Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute
Part 9
Klingers »Zwillinge«, die 1776 in einem Hamburger Preisausschreiben gekrönt wurden, kamen am 11. Januar 1777 auf dem Burgtheater zur Aufführung, wurden aber am nächsten Tage durch Allerhöchsten Befehl verboten, »für jetzt und für alle Zukunft«! Den Schauspieler Lange beschenkte zwar Kaiser Joseph für sein treffliches Spiel mit 100 Dukaten, erklärte ihm aber zugleich, dies Stück enthalte gar zu viel gegen das vierte Gebot, das er in Ehren halten müsse. Am 2. Juli schrieb Regierungsrat Gebler an Friedrich Nicolai, der Kaiser selbst habe nicht nur dieses Drama Klingers, sondern überhaupt »alle dergleichen gräßliche, unsinnvolle Shäkespearischen Nachäffungen künftig« auf dem Theater verboten.
Das Konkurrenzstück zu den »Zwillingen«, »Julius von Tarent« von Leisewitz, das ebenso wie Klingers Werk einen Brudermord behandelt, durfte erst am 15. November 1785 gegeben werden; es stand bis 1780 im Katalog der verbotenen Bücher.
Schauspielerzensur.
Kaiser Joseph hatte dem neuen Burgtheater von 1776 eine Art republikanischer Verfassung gegeben: ein Ausschuß von Theatermitgliedern selbst, Männern und Frauen, sollte über Auswahl der Stücke, Besetzung der Rollen usw. beraten und seine Beschlüsse der obersten Direktion vorlegen. Die Protokollführung und die damit verbundenen Geschäfte besorgten die sogenannten »Wöchner«, die von der Versammlung der Kollegen gewählten Regisseure, die wöchentlich abwechselten.
Diese Einrichtung hatte aber nur dreizehn Jahre Bestand; die Kabalen der Herren und Damen untereinander führten zu endlosen Streitigkeiten, und der Ausschuß wurde 1789 noch vom Kaiser selbst beseitigt.
Auch die Literatur hat dieser Schauspielerrepublik nichts zu verdanken, denn der literarische Ehrgeiz dieser k. k. Hofschauspieler ging nur darauf aus, dem Zensor vorzuarbeiten und nichts in Vorschlag zu bringen, was ihnen höheren Orts Vorwürfe hätte eintragen können. Statt mit allem, sonst so verschwenderisch vorhandenen Pathos für jede neue literarische Regung einzutreten, waren es, noch bevor der Zensor seines Amtes waltete, die Schauspieler, die über die politische Harmlosigkeit der aufzuführenden Stücke wachten, menschliche Schwächen gekrönter Personen vom Dichter nicht behandelt sehen wollten, ja sogar Stoffe der deutschen Geschichte »für ein gutes deutsches Theater nicht passend« fanden und diese von Shakespeare beeinflußte Vorliebe der Dramatiker nicht als eine Bereicherung, sondern als eine Verarmung der Theaterliteratur bezeichneten! Auch sie fügten sich all den Gesetzen des damaligen Zensurkatechismus, und es ist kein Fall bekannt geworden, daß ihr künstlerisches Gewissen einmal gegen den Stachel geleckt hätte. Im Gegenteil! Ausgerechnet die damaligen Schauspieler gingen besonders scharf mit den moralischen Qualitäten eines von ihnen beurteilten Stückes ins Gericht. So lehnten sie einmal ein Schauspiel »Nanis« mit der Begründung ab, »die Zensur könne niemals ein Weib auf der Bühne leiden, die ohne Scheu bekennt, wie sehr sie ihren Mann haßt und ihren Liebhaber liebt«.
Entsprechend hieß es auch in dem von diesem Schauspielerausschuß 1778 bearbeiteten »Organisationsstatut«, daß der Geschmack nicht durch »Mißgeburten« schwankend gemacht werden dürfe und kein Stück anzunehmen sei, »so dem _System_ widerspricht, wenn auch irgend ein Financier eine gute Einnahme davon prognosticirte«. Es gab also schon vor dem späteren Staatskanzler Fürsten Metternich ein »System«, und die »Mißgeburten« waren vorwiegend die Stücke, die sich als klassische Literaturwerke durch ein Jahrhundert durchgesetzt haben.
