Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute

Part 10

Chapter 103,334 wordsPublic domain

Das hatte zunächst für die Berliner Zeitungsverleger eine finanzielle Folge. Dem Legationsrat Renfner wuchs jetzt die Arbeit über den Kopf; er mußte den ganzen Tag bis spät am Abend zur Verfügung stehen, wenn er, wie das Ministerium gefordert hatte, »bei eigener schwerer Verantwortung« für den Inhalt der Zeitungen bürgen sollte. Ohne eine Entschädigung, meinte er, sei das nicht zu machen. Bisher war die Zeitungszensur gebührenfrei gewesen.

Die beiden Berliner Zeitungsverleger, die Vossische und die Haude-Spenersche Buchhandlung, sahen denn auch die »Billigkeit« seines Anspruchs ein und verstanden sich dazu, vom 1. August 1792 ab die Bemühungen des vielgeplagten Zensors mit einem jährlichen Honorar von 100 Talern zu belohnen. Für diesen Beweis ihrer »Resignation« sprach ihnen das Ministerium wie billig seine besondere Zufriedenheit aus.

Dies Entgegenkommen kam die Verleger teuer zu stehen, denn das Ministerium nahm statt des kleinen Fingers die ganze Hand. Auf ihre Erklärung, daß sie dieses Honorar mit Rücksicht auf die »gegenwärtigen Zeitläufte« nur dem jetzigen Zensor zahlen würden, nicht aber seinem Nachfolger, antwortete man ihnen, sie allein zögen ja den Gewinn aus ihren Zeitungen, sie hätten deshalb auch in Zukunft dieselbe Zensurgebühr zu entrichten.

Die werdende Journalistik.

Waren denn die Berliner Zeitungen so stark mit »aufrührerischen Artikeln« gefüllt, daß die Mahnung des Ministeriums begründet war?

Etwas Farbe hatten die Blätter unterdes tatsächlich angenommen. Die Weltgeschichte mußte sich ja doch in ihnen widerspiegeln, und wenn der Horizont in Flammen stand, mußte schließlich ein roter Widerschein auch auf Preußen fallen. Wie konnte _der_ dabei gleichgültiger, trockener Chronist bleiben, der am ersten dazu veranlagt ist, den elektrischen Strom neuen Lebens zu empfinden, der werdende Journalist? Der eine wollte löschen helfen, der andere auch schüren, und wenn die deutsche Presse auch noch nichts von Leitartikeln wußte, in denen sich eine öffentliche Meinung kundgab oder auch nur die private des Redakteurs, die sich für die öffentliche hielt, so konnte es doch nicht fehlen, daß die Art der Berichterstattung besonders über die Pariser Ereignisse allmählich einen eigenen Ton annahm, der in der Tat die Musik machte. Über die Berichterstattung im alten Nachrichtenstil ging man noch nicht hinaus, aber der Zensor Renfner hatte schon seine liebe Not mit allerhand versteckten Anmerkungen, »Anspielungen« und »Seitenblicken«, die sich der Zeitungsschreiber von ehedem nie herausgenommen. So entfesselte der Geist der Revolution eigentlich erst den selbständigen Journalismus, den der deutsche Zeitungsleser bis dahin noch nicht gekannt hatte, und unter der Regierung Friedrich Wilhelms II. gewannen die Zeitungen trotz aller dämpfenden Bestimmungen eine Bedeutung, die sie unter Friedrich dem Großen, auch bei geringerer Unfreiheit, nie hätten erringen können, es sei denn, daß der König, in Voraussicht der Zukunft, sie als die Pioniere einer großzügigen nationalen Politik hätte brauchen wollen, was seinem unnahbaren und selbstsichern Souveränitätsgefühl aber ganz fernlag.

