Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute

Part 6

Chapter 63,303 wordsPublic domain

Jetzt (Januar 1792) verlegten Gedike und Biester, beide Mitglieder der Akademie der Wissenschaften, den Druck ihres Blattes, das Kant und Fichte, Gleim und Ramler, F. A. Wolf und die Brüder Humboldt, Heyne und Garve, J. H. Voß, Fr. Schlegel und Adam Müller, Justus Möser und Moses Mendelssohn zu seinen Mitarbeitern zählte, nach Jena (bei Joh. Mich. Mauke), von Juli 1793 an nach Dessau (bei H. Heybruch, Hoffürstl. Hof- und Regierungs-Buchdrucker). Als Verleger zeichnete aber nach wie vor die Haude- und Spenersche Buchhandlung in Berlin.

Nicolai, der seine »Allgemeine deutsche Bibliothek« als Schriftsteller und Buchhändler in einer Person bisher selbst redigiert und verlegt, aber sie schon seit 1775 auswärts hatte drucken lassen, nahm am 12. März 1792 (im Vorwort zum 2. Stück des 106. Bandes) gerührten Abschied von seinen Lesern und trat mit Beginn dieses Jahres seine Zeitschrift, die früher gleichfalls Wöllner zu ihren Mitarbeitern zählen durfte, dem Hamburger Buchhändler Bohn ab, der sie in seiner Universitätsbuchhandlung in Kiel, also auf dänischem Boden unter dortiger Preßfreiheit, weiter erscheinen ließ. Über den Grund des Verlags- und Redaktionswechsels drückte sich Nicolai sehr diplomatisch aus: infolge seiner augenblicklichen »Lage« könne er dem Blatte nicht mehr so nützlich sein wie bisher. Nur der Schluß deutete vorsichtig auf den geistigen Luftwechsel Preußens hin: die »Morgenröthe der Aufklärung, die über Deutschland aufgegangen«, könne nie ganz verdunkelt werden; zwar könne wohl ein Nebel vor ihr aufsteigen, aber die Sonne werde ihn wieder zerstreuen. Erst 1801, als er die Bibliothek aufs neue übernahm, schilderte er in der Vorrede, welcher Verfolgungen wegen er sie 1792 hatte aufgeben müssen.

Diesem Beispiel der beiden weitverbreiteten Zeitschriften folgten bald noch andere Verleger. Anfang 1793 wollte der Generalsuperintendent Ewald in Dessau eine Monatsschrift »Urania; für Kopf und Herz« im Verlag der Frankeschen Buchhandlung in Berlin herausgeben. Das erste Heft sollte u. a. eine Abhandlung von Lavater über die Vielseitigkeit Gottes enthalten. Der Berliner Zensor, die Firma Hillmer und Hermes, verbot aber den Druck mit der Begründung: Lavater habe »nicht die rechte Meinung von Gott«. Daraufhin erschien die Zeitschrift bei der Kgl. privil. Helwingschen Hofbuchhandlung in Hannover, ohne von der dortigen Zensur angefochten zu werden. Erstaunlich ist nur, daß die beiden Verleger es wagten, im Anzeigenteil (Umschlag) des Februarheftes der »Berlinischen Monatsschrift« diesen Verlagswechsel bekanntzumachen und ausdrücklich mit der »strengen Berliner theologischen Zensur« zu begründen.

Rückgang des Druckgewerbes in Preußen.

Die naturgemäße Folge dieser Strenge war ein starker Rückgang des Berliner Druckereigewerbes, das sich in den letzten Jahrzehnten sehr bedeutend entwickelt und Berlin zu einem Hauptstapelplatz des Buchhandels erhoben hatte. Ein Gutachten der Kurmärkischen Kammer vom 2. August 1794, das der Willkürherrschaft der neuen Zensoren Hillmer und Genossen energisch zuleibe ging, lieferte dafür unanfechtbare Zahlen. Es stellte fest, daß im Jahre 1788 81 Druckpressen in Berlin im Gange waren; fünf Jahre später war ihre Zahl auf 67 gesunken. Und während bei Erlaß des Zensurediktes noch 6--700 Personen vom Druckgewerbe lebten, war die Zahl der Druckereiarbeiter 1795 auf 150 gefallen! Diese Verödung der preußischen Druckereien schädigte den Staatssäckel ganz empfindlich, und der Fehlbetrag in der Steuerkasse sollte sich allemal als das wirksamste Argument gegen eine weitere Anziehung der Zensurschraube erweisen.

