Holbein der jüngere

Part 11

Chapter 112,616 wordsPublic domain

Im Sommer desselben Jahres schickte der König den Maler abermals nach dem Festland, und zwar nach Hochburgund, -- wir wissen nicht mit welchem Auftrag. Bei dieser Gelegenheit machte Holbein einen kurzen Besuch bei den Seinen in Basel. Er traf um den Anfang des September dort ein. Seine Mitbürger sahen den im Auslande zum großen Herrn gewordenen Maler mit Verwunderung an. „Da er aus England wieder gen Basel auf eine Zeit kam, war er in Seiden und Sammet bekleidet, da er vormals mußte Wein am Zapfen kaufen.“ So wird über ihn berichtet; es war in den Augen der Zeitgenossen ein überzeugendes Zeichen von Dürftigkeit, wenn einer seinen Bedarf an Wein im Wirtshaus holen ließ. statt vom eigenen Vorrat im Keller. Holbein hatte allen Grund, die Verhältnisse in England glücklich zu preisen. In den Rechnungsbüchern des englischen Hofes ist sein Gehalt seit dem Frühjahr 1538 ermittelt worden; nach den damaligen Wertverhältnissen des Geldes wird berechnet, daß sein Jahressold einem Betrag von 360 Pfund Sterling heutigen Wertes gleichkam. -- Die Regierung von Basel bemühte sich wiederum, und zwar sehr ernsthaft, den Meister an die Stadt zu fesseln. In einer am 16. Oktober 1538 ausgefertigten Urkunde versprachen Bürgermeister und Rat „unserem lieben Bürger Hans Holbein“ ein jährliches Gehalt in der für die damaligen Baseler Verhältnisse ganz ansehnlichen Höhe von fünfzig Gulden, „aus besonderem geneigten Willen, weil er seines Kunstreichtums halber vor anderen Malern weit berühmt ist, in Erwägung ferner, daß er uns in Sachen unserer Stadt -- Bauangelegenheiten und anderes, dessen er Verstand trägt, betreffend -- mit seinem Rate dienstbar sein könne, und daß er endlich, falls wir einmal bei Gelegenheit Malwerk auszuführen hätten, uns dasselbige, jedoch gegen geziemende Belohnung, getreulich fertigen solle.“ Da nach Holbeins Aussage zu erwarten war, daß er innerhalb der nächsten zwei Jahre kaum in Gnaden vom Hofe des Königs von England würde scheiden können, so wurde ihm ein zweijähriger Urlaub nach England gewährt. In diesen zwei Jahren sollte anstatt des ihm zugesicherten Dienstgeldes ein jährlicher Betrag von vierzig Gulden an seine Hausfrau in Basel gezahlt werden. Wenn er nach Ablauf des bewilligten Urlaubs sich wieder in Basel niedergelassen haben würde, so sollte er durch den Bezug des städtischen Gehaltes keineswegs in der anderweitigen Verwertung seiner Kunst behindert werden. „Da wir,“ so lautet die hierauf bezügliche bemerkenswerte Stelle, „wohl ermessen können, daß besagter Holbein mit seiner Kunst und Arbeit, so weit mehr wert, als daß sie an alte Mauern und Häuser vergeudet werden solle, bei uns allein nicht aufs beste zu seinem Vorteil kommen mag, so haben wir deshalb besagtem Holbein gütlich nachgelassen, daß er... um seiner Kunst und seines Handwerks willen... von fremden Königen, Fürsten, Herren und Städten wohl möge Dienstgeld erwerben, annehmen und empfangen; daß er außerdem die Kunstwerke, so er allhier bei uns machen wird, im Jahre ein-, zwei- oder dreimal, doch jedesmal mit unserer besonderen Erlaubnis und nicht ohne unser Wissen, in Frankreich, England, Mailand und Niederland fremden Herren zuführen und verkaufen möge. Doch darf er auf solchen Reisen nicht arglistigerweise im Ausland bleiben, sondern soll seine Sachen jederzeit förderlich ausrichten und sich darauf ohne Verzug wieder anheim verfügen und uns, wie oben steht, dienstbar sein.“ -- Holbein nahm dieses Anerbieten an und gelobte und versprach, die Bedingungen desselben zu halten. Zweifellos war er damals fest entschlossen, wieder seinen bleibenden Aufenthaltsort in Basel zu nehmen, sobald er in England ein genügendes Vermögen erworben haben würde. Er soll die Absicht ausgesprochen haben, die Rathausgemälde und andere Bilder auf eigene Kosten neu und besser zu malen, da ihm von seinen Baseler Wandmalereien nur das Haus zum Tanz „ein wenig gut“ vorgekommen sei. -- Aber er kehrte nicht heim.

