Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute
Part 18
Genau so wie Arndt erging es den übrigen Patrioten, die ihrem Temperament nicht die von der Zensur verlangte »Mäßigung« auferlegen konnten. Der Vorsteher der Berliner Blindenanstalt, Professor August Zeune, schickte einem Vortrag über das Nibelungenlied, das er als geeigneten Ersatz für die überschätzte französische Literatur empfahl, eine Einleitung voll »Feuerbrände und Congrevescher Raketen« gegen die »Rotte Kora«, das französische Volk, voraus, in der er ebenso wie Arndt die Verbannung der französischen Sitte und Sprache, die völlige Abschaffung des »Fremden Götzendienstes« forderte. Die deutsche Nachahmung der Franzosen erklärte Zeune aus unserer Unkenntnis der wahren Geschichte Frankreichs, der Bestechung deutscher Gelehrten durch Ludwig XIV., der verkehrten Erziehung Friedrichs des Großen durch einen französischen Hofmeister und »aus der Sucht gewisser hoher Stände, über das Volk erhaben zu sein«. »In diesem Kapitel«, heißt es in dem Zensururteil Renfners, »werden nun wieder die Vornehmen, oder wie sie Herr Zeune nennt, die Vornehmtuer nach Gebühr abgekanzelt.« Der Titel Herr ist in diesen Akten immer ironisch gemeint, soweit es sich um Bürgerliche handelt.
Als Zeune seinen Vortrag auf Wunsch seiner Zuhörer, Männer und Frauen, herausgeben wollte, verweigerte Renfner die Erlaubnis; nach seiner Instruktion, versicherte er, könne kein »einziger Satz dieser Vorlesung« gedruckt werden. Auch sein Versuch, den Vortrag unter dem Titel »Der Rheinstrom, Deutschlands Weinstrom, nicht Deutschlands Rainstrom« durchzuschmuggeln, scheiterte an der Wachsamkeit Renfners, der im Februar 1814 über das Manuskript folgendes Urteil fällte:
»Unter diesem verschrobenen Titel wollte der Prof. Zeune den größten Teil seiner schon vorhin abgewiesenen Vorlesungen zu Markte bringen, das alte Frankreich zerstückeln, halb Europa zu Deutschland schlagen, die Unabhängigkeit mehrerer benachbarten Staaten beeinträchtigen und nach Gewohnheit auf alles, was französisch ist, derb losschimpfen. Da dieser unberufene Schriftsteller noch ganz neuerlich schwere politische Sünden auf sich geladen hat und deshalb von Polizei wegen in strengen Anspruch genommen worden, so war ich desto mehr befugt, ihn auch diesmal wieder zur Ruhe zu verweisen. Es ist schlechterdings kein Auskommen mit ihm.«
Und wie wütete Renfners Rotstift in der massenhaften patriotischen Lyrik, in der sich der deutsche Zorn mehr oder weniger gelenk austobte! Überall müssen Strophen voll »rasender Schimpfworte« gegen Napoleon gestrichen werden. Kein Wunder, daß da nur unangetastet blieb, was nach Renfners eigenem Urteil »matt, seicht und unschuldig« war. Sogar der Dichter der »Urania«, Tiedge, wurde mit seinen »Denkmalen der Zeit« von Renfner im Januar 1814 abgewiesen, obgleich sie, wie der Zensor selbst zugab, bewundernswerte Stücke enthielten, die das Lob des Königs von Preußen und Deutschlands mit patriotischem Schwung sangen; in einigen Gedichten aber flammte eine so heftige Empörung (»~une rage furibonde~«) gegen Napoleon und Frankreich, daß Renfner die Druckerlaubnis versagte. Statt ihrer gab er dem Dichter den ironischen Rat, sich mit diesen hübschen Sächelchen, die er gegen den Schwiegersohn des Kaisers Franz auf dem Herzen habe, nach -- Österreich zu wenden! Sie erschienen im selben Jahr zu Leipzig bei J. F. Hartknoch.
