Part 8
Da die Münzen Athens wegen der Feinheit ihres Gehaltes überall gern genommen wurden, so erlangte die _attische Währung_, getragen von der politischen und merkantilen Bedeutung der Stadt, _allgemeine Geltung_ in _Hellas_ und wurde von Alexander dem Großen auf sein Münzsystem übertragen.
Die _Glanzzeit griechischer Prägekunst_ reicht von 460 bis in die Zeit der ersten Diadochen. Die Vorderseite zeigt herrliche Götterköpfe (vgl. Apollo auf der Tetradrachme von Rhegion, Nr. 7, Zeus auf der von Elis, Nr. 4), oder lebensvolle Porträtköpfe (Nr. 6 Antigonos Gonatas [277–239 v. Chr.]). Auf der Rückseite werden größere Darstellungen, meist auf geschichtliche Ereignisse bezüglich, gewagt. So bringt auf der Münze des Pyrrhos (307 bis 272 v. Chr.) Thetis Achill, dem Ahnherrn der epeirotischen Könige, auf einem Seetier reitend die Waffen von Hephaistos (Nr. 5).
*§ 43. Die allgemeine Finanzlage.*
Die volkswirtschaftliche Lage Attikas war an sich sehr ungünstig, weil das Land viel mehr Güter verbrauchte, als erzeugte. Daher floß bei starkem Überwiegen der Einfuhr über die Ausfuhr jährlich ein großer Teil des Volksvermögens ins Ausland (allein für Getreide 250 Talente). Allein dieser Ausfall wurde im 5. Jahrhundert reichlich ersetzt durch die Zahlungen der Seestaaten in die Bundeskasse, welche 454 von Delos nach Athen verlegt wurde, wie durch den Silberreichtum des Landes und die Erträgnisse des großen Handelshafens Peiraieus. Der Vorrat an Staats- und Tempelgeldern auf der Burg betrug 435 v. Chr. 9700 Talente (= 45 Mill. Mark). Allein dieser Schatz wurde durch die Bauten auf der Burg, sowie durch die Kosten des Peloponnesischen Krieges völlig aufgebraucht; während des 4. Jahrhunderts konnten die Finanzen nur mit Mühe im Gleichgewicht erhalten werden. Während die Ansprüche an die Staatskasse infolge der Steigerung der Tag- und Festgelder und des neuaufkommenden Söldnerwesens wuchsen, gingen die Einnahmen fortwährend zurück.
Die Hilfsmittel der heutigen Finanzverwaltung, wie Budget, d. h. Voranschlag der jährlichen Einnahmen und Ausgaben, und Befriedigung außerordentlicher Bedürfnisse durch öffentliche Anleihe, waren in Athen unbekannt. Außerordentlichen Anforderungen konnte man also nur gewachsen sein, wenn man die jährlichen Überschüsse zu einer Reserve anhäufte, wie dies im 5. Jahrhundert geschehen war. Seitdem aber diese in leichtfertigster Weise zu Festzwecken verschleudert wurden, brach sofort nach Erschöpfung der laufenden Mittel die größte Not ein, behufs deren Beseitigung man zu dem sehr mangelhaften Auskunftsmittel einer außerordentlichen Vermögensumlage greifen mußte.
*§ 44. Einnahmen und Ausgaben.*
Die *ordentlichen Einnahmen* bildeten: der Ein- und Ausfuhrzoll (2%), die Hafengebühr, die Steuer beim Verkauf von Grundstücken (1%), die Tor- und Marktsteuer, das Schutzgeld der Schutzbürger (12 Drachmen), die Kopfsteuer der Sklaven (3 Obolen), die Erträgnisse staatlicher Liegenschaften und die Gerichtsgelder. Die Erhebung der Zölle (_τέλη_) wurde nicht wie bei uns vom Staat selbst besorgt, sondern an Zollpächter (_τελῶναι_) um bestimmten Preis vergeben. Ebenso wurde die Ausbeutung der Silberbergwerke gegen eine einmalige Summe und Entrichtung des 24. Teils des jeweiligen Jahresertrags verpachtet. Die reichste Einnahmequelle aber floß in den Tributen der Bundesgenossen, die zu Anfang des Bestehens des 1. Seebundes 460 Talente, später noch mehr betrugen, wogegen die „Beiträge“ der Mitglieder des 2. Seebundes (378 bis 338, vgl. § 66) allerdings erheblich geringer waren. Dazu kamen als ordentliche _indirekte_ Einnahmen die sogenannten _Leiturgien_ (§ 45).
