Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (2/2) Menschliche Auslese und Rassenhygiene

Part 6

Chapter 63,219 wordsPublic domain

Die rassenbiologische Betrachtung des Krieges wäre unvollständig ohne die des Bürgerkrieges. Entgegen der landläufigen Meinung sind bei Bürgerkriegen die kämpfenden Parteien rassenmäßig meist stärker verschieden als bei Staatenkriegen. Das ist eine Folge der sozialen Auslese, von der noch ausführlich zu handeln sein wird. Von den Bürgerkriegen gilt in noch ausgesprochenerem Maße als von den Kriegen der Staaten, daß sie weniger aus dem Willen zum Leben als vielmehr aus dem Willen zur Macht entspringen. Wirklich dem Leben dienen die Bürgerkriege noch seltener als jene. Gewöhnlich wirken sie fast nur zerstörend auf das Leben der Rasse. Im alten Griechenland wurde die kulturtragende Herrenschicht durch eine Reihe von Bürgerkriegen schwer mitgenommen, was wesentlich zum Niedergang der hellenischen Kultur beigetragen hat. Auch das römische Reich verlor durch wiederholte und blutige Bürgerkriege einen großen Teil seines besten Blutes. Frankreich hat durch die Vertreibung der Hugenotten viele seiner begabtesten Rassenelemente verloren, und die französische Revolution hat in der gleichen Richtung gewirkt. Die russische Revolution der Gegenwart hat offenbar nicht nur die gebildeten und besitzenden Stände zugrundegerichtet, sondern auch bereits einen großen Teil der besitzlosen städtischen Bevölkerung. Soweit man voraussehen kann, wird wohl nur der russische Bauernstand das Chaos zum größeren Teil überleben. Auch die deutsche Revolution hat offenbar eine ganz überwiegend ungünstige Auslesewirkung. Infolge der einseitigen Durchsetzung der Interessen der Handarbeiter ist den geistigen Arbeitern ein furchtbar harter Daseinskampf aufgezwungen worden. Dieser wird zwar innerhalb des Kreises der gebildeten Familien eine günstige Auslese zur Folge haben, indem es nur besonders zähen und tüchtigen gelingen wird, die Zeiten der Not zu überdauern. Wenn man aber die deutsche Volksgemeinschaft insgesamt ins Auge faßt, so kann kein Zweifel sein, daß die Folgen der Revolution auf ein Aussterben der gebildeten Familien, die die hauptsächlichsten Träger der deutschen Kultur sind, hinwirken.

Es gibt nur eine Überlegung, welche uns vom Standpunkte der Rasse die Folgen des Weltkrieges und der Revolution zwar nicht in tröstlicherem Lichte, aber doch weniger unerhört erscheinen läßt: die höher begabten und geistig führenden Familien waren nämlich auch vor dem Kriege schon im Aussterben begriffen. ~Der Weltkrieg hat daher die Tüchtigkeit der Rasse nicht schlimmer verwüstet als einige Jahrzehnte moderner abendländischer Zivilisation~. Und aus dieser Einsicht ergibt sich eine ungeheure Verpflichtung.

#2. Die soziale Auslese.#

a) ~Erbliche Veranlagung und soziale Gliederung.~

Unter ~sozialer Auslese~ verstehen wir die Tatsache, daß Menschen von verschiedener körperlicher und geistiger Beschaffenheit sich über die verschiedenen sozialen Gruppen einer Bevölkerung nicht gleichmäßig, sondern verschieden verteilen. Ob die soziale Auslese auch eine biologische, d. h. Unterschiede der Fortpflanzung zur Folge habe, davon sehen wir dabei zunächst ganz ab.

