Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1/2) Menschliche Erblichkeitslehre

Part 25

Chapter 253,001 wordsPublic domain

In dem obigen Schema hat die Familie 1 eine doppelt so große Wahrscheinlichkeit, in eine Individualauslese hineinzukommen als jede der 6 folgenden Familien. In einer Individualauslese aus einer entsprechend zusammengesetzten Bevölkerung würden also auf eine Familie mit 2 kranken Kindern nur 3 mit einem kranken kommen (bei der Familienauslese dagegen eine auf 6), und daher ergibt bei Individualauslese auch die geschilderte Geschwistermethode noch zu hohe Werte, in dem gedachten Beispiel 2:3 (statt 1:3).

Für eine Individualauslese, wie sie das von den Kranken eines Arztes oder eines Krankenhauses aus gewonnene Material annähernd darstellt, ist vielmehr die ~Weinberg~sche „Probandenmethode“ geeignet, welche darin besteht, das nur die Geschwister jener Merkmalträger, von denen die Erfassung der Familie ausging („Probanden“) gezählt werden, diese selber aber nicht.

Unter den Geschwistern der Probanden stehen in den Familien 1-4, welche einer „Individualauslese“ entsprechen, einem kranken drei gesunde gegenüber; es ergibt sich also das für rezessive Anlagen mit einer Wahrscheinlichkeit des Auftretens von 1/4 bei jedem Kinde typische Verhältnis 1:3. Der Ausdruck „Probanden“ stammt aus der Genealogie und bezeichnete ursprünglich solche Personen, deren Abstammung geprüft werden sollte, also die Ausgangspersonen einer Nachforschung. Die Merkmalsträger, welche nur wegen ihrer Verwandtschaft mit Probanden erfaßt werden, nennt man „Sekundärfälle“. Auch Geschwister von Probanden können selber ebenfalls Probanden sein, dann nämlich, wenn sie selber ebenfalls unmittelbar erfaßt werden, z. B. wenn sie selbst als Kranke in die Behandlung kamen. Mit fortschreitender Erfassung aller Merkmalsträger in einer Bevölkerung als Probanden geht die Individualauslese in die vollständige Erfassung aller Familien über und die Probandenmethode in die speziellere Geschwistermethode.

Bei der Entscheidung, ob ein Leiden durch eine rezessive Erbanlage bedingt ist oder nicht, kann die Feststellung der Häufigkeit von Blutsverwandtschaft der Eltern wesentlich mithelfen.

So fand ~Hammerschlag~, daß von 107 taubgeborenen Kindern 42, also etwa 40%, aus Ehen Blutsverwandter stammten, während von 130 später ertaubten Kindern nur 13 oder etwa 10% von blutsverwandten Eltern abstammten. Dabei ist es sehr wohl möglich, daß auch bei manchen Fällen von Ertaubung nach der Geburt noch rezessive Erbanlagen eine Rolle spielen; denn die allgemeine Häufigkeit von Verwandtenehen ist ja noch bedeutend geringer als 10%.

Die Häufigkeit blutsverwandter Ehen bei den Eltern ist um so größer zu erwarten, je seltener sonst das betreffende rezessive Leiden in der Bevölkerung ist. Wenn eine bestimmte rezessive Krankheitsanlage überhaupt nur in einer einzigen Familie überdeckt vorhanden wäre, so würden zwei solcher Anlagen ausschließlich nur durch Verwandtenehe zusammengeführt und damit offenbar werden können; die Kranken würden in diesem angenommenen Grenzfall also zu 100% aus blutsverwandten Ehen stammen. Wenn dagegen eine rezessive krankhafte Anlage in einer Bevölkerung verhältnismäßig verbreitet ist, so werden zwei solcher Anlagen natürlich oft auch ohne Verwandtenehe zusammentreffen, und die Häufigkeit der Verwandtenehe unter den Eltern der Kranken wird demgemäß geringer sein. Bei sehr verbreiteten rezessiven Anlagen, z. B. der zu blauer Augenfarbe, wird man daher keine nachweisbar gesteigerte Häufigkeit von Verwandtenehe bei den Eltern erwarten dürfen. Gerade krankhafte Anlagen von rezessivem Erbgang werden aber natürlich niemals auch nur annähernd so häufig sein; und wenn man bei den Eltern gewisser Kranker auch an großem Material keine über den sonstigen Durchschnitt gesteigerte Häufigkeit von Blutsverwandtschaft nachweisen kann, so spricht das entschieden gegen die Bedingtheit des Leidens durch rezessive Erbanlagen.

