Hygiene des Geschlechtslebens

Part 3

Chapter 33,182 wordsPublic domain

Unter diesen letzteren ist mit Recht besonders berüchtigt das +syphilitische Gift+, das bei der +Syphilis+, der wichtigsten unter den sog. Geschlechtskrankheiten, im Körper auftritt. Dieses Gift vor allen führt zum Verderb vieler von Hause gesunder Keimstoffe und bedroht die modernen Völker mit Degeneration; dieses Gift ist es, das die städtischen Familien in ungeheuerem Umfang ausrottet.

Infolge der Vergiftung des elterlichen Organismus mit diesem Gifte kommt es zu einer Verkümmerung der Zeugungsstoffe, die sich in dem Auftreten von Fehl-, Früh- und Totgeburten, in Lebensschwäche der Kinder, Mißbildungen und Verkümmerungen, nervösen Leiden, allgemeinem Siechtum und geringer Widerstandskraft gegen äußere Schädlichkeiten äußert. Besonders nachdrücklich möchte ich darauf hinweisen, daß die elterliche Syphilis in sehr hohem Maße für Tuberkulose zu disponieren (geneigt machen) scheint.

Nächst dem Syphilisgifte dürfte der +Alkohol+ die wichtigste Ursache des Keimverderbs sein. Es ist erwiesen, daß Säufer sehr häufig unfruchtbar sind, und daß dies auf einem vorzeitigen Schwund der Hoden beruht. Unzählige ärztliche Erfahrungen scheinen zu beweisen, daß auch schon eine geringergradige chronische Vergiftung des elterlichen Körpers mit Alkohol in geringerer Lebensfähigkeit, in Schwächlichkeit und Kränklichkeit der Nachkommen und insbesondere in der +Minderwertigkeit ihres Nervensystems+ sich äußert. Kinder von eigentlichen Trinkern leiden überaus häufig an Idiotie, Geisteskrankheiten, Epilepsie, Trunksucht usw., wobei es allerdings schwierig zu entscheiden ist, inwiefern nicht schon die Trunksucht des Vaters als ein Zeichen für die +ererbte+ Krankhaftigkeit seines eigenen Zentralnervensystems anzusehen ist.

Bei elterlicher Syphilis kommt noch etwas anderes vor als die Vergiftung der Keimstoffe im kranken elterlichen Körper. In einem gewissen Stadium der Syphilis kann +Ansteckung+ des befruchteten Keimes mit dem Syphilisparasiten, der _Spirochaete pallida_, erfolgen, so daß das Kind bereits mit Syphilis behaftet geboren wird oder schon im Mutterleibe infolge der Ansteckung mit Syphilis abstirbt. Solche Fälle sind leider sehr häufig.

Anders steht es bei der +Tuberkulose+ der Eltern. Es kann auch hier vorkommen, daß das Kind bereits mit dem Tuberkelbazillus angesteckt geboren wird. Dies scheint indessen nicht vom Vater, sondern nur von der Mutter aus möglich zu sein und überaus selten vorzukommen. Erst nach der Geburt droht dem Kinde die Hauptgefahr, von seinen tuberkulösen Eltern oder sonstigen Verwandten angesteckt zu werden. Besonders gefährlich ist ihm der Tuberkelbazillen enthaltende Auswurf der Mutter und ihre Tuberkelbazillen enthaltende Milch. Die Gefahr ist um so größer, als eine überaus häufige Folge der elterlichen Tuberkulose Schwächlichkeit und Kränklichkeit der Kinder ist, wodurch ihre Widerstandskraft +allen+ äußeren Schädlichkeiten gegenüber von vornherein herabgesetzt ist.

