Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Vierter Band
Part 22
Die Minister waren in der größten Angst; selbst Jeffreys würde gern seine Maßregeln zurückgenommen haben. Er beauftragte Clarendon mit freundlichen Botschaften an die Bischöfe und wälzte die Schuld an der Verfolgung, zu der er selbst gerathen hatte, auf Andere. Sunderland wagte es noch einmal, Zugeständnisse anzuempfehlen. Die glückliche Geburt eines Prinzen, sagte er, biete dem Könige eine vortreffliche Gelegenheit, eine gefährliche und nachtheilige Stellung aufzugeben, ohne sich den Vorwurf der Zaghaftigkeit oder der Launenhaftigkeit zuzuziehen. Bei so erfreulichen Anlässen sei es stets Sitte gewesen, daß der Fürst die Herzen seiner Unterthanen durch Gnadenacte erfreue, und nichts könne dem Prinzen von Wales mehr zum Vortheile gereichen, als wenn er schon in der Wiege der Friedensstifter zwischen seinem Vater und der aufgebrachten Nation würde. Aber des Königs Entschluß stand fest. „Ich werde fortfahren,“ sagte er, „ich bin nur zu nachsichtig gewesen. Die Nachsicht war meines Vaters Verderben“[115].
[Anmerkung 112: +Tanner MS.+]
[Anmerkung 113: Diese Thatsache wurde mir freundlichst von dem Rev. R. S. Hawker von Morwenstow in Cornwall mitgetheilt.]
[Anmerkung 114: Johnstone, 18. Juni 1688.]
[Anmerkung 115: Adda, 29. Juni (9. Juli) 1688.]
[_Sunderland’s Angst._] Der schlaue Minister kam dahinter, daß sein Rath früher nur deshalb angenommen worden war, weil er denselben jederzeit nach dem Willen des Königs eingerichtet hatte, daß er aber von dem Augenblicke an, wo er wirklich guten ertheilte, kein Gehör mehr finden würde. Bei dem Verfahren gegen das Magdalenen-Collegium hatte er einige Lauheit gezeigt. Er hatte ferner ganz neuerdings den König zu überzeugen gesucht, daß Tyrconnel’s Plan zur Confiscirung des Eigenthums der englischen Colonisten in Irland höchst gefährlich sei, und er hatte es mit Hülfe Powis’ und Bellasyse’s wenigstens dahingebracht, daß die Ausführung des Planes noch um ein Jahr aufgeschoben wurde. Aber diese zaghafte Bedenklichkeit hatte den Keim des Widerwillens und Mißtrauens ins Herz des Königs gelegt[116]. Der Tag der Vergeltung war jetzt gekommen. Sunderland war in der nämlichen Lage, in der sich einige Monate früher sein Nebenbuhler Rochester befunden hatte. Beide Staatsmänner lernten die Angst eines Menschen kennen, der sich krampfhaft an eine Stütze anklammert, die seinen Händen mehr und mehr entschlüpft. Beide sahen ihre Rathschläge verächtlich zurückgewiesen. Beide erlitten die Qual, in den Mienen und dem Benehmen ihres Gebieters Unzufriedenheit und Mißtrauen zu lesen, und doch wurden Beide von ihrem Vaterlande für die Verbrechen und Irrthümer, von denen sie ihn vergebens zurückzubringen versucht hatten, verantwortlich gemacht. Während er sie in dem Verdacht hatte, daß sie auf Kosten seiner Autorität und seiner Würde sich populär machen wollten, beschuldigte die öffentliche Stimme sie laut des Versuchs, auf Kosten ihrer eigenen Ehre und des Gemeinwohls die königliche Gunst zu gewinnen. Doch trotz aller Kränkungen und Demüthigungen hielten Beide ihren Ministerposten mit der verzweifelten Kraft Ertrinkender umklammert. Beide versuchten es, den König wieder günstig zu stimmen, indem sie sich stellten, als ob sie zum Anschluß an seine Kirche geneigt wären. Es gab aber eine Grenze, welche Rochester entschlossen war nicht zu überschreiten. Er ging bis an den Rand des Glaubensabfalls; hier aber blieb er stehen und in Berücksichtigung der Standhaftigkeit, mit der er sich weigerte, den letzten Schritt zu thun, verzieh ihm die Welt großmüthig seine frühere Willfährigkeit.
