Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Zehnter Band: enthaltend Kapitel 19 und 20.

Part 8

Chapter 83,409 wordsPublic domain

Es muß bemerkt werden, daß das Ziel der Reformer jener Generation lediglich darin bestand, den Repräsentativkörper zu einem treueren Interpreten der Gesinnung des Wahlkörpers zu machen. Es scheint fast keinem einzigen von ihnen eingefallen zu sein, daß der Wahlkörper ein untreuer Interpret der Gesinnung der Nation sein könne. Allerdings waren die Mißgriffe in der Zusammensetzung des Wahlkörpers, welche endlich in unseren Tagen einen unwiderstehlichen Sturm des öffentlichen Unwillens erregten, im 17. Jahrhundert bei weitem nicht so zahlreich und so schädlich, als sie es im 19. geworden waren. Der größte Theil der Burgflecken, denen im Jahre 1832 das Wahlrecht entzogen wurde, waren, wenn auch nicht absolut, doch relativ, unter der Regierung Wilhelm's III. viel wichtigere Plätze als unter der Regierung Wilhelm's IV. Von den volkreichen und wohlhabenden Fabrikstädten, Seehäfen und Badeorten, denen das Wahlrecht unter der Regierung Wilhelm's IV. verliehen wurde, waren einige unter der Regierung Wilhelm's III. kleine Dorfschaften, von ein paar Bauern oder Fischern in Hütten mit Strohdächern bewohnt; andere waren Getreidefelder oder den Birkhühnern preisgegebene Moorstrecken. Mit Ausnahme von Leeds und Manchester gab es zur Zeit der Revolution nicht eine einzige Stadt von fünftausend Einwohnern, die nicht zwei Vertreter ins Haus der Gemeinen geschickt hätte. Doch auch damals fehlte es nicht an auffallenden Anomalien. East- und West-Looe, das nicht die Hälfte der Bevölkerung und nicht die Hälfte des Vermögens des kleinsten der hundert Kirchspiele London's hatte, wählte eben so viele Mitglieder als London.[89] Old Sarum, eine verödete Ruine, die der Reisende des Nachts zu betreten sich scheute, aus Furcht, darin lauernden Räubern in die Hände zu fallen, hatte eben so viel Gewicht in der gesetzgebenden Versammlung wie Devonshire oder Yorkshire.[90] Einige ausgezeichnete Männer beider Parteien, zum Beispiel Clarendon unter den Tories, und Pollexfen unter den Whigs, verwarfen dieses System. Dennoch waren beide Parteien, allerdings aus sehr verschiedenen Gründen, nicht geneigt, es zu ändern. Es wurde durch die Vorurtheile der einen Partei und durch die Interessen der andren beschützt. Nichts konnte dem Geiste des Toryismus mehr zuwider sein als der Gedanke, Institutionen, welche seit Jahrhunderten bestanden, mit einem Schlage zu vernichten, um