Im Dezember 1538 befand sich Holbein wieder am englischen Hofe. Es wurde ihm eine besondere Belohnung ausbezahlt für die unbenannten Geschäfte des Königs, um derentwillen er in die Gegend von Hochburgund geschickt worden war.

Zum Beginn des nächsten Jahres überreichte er Heinrich VIII. ein Bildnis des kleinen Prinzen Eduard als Neujahrsgeschenk; als Gegengabe erhielt er vom König einen goldenen Becher mit Deckel. Eine größere Freude konnte Holbein seinem Herrn wohl nicht bereiten; denn Heinrich VIII., dessen Hoffnungen auf einen Thronfolger so oft getäuscht worden waren, war verliebt in sein Söhnchen, in dessen Nähe zu kommen er nur bevorzugten Personen gestattete. Ein lebensgroßes Porträt in halber Figur, das sich in der Gemäldegalerie zu Hannover befindet, könnte dem Alter des Kindes nach wohl das genannte Bild sein. Der zweijährige Prinz zeigt hier sein hübsches, rundliches Gesichtchen, auf dessen Stirn unter dem Häubchen hervor dünne, blonde Haare fallen, und seine dicken Händchen in der prächtigen Hervorhebung durch Rot und Gold; er trägt ein rotes Sammetkleid mit goldenen Schnüren und goldfarbigen Unterärmeln und über der Kinderhaube ein rotes Sammethütchen mit einer Straußenfeder (Abb. 130). -- Eine allerliebste kleine Umrißzeichnung in Form eines Medaillons, die das Kind in ganzer Figur, auf einem Kissen sitzend und mit einem Hündchen spielend zeigt, befindet sich unter den Blättern des früher erwähnten Skizzenbuchs zu Basel.

Im Juli 1539 wurde Holbein wieder „in gewissen Geschäften“ des Königs auf Reisen geschickt. Der Plan der Vermählung Heinrichs VIII. mit der Nichte des Kaisers war gescheitert. Jetzt wurde dem Kaiser zum Trotz die Verbindung mit einer protestantischen deutschen Fürstentochter ins Auge gefaßt. Die Schwester des Herzogs von Cleve und Schwägerin des Kurfürsten von Sachsen, Anna, wurde dem Könige als eine wünschenswerte Partie angepriesen. Mit dem Auftrage, deren Bild zu malen, reiste Holbein nach Deutschland. Galanterweise schickte der König ihr sein eigenes Bildnis gleich mit durch den Maler; dies besagt eine aus den königlichen Haushaltungsbüchern geschöpfte Nachricht, daß Holbein beauftragt war, ein von ihm selbst hergestelltes und mit ansehnlichem Honorar bezahltes, aber weiter nicht benanntes Ding mitzunehmen. -- Das Bildnis der neuen Königsbraut wurde Anfang August in einem Schlosse des clevischen Gebiets aufgenommen. Am 1. September kam der Maler nach London zurück. -- Wenn später die Fabel verbreitet wurde, Holbein habe die Fürstin schöner gemalt, als sie in Wirklichkeit war, und habe dadurch den König veranlaßt, eine Ehe einzugehen, die ihm sehr bald leid wurde, so beweist das erhaltene Bildnis selber die Grundlosigkeit dieser Behauptung. Das Gemälde befindet sich im Louvre. Da sehen wir Anna von Cleve in halber Figur, steif geputzt, mit einer Menge von Schmuck, das rötlichweiße Gesicht von einer reichverzierten Haube eingeschlossen, in gerader Vorderansicht (Abb. 131). Man sieht, daß Holbein die Dame langweilig gefunden hat, und seine künstlerische Ehrlichkeit hat sie so langweilig wie möglich aufgefaßt. Keine Regung in der Gestalt, keine Regung in den Mienen. Wie unvergleichlich treffend ist der Ausdruck der blöden deutschen Jungfrau, die „nie vom Ellenbogen ihrer Mutter kam,“ wiedergegeben! In einem Punkte steht Holbein höher als alle anderen großen Bildnismaler: im Erfassen des Charakters auch in den Händen, nicht bloß in Bezug auf die Form, sondern auch auf den Ausdruck. Man vergleiche nur die ineinander gelegten Hände der drei Königsbräute: die in Zurückhaltung ruhenden der Jane Seymour, die liebenswürdigen, kindlich tändelnden der Herzogin Christine und die geistlosen der clevischen Herzogstochter! Die Langeweile, die der Maler empfunden hat, spiegelt sich auch in der Farbe. Gegenständlich war ihm hier ja alles zur Erzielung einer herrlichen Farbenwirkung gegeben: blondes Fleisch, feines Weißzeug, roter Sammet, Goldstoff, Gold und Juwelen, -- eine Farbenpracht, die er durch einen dunkelgrünen Hintergrund passend hervorhob. Und dennoch hat er mit diesen Mitteln hier keinen solchen künstlerischen Reiz der Farbe erreicht, wie er ihn sonst zu entwickeln vermochte.

