Part 12
War aller Unterricht bis auf die Zeit Alexanders des Großen Privatsache gewesen, so übernahm fortab der Staat die Sorge für das Unterrichtswesen durch Anstellung besoldeter Lehrer. Wie wir zufällig durch eine Inschrift erfahren, hatte die ionische Stadt _Teos_ eine Schulstiftung von 34 000 Drachmen. Die Schule, welche für Knaben und Mädchen bestimmt war, hatte zwei Vorstände (_γυμνασίαρχος_ und _παιδονόμος_), drei Elementarlehrer (_γραμματοδιδάσκαλοι_) mit 600, 550, 500 Drachmen Gehalt, entsprechend der Abstufung der Klassen, zwei Turnlehrer, einen Musiklehrer, einen Lehrer für Fechten, und einen für Speerwerfen und Bogenschießen. Am Ende des Jahres fanden öffentliche Prüfungen (_ἀποδείξεις_) statt.
Seit 400 v. Chr. entwickelt sich, vom Schulunterricht völlig gesondert, ein _höherer Unterricht_ für Jünglinge. Lehrer der Weisheit und Redekunst, _Sophisten_ und _Rhetoren_, kamen aus Kleinasien und Sizilien nach Athen, um durch ein prunkvolles Auftreten und das Versprechen, die wahre Bildung und Mannestugend zu lehren, rasch alle vornehme Jugend an sich zu ziehen. In Gymnasien, heiligen Hainen, wie Akademie, Lykeion, Kynosarges, hielten sie ihre Vorträge und Redeübungen, wofür sie von ihren Schülern zum Teil außerordentlich hohe Honorare verlangten. Aus diesen erst vorübergehenden und unregelmäßigen Lehrvorträgen erwächst ein ständiger Unterricht; Redner und Philosophen gründen unter fortwährender gegenseitiger Eifersucht eigene Schulen, welche sich oft nach des Meisters Tod in neue Zweigschulen spalten. Das Wort des Perikles, welcher Athen die Bildungsschule von Hellas nannte, erhielt noch eine umfassendere Bedeutung: zur Zeit Ciceros war Athen längst die _Hochschule der alten Welt_.
*§ 63. Bestattung und Grab.*
Die _Gräber_, welche sich in Griechenland aus _vorgriechischer Zeit_ erhalten haben, sind entweder mit Erde bedeckte _Kuppelgewölbe_, wie _vor_ der Burg von Mykenä (vgl. § 69 g. E.), bei Menidi in Attika und in Orchomenos, oder _Felsengräber_ mit senkrechtem oder wagrechtem Schachte, wie _auf_ der Burg von Mykenä und bei Sparta. In diesen Gräbern fanden sich vollständige Skelette; erhaltene Fleischstücke unter den goldenen Gesichtsmasken lassen auf Einbalsamierung der Leichen (mit Honig?) schließen; neben den Toten lagen Waffen, Schmuckgegenstände und Hausgeräte.
Wenn in den _Homerischen Gedichten_ manches an jene alte Bestattungsweise erinnert, wie z. B. Thetis dem toten Patroklos Nektar und Ambrosia in die Nase träufelt, so erkennen wir andererseits aus denselben, daß bei den Ioniern und Äolern Kleinasiens die asiatische Sitte der Totenverbrennung die herrschende geworden ist. Es ist eine der auffälligsten Erscheinungen der Sittengeschichte, daß in der klassischen Zeit Athens zwei sich schroff gegenüberstehende Gebräuche der Totenbestattung, Verbrennung im Feuer und Bestattung zur Erde, nebeneinander in Übung waren.
