Part 3
Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist das _Doppelkönigtum_. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, die _Agiaden_ und die _Eurypontiden_, welche als ihre mythischen Stammväter den _Eurysthenes_ und _Prokles_ nannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen (dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser „Diarchie“ entspringende _Rivalität der beiden Häuser_ Übergriffe des Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter, deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb voneinander gesonderte Wohnungen, gottesdienstliche Funktionen und Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. Zur _Erbfolge_ war in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des Thronfolgers als dessen Vormund (_πρόδικος_) die Regentschaft zu führen hatte.
Die spartanischen _Könige_ mit dem offiziellen Titel _Archagetai_ (_ἀρχαγέται_) waren ursprünglich ebenso wie die Könige des Homerischen Zeitalters (vgl. § 21) oberste Kriegsherren, Richter und Priester, wurden aber mit der Zeit in ihren Rechten mehr und mehr beschränkt und verloren ihre leitende Stellung im Staate an die zu immer größerer Macht gelangenden Ephoren.
Als _Oberpriester_ brachten sie für den Staat die regelmäßigen Opfer im Frieden wie bei den Feldzügen dar und vermittelten durch je zwei von ihnen erwählte Pythioi den Verkehr mit dem delphischen Orakel. Von der _richterlichen Gewalt_, die fast ganz auf die Ephoren und die Gerusie überging, verblieb ihnen die Entscheidung familienrechtlicher Streitigkeiten, besonders betreffs der Verheiratung verwaister Erbtöchter; auch stand ihnen die Bestätigung der Adoptionen zu, eine wichtige Funktion in der festgeschlossenen Adelsgemeinde. Als _oberste Kriegsherren_ hatten sie ursprünglich das Recht der Kriegserklärung, das später die (in ihren Entschließungen ganz von den Ephoren geleitete) Volksversammlung erhielt. Seit 506 durfte immer nur _ein_ König ins Feld ziehen; hier hatte er unumschränkte Gewalt über Leben und Tod und freie Entscheidung über die militärischen Operationen, aber auch die Verantwortlichkeit für dieselben; wegen mißglückter Unternehmungen konnte er nachher zur Rechenschaft und Strafe gezogen werden; auch gingen zu seiner Kontrolle regelmäßig 2 Ephoren mit ins Feld.
Größer als die Rechte waren die _Ehren_, die dem spartanischen Königtum auch in historischer Zeit noch verblieben. Als _Einkünfte_ erhielten die Könige den Pachtzins ausgedehnter Domänen, welche Periöken bebauten, ein Drittel der Kriegsbeute, Anteil an allen Opfertieren, ein Ferkel von jedem Sauwurf. Die Könige wurden auf Staatskosten gespeist und bekamen bei den Syssitien doppelte Portionen. Beim Tode eines Königs wurde ein _Leichenbegängnis_ mit orientalischem Gepränge veranstaltet. Zehn Tage lang dauerte die allgemeine Landestrauer; in jeder Spartiatenfamilie mußten mindestens zwei Personen Trauer anlegen; Periöken und Heloten kamen mit ihren Weibern aus ganz Lakonien zu Tausenden nach Sparta zur gewaltigen Totenklage und Lobpreisung des Verstorbenen, dem Ehren erwiesen wurden „nicht wie einem Menschen, sondern als einem Heros“.