»Traurige Auftritte.«
Shakespeares »Romeo und Julia« wurde von den Schauspielern des Burgtheaters am 2. Juli 1777 vom Repertoire entfernt, mit der Begründung: die Kaiserin wolle keine Stücke, »worin Leichenbegängnisse, Kirchhöfe, Todtengruften und solche traurige Auftritte vorkommen«. Die erste Aufführung in der Umgestaltung des Shakespeareschen Stoffes von C. F. Weiße hatte am 12. September 1772 stattgefunden.
Der Teufelsbanner.
Shakespeares »Zähmung der Widerspenstigen« wurde 1782 unter dem Titel »Die bezähmte Widerbellerin oder Gaßner der Zweite« von Schink frei bearbeitet und dem Hofburgtheater eingereicht. Gaßner hieß ein berüchtigter österreichischer Teufelsbanner, und die Handlung begab sich dementsprechend in Wien und dem benachbarten Nußdorf. Petrucchio hatte sich in einen Hauptmann von Gaßner verwandelt! Der Schauspieler Müller lobte als »Wöchner« die Bearbeitung; sie habe »die Hauptcharaktere beibehalten, das Langweilige glücklich herausgeworfen (!), die Handlung wahrscheinlicher gemacht, die Wortspiele weggelassen und weniger sentenzirt«. Aber er war doch gegen die Aufführung, da das Stück der Moralität nachteilig sei!
Shakespeares unsterbliches Lustspiel gelangte erst am 19. März 1838 unter dem Titel »Die Widerspenstige« aufs Burgtheater.
Der dumme Engel.
In seiner Zensurdenkschrift erklärte Hägelin den »Doktor Faust« von dem Wiener Dramatiker C. F. Weidmann für unzulässig, nicht nur weil überhaupt darin ein Engel auftrat, der eigentlich, wie alle himmlischen, »durch übernatürliche Gnadenmittel gestärkten« Personen, für das Burgtheater tabu war, sondern weil dieser Engel »viel weniger Verstand in seinen Reden wider den Verführer zeigte, als Mephistopheles, der viel mehr Witz in seinen Gegengründen für das Laster« entwickelte.
Die Mannheimer »Räuber«.
Bekannt ist, wie Schiller als Regimentsmedicus auf der Karlsschule in Stuttgart seine »Räuber« schrieb, und der Intendant Heribert von Dalberg in Mannheim das Erstlingswerk des Dichters am 13. Januar 1782 zur Aufführung brachte.
So freimütig und vorurteilslos, wie diese Initiative erwarten läßt, war aber Dalberg keineswegs; vielmehr mußte Schiller mit Rücksicht auf den kurfürstlichen Hof sein Stück einer strengen Zensur unterwerfen und sich selbst zu einer Umarbeitung bereitfinden, die als die Mannheimer Theaterbearbeitung der »Räuber« auch im Druck erschien.
Der Dichter hatte die Szenenfolge vereinfacht und mit Rücksicht auf den zu erwartenden »Unverstand der Gallerie« vieles gestrichen; des katholischen Hofes wegen mußte der die Räuber zur Übergabe auffordernde Pater in eine Magistratsperson verwandelt werden und Pastor Moser ganz fortfallen; in den Räuberszenen selbst wurde vieles gekürzt und gemildert, besonders die »räsonnirenden« Monologe Karls; sogar das Räuberlied mußte fortbleiben. Die stärkste Umgestaltung hatte der Schluß zu erleiden: Franz Moor erhängt sich nicht mehr an der bekannten Hutschnur, sondern wird von den Räubern gefangen; sie halten über ihn Gericht, werfen ihn in den Turm, in dem der alte Vater hat umkommen sollen, und reinigen sich dadurch gewissermaßen von ihrer eigenen Schuld.