Theologische Zensurblüten.

Das vorhin erwähnte Gutachten der Kurmärkischen Kammer aus dem Jahre 1794 führte auch eine Reihe von Fällen an, die das sinnlose Gebaren der neuen Berliner Inquisition drastisch brandmarkten.

Der Sprachforscher Professor Heynatz aus Frankfurt a. O. hatte in einer Abhandlung erwähnt, daß »viele Philologen die Stelle des 1. Joh. V. 7 für unächt« hielten. Dieser textkritischen Bemerkung wegen wurde der Druck seiner Abhandlung untersagt!

Das »Journal für Gemeingeist« brachte einen Aufsatz: »Darf ein Protestant die Vertilgung des Katholizismus wünschen?« Die Druckerlaubnis dafür wurde nur unter der Bedingung gegeben, daß eine längere Anmerkung des Zensors mit aufgenommen würde. Dagegen hatte der Verfasser nichts einzuwenden, aber der Zensor bestand darauf, daß die Fußnote so abgedruckt werde, als ob sie vom Autor selbst stamme; ihre wahre Herkunft durfte nicht gemeldet werden!

Selbst der fromme Prediger und Dichter Ludwig Theobul Kosegarten in Schwedisch-Pommern war den Mitgliedern der Immediat-Prüfungskommission noch nicht kirchlich genug. Als er 1794 in Berlin Predigten drucken ließ, unterstand sich der Zensor, Stellen, die ihm nicht paßten, auszustreichen und andere dafür einzusetzen!

Unter diesen Umständen war es begreiflich, wenn die Berliner Buchhändler 1794 beantragten, die Zensoren Hermes und Hillmer »in die eigentlichen Schranken des Censur-Edicts« zurückzuweisen und sie selbst »bei Veränderung der Censur-Gesetze mit ihrer Nothdurft zu hören«.

Kants Zusammenstoß mit der preußischen Zensur.

Obgleich die »Berlinische Monatsschrift« in Jena gedruckt wurde, gab sie doch unbeabsichtigterweise Anlaß zu einem Vorfall, der dem Wöllnerschen System die Krone aufsetzte.

Der bedeutendste ihrer Mitarbeiter, der Königsberger Philosoph Kant, schrieb in eben den Monaten, da die Berliner Zionswächter auf das Pack der Aufklärer mit Keulen dreinzuschlagen begannen, eine Folge von Aufsätzen, die 1793 vereint unter dem Titel »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft« erschienen und in der Geschichte der Religionsphilosophie Epoche machten.

Einzeln sollten sie vorher in dem Organ Biesters gedruckt werden. Obgleich nun die Monatsschrift gar nicht mehr der Berliner, sondern Sachsen-Weimarischer Zensur unterlag, bestand Kant darauf, daß seine Beiträge der neuen Berliner Zensurbehörde unterbreitet würden, da er jeden Schein »literarischer Schleichwege« vermeiden wollte.

Wie die Immediat-Prüfungskommission ihm gesinnt war, ahnte er wohl nicht; sogleich nach ihrer Einsetzung hatte eines der vier Mitglieder, der Prediger Woltersdorf, den Antrag gestellt, dem freimütigen Philosophen das Schreiben überhaupt zu verbieten! Von dieser Zensurbehörde war also für Kant wenig Gutes zu erwarten.

Gegen den ersten Aufsatz »Über das radikale Böse in der menschlichen Natur« hatte Hillmer nichts einzuwenden, da »doch nur tief denkende Gelehrte« die Kantschen Schriften läsen; er erschien im April 1792.