Daß Heinrich VIII. seinem Maler den ihm von den Geschichtschreibern hinsichtlich dieses Bildnisses aufgebürdeten Vorwurf nicht machte, geht schon aus den Gnadenbezeugungen hervor, die er ihm gerade in der nächsten Zeit erwies. Holbein bekam im Jahre 1540 doppeltes Gehalt ausbezahlt. Daß er unter diesen Umständen darauf verzichtete, zur verabredeten Zeit nach Basel zurückzukehren, ist leicht zu begreifen.

Seinen Verstand in Bausachen, auf den man in Basel besonders rechnete, zu bewähren, fand Holbein auch in London Gelegenheit. Wenigstens gilt die zur Zeit der Königin Anna von Cleve ausgeführte schmuckreiche Decke der Kapelle des St. James-Palastes als ein Werk seiner Erfindung.

Die Königin Anna wurde verstoßen, Cromwell, der mächtige, zielbewußte Lenker des englischen Staatswesens, wurde enthauptet, die katholische Katharina Howard wurde zur Königin erhoben und ihr Oheim Thomas Howard, Herzog von Norfolk, einst ein Freund und Gesinnungsgenosse von Thomas Morus, übernahm die Leitung der Staatsgeschäfte: alles wechselte wieder einmal am englischen Hofe; aber Holbeins Gunststellung blieb unverändert.

Von der Königin Katharina Howard ist kein anderes Bildnis von Holbeins Hand bekannt, als ein Miniaturbildchen -- wie er deren auch eines von Anna von Cleve als Gegenstück zu einem ebensolchen des Königs gemalt hatte --; das Bildchen befindet sich in der Bibliothek des Windsorschlosses (Abb. 132).

Ein großes Prachtbild, in der Gemäldesammlung des nämlichen Schlosses, führt uns den Herzog von Norfolk auf der Höhe seiner Macht vor Augen (Abb. 133). Der Herzog war 66 Jahre alt, als er sich von Holbein malen ließ. Er zeigt uns ein hageres, verschlossenes Gesicht, glatt rasiert nach der Mode der alten Zeit; über dem breit umgelegten Hermelinpelz, mit dem sein Mantel gefüttert ist, trägt er die goldene Kette des Hosenbandordens; in den feinen, fleischlosen Händen hält er den weißen Stab des Lordkämmerers und den goldenen Stab des Großmarschalls von England.

Von 1541 ist das Miniaturporträt eines dreijährigen Knaben, in der Bibliothek zu Windsor (Abb. 135). Es stellt Charles Brandon, den zweiten Sohn des Herzogs von Suffolk, vor und bildet das Gegenstück zu dem sechs Jahre früher gemalten Bild von dessen Brüderchen Henry.

Die Jahreszahl 1541 ist auch auf zwei Bildnissen von anscheinend nicht zu den Hofkreisen gehörigen Herren zu lesen, von denen sich das eine, ein mit der ansprechendsten Schlichtheit aufgefaßtes Brustbild eines bärtigen Mannes (Abb. 134), im Museum zu Berlin, das andere, die Halbfigur eines jungen Mannes, der, mit einem Buche in der Hand, hinter einem Tische sitzt und den Beschauer anblickt (Abb. 136), im Wiener Hofmuseum befindet.

