Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (2/2) Menschliche Auslese und Rassenhygiene

Part 23

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In Anbetracht der ausgedehnten Anwendung, welche die Röntgenstrahlen heute in der Heilkunde finden und welche augenscheinlich noch stark in Zunahme ist, scheint mir auch ein Hinweis angebracht zu sein, daß die Ehe mit Röntgenärzten, Röntgentechnikern und Röntgenassistentinnen nicht ganz ohne Bedenken ist. Ich erinnere noch einmal an die auf S. 257 des ersten Bandes angeführten Tatsachen. Die Ehetauglichkeit von Personen, die viel mit Röntgenstrahlen gearbeitet haben, ist etwa der von geheilten Syphilitikern zu vergleichen; d. h. sie ist nicht ohne weiteres zu verneinen, aber mit der Gefahr der Unfruchtbarkeit und einer Schädigung der Erbmasse muß doch gerechnet werden. Die Sache ist um so ernster zu nehmen, als es sich ganz überwiegend um überdurchschnittlich begabte Personen aus den gebildeten Ständen handelt. Es wäre zu wünschen, daß in Zukunft sich in der Hauptsache Personen, die aus irgend einem Grunde ohnehin nicht ehetauglich wären, der Röntgenarbeit zuwenden würden.

Es wird vielfach die Forderung vertreten, daß zwei Verlobte gemeinsam von einem ärztlichen Eheberater beurteilen lassen sollen, ob ihrer ehelichen Verbindung ärztliche Bedenken entgegenstehen oder nicht. Ein solches Vorgehen ist auch gewiß zu begrüßen. Noch besser aber wäre es, wenn jeder, der überhaupt daran denkt, sich in absehbarer Zeit zu verheiraten, schon bevor er mit einer Person des andern Geschlechts in nähere Beziehung tritt, den Rat eines ärztlichen Eheberaters in Anspruch nehmen würde; denn wenn schon eine Verlobung stattgefunden hat oder doch in Aussicht genommen ist, so kommt eine sachverständige Untersuchung, besonders wenn sie ungünstig ausfällt, oft schon zu spät. Wenn eine Verlobung wegen Eheuntauglichkeit des einen Teiles gelöst werden muß, so hat das natürlich für beide Teile etwas sehr Mißliches. ~Auch dann aber sollte die Rücksicht auf die zu erwartenden Kinder allen anderen Rücksichten, seien sie nun wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder persönlicher Art, vorgehen.~

Der Eheberater, welcher zur gegenseitigen Beratung zweier Verlobter in Anspruch genommen wird, tut gut, sich von beiden Teilen die schriftliche Ermächtigung dazu erteilen zu lassen, weil er sich ohne ausdrückliche Erlaubnis von seiten des Untersuchten durch Bekanntgabe nachteiliger Befunde an den andern Teil strafbar machen würde. In den meisten Fällen wird die Beruhigung der Ehebewerber über ohne Grund befürchtete Gefahren eine dankbarere Aufgabe sein, als eine Warnung vor der Eheschließung, die meistens doch nicht befolgt werden wird. Aber der Eheberater muß sich stets seiner großen Verantwortung bewußt bleiben, und in Fällen, wo aus einer Ehe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Unheil zu erwarten wäre, muß er die Warnung eben aussprechen. In zweifelhaften Fällen dagegen wird er besser tun, eine Warnung zu unterlassen. Oft wird er sich in seinem Urteil zum Teil auf die Aussagen der Ehebewerber stützen müssen, z. B. über eine vor Jahren durchgemachte geschlechtliche Ansteckung oder Geistesstörung. Ein schriftliches Urteil über die Ehetauglichkeit wird daher im allgemeinen nur dahin lauten dürfen, daß auf Grund sorgfältiger Untersuchung im Verein mit den Aussagen des Untersuchten, sich Bedenken nicht ergeben hätten.