Auf Dalbergs Verlangen mußte Amalie sich selbst töten, statt als echte Räuberbraut von ihrem Geliebten Karl Moor erstochen zu werden, eine Änderung, die Schiller aber bei aller Nachgiebigkeit gegen Dalberg in der Druckausgabe der Bearbeitung nicht beibehielt. Außerdem wurde die ganze Handlung aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges in die des ewigen Landfriedens, also nach 1495, verlegt, die »Räuber« mußten dementsprechend im Ritter-, statt im Rokokokostüm gegeben und alle zeitgeschichtlichen und politischen Anspielungen diesem veränderten Milieu angepaßt werden.
Und wozu sich schließlich der Dichter selbst nicht bequemen wollte, das änderte der Intendant eigenmächtig. Alles »Unschickliche« wurde beseitigt. Hatte bei Schiller Franz der Amalie gedroht: »Meine Mätresse sollst du werden, daß die Weiber mit Fingern auf dich deuten«, so hieß es nun bei Dalberg in lächerlicher Entstellung: »Ich will dich so mißhandeln, daß die Weiber mit Fingern auf dich deuten.« Und sogar den epigrammatisch wuchtigen Schluß »Dem Mann kann geholfen werden« hat Dalbergs Hand nicht verschont, sondern durch leere Breite abgeschwächt: »Dem Mann kann geholfen werden -- Er führe mich vor den Richter -- ein Glücklicher mehr. (Sonnen-Untergang.) Ich sterbe groß durch eine solche That! und vielleicht Verzeihung vom Himmel durch diese That!«
Herzogliche Zensur.
Der Uraufführung der »Räuber« in Mannheim hatte Schiller selbst beigewohnt; ohne Urlaub hatte er sich aus Stuttgart fortgestohlen. Dieser Verstoß gegen die Disziplin der Karlsschule war dem Herzog von Württemberg verraten worden.
War Herzog Karl auch großsinnig genug, die Aufführung der »Räuber« hinter seinem Rücken nicht gerade als ein unerhörtes Verbrechen zu betrachten, und auf den durch ganz Deutschland widerhallenden Erfolg eines seiner Karlsschüler wohl auch ein wenig stolz, so ging ihm doch die militärische Zucht über alles, und neben einem vierzehntägigen Arrest erhielt der Dichter den strengen Befehl, _nichts mehr außer medizinischen Arbeiten zu schreiben oder drucken zu lassen_ und jeden Verkehr mit dem »Auslande« zu meiden.
Diese Präventivzensur, die der Herzog von Württemberg über Schillers noch ungeborene Geisteskinder ausübte, zwang den Dichter zu seiner tollkühnen Flucht aus Stuttgart, die bei seiner militärischen Stellung und dem jähzornigen Charakter des Herzogs auf Leben oder Tod ging. Am 22. September 1782 führte er sie in Begleitung seines Jugendfreundes Andreas Streicher glücklich aus.
Die »Räuber« in Wien.
Welche Schwierigkeiten ein in jedem Nerv so revolutionäres Stück wie Schillers »Räuber« in Wien zu überwinden hatte, ist leicht zu ermessen. Auf das Burgtheater kamen sie überhaupt erst 1850 durch Heinrich Laubes Energie; auf den kleineren Theatern hatte der Zensor sie gelegentlich schon früher passieren lassen. Aber in welcher Vermummung! Ihre Wiener Erstaufführung erlebten sie 1784, also zwei Jahre nach der Mannheimer Uraufführung, auf dem Kärntnertortheater, wo sonst meist Hofoper, Ballett und Singspiel heimisch waren. Der Lustspieldichter Rautenstrauch hatte Schillers Erstling »bearbeitet« und mit Rücksicht auf das vierte Gebot den Vater Moor in einen -- Oheim verwandelt! Der »Oheimmord«, über den Karl Moor im vierten Akt bei Öffnung des Hungerturmes schaudert, muß eine erschütternde Wirkung gehabt haben! »Schweizer, so ist noch kein Sterblicher geehrt worden, wie du: räche meinen -- Oheim!«
Nur in dieser und ähnlichen Verballhornungen durften die »Räuber« bis 1850 auf den Wiener Nebenbühnen erscheinen.
