Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Fünfter Band (der 11)

Part 24

Chapter 243,318 wordsPublic domain

Bis dahin hatte sich keine Meinungsverschiedenheit gezeigt; aber beide Parteien rüsteten sich zum Kampfe. Die Tories waren im Oberhause stark, im Unterhause schwach vertreten, und sie wußten, daß bei einer solchen Gelegenheit dasjenige Haus, welches zuerst zu einem Entschlusse kam, einen großen Vortheil über das andre haben mußte. Es war nicht die geringste Aussicht vorhanden, daß die Gemeinen einen Beschluß zu Gunsten des Regentschaftsplanes der Lords vorlegen würden, wenn aber ein solcher Beschluß von den Lords den Gemeinen vorgelegt wurde, so war es nicht ganz unmöglich, daß selbst viele von den whiggistischen Volksvertretern geneigt sein würden, sich lieber damit einverstanden zu erklären, als die große Verantwortlichkeit auf sich zu nehmen, in einer Krisis, welche Einmüthigkeit und rasches Handeln erforderte, Uneinigkeit und Verzögerung verursacht zu haben. Die Gemeinen hatten beschlossen, am Montag den 28. Januar die Lage der Nation in Erwägung zu ziehen. Daher schlugen die toryistischen Lords am Freitag, den 25. vor, sofort an das wichtige Geschäft zu gehen, um derentwillen sie sich versammelt hatten. Ihre Beweggründe wurden jedoch von Halifax, der seit seiner Rückkehr von Hungerford erkannt hatte, daß die Regierung nur nach whiggistischen Prinzipien eingerichtet werden konnte und der sich daher für den Augenblick eng an die Whigs angeschlossen hatte, klar durchschaut und ihre Taktik vereitelt. Devonshire trug darauf an, daß Dienstag, der neunundzwanzigste, der Tag sein solle. »Bis dahin,« sagte er mit mehr Wahrheit als Überlegung, »können wir einige Aufklärungen von unten erhalten, die uns zur Richtschnur dienen können.« Sein Antrag ging durch, seine Sprache aber wurde von einigen seiner Mitpeers als ihres Standes unwürdig streng getadelt.[70]

[Anmerkung 68: Citters, 22. Jan. (1. Febr.) 1689; +Grey's Debates+.]

[Anmerkung 69: +Lords' and Commons' Journals, Jan. 22. 1688+; Citters und Clarendon's Tagebuch von demselben Datum.]

[Anmerkung 70: +Lords' Journals, Jan. 25. 1688/89; Clarendon's Diary, Jan. 23, 25.+]

[_Debatte über die Lage der Nation._] Am 28. erklärten sich die Gemeinen zu einem Comité des ganzen Hauses. Ein Mitglied, das vor mehr als dreißig Jahren einer von Cromwell's Lords gewesen war, Richard Hampden, Sohn des berühmten Führers der Rundköpfe und Vater des Unglücklichen, der nur durch große Bestechungen und erniedrigende Demüthigungen mit genauer Noth der Rache Jakob's entgangen war, wurde zum Präsidenten gewählt und die große Debatte begann.

Es zeigte sich sehr bald, daß eine überwiegende Majorität Jakob nicht mehr als König betrachtete. Gilbert Dolben, der Sohn des verstorbenen Erzbischofs von York, war der Erste, der sich zu dieser Ansicht bekannte, und er wurde darin von vielen Mitgliedern unterstützt, besonders von dem kühnen und heftigen Wharton, von Sawyer, dessen beharrliches Opponiren gegen das Dispensationsrecht seine früheren Vergehen einigermaßen wieder gut gemacht hatte, von Maynard, dessen Stimme, obgleich vom Alter so geschwächt, daß sie auf den entfernteren Bänken nicht vernommen werden konnte, doch noch immer die Achtung aller Parteien genoß und von Somers, dessen glänzende Beredtsamkeit und vielseitige Kenntnisse sich zum ersten Male in den Räumen des Parlaments entfalteten. Auch die schamlose Stirn und die geläufige Zunge Sir Wilhelm Williams' waren auf derselben Seite zu finden. Er war schon stark betheiligt bei den Excessen der schlechtesten Opposition und der schlechtesten Regierung. Er hatte unschuldige Papisten und unschuldige Protestanten verfolgt, er war der Beschützer Oates' und das Werkzeug Petre's gewesen, sein Name war mit aufrührerischen Gewaltthätigkeiten, deren sich alle ehrenwerthen Whigs mit Bedauern und Beschämung erinnerten, und mit Handlungen des Despotismus verknüpft, welche alle ehrenwerthen Tories verabscheuten. Wie ein Mensch unter der Last solcher Schande noch leben kann, ist schwer zu begreifen; aber selbst eine solche Schande war für Williams noch nicht genug. Er schämte sich nicht, den gefallenen Gebieter anzugreifen, dem er sich zu Dienstleistungen, die kein rechtschaffener Mann irgend eines Justizcollegiums übernommen haben würde, vermiethet, und von dem er erst vor einem halben Jahre als Belohnung für seine Servilität eine Baronetschaft angenommen hatte.