Bestattung der Toten ist heilige Pflicht der Anverwandten, welche zum mindesten in symbolischer Weise durch Bestreuen des Leichnams mit Staub erfüllt werden muß (Antigone). Konnte eine Leiche nicht aufgefunden werden, so wurde für dieselbe ein Leergrab (_κενοτάφιον_) erstellt. Nachdem die Leiche von den Frauen des Hauses gewaschen, gesalbt, in linnene Tücher gewickelt, und ihr ein Obol als Fährgeld für Charon in den Mund gelegt worden war, wurde sie auf einem Ruhebette in der Wohnung einen Tag lang ausgestellt (_πρόθεσις_). Vor das Haus wurde ein Wassergefäß (_ἀρδάνιον_) voll reinen, aus einem anderen Hause geholten Wassers gestellt, mit dem sich die durch Annäherung an den Leichnam im religiösen Sinn befleckten Personen beim Verlassen des Hauses besprengten. Darauf begann die mehrfach wiederholte Totenklage, welche auf griechischen Inseln heute wie vor 2000 Jahren im Brauche ist. Rings um den Leichnam singen Frauen das eintönige Klagelied, indem sie ihr Haar zerraufen und taktmäßig an Kopf und Brüste schlagen. Vor Sonnenaufgang wurde der Leichnam offen, wie noch heute in Athen, unter Musik und großer Begleitung vor ein Stadttor hinausgetragen (_ἐκφορά_) und hier entweder zur Erde begraben oder auf einem Holzstoß verbrannt. Waren die letzten Gluten des Feuers mit Wein gelöscht, so wurden die Gebeine sorgfältig in eine Urne gesammelt und beigesetzt.
Der aufgeschüttete Grabhügel (_τύμβος_) wird mit Eppich, Blumen und Bändern, bei Vermöglichen mit einer Grabsäule (_στήλη_, oft mit Palmette oder Sirene) geschmückt und von den Angehörigen hernach oft besucht. Alljährlich wird dem Toten an seinem Geburtstage ein feierliches Opfer dargebracht (_τὰ γενέσια_). Ein allgemeiner Totenfeiertag war der 30. des Monats; das Hauptfest aller Seelen aber wurde in Athen an den Anthesterien (s. § 53) begangen.
In den letzten vorchristlichen Jahrhunderten vollzieht sich unter dem Einfluß der Philosophie und der eleusinischen Mysterien eine mächtige Wandlung des Volksglaubens. Will Achill lieber der Niedrigste unter der Sonne, als der Herrscher der Unterwelt sein, so bricht nun die Hoffnung auf ein besseres Leben nach dem Tode siegreich durch. Betrachten wir die schönen Grabreliefs auf dem Friedhof des alten Athen beim Dipylon, auf welchen der Verstorbene von den Liebsten Abschied nimmt, so möchten wir glauben, der bittere Trennungsschmerz sei durch eine schönere Hoffnung verklärt.
IV. ABSCHNITT.
*PANHELLENISCHES.*
*§ 64. Das Gastrecht.*
Thukydides erzählt: „_Die ältesten Bewohner Griechenlands trugen stets Waffen und beraubten einander beständig_, und in den Gegenden der ozolischen Lokrer, Ätoler und Akarnanen lebt der alte Brauch noch heute.“ Der Seehandelsverkehr wird gerne zum _Seeraub_; beide Gewerbe gelten bei Homer als gleich wohlanständig; noch heute ist an den Gestaden des Ägäischen Meeres die Zunft der Hammeldiebe zur See nicht ausgestorben. Kriege werden nur zwischen Grenznachbarn wegen Raubes von Feldfrüchten, Pferden, Rinderherden und Weibern geführt. Zwischen den einzelnen Gemeinden und Landschaften gibt es keinerlei Handels- und Ehegemeinschaft. Noch in später Zeit wurden Friedensverträge nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren abgeschlossen und mußten oft alljährlich neu beschworen werden. War der Bürger einer Stadt von dem einer anderen geschädigt, so suchte er sich seiner Person oder seines Eigentums zu bemächtigen (_συλᾶν_), um denselben zu einem rechtlichen Vergleich zu zwingen. Aller friedliche Verkehr vollzog sich in der Form der _Gastfreundschaft_, welche selbst in rohen Zeiten heilig gehalten wurde und daher unter des „gastlichen“ (_ξένιος_) Zeus Obhut stand. An den Gastfreund eines Atheners z. B. in Argos wandten sich nun auch andere Athener, die mit Empfehlungsbriefen ausgestattet dahin kamen – wie man noch heute im Orient reist –; der Argiver ward so zum Gastfreund der Athener überhaupt und als solcher von beiden Staaten anerkannt. Der _Staatsgastfreund_ (Proxenos) von Athen beherbergte die Gesandten Athens in Argos, verschaffte denselben Zutritt bei den Behörden und nahm sich aller Athener tätig an. Kam derselbe nach Athen, so genoß er hier außerordentliche, fast bürgerliche Rechte, um derentwillen späterhin die Würde eines Proxenos vielfach auch Fremden, welche in Athen lebten, verliehen wurde. Außerdem wurden Angehörigen eines fremden Staates nur in besonderen Fällen privatrechtliche Vergünstigungen gewährt; z. B. das Recht auf Erwerb von Häusern und Grundbesitz (vgl. § 32). Staaten, welche einen lebhafteren Verkehr pflegten, schlossen späterhin Verträge (_σύμβολα_), welche besonders die rechtliche Austragung von Streitigkeiten im Handelsverkehr betrafen.
