Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute
Part 11
Außer dem Adel und der Geistlichkeit beanspruchte der staatserhaltende Militärstand auf der Bühne besondere Schonung wegen des »~point d'honneur~«. Die Uniformen mußten »ideal« sein, niemals »kennbaren inländischen Regimentern« angehören, und »höhere Oberoffiziere«, überhaupt »Männer gesetzten Alters«, durften nie »Helden verliebter Streiche und anderer Ausgelassenheiten« sein. Mit den jüngeren Leutnants nahm man es offenbar nicht so genau. Die nach dem Alter und seiner Leistungsfähigkeit abgestufte Moral ist eine besonders köstliche Blüte dieser Zensurbürokratie. Vor allem aber durfte nichts vorkommen, was »den gemeinen Mann vom Militärdienst abschrecken könnte oder es müßte nach Umständen zureichend widerlegt werden«!
Der Verfasser dieser Denkschrift, Hägelin, besaß eine fast abergläubische Furcht vor der Wirkung einer Anstalt, der er doch selbst fast seine ganze Lebensarbeit gewidmet hat, und er gab ihr oft unfreiwillig komischen Ausdruck. »Das Theater«, sagt er einmal, »ist das wahre ~vehiculum~, wodurch die Modephilosophie ihre Grundsätze in Umlauf zu bringen sucht, denn ihre Absicht ist Verminderung der Kirchen und Vermehrung der Theater, wenn auch das Kammergut dieser oder jener Stadt dadurch leiden müßte«!
»Es lebe die -- Fröhlichkeit!«
In der Oper »Don Juan« waren seit der Französischen Revolution die Verse:
Es lebe die Freiheit, Die Freiheit soll leben!
auf allen österreichischen Bühnen von der Zensur verpönt; nur die genehmigte Variante durfte gesungen werden:
Es lebe die Fröhlichkeit, Die Fröhlichkeit soll leben!
Auf dem Hoftheater in Darmstadt ließ man später statt der »Freiheit« die »Zufriedenheit« leben.
Die Polizei als Zensurbehörde.
Der Greifraum des österreichischen Zensurgesetzes von 1795 schien aber nicht zu genügen; er wurde in den nächsten Jahren noch stattlich erweitert. 1798 verbot man glattweg alle Lesekabinette, die Kaiser Joseph gegründet hatte, dann die Leihbibliotheken und das Auflegen literarischer Journale und anderer Flugschriften in den Kaffeehäusern. Von der einheimischen Zensur verworfene Manuskripte durften andern nicht mitgeteilt, ja »mit Gefahr weiterer Ausbreitung« nicht einmal aufbewahrt werden! Und schließlich schritt man dazu, die Ausübung der Bücherzensur, die bis 1791 die Bücher-Zensurhofkommission, dann die Hofkanzlei und das Revisionsamt besorgt hatten, nebst der Theaterzensur der Polizei zu übertragen.
Schon 1793 hatte der Polizeiminister Graf Pergen diesen Vorschlag gemacht, weil die Polizei am leichtesten in der Lage sei »zu beurteilen, ob in gewissen Augenblicken eine Schrift schädlich oder unschädlich sei«; im September 1801 erst wurde er von Kaiser Franz genehmigt und damit die Literatur einer Behörde überantwortet, die auf diesem neuen Wirkungsfeld eine traurige Berühmtheit erlangen sollte.
Es dürfte angebracht sein, sich die Regierungsjahre dieser bürokratischen Despoten, die von da an fast ein halbes Jahrhundert das Schicksal der Literatur in Österreich souverän bestimmten, zu merken. Der Polizeiminister Graf Pergen selbst regierte bis 1804; sein Vizepräsident und Nachfolger Freiherr von Sumerau bis 20. Juli 1808. Von da an bis 5. März 1813 war Freiherr von Haager Vizepräsident und bis 1. August 1816 Präsident der »Polizei- und Zensurhofstelle«.
