Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute
Part 3
Wenn Nicolai recht hat, ging auch dieses erneuerte Zensuredikt von 1772 nicht auf den eigenen Willen des Königs zurück, sondern auf die ängstliche Betriebsamkeit seiner Ratgeber. Die einfältige preußische Dichterin Anna Luise Karschin soll die schuldige Ursache dazu gewesen sein. »Die Frau Karschinn«, erzählt Nicolai, »hatte in einem gedruckten Gedichte die erste Teilung Polens erwähnt, welche damals schon genugsam bekannt, aber noch nicht offiziell angezeigt war. Dem Ministerium mochte dieses wohl nicht angenehm seyn, aber der Minister von Fürst, bekanntlich ein sehr ängstlicher Mann, welcher sich vor dem Könige sehr fürchtete, glaubte der Sache durch ein geschwind zu machendes Zensuredikt abzuhelfen, damit, wenn der König je von dem Gedicht der Frau Karschinn etwas erführe und dem Ministerium darüber einen Vorwurf machte, man ihm gleich sagen könnte, es sey schon Remedur geschehen. Wirklich war auch das Edikt so geschwind gemacht, daß man verschiedenes Nöthige darin vergaß und verschiedenes sehr unbestimmt ausdrückte.«
Friedrich und die »Bullenbeißer«.
Geradezu vorbildlich ist Friedrich der Große im Punkte der »Majestätsbeleidigungen«. Zwar hatte er am 24. Dezember 1752 ein unter dem Pseudonym ~Dr.~ Akakia (~Dr.~ Harmlos) erschienenes Pamphlet Voltaires durch den Henker auf den öffentlichen Plätzen Berlins verbrennen lassen, obgleich der Verfasser, seit zwei Jahren Gast des zuerst von ihm so überschwenglich verherrlichten Königs, noch in den Mauern der Stadt weilte. Aber diese Maßregel war nicht von kleinlicher Empfindlichkeit verfügt, sondern Voltaire hatte durch seine Hinterlist, Rachsucht, Treulosigkeit und Habgier die Langmut des Königs schon bis zum äußersten herausgefordert; jene Schrift war zudem eine blutige Verhöhnung der von Friedrich gegründeten Akademie der Wissenschaften und ihres Präsidenten Maupertuis; und obendrein hatte sich Voltaire die Druckerlaubnis durch eine freche Fälschung verschafft.
Nachdem dann diese Koryphäe der französischen Literatur auf drastische Weise aus Preußen hinauskomplimentiert war, legte sich Friedrichs begreifliche Erregung bald, und als Voltaire aus sicherer französischer Hut eine persönliche Schmähschrift gegen ihn losließ, schrieb der Angegriffene am 23. Oktober 1753 voll überlegenen Humors an seinen Ministerresidenten George Keith in Paris: »Jeder im öffentlichen Leben stehende Mann muß der Kritik, der Satire, ja oft genug der Verleumdung als Zielscheibe dienen. Jeder, der einen Staat regiert hat, sei es als Minister, als General oder als König, hat Sticheleien zu ertragen gehabt; es wäre mir also sehr unangenehm, wenn ich der einzige sein sollte, dem dieses Schicksal erspart bliebe. Ich verlange weder eine Widerlegung des Buches noch die Bestrafung des Verfassers, sondern habe es mit großer Gemütsruhe gelesen und sogar einigen Freunden mitgeteilt.«
Im Lauf der Jahre nahm dieser königliche Gleichmut gegen persönliche Angriffe jeder Art nur zu. Zahllos sind die Schmähschriften, die gegen Friedrich erschienen und sogar von dem Verleger seiner eigenen Werke, dem Buchhändler Pitra in Berlin, verkauft wurden. Der König ignorierte sie und gab einmal seinen darüber aufgebrachten Beamten den Rat, nicht alle »Sottisen«, die geschrieben würden, auf ihn zu beziehen.
Mit Voltaire hatte er sich so weit wieder versöhnt, daß ein lebhafter Briefwechsel fortbestand; in einem dieser Briefe an den Franzosen vom 2. März 1772 schrieb er -- vielleicht in Erinnerung an die Akakia-Episode --: »Ich denke über die Satire, wie Epiktet: ›Sagt man was Böses von Dir, und ist es wahr, so bessere Dich; sind es Lügen, so lache darüber.‹ Ich bin mit der Zeit ein gutes Postpferd geworden, lege meine Stazion zurück und bekümmere mich nicht um die Bullenbeißer, die auf der Landstraße bellen.«
Exemplarische Strafe.