_Ist die Staatskasse erschöpft_, so wird zur Leistung freiwilliger Beiträge (_ἐπιδόσεις_) bzw. zinsfreier Darlehen aufgefordert oder durch Volksbeschluß (vgl. § 33 über _ἄδεια_) eine _Vermögensumlage_ (_εἰσφορά_) angeordnet. Diese erfolgte bis 377 v. Chr. auf Grund der Solonischen Schätzungsklassen. Dieselben beruhten von Hause aus auf einer Schätzung des Jahreseinkommens und waren im 5. Jahrhundert in der Weise abgeändert worden, daß nicht bloß der Ertrag des Grundbesitzes, sondern auch der des beweglichen Vermögens berechnet wurde. Endlich wurde ein _degressiver Steuersatz_ dadurch erreicht, daß bei Klasse II nur 5/6, bei Klasse III nur 5/9 des Jahreseinkommens der Besteuerung unterworfen wurden.
Klasse Jahres- Davon Zahlt bei Vermögens- Einkommen Steuer-Kapital Umlage von 1% I 6000 Dr. 5/5 = 6000 Dr. 60 Dr. = 1% II 3600 Dr. 5/6 = 3000 Dr. 30 Dr. = 0,83% III 1800 Dr. 5/9 = 1000 Dr. 10 Dr. = 0,55% IV war von allen Leistungen befreit.
Unter _Archon Nausinikos_ (377 v. Chr.) wurde eine Neueinschätzung des Grundbesitzes, der Gebäude und des beweglichen Vermögens vorgenommen und eine Neuveranlagung in der Weise festgesetzt, daß ein nach den Schätzungsklassen verschiedener, degressiv abnehmender Teil des _Vermögens_ als Steuerkapital (_τίμημα_) angenommen wurde. Dasselbe betrug in der ersten Klasse ein Fünftel des eingeschätzten Vermögens. Die Gesamtsumme des Steuerkapitals betrug 5750 Talente. Alle Steuerpflichtigen wurden in (wahrscheinlich 20) _Steuerverbände_ (Symmorien) eingeteilt. Zuerst erhob der Staat die Umlage unmittelbar, 362 v. Chr. wurde den 15 Reichsten jeder Symmoria die Pflicht auferlegt, den Gesamtbetrag, welcher dieselbe traf, als Vorschuß zu erlegen und die einzelnen Beträge von den Mitgliedern einzuziehen.
*Ordentliche Ausgaben* waren: der _Aufwand für die Opfer und Wettkämpfe_ an den großen Festen (409 v. Chr. für Wettkämpfe an den Panathenäen 5⅙ Talente); die _Schaugelder_ (§ 28) für alle großen Feste (2 Obolen für den Tag); die _Taggelder_ (§ 28) für die Gerichte, den Rat, die Volksversammlung, die neun Archonten (4 Obolen); die _Diäten_ für Festgesandtschaften; der _Sold_ für Unterbeamte und die Polizei (1200 Skythen, vgl. § 32); die _Beiträge_ zur Anschaffung der Pferde der Reiterei und Ausrüstung der Kriegsschiffe, die _Unterhaltungskosten_ der Festungswerke, Werften, öffentlichen Bauwerke und Straßen. Eine schöne Sitte war es, daß der Staat die Invaliden, die zahlreichen unmündigen Kinder der im Krieg Gefallenen, sowie erwerbsunfähige Leute (_ἀδύνατοι_), welche weniger als drei Minen besaßen, unterstützte. (Köstliche Rede eines Erwerbsunfähigen, Lys. 24.)
_Außerordentliche Ausgaben_ verursachten die großen Bauten, welche indes zumeist aus den reichen Tempelschätzen bestritten wurden, und die Kriegführung. Ein Hoplit oder Matrose erhielt ½ Drachme Sold, ½ Drachme Verpflegungsgeld (_σῖτος, σιτηρέσιον_), ein Reiter das Doppelte. Die Sätze für Söldner waren noch höher; die Unterhaltung eines Kriegsschiffes kostete monatlich ½ bis 1 Talent.