Was die Frage des günstigsten Heiratsalters betrifft, so ist zu sagen, daß das Alter als solches ohne Bedeutung für die Beschaffenheit der zu erwartenden Kinder ist. Wenn gleichwohl die Kinder älterer Personen, insbesondere spät heiratender, vielfach schwächlich und krankhaft sind, so dürfte das in der Hauptsache darauf zurückzuführen sein, daß in diesen Fällen idiokinetische Schädlichkeiten, zumal Alkohol- und Tabakmißbrauch, besonders lange Zeit zur Einwirkung gehabt haben und daß von den spät heiratenden Männern besonders viele Syphilis durchgemacht haben. Wenn andererseits die Kinder sehr junger Mütter (unter 17 Jahren) oft minderwertig sind, so muß man bedenken, daß diese Mütter ebenso wie die zugehörigen Väter eine ungünstige Auslese darstellen. Im übrigen gedeihen die Kinder junger Mütter (unter 25 J.) im Durchschnitt entschieden besser als die älterer, wie z. B. ~Gini~ gezeigt hat. Auch hat die erste Geburt in diesem Alter weniger oft ungünstige Folgen für die Mutter als später (z. B. Gebärmuttervorfall). Warum der Körper zur Zeit der Eheschließung vollständig ausgewachsen sein sollte, wie meist verlangt wird, ist nicht ersichtlich. Wenn die äußeren Verhältnisse es erlaubten, wäre also gar nichts dagegen einzuwenden, daß die jungen Männer schon mit 20 Jahren, die Mädchen schon mit 17 oder 18 heiraten würden. Da die Wahlinstinkte des Mannes sehr deutlich auf Jugend gerichtet sind, so sind die Heiratsaussichten der Mädchen um diese Zeit auch viel besser als 10 Jahre später. Die jungen Mädchen sind allerdings mit 18 oder 20 Jahren meist noch nicht zum Heiraten geneigt. Wenn sie aber wüßten, wie verzweifelte Anstrengungen sehr viele Mädchen, die zu Anfang der zwanziger Jahre noch eine große Auswahl hatten, 5 oder 10 Jahre später machen, um überhaupt noch einen Mann zu bekommen, so würden die meisten viel früher finden, daß „der Richtige“ schon da sei.

Dem jungen Manne dagegen kann man, so wie die Verhältnisse heute liegen, im allgemeinen leider nicht zur Frühehe raten. So sehr die Rassenhygiene für soziale und wirtschaftliche Reformen, welche die Frühehe auch in den gebildeten Ständen ermöglichen, eintreten muß, so wenig kann dem jungen Manne geraten werden, vor Erringung einer Lebensstellung, die zum angemessenen Unterhalt einer Familie ausreicht, zu heiraten. Das ist freilich traurig; aber noch viel trauriger ist die Lage eines Familienvaters, der nicht weiß, was aus seinen Kindern werden soll.

Der gebildete Mann tut auch gut, seinen Sinn nicht zu sehr auf die Jüngsten zu setzen. Wenn er in den dreißiger Jahren heiratet und eine Frau nimmt, die 5 oder 10 Jahre jünger ist, so wird er viel größere Aussichten haben, eine Frau mit wirklich wertvollen Erbanlagen zu bekommen, als wenn er um eine ganz junge wirbt, die gewöhnlich noch viel höhere Ansprüche macht. Auch kann die Tüchtigkeit eines Mädchens am Ende des dritten Jahrzehnts viel sicherer beurteilt werden als am Ende des zweiten, wo sie meist nur wenig Gelegenheit gehabt hat, sich zu bewähren. Gewarnt sei vor jener durch Infantilismus bedingten Scheinjugend, welche manchen Mädchen noch am Ende der zwanziger Jahre ein fast kindliches Aussehen verleiht, das erfahrungsgemäß auf Männer oft sehr anziehend wirkt.

Die öfter erhobene Forderung der Gleichaltrigkeit beider Ehegatten kann nicht als Regel vertreten werden, weil der Mann, erst nach Erringung einer Lebensstellung heiratsfähig ist, das Mädchen aber schon nach Eintritt der körperlichen Reife, und weil die körperliche und geistige Entwicklung des Weibes der des Mannes überhaupt vorauseilt. Daß die geistige „Reife“ der Eltern auf die Begabung der Kinder von Einfluß sei, ist ein lamarckistischer Aberglaube (vgl. S. 279 des 1. Bandes).

Dringend zu widerraten sind Verlobungen, bevor der Mann begründete Aussicht auf eine auskömmliche Stellung in naher Zukunft hat. Die jahrelangen Verlobungen enden meist nicht gut. Nicht selten beobachtet man zwischen Verlobten viele Schwankungen hin und her, bald ja, bald nein. In solchen Fällen liegt es auch im Interesse des Mädchens eine klare Entscheidung herbeizuführen und lieber das Verlöbnis zu lösen.