[Anmerkung 116: Sunderland’s eigner Erzählung darf man natürlich nicht unbedingten Glauben beimessen. Aber er führte Godolphin zum Zeugen für das an, was in Betreff der irischen Ansiedlungsacte vorgegangen war.]
[_Er erklärt sich für einen Katholiken._] Der weniger gewissenhafte und für das Schamgefühl weniger empfängliche Sunderland beschloß durch einen Schritt, der jedem von der Wichtigkeit der religiösen Überzeugung durchdrungenen Gemüth als eines der schändlichsten Verbrechen erscheinen mußte und den selbst weltlich gesinnte Menschen als das Übermaß von Verworfenheit betrachten, seine bisherige Mäßigung wieder gut zu machen und das Vertrauen des Königs wieder zu gewinnen. Ungefähr eine Woche vor dem zur Verhandlung des Prozesses anberaumten Tage erschien die öffentliche Ankündigung, daß er Papist geworden sei. Der König sprach mit Entzücken von diesem Siege der göttlichen Gnade. Die Höflinge und auswärtigen Gesandten bemühten sich nach Kräften ernsthaft zu bleiben, als der Renegat versicherte, daß er schon lange von der Unmöglichkeit überzeugt sei, außerhalb des Schooßes der römischen Kirche selig werden zu können, und daß sein Gewissen ihm keine Ruhe gelassen, bis er sich von dem Ketzerglauben losgesagt habe, in dem er erzogen worden. Die Neuigkeit verbreitete sich schnell. In allen Kaffeehäusern erzählte man sich, wie der Premierminister von England barfuß und mit einer Kerze in der Hand sich nach der königlichen Kapelle begeben und demüthig um Einlaß gebeten, wie die Stimme eines Priesters drinnen gefragt habe, wer da sei, wie Sunderland zur Antwort gegeben, ein armer Sünder, der lange fern von der wahren Kirche umherirre, flehe um Aufnahme und Absolution, wie hierauf die Thüren geöffnet worden seien und der Neubekehrte an den heiligen Mysterien habe Theil nehmen dürfen[117].
[Anmerkung 117: Barillon, 21. Juni (1. Juli) 1688; Adda, 29. Juni (9. Juli); Citters, 26. Juni (6. Juli); Johnstone, 2. Juli 1688; +The Converts, a poem+.]
[_Prozeß der Bischöfe._] Dieser schmachvolle Abfall konnte das Interesse nur erhöhen, mit dem die Nation dem Tage entgegensah, an welchem das Schicksal der sieben muthigen Bekenner der anglikanischen Kirche entschieden werden sollte. Eine willfährige Jury zusammenzubringen war jetzt das Hauptziel des Königs. Die Kronanwälte erhielten Befehl, die Gesinnung der Männer, welche in das Verzeichniß der Freisassen eingetragen waren, genau zu erforschen. Sir Samuel Astry, Sekretär der Krone, dem die Auswählung der Namen in solchen Fällen oblag, wurde in den Palast beschieden und hatte eine Unterredung mit Jakob, an welcher der Kanzler Theil nahm[118]. Sir Samuel scheint sein Möglichstes gethan zu haben, denn es befanden sich, wie es hieß, unter den achtundvierzig Personen, die er auswählte, mehrere Diener des Königs und mehrere Katholiken[119]. Da aber der Vertheidiger der Bischöfe das Recht hatte, zwölf davon zu streichen, so waren diese natürlich die gestrichenen. Die Kronanwälte strichen ebenfalls zwölf und die Liste reducirte sich dadurch auf vierundzwanzig. Die ersten zwölf, welche aufgerufen wurden, hatten dann den Ausspruch zu thun.