auf den Trümmern etwas Symmetrischeres aufzubauen. Den Whigs dagegen konnte es nicht entgehen, daß sie durch eine Aenderung in diesem Theile unsrer Verfassung viel wahrscheinlicher etwas verlieren als gewinnen würden. Es wäre in der That ein großer Irrthum, wollte man glauben, daß ein Gesetz, das die politische Macht von kleinen auf große Wahlkörper übertrug, im Jahre 1692 dasselbe bewirkt haben würde, was es im Jahre 1832 bewirkte. Im Jahre 1832 bestand die Wirkung der Uebertragung in einer Vergrößerung der Macht der städtischen Bevölkerung. Im Jahre 1692 würde sie die Macht der ländlichen Bevölkerung unwiderstehlich gemacht haben. Von den hundertzweiundvierzig Mitgliedern, welche im Jahre 1832 kleinen Wahlflecken entzogen wurden, wurden über die Hälfte großen und blühenden Städten zugetheilt. Im Jahre 1692 aber gab es kaum eine große und blühende Stadt, die nicht schon so viele Vertreter gehabt hätte, als sie mit einem Anschein von Billigkeit verlangen konnte. Es hätte daher fast Alles was den kleinen Wahlflecken entzogen worden wäre, den Grafschaften gegeben werden müssen, und es kann keinem Zweifel unterliegen, daß Alles was darauf abzielte, die Grafschaften zu heben und die Städte zu unterdrücken, im Ganzen auf die Hebung der Tories und auf die Unterdrückung der Whigs hinausgelaufen wäre. Vom Anbeginn unserer bürgerlichen Wirren hatten die Städte auf Seiten der Freiheit und des Fortschritts, die Landgentlemen und die Landgeistlichen auf Seiten der Autorität und des Althergebrachten gestanden. Wenn daher eine Reformbill, welche kleinen Wahlkörpern das Wahlrecht entzog und großen Wahlkörpern mehr Abgeordnete bewilligte, bald nach der Revolution zum Gesetz erhoben worden wäre, so unterliegt es kaum einem Zweifel, daß die entschiedene Mehrheit des Hauses der Gemeinen aus ländlichen Baronets und Squires, Hochkirchlichen, Hochtories und halben Jakobiten bestanden haben würde. Bei einem solchen Hause der Gemeinen ist es fast gewiß, daß eine Verfolgung der Dissenters stattgefunden haben würde; es ist schwer einzusehen, wie eine Vereinigung mit Schottland hätte zu Stande kommen sollen, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß eine Restauration der Stuarts erfolgt sein würde. Daher wurden die Theile unsrer Verfassung, welche die Politiker der liberalen Schule in neueren Zeiten allgemein als Mißstände betrachten, fünf Generationen früher selbst von den Männern, die am eifrigsten für bürgerliche und religiöse Freiheit waren, mit Wohlgefallen betrachtet.