Nur drei Mitglieder wagten es, sich der offenbar allgemeinen Ansicht der Versammlung zu widersetzen. Sir Christoph Musgrave, ein Torygentleman von großem Ansehen und Talent äußerte einige Zweifel. Heneage Finch ließ ebenfalls einige Äußerungen fallen, welche so verstanden wurden, als ob er die Eröffnung von Unterhandlungen mit dem Könige wünschte. Diese Andeutung wurde so übel aufgenommen, daß er sich beeilte, sie weg zu erklären. Er versicherte, daß er falsch verstanden worden sei. Er sei überzeugt, daß unter einem solchen Fürsten keine Sicherheit für Religion, Freiheit und Eigenthum denkbar sei. König Jakob zurückzurufen oder mit ihm zu unterhandeln, würde ein verderblicher Schritt sein; aber Viele, welche nie ihre Einwilligung dazu geben würden, daß er die königliche Gewalt wieder ausübte, könnten es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren, ihm auch den Königstitel zu nehmen. Es gebe jedoch einen Ausweg, der alle Schwierigkeiten beseitigte: eine Regentschaft. Dieser Vorschlag fand so wenig Beifall, daß Finch es nicht wagte, die Abstimmung darüber zu verlangen. Richard Fanshaw, Viscount Fanshaw aus Irland sprach einige Worte über Jakob und empfahl einen Aufschub; aber sein Vorschlag erregte allgemeines Mißfallen. Ein Mitglied nach dem andren stand auf, um die Wichtigkeit der Beschleunigung hervorzuheben. Jeder Augenblick, wurde gesagt, sei kostbar, die Erwartung des Volks sei aufs Höchste gespannt, so daß alle Geschäfte stockten. Die Minorität fügte sich murrend und räumte der überwiegenden Partei das Feld.

Worin das Verfahren der Majorität bestehen würde, war noch nicht recht klar, denn sie zerfiel in zwei Abtheilungen. Die eine bestand aus eifrigen und heftigen Whigs, die, wenn sie ihren Weg hätten gehen können, dem Verfahren der Convention einen entschieden revolutionären Character gegeben haben würden. Die andre gab zu, daß eine Revolution nothwendig sei, betrachtete sie aber als ein nothwendiges Übel und wünschte sie soviel als möglich unter dem Scheine der Gesetzmäßigkeit zu verhüllen. Die erstere Abtheilung verlangte die bestimmte Anerkennung des Rechtes der Unterthanen, schlechte Fürsten des Thrones zu entsetzen. Die andre Abtheilung wollte nur das Land von einem schlechten Fürsten befreien, ohne ein Prinzip aufzustellen, das leicht zu den Zwecke gemißbraucht werden könnte, die rechtmäßige und heilsame Autorität zukünftiger Monarchen zu schwächen. Die erstere Abtheilung hob namentlich die schlechte Regierung des Königs, die andre seine Flucht hervor; jene war der Ansicht, daß er seine Krone verwirkt, diese, daß er ihr freiwillig entsagt habe. Es war nicht leicht, eine Beschlußformel zu entwerfen, welche Allen gefiel, deren Zustimmung zu erlangen von Wichtigkeit war; endlich aber wurde aus den von verschiedenen Seiten gemachten Vorschlägen ein Beschluß gebildet, der alle Theile befriedigte.

[_Beschluß, durch den der Thron für erledigt erklärt wird._] Es wurde beantragt, daß König Jakob II., indem er es versucht, durch einen Bruch des ursprünglichen Vertrags zwischen König und Volk die Verfassung des Reichs umzustürzen, und indem er auf den Rath der Jesuiten und anderer übelgesinnter Personen die Grundgesetze verletzt und sich aus dem Lande entfernt, die Regierung niedergelegt habe und daß der Thron dadurch erledigt worden sei.