Die überkommene individualistische Weltanschauung, welcher die Liebe als einzig zulässiger Gesichtspunkt bei einer Eheschließung gilt, empfindet die Berücksichtigung rassenhygienischer Gesichtspunkte dabei vielfach unangenehm, wenn nicht als unsittlich. Demgegenüber ist zu betonen, daß eine Eheschließung ohne andere Rücksichten als die der individualistischen Liebe sehr oft durchaus nicht dem dauernden Glück der Individuen dient. Jene schmachtende Liebe, deren Schilderung die modernen Dichter seit Rousseau und Goethe ihre aufregendsten Wirkungen verdanken, gedeiht am üppigsten auf dem Boden der Orgoristie (hysterischen Veranlagung). Der Verliebte sieht die geliebte Person in Wunschillusionen, hinter denen die Wirklichkeit gerade in diesen Fällen oft nur allzu weit zurückbleibt; ja, öfter schätzt er sie vor allem deshalb so hoch, weil er wähnt, daß er endlich einmal einen Menschen gefunden habe, der ihn ganz verstehen könne, ihn und seine ganze Größe. Keine Rede kann davon sein, daß die Liebe als solche eine günstige Beschaffenheit der Nachkommen verbürge, wie seit ~Schopenhauers~ Lehre vom „Genius der Gattung“, ~Ellen Key~ und andere Phantasten immer wieder behaupten. Die Grenzen der Bedeutung geschlechtlicher Wahl wurden schon bei Besprechung der Auslese erörtert. Selbstverständlich ist die romantische Liebe auch kein Gegengrund gegen die Ehe, aber Liebe im Sinne der herzlichen Zuneigung, die auch vor den Fehlern des Andern die Augen nicht verschließt, ist eine solidere Grundlage dafür; und diese Liebe verträgt sich durchaus mit einer vorsichtigen und vernünftigen Ehewahl, bei der Gesundheit und Rasse, Abstammung und geistige Begabung, Besitz und wirtschaftliche Lage, Bildung und gesellschaftliche Stellung gebührend berücksichtigt werden. Auch körperliche Anmut, welche bei der Entstehung der Liebe eine so große Rolle spielt, ist nicht gering zu schätzen; sie deutet nicht nur auf körperliche und seelische Gesundheit und Harmonie, sondern sie bedeutet auch ein nicht zu verachtendes Erbgut für die Töchter. Eine Ehe dagegen, bei der körperliche oder geistige Mängel um äußerer Vorteile willen in Kauf genommen werden, ist keine „Vernunftehe“, sondern das Gegenteil davon. Jede Ehe, die ohne Rücksicht auf Gesundheit und Rasse geschlossen wird, sei es um des Geldes oder des Fortkommens willen oder aus „Liebe“, ist unvernünftig. Glücklicherweise ist die „Liebe“ auch kein so unentrinnbares Schicksal, wie es die Wortführer eines ungesunden Zeitalters darstellen; sie wird vielmehr durch die Anschauungen und Einsichten der Menschen sehr wesentlich mitbestimmt. Es ist daher zu hoffen, daß mit dem siegreichen Vordringen rassenhygienischer Anschauungen auch die instinktive Liebeswahl mehr und mehr dem Wohl der Rasse diene.

Die Eignung eines Menschen für die Erzeugung von Kindern hängt nicht nur von jenen Anlagen ab, die an ihm selber in die Erscheinung treten, sondern auch von den Anlagen, welche in der Familie überhaupt vorhanden sind. Dieser Umstand darf aber andererseits nicht zur Überschätzung der Bedeutung der Verwandtschaft führen. Wenn jemand z. B. einen sehr bedeutenden Großvater hat, so ist das noch nicht ausreichend, ihn als besonders geeigneten Ehebewerber zu bestätigen. Größere Bedeutung hat es natürlich schon, wenn alle vier Großeltern hervorragend tüchtige Menschen waren. Niemals aber dürfen die Anlagen der Familie bei einem Menschen stärker berücksichtigt werden als seine eigenen. Auch in sehr tüchtigen Familien können eben einzelne mißratene Glieder vorkommen.

c) ~Rassenhygienische Familienerziehung.~

Die Wege privater Rassenhygiene sind mit einer zweckmäßigen Ehewahl natürlich keineswegs erschöpft. Wenn durch die Ehe eine Familie begründet ist, so beginnen die rassenhygienischen Aufgaben der Ehegatten vielmehr erst recht. Sie müssen alle Einwirkungen meiden, welche die Gesundheit der zu erwartenden Kinder schädigen könnten, insbesondere den Mißbrauch von Alkohol und Tabak. Die Mutter muß es als unbedingte Pflicht betrachten, ihrem Kinde die einzig natürliche Ernährung an der Mutterbrust zu gewähren. Die ganze Aufzucht und Erziehung der Kinder muß in rassenhygienischem Geiste geschehen.

