Henriette Goldschmidt: Ihr Leben und ihr Schaffen

Part 7

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Viele verstehen es so, als habe Henriette Goldschmidt einfach konstatieren wollen: Der Erziehungsberuf sei der Kulturberuf der Frau. Nein! Der Erziehungsberuf, wie er von den allermeisten Menschen jetzt noch aufgefaßt und geübt wird, ist noch _kein_ Kulturberuf. Er ist noch eine „instinktive, passive Tätigkeit.“ – Aber er soll ein Kulturberuf, er wird _der_ Kulturberuf der Frau werden.

Henriette Goldschmidt hat dieses Wort zunächst den suchenden und gebildeten Frauen zugerufen, die ihre Kräfte in den Dienst der Kultur stellen möchten, ohne bereits ein klares Ziel für ihre Arbeit zu haben. Denen will sie mit diesen. Wort sagen: Sucht das Ziel nicht draußen, sondern _in euch selbst_! Erkennt die menschheitpflegende Bestimmung des weiblichen Geschlechts und weiht eure Kräfte einer Arbeit, die euerm innersten Wesen gerecht wird! Die Frau kann „als Glied der Menschheit“ nichts Höheres vollbringen, als ihren Erziehungs- und Pflegeberuf als Kulturberuf aufzufassen und auszuüben.

Freilich, die Frauenwelt wird und kann diesen Weg nur gehen, wenn ihre Führerinnen sich zu diesem Ziel bekennen und wenn sie die _Bildung des weiblichen Geschlechts_ in diesem Sinne gestalten. Friedrich Fröbel bezeichnete am Ende seines Lebens seinen für Marienthal entworfenem Plan einer in dieser Art gedachten Bildungsanstalt für das weibliche Geschlecht _als die letzte Konsequenz seines Grundgedankens_.

Die Errichtung einer solchen Bildungsstätte war auch für Henriette Goldschmidt _die letzte Konsequenz ihrer inneren Entwicklung, die Synthese ihrer aus der deutschen Frauenbewegung und aus der Fröbelschen Pädagogik entwickelten Ideen_.

2. Ihr Wirken für die Kindergartensache.

a) Petition an die deutschen Regierungen.

Fast 50 Jahre hat Henriette Goldschmidt im Dienste der Kindergartensache gestanden. Sie hat zahllose Vorträge über die Idee des Kindergartens gehalten, hat jahrzehntelang intensiv im „Deutschen Fröbelverband“ mitgearbeitet, hat in Leipzig vier große Volkskindergärten geschaffen, die noch heute als städtische Anstalten blühen. Aber über all das soll hier nicht ausführlich gesprochen werden. So verdienstvoll es natürlich war, es unterschied sich doch nicht wesentlich von der gleichen Arbeit geistesverwandter Frauen in anderen Städten. Hier sei nur von dem berichtet, was sie _mehr geleistet_ hat als die andern.

Da ist in erster Linie die Petition des „Bundes deutscher Frauenvereine“ an die deutschen Regierungen zu nennen. Pfingsten 1897 hatte Henriette Goldschmidt auf der Generalversammlung des Bundes den Antrag gestellt, eine Petition an die deutschen Regierungen wegen „Einordnung der Fröbelschen Erziehungs- und Bildungsanstalten (Kindergärten und Seminare für Kindergärtnerinnen) in das Schulwesen der Gemeinden und des Staates“ zu richten. Der Antrag fand die Zustimmung des Bundes, und die „Erziehungskommission“ wurde beauftragt, die Petition auszuarbeiten. Die eigentliche Arbeit hatte Henriette Goldschmidt zu leisten, die die Vorsitzende dieser Erziehungskommission war. Aus dem Briefwechsel Henriette Goldschmidts mit ihrer Freundin, Frau Jenny Asch in Breslau(4), wissen wir Näheres über die Schwierigkeiten, unter denen diese Petition zustande kam: Einige Mitglieder der Kommission standen der ganzen Sache kühl gegenüber, andere wohnten auswärts (z. B. Eleonore Heerwart in Eisenach, Martha Back in Frankfurt a. M.), der Vorsitzende des „Deutschen Fröbelverbandes“ (Prof. Dr. Eugen Pappenheim in Berlin) war überhaupt gegen die Eingabe. Schließlich blieb Henriette Goldschmidt nichts anderes übrig, als die Petition selbst auszuarbeiten und dann den übrigen Mitgliedern der Kommission zur Billigung zuzuschicken. Im November 1898 sandte dann der Vorstand des „Bundes deutscher Frauenvereine“ die Petition an die Regierungen ab.

