Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Fünfter Band (der 11)

Part 27

Chapter 273,184 wordsPublic domain

Die Erklärung begann mit einer Aufzählung der Verbrechen und Fehler, welche eine Revolution nothwendig gemacht hatten. Jakob habe in das Gebiet der Gesetzgebung eingegriffen, er habe bescheidenes Petitioniren als Verbrechen behandelt, habe die Kirche durch ein gesetzwidriges Tribunal tyrannisirt, habe ohne Zustimmung des Parlaments Steuern erhoben und in Friedenszeiten ein stehendes Heer unterhalten, habe die Wahlfreiheit verletzt und den Gang der Rechtspflege willkürlich abgeändert. Handlungen, welche nach dem Gesetz nur vom Parlament untersucht werden könnten, wären zu Klagobjecten bei der Kings Bench gemacht worden. Es seien parteiische und bestochene Geschworne ernannt, von Gefangenen übermäßig hohe Kautionen verlangt, barbarische und ungebräuchliche Strafen verhängt und das Vermögen von Angeklagten noch vor ihrer Überführung anderweitig vergeben worden. Der Mann, unter dessen Autorität dies Alles geschehen sei, habe die Regierung niedergelegt. Der Prinz von Oranien, den Gott zum ruhmvollen Werkzeuge der Befreiung der Nation von Aberglauben und Tyrannei berufen, habe die Stände des Reichs aufgefordert, zusammenzutreten und sich über die Sicherung der Religion, des Gesetzes und der Freiheit zu berathen. Nach stattgefundener Berathung hatten die Lords und die Gemeinen beschlossen, zuerst nach dem Beispiele ihrer Vorfahren die alten Rechte und Freiheiten Englands zu bestätigen. Es werde demgemäß erklärt, daß die neuerdings angemaßte und ausgeübte Dispensationsgewalt gesetzlich nicht bestehe, daß der Souverain ohne Bewilligung des Parlaments von dem Unterthan kein Geld erheben dürfe und daß ohne Zustimmung des Parlaments in Friedenszeiten kein stehendes Heer gehalten werden könne. Das Petitionsrecht der Unterthanen, das Recht der Wahlmänner, die Volksvertreter nach ihrem freien Ermessen zu wählen, das Recht der Parlamente auf Freiheit der Discussion und das Recht der Nation auf eine reine und schonende, dem Geiste ihrer eigenen milden Gesetze entsprechende Ausübung der Rechtspflege werde feierlich anerkannt und bestätigt. Alle diese Dinge verlange die Convention im Namen der ganzen Nation als das unbestreitbare Erbtheil der Engländer. Nachdem die Lords und Gemeinen so die Grundprinzipien der Verfassung gewahrt, hätten sie in dem festen Vertrauen, daß der Befreier die von ihm geretteten Gesetze und Freiheiten heilig halten werde, beschlossen, daß Wilhelm und Marie, Prinz und Prinzessin von Oranien, auf gemeinsame und einzelne Lebenszeit zum König und zur Königin von England erklärt werden und daß während der Dauer ihres gemeinsamen Lebens die Verwaltung der Regierung dem Prinzen allein zustehen solle. Nach ihnen sollte die Krone der Nachkommenschaft Mariens, dann der Prinzessin Anna und ihrer Nachkommenschaft, und dann der Nachkommenschaft Wilhelm's zufallen.

[Anmerkung 99: +Commons' Journals. Feb. 4, 8, 11, 12.: Lords' Journals. Feb. 9, 11, 12. 1688/89.+]