Von den Berliner Zeitungen nahm die »Spenersche« am stärksten jenen Ton an, und schon am 24. Februar 1793 mußte sie sich darüber von dem nun aufmerksamer und strenger werdenden Ministerium energisch den Text lesen lassen. Der Ton der Pariser Artikel, hieß es, lasse sich besonders seit der »schrecklichen Verurtheilungs-Epoche des Königs von Frankreich« mit den »Gesinnungen eines treuen Preußischen Untertans schwer vereinbaren« und steche auffallend ab von dem »wärmeren, biederen Ton, durch den sich die Vossische Zeitung bei den jetzigen Umständen auszeichne«. Zensurstriche allein könnten daran nichts ändern, die Redaktion habe daher streng darauf zu sehen, daß »von nun an die _ganze Stimmung_ jener Artikel umgeändert werde«. Sonst werde man das Privilegium »sichereren Händen« anvertrauen.

Die erste ministerielle Zeitung in Preußen.

Mit der Zensur allein sei es nicht getan, hatte das Ministerium im Februar 1793 der »Spenerschen Zeitung« erklärt, die »ganze Stimmung« des Blattes müsse eine andere werden. Da sich aber diese Stimmung bei andern nicht erzwingen ließ, kam man 1794 auf den Einfall, sie selbst zu erzeugen. Der Geh. Legationsrat le Coq hatte den Vorschlag gemacht, eine ministerielle Zeitung herauszugeben, und in ihrer Herzensangst gingen die Minister sogleich darauf ein; früher hatten sie solche Pläne immer zurückgewiesen.

Ein Verleger war zur Stelle; der Hofbuchdrucker Decker besaß schon lange ein Privileg zu einer französischen Zeitung, ohne es bisher ausgenutzt zu haben. Das war doppelt willkommen, denn so konnte man den guten Geist Preußens auch in das französisch sprechende Ausland hinüberleiten, und alle Diplomaten mußten sich ja um solch eine in ihrer Umgangssprache geschriebene preußische Kabinettszeitung reißen.

Vom Januar 1794 an erschien also in Berlin die »~Gazette françoise de Berlin. Avec approbation et privilège du Roi~«, und zwar fünfmal in der Woche. Bisher hatte man noch jedem Berliner Verleger abgeschlagen, mit seinem Blatte mehr als dreimal wöchentlich herauszukommen, und zwar lediglich aus Bequemlichkeit, weil die Zensur dem Ministerium zu einer fast »unerträglichen« Last geworden war, worauf »billig Rücksicht genommen werden sollte«. Jetzt sah die erstaunte Reichshauptstadt auf einmal fast jeden Tag eine neue Nummer der preußischen Amtszeitung erscheinen.

Die Verleger der »Vossischen« und »Spenerschen« wurden über diesen Vorzug natürlich unwirsch und beschwerten sich. Erst sagte man ihnen: Ihr könnt ja auch fünfmal in der Woche herauskommen! Aber dieses ungeheure Anwachsen der Zensurarbeit schreckte doch zuletzt ab, und man kam dann friedlich überein, vom 1. April ab auch das ministerielle Blatt -- auf drei Nummern die Woche zu beschränken.

Die Konkurrenz sorgte weiter dafür, daß die sonstigen sehr unbequemen Vorzüge des Hofblattes paralysiert wurden. Dieses brachte eine Fülle offizieller Mitteilungen aus allen Departements des Ministeriums, Kriegsnachrichten von der preußischen Armee, die damals mit den Österreichern gegen das revolutionäre Frankreich im Felde stand, Meldungen von Ernennungen und Auszeichnungen, die einen wesentlichen Teil des Stadtgesprächs beherrschten -- alles Dinge, mit denen die andern Zeitungen traurig hinterherhinken mußten. Also beschwerte man sich auch darüber, und richtig wurde jetzt durch die ziellose Gutmütigkeit des Ministeriums, das keinem königlichen Privileg zunahe treten wollte, dieses ganze amtliche Material vom Juli 1794 an _allen_ Berliner Zeitungen zugestellt.

Damit war natürlich dem ministeriellen Blatte jeder Anreiz genommen, es siechte kümmerlich dahin und mußte schon Ende 1797 sein Erscheinen einstellen.

Ein verblüffender Erfolg.