Ihm folgte am 15. Mai 1817 der seit zwei Jahren amtierende Vizepräsident Graf Sedlnitzky, der bis zum März 1848 ein literarisches Schreckensregiment führte, das mit dem zugleich einsetzenden »System« des Ministers Metternich der Geschichte jener Zeit seinen unauslöschlichen Stempel aufgedrückt hat. Sein Name wurde bald »geflügelt«, er bedeutete wie der Metternichs einen Begriff, und der ganze Haß der geknechteten Literatur heftete sich mit Recht an seine Fersen. Doch darf er, wie der Wiener Literarhistoriker Karl Glossy hervorgehoben hat, nicht als der eigentliche Begründer des Geistesdruckes in Österreich in Anspruch genommen werden; dieser Ruhm gebührt dem Grafen von Pergen. Sedlnitzky aber wurde der Nero dieser Polizeicäsaren.
Die Polizei begann ihre Wirksamkeit damit, daß sie, ganz nach Josephinischem Muster, eine Rezensurierungskommission einsetzte, aber nicht etwa um verbotene Bücher dem Verkehr zurückzugeben, sondern um bisher erlaubte zu verbieten, und sie arbeitete mit solchem Erfolg, daß sie innerhalb zweier Jahre nicht weniger als 2500 unter Joseph II. unbeanstandete Druckwerke auf den jetzt ins Ungeheuerliche anschwellenden Index setzte. In den folgenden Jahrzehnten wuchs die Zahl der verbotenen Bücher derart, daß die Polizei selbst den Plan einer übersichtlichen Katalogisierung der anstößigen Literatur als übermenschliche Riesenarbeit aufgeben mußte.
Das Kunstideal des Kaisers Franz.
Seit Errichtung der Polizeidiktatur schnitt die Zensur dem Schrifttum immer tiefer ins Fleisch. Schon Hägelins Denkschrift über die Theaterzensur hatte besonders beliebte Stoffe der damaligen Literatur, wie Femgerichte, Ausübung des Faustrechts usw., als bedenklich bezeichnet. Am 22. August 1799 befahl Kaiser Franz, alle »Nachrichten von geheimen Verbrüderungen, Ritterromane, Geister- und Betrügergeschichten« ohne weiteres zu verbieten, um »die Köpfe nicht mit Ideen aus der Romanwelt anzufüllen, die Einbildungskraft nicht zu überspannen und dem Geiste keine falsche Richtung zu geben«.
Auf Veranlassung des Polizeiministers wurden zwei Jahre später (22. Dezember 1801) in dieses Verbot auch ausdrücklich alle Ritterschauspiele, die damals besonders die Volkstheater füllten, als Ausgeburt barbarischer und anarchischer Zeiten einbezogen.
Die tollste Ausgeburt dieser Polizeiherrschaft ist aber das Generalverbot gewisser Romane, das Kaiser Franz am 18. März 1806 erließ. Es richtete sich
1. gegen »alle schwärmerischen Liebesromane, die zu einer den gesunden Menschenverstand tötenden Empfindelei führen«;
2. gegen alle »Genieromane, die für Wildfänge einnehmen, deren Kraftgenie die bürgerlichen Verhältnisse durchbricht«;
3. gegen alle »Gespenster-, Räuber- und Ritterromane, die Roheit und Unglauben erzeugen«; und
4. gegen »die ganze Gattung, welcher man im verächtlichen Sinne den Namen Roman beilegt«, eine Kautschukbestimmung, die der albernsten Willkür freieste Hand ließ.
Ausgenommen von diesem Verbot wurden alle »Schriften, die im Gewande des Romans ganze Wissenschaften abhandeln, moralische Vorlesungen anbringen, Länder-, Völker-, Natur- und Kunstkenntnisse verbreiten, eine tiefe Kenntnis der menschlichen Natur verraten, das sittliche Leben mit Rührung und Bekehrung des Lesers in einem lebhaften Vortrag darstellen oder mit Witz und Laune die Torheiten und Laster der Menschen züchtigen«.
