Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute

Part 17

Chapter 173,306 wordsPublic domain

Diese Strenge hielt aber Hardenberg offenbar für übertrieben; er wußte den König umzustimmen, und so wurde die schon fertige Kabinettsorder dahin gemildert, daß dem Herausgeber des »Preußischen Correspondenten« sein Benehmen »ernstlich verwiesen« und ihm bedeutet wurde, eine Wiederholung desselben werde »aufs nachdrücklichste und mit unfehlbarem Verlust seiner Dienststelle geahndet werden«.

Am 19. mußte Schleiermacher vor dem Minister des Innern von Schuckmann erscheinen, und dieser »bedeutete« ihm laut Protokoll, der betreffende Artikel »verkündige die Notwendigkeit einer Umwälzung der preußischen Staatsform durch gewaltsame Ereignisse und enthalte die Anmaßung des Zeitungsschreibers, die Schritte der Regierung öffentlich meistern und leiten zu wollen, um sie diesem Ziele entgegenzuführen«. Das sei nach dem Landrecht nichts geringeres als _Hochverrat_!

Schleiermacher verteidigte sich ausführlich schriftlich mit großem Scharfsinn und schlagender Dialektik gegen die unsinnige Auslegung seines Artikels. Aber seine »Nase« hatte er weg, und dabei blieb es. »Ich habe aber alles sehr lustig abgeschüttelt«, schrieb er sechs Jahre später an seinen Freund Arndt, als auch dieser ein Demagog sein sollte, »und halte mir die Sache nur noch als einen Schinken in Salz«. Und über die Szene bei Schuckmann berichtete er, dieser habe zwar erst »mit seiner ganzen Bärenhaftigkeit aufgetatzt«, sei dann aber im Gespräch mit ihm so »gekirrt« worden, »daß er hernach ordentlich mit dem Maulkorb herumging«. »Es gibt wohl keine ärgere Erbärmlichkeit für einen König,« fügte er hinzu, »als solche Schnippchen in der Tasche zu schlagen, und darum kann man sie ihm ja wohl gönnen.«

Reformation und Revolution.

Kurz vor dem Verfahren gegen Schleiermacher war in Berlin bei Hitzig eine kleine Broschüre erschienen »Zur politischen Reformation«. Sie bezeichnete als die schlimmsten Folgen der Französischen Revolution die »absolute Souverainität, Maschineneinrichtung der Staatsverwaltung und Conscription«. Der biedere Zensor Himly selbst hatte sie zum Druck genehmigt, denn er sagte sich: Preußen hat durch Hardenbergs Finanzedikt vom 27. Oktober 1810 schon eine Nationalrepräsentation eingeleitet, will also keine absolute Souveränität; Maschineneinrichtung läßt sich dem preußischen Staat ebenfalls nicht vorwerfen, und Konskription kennt er nicht; also geht die Tendenz der Schrift gegen Frankreich und seine Gewaltherrschaft in deutschen Landen.

Am 5. Juli aber kam der Polizeiminister Fürst Wittgenstein darüber. Der sah in dem Büchlein nur die deutlich ausgesprochene Absicht, »die monarchische Regierungsform, wie sie in dem preußischen Staat eingeführt ist, aufzuheben und dem Volke wesentlichen Anteil an der Verwaltung und recht eigentlich eine Mitregierung einzuräumen«. Man brauche nur den Ausdruck »Reformation« in »Revolution« umzuändern, dann habe man den Sinn und Zweck des Schriftchens am richtigsten erfaßt. Wolle es doch sogar die Sprache »revolutionieren« und die Ausdrücke abschaffen, »womit seit länger als tausend Jahren die Untertanen die schuldige Ehrfurcht gegen ihre Regenten an den Tag zu legen gewohnt sind«. Genau so seien auch die französischen Jakobiner vorgegangen.