Die Oberaufsicht über die gesamte Finanzverwaltung führt der Rat; vor seinen Augen besorgen und buchen die _zehn Einnehmer_ (_ἀποδέκται_) die Einnahmen. Gefälle und eingezogene Güter werden von den _zehn Verkäufern_ (_πωληταί_) verkauft oder verpachtet; _zehn Eintreiber_ (_πράκτορες_) besorgen die Eintreibung von Geldbußen und Staatsguthaben. Behufs einheitlicher Ordnung des Finanzwesens wurde gegen Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr. die Stelle eines _Hauptverwalters_ (_ὁ ἐπὶ τῇ διοικήσει_) _für eine vierjährige Finanzperiode_ geschaffen.
*§ 45. Die Leiturgia (Staatsleistung).*
Eine eigenartige Steuerart, wobei der einzelne eine Leistung für das Gemeinwesen unmittelbar verrichtete, war die _Leiturgia_. Die wichtigsten Formen derselben sind: 1. die _Chorausstattung_ (Choregie, § 54); 2. die _Gymnasienvorstandschaft_ (_γυμνασιαρχία_), die Bestreitung der Kosten für den Unterhalt der Teilnehmer an den Fackelwettläufen, die an den Festen des Hephaistos, Prometheus, Pan, der Athene und Bendis stattfanden; 3. die _Bewirtung_ (_ἑστίασις_) der Kreisgenossen an den großen Staatsfesten; 4. die _Leitung der Festgesandtschaften_ (_ἀρχιθεωρία_) zu den vier großen Nationalfesten und nach Delos, welche sehr hohen Aufwand erforderten (§ 68); 5. die _Kriegschifführung_ (_τριηραρχία_, § 57). Die Feldherren bestimmten alljährlich 400 Trierarchen aus der Zahl der Höchstbesteuerten. Da die Zahl dieser andauernd zurückging, wurden 356 nach dem Beispiel der Steuerverbände (§ 44) die 1200 Reichsten in 20 _trierarchische Verbände_ eingeteilt, innerhalb deren einzelne Gruppen von mehreren Mitgliedern ein Schiff ausrüsteten. Durch die Reform des Demosthenes 340/39 wurden die trierarchischen Leistungen genau nach dem Vermögen abgestuft.
Ein besonderer Vorzug der Leiturgia war, daß die Opferwilligkeit durch den Ehrgeiz gesteigert wurde, indem vorzügliche Leistungen durch Dreifüße, goldene Kränze usw. geehrt wurden. Verpflichtet waren hierzu nur Bürger, deren Vermögen über 2 Talente betrug. Glaubte jemand, durch Auflage einer solchen über Gebühr belastet zu sein, so konnte er dieselbe einem anderen zumuten; lehnte dieser ab, so bot er demselben _Vermögenstausch_ (_ἀντίδοσις_) an und verlangte gerichtliche Entscheidung.
*Innere Verwaltung.*
*§ 46. Öffentliche Aufsichtsbehörden.*
Die Aufsicht über Handel und Wandel, sowie über die städtische Ordnung hatten folgende Behörden wahrzunehmen:
1. _Zehn Viertelsmeister_ (_ἀστυνόμοι_) haben über die öffentliche Sitte, die Reinlichkeit auf Straßen und Plätzen, die Einhaltung der städtischen Bauordnung zu wachen.
2. _Zehn Marktmeister_ (_ἀγορανόμοι_) sorgen dafür, daß nur unverfälschte, echte Ware feilgeboten werde.
3. _Zehn Eichmeister_ (_μετρονόμοι_) haben die Richtigkeit der Maße und Gewichte der Verkäufer nach Normalmaß zu prüfen.
4. _Zehn Getreidemarktaufseher_ (_σιτοφύλακες_) überwachen den Verkauf des unverarbeiteten Getreides, sowie des Mehles und setzen eine Brottaxe fest.
Von allen diesen Behörden amtierte die eine Hälfte in der Stadt, die andere im Peiraieus. Die Sorge um die immer schwieriger werdende Ernährung der Hauptstadt(6) und die Furcht vor dem Kornwucher veranlaßte eine gesetzliche Bestimmung, wonach von allem im Kornhafen einlaufenden Getreide zwei Drittel auf den städtischen Markt gebracht werden mußten, eine Bestimmung, deren genaue Befolgung
5. die _zehn Aufseher der Hafenbörse_ (_ἐπιμεληταὶ ἐμπορίου_) überwachten. Trotzdem war die Not oft groß; wiederholt ließ der Staat selbst Getreide aufkaufen, um es zu billigerem Preise abzugeben; hin und wieder sandten auch auswärtige Fürsten reiche Kornspenden nach Athen.