Hier mögen zwei andere in deutschen Sammlungen bewahrte Meisterwerke von kleinem Format Erwähnung finden, die Holbeins englischer Zeit angehören, die aber keinen Anhalt zu näherer Zeitbestimmung bieten: das Porträt einer hübschen jungen Frau -- Brustbild mit Händen -- im Wiener Hofmuseum (Abb. 138), und das liebenswürdig aufgefaßte und mit köstlicher Feinheit gemalte Profilbild eines Herrn Simon George aus Cornwall im Städelschen Museum zu Frankfurt (Abb. 137).

Die Zahl der Porträts ohne Jahresangabe ist größer als die Zahl der datierten. Seine Namensunterschrift hat Holbein nur ausnahmsweise auf die Bilder gesetzt. Er hatte, wie Michelangelo, das Selbstbewußtsein, daß seine Gemälde die Beglaubigung seiner Urheberschaft in sich selbst trügen. Daher ist es wohl erklärlich, daß gar manches Bild später auf seinen Namen getauft worden ist, das mit seiner Kunst nichts gemein hat. Wie viele von Holbein in England gemalte Bildnisse noch vorhanden sind, ist wohl überhaupt noch nicht festgestellt. Sie sind zu einem großen Teil in englischem Privatbesitz zerstreut. -- Wenn es nirgendwo Gelegenheit gibt, eine größere Anzahl Holbeinscher Bildnisgemälde nebeneinander zu sehen, so findet sich dafür ein ganzer Schatz von seinen herrlichen Bildniszeichnungen in der Bibliothek der Königin von England im Windsorschlosse vereinigt. Diese in ihrer Art ganz einzige, unschätzbare Sammlung enthält über achtzig Blätter, lauter Meisterwerke. In diesen ersten Aufnahmen nach dem Leben, die bald in wenig mehr als Umrissen alles Notwendige zu sagen wissen, bald ganz malerisch ausgearbeitet sind, treten uns die Persönlichkeiten, unbenannte und benannte -- viele, die in der englischen Geschichte eine Rolle gespielt haben --, fast ebenso sprechend und lebensvoll vor Augen, wie in ausgeführten Gemälden. Ja, es liegt in dieser ersten Niederschrift von Künstlerhand, die, das Wesentliche schnell erfassend, gleich alles vermerkte, was im Gemälde ausgedrückt werden sollte, ein ganz besonderer Reiz. Daß mit so Wenigem so Vollkommenes gegeben wird, ist das Wunderbare an diesen Zeichnungen, die, ohne etwas an und für sich Fertiges sein zu wollen, doch ganze fertige Kunstwerke sind (Abb. 139-144).

In der nämlichen Sammlung befindet sich ein einzigartiges Werk Holbeins, eine figurenreiche Komposition in Miniaturausführung; getuschte Silberstiftzeichnung, mit Gold und einigen wenigen Farben reizvoll belebt. Der Gegenstand der Darstellung ist der Besuch der Königin von Saba bei König Salomo. Bemerkenswert ist die reife Schönheit der Renaissancearchitektur auf diesem Blatt, die von Holbeins jugendlichen Architekturphantasien weit verschieden ist (Abb. 145).

Im Jahre 1542 erschien eine Holzzeichnung Holbeins, die vielleicht das letzte war, was er für den Buchdruck machte. Es ist ein Bildnis in Medaillenform von Sir Thomas Wyat und schmückt die Rückseite des Titels einer Schrift, die als „Nänia“ (Totenklage) das Andenken dieses im Jahre 1541 im blühendsten Alter gestorbenen Lieblings des Königs feiert. Mit der denkbar größten Einfachheit des Striches, der auch die minder geübte Hand eines englischen Formschneiders folgen konnte, hat Holbein hier ein sprechendes Porträt gezeichnet.

Im Jahre 1542 muß Holbein wieder ein Bild des Prinzen von Wales gemalt haben. Zwar ist über das Gemälde selbst nichts bekannt, aber unter den Zeichnungen im Windsorschloß ist eine, die das Kind in dem dieser Zeit entsprechenden Alter zeigt (Abb. 146). Ein mit der Jahreszahl 1542 bezeichnetes Werk besitzt die Gemäldegalerie im Haag in den trefflichen kleinen Porträt eines jungen Mannes, der einen Falken auf der Faust hält. Ein Selbstbildnis Holbeins aus diesem Jahre wird als im Privatbesitz vorhanden erwähnt.