~Die Einsicht in die überragende Bedeutung der Erbanlagen für die geistige Entwicklung darf nicht zu einer Vernachlässigung der Erziehung führen.~ Die Grundfähigkeiten des Geistes können freilich durch Übung und Erziehung nicht wesentlich gesteigert werden; auch ist die Belastung des Gedächtnisses in der herkömmlichen Unterrichtsweise durchaus zu mißbilligen. Die Kinder müssen aber von Jugend auf an Arbeit gewöhnt werden, an körperliche wie an geistige. Die Gewöhnung an die pünktliche Erfüllung alltäglicher Pflichten ist ein wesentlicher Bestandteil der Erziehung. Besonders die Kinder reicher Leute sind in dieser Hinsicht in Gefahr, weil der Gewöhnung an regelmäßige Pflichterfüllung nichts so entgegensteht als das Bewußtsein, es nicht nötig zu haben. Auch die Erziehung zur gesellschaftlichen Sitte ist nicht unwichtig. Wenn auch die überkommenen gesellschaftlichen Anschauungen und Sitten in manchen Punkten töricht und selbst rassenhygienisch schädlich sind, so ist doch nicht zu vergessen, daß die Beherrschung der gesellschaftlichen Formen von großer Bedeutung für das Fortkommen in den gebildeten Berufen ist und nicht zum wenigsten auch für die Ehewahl.

Wenn Eltern ihren Kindern aus innerer Überzeugung eine wahrhaft religiöse Erziehung geben können, so ist das auch rassenhygienisch von höchstem Werte. Die Verankerung der Seele im Ewigen und Göttlichen kann einen unvergleichlichen Halt in allen Wechselfällen und Anfechtungen des Lebens verleihen. Im übrigen gilt es, den Kindern Ehrfurcht vor dem großen Lebensstrom der Rasse zu erwecken, der in ferner Vorzeit entspringend, in eine ebenso ferne Zukunft fließt. Der junge Mensch soll sich als dienendes Glied in dem großen Organismus der Rasse fühlen lernen. Er soll stolz sein auf seine Ahnen und dankbar für sein organisches Erbgut. Vor allem soll er sich der ungeheuren Verantwortung bewußt werden, die darin liegt, daß ihm dieses hohe Gut zur Weitergabe an die fernsten Enkel anvertraut ist.

In diesem Zusammenhange gehört auch eine geeignete Aufklärung über geschlechtliche Dinge in den Plan einer vernünftigen Erziehung. Sie muß einerseits biologische Belehrung sein. Solange unsere Bildungsanstalten in dieser Hinsicht versagen, tun die Eltern gut, diese Aufklärung an der Hand gemeinverständlicher Schriften selber in die Hand zu nehmen. Andererseits muß die heranreifende Jugend auch über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten belehrt werden; und zwar sollte diese Belehrung auch bei den Mädchen nicht zu spät erfolgen. Die ersten Jahre der Geschlechtsreife etwa sind geeignet dazu, während die biologische Unterweisung schon vor dem 10. Jahr beginnen sollte, weil andernfalls zu befürchten ist, daß die „sexuelle Aufklärung“ in recht ungeeigneter Weise erfolgt.

Große Vorsicht ist in der Auswahl der Unterhaltungsliteratur für die Jugend am Platze. Das moderne Schrifttum vertritt ja zum allergrößten Teil keine organischen, sondern rein individualistische Anschauungen, auch ganz abgesehen von der Flut der Schundliteratur, die von der Aufregung der Phantasie lebt. Auch das Kino ist erfahrungsgemäß keine geeignete Bildungs- und Unterhaltungsstätte für die Jugend. In Fällen, wo die Eltern gezwungen sind, ihre Kinder aus dem Hause zu geben, sollten Erziehungsanstalten in der Kleinstadt bevorzugt werden.

Das beste Mittel zur Erziehung der Jugend ist das Beispiel der Erzieher. Die Eltern sollten sich daher in ihrer ganzen Lebensführung der Verantwortung gegenüber der Rasse bewußt sein. Wenn der Vater z. B. unmäßig trinkt oder raucht, so werden Ermahnungen und Strafen bei den Söhnen in dieser Hinsicht auf unfruchtbaren Boden fallen.