Die Langmut des großen Königs gegen Majestätsverbrechen stand oft in drastischem Gegensatz zu der Empfindlichkeit der Behörden, die, just so wie heute, auch damals bei jedem herben Tadel ihrer Amtshandlungen zum Kadi liefen.
Einmal gab ihnen der alte Fritz eine kräftige Lehre. Als man einen Bürger bei ihm verklagte, weil er Gott, Se. Majestät und den Stadtmagistrat gelästert habe, verfügte er:
»Daß der Arrestant Gott gelästert hat, ist ein Beweis, daß er ihn nicht kennet; daß er mich gelästert hat, vergebe ich ihm; daß er aber einen edlen Rat gelästert hat, dafür soll er exemplarisch bestraft werden und auf eine -- halbe Stunde nach Spandau kommen.«
Niedriger hängen!
Wie schlagfertig überlegen Friedrich der Große selbst Angriffen gegen seine Regierungshandlungen auch ohne Verbot zu begegnen wußte, zeigt eine Anekdote, die ein Augenzeuge, der früher in Berlin, später in Upsala wirkende Kapellmeister Heffner, erzählt:
Im Jahre 1781 hatte der König die Kaffeeregie eingeführt, um dem übermäßigen Verbrauch dieser Auslandsware zugunsten der einheimischen Bierproduktion zu steuern, eine Maßregel, die das Volk sehr erregte; denn nicht nur in Sachsen, sondern auch in Preußen zog man schon damals ein Schälchen Kaffee der Biersuppe vor, mit der Friedrich selbst noch groß gezogen worden war.
Eines Tages kam der alte Fritz mit seinem Heiducken die Jägerstraße heraufgeritten und bemerkte in der Nähe des Schlosses, auf dem Werderschen Markt, einen großen Auflauf. Man drängte sich um ein hoch an der Mauer angeschlagenes Papier, aber nur die Nächsten konnten erkennen, was es bedeutete. Bei der Annäherung des Königs flogen die Mützen herunter, man gaffte ihn mit verlegenen und erschrockenen Mienen an und wich beiseite. Aber niemand wagte ein Wort zu sagen. Der König schickte nun seinen Begleiter näher, um zu erfahren, was los sei. Bald kam der Heiduck ebenfalls verlegen lächelnd wieder und wollte nicht recht mit der Sprache heraus: »Sie haben etwas auf Ew. Majestät angeschlagen ...«
Nun ritt der König dicht heran und sah, daß eine Karikatur auf ihn selbst dort hing: In höchst kläglicher Positur saß er auf einem Fußschemel, hielt zwischen den Beinen eine Kaffeemühle, und während die eine Hand emsig mahlte, griff die andere gierig nach jeder herausfallenden Bohne.
Sobald der alte Fritz die Bedeutung der Karikatur erkannt hatte, winkte er mit der Hand und rief: »Hängt es doch niedriger, daß die Leute sich nicht den Hals ausrecken müssen!«
Kaum waren die Worte gefallen, als ein allgemeiner Jubel ausbrach. Man riß das Bild herab und in Stücke, die Jungen warfen die Mützen in die Luft, und unter allgemeinem »Vivat der alte Fritz!« ritt der König langsam von dannen.
Was heißt Aufklärung?
Diese Frage stellte Oberkonsistorialrat Zöllner im Dezemberheft der »Berlinischen Monatsschrift« 1783. Mendelssohn und Kant beantworteten sie; Mendelssohn im September, Kant im Dezember 1784.
Kants Aufsatz begann mit der vielzitierten Definition:
»Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. ... ~Sapere aude!~ Habe Muth, Dich Deines _eigenen_ Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
»Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter Allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken _öffentlichen_ Gebrauch zu machen ... Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den Jemand als _Gelehrter_ von ihr vor dem ganzen Publicum der _Leserwelt_ macht.«
Kant verlangte für den Offizier das Recht, über Fehler im Kriegsdienste Anmerkungen zu machen, für den Bürger, über die Ungerechtigkeit der ihm auferlegten Lasten öffentlich seine Gedanken zu äußern; für den Geistlichen, seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte des Symbols der Kirche oder über bessere Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen.
Kants Huldigung vor Friedrich.