Soviel ist gewiß: Lissauers »Haßgesang« wäre mit Zustimmung Renfners nicht gedruckt worden.
Der Schneider Kakadu.
Wo der tiefe Ernst patriotischer Männer ironisch verächtliche Ablehnung fand, wie sollte sich da der Übermut des Humors oder gar der Satire hervorwagen! Im Januar 1814 fand Renfner unter den ihm vorgelegten Schriften eine in Leipzig gedruckte »Apologie Napoleons des Großen«, voll »Gelehrsamkeit und Witz in Menge«, wie er selbst zugestand; auch mußte er »herzlich« darüber lachen, aber zum Verkauf wagte er sie nicht freizugeben, und den Druck eines Liederspiels »Politisches Quodlibet«, das bereits in Hannover zwei Auflagen erlebt hatte, verbot er im Februar hauptsächlich deswegen, weil Napoleon darin die Arie »Ich bin der Schneider Kakadu« zu singen hatte.
Die europäische Barbierstube.
Ebenso philisterhaft behandelte man die politischen Karikaturen, die schon seit dem Frühjahr 1813 wie Mücken nach dem Gewitter zahlreich zum Vorschein kamen und natürlich nur _ein_ Stichblatt hatten: Napoleon. Zunächst durften sie nicht »Sitte und sittliche Würde« verletzen, »soweit nämlich«, wie Polizeipräsident Le Coq einmal vorsichtig zugab, »der Begriff der letzteren nicht in zu weiter Ausdehnung gegen die Natur einer _jeden_ Karikatur als solcher gerichtet sein dürfte«. Vor allem aber durften sie durch keinerlei »Attribute« irgendwelche Fürstlichkeiten kenntlich machen, auch nicht »feindliche Souveraine«.
Da war u. a. eine Karikatur erschienen, die den Titel »Die europäische Barbierstube« führte: Napoleon wird, auf einem Stuhl sitzend, rasiert; die Messerklinge trägt die Aufschrift 1813 und das blutige Rasiertuch die Namen Culm, Katzbach, Leipzig und Dennewitz; einer der drei Barbiere hält den Kunden auf dem Stuhle fest, der andere schlägt Schaum, und der dritte rasiert. Die drei trugen Offiziersuniform ohne weitere Abzeichen, und sogar jede persönliche Ähnlichkeit war vermieden. Nur Napoleon war erkennbar. Das Publikum aber verstand den Spaß und hatte bald heraus: die erste der drei Figuren ist Kaiser Franz, die zweite Kaiser Alexander und die dritte König Friedrich Wilhelm, also »die allerhöchsten Personen der verbündeten Monarchen«.
Diese »bloße Vermutung« genügte dem Berliner Polizeipräsidenten, die Karikatur sofort überall wegnehmen und »unverzüglich« _verbrennen_ zu lassen! Der Minister von der Goltz billigte das höchlichst; er wollte zwar nicht alle politischen Karikaturen glattweg verbieten, »des möglichen Mißbrauchs wegen« und um »die Teilnahme des Publikums an den Anstrengungen, welche die Pflicht in der gegenwärtigen Zeit erfordert«, zu erhalten. Le Coq möge nur weiter mit größter Vorsicht zensieren und alles unterdrücken, was Deutungen wie die obige zulasse. »Die geheiligten Personen der verbündeten Souveraine« dürften selbstverständlich »nicht anders als auf eine dem Ernst, der Würde und der Ehrfurcht angemessene Art bildlich dargestellt werden.«
Für einen Künstler muß dieser ängstliche Zustand sehr anregend gewesen sein! Bedarf es einer andern Erklärung dafür, daß es damals in Deutschland noch keine Karikaturisten gab? Sie wären jedenfalls alle nach Spandau gekommen. Mit Ausnahme etlicher Blätter Schadows ist denn auch der künstlerische Ertrag jener Zeit an Zerrbildern gleich Null.
Projektenmacher.