Dieser Beschluß ist häufig einer so genauen und strengen Kritik unterworfen worden wie irgend eine von Menschenhand geschriebene Sentenz, und doch giebt es vielleicht keine von Menschenhand geschriebene Sentenz, die eine solche Kritik weniger vertrüge. Daß ein König seine Macht durch groben Mißbrauch derselben verwirken kann, ist wahr. Daß man von einem Könige, der auf und davon geht, ohne Vorsorge für die Verwaltung der Regierungsgeschäfte zu treffen, und sein Volk in einem Zustande von Anarchie zurückläßt, ohne gewaltsame Wortverdrehung sagen kann, er habe seine Funktionen niedergelegt, ist ebenfalls wahr. Aber kein gewissenhafter Schriftsteller wird behaupten, daß lange fortgesetzte schlechte Regierung und Flucht zusammengenommen einen Abdankungsact constituiren. Ebenso klar ist es, daß die Erwähnung der Jesuiten und anderer schlechter Rathgeber Jakob's die Beschuldigung gegen ihn schwächt, anstatt sie zu bekräftigen. Denn ein durch schlimme Rathgeber irregeleiteter Mann verdient gewiß mehr Nachsicht als einer, der lediglich aus eigenem Antriebe Unrecht thut. Es ist jedoch ein eitles Beginnen, diese denkwürdigen Worte zu analysiren, wie wir ein Kapitel von Aristoteles oder von Hobbes untersuchen. Derartige Worte sind nicht als Worte, sondern als Thaten zu betrachten, und wenn sie das bewirken, was sie bewirken sollen, so sind sie vernünftig, mögen sie auch an sich widersinnig sein. Erreichen sie aber ihren Zweck nicht, so sind sie absurd, wenn sie auch Beweiskraft in sich tragen. Die Logik läßt keine Auslegung zu. Das Wesen der Politik aber ist die Auslegung. Es ist daher nicht zu verwundern, daß einige der wichtigsten und nützlichsten politischen Dokumente zu den unlogischesten Aufsätzen gehören, welche je geschrieben wurden. Somers, Maynard und die anderen ausgezeichneten Männer, welche den berühmten Antrag entwarfen, hatten dabei nicht den Zweck, der Nachwelt ein Muster von Definition und Eintheilung zu hinterlassen, sondern die Wiedereinsetzung eines Tyrannen unmöglich zu machen und einen Fürsten auf den Thron zu erheben, unter welchem Gesetz und Freiheit gesichert waren. Diesen Zweck erreichten sie durch die Anwendung von Worten, welche in einer philosophischen Abhandlung mit Recht als ungenau und unklar getadelt worden wären. Es kümmerte sie wenig, ob der Vordersatz und der Schlußsatz zu einander paßten, wenn nur der Vordersatz ihnen zweihundert Stimmen und der Schlußsatz weitere zweihundert Stimmen verschaffte. Die einzige Schönheit des Beschlusses ist in der That seine Inconsequenz. Sie enthielt eine Phrase für jede Unterabtheilung der Majorität. Die Erwähnung des ursprünglichen Vertrags befriedigte die Anhänger Sidney's. Das Wort Abdankung beschwichtigte Politiker einer zurückhaltenderen Schule. Vielen eifrigen Protestanten gefiel ohne Zweifel der gegen die Jesuiten ausgesprochene Tadel. In den Augen des wirklichen Staatsmanns war der einzige wichtige Satz der, welcher den Thron für erledigt erklärte, und wenn nur dieser Satz angenommen wurde, so war es ihm ziemlich gleichgültig, welche Einleitung demselben vorausging. Eine so vereinigte Macht ließ keiner Hoffnung auf Widerstand Raum. Der Antrag wurde vom Ausschusse ohne Abstimmung angenommen, und es wurde unverzügliche Berichterstattung darüber beschlossen. Powle nahm den Präsidentenstuhl wieder ein, das Scepter wurde auf den Tisch gelegt, Hampden trug auf Erhebung zum Beschluß an, das Haus gab seine Zustimmung und die sofortige Überreichung an die Lords wurde anbefohlen.[71]

[Anmerkung 71: +Commons' Journals, Jan. 28. 1688/89; Grey's Debates+; Citters, 29. Jan. (8. Febr.). Wenn der Bericht in +Grey's Debates+ genau ist, so muß Citters in Betreff der Rede Sawyer's falsch unterrichtet gewesen sein.]