Jetzt lag es klar zutage: dieses zunehmende dreiste Verlangen nach Nationalrepräsentation noch während des Krieges war nichts anderes als die Folge des unseligen Landsturmedikts, das ja das ganze Volk zur Verteidigung des Staates aufgerufen hatte! Das unvorsichtige Wort des Fürsten Kaunitz zu Kaiser Joseph II. von dem ganzen »Volk in Waffen«, das an Majestät dem Kaiser ebenbürtig sei, war furchtbar lebendig geworden. Die gefährliche Phrase von einem »Volksheer« brauchte ja selbst ein Mann wie der General von Clausewitz, der mit Scharnhorst die ostpreußische Landwehr ins Leben gerufen hatte. Von da bis zur Regierung des Staates durch ebendieses Volk war nur ein Schritt! Und hatte nicht der Deutschrusse Kotzebue in seinem »Russisch-deutschen Volksblatt«, das er von Ende März bis Ende Juni 1813 in Berlin herausgab, im Anschluß an jene Broschüre schon die künftige Verfassung Preußens entworfen? Ein Oberhaus wollte er eingerichtet sehen aus den deutschen Fürsten, und ihm gegenüber ein Unterhaus, das aus den »freien deutschen Männer des Landsturms« zu bilden sei! Diese Projekte galt es »in den Keimen« zu ersticken.

Daß Fürst Wittgenstein so dachte, bestätigt der Briefwechsel zwischen Gneisenau und Clausewitz. Darnach waren sowohl Wittgenstein wie Polizeipräsident Le Coq und von Bülow der Überzeugung, das Landsturmedikt sei revolutionär, stürze die Verfassung um und führe »zu völliger Anarchie und Umsturz des Thrones«. Und ebenjenes anonyme Büchlein »Zur politischen Reformation« wurde der Anlaß, daß der Oberkammerherr jetzt auch den König zu seiner Ansicht zu bekehren wußte. Am 17. Juli, als Friedrich Wilhelm III. die Kabinettsorder gegen Schleiermacher unterzeichnete, verfügte er auch die Aufhebung des bisher gebildeten Berliner Landsturms. Die Formation des Landsturms überhaupt wurde »nunmehr als vollendet« bezeichnet, er sollte nur noch eine Reserve der Landwehr sein, seine Selbständigkeit wurde ihm völlig genommen und er nicht nur den ihm vorgesetzten Kommandanten, sondern allenthalben »den Polizeiobrigkeiten des Orts oder Bezirks« unterstellt. Auch seine aus Zivilpersonen gewählten »Schutzdeputationen« wurden beseitigt, und gleich hinterher, am 21. Juli, eine Verordnung gegen den Mißbrauch der Landsturmwaffe erlassen, als ob es sich um eine Räuberbande gehandelt hätte.

Dieser 17. Juli ist daher als ein ~dies ater~ in der Geschichte Preußens zu betrachten, denn er bezeichnete den ersten entschiedenen Schritt auf dem Wege der Reaktion, auf dem der König von da an, begleitet von seinem allmächtigen Oberkammerherrn und Polizeiminister, zeitlebens hartnäckig weiterging.

Engelsturz.

Noch zwei Männer in Preußen hatten Anlaß, in ihrem Kalender den 17. Juli 1813 mit schwarzer Tinte anzumalen: die beiden Zensoren Himly und von Schultz. Ersterer hatte durch die Druckerlaubnis der Flugschrift »Zur politischen Reformation« auch nach Hardenbergs Urteil »alles Vertrauen als Censor politischer Schriften verloren« und wurde am selben Tage zu anderer Verwendung seines Amtes enthoben.