Henriette Goldschmidt hatte auf einen raschen Erfolg dieser Eingabe kaum allzu große Hoffnungen gesetzt. Sie wollte damit nur die ganze Angelegenheit überhaupt in Fluß bringen. Daß sich nicht alles, was sie darin forderte, in kurzer Zeit werde verwirklichen lassen, das wußte sie. Wenn die Regierungen nur überhaupt anfingen, der Kindergartensache näher zu treten, das genügte zunächst schon. Zehn Jahre später zeigten sich die ersten Spuren: 1908 im Lehrplan der preußischen Frauenschulen, 1911 in den Prüfungsbestimmungen für Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen. Wenn naturgemäß zwischen 1898 und 1908 auch noch andere maßgebende Persönlichkeiten in dieser Richtung auf das preußische Kultusministerium eingewirkt haben mögen, so ist doch die Tatsache nicht zu leugnen, daß Henriette Goldschmidt _den ersten mutigen Schritt in dieser Sache getan hat_ und daß daher ihre Petition von 1898 ein _Markstein_ in der Geschichte des deutschen Kindergartenwesens bleiben wird.

Damit dieses _historisch bedeutsame Schriftstück_ nicht so schnell der völligen Vergessenheit anheimfällt, sei es nachstehend im Wortlaut wiedergegeben, zumal es auch in Einzelheiten überaus charakteristisch für Henriette Goldschmidt ist:

„Das Gesuch betrifft das für unsere Familien- und Volkserziehung so wichtige Gebiet der _Kindergärten_ und _Seminare für Kindergärtnerinnen_.

Beide Anstalten verdanken ihr Entstehen bekanntlich dem jüngsten schöpferischen deutschen Pädagogen _Friedrich Fröbel_. Auf die Initiative von Männern und Frauen (Diesterweg, Frau von Mahrenholtz-Bülow, Johanna Goldschmidt u. a. m.), die noch unmittelbar unter dem Einflusse des Meisters standen und von seinen Ideen begeistert waren, ist die Errichtung von Kindergärten und Seminaren zurückzuführen.

Dieser selbstlosen Hingabe und opferwilligen Arbeit für die Realisierung des Fröbelschen Erziehungswerkes folgte eine Privattätigkeit einzelner Personen, die unter eigener Verantwortlichkeit Kindergärten und Seminare für Kindergärtnerinnen errichteten, ohne eine andere Kontrolle als die ihrer eigenen Gewissenhaftigkeit. Die Folge davon ist, daß Erziehungsstätten, die sich auf die wichtigsten Lebensalter – auf die Kindheit beider Geschlechter und auf das jungfräuliche Alter – beziehen, den Charakter industrieller Unternehmungen angenommen haben. _Kindergärten und Seminare für Kindergärtnerinnen unterliegen bisher dem Gewerbe- und nicht dem Schulgesetze._

Welch eine große Schädigung der Sache dieser Umstand mit sich führt, das kann hier nicht erörtert werden. Hinweisen wollen wir darauf, daß Erziehungsstätten für das erste Kindesalter nur einer _früheren_, nicht einer _niedrigeren_ Stufe unseres Lebens dienen als die _Volksschulen_. Wie aber die Errichtung einer Schule ohne Befähigungsnachweis unstatthaft ist, so dürfte mit gleichem Rechte die Gründung eines Kindergartens ohne Befähigungsnachweis unstatthaft sein. Dasselbe, nur in verschärfter Form, gilt für die Errichtung von _Seminaren für Kindergärtnerinnen_.