*§ 47. Kriminalpolizei.*
Die _Kriminalpolizei_ lag den _Elfmännern_ (_οἱ ἕνδεκα_) ob, einer Zehnerbehörde, der ein Schreiber beigegeben war. Dieselben lassen gemeine Verbrecher, wie Diebe, Straßenräuber und Menschenhändler, welche auf der Tat (_ἐφ’ αὐτοφώρῳ_) ertappt sind, ohne weiteres durch den Henker (_δήμιος_) hinrichten (vgl. § 38, Apagoge und Ephegesis) und bringen zweifelhafte Fälle vor ein Volksgericht, in welchem sie den Vorsitz führen. Auch hatten sie die Aufsicht über die Gefängnisse, in welchen für gewöhnlich nur Staatsschuldner oder zum Tod Verurteilte saßen. Die Hinrichtung wird bei politischen Vergehen mittels des Schierlingstranks (_κώνειον_), bei gemeinen Verbrechen durch Erschlagen mit dem Knüttel (_ἀποτυμπανίζειν_) vollzogen.
*Der Kultus.*
*§ 48. Kultstätten.*
Der griechische _Tempel_ (_νεώς, ναός_ von _ναίω_, wohne) dient als Wohnung des Gottes, sowie als Aufbewahrungsort für sein Kultbild und die ihm geweihten Kostbarkeiten, an deren Anblick der Gott sich erfreut, wenn er von Zeit zu Zeit seinen Tempel besucht. Gewöhnlich besteht derselbe aus einer Vorhalle (_Pronaos_), dem eigentlichen Gotteshause (_Naos_) und bei größeren Heiligtümern aus einem der Vorhalle entsprechenden Hinterraume (_Opisthodomos_), der als Schatzkammer dient. Manche Tempel haben außerdem ein _Allerheiligstes_ (_ἄδυτον_), das nur von den Priestern zu gewissen Zeiten betreten werden darf. Fast ausnahmslos ist der griechische Tempel so angelegt, daß der Eingang, welchem das Antlitz des im Hintergrund des Mittelraums stehenden _Kultbilds_ (_ἄγαλμα_) zugekehrt ist, nach Osten liegt.
In der ältesten Zeit verehrte man _anikonische Gegenstände_, z. B. eine Spitzsäule als Symbol des „Straßen-Apollo“ (_Ἀ. ἀγυιεύς_), zwei durch ein Querholz verbundene Balken (in Sparta) als das der Dioskuren. Doch schon frühe stellte man die Götter _unter menschlicher_ Gestalt dar, zunächst in Form von rohen _Holzschnitzbildern_ (_ξόανα_), welche noch die spätere Zeit als hochheilige Reliquien verehrte und die Legende gewöhnlich vom Himmel gefallen sein ließ (z. B. das berühmte Palladion). Mit der Zeit aber entwickelte die griechische Kunst das Götterideal in Werken von _Marmor_ und _Bronze_, vereinzelt auch von _Elfenbein und Gold_, das um einen Kern von Holz gelegt wurde (chryselephantine Werke, z. B. Zeus in Olympia und Athena Parthenos von Pheidias), zu wunderbarer Schönheit.
Der _Altar_ (_βωμός_), ursprünglich kunstlos aus Steinen oder Rasenstücken aufgeschichtet, wurde später mit großer Pracht aus besserem Material hergestellt. Gewaltige Dimensionen hatte der Zeusaltar in Olympia (§ 71), der in Pergamon (§ 72) und andere. Dem Heroen- und Totenkult diente der niedere _Opferherd_ (_ἐσχάρα_), der ohne Stufenuntersatz direkt auf dem Boden stand und in der Mitte eine Höhlung hatte, durch die man das Blut der geschlachteten Tiere und die flüssigen Opfergaben in die Erde fließen ließ.
Die nächste Umgebung des Tempels, das _Hieron_ (_ἱερόν_) im engeren Sinne, durfte nie angebaut oder sonstwie ausgenutzt werden, dagegen wurde der übrige, oft weit ausgedehnte _Tempelbezirk_ (_τέμενος_ von _τέμνω_, _templum_), in Äckern, Weideland und Wald bestehend, in der Regel verpachtet.