Aber während Whigs und Tories in dem Wunsche, die bestehenden Wahlrechte aufrecht zu erhalten, übereinstimmten, mußten sie gleichwohl zugeben, daß das Verhältniß zwischen dem Wähler und dem Abgeordneten nicht so war, wie es hätte sein sollen. Vor dem Bürgerkriege hatte das Haus der Gemeinen das volle Vertrauen der Nation besessen. Ein von den Gemeinen mit Mißtrauen, Verachtung und Haß betrachtetes Haus der Gemeinen war etwas Unbekanntes. Die bloßen Worte schon würden dem Ohre eines Sir Peter Wentworth oder Sir Eduard Coke wie einen Widerspruch enthaltend geklungen haben. Nach und nach aber trat eine Veränderung ein. Das im Jahre 1661 während des auf die Rückkehr der königlichen Familie folgenden Anfalls von Freude und Zuneigung gewählte Parlament, repräsentirte nicht die reiflich erwogene Ansicht, sondern nur die momentane Laune der Nation. Viele von den Mitgliedern waren Männer, welche einige Monate früher oder einige Monate später keine Aussicht gehabt haben würden, Sitze zu erlangen, Männer von zerrüttetem Vermögen und von ausschweifenden Sitten, deren einziger Anspruch auf das öffentliche Vertrauen in dem wilden Hasse bestand, den sie gegen Rebellen und Puritaner hegten. Sobald das Volk wieder nüchtern geworden war, sah es mit Schrecken, was für einer Versammlung es in seinem Freudenrausche die Sorge für sein Eigenthum, seine Freiheit und seine Religion anvertraut hatte. Und die in einem Augenblicke wahnsinniger Begeisterung getroffene Wahl konnte sich als eine Wahl auf Lebenszeit herausstellen. Nach dem damals bestehenden Gesetz hing es ganz von dem Willen des Königs ab, ob während seiner Regierung den Wählern Gelegenheit geboten werden sollte, ihren Fehler wieder gut zu machen. Achtzehn Jahre vergingen und eine neue Generation wuchs heran. Auf die glühende Loyalität, mit welcher Karl in Dover bewillkommnet worden war, folgten Unzufriedenheit und Abneigung. Das allgemeine Geschrei lautete, daß das Königreich schlecht regiert, erniedrigt, unwürdigen Männern und noch unwürdigeren Frauen als Beute preisgegeben würde, daß unsre Flotte sich einem Kampfe mit Holland nicht gewachsen gezeigt habe, daß unsre Unabhängigkeit für das Gold Frankreich's verkauft worden, daß unsere Gewissen in Gefahr seien, aufs Neue dem Joche Rom's unterworfen zu werden. Das Volk war Rundkopf geworden, aber die Versammlung, welche allein ermächtigt war, im Namen des Volks zu sprechen, war noch eine Versammlung von Cavalieren. Allerdings fand der König gelegentlich selbst dieses Haus der Gemeinen unlenksam. Es hatte von vornherein nicht wenige ächte Engländer enthalten, andere waren hineingekommen, wenn durch den Tod Lücken entstanden, und selbst die Majorität konnte trotz ihrer höfischen Gesinnung nicht umhin einige Sympathie für die Nation zu fühlen. So bildete sich eine Vaterlandspartei, die zu achtunggebietender Stärke anwuchs. Diese Partei aber sah ihre Anstrengungen stets durch systematische Bestechungen vereitelt. Daß einige Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung directe Geschenke erhielten, wurde mit gutem Grunde vermuthet, konnte aber nicht bewiesen werden. Daß das Patronat der Krone in ausgedehntem Maße angewendet wurde, um auf die Abstimmungen einzuwirken, war notorisch. Ein großer Theil Derer, welche das Geld der Nation in Bewilligungen für die Regierung, weggaben, erhielten einen Theil des Geldes in Form von Gehalten wieder, und so bildete sich eine Söldnerschaar, auf die der Hof fast unter allen Umständen zuversichtlich rechnen konnte.