Ein einfaches Beispiel sozialer Auslese ist die ~Berufsauslese~. Es ist eine alltägliche Erfahrung, daß die Angehörigen der verschiedenen Berufe sich im Durchschnitt auch körperlich und geistig zu unterscheiden pflegen. So haben die Müller, Bäcker, Metzger, Bierbrauer im Durchschnitt eine größere Körperlänge und einen größeren Brustumfang als die Schneider, Schuster, Korbflechter, Bürstenbinder. Die Unterschiede in der körperlichen Erscheinung und Leistungsfähigkeit sind nur zum Teil eine Folge des Berufes; zum großen Teil kommen sie auch dadurch zustande, daß der Beruf in gewisser Weise auch eine Folge der körperlichen und geistigen Beschaffenheit ist. Ein schwächlicher junger Mensch wird nicht Grobschmied oder Zimmermann werden, sondern vielleicht Schneider oder Schuster. Ein unmusikalischer Mensch wird natürlich nicht Musiker werden, sondern einen Beruf ergreifen, bei dem das Musikgehör keine Rolle spielt. Auch durch die Lehrmeister und Arbeitgeber erfolgt selbstverständlich eine Auslese, indem untauglich erscheinende junge Leute zurückgewiesen, besonders geeignet erscheinende bevorzugt werden. Für viele Berufe bestehen festgelegte Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Eignung, z. B. für Berufssoldaten oder für Beamte. Wenn ein Beruf ergriffen wird, für den eine geringe Eignung besteht, so tritt oft noch nachträglich ein Berufswechsel ein, bis öfter erst nach mehrfachem Berufswechsel eine bessere Anpassung erreicht ist. Für Individuen, die zu einer geordneten Berufstätigkeit überhaupt wenig geeignet sind, ist häufiger Berufswechsel bezeichnend; sie werden dann oft Gelegenheitsarbeiter und landen nicht selten in der Schicht der Bettler, Landstreicher, Prostituierten und Verbrecher, die daher ebenfalls eine soziale Auslese darstellt.

Die Anpassung an einen Beruf erfolgt also nur zum Teil durch direkte Anpassung, welche in diesem Falle darin besteht, daß durch die Vorbildung und die Übung die Leistungsfähigkeit im Berufe erhöht wird; zum andern Teil ist die Berufsanpassung eine indirekte, welche durch soziale Auslese zustande kommt. Der Athlet verdankt die Stärke seiner Muskeln sicher zum Teil der dauernden Übung; ebenso sicher aber ist es, daß sich dem Athletenberuf von vornherein nur besonders muskelstarke Menschen zuwenden. Jeder Beruf hat daher nicht nur einen durchschnittlichen Paratypus, sondern auch einen durchschnittlichen Idiotypus.

Wie schwere körperliche Berufe große körperliche Leistungsfähigkeit voraussetzen, so ist zu erfolgreicher geistiger Arbeit eine entsprechende geistige Leistungsfähigkeit nötig. Die Vorbildung und Übung ist bei den geistigen Berufen zwar noch viel wichtiger als bei den körperlichen, und es wird daher auch ungleich mehr Zeit und Mühe darauf verwandt; aber durch die Ausbildung allein kann die Eignung für geistige Berufe nicht geschaffen werden. Trotz der besten Erziehung können sich schwachbegabte Söhne gebildeter Familien in den geistigen Berufen in der Regel nicht halten. Im ganzen spielt die soziale Auslese für die geistigen Berufe eine noch viel größere Rolle als für die körperlichen. Der Durchschnitt derer, welche geistige Berufe erwählen und welche sich darin behaupten, verfügt über erheblich größere Geisteskräfte als der Durchschnitt der in körperlichen Berufen Tätigen. Auch innerhalb der geistigen Berufe ist die Art der Begabung eine sehr verschiedene. Der Philologe hat im Durchschnitt eine andere Begabung als der Naturwissenschaftler, der Historiker eine andere als der Mathematiker, der Philosoph eine andere als der Techniker, der Jurist eine andere als der Arzt.