[_Ankunft Mariens._] Inzwischen hatte der Wind aufgehört, aus Westen zu wehen. Das Schiff, an dessen Bord sich die Prinzessin von Oranien befand, lag am 11. Februar auf der Höhe von Margate und am folgenden Morgen ging es bei Greenwich vor Anker.[100] Marie wurde mit vielen Äußerungen der Freude und Zuneigung empfangen; aber ihr Benehmen verletzte die Tories und wurde selbst von den Whigs nicht für tadellos gehalten. Eine junge Frau, welche durch ein so trauriges und verhängnisvolles Geschick wie das, welches über den fabelhaften Häusern des Labdacus und Pelops waltete, in eine solche Lage versetzt worden war, daß sie, ohne ihre Pflichten gegen Gott, gegen ihren Gemahl und gegen ihr Vaterland zu verletzen, sich nicht weigern konnte, den Thron einzunehmen, von dem so eben ihr Vater herabgestürzt worden war, hatte betrübt oder wenigstens ernst gestimmt sein sollen. Marie aber war nicht blos heiter, sondern sogar ausgelassen lustig. Es wurde versichert, sie habe Whitehall mit einer kindischen Freude darüber, daß sie nun die Herrin eines so schönen Schlosses sein sollte, betreten, sei durch alle Zimmer gelaufen, habe in alle Nebenkabinette geblickt und selbst die Kissen des Staatsbettes untersucht, ohne, wie es schien, daran zu denken, wer diese prachtvollen Gemächer zuletzt bewohnt hatte. Burnet, der sie bis dahin als einen Engel in Menschengestalt betrachtet hatte, konnte bei dieser Gelegenheit nicht umhin, sie zu tadeln. Er war um so mehr erstaunt über ihr Benehmen, da sie an dem Tage, als er im Haag von ihr Abschied nahm, wenn auch fest überzeugt, daß sie den Pfad der Pflicht ging, doch sehr niedergeschlagen gewesen war. Später erklärte sie ihm, als ihrem Gewissensrath, ihr damaliges Benehmen. Wilhelm hatte ihr geschrieben, daß einige von Denen, welche ihr Interesse von dem seinigen zu trennen versucht hatten, ihre Machinationen noch immer fortsetzten; sie hätten ausgesprengt, daß sie sich für beeinträchtigt halte, und wenn sie daher ein betrübtes Gesicht zeigte, so würde dies dem Gerede Grund geben. Er bat sie daher, bei ihrem ersten Erscheinen heiter und vergnügt auszusehen. Ihr Herz, sagte sie, sei allerdings von der Heiterkeit weit entfernt gewesen; aber sie habe ihr Möglichstes gethan und aus Besorgniß, daß sie eine ihren Gefühlen widerstreitende Rolle nicht gut werde durchführen können, habe sie dieselbe übertrieben. Ihr Benehmen rief ganze Riese von Spottschriften in Prosa und in Versen hervor; sie verlor dadurch in der Meinung einiger Personen, auf deren Achtung sie Werth legte, und die Welt erfuhr erst, nachdem sie dem Bereiche des Lobes und des Tadels entrückt war, daß das Benehmen, das ihr den Vorwurf des Leichtsinns und der Gefühllosigkeit zugezogen hatte, in Wirklichkeit ein seltener Beweis von der vollkommenen Uneigennützigkeit und Hingebung war, deren der Mann gar nicht fähig zu sein scheint und die man nur zuweilen bei dem Weibe findet.[101]

[Anmerkung 100: +London Gazette, Feb. 14. 1688/89+; Citters, 12.(22.) Febr.]

[Anmerkung 101: +Duchess of Marlborough's Vindication+; +Review of the Vindication; Burnet, I. 781, 825+, und Dartmouth's Note; +Evelyn's Diary, Feb. 21. 1688/89.+]

[_Anbietung und Annahme der Krone._] Am Mittwoch den 13. Februar Morgens waren der Hof von Whitehall und alle benachbarten Straßen mit Neugierigen angefüllt. Das prächtige Bankethaus, das Meisterstück Inigo's und mit Meisterwerken von Rubens ausgeschmückt, war zu einer großen Ceremonie hergerichtet. Die Wände entlang war die Leibgarde aufgestellt. Zur Rechten unweit des nördlichen Eingangs hatte sich eine große Anzahl Peers versammelt. Zur Linken standen die Gemeinen mit ihrem Sprecher und dem Scepterträger. Die südliche Thür wurde geöffnet und der Prinz und die Prinzessin von Oranien traten zusammen ein und nahmen unter dem Thronhimmel Platz.

