Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute

Part 7

Chapter 73,386 wordsPublic domain

Hillmer fand, daß der Vorschlag Oehmigkes nähere Erwägung sehr verdiene. Er tappte dabei aber ganz übel in die Nesseln. Das Ministerium lehnte das »unbesonnene und gewinnsüchtige Projekt des Oehmigke«, der selbst »bei seinem Metier keinen rechten Fortgang« gehabt habe, mit heftigster Entrüstung ab; das Departement des Auswärtigen nannte es sogar »unter aller Kritik« und meinte, der Mann müsse »die ganze Unwürdigkeit seiner Vorschläge einsehen und fühlen«, und das Generaldirektorium wies ohne weitere Begründung »den Oehmigke mit diesen seinen Anträgen ein für allemal zur Ruhe«.

Die Maßregelung Kants.

Nach seiner bösen Erfahrung mit der Berliner Zensurbehörde 1792 wollte Kant nun seine unterdes vollendeten vier religionsphilosophischen Aufsätze als Buch erscheinen lassen. Der Berliner Zensor hatte den strittigen Aufsatz ein Werk der »biblischen Theologie« genannt und deshalb seinen Kollegen Hermes dabei zu Rate gezogen. Kant fragte also der Vorsicht halber zunächst die theologische Fakultät: Maßt ihr euch an, mein Buch zu zensieren? Die Königsberger Theologen bedankten sich aber und verwiesen ihn an die philosophische Fakultät, die auch ohne Zögern das Imprimatur erteilte.

So konnte die »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft« Ostern 1793 bei Nicolovius in Königsberg erscheinen. Schon ein Jahr später machte sich eine zweite Auflage nötig, obgleich sofort zwei Nachdrucker den Erfolg des Buches ausgebeutet hatten.

In der Vorrede seines Werkes hatte Kant einen Vorstoß gegen die »Kritik, die Gewalt hat«, gegen die geistliche Zensur, gewagt und den »Bücher richtenden Theologen«, der nur für das Heil der Seelen, nicht für das der Wissenschaft Sorge trage, auf dem Felde der letzteren nur Zerstörung anrichte und sich wohl gar auch in die Astronomie, Erdgeschichte und andere Dinge einmischen wolle, sehr energisch abgeschüttelt. Hermes und Hillmer verstanden den Wink. Aber den widerspenstigen Philosophen mußte ja bald sein Schicksal ereilen. Der Kampf des Ministeriums Wöllner gegen die Lehrfreiheit der Universitäten sollte eben auf der ganzen Linie beginnen. Die »Neologen«, wie man die aufgeklärten Theologen nannte, wurden aufs nachdrücklichste verwarnt, Geistliche, Schul- und Universitätslehrer mußten sich schriftlich verpflichten, weder in- noch außerhalb der Unterrichtsstunden, weder mündlich noch schriftlich, weder direkt noch indirekt etwas gegen die Hl. Schrift, gegen die christliche Religion und gegen die landesherrlichen Anordnungen und Verfügungen in Religions- und Kirchenwesen vorzubringen, und Hermes und Hillmer erhielten den Auftrag, die Rechtgläubigkeit der Schulen, Gymnasien und theologischen Fakultäten einer scharfen Prüfung zu unterwerfen. In Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen Geistlichen«, warfen die Studenten den beiden apostolischen Gesandten die Fenster ein, so daß sie schleunigst wieder verdufteten. Eine Untersuchung des Skandals endete ohne Ergebnis, und die theologische Fakultät verteidigte mit Nachdruck, Geschick und Erfolg ihre Lehrfreiheit. Dann kam Königsberg an die Reihe, und am 1. Oktober 1794 erhielt der Mann, der der Immediat-Prüfungskommission längst ein Dorn im Auge war, der siebzigjährige Kant, eine Kabinettsorder, deren Wirkung hier durch keine Textkürzung beeinträchtigt werden soll:

Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen usw. usw.

Unsern gnädigen Gruß zuvor! Würdiger und hochgelahrter lieber Getreuer!

