Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute

Part 2

Chapter 23,335 wordsPublic domain

Das 7. Stück des »Wahrsagers« vom 13. Februar 1749 brachte nun einen sehr amüsanten Aufsatz, der gegen Schule und Lehrerschaft heftige Angriffe voll Spott und Ironie enthielt, und prompt lief eine Beschwerde einiger Berliner »Schulbedienten« ein, die darüber Klage führten, daß in diesem Aufsatz »der Schulstand ziemlich durchgenommen und lächerlich gemachet werde, welches ihn bei der ohnehin boshaften Jugend zum Despekt gereichte und aus der nöthigen Autorität setzte«.

Der ~Adjunctus fisci~ Kornmann beschied also den Verleger zu sich. Dieser erklärte, der inkriminierte Aufsatz habe nicht »vernünftige Schulleute attaquiren« wollen; übrigens »gäbe es auch dergleichen, wie sie in dem Stück charakterisiret wären«. In Zukunft versprach Voß, seine Zeitschrift »allenfalls moderater« einzurichten.

Aber acht Tage später brachte das 9. Stück des »Wahrsagers« eine Plauderei über Hahnreie, worin Kornmann die versprochene Mäßigung vermißte. Er setzte daher einen Bericht an das Ministerium auf; in dem letzten Stück geschehe »bei einer satyrischen Materie gewisser Straßen in Berlin Erwähnung, welche Leuten, so sich mit dergleichen Schriften amüsiren, leicht Gelegenheit giebet, allerhand Applicationes zu machen, anderer Folgen, so daraus entstehen könnten, nicht zu gedenken«.

Der Etatsminister von Bismarck fragte daraufhin beim Großkanzler von Cocceji an, »da so viele Misbräuche vorgehen, wie noch kürzlich mit denen Schriften des de La Mettrie geschehen«, ob nicht ein Zensor einzusetzen sei. Cocceji stimmte zu: am 7. März 1749 wurde dem Verleger anbefohlen, Anstößiges im »Wahrsager« zu vermeiden, und am selben Tage schlugen Cocceji, Bismarck und Danckelmann dem Könige die Bestellung eines Zensors vor, »ohne dessen Approbation nicht das geringste zum Druck befördert werden dürfe«.

Am 16. März billigte eine Kabinettsorder des Königs den Vorschlag, verfügte aber zugleich, »Druck und Debit« des »Wahrsagers« sofort zu verbieten, ein Befehl, der um so auffälliger war, als die Minister diesen Vorschlag gar nicht gemacht hatten. Die Minister beeilten sich auch nicht, dem Befehl Folge zu leisten, denn das Verbot wurde erst zwei Monate später ausgefertigt -- wenige Tage nachdem der Verleger das Blatt mit dem 20. Stück vom 15. Mai hatte eingehen lassen.

Vielleicht hatten die Minister gehofft, den König mittlerweile noch umstimmen zu können; aber dieser stand damals unter dem Einfluß des vorhin erwähnten französischen Philosophen Lamettrie, der seiner polemischen und satirischen Schriften wegen aus Frankreich und Holland hatte flüchten müssen und in Berlin als Vorleser des Königs ein Asyl gefunden hatte. Auch ihn hatte der »Wahrsager« in dem Aufsatz über das Schulwesen heftig mitgenommen, und der Ausländer, der unter Friedrichs blinder Vorliebe für alles Französische in Preußen Preßfreiheit genoß, die er in seinem Vaterland nicht hatte finden können, entblödete sich nicht, seinen königlichen Gönner gegen die einheimische Presse scharfzumachen. Die Beschwerde der Berliner »Schulbedienten« bot ihm dazu die willkommene Handhabe, die er geschickt zu benutzen wußte, um seinen Widersacher Mylius mundtot zu machen.