*§ 15. Die Gerusie.*
Wie in anderen griechischen Staaten stand dem Königtum in Sparta ein Ausschuß der angesehensten Familienhäupter, der Rat der Alten, „_Gerusia_“ genannt, mitberatend und mitbeschließend zur Seite. Nun ist in allen griechischen Staaten wie in Rom zu beobachten, daß die Machtbefugnis des alten Heerkönigtums langsam, aber unaufhaltsam dahinschwand, während diejenige des Rates erstarkte; die Leitung des Staates geht vom Königtum fast unmerklich in den Gemeinbesitz der Geschlechtshäupter über: an die Zeit der Monarchie reiht sich ohne erkennbare Grenzlinie die _Aristokratie_. Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige, Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser, Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet haben: jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der Übergang vom alten Heerkönigtum zur Feudalherrschaft des Adels, der Herren von Grund und Boden. Das alte Heerkönigtum hatte auf der breiten Grundlage des Heerbannes der Kampf- und Wanderzeit geruht, innerhalb dessen alle an Besitz und Recht sich gleichstanden. Nachdem die Eroberer seßhaft geworden, löste sich im Lauf der Menschenalter die alte Gleichheit der Lagergemeinschaft: besaßen die meisten nur das zum Unterhalt Nötige, so häufte sich dagegen in den Händen einzelner Familien ein umfangreicher Besitz an, auf Grund dessen ihre Häupter höheren politischen Einfluß beanspruchten und gewannen.
Die _Gerusie_ zu Sparta bestand aus 28 über 60 Jahre alten (also nicht mehr felddienstpflichtigen), aus den angesehensten Geschlechtern auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch Akklamation (_βοῇ_), indem die Kandidaten in erloster Reihenfolge durch die Volksversammlung gingen und derjenige für gewählt galt, der nach der Entscheidung von Männern, welche in einem in der Nähe befindlichen Gebäude eingeschlossen waren, mit dem lautesten Zuruf begrüßt wurde. Der Rat hatte alle Anträge, die an die Volksversammlung kommen sollten, vorzuberaten; die Entscheidung stand, wenigstens ursprünglich, der letzteren zu. Allein nach einem dem König Theopomp (754) zugeschriebenen Gesetze konnten Rat und Könige einen „schiefen“ Beschluß der Gemeinde als ungültig behandeln. Der Rat übte ferner die Gerichtsbarkeit in Mord- und Hochverratsprozessen. Die bedeutende Stellung, welche er in der Lykurgischen Verfassung einnahm, vermochte er später nicht mehr zu behaupten, als die Ephoren allmählich die gesamte Oberleitung des Staates an sich zogen.
*§ 16. Die Ephoren.*
Die lebenskräftigste Gewalt im spartanischen Gemeindeleben war die Behörde der 5 _Ephoren_, welche jährlich vom Volke aus sämtlichen vollberechtigten Spartiaten gewählt wurden. Der erste derselben, welcher den ständigen Vorsitz im Kollegium führte, war _eponym_, d. h. nach ihm wurde das Jahr benannt. Innerhalb des Kollegiums entschied die Mehrheit, der sich die Minderheit unbedingt zu fügen hatte. Ob das Ephorat schon in der Lykurgischen Verfassung existierte oder erst von dem König Theopomp (754) eingesetzt wurde, steht ebensowenig fest wie der _ursprüngliche Umfang der Befugnisse_: ob nämlich die Ephoren ursprünglich als Gehilfen und Stellvertreter der Könige und von diesen ernannt mit der Zivilgerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht in den 5 Bezirken Spartas betraut waren, oder ob sie vielleicht schon von Haus aus als Vertreter der Interessen der spartanischen Adelsgemeinde gegenüber dem Königtum eingesetzt wurden. Immerhin weist ihr Name (_ἔφορος_ = Aufseher) darauf hin, daß sie von Anfang an ein gewisses Aufsichtsrecht besaßen, das sich schließlich zur _Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung_ und Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten entwickelte. Diese Erweiterung ihrer Machtbefugnis ward begünstigt durch den fortwährenden Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens – das Mißtrauen des Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck gefunden hatten.
Monatlich tauschten Könige und Ephoren einen _Eid_ aus, wobei die ersteren schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren, sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben. Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei der _Leitung der auswärtigen Politik_ hervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen die Mobilmachung an (_φρουρὰν φαίνειν_) und bestimmen, wie viele Jahrgänge auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen ihnen durch geheime Depeschen, _Skytalai_, Verhaltungsmaßregeln. (Die Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)
Die Ephoren hatten ferner den größten Teil der _Zivilgerichtsbarkeit_, wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten die _Finanzverwaltung_ und beaufsichtigten den Staatsschatz.
Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch das _Verhalten der Bürger_, die Jugenderziehung wie das Privatleben der Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste nach der Richtung, daß überall der staatliche „_Kosmos_“, die strenge Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe. So forderten sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne weiteres von ihnen ausgewiesen (_ξενηλασία_). Die Ephoren bildeten so ein _oberstes Sittengericht_, das durch sein fortwährendes, unmittelbares Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische Zensur.
Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständige _Überwachung_ und Niederhaltung _der Periöken und Heloten_; erstere konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren entfalteten sie durch die Krypteia (s. § 12) eine wahre Schreckensherrschaft.
So war das Amt der Ephoren die _Exekutive der spartanischen Aristokratie_; seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
*§ 17. Die Volksversammlung.*
Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung (_ἀπέλλα_) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der Geronten, Ephoren und sonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei feldmäßig durch Zuruf (_κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳ_ Thukyd. I, 87), in zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten. Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige, Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl. § 15).
*§ 18. Die spartanische Zucht (*_ἀγωγή_*).*
Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in Kriegsbereitschaft zu sein. _So zielte die ganze Gemeindeordnung_, welche schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat, _auf die Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab_. Dabei kam der allgemein hellenische Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren sei, in extremer Weise zur Anwendung.
Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden in _Scharen_ (_βοῦαι_ oder _ἀγέλαι_) und deren Unterabteilungen, _Rotten_ (_ῖλαι_), eingereiht; an der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes (_ἴρανες_), der jungen Männer von 20–30 Jahren. In der Regel bestand zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann, welcher ohne Schmerzäußerung die _Geißelung_ (_διαμαστίγωσις_) am längsten aushielt. Auch die Eigenschaften der List und _Verschlagenheit_ suchte man bei den Knaben zu entwickeln. Die _Mädchen_ wurden ebenfalls gymnastisch ausgebildet und die Stellung der _Frau_ war eine viel freiere als im übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Die _geistige Ausbildung_, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.
Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften (_σύσκηνοι_) aufgenommen wurden, an den gemeinsamen _Männermahlen_ (_ἀνδρεῖα_, später _φιδίτια_, von den übrigen Griechen _συσσίτια_ genannt) teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (_βαφά_ oder _αἱματία_, auch _ὁ μέλας ζωμός_) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durch _gymnastische und militärische Übungen_ bildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit, strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando einzig in Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“
*§ 19. Heerwesen und Kriegführung.*
Die _Dienstpflicht_ dauerte vom 20. bis 60. Lebensjahre. Die eigentlichen Kerntruppen bildeten die 10 bezw. 15 jüngsten Jahrgänge (_τὰ δέκα, πεντεκαίδεκα ἔτη ἀφ’ ἥβης_). Über die _taktische Gliederung_ des spartanischen Heeres, die wahrscheinlich wiederholt geändert wurde, sind wir nur unvollkommen unterrichtet. Gegen Ende des Peloponnesischen Kriegs bestand das Heer aus 6 Moren, die wahrscheinlich in folgender Weise gegliedert waren:
1 Mora = 2 Lochen = 8 Pent. = 16 Enom. = ca. 600 M. 1 Lochos = 4 Pent. = 8 Enom. = ca. 300 M. 1 Pent. = 2 Enom. = ca. 72 M. 1 Enom. = ca. 36 M.
Die Zahlen geben die ungefähre Normalstärke; sie schwankten je nach der Zahl der aufgebotenen Jahrgänge. Die Mora befehligte der Polemarch, den Lochos der Lochagos, die Pentekostys der Pentekoster, die Enomotie der Enomotarches.