Schlimmer erging es dem Zensor von Schultz wegen des »Preußischen Correspondenten«; dieses Mannes Zensorlaufbahn scheint damit ihr wohlverdientes Ende gefunden zu haben. Ihn stürzte nicht die bloße Tatsache, daß er den Artikel Schleiermachers über den Prager Friedenskongreß hatte durchschlüpfen lassen, sondern die nachträgliche freche Entschuldigung, daß er dies »zu Erreichung eines großen, auf das Wohl des Staats gerichteten Zwecks absichtlich« getan habe; er wollte damit »auf die Gefahr persönlicher Verantwortung einen materiellen, unzweideutigen Beweis von der eigentlichen Tendenz gewisser Verbindungen vor Augen bringen, um dadurch womöglich zu kräftigen Maßregeln gegen Thron und Land verderbliche Anschläge Veranlassung zu geben«! Diese niederträchtige Dienstbeflissenheit ließ auch Hardenberg nur als das gelten, was sie war: eine faule Ausrede, denn jenen »großen« Zweck hätte er ja durch Vorweisung des Korrekturbogens schon erreichen können.

Und noch ein dritter war von dem Engelsturz am 17. Juli keineswegs erbaut: der Polizeipräsident Le Coq, denn Hardenberg übertrug nunmehr ihm trotz seines Sträubens interimistisch die gesamte Zensur der Berliner Zeitungen sowie der historisch-politischen Flug- und Zeitschriften.

Schleiermachers Obstruktion.

Der neue Zensor Le Coq las den »Preußischen Correspondenten« mit besonderer Aufmerksamkeit und mit offenbarer Voreingenommenheit gegen dessen Herausgeber. Nach seiner Versicherung hörte Schleiermacher auch nach der ihm gewordenen Zurechtweisung nicht auf, sich durch anstößige Äußerungen »gegen den Wert der diesseitigen Verfassung, wie gegen das Ansehen der königlichen Regierung und deren Maßregeln vor andern auszuzeichnen«, und schon am 2. August stellte er den Antrag, die Zeitung ganz zu verbieten. Hardenberg ging darauf nicht ein. Gründe zu nachdrücklicherem Vorgehen fanden sich bald.

Am 12. August erklärte Österreich an Napoleon den Krieg, und das diesen Schritt begründende, von Friedrich von Gentz verfaßte glänzende Manifest des Kaisers bedachte Schleiermacher in Nr. 86 vom 28. August mit hohem Lobe. Er brauchte dabei in dem der Zensur vorgelegten Text die Wendung: »Die Gesinnung, welche sich hier ausspreche, sei, wenn man wolle in einer Art Gegensatz gegen die königliche, die wahrhaft kaiserliche.« Denn, so hieß es weiter, »dem Kaiser gebührt eine Mehrheit von Staaten, die sich in ihren innern Bestrebungen sehr unterscheiden können, mit gleicher ruhiger Liebe zu umfassen«. Zweifellos brauchte Schleiermacher die Worte Kaiser und König hier gewissermaßen als Quantitätsbegriffe, aber ebenso zweifellos war er sich des zweideutigen Klangs dieser Wendung voll bewußt. Sie ist eine frühe Probe des später aufkommenden Zensurstils, dessen Meister der witzige, oft boshafte Schleiermacher geworden wäre. Le Coq übertrug denn auch den begrifflichen Gegensatz sofort auf die Personen, den Kaiser von Österreich und den König von Preußen -- also »grober Anstoß gegen des Königs Maj. Allerh. Autorität«! Und da der »Correspondent« ihm auch weiterhin Ärger verursachte, sogar Ausfälle gegen die Zensur wagte, gegen »die krankhafte Wachsamkeit über alles was durch Druck der Welt mitgetheilt werden soll«, so forderte Le Coq am 25. September in einem geharnischten Schriftstück von Schleiermacher eine strengere Befolgung der Zensurinstruktion. Das Gesetz erlaube jedem, seine Einwendungen gegen Regierungsmaßregeln dem Oberhaupt des Staates oder den Vorgesetzten der Departements anzuzeigen; eine »weit umher cirkulierende politische Zeitung« der Residenz sei dazu nicht der Ort! Nur die Redaktion des »Correspondenten« gebe zu steten »Berichtigungen« seitens der Zensur Anlaß und beantworte diese statt mit größerer Vorsicht nur mit »ungegründeten Klagen über Beschränkung der Preßfreiheit«.