Beide Häuser kamen nun mit tiefen Verbeugungen näher. Wilhelm und Marie gingen ihnen einige Schritte entgegen. Halifax und Powle, jener zur Rechten, dieser zur Linken, traten vor und Halifax sprach. Die Convention, sagte er, habe sich zu einem Beschlusse geeinigt, den er Ihre Hoheiten anzuhören bitte. Sie gaben ihre Einwilligung und der Schriftführer des Oberhauses las mit lauter Stimme die Rechtserklärung vor. Als er geendet hatte, bat Halifax den Prinzen und die Prinzessin im Namen aller Stände des Reichs, die Krone anzunehmen.

Wilhelm antwortete für sich und seine Gemahlin, daß die Krone in ihren Augen einen um so höheren Werth habe, weil sie ihnen als ein Zeichen des Vertrauens der Nation angeboten werde. »Wir nehmen das, was Sie uns angeboten haben, dankend an,« sagte er, und versicherte dann für seine Person, daß die Gesetze Englands, die er schon einmal vertheidigt, die Richtschnur seines Verhaltens sein sollten, daß er sich bestreben werde, das Wohl des Landes zu fördern, daß er über die Mittel und Wege dazu stets den Rath der beiden Häuser einholen und auf ihr Urtheil mehr geben werde, als auf sein eignes.[102] Diese Worte wurden mit einem Beifallssturme aufgenommen, den man unten auf den Straßen hörte und auf den alsbald ein tausendstimmiges Hurrah antwortete. Die Lords und Gemeinen verließen hierauf unter den gebührenden Ehrfurchtsbezeigungen das Bankethaus und begaben sich in feierlichem Zuge nach dem Haupteingange von Whitehall, wo die Herolde und Staatsboten in ihren prächtigen Wappenröcken warteten.

[Anmerkung 102: +Lords' und Commons' Journals, Feb. 14. 1688/89+; Citters, 15.(25.) Febr. Citters legt Wilhelm noch stärkere Äußerungen von Achtung vor der Autorität des Parlaments in den Mund, als sie in den Protokollen stehen; aus Powle's Reden aber ergibt es sich, daß die Angabe in den Protokollen nicht ganz richtig war.]

[_Wilhelm und Marie werden ausgerufen._] Die ganze Strecke bis Charing Croß war ein Meer von Köpfen. Die Pauken erdröhnten, die Trompeten schmetterten und der Wappenkönig proklamirte mit lauter Stimme den Prinzen und die Prinzessin von Oranien als König und Königin von England, forderte alle Engländer auf, von diesem Augenblicke an den neuen Souverainen Treue und Gehorsam zu schenken und bat den Himmel, der schon eine so augenfällige Befreiung unsrer Kirche und unsrer Nation herbeigeführt, daß er Wilhelm und Marien mit einer langen und glücklichen Regierung segnen möchte.[103]

[Anmerkung 103: +London Gazette, Feb. 14. 1688/89; Lords'+ und +Commons' Journals, Feb. 13+; Citters, 15.(25.) Febr.; +Evelyn's Diary, Feb. 21.+]

[_Eigenthümlicher Character der englischen Revolution._] Die englische Revolution war somit vollendet. Wenn wir sie mit den Revolutionen vergleichen, welche während der letzten sechzig Jahre so manche Regierung gestürzt haben, so muß uns ihr eigenthümlicher Character nothwendig auffallen. Warum dieser Character so eigenthümlich war, ist leicht zu erklären, scheint aber doch von Lobrednern wie von Tadlern nicht immer begriffen worden zu sein.