Am neunundzwanzigsten Juni waren Westminsterhall, der alte und der neue Palasthof und alle benachbarten Straßen weithin mit einer dicht gedrängten Volksmasse angefüllt. Ein so zahlreiches Auditorium war nie zuvor und ist auch seitdem nie wieder im Gerichtssaale der Kings Bench versammelt gewesen. Man zählte fünfunddreißig weltliche Peers unter der Menge[120].
Sämmtliche vier Richter des Gerichtshofes waren anwesend. Wright, der den Vorsitz führte, war einzig und allein wegen seiner gewissenlosen Servilität vielen tüchtigeren und gelehrteren Männern bei Besetzung seines hohen Postens vorgezogen worden. Allibone war Papist und verdankte seine Stellung der Dispensationsgewalt, deren Gesetzlichkeit eben in Frage stand. Holloway war seither ein willenloses Werkzeug der Regierung gewesen. Selbst Powell, der sich des Rufes strenger Rechtschaffenheit erfreute, hatte bei einigen Vorgängen eine Rolle gespielt, die sich nicht vertheidigen läßt. Er hatte in dem wichtigen Prozesse Sir Eduard Hales’, allerdings mit einigem Bedenken und nach einigem Zögern, mit der Mehrheit der Richter gestimmt und dadurch auf seinen Character einen Flecken geworfen, der aber durch sein ehrenwerthes Benehmen an diesem Tage völlig verwischt wurde.
Die beiderseitigen Rechtsanwälte waren einander durchaus nicht ebenbürtig. Die Regierung hatte von ihren Kronjuristen so gehässige und entehrende Dienste verlangt, daß die ausgezeichnetsten Rechtsgelehrten und Advokaten der Torypartei nach einander ihre Mitwirkung verweigert hatten und ihrer Ämter entsetzt worden waren. Sir Thomas Powis, der Generalfiskal, war kaum ein Jurist dritten Ranges. Der Generalprokurator, Sir Wilhelm Williams, besaß zwar einen scharfen Verstand und einen unbeugsamen Muth, aber es fehlte ihm an der nöthigen Ruhe und Bedächtigkeit; er war streitsüchtig, konnte sein Temperament nicht beherrschen und wurde von allen politischen Parteien gehaßt und verachtet. Die hervorragendsten Beistände des Fiskals und des Prokurators waren Serjeant Trinder, ein Katholik, und Sir Bartholomäus Shower, Syndikus von London, der einige juristische Kenntnisse besaß, aber wegen seiner oft den Anstand verletzenden Vertheidigungen und seiner endlosen Wiederholungen das Gespött von ganz Westminsterhall war. Gern hätte die Regierung Maynard’s Dienste gewonnen; aber er hatte geradezu erklärt, daß er sich auf das, was man von ihm verlangte, mit gutem Gewissen nicht einlassen könne[121].