[_Der Beschluß wird den Lords vorgelegt._] Am folgenden Morgen frühzeitig versammelten sich die Lords. Die Bänke der geistlichen wie der weltlichen Lords waren dicht besetzt. Hampden erschien in der Schranke und überreichte Halifax den Beschluß der Gemeinen. Das Oberhaus constituirte sich hierauf zu einem Comité und Danby nahm den Präsidentenstuhl ein.

Die Discussion wurde bald durch das nochmalige Erscheinen Hampden's unterbrochen, der eine andre Botschaft überbrachte. Das Haus constituirte sich wieder als solches und vernahm, daß die Gemeinen es so eben als unvereinbar mit der Sicherheit und dem Wohle der protestantischen Nation erklärt habe, von einem papistischen Könige regiert zu werden. So wenig sich dieser Beschluß mit dem Prinzipe des unveräußerlichen Erbrechts vertrug, so gaben die Peers doch auf der Stelle und einmüthig ihre Zustimmung zu demselben. Der dadurch aufgestellte Grundsatz ist bis auf unsre Zeit von allen protestantischen Staatsmännern stets heilig gehalten worden und kein verständiger Katholik hat ihn je als Einwendungen zulassend betrachtet. Wenn unsere Souveraine, wie die Präsidenten der Vereinigten Staaten, bloße bürgerliche Beamte wären, so würde es allerdings schwer sein, eine solche Beschränkung zu rechtfertigen. Allein mit der englischen Krone ist zugleich die Oberhauptswürde über die englische Kirche verbunden, und es ist keine Intoleranz, wenn man sagt, daß eine Kirche nicht einem Oberhaupte unterthan sein kann, das sie als schismatisch und ketzerisch betrachtet.[72]

[Anmerkung 72: +Lords' and Commons' Journals, Jan. 29, 1688/89.+]

[_Debatte im Oberhause über den Regentschaftsplan._] Nach dieser kurzen Unterbrechung constituirten sich die Lords wieder zum Comité. Die Tories drangen darauf, daß ihr Plan berathen werden sollte, ehe der Beschluß der Gemeinen, welcher den Thron für erledigt erklärte, in Betracht gezogen würde. Dies ward ihnen zugestanden und die Frage gestellt, ob eine Regentschaft, die während Jakob's Lebzeiten in seinem Namen die königliche Gewalt ausübe, das beste Mittel zur Aufrechthaltung der Gesetze und der Freiheiten der Nation sein würde.

Der Kampf war lang und heftig. Die Hauptsprecher zu Gunsten einer Regentschaft waren Rochester und Nottingham. Halifax und Danby waren die leitenden Häupter der andren Seite. Der Primas trat sonderbarerweise nicht auf, obgleich die toryistischen Peers ihn dringend ersucht hatten, sich an ihre Spitze zu stellen. Seine Abwesenheit zog ihm vielfachen bitteren Tadel zu, und selbst seine Lobredner waren nicht im Stande, eine seinem Character zur Ehre gereichende Erklärung zu finden.[73] Der Regentschaftsplan war von ihm ausgegangen und er hatte erst vor wenigen Tagen in einem von ihm eigenhändig geschriebenen Aufsatze diesen Plan für den unzweifelhaft besten erklärt, den man annehmen könnte. Die Besprechungen der Lords, welche diesen Plan unterstützten, hatten unter seinem eigenen Dache stattgefunden. Seine Stellung machte es ihm unbestreitbar zur Pflicht, seine Ansicht öffentlich auszusprechen. Den Verdacht persönlicher Feigheit oder niedriger Habsucht kann Niemand auf ihn werfen. Wahrscheinlich that er aus einer krankhaften Besorgniß, etwas Unrechtes zu thun, in diesem wichtigen Augenblicke nichts, aber er hätte wissen sollen, daß bei einem Manne in seiner Stellung nichts thun so viel hieß als Unrecht thun. Ein Mann, der zu scrupulös ist, um in einer wichtigen Krisis eine große Verantwortlichkeit zu übernehmen, sollte auch zu scrupulös sein, um die Stelle eines ersten Dieners der Kirche und eines ersten Peers des Reichs anzunehmen.