Die _Bewaffnung_ der spartanischen Hopliten bestand in einem roten Waffenrocke (_φοινικίς_), dem Panzer, Helm, den Beinschienen, dem großen, den ganzen Mann deckenden Schilde, den man sich erst unmittelbar vor der Schlacht vom Schildknappen (_ὑπασπιστής_) reichen ließ; auf demselben war als Abzeichen der Lakedaimonier ein _Λ_ angebracht; als Angriffswaffen dienten die lange Stoßlanze und das kurze, einschneidige Schwert.
Die _Elementartaktik_ der Hopliten war nach Xenophon in ihren Grundzügen folgende: Die _Gefechtsstellung_ (_ἐπὶ φάλαγγος_) hat infolge des Bestrebens, den Lanzenstoß möglichst kräftig und nachdrücklich zu gestalten, die verhältnismäßig große Normaltiefe von 8 Mann. Im 1. Gliede (_ζυγόν_) stehen die Vordermänner (_πρωτοστάται_), die gewandtesten und geübtesten Leute; jeder Vordermann steht an der Spitze seiner Rotte (_στίχος_, später _λόχος_), das letzte Glied bilden die Rottenschließer (_οὐραγοί_). Die gewöhnlichsten _taktischen Bewegungen_ waren die _Wendungen_ (_κλίσεις_) rechtsum (_ἐπὶ δόρυ_), linksum (_ἐπ’ ἀσπίδα_), kehrt (_μεταβολή_); _Schwenkungen_ (_ἐπιστροφαί_); Herstellung der gewöhnlich rechts abmarschierten (der rechte Flügel marschiert an der Spitze) _Marschkolonne_ (_επὶ κέρως_). Auf den Reisemärschen scheint man meist „zu zweien“ (_ἐπὶ δύο_) marschiert zu sein, wodurch die Kolonne sehr ausgedehnt wurde. Durch (Links-)_Aufmarsch_ (_ἐπ’ ἀσπίδα παράγειν_) wird die Gefechtsordnung wiederhergestellt. _Verdoppelung_ (_διπλοῦν_) der Aufstellung _nach der Tiefe_ (_κατὰ βάθος_) verringert die Frontbreite auf die Hälfte und bewirkt die doppelte Tiefe; das Gegenteil wird durch die Verdoppelung _nach der Länge_ (_κατὰ μῆκος_) erreicht. Bei unerwartetem Erscheinen des Feindes im Rücken wurde nicht einfach Kehrt gemacht, sondern um die im 1. Gliede stehenden besten Leute auch wieder in das 1. Glied der neuen Front zu bringen, der _Kontermarsch_ (_ἐξελιγμός_) nach Rotten ausgeführt. Im hohlen _Viereck_ (_πλαισίον_), den Troß in der Mitte, die Hopliten außen, marschierte man, wenn der Feind den Marsch unablässig bedrohte, daher besonders häufig auf dem Rückzuge.
Die _Leichtbewaffneten_, welche selten erwähnt werden, bildeten keine ständige Abteilung des spartanischen Heeres. _Söldner_ wurden erst seit Beginn des Peloponnesischen Kriegs in dasselbe aufgenommen.
Eine _Reiterei_ hatte Sparta in älterer Zeit nicht; die 300 sog. „_Ritter_“ (_ἱππεῖς_), die königliche Leibwache, eine Eliteschar von Spartiaten, kämpften im Kriege zu Fuß; erst 424 wurde eine Reiterei eingerichtet, die in der Folgezeit aus 6 Moren bestand, jede etwa 100 Pferde stark, unter einem Hipparmostes und in 2 Schwadronen (_οὐλαμοί_) gegliedert. Da man grundsätzlich die körperlich Untüchtigsten auf die von den Reichen unterhaltenen Pferde setzte, so blieben die Leistungen der spartanischen Reiterei immer ganz klägliche.
Die _Flotte_, fast ganz von den Bundesgenossen gestellt, stand unter dem Befehl des _Nauarchos_, dessen Amtsdauer einjährig war; derselbe Mann durfte nicht zum zweiten Male dies Amt bekleiden. Sein Stellvertreter hieß _Epistoleus_. Der (einzige) Kriegshafen Spartas war _Gytheion_.