Auf der andren Seite hingegen standen fast alle ausgezeichneten juristischen Talente der damaligen Zeit. Sawyer und Finch, welche beim Regierungsantritt Jakob’s Fiskal und Prokurator gewesen waren, und die während der Verfolgung der Whigs unter der vorigen Regierung der Krone mit nur zu großem Eifer und zu glücklichem Erfolge gedient hatten, befanden sich unter den Vertheidigern der Angeklagten. Ihnen zur Seite standen zwei Männer, welche, seit Maynard’s Thätigkeit durch sein vorgerücktes Alter vermindert worden war, für die beiden besten Juristen galten: Pemberton, der zur Zeit Karl’s II. Oberrichter der Kings Bench gewesen, wegen seiner Menschlichkeit und Mäßigung aber dieses hohen Postens entsetzt worden und deshalb wieder zur advokatorischen Praxis zurückgekehrt war, und Pollexfen, der lange die Assisen im Westen geleitet und von dem man, obgleich er sich bei den blutigen Assisen durch Annahme von Aufträgen für die Krone und besonders durch sein Auftreten gegen Alice Lisle sehr unpopulär gemacht hatte, dennoch wußte, daß er im Herzen ein Whig, wenn nicht gar ein Republikaner war. Ferner war dabei Sir Creswell Levinz, ein Mann von gründlichen Kenntnissen und reichen Erfahrungen, aber von auffallend ängstlichem Wesen. Er war einige Jahre vorher von der Richterbank entfernt worden, weil er sich nicht hatte entschließen können, den Zwecken der Regierung zu dienen. Jetzt scheute er sich wieder, als Vertheidiger der Bischöfe aufzutreten und hatte sich zuerst geweigert, ihnen seine Dienste zu widmen; aber die ganze Corporation der Gerichtsadvokaten, die ihn beschäftigten, hatten ihm erklärt, daß wenn er diesen Auftrag zurückwiese, er nie wieder einen erhalten sollte[122].
Sir Georg Treby, ein reichbegabter und eifriger Whig, der unter der alten städtischen Verfassung Syndikus von London gewesen war, stand auf der nämlichen Seite. Sir Johann Holt, ein noch ausgezeichneterer whiggistischer Advokat, wurde wahrscheinlich deshalb, weil Sancroft gegen ihn eingenommen war, nicht mit zur Vertheidigung berufen, war aber vom Bischof von London privatim um Rath gefragt worden[123]. Der jüngste Rechtsbeistand der Bischöfe war ein junger Advokat, Namens Johann Somers. Er war weder durch hohe Geburt noch durch Vermögen begünstigt und hatte auch noch keine Gelegenheit gehabt, sich öffentlich auszuzeichnen, aber sein Genie, sein Fleiß und sein vielseitiges großes Talent waren einem kleinen Kreise von Freunden wohl bekannt, und sein gründliches, klares System der Beweisführung, sowie sein jederzeit taktvolles Benehmen hatten ihm trotz seiner whiggistischen Ansichten die Aufmerksamkeit des Gerichtshofes der Kings Bench bereits gesichert. Johnstone hatte den Bischöfen eindringlich vorgestellt, wie wichtig es sei, seinen Beistand zu gewinnen, und Pollexfen sollte erklärt haben, daß Niemand in Westminsterhall zur Behandlung einer geschichtlichen und die Verfassung berührenden Frage so befähigt sei, als Somers.
Die Jury wurde vereidigt; sie bestand aus Männern, welche sehr geachtete Stellungen in der Gesellschaft einnahmen. Der Vormann war Sir Roger Langley, ein Baronet von alter und angesehener Familie. Ihm zur Seite stand ein Ritter und zehn Esquires, von denen mehrere sehr vermögend waren. Es befanden sich einige Nonconformisten unter ihnen, denn die Bischöfe hatten wohlweislich beschlossen, kein Mißtrauen gegen die protestantischen Dissenters zu zeigen. Ein Name jedoch erregte große Besorgniß, der Name Michael Arnold’s. Er war Hofbrauer und man fürchtete, daß die Regierung auf seine Stimme rechnen könne. Es wird erzählt, daß er sich bitter über die Stellung beklagt habe, in die er versetzt war. „Was ich auch thun mag,“ soll er geäußert haben, „so habe ich die Gewißheit, halb ruinirt zu werden. Sage ich Nichtschuldig, so werde ich nicht mehr für den König brauen; sage ich Schuldig, so werde ich für niemand Andren mehr brauen“.[124]
So begann denn die gerichtliche Verhandlung, die, selbst wenn man sie nach Verlauf von mehr als anderthalb Jahrhunderten mit kaltem Blute liest, das ganze Interesse eines Drama’s hat. Die Advokaten stritten auf beiden Seiten mit einer mehr als berufsmäßigen Schärfe und Heftigkeit, das anwesende Publikum hörte mit so gespannter Aufmerksamkeit zu, als hätte das Schicksal jedes Einzelnen von dem Ausspruche der Geschwornen abgehangen, und die Aussichten auf den Sieg wechselten so plötzlich und so ergreifend, daß die Menge zu wiederholten Malen in der nämlichen Minute von der größten Angst zur lebhaftesten Freude und umgekehrt von der lebhaftesten Freude zu noch größerer Angst übersprang.