Man spricht aber auch von einer +spezifischen+ (einseitigen) Neigung, an Tuberkulose zu erkranken. Man spricht sogar von einem „tuberkulösen Habitus“ (äußerer Beschaffenheit). Leute mit „tuberkulösem Habitus“ sind charakterisiert durch große Körperlänge bei geringem Brustumfang, langem, flachem, oben engem Brustkorb mit abstehenden Schulterblättern und durch schlechte, schlaffe Körperhaltung. Diese Leute sind dabei mager, blutarm und größerer körperlicher Anstrengung nicht gewachsen, leicht in Schweiß versetzt; sehr häufig sind sie nervös leicht erregbar, von rascher Auffassung und lebhaftem Gemüte, aber von geringer Ausdauer. Ihre Muskeln sind schwach entwickelt, ihre Schleimhäute zart und blaß, ihr Appetit und ihre Verdauungskraft häufig gering. Ihr Herz ist leicht erregbar, aber schwach. Auffallend ist bei ihnen der rasche Wechsel von Röte und Blässe des Gesichtes, die Kühlheit von Händen und Füßen. Die genaue anatomische Untersuchung hat gezeigt, daß ihr Herz im Verhältnisse zu ihrer Körpergröße zu klein, ihre Blutgefäße zu eng sind.

Dieser Habitus kann indessen auch bei Kindern von Eltern auftreten, welche weder tuberkulös erkrankt noch hereditär (erblich) belastet sind; andererseits bei Kindern tuberkulöser Eltern fehlen. Er führt auch keineswegs mit Notwendigkeit zu tuberkulöser Erkrankung. Es ist überhaupt zweifelhaft, ob es eine +spezifische+ Disposition (einseitige Empfänglichkeit) für Tuberkulose gibt und ob nicht die Häufigkeit der Tuberkulose in gewissen Familien neben der schon erwähnten Schwächlichkeit und geringen Widerstandsfähigkeit von Kindern kränklicher Eltern überhaupt, einfach auf der frühzeitigen massenhaften Ansteckung beruht, der die Kinder in solchen Familien, in der Nachbarschaft von Hustenden und Spuckenden ausgesetzt sind. Tatsächlich kann man nachweisen, daß die Kinder aus solchen Familien schon in den ersten Lebensjahren bis zu 90 und 100 Prozent angesteckt werden, während es bei Kindern aus nicht tuberkulösen Familien 18 und noch mehr Jahre dauern kann, bis alle infiziert sind. Übrigens kommt es auch nach erfolgter Ansteckung in der Regel nur unter Zusammenwirken ungünstiger Umstände, unter denen namentlich schlechte oder falsche Ernährung, körperliche Überanstrengung, Exzesse _in baccho et venere_ und schwächende Krankheiten zu nennen sind, zum Ausbruch der Krankheit. Unter dem Zusammenwirken solcher Einflüsse können auch Menschen aus gesundem Stamme an Tuberkulose erkranken; die Nachkommen von tuberkulösen Eltern erkranken nur häufiger und erliegen der Krankheit rascher. In den schlimmsten Fällen vermögen die sorgfältigste Pflege, die beste Ernährung, die größte körperliche Schonung Erkrankung und Tod im kräftigsten Lebensalter nicht zu hindern. Aber so schlimm steht es glücklicherweise selten. In den meisten Fällen kann man durch +möglichst frühzeitige Absonderung der Kinder von Personen mit offener Tuberkulose+ und durch Schaffung guter hygienischer Verhältnisse, durch Vermeidung aller Ausschweifungen, durch Enthaltsamkeit von Alkohol auch solche disponierte Personen vor der Krankheit bewahren. Man ist jetzt geneigt anzunehmen, daß ihre Neigung, an Tuberkulose zu erkranken, davon herrührt, daß sie seit der ersten Kindheit in einzelnen tuberkulös erkrankten Organen, z. B. in erkrankten Lymphdrüsen, besonders reichliche Mengen von Tuberkelbazillen mit sich herumtragen, die gelegentlich in die Lunge geraten und hier die Schwindsucht hervorrufen können.