*§ 49. Priester und Seher.*
Bei den Griechen gab es weder eine besondere Vorbildung für das Priesteramt, noch einen eigentlichen Priesterstand. Wie für die Familie der Familienvater, so brachten für den Staat die höchsten Beamten die Opfer dar. Der _Wirkungskreis_ der Priester beschränkte sich auf die Bedienung des Heiligtums, dem sie vorstanden, die Darbringung der Opfer, die Verwaltung des Tempelguts und der Tempeleinkünfte, dazu kam noch die Auslegung des Willens ihrer Gottheit. Die _Bestellung_ der Priester (_ἱερεῖς_) und Priesterinnen (_ἱέρειαι_), von denen allgemein außer echtbürgerlicher Abkunft sittliche Unbescholtenheit und körperliche Fehlerlosigkeit gefordert wurde, erfolgte am häufigsten durchs _Los_, wobei sich die Gottheit selbst die würdigste Person auswählen konnte, seltener durch Volkswahl; manche Stellen wurden verkauft, wieder andere waren in bestimmten Familien erblich. Die _Einkünfte_ bestanden hauptsächlich in einem Anteil an den Opfertieren und besonderen Belohnungen für Darbringung der Opfer. Die Priester trugen den langen, ungegürteten Chiton von weißer oder auch purpurner Farbe und langes Haupthaar, an den Festen wohl noch einen besonderen Ornat.
Ihre Gehilfen waren _Opferbesorger_ (_ἱεροποιοί_), _Küster_ (_νεωκόροι_), Tempelwächter (_ναοφύλακες_), _Schatzmeister der heiligen Schätze_ (_ταμίαι τῶν ἱερῶν χρημάτων_), endlich _Tempelsklaven_ (_ἱερόδουλοι_) für die niederen Verrichtungen.
Der Wille der Gottheit kann sich in _Zeichen_ offenbaren, die sich dem Menschen _ungesucht_ darbieten, z. B. _Himmelserscheinungen_ wie Donner und Blitz, Sonnen- und Mondfinsternis usw., _Niesen_, das die Erfüllung eines eben ausgesprochenen Wunsches verheißt (vgl. Od. 17, 541 ff.; Xen. Anab. III, 2, 9), _Begegnisse unterwegs_ (_ἐνόδιοι σύμβολοι_), _Träume_, die den Menschen zwar irreführen können (wie der _οὖλος ὄνειρος_ den Agamemnon in Il. 2, 6 ff.), aber viel häufiger ihm Wahres verkünden und von eigenen _Traumdeutern_ (_ὀνειροπόλοι_) ausgelegt werden. Auch der _Flug der Vögel_, namentlich der großen Raubvögel (_οἰωνοί_), des dem Zeus heiligen Adlers und des Habichts, „des schnellen Boten Apollos“, wird als bedeutungsvoll beobachtet (_οἰωνοσκοπία_): sieht man, das Gesicht gegen Norden gewendet, sie rechts oder nach rechts hin fliegen, so ist es ein günstiges Zeichen, die andere Seite bedeutet das Gegenteil.
Aber der Mensch kann sich auch _selbst_ göttliche Zeichen _verschaffen_, vor allem durch die _Opferschau_ (_ἱεροσκοπία_), indem er die Beschaffenheit der Eingeweide, vornehmlich der Leber, Galle, Milz und Lunge untersucht und die Art und Weise, wie die Opferstücke verbrennen und der Opferdampf gen Himmel steigt, beobachtet. Zumal wenn ein griechisches Heer ins Feld zog, durfte nie ein erfahrener Zeichendeuter fehlen; vor jeder wichtigen Unternehmung wurde das _Schlachtopfer_ (_σφάγια_) veranstaltet und, wenn die Zeichen ungünstig waren, so lange wiederholt, bis es nach Wunsch ausfiel, oder es wurde das Unternehmen ganz aufgegeben. So waren die Seher gesuchte Leute und, trotz einzelner Beschuldigungen der Geldgier und Bestechlichkeit (vgl. Soph. Antig. 1055), hochgeachtet. Kalchas, Amphiaraos und Teiresias sind die berühmtesten Namen.