Die Frage: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter? beantwortete Kant in dem vorhin erwähnten Aufsatz aus dem Jahre 1784 kurzweg mit: Nein, wohl aber in einem Zeitalter der Aufklärung. Es fehle noch viel, daß sich die Menschen in Religionsdingen ihres eigenen Verstandes bedienten, aber der Hindernisse der Unmündigkeit würden doch weniger. »In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung, oder das _Jahrhundert Friedrichs_.«
Ebenso, führte Kant weiter aus, müsse der Untertan der Gesetzgebung gegenüber öffentlichen Gebrauch von seiner Vernunft machen dürfen und seine Gedanken darüber mit freimütiger Kritik der Welt öffentlich vorlegen, »davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren«.
Die Kehrseite der Medaille.
Obgleich sich aber Preußen unter Friedrich dem Großen fast völliger Preßfreiheit erfreute, darf doch nicht vergessen werden, daß diese Freiheit keine gesetzliche, sondern eine durchaus _willkürliche_, eine mit königlicher Erlaubnis ungesetzliche war.
»~Il pense en philosophe et so conduit en roi~« (er denkt als Philosoph und handelt als König -- soll heißen: als Despot), schrieb einmal der französische Philosoph Jean Jacques Rousseau unter ein Bild Friedrichs; und als sein pädagogischer Roman »Emile« (1762) vom Pariser Parlament für gottlos erklärt, im Hofe des Justizpalastes zerrissen und verbrannt wurde und dem Verfasser die Häscher auf den Fersen waren, flüchtete selbst er in Friedrichs Schutz, in den damals preußischen Kanton Neuchâtel.
Jenes vieldeutige Wort Rousseaus gilt in gewissem Sinne auch für Friedrichs Behandlung der Zensur. Friedrich der Große ist und bleibt der Schöpfer auch der preußischen Zensurgesetze; er selbst handhabte sie nur so freimütig und ging so willkürlich über sie hinweg, daß ihre tatsächlichen Schärfen den Zeitgenossen gar nicht zum Bewußtsein kamen; um so empfindlicher aber der nächsten Generation, als nach seinem Tode (1786) ein andrer Geist in Preußen zur Herrschaft gelangte.
2. Kaiser Josephs II. Zensurreform.
Ach, was ich Armer streute, Fiel auf ein wüstes Land; Dein Walten büß' ich heute, Du zweiter Ferdinand,
Du hast dem Licht gewehret, Du hast die Luft verdumpft, Östreichs Gefild verheeret, Das keiner mehr entsumpft.
_D. F. Strauß_, Kaiser Joseph im Sterben. 1859.
Eine Kaiserin der Zensur.
Es ist genugsam bekannt, welch heftige, unversöhnliche Feindin der religiösen Aufklärung die deutsche Kaiserin Maria Theresia (1717--1780) war und mit welch harter Unduldsamkeit sie alles verfolgte, was Macht und Ansehen der katholischen Kirche und ihrer Diener verletzen konnte. Mit »Inquisition und Mission« führte sie gleich ihren Vorgängern die Gegenreformation in den österreichischen Erblanden durch, und die Pflege der kulturellen Güter sah sie am liebsten ausschließlich in der Hut der Jesuiten.
Die Kaiserin ärgerte sich wohl gelegentlich, wenn einer der Hoftheologen und Beichtväter seine Bücherrazzia bis in den kaiserlichen Palast ausdehnte und jagte den allzu Dreisten davon; auch hob sie wohl einmal das Verbot eines Buches auf, wenn sie selbst es gelesen und gut gefunden hatte. Aber für die Schmach der geistigen Knechtschaft, in der sie ihre Völker hielt, hatte sie keine Empfindung. Der beschränkte Untertanenverstand hatte das auf Treu und Glauben hinzunehmen, was ihm von einer über alle Zweifel erhabenen, von Jesuiten beherrschten Regierung als allein seligmachend verkündigt wurde. Die Absperrmaßregeln gegen die im Reich, besonders in Preußen, herrschende Cholera der Aufklärung waren großzügig organisiert -- kein Wunder, daß Österreichs geistige Entwicklung um Jahrhunderte zurückblieb. An der schönen blauen Donau nahm man an dem Aufschwung des deutschen Schrifttums so wenig Anteil, daß man noch zur Zeit der großen Kaiserin diejenigen verlachte, die sich, statt des einheimischen Dialektes, der hochdeutschen Schriftsprache, des »lutherisch Deutsch« bedienten. Noch im Jahre 1780 war, wie Friedrich Nicolai versichert, auf der Universität Innsbruck ein Werk wie Jöchers Gelehrten-Lexikon, das 1750/51 erschien, nicht einmal dem Namen nach bekannt, und ein Mann wie Joseph von Sonnenfels, der Reformator des österreichischen Schrifttums, bewarb sich vergeblich um eine Stellung, weil er seiner hochdeutschen Aussprache wegen als Protestant und überhaupt als verdächtig galt.