Im Zusammenhange mit der Vererbung muß auch die sog. +Inzucht+ besprochen werden, d. h. die Kindererzeugung zwischen nahen Blutsverwandten. Sie ist nicht +an sich+ schädlich. Dies lehren die Erfahrungen der Tier- und Pflanzenzüchter, die gerade durch eine vorsichtige Inzucht vorzügliche Rassen herzustellen imstande sind. Sie darf sich nur nicht in zu vielen Generationen wiederholen, sonst führt sie zur Unfruchtbarkeit. Alle Völker, welche eine bedeutende Rolle in der Geschichte gespielt haben, wie die nordische Rasse oder die Juden, sind ohne Zweifel aus einer weit getriebenen und lange fortgesetzten Inzucht hervorgegangen.

Die Gefahr der Inzucht für den Menschen liegt darin, daß nahe Verwandte häufig die +gleichen+ Anlagen zu Bildungsfehlern und Krankheiten haben und die ungünstige Wirkung dieser Anlagen sich dann bei den Nachkommen summiert. Der Züchter schließt dies so gut als möglich aus, indem er nur tadellose Exemplare paart. Beim Menschen fehlt aber diese sorgfältige und scharfe Auslese und ließe sich vielfach auch gar nicht treffen, weil wir gar nicht jene Kenntnisse über unsere Stammbäume haben, über welche der Züchter bei seinen Tieren verfügt. Man muß daher vor Verwandtenehen dringend warnen. Daß die Natur Einrichtungen getroffen hat, namentlich bei vielen Blütenpflanzen, um die Selbstbefruchtung zu verhüten, kann uns auch als Fingerzeig dienen.

Wie +enge+ Blutsverwandtschaft meistens schädlich wirkt, so ist auch die Kreuzung von Rassen, die sich +zu ferne+ stehen, nicht günstig. Solche Ehen sind häufig auch wenig fruchtbar. So treffen in Preußen auf 100 rein christliche Ehen 454 Kinder, auf 100 rein jüdische 421, auf 100 Ehen zwischen Juden und Christen aber nur 138 bis 178 Kinder. Allerdings ist es wahrscheinlich, daß hierbei auch die sozialen Verhältnisse, d. h. die absichtliche Einschränkung der Kinderzahl eine sehr große Rolle spielt.

Die vorstehenden Erörterungen dürften genügen, um zu zeigen, welch ungeheuer ernstes Geschäft die Gattenwahl ist oder vielmehr sein sollte! Freilich dürfen wir auch nicht zu ängstlich und wählerisch sein. +Völlig+ normal und frei von fehlerhaften oder minderwertigen Anlagen ist kein einziger Mensch. In der Regel ist auch nur ein Bruchteil der Keime, welche ein mit -- selbst ernstlicheren -- vererblichen Fehlern, Krankheiten oder Krankheitsanlagen behaftetes Individuum erzeugt, mit der schlimmen Erbschaft behaftet. Selbst dann ferner, wenn ein mit der krankhaften Anlage behafteter Keim an der Entstehung eines Kindes beteiligt ist, +muß+ nicht in allen Fällen der Fehler oder die Krankheit zur Entwicklung kommen, da bei manchen Keimfehlern die krankhafte Beschaffenheit des einen Keimes durch die gesunde des anderen unwirksam gemacht, unterdrückt wird [+Dominanz+ oder +Prävalenz+ (Vorherrschaft) der normalen Anlage über die krankhafte; +Rezession+ (Rücktritt) der krankhaften Anlage gegenüber der normalen], und da bei manchen krankhaften Anlagen +zweckmäßige Lebensweise+ den wirklichen Ausbruch der Krankheit zu verhindern vermag. Durch fortgesetzte +Kreuzung+ mit Stämmen, welche von der gleichen krankhaften Anlage frei sind, kann bei solchen Anlagen das Krankhafte dauernd +verborgen+ gehalten und trotz dem Vorhandensein der krankhaften Anlage in gar manchen der Nachkommen eine ganze Reihe von Generationen erzeugt werden, welche von der betreffenden Krankheit vollkommen frei ist. Nur wenn bei unzweckmäßiger Gattenwahl +zwei+ krankhafte Anlagen +gleicher+ Art zusammentreffen, tritt dann die ererbte krankhafte Anlage in dem betroffenen Nachkommen als Krankheit hervor. So scheint es sich glücklicherweise mit der Mehrzahl der +Krankheitsanlagen des Nervensystems+ zu verhalten, bei denen also die +=richtige Kreuzung= für die individuelle Gesundheit der Nachkommen von ausschlaggebender Wichtigkeit ist+.