Ein Wunder war es jedoch nicht, daß Sancroft nicht wohl zu Muthe war, denn er konnte wohl kaum gegen die auf der Hand liegende Wahrheit blind sein, daß der Plan, den er seinen Freunden empfohlen, durchaus unverträglich war mit Allem, was er und seine Amtsbrüder seit vielen Jahren gepredigt hatten. Die anglikanische Kirche hatte sich lange mit der Lehre gebrüstet, daß der König ein göttliches und unveräußerliches Recht auf die königliche Gewalt habe und daß man sich der königlichen Gewalt, selbst wenn sie gröblich gemißbraucht würde, nicht widersetzen dürfe, ohne eine Sünde zu begehen. Hatte denn diese Lehre wirklich nur die Bedeutung, daß der König ein göttliches und unveräußerliches Recht habe, sein Bildniß und seinen Namen in ein Petschaft stechen zu lassen, welches täglich gegen seinen Willen dazu gebraucht werden konnte, seine Feinde zum Krieg gegen ihn zu ermächtigen und seine Freunde an den Galgen zu schicken, weil sie ihm gehorcht hatten? Bestand denn die ganze Pflicht eines guten Unterthanen in der Anwendung des Wortes König? Dann hatten Fairfax bei Naseby und Bradshaw im Hohen Gerichtshofe ihre ganze Pflicht als gute Unterthanen erfüllt, denn Karl war von den gegen ihn befehligenden Generälen und selbst von den ihn verurtheilenden Richtern als König bezeichnet worden. Nichts hatte die Kirche in dem Verfahren des langen Parlaments schärfer getadelt als den sinnreichen Einfall, den Namen Karl's gegen ihn selbst zu gebrauchen. Alle ihre Diener waren aufgefordert worden, eine Erklärung zu unterschreiben, welche die Fiction, wodurch die Autorität des Souverains von seiner Person getrennt worden war, als hochverrätherisch verdammte.[74] Gleichwohl würde diese hochverrätherische Fiction jetzt von dem Primas und vielen seiner Suffraganen als die einzige Grundlage betrachtet, auf der sie in strenger Übereinstimmung mit christlichen Prinzipien eine Regierung aufrichten konnten.

Die Unterscheidung, welche Sancroft von den Rundköpfen der vorhergehenden Generation entlehnt hatte, stürzte von Grund aus das ganze politische System um, das die Kirche und die Universitäten vom Apostel Paulus gelernt zu haben behaupteten. Tausendmal war es wiederholt worden, daß der heilige Geist den Römern befohlen habe, sich Nero zu unterwerfen. Jetzt schien dieses Gebot nur den Sinn gehabt zu haben, daß die Römer den Nero Augustus nennen sollten. Es stand ihnen vollkommen frei, ihn über den Euphrat zu jagen, ihn von der Freigebigkeit der Parther leben zu lassen, ihm gewaltsamen Widerstand zu leisten, wenn er einen Versuch zur Rückkehr machen sollte, Alle die ihm beistanden oder mit ihm verkehrten, zu bestrafen, und die tribunitische und consulatorische Gewalt, den Vorsitz im Senat und den Oberbefehl über die Legionen auf Galba oder Vespasian zu übertragen.

Die Analogie, welche der Erzbischof zwischen einem thörichten König und einem wahnsinnigen König entdeckt zu haben glaubte, hält keinen Augenblick gründlicher Prüfung aus. Es war klar, daß Jakob sich nicht in einem solchen Geisteszustande befand, wo ihn, wäre er ein Landedelmann oder ein Kaufmann gewesen, ein Gerichtshof für unfähig erklärt haben würde, einen Vertrag abzuschließen, oder ein Testament zu machen. Er war nur in so weit geistesschwach, als alle schlechten Könige geistesschwach sind, wie Karl I. geistesschwach war, als er aufbrach, um die fünf Parlamentsmitglieder festzunehmen, wie Karl II. geistesschwach war, als er den Vertrag von Dover schloß. Wenn diese Art der Geisteskrankheit Unterthanen nicht das Recht gab, ihren Fürsten den Gehorsam zu verweigern, so war der Regentschaftsplan offenbar nicht zu vertheidigen. Im entgegengesetzten Falle war das Prinzip des Nichtwiderstandes völlig aufgegeben und Alles gutgeheißen, was ein gemäßigter Whig je behauptet hatte.