Außerdem wimmelte das Stück von Dingen, die nie an das Ohr eines gesitteten Wiener Theaterbesuchers dringen durften. Das Renommieren der Räuber mit ihren Schandtaten im Nonnenkloster, ihre Blasphemien, die Anklagen Karl Moors gegen Gott und die Welt waren unbedingt verboten. »Gott«, so bestimmte der Zensurkatechismus, »darf als Urheber der Natur nie zum Urheber des Übels gemacht werden«; Flüche und Verwünschungen mußten entsprechend gemildert werden, und Ausdrücke wie Sackerment usw. waren strengstens verpönt.
Der »verplümickte« Schiller.
Schlimmer noch als Rautenstrauch wirtschaftete mit den »Räubern« der Berliner Theaterdichter Karl Plümicke. Er degradierte Franz Moor zu einem Halbbruder Karls, die tote Gräfin von Moor mußte sich dieserhalb einen Ehebruch zuschieben lassen, und Karl Moor fiel durch den Dolch Schweizers. In dieser Verbesserung gingen die »Räuber« am 1. Januar 1783 über die Bretter des Doebbelinschen Theaters zu Berlin.
Ein anderer Bearbeiter namens Thomas trieb es noch ärger. Er brachte die Tragödie zu einem gemütlichen Ende: Nur Franz Moor war und blieb tot; den Vater, Amalie, Schweizer, Karl, alle ließ er am Leben, Karl und die Räuber umkehren, Amalie mit ihrem Geliebten glücklich werden, den Alten ins Kloster gehen und die übrigen in die weite Welt. An diesem beruhigenden Ausgang sollen sich die Biederleute in Stralsund und Rostock weidlich ergötzt haben. In Danzig aber legte sich die Polizei ins Mittel und verbot die »Räuber« als ein »unmoralisches, sittenbeleidigendes Stück«.
Ein Leipziger Zwischenspiel der »Räuber«.
In Leipzig, berichtet der Schillerbiograph Brahm, ereignete es sich, daß, während man auf der Bühne die »Räuber« spielte -- die dortige Uraufführung fand am 20. September 1782 statt --, in der Stadt sowohl wie im Theater Kollegen des Schufterle feste Griffe in fremdes Eigentum taten, »welches natürlich viel Gerede verursachte und den dortigen Magistrat bewog, die fernere Aufführung des Stücks zu verbieten«.
Der Schauspieler Anschütz versichert sogar, daß sich in Leipzig einmal eine Anzahl Studenten, »im Enthusiasmus über diese wilde Dichterphantasie«, nach den böhmischen Wäldern aufgemacht habe, um nach dem Vorbilde dieses »Carl Moor« eine leibhaftige Räuberbande zu bilden.
Aus Anstandsrücksichten.
»Die Verschwörung des Fiesco zu Genua. Ein republikanisches Trauerspiel« erschien in Wien zuerst auf dem Kärntnertortheater am 11. Januar 1784 und stand mit vollem Titel am 1. Dezember 1787 auf dem Anschlagzettel des Burgtheaters; nur der Name des Dichters fehlte. Man hatte nach Angabe des Zensors nur »einige wenige Korrekturen« angebracht; aber schon bei der zweiten Aufführung mußte die unglückliche Bertha, Verrinas geschändete Tochter, »aus Anstandsrücksichten« ganz wegbleiben.
Zwei verliebte Personen, heißt es in Hägelins Denkschrift von 1795, dürfen nie miteinander allein das Theater verlassen; deshalb wurde in dem Stück »Das Landmädchen, oder Weiberlist geht über alles«, »den beiden Verliebten, die sich am Ende des Stücks in ein Haus begeben, um ihre Heyrath richtig zu stellen, ein Prokurator beygegeben«.
Amerikanische Beziehungen.
Eines der großen Siegesfeste des bürgerlichen Schauspiels ist der 15. April 1784: da fand auf dem Mannheimer Nationaltheater in Anwesenheit des Dichters die Uraufführung von »Kabale und Liebe« statt. Iffland spielte den Sekretär Wurm.