Von größtem Einfluß ist der Verkehr mit Spielgefährten für die Erziehung der Kinder und mit Freunden für die reifere Jugend. Die Auswahl der Freunde muß daher sehr vorsichtig erfolgen. In größeren Städten tun die Eltern gut, den Anschluß ihrer jugendlichen Söhne an eine jener Jugendvereinigungen, welche das Wandern pflegen, zu begünstigen. Wenn die Jugend ihre freie Zeit möglichst in der freien Natur zubringt, so kommt das nicht nur unmittelbar ihrer körperlichen Entwicklung zugute, sondern es bewahrt sie auch vor mancherlei Gefahren der Großstadt. Natürlich gibt es auch Jugendbünde, welche eher von schädlichem Einfluß sind. Besonders zu empfehlen ist der Anschluß an eine jener Gruppen, welche der jungdeutschen Bewegung angehören, weil diese aus einer organischen Weltanschauung herausgewachsen ist. Jugendvereine, welche gemeinsame Wanderfahrten beider Geschlechter veranstalten, sind erfahrungsgemäß gewissen Gefahren ausgesetzt; insbesondere drohen den jungen Leuten darin vorzeitige und unerwünschte Verlobungen, zumal die weiblichen Mitglieder dieser Bünde öfter keine günstige Auslese darstellen.

Einsichtige Eltern werden andererseits aber auch rechtzeitig auf die Verheiratung ihrer Kinder, vor allem der Mädchen, bedacht sein. Schon die Erziehung der Mädchen ist so zu gestalten, daß diese vor allem für den Hausfrauen- und Mutterberuf geeignet sind. Ganz verfehlt ist es, wenn manche Eltern meinen, daß irgendein kleines Talentchen, das sich etwa bei einer Tochter zeigt, nun auch unbedingt ausgebildet werden müßte. Wenn es gar bedauert wird, daß ein begabtes Mädchen heiratet, anstatt ihrem Talente, das meist nur ein Talentchen ist, zu leben, so ist das furchtbar kurzsichtig. Vor allem soll man die Mädchen vor der Einbildung zu bewahren suchen, daß sie körperlich oder geistig etwas ganz Besonderes seien. Diese Vorstellung wird nur zu vielen hübschen und begabten jungen Mädchen durch maßlose Überspannung ihrer Ansprüche zum Verhängnis. Die Vorbereitung auf einen Erwerbsberuf, den heute leider die meisten gebildeten Familien für ihre Töchter auf alle Fälle ins Auge fassen müssen, sollte zugleich möglichst große Aussichten auf Verheiratung bieten, zum mindesten aber diese nicht beeinträchtigen. Im übrigen tun die Eltern gut, ihren Töchtern frühzeitig Gelegenheit zu bieten, geeignete Männer, die als Bewerber für sie in Betracht kommen, kennen zu lernen, wie das bei geselligen Veranstaltungen, in Sport- und andern Vereinigungen usw. geschehen kann.

d) ~Die Selbstbehauptung der Familie.~

Sehr wichtig ist es, daß die Eheleute sich über die Tatsache klar werden, ~daß durch die Aufzucht von einem oder zwei Kindern die Erhaltung der Familie durchaus nicht gewährleistet ist~. In dem Kapitel über die Auslese wurde ja die Mindestzahl der Erhaltung des Näheren erörtert. ~Gruber~ hat einmal ausgerechnet, daß ein Kreis von Familien, in welchem im Durchschnitt immer zwei Kinder aufwachsen würden, nach 100 Jahren bereits auf etwa ein Drittel seines Bestandes zusammengeschmolzen sein würde. Dabei sind außergewöhnliche Verluste wie die durch Kriege noch nicht einmal berücksichtigt. Gerade der Weltkrieg hat mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, wie falsch die Rechnung des Zweikindersystems auch vom Standpunkte des persönlichen Glückes aus ist. Wie viele Tausende von Eltern haben durch den Tod ihres einzigen oder ihrer einzigen zwei Söhne nicht den wesentlichsten Sinn ihres Lebens verloren! Wo mehr Kinder vorhanden sind, da können sich solche Verluste wieder ausgleichen. ~Jedes gesunde Ehepaar sollte daher mindestens 3 Kinder aufziehen, wie Grotjahn mit Recht fordert. Darüber hinaus aber sollten alle Eltern, deren erste Kinder gut gedeihen, so viele weitere aufziehen, als mit ihrer wirtschaftlichen Lage nur irgendwie vereinbar ist.~