Leute wie Arndt, Zeune und Genossen waren nach dem Urteil der damaligen Zensur lauter »Projektenmacher«, die der allein zuständigen Regierung ins Handwerk pfuschten, statt in bescheidener Demut zu erwarten, welche Zukunft ihnen von der unübertrefflichen Weisheit der Staatslenker von 1806 zugedacht war. Ein Kammergerichtsrat Willmanns forderte in einem Aufsatz »Über die natürlichen Grenzen Frankreichs«, ebenso wie Arndt, daß die Grenzen Deutschlands so weit vorgerückt würden, als deutsch gesprochen wurde. Renfner setzte ein beredtes Ausrufungszeichen dazu und meldete: »Ich habe ihm mein Imprimatur versagt und zur Antwort erteilt, daß, da die Absichten der verbündeten Mächte über die Bestimmung der künftigen Grenzen Deutschlands noch nicht bekannt sind, es ein Vorgriff sein würde, dieserhalb öffentlich Grundsätze aufzustellen, die vielleicht nicht genehmigt werden dürften«!
Aus einer Ode des Gymnasialkonrektors Pudor zu Marienwerder strich er eine »boshafte Strophe, die das französische Volk zur Entthronung Napoleons mit Wut aufforderte«, und aus einem Lied, das er selbst als »echt patriotisch und auch artig gedichtet« rezensierte, die Verse, die »den Deutschen die Wiedereroberung vom Elsaß zusagten«.
Ein preußischer Offizier Karl Müller wollte ein strategisches Werk »Über Dijon nach Paris und weiter« veröffentlichen. Darüber hatte natürlich das Militärgouvernement zu entscheiden. Aber am Schluß »verstieg« sich der Verfasser auch in die hohe Politik; er wollte aus dem Stromgebiet der Rhône einen unabhängigen Staat gebildet, das Kaisertum in Frankreich abgeschafft und die Bourbons wiedereingesetzt sehen. »Es versteht sich,« erklärte Renfner im Februar 1814, »daß ich diesen ganzen zweiten Abschnitt verstoßen mußte.«
Noch hartnäckiger untersagte man im Jahre 1814 die öffentliche Erörterung der bevorstehenden Teilung Sachsens. Ehe sie erfolgte, sollte die Presse darüber schweigen, und nachdem sie entschieden war, erst recht. Und doch hätte das deutsche Volk damals mehr als je das moralische Recht gehabt, nicht nur Friedens-, sondern geradezu Kriegsziele ins Auge zu fassen und ein Wort darüber mitzureden.
Zensurfiliale in Königsberg.
Mit den Russen war seit dem Frühjahr 1813 auch die Flut mehr oder weniger wertvoller patriotischer Volksliteratur nach Berlin gekommen, die in Rußland und Ostpreußen zur Mobilmachung des Volkes entstanden und verbreitet worden war. In Petersburg und dann in Königsberg hatte ja der Freiherr vom Stein sein literarisches Hauptquartier aufgeschlagen, und Arndt hatte ihm gleichsam als literarischer Marschall gedient, um mit dem »Zorn der freien Rede« in Liedern, Aufrufen, Flugschriften und Pamphleten den schwelenden Haß gegen den Erbfeind zur freien lodernden Flamme aufzuschüren.
Die Mehrzahl dieser aus dem Osten eingeführten Kriegsliteratur, die jetzt vor allem üppig aufschoß, wo der Augenblick gekommen schien, sich an dem endlich verblutenden, verhaßten Feinde mit Spott und Hohn zu rächen, war mit russischer Zensur gedruckt worden, und das preußische Militärgouvernement der Lande zwischen der russischen Grenze und der Weichsel hatte gerne seinen Segen dazu gegeben, denn zur Bekämpfung Napoleons schien ihm mit Recht jede, nur einigermaßen anständige Waffe willkommen. Darin hielt das Militär es ganz mit Arndt, der schon 1811 gesungen hatte:
Zusammen braust das deutsche Wort Und weht die fremden Buben fort Im Schlachtendonnerwetter Wie Herbstwind dürre Blätter.