Die festländischen Revolutionen des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts fanden in Ländern statt, wo jede Spur der beschränkten Monarchie des Mittelalters längst verwischt war. Das Recht des Fürsten, Gesetze zu machen und Geld zu erheben, war seit vielen Generationen nicht bestritten worden. Sein Thron wurde durch ein großes stehendes Heer beschützt. Seine Verwaltung konnte ohne die größte Gefahr, selbst in den wildesten Ausdrücken nicht getadelt werden. Die persönliche Freiheit seiner Unterthanen hing lediglich von seinem Willen ab. Es gab keine einzige Institution mehr, die, soweit die ältesten Leute zurückdenken konnten, den Unterthan gegen die ärgsten Excesse der Tyrannei wirksamen Schutz gewährt hätte. Die großen Rathsversammlungen, welche ehemals die königliche Gewalt beschränkten, waren der Vergessenheit anheimgefallen. Ihre Zusammensetzung und ihre Privilegien waren nur noch Alterthumsforschern bekannt. Wir dürfen uns daher nicht wundern, daß, wenn es Menschen, die so regiert worden waren, gelang, einer im Stillen schon seit langer Zeit gehaßten Regierung die höchste Gewalt zu entreißen, sie voll ungeduldigen Verlangens waren, zu zerstören, und unfähig wieder aufzubauen, daß jede glänzende Neuerung sie bezauberte, daß sie alle an das alte System erinnernden Titel, Ceremonien und Ausdrücke verbannten, und daß sie, ihrer eigenen nationalen Vergangenheit und Tradition überdrüssig, in den Schriften von Theoretikern nach Regierungsprinzipien suchten, oder mit unwissender und widerlicher Affectation die Patrioten von Athen und Rom nachäfften. Eben so wenig dürfen wir uns wundern, daß auf den heftigen Ausbruch des revolutionairen Geistes eine nicht minder heftige Reaction folgte und die Unordnung sofort einen härteren Despotismus erzeugte als der, aus dem sie entstanden war.

Wären wir in der nämlichen Lage gewesen, wäre Strafford sein Lieblingsplan »Durch« gelungen, hätte er eine eben so zahlreiche und wohl disciplinirte Armee gebildet, wie sie Cromwell einige Jahre später bildete, hätte eine Reihe ähnlicher Richtersprüche, wie die, welche das Schatzkammergericht in der Angelegenheit des Schiffsgeldes fällte, das Recht der Besteuerung des Volks auf die Krone übertragen, hätten die Sternkammer und die Hohe Commission nach wie vor einem Jeden, der seine Stimme gegen die Regierung zu erheben wagte, mit Geldstrafen belegt, verstümmelt und eingekerkert, wäre die Presse bei uns so vollständig geknechtet worden, wie in Wien oder in Neapel, hätten unsere Könige allmälig die ganze gesetzgebende Gewalt an sich gezogen, wären sechs Generationen von Engländern ohne eine einzige Parlamentssession vorübergegangen, und hätten wir uns dann endlich in einem Augenblicke wilder Aufwallung gegen unsere Herren erhoben, welch' einen Ausbruch würde dies gegeben haben! Mit welch' einem furchtbaren Krachen, das bis an die entferntesten Enden der Welt gehört und gefühlt worden wäre, würde das ganze gewaltige Gebäude der menschlichen Gesellschaft zusammengestürzt sein! Wie viele Tausende von Verbannten, einst die glücklichsten und gebildetsten Mitglieder dieses großen Volkes, würden in den Städten des Festlandes ihr Brot erbettelt oder in den ungelichteten Wäldern Amerika's in Hütten von Baumrinde ein Obdach gesucht haben! Wie oft würden wir das Straßenpflaster von London zu Barrikaden aufgethürmt, die Häuser von Kugeln zerrissen, die Gassen von Blut schäumend gesehen haben! Wie oft würden wir selbst in wilder Leidenschaft von einem Extrem zum andren übergesprungen sein, gegen die Anarchie im Despotismus Hülfe gesucht haben und durch den Despotismus wieder zur Anarchie getrieben worden sein! Wie viele Jahre des Blutvergießens und der Verwirrung würde es uns gekostet haben, ehe wir nur die Anfangsgründe der Staatswissenschaft gelernt hätten! Wie viele kindische Theorien würden uns getäuscht haben! Wie viele rohe und schlecht erwogene Verfassungen würden wir aufgerichtet haben, nur um sie wieder umstürzen zu sehen! Glücklich hätten wir uns noch preisen können, wenn eine harte Schule von einem halben Jahrhundert genügt hätte, uns zum Genuß der wahren Freiheit tauglich zu machen.