*§ 50. Orakel.*
An bestimmten Stätten, den Orakeln (_μαντεῖα, χρηστήρια_), erteilt die Gottheit den Ratsuchenden jederzeit Auskunft.
1. Das älteste griechische Orakel befand sich zu _Dodona_ in Epirus, im heutigen Ianninatal, das hinsichtlich der Heftigkeit und Häufigkeit der Gewitter die erste Stelle in Europa einnimmt. Unter den Bäumen zieht die Eiche am meisten den Blitz an; sie war deshalb dem Donnerer Zeus heilig, und so gab in dem Rauschen ihrer Zweige Zeus in Dodona seinen Willen kund. Die Anfragen an den Gott wurden auf Bleitäfelchen geschrieben, von denen die neulichen Ausgrabungen eine größere Anzahl zutage gefördert haben.
In nicht geringerem Ansehen stand in Griechenland das namentlich durch den Besuch Alexanders d. Gr. berühmt gewordene Orakel des Zeus _Ammon_ in der Libyschen Oase Siwah. Hier wurde aus den Schwankungen des von den Priestern in Prozession umhergetragenen Götterbilds geweissagt.
Während so des Zeus Wille aus _Zeichen_ zu erkennen war, gehörten
2. die _Spruchorakel_, bei denen durch den Mund gottbegeisterter Propheten und Prophetinnen Bescheide erteilt wurden, dem Weissagegott _Apollo_. Weitaus das berühmteste derselben, überhaupt aller griechischen Orakel, war das zu _Delphi_, in ältester Zeit _Pytho_ (Fragestätte) genannt, in der Landschaft Phokis, am Fuß des Parnaß gelegen.
Apollo erlegte dort, so berichtet die Gründunglegende, den Drachen Python und setzte kretische Kaufleute als seine Priester ein. Vorher hatte das Orakel der Erdgöttin Gaia gehört; sein Hüter war jener Erdgeist Python, der Sohn der Gaia, gewesen, der nachmals im Tempel Apollos unter dem Nabelstein der Erdgöttin (_ὀμφαλὸς Γῆς_) begraben lag, einem kuppelförmigen (vgl. §§ 63. 69 g. E.) Bauwerk, aus dem spätere Umdeutung den Mittelpunkt der Erde machte. Das Medium, durch das Apollo seinen Willen offenbarte, war die _Pythia_, eine Jungfrau, in späterer Zeit mindestens 50 Jahre alt. Nachdem sie aus der Quelle Kassotis getrunken und Lorbeerblätter gekaut hatte, setzte sie sich auf ihren auf einem Dreifuß angebrachten Sitz. Der Dreifuß stand im Allerheiligsten des Tempels über einer Erdspalte, der kalte, betäubende Dämpfe entstiegen, durch welche die Pythia in Ekstase versetzt wurde. Die mehr oder weniger zusammenhängenden Worte, welche die Pythia in diesem Zustand hervorstieß, wurden von dem neben ihr stehenden „Propheten“ niedergeschrieben und unter Beihilfe des Priesterkollegiums der „Reinen“ (_ὅσιοι_) gedeutet und in metrische Form gebracht. Die den Fragenden erteilten Antworten waren in der Regel dunkel und vieldeutig.
Der _Einfluß_ des delphischen Orakels erstreckte sich auf wichtige staatliche Unternehmungen durch Sanktionierung von Koloniengründungen, Gesetzgebungen, Verfassungsänderungen usw., wie auf die Entschließungen der in oft recht unbedeutenden persönlichen Anliegen Ratsuchenden. Als anerkannt höchste Autorität in religiösen Angelegenheiten veranlaßte das Orakel u. a. die Ausbreitung des Heroenkults, befestigte den Seelenkult und damit den Unsterblichkeitsglauben, führte die Sühnung der Blutschuld an Stelle der Blutrache ein – so war in Athen eine der ältesten Gerichtsstätten das Delphinion (§ 40) – und trug auch sonst durch Empfehlung sittlicher Grundsätze (_γνῶθι σεαυτόν_) zur Hebung der Moral des griechischen Volkes bei.
Heutigestags ist der Erdschlund, wohl infolge von Erdbeben, nicht mehr nachweisbar; doch kann man noch jetzt an verschiedenen Stellen einen eiskalten, aus Felsspalten aufsteigenden Lufthauch, verbunden mit einem scharfen, essigähnlichen Geruch, verspüren. Die vollständige Freilegung des alten Delphi, über dem das heutige Dorf _Kastri_ steht, wurde von der französischen Regierung mit Erfolg unternommen.