Unsere höchste Person hat schon seit geraumer Zeit mit großem Mißfallen ersehen, wie Ihr Eure Philosophie zur Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der Heiligen Schrift und des Christentums mißbraucht; wie Ihr dieses namentlich in Eurem Buch: »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft«, desgleichen in andern kleineren Abhandlungen getan habt. Wir haben uns zu Euch eines bessern versehen; da Ihr selbst einsehen müsset, wie unverantwortlich Ihr dadurch gegen Eure Pflicht, als Lehrer der Jugend, und gegen unsere, Euch sehr wohlbekannten, landesväterlichen Absichten handelt. Wir verlangen des ehesten Eure gewissenhafteste Verantwortung, und gewärtigen uns von Euch, bei Vermeidung unserer höchsten Ungnade, daß Ihr Euch künftighin nichts dergleichen werdet zuschulden kommen lassen, sondern vielmehr, Eurer Pflicht gemäß, Euer Ansehen und Eure Talente dazu anwenden, daß unsere landesväterliche Intention je mehr und mehr erreicht werde, widrigenfalls Ihr Euch, bei fortgesetzter Renitenz, unfehlbar unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt.

Sind Euch mit Gnade gewogen.

Auf Seiner Königl. Majestät allergnädigsten Spezialbefehl

Berlin, den 1. Oktober 1794.

_Wöllner._

Das genügte Wöllner noch nicht; er ließ außerdem am 14. Oktober 1795 den Gebrauch des Kantschen Buches auf preußischen Universitäten »Ein für allemal« verbieten.

Kant ließ die Kabinettsorder nicht ohne Erwiderung. In würdiger Weise, die von dem Ton jener Order merkbar absticht, rechtfertigte er sich gegen den Vorwurf des Mißbrauchs und der Pflichtwidrigkeit; doch zog er die unvermeidliche Folgerung und versprach feierlich »als Ew. Königl. Maj. getreuester Unterthan«, sich fernerhin aller öffentlichen Vorträge über Religion in Vorlesungen und Schriften zu enthalten, ein Versprechen, das seine akademische und schriftstellerische Tätigkeit in den letzten kostbaren Jahren seines Lebens in bedauerlichster Weise lahmlegte und die Nachwelt unwiederbringlich um die Früchte dieser Tätigkeit gebracht hat.

Die Akademie schweigt.

All diese Vorgänge drängen die Frage auf: War denn »kein Dalberg da«, der es gewagt hätte, seine gewichtige Stimme gegen diesen täppischen Obskurantismus zu erheben? Wo blieb der vornehmste Hort der Geistesschätze der Nation, die Akademie der Wissenschaften? Was erwartete sie für sich, wenn sie einen Mann wie Kant, der seit 1786 ihr Mitglied war, so mißhandeln ließ?

Die Geschichte der Akademie weiß nichts von flammenden Protesten, die sich gegen die Willkürherrschaft der Dunkelmänner erhoben hätten. Die Akademie seufzte zwar selbst unter dem Joche Wöllners, der sich als ihr Kurator aufspielte, aber kein Widerspruch wurde laut. Man hatte mit der bestehenden Gewalt einen schimpflichen Baseler Frieden geschlossen. »Mit Händen kann man es hier greifen,« sagt der Biograph der Akademie, Adolf Harnack, »daß diesen Teller, Engel, Zoellner bei allem Tugendgerede das thatkräftige Pflichtgefühl und bei allem ›Fortschritt‹ das begeisternde und führende Ideal fehlte. Nicht nur ihre Ästhetik, mit der im Jahre 1796 die Xenien abrechneten, auch ihr Patriotismus und ihre Weltanschauung war bankerott.«

Nur im vertraulichen Kreise der »Philosophischen Gesellschaft«, zu der sich etliche Akademiemitglieder wie Biester, Dohm, Spalding, Engel mit Nicolai und andern im Bedürfnis geselliger Anregung allwöchentlich zusammenfanden, pflegte man noch bei sorgfältig verschlossenen Türen frei von der Leber weg zu reden. In den Hallen der Akademie aber war das freie Wort erstorben, und in der Vorsicht, die der bessere Teil der Tapferkeit ist, wagten sich die würdigen Herren erst an eine Kritik des Wöllnerschen Regimes, als der »verabscheute Mann« gestürzt war.