Das vorschnelle klägliche Ende der amtlichen »~Gazette françoise de Berlin~« hatte noch einen besondern Grund, der drastisch zeigt, welch unglückliche Hand das preußische Ministerium schon damals in der Behandlung der Presse bewies.

Es hatte sich so ehrliche Mühe gegeben, der Forderung des Königs Genüge zu tun und allen aufrührerischen Geist aus den Berliner Zeitungen zu entfernen. Was hatte es zu diesem Zweck in den letzten Jahren nicht alles verfügt: Nicht weniger als 26 Freiexemplare mußten die Berliner Verleger von ihren Blättern liefern, und man hatte es wirklich durchgesetzt, daß auch alle Provinzzeitungen regelmäßig zur Kontrolle eingereicht wurden. Die Minister lasen sich an all dem schlechten Druck auf Löschpapier fast die Augen blind, es regnete Verwarnungen und Drohungen, und besonders der alte Graf Finckenstein, der noch ganz in friderizianisch-absolutistischer Weltanschauung lebte, überbot sich in strengen Maßregeln. Selbst die Inserate unterlagen seit 1788 noch einer besonderen Zensur der Polizei. Durch die Gründung der »Gazette« war ein regelrechtes Preßbureau entstanden, das die Berliner Blätter mit wichtigen politischen Mitteilungen versorgte. So lieferte es alle Nachrichten über den Aufstand in Polen nach dessen zweiter Teilung, dafür durfte aber nichts Selbständiges aus andern Quellen über die polnischen Angelegenheiten gedruckt werden. In den Pariser Artikeln wurden unermüdlich alle »Neben-Reflexionen und Raisonnements« gestrichen, und die Zeitungen mußten sich durchaus auf die »Darstellung bloßer That-Sachen« beschränken. Die »General- und Spezialpardons«, die das Ausland preußischen Deserteuren zusicherte, durften nicht mitgeteilt werden, ebensowenig die Beschreibung republikanischer Feste, bei denen »im Namen der Weltgeschichte die Verdienste der französischen Nation um die Menschheit« gefeiert wurden. Alle Notizen über Aufstände, besonders über militärische Revolten wie die Meuterei der englischen Matrosen 1797 waren strengstens verboten, ebenso die über die Ankunft und Abreise der Kuriere, weil dies »für den Königl. Dienst« nachteilig sei, und selbst fremde Gesandten durften nichts mehr in die Zeitungen einrücken lassen ohne besondere Genehmigung des Ministeriums.

Und das Resultat all dieser krampfhaften Bemühungen? Dem Könige mochten seine willigen Beamten zu Dank arbeiten, _einem_ aber genügten sie damit noch lange nicht: dem Kaiser von Rußland! Im Oktober 1797 schmetterte die Minister die plötzliche Nachricht nieder, daß ihre Sorgenkinder, die so streng behüteten Berliner Tageszeitungen und die »Berlinische Monatsschrift«, samt und sonders in Rußland verboten seien! Und die preußische Amtszeitung, das Fähnlein der preußischen Aufrechten, stand in der Reihe der Kolleginnen mit am russischen Pranger! Die »~Gazette françoise~« scheint aber jenseits des Niemen die meisten Leser gehabt zu haben und war dadurch »beinahe gänzlich ruiniert«.

Den Anlaß des Verbotes konnte niemand ergründen, am wenigsten -- wie üblich -- der preußische Gesandte in Petersburg. Von jeher war ja Rußland über jede deutsche Preßnotiz »ungemein sensibel« gewesen, und das revolutionäre Schauspiel in Frankreich hatte seine Empfindsamkeit zur Hysterie gesteigert. Vergebens suchten die Minister nach einem plausibeln Grund des Verbotes. Sie dachten nicht mehr an ihr eigenes Wort, daß ja die Zensur allein, die Ausmerzung jeder kleinen Anzüglichkeit, das Verbot alles Anstößigen und dergleichen Flickarbeit, nicht Rot in Weiß verwandeln konnte, daß die ursprüngliche Färbung trotz allem noch durchschimmerte. Die ganze »Stimmung« der Berliner Presse war es eben, die dem Kaiser der Russen zuwider geworden war.