Die überdurchschnittliche geistige Begabung der Angehörigen geistiger Berufe äußert sich körperlich meßbar in der beträchtlicheren Kopfgröße, die auf ein größeres Gehirn schließen läßt. Auch auf körperlichem Gebiet ist ja ein wohlausgebildetes Organ im allgemeinen leistungsfähiger als ein weniger entwickeltes. Freilich ist es durchaus nicht nötig, daß ein besonders großes Organ auch in jedem Falle besonders leistungsfähig ist. Menschen mit großem Brustumfang sind nicht unter allen Umständen körperlich leistungsfähiger als solche mit kleinerem Brustumfang. In einzelnen Fällen kann trotz großen Brustumfanges die Leistungsfähigkeit gering sein (z. B. bei Fettsucht). Gleichwohl aber sind Menschen mit größerem Brustumfang im ~Durchschnitt~ leistungsfähiger als solche mit kleinerem; und unterhalb eines gewissen Maßes ist größere körperliche Leistungsfähigkeit mit Sicherheit auszuschließen. Ganz entsprechend liegen die Dinge hinsichtlich des Gehirns. Die Tatsache, daß die Angehörigen geistiger Berufe im Durchschnitt eine größere Kopfgröße und damit zusammenhängend ein größeres Gehirngewicht haben als die körperlicher Berufe, sagt also in bezug auf die Unterschiede der geistigen Leistungsfähigkeit etwa dasselbe aus wie der verschiedene durchschnittliche Brustumfang der Zimmerleute und der Schneider in bezug auf die Unterschiede der körperlichen; nicht mehr und nicht weniger. ~Matiegka~ hat bei Beamten und Ärzten ein durchschnittliches Hirngewicht von 1500 gr gefunden, bei Handwerkern 1450, bei Tagelöhnern 1410 gr. An 26 Schädeln berühmter Männer, die in einem Pariser Museum aufbewahrt werden, hat ~Le Bon~ einen Inhalt von 1732 ccm festgestellt, was einem Gehirngewicht von etwa 1560 gr entsprechen würde. Die einfachste näherungsweise Bestimmung der Kopfgröße erfolgt durch Messen des größten Umfanges. Nach den umfangreichen Untersuchungen ~Bayerthals~ kommen bei einem Kopfumfang von weniger als 52 cm bedeutende geistige Leistungen kaum noch vor und unter 50-1/2 cm keine normale Intelligenz mehr. Geniale Begabung ist bei einem Umfang von weniger als 56 cm auszuschließen. Der bekannte Psychiater ~Ziehen~ setzt die Grenze, unterhalb deren Schwachsinn zu vermuten ist, sogar auf 52 cm. ~Röse~ fand an sehr großem Schülermaterial in Dresden, daß die Köpfe der Schüler im Durchschnitt um so kleiner sind, je schlechter ihre Zeugnisse sind. In den Gymnasien hatten die Abiturienten mit den besten Zeugnissen im Durchschnitt auch die größten Köpfe, obwohl sie jünger waren als der Durchschnitt. Auch der Anatom und Anthropologe ~Pfitzner~ in Straßburg kam auf Grund seiner sozialanthropologischen Studien zu dem Schlusse: „Die höhere Intelligenz schlechthin dokumentiert sich in der durchschnittlich höheren Statur und in einer über diese Zunahme hinausgehenden Größenzunahme des Hirnteils des Kopfes.“

Die Auslese für die verschiedenen Berufe erfolgt nicht nur nach den Anlagen der einzelnen Individuen, sondern zum Teil auch nach denen der Familien im Laufe der Generationen. Sehr oft bleibt der Sohn im Berufe des Vaters; und da die körperlichen und geistigen Anlagen erblich bedingt sind, so ergibt sich auch auf diesem Wege eine Berufsauslese. Schon die Kinder in den verschiedenen Berufsgruppen unterscheiden sich daher durchschnittlich in ihren Anlagen.

Die verschiedenen Berufe unterscheiden sich bekanntlich nicht allein durch die Art der Tätigkeit, sondern auch nach der wirtschaftlichen Lage und dem sozialen Ansehen, in dem sie stehen. Die Unterschiede der Berufstätigkeit, der Wirtschaftslage und des gesellschaftlichen Ansehens bilden die Grundlage der ~Standesunterschiede~. Man unterscheidet „höhere“ und „niedere“ Stände und versteht unter höheren solche, die besonders angesehen sind. Im letzten Jahrhundert erfreute sich vor allem die Bildung großen Ansehens. Man sah vielfach in dem Unterschied zwischen Gebildeten und Ungebildeten einen entscheidenden Wertunterschied der Menschen. Mit den Unterschieden der Bildung gehen vielfach solche des Wohlstandes Hand in Hand, einesteils weil die Aneignung höherer Bildung einen gewissen Wohlstand der Familie vorauszusetzen pflegt, andernteils weil größerer Wohlstand, soweit er überhaupt durch Arbeit erworben wird, im allgemeinen nicht durch körperliche, sondern nur durch geistige Arbeit erworben werden kann. Auch wo die geistige Arbeit nicht in erster Linie auf Erwerb gerichtet ist, wurde sie wenigstens früher im allgemeinen höher bezahlt als die körperliche. So kommt es, daß als höhere Stände bald mehr die Besitzenden und bald mehr die Gebildeten zusammengefaßt werden, als niedere Stände besonders die der besitzlosen Handarbeiter.