Jesuitenzensur in Wien.
Die wirksamste Waffe in der Hand des Protestantismus war von jeher das Buch; ihm galt deshalb der glühende Haß der geistlichen Machthaber. Seit 1623 war die Wiener Universität unter Verwaltung der Jesuiten, ihnen lag auch fast die gesamte Bücherzensur ob, und ohne ihre Genehmigung durfte in Österreich nichts gedruckt und kein fremdes Buch verbreitet werden. Gegen die katholische Kirche oder ihre Vertreter durfte infolgedessen nichts, gegen die Ketzer alles geschrieben werden. Wissenschaftliche Werke hatten keinen Anspruch auf mildere Behandlung. Noch im Jahre 1750, versichert Sonnenfels, konnte es Stand und Glück kosten, wenn man sich anmerken ließ, in einem Buche wie Montesquieus »~Esprit des lois~« geblättert zu haben.
Die Verfasser protestantischer und antikatholischer Schriften erwartete Verbannung und Kerker. Schon der Besitz lutherischer, ketzerischer, überhaupt unkatholischer Schriften war aufs strengste verpönt; sie standen außerhalb allen Eigentumsrechtes, jeder Geistliche durfte sie konfiszieren, wo er sie fand, jeder Privatmann war bei Strafe verpflichtet, anzugeben, wo immer er sie gesehen hatte. Wer ein Buch kaufte, mußte es innerhalb vier Wochen seinem Pfarrer zur Prüfung vorlegen, sonst erhielt er 3 Gulden Strafe, die sich im Wiederholungsfall empfindlich steigerte. Ein Drittel der Strafgelder fiel dem Denunzianten zu; daher stand die niederträchtigste Spionage in voller Blüte. Haussuchungen waren an der Tagesordnung. Die Koffer der Reisenden wurden auf den Zollämtern durchsucht, alle bedenklichen Bücher weggenommen, verbotene verbrannt. Verkleidete Beamte der geistlichen Bücherpolizei besuchten als harmlose Kunden die Buchläden, schlichen sich in das Vertrauen der Händler und drangen in sie, ihnen verbotene Bücher zu verschaffen; ließen die Buchhändler sich überreden, so entdeckten sich die Spitzel als Polizisten, beschlagnahmten die Werke und nahmen die Verkäufer in Strafe.
Das Allerheiligste.
Als die Kaiserin Maria Theresia eines Tages gerade am Spieltisch saß, wurde ihr durch eine vertraute Kammerfrau, die Mutter der bekannten Dichterin Caroline Pichler, Hofrat von Sonnenfels gemeldet, der sie dringend in Zensurangelegenheiten zu sprechen wünschte. Ungemein lebhaft, wie die Kaiserin noch in ihren letzten Tagen war, eilte sie nach wenigen Minuten ins Vorzimmer, strich sich mit den Fingern Haube und Haar aus dem Gesicht, und heftig die Karten drehend fragte sie den Besucher:
»Nun, was ist's denn? Sekieren sie Ihn schon wieder? Hat Er etwas gegen uns geschrieben? Das ist Ihm von Herzen verziehen. Ein echter Patriot muß wohl manchmal ungeduldig werden; ich weiß aber schon, wie Er's meint. Oder gegen die Religion? Er ist ja kein Narr. Oder gegen die guten Sitten? Das glaube ich nicht; Er ist ja kein Saumagen. Aber wenn Er etwas gegen die Minister geschrieben hat, ja mein lieber Sonnenfels, dann muß Er sich selber heraushauen; da kann ich Ihm nicht helfen. Ich habe Ihn oft genug gewarnt.«
Damit machte die Kaiserin kehrt und eilte wieder an ihren Spieltisch zurück.
Van Swieten und die Zensurhofkommission.
1745 wurde der Holländer Gerard van Swieten (1700--1772) als Leibarzt der Kaiserin nach Wien berufen. Er war ein frommer Katholik, aber ein Gegner der Jesuiten und vor allem ein strenger Vertreter der Wissenschaft, dem der geistige Aufschwung Österreichs unendlich viel zu verdanken hat. Auf seinem eigensten Gebiete gewann er schnell Raum, denn die praktische Kunst des Arztes war ja die einzige, die die Jesuiten nicht übten; er gewann berühmte Ärzte für Wien und wurde der Begründer der dortigen medizinischen Schule.