Die Servilität dieses Parlaments hatte einen tiefen Eindruck im Volke zurückgelassen. Man war allgemein der Ansicht, daß England gegen die Gefahr gesichert werden müsse, jemals wieder eine Reihe von Jahren durch Männer repräsentirt zu werden, die sein Vertrauen verloren hätten und die dafür bezahlt würden, daß sie gegen seine Wünsche und Interessen stimmten. Der Gegenstand kam in der Convention zur Sprache und einige Mitglieder wünschten damit ins Reine zu kommen, so lange der Thron noch unbesetzt war. Seitdem war das Verlangen nach einer Reform immer dringender und dringender geworden. Das mit Steuern schwer belastete Volk war natürlich geneigt, Diejenigen, welche von den Steuern lebten, nicht mit sehr günstigem Auge zu betrachten. Daß der Krieg gerecht und nothwendig war, erkannte Jedermann an, und Krieg konnte nicht ohne großen Kostenaufwand geführt werden. Aber je größer die Summen waren, die zur Vertheidigung der Nation erfordert wurden, um so wichtiger war es, nichts zu verschwenden. Die enormen Einkünfte der Staatsbeamten erregten Neid und Unwillen. Hier wurde ein Gentleman dafür bezahlt, daß er nichts that. Dort wurden mehrere Gentlemen dafür bezahlt, daß sie etwas thaten, was ein Einzelner besser gethan haben würde. Die Equipage, die Dienerschaft, die Spitzencravatten und die Diamantschnallen des Staatsdieners wurden natürlich von Denen, welche früh aufstanden und sich spät niederlegten, um ihm die Mittel zu verschaffen, in Glanz und Luxus zu leben, mit scheelen Augen angesehen. Solche Mißbräuche abzustellen war das specielle Amt eines Hauses der Gemeinen. Was aber hatte das bestehende Haus der Gemeinen in dieser Beziehung gethan? Absolut nichts. Im Jahre 1690 waren bei Feststellung der Civilliste allerdings einige scharfe Reden gehalten worden. Aber im Jahre 1691 war bei Berathung der Mittel und Wege ein Beschluß durchgegangen, der so albern abgefaßt war, daß er sich als eine vollständige Fehlgeburt erwies. Der Mißbrauch bestand fort und mußte fortbestehen, so lange er eine Quelle des Gewinns für Diejenigen war, die ihn hätten abstellen sollen. Wer konnte eine treue und wachsame Aufsicht von Aufsehern erwarten, die ein directes Interesse daran hatten, der Verschwendung Vorschub zu leisten, welcher Einhalt zu thun ihr Amt war? Das Haus wimmelte von Angestellten aller Art, Lords des Schatzes, Lords der Admiralität, Zollcommissaren, Acciscommissaren, Prisencommissaren, Cassirern, Controleurs, Einnehmern, Zahlmeistern, Münzbeamten, Hofbeamten, Regimentsobersten, Schiffskapitains und Festungsgouverneurs. Wir schicken, sagte man, einen unserer Nachbarn, einen unabhängigen Gentleman, in dem vollen Vertrauen nach Westminster, daß seine Gesinnungen und Interessen in vollkommenem Einklange mit den unsrigen stehen. Wir erwarten von ihm, daß er uns von jeder Last befreien werde, ausgenommen von den Lasten, ohne welche der Staatsdienst nicht bestehen kann und die wir daher, so drückend sie für uns sein mögen, geduldig und entschlossen tragen. Noch ehe er aber eine Session im Parlamente ist, erfahren wir, daß er mit einem ansehnlichen Gehalte zum Sekretär des Hofmarschallgerichts oder zum Aufseher der abgelegten Garderobe ernannt wurde. Ja, wir erfahren zuweilen, daß er eine von den Stellen in der Schatzkammer erhalten, deren Emolumente mit den Steuern, die wir bezahlen, steigen und fallen. Es wäre wahrhaftig ein Wunder, wenn unsere Interessen in der Hand eines Mannes, dessen Einnahme in Procenten von unseren Verlusten besteht, gut aufgehoben wären. Das Uebel würde bei weitem nicht so groß sein, wenn wir öfters Gelegenheit hätten zu erwägen, ob die Vollmachten unsres Vertreters erneuert oder zurückgezogen werden sollen. Nach dem gegenwärtig bestehenden Gesetz aber ist es nicht unmöglich, daß er diese Vollmachten zwanzig bis dreißig Jahre behält. So lange er lebt, und so lange der König oder die Königin lebt, ist es nicht wahrscheinlich, daß wir unser Wahlrecht je wieder ausüben werden, es müßte denn ein Streit zwischen dem Hofe und dem Parlamente entstehen. Je verschwenderischer und willfähriger ein Parlament ist, um so weniger ist anzunehmen, daß es sich mit dem Hofe überwerfen wird. Je schlechter mithin unsere Vertreter sind, um so länger werden wir voraussichtlich dazu verurtheilt sein, sie behalten zu müssen.