Das also war das künstlerische Ideal des Kaisers Franz, wenn dabei von Kunst überhaupt noch die Rede sein kann. Es war nur ein wenig -- um ein Jahrhundert etwa -- veraltet und auch insofern originell, als es die Schonung des »gesunden Menschenverstandes« anbefahl, der doch sonst, als ein Götze der bösen Aufklärung, in Österreich längst auf der kulturellen Verlustliste stand.
6. Der Kampf gegen die Klassiker.
Die Wiener Scharfmacher.
Schon ein Jahr vor dem österreichischen Zensurgesetz vom 22. Februar 1795 war die neue scharfe Richtung von der Theaterbehörde verkündet worden. Am 24. August 1794 hatte die Obersthofdirektion des Burgtheaters an die deutschen Autoren einen Aufruf erlassen, der zur Einsendung neuer Stücke ermunterte. Vor zwei Dingen aber sollten sich die Schriftsteller hüten:
»1. Wird nie ein Stück angenommen werden, _das den guten Sitten zuwider ist_, welche durch das Theater befördert, nicht umgestürzt werden müssen.
»2. Wird jedes Schauspiel verworfen, das _anstößige politische Grundsätze predigt_, und _auch nur von ferne_ dahin zielet, die heiligen Bande zu zerreißen, welche die Bürger an den Staat binden.«
Ein kaiserliches Hofdekret vom 5. Februar 1795 hatte dann nochmals darauf hingewiesen, daß »auf dem Theater, dieser Schule der guten Sitten, der Tugend und des Patriotismus, alles vermieden werden müsse, was die guten Sitten beleidigen oder sonst gefährliche Grundsätze in Rücksicht auf gute Ordnung und das Wohl des Staates verbreiten könnte«.
Die unmittelbaren Folgen dieser verschärften Theaterzensur bezeichnet der Wiener Schauspieler Anschütz trefflich mit den Worten: »Man organisirte ein überängstliches Polizeiwesen und als dessen nächsten Ausfluß eine doppelt strenge, völlig unerbittliche Censur, welche platte und frivole Schaustellungen ungehindert passiren ließ, dagegen aber größere und geistreiche Werke in der empörendsten Weise verschnitt, verstümmelte, vom ämtlichen Standpunct bearbeitete und am liebsten ganz von der Bühne ausschloß, denn gerade die vorzüglichsten Geister der Nation, die Classiker, wurden als die verhaßten Vertreter jener gefürchteten Ideen verpönt, welche die Schrecken der französischen Revolution hervorgerufen haben sollen.«
Eine Maßregelung Lessings.
Der Dichter der »Minna von Barnhelm« und der »Emilia Galotti« stand zu Kaiser Josephs Zeiten zu Wien in hohem Ansehen, und als er sich im Mai 1775 einige Wochen dort aufhielt, wurde er, wie Staatsrat Gebler an Nicolai in Berlin schrieb, »mit solcher Distinktion« behandelt, wie »noch nie ein deutscher Gelehrter, und das von unseren Souverains anzufangen bis auf das allgemeine Publikum«.
Durch seine Polemik gegen die orthodoxe Theologie und durch seinen »Nathan« hatte er es aber dann mit dem offiziellen Wien so arg verschüttet, daß die Direktion des Burgtheaters 1795 einen Beitrag zum Wolfenbütteler Lessingdenkmal verweigerte, weil dieser Dichter »mit seinen Schriften sowohl wider Religion als wider die souveräne Staatsverfassung so schlechte und irrige Lehren seinen allerorten verbreiteten Schülern hinterlassen habe«.
Da jedoch die Direktion schon 1791 den Beitrag versprochen hatte, verfügte Kaiser Franz, daß es dabei zu verbleiben und das Burgtheater 100 Dukaten zu zahlen habe.
Der sittlich entrüstete Schauspieler.
Für kurze Zeit, von Oktober 1797 bis Januar 1799, war auch der meerschweinchenhaft fruchtbare Dramatiker August von Kotzebue Theatersekretär der Wiener Hofburg und besorgte als solcher die dramaturgischen Geschäfte. Da er es bekanntlich mit der Moral nicht so genau nahm, hatte er ohne Bedenken Goethes Lustspiel »Die Mitschuldigen« aufs Repertoire gesetzt. Am 30. Januar 1799 sollte es gegeben werden.