Daß die Geistlichkeit anatomische Lehrbücher der unvermeidlichen »Nuditäten« wegen verbot, hörte nun gänzlich auf. Bald aber dehnte Swieten seine kraftvolle Reformarbeit auf das ganze geistige Leben Österreichs aus und stieß nun überall auf die Schranke der geistlichen Zensur. Unerschrocken nahm er den Kampf gegen sie auf. Der Übermut seiner Gegner selbst drückte ihm die siegreiche Waffe in die Hand: als die geistliche Behörde sich anmaßte, sogar den Reichshofrat ihrer Zensur zu unterstellen, setzte es van Swieten bei der Kaiserin durch, daß die Prüfung zunächst der philosophischen und historischen Werke der Universität abgenommen und besonderen Zensurkommissionen in Wien und in den Provinzen anvertraut wurde. Von 1753 an mußten auch alle zum Druck bestimmten Manuskripte der unterdes gebildeten Bücherzensurhofkommission in Wien und nicht mehr den Jesuiten der Universität vorgelegt werden, und die bisherige völlige Zensurfreiheit der geistlichen Orden für ihre eigenen theologischen und philosophischen Schriften wurde aufgehoben -- eine gewaltige Kraftprobe van Swietens, die der späteren josephinischen Reform mächtig vorarbeitete.
An die Spitze dieser Wiener Zensurkommission trat 1759 van Swieten selbst. Sie war jetzt eine rein staatliche Behörde, aber die Hälfte ihrer Mitglieder bestand noch aus Geistlichen; zwar wurden diese nicht mehr vom Jesuitenorden, sondern von der Kaiserin im Einverständnis mit dem Erzbischof gewählt, und seit 1764 war kein Jesuit mehr darunter, aber den persönlichen Einfluß des Ordens auf die fromme Fürstin vermochte auch van Swieten nicht völlig auszuschalten.
Auch konnte er sich auf seinem heftig angefochtenen Posten nur dadurch halten, daß er gegen alles, was der Religion, dem Staate, den Sitten und überhaupt der »guten Denkungsart« gefährlich erschien, fast ebenso unduldsam vorging wie seine geistlichen Gegner. Noch 1759 wurden alle Buchbinder angewiesen, jedes ihnen anvertraute Buch vor dem Einbinden ihrem Seelsorger vorzulegen, und der Katalog der verbotenen Bücher (»~Catalogus librorum prohibitorum~«), der von 1765 bis 1780 in mehreren Ausgaben erschien, ist alles eher denn ein Ruhmesdenkmal für seine Zeit.
Swieten lagen nur die »nützlichen Bücher« der Fachwissenschaft wahrhaft am Herzen. Deshalb setzte er, den Jesuiten zum Trotz, 1753 die Freigabe von Montesquieus »~Esprit des lois~« durch, und des Weihbischofs von Hontheim (Febronius) Buch über die rechtmäßige Gewalt der römischen Päpste wurde nach langjährigem, erbittertem Kampf wenigstens in den Händen der Gelehrten geduldet. Aber van Swieten selbst verbot zahlreiche Schriften von Rousseau und Voltaire, von Maupertuis und Lamettrie, Thomas Hobbes und Christian Thomasius, von Crébillon und Fielding, Boccaccio und Sterne, Swift und Holberg, den Macchiavell und Ariosts »~Rime satire~«, Grimmelshausens »Simplizissimus« und »Vogelnest« und Rollenhagens »Froschmäusler«, Philander von Sittewalds »Gesichte« und Reuters »Schelmuffsky« und von Erzeugnissen der neu aufblühenden deutschen Literatur Albrecht von Hallers »Kleine Schriften« und Gedichte von Joh. Christ. Günther, Wielands »Idris«, »Agathon« und »Sieg der Natur« nebst seiner französischen Übersetzung, die Leipziger und Göttinger Musenalmanache, Mendelssohns »Phädon oder über die Unsterblichkeit der Seele« und die Schriften Lessings von 1753.
Gegen van Swietens übertriebene Strenge einzuschreiten, war eine der ersten Regierungshandlungen des Kaisers Joseph nach seiner Erhebung zum Mitregenten seiner Mutter (1765).
Wien und Rom.