Die Anklage beschuldigte die Bischöfe, in der Grafschaft Middlesex ein falsches, böswilliges und aufrührerisches Libell geschrieben oder veröffentlicht zu haben. Der Generalfiskal und der Staatsprokurator versuchten zuvörderst den Beweis zu führen, daß die Angeklagten das Libell unterschrieben hatten. Zu dem Ende wurden mehrere Personen aufgefordert, die Handschriften der Bischöfe zu recognosciren. Aber die Zeugen thaten dies mit solcher Unlust, daß kaum einem von ihnen eine klare und deutliche Antwort zu entlocken war. Pemberton, Pollexfen und Levinz behaupteten, daß keine genügenden Beweise vorhanden seien, die der Jury vorgelegt werden könnten; zwei von den Richtern, Holloway und Powell, traten dieser Ansicht bei, und die Hoffnung der Zuschauer stieg bedeutend. Da erklärten plötzlich die Kronanwälte, daß sie einen andren Weg einzuschlagen gedächten. Powis führte mit unverkennbarer Beschämung und Widerstreben einen Sekretär des Geheimen Raths, Namens Blathwayt, der zugegen gewesen war, als der König die Bischöfe verhörte, in die Zeugenloge ein. Blathwayt versicherte eidlich, daß er gehört habe, wie sie ihre Unterschriften selbst anerkannt hätten. Dieses Zeugniß war entscheidend. „Warum haben Sie,“ sagte der Richter Holloway zu dem Fiskal, „da Sie einen solchen Zeugen hatten, ihn nicht sogleich vorgeführt? es wäre dadurch viel unnöthiger Zeitverlust erspart worden.“ Es ergab sich bald, warum der Kronanwalt sich nur höchst ungern durch die dringendste Nothwendigkeit hatte bestimmen lassen, zu diesem Beweismittel zu greifen. Pemberton hielt Blathwayt zurück, unterwarf ihn einem umständlichen Verhör und verlangte eine genaue Erzählung alles dessen, was zwischen dem Könige und den Angeklagten vorgegangen sei. „Das wäre etwas ganz Neues!“ rief Williams. „Glauben Sie,“ sagte Powis, „daß Sie ein Recht dazu haben, an unsere Zeugen jede impertinente Frage zu richten, die Ihnen in den Sinn kommt?“ Die Advokaten der Bischöfe waren jedoch nicht die Männer, die sich so leicht werfen ließen. „Er ist darauf vereidigt,“ sagte Pollexfen, „die Wahrheit, die ganze Wahrheit zu sagen; wir wollen und müssen eine Antwort haben.“ Der Zeuge wurde verlegen, gab ausweichende Antworten, wollte die Fragen nicht richtig verstanden haben und bat um den Schutz des Gerichtshofes; aber er war in Händen, aus denen nicht leicht wieder loszukommen war. Endlich schlug der Generalfiskal sich wieder ins Mittel. „Wenn Sie durchaus auf Ihrer Forderung bestehen,“ hob er an, „so sagen Sie uns wenigstens, welchen Gebrauch Sie von der Antwort zu machen gedenken.