Diesen Calamitäten beugte unsre Revolution vor. Sie war eine streng defensive Revolution und hatte Verjährung und Legitimität auf ihrer Seite. Bei uns, und bei uns allein hatte sich eine beschränkte Monarchie des dreizehnten Jahrhunderts unverändert bis ins siebzehnte erhalten. Unsere parlamentarischen Institutionen standen noch in voller Kraft. Die Hauptprinzipien unsrer Verfassung waren vortrefflich. Sie waren zwar nicht förmlich und genau in einer geschriebenen Urkunde festgestellt, aber sie fanden sich zerstreut in unseren alten, trefflichen Gesetzen, und, was noch viel wichtiger war, sie hatten seit vier Jahrhunderten in den Herzen aller Engländer feste Wurzeln gefaßt. Daß ohne Bewilligung der Vertreter der Nation kein Gesetz gegeben, keine Steuer erhoben, keine regulaire Armee gehalten, Niemand nach Willkür des Souverains nur einen Tag in Haft gesetzt und kein Werkzeug der Regierung sich zur Rechtfertigung wegen der Verletzung eines Rechts auch des geringsten Unterthanen auf einen königlichen Befehl berufen konnte: dies waren in den Augen der Whigs wie der Tories Grundgesetze des Reichs. Ein Land, das solche Grundgesetze hatte, bedurfte keiner neuen Verfassung.

Aber wenn es auch keiner neuen Verfassung bedurfte, so war es doch klar, daß Veränderungen vorgenommen werden mußten. Die schlechte Regierung der Stuarts und die dadurch erzeugten Unruhen bewiesen hinreichend, daß unsre Verfassung an irgend einer Stelle mangelhaft war, und diesen Mangel zu entdecken und ihm abzuhelfen, war die Aufgabe der Convention.

Mehrere wichtige Fragen waren noch immer streitig. Unsre Verfassung war in einer Zeit entstanden, wo die Staatsmänner nicht gewohnt waren, genaue Definitionen zu machen. Es hatten sich daher fast unmerklich mit ihren Prinzipien unvereinbare und selbst ihrer Existenz gefährliche Anomalien gebildet, welche nach und nach die Kraft der Verjährung erworben hatten, weil sie viele Jahre lang keine ernsten Nachtheile herbeigeführt. Das Abhülfsmittel für diese Übel bestand darin, daß man die Rechte des Volks in solchen Ausdrücken feststellte, welche allem Streite ein Ende machten, und daß man erklärte, kein Precedenzfall könne irgend eine Verletzung dieser Rechte entschuldigen.

Wenn dies geschehen war, so konnten unsere Regenten unmöglich das Gesetz noch mißverstehen; wenn aber nicht noch etwas Andres geschah, war es durchaus nicht unwahrscheinlich, daß sie es dennoch verletzten. Leider hatte die Kirche seit langer Zeit die Nation gelehrt, daß unter allen unseren Institutionen die erbliche Monarchie allein göttlich und unverletzbar sei, daß das Recht des Hauses der Gemeinen auf einen Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ein bloß menschliches Recht sei, daß aber das Recht des Königs auf den Gehorsam seines Volks von oben stamme, daß die Magna Charta ein Gesetz sei, das von denen, die es gemacht hätten, wieder aufgehoben werden könne, daß aber die Regel, welche die Prinzen von königlichem Geblüt nach der Erbfolgeordnung auf den Thron beriefe, göttlichen Ursprungs und daß jede dieser Regel widerstreitende Parlamentsacte null und nichtig sei. Es liegt auf der Hand, daß in einem Staate, wo solche abergläubische Begriffe vorherrschen, die verfassungsmäßige Freiheit stets gefährdet sein muß. Eine Macht, welche blos als eine menschliche Anordnung betrachtet wird, kann kein wirksamer Zügel für eine Macht sein, die für eine Verordnung Gottes angesehen wird. Man wird vergebens hoffen, daß Gesetze, so vortrefflich sie auch sein mögen, auf die Dauer einen König zügeln werden, der nach seiner eigenen, wie nach der Meinung eines großen Theils seines Volks eine ungleich höhere Autorität besitzt, als jene Gesetze. Dem Königstitel diese geheimnißvollen Attribute zu nehmen und das Prinzip festzustellen, daß die Könige auf Grund eines Rechtes regieren, das sich in keiner Weise von dem Rechte unterscheidet, nach welchem die Freisassen Grafschaftsvertreter wählen, oder die Richter Verhaftsbefehle ausstellen, war zur Sicherung unserer Freiheiten durchaus nothwendig.