Das Geschrei war laut. Man gab dem Parlamente gehässige Spottnamen. Bald hieß es das Beamtenparlament, bald hieß es das stehende Parlament und wurde für eine drückendere Last erklärt als selbst ein stehendes Heer.

Zwei Specifica gegen die Leiden des Staats wurden dringend empfohlen und theilten sich in die öffentliche Gunst. Das eine war ein Gesetz, welches die Staatsbeamten vom Hause der Gemeinen ausschloß. Das andre war ein Gesetz, welches die Dauer der Parlamente auf drei Jahre beschränkte. Im Allgemeinen zogen die toryistischen Reformers eine Stellenbill (+Place Bill+), die whiggistischen Reformers eine Dreijährigkeitsbill (+Triennial Bill+) vor; aber nicht wenige eifrige Mitglieder beider Parteien waren dafür, beide Heilmittel zu versuchen.

[_Die Stellenbill._] Vor Weihnachten noch wurde eine Stellenbill auf den Tisch der Gemeinen niedergelegt. Diese Bill ist von Schriftstellern, die sie nie gesehen und ihren Inhalt nur muthmaßten, heftig gelobt worden. Wer sich aber die Mühe nimmt, das Originalpergament, das vom Staube von hundertsechzig Jahren gebräunt unter den Archiven des Hauses der Lords ruht, zu studiren, wird nicht viel Lobenswerthes darin finden.

Ueber die Art und Weise, in der eine solche Bill hätte abgefaßt sein sollen, wird zu unsrer Zeit unter aufgeklärten Engländern wenig Meinungsverschiedenheit stattfinden. Sie werden in der Ansicht übereinstimmen, daß es höchst verderblich sein würde, wollte man das Haus der Gemeinen allen Staatsbeamten öffnen, aber auch nicht minder verderblich, wollte man dieses Haus allen Staatsbeamten verschließen. Eine genaue Grenzlinie zu ziehen zwischen Denen, welche zugelassen, und Denen, welche ausgeschlossen werden müssen, würde eine viel Zeit, Nachdenken und Detailkenntniß erfordernde Aufgabe sein. Die allgemeinen Prinzipien aber, welche uns dabei leiten müssen, liegen auf der Hand. Die Masse der untergeordneten Beamten muß ausgeschlossen sein; einige wenige Beamte, welche an der Spitze oder nahe an der Spitze der Hauptzweige der Verwaltung stehen, müssen zugelassen werden.

Die untergeordneten Beamten müssen ausgeschlossen bleiben, weil ihre Zulassung den Character des Parlaments erniedrigen und zugleich die Wirksamkeit jedes öffentlichen Amts vernichten würde. Sie sind jetzt ausgeschlossen, und die Folge davon ist, daß wir ein werthvolles Corps von Dienern besitzen, welche unverändert dieselben bleiben, während ein Cabinet nach dem andren gebildet und aufgelöst wird, die jeden eintretenden Minister in seinen Functionen unterrichten und denen es die heiligste Ehrenpflicht ist, ihrem zeitweiligen Vorgesetzten wahre Unterweisung, aufrichtigen Rath und kräftigen Beistand zu gewähren. Der Erfahrung, Geschäftstüchtigkeit und Treue dieser Klasse von Männern muß die Leichtigkeit und Gefahrlosigkeit zugeschrieben werden, womit die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten viele Male im Bereiche unsrer Erinnerung von Tories auf Whigs und von Whigs auf Tories übergegangen ist. Aber es würde keine solche Klasse gegeben haben, wenn Personen, die von der Krone besoldet wurden, ohne Beschränkung im Hause der Gemeinen hätten sitzen dürfen. Die Commissarstellen, Hülfssekretärstellen und ersten Kanzlistenstellen, welche jetzt auf Lebenszeit von Personen bekleidet werden, die dem Kampfe der Parteien fern stehen, würden Parlamentsmitgliedern verliehen worden sein, die der Regierung als gewandte Sprecher oder als zuverlässige Stimmgeber dienstbar waren. So oft das Ministerium gewechselt hätte, würde dieser ganze Schwarm von Anhängern fortgeschickt und durch einen andren Schwarm von Parlamentsmitgliedern ersetzt worden sein, die wahrscheinlich auch wieder fortgeschickt worden wären, noch ehe sie ihre Geschäftsverrichtungen zur Hälfte gelernt hatten. Servilität und Corruption in der Legislatur, Unwissenheit und Untüchtigkeit in allen Zweigen der ausübenden Verwaltung würden die unvermeidlichen Consequenzen eines solchen Systems gewesen sein.