Im benachbarten Frankfurt hatte die Theatergesellschaft des Direktors Großmann das neue Werk Schillers schon zwei Tage vorher herausgebracht, ohne bei der Mangelhaftigkeit der Truppe einen sonderlichen Erfolg damit zu erzielen. Der stellte sich dort erst ein, als der Dichter selbst nach Frankfurt kam und Iffland am 3. Mai die Rolle des Kammerdieners spielte. Großmann hatte vorher die ganze Kammerdienerszene im 2. Akt, diesen erschütternden Protest gegen die Willkürherrschaft und den schmählichen Untertanenhandel deutscher Duodezfürsten -- die nicht allzu weit von Frankfurt residierten --, gestrichen, und Schiller hatte seine liebe Not, Ifflands neue Rolle mit »Wegwerfung aller amerikanischen Beziehungen« wiedereinzufügen.
Mätresse und Kammerdiener.
Auf das Wiener Burgtheater gelangte »Kabale und Liebe« erst 1807, denn eine fürstliche Mätresse, so heißt es in Hägelins Zensurkatechismus, »ist anstößig, also das ganze Stück nicht zulässig, außer das vitiose würde weggeschafft.« Die Mätresse war aber nicht allein das Anstößige; die Kammerdienerszene war natürlich auf dem Wiener Hoftheater vollends unmöglich. Schon der Ausdruck »Tyrannei« war dort verboten! Im Privattheater an der Wieden hatte man 1788 eine Aufführung zugelassen; die Scheu vor der Kammerdienerszene hielt auf der Burg aber bis 1807 vor.
Die Moral des »König Lear«.
Shakespeares »König Lear« war auf dem Wiener Burgtheater am 29. Januar 1780 in einer Bearbeitung von Schröder und Bock gegeben worden; die Originalfassung wurde dort nicht geduldet. Warum? Regierungsrat Hägelin führt in seiner Denkschrift von 1795 die Fabel dieser Tragödie und ihre Moral als Beispiel verwerflicher Stücke folgendermaßen an:
»Der König Lear, ein wohlthätiger Vater, legt seine Krone bey Lebzeiten in die Hände zwoer undanckbarer Töchter nieder, welche ihn verstoßen und im äußersten Elende schmachten lassen, bis ihm die dritte Tochter Cordelia zu Hilfe kömmt und ihn rettet. Die Moral dieses Stückes ist, daß ein Regent bey Lebzeiten die Krone an seine Nachfolger nicht abtretten soll, weil er Gefahr läuft, für seine Wohlthat mit Undanck belohnt und mißhandelt zu werden.«
Und dabei war dieser Hägelin noch ein verhältnismäßig aufgeklärter Mann!
Die Wiener Putzmacherinnen.
Ausdrücke, die ein »sinnliches Laster« andeuteten, wie Kuppler, durften auf der Bühne nur in »ernstem und strafendem Tone« fallen, daher allenfalls im Trauerspiel, aber nicht im Lustspiel. Allen Gelegenheitsmachern war ihr Geschäft auf der Bühne gründlich verdorben, denn ein Frauenzimmer durfte in einem Theaterstück nie in »sträfliche Anträge« willigen, höchstens scheinbar, um den Liebhaber zu beschämen, und das Publikum mußte über diese pädagogische Absicht vom Dichter rechtzeitig beruhigt werden. »Heurathsstifter und Unterhändler unsträflicher Liebschaften« aber, sagt Hägelin, sind erlaubt, »nur auf die Putzhändlerinnen muß Acht gegeben werden.«
Die Wiener Putzmacherinnen besaßen offenbar im »Einfädeln« eine ganz besondere Gewandtheit.
Schutz der Ehe!