Auch die Gruppierung nach Ständen wird natürlich zum großen Teil durch soziale Auslese bedingt. Die allermeisten Menschen pflegen lebhaft nach ~sozialem Aufstieg~ zu drängen, auch diejenigen, welche theoretisch an die Gleichheit aller Menschen glauben. Es ist das natürliche Geltungsbedürfnis, welches zum Aufstieg in einen Stand von höherem Ansehen treibt. Dazu kommt das natürliche Verlangen nach Mehrung des Besitzes. Das Verlangen nach gesellschaftlicher Geltung ist sehr häufig noch stärker als das nach Vermehrung des Besitzes. Das höhere Einkommen der höheren Stände diente wenigstens früher zum sehr großen, meist zum größten Teile nur der Befriedigung des gesellschaftlichen Geltungsbedürfnisses. Manche angesehenen Berufe wie der des Offiziers oder des Akademikers wurden oft geradezu unter Verzicht auf ein auskömmliches Einkommen erwählt. Auch die Bildung wird im allgemeinen hauptsächlich um des gesellschaftlichen Ansehens willen erstrebt, als ein Mittel, die Zugehörigkeit zu den höheren Ständen darzutun. Man meint, daß die oberen Stände etwas Besseres seien oder doch, daß sie ein besseres Leben hätten.

Von den Unterschieden zwischen der Kopf- und Gehirngröße der oberen und der niederen Stände gilt ganz Entsprechendes wie von denen zwischen geistigen und körperlichen Berufen. Beides hängt ja aufs engste zusammen. ~Niceforo~ hat bei zwölfjährigen Knaben in Lausanne gefunden, daß die Kinder wohlhabender Eltern einen durchschnittlichen Kopfumfang von 53-1/2 cm, die besitzloser Eltern von 52-1/2 cm hatten. An sehr umfangreichem Material hat ~Röse~ in Dresden ganz entsprechende Unterschiede zwischen den Kopfmaßen der Bürgerschüler und der Volksschüler festgestellt. Ebenso hat ~Pfitzner~ in Straßburg gleichsinnige Standesunterschiede an Leichen Erwachsener gefunden. ~Pfitzner~ hat auch darauf hingewiesen, daß in Hutläden von billigen Hüten nur niedere und mittlere Größen, von teueren nur die höheren und höchsten vorhanden sind. Wenn der Volksmund in Bayern die „oberen Zehntausend“ als die „Großkopfeten“ bezeichnet, so ist das also nicht ohne ernste Unterlage. Die weiter oben genannten Zahlen ~Matiegkas~ sind zugleich auch für die verschiedene Kopfgröße der verschiedenen Stände ein Beleg. Selbst der so vorsichtige Anthropologe ~Martin~ sagt, daß „die durch die Vererbung gegebenen größeren Gehirngewichte auch höhere geistige Leistungen bedingen und ihre Träger damit in höhere geistige Klassen aufsteigen lassen“.

Der soziale Aufstieg vollzieht sich im allgemeinen im Laufe von Generationen, derart daß jemand, der innerhalb seines Standes zu wirtschaftlichem Wohlstand gelangt ist, seinen Kindern höhere Bildung zu verschaffen und ihnen ein möglichst großes Erbe zu hinterlassen bestrebt ist, wie es den Anforderungen eines höheren Standes entspricht. Dieses Bestreben, die Kinder auf eine höhere soziale Stufe zu bringen, ist im allgemeinen eher noch stärker als das nach eigenem sozialen Aufstieg. Die Kinder wenigstens sollen es besser haben, als man selber es gehabt hat. Auch hierbei ist die Erblichkeit der geistigen Begabung natürlich von wesentlichster Bedeutung; und wenn der Sohn nicht über ebenso tüchtige Anlagen wie der Vater verfügt, so gelingt der Aufstieg in einen höheren Stand meist nicht, sondern er hat Mühe, sich nur im Stande des Vaters zu behaupten. So ist es eine ganz natürliche Folge der sozialen Auslese, daß die höheren Stände den niedern an geistiger Begabung durchschnittlich überlegen sind.