“ Pemberton, der während der ganzen Verhandlung seine Pflicht muthig und geschickt erfüllte, erwiederte ohne Besinnen: „Mylords, ich will dem Herrn Generalfiskal antworten, ich will offen mit dem Gerichtshofe reden. Wenn die Bischöfe sich unter dem Versprechen von Seiten Seiner Majestät, daß ihr Geständniß nicht gegen sie angewendet werden solle, zu dieser Schrift bekannten, so wird man sich hoffentlich nicht eines unredlichen Vortheils gegen sie bedienen.“ -- „Sie erheben eine Beschuldigung gegen Seine Majestät, die ich kaum auszusprechen wage,“ sagte Williams; „da Sie es so genau nehmen, dann verlange ich auch für den König, daß die Frage zu Protokoll genommen wird.“ -- „Was meinen Sie damit?“ fragte jetzt Sawyer. „Ich weiß, was ich meine,“ antwortete der Apostat, „ich verlange, daß die Frage vor Gericht zu Protokoll genommen wird.“ -- „Nehmen Sie zu Protokoll, was Sie wollen, Herr Prokurator, ich fürchte Sie nicht,“ sagte Pemberton. Es folgte nun ein lauter und heftiger Wortwechsel, den der Oberrichter nur mit Mühe beschwichtigen konnte. In jedem andren Falle hätte er die Frage ohne Zweifel zu Protokoll nehmen und Pemberton verhaften lassen. Aber an diesem wichtigen Tage wagte er dies nicht. Er warf oft einen Seitenblick auf die dichten Reihen der Earls und Barone, die ihn scharf beobachteten und die ihn beim nächsten Parlamente zur Rechenschaft ziehen konnten. Ein Anwesender meinte nachher, es habe ausgesehen, als ob alle zuhörenden Peers Stricke in der Tasche gehabt hätten.[125] Blathwayt wurde endlich gezwungen, über den ganzen Vorgang einen ausführlichen Bericht zu erstatten. Es stellte sich heraus, daß der König den Bischöfen gegenüber keine ausdrückliche Verpflichtung eingegangen war; ebenso aber ergab es sich auch, daß die Bischöfe wohl Grund hatten, eine stillschweigende Zusage anzunehmen. Aus dem Widerstreben, mit dem die Kronanwälte den Sekretär des Geheimraths in die Zeugenloge einführten und aus der Heftigkeit, mit der sie sich Pemberton’s Kreuzfragen widersetzten, geht klar hervor, daß sie der nämlichen Ansicht waren.
Die Handschrift war jedoch bewiesen. Aber jetzt wurde ein neuer und ernster Einwand erhoben. Der Beweis, daß die Bischöfe das gesetzwidrige Libell geschrieben hatten, war nicht genügend; es mußte auch bewiesen werden, daß sie es in der Grafschaft Middlesex geschrieben hatten. Allein dies konnten der Fiskal und der Prokurator nicht nur nicht beweisen, sondern die Angeklagten waren sogar im Stande, das Gegentheil zu beweisen, denn Sancroft hatte von dem Augenblicke an, wo der Geheimrathsbefehl erschien, bis zu dem Augenblicke, wo die Petition dem Könige überreicht wurde, seinen Palast in Lambeth nicht verlassen. Die ganze Anklage fiel daher in sich selbst zusammen und das Publikum erwartete mit großer Freude eine vollständige Freisprechung.