Der Berliner Schriftsteller und Verleger Friedrich Nicolai, der Freund Lessings, versichert dagegen, die treibende Kraft beim Erlaß des Zensuredikts sei der zelotische Probst Süßmilch gewesen, der nachdrücklich gegen die vielgelesenen Schriften des »berüchtigten« Aufklärers Edelmann vorgehen wollte. Dieser freigeistige Polterer hatte sich 1749 in Berlin niedergelassen und bald eine große Gemeinde um sich versammelt; der König ließ ihn gewähren, da sich Edelmann verpflichtet hatte, nichts mehr zu schreiben, und es gelang den orthodoxen Hetzern auch nicht, das räudige Schaf aus ihrer Hürde zu entfernen.

Die erste Berliner Zensurkommission.

Wer waren nun die Männer, denen Friedrich der Große 1749 die oberste Zensurgewalt anvertraute?

Als der König am 16. März die Anstellung eines Zensors guthieß, bestimmte er ausdrücklich, »daß ein ganz vernünftiger Mann zu solcher Censur ausgesuchet und bestellet werden soll, der eben nicht alle Kleinigkeiten und Bagatelles releviret und aufmutzet«. Aber die Minister, vor allem wohl der Großkanzler Cocceji, der schon 1737 eine strenge Zensur hatte einführen wollen, legten den königlichen Willen in ihrem Sinne aus und bildeten die Zensurkommission aus vier Männern, von denen allen kaum zu erwarten war, daß sie ihr Amt im friderizianischen Geiste ausüben würden, deren Wahl aber doch der König genehmigte.

Die juristischen Schriften sollte der Geheime Tribunalsrat Buchholtz überwachen, die historischen der französische Prediger und Konsistorialrat Poloutier, die philosophischen der Kirchenrat und Prediger ~Dr.~ Elsner und die theologischen der vorhin genannte Probst und Konsistorialrat Joh. Peter Süßmilch. Die medizinischen Werke waren gar nicht erwähnt; ihre Zensur besorgte schon seit 1709 das Oberkollegium medicum.

Ein Jurist also und drei Theologen. Im Stil der Zeit war demnach auch diese Zensurkommission des freigeistigen Königs eine vorwiegend theologische. Über das, was wider die Religion und die guten Sitten verstieß, hatten Prediger und Konsistorialräte zu entscheiden. Nur die juristische Literatur erfreute sich der Aufsicht eines Fachgelehrten.

Der verwunderte Zensor.

Von nachhaltiger Wirkung ist aber dieses Zensuredikt nie gewesen. Der persönlichen Initiative des Königs war es nicht entsprungen, und seine ministeriellen Ratgeber merkten wohl bald, daß sie mit einer allzu bürokratischen Auslegung des Gesetzes wenig Beifall bei ihm fanden. So war es, nach Nicolais Versicherung, bald vergessen, und statt seiner entwickelte sich in Preußen eine beispiellose Preßfreiheit, die für den Aufschwung der deutschen Literatur von unberechenbarem Einfluß war. Schriften, die nirgendwo in Deutschland offen verkauft werden durften, vor allem solche philosophischer und theologischer Art, die den erfolgreichen Kampf des Zeitalters der Aufklärung gegen die Orthodoxie führten, wurden in Berlin nicht beanstandet, zum Teil dort verlegt, und es fiel bald niemandem mehr ein, die Zensurbehörde auch nur um Erlaubnis zu fragen. Sah sich schließlich auf das Drängen eines Angebers hin der Generalfiskal veranlaßt, einen Verleger zu maßregeln, so schlug der König das Verfahren meist nieder. Im Jahre 1763 war die Zahl der (seit 1716!) verbotenen Bücher noch nicht auf über 26 gestiegen.