Wo möglich noch nachtheiliger würden die Folgen eines Systems sein, unter welchem alle Diener der Krone ohne Ausnahme vom Hause der Gemeinen ausgeschlossen wären. Aristoteles hat uns in seiner Abhandlung über das Staatswesen, welche vielleicht die scharfsinnigste und lehrreichste von allen seinen Schriften ist, eine Warnung vor einer Klasse arglistigerweise auf Täuschung der Menge berechneter, anscheinend demokratischer, in Wahrheit aber oligarchischer Gesetze hinterlassen.[91] Hätte er Gelegenheit gehabt, die Geschichte der englischen Verfassung zu studiren, so würde er seine Aufzählung solcher Gesetze leicht haben erweitern können. Daß Männer, die im Dienste und Solde der Krone stehen, nicht in einer Versammlung sitzen sollten, deren specielle Obliegenheit es ist, die Rechte und Interessen der Gesellschaft gegen jeden Angriff von Seiten der Krone zu schützen, ist ein plausibler und populärer Grundsatz. Es steht jedoch fest, daß, wenn Diejenigen, welche vor fünf Generationen diesem Grundsatze huldigten, in der Lage gewesen wären, die Verfassung ihren Wünschen gemäß zu gestalten, dies die Unterdrückung desjenigen Zweiges der Legislatur, der aus dem Volke entspringt und dem Volke verantwortlich ist, und das Ueberwiegen der monarchischen und aristokratischen Elemente unsres Staatswesens zur Folge gehabt haben würde. Die Regierung würde ganz und gar in patrizischen Händen gewesen sein. Das fortwährend die ersten Capacitäten des Landes an sich ziehende Haus der Lords würde der höchste Senat geworden sein, während das Haus der Gemeinen fast zu einer Kirchspielversammlung herabgesunken sein würde. Allerdings würden von Zeit zu Zeit Männer von hervorragendem Genie und von Strebsamkeit unter den Vertretern der Grafschaften und Burgflecken aufgetaucht sein. Aber jeder solche Mann würde die Wahlkammer als eine bloße Vorhalle betrachtet haben, die er passiren mußte, um in die erbliche Kammer zu gelangen. Das höchste Ziel seines Strebens würde die Adelskrone gewesen sein, ohne die er nicht zu Macht und Ansehen im Staate gelangen konnte. Sobald er bewiesen hätte, daß er ein gefährlicher Feind und ein werthvoller Freund der Regierung sein könne, würde er sich beeilt haben, das Haus, welches dann in jeder Beziehung das Unterhaus gewesen wäre, mit dem zu vertauschen, welches dann in jeder Beziehung das Oberhaus gewesen wäre. Der Kampf zwischen Walpole und Pulteney, zwischen Pitt und Fox würde von dem volksthümlichen Theile der Legislatur auf den aristokratischen übertragen worden sein. Bei jeder die äußeren, inneren oder Colonialangelegenheiten berührenden wichtigen Frage würden die Debatten der Edlen ungeduldig erwartet und begierig verschlungen worden sein. Der Bericht von den Maßnahmen einer Versammlung, welche Niemanden enthalten hätte, der ermächtigt gewesen wäre, im Namen der Regierung zu sprechen, Niemanden, der jemals ein hohes Staatsamt bekleidet, würden verächtlich bei Seite geworfen worden sein. Selbst die Verwaltung der Gelder der Nation hätte, wenn auch vielleicht nicht in der Form, so doch dem Wesen nach auf die Körperschaft übergehen müssen, in der sich Jeder befunden haben würde, der befähigt gewesen wäre, ein Budget aufzustellen oder eine Schätzung zu motiviren. Das Land würde durch Peers regiert worden sein und die Hauptbeschäftigung der Gemeinen würde darin bestanden haben, sich über Bills zur Einzäunung von Sümpfen und zur Beleuchtung von Städten zu streiten.