Die Kronjuristen änderten nun abermals ihre Taktik, ließen die Anklage auf Abfassung eines Libells ganz fallen und unternahmen es, zu beweisen, daß die Bischöfe in Middlesex ein Libell _veröffentlicht_ hätten. Das war nicht leicht. Die Überreichung der Petition an den König war in den Augen des Gesetzes unzweifelhaft eine Veröffentlichung. Aber wie war diese Überreichung zu beweisen? Es war bei der Audienz im königlichen Kabinet außer dem Könige und den Angeklagten Niemand zugegen gewesen. Den König konnte man nicht wohl als Zeugen vereidigen. Das Factum der Veröffentlichung konnte also nur durch das Eingeständniß der Angeklagten constatirt werden. Blathwayt wurde noch einmal vernommen, aber vergebens. Er sagte, er erinnere sich wohl, daß die Bischöfe ihre Unterschriften anerkannt, nicht aber, daß sie das auf dem Tische des Geheimen Raths liegende Papier als das nämliche anerkannt hätten, welches sie dem Könige überreichten, noch daß sie überhaupt über diesen Punkt befragt worden waren. Mehrere andere Beamte, die im Geheimrathszimmer zugegen gewesen waren, wurden aufgerufen, unter ihnen Samuel Pepys, Sekretär der Admiralität; aber keinem von ihnen war es erinnerlich, daß von der Überreichung irgend die Rede gewesen sei. Williams bemühte sich vergebens, sie durch verfängliche Fragen zu dem gewünschten Zeugnisse zu verleiten, bis endlich die Rechtsanwälte der Gegenpartei erklärten, daß ein solches Drehen und Wenden noch an keinem Gerichtshofe vorgekommen sei, und Wright selbst zugestehen mußte, daß die Vernehmungsweise des Generalprokurators allen Regeln zuwider sei. Da ein Zeuge nach dem andren verneinend antwortete, wiederhallte der ganze Saal von lautem Gelächter und triumphirendem Jubel, welche zum Schweigen zu bringen die Richter gar nicht versuchten.
Der harte Kampf schien endlich gewonnen zu sein; für die Krone war nichts mehr vorzubringen. Hätten die Anwälte der Bischöfe nun geschwiegen, so war die Freisprechung gewiß, denn es war nichts ausgesagt worden, was auch der parteiischeste und gewissenloseste Richter einen rechtskräftigen Beweis für die Veröffentlichung hätte nennen kennen. Der Oberrichter schickte sich bereits an, den Geschwornen das Resumé vorzulegen und er würde sie ohne Zweifel angewiesen haben, die Angeklagten freizusprechen, als Finch, der zu aufgeregt war, um mit gehöriger Besonnenheit handeln zu können, noch auftrat und gehört zu werden verlangte. „Wenn Sie gehört sein wollen,“ sagte Wright, „so können wir Sie nicht hindern zu sprechen; aber ich muß Ihnen bemerken, daß Sie Ihren eigenen Vortheil nicht erkennen.“ Die anderen Vertheidiger bewogen Finch, sich wieder niederzusetzen und baten den Oberrichter fortzufahren. Eben wollte er dies auch thun, da kam ein Bote an den Generalprokurator mit der Nachricht, daß Lord Sunderland die Veröffentlichung beweisen könne und sogleich im Gerichtssaal erscheinen werde. Wright bemerkte den Vertheidigern in ziemlich spitzigem Tone, daß sie sich diese neue Wendung der Dinge lediglich selbst zuzuschreiben hätten. Die Gesichtszüge der versammelten Zuschauer verfinsterten sich; Finch war einige Stunden lang der unpopulärste Mann im ganzen Lande. Warum konnte er nicht ruhig sitzen bleiben wie seine verständigeren Collegen Sawyer, Pemberton und Pollexfen? Seine Sucht, auch etwas zu sagen, der Wunsch eine schöne Rede zu halten, hatte Alles verdorben.
Inzwischen wurde der Lordpräsident in einer Sänfte durch die Halle getragen. Nicht ein einziger Hut wurde gelüftet und viele Stimmen riefen: „Papistischer Hund!“ Bleich und zitternd, mit zu Boden gesenktem Blicke trat er vor die Schranken und gab mit unsicherer Stimme seine Zeugenaussage ab. Er versicherte eidlich, daß ihm die Bischöfe ihre Absicht, dem Könige eine Petition zu überreichen, mitgetheilt hätten und daß sie zu dem Ende in das königliche Kabinet eingelassen worden seien. Dieser Umstand in Verbindung mit dem, daß sich, nachdem sie das Kabinet verlassen, eine von ihnen unterzeichnete Petition in den Händen des Königs befand, war für das Factum der Veröffentlichung ein Beweis, der einer Jury wohl genügen konnte.