Der Berliner Zensurbehörde aber konnte der eingedruckte russische Zensurstempel keineswegs imponieren. Und obendrein sprach es ja aller bürokratischen Gepflogenheit Hohn, wenn sich da in Königsberg eine besondere Zensurbehörde aufgetan hatte, die nach eigenem Ermessen schaltete und waltete. Nach Wiederaufnahme der Verbindung zwischen Ostpreußen und der Hauptstadt war es die höchste Zeit, daß dieser Not- und Ausnahmezustand aufhörte und der Berliner Amtsschimmel wieder allein den Zensurkarren zu ziehen hatte.
Die Militärs waren mit der Entziehung ihrer eigenen Zensurrechte keineswegs einverstanden und begriffen ebensowenig, warum noch immer -- dem Buchstaben getreu -- Bücher verboten bleiben sollten, die man nur den französischen Gewalthabern zuliebe mit dem Interdikt belegt hatte. Daraus entwickelte sich zwischen ihnen und den ängstlichen Bürokraten und Diplomaten in Berlin ein ebenso hartnäckiger wie amüsanter amtlicher Federkrieg, zu dem vor allem die Schriften von Arndt und Kotzebue immer neuen Anlaß boten, und dem auch die Schlacht bei Leipzig kein Ende machte.
Arndts »Historisches Taschenbuch«.
Zu den von Rußland hereingekommenen patriotischen Schriften gehörte auch Arndts »Historisches Taschenbuch für das Jahr 1813«, sechs Kapitel aus seiner »teutschen Geschichte«, die erst zwei Jahre später erschien. Er hatte es in Petersburg mit dortiger Zensur drucken lassen und sogar der Kaiserin gewidmet. Als er dann am 22. Januar 1813 in Königsberg eintraf und Stein als russischer Zivilgouverneur zahlreiche Schriften des Freundes hier drucken und verteilen ließ, übernahm der Verleger Nicolovius den Verkauf des Taschenbuchs in Deutschland. Er versah die Exemplare mit einem neuen Titelblatt, setzte seine Firma und, da sich die Ausgabe des »gehemmten Postenlaufes« wegen verspätete, die Jahreszahl 1814 darauf und ließ sie von Leipzig aus versenden. So kamen einige davon auch nach Berlin, wo sie als von auswärts eingeführte historisch-politische Schrift dem Zensor Renfner vorgelegt werden mußten.
Arndt war damals noch Schwede, seine Heimat Rügen wurde ja erst 1815 an Preußen abgetreten, und er erstarb keineswegs in Ehrfurcht vor allen Hohenzollernfürsten. So war er in diesem Taschenbuch mit Friedrich dem Großen wegen seines »Buhlens« mit dem Franzosentum scharf ins Gericht gegangen, hatte ihn gar kurzweg einen Franzosen-»Affen« genannt -- Grund genug, daß nicht nur der Berliner Zensor Renfner die Schrift als »sträflich« bezeichnete, sondern sich der Minister des Auswärtigen von der Goltz und sein Staatsrat von Raumer persönlich damit beschäftigten.