Als Friedrich Nicolai im Jahre 1759 den damaligen Zensor der philosophischen Schriften, ~Dr.~ Heinius, ersuchte, die Zensur der berühmten »Literaturbriefe« zu übernehmen, die Nicolai mit Lessing, Mendelssohn und Abbt 1761--1767 herausgab, war der Zensor höchst überrascht, daß einmal jemand etwas wolle zensieren lassen, was »ihm lange nicht vorgekommen« sei. Die »Literaturbriefe«, dann desselben Herausgebers »Allgemeine Deutsche Bibliothek«, die von 1765--1792 ungehindert in Berlin erscheinen konnte, und seit 1783 Gedike und Biesters »Berlinische Monatsschrift«, die den großen Philosophen Kant zu ihren Mitarbeitern zählte, sind die bedeutendsten der zahlreichen kritischen Zeitschriften, die unter Friedrichs des Großen Regierung emporblühten und, trotz seiner persönlichen Abneigung gegen alles deutsche Schrifttum, der machtvollen Entwicklung der deutschen Literatur bahnbrechend vorgearbeitet haben.

Wie Friedrich II. gegen die österreichische Jesuitenzensur ein Exempel statuierte.

Wie wenig Friedrich trotz seines Zensurediktes gewillt war, die fanatische Verfolgung aller Denk- und Redefreiheit, wie sie namentlich in Österreich ausgeübt wurde, mitzumachen, zeigt ein köstlicher Streich, den er 1750 den dortigen Jesuiten spielte.

Der König traf im Jahre 1750 im Schloßgarten von Sanssouci einen jungen Mann, dessen fremdartige Tracht ihm auffiel. Er ließ sich mit ihm in ein Gespräch ein und erfuhr, daß er einen Reformierten aus Ungarn vor sich habe, der in Frankfurt an der Oder Theologie studiert hatte und vor der Heimreise noch die Residenz des Königs sehen wollte. Friedrich fand an dem jungen Manne so viel Wohlgefallen, daß er ihm nahelegte, in seinen Staaten zu bleiben, und ihn daselbst zu versorgen versprach. Der Kandidat lehnte diesen Vorschlag seiner Familienverhältnisse wegen ab. Nun forderte ihn der König auf, sich eine andere Gnade zu erbitten, und als der Kandidat meinte, er wisse nicht, was er verlangen solle, fragte Friedrich, überrascht durch diese seltene Bescheidenheit, ob er ihm denn nicht irgendeinen Gefallen erweisen könne?

»Ich habe mir«, antwortete nun der Theologe, »verschiedene philosophische und theologische Werke gekauft, die in Österreich verboten sind. Die Jesuiten werden sie mir wegnehmen, sobald ich in Wien eintreffe. Wollten nun Eure Majestät mir diese Bücher --«

»Nehme Er seine Bücher«, unterbrach ihn Friedrich, »in Gottes Namen mit, kauf' Er sich noch dazu, was Er denkt, das in Wien recht verboten ist, und was Er nur immer brauchen kann. Hört Er? Und wenn sie Ihm in Wien die Bücher wegnehmen wollen, so sag' Er nur, ich habe sie Ihm geschenkt. Darauf werden die Herren Patres wohl nicht viel achten, das schadet aber nichts. Laß Er sich die Bücher nur nehmen, geh' Er aber dann gleich zu meinem Gesandten und erzähl' Er ihm die ganze Geschichte und was ich Ihm gesagt habe. Hernach geh' Er in den vornehmsten Gasthof und leb' Er recht kostbar. Er muß aber täglich wenigstens einen Dukaten verzehren, und bleib' Er so lange, bis sie Ihm die Bücher wieder in's Haus schicken.«

Der König ging darauf ins Schloß, kehrte aber bald nachher zu dem Kandidaten zurück und übergab ihm ein Blatt Papier, das die Worte enthielt: »Gut, um auf Unsere Kosten in Wien zu leben. Friedrich.« Dieses Blatt sollte er in Wien dem preußischen Gesandten übergeben und sich im übrigen genau nach der erhaltenen Vorschrift benehmen. Außerdem versprach der König, ihm die beste Pfarre in Ungarn zu verschaffen; dann entließ er den jungen Theologen, Hedheßi war sein Name, in Gnaden, ihm Glück auf die Reise wünschend.