*§ 65. Tempelvereine *_(Amphiktyonien)._
Aus jenem rohen Zustand feindseliger Abgeschlossenheit führten drei Wege zu höheren staatlichen Bildungen. Manchmal _vereinigten eindringende Eroberer die ganze Landschaft_ unter ihrem Machtgebot (Thessalien und Lakonien), oder es vereinigten sich mehrere Gemeinden zur Bekämpfung eines Gegners und schlossen zu diesem Zweck entweder nur ein _Defensivbündnis_ (_ἐπιμαχία_) zu gegenseitiger Unterstützung gegen Angriffe, oder ein _Bündnis zu Schutz und Trutz_ (_συμμαχία_), das sie verpflichtete, „dieselben Feinde und Freunde zu haben“; diese zeitweilige Bundesgenossenschaft (_συμμαχία_) verwandelte sich durch wiederholte Erneuerung in ein dauerndes Vertragsverhältnis.
Eine dritte uralte Form eines Bundes war der _Tempelverein_ (Amphiktyonie). Die rings um ein Heiligtum liegenden Nachbargemeinden (Amphiktyones, Umwohner) taten sich zusammen, um die hier gebräuchlichen Opfer, Feste und Wettspiele gemeinsam und unter Ausschluß von anderen zu begehen; ähnlich wie im heutigen Griechenland zu einzelnen Lokalfesten (_πανηγύρεις_) die Umwohner von weither zusammenströmen. _War diese Vereinigung_ ihrem ursprünglichen Zwecke nach _eine rein religiöse, so konnte sie doch politischen Charakter annehmen_. Über die _Zeit der Festfeiern_ galt der Gottesfriede (_ἐκεχειρία_); die Teilnehmer verpflichteten sich zu gemeinsamem Schutze des Heiligtums; sodann lautete z. B. der Eid der pylischen Amphiktyonen: „Ich will keine amphiktyonische Stadt zerstören, noch vom fließenden Wasser abschneiden, nicht im Krieg, nicht im Frieden; verletzt eine Gemeinde diese Bestimmung, so will ich gegen dieselbe zu Felde ziehen und ihre Städte zerstören.“ Mittelpunkte von Tempelvereinen waren folgende Heiligtümer: die Poseidontempel auf der Insel Kalauria (an der argolischen Küste), in Samikon (in Elis), auf dem Vorgebirge Mykale (an der ionischen Küste Kleinasiens, Samos gegenüber); der Heraklestempel bei Phaleron (bei Athen); die Apollotempel auf Delos, auf dem Vorgebirge Triopion (in Karien), zu Delphi.
Die bekannteste ist die _pylische Amphiktyonie_ beim Heiligtum der Demeter zu Anthela in den Thermopylen. Dieselbe vereinigte sich gelegentlich des ersten heiligen Krieges (593–584) mit der von Delphi. Aber auch in der neuen Vereinigung heißen die Teilnehmer Pylagorai („die in Thermopylai Versammelten“), die Versammlung Pylaia. Diese fand zweimal im Jahre statt: eine „Herbstversammlung“ beim Demeterheiligtum, und eine „Frühjahrsversammlung“ beim Apollotempel(10). Mitglieder des Vereins waren die _Malier_, _Ötäer_ (d. h. Änianen), _Dorier_, _Phoker_, _Lokrer_, _Ionier_, _Achajer_ (von Phthia), _Perrhäber_, _Magneten_, _Doloper_, _Böoter_, _Thessaler_. Jeder Angehörige dieser 12 Stämme konnte an den Festfeiern und Versammlungen teilnehmen; im Rate der Amphiktyonen hatte jeder Stamm 2 Stimmen, wovon die 2 der Dorier sich zwischen der Metropolis und dem Peloponnes, die der Ionier zwischen Euböa und Athen, die der Lokrer zwischen den hypoknemidischen und hesperischen verteilten. Die stimmführenden Vertreter der Stämme, welche die Festfeier leiteten, hießen _Hieromnemones_.