Aber nicht immer ist das Verhältnis der krankhaften zur gesunden Anlage ein solches, wie wir es soeben besprochen haben; in nicht wenigen Fällen +dominiert+ die krankhafte Anlage über die normale, so daß +alle Individuen, welche die abnorme Anlage besitzen, auch tatsächlich abnormal geraten+!

Die beiden Tafeln 3 und 4 werden die Regelmäßigkeit klarmachen, mit welcher die Vererbung der einzelnen Anlagen (Erbeinheiten) von den Eltern auf die Kinder erfolgt, und die verschiedene Wirkung, welche die Vererbung einer bestimmten Anlage auf die Beschaffenheit der Kinder hat, je nachdem diese Anlage sich dominant oder rezessiv verhält. Wir können hier selbstverständlich nur die einfacher gelagerten Vererbungsweisen besprechen. Es gibt auch verwickeltere; z. B. solche, bei denen eine Mehrheit von Erbeinheiten zusammentreffen muß, damit ein Merkmal (Eigenschaft) zum Vorschein kommt.

Auf Tafel 3 ist die Vererbung einer +dominanten+ Anlage dargestellt. Jeder +kleine+ rote Kreis bedeutet eine väterliche oder mütterliche +Keimzelle+, welche die dominante Anlage (z. B. die für Sechsfingrigkeit) +besitzt+, jeder kleine weiße eine Keimzelle, welche diese Anlage +nicht+ besitzt. Jeder +große+ rote Kreis bedeutet eine Person, welche die Anlage +zeigt+, also z. B. mehr als fünf Finger (Zehen) an einer Gliedmaße besitzt; jeder große weiße Kreis eine Person, welche die Anlage +nicht+ zeigt, durchwegs die normale Finger-(Zehen-)Zahl aufweist. Die in die großen Kreise eingezeichneten (weißen und roten) Halbkreise bedeuten wieder die Keimzellen, welche von der betreffenden Person gebildet werden. Sind beide eingezeichneten Halbkreise rot, so heißt das, daß +alle+ Keimzellen, welche die betreffende Person hervorbringt oder hervorbringen wird, mit der dominanten Anlage +behaftet+ sind; sind beide Halbkreise weiß, so sind +sämtliche+ Keimzellen +frei+ von der Anlage; ist ein Halbkreis rot und der andere weiß, so heißt das, daß die eine +Hälfte+ der Keimzellen dieser Person die Anlage besitzt und die andere nicht.

Die zweimal zwei kleinen Kreise in der ersten Säule bedeuten die je zwei Keimzellen, aus deren Vereinigung die +Eltern+ hervorgegangen sind, und ebenso die Keimzellen, welche sie selbst produzieren. Wie man sieht, sind in bezug auf +eine+ dominante Anlage sechs Fälle möglich: 1. Beide Eltern sind aus je +zwei+ Keimzellen +mit+ der Anlage hervorgegangen und produzieren auch wieder nur Keimzellen +mit+ der Anlage; oder 2. der eine der Eltern ist aus +zwei+ Keimzellen +mit+ der Anlage hervorgegangen und der andere aus +einer+ Keimzelle +mit+ und +einer+ Keimzelle +ohne+ diese Anlage, und der erstere produziert dabei auch wieder nur Keimzellen mit der Anlage und der zweite je zur Hälfte Keimzellen mit und ohne Anlage; oder 3. der eine ist aus +zwei+ Keimzellen +mit+, der andere aus +zwei+ Keimzellen +ohne+ die Anlage entstanden; oder 4. beide sind aus je +einer+ Keimzelle +mit+ und +einer ohne+ die Anlage entstanden; oder 5. der eine aus +einer+ Keimzelle +mit+ und +einer+ Keimzelle +ohne+ die Anlage, der andere aus +zwei+ Keimzellen +ohne+ die Anlage; oder endlich 6. +alle+ Keimzellen waren +frei+ von der Anlage, und daher sind dann auch alle neu produzierten frei davon.