Große Schwierigkeiten kann die Entscheidung machen, ob ein Zustand einfach rezessiv oder ob er durch das Zusammenwirken mehrerer verschiedener Erbanlagen bedingt sei. So kann man sich z. B. vorstellen, daß zwei verschiedene Erbanlagen homozygot anwesend sein müssen, wenn ein bestimmtes Leiden in die Erscheinung treten soll; das Leiden wird dann doppelt rezessiv genannt. Wenn die eine von zwei derartigen Erbanlagen in einer Bevölkerung allgemein verbreitet wäre, so würde die andere einfach rezessiven Erbgang zeigen. Wenn dagegen beide verhältnismäßig selten sind, so werden unter den Geschwistern von Kranken weniger Kranke sein als bei einfach rezessivem Erbgang. Wenn ein Kranker z. B. die Formel ~aa bb~ hat, so kann er von zwei äußerlich gesunden Eltern von der Formel ~Aa Bb~ abstammen. Er wird dann u. a. gesunde Geschwister von der Formel ~Aa bb~ oder ~aa Bb~ haben können. In diesen Fällen würde der Faktor A als ein Hemmungsfaktor in bezug auf die krankhafte Anlage ~bb~ wirken und der Faktor B als Hemmungsfaktor in bezug auf ~aa~. Manche Erblichkeitsforscher neigen sehr zu der Annahme derartiger Hemmungsfaktoren, ohne daß es aber bisher gelungen wäre, solche bei bestimmten Krankheiten wirklich nachzuweisen. Jedenfalls muß gefordert werden, daß solche Faktoren nicht einfach „angenommen“ werden, sondern daß die aus solchen Annahmen sich ergebenden Folgerungen zahlenmäßig wirklich durchgerechnet und mit der tatsächlichen Erfahrung unvoreingenommen verglichen werden.

Bei dominantem Erbgang werden Hemmungsfaktoren gern angenommen, um das oft berichtete Überspringen einer oder mehrerer Generationen im Erbgange zu erklären. Es soll also z. B. eine Krankheitsanlage C durch einen Hemmungsfaktor D an der Äußerung gehindert werden können, so daß ein Individuum ~Cc dd~ krank, ~Cc Dd~ aber gesund wäre. In einer Bevölkerung, in der der Faktor D nicht vorkäme, würde die Anlage C also einfach dominanten Erbgang zeigen; wenn der Faktor D dagegen in der Bevölkerung verbreitet wäre, so würde der Erbgang des Leidens mehr oder weniger oft unterbrochen erscheinen, so daß die Unterscheidung vom rezessiven Erbgang schwierig sein würde. In der Tat bestünde dann eine gewisse Wesensverwandtschaft mit rezessivem Erbgang. Wenn nämlich der Faktor C in der Bevölkerung ganz allgemein verbreitet wäre, so würde geradezu das Fehlen des Faktors D für das Auftreten des Leidens entscheidend sein, und dieses würde einfach rezessiv sein, indem Kranke ~CC dd~ sein würden. Wenn beide Faktoren in mäßiger Häufigkeit in einer Bevölkerung vorkämen, so würde das Leiden also einen Erbgang, der aus Dominanz und Rezessivität kombiniert wäre, zeigen, indem sein Auftreten von dem Zusammentreffen eines dominanten Faktors mit einem rezessiven in homozygotem Zustand abhängig wäre. Wirklich nachgewiesen ist Derartiges bisher aber nicht.