Die umfangreiche Vereinigung erhielt mit dem wachsenden Ansehen, Einfluß und Reichtum des delphischen Orakels immer größere Bedeutung und frühe auch Einfluß auf die staatlichen Verhältnisse. Dieser Einfluß war nicht eben segensreich. Die politischen Befugnisse des Vereins waren von Hause aus schwankender Natur, und so kam es wiederholt vor, daß mächtige Staaten denselben nur in Anspruch nahmen, um ihr selbstsüchtiges, gewalttätiges Vorgehen mit dem Rechtstitel einer heiligen Sache zu umkleiden (Athen gegen Skyros, Philipp gegen die Phoker). Die Phoker verloren nach ihrer Besiegung ihr Stimmrecht an Philipp von Makedonien, erhielten dasselbe jedoch 268 v. Chr. zurück, weil sie das delphische Heiligtum tapfer und erfolgreich gegen den Galliereinbruch verteidigt hatten. 378 v. Chr. erhielten die _Ätoler_, später auch die reiche Gemeinde _Delphi_ je 2 Stimmen. Zur Zeit des ätolischen Bundes stand die Amphiktyonie ganz unter ätolischem, seit 146 v. Chr. ganz unter römischem Einfluß.
*§ 66. Staatenvereine.*
Die _staatlichen_ Bildungen der Hellenen vollziehen sich alle im engen Rahmen einer Landschaft. Von weitergreifenden Gestaltungen kennt die griechische Geschichte nur den Bund (_κοινόν_). Zumeist knüpft die Gründung eines Städtebundes an eine Amphiktyonie (s. § 65) an; so ist aus der A. von Onchestos der böotische Städtebund, aus der A. vom Vorgebirge Mykale, an dessen Abhang das Panionion, das gemeinionische Heiligtum Poseidons lag, der ionische Zwölfstädtebund (_δωδεκάπολις_), aus der A. vom Vorgebirge Triopion mit einem Heiligtum des Apollo der dorische Sechsstädtebund (_ἑξάπολις_), aus der A. von Delos, ebenfalls mit einem Apolloheiligtum, erst der attische Seebund, später der Bund der Inselbewohner hervorgegangen. Außerdem werden zu verschiedenen Zeiten erwähnt: ein Bund der Thessaler, der Phoker, der Arkader, der Städte der Aiolis; aber alle haben nur zeitweilig eine Rolle gespielt, ohne zu festen staatlichen Bildungen zu führen. Zu größerer Bedeutung sind diejenigen Bünde gelangt, in welchen ein Staat kraft seines Übergewichts die _Führung (Hegemonie)_ an sich riß, wie _Sparta im Bunde der Peloponnesier, Athen im ersten und zweiten attischen Seebund, Theben im böotischen Bund_. Diese drei Staaten waren gleichermaßen bestrebt, die Führung der Bundesglieder in eine Herrschaft über Untertanen (_ἀρχή_) zu verwandeln. Dagegen erhoben nun diese entschiedenen und erfolgreichen Widerstand, indem sie bei einer nebenbuhlerischen Macht Anschluß suchten. Die Gesandten von Mytilene erklärten auf einer Versammlung der Peloponnesier zu Olympia: „Solange uns die Athener zu gleichem Rechte führten, folgten wir ihnen mit gutwilligem Eifer. Als wir aber gewahrten, daß sie die Feindschaft gegen die Perser fallen ließen und die Knechtung der Bundesgenossen betrieben, begannen wir zu fürchten.“ So lösten sich jene drei Staaten gegenseitig im kurzen Besitz einer Hegemonie ab.