Die beiden Herren stellten daraus »die schändlichsten und empörendsten Schmähungen wider das heilige Andenken des großen Königs« zusammen; Goltz fand die Tatsache des Verlags durch die Königsberger Firma, »wenn es nicht klar zu Tage läge, allen Glauben übersteigend«, verfügte die sofortige Beschlagnahme und verlangte entschieden, daß die ostpreußische Regierung den schuldigen Zensor seines Amtes entsetze oder, wenn der Verleger ohne Zensur habe drucken lassen, das Zensuredikt von 1788 gegen diesen im voller Schärfe zur Anwendung bringe. Ihm schien »die Wurzel des Übels tiefer zu liegen und mit neuen schädlichen Keimen und Sprossen zu drohen«, und er hielt es daher sogar für notwendig, das Buch dem Staatskanzler Hardenberg vorzulegen, damit dieser imstande sei, »den bösen Principien in ihren ersten Fäden zu widerstehen«. Voll tiefer Entrüstung schrieb er am 14. Januar 1814 an Hardenberg: »Erwägt man den diametralen Widerspruch, in welchem diese freche Verunglimpfung der Manen Friedrichs mit dem hohen Königlichen Wort vom 17. März 1813: ›Erinnert euch an den großen Friedrich‹ stehet, auf welches erhabene Wort so herrliche Taten geschehen sind; erwägt man ferner, daß die preußische Nation frei von dem bösen Symptom ist, die Manen ihrer Heroen zu verunglimpfen oder auch nur diese Verunglimpfung zu gestatten, und auf diese Weise durch Undank gegen die Vorwelt und gegen verehrte Manen den Undank gegen den lebenden Herrscher vorzubereiten; erwägt man, daß Arndt, der Verf. der Verunglimpfung, vielleicht ebensowenig irgend einer der Regierungen Teutschlands, als der preuß. Regierung angehört und vielmehr unter dem gemißbrauchten ehrwürdigen Namen eines Teutschen, nach Gründung irgend einer, von seinem Einfluß beseelten Willkür strebt, erwägt man endlich, daß dieser Arndt ein talentvoller Mann ist, der in seiner Schrift ›Über das Preußische Volk und Heer‹, unter einigen tadelnswerten Zügen, viel Vortreffliches und der Überlieferung auf die Nachwelt Würdiges gesagt hat; so wird die Frage interessant, ob eigener böser Wille, eigne Verkehrtheit und Schmähsucht des Verf. und zugleich eine unbegreifliche historische Kurzsichtigkeit desselben, die in Preußens ruhmvoller Zeit unter Friedrich den Keim des preuß. Ruhms in der gegenwärtigen Zeit nicht zu finden weiß, oder ob vielmehr äußere Impulsion ihn antreibt, in diesem unwürdigen, frevelnden Ton zu schreiben.«
Der hämische Hinweis des Ministers auf die deutsch-patriotische Tätigkeit des Ausländers, das Mißtrauen gegen seine Motive und der Verdacht, daß er ein Werkzeug in der Hand einer fremden Macht sei, den Namen eines Deutschen mißbrauche (!) und nach revolutionärer Willkür strebe, sind schon weitere Vorboten der Reaktion, die nach den Befreiungskriegen mit voller Macht einsetzte.
Hardenberg mußte nach dieser beschwörenden Ansprache wohl oder übel die Sache weiterverfolgen. Der Verleger Nicolovius hatte das Buch Arndts gar nicht gelesen, berief sich auf die Petersburger Zensur und den Freiherrn vom Stein, der mit Arndt in seinem Hause gewohnt hatte, und meinte sehr kühl, einem Historiker müsse ein freies Urteil erlaubt sein; stimme es mit den Ansichten »anderer« nicht überein, so werde es schon Widerspruch finden; nur so könne die Geschichte »Wahrheit als Haupterforderniß« erhalten.
Ganz andere Saiten aber zog das Militärgouvernement von Zastrow und von Dohna auf. Es wies zunächst darauf hin, daß Arndt an zahlreichen Stellen seines Buches Friedrichs II. »mit dem höchsten Lobe« gedenke, daß sein Tadel des Königs auch in andern, nicht verbotenen Schriften erhoben werde, und daß dieser Tadel obendrein durchaus berechtigt und »von der Nation tief gefühlt« worden sei. Die Nachfolger Friedrichs hätten »die traurigen Folgen« seiner Franzosenschwärmerei »öffentlich anerkannt und angelegentlich dahin gestrebt, dem großen dadurch entstandenen Übel entgegenzuwirken«. Nicht durch »Irreligiösität und Vorliebe für die Franzosen, sondern gerade im Gegenteil durch eine heilsame Rückkehr zum Bessern, durch allgemein wieder reggewordenen [religiösen] Sinn und ganz allgemein verbreiteten Haß gegen die Franzosen« habe die Nation im letzten Jahr so außerordentliche Dinge geleistet.