Ein Zensurerlebnis des Philosophen Fichte.

Einer nur erhob seine Stimme, ein junger Kandidat der Theologie, dessen Name gern mit dem seines Zeitgenossen Wilhelm von Humboldt genannt wird und hier vor allem mit ihm zusammenstimmt, da beide Männer zu gleicher Zeit im selben Ideenwirbel umgetrieben wurden, Johann Gottlieb Fichte.

Auch er hatte schon sein persönliches Zensurerlebnis hinter sich. Im Sommer 1791 war er als mittelloser Mensch nach Königsberg gekommen und hatte dort sein erstes Buch geschrieben: »Versuch einer Kritik aller Offenbarung«, das, als es Ostern 1792 ohne Namen des Verfassers in der Heimat Kants erschien, allgemein für dessen Werk gehalten wurde, so daß Kant durch eine öffentliche Erklärung die wahre Urheberschaft enthüllen mußte. Der Königsberger Philosoph hatte an dieser Schrift nur so weit teilgenommen, daß er sie im Manuskript gelesen und dem ihm befreundeten Verleger Hartung empfohlen hatte.

Hartung wollte das Buch in Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen Geistlichen«, drucken lassen. Dort sollte es auch die Zensur passieren. Dekan der theologischen Fakultät war aber zufällig einer der dortigen Pietisten, der Professor Joh. Ludwig Schulze, kein großes Kirchenlicht, und dieser verweigerte als derzeitiger Zensor das Imprimatur. Er beanstandete eine der Hauptthesen der Schrift: Daß der Beweis für die Göttlichkeit einer Offenbarung nicht durch die Berufung auf die dabei geschehenen Wunder geführt werden dürfe, sondern daß einzig aus dem Inhalte derselben darüber entschieden werden könne -- ein Satz, der heute längst zu den selbstverständlichen Voraussetzungen theologischer Forschung gehört.

Vergebens erklärte Fichte, sein Buch gehöre vor die philosophische Fakultät. Die theologische hatte ihr Urteil gesprochen, und dabei blieb es.

Schon sollte das Manuskript im Auslande gedruckt werden, als der Wechsel des theologischen Dekanats in Halle die Schwierigkeit beseitigte. An die Stelle Schulzes trat Professor Knapp, der trotz seiner Orthodoxie das Recht der freien Forschung anerkannte und dem Erstlingswerk Fichtes ohne Anstand die Druckerlaubnis gab.

Ein Jahr nach Erscheinen verschaffte die Schrift ihrem Verfasser den Ruf als Professor der Philosophie nach Jena.

Zurückforderung der Denkfreiheit.

Dieses persönliche Erlebnis gehörte dazu, um in der Seele Fichtes die flammende Entrüstung zu entfachen, die aus seiner nächsten Schrift emporlodert. Wieder sandte er sie anonym in die Welt, in der Vorrede aber erklärte er, sich jedem nennen zu wollen, der sich ernsthaft über das Thema des Büchleins mit ihm auseinanderzusetzen wünsche. »Zurückforderung der Denkfreiheit von den Fürsten Europens, die sie bisher unterdrückten. Eine Rede. Heliopolis, im letzten Jahre der alten Finsternis« (1793), so lautete der Titel dieses Manifestes, das wie der helle Schrei eines jungen Falken schrill zum Himmel stieg und den mühsam verhaltenen Ingrimm aller, die sich geknechtet fühlten, in glühende Worte faßte.

