Handbuch der praktischen Kinematographie Die verschiedenen Konstruktions-Formen des Kinematographen, die Darstellung der lebenden Lichtbilder sowie das ...

Part 17

Chapter 173,465 wordsPublic domain

Auf die Zahnräder gibt man kein Öl. Man mag die Zähne mit Vaseline einschmieren, dem ein kleiner Graphitzusatz beigegeben ist. Auch Bienenwachs wird empfohlen, wenn die Zahnräder durch langen Gebrauch etwas ausgearbeitet sind; hier heißt es ebenfalls, das Überflüssige mit einem Lappen entfernen. Unter keinen Umständen darf der Drahtspiralzug, der vielfach benutzt wird, um die Aufrollvorrichtung anzutreiben, geschmiert werden; denn dann gleitet er auf den Scheiben und transportiert nicht; man halte den Spiralzug vielmehr trocken, damit eine kräftige Reibung entwickelt wird. Bei Friktionsantrieb lege man von Zeit zu Zeit die Lederscheibe, wenn eine solche benutzt wird, in Benzin, um das darauf gekommene Öl herauszuwaschen. Zur Verhütung von Rostbildung gehe man über die anderen Apparatteile mit einem fettigen Lappen, ohne sie dabei zu verschmieren.

Wenn der Apparat dem Dauerbetrieb ausgesetzt ist, wie er im Kinematographentheater statt hat, so werden verschiedene Teile der Abnutzung unterlegen sein. Da ist für rechtzeitigen Ersatz Sorge zu tragen. Man habe Obacht auf die Zahntrommeln, namentlich auf die kleine, ruckweise bewegte Zahntrommel des Malteserkreuzapparates. Die Zähne schleißen aus; sie werden mit der Zeit hakenförmig und reißen dann in den Film ein. Dieses Aushöhlen der Zähne zeigt sich besonders bei der Gabel des Greiferapparates. Auch die übrigen Teile des Bewegungsmechanismus müssen unter Kontrolle gehalten und wenn nötig ersetzt werden. Besondere Aufmerksamkeit widme man ferner der Türe; die Druckfedern werden mit der Zeit verschleißen und Ersatz bedingen. Beim Einsetzen neuer Federn beachte man, daß diese den Film nicht zu fest, aber doch hinreichend fest andrücken. Wenn der Druck zu schwach ist, vibriert der Film und das Bild tanzt innerhalb der Einrahmung auf und ab. Bei zu starkem Druck wird der Film und namentlich seine Perforation strapaziert.

Es empfiehlt sich, das Werk von Zeit zu Zeit Teil für Teil einer sorgsamen Prüfung zu unterziehen und zu kontrollieren, ob alles noch richtig arbeitet, ob die Rollen richtig und gerade gegen die Zahntrommeln sitzen usw. Diese Mühe macht sich reichlich bezahlt; wer sich ihr unterzieht und etwa auftretenden Mängeln rechtzeitig abhilft, hat stets einen gut laufenden Apparat zur Hand und ist davor gesichert, daß durch schlechtes Funktionieren die Films verdorben werden.

Über die Feuersgefahr bei kinematographischen Vorführungen.

Eine Reihe von Unfällen, namentlich aber das entsetzliche Brandunglück auf dem Pariser Wohltätigkeitsbasar im Jahre 1897, lenkten die Aufmerksamkeit auf die Frage: wie steht es mit der Feuersgefahr bei kinematographischen Vorführungen? Insbesondere interessierten sich für diese »brennende« Frage die Behörden, denen es obliegt, für die Sicherheit des Publikums bei öffentlichen Vorstellungen Sorge zu tragen, und sie ordneten Sicherheitsmaßregeln an, um weitere Unfälle zu verhüten.