Unglücklicherweise brachte aber das nächste Heft der Monatsschrift unter dem Titel »Über die Pflicht der Ergebung, in Zeiten wann die Wahrheit verfolgt wird« einen anonymen Beitrag, der nichts weniger als ein energischer Angriff gegen die neue Organisation der Berliner Zensur war! Er gab sich als eine »Predigt (über 2. Tim. 4, 17), gehalten in England unter König Jakob II.«, und auch in mancherlei Anmerkungen wurde die Fiktion durchgeführt, als ob diese Predigt wahrscheinlich von dem »berühmten Tillotson« zu König Jakobs Zeiten gehalten worden sei, der »eine wahre Inquisition, ~the court of high commission~«, errichtete und »sechs Bischöfe, welche ihm Vorstellungen machten, in den Tower setzen ließ«. Die Beziehung auf die preußische Immediat-Prüfungs-Kommission und den Protest der fünf Konsistorialräte gegen das Religionsedikt war gar zu durchsichtig, und wenn der Prediger gegen den geistlichen Despotismus, »den ärgsten Feind der Wahrheit« wetterte, so wußte gewiß jeder preußische Leser, gegen wen sich das schwere Geschütz seiner apokalyptischen Worte richtete.

Die Berliner Zensoren verstanden jedenfalls nur zu wohl, was hier mit dem »großen Drachen« der Apokalypse gemeint war, und als unmittelbar darauf Kants zweite Abhandlung »Von dem Kampfe des guten Princips mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen« vorgelegt wurde, versagte Hillmer im Einverständnis mit seinem Kollegen von der Theologie, Hermes, am 14. Juni die Druckerlaubnis.

Der Herausgeber der »Monatsschrift« aber war ein streitbarer Mann. Biester verlangte zunächst von Hermes Aufklärung darüber, wieso der Kantsche Aufsatz gegen das Zensuredikt von 1788 verstoße. Hermes dagegen berief sich auf das Religionsedikt, das für theologische Schriften maßgebend sei; im übrigen verlange man von ihm wohl nicht, »mit einem Schriftsteller es auszumachen, auf welcher Seite, bei verschiedenen Meinungen, Wahrheit sei«.

Damit ließ sich Biester nicht abfertigen; am 20. Juni protestierte er in einer umfangreichen Beschwerde energisch gegen die Anwendung des Religionsediktes in Zensurfragen, verlangte zu wissen, ob etwa neue, geheime Zensurverfügungen erlassen seien, die also keine Rechtsverbindlichkeit hätten, legte mit Scharfsinn und Ironie die Willkür der jetzigen Zensoren dar und bat aufs neue um Druckerlaubnis für den Kantschen Aufsatz. Für einen preußischen Beamten -- Biester war Vorsteher der Königlichen Bibliothek und seit 1788 Mitglied der Berliner Akademie -- war dieser freimütige Protest ein nicht alltäglicher Akt des »Mannesstolzes vor Königsthronen«.

Biester würde unter den Mitgliedern des Ministeriums gewiß Bundesgenossen gefunden haben, wenn nicht gerade damals eine scharfe Kabinettsorder des Königs vom 21. Februar ebendieses Jahres noch auf den freisinnigsten Gemütern gelastet hätte. Mit seiner Vermutung einer neuerdings erfolgten oder doch wenigstens vom Könige erstrebten Verschärfung der Zensur hatte ja Biester nicht so unrecht. Aber das war Staatsgeheimnis! Also wurde seine Beschwerde am 2. Juli 1792 kurzweg abgewiesen.

Kant zog deshalb sein Manuskript zurück. Nur der erste Akt dieser Zensurkomödie war damit zu Ende; der zweite spielte zwei Jahre später.

Ein Wink aus Österreich.

Mit der zu dieser Zeit geplanten abermaligen Verschärfung der preußischen Zensur hatte es folgende Bewandtnis:

Am 3. Dezember 1791 hatte sich Kaiser Leopold II., der Bruder der damals schon in Lebensgefahr schwebenden französischen Königin Maria Antoinette, veranlaßt gefühlt, allen Reichsständen zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und zum Schutz der gegenwärtigen Verfassung vor dem Umsturz eine strengere Handhabung der Zensur zu empfehlen.