In der zweiten Säule bedeuten die viermal zwei kleinen Kreise die möglichen Fälle der Kombination der von den Eltern produzierten Keimzellen. Also dort, wo die Eltern ausschließlich Keimzellen mit der Anlage hervorbringen, ist selbstverständlich nur eine Kombination möglich; dort, wo der eine der Eltern nur Keimzellen +mit+ der Anlage, der andere +zur Hälfte+ Keimzellen +mit+ und Keimzellen +ohne+ die Anlage produziert, sind zweierlei Kombinationen möglich, die mit +gleicher Häufigkeit+ auftreten werden usw.

In den folgenden drei Säulen findet man dann die Beschaffenheit der Kinder und ihrer Keimzellen angegeben. Im Falle 1 sind alle Kinder sechsfingrig und bringen nur Keimzellen +mit+ der Anlage dazu hervor; im Falle 6 sind alle Kinder normalfingrig und bringen auch nur normale Keimzellen hervor; im Falle 3 sind alle Kinder sechsfingrig und bringen alle +zur Hälfte+ Keimzellen +mit+ und zur Hälfte Keimzellen +ohne+ die Anlage hervor usw.

Man sieht, daß bei +dominanter+ Anlage +alle+ Personen, welche die Anlage +empfangen+ haben, auch diese Anlage +zeigen+, und daß +nur solche+ Personen, welche die Anlage +zeigen+, diese Anlage +vererben+ können.

Ganz anders liegen die Verhältnisse, wenn es sich um eine +rezessive+ Anlage, z. B. um Taubstummheit, handelt, wie Tafel 4 lehrt. Die Zeichen bedeuten hier dasselbe wie auf Tafel 3, nur daß die +kleinen+ roten Kreise und Halbkreise hier Keimzellen mit einer +rezessiven+ Anlage bedeuten und die großen roten Kreise Personen, welche diese rezessive Anlage zeigen; nach der Erklärung, welche soeben für Tafel 3 gegeben wurde, wird auch Tafel 4 sofort verständlich sein.

Wieder sind alle sechs möglichen Fälle der Anlagenkombination der Eltern in Betracht gezogen. Man sieht, daß hier durchaus nicht alle Personen, welche die Anlage empfangen haben, diese auch zeigen, sondern +nur jene+, welche die Anlage +zweimal+ empfangen haben, und daß eine Generation existieren kann, welche selbst keine Spur der krankhaften Anlage zeigt, aber (s. Fall 3) in allen ihren Gliedern Keimzellen produziert, welche zur Hälfte die Anlage besitzen und daher beim Zusammentreffen mit einer zweiten +gleichartigen+ Keimzelle kranke Personen hervorrufen.

Die Angabe in den Tafeln 3 und 4: „Von je 4 Kindern zeigen (zeigen nicht) die Anlage“ darf natürlich +nicht wörtlich+ genommen werden, als ob in den Fällen 2, 4 und 5 wirklich +in jeder einzelnen Gruppe+ von 4 Geschwistern die Verteilung der Anlagen und Eigenschaften genau nach der Regel vor sich gehen müßte. Es verhält sich hier genau so wie mit dem Satze, „daß gleichviel Knaben und Mädchen geboren werden (genau 106 Knaben auf 100 Mädchen)“. Diese Regelmäßigkeit tritt erst dann hervor, wenn eine +sehr große Masse+ von Geburten durchgezählt wird. In den einzelnen Familien gibt es bekanntlich die größten Abweichungen davon.