Mit Aufbietung der äußersten Mittel und zähester Rücksichtslosigkeit hat insbesondere _Athen_ das Streben verfolgt, seine Führung im Seebund zu einer _Herrschaft über alle Hellenen_ zu erweitern. In einer Verhandlung mit den Meliern stellten die Athener den Grundsatz auf: „Von Billigkeit kann nur unter Gleichgestellten die Rede sein. Mächtige suchen das Höchstmögliche zu erreichen, und die Schwachen müssen sich drein finden.“ Der 1. oder _delisch-attische Seebund_ wurde 477 zur Abwehr persischer Angriffe gegründet. Die kleineren Städte, denen allmählich die größeren nachfolgten, zahlten, statt Schiffe zu stellen, jährliche Matrikularbeiträge, welche von Hellenotamien auf Delos verwaltet wurden, wo auch die Bundesversammlungen stattfanden. 454 wurde die Bundeskasse nach Athen verlegt; dorthin mußten von nun ab alle vier Jahre aus den fünf Tributbezirken (ionischer, hellespontischer, thrakischer, karischer und Inselbezirk) die Tribute (_φόροι_) abgeliefert werden. Gegen säumige Schuldner wurde streng vorgegangen. Abtrünnige Bundesgenossen wurden mit Waffengewalt unterworfen und in ein Untertanenverhältnis (_ὑπήκοοι_) zu Athen gebracht; nur wenige Bundesgenossen behielten ihre Selbständigkeit (Autonomie). Auch die Gerichtsbarkeit wurde den Bundesgenossen genommen: nicht nur die schweren Kriminalfälle, sondern auch alle Zivilprozesse, bei denen der Wert des Streitobjekts eine gewisse Summe überschritt, mußten vor den Gerichten in Athen verhandelt werden. Die durchweg demokratisch eingerichtete Verwaltung der Bundesstädte überwachten athenische Aufsichtsbeamte (_ἐπίσκοποι_), denen nötigenfalls Kommandanten stehender Besatzungen (_φρούραρχοι_) zur Seite standen. Durch wiederholte Abfälle suchten sich die Bundesgenossen der verhaßten Knechtschaft zu entziehen, bis sich nach der Schlacht bei Aigospotamoi (405) der Bund vollends auflöste.
Nur ein schwacher Abklatsch des 1. war der _2. attische Seebund_, 378/77 gegründet, um die durch den Königsfrieden (387) garantierte Freiheit und Autonomie der Hellenen gegen die Übergriffe der Lakedaimonier zu sichern. Ein ständiger _Bundesrat_ (_συνέδριον_) sollte die gemeinsamen Interessen der Bundesglieder Athen gegenüber vertreten; aber er war in Wirklichkeit bedeutungslos gegenüber der athenischen Volksversammlung, welche immer die letzte Entscheidung hatte. Die Bundesgenossen mußten zwar nicht mehr die verhaßten „Tribute“ (_φόροι_), aber schließlich doch wieder „Beiträge“ (_συντάξεις_) zahlen und die von Athen verheißene Autonomie der Bundesgenossen wurde wieder in mannigfacher Weise verletzt. Durch den Bundesgenossenkrieg (357–355) stark erschüttert, fristete der Bund ein Scheindasein bis zur Schlacht bei Chäronea (338).
Die Aufrichtung einer Herrschaft über alle Griechen gelang Athen so wenig als Sparta oder Theben. Die tieferen Gründe des Mißlingens waren: der Mangel einer festen dauernden Staatsordnung in den einzelnen Landschaften, die durch die natürliche Abgeschlossenheit begünstigte Eigenart derselben, endlich die Kleinheit der Landschaften, deren keine die für eine gebietende Stellung erforderlichen Machtmittel darbot. Eine Großmacht aus dem Norden erzwang durch blutigen Sieg die politische Einheit der Hellenen unter ihrem starken Zepter. In welcher staatsrechtlichen Form wurde dieselbe ausgesprochen? Philipp versammelte die Hellenen auf einer Tagfahrt zu Korinth; hier schlossen dieselben einen _Kriegsbund_ (_συμμαχία_) gegen die Perser, und Philipp wurde zum _Bundesfeldherrn_ gewählt.