Im folgenden Jahre fand Holbein die Muße, zweimal sich selbst zu malen, das eine Mal in Miniatur, das andere Mal in halber Lebensgröße. Diese Bilder sind beide verschollen. Aber von dem einen derselben gewähren uns zwei Kupferstichnachbildungen aus dem XVII. Jahrhundert, eine von Vorstermann (Abb. 149), die andere von Wenzel Hollar -- der auch sonst viele von Holbeins englischen Arbeiten gestochen hat, -- eine Anschauung. Der fünfundvierzigjährige Meister sieht hier sehr ernst aus. Der allgemeinen Sitte folgend hat er sich nach König Heinrichs Vorbild einen Vollbart wachsen lassen. -- Das in der Sammlung von Malerbildnissen im Uffizienpalast zu Florenz hängende Selbstbildnis Holbeins kann kaum noch als solches bezeichnet werden. Dasselbe ist zwar ursprünglich eine Zeichnung Holbeins, anscheinend zu dem in jenen Kupferstichen wiedergegebenen Gemälde; aber die Zeichnung ist durch Übermalung verunstaltet und unähnlich gemacht worden.

Ein schönes Brustbild eines langbärtigen Herren im Pelz, mit Namen Melchior Maag, das sich in der Sammlung des Herrn Huybrechts zu Antwerpen befindet, trägt ebenfalls die Jahresbezeichnung 1543 (Abb. 147).

In dieser Zeit arbeitete Holbein an einem großen figurenreichen Gemälde, das er wohl nur nach und nach fertig machen konnte. Es war ein Porträtstück, das zugleich einen geschichtlichen Vorgang verbildlichte. Die vereinigte Chirurgen- und Barbiergilde zu London ließ dasselbe malen zur Erinnerung an die Gewährung ihrer Zunftrechte durch den König. Die Vertreter der Gilde, achtzehn an der Zahl, wurden dargestellt, wie sie vor dem Throne Heinrichs VIII. knieen, um aus dessen Hand ihren Freibrief in Empfang zu nehmen. Einzelne der Vorstandsmitglieder malte Holbein nebenher auch in besonderen Bildnissen. So den achtundachtzigjährigen ~Dr.~ John Chambers, der zu den Leibärzten des Königs gehörte. Das schöne Bild des würdevollen Greises befindet sich jetzt in der kaiserlichen Gemäldegalerie zu Wien (Abb. 148). Das große Genossenschaftsbild hat sich auch erhalten; es hängt noch im Zunfthaus der Londoner Barbiere. Aber es zeigt, abgesehen von der Entstellung durch spätere Übermalungen, daß es auch ursprünglich nur zum Teil von Holbein gemalt worden ist. Es war dem Meister nicht beschieden, dieses Werk fertig zu sehen.

Mitten in der reichsten Schaffensthätigkeit starb Hans Holbein in der Blüte der Jahre und fern von der Heimat im Herbst 1543, wahrscheinlich als ein Opfer der Pest, welche in diesem Jahre in London wütete.

Vom 7. Oktober ist sein Testament datiert. Von seiner Familie in Basel ist darin keine Rede. Für diese hatte er augenscheinlich schon vorgesorgt; die Familie lebte auch nach seinem Tode in guten Verhältnissen. Die letztwillige Verfügung bezieht sich nur auf die Ordnung seiner Londoner Verhältnisse. Sein Pferd und seine sonstige Habe sollte verkauft werden zur Deckung der Guthaben einiger Freunde.

Am 29. November gab der Goldschmied Johannes von Antwerpen, einer der Zeugen, die Vollstreckung des Testamentes ab.

König Heinrich VIII. erhielt ein Werk von der Hand seines Künstlers noch nach dessen Tode. Zu Neujahr 1544 wurde ihm von einem seiner Kämmerer ein Entwurf Holbeins zu einer Wanduhr verehrt, eine jetzt im Britischen Museum befindliche große Zeichnung von prächtig geschmackvoller Erfindung.