Es ist nun ebenso falsch, eine Gefahr bei kinematographischen Vorführungen grundsätzlich zu verneinen, wie das verschiedentlich geschehen ist, als andrerseits den Kinematograph als ein äußerst gefahrbringendes und womöglich explosives Teufelsinstrument hinzustellen, wenn er auch dem Außenstehenden, der nur die Unglücksberichte in den Zeitungen liest, als solches erscheinen mag. Mit der Gefahr verhält es sich hier gerade so wie bei vielen anderen Sachen: bei Vorsicht ist sie fern, aber sie naht, wenn man unachtsam ist. Millionen von Menschen brauchen tagtäglich Leuchtgas, Petroleum und Streichhölzer, und keinem fällt es ein, dabei an Gefahr zu denken. Und doch -- wie oft liest man von Leuchtgas-Explosionen und von explodierten Petrollampen, stets Folgen von Unachtsamkeit. Wieviel Unglück ist schon angerichtet worden durch achtlos beiseite geworfene, noch glimmende Zündhölzer!

Ebenso ist es auch lediglich die Unachtsamkeit, die bei kinematographischen Vorführungen Unfälle herbeiführte. Welches sind hier nun die Gefahrquellen? -- Sie sind, wie schon früher erwähnt wurde, in dem leicht entflammbaren Material der Films zu suchen. Aber in manchen Fällen boten diese gar nicht den Anlaß zum Brand; so ist namentlich bei dem großen Pariser Unglück die Entstehung des Feuers auf eine andere Ursache zurückzuführen. Als Lichtquelle wurde dort eine Äther-Kalklichtlampe benutzt, und es steht fest, daß die Lampe während der Vorführung anfing schlecht zu brennen. »Der Vorführer« -- heißt es in dem Bericht -- »nahm nun eine mit Äther gefüllte Flasche, um dem Saturator neuen Brennstoff zuzuführen, und bat seinen Gehilfen, ihm zu leuchten, da die Lampe inzwischen ausgegangen war. Der Gehilfe zündete ein Streichholz an und im Nu stand alles in Flammen«. -- Das war ein unsagbarer Leichtsinn, der nicht ohne furchtbare Folgen bleiben konnte. Denn der Äther sucht die Flamme selbst auf ziemliche Entfernung hin, er zieht sie an wie ein Magnet. Dazu kommt, daß der Ätherdampf schwer ist und zu Boden sinkt, was ihn doppelt und dreifach gefährlich macht. Gegen solch leichtsinnige Handlungen gibt's nur die eine Hilfe, daß man an den Apparat zuverlässige Leute stellt, die gut unterrichtet sind und sich der Verantwortung ihres Amtes bewußt sind.

Ich will hier nicht alle die Möglichkeiten durchgehen, wann sonst ein Brandunglück durch wer weiß welchen Leichtsinn entstehen kann, sondern mich zu den besonderen Gefahren wenden, welche der Betrieb des Kinematographien mit sich bringt, und diese sind, wie bereits gesagt, in dem leicht entflammbaren Filmmaterial begründet. Wodurch kann nun eine Entzündung der Films veranlaßt werden? -- Da müssen wir zunächst an die intensive Hitze des Strahlenbündels denken, welches aus der Laterne austretend das Filmband beleuchtet, um von ihm ein stark vergrößertes Lichtbild auf den Projektionsschirm zu werfen. Nun, solange der Film durch das Werk läuft, können ihm die Strahlen nichts anhaben; doch wenn der Film ruhig im Apparat steht, vermögen sie eine Entzündung herbeizuführen -- vorausgesetzt allerdings, daß der Vorführer leichtfertig ist und den Fehler macht, die Strahlen ungehindert einige Zeit auf den Film wirken zu lassen. Erhöht wird in solchem Falle die Gefahr durch eine falsche und ungünstige Einstellung der Lampe. Bei richtiger Zentrierung befindet sich nämlich die Spitze des Strahlenkegels, welchen die Laterne nach vorne wirft und der das Filmbild kreuzt, im Objektiv oder vor demselben. Steht nun aber die Lampe um ein gewisses Stück zu weit nach rückwärts, so richtet sich die Strahlenspitze direkt gegen den Film und letzterer wird dann, wie von einer Stichflamme getroffen, im Augenblick entzündet.