Ebenso wie die Annahme von Hemmungsfaktoren ist andererseits auch die von Auslösungsfaktoren beliebt. Eine dominante Erbanlage E soll z. B. für sich allein zum Zustandekommen eines Leidens nicht genügen, sondern erst, wenn gleichzeitig der Faktor F vorhanden ist. In einer Bevölkerung, wo F allgemein verbreitet wäre, würde E also einfach dominanten Erbgang zeigen, und andererseits würde in einer Bevölkerung, wo E allgemein vorhanden wäre, der Faktor F einfach dominanten Erbgang des betreffenden Leidens bedingen. Beide Faktoren wären eben zum Ausbruch des Leidens in gleicher Weise unentbehrlich, und es würde nur von der relativen Häufigkeit der beiden Faktoren abhängen, welchen man als die „eigentliche“ krankhafte Erbanlage und welchen als den Auslösungsfaktor ansehen würde. Ein krankes Individuum würde im allgemeinen die Formel ~Ee Ff~ haben, und wenn der andere Ehegatte normal, nämlich ~ee ff~, wäre, so würde bei einem Viertel der Kinder wieder die Beschaffenheit ~Ee Ff~ und damit das Leiden zu erwarten sein. Da in den meisten Fällen die Eltern eines Kranken normal sein würden, so würde die Unterscheidung vom rezessiven Erbgang also Schwierigkeiten machen. Immerhin würde bei Leiden, welche durch zwei unabhängige Faktoren bedingt wären, das Vorkommen bei einem der Eltern häufiger sein als bei rezessiven Leiden. Es bedarf also sorgfältiger Berechnung der theoretischen Zahlenverhältnisse und des Vergleiches der tatsächlichen damit. Die Blutsverwandtschaft würde hier nicht jene Bedeutung wie bei rezessivem Erbgang haben.

Wenn wir auch der Meinung sind, daß Hemmungsfaktoren und Auslösungsfaktoren oft ohne ausreichenden Grund angenommen worden sind und daß das Zusammenwirken vieler Faktoren überhaupt bei menschlichen Leiden nicht eine so große Rolle spielt, wie manche Forscher glauben, so sind wir doch andererseits der Ansicht, daß krankhafte Erbanlagen sich je nach den sonstigen Erbanlagen, mit denen sie zusammentreffen, in recht verschiedener Weise äußern können; und diese Ansicht wurde ja bei Besprechung der einzelnen Leiden auch mehrmals zum Ausdruck gebracht.

Besonderen Schwierigkeiten begegnet die Erblichkeitsforschung, wenn unter den Geschwistern eine Sonderung in deutlich verschiedene Gruppen nicht getroffen werden kann, sondern wenn sich allerlei stetige Übergänge und nur quantitative Gradunterschiede finden, wie das z. B. bei der Körpergröße der Fall zu sein pflegt. Dann muß die Erblichkeitsforschung wohl oder übel zu der summarischen Methode greifen und sich mit der Feststellung der durchschnittlichen Ähnlichkeit verschiedener Verwandtschaftsgrade in bezug auf das Merkmal begnügen.

Als Maß der durchschnittlichen Ähnlichkeit dient gewöhnlich der Korrelationskoeffizient, welcher besonders von der sogenannten biometrischen Schule zur Erforschung der Erblichkeit angewandt wird. Wenn sich zwei Gruppen von Individuen, in bezug auf ein Merkmal völlig gleichen, so ist der Korrelationskoeffizient 1. Das ist z. B. in einem reingezüchteten Stamme albinotischer Kaninchen zwischen Eltern und Nachkommen in bezug auf die Haarfarbe der Fall. Wenn dagegen zwei Gruppen von Individuen sich nicht mehr ähneln als sonst beliebige Individuen der Bevölkerung, so ist der Korrelationskoeffizient 0. Auf die sehr umständliche Korrelationsrechnung hier näher einzugehen, verbietet der Raum; und es kann um so eher davon abgesehen werden, als wir die hohe Wertschätzung, welche der Korrelationskoeffizient in England und Amerika und da und dort auch bei uns genießt, nicht zu teilen vermögen. Es wird oft übersehen, daß der Korrelationskoeffizient nur innerhalb einer bestimmten Bevölkerung einen Sinn hat. Das können wir uns schon einfach am Begriff der durchschnittlichen Ähnlichkeit klarmachen. Zehn beliebige Individuen in unserer Bevölkerung sind im allgemeinen zehn beliebigen andern recht unähnlich. Wenn dieselben beiden Gruppen von je zehn Individuen aber in einer Bevölkerung von lauter Negern lebten, so würden sie einander sehr ähnlich erscheinen. Entsprechend würde das eine Mal gar keine, das andere Mal eine hohe Korrelation gefunden werden. Zur Erfassung der Erblichkeit von Anlagen, welche ihre Träger von der übrigen Bevölkerung deutlich unterscheiden, ist die Korrelationsrechnung recht wenig geeignet. Wenn man z. B. die Korrelation zwischen Eltern und Kindern in bezug auf eine seltene rezessive Anlage wie etwa Albinismus berechnen würde, so würde man einen Koeffizienten von nahezu gleich 0 finden. Wenn dagegen dieselbe Anlage sehr häufig in der Bevölkerung wäre, so würde man einen viel höheren Korrelationskoeffizienten finden. Eine Anlage aber ist natürlich nicht weniger „erblich“, wenn sie selten, als wenn sie häufig ist; und es liegt daher auf der Hand, daß der Korrelationskoeffizient, welcher nicht nur je nach der geringeren oder größeren Bedeutung äußerer Einflüsse für die Auslösung einer Anlage, sondern auch je nach ihrer geringeren oder größeren Häufigkeit ganz verschiedene Werte gibt, kein exaktes Maß ihrer Erblichkeit sein kann. Ganz im Gegensatz zu dem Anschein von Exaktheit, welchen die komplizierte mathematische Formel des Korrelationskoeffizienten erweckt, ist er nur zu einer groben Orientierung über gewisse Äußerungen der Erblichkeit brauchbar. Einen solchen Überblick aber kann man viel einfacher und anschaulicher durch die graphische Darstellung erhalten, wie hier an einem Beispiel gezeigt werden möge.