Ist das _Kriegsaufgebot_ von den Ephoren erlassen (s. § 16), so bringt der König vor dem Auszuge dem Zeus Agetor ein Opfer dar, ein zweites dem Zeus und der Athene bei Überschreitung der Grenze (_ὑπερβατήρια_). _Proviant_ wird in der Regel nur auf 3 Tage mitgenommen; die Entfernung bis zum Feinde war ja meist gering; konnten doch 2000 Mann in Eilmärschen am 3. Tage von Sparta nach Athen kommen. Das _Lager_, das man im Felde schlug, war kreisförmig. Für die _Schlacht_ suchte man sich in der Regel eine Ebene aus; in ganz geringem Abstand voneinander marschieren die beiden Heere auf. Im langsamen Gleichtritt unter Flötenklang und Absingung eines Marschlieds (_ἐμβατήριον_) rückt alsdann die ganze festgeschlossene Phalanx der spartanischen Hopliten gegen den Feind vor. Den Mut der Kämpfer entflammt ein Tyrtaios in begeisterten _Schlachtgesängen_:
Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles, Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der Gott Schreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die Füße Fest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt, Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und Schenkel Hinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt. Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen Schlachtspeer Und Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab. Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde, Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch. Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken, Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.
Bei dem langsamen Vorrücken der Spartaner blieben ihre Abteilungen geschlossen, während die andern Griechen, die im Laufe mit Kriegsgeschrei (_ἀλαλά, ἐλελεῦ_) vorstürmten, oft schon in Unordnung an den Feind kamen. Um nicht dem Feinde die unbeschildete rechte Seite darzubieten, und um der Gefahr der Überflügelung dieser schwachen Flanke zu begegnen, _zog sich_ beim Anmarsch in der Regel _der rechte Flügel_ beider Heere _halbrechts_; folgte das übrige Heer dieser Bewegung, so überragten schließlich die beiden rechten Flügel die gegenüberstehenden linken, so daß man nicht mehr in der Front, sondern in der Flanke angriff. Häufig zerriß aber bei dieser Halbrechtsbewegung die Schlachtlinie in zwei Teile. Die beiden rechten Flügel, welche regelmäßig von den Kerntruppen gebildet waren, warfen gewöhnlich die gegenüberstehenden linken, kehrten dann von der Verfolgung zurück, um, noch mehr oder weniger geschlossen – den Spartanern war deshalb eine weitere Verfolgung untersagt –, sich gegeneinander zu wenden und die Entscheidung der Schlacht herbeizuführen. Dieser fast regelmäßige Verlauf der Hoplitenschlacht erfuhr eine Änderung erst durch die „_schiefe Schlachtordnung_“ des Epameinondas, welcher seine ganze Kraft auf den in beträchtlicher Tiefe (bei Leuktra 50 Mann tief) aufgestellten _linken_ Flügel verlegte, um mit diesem nicht nur dem Stoß des Feindes standzuhalten, sondern selbst offensiv vorzugehen.
Eine weitere _Verfolgung_ des geschlagenen Feindes fand nicht statt, weshalb auch fast nie eine Schlacht zur Vernichtung des Gegners führte. Man faßte die Schlacht mehr als einen „Wettkampf“ auf; wer um Herausgabe der Toten nachsuchte, gab damit seine Niederlage zu. Der Sieger errichtete an der Stelle, wo der Feind sich zur Flucht gewendet hatte (_τρέπεσθαι, τροπή_), ein Siegeszeichen, _Tropaion_, das in einer an einem Baumstumpf aufgehängten vollständigen Waffenrüstung bestand.
III. ABSCHNITT.
*ATHEN.*
*A. Verfassungsgeschichte.*
*§ 20. Die altattische Phylen- und Geschlechterordnung.*