Schleiermacher antwortete darauf nicht weniger entschieden, nicht die Redaktion, sondern der Zensor habe für die Beobachtung der Zensurinstruktion zu sorgen, und auch nicht durch »Berichtigungen«, wie sich Le Coq auszudrücken beliebe, sondern nur durch »Streichungen«. Der Vorwurf, als ob er »ein eigenes Vergnügen daran fände, etwas vorlegen zu lassen, was gestrichen werden« müsse, sei ehrenrührig, und er verlange dafür Beweise. Er lasse in fremden Aufsätzen manches stehen, was er selbst, »um die Freude eines recht reinen Censurbogens zu genießen«, nicht schreiben würde, auch wenn es nicht anstößig sei; er rechtfertige sich dann bei seinen »nicht bezahlten«, sondern nur »gefälligen« Korrespondenten durch Vorlegung des Zensurbogens und denke das auch weiter so zu halten. Auch verstehe er nicht, warum sich Le Coq darüber beklage: »Das Verhältnis zwischen Schriftsteller und Censor auf diesem Gebiet ist wie ein Handel, bei welchem es einmal üblich ist, vorzuschlagen und zu dingen.«

Zum Schluß bedankte er sich noch mit schneidender Ironie für den Hinweis auf das Gesetz; Le Coq möge ihm aber lieber eine andere Stelle des Gesetzes nachweisen, die der Zensurbehörde das Recht gebe, Verweise zu erteilen und Drohungen zu erlassen, denn diesen »Ton« habe er nicht ohne Befremden in des Polizeipräsidenten geehrter Zuschrift gefunden. Sollte eine solche Gesetzesstelle nicht existieren, so möge Le Coq diese Schlußbemerkung gefälligst als einen Gebrauch der Freiheit betrachten, die das von ihm selbst erwähnte Gesetz zugestehe. Jeder Satz des Briefes verrät die innere Genugtuung des Schreibers, die überlegene Schärfe und Geschmeidigkeit seines Stils den Gegner fühlen zu lassen.

Auf diese vollendete Kriegserklärung konnte die Antwort nicht ausbleiben. Le Coq legte den Briefwechsel dem Staatskanzler vor, um für den schon bekannten »Geist der Anmaßung und Renitenz« Schleiermachers einen neuen Beweis zu bieten, und ersuchte um eine nachdrückliche Zurückweisung des Widerspenstigen »in die Schranken der Ordnung und des Gehorsams«. Diesem Verlangen kam Hardenberg mit ungewöhnlicher Schärfe nach und verwies Schleiermacher nun seinerseits den »unpassenden Ton« seines Briefes: »Sie scheinen darin ganz vergessen zu haben, daß Sie dem St.-R. Le Coq Achtung schuldig sind, und daß es Ihnen in keiner Hinsicht gebührt, sich seinen Verfügungen zu widersetzen ... Sie haben hierzu als Volkslehrer eine doppelte Verpflichtung und sind doppelt straffällig, wenn Sie derselben entgegenhandeln.« Für diesmal wolle er es bei der Zurechtweisung bewendet sein lassen, warne ihn aber ernstlich, »sich künftig bescheidner gegen Königl. Behörden zu betragen, widrigenfalls« usw.

Von der Achtung, die der Polizeipräsident einem Manne wie Schleiermacher schuldig sei, war dabei nicht die Rede.

Schleiermacher nahm auch diese »staatskanzlerische Nase« nicht ohne Widerspruch entgegen, sondern antwortete sehr kühl und fest: Er habe seinerseits Ursache genug gehabt, sich über den unangemessenen Ton des Le Coqschen Schreibens zu beschweren, habe aber den Kanzler, der »jetzt mehr als je mit den wichtigsten Angelegenheiten nicht nur des preußischen Staates, sondern des gesamten Europa beschäftigt« sei, mit dieser »Kleinigkeit« nicht behelligen wollen. Nun das aber durch Le Coq geschehen sei, müsse er bitten, der Kanzler wolle jenen zum Beweis oder zur Zurücknahme der ihm gemachten Beschuldigungen veranlassen, da der gewöhnliche Weg der Injurienklage dem Polizeipräsidenten gegenüber nicht offen stehe.