Friedrich Wilhelm II. übergab am 3. und 4. Februar die kaiserliche Warnung seinem Staatsministerium zu sorgfältigster Überlegung, denn auch in Preußen habe das Übel aufrührerischer Schriften so um sich gegriffen, »daß am Ende die äußerste Rigoueur und Leib- und Lebensstrafen nöthig sein werden, um boshafte Schriftsteller, Drucker und Verleger im Zaum gebührender Ordnung zu halten«. Die Zensoren seien zu größter Schärfe anzuhalten, besonders seitens des geistlichen Departements, da »schriftstellerische Aufklärer unter den Theologicis« den meisten Schaden anrichteten. Strengste Beaufsichtigung aller Druckereien und Buchhandlungen durch besondere »Polizei-Anstalten« sei erforderlich, und der Druck unzulässiger Schriften solle »bei zehnjähriger Vestungs-Arbeit« verboten werden! Alles, was an Büchern nach Preußen hereinkomme, dürfe in den Buchläden nicht eher verkauft werden, als bis die Zensur es erlaube. Einwände, als ob der Buchhandel dadurch leiden würde, seien hinfällig; dem Übel müsse gesteuert werden, »wenn auch der Buchhandel zu Grunde ginge«.

Also eine völlige Absage sogar an das eigene Zensuredikt von 1788, das wenigstens noch einige Rücksicht auf das »dem Staate so nützliche Gewerbe der Druckerei und des Buchhandels« zur Pflicht gemacht hatte. Von Leibesstrafen war in den Zensurgesetzen Friedrichs des Großen nie die Rede gewesen; wohl aber in der letzten Zensurverfügung Kaiser Josephs vom Dezember 1789. Dieses Beispiel Österreichs übertrumpfte Preußen noch: im Dunstkreise Wöllners steigerte sich die Leibesstrafe zu »Leib- und Lebensstrafen« und zu »zehnjähriger Vestungs-Arbeit«! Und auch gegen die Büchereinfuhr von auswärts sollte jetzt das alte österreichische Abwehrmittel nachgeahmt werden: jedes fremde Buch sollte erst die preußische Zensur passieren, ehe es in Preußen verkauft werden durfte. Bisher hatte man das dem Takt und Risiko der Buchhändler überlassen, wie ja, entsprechend dem Stand des gesamten Buchwesens, Preußen in seinen Edikten immer das Hauptgewicht auf den Druck neuer Bücher, die Zensur der Manuskripte legte, Österreich dagegen, wo die literarische Industrie mit Ausnahme des Nachdrucks nur vegetierte, auf die Büchereinfuhr von außen.

Preußens Ehrenrettung durch sein Ministerium.

Das preußische Ministerium kam durch die Kgl. Kabinettsorder in nicht geringe Verlegenheit. Die einzelnen Departements, die jedes für sich berieten, hatten von aufrührerischen Gesinnungen in Preußen »noch nicht die mindeste Spur oder Neigung bemerkt« und ihr Gesamtbericht vom 17. Februar wurde, statt einer Anklage, das denkbar rühmlichste Zeugnis für die vaterländische Gesinnung ihrer Landsleute: Preußen habe sich stets durch »pflichtvolle Treue, Liebe und Verehrung des Landesherrn« ausgezeichnet, in Fällen öffentlicher Not durch willigste Aufopferung von Leben und Vermögen den »musterhaftesten Patriotismus« bewiesen, und das »Exempel der in Aufruhr befangenen Völker« werde auf diese Nation daher »nie die geringste Würkung haben«. Zur Aufrechterhaltung der Religiosität, meinten sie, reichten die bestehenden Gesetze völlig aus, »ohne die rechtmäßige Denk- und Gewissens-Freiheit zu unterdrücken«, und die »nach dem Charakter der Literatur und Menschheit unvermeidlichen kritischen Untersuchungen dieser und jener der Religion beigemischten nicht wesentlichen Streitigkeit« hätten auf die »allgemeine Religiösität des Volkes keinen Einfluß«. Wolle man aber von jetzt an auch die Büchereinfuhr der Zensur unterwerfen, die jährlich etwa 6000 verschiedene, »zum Theil weitläuftige« Werke betrage, so sei dazu ein neuer Stab von Mitarbeitern nötig, eine besondere Zensurkommission oder, wie das Justizministerium sich ausdrückte, »ein ganzes Heer besoldeter Censoren«. Minister von der Reck erklärte geradezu, das müsse »den Banquerut aller Buchhändler zur nothwendigen Folge haben«.