Wie sein Zeitgenosse Humboldt steht Fichte ganz auf dem Boden des Naturrechts: der Staat ist nur Mittel zum Zweck, dem Menschen sein ursprüngliches Recht zu sichern oder wiederzuverschaffen. Er ist ein Notstaat, wie sich Fichte später einmal ausdrückte, und der Zweck der Regierung ist, die Regierung überflüssig zu machen. Während aber der künftige Staatsmann Humboldt diese Grundsätze in der gemessenen, zum Teil trockenen Sprache des Philosophen vorträgt, ist der junge Philosoph ganz Temperament und flackernde Empörung. Es ist die eindringlichste, aufwühlendste »Rede an die deutsche Nation«, die Fichte je gehalten hat, auch wenn ihr die Wirkung versagt blieb, die der eifernde Patriot später auf dem Katheder der Berliner Akademie in dem von den Franzosen besetzten Berlin erzielte. Fast die ganze Rede ist eine einzige Apostrophe an die Fürsten und Völker. »Glückseligkeit erwarten wir nicht aus eurer Hand,« ruft er den ersteren zu, »wir wissen es ja, daß ihr Menschen seyd -- wir erwarten Beschützung und Rückgabe unserer Rechte, die ihr uns doch wohl nur aus Irrtum nahmt ... Fürst, du hast kein Recht, unsere Denkfreiheit zu unterdrücken: und wozu du kein Recht hast, das mußt du nie thun, und wenn um dich herum die Welten untergehen, und du mit deinem Volke unter ihren Trümmern begraben werden solltest. Für die Trümmer der Welten, für dich, und für uns unter den Trümmern wird der sorgen, der uns die Rechte gab, die du respectirtest ...

»Und besonders ihr alle, die ihr Kräfte dazu habt, kündigt doch jenem ersten Vorurtheile, woraus alle unsere Uebel folgen, jener giftigen Quelle alles unseres Elendes, jenem Satze: daß es die Bestimmung des Fürsten sey, für unsere _Glückseligkeit_ zu wachen, den unversöhnlichsten Krieg an; verfolgt ihn in alle die Schlupfwinkel, durch das ganze System unseres Wissens, in die er sich versteckt hat, bis er von der Erde vertilgt und zur Hölle zurückgekehrt sey, daher er kam.«

Und zu einer Zeit, da die deutschen und österreichischen Heere gegen die französische Republik im Kampfe lagen, beschwört er die Völker: »Alles, alles gebt hin, nur nicht die Denkfreiheit. Immer gebt eure Söhne in die wilde Schlacht, um sich mit Menschen zu würgen, die sie nie beleidigten, oder von Seuchen entweder aufgezehrt zu werden, oder sie in eure friedlichen Wohnungen als eine Beute mit zurückzubringen; immer entreißt euer letztes Stückchen Brot dem hungernden Kinde und gebt es dem Hunde des Günstlings -- gebt, gebt alles hin; nur dieses vom Himmel abstammende Palladium der Menschheit, dieses Unterpfand, daß ihr noch ein anderes Loos bevorstehe, als dulden, tragen und zerknirscht werden, -- nur dieses behauptet. Die künftigen Generationen möchten schrecklich von euch zurückfordern, was euch zur Ueberlieferung an sie von euren Vätern übergeben wurde. Wären diese so feige gewesen als ihr -- ständet ihr dann nicht noch immer unter der entehrendsten Geistes- und Leibes-Sklaverei eines geistlichen Despoten? Unter blutigen Kämpfen errangen jene, was ihr nur durch ein wenig Festigkeit behaupten könnt.«

Solche Worte mochten den neuen preußischen Machthabern sonderbar in die Ohren klingen, und wenn Wöllner sie gelesen hat, wird er mehr als einmal drohend die Faust gegen den kühnen Ankläger geballt haben. Besonders bei der Aufforderung an die Völker: »Ruft es in jedem Tone euren Fürsten in die Ohren, bis sie es hören, daß ihr euch die Denkfreiheit nicht werdet nehmen lassen, und beweist ihnen die Zuverlässigkeit dieser Versicherung durch euer Betragen. Lasset euch nicht durch die Furcht des Vorwurfs der Unbescheidenheit abschrecken. Gegen was könntet ihr denn unbescheiden seyn? Gegen das Gold und die Diamanten an der Krone, gegen den Purpur am Kleide eures Fürsten; nicht -- gegen ihn.«

Während sich Fichtes übrige Rede in pathetischen Allgemeinheiten erschöpfte, traf dieser Pfeil das Wöllnersche Zensuredikt mitten ins Herz.

