglichkeit der Erzeugung eines unehelichen Kindes ankommen lassen wollen. Er könnte von vornherein bei einem solchen Verhältnisse nur an Geschlechtsverkehr mit Verhinderung der Empfängnis denken. Er möge aber zunächst sich klarmachen, wie leicht in einem Augenblicke leidenschaftlichster Erregung alle Vorsätze vergessen werden, das Nichtbeabsichtigte doch geschehen kann. Und selbst dann, wenn das Schlimmste, leichtsinnige Schwängerung, vermieden wird, bleibt ein solches Verhältnis unsittlich, ein Verstoß gegen die Nächstenliebe wie gegen eine der wichtigsten Forderungen sozialen Lebens.

Ich will nicht davon reden, daß schon die Entjungferung an sich dem Mädchen Schaden bringt, indem sie ihm das spätere Eingehen der Ehe erschwert, da der Mann mit vollem Recht die unberührte Frau als Gattin bevorzugt.

Die Hauptsache ist, daß es ohne Schädigung oder tiefe Verwundung der weiblichen Seele dabei nicht abgeht. Der Wunsch nach Mutterschaft ist der gutgearteten Frau eingeboren. Nur dann, wenn der Geschlechtsverkehr ihr die Hoffnung eröffnet, Mutter zu werden, beglückt er sie vollkommen. Wer eine Frau unter erbärmlichen Praktiken in den Geschlechtsverkehr einführt, beraubt sie um die Stunde höchster Glücksempfindung, die ihr die redliche Ehe mit den ersten schrankenlosen Umarmungen gebracht hätte.

Noch schlimmer ist der Schaden, den ihr die Auflösung des Liebesverhältnisses bringt. Die Frau, der von der Natur die Last der Mutterschaft auferlegt ist, sucht instinktiv bei dem Manne dauernden Anschluß, dauernden Schutz. Daher die Innigkeit der Liebe der rechten Ehefrau, die weit über ihre Freude am physischen Genusse hinausgeht, daher ihre Treue und ihr Verlangen nach Treue. Auch wenn sie das Liebesverhältnis eingegangen haben sollte mit dem vollen Bewußtsein, daß es nur eine Episode werden solle, unvermerkt wird es ihr zum wesentlichen Lebensinhalt, so daß seine Auflösung eine Wunde setzt, die nur schwierig vernarbt und fürs ganze Leben schmerzt. Der besser veranlagte Mann, der diesen Kummer kommen sieht, fühlt sich dann oft außerstande, das Band zu zerreißen, und sieht sich durch Mitleid an ein Wesen gefesselt, das vielleicht doch nicht in seine Lebenssphäre paßt, doch nicht alle jene Eigenschaften besitzt, die er bei seiner Lebensgefährtin gewünscht hätte.

Gelingt es dem Manne aber, der Frau seine eigenen brutal sinnlichen, polygamischen Neigungen beizubringen, dann zerstört er in ihr die sozial wertvollsten Empfindungen, dann macht er sie auch seelisch untauglich, eine gute Gattin und Mutter zu werden.

Wir müssen die Keuschheit der Frau als höchstes soziales Gut schätzen und pflegen, denn in der Keuschheit der Frau ist die einzige sichere Bürgschaft dafür gegeben, daß wir wirklich die Väter unserer Kinder sein werden, daß wir für unser eigenes Blut uns mühen und schaffen. Ohne diese Bürgschaft aber keine Möglichkeit eines gesicherten, innigen Familienlebens, dieser auf absehbare Zeit unentbehrlichen Grundlage für das Gedeihen von Volk und Staat. Darin und nicht in der selbstsüchtigen Willkür des Mannes ist es begründet, daß Gesetz und Sitte strengere Anforderungen an die Frau bezüglich Keuschheit vor der Ehe und Treue in der Ehe stellen als an den Mann. Es steht bei ihrer Ungebundenheit viel mehr auf dem Spiele als bei seiner.

Man schwärmt heute viel von der „Freien Liebe“ mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit von Mann und Frau, als Ersatz für die heutige, bürgerliche Ehe, deren Schattenseiten und Härten man nicht schwarz genug zu schildern weiß. Aber diese Schwärmereien, die ihr Bestechendes haben, sind vom hygienischen Standpunkte aus verwerflich. Sie müssen daran scheitern, daß es über die physische Leistungfähigkeit der ungeheuren Mehrheit der Frauen hinausgeht, neben den Bürden der Mutterschaft und der Pflege und Aufzucht der Kinder auch noch die des selbständigen Erwerbes zu tragen.

Das Verderblichste an der sog. Frauenemanzipation und der Erwerbsarbeit der verheirateten Frau liegt darin, daß in dem Widerstreite zwischen Mutterschaft und Berufspflichten in der Regel die erstere den kürzeren zieht. Wenn überhaupt Kinder kommen, sind sie meistens kümmerlich. In der Regel hintertreibt man die Entstehung von Kindern von vornherein. Nichts gefährdet die Fruchtbarkeit der Kulturvölker mehr als die moderne außerhäusliche Erwerbsarbeit der Frau und die aus ihr hervorgegangene Frauenbewegung.

Die Teilung der Arbeit zwischen Mann und Weib im gemeinschaftlichen Wirtschaftsbetriebe der Familie ist gerade für die Frau ein physiologisches und kulturelles Bedürfnis. Sie sichert auch den Kindern am besten Pflege und Erziehung. Es wäre ein ungeheurer Rückschritt gerade im Sinne individueller Entwicklung, wenn an Stelle der Familienerziehung Massenaufzucht in öffentlichen Anstalten treten würde. Dies wäre, nebenbei bemerkt, auch ein ungeheurer Verlust an jenen Lustempfindungen, die dem Menschen aus dem Zusammenleben von Eltern und Kindern erwachsen.

Gewiß wird es in jeder Ehe Zeiten -- wenn auch vielleicht nur Augenblicke -- hochgradiger Verstimmung geben, wo es als drückende Last empfunden wird, aneinandergefesselt zu sein. Über solche unglückliche Störungen werden jene Gatten am leichtesten hinwegkommen, die keusch in die Ehe eingetreten und einander treu geblieben sind. Der Liebesgenuß, den sie ausschließlich beieinander zu suchen und zu finden gewohnt sind, ist etwas unendlich Süßes, das sie immer wieder zusammenführt und versöhnt.

Alles in allem genommen ist die Ehe der richtige Boden für heiteres Gedeihen von Mann, Weib und Kind, und gehen diejenigen nicht irre, die sich nach der Ehe sehnen und nach ihr trachten!