Diese Anstalten sind bestimmt, Erzieherinnen zu bilden und haben daher eine Aufgabe zu erfüllen, welche derjenigen der Seminare für Lehrerinnen kaum nachsteht.

Bezieht sich daher unser Gesuch zunächst darauf, _daß die genannten Anstalten der Willkür enthoben und einer behördlichen Kontrolle unterworfen werden_, so beschränkt es sich nicht darauf.

Es wird im allgemeinen zugegeben, daß die Grundlagen der Charakterbildung im Kinde geschaffen sind, wenn dasselbe in die Volksschule eintritt. Die hochwichtige erzieherische Aufgabe, welche dem vorschulpflichtigen Alter zugewiesen ist, wird zur Stunde lediglich dem Zufall überlassen. – Die weitaus größere Zahl der Eltern hat für die Lösung derselben entweder keine Zeit oder kein Verständnis, oder keine Neigung. Es erscheint demgemäß dringend geboten, die Erziehung des heranwachsenden Geschlechtes im vorschulpflichtigen Alter von Staats wegen im Interesse des Staates sicherzustellen. Weder Vereine, noch private Unternehmungen sind imstande, eine Aufgabe zu lösen, die sich auf die gesamte Bevölkerung bezieht – sie konnten nur die notwendige Vorarbeit leisten. – Weil aber die Erziehung der Kinder im vorschulpflichtigen Lebensalter für die Zukunft des heranwachsenden Geschlechtes, also für unser Volk und den Staat, von höchster Bedeutung ist, bitten wir eine hohe Regierung, hochdieselbe wolle durch ein besonderes Gesetz oder durch eine Novelle zum Schulgesetze die Frage der Kindergärten einer Regelung unterziehen, und zwar wolle hochdieselbe in dem erbetenen Gesetze anordnen, daß innerhalb eines festzustellenden Zeitraumes jede Gemeinde in Verbindung mit ihrer Volksschule einen oder mehrere Kindergärten zu errichten habe, zu dessen Besuche alle Kinder mindestens zwei Jahre vor ihrem Eintritt in die Volksschule verpflichtet sind. Diese Kindergärten bitten wir den staatlichen Schulaufsichtsbehörden zu unterstellen.

Auch wenn die hohe Regierung nicht für baldigen Erlaß eines derartigen Gesetzes sich entschließen könnte, wird sich hochdieselbe nicht verschweigen dürfen, daß die derzeitige Ausbildung der Kindergärtnerinnen nicht immer der Bedeutung entspricht, welche die erzieherische Tätigkeit erfordert. Wir fühlen uns deshalb verpflichtet, eine hohe Regierung gehorsamst zu bitten:

Hochdieselbe wolle anordnen, daß _die Seminare für Kindergärtnerinnen_ der staatlichen Prüfung unterstellt und daß die Abgangsprüfungen der Seminaristinnen vor einer vom Staate eingesetzten Kommission abgelegt würden. Außerdem ersuchen wir aber die hohe Regierung, mit der Errichtung staatlicher Anstalten für die Ausbildung von Kindergärtnerinnen vorgehen zu wollen.

Angesichts der Übelstände, welche auf diesem so hochwichtigen Gebiete vorhanden, bitten wir ferner eine hohe Regierung:

Hochdieselbe wolle gütigst anordnen, daß nach einem gewissen Zeitraum, dessen Dauer dieselbe bestimmen wolle, die Lehrerinnen an Kindergärten vor einer staatlichen Kommission ihre Prüfung bestanden haben müssen.

So lange, als die hohe Regierung noch nicht die Errichtung von Kindergärten im Anschluß an die Volksschule durch die Gemeinden angeordnet hat, bitten wir:

Eine hohe Regierung wolle die bestehenden privaten, von Vereinen, sonstigen Korporationen oder Einzelnen errichteten und erhaltenen Kindergärten unter die Aufsicht der staatlichen Behörde stellen.

Schließlich geben wir uns der Hoffnung hin, daß nach der Einführung der gesetzlich angeordneten Gemeinde-Kindergärten die Leiterinnen derselben, ebenso wie die Lehrerinnen das Recht auf Pensionsbezug erlangen.