So wie die Dinge heute leider liegen, darf es nicht als Voraussetzung der Erzeugung von Kindern gelten, daß diese in eine gesellschaftlich und wirtschaftlich ebenso günstige Lage wie die Eltern kommen. Wenn dieser Grundsatz als Regel beibehalten wird, so ist das Aussterben der überdurchschnittlich begabten Familien eben unvermeidlich (vgl. S. 90). Drei Kinder sollten von gesunden Ehepaaren vielmehr in jedem Falle als Mindestmaß angesehen werden; und bis diese vorhanden sind, vergeht ja immerhin eine Reihe von Jahren, so daß dann beurteilt werden kann, ob die Mittel zur Aufzucht weiterer reichen. Wenn dagegen erst dann mit der Erzeugung von Kindern begonnen werden soll, so ist es in nur zu vielen Fällen eben zu spät; das gilt insbesondere auch für die geistigen Berufe trotz ihrer wirtschaftlichen Zurücksetzung, ja zum Teil eben deswegen. Von größter Wichtigkeit ist es daher, die bestehenden Mißstände und Ungerechtigkeiten durch soziale Reformen zu beseitigen (vgl. S. 140 ff.).

Allerdings kann einer unbeschränkten Kindererzeugung unter den unglücklichen Lebensverhältnissen der Gegenwart auch nicht das Wort geredet werden. Wenn in gebildeten Familien infolge großer Kinderzahl die Lebenshaltung so gedrückt wird, daß die Söhne keine angemessene Ausbildung erhalten können und die Töchter keinen Mann finden, so ist damit für die Familie wie für die Rasse wenig gewonnen. Solange in dieser Beziehung nicht durch eine großzügige öffentliche Rassenhygiene Wandel geschaffen ist, ist daher eine gewisse vorausschauende Beschränkung der Kinderzahl leider nicht zu umgehen. Aber jede Familie sollte es auch heute schon als sittliche Pflicht empfinden, den ihr zur Verfügung stehenden Lebensraum nach Möglichkeit für ihre eigene Erhaltung auszunutzen. ~Im Blühen der Familie liegt auch für den Einzelnen das höchste dauernde Glück.~

Es gibt ein bekanntes Wort von ~Nietzsche~: „Ehe, so heiße ich den Willen zu Zweien, das Eine zu schaffen, das mehr ist, als die es schufen.“ So sehr man der rassenhygienischen Auffassung der Ehe, die daraus spricht, auch zustimmen mag, so bedenklich ist daran doch die Betonung des „Einen“. Eine Möglichkeit, die Anlagen der zu erzeugenden Kinder zu verbessern, wie sich ~Nietzsche~ das in naiv lamarckistischer Weise vorstellte, haben wir nicht. Nicht wenige hoffende Mütter glauben zwar durch fleißiges Ansehen schöner Bilder die Schönheit ihrer Kinder steigern zu können; sie fürchten sich vor dem „Versehen“ und fallen auf allerlei unsinnige Rezepte herein, die eine günstige Beeinflussung der werdenden Kinder versprechen. Aber auch unsere seelische Tätigkeit wirkt nicht unmittelbar gestaltend auf unser Ahnenerbe. Der einzige Weg, welcher uns zur Erzeugung von Kindern günstiger Qualität offensteht, geht über die Quantität. Wenn zwei Eltern nur einige wenige Kinder aufziehen, dürfen sie nicht erwarten, daß in diesen die beiderseitigen Erbanlagen sich gerade günstiger zusammenfügen werden als bei ihnen selbst; wohl aber dürfen sie das von einzelnen Kindern unter einer größeren Zahl hoffen. Unter den jüngeren Geschwistern des weltberühmten Forschers und Erfinders _Werner v. Siemens_, der das vierte von 14 Kindern war, übertrafen noch mehrere die Eltern an hoher Begabung. Wenn die Eltern nur drei Kinder gehabt hätten, so wäre darunter kein einziges so hoch begabtes gewesen. _Johann Sebastian Bach_ wurde als jüngstes von 8 Kindern geboren, und _Kant_, der als letztes von 13 Kindern geboren wurde, hätte unter der Herrschaft eines Dreikindersystems ebenfalls nicht das Licht der Welt erblickt. ~Gerade hochbegabte Familien, welchen an der Erhaltung ihrer Begabung liegt, haben daher allen Grund, ihre Kinderzahl nicht auf das Mindestmaß zu beschränken. Die Wahrscheinlichkeit der Geburt hochbegabter Kinder wächst ohne Zweifel im gleichen Verhältnis mit der Gesamtzahl der Kinder.~