Die Maßregeln, durch welche eine Entzündung des Filmbandes durch die Strahlen verhütet wird, habe ich weiter oben eingehend besprochen und ich will sie hier nur kurz zusammenfassen. Zunächst wurde die Anweisung gegeben: man soll die Zentrierung des Lichtes vornehmen, bevor der Film in das Werk eingespannt ist. Während des Einsetzens ist der Film ferner durch eine vorgeschobene Metallscheibe, durch ein Mattglas oder ein feines Drahtnetz gegen die Wirkung der Strahlen zu schützen, und zwar ist die Scheibe erst wegzunehmen in dem Augenblick, wo das Werk in Gang gesetzt wird. Diese Einrichtung wird womöglich ergänzt durch einen selbsttätigen Feuerschutz, wie er oben beschrieben wurde. Doch muß derselbe natürlich funktionsfähig gehalten werden; denn wenn er aussetzt und bei Ruhestellung des Apparates das Strahlenbündel nicht absperrt, so kann eine solche Sicherheitseinrichtung besonders gefährlich werden, weil sich der Vorführer darauf verläßt und in dieser Hinsicht jede weitere Vorsicht für unnötig hält.

Man findet zuweilen bei Apparaten eine Arretiervorrichtung, mit der man die selbsttätige Feuerschutzscheibe geöffnet feststellen kann, damit man zum Einstellen Licht hat. Diese Vorrichtung ist zu verwerfen; denn es tritt dann leicht die Gefahr ein, daß der Vorführer die Arretierung nicht löst und so den Feuerschutz außer Tätigkeit läßt. Praktisch ist, wie oben erwähnt, an Stelle der undurchsichtigen Klappe ein feines Drahtnetz, das Licht durchläßt und doch schützend wirkt.

In Amerika ist vielfach eine Feuerschutzvorrichtung in Gebrauch, die aus einer zwischen Laterne und Mechanismus angebrachten Klappe besteht. Sie schließt normalerweise den Strahlengang ab und muß vermittels eines Tritthebels hochgehoben werden, wenn man projizieren will. Der Vorführer ist daher gezwungen, während des Betriebes seinen Fuß auf dem Tritt zu halten; bei einer Gefahr verheißenden Störung ist er dann in der Lage, rasch und ohne jeden Handgriff die Stahlen abzuschließen und den Film in dieser Hinsicht gegen Entzündung zu bewahren.

Ein Schutz wird fernerhin durch einen Kühltrog erzielt. Es ist aber zu beachten, daß er seine Wirksamkeit einbüßt, wenn die Kühlflüssigkeit heiß geworden ist. Letztere muß also erforderlichenfalls rechtzeitig erneuert werden. Überhaupt muß auch hier der Vorführer mit der Funktion des Kühltroges bekannt sein; daß man dies nicht immer ohne weiteres voraussetzen kann, habe ich in einem Falle gesehen: der Kühltrog stand ungefüllt an seiner Stelle und hinderte zur Verwunderung des Vorführers die Strahlen nicht, den Film zu entzünden.