Zusammenfassend wäre als vernünftige Regel für die Zulässigkeit der Kindererzeugung etwa folgendes hinzustellen: Leute mit ernsteren Bildungsfehlern, Idioten, Schwachsinnige, Irrsinnige, Epileptische, Säufer, verbrecherische Naturen, chronisch Kranke wie: an Tuberkulose Leidende, Syphilitische im primären und sekundären Stadium, dürfen sich an der Fortpflanzung nicht beteiligen. Ebenso taugen wenig zur Fortpflanzung Individuen, welche in ihrer körperlichen Entwicklung zurückgeblieben sind oder deren Geschlechtscharaktere mangelhaft ausgeprägt sind; also namentlich nicht Frauen mit schlecht entwickelten Brüsten und Hüften oder solche, die nicht oder von Anfang an unregelmäßig oder krankhaft menstruieren. Schlechte Entwicklung des Knochengerüstes, deutliche Zeichen früherer Rachitis (englische Krankheit) sind bei der Frau besonders deshalb bedenklich, weil dann nicht selten auch Fehler am knöchernen Becken vorhanden sind, welche das Gebären erschweren oder selbst unmöglich machen können. Schlechte Zähne lassen befürchten, daß die Frau nicht imstande sein werde, ihre Kinder zu stillen, da beide Gebrechen sehr häufig zusammen auftreten.

Glücklicherweise findet der +unverdorbene+ Geschmack des Mannes nur solche Frauen schön und verlockend, bei denen der ganze Körper und insbesondere die Geschlechtscharaktere gut entwickelt sind und die daher auch zur Zeugung am besten geeignet erscheinen. Wer kräftige Kinder zu erhalten wünscht, suche sich überhaupt einen kräftigen, gesunden Gatten. Wer selbst nicht ganz kräftig ist, muß um so mehr trachten, eine kräftige, blühende Frau zu bekommen.

Leider täuscht aber oft der Schein; die Jugendblüte verhüllt manche Mängel. In sehr vielen Fällen ist auch die hervorragende Beschaffenheit eines Individuums („+Plusvariante+“) rein individuell und nicht vererblich. Ebenso können allerdings auch Schwächlichkeit oder gewisse Arten von Kränklichkeit einer +Minusvariante+ rein individuell sein; bei guten Keimstoffen! Es ist daher unbedingt notwendig, sich nicht allein um die Beschaffenheit des zu ehelichenden Individuums selbst, sondern auch um seine +Abstammung+ zu kümmern. +Gute Abstammung gibt die beste Bürgschaft für gute Nachkommen!+ Viel verläßlicheren Aufschluß als die Betrachtung des einen Individuums allein gewährt die Betrachtung der Beschaffenheit und Lebensführung seiner Eltern. Haben diese tüchtig und rechtschaffen gelebt, erfreuen sie sich eines gesunden Alters, oder sind sie nach einem gesunden Leben an zufälligen Krankheiten gestorben, welche ohne ererbte Anlage auftreten, so darf man hoffen, daß die Tochter oder der Sohn von tüchtigem und gesundem Stamme sei und daher selbst eine gute Beschaffenheit besitzen und gute Keime liefern werde. Hat die Mutter ihre Kinder gesäugt, so darf man zuversichtlicher hoffen, daß auch die Tochter dazu imstande sein werde, als wenn die Mutter dazu unvermögend war.

Man achte aber auch auf die Beschaffenheit etwa vorhandener +Geschwister+ und darauf, an welchen Krankheiten verstorbene Geschwister zugrunde gegangen sind. Denn wir haben schon gehört, daß gewisse krankhafte Anlagen in einzelnen oder allen Individuen einer Generation verborgen bleiben, in deren Nachkommen aber wieder hervortreten können, also „latent“ (verborgen) vom Großelter auf den Enkel übertragen werden können.