Hedheßi kaufte so viel verbotene Bücher zusammen, als er vermochte, und reiste nach Hause. Vor den Linien Wiens wurden seine Bücher beschlagnahmt. Er wandte sich also an den preußischen Gesandten, um seine Bücher zurückzuverlangen.

Der Gesandte, bereits vom König gehörig instruiert, ließ den Theologen in den ersten Gasthof der Residenz führen und berichtete über den Stand der Sache nach Berlin. Plötzlich erging aus dem Kabinett des Königs der Befehl, die Bibliothek der Jesuiten in Breslau zu versiegeln und mit Wachen zu besetzen.

Die bestürzten Jesuiten in Breslau forschten vergebens nach der Ursache der königlichen Ungnade und sandten, um das Gewitter abzuleiten, eine Deputation nach Potsdam. Friedrich ließ die Abgeordneten vier Wochen auf eine Audienz warten, während welcher Zeit der junge Hedheßi in Wien nach der königlichen Vorschrift lebte. Endlich ließ sie der König vor, verwies sie aber an seinen Gesandten in Wien und bat sie, ihn den dortigen Bücherrevisoren zu empfehlen.

Die frommen Väter verstanden diesen Wink ebensowenig wie ihre Brüder in Breslau. Diese sandten eine andere Deputation nach Wien, um hier endlich die dringend notwendige Aufklärung zu erlangen. Aber der preußische Gesandte in Wien, an den sich die Abgeordneten wandten, bedauerte, ihnen keinen Aufschluß erteilen zu können; nur so nebenher warf er die Bemerkung hin, es sei hier ein junger Mann, dem die Jesuiten eine Kiste mit Büchern weggenommen hätten.

Nun ging den Abgeordneten plötzlich ein Licht auf. Sie eilten zu ihren Kollegen, und ehe eine Stunde verging, erhielt Hedheßi die konfiszierten Bücher zurück. Auch beeilten sich die Herren, seine teure Zeche zu bezahlen.

Mit leichterem Herzen gingen sie jetzt wieder nach Potsdam, um ihre Bitte zu erneuern. Friedrich empfing sie diesmal freundlich, übergab ihnen einen Kabinettsbefehl, der die Wiedereröffnung der versiegelten Bibliothek anordnete, und ein Schreiben an den Pater Rektor in Breslau, des Inhalts, daß das Kollegium zu Breslau dafür einstehen müsse, wenn die Reformierten in Ungarn wegen dieser Sache gekränkt würden und Hedheßi nicht die beste Pfarre in seiner Heimat erhalte.

Und es geschah, wie der König wünschte.

Wenn die Katze nicht zu Hause ist ...

Länger als drei Jahre waren die »Literaturbriefe« unter vorschriftsmäßiger Zensur ungestört erschienen, als sie plötzlich am 18. März 1762 kurzerhand für jetzt und künftig verboten wurden und der Generalfiskal Geheimer Rat Uhden den Auftrag erhielt, dem Herausgeber den Prozeß zu machen.

Um die Gründe des Verbots zu erfahren, begab sich Nicolai sogleich zu Uhden, der ihm sonst wohlgewogen, aber in Amtssachen ein unparteiischer und strenger Richter war, konnte von ihm jedoch nichts anderes erfahren als die Versicherung: »Man wisse sehr wohl, was für höchst strafbare und unverzeihliche Sachen in den ›Literaturbriefen‹ enthalten seien.« Nicht wenig betroffen war allerdings der Generalfiskal, als ihm Nicolai die Zensurbogen vorwies; unter diesen Umständen, meinte er, habe der Herausgeber nichts zu befürchten; den Verfasser der verbrecherischen Aufsätze »werde man aber zu finden wissen«.