Ein preußischer Index verbotener Bücher.

Der Ingrimm der Examinationskommission gegen das preußische Ministerium nach der Niederlage von 1792 ist begreiflich. Aber Rom ist nicht in einem Tage erbaut. Hillmer und Genossen ließen nicht locker und kamen immer wieder auf die gefährliche Büchereinfuhr zurück.

Am 5. März 1794 verlangten sie, um angeblich der Einführung auswärts gedruckter Verlagswerke der Berliner Verleger zu steuern, daß letztere halbjährlich ein genaues Verzeichnis ihrer Verlags- und Kommissionsartikel einreichen und auf Verlangen der Kommission jede Schrift zur Durchsicht vorlegen müßten gegen unbeschädigte Rückerstattung.

Diese Anregung fiel beim König auf fruchtbaren Boden; er hatte offenbar unterdes die österreichischen Zensureinrichtungen »durchaus studiert, mit heißem Bemüh'n«, und am 17. April befahl er, über den gestellten Antrag hinausgehend, dem Großkanzler von Carmer, von der Examinationskommission »ungesäumt eine Liste von allen solchen Büchern und Schriften« zu verlangen, die »schädliche Principia wider den Staat und die Religion« enthielten. Es sollte also ein ~Catalogus librorum prohibitorum~ nach österreichischem Muster hergestellt werden!

Den Großkanzler beehrte der König zugleich mit der ganzen Verantwortung für die strengste Ausübung dieser Zensur. Carmer aber erklärte, er habe »weder Zeit noch Kenntnis genug, alle herauskommenden Schriften und Journale selbst zu lesen und zu beurtheilen«, und wußte sich nicht anders zu helfen, als daß er in einem sehr scharfen Zirkular vom 26. April 1794 die Verantwortung für die Zensur der eingeführten Bücher den Buchhändlern selbst aufhalste. Diese aber erklärten gleichfalls, zur Prüfung aller eingeführten Bücher hätten sie weder Zeit noch Kenntnis; wie könnten sie sich ein Urteil über Dinge anmaßen, über die sich oft die »gelehrten Censoren und ganze Kollegia« nicht einig seien! Wie könnten sie den Gelehrten vorschreiben wollen, was sie zu lesen hätten! Das müsse zu einem »gründlichen Umsturz des Buchhandels« und zum Ruin ihrer Familien führen.

Das Generaldirektorium, dem Carmer auch einen Teil der Verantwortung zuschieben wollte, bedankte sich ebenfalls energisch dafür und erklärte obendrein, weder mit dem Zensuredikt noch mit dem seit dem 5. Februar d. J. eingeführten Allgemeinen Preußischen Landrecht lasse sich vereinbaren, »daß es künftig lediglich von dem Gutbefinden der angeordneten theologischen Examinations-Kommission abhangen soll, welche Bücher im Lande zu verbieten und ohne weitere Umstände zu konfisciren« seien. Es wollte also von einem preußischen Index durchaus nichts wissen.

Dem Gesamtministerium wurde infolgedessen die Entscheidung schwer, und die Sache schleppte sich bis in den Winter hinein. Am 16. Dezember mahnte die Examinationskommission. Das Generaldirektorium war aber noch immer von der »äußersten Schädlichkeit und Zwecklosigkeit der beabsichtigten strengen Maßregeln« überzeugt, und ein ausführliches Gutachten der Kurmärkischen Kammer hatte es darin nur noch bestärkt.