Ehekonflikte, die nicht beizulegen waren, durfte es nach Vorschrift der Zensur auf Wiener Theatern nicht geben; die Ehe mußte auch auf der Bühne geschützt werden, da »dem Staat an der Erhaltung rechtmäßiger Ehen und Geburten viel gelegen ist«. »Philosophische Winkelehen« konnten nach Hägelins Denkschrift nie Stoff in Wien aufzuführender Stücke sein, »besonders wenn sie als gegründet in dem Naturrecht approbirt würden«. Von »wilden Ehen« durfte überhaupt nicht die Rede sein. Stücke mit Ehebrecherinnen waren nach Hägelins Denkschrift ebenso streng verboten wie die mit Mätressen. Schon das Wort »Ehebruch« war verpönt.
Verliebte mußten vor Ende des Stückes »stets gesetzmäßig« verbunden werden, und zwar durch Notare; denn von kirchlicher Trauung durfte wieder nichts gesagt werden, da das Sakrament der Ehe als zu heilig für die Bühne galt.
Die Hinrichtung auf der Bühne.
Im Jahre 1792 führte das Landstraßer Theater in Wien eine »Maria Stuart« von dem Räuberromanschriftsteller C. H. Spieß auf, und »um dieses vortreffliche Stück noch interessanter zu machen«, wurde »die Enthauptung der Königin von Schottland öffentlich auf dem Theater exekutiert«! 1795 aber dekretierte Hägelin: Das moderne Theater »darf nie mit Blut befleckt werden«. Denn zwei Jahre vorher war jene Vorstadttheaterromantik furchtbare Wirklichkeit geworden: Maria Antoinette, die Tochter Maria Theresias, die Tante des Kaisers Franz, starb auf der Guillotine.
Auch für die Theatergeschichte bedeutete die Französische Revolution eine neue Epoche, denn von jetzt an hatte sich die Theaterzensur nicht nur nach der moralischen und religiösen Seite, sondern vor allem nach der politischen hin zu orientieren.
5. Die Furcht vor der Revolution.
»Man sagte mir, Spanien habe Preßfreiheit und ich könnte, natürlich unter Aufsicht von zwei, drei Zensoren, schreiben, was mir beliebte, wenn es nur nicht gegen den Staat wäre, oder gegen den Hof, gegen die Kirche, gegen die guten Sitten und schlechte Beamte, gegen privilegirte Tänzerinnen usw.«
_Beaumarchais_, »Figaros Hochzeit«. V, 3.
»Ein toller Tag.«
Am 27. April 1784 -- zwölf Tage nach der Uraufführung von Schillers »Kabale und Liebe« in Mannheim -- ging über die Bretter des ~Théâtre français~ zu Paris ein Lustspiel, dessen Zensurschicksal bereits seit drei Jahren die Bevölkerung der französischen Hauptstadt belustigt und aufgeregt hatte, »Figaros Hochzeit oder ein toller Tag« von Beaumarchais. Gerade die Spitzen der Gesellschaft, Prinzen und Herzöge, Minister und Fürstinnen, bahnten in wahnsinniger Verblendung einem Stück den Weg, das durch seine blutige Verspottung des Adels der gefährlichste Feind ihrer Standesinteressen war und als die literarische Ouvertüre der fünf Jahre später hereinbrechenden Französischen Revolution bezeichnet werden darf. Das ahnten weder der Dichter noch die ihm behilfliche verrottete Gesellschaft, nur König Ludwig XVI. erkannte, wie einer der deutschen Übersetzer des Lustspiels, Franz Dingelstedt, sagt, »in Figaros Scheermesser das erste, ferne Wetterleuchten der Guillotine«. Die endlich durchgesetzte Aufführung ist eines der sensationellsten Ereignisse der französischen Theatergeschichte; selbst der Dichter meinte: »Das Tollste am Tollen Tag bleibt sein Erfolg.«
Diesseits des Rheines nahm man hauptsächlich an der übermütigen Frivolität des Stückes Anstoß, die doch nur ein getreues Abbild ihrer Zeit war. Kaiser Joseph verbot in einem Handschreiben vom 31. Januar 1785 die Aufführung, und die Wiener lernten den »Tollen Tag« erst in der wundervollen musikalischen Verkleidung kennen, die Mozart ihm in seiner Oper »~Le nozze di Figaro~« gegeben hat. Erst am 14. September 1802 gelangte auch das Lustspiel, in entsprechender Bearbeitung von Jünger, auf das Burgtheater.