Ein Schutz des Filmbandes gegen die intensive Hitze der Strahlen ist, wie gesagt, insbesondere beim Stillstande des Film erforderlich; solange er in Bewegung ist und glatt durch den Apparat läuft, hat man in dieser Hinsicht nichts zu befürchten. Doch darf sich der Vorführer deshalb nicht in Sicherheit wiegen und seine Aufmerksamkeit während der Projektion nur dem Lichtbilde oder gar einem Schauerroman zuwenden. Denn dabei kann er unter Umständen schlechte Erfahrungen machen. Wenn nämlich der vorgeführte Film einen starken Riß oder eine schlechte Klebstelle hat, was ja allerdings nicht vorkommen sollte, so kann leicht der Fall eintreten, daß der Film an dieser Stelle unten im Bewegungsmechanismus durchreißt. Während der Vorführer dann noch ahnungslos weiter dreht oder den Motor weiter laufen läßt, bleibt das obere Stück des zerrissenen Filmbandes in der Türe hängen, und wenn nun keine Sicherheitsvorrichtung vorhanden ist und der Vorführer nicht rechtzeitig eingreift, so gewinnen die Strahlen Zeit, den Film zu entzünden. Damit der Film während der Vorführung in der Türe stockt und so zu einer Entzündung Anlaß gibt, ist es übrigens nicht nötig, daß der Film völlig zerreißt; dies wird auch eintreten, wenn die Perforation derart beschädigt ist und ausreißt, daß der Transportmechanismus das Band nicht mehr mitnimmt. Auf diese Weise soll mancher Brand entstanden sein; ein Vorführer in Glasgow hat dabei, als er den in Brand gesetzten Film retten wollte, sein Leben eingebüßt.

Es ist noch ein Moment zu beachten. Wenn der Film in der Türe stockt, sei es, daß er unten zerrissen ist oder daß er infolge ausgerissener Perforation nicht mehr transportiert wird, und wenn dann das Werk auch nur noch kurze Zeit läuft, so transportiert die Vorschubtrommel oben weiter, und da der Film in der Türe festsitzt, so wird der Bausch zwischen Trommel und Türe immer größer. Er bildet sich zu einer großen Schleife aus, die, rückwärts schlagend, in Gefahr kommt, auf die Laterne geworfen und dort in Brand gesetzt zu werden.

Man hat auch gegen diese durch Stockung des Filmbandes entstehende Feuersgefahr Sicherheitsvorrichtungen ausgedacht. Eine derselben geht von der eben besprochenen Vergrößerung des Bausches aus. Es werden da zwei dicht hintereinander befindliche gebogene Metallplatten derart angebracht, daß sie den Bausch umschließen; die innere, dem Film zugekehrte Platte ist leicht federnd beweglich angeordnet, so daß sie einem schwachen Druck nachgibt. Wenn jetzt eine Stockung des Filmbandes eintritt und der Bausch infolgedessen vergrößert wird, so drückt er die innere Platte gegen die äußere und bringt sie in Berührung. Nun sind beide Platten an eine besondere elektrische Stromleitung angeschlossen und in dieser befindet sich ein Elektromagnet, der, in Tätigkeit gesetzt, einen Ausschalter der Lichtleitung öffnet und damit die Bogenlampe außer Betrieb setzt. Diese Stromleitung ist normalerweise geöffnet; sowie aber die beiden Platten in Kontakt kommen, wird der Strom geschlossen und die Lampe wird dann durch die angedeutete Anordnung ausgeschaltet, so daß jede Gefahr von dieser Seite her beseitigt ist. Zweckmäßigerweise wird gleichzeitig selbsttätig eine Glühlampe eingeschaltet, damit der Vorführer Licht hat und sofort für Abhilfe sorgen kann.

Bei einer andern Vorrichtung dieser Art wird ebenfalls der elektrische Strom zu Hilfe genommen, um bei eintretender Gefahr die Bogenlampe außer Tätigkeit zu setzen. Die Stromleitung wird hier zu einer Trommel geführt, worüber der Film läuft, und zu einer darauf drückenden Metallrolle. Beide Teile sind gegeneinander isoliert und werden ferner durch den Film voneinander getrennt, so daß normalerweise der Strom offen steht. Wenn nun aber der Film reißt und das abgerissene Ende forttransportiert wird, während das andere Stück weiter oben im Werk hängen bleibt, so kommt die Druckrolle mit der Trommel in Kontakt, der Strom wird geschlossen und durch die vorher beschriebene Anordnung das Licht selbsttätig ausgeschaltet. Zur Erhöhung der Sicherheit können zwei solcher Kontaktvorrichtungen, eine oben und eine unten im Apparat, angebracht werden; es ist aber zu bemerken, daß diese Einrichtung nur in Tätigkeit tritt, wenn das Filmband ganz zerreißt, nicht aber bei Filmstockungen, die durch Ausreißen der Perforation herbeigeführt werden.