Hardenberg erbat sich daraufhin vom Minister von der Goltz ein Exemplar des Taschenbuchs. Was weiter daraus wurde, darüber besagen die Akten nichts. Der Staatskanzler war damals mit den verbündeten Heeren auf dem Wege nach Paris und wird die Sache aus dem Auge verloren haben. Goltz aber dürfte der Aufforderung Hardenbergs gar nicht nachgekommen sein. Sein Verhalten in dem gleichzeitig spielenden Fall Kotzebue läßt das mit Sicherheit annehmen.
»Noch Jemands Reise-Abentheuer.«
Ebenso wie Arndts »Historischem Taschenbuch« ging es zur selben Zeit auch der heroischen Tragi-Komödie »Noch Jemands Reise-Abentheuer«, worin in lustigen Versen die Abenteuer Noch Jemands (d. i. Napoleons) und seines Mameluken verspottet waren. Ihr Verfasser war der unermüdliche Kotzebue, der darin die Taten der Russen und Preußen verherrlicht und den Patriotismus des Volkes angeregt zu haben glaubte, wie er dies in zahllosen andern Possen, Komödien und Flugschriften mit großem Geschick und Erfolg getan hatte. Im übrigen war er der Überzeugung: »Das Ungeheuer Napoleon ist ein so verabscheuungswürdiger Gegenstand, daß, so lange unsere Monarchen noch im Krieg gegen ihn begriffen sind, die Feder sowohl als das Schwert sich alles gegen denjenigen erlauben darf, der sich mit Schwert und Feder so oft Alles gegen uns erlaubt hat.«
Kotzebue, der damals in Königsberg als russischer Generalkonsul lebte, hoffte mit jener Tragi-Komödie eine »Auszeichnung« verdient zu haben; statt dessen wurde ihm von Berlin eine »Beleidigung« zuteil, denn der Minister von der Goltz nannte sein Opus ein »Pasquill« und verfügte am 14. Januar 1814 dessen Verbot mit der Begründung: »Schmähungen sind mit der eigenen Würde einer großen, gerechten Sache nicht vereinbar.«
Dieses Pasquill nun hatte in Reval und Riga eine doppelte russische Zensur passiert und war schließlich vom Königsberger Militärgouvernement ausdrücklich genehmigt worden. Daraufhin hatte der Verleger Nicolovius unbedenklich 500 Exemplare nach Berlin gesandt.
Der Minister lief denn auch mit seinem Verbot bei dem Königsberger Militärgouvernement sehr übel an. Dieses erwiderte in demselben Schreiben vom 30. Januar 1814, das Arndts »Historisches Taschenbuch« in Schutz nahm, sehr scharf, daß derlei Verbote von Schriften, die »in Rußland und dem jetzt befreiten Deutschland« herausgekommen seien, im Publikum »eine tief gekränkte und beunruhigte Stimmung so wie die höchste Indignation gegen die Urheber dieses neuen Geistes und Preßzwanges hervorgebracht« und außerdem die russische Behörde bereits zu der »gehässigen Bemerkung« veranlaßt hätten, dieses Verfahren deute wahrscheinlich auf eine Änderung des politischen Systems hin! Die gesamte Nation verlange mit Recht, daß man nicht in Berlin alles, »was zur Belebung des guten Geistes gereichen könne, als Verbrechen verfolge«! Sei doch gerade von Berlin während der französischen Besetzung »fast jede unwahre, vergiftende, das Königl. Haus und die Nation herabwürdigende Darstellung ganz ungehindert« ausgegangen. Das Militärgouvernement ersuche daher den Staatskanzler, den Minister anzuweisen, »von einem solchen Verfahren abzustehen« und den Verkauf aller Schriften zu gestatten, die mit Zensur in den Staaten der verbündeten Mächte gedruckt würden.