Soweit es möglich ist, ziehe man daher auch Erkundigungen über die +weitere Aszendenz+ (Ahnenschaft), über die +Großeltern+ usw. ein. Man achte insbesondere darauf, ob etwa die +gleiche+ Anomalie oder krankhafte Anlage in +beiden+ Familienstämmen, dem väterlichen und dem mütterlichen, aufgetreten ist. In diesem Falle ist die Wahrscheinlichkeit besonders groß, daß das Individuum selbst erkranken oder die krankhafte Anlage auf seine Nachkommen vererben wird, auch wenn augenblicklich keine Krankheitserscheinungen an ihm wahrzunehmen sind.

Je schwerer das Leiden ist, um das es sich handelt, um so größer ist die Gefahr für die Nachkommen, um so weniger läßt es sich daher verantworten, wenn ein schwer belastetes Individuum Kinder erzeugt.

Ein rühmenswertes Beispiel von Entsagung haben die Mädchen von +Tenna+, einem Dorfe in Graubünden, gegeben. In diesem Dorfe hauste die Hämophilie durch viele Generationen und griff infolge der Inzucht immer mehr um sich. Da beschlossen die Mädchen aus den belasteten Familien, die, wie wir wissen, selbst von dieser Krankheit stets verschont bleiben, auf die Ehe zu verzichten und so die Krankheit zum Erlöschen zu bringen!

Je unbedeutender sich nach der Häufigkeit des Vorkommens und nach der Schwere der Mängel die erbliche Belastung darstellt, um so eher ist die Fortpflanzung zulässig.

Von größter Bedeutung ist es natürlich bei Vorhandensein einer vererblichen krankhaften Anlage in einer Familie, zu wissen, ob es sich um eine +dominante+ oder um eine +rezessive Anlage+ handelt (s. o.). Wenn ein Individuum +frei+ ist von einer in seiner Familie vorkommenden Krankheit mit einer beim eigenen Geschlechte +dominanten+ Anlage, dann wird es +sicher+ nur normale Keime liefern. Dagegen wird ein Individuum, das selbst von einer Familienkrankheit mit +rezessiver+ Anlage frei ist und frei bleibt, trotzdem krankhafte Keime liefern +können+. Leider ist unsere wissenschaftliche Kenntnis in dieser Hinsicht noch nicht sehr groß, so daß es +als eine der wichtigsten Regeln bezeichnet werden muß, unter allen Umständen auf Kreuzung mit gesundem, d. h. mindestens von der eigenen krankhaften Familienanlage freiem Stamme+ zu achten. Am sichersten wäre es für die Zukunft, wenn +alle+ Personen, in deren Aszendenz schlimme rezessive Anlagen heimisch sind, sich der Fortpflanzung gänzlich enthalten würden, gleichgültig, ob sie selbst krank sind oder nicht. Dieser Grundsatz ist aber heute, wo gewisse rezessive Anlagen, wie die Krankhaftigkeiten des Nervensystems, so häufig sind, völlig undurchführbar. Aber die +Kreuzung mit gesundem Stamm+ sollte bei Vorhandensein von rezessiven Krankheitsanlagen als Gewissenspflicht betrachtet werden.

Die Gatten müssen auch alles zu tun suchen, um durch entsprechende eigene Lebensweise und durch Schaffung günstiger Entwicklungs- und Lebensbedingungen für die Nachkommenschaft das +Hervortreten+ der ererbten krankhaften Anlagen zu verhindern (s. o.).

Zu junge und zu alte oder erkrankte Personen sollen keine Kinder zeugen. Sowohl zu enge Verwandtschaft als zu große Verschiedenheit der Abstammung sind der Fortpflanzung ungünstig.