Rein mechanisch, ohne Anwendung von Elektrizität, arbeitet das folgende Verfahren, welches von der Beobachtung ausgeht, daß der Film zwischen unterer Transporttrommel und Aufrollvorrichtung stramm gespannt wird. An dieser Stelle läßt man gegen den Film eine Rolle laufen, die mittels eines Hebels eine Klappe öffnet und dadurch den Strahlengang freigibt. Sobald nun der Film reißt, senkt sich die Rolle, die Klappe schließt und sperrt die Strahlen ab, so daß das eventuell in der Türöffnung hängende Ende gegen Entzündung bewahrt ist. Eine in Amerika vielfach übliche Schutzvorrichtung besteht darin, daß das Gehäuse des Apparates oben mit einem Drahtgitter umschlossen wird, welches sich in hinreichendem Abstände vom Gehäuse befindet und den Film vor der Berührung mit den heißen Metallteilen bewahrt.

Es ist nun die Frage zu erörtern: wie steht es mit der Gefahr der Ausbreitung des Feuers, wenn das Filmbildchen in der Türe durch die Strahlen entzündet ist? -- Einen gewissen Schutz gegen eine rasche Fortpflanzung des Brandes bietet die Türe selbst, die den Film nach allen Seiten, insbesondere nach oben und unten, umschließt. Ich habe in dieser Hinsicht mit verschiedenen Apparaten eine Reihe von Versuchen angestellt, wobei Filmstücke eingesetzt und in der Türöffnung zur Entzündung gebracht wurden. Es zeigte sich dabei folgendes. Bei Apparaten, wo die Filmführung der Türe oberhalb und unterhalb der Öffnung einen Kanal bildet, der hinreichend enge und hoch ist, brannte die Flamme regelmäßig aus, und zwar beschränkte sich das Feuer auf das freiliegende Filmbildchen. Das Ersticken der Flamme erklärt sich dadurch, daß die hochziehenden Brandgase den Kanal füllen und der Flamme dort die zum Weiterbrennen erforderliche Luft rauben.

Wenn der Film hingegen in der Türe keine solch enge, kanalartige Führung findet, so brennt er, wie die Versuche zeigten, nach oben weiter und setzt dann das oberhalb der Türe befindliche Filmstück in Feuer. In der Türe selbst, oberhalb der Öffnung, läßt der Film dabei Asche zurück, während der fest eingeklemmte Perforationsrand unversehrt bleibt. Nach unten pflanzte sich der Brand in keinem Falle fort; die Flamme brannte vielmehr im unteren Teile der Türe regelmäßig aus.

Bei der Fortpflanzung des Feuers, das durch Einwirkung der Strahlen an der beleuchteten Stelle des Filmbandes entstanden ist, spielt noch ein weiteres Moment eine große Rolle. Die Flamme schlägt nämlich, wenn sie vor der Türe einen freien Raum findet, durch die Türöffnung vorne in die Höhe und bringt das freiliegende Filmteil oberhalb der Türe augenblicklich zur Entzündung. Ist die Türöffnung aber nach vorne durch ein Rohrstück, welches das Objektiv trägt, abgeschlossen (vergl. z. B. Fig. 36), so kann die Flamme nicht hochschlagen und man ist in dieser Hinsicht jeder Gefahr enthoben. Bei Apparaten, wo sich das Objektiv an einer besonderen Trägervorrichtung befindet und der Raum zwischen Türe und Objektiv frei liegt, ist daher eine besondere Sicherheitsvorrichtung am Platze; ich habe als solche ein Schutzblech angegeben, das, oben an der Türe angebracht, der hochziehenden Flamme Halt gebietet.