Hardenberg gab diese kühne Antwort stillschweigend zu den Akten. Einer nochmaligen groben Ansprache des Polizeipräsidenten ging aber Schleiermacher aus dem Wege, indem er am 1. Oktober die Redaktion an Achim von Arnim abgab. So war es ihm nicht vergönnt, als Journalist ein Geschichtschreiber des glorreichen Oktobermonats zu werden.

Se. Heiligkeit der Kurialstil.

Im Jahre 1810 war -- auch ein Ergebnis der Neuorientierung dieses Jahres -- der altehrwürdige Kurialstil im amtlichen preußischen Verkehr abgeschafft worden. Das bot den »Züllichauer wöchentlichen Nachrichten« vom 29. August 1813 Anlaß, folgende köstliche Anekdote aus dem Jahre 1800 zu erzählen:

»Ein witziger Berliner erhielt zwei Gerichtsvorladungen auf einmal; die eine beschied ihn vor das Kammergericht in Berlin, die andere am selben Tage vor die Kammer zu Küstrin. Beide begannen in der damals üblichen Form mit den Worten: ›Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden‹ usw.

»Der Geladene erschien weder da noch dort, und als er dieserhalb zur Rechenschaft gezogen wurde, antwortete er:

›Ew. Kgl. Majestät zu Berlin haben mir allergnädigst befohlen, daß ich vor allerhöchst demselben erscheinen soll, aber Ew. Kgl. Maj. in Küstrin haben auch geruhet, mich zu gleicher Zeit vor sich zu bescheiden. Da aber in der Mathematik der Satz feststeht, daß ein Objekt, welches von zwei gleichstarken Kräften in demselben Zeitraum nach zwei entgegengesetzten Richtungen angezogen wird, im Ruhestand verbleibt, so bin auch ich im Stande der Ruhe verblieben.‹«

Die Gerichtskollegien von 1800 mußten über den Scherz so lachen, daß sie sich nicht einmal zu einem Verweis aufraffen konnten. Anders die Berliner Zensurbehörde im Jahre 1813. Am 27. September erklärte der Kriegsrat Himly, jetzt Zensor der Provinzzeitungen, der Abdruck dieser Anekdote habe in »ruhigen Zeiten wohl Rüge verdient, da Einrichtungen, die noch vor wenigen Jahren gegolten haben, der öffentlichen Verspottung doch wohl noch entzogen bleiben sollten«, und der Geh. Staatsrat von Raumer war ganz mit ihm einer »erleuchteten« Meinung, daß der Scherz »besser ungedruckt geblieben« wäre. Die Züllichauer Zeitung erhielt darob eine »Ermahnung«.

Nicht einmal über abgeschnittene Zöpfe durfte man also seine Glossen machen, und zu solchen bürokratischen Heldentaten hatte die Berliner Zensurbehörde noch Zeit und Sammlung drei Wochen vor der Völkerschlacht bei Leipzig!

Das Dankgebet nach der Leipziger Schlacht.

Ein »Augenzeuge« hatte in einem Brief geschildert, wie Fürst Schwarzenberg am 19. Oktober 1813 den drei auf dem Monarchenhügel versammelten verbündeten Fürsten die Siegesnachricht überbrachte. Kaiser Franz stieg sogleich vom Pferde und kniete zum Gebet nieder; alle übrigen Anwesenden folgten seinem Beispiel. »Bewunderungswürdig war es,« setzte der von seiner eigenen Schilderung ergriffene Berichterstatter hinzu, »daß die zügelfreien Pferde während dieser imposanten Feierlichkeit ohne einen Hufschlag zu tun, ruhig neben ihren Reitern standen.«

Dieser Brief war in der »Brünner Zeitung« gedruckt worden, und am 13. Januar 1814 brachte ihn auch die »Vossische«. Die Redaktion freute sich gewiß der höchst stimmungsvollen Szene, Schmok würde von »Brillanten« gesprochen haben, und sie war auch zweifellos ganz nach dem Herzen des Zensors Le Coq.