3. Kranke suchten häufig bei _Traumorakeln_ Hilfe, z. B. in Trikka in Thessalien, auf Kos, in Pergamon, vorzugsweise aber im _Heiligtum des Asklepios in Epidauros_. Nach verschiedenen religiösen Vorbereitungen legte sich der Kranke in einem besonderen Raume zum Schlafe nieder (Inkubation), um in der Nacht vom Gotte geheilt zu werden oder wenigstens im Traume die Mittel zu erfahren, durch deren Anwendung er nachher von den Priestern kuriert wurde. Die Geheilten spendeten außer sonstigen Weihgeschenken Nachbildungen der geheilten Körperteile in Silber, Gold, Marmor oder auch nur in Wachs oder Ton. Die merkwürdigsten dort erfolgten Wunderkuren verkündigten im Heiligtum aufgestellte Tafeln, von denen zwei unlängst wieder aufgefunden wurden.
Die Verkündigung der _Zukunft_ durch Traumgesichte erwartete man, auf dem Fell eines geopferten Widders schlafend, beim Orakel des von der Erde verschlungenen Sehers _Amphiaraos bei Theben_.
Wer den _Trophonios_ befragen wollte, fuhr durch einen engen Schlund in seine _Höhle bei Lebadea_ in Böotien ein, um ihn hier in Person oder in Schlangengestalt zu sehen, oder wenigstens seine Weisungen zu hören.
4. _Totenorakel_ (_νεκρομαντεῖα, ψυχομαντεῖα_) gab es namentlich an den Orten, an welchen Eingänge in die Unterwelt (_Πλουτώνεια_) angenommen wurden. Das bedeutendste war das bei _Cumä_ in Kampanien. Durch Gebet und Opfer wurden die Seelen der Verstorbenen von den Priestern heraufbeschworen, um die gewünschte Auskunft zu erteilen.
*§ 51. Gebet und Opfer.*
Die vor keiner wichtigeren Unternehmung fehlenden _Bittgebete_ haben meist etwas Formelhaftes: Auf die ausführliche Anrufung der Gottheit folgt die Erinnerung an die früher dargebrachten Opfer, dann die Bitte selbst, zum Schluß häufig ein Gelübde für den Fall der Erhörung. Beim Gebet zu den oberen Göttern erhob man die Hände gen Himmel, die innere Handfläche nach auswärts, bei der Anrufung der Meeresgötter streckte man sie gegen die Meeresfläche aus, bei der der Unterirdischen kniete oder setzte man sich auf den Boden und berührte mit den Händen die Erde.
Durch den _Eid_ (_ὅρκος_) wünscht der Schwörende für den Fall des Meineids die Strafe der Götter auf sich herab. Bei der ungemeinen Häufigkeit des Eids im griechischen Staatsleben wurden ohne Zweifel zahllose Meineide geschworen; ihre Bestrafung erfolgte jedoch nicht von Gesetzes wegen, sondern blieb den Göttern selbst, namentlich dem Zeus _ὅρκιος_ überlassen.
Erhöht wird die Feierlichkeit des Eids durch damit verbundene Opfer. Beim _Eidopfer_ (_ὅρκια τέμνειν, τόμια_ vgl. Il. 3, 103 ff. 19, 253 ff.) wünscht sich der Schwörende das Schicksal des geschlachteten Opfertieres, falls er den Schwur nicht halte; ungemischter Wein wird ausgegossen: „Wie der Wein, so möge das Gehirn des Meineidigen auf die Erde spritzen!“ (Il. 3, 300 f.)
Die _Opfer_, die den Himmlischen und Unterirdischen gewöhnlich verbrannt, den Meer- und Flußgöttern ins Wasser geworfen werden, sind teils _blutige_, teils _unblutige_. Letztere bestehen in Backwerk (_πέμματα_), Früchten, Käse, Weihrauch; arme Leute, denen Tieropfer zu teuer waren, ließen Tiere in Teig nachbilden. Als _Trankopfer_ wurden Spenden von Wein und (besonders den Unterirdischen) ein Gemisch von Honig, Milch und Wasser (_μελίκρατον_) dargebracht.