Gleichwohl beschloß der Staatsrat am 23. März 1795 »auf Vortrag des H. Geh. Oberjustizraths Suarez«, dem Antrag der Examinationskommission zuzustimmen. Den Herren Hillmer und Hermes wurde aber zugleich bedeutet, die Buchhandlungen »nicht ohne Noth und allzuhäufig« mit Anforderungen verdächtig erscheinender Bücher zu »belästigen« und für die »prompte und unbeschädigte Zurückgabe« zu sorgen.

Und der geplante Index? Von ihm berichten die Akten weiter nichts! Indem der Staatsrat trotz seines Widerstrebens auf den Antrag der Examinationskommission einging, stopfte er ihr vorerst den Mund. Durch wohlüberlegtes Nachgeben in der weniger wichtigen Sache, wenn diese auch für den Buchhandel sehr lästig war, wußte er, ebenso wie zwei Jahre vorher, das Hauptübel, die Zensur des gesamten Buchwesens durch die Examinationskommission, stillschweigend zu beseitigen; von dem Index, den sie herstellen sollte, verlautete kein Wort mehr!

Ein Jahr später raffte sich die Kommission nochmals zu einem Vorstoß auf; sie verlangte abermalige Verschärfung der Zensur und Erhöhung der Strafen; Wöllner unterstützte ihr Gesuch nachdrücklich. Aber seine Uhr begann schon abzulaufen, und das Ministerium hüllte sich auch diesem neuen Attentat gegenüber in beredtes Schweigen.

Das Verbot der »Allgemeinen deutschen Bibliothek« in Preußen 1794.

Gleichzeitig mit der versuchten Einführung eines Index spielte sich noch ein anderes Ereignis ab, das viel Staub aufwirbelte und Hunderte von Aktenseiten mit Gutachten füllte.

Im Jahre 1794 vergriff sich die Examinationskommission an der »Neuen Allgemeinen deutschen Bibliothek«, die seit zwei Jahren in Kiel verlegt wurde. Dieselbe Kabinettsorder, die die Aufstellung eines Index befahl, verbot auch jene in Berlin noch immer am meisten gelesene Zeitschrift »als ein gefährliches Buch gegen die christliche Religion«, und zwar, da keinerlei Einschränkung ausgesprochen wurde, nach österreichischem Muster für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft! Eine Stelle im 8. Band (I. Stück, S. 88) soll der Anlaß des Verbots gewesen sein. Hier wurde die Auferstehung verstorbener Menschen beim Tode Jesus' als eine von Matthäus leichtgläubig untergeschobene Anekdote erklärt.

Das Verbot der »Allgemeinen deutschen Bibliothek« verursachte aber einen Sturmlauf von Protesten, wie ihn aus gleichem Anlaß das Ministerium wohl noch nicht erlebt hatte. Zunächst erklärte der Buchhändler Joh. Friedr. Hartknoch in Riga seinem Berliner Kommissionär Friedr. Vieweg d. Ä., wenn dies Verbot nicht zurückgezogen werde, breche er alle Beziehungen über Preußen ab; er werde sich dann seinen ganzen Bücherbedarf über Braunschweig und Lübeck verschreiben, wo ihn keine Zensur behellige, und außerdem in Berlin nie wieder etwas drucken lassen. Er und seine Kunden, die zum »aufgeklärtesten« Publikum gehörten, ließen sich so etwas nicht gefallen, und andere würden wohl seinem Beispiel folgen.

Vieweg wandte sich nun mit einer ausführlichen Beschwerde an das Ministerium, wies nach, daß die preußische Post von seinem Geschäft allein 3000 Taler jährlich einnehme und durch Verschärfung der Zensurgesetze der ganze preußische Buchhandel zugrunde gehen müsse. Nicolai belegte diese Prophezeiung mit wirksamem Zahlenmaterial und sang ein bewegliches Klagelied: Was solle er jetzt mit seinen Vorräten der von ihm verlegten alten Jahrgänge anfangen, die er gerade im Preise herabgesetzt habe? Der neue Verleger schulde ihm noch 5000 Taler der Kaufsumme, die er unter diesen Umständen verlieren müsse.