So hatte die Convention zwei große Pflichten zu erfüllen: erstens die Grundgesetze des Reichs von aller Zweideutigkeit zu reinigen, und zweitens aus dem Geiste der Regierenden wie der Regierten die irrige und verderbliche Meinung auszurotten, daß die königliche Prärogative etwas Erhabeneres und Geheiligteres sei als jene Grundgesetze. Das erstere Ziel wurde durch den feierlichen Eingang der Rechtserklärung erreicht, das andre durch den Beschluß, welcher den Thron für erledigt erklärte und Wilhelm und Marien einlud, denselben einzunehmen.

Die Veränderung scheint unbedeutend zu sein. Nicht ein einziges Kleinod der Krone wurde angetastet, nicht ein einziges neues Recht wurde dem Volke gegeben. Das ganze englische Recht im Allgemeinen wie im Besonderen war nach der Ansicht der größten Juristen, wie Holt und Treby, Maynard und Somers, nach der Revolution noch genau das nämliche wie vor derselben. Einige streitige Punkte waren nach dem Ausspruche der besten Juristen entschieden worden und es hatte eine kleine Abweichung von dem regelmäßigen Gange der Thronfolge stattgefunden. Dies war Alles, und es war genug.

Wie unsre Revolution eine Vertheidigung alter Rechte war, so wurde sie auch mit strenger Beobachtung alter Formalitäten vollbracht. Fast in jedem Worte und Schritte kann man eine tiefe Verehrung der Vergangenheit erkennen. Die Stände des Reichs beriethen sich in den alten Hallen und nach den alten parlamentarischen Regeln. Powle wurde nach der althergebrachten Form von dem Antragsteller und dem Unterstützer zu seinem Präsidentenstuhle geführt. Der Scepterträger führte die Abgesandten der Lords an den Tisch der Gemeinen und es wurden die drei pflichtmäßigen Verbeugungen gemacht. Die Conferenz wurde mit allen alterthümlichen Formalitäten abgehalten. Auf der einen Seite der Tafel im gemalten Saale saßen die Wortführer der Lords bedeckten Hauptes und in ihren mit Hermelin und Gold besetzten Mänteln. Die Wortführer der Gemeinen standen entblößten Hauptes auf der andren Seite. Die Reden bilden einen fast komischen Contrast gegen die Revolutionsrhetorik jedes andren Landes. Beide englische Parteien waren darüber einig, die alten constitutionellen Überlieferungen des Reichs mit feierlicher Ehrerbietung zu behandeln. Die Frage war nur, wie diese Überlieferungen zu verstehen seien. Die Vertheidiger der Freiheit sprachen kein Wort von der natürlichen Gleichheit der Menschen und der unveräußerlichen Souverainetät des Volks, von Harmodius oder Timoleon, von Brutus dem Älteren oder Brutus dem Jüngeren. Als man ihnen sagte, daß die Krone nach englischem Recht im Augenblicke ihrer Erledigung auf den nächsten Erben übergehen müsse, so erwiederten sie, daß nach englischem Rechte ein lebender Mensch keinen Erben haben könne. Als man ihnen sagte, der Fall sei noch nie vorgekommen, daß der Thron für erledigt erklärt worden wäre, so legten sie aus den im Tower aufbewahrten Urkunden ein fast dreihundert Jahr altes Pergament vor, auf welchem in wunderlicher Schrift und in barbarischem Latein geschrieben stand, daß die Stände des Reichs den Thron eines treulosen und tyrannischen Plantagenet für erledigt erklärt hatten. Als endlich der Streit beigelegt war, wurden die neuen Herrscher mit dem althergebrachten Gepränge ausgerufen. Der ganze phantastische Pomp des Heroldwesens war dabei: Clarencieux und Norroy, Portcullis und Rouge Dragon[104], die Trompeten, die Banner und die mit Löwen und Lilien gestickten grotesken Wappenröcke. Auch der Titel »König von Frankreich,« den der Sieger von Cressy sich beigelegt, wurde von den königlichen Titulaturen nicht ausgeschlossen. Uns, die wir das Jahr 1848 erlebt haben, muß es fast als ein Wortmißbrauch erscheinen, daß man einer mit so reiflicher Überlegung, mit so ruhiger Besonnenheit und so ängstlicher Beobachtung der herkömmlichen Etikette bewerkstelligten Veränderung den schrecklichen Namen einer Revolution giebt.