Auch in München wußte die maßgebende Geistlichkeit die Aufführung zu hintertreiben; in Mannheim dagegen, der zweiten Residenz des Kurfürsten von Pfalzbayern, ging es noch 1785 in Anwesenheit Karl Theodors mit dem aus Schillers Biographie bekannten Schauspieler Beck in der Titelrolle in Szene. Der sonst so allmächtige Beichtvater des Kurfürsten, Pater Frank, soll, wie der berühmte Schauspieler Iffland erzählt, warnend an das Münchener Verbot erinnert, der Kurfürst aber gelacht und geantwortet haben: »Das hat hier in Mannheim nichts zu sagen!« Er selbst zeichnete bei der Aufführung Stück und Schauspieler durch lauten Beifall aus.
Die Zeitgenossen Karl Theodors aber teilten seine Sorglosigkeit nicht, sondern suchten zunächst durch drakonische Zensurgesetze gegen die rote Sturmflut einen Damm aufzuwerfen. Nur einige charakteristische Episoden aus diesem Abwehrkampfe können hier gestreift werden.
Verschärfung der Berliner Zeitungszensur.
Die Zeitungszensur war in den ersten Jahren nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms II. ganz beim alten geblieben, denn das Ministerium des Äußern, dem sie unterstand, wahrte dem Chef des geistlichen Departements Wöllner gegenüber seine Selbständigkeit. Da die Minister noch im Februar 1792 überzeugt waren, daß die Französische Revolution in Preußen kein Wässerlein trüben würde, hatten sie auch keinen Drang gefühlt, den harmlosen Berliner Zeitungen trotz der alles umstürzenden Nachrichten, die sie pflichtschuldigst bringen mußten, genauer auf die Finger zu sehen. Noch am 12. Juli 1791, als der im Zensurdienst ergraute Geheimrat Marconnay seinen Abschied nahm und den Zeitungen als sein Nachfolger der Geh. Legationsrat Renfner vorgestellt wurde, hatten die Minister es ausdrücklich abgelehnt, sich selbst außer in »zweifelhaften Fällen« mit der Zeitungszensur zu befassen.
Da fiel die Warnung aus Wien vom 3. Dezember 1791 (vgl. S. 63) plötzlich wie ein schwerer Stein in den idyllisch-glatten Spiegel behaglicher Sicherheit, und den preußischen Ministern erschien es nun doch an der Zeit, durch sichtbare Regierungsakte zu zeigen, daß sie hinter der österreichischen Staatsklugheit nicht zurückstanden, wenn auch ihre eigene noch keineswegs so düster gefärbt war wie jene.
Zunächst sprachen sie am 5. Januar 1792 den Wunsch aus, von allen in Preußen gelesenen in- und ausländischen Zeitungen ein -- Freiexemplar zu erhalten, um sich darüber zu unterrichten, »wie die öffentlichen Ereignisse in den Landeszeitungen bekannt gemacht würden«. Aber da war guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer! Denn wer sollte ihnen diese Freiexemplare liefern? Die Post versandte die bei ihr bestellten auswärtigen Zeitungen an die Abonnenten, und ein Generalabonnement auf alle diese Blätter kostete ein Heidengeld, das in keinem Etat vorgesehen war. Für den französischen »Moniteur« zahlte man damals bei der Post jährlich 30, für englische Blätter sogar 70 Taler. Der Generalpostmeister konnte also den Ministern nicht helfen.
Als sich aber nun im Anschluß an die kaiserliche Warnung der Schriftwechsel mit dem ängstlich gewordenen Könige entspann, sahen die Minister, daß sie auch im Punkt der Zeitungszensur etwas tun mußten, und sie erließen am 28. Februar an die Berliner Blätter den Befehl, »mit größter Schärfe alle aufrührerischen Artikel zu unterdrücken und die Verbreitung aller revolutionären Grundsätze zu verhindern«.