Auf den nächsten Tag war auch schon einer der Hauptmitarbeiter der Zeitschrift, der Philosoph Moses Mendelssohn, vorgeladen, ein sanfter und ruhiger Mann, dem es aber nicht an Charakterfestigkeit fehlte, wo es auf Standhaftigkeit ankam. Zwischen ihm und dem Generalfiskal, der den jüdischen Philosophen noch gar nicht kannte und den Eintretenden mit finsterer Amtsmiene empfing, entwickelte sich nun folgendes Gespräch:

_Uhden_: »Hör' Er! Wie kann Er sich unterstehen, wider Christen zu schreiben?«

_Mendelssohn_: »Wenn ich mit Christen Kegel spiele, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann.«

_Uhden_: »Untersteht Er sich zu spotten? Weiß Er wohl, mit wem Er redet?«

_Mendelssohn_: »O ja! Ich stehe vor dem Herrn Geheimen Rat und Generalfiskal Uhden, vor einem gerechten Manne.«

_Uhden_: »Ich frage Ihn noch einmal: Wer hat Ihm erlaubt, wider einen Christen, und noch dazu wider einen Hofprediger, zu schreiben?«

_Mendelssohn_: »Ich muß nochmal wiederholen, und wahrlich ohne allen Spott: Wenn ich mit einem Christen Kegel schiebe, wäre es auch ein Hofprediger, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann. Das Kegelspiel ist eine Erholung für den Leib, wie die Schriftstellerei eine Erholung für meinen Geist ist; jeder welcher schreibt, macht es so gut wie er immer kann. Übrigens wüßte ich nicht, daß ich je wider einen Hofprediger noch einen andern Prediger geschrieben hätte.«

_Uhden_: »Oh! ich merke, Er will leugnen; man wird Ihm schon die Künste abfragen. Er hat wider die christliche Religion geschrieben.«

_Mendelssohn_: »Wer Ihnen dieses gesagt hat, hat Ihnen eine große Unwahrheit gesagt.«

_Uhden_: »Leugne Er nur nicht! Man weiß es schon besser. Dies ist wider das Judenprivilegium. Er hat den Schutz verwirkt.«

_Mendelssohn_: »Ach, ich habe hier keinen Schutz zu verwirken. Ich habe kein Privilegium; ich bin Buchhalter bei dem Schutzjuden Bernhard.«

_Uhden_: »Desto schlimmer! Die geringste Strafe für seinen Frevel wird sein, daß man Ihn aus dem Lande weiset.«

_Mendelssohn_: »Wenn man mich gehen heißt, so werde ich gehen. Ich habe mich nie den Gesetzen widersetzen wollen; und der Gewalt kann ich mich noch weniger widersetzen.« ...

Mittlerweile hörte Nicolai, der Staatsrat sei der Urheber des Verbotes gewesen, und durch den Geheimrat von Podewils, der das Protokoll der Staatsratssitzung geführt, die »Literaturbriefe« gelesen und die Haltlosigkeit der übereilten Maßregel sofort erkannt hatte, erfuhr er den genauern Zusammenhang:

Ein Vielschreiber namens Justi hatte sich für die scharfe Kritik eines seiner Bücher in den »Literaturbriefen« dadurch gerächt, daß er die Zeitschrift denunzierte, ein Jude habe darin in einem Aufsatz wider den Hofprediger Cramer in Kopenhagen die Gottheit Christi bestritten und außerdem durch ein freches Urteil über ein Werk des Königs, die »~Poésies diverses~«, eine Majestätsbeleidigung begangen. Justi, der später wegen Unterschleife Festungsstrafe erhielt, war durch die Protektion des königlichen Leibarztes ~Dr.~ Eller soeben nach Berlin gekommen und galt als ein großer Chemiker, der das verfallene preußische Bergwerkswesen wieder in Flor bringen sollte. Der Anzeige dieses Mannes hatte der Staatsrat blindlings Glauben geschenkt. Dem damaligen Großkanzler von Jariges, der sich um deutsche Literatur nie bekümmert hatte, war zudem die Denunziation höchst gelegen gewesen: Manche freie Äußerung des Königs selbst über Religion hatte er mit stiller Entrüstung hören müssen und an der dadurch eingerissenen allgemeinen Urteilsfreiheit in religiösen Dingen längst heftigen Anstoß genommen. Jetzt war die Gelegenheit günstig: der König, der »dergleichen Sachen zu leicht zu nehmen pflegte«, weilte im Felde -- es war die Zeit des Siebenjährigen Krieges --, jetzt ließ sich über den Kopf des Philosophen von Sanssouci hinweg durch eine drakonische Strafe dem einreißenden Mißbrauch Einhalt tun. In diesem Sinne hatte er dem Staatsrat die Sache vorgetragen und ohne Widerspruch das Verbot der »Literaturbriefe« durchgesetzt.