Diese Betrachtungen wurden im Jahre 1692 gänzlich übersehen. Niemand dachte daran, eine Unterscheidungslinie zwischen den wenigen Beamten, denen der Sitz im Hause der Gemeinen gestattet sein mußte, und der großen Masse der Beamten zu ziehen, welche auszuschließen waren. Die einzige Scheidelinie, welche die damaligen Gesetzgeber zu ziehen sich die Mühe nahmen, war zwischen sich und ihren Nachfolgern. Ihr eignes Interesse nahmen sie mit einer Sorgfalt wahr, bei der man sich wundern muß, daß sie sich derselben nicht schämten. Jedem von ihnen war es gestattet die Stellen zu behalten, die er bekommen hatte, und bis zur nächsten Auflösung des Parlaments, einem Ereignisse, das vielleicht erst nach vielen Jahren eintrat, noch möglichst viele Stellen dazu zu erlangen. Einem nach dem 1. Februar 1693 gewählten Mitgliede aber sollte es nicht gestattet sein, irgend ein Amt, welcher Art es sein mochte, zu übernehmen.[92]

Im Hause der Gemeinen passirte die Bill rasch und ohne eine einzige Abstimmung alle ihre Stadien. Bei den Lords aber war der Kampf heftig und hartnäckig. Mehrere Amendements wurden im Ausschusse vorgeschlagen, aber sie wurden alle verworfen. Der Antrag auf Annahme der Bill wurde von Mulgrave in einer lebendigen und beißenden Rede unterstützt, die uns erhalten worden ist und welche beweist, daß sein Ruf der Beredtsamkeit kein unverdienter war. Die Lords, welche die entgegengesetzte Ansicht vertheidigten, wagten, wie es scheint, nicht zu leugnen, daß ein Uebel existire, welches ein Heilmittel erforderte; aber sie behaupteten, das vorgeschlagene Heilmittel werde das Uebel nur verschlimmern. Die patriotischen Vertreter des Volks hätten eine Reform ausgesonnen, die vielleicht der nächsten Generation zu Gute kommen werde; aber sie hätten sich wohlweislich das Privilegium vorbehalten, die gegenwärtige Generation auszuplündern. Wenn diese Bill durchgehe, sei es klar, daß, so lange das bestehende Parlament existire, die Zahl der Staatsbeamten im Hause der Gemeinen nur unbedeutend, wenn überhaupt vermindert werden würde, und wenn diese Bill durchgehe, sei es höchst wahrscheinlich, daß das bestehende Parlament so lange existiren werde, bis König Wilhelm sowohl als Königin Marie todt seien. Denn da nach dieser Bill Ihre Majestäten auf das bestehende Parlament einen viel größeren Einfluß auszuüben vermöchten als auf irgend ein zukünftiges Parlament, so würden sie natürlich wünschen, eine Auflösung so weit als möglich hinauszuschieben. Die Klage der englischen Wähler laute, daß sie jetzt, im Jahre 1692, nicht unparteiisch vertreten seien. Es sei nicht Abhülfe, sondern Hohn, wenn man ihnen sage, daß ihre Kinder im Jahre 1710 oder 1720 unparteiisch vertreten sein sollten. Die Abhülfe müsse sofort geschehen, und der Weg, sofortige Abhülfe zu schaffen, bestehe darin, daß man die Dauer der Parlamente beschränke und mit dem Parlamente den Anfang mache, das nach der Ansicht des ganzen Landes nur zu lange schon die Macht in Händen habe.

Die Kräfte hielten einander so genau die Wage, daß ein ganz unbedeutender Umstand die Schale hätte niederdrücken können. Als die Frage gestellt wurde, ob die Bill angenommen werden solle, waren zweiundachtzig Peers anwesend. Von diesen stimmten zweiundvierzig für die Bill und vierzig dagegen. Hierauf wurden die Stimmen der durch Bevollmächtigte vertretenen abwesenden Mitglieder verlangt. Von diesen waren nur zwei für die Bill, sieben gegen dieselbe; von den sieben aber wurden drei bestritten und nur mit Mühe acceptirt. Das Endresultat war, daß die Bill mit drei Stimmen scheiterte.