Die Halleschen Buchhändler versicherten ebenfalls, das Verbot »eines der besten und gangbarsten Bücher« sei der Ruin ihres Gewerbes, und die Kurmärkische Kammer, die das Generaldirektorium mit einem Gutachten beauftragt hatte, machte sich alle diese Beweisgründe zu eigen. Am wenigsten sei das Verbot der früher mit preußischer Zensur erschienenen Bände zu rechtfertigen, an denen übrigens Wöllner selbst mitgearbeitet hatte. Die von Wöllner gereizte Hallesche Universität sprach sich durch ihren Direktor Klein gleichfalls gegen das Verbot aus.

Am 27. Februar schloß sich das Generaldirektorium dem Gutachten der Kurmärkischen Kammer vollständig an, und am 31. März beantragte der gesamte Staatsrat die Aufhebung des Verbots. Der jetzige Verleger Bohn habe sich erboten, »künftighin bei der theologischen Recension alle den hiesigen Landesgesetzen angemessene Vorsicht und Behutsamkeit gebrauchen zu wollen«.

Abermals triumphierte das Ministerium. Am 1. April 1795 hob der König das Verbot auf, unter der Bedingung, daß »künftig in keiner einzigen Abhandlung das Mindeste gegen die christliche Religion oder den Staat oder die guten Sitten« enthalten sein dürfe. Nicolai trage dafür die Verantwortung.

Nicolai lehnte natürlich schleunigst die ihm aufgeladene Verantwortung für eine Zeitschrift, auf die er keinen Einfluß mehr hatte, ab. Das Ministerium begnügte sich aber, die Eingabe beim Staatsrat zirkulieren zu lassen und ohne weitere Verfügung zu den Akten zu geben.

Nicolais Vorsicht war begründet: Schon ein Jahr später gab die »Allgemeine deutsche Bibliothek« abermals zu theologischen Klagen Anlaß. Sogleich erhielt er ein von Hillmer entworfenes königliches Reskript, das ihn an seine »angelobte Pflicht« erinnerte und ein neues Verbot in Aussicht stellte.

Die Sache verlief aber im Sande, denn die Tage der Examinationskommission waren bereits gezählt.

Eine Fabel.

Vor etwa achtzig, neunzig Jahren, Vielleicht sind's hundert oder mehr, Als alle Thiere hin und her Noch hochgelahrt und aufgekläret waren, Wie jetzt die Menschen ohngefähr; -- Sie schrieben und _lectür_-ten sehr, Die Widder waren die _Scribenten_, Die andern: _Leser_ und _Studenten_, Und _Censor_ war: der Brummelbär --

Da kam man ~supplicando~ ein: »Es sei unschicklich und sei klein, Um seine Worte und Gedanken Erst mit dem Brummelbär zu zanken, Gedanken müßten zollfrei sein!« Der Löwe sperrt den Bären ein, Und that den Spruch: »Die edle Schreiberei Sei künftig völlig frank und frei!«

Der schöne Spruch war kaum gesprochen, So war auch Deich und Damm gebrochen. Die klügern Widder schwiegen still, Laut aber wurden Frosch und Crocodil, Seekälber, Scorpionen, Füchse, Kreuzspinnen, Paviane, Lüchse, Kauz, Natter, Fledermaus und Staar, Und Esel mit dem langen Ohr etc. etc. Die schrieben alle nun und lieferten Tractate; Vom Zipperlein und von dem Staate, Vom Luftballon und vom Altar, Und wußten's alles auf ein Haar, Bewiesen's alles sonnenklar, Und rührten durcheinander gar, Daß es ein Brei und Gräuel war.

Der Löwe gieng mit sich zu Rathe Und schüttelte den Kopf und sprach: »Die besseren Gedanken kommen nach: Ich rechnete, aus angestammtem Triebe, Auf Edelsinn und Wahrheitliebe --