Die durchgebildetste Form eines griechischen Bundes zeigt der _achäische Städtebund_ (_τὸ κοινὸν τῶν __Ἀχαιῶν_). Seit früher Zeit versammelten sich die Bewohner der Landschaft Achaja beim Amarion, einem Heiligtum bei Aigion. Alexander hatte die Vereinigung 324 v. Chr. aufgelöst, allein in den Wirren der Diadochenkämpfe traten 280 v. Chr. die Städte _Dyme_, _Patrai_, _Tritaia_, _Pharai_ zu einem Bunde zusammen, welchem sich bald die zehn übrigen anschlossen. Dank dem Verdienste des Bundesfeldherrn Aratos breitete sich der Bund über die Grenzen Achajas aus, erhielt sodann infolge des Anschlusses an Rom weiteren Zuwachs, so daß er _191 den ganzen Peloponnes umfaßte. Würdig der großen Überlieferungen __des alten Hellenentums ist der Bund der römischen Gewalt und Bedrückung mit dem Schwert in der Hand entgegengetreten. Mit seiner ruhmvollen Niederlage bei Korinth 146 endete die griechische Geschichte._
In der Bundesordnung finden wir die reichen Erfahrungen, welche die Geschichte darbot, mit staatsmännischem Blicke verwertet. _Alle Mitglieder sollen gleichberechtigt und in ihren inneren Angelegenheiten völlig selbständig, dagegen in der äußeren Politik an die Beschlüsse der Gesamtheit gebunden sein._ An der Spitze steht der auf Jahresfrist erwählte _Bundesfeldherr_, welcher das Bundessiegel in Händen hat, neben ihm der _Reiteroberst_ (_ἵππαρχος_), der _Admiral_ (_ναύαρχος_), der _Kanzler_ (_γραμματεύς_). Dem Bundesfeldherrn, welcher die auswärtige Politik zu leiten hat, steht eine beratende _Zehnerbehörde_ (_δαμιοργοί_) zur Seite. Neben den _Volksversammlungen des Bundes_, woran jeder 30 Jahre alte Bürger einer Bundesstadt teilnehmen konnte, scheint es Versammlungen eines engeren Kreises von Abgeordneten der Städte gegeben zu haben, welche Polybios „_Rat_“ nennt. Die Bundesversammlungen, in welchen die Beamten gewählt, ihre Rechenschaft entgegengenommen, über Krieg, Frieden und Verträge beschlossen wurde, fanden früher in _Aigion_ statt; Philopömen, „der letzte der Hellenen“, setzte es durch, daß dieselben abwechselnd in allen Bundesstädten stattfanden, damit ja keine einzelne Stadt sich als Vorort aufspielte. Der Bund vermochte 30–40 000 Mann ins Feld zu stellen, teils Söldner, teils Bürgermiliz; der Bundesfeldherr bestimmte die Höhe des Kontingents der einzelnen Städte. Den schwächsten Punkt bildeten die Bundesfinanzen; die Matrikularbeiträge der einzelnen Städte gingen sehr unregelmäßig ein. Geschichte wie Ordnung des Bundes zeigen gleichermaßen das Bestreben, _den Städtebund zum Bundesstaat zu erheben_; insbesondere weist darauf die denkwürdige Bestimmung, wonach die Städte „gleiche Gesetze, Gewichte, Maße und Münzen“ hatten.