Hardenberg verfügte daraufhin am 11. März die Freigabe der Kotzebueschen Schrift. Dieses Dementi und die scharfe Kritik des über die Haltung der Berliner Presse während der Okkupationszeit noch immer tief empörten Grafen Dohna an der Amtsführung des Ministers von der Goltz ärgerten letzteren so sehr, daß er es wagte, den Befehl des Staatskanzlers der Behörde in Königsberg einfach nicht mitzuteilen!
Das »Liedlein nach der Leipziger Schlacht«.
Hatte da zur Feier der Leipziger Völkerschlacht ein anonymer Verskünstler, wahrscheinlich ein damaliger »Feldgrauer«, in oder um Königsberg, ein kräftiges Liedlein gedichtet, das durch seinen volksmäßigen Ton in Verbindung mit einer bekannten Melodie bald auf allen Etappenstraßen des preußisch-russischen Heeres gesungen wurde. Es hub an:
Es ritt ein Reiter wohl aus Paris. Trarah! Aus vollen Backen ins Horn er blies. Trarah! Er eignete fremde Taten sich an Und pries nur sich selber den Tatenmann. Trarah! Trarah! Trarah!
und glossierte so in vierzehn Strophen den Feldzug Napoleons nach Rußland, die klägliche Rückkehr der großen Armee und die endgültige Niederlage des Korsen bei Leipzig. 8000 Mann Landsturm hatten es unter Begleitung von Kriegsmusik gesungen, als die Kaiserin von Rußland auf der Straße von Braunsberg nach Mülhausen vorüberfuhr, und es hatte der Kaiserin, einer ehemaligen Prinzeß von Baden, so gut gefallen, daß sie bald mehrere Strophen auswendig konnte und die sie begrüßenden Landesdeputierten bat, ihr doch ja mehrere Exemplare des Textes zu verschaffen. Daraufhin war dies »Liedlein nach der Leipziger Schlacht« in Königsberg mit Zensur des dortigen Militärgouvernements gedruckt worden, und das Militärgouvernement in Pommern war eben im Begriff, gleichfalls einige hundert Exemplare davon herstellen zu lassen, als der Minister von der Goltz am 26. Januar 1814 fand, daß der Text des Liedes »wider eigene Würde und wider allen Anstand« verstoße, und dem Ostpreußischen Regierungspräsidenten den Auftrag gab, den Königsberger Zensor »über die richtigen Grundsätze von Anstand und Würde zu instruieren«! Ebenso erklärte der Zensor Renfner das Gedicht für »äußerst unanständig«.
Es wird ewig unerfindlich bleiben, was in den lustigen Versen das Anstandsgefühl des Grafen so sehr verletzte. Nicht die geringste Unanständigkeit ist darin; Napoleon wird ein einziges Mal »das Untier« genannt, und die derbste Strophe des Liedes lautet:
Des Krieges Sichel er ruchlos wetzt. Ei! Ei! Die Niemens Welle den Fuß ihm netzt. Ei! Ei! Hoch trug er die Nas', als hin er ging, Doch bald erfroren die Nas' ihm hing. Ei! Ei! Ei! Ei! Ei! Ei!
In Königsberg war man ob jener Berliner Verfügung denn auch nicht wenig verblüfft. Das dortige Militärgouvernement von Zastrow und von Dohna legte den Sachverhalt mit einer höchst ironischen Wendung dem Staatskanzler von Hardenberg vor. Das Militärgouvernement von Pommern erklärte ebenfalls, hier müsse wohl ein Mißverständnis vorliegen: das Lied enthalte seines Erachtens nichts Anstößiges und Bedenkliches, gehöre vielmehr zu den Liedern, die, der Fassungskraft und dem Geschmack des Volkes angemessen, bei diesem eine »heitere und enthusiastische Stimmung« erzeugten, deren es »bei den fortwirkenden enormen Anstrengungen noch sehr bedürfe«. Auch das Militärgouvernement von Schlesien fand die Maßregel »kleinlich«.