Die ~Ständebildung~ erfolgt zum größten Teil einfach infolge des Spieles der genannten Kräfte und ohne absichtliche Maßnahmen der Gesellschaft. Andererseits aber ist sie auch zu den verschiedensten Zeiten und in den verschiedensten Ländern bewußt gefördert oder gehemmt worden. Durch besondere Auszeichnung bewährter Familien und ihre Ausstattung mit Vorrechten erfolgte die Bildung von Adelsschichten. In manchen Ländern wie besonders in Indien wurde die Ständebildung bis zur Aufstellung streng abgeschlossener Kasten getrieben. Obwohl auf sozialer Auslese beruhend, hemmt eine streng durchgeführte Sonderung der Stände natürlich die weitere soziale Auslese. Im Interesse der „freien Bahn für jeden Tüchtigen“, d. h. der sozialen Auslese, pflegt eine strenge Sonderung der Stände daher heftig bekämpft zu werden. Man will nur jene soziale Auslese bestehen lassen, welche auf Grund der individuellen Tüchtigkeit des Einzelnen zustandekommt. Insbesondere von ererbtem Besitz soll die soziale Einordnung des Einzelnen nicht abhängig sein. Allen Individuen sollen vielmehr dieselben Ausbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten offenstehen. Es ist aber ein Trugschluß anzunehmen, daß durch Aufhebung der Standesunterschiede die soziale Auslese durchaus gefördert werde. Vielmehr wird dadurch jener wichtige Teil der sozialen Auslese, welcher auf Grund erblicher Tüchtigkeit der Familien im Laufe von Generationen erfolgt, gerade stark beeinträchtigt. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen erblicher Befähigung und sozialer Stellung -- ob sie erstrebenswert sei, ist eine Frage für sich! -- wird weder bei Bestehen starrer Kasten noch bei ausschließlich individueller Auslese erreicht, sondern bei Bestehen von Ständen, welche zwar genügend fest sind, um eine Auslese nach den ererbten Anlagen der Familien im Laufe der Generationen zu ermöglichen, aber andererseits nicht so starr, daß ein Überschreiten der Standesgrenzen dadurch sehr erschwert würde. Bei rein individueller Auslese bleibt dem Zufall und der Ämterschiebung ein verhältnismäßig großer Spielraum. Wenn die soziale Auslese dagegen langsam im Laufe der Generationen erfolgt, so gleichen sich Zufallswirkungen und Ungerechtigkeiten mehr oder weniger aus.

Das erste Sieb der sozialen Auslese, welches der angehende Staatsbürger zu passieren hat, und eines der wirksamsten überhaupt, ist die Schule. Besonders die höheren Schulen sind ein wesentliches Mittel der sozialen Auslese. Alle die verschiedenen Prüfungen und Berechtigungsscheine dienen mehr oder weniger bewußt der sozialen Auslese. Mehr als die Hälfte von denen, die in die höhere Schule eintreten, erreichen ihr Endziel nicht. Diejenigen aber, welche die höhere Schule mit ihrem ganzen Bildungsaufwand zu überwinden vermögen, stellen eine Auslese nach geistiger Begabung dar. Die soziale Auslese im späteren Berufsleben erfolgt freilich zum großen Teil nach andern Anlagen als die in der Schule. Aber auch jene berühmten Musterschüler, welche im späteren Leben versagen, bilden immerhin eine Auslese nach leichter Auffassung, gutem Gedächtnis und manchen andern geistigen Anlagen.

Die allgemeine Volksschule dient der sozialen Auslese in viel geringerem Maße. Wenn die Begabtesten zunächst denselben Unterricht erhalten wie die Unbegabten, so bedeutet das eine Hemmung der sozialen Auslese. Im Interesse einer stärkeren sozialen Auslese hat man mancherorts sogenannte „Begabtenschulen“ eingerichtet, in welche Kinder aufgenommen werden, die sich in der Volksschule besonders auszeichnen. Diese Einrichtung fördert zwar die soziale Individualauslese, wirkt aber wie jede Art von „Einheitsschule“ der sozialen Familienauslese, die sich im Laufe der Generationen vollzieht, eher entgegen.

Auf den Hochschulen pflegt im allgemeinen keine intensive soziale Auslese stattzufinden. Ein kleiner Bruchteil der Studenten verbummelt zwar endgültig; die allermeisten bestehen schließlich aber doch die Prüfungen, welche so milde gehandhabt zu werden pflegen, daß nur wenigen dadurch die angestrebte Laufbahn versperrt wird. Die Auslese durch die Hochschule geschieht daher hauptsächlich nach dem Vermögensstande der Eltern; d. h. sie ist eine Familienauslese. In Zukunft werden sogar voraussichtlich nur besonders wohlhabende Eltern ihre Söhne studieren lassen können.