Justis Denunziation war aber eine doppelte Lüge: einmal hatte nicht Mendelssohn, sondern Lessing den Aufsatz gegen des Hofpredigers Cramer Wochenschrift, den »Nordischen Aufseher«, geschrieben und dabei nichts weiter gesagt, als daß Cramers Vorstellung von der Person Christi sozinianisch sei, eine noch heute in den Unitariern fortbestehende, sektirerische Auffassung, die der göttlichen Verehrung Christi keinen Abbruch tat. Die Kritik über Friedrichs des Großen »~Poésies diverses~« im 6. Bande der »Literaturbriefe« dagegen hatte Mendelssohn allerdings geschrieben, aber sie enthielt so wenig eine Majestätsbeleidigung, daß der König selbst sie mit Zufriedenheit gelesen hatte!

Nach dieser Aufklärung war es für Nicolai leicht, die Aufhebung des Verbotes zu erwirken; er machte eine Eingabe an den Staatsrat, bei der ihm der eigene Sohn des Generalfiskals, der für Musik und Literatur lebhaft interessierte Kammergerichtsrat Uhden, durch Einfügung etlicher kräftiger Sprüchlein über das leichtsinnige Vorgehen der Behörde unterstützte; gleichzeitig beschwerte sich der Zensor ~Dr.~ Heinius über die Nichtachtung der von ihm ausgeübten Zensur, und vier Tage nach dem Verbot waren die »Literaturbriefe« wieder freigegeben.

Der Vorfall hatte wenigstens das eine Gute, daß der Lärm, den er erregte, manche Leute auf die neuere deutsche Literatur aufmerksam machte, um die sie sich nach dem Beispiel des Königs bisher wenig oder gar nicht gekümmert hatten. Denn es war allerdings merkwürdig, daß, nachdem die »Literaturbriefe« schon bis in den 13. Band fortgesetzt waren und in der deutschen gelehrten Welt nicht wenig Aufsehen gemacht hatten, dennoch die damaligen preußischen Staatsminister nebst dem Generalfiskal weder von der Existenz noch von der Bedeutung der Zeitschrift eine Ahnung hatten!

Was dem einen recht ist ...

Der Berlinische Kalender für das Jahr 1771 brachte zwölf Blätter von Chodowiecki, die Szenen aus dem »Don Quichote« darstellten. Das Titelkupfer zu diesem Bande bildete ein Porträt Josephs II.

In dieser zufälligen Zusammenstellung witterte man in Wien eine Verhöhnung des Kaisers, und die dortige Zensurbehörde beschwerte sich dieserhalb beim König von Preußen. Der aber dachte nicht daran, gegen die Herausgeber einzuschreiten; um die Wiener von der Grundlosigkeit ihres Verdachtes zu überzeugen, befahl er vielmehr, für die Bilder des nächsten Kalenderjahrgangs ein noch viel lächerlicheres Thema zu nehmen und -- sein eigenes Porträt voranzustellen.

Chodowiecki wählte Ariosts »Rasenden Roland«, und Daniel Berger stach des Königs Bildnis dazu.

Neuordnung der preußischen Zensur 1772.