Mit dieser Ehrenrettung Preußens kam das Ministerium beim Könige aber übel an! Schon vier Tage später erhielt es eine Kabinettsorder vom 21. Februar 1792, die den Ministern vorwarf, daß sie den Aufklärern das Wort redeten. Es sei gewiß ein Glück, wenn »die bisherigen von so vielen Geistlichen und andern Aufklärern so dreiste unternommenen Verfälschungen der alten reinen christlichen Religion«, die das Ministerium als außerwesentliche Untersuchungen beschönige, die allgemeine Religiosität noch nicht geschädigt hätten. Dies Glück könne aber nicht mehr lange dauern, wenn »hier nicht zeitig genug kräftige Maßregel genommen würden«, stehe doch jedermann »das traurige Exempel jenes großen Staates« vor Augen, »wo der Keim der unglücklichen Revolution in jenen Religionsspöttern zu suchen ist, die noch jetzt von der bethörten Nation im Grabe vergöttert werden«!

Es kam zwar ganz anders, als es die ungnädige Kabinettsorder bestimmte. Aber es ist menschlich verständlich, wenn die Staatsminister jetzt im Falle Kant durch Parteinahme für den Philosophen den König und seinen bösen Geist Wöllner nicht noch mehr reizen wollten. Wenn Kant den Druck seines Aufsatzes wünschte, standen ihm ja neben der »Berlinischen Monatsschrift« viele Wege offen. Sie zogen es daher vor, der Sache den Lauf zu lassen, den sie nach dem ausgesprochenen Willen des Königs nun einmal nehmen sollte.

»Äußerst gefährliche und übelgesinnte Leute.«

Trotz des z. T. sehr ungnädigen Tones der Kabinettsorder vom 21. Februar 1792 hatten die preußischen Staatsminister durch einmütiges Zusammenhalten einen vollständigen Sieg gegen Wöllner und seine Kreaturen erfochten.

Unter anderm hatte der König am 4. Februar befohlen, die »Gothaische Gelehrte Zeitung« und die »Jenaische Allgemeine Literaturzeitung« in ganz Preußen sofort zu verbieten, »weil diese beiden Blätter sich bisher vorzügliche Freiheiten gegen hiesige, sowohl als in andern Ländern gemachte Einrichtungen erlaubt« hätten.

Diesem Befehl aber widersetzten sich die Staatsminister wie ein Mann! Die Gothaer Zeitung hatte offenbar in Berlin wenig Leser und fand daher nur schwachen Schutz; für die Jenaer Literaturzeitung trat aber das Ministerium mit einer bewundernswerten Entschiedenheit in die Schranken, denn die lasen sie alle! Eine Tatsache, die nicht nur diesen Männern zum Ruhme gereicht, sondern auch ein schlagender Beweis ist für den Umschwung, der in den letzten dreißig Jahren, seit dem Erscheinen der dem preußischen Ministerium völlig unbekannt gebliebenen »Briefe, die neueste Literatur betreffend« (1761--67), mit ebendieser Literatur vor sich gegangen war.