In diesen Wochen aber hatte Kotzebue auf seinen Dramaturgenposten verzichtet, war als »Dichter des Hoftheaters« auf Lebenszeit pensioniert worden, und ein neuer Schauspielerausschuß hatte wieder die Leitung der Burg übernommen. Zu diesem gehörte der berühmte Künstler Brockmann. Ihm war Goethes übermütiges Jugendlustspiel ein Greuel; es sei »zu niedrig, voll Zoten, und man könne es auf keinem Hoftheater geben«, erklärte er. Daraufhin ließ der Schauspielerausschuß noch am Tage der Aufführung, mittag 12 Uhr, die schon aushängenden Zettel entfernen und zog das Stück zurück.
»Die Mitschuldigen« haben auch nie die Bretter der Burg betreten. 1815 noch versuchte Schreyvogel, sie einzuschwärzen, aber seine der Zensurbehörde eingereichte Bearbeitung kam mit einem ausdrücklichen Verbot versehen wieder an ihn zurück.
Wallenstein im Militärstaat.
Schiller vollendete seine Wallenstein-Trilogie im Jahre 1799 und brachte sie im nächsten Winter auf der Weimarer Hofbühne zur ersten Darstellung.
Nach Weimar war das von Iffland dirigierte Kgl. Schauspielhaus in Berlin das erste Theater, das den »Wallenstein« aufnahm. Aber nur die »Piccolomini« und »Wallensteins Tod«, nicht das »Lager«, an das sich Iffland nicht herantraute. Das Kgl. Theater unterstand damals keiner Zensur, und Iffland hütete sich wohl, etwas zu unternehmen, was die Einsetzung einer besonderen Zensurbehörde hätte veranlassen können.
Nach Rücksprache mit »mehreren bedeutenden Männern« setzte er also dem Dichter auseinander, es sei bedenklich, »in einem militärischen Staate ein Stück zu geben, wo über die Art und Folgen eines großen stehenden Heeres so treffende Dinge, in so hinreißender Sprache gesagt werden. Es kann gefährlich seyn oder doch leicht gemißdeutet werden, wenn die Möglichkeit, daß eine Armee in Masse deliberirt, ob sie sich da oder dorthin schicken lassen soll und will, anschaulich dargestellt wird.«
Er habe deshalb den Ausfall des Vorspiels mit den zu hohen Kosten begründet, auf die Gefahr hin, dieses »platten Grundes« wegen getadelt zu werden. Zugleich beschwor er Schiller hoch und teuer, ja nichts von dem wahren Grund zu verraten, da sonst der »schreibselige Pöbel« alle »Broschüren« mit der Notiz überschwemmen werde, »Wallensteins Lager« sei aus politischen Gründen in Berlin unterdrückt worden.
Schiller antwortete darauf kurz und schlagend: »Das Skandal wird genommen und nicht gegeben«; doch versetzte er sich in Ifflands heikle Lage, deren Erschwerung seine und die gesamte zeitgenössische Dichtung hätte schädigen können, und gab sich mit der Aufführung der beiden andern Teile zufrieden. Am 18. Februar 1799 gingen »Die Piccolomini«, am 17. Mai »Wallensteins Tod« über die Bretter des Kgl. Schauspielhauses.
Erst vier Jahre später waren die Bedenken gegen »Wallensteins Lager« geschwunden; am 28. November 1803 durfte es seinen Siegeslauf endlich auch in Berlin beginnen, ohne daß von einer bedenklichen Wirkung etwas verlautet hätte. Im Gegenteil! Vor der Schlacht bei Jena mußte »Wallensteins Lager« immer wiederholt werden, weil die Berliner sich im Absingen des Reiterliedes gar nicht genug tun konnten.
Der empfindliche Konsistorialpräsident.