*§ 67. Nationalfeste.*
Konnten die Hellenen nicht zur _politischen Einheit_ gelangen, so hatten sie doch das Bewußtsein der _nationalen Einheit_ in den Kämpfen mit den großen Mächten des Orients gewonnen. Nirgends hat sich dies schöner betätigt als in den vier großen Nationalfesten, die in _Olympia_ in Elis und in dem Tal _Nemea_ in Argolis zu Ehren des Zeus, in _Delphi_ dem pythischen Apollo und auf dem _Isthmus_ bei Korinth im heiligen Fichtenhaine Poseidons eben diesem Gotte zu Ehren gefeiert wurden. _Jeder freie Hellene durfte daran teilnehmen_; so wurde denn die Frage, wer „Hellene“ sei, hier erstmals eine dringliche. Noch Alexander, Sohn des makedonischen Königs Perdikkas, mußte in Olympia nachweisen, daß er kein Barbar sei. Nach der heiligen Überlieferung sind die Feste uralt und von den Göttern selbst anläßlich großer Ereignisse gestiftet worden. In Wahrheit war selbst das olympische noch im 8. Jahrhundert ein örtliches Fest, das nur von den nächsten Nachbarn begangen wurde; erst allmählich sind die Feiern durch das steigende Ansehen des Heiligtums oder Orakels zu „panhellenischen“ geworden. Die Pythien und Olympien waren „pentaeterisch“, d. h. sie wurden _immer__ im fünften Jahre gefeiert_, während die Isthmien und Nemeen als „_trieterische_“ in jedem dritten Jahre stattfanden.
Den schönsten Glanz erhielten die Feste durch das _Wettspiel_ (Agon). Kraft und Gewandtheit im Wettkampf zu messen, ist aller gesunden Jugend höchste Lust, so auch des jungkräftigen Volkes der Hellenen, welches im Stärkeren den Besseren und Edleren bewunderte und als höchstes Ziel allen Strebens erkannte:
„Immer der beste zu sein und es vorzutun allen andern.“ (_Αἰὲν ἀριστεύειν καὶ ὑπείροχον ἔμμεναι ἄλλων._)
Wettspiele waren von alters her bei großen Totenfeiern beliebt, wie schon Achill dem gefallenen Patroklos zu Ehren solche veranstaltet. So waren auch jene großen Wettspiele Griechenlands _ursprünglich_ wohl _Leichenspiele_, die in regelmäßiger Wiederkehr Heroen zu Ehren gefeiert und erst nachträglich höheren Schutzherren, Göttern, geweiht wurden.
Hatten bei dem pythischen Feste die den Musen heiligen Wettkämpfe (_musische Agone_) in Dichtkunst, Gesang zur Zither (_κιθαρῳδία_) und Flöte (_αὐλῳδία_) und Zitherspiel die erste Stelle, so rang man in Olympia wie auf dem Isthmus und in Nemea vornehmlich um den Preis der Kraft und Gewandtheit des Körpers und der Schnelligkeit der Rosse (_gymnische_ und _hippische Agone_). Anfangs waren kostbare Preise ausgesetzt (_ἀγῶνες χρηματῖται_), später jedoch bestand der höchste Lohn bei den Nationalfesten in einem einfachen _Kranze_ (_ἀγ. στεφανῖται_), der in Olympia von wildem Ölbaum, in Delphi von Lorbeer, auf dem Isthmus in alter Zeit von Fichte, später von Eppich, in Nemea gleichfalls von Eppich gewunden wurde.
*§ 68. Die olympische Feier.*
„Gleichwie des Goldes lodernde Glut mächtigen Reichtum überstrahlt, so weiß ich keinen herrlicheren Wettkampf zu besingen, als den von Olympia“, singt Pindar. In das breite, von waldigen Hügelketten umschlossene Wiesental des mächtigen _Alpheiosflusses_ tritt vier Stunden oberhalb der Mündung der rauschende Gebirgsbach _Kladeos_ ein. In der Gabelung beider Gewässer lag ein _Heiligtum_ und _Orakel_ des _olympischen Zeus_ am Fuß eines waldigen Hügels (Kronion), auf dessen Spitze sich seit uralter Zeit eine Opferstätte des Kronos befand. Das Heiligtum gehörte zum Gebiet der 6 Stadien flußaufwärts gelegenen Achajerstadt _Pisa_. Die Spiele soll _Pelops_, der den König Oinomaos von Pisa im Wagenrennen besiegte und dadurch dessen Tochter und Erbin Hippodameia gewann, nach anderer Sage _Herakles_ gegründet haben. Letzterer habe auch das Stadion abgeschritten. Leiter des Festes waren anfangs die Pisaten, bis nach langen Streitigkeiten 572 die Eleer die ausschließliche Festleitung in die Hand bekamen. Die Beteiligung an der Feier, anfänglich auf die nächste Nachbarschaft beschränkt, dehnte sich allmählich auf ganz Griechenland aus.