Lichte Augenblicke.

Ab und zu in dieser Zeit der Bedrängnis dämmerte den betrübten Lohgerbern an der Spree so etwas wie die Erkenntnis, daß sie dem Kinde glichen, das in der hohlen Hand das Meer ausschöpfen zu können wähnt. Dem blinden Eifer des alten Ministers von Finckenstein trat sein eigener Amtskollege Graf Haugwitz entgegen, und am 12. Juli 1797 erklärte ihm das Generaldirektorium geradezu: »Überhaupt glauben wir nicht, daß in einer solchen weit getriebenen Einschränkung der Preßfreiheit das wahre Mittel liege, um revolutionäre Bewegungen und gefährliche Nachfolge der darunter gegebenen üblen Beispiele benachbarter Nationen zu hintertreiben.«

Und als ein Jahr später der Graf von der Schulenburg von dem neuen Herrn mit der Leitung der geheimen Polizei betraut wurde und davon fabelte, den revolutionären Skribenten durch Bestechung einen goldenen Maulkorb umhängen zu wollen, bekannte sich das preußische Ministerium in völliger Zerknirschung zu dem reumütigen Glauben, daß all sein Bemühen nur dann Erfolg verspreche, »wenn Männer von anerkannten Talenten, von bewährter Moral, _aus eigner inniger Ueberzeugung_, als Schriftsteller wider Revolutionen und wider revolutionaire Greuel aufträten«.

Man vergaß nur eine Kleinigkeit, diese guten Elemente, die gewiß vorhanden waren, freizumachen und durch soziale Reformen von Staats wegen die »gute Stimmung« zu erzeugen, die man gern der Presse als Schminke aufgelegt hätte. So wirkt diese weise Erkenntnis wie eine Leuchtrakete am dunkeln Nachthimmel und ist es bis heute geblieben.

Die Jagd auf die Bulletinschreiber.

Wie machtlos die regierende Gewalt der Presse gegenüber war, zeigte nichts deutlicher als das Scheitern aller Bemühungen, die geschriebenen Zeitungen zu vertilgen, mit denen sich kleine Beamte eine Nebeneinnahme zu verschaffen wußten.

1792 war die Bulletinschreiberei aufs strengste untersagt worden. Aber man hatte, um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, diesen Befehl nicht veröffentlicht, sondern nur durch ein Rundschreiben allen amtlichen Stellen mitgeteilt, wo die Verfasser dieser »Bülletins« an irgendeinem staubigen Aktentisch zu sitzen pflegten, alles sammelten, was ihnen an offiziellen Brocken erreichbar war, und dieses Gemisch von Vertraulichem und längst Bekanntem zu Korrespondenzen besonders für Hamburger Blätter verarbeiteten.

Mit jenem Verbot glaubte man das Handwerk mit Stumpf und Stiel ausgerottet zu haben. Aber 1794 blühte es wie nie zuvor, denn die strengere Zensur des gedruckten Wortes machte ja das geschriebene um so wertvoller! Das ganz Automatische dieser Erscheinung wollten aber die Minister nicht einsehen, und statt auf der einen Seite die Zügel lockerer zu lassen, verdoppelten sie nun ihren Eifer auch auf der andern. Eine vollständige Detektivkomödie wurde in Szene gesetzt, um diese kleinen Zeilenschreiber dingfest zu machen. Es gab zwar schon so etwas wie ein Postgeheimnis, das störte aber den Postmeister Seegebarth nicht, unverdrossen alle ihm verdächtig erscheinenden Briefe, vor allem die nach Hamburg gerichteten, zu erbrechen, aufmerksam zu lesen und, wenn ein Indizium vorlag, freudestrahlend dem Ministerium zu unterbreiten. Als man schließlich einen der Verbrecher erwischte -- er hieß Woltersdorf und war schon 1791 mit drei Tagen Gefängnis bestraft worden, weil er zu melden sich erdreistet hatte, die Französische Nationalversammlung wolle dem König Ludwig und seiner Gemahlin den Prozeß machen --, entpuppte er sich als Hofagent des Herzogs von Mecklenburg, und die Geheimräte in Neustrelitz nahmen ihn so energisch in Schutz, daß man zufrieden war, als er versprach, sein Korrespondenzeln zu lassen. Auch hatte er mit verblüffender Dreistigkeit gefordert, wenn man ihm verwehre, sein Brot auf diese »redliche und anständige Weise« zu erwerben, so möge man ihm gefälligst eine Anstellung mit auskömmlichem Gehalt geben, da er als kläglichst besoldeter »Prokurator« seine Familie nicht ernähren könne.