Man darf schließlich nicht außer acht lassen, daß die Strahlen, welche auf die Metallteile der Türe fallen, eine Erhitzung derselben herbeiführen, und daß dadurch sowohl die Entzündung des Filmbandes als auch die Verbreitung des Feuers eine gewisse Förderung erfährt. Es wird daher jetzt vielfach hinter der Türe eine Platte angebracht, welche diese überflüssigen Strahlen auffängt. Die Platte besitzt einen der Türöffnung entsprechenden Ausschnitt und wird mit Asbest bekleidet; sie kommt in einigen Abstand von der Türe, damit eine kühlende Luftschicht dazwischen bleibt.

Es ist noch zu erwähnen, daß sich die verschiedenen Films nicht gleich verhalten: der eine zündet schneller als der andere; namentlich ausgetrocknete Films brennen heftiger und die Gefahr der Entstehung und Weiterverbreitung des Feuers ist daher bei ihnen größer.

Ich habe im Vorstehenden den Weg angegeben, wie man sich gegen die Fortpflanzung des Feuers, wenn solches durch die Wirkung der Strahlen angerichtet ist, sichern kann. Aber ich möchte ganz entschieden davor warnen, sich auf die beschriebenen Vorrichtungen blindlings zu verlassen. Gewiß mag hundertmal oder noch öfter das Feuer in der Türe ausbrennen, gewiß mag die Aussicht, daß dies auch in späteren Fällen geschieht, durchaus berechtigt sein, aber die absolute Gewißheit, daß nicht auch einmal das Gegenteil eintreten kann, daß nicht also der Brand nach oben weiter zieht, hat man damit noch keineswegs.

Wie soll sich nun der Vorführer verhalten, wenn er durch Unvorsichtigkeit das Unglück hat, daß die Strahlen den Film zur Entzündung bringen? Er kann in solchem Falle keinen schlimmeren Fehler machen, als daß er voreilig die Türe des Mechanismus öffnet; denn dadurch wird der Film freigelegt und das Band steht augenblicklich lichterloh in Flammen. Ferner muß er sich merken, daß durch Blasen das Feuer nur angefacht, aber nicht gelöscht wird. Am besten ist es, die Brandstelle scharf zu beobachten: brennt die Flamme, wie erwartet, in der Türöffnung aus, so ist es gut; sollte das Feuer aber nach oben weiterglimmen, so schneide oder reiße man den Film oberhalb und dann sicherheitshalber auch unterhalb der Türe ab und bringe die abgeschnittenen Teile in Sicherheit. Das in der Türe sitzende Stück kann alsdann ohne weitere Gefahr ausbrennen. Wenn der Film allerdings in der Türe keine hinreichend enge Führung hat, wenn also ein Weiterflammen nach oben zu befürchten oder gar sicher zu erwarten ist, so muß der Vorführer sofort eingreifen. Er muß dann sein Augenmerk darauf richten, rasch den Film oben durchzureißen und in Sicherheit zu bringen, wenn er dazu überhaupt noch Zeit findet.

Um ein Übergreifen eines solchen Feuers auf die Filmspule selbst zu verhüten, werden sogenannte feuersichere Trommeln verwandt, wie sie weiter oben beschrieben und abgebildet wurden. Das sind vollständig verschließbare Büchsen, worin die Filmspule untergebracht wird und aus welchen das Filmband durch eine Spaltöffnung austritt. Bei Brand soll sich hier das Feuer selbst ersticken. Durch die gleiche Einrichtung wird die Filmspule unten auf der Aufrollvorrichtung geschützt.

Es ist noch eine selbsttätige Löschvorrichtung zu erwähnen, die darin besteht, daß durch das Feuer eine Schnur durchgebrannt wird, welche ein mit Wasser gefülltes Gefäß im Gleichgewicht hielt, das nun umkippt und einen Wassersturz über den Film sendet.