Wie engherzig und despotisch van Swieten als Zensor seine Urteile ganz nach seinen persönlichen Ansichten fällte, darüber berichtet Friedrich Nicolai in seiner »Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die Schweiz« die bezeichnende Anekdote:
»Als mein sel. Freund Meinhard, dessen vortreffliche Versuche über die italiänischen Dichter allgemein berühmt sind, mit dem Hrn. Grafen Moltke nach Wien kam, wurden ihm, wie allen Fremden, seine Bücher weggenommen. Es waren darunter die Opere di Macchiavello und der Emile des Rousseau. Hierüber entstand der größte Lärm, daß sich jemand unterstanden hätte, diese Bücher einzuführen. Meinhard gieng selbst zum Freyherrn von Swieten, um ihn nur zu bitten, daß die Bücher versiegelt und an der Gränze ihm wieder ausgeliefert werden möchten. Aber er erhielt ganz trocken zur Antwort: Die Bücher wären schon verbrannt; und ›es wäre eine Schande, daß jemand sich unterstände, ein Buch wie den Macchiavell in die Hände zu nehmen‹. Meinhard wollte wenigstens den Emile vertheidigen, aber die Antwort war: ›Reden Sie mir nicht von Rousseau! Der ist ein schlechtes Subjekt!‹ Und nun kam ein so heftiges Schelten auf Rousseau als den verderblichsten Menschen, daß der gute Meinhard, der ohnedieß leicht ängstlich ward, sogleich das Zimmer verließ.
»Indessen fand Meinhard bey seiner Abreise nach Italien unvermuthet zu Klagenfurt einen Macchiavell, der ihm, ob es gleich eine schlechte Ausgabe war, großes Vergnügen machte, da Macchiavell, wegen der Zierlichkeit seiner Schreibart, einer der Lieblingsschriftsteller meines Freundes war. Als er nach Rom kam, wurden seine Bücher wieder angehalten. Er gieng deshalb den folgenden Tag zum Sekretar des Magister Palatii, der ein Dominikaner war. Dieser gab ihm die Bücher sogleich zurük. Er setzte hinzu: ›Es sind einige verbotene darunter. Aber Sie sind ein Gelehrter, und zu verständig, als daß Sie dieselben öffentlich zeigen und sich und mir Verdruß machen sollten. Da Sie so gut italiänisch sprechen, so merke ich wohl, daß Sie den Macchiavell fleißig studirt haben. Aber Sie haben eine gar schlechte Ausgabe davon. Suchen Sie die beste zu bekommen; sie ist --.‹ Hier nannte der Dominikaner gerade die Ausgabe, die in Wien verbrannt worden war.«
Kaiserliche Handbillette.
Nach van Swietens Tode 1772 fiel die Zensur bald in ihre alten Übel zurück, und der Klerus gewann in der Kommission wieder das Übergewicht. Der neue Präsident der Zensurhofkommission stand den mit frischer Keckheit auftretenden Anmaßungen der Geistlichkeit hilflos gegenüber, und so konnte es nicht fehlen, daß die Jesuiten, obgleich ihr Orden 1773 auch in Österreich aufgelöst wurde, verstärkten Einfluß auf den Gang der Zensurgeschäfte gewannen. Besaßen sie doch noch immer das Ohr der Kaiserin, der jetzt ein energischer Berater wie van Swieten fehlte. Hatte ein Jesuit oder sonst ein Betbruder, erzählt Nicolai, an einem Buche Ärgernis genommen, so steckte er sich hinter eine Kammerfrau der Fürstin; er zeigte ihr etliche mit Rotstift angestrichene Stellen des Buches, die anstößig erscheinen konnten, und die Kammerfrau legte sie der Kaiserin vor. Auf den Zusammenhang des Textes wurde keine Rücksicht genommen, und ein kaiserliches Handbillett verfügte kurzweg das Verbot.
Das Verbot des Katalogs verbotener Bücher.
Statt vor der anstößigen unmoralischen, kirchenfeindlichen und gotteslästerlichen Literatur zu warnen, war der seit 1765 in mehreren Ausgaben bei verschiedenen Verlegern erscheinende Katalog der verbotenen Bücher gerade ein Führer zu diesen unsauberen Quellen geworden und wurde von Liebhabern und Sammlern besonders erotischer Literatur niederster Sorte fleißig benutzt. Zu dieser Erkenntnis kam im Jahre 1777 endlich auch die Zensurhofkommission und zog daraus die einzig richtige Konsequenz: der Katalog der verbotenen Bücher wurde nun selbst auf den Index gesetzt.
Der Thronfolger.