Was den Unterthaneneid anlangt, um den Sancroft und seine Anhänger so sehr besorgt waren, so ist wenigstens das klar, daß sie Unrecht hatten, mochte übrigens Recht haben wer da wollte. Die Whigs waren der Ansicht, daß der Unterthaneneid gewisse Bedingungen enthalte, das der König diese Bedingungen verletzt und daß der Eid dadurch seine Kraft verloren habe. War aber die whiggistische Meinung irrig, und der Eid noch bindend, konnten dann verständige Männer wirklich glauben, daß sie sich keines Eidbruches schuldig machten, wenn sie für eine Regentschaft stimmten? Konnten sie behaupten, daß sie die Unterthanentreue gegen Jakob nicht verletzten, wenn sie trotz seiner angesichts ganz Europa's erhobenen Protestationen einen Andren ermächtigten, die königlichen Revenuen zu beziehen, Parlamente einzuberufen und zu prorogiren, Herzöge und Earls zu creiren, Bischöfe und Richter zu ernennen, Verbrecher zu begnadigen, über die Streitkräfte des Staats zu verfügen und mit fremden Mächten Verträge zu schließen? Hatte Pascal wohl in allen Folianten der jesuitischen Casuistiker einen verachtungswertheren Sophismus finden können als der war, welcher jetzt, wie es schien, hinreichte, um das Gewissen der Väter der anglikanischen Kirche zu beruhigen?

Es konnte nichts Augenfälligeres geben, als daß sich der Regentschaftsplan nur vom whiggistischen Standpunkte vertheidigen ließ. Über die Rechtsfrage konnte zwischen den vernünftigen Anhängern des Planes und der Majorität des Hauses der Gemeinen kein Streit obwalten. Es blieb nur eine Zweckmäßigkeitsfrage übrig. Und konnte wohl irgend ein Staatsmann im Ernst behaupten, daß es zweckmäßig sei, eine Regierung mit zwei Oberhäuptern einzusetzen und dem einen dieser beiden Oberhäupter die königliche Macht ohne die königliche Würde, dem andren die königliche Würde ohne die königliche Macht zu ertheilen? Es war notorisch, daß eine solche Einrichtung, selbst wenn sie durch die Unmündigkeit oder Geistesschwäche eines Fürsten geboten war, ernste Nachtheile hatte. Daß Regentschaftsperioden Zeiten der Schwäche, der Unruhen oder des Unheils sind, war eine durch die ganze Geschichte Englands, Frankreichs und Schottlands bewiesene, fast sprichwörtlich gewordene Wahrheit. Indessen war der König im Fall der Unmündigkeit oder Geistesschwäche wenigstens passiv, und er konnte dem Regenten nicht thätig entgegenwirken. Der gegenwärtige Vorschlag aber hieß so viel als England zwei Staatsoberhäupter von reifem Alter und gesundem Verstande geben, die einen unversöhnlichen Krieg gegeneinander führten. Es war lächerlich, davon zu reden, daß man Jakob bloß den Königstitel lassen und ihm alle königliche Macht entziehen wolle. Denn der Titel war ein Theil der Macht. Das Wort König war ein Zauberwort, mit dem sich bei vielen Engländern die Idee einer von oben stammenden geheimnißvollen Eigenschaft und bei allen Engländern der Begriff einer rechtmäßigen und ehrwürdigen Autorität verband. Wenn der Titel eine solche Macht in sich trug, so konnten Diejenigen, welche behaupteten, daß Jakob _alle_ Macht entzogen werden müsse, gewiß nicht leugnen, daß man ihm auch den Titel nehmen mußte.

Und wie lange sollte die von Sancroft's Genie ersonnene anomale Regierung dauern? Jeder Grund, der überhaupt für ihre Errichtung angeführt werden konnte, konnte mit gleicher Beweiskraft für Beibehaltung derselben bis ans Ende der Zeiten geltend gemacht werden. War der nach Frankreich gebrachte Knabe wirklich von der Königin geboren, so mußte er später das göttliche und unveräußerliche Recht erben, König genannt zu werden, und das nämliche Recht ging dann sehr wahrscheinlich durch das ganze achtzehnte und neunzehnte Jahrhundert von Papist zu Papist über. Beide Häuser aber hatten einstimmig beschlossen, daß England nicht von einem Papisten regiert werden sollte. Es konnte daher leicht kommen, daß, von Geschlecht zu Geschlecht Regenten die Regierung im Namen vacirender und bettelnder Könige verwalteten. Es unterlag keinem Zweifel, daß die Regenten vom Parlament ernannt werden mußten, und so würde diese Erfindung, welche das geheiligte Prinzip der erblichen Monarchie ungeschwächt aufrechterhalten sollte, zur Folge gehabt haben, daß die Monarchie factisch eine Wahlmonarchie geworden wäre.