Wie bestürzt mag er gewesen sein, als ihm gerade diese zarte Reporterlyrik einen ziemlich derben Verweis zuzog. Hardenberg fand nämlich, daß jene rührende Schlußwendung das Gepräge der »Ironie« an sich trage, und warnte den Zensor, in ein offizielles Blatt nicht Erzählungen aufzunehmen, »die bei einem großen Teile des Publikums nur gar zu leicht zu satirischen Bemerkungen Anlaß geben«.

Verwunderlich ist, daß Hardenberg nicht lieber auf die Unrichtigkeit der Tatsache selbst aufmerksam machte, von der er im Hauptquartier, wo er weilte, hätte Kenntnis haben oder doch leicht erhalten können. Die ganze Episode ist bekanntlich von den Historikern als ein Märchen bezeichnet worden.

Das »System der Mäßigung«.

Solange Napoleon in Deutschland allmächtig war und Preußen wohl oder übel für die Unantastbarkeit seines ihm gewaltsam aufgedrungenen Verbündeten einstehen mußte, blieb ihm nichts anderes übrig, als alle Angriffe gegen den Unüberwindlichen zu unterdrücken. Als aber der Schlachtendonner des 18. Oktobers den Nimbus des Korsen zerstört hatte, verlangte das Empfinden des Volkes, das doch die Kosten des Krieges mit Gut und Blut zu zahlen hatte, die Vogelfreiheit des Gegners. Statt diesem gerechten Empfinden nachzugeben, versteifte man sich seitens der preußischen Regierung auch jetzt noch auf ein »System der Mäßigung«, das mit einer lächerlichen Konsequenz innegehalten wurde. Eine schlimmere Beleidigung als die Schlacht bei Leipzig konnte wohl schwerlich das bitterste deutsche Libell dem gestürzten Franzosenkaiser zufügen.

Die Berliner Zensurbehörde dachte anders. Noch am 20. Dezember 1813 erließ sie eine neue Warnung gegen alle eingeführte Flugschriftenliteratur, die natürlich zum vorwiegenden Teil an dem gestürzten Feinde ihr Mütchen kühlte, und die Lektüre dieser ins Ungemessene wachsenden Druckschriften betrieb der gute Renfner immer noch so, als ob Napoleon leibhaftig hinter der Tür stände.

Ein so heftiger Napoleonfeind wie Arndt mußte ihm daher manches zu schaffen machen. Dieser »~écrivain infatigable~« ließ ja kaum einen Monat verstreichen, ohne immer neue Literaturgranaten auf den zurückweichenden Gegner zu schleudern. Arndts Flugschrift »Das preußische Volk und Heer im Jahre 1813« ließ Renfner im Dezember 1813 »gern und willig« durch, »obgleich der Schwung der letzten Seiten wohl hätte gemildert werden können«. Seine »wütende Einleitung« aber zu den »Betrachtungen über das Concordat« von dem Russen Uwaroff überschritt nach Renfners Urteil »alle Grenzen« und wurde verboten, denn Arndt hatte darin Napoleon den »großen Virtuosen der Lüge« genannt. Arndts politisches Programm »Der Rhein, Teutschlands Strom, aber nicht Teutschlands Grenze« kam dem Zensor zwar reichlich »überspannt« vor, denn es forderte kurzerhand die Vorschiebung der Grenze Deutschlands »soweit die deutsche Zunge klingt«, bis zu den Ardennen, den Vogesen und dem Jura, und die Herausgabe Elsaß-Lothringens, Forderungen, auf denen leider die Diplomaten des Wiener Kongresses zu unserm heutigen Leidwesen nicht bestanden. Da aber diese »excentrischen Vorschläge mit ziemlicher Bescheidenheit« vorgetragen seien, gab Renfner im Januar 1814 die Schrift zum Verkauf frei.