Das Generaldirektorium erklärte am 7. Februar, es habe in beiden Blättern »noch nie etwas befunden, was der wahren Christl. Religiösität oder der Sicherheit und Ruhe des Staates nachtheilig, und zu Empörung und Aufruhr beförderlich wäre«, ein deutlicher Hinweis auf die Beschränkungen, die das bestehende Zensurgesetz solchen Verboten auferlegte; der königliche Befehl hatte sie willkürlich überschritten! Zu einem die Herausgeber beider Blätter kränkenden Verbot läge keine »billige und gerechte Ursache« vor. Im Gegenteil, sie beschäftigten sich »mit dem besten und wichtigsten Theile der ganzen Literatur, wären mit vorzüglicher Gründlichkeit, Einsicht und Unpartheilichkeit verfaßt, und wären die vollständigste, angenehmste und am meisten belehrende Lektüre aller Gelehrten, Geschäftsmänner und Freunde der Literatur«.

Das Justizministerium gab am nächsten Tag zu Protokoll, die Literaturzeitung enthalte »freilich in einigen Recensionen Anpreisungen sogenannter chimerischer Menschen-Rechte«, man habe aber nichts darin gefunden, was der preußischen Staatsverfassung nachteilig oder für den König beleidigend sein könne. Sollten sich etwa »Kgl. Bediente« durch »zuweilen unglimpfliche Urtheile« darin gekränkt fühlen, so könne man doch ihretwegen das Blatt nicht dem ganzen Publikum entziehen; sie müßten sich eben mit dem Bewußtsein ihrer Tadellosigkeit trösten und hätten ja dann das öffentliche Urteil nicht zu scheuen.

Im gleichen Sinne äußerte sich dann das gesamte Staatsministerium am 17. Februar, und mit dem Erfolg, daß der Jenaischen Literaturzeitung gar nichts zuleide geschah. Das Ministerium, das die letztere so eifrig in Schutz nehme, müsse aber auch, so lautete die Antwort des Königs vom 21., »dafür sorgen, daß nichts unzulässiges darin gedruckt werde, bei Strafe der Konfiskation und des unausbleiblichen Verbots derselben, weil S. K. M. bekannt ist, daß die Direkteurs derselben äußerst gefährliche und übelgesinnte Leute sind«. Diese »Direkteurs« aber waren der angesehene Weimarer Schriftsteller Bertuch, der Philologe Schütz und der berühmte Arzt Hufeland, der damals in Jena lebte und 1798 eine der vornehmsten Zierden der -- Berliner Akademie der Wissenschaften wurde.

Die Herausgeber der Literaturzeitung erhielten durch den Berliner Hofpostmeister und den Grenzpostmeister in Halle nur eine freundschaftliche Verwarnung, »nichts dem Preußischen Staat nachtheiliges« aufzunehmen und »bei dem Debit in hiesigen Landen vorsichtig zu Werke zu gehen«, und hatten alle Ursache, sich beim Ministerium für die »erhabene Protektion« zu bedanken.

Nur die »Gothaische Gelehrte Zeitung« mußte daran glauben, weil sich ihrer niemand energisch angenommen hatte.

Zensur und -- Bierkonsum.

Daß der Humor auch der immer grämlicher werdenden Zensur nicht untreu wurde, zeigt ein scherzhafter Vorfall, von dem der berühmte Philologe Friedrich August Wolf, damals in Halle, an den Herausgeber der »Jenaischen Literaturzeitung«, den Kollegen Schütz in Jena, am 21. Februar 1792 berichtete.

Die »Gothaische Gelehrte Zeitung« war in ganz Preußen verboten, also auch in Halle, aber nicht im nahen Passendorf jenseits der Saale, das damals zu Kursachsen gehörte. Hier, wo die Hallenser Burschen seit altersher manche Bierschlacht zu schlagen liebten, legte deshalb ein spekulativer Wirt namens Währmann gleich mehrere Exemplare des verbotenen Blattes »bei sein Merseburger Bier« auf, »um mehr Gäste hinauszuziehen«. »Barkhausen«, schreibt Wolf, »will daher in seinem nächsten Berichte als Stadtpräsident auf meinen Rath mit einfließen lassen, daß die hiesige Bier-Consumtion seit den Tagen des Verbots der Gothaer Zeitung beträchtlich zum Nachtheil der Stadt gefallen sei, indem die Bier trinkenden studiosi und Un-studiosi, zumal die studiosi noch studentes, weit häufiger als sonst die sächsischen Dörfer besuchten, weil dort neben dem Biere auch Gothaische Zeitungen zu haben wären.«

Ob der Stadtpräsident von Halle den Spaß wirklich von Stapel ließ, ist nicht überliefert; aber Wolf »steht dafür, daß er ausgeführt werden soll«.