Wenn man z. B. in einer größeren Zahl von Familien mit erwachsenen Kindern die Körperlänge von Eltern und Kindern festgestellt hat, so kann man die Elternpaare nach ihrer Körperlänge in Gruppen einteilen und für jede Gruppe die durchschnittliche Körperlänge der zugehörigen Kinder bestimmen. Trägt man nun in einem Koordinatensytem die Körperlängen der Elterngruppen auf der Abszissenachse ein und die zugehörigen Körperlängen der Kinder als Ordinaten, so bilden die Endpunkte der Ordinaten eine mehr oder weniger unregelmäßige Linie, welche auf den ersten Blick erkennen läßt, daß mit steigender Körperlänge der Eltern auch die der Kinder steigt.

Es erscheint leider nicht überflüssig, auch einige überkommene Vorurteile, die sich auf dem Gebiete der Erblichkeit von Krankheiten hartnäckig erhalten, kritisch zu beleuchten. Als erblich oder „hereditär“ wird ein Leiden vielfach nur dann angesehen, wenn es auch schon bei den Eltern oder sonstigen Vorfahren vorhanden war. Wenn ein Leiden öfter bei mehreren Geschwistern beobachtet wird, bei den Eltern in der Regel aber nicht, so muß man immer wieder lesen, daß es „familiär, aber nicht erblich“ vorkomme, auch bei Zuständen, für deren Zustandekommen äußere Ursachen offenbar keine Bedeutung haben, wie z. B. beim Albinismus. Es sei daher noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch rezessive Leiden, welche in der Regel den Eindruck des „familiären, nicht hereditären“ Auftretens machen, bei Heirat gleichartig Veranlagter sich auch bei den direkten Nachkommen von Kranken wiederfinden, wie z. B. durch eine ganze Reihe von Taubstummenstammbäumen belegt werden kann. Zwischen „hereditären“ und „bloß familiären“ Leiden besteht also kein Wesensunterschied.

