Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute
Part 1
Anmerkungen zur Transkription
Das Original ist in Fraktur gesetzt. Im Original gesperrter Text ist _so ausgezeichnet_. Im Original in Antiqua gesetzter Text ist ~so markiert~. Im Original fetter Text ist =so dargestellt=. Die Auszeichnung ^{en} bezeichnet hochgestellten Text.
Weitere Anmerkungen zur Transkription befinden sich am Ende des Buches.
H. H. Houben
Hier Zensur -- wer dort?
Antworten von gestern auf Fragen von heute
Mit Umschlagbild von
Th. Th. Heine
Leipzig · F. A. Brockhaus · 1918
Dieses Büchlein ist ein Auszug aus einem gleichnamigen größeren Werk, das später im selben Verlag erscheinen wird.
Als _Fortsetzung_ folgt ein ebenfalls in sich abgeschlossenes Bändchen von gleichem Umfang und gleichem Preis unter dem Titel: »=Biedermaier-Zensur=«, das folgende Kapitel enthalten wird:
1. Friedenshoffnungen und -enttäuschungen. 2. Metternich »karlsbadert«. 3. Friedrich von Gentz als Zensor. Eine Komödie in 1 Vorspiel und 5 Akten. 4. »Es soll der Sänger mit dem König gehn.« 5. Der Musterstaat Preußen. 6. Aus den Memoiren eines Berliner Zensors. 7. Redaktionsgeheimnisse. 8. Zensurstriche und -streiche. 9. Biedermaier vor und hinter den Kulissen. 10. Franz Grillparzer -- ein besonderes Kapitel.
Copyright 1918 by F. A. Brockhaus, Leipzig.
Vorwort.
Der Kampf der Literatur mit der Zensur, wie sie ehemals in deutschen Landen betrieben wurde, ist der ewige Widerstreit zweier Weltanschauungen, der Kampf des Lichtes gegen die Finsternis, der Aufklärung gegen den Obskurantismus. Der unselige Krieg, der in der ganzen »Kulturwelt« soviel längst überwundenes Menschliche, allzu Menschliche wieder lebendig machte, hat auch diesen uralten Zwist aufs neue entfesselt. »_Hier Zensur!_« ertönt's heute allüberall, wo ein neues Werk der Literatur -- oder auch nur der Druckerpresse -- zum Lichte drängt, im Vaterland, in Feindesland und in Neutralien. Mit allgemeinen Redensarten für oder wider ist da nichts geholfen. Die unbestechlichen Tatsachen haben diesen Kampf zu entscheiden, in dem Fürsten und Völker, die Götter, Helden und Don Quichotes unserer Kultur eine merkwürdig wechselnde Rolle als Sieger und Besiegte spielen.
»_Wer dort?_« Wer sind diese Leute, die vor dem Richterstuhl des Zensors als Angeklagte zu stehen pflegten, und was waren ihre Verbrechen? Diese Frage soll mein Büchlein beantworten. Die »gute, alte Zeit« hängt es in farbenlustigen Miniaturbildern und ernsthaft-schwarzen Schattenrissen an die Wand. Da purzelt höfische und militärische, politische, religiöse und moralische Zensur nur so übereinander. Ehrlichen Gewissenskonflikt höhnt herausfordernder Übermut, das Recht des Staates, der Allgemeinheit, und das der Persönlichkeit übertrumpfen einander in Gewalttaten oder diplomatischen Listen, stolze Gelassenheit triumphiert über stichflammende Leidenschaft, und diese Hahnenkämpfe auf Leben und Tod werden anmutig unterbrochen durch kurieuse Begebenheiten, groteske Saltomortales und unfreiwillige Humore verblüffendster Art. Zuletzt kommt dann immer das große Messer und befördert alle die geschwollenen Kämme in den großen Kochtopf der Geschichte.
Vielleicht daß ein Blick in das, was _gestern_ war, uns stärkt, im _Heute_ durchzuhalten. Daher der Untertitel meines Buches: »_Antworten von gestern auf Fragen von heute_.«
Prof. ~Dr.~ _H. H. Houben_.
_Leipzig_, zu Anfang des fünften Weltkriegsjahres.
Inhalt.
Seite
1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit 5
2. Kaiser Josephs II. Zensurreform 30
3. Des gottseligen Herrn Ministers von Wöllner Blumen-, Frucht- und Dornenstücke 47
4. An der Wiege des Theaterzensors 84
5. Die Furcht vor der Revolution 101
6. Der Kampf gegen die Klassiker 118
7. Kleine Kulissengeheimnisse der Theaterzensur 135
8. Im Banne Napoleons 143
9. Ein Opfer der Zensur 165
10. Bürokratie und Militarismus 178
Nachweis der wichtigsten Quellenschriften 208
1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit.
»Die Religionen Musen alle Tolleriret werden und Mus der Fiskal nuhr das auge darauf haben das Keine der andern abruch Tuhe, den hier mus jeder nach Seiner Fasson Selich werden.«
Erlaß Friedrichs II. vom 23. Juli 1740.
Vom Ursprung der Zensur.
Die Zensur, die Prüfung von Druckschriften _vor_ ihrem Erscheinen im Buchhandel, ist eine Erfindung der geistlichen Machthaber zu Ende des 15. Jahrhunderts. Die Buchdruckerkunst hatte dem geknechteten Gedanken befreiende Flügel verliehen. Nachträgliche Verbote schon gedruckter und verbreiteter Bücher konnten deren Wirkung nicht mehr ersticken; also mußte man die Quellen selbst zu erfassen und einzudämmen suchen, ehe sie erquickend und befruchtend -- nach Ansicht der geistlichen Kulturträger vergiftend und verheerend -- ins Freie hinaussprudelten.
Dem Kurfürsten Berthold von Mainz gebührt der zweifelhafte Ruhm, 1486 in seinem Sprengel die erste Zensurbehörde eingerichtet zu haben; Exkommunikation und schwere Geldstrafe bedrohten jeden, der ein Buch druckte oder auch nur las, dem die geistliche Behörde nicht ihre Genehmigung (~Imprimatur~, d. h. es werde gedruckt) gegeben hatte, und die Päpste beeilten sich, diese nützliche Einrichtung durch Erlasse und Konzilienbeschlüsse in der ganzen katholischen Christenheit zur Geltung zu bringen. Papst Leo X., der die Kosten zum Bau der Peterskirche durch den Handel mit Ablaßzetteln bestritt und dadurch den Anstoß zur Reformation gab, erließ noch 1515 ein allgemeines Zensuredikt, zwei Jahre bevor Luther seine Thesen an die Schloßkirche zu Wittenberg heftete, und in dem damit ausbrechenden, Jahrhunderte dauernden Kulturkampf war die Zensur, die Unterdrückung aller ketzerischen Schriften und die Verfolgung ihrer Verfasser und Drucker, eine der wirksamsten und immer rücksichtsloser gehandhabten Waffen der klerikalen Heerscharen, ihrer geistlichen und weltlichen Bannerträger.
Politische Zensur.
Allmählich wucherte die Zensur auch auf das politische Gebiet hinüber. In Brandenburg-Preußen führte der Große Kurfürst sie 1654 ein; sie richtete sich aber zunächst nur gegen theologische Schriften. Der erste Preußenkönig, Friedrich I. (1701--1713), dehnte sie 1703, während des spanischen Erbfolgekrieges, auf politische Bücher aus, »so den Statum publicum und die in Krieg verwickelten Potentaten betreffen«. Die politische Zensur darf daher als eine Begleiterscheinung kriegerischer Verwicklungen bezeichnet werden. Preußische Zeitungen wurden schon im 17. Jahrhundert durch besondere Zensoren beaufsichtigt.
1708 ernannte Friedrich I. die Berliner Sozietät der Wissenschaften, die Vorläuferin der Akademie, zur obersten brandenburgischen Zensurbehörde. Sie hatte alle »politischen und die Zeit-Geschichte enthaltenden alß gelahrten zur Literatur und Scientien gehörigen Schriften« zu prüfen und alles zu verbieten, »worin der Ehre Gottes und der Würdigkeit der christlichen Religion zu nahe getretten und dieselben einigermaßen verletzet« wurden und was »wider die gesunde Moral oder auch ärgerliche und der christlichen Ehrbarkeit zuwiderlauffende Dinge« enthielt; ebenso alles, worin »von der Regierung oder hohen Obrigkeit insgemein verächtlich und verfänglich geredet, oder in Absicht auf dieselbe gefährliche Principia insinuiret oder zur Unruhe und Zerrüttungen in geist- und weltlichen Stande abziehlende Sätze eingestreuet« waren oder wodurch der Respekt gegen die »höchsten Häubter«, die Ehre und das Interesse des Königs, seines Hauses oder seiner zufälligen Verbündeten verletzt wurde.
Von einer einheitlichen Gesetzgebung für alle brandenburg-preußischen Staaten war man aber noch weit entfernt. Für das Herzogtum Magdeburg z. B. besaß die Universität Halle seit 1697 die Zensurhoheit, und mehrfache Versuche, die damit verbundenen beträchtlichen Einkünfte der Berliner Akademie zuzuwenden, stießen auf heftigen und erfolgreichen Widerstand der Hallenser Professoren. Auch ihre eigene Zensurfreiheit wollten sie sich nicht nehmen lassen. Da aber die politischen Schriften, die von der Universität ausgingen, den Fürsten allmählich unbequem zu werden begannen, wurde 1720 ihre Druckfreiheit in einem Punkte beschränkt: das Rechtsverhältnis zwischen dem Kaiser und den Reichsständen durfte in Universitätsschriften, Doktordissertationen usw., überhaupt nicht mehr erörtert, höchstens berichtweise dargelegt werden. Um dieselbe Zeit verbot Friedrich Wilhelm I. einem Kriegsrat von Happe in Halle, jemals wieder Bücher drucken zu lassen, mit den freundlichen Worten: »Werdet ihr es euch dennoch unterstehn, wil ich euch aufhengen und eure Schriften durch den Büttel verbrennen lassen«.
Genau so wie die geistlichen Fürsten hatten auch die weltlichen es bald gelernt, sich der gefährlichen Erörterung ihrer Rechte durch Zensurverbote zu entledigen.
Das tapfere Generaldirektorium.
Bald genügten die bisherigen Verordnungen über politische und religiöse Schriften nicht mehr. Von 1716 bis 1731 wurden in Preußen nur neun Bücher verboten. Vom kaiserlichen Hof in Wien und besonders von Rußland liefen Beschwerden ein, und am 20. September 1732 befahl Friedrich Wilhelm, daß alle Schriften, »in welchen Unser und Unserer hohen Alliirten Interesse versiren möchte«, nicht nur »durch verordnete tüchtige Censores approbiret«, sondern außerdem noch, nebst dem Urteil des Zensors, dem Kabinettsministerium in Berlin eingesandt werden sollten.
Gegen gotteslästerliche Schriften war der fromme König besonders empfindlich. Als im Jahre 1737 eine anonyme satirische Komödie der Frau Gottsched, »Die Pietisterey im Fischbein-Rocke«, seinen heftigsten Unwillen erregte, entwarf der Minister von Cocceji ein erstes allgemeines Zensuredikt. Eine Verordnung des Königs vom 19. März bestimmte ferner, daß im Berliner Packhof von auswärts ankommende Bücher nicht eher ausgeliefert werden dürften, bis der Generalfiskal ein Verzeichnis davon erhalten und die Einfuhr genehmigt habe.
Dieser damals in Österreich schon längst üblichen Ausdehnung der Zensur auf alle im Lande gedruckten oder von auswärts eingeführten Schriften widersetzte sich aber das Generaldirektorium, die damalige preußische Verwaltungsbehörde, so nachdrücklich, daß Coccejis Zensuredikt, obgleich es schon gedruckt war, zurückgezogen und die Verfügung des Königs auf theologische Schriften beschränkt wurde. »Das Bücherwesen«, erklärte das Generaldirektorium, »hat seit der Reformation in ganz Deutschland, nicht weniger in allen civilisirten Landen freien Lauf gehabt, wodurch die Gelehrsamkeit zu sehr hohem Grade gestiegen ist, in welchem wir sie heut zu Tage sehen. Wollte nun diese Freiheit durch dergleichen Ordre in Ihro Majestät Landen eingeschränkt werden, so würden die Gelehrten hiedurch nicht allein sehr niedergeschlagen, und der Buchhandel gänzlich zu Grunde gerichtet werden, sondern auch die Barbarei und Unwissenheit, welche Ihro Majestät glorwürdigste Vorfahren mit so vieler Mühe und Kosten vertrieben, auf's Neue, zum größten Praejudiz der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit überhand nehmen.«
»Gazetten dürfen nicht geniret werden.«
Dies vielzitierte Wort Friedrichs des Großen, der am 31. Mai 1740 seine Regierung antrat, findet sich in einem Schreiben des Kabinettsministers Grafen Podewils vom 5. Juni 1740 an den Kriegsminister, das lautete:
»Sr. Königl. Mayestät haben mir nach auffgehobener Taffel allergnädigst befohlen des Königl. Etats undt Krieges Ministri H. von Thulemeier Excellenz in höchst Deroselben Nahmen zu eröffnen, daß dem hiesigen Berlinschen Zeitungs Schreiber eine unumbschränckte Freyheit gelaßen werden soll in dem articul von Berlin von demjenigen was anizo hieselbst vorgehet zu schreiben was er will, ohne daß solches censiret werden soll, weil, wie höchst Deroselben Worthe waren, ein solches Dieselbe divertiren, dagegen aber auch so denn frembde Ministri sich nicht würden beschweren können, wenn in den hiesigen Zeitungen hin undt wieder Passagen anzutreffen, so ihnen misfallen könten. Ich nahm mir zwar die Freyheit darauff zu regeriren, daß der Rußische Hoff über dieses Sujet sehr pointilleux wäre, Sr. Königl. Mayestät erwiederten aber daß Gazetten wenn sie interessant seyn solten nicht geniret werden müsten; welches Sr. Königl. Mayestät allergnädigsten Befehl zu folge hiedurch gehorsahmst melden sollen.«
Gegen diese Liberalität des neuen Herrn hatte Herr von Podewils selbst gewichtige Bedenken, und auch der Kriegsminister von Thulemeyer, der damalige Chef der Zeitungszensur, machte dazu die vorsichtige Randbemerkung: »Wegen des articuls von Berlin ist dieses indistincte zu observiren wegen auswärtiger Puissancen aber ~cum grano salis~ und mit guter Behuetsamkeit.«
Ein zweifelhafter Fortschritt.
Unter »Zeitungen« verstand König Friedrich nichts anderes als die einzelnen Nummern der seit 1721 dreimal wöchentlich erscheinenden »Berlinischen Privilegirten (später Vossischen) Zeitung«, der einzigen, die damals in Berlin bestand. Die ihr jetzt gewährte Zensurfreiheit bezog sich aber durchaus nur auf den lokalen Teil. Das war immerhin ein Fortschritt, denn nun durfte sich der Berichterstatter doch wieder getrauen, Nachrichten über das Leben am königlichen Hofe zu bringen, was Friedrichs Vorgänger sich stets sehr ungnädig verbeten hatte, so daß die Zeitungsleser über ausländische Potentaten stets weit mehr erfuhren denn über ihren eigenen Herrn.
Andererseits war der russische Gesandte über alles, was die Zeitung von Rußland erzählte, stets »ungemein sensibel«, so daß schon Friedrich Wilhelm I. 1724 dem Verleger Rüdiger befohlen hatte, keine noch so unbedeutende selbständige Nachricht über das Zarenreich mehr zu bringen; nur was der russische Gesandte selbst einsandte, durfte gedruckt werden. Gab man nun, so meinte der junge König, den eigenen Hof den Lokalreportern preis, so konnte sich auch der russische nicht mehr beklagen.
Im übrigen stand die Zeitung nach wie vor unter Zensur, die nach dem Tode Thulemeyers der Kriegsrat von Ilgen übernahm, und bald zeigte sich, daß es auch mit der »unumbschränkten Freiheit« des lokalen Teils nicht weit her war. Schon im September wurde die Zeitung strenge ermahnt, die ihr »erlaubete Freyheit mit mehrer Ueberlegung und Behutsamkeit zu gebrauchen ... wiedrigen Falls nachdrückliche Ahntung zu gewärtigen« sei. Der Zensor von Ilgen hielt sich zwar an des Königs Befehl und strich im lokalen Teil nichts, aber die nachträgliche »Ahntung« konnte weit unangenehmer werden als die strengste Zensur, die den Verleger wenigstens von der Verantwortlichkeit für die zensierten Artikel befreite. Weder der König noch die Minister oder das Generaldirektorium waren an Öffentlichkeit der politischen Vorgänge oder auch nur der staatlichen Personalien gewöhnt, und als schon im Dezember 1740 der erste Schlesische Krieg begann, wurde die Zeitungsredaktion sehr bald aus dem Traume ihrer vermeintlichen Zensurfreiheit aufgerüttelt. Über die wichtigsten Tagesvorgänge in Schlesien usw. durfte sie nichts bringen ohne den ausdrücklichen Auftrag des Etatsministers.
Mit königlicher Freiheit.
Nicht viel bessere Erfahrungen machte der Verleger Ambrosius Haude, der vom 30. Juni 1740 an in den »Berlinischen Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen« (der späteren »Spenerschen Zeitung«) der »Vossischen« eine gefährliche Konkurrenz entgegenstellte.
Haude war ein literarischer Vertrauensmann des jungen Fürsten. Als der strenge Vater die Bibliothek des Sohnes in einem Tapetenschrank entdeckte und verkaufen ließ, hatte Haude sie erstanden und in einem Hinterzimmer seines Buchladens aufgestellt, wo nun der Kronprinz verbotener Lektüre in Ruhe frönen konnte. Der Lohn dafür war jetzt ein Privileg zur Herausgabe einer deutschen und einer französischen Zeitung; die letztere, das »~Journal de Berlin~«, bestand nur ein Jahr.
Zunächst erfreute sich Haude tatsächlich völliger Zensurfreiheit. Da niemand wußte, wieweit das ihm vom König gewährte Privileg ging, wagte man sich an ihn nicht heran. Als aber im Dezember 1740 die Kriegszensur einsetzte und der Verleger der »Vossischen« sich beschwerte, daß der Zensor ihm Artikel streiche, die in dem Konkurrenzblatt ungehindert erschienen, fragte man Haude nach seiner Konzession, und da er nichts Schriftliches vorweisen konnte, wurde ihm am 31. Dezember befohlen, in seinen beiden Blättern »von Seiner Königl^{en} Mt. höchsten affairen und Angelegenheiten, von nun-an, weiter nicht das geringste, es habe Nahmen wie es immer wolle«, ohne Zensur zu drucken.
Mit der »unumbschränkten Freiheit« auch nur des lokalen Teils der Berliner Zeitungen war es also schon im Dezember 1740 gründlich vorbei. Haude sperrte sich zwar noch eine Weile, aber als man ihm mit Verlust seines Privilegs drohte, blieb ihm nichts übrig, als sich der Zensur Ilgens zu unterwerfen.
Schon am 9. Juli 1743 machte dann der König selbst diesem unklaren Zustand ein Ende, indem er die drei Jahre zuvor verliehene Zensurfreiheit zurücknahm und die Gazetten nicht eher mehr zum Druck zu geben befahl, »bis selbige vorher durch einen vernünftigen Mann censiret und approbiret worden seynd«.
Kriegsrat von Ilgen übte also die Zensur weiter, bis er 1750 wegen mangelnder Aufmerksamkeit seines Amtes entsetzt und durch einen strengeren Herrn, den Geh. Rat Vockerodt, abgelöst wurde.
Bis Ende 1742 hatte die »Spenersche Zeitung« den Wahlspruch »Wahrheit und Freiheit« geführt, von Beginn des folgenden Jahres ab erschien sie nur noch »Mit königlicher Freiheit«. Das sollte jedenfalls heißen »mit königlichem Privilegium«, klang aber jetzt wie Ironie.
Die Berliner Zeitungen unter Friedrich II.
Man darf es nicht allzu tragisch nehmen, daß Friedrich der Große mit der Tagespresse genau so willkürlich umsprang wie nur irgendein Despot. Die damaligen Zeitungen waren nichts weiter als Nachrichtenblätter und strebten noch kaum danach, sich aus dieser Niederung zu erheben. Die Geheimdiplomatie war noch die alleinige Lenkerin der Staaten, und bei den häufigen kriegerischen Verwicklungen war es eine Vorbedingung des Sieges, die Karten verdeckt zu halten. Die Berichte der Berliner Zeitungen über die beiden ersten Schlesischen Kriege stammten fast nur aus dem Hauptquartier, besonders die »Schreiben eines Preußischen Offiziers«; meist hatte der König selbst sie verfaßt oder wenigstens durchgesehen. Durch diese königliche Berichterstattung wurden die Berliner Zeitungen zum erstenmal wichtige Quellen für die gesamte europäische Presse. Was Friedrichs nächsten Zwecken widersprach oder seine Pläne verraten konnte, wurde nach dem Gebot der Kriegszensur unnachsichtig unterdrückt. Man fahndete auf die Verbreiter falscher und flauer Kriegsgerüchte, und fremde Zeitungen, die mit Tatarennachrichten die Stimmung verdarben, wurden verboten.
Im übrigen wurden noch keine Partei- und Überzeugungskämpfe in den Berliner Zeitungen ausgefochten. Der Verleger Haude hatte in seinem Blatte zuerst den Artikel »Von gelehrten Sachen« eingerichtet; die »Vossische« begann erst 1748 diesem Vorbild zögernd zu folgen, übertrumpfte dann aber die Konkurrentin bald dadurch, daß sie 1749 Lessing als Mitarbeiter gewann; eine nur kurze Episode, die aber den Beginn der schöpferischen literarischen Kritik in Berlin nicht nur, sondern in der deutschen Literatur überhaupt bedeutete.
Im Jahre 1744 beschwerte sich Haude einmal, daß der Kriegsrat von Ilgen ihm jede tadelnde Kritik eines Buches verbiete, wodurch sich das Feuilleton seines Blattes lächerlich machen müsse, und es scheint, daß der König den Eifer des Zensors ein wenig gedämpft hat. Von sonstigen Zensurgefechten der Zeitungsschreiber in den vierziger Jahren melden die Akten aber nichts, woraus sich von selbst ergibt, daß sich das Fähnlein der damaligen Journalisten nicht sonderlich herausfordernd, angriffslustig und neuerungssüchtig erwiesen hat.
Auch das Feuilleton der damaligen Berliner Blätter bot nur einen kümmerlich matten Abglanz vom Geist der Zeit, der sich dagegen in der Buchliteratur und den schon ziemlich zahlreichen Wochen- und Monatsschriften seinem innersten Wesen nach offenbarte.
Das Zeitalter der Aufklärung.
Das Jahrhundert Friedrichs des Großen nennt sich das der Aufklärung. Nicht als ob der preußische König diesen Stempel seiner Zeit gewaltsam aufgedrückt hätte. Ihr Gepräge schuf sich, unabhängig von ihm, aus der geistigen Kraft der Nation. Ihm gebührt aber das Verdienst, dieser kulturellen Flut keinen Damm entgegengesetzt, sondern ihr freien Lauf gelassen zu haben.
Das Wesen der Aufklärung liegt in ihrem Kampf um Gott. Es wurzelte in religionsphilosophischen Problemen und griff erst allmählich auch auf das Verhältnis des Menschen zum Staat und zur Obrigkeit hinüber. Die sich hieraus entspinnenden Kämpfe gehören aber einem spätern Zeitalter an. Wenn daher Friedrich in politischen Fragen keine Duldung abweichender Meinungen kannte, so versündigte er sich damit noch nicht am Geist seiner Zeit, der nur nach Aufklärung in theologischer Hinsicht verlangte.
Im ersten Jahrzehnt seiner Regierung war sich der junge König, der selbst die bittere Qual geistiger Knechtschaft unter der brutalen Faust seines gewalttätigen Vaters bis zum Äußersten gekostet hatte, über seine Haltung gegenüber dem Geist seiner Zeit noch nicht klar, was seine hin- und hertastenden ersten Zensurverfügungen zeigen.
Das Zensuredikt von 1749.
Unterm 11. Mai 1749 erschien in Preußen ein »Edikt wegen der wiederhergestellten Censur derer in Königlichen Landen herauskommenden Bücher und Schriften, wie auch wegen des Debits ärgerlicher Bücher, so außerhalb Landes verleget werden«.
Der König, so heißt es in der Einleitung, »habe höchst mißfällig wahrgenommen, daß verschiedene scandaleuse theils wider die Religion, theils wider die Sitten anlaufende Bücher und Schriften in Unseren Landen verfertiget, verleget und debitiret werden«. Um diesem »Unwesen« abzuhelfen und »die ehemalige seit einiger Zeit in Abgang gekommene Bücher-Censur wiederum herzustellen«, werde nunmehr in Berlin eine Zensurkommission eingesetzt, die »alle Bücher und Schriften, die in Unseren sämmtlichen Landen verfertiget und gedruckt werden, oder die Unsere Unterthanen außerhalb Landes drucken lassen wollen«, vor dem Druck zu genehmigen habe.
Zensurfrei waren nur die Schriften der Akademie der Wissenschaften. Was in Universitätsstädten erschien (mit Ausnahme politischer Schriften), mußte die Universität selbst durch die in Betracht kommenden Fakultäten auf eigene Gefahr zensieren lassen. Politische Schriften, die den »~Statum publicum~« des Deutschen Reiches oder des preußischen Königshauses und »die Gerechtsame« Preußens betrafen oder bei denen »auswärtige Puissancen und Reichsstände interessiret sind«, unterstanden ohne Ausnahme dem »Departement derer auswärtigen Sachen«. »Bloße Carmina« schließlich konnte, wenn keine Universität am Orte war, die Landes-Provinzialregierung oder die städtische Ortsbehörde zum Druck freigeben.
Im übrigen sollte »nicht das Geringste« ohne vorherige Genehmigung gedruckt werden. Auf Umgehung der Zensur stand eine Strafe von 100 Talern. Ebensowenig durften die Buchhändler »scandaleuse und anstößige« Bücher von auswärts kommen lassen und verkaufen; konnten sie ihre Ahnungslosigkeit nicht beschwören, so hatten sie ihre Unvorsichtigkeit in jedem Fall mit 10 Talern Strafe zu büßen.
Die gekränkten »Schulbedienten«.
Der Ruhm, Friedrichs des Großen Zensuredikt veranlaßt zu haben, gebührt hauptsächlich den Berliner Schulmeistern.
Seit dem 2. Januar 1749 gab der Verleger der »Vossischen Zeitung«, Christian Friedrich Voß, der Schwiegersohn Rüdigers, eine Zeitschrift »Der Wahrsager« heraus, die der Redakteur der »Vossischen«, Christlob Mylius, zum größten Teil selbst schrieb. Zu ihren Mitarbeitern gehörte auch Lessing.