Im dem Örtchen Lauchstädt, wo bekanntlich unter Goethes Theaterleitung das Weimarer Ensemble die sommerlichen Badegäste mit theatralischen Belustigungen zu unterhalten pflegte, hatte man »Wallenstein« im Juli 1799 gegeben, eine Aufführung, die nach des Hofrats Kirms Bericht an Schiller »von Halle und besonders von Leipzig eine Menge Gelehrte und Ungelehrte nach Lauchstädt in Bewegung gesetzt« hatte.
Als man aber 1800 die Aufführung wiederholen wollte, verbot sie der Kanzler des noch zu Kursachsen gehörenden Stifts Merseburg, wenn nicht »der Pfaffe herausgelassen« werde. »Man hat sich in Dresden darüber beklagt,« schrieb der Schauspieler Heinrich Becker an Schiller, »daß man in Lauchstädt einen Ordensgeistlichen im vorigen Sommer auf das Theater gebracht, welcher von den Soldaten verspottet und unter Drohungen fortgebracht wäre: welches der jetzt dirigirende Consistorial-President sehr Uebel aufgenommen hat.«
Derselbe Kanzler verbot im selben Jahr mit Rücksicht auf die zarten Nerven der Lauchstädter Badegäste auch die »Räuber«.
Die gestrichene Freiheit.
Als man auf dem Wiener Burgtheater 1794 Schillers »Verschwörung des Fiesco« wiederholte, machte sie eine so »widrige Sensation«, daß Hägelin in seiner mehrfach genannten Denkschrift von 1795 sehr bestimmt erklärte, dies werde der veränderten Zeitumstände wegen »künftig unterlassen«, denn »Freiheit und Gleichheit sind Wörter, mit denen nicht zu spaßen ist«.
Am 21. März 1800 ließ man das Stück unter dem harmloseren Titel »Fiesco« wieder zu. Die Aufführung ist schon dadurch denkwürdig, daß bei ihr der Name Schiller zum ersten Male auf dem Theaterzettel der Burg genannt wurde. Der Theatersekretär Escherich hatte aber durch eine »Bearbeitung« in sechs Aufzügen dafür gesorgt, daß die Polizei nichts mehr zu beanstanden hatte. Fiesco war von allen politischen Anstößigkeiten gereinigt, sogar vieles in der Fabel geändert. Das »Haupt der Verschwörung«, Fiesco, war nur mehr »Graf von Lavagna«, und die »Verschworenen« und »Mißvergnügten« waren in harmlose »Edle von Genua« verwandelt. Man fand sogar im ganzen Stück das Wort Freiheit nicht mehr, und am Ende mußte die deutsche Garde des Dogen Andreas Doria ihn vom Tode retten. Selbst der Zensor Hägelin besaß Verstand genug, sich über diese Verballhornungen lustig zu machen.
Nach viermaliger Aufführung wurde aber auch diese Bearbeitung vom Polizeipräsidenten als »nicht geeignet« vom Repertoire abgesetzt und erst 1807, nach der neuen Verpachtung der Hoftheater, mit abermaligen Änderungen wieder zugelassen.
Die Polizeifliege.
Der Bearbeiter des »Fiesco«, Escherich, war Adjunkt der Zensurbehörde. Der Wiener Dichter Jos. Fr. Edler von Retzer, der selbst eine Zeitlang bei der Bücherzensur beschäftigt war, nannte ihn in Briefen an Nicolai (15. Juni 1802 und 31. Aug. 1803) eine »Polizeifliege«, ein »thätiges Werkzeug der Obscuranten und unwissenden Bücherbeschauer auf der Hauptmaut in Wien«. Dieser Tölpel wurde 1802 zusammen mit Joseph Schreyvogel zum Burgtheatersekretär ernannt, und seinem irrsinnigen Rotstift fielen vor allem Schillers Meisterwerke zum Opfer, so daß seinem Kollegen Schreyvogel eine Lebensaufgabe daraus erwuchs, diese schauderhafte Patina nach und nach wieder von ihnen zu entfernen.
Das Gebet der Jungfrau.