Ebenso ist es verfehlt, eine „direkte Vererbung“ (von Eltern auf Kinder) zu einer „indirekten“ oder „latenten Vererbung“ (von Großeltern und andern Verwandten her) in Gegensatz zu stellen. Die sogenannte „direkte Vererbung“ fällt zum großen Teil mit dem dominanten Erbgang zusammen, aber eben doch nicht vollständig, da ja auch bei rezessiver und polymerer erblicher Bedingtheit das Bild der „direkten Vererbung“ entstehen kann. Auch kann bei dominantem Erbgang einer Anlage scheinbar eine „indirekte Heredität“ vorkommen, wenn nämlich die Anlage zu ihrer Auslösung noch äußerer Einflüsse bedarf, wie z. B. die Anlage zu Gicht. Als „atavistische Vererbung“ hat man das Wiederauftreten von Charakteren mehr oder weniger entfernter Vorfahren bezeichnet, was sich einfach aus dem Wiederzusammentreffen von Erbanlagen erklärt. Von „kollateraler Vererbung“ sprach man oft, wenn man ein Leiden nicht bei Vorfahren oder Nachkommen, sondern in Seitenlinien, z. B. bei Vettern wiederfand. Weiter hat man von „gleichgeschlechtlicher Vererbung“ gesprochen, wenn in einer Familie nur ein Geschlecht (und zwar das männliche) von einem Leiden befallen wurde. Wir haben diese Erscheinung als einen Ausdruck des geschlechtsgebundenen Erbganges, und zwar durchaus nicht als den einzigen, kennen gelernt. Auch die „gekreuzte Vererbung“, welche man in Gegensatz zur „gleichgeschlechtlichen“ stellte, ist ja nur ein Ausdruck derselben zugrunde liegenden Gesetzlichkeit. Wenn als „korrespondierende Vererbung“ die Erscheinung bezeichnet worden ist, daß bei mehreren Mitgliedern einer Familie ein erbliches Leiden etwa im gleichen Lebensalter zum Ausbruch kommt, so ist dagegen zu erinnern, daß ja jeder erbliche Krankheitszustand sich irgendwann einmal erstmalig äußert, sei es vor, sei es nach der Geburt; es liegt daher gar kein Anlaß vor, daraus eine besondere Art von Vererbung zu machen.

Wenn bei Vorfahren und Nachkommen nicht gleichartige, sondern nur ähnliche oder auch ganz verschiedenartige Leiden beobachtet wurden, so sprach man wohl von „ungleichartiger“ oder „polymorpher“ im Gegensatz zu einer „gleichartigen Vererbung“. Wir wissen heute, daß man solche Fälle nicht durch „Transformation“ einer Erbanlage erklären kann, sondern daß die einzelnen Erbanlagen ihre Eigenart streng bewahren, daß sie aber je nach dem Zusammenwirken mit andern und je nach den äußeren Bedingungen ein verschiedenes Bild machen können. Im übrigen erklärt sich die Häufung verschiedener erblicher Anomalien und Leiden z. T. durch gehäufte Schädigung der Erbmasse und zum Teil durch soziale Auslese, wovon noch näher zu reden sein wird.

Jedenfalls scheint es uns an der Zeit zu sein, daß alle die verschiedenen Vererbungen, welche man unterschieden hat, endlich in die Rumpelkammer getan werden. Es gibt nur ~eine~ Vererbung und diese beruht auf gesonderten Einheiten des Idioplasmas, von denen jede die Wahrscheinlichkeit 1/2 hat, am Aufbau eines bestimmten Kindes mitzuwirken.

4. #Die Neuentstehung krankhafter Erbanlagen#.

Alle krankhaften Erbanlagen müssen natürlich zu irgend einer Zeit einmal erstmalig entstanden sein. Man kann zwar gewisse Krankheitsanlagen durch zahlreiche Generationen zurückverfolgen, so z. B. die Nachtblindheit in einem Stammbaum durch mehr als drei Jahrhunderte; rezessive Anlagen können auch schon viele Generationen lang überdeckt in einer Bevölkerung vorhanden gewesen sein, ehe sie sich zum ersten Male äußern; aber irgend wann einmal müssen auch sie natürlich neu entstanden sein. In der Erbmasse der ersten Menschen sind selbstverständlich noch nicht alle jene erblichen Krankheitsanlagen vorhanden gewesen, mit denen die gegenwärtigen Bevölkerungen durchsetzt sind. Da biologisch kein Wesensunterschied zwischen krankhaften und normalen Anlagen besteht, so verhalten sich die krankhaften Erbanlagen natürlich auch hinsichtlich ihrer Entstehung nicht anders wie die sogenannten normalen. Da die Erbmasse als chemisch-physikalisch bestimmt vorgestellt werden muß, so muß sie auch durch chemisch-physikalische Einflüsse änderbar sein; und da die einzelnen Erbeinheiten wegen ihrer Molekularstruktur nicht fließende Übergänge haben können, so muß auch ihre Änderung in mehr oder weniger großen Sprüngen oder „stoßweise“, durch Verlust, Anlagerung oder Umlagerung von Molekeln oder Molekelgruppen erfolgen. Wir bezeichnen nun jene chemischen oder physikalischen Einflüsse, welche Änderungen der Erbmasse zur Folge haben, als ~idiokinetische~ Einflüsse, die Verursachung solcher Erbänderungen oder Idiovariationen selber als ~Idiokinese~.[E]