Die Feder aber fiel ihm vor Schreck aus der Hand (»~la plume tombe des mains~«), als er Arndts »Kurze und wahrhaftige Erzählung von Napoleon Bonapartens verderblichen Anschlägen« (anonym: Germanien 1813) las, und der unauslöschliche Haß, den die gleichzeitige Schrift »über Volkshaß und über den Gebrauch einer fremden Sprache« gegen die Franzosen und ihre Sprache predigte, paßte allerdings wenig zur Proklamation der noch immer unentschlossen am Rhein stehenden Verbündeten vom 2. Dezember 1813, die Frankreich »groß, stark und glücklich« wünschte, weil es eine der »Hauptgrundlagen des europäischen Staatsgebäudes« sei.

Beide Schriften wurden nach Vorschlag Renfners am 31. Januar 1814 durch Hardenberg selbst verboten, weil sie im diametralen Widerspruch standen zu dem »System der Mäßigung«, das die Alliierten zur Schau trugen.

Ebenso erging es im Februar 1814 dem 3. Teil des Werkes »Geist der Zeit«, worin Arndt mit dem ganzen Pathos seiner volkstümlichen Beredsamkeit alles heraussprudelte, was er über Napoleons Verbrechen an der Menschheit und über die unmögliche Versöhnung Deutschlands mit Frankreich auf dem Herzen hatte. Der erste Teil dieses Werkes war 1806 in Dänemark, bei Hammerich in Altona, ohne Angabe eines Verlegers erschienen, der zweite Teil 1808 in Schweden, wo sich Arndt vor den Häschern Napoleons verborgen hielt. Den dritten hatte Reimer 1813 in Berlin verlegt, ebenso eine 2. Auflage des zweiten Teils, beide unter der Druckfirma Th. Boosey in London, denn die Berliner Zensur würde nie die Erlaubnis dazu gegeben haben.

Die Schonung Napoleons.

Für die Schonung Napoleons seitens der Zensur auch während der Befreiungskriege waren hauptsächlich drei Gründe maßgebend. Für einen Mann, der einmal -- ob legitim oder illegitim -- den Purpur getragen, verlangte das Kartell der Fürsten Europas Achtung unter allen Umständen; er war und blieb ein gekröntes Haupt, dessen Verunglimpfung auch nicht als Ausnahmefall zugelassen werden durfte. »Der Teufel, wenngleich ein Höllenfürst, bleibt doch immer ein Souverain«, spottete Kotzebue in seinen »Politischen Flugblättern«. Obendrein war Napoleon durch seine Heirat mit der Erzherzogin Marie Luise der Schwiegersohn des Kaisers Franz, eines der erlauchten Verbündeten. Daher hatte auch die österreichische Regierung noch nach Wiederbeginn des Krieges alle »erniedrigenden Ausfälle« gegen Napoleon verboten.

Der zweite Grund war ernster politischer Art: solange man noch hoffte, mit dem Kaiser von Frankreich zu einem Frieden zu kommen, wollte man ihn nicht reizen.

Zum dritten war man auch nach seiner Verbannung nach Elba von der Furcht nicht frei, er werde wiederkommen, und die Tatsachen schienen ja diesem Bedenken recht zu geben. Die deutschen Regierungen rechneten also auch nach der Schlacht bei Leipzig mit der Möglichkeit, noch einmal die Gnade des Siegers anrufen zu müssen. Es ist Deutschland wahrlich schwer gemacht worden, sich im Vertrauen auf seine Kraft dauernd zu befestigen.

Von diesen drei Gründen vermochte den ersten auch die Geschichte niemals aus der Welt zu schaffen. Der Schwiegervater Napoleons, Kaiser Franz von Österreich, regierte ja noch bis 1835, und bis zu seinem Tode wenigstens ist dieser allerhöchsten Verwandtschaft seitens der Zensur in Deutschland stets mit rührendem Zartgefühl Rücksicht getragen worden.

Fremder Götzendienst.