Schillers »Jungfrau von Orleans« wurde am 27. Januar 1802 auf dem Burgtheater gegeben, aber unter dem Titel »Johanna d'Arc«, den schon das Wort Jungfrau erschien aus religiösen oder sittlichen Gründen anstößig, ohne Namen des Autors und, wie »Fiesco«, in einer sechsaktigen Bearbeitung (der Monolog war Akt 1) des berüchtigten Escherich, der, wie selbst Hägelin meinte, »Personen und Stellen geändert, manche Blätter und Passagen ausgestrichen, Lücken ausgeflickt und alles getan hatte, um ein anderes Stück herzustellen«. Sein Machwerk erschien sogar im Druck. Selbst der damalige Polizeiminister soll darüber so empört gewesen sein, daß er es nur unter dem Namen des Bearbeiters aufgeführt sehen wollte, was aber Escherich zu verhindern wußte. Daß man Schillers Namen verschwieg, war daher wohl mehr ein Akt wohlwollender Rücksicht.
In dieser Escherichschen Verhunzung waren Frankreich und England fast gar nicht mehr genannt; Karl VII., jetzt nur noch König Karl, regierte nicht Frankreich, sondern ein »Reich« im Monde, die Engländer hießen nur die »Inselbewohner« und waren auch nicht mehr »frech«, sondern »kühn«. Der Bearbeiter fürchtete jedenfalls, durch Erinnerung an alte Konflikte die Friedensverhandlungen zu stören, die damals gerade zwischen beiden Ländern im Gange waren und am 25. März zum Frieden von Amiens führten. Auch der um sein Leben bettelnde Walliser Montgomery fiel nicht mehr dem Schwert der Jungfrau, sondern dem Rotstift des Zensors zum Opfer.
Isabeau war nicht mehr des Königs Mutter, sondern nur seine auch sonst von allen sittlichen Makeln gereinigte Schwester, und ihre Treulosigkeit gegen den Bruder wurde sogar dadurch »motiviert«, daß er sich einmal »am Haupt der Schwester« vergangen habe.
Noch weniger als eine unnatürliche Mutter durfte sich eine Mätresse auf dem Hoftheater zeigen. Also wurde des Königs Geliebte Agnes Sorel in seine rechtmäßige Gemahlin verwandelt, und Herzog von Burgund wurde nicht mehr, wie es »Herrenrecht zu Arras« ist, zum Kuß auf die Stirn, sondern nur zum Handkuß bei der jetzt rechtmäßigen Königin zugelassen. Im 3. Akt wurde Johanna zwar noch durch den König geadelt, aber »Du sollst die Lilie im Wappen tragen« wäre gar zuviel Ehre für ein Bauernmädchen gewesen; dieser Vers blieb also fort.
Der sterbende Talbot vermachte auch die Welt nicht mehr dem »Narrenkönig«, sondern dem Narrenfürsten, und die Verse Dunois' an Talbots Leiche:
Erst jetzo, Sire, begrüß ich euch als König! Die Krone zitterte auf euerm Haupt, Solang' ein Geist in diesem Körper lebte,
waren gestrichen.
Der Bastard Dunois war in einen »Prinzen Louis, Vetter des Königs«, verwandelt; nach Hägelins Zensurdenkschrift mußte ja das Wort Bastard vermieden und im Notfall durch »Wechselbalg« ersetzt werden. Erzbischof und Bischöfe waren ganz verschwunden und ihre Reden andern Personen in den Mund gelegt.
Den Feinden war Johanna kein Blendwerk mehr des »Teufels«, höchstens des »Satans«, selbst der derbe Talbot nannte sie einen »jungfräulichen Satan«, und von »Ketzerei« war nicht mehr die Rede, nur von »Irrglauben«; die Heldin wurde auch nicht mehr »verflucht«, nur noch »verwünscht«.
Die Mutter Gottes, die in Johannas Leben die entscheidende Rolle spielt, war ganz beseitigt; nicht die »Königin des Himmels«, die »Heilige« erschien der Jungfrau im Schlaf und gab ihr Fahne und Schwert zur Befreiung ihres Vaterlandes von der englischen Knechtschaft in die Hand, sondern eine anonyme »Lichtgestalt«. Johanna betete nicht mehr:
Wärst du nimmer mir erschienen, Hohe Himmelskönigin,
sondern:
Hoher Geist der Schäferin,
und ihre Fahne zeigte nicht das Bild der Heiligen, »die über einer Erdenkugel schwebt«, sondern nur einen roten Saum. Johanna selbst war kein »heilig«, nur noch ein »himmlisch Mädchen« oder eine »würdige Prophetin«, und der Krönungszug in Reims mit seinem geistlichen Pomp war völlig abgesagt. Der Schlachtruf: »Gott und die Jungfrau!« lautete jetzt: »Der Himmel und das Recht.«
Außerdem waren alle romantischen Ausschweifungen wie die Erscheinung des schwarzen Ritters beseitigt; ebenso die ganze Köhlerszene.
»Schiller stand damals auf der Höhe seines Ruhmes«, sagt Heinrich Laube. »Er lebte nur noch zwei Jahre und einige Monate, und in solchem Augenblicke hatte das Nationaltheater den Mut, ein neues Stück von ihm so umzuändern, seinen Namen wegzustreichen und eine große Tragödie von ihm so aufzuführen, daß er gar keinen Teil daran zu haben schien und sicherlich auch nicht das kleinste Honorar dafür erhielt, denn ein gedrucktes Stück war vogelfrei für die Bühnen!« --
»Johanna d'Arc« mißfiel übrigens in dieser Bearbeitung den Wienern sehr und wurde im Frühjahr 1802 nur fünfmal gegeben; dann verschwand sie für achtzehn Jahre vom Repertoire des Burgtheaters. Erst 1820 durfte die richtige »Jungfrau von Orleans« dort erscheinen.
Die Dresdener »Jungfrau«.
Nicht ganz so schlimm, aber ähnlich erging es der »Jungfrau von Orleans« auf dem Hoftheater zu Dresden, das der Hofmarschall von Racknitz leitete. Die dortige Erstaufführung fand am 26. Januar 1802 statt, und Schillers Freund Körner berichtete darüber am folgenden Tage:
»Die Veränderungen waren zahllos und von einer Art, die Du kaum errathen solltest ... Racknitz hatte die anstößigen Stellen nur angestrichen, und die Schauspieler, besonders Opitz, hatten andere Lesarten substituirt (!). Nur einige Beispiele: Jungfrau erinnerte zu sehr an Jungfrau Maria, daher war der Titel ›Johanna d'Arc‹, und anstatt: ›Gott und die Jungfrau‹ hieß es: ›Tod den Feinden, Sieg den Franken!‹ -- ›Vor diesen fränkischen Weichlingen zu fliehen?‹ hätte den französischen Gesandten beleidigen können; es hieß also: ›vor dieser Handvoll Feinde‹. -- Für Gott wurde Himmel, für Teufel: böser Geist gesagt. -- Agnes hatte _Freundschaft_ für den König, und in dem 2ten Gebete hieß es anstatt Deiner Agnes Liebe: Deines Volkes Liebe ... Sonderbar war indessen, daß der Prinz Anton und die Prinzessin Maria Anna, Schwester des Churfürsten, gedruckte Exemplare mitgenommen hatten, worin sie oft nachlasen.«
»Ein unmoralisches, höchst gefährliches Theaterstück.«
Jahre hindurch hatte man Schillers »Räuber« auf den kleineren Theatern Wiens ihr Wesen treiben lassen, selbst die Furcht vor der Revolution hatte vor diesem Meisterwerk die Segel gestrichen. Natürlich waren nur die früheren, von der Zensur genehmigten Bearbeitungen erlaubt. 1804 wurde Freiherr von Sumerau Präsident der Polizei- und Zensurhofstelle, und eine seiner ersten Regierungshandlungen war ein kategorisches Verbot der »Räuber«, die, wie er am 31. August 1805 zu Protokoll gab, »als ein unmoralisches, alle Bande der Gesellschaft auflösendes, höchst gefährliches Theaterstück, weder nach der Idee des Verfassers noch in irgendeiner Umarbeitung zur theatralischen Vorstellung geeignet« seien.