Das Wort Idiokinese ist nicht gleichbedeutend mit dem von ~Forel~ gebrauchten Ausdruck „Blastophthorie“ (Keimverderb), da dieser auch nichterbliche Änderungen bezeichnete und andererseits auf schädliche Änderungen eingeschränkt war. Den Vorgang der Verursachung nichterblicher Änderungen, sei es nun der fertigen Lebewesen oder der Keimzellen, bezeichnen wir mit ~Siemens~ als ~Parakinese~; und wir sprechen demgemäß auch von ~parakinetischen~ Einflüssen im Gegensatz zu den idiokinetischen.

Im einzelnen sind die Bedingungen der Idiokinese noch sehr unvollkommen bekannt; immerhin aber hat man auch schon im Tierversuch künstlich Erbänderungen erzeugen können. Der amerikanische Zoologe ~Tower~ ließ z. B. auf Käfer der Gattung _Leptinortarsa_ (Kolorado- oder Kartoffelkäfer) während der Reifung der Geschlechtszellen abnorm hohe Temperaturen (zirka 35°) einwirken. Die Nachkommen zeigten dann zum großen Teil in Farbe, Zeichnung und Größe abweichende Merkmale, die sich weiterhin als erblich erwiesen. Bemerkenswert ist, daß in einem und demselben Versuch unter der gleichen Temperatureinwirkung mehrere neue Formen nebeneinander entstanden, daneben auch nicht abgeänderte Nachkommen. Wenn dieselben Elterntiere während späterer Perioden der Geschlechtszellenreifung unter normalen Lebensbedingungen gehalten wurden, so fielen auch ihre Nachkommen wieder normal aus.

Es ist nicht unwahrscheinlich, daß auch beim Menschen durch klimatische Einflüsse Erbänderungen hervorgerufen werden können. Dafür spricht z. B. der Umstand, daß Familien nordischer Rasse in den Tropen in wenigen Generationen durch Entartung der Nachkommenschaft auszusterben pflegen.

In unserer Bevölkerung spielt als Ursache krankhafter Erbanlagen sicher der ~Alkohol~ eine ganz besondere Rolle. Bei den Nachkommen von Alkoholikern finden sich in viel größerer Zahl als sonst in der Bevölkerung allerlei Leiden, die wir als idiotypisch bedingt ansehen müssen. Etwa ein Drittel aller Epileptiker, Schwachsinnigen und Idioten stammt von Trinkern ab. Freilich mag in vielen Fällen der Zusammenhang auch so liegen, daß die Trunksucht der Eltern (gewöhnlich des Vaters) schon eine Äußerung derselben Erbanlage war, die sich bei den Kindern als Epilepsie oder Schwachsinn darstellt. Ob der Alkoholismus die Ursache oder die Folge geistiger Minderwertigkeit ist, ist im Einzelfall meist nicht zu entscheiden. Daß aber der Alkohol überhaupt idiokinetische Wirkungen haben kann und sie in Wirklichkeit in großem Maßstabe hat, daran scheint mir ein Zweifel nicht berechtigt zu sein.

Fortgesetzter Alkoholmißbrauch führt schließlich geradezu regelmäßig zu einer Zerstörung der Stammzellen der Samenzellen in den Hoden. ~Bertholet~ fand unter 100 Alkoholikerleichen 64mal völligen Schwund des Keimgewebes und nur zweimal anscheinend normale Hoden, während die übrigen Schäden geringeren Grades aufwiesen. Damit hängt es zusammen, daß Trinker über kurz oder lang unfruchtbar zu werden pflegen. Es wäre nun geradezu ein Wunder, wenn ein Gift, das die Keimgewebe völlig zerstören kann, bei schwächerer Einwirkung nicht auch gelegentlich Änderungen der darin enthaltenen Erbmasse zur Folge haben würde.