Die geschilderten Vorfälle zeigen, daß die preußische Zensur auch nach dem Gesetz von 1749 allmählich wieder »in Abgang« gekommen war, sicher aber ohne sonderliche Strenge durchgeführt wurde. Nicht anders ging es mit der neuen Auflage des Zensurediktes, die 1772 ans Licht trat.

Auch dies neue »Circular« vom 1. Juni 1772 beklagte, daß die alten Vorschriften »mehrfach hintangesetzt« worden seien; außerdem seien die alten Zensoren gestorben. Die Ernennung der neuen regelte es zunächst. Die historischen Schriften hatte der Geheime Finanzrat Kahle zu zensieren, der dieses Amt schon seit einigen Jahren versah; die juristischen sollte von jetzt an der Geh. Tribunalsrat Stuck, die theologischen der freisinnige Oberkonsistorialrat Teller, und die philosophischen der Professor der Ritterakademie Sulzer beaufsichtigen.

Die Wahl der Persönlichkeiten zeigt, wo Friedrich hinaus wollte: unter den vier Männern ist nur noch _ein_ Konsistorialrat, und die übrigen drei, besonders der angesehene Philosoph und Ästhetiker Sulzer, sind Sachverständige, jeder auf seinem Gebiet. So nahm Friedrich 1772 der Zensurkommission ihren vorwiegend geistlichen Charakter und schuf eine _Fachzensur_.

Außerdem ist dieses neue Zensuredikt ein charakteristischer Spiegel der literarischen Bewegung der Zeit.

Die schöne Literatur war in dem Edikt von 1749 nur durch die »Carmina« vertreten gewesen; jetzt fand auch die Masse der »kleinen Schriften: Carmina, Wochenschriften, gelehrte Zeitungen, ökonomische Schriften und alle andere kleine Piecen«, Berücksichtigung; sie sollten, wenn sie nicht zu den Büchern gehörten, die den vier Zensoren vorgelegt werden mußten, von der Landesregierung oder den Magistraten begutachtet werden, in Universitätsstädten von der Universität. Nur Berlin machte eine Ausnahme: hier hatte der »historische Zensor« auch diese kleinen Schriften zu begutachten.

Und schließlich wurden jetzt in das Zensuredikt auch die Zeitungen mit aufgenommen, deren Zahl seit 1749 stattlich gewachsen war. Die Zensur der »teutschen und französischen Zeitungen« hatte der Geheime Rat von Beausobre unter der Direktion des Auswärtigen Amtes zu besorgen; sie war ihm schon vor siebzehn Jahren übertragen worden. Außerhalb Berlins sollte die Zeitungszensur von der Regierung oder den Justizkollegien erledigt werden; wenn diese Behörden nicht am Orte waren, hatten sie einen Vertreter zu stellen.

Die bessere Organisation verlangte aber auch mehr Aufwand. Daher wurden jetzt die Zensurgebühren eingeführt; außer einem Freiexemplar des geprüften Buches, auf das den Zensoren schon seit 1749 ein Anspruch zustand, durften sie von 1772 an zwei Groschen für den Druckbogen berechnen.

Das erweiterte Edikt von 1772 schärfte den Zensoren noch ein, daß »Unsere Allergnädigste Absicht keineswegs dahingerichtet ist, eine anständige und ernsthafte Untersuchung der Wahrheit zu hindern, sondern nur vornehmlich demjenigen zu steuern, was den allgemeinen Grundsätzen der Religion und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen ist«.

Dieser Grundsatz, der auch von spätern, ganz anders gehandhabten preußischen Zensuredikten übernommen wurde, blieb bis zum Tode des großen Königs die Richtschnur der preußischen Zensur. In einem Befehl an die theologische Fakultät in Halle vom 7. Februar 1780 erklärte Friedrich geradezu, daß »die den Schriftstellern ohnedem äußerst lästige Zensur soviel als möglich eingeschränkt werden sollte, wann wider Religion und Sitten nichts vorkommt«.

Kleine Ursachen -- große Wirkungen.