An den Prüfungsergebnissen der Schulen muß sich natürlich auch die verschiedene Verteilung der erblichen Anlagen in den verschiedenen Ständen verfolgen lassen. Das hat besonders schlagend der Bremer Schulinspektor ~Hartnacke~ dargetan. In Bremen gibt es neben völlig unentgeltlichen Volksschulen, die auch noch Lehrmittelfreiheit gewähren, auch solche, die ein Schulgeld erheben. Daraus ergibt sich eine Auslese der Kinder nach der wirtschaftlichen Lage der Eltern. In den unentgeltlichen Schulen mußten nun im allgemeinen etwa dreimal soviele Schüler sitzen bleiben als in den entgeltlichen. Für den Übertritt in höhere Schulen waren nach dem Zeugnis der Lehrer in den unentgeltlichen nur 2,9%, in den entgeltlichen dagegen 11,5% geeignet. ~Hartnacke~ bemerkt dazu: „Man muß sich durchaus frei machen von der Vorstellung, als ob die Genies und Talente im Volke in Massen vorkämen. So erklecklich die Zahl absolut genommen ist, so gering ist sie relativ.“ Ganz Entsprechendes haben die Aufnahmeprüfungen für die Berliner Begabtenschulen gezeigt. Von den geeignet befundenen Kindern stammten 44% aus dem kleinen Mittelstande. (Kinder aus dem oberen Mittelstande kamen nicht in Betracht, da diese nicht die Volksschule besuchten.) 25% der begabten Kinder stammten aus dem an Zahl den Mittelstand übertreffenden Stande der gelernten Arbeiter und nur 17% aus dem der ungelernten Handarbeiter, obwohl dieser an Zahl alle anderen übertrifft und auch die meisten Kinder hat. (Die Väter der übrigen 14% waren entweder tot oder unbekannt.)

Auch aus den Untersuchungen von ~Peters~, über welche im ersten Bande berichtet worden ist, folgt im Grunde dasselbe. Da sich die Schulbegabung unmittelbar als erblich bedingt erwiesen hat, so müssen natürlich auch die Kinder von Eltern, welche nach ihrer Begabung in verschiedene soziale Gruppen gelangt sind, ein verschiedenes Durchschnittsmaß der Begabung zeigen. Andererseits kann man die soeben mitgeteilten Tatsachen als weitere Belege für die erbliche Bedingtheit der Begabung ansehen.

Recht bemerkenswert ist auch die Erfahrung des Rechtslehrers Professor ~Krückmann~: „Seit Jahren sehe ich bei den Referendar- und Doktorprüfungen die Personalakten der Prüflinge nach, und immer wieder ergibt sich, daß die besten Köpfe von Eltern stammen, die selber schon höhere Stellungen im Leben zu erringen wußten.“ Diese Feststellung ist um so bedeutsamer, als aus niederen Ständen im allgemeinen nur auffallend befähigte junge Leute zu studieren pflegen, während aus den gebildeten Kreisen auch alle minder begabten womöglich studieren wollen.

Von Leuten, denen die Tatsachen der Erblichkeit und der Auslese gegen ihre Wünsche gehen, pflegt immer wieder auf Fälle hingewiesen zu werden, in denen Söhne hochgestellter Männer unbegabt oder gar schwachsinnig waren. Wenn man den Blick aber nicht auf Ausnahmefälle, sondern auf den Durchschnitt richtet, so ergibt sich ein ganz anderes Bild. Wie es kommen kann, daß hochbegabte Männer unbegabte Söhne haben können, wurde schon im ersten Bande gezeigt. Außerdem ist daran zu erinnern, daß die gebildeten Stände mit ihrem hohen Heiratsalter ganz besonders den Gefahren der Syphilis und des Alkoholismus ausgesetzt sind; daraus erklärt sich meines Erachtens ein großer Teil der gedachten Fälle, die keineswegs die Regel darstellen.

Nach ~de Candolle~ stammten von den auswärtigen Mitgliedern der Pariser Akademie der Wissenschaften 41% aus den höchsten Gesellschaftskreisen, 52% aus dem oberen Mittelstande und nur 7% aus Familien von Handwerkern, Bauern u. ä., obwohl diese Gruppe mindestens 2/3 bis 3/4 der Bevölkerung ausmachte. Von 60 der bedeutendsten französischen Forscher stammten 21 aus der ersten, 25 aus der zweiten, 14 aus der dritten Gruppe. Dabei muß man noch bedenken, daß die dritte Gruppe keineswegs einheitlich ist. Die Kinder von Handwerkern schneiden noch sehr viel besser als die von ungelernten Arbeitern ab; und im Bauernstande sind noch sehr verschiedene Arten und Grade der Veranlagung vorhanden, weil dieser von allen Ständen bisher am wenigsten von der sozialen Auslese ausgesiebt worden ist.