Die Büchereinfuhr.

Der Sieg, den 1792 die Besonnenheit des preußischen Ministeriums über den blinden Eifer des Königs und seiner Ratgeber davontrug, beschränkte sich aber nicht auf die Freigabe der Jenaer Literaturzeitung. Auch der andere, tiefer einschneidende Befehl, daß künftig die gesamte ausländische Büchereinfuhr einer besondern Zensur unterworfen werden müsse, fiel vor den Bedenken der Minister lautlos in die Versenkung.

Der König wunderte sich zwar »äußerst«, daß man offenbar »den Flor des Buchhandels auf den Verkauf unzulässiger Schriften gründen wolle«, und meinte, es sei eben Sache der Herren Minister, die Schwierigkeiten einer neuen Maßregel zu heben, da er selbst doch unmöglich »das Detail vorschreiben« könne. Aber er bestand nicht mehr auf seinem Willen. Die »zehnjährige Vestungs-Arbeit« und die »Leib- und Lebensstrafen« verschwanden wie eine schöne Fata Morgana vor den Augen der Großinquisitoren, und der ganze umfangreiche Aktenwechsel hatte nur folgendes Gesamtergebnis: die »Gothaische Gelehrte Zeitung« blieb das eigentliche Opfer; außerdem wurden durch ein Rundschreiben die »Bülletins«, die handschriftlichen Zeitungen, die noch immer von kleinen Beamten unter Ausnützung ihres amtlichen Wissens verbreitet und bis dahin von keinem aufmerksamer gelesen wurden als vom -- Könige selbst, trotz ihrer Indiskretionen über sein nicht unanfechtbares Privatleben, bei Festungshaft verboten. Im übrigen begnügte man sich damit, allen Behörden die strengste Befolgung des Zensuredikts einzuschärfen und allen Übeltätern die Anwendung der »gesetzlichen Strafen mit äußerster Rigueur« anzudrohen.

Diese -- orthographisch berichtigte! -- Redewendung war das einzige, was der entsprechende Erlaß des Ministeriums vom 28. Februar 1792 aus dem stachlichten Teil der Kabinettsorder vom 21. übernahm, aber zugleich durch das Festhalten an den »gesetzlichen Strafen« sorgfältig abzustumpfen wußte.

Ein ehrsamer Buchhändler.

Wie heftig sich das Ministerium gegen eine Zensur der Büchereinfuhr sträubte, zeigt noch viel drastischer ein anderer Vorfall. Ein Jahr später erlaubte sich ein Buchhändler namens Ferdinand Oehmigke in einem »~Promemoria~« darüber Klage zu führen, welche Masse »modischer Schriften« gegen Religion und Untertanentreue nach Preußen eingeschwärzt würde; als ehrsamer Buchhändler, der jeden Gewinn »auf Unkosten der Religion, der wahren Verehrung des Monarchen, der guten Sitten und also der allgemeinen Glückseligkeit« verabscheue, könne er diese »unverantwortliche Volksverführung« nicht ruhig mit ansehen. Zwar würden die ankommenden Bücherpakete auf dem Packhof von einem Akzisebeamten einer flüchtigen Durchsicht unterworfen; aber was _in_ den Büchern stehe, ob die Verleger nicht falsche Titelblätter einzögen, auswärts gedruckte Verlagswerke als Kommissionsgut einführten, in erlaubten Büchern die Druckbogen verbotener verbärgen und was solcher Praktiken mehr seien, das könne nur ein -- »geübter, mit den gehörigen Befehlen versehener Buchhändler« beurteilen. Zu diesem saubern Geschäft gestatte er sich, »gegen ein billiges Gehalt« seine Dienste anzubieten.