Soviel über die Gefahr der Entzündung durch die Strahlen der Laterne! Wie steht es nun mit weiteren Gefahren? -- Es liegt auf der Hand, daß das feuergefährliche Material der Films allerhand Gelegenheit zu einem Brande bietet, wenn es der Vorführer an der nötigen Bedachtsamkeit und Vorsicht fehlen läßt. Er braucht nur ein glimmendes Streichholz oder glühende Zigarrenasche auf einen Film zu werfen, oder die Zigarre selbst damit in Berührung zu bringen, was ja durch die Dunkelheit bei der Vorführung begünstigt wird; es genügt auch eine unvorsichtige Hantierung mit einem Licht oder mit dem Filmbande, um ein Feuer herbeizuführen. Welcherlei Fälle da sonst noch möglich sind, das auszudenken und aufzuführen wird überflüssig sein. Wichtig aber ist die Frage: Wie kann hier Unglück vermieden werden? -- Nun, am sichersten dadurch, daß man, soweit es geht, vorbeugt. Vor allem sollte in der Nähe des Apparates und der Films nicht geraucht werden; die zur Vorführung bereitliegenden sowie die gezeigten Films sollten in Blechbüchsen verschlossen aufbewahrt sein und nicht frei umher liegen. Wenn der Apparat keine Aufrollvorrichtung hat, lasse man die Films nicht lose auf die Erde laufen, sondern in einen Behälter, am besten aus feuersicherm Material, der durch einen mit Spalt versehenen Deckel verschlossen ist.

Ferner werde auch dem Widerstand der elektrischen Lichteinrichtung ein derartiger Platz angewiesen, daß der Film niemals damit in Berührung kommen kann.

Frei umherliegendes Filmmaterial gibt nicht nur einem unvorsichtigen Vorführer leicht Anlaß zur Brandstiftung, sondern ist auch sehr gefährlich für die Ausbreitung eines im Apparate entstandenen Feuers. Die Hauptsache dürfte aber wohl sein, daß der Vorführer in jeder Hinsicht mit dem Apparate und dessen Handhabung vertraut ist, daß er über die Feuergefährlichkeit der Films gut unterrichtet und daß er erprobt zuverlässig ist.

Für öffentliche kinematographische Vorführungen haben die Behörden Vorschriften erlassen, welche darauf hinzielen, die Entstehung von Bränden möglichst zu verhüten, das Feuer, wenn es einmal ausbrechen sollte, auf seinen Herd zu beschränken und das Publikum in allen Fällen gegen Gefährdung zu sichern. Diese Polizeibestimmungen weichen bei den verschiedenen Bezirken im einzelnen teilweise voneinander ab, laufen aber im großen auf dasselbe hinaus. Vor allem verlangen sie, daß der Kinematograph in einem besonderen, vom Zuschauerraum getrennten Raum untergebracht wird, über dessen feuersichere Ausstattung hier und da noch besondere Anweisungen gegeben sind. Als Apparatraum dient meistens ein Eisenblech- oder Asbesthäuschen. Brennbare Stoffe aller Art müssen aus diesem Raum ferngehalten werden, er darf nicht mit offenem Licht erleuchtet werden, und darin zu rauchen ist verboten. Die Films sollen in feuersicherem Behälter untergebracht sein. Für die Bekämpfung eines Brandes sind genügende Mengen von Wasser und Sand sowie eine Flammdecke zum sofortigen Gebrauch bereit zu halten.

Was den Apparat selbst anbetrifft, so lauten die Sicherheitsvorschriften im wesentlichen dahin, daß er eine Blendscheibe besitzt, die den Film bei Ruhestellung gegen die Strahlen schützt, und daß die Spulen, welche zum Ab- und Aufwickeln des Filmbandes dienen, sich in feuersicheren Büchsen (Trommeln) befinden; an einigen Stellen wird auch die Benutzung einer Kühlküvette zur Pflicht gemacht. Die Bedienung des Apparates soll nur durch sachkundige Leute geschehen, und zwar bestimmen verschiedene Bezirke, daß während der Vorführung eine zweite Person zur Hilfeleistung zur Hand sei.