Aber die Hetzjagd ging weiter. Die 100 Taler, die der »Hamburgische Korrespondent« für diese Berliner Berichte ausgeworfen hatte, wollte sich nun ein armes zweiundzwanzigjähriges Magisterlein der Philosophie namens Stein verdienen. Bald hatte das Falkenauge des Postmeisters durch Handschriftenvergleichung auch dies herausgebracht. Aber Stein fand wieder Nachfolger, und wenn man sie beim Kragen nahm, versicherte jeder hoch und teuer, von dem Verbot keine Ahnung gehabt zu haben; und das Gegenteil konnten ihm die Minister nie beweisen! So kamen die Übeltäter mit einem Verweis davon -- und alles blieb hübsch wie zuvor.

Die Bildung des kleinen Mannes.

Was die Literatur von Leopolds Sohn und Nachfolger, Kaiser Franz II., dem letzten deutschen Kaiser (bis 1806), zu erwarten hatte, brachte gleich zu Anfang der neuen Regierung ein Gutachten des Polizeiministers Grafen von Pergen klassisch zum Ausdruck. 1793 hatte der angesehene Schriftsteller Joh. Bapt. von Alxinger die »Österreichische Monatsschrift« begründet, die im Sinne der Josephinischen Aufklärung arbeitete und mit großer Kühnheit gegen die bald einreißende Jakobinerriecherei und deren Werkzeuge, Spione und Denunzianten, kämpfte.

Bald sah sich der Polizeiminister veranlaßt, auf die häufige Darstellung von »Revolutionsgeschichten« in dieser Zeitschrift aufmerksam zu machen, »wodurch das Publicum mit der Idee von Staatsumwälzungen familiarisiret und demselben einleuchtend gemacht werden soll, daß Revoluzionen von jeher entstanden sind und daß sie nicht das Werk von Aufklärern und geheimen Orden waren, sondern von Menschen aller Klassen, und selbst von der Geistlichkeit vorbereitet und zu Stande gebracht worden sind«.

Bei dieser Gelegenheit entwickelte Graf Pergen über den Wert der so viel gerühmten »Aufklärung« eine Ansicht, die zugleich als ein Programm der eben begonnenen Regierung des Kaisers Franz bezeichnet werden darf.

»Die Erfahrung hat gelehrt,« so heißt es in diesem Aktenstück, »daß Brochurenaufklärung bisher sicher mehr geschadet, als genützt habe, weil durch solche einer Klasse von Menschen, die von allen Kenntnißen entblößt ist, die vorausgehen müssen, um die Dinge im Zusammenhange zu sehen, eine Menge unverdaute Begriffe über Religion, Menschenrechte und Menschenglück beygebracht worden sind, die nun in den Köpfen derselben eine gräßliche Verwirrung anrichten ... _Die Bildung der untern Klassen muß verhältnismäßig mit ihrem Stande und ihrer Bestimmung seyn._ Wenn der gemeine Mann einen einfachen, auf das Herz wirkenden Religionsunterricht erhält, wenn ihm von den wissenschaftlichen Kenntnissen nur dasjenige beygebracht wird, was ihm in seinem Geschäftsbetriebe zur Beförderung seines bürgerlichen Glücks brauchbar und nützlich ist, so ist er für seine Sphäre aufgeklärt, und diese Aufklärung ist heilsam für ihn, vortheilhaft für den Staat; wird hingegen der gemeine Mann mit Dingen beschäftiget, welche in das Spekulative der Religion und Philosophie einschlagen, so verwirren sich seine Begriffe, er giebt sich mit unnützen Grübeleyen ab, wünscht sich in eine höhere Klasse aufzuschwingen, wird für sich selbst unglücklich und für den Staat gefährlich. _Höhere Kenntnisse sollen also nur für jene seyn, welche vermöge ihres Standes bestimmt sind, andere zu leiten_, und diese können und sollen ohne Beschränkung aufgeklärt werden, und je mehr sie aufgeklärt werden, desto vollkommenere brauchbarere Menschen werden sie seyn und desto besser wird sich die Staatsverwaltung hiebey befinden.« ...

Schon im Juni 1794 mußte die »Österreichische Monatsschrift« eingehen. Ihre Redakteure Alxinger und Schreyvogel sahen keine andere Möglichkeit, wenn sie sich nicht als »Jakobiner« den schwersten Verfolgungen aussetzen wollten.

Das österreichische Zensurgesetz von 1795.

Februar 1795 erschien in Österreich ein neues Zensurgesetz, das in allem genau das Gegenteil dessen bestimmte, was Josephs Preßreform an kulturellen Fortschritten ausgezeichnet hatte.

Nicht das mindeste durfte mehr ohne vorschriftsmäßige Zensur gedruckt werden, weder Buch noch Zeitung, weder Lied noch Gebet, Einblattdruck oder Kupferstich, weder Erstdruck noch neue Auflage eines bisher erlaubten Buches. Wer sich dagegen verging, wurde sofort mit Verlust des Gewerbes gemaßregelt, außerdem mußte er für jedes verbreitete Exemplar einer unzensierten Druckschrift 50 Gulden Strafe zahlen. War er dazu nicht imstande, so durfte er jeden Gulden -- mit einem Tage Gefängnis absitzen! Ein Buchdrucker oder Verleger brauchte also nur durch ein Versehen einige hundert Exemplare eines unzensierten Liedes zu verbreiten, und er hatte, wenn er ein armer Teufel war, lebenslängliche Haft verwirkt! Handelte es sich gar um 1000 Exemplare oder mehr, so ergab diese lichtvolle Rechnung etliche hundert Jahre Gefängnis!

Da Lieder, Gebete, Kriegsnachrichten, überhaupt die ganze Einblattliteratur häufig durch Hausierer so schnell vertrieben wurden, daß der Arm des Gesetzes sie nicht mehr erreichte, blieb der gesamte Hausierhandel mit Drucksachen verboten, und auf Übertretung dieser Bestimmung wurde Zuchthausstrafe gesetzt.

Jede Ausrede oder Entschuldigung für irgendeine Verfehlung gegen das Zensurgesetz wurde von vornherein als ungültig abgewiesen; mildernde Umstände gab es in keinem Fall! Auch galt bei Umgehung der Zensur keinerlei Unterschied zwischen einem Andachtsbuch und etwa einer unsittlichen Schrift; für den Inhalt der nicht zensierten Drucksache hatten sich Verfasser, Verleger, Drucker oder Verbreiter »nach dem Grade der Anstößigkeit« noch besonders zu verantworten. Ebensowenig wie in Österreich selbst durfte ein k. k. Untertan irgend etwas ohne Zustimmung der einheimischen Zensur im Ausland drucken lassen.

Die freie Wahl eines Vorzensors durch den Schriftsteller, wie sie Kaiser Joseph eingeführt hatte, wurde durch dieses Gesetz von 1795 ausdrücklich abgeschafft. Ein Zensor durfte überhaupt kein Manuskript mehr selbst empfangen oder gar genehmigen; dies geschah ausschließlich durch ein neugebildetes Revisionsamt, das mit anonymen Zensoren arbeitete. Jeder Versuch, den Zensor irgendeines Buches festzustellen, sich ihm zu nähern, um Beschleunigung zu bitten oder gar zu beeinflussen, war verboten. Jeder sollte, so hieß es, die Entscheidung »ruhig abwarten, sich ihr ohne Widerrede fügen« und sich besonders hüten vor aller »Verunglimpfung der Zensoren oder des Revisionsamtes, welche allerdings nach dem Grade des Frevels geahndet werden würde«. Das Revisionsamt war also unfehlbar; von irgendeinem Berufungsrecht war von jetzt an nicht mehr die Rede!

Und diese beispiellose Knebelung der Geistesfreiheit, die nicht dem finstersten Mittelalter, sondern dem goldenen Zeitalter der deutschen Klassiker angehört, nannte sich noch obendrein »eine Zusammenfassung der in verschiedenen Zeiten, unter verschiedenen Regierungen ergangenen Verordnungen«, also auch der Josephinischen!

Hägelins Denkschrift über die Zensur.

Eine bürokratische Ausgeburt der Furcht vor der Revolution, die zu jener Zeit die Regierungen ergriff, ist auch Hägelins mehrfach erwähnte Denkschrift über die Zensur, und ihr Entstehungsjahr 1795 macht es begreiflich, daß neben der Religion und Moral die Politik darin die Hauptrolle spielt.

Alles, was gegen die monarchische Regierungsform oder die ständische Verfassung Österreichs Stimmung machte, war nicht nur im Leben, sondern auch auf der Bühne streng verboten. Das schließe, meint Hägelin, große Helden, Heerführer und Politiker des Altertums nicht vom Drama aus, aber Stoffe wie der Tod Cäsars, Brutus, die Vertreibung des Tarquinius usw. seien natürlich unmöglich. Im besonderen seien alle Begebenheiten der vaterländischen Geschichte, deren »Ausschlag diesen Regenten nachtheilig sei«, nicht zu dulden. Widerstand gegen die hohe Obrigkeit auf der Bühne verherrlicht -- das fehlte gerade! Tyrannei, Despotismus waren überhaupt keine Ausdrücke auf einem Theater, auf dem man nicht einmal über die verschiedenen Regierungsformen debattieren oder gar einer andern als der monarchischen Vorzüge einräumen durfte. Ausfälle gegen Regenten, bestehende Gesetze oder ganze Stände, »besonders die höheren«, waren ebenso unstatthaft; ließ sich das, was man gegen sie auf dem Herzen hatte, im Zusammenhang des ganzen Stücks schlechterdings nicht ganz unterdrücken, so mußte es wenigstens durch ein eingeschobenes »Manchmal« gemildert werden.

Völlig unantastbar war der Adel auf der Bühne Österreichs. Zwar durften einige adelige Personen im Stücke mitspielen, aber sie durften nichts verüben, was ihren Stand bloßstellte. Die Wörter Adel, Kavalier usw. sollten überhaupt möglichst vermieden werden. Zwischen dem adeligen Gutsherrn und seinen Tagelöhnern gab es keine Gegensätze; von Unterdrückung der Untertanen, Übermut der Junker, Schädigung des bäuerlichen Grundbesitzes durch das uneingeschränkte Jagdrecht, von Bauernschinderei seitens der Gutsherren »oder sogar der Beamten« wußte man in diesem paradiesischen Theaterstaat nichts. Ebensowenig von Menschenrechten und Menschenwürde, diesen Erfindungen der Revolution und der »Modephilosophie«, die nur darauf ausgehe, mit der Religion »die jetzigen Verfassungen entbehrlich zu machen«. Berüchtigte Wörter wie Freiheit und Gleichheit wurden unbarmherzig gestrichen, selbst wenn die Schriftsteller gegen diese modernen Begriffe polemisierten, denn das sei, erklärt Hägelin, ein beliebtes Mittel, um »die Ohren des Publikums mit denselben zu familiarisieren«. Daß von den revolutionären Tagesereignissen nicht einmal andeutungsweise die Rede sein durfte, versteht sich von selbst.