Wir glauben einer Frage des Staatswohles von hoher Bedeutung zu entsprechen, wenn wir uns gestatten, die Aufmerksamkeit einer hohen Regierung für dieselbe zu erbitten. Es handelt sich um eine sorgfältige naturgemäße Erziehung großer Massen von Kindern zu einer Zeit, die für die Richtung des Gemütslebens, für die Charakterbildung ausschlaggebend ist.

Wir gestatten uns, auf die Begleitschrift zu verweisen, welche die wesentlichsten Punkte der Begründung der Petition enthält und geben uns der Hoffnung hin:

Eine hohe Regierung werde unser Gesuch einer wohlwollenden Prüfung unterziehen und uns gütige Genehmigung unserer Bitten zuteil werden lassen.

Leipzig, November 1898.

*Der Vorstand des Bundes deutscher Frauenvereine.* _Auguste Schmidt_, Vorsitzende.

_Henriette Goldschmidt_, Vorsitzende der Erziehungskommission des Bundes deutscher Frauenvereine.“

Ein reiches Programm! Jeder einzelne Punkt desselben beweist, wie gründlich Henriette Goldschmidt die Kindergartenarbeit kannte, wie sehr die Mißstände auf diesem Gebiet sie schmerzten und wie sie auf Besserung sann. In der dieser Petition beigefügten „_Begleitschrift_“ geht sie noch ausführlicher auf alle diese Einzelheiten ein. Es würde zu weit führen, auch den Inhalt dieser Begleitschrift hier wiederzugeben.

Nur darauf sei noch ausdrücklich hingewiesen: Für Henriette Goldschmidt ist der Kindergarten – wie übrigens auch für Fröbel – _nicht eine Einrichtung der Not_. Er ist in erster Linie eine _pädagogische Anstalt_. Die _Kleinkinderbewahranstalten_ Oberlins entstanden aus wirtschaftlichen und sozialen Notständen heraus, der _Kindergarten_ Fröbels aber verdankt seine Existenz einer pädagogischen Idee (vgl. S. 93 ff.). Das darf man nie aus dem Auge verlieren.

b) Streitschrift gegen K. O. Beetz.

Die Eingabe des „Bundes deutscher Frauenvereine“ an die deutschen Regierungen veranlaßte den damaligen Schuldirektor in Gotha _K. O. Beetz_ zur Veröffentlichung einer Gegenschrift: „_Kindergartenzwang! Ein Weck- und Mahnruf an Deutschlands Eltern und Lehrer_“ (Verlag Emil Behrend in Wiesbaden 1900). In scharfsinniger und temperamentvoller Weise greift Beetz in diesem Schriftchen den Kindergarten und die Eingabe des Bundes an. Man spürt es beim Lesen dieser Broschüre, daß hier nicht nur „irgend jemand“ seine Meinung äußert, sondern ein Pädagog von ausgeprägter Eigenart und nicht gewöhnlicher Begabung. Manches in seinen Ausführungen ist prachtvoll. Das Ganze stilistisch gewandt und glänzend geschrieben. Jedenfalls der geistvollste Angriff, der je gegen den Kindergarten geführt worden ist.

Um so größer war die _Gefahr_, die von dieser Schrift ausgehen mußte. Denn daß Beetz trotz alles Scharfsinns die Ideen Fröbels nicht richtig erkannt und daher das Wesen des Kindergartens falsch aufgefaßt hatte, das konnte höchstens ein Kenner, keinesfalls aber das große Publikum merken. Es war daher dringend nötig, daß der Beetzschen Schrift entgegengetreten wurde. Unbegreiflich ist es, daß dies nicht von der in erster Linie in Frage kommenden Stelle, vom damaligen Vorstand des „_Deutschen Fröbelverbandes_“ sofort geschehen ist.

Da kein andrer Zeit oder Mut fand, den schweren Angriff auf Fröbel und sein Werk abzuwehren, trat nochmals Henriette Goldschmidt auf den Plan. Und sie schrieb eine Schrift, die in der Geschichte des Kindergartenwesens stets einen Ehrenplatz einnehmen wird: „_Ist der Kindergarten eine Erziehungs- oder Zwangsanstalt? Zur Abwehr und Erwiderung auf Herrn K. O. Beetzs ‚Kindergartenzwang‘!_“

Mit feinem Spott leitet sie ihre Streitschrift ein: „_Kindergartenzwang!_ Gleich einem Posaunenruf, vor dem die mühsam aufgebauten Fröbelschen Erziehungsstätten niederstürzen müssen, ertönt die Stimme des Herrn Schuldirektor Beetz:

Gefahr ist im Verzuge – Gefahr für die Grundvesten der Gesittung, Gefahr für unser Familien- und Volksleben, Gefahr für den _Staat_! Alle Mann auf Deck! Eltern, Lehrer, Staatslenker! Die Kindergärten vernichten die Grundlagen jeder menschenwürdigen Gemeinschaft – sie vernichten das _Familienleben_!“

Freilich, Herr Beetz ist nicht der erste, der dem Kindergarten solche gefährlichen Dinge zutraut. Der preußische Kultusminister _von Raumer_ sah in der Zeit der preußischen Reaktion im Kindergarten das gleiche Gespenst und verbot daher 1851 die Kindergärten für die ganze preußische Monarchie. Ungefähr zehn Jahre hat dieses unsinnige Verbot bestanden(5). Dann fiel es, wie so manche Fessel jener bösen Zeit.

Es würde zu weit führen, hier das Duell Beetz-Goldschmidt bis ins Einzelnste – bis auf jeden Hieb und Gegenhieb – zu verfolgen. Nur auf einige wichtige Punkte sei kurz eingegangen.

_Beetz_ hatte im Hinblick auf Fröbels Ideen u. a. ausgeführt: „Der Entwicklungsgang des Menschengeistes gründet sich auf unveräußerliche Naturgesetze, die aus eigner Kraft der Verwirklichung zustreben. Wir können diesen Prozeß durch naturgemäße Eingriffe fördern, durch widernatürliche aufhalten, überhasten, schädigen. Ihm nach Willkür und gegen sein Wesen ein Tempo, eine Richtung aufzwingen, ein Ziel stecken zu wollen ist verkehrt und rächt sich an der Menschheit selbst.“

In dieser allgemeinen Fassung zweifellos ein sehr beachtlicher Einwurf!

Schlagfertig antwortet Henriette Goldschmidt: „Wer bestreitet, daß der Entwicklungsgang des Menschengeistes sich auf unveräußerliche Naturgesetze gründet? Aber wer weiß es nicht, daß es unsere Aufgabe ist, diesen Gesetzen nachzugehen, sie zu erforschen, um aus ihnen die Erkenntnis für die Erziehung zu gewinnen? Und so würde es uns folgerichtiger erschienen sein, wenn Herr Beetz dem Satze: ‚Wir können den Prozeß (der Entwicklung) durch naturgemäße Eingriffe fördern, durch widernatürliche überhasten, aufhalten, schädigen‘ hinzugefügt hätte: _Deshalb wäre es so hochwichtig, daß die Frauen, die Mütter, für die Erziehungsaufgabe vorbereitet würden, damit sie fördernd, nicht hemmend, nicht schädigend einwirken_; denn die Unkenntnis, die jetzt noch in Rücksicht auf den mütterlich-erziehlichen Beruf des weiblichen Geschlechtes herrscht – _rächt sich an der Menschheit selbst_.“

Es hätte weiter gesagt werden können, daß Fröbel dem Entwicklungsgange des Menschengeistes ja eben gerade _nicht_ „nach Willkür“ oder gar „gegen sein Wesen“ Tempo und Richtung aufzwingen und ein Ziel stecken will, sondern daß – außer Pestalozzi – wohl kein anderer Pädagog so heiß gerungen hat um die Erkenntnis des innersten Wesens des Menschengeistes – der Menschheit und der Gottheit – wie gerade Fröbel. Wie ernst es Fröbel in dieser Beziehung nahm, dafür nur ein Beispiel! Als junger Mann schrieb er einmal einem Freunde ins Stammbuch: „Dir gebe das Schicksal bald einen sicheren Herd und ein liebendes Weib; mich treibe es rastlos umher, und lasse mir nur so viel Zeit, _um mein Verhältnis zu meinem inneren Sein und zur Welt gehörig zu erkennen_.“ – Wenn je einer tiefe Blicke ins Innerste der Menschennatur getan hat, dann war es Friedrich Fröbel. Jeder, der Fröbels Schriften wirklich studiert – nicht nur einmal flüchtig gelesen – hat, muß dies bestätigen. Und Fröbels Ideen standen durchaus in Übereinstimmung mit der Philosophie seiner Zeit (Schelling, Krause!). Gewiß kann man über das innerste Wesen der Menschennatur verschiedener Meinung sein, und unser menschliches Wissen wird auch hier, wie in so vielen anderen Dingen, ewig Stückwerk bleiben, aber „Willkür“ und Unnatur kann man den Fröbelschen Ideen in dieser Beziehung nicht vorwerfen. Dieser Angriff der Beetzschen Schrift kann nicht scharf genug zurückgewiesen werden.

In einem weiteren Kapitel hat _Beetz_ dann mit feinem Geschick die große _Bedeutung der Familie_ für das Leben des Einzelnen und des Staates dargelegt; er hat dabei goldene Worte gefunden und damit die Familie in das hellste und schönste Licht gerückt. Er tut es aber nur, damit um so dunklere Schatten auf den Kindergarten fallen. Die Abwehr Henriette Goldschmidts gerade auf diesen gefährlichsten Vorstoß des Gegners bildet den Höhepunkt ihrer Schrift. Sie geht hier – der alten Weisheit folgend: „Die beste Parade ist der Hieb!“ – gleichsam selbst zum Angriff vor und stellt dabei die _innere Notwendigkeit des Kindergartens_ dar. Wir hören sie auch hier wieder am besten selbst:

„In dem vierten Kapitel ‚Kindergartenzwang und Familie‘ stellt Herr Beetz der Familie den Kindergarten als feindliche Macht gegenüber und bedient sich hier einer Waffe, die zur Vernichtung der Kindergärten führen soll. Denn wer wird, wenn von beiden Potenzen die Rede ist, _Familie oder Kindergarten_, die Familie nicht als die wichtigere anerkennen?, wer wird, wenn es sich in der Tat um eine Schädigung des Familienlebens durch den Kindergarten handelte, nicht dem letzteren den Garaus machen wollen? Wie sehr stimmen wir mit Herrn Beetz überein, daß ‚die Familie das Produkt natürlicher Kräfte ist, daß, wenn die Menschheit heute wieder ihren großen Kulturlauf anträte, die erste Errungenschaft genau wie zum erstenmal die Bildung der Familie sein würde‘? Diese Tatsachen erfahren meine Schülerinnen in der ersten Unterrichtsstunde der Fröbelschen Erziehungslehre. Und all die schönen wohlgefügten Sätze der Schilderung der Familie und ihres Einflusses hätte Herr Beetz noch illustrieren können durch folgenden Ausspruch _Friedrich Fröbels_ über die Familie:

‚Familienleben! Wie so hochwichtig bist du! Du bist das Heiligtum der Menschheit, du bist das Allerheiligste der Pflege des Göttlichen. Familie! lasse es uns unumwunden und offen aussprechen, du bist mehr als Schule und Kirche und mehr noch als alles, was das Bedürfnis als Schutz des Rechtes und des Eigentums hervorrief. Familie! wo du nicht den Geist der Sinnigkeit und Sittlichkeit, des Beachtens und Nachdenkens in die Schulen bringst, da sind sie, und seien sie noch so gefüllt, leer wie ein unfruchtbares Ei, aus dem sich nie neues und frisches Leben entwickelt. Familie! was sind ohne dich Altar und Kirche, wo du ihnen nicht die Weihe gibst und Seele, Herz, Gemüt und Geist, Tun und Leben all der Deinen zum Altar und Tempel des lebendigen Gottes erhebst.‘“ –

Dann wendet sich Henriette Goldschmidt den Einzelheiten des Beetzschen Angriffes zu. Der Kindergarten entfremde die Kinder der Familie, das Haus sei die einzige Stätte, an der eine wirkliche Erziehung des Kindes möglich sei, behauptet der Gegner. Darauf erwidert die Verteidigerin sehr richtig:

„Bedeutet eine 3 oder 4 Stunden dauernde Abwesenheit vom Elternhause eine Entfremdung von der Familie, so dürfte die Schulzeit, die mit dem sechsten Lebensjahre beginnt, doch ebensowohl schädlich auf die Innigkeit des Familienlebens wirken. Das wird Herr Beetz als ‚_Schulmann_‘, der die sittlich und geistig bildenden Einflüsse der Schule mit Recht hoch veranschlagt, nicht zugeben. _Der Kindergarten aber kann sich mit Rücksicht auf den sittlich bildenden, geistig entwickelnden Einfluß mit der Schule messen_: seine Spiele, Liedchen und Beschäftigungen geben Gelegenheit, Sinn und Gemüt des Kindes auf das Familienleben zu lenken. Der Kindergarten entläßt die Kinder keinen Tag, ohne sie auf die Fürsorge der Mutter, auf das von ihr bereitete Mittagbrot usw. hinzuweisen: _der Kindergarten festigt das Band, das Eltern und Kinder umschlingt_.

Ob jede Mutter, auch die, die ohne genügende Hilfskräfte des Morgens die Wirtschaft zu besorgen, die Kleinen zu waschen – und anzuziehen – vielleicht noch ein Kleines zu pflegen und ihm Nahrung zu reichen hat – ob jede dieser nach Tausenden zählenden Mütter wirklich die körperliche und seelische Kraft hat, trotz dieser aufreibenden Obliegenheiten sich die innere Ruhe und Harmonie zu erhalten, um den Kindern ein erziehliches Vorbild sein zu können? Wieviel wird an Kindern durch die erklärliche Aufregung, die sich der Frau bei Erfüllung von Pflichten bemächtigt, ‚die hundert Männer verbunden nicht ertrügen‘, gesündigt! Ich spreche nur von den mittleren, noch nicht von den unteren Ständen der Bevölkerung, ich spreche nur von normalen Verhältnissen – nicht von denen, wo die Mutter leidend, der Vater ungeduldig, das Verhältnis der Ehegatten zueinander das Gemüt der Kinder in der schlimmsten Weise beeinflußt. Solchem Einflusse die Kinder täglich auf einige Stunden entziehen, ist eine Wohltat in seelischer Beziehung.“ –

_Beetz_ hatte ferner behauptet, eine Mutter brauche keine pädagogische Führung und Belehrung. Es genüge, wenn sie sich von ihrem Instinkt leiten lasse. Hier war der schwächste Punkt des Gegners. Geschickt führte daher Henriette Goldschmidt hier ihren stärksten Gegenschlag, indem sie mit feiner Ironie schrieb:

„Redensarten wie die, ‚die Mutter erzieht mit dem Herzen, sie ist in ihrem dunkeln Drange sich des rechten Weges bewußt, sie ist zur Erzieherin geboren‘, gewinnen nicht an Bedeutung, wenn sie ein ‚Schulmann‘ ausspricht. Alle diese Redensarten von der Unfehlbarkeit des Instinktes der Frau schaffen die Tatsache nicht aus der Welt, daß der weitaus größere Teil der Mütter – auch aus den höheren Gesellschaftskreisen – es nicht versteht, sich mit den Kleinen zu beschäftigen. Die Frauen engagieren die Kindergärtnerinnen nicht aus Menschenfreundlichkeit, sie fühlen, und zwar oft recht schmerzlich, daß ihr ‚Instinkt‘ nicht ausreicht und daß die Kindergärtnerin sich mehr Verständnis und Geschick, ja sogar mehr Geduld für den Verkehr mit den Kleinen angeeignet hat, als sie, die gewiß gern ihre